hung der Entwürfe eines Gerichts⸗ „einer Strafprozeßordnung und einer Der Vorsitzende
mission zur Vorberat verfassungsgesetzes Civilprozeßordnung.
Abg. Miquel, theilte einen Antrag Kommissionsmitglieder nicht stellen werde und
habe, daß jedes Mitglied des Reichstags bere während der Sitzungsperiode der Kommission fo einzureichen, über welche die K Der Abg. Windthorst hi Mitglieder des Reichstags in der Kommission Kenntniß und richtete an den Vorsi Kommission nicht auch be die Reichstagsmitglieder
Kommission, daß die Kommissivn ihrerseits Stellvertretern ferner beschlossen schtigt sein solle, rmulirte Anträge ommission abzustimmen haben elt es für erforderlich, daß die von dem Laufe der Verhandlungen erhielten, um Anträge stellen zu kö nen, tzenden der Kommission die Anfrage, ob die schlossen habe, ihre Sitzungsprotokolle unter „ worauf der Abg. Miquel nicht vorliege. daß die Kommis⸗ ung ziehen werde. Entwurfs eines
zu vertheilen daß ein solcher Beschluß sprach die Erwartung aus genstand in ernste Erwäg in die dritte Berathung des auf Grund der in zweiter Berathung gefaßten eten. In der General⸗Diskussion verlangte der Lippstadt) die Streichung des §. 14, indem er daß man sich mit der Einführung
Abg. Windthorst ston den beregten Ge Hierauf wurde
Bankgesetzes
Beschlüsse eingetr Abg. Schroeder ( nachzuweisen ve der Goldwährung woh besondere auch verschiedene mit der Vorberathung des Kommission, den Abg.
warf demselben auch vor was den Präsi bemerken, daß der Ausdruck sich jedoch mit Rücksicht dar aussichtlich letzte in dieser Sessio halten wolle. griffe und Vorwürfe des Ab zirte, worauf der Abg. Dr. rung nochmals das Wort nahm.
Aeußerungen des Berichterstatters der Bankgesetzentwurfes betraut gewesenen Dr. Bamberger angriff. Der Redner „daß er verschiedene Thatsachen „ent⸗ denten v. Forckenbeck veranlaßte, zu parlamentarisch nicht zulässig sei, er daß die heutige Sitzung die vor⸗ n sei, einer schärferen Rüge ent⸗ bg. Dr. Bamberger die An⸗ g. Schroeder zurück; Letzterer repli⸗ ger zu einer kurzen Erwide⸗ Nachdem sodann noch der gegen das Gesetz gesprochen, wurde die General⸗ n. In der Spezialdiskus
stellt“ habe,
f wies der A
Abg. Dr. Heine debatte geschlosse ohne Debatte angenommen. §. 9 beantra Mitgliedern aller Par stellen; der Abg. Parisius wie Berathung gestellten Antrag au umlaufs auf 380 Mill. Mark. klärte sich für den Antrag des der 1prozentigen Steuer keine „Gegen diesen Antrag erklärte heiz die Abgg. Richter⸗Hagen und Präsident des Reichskanzler⸗Amt dem Hause freigab, für die ursp für den Kommissionsvorschlag si sich danach auch die Besch Gewinnvertheilung
sion wurden §§. 1—8 gte der Abg. v. Denzin, unterstützt von Regierungsvorlage wieder herzu⸗ derholte seinen bereits in zweiter † Fixirung des ungedeckten Noten⸗ g. Frhr. v. Minnigerode er⸗ Abg. von Denzin, weil er i
stung der Kreditverhältnisse n sich mit großer Enzschieden⸗ Frhr. von Biegeleben, wä s, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, ngliche Regierungsvorlage oder ch zu entscheiden, nur müßten in Betreff der Reichsbank von Biegeleben ver⸗ g der Akkrescenz der In der Ab⸗ ach den Beschlüssen der Bei Schluß des Blattes waren nach den Beschlüssen
Antheilseigner den Abg. Freiherrn
er besonders die Aufrechterhaltun rlöschenden Bankprivilegien für die Re stimmung wurde §. 9 unverändert n zweiten Lesung angenommen. §§. 10— 13 ohne der zweiten Lesung angenommen.
Debatte unverändert,
g der General⸗Direktion des Telegraphen⸗ General⸗Postdirektor
— Die Verwaltun wesens ist für die Da Dr. Stephan übertragen worden.
— In der Woche vom 10. bis 16. Januar geprägt worden an Goldmünzen: üj 10⸗Markstücke; 5⸗Markstücke, 1,09
uer der Vakanz dem
1875 sind Mark 20⸗Mark⸗ an Silbermünzen: 8,686 Mark 1⸗Markstücke, 131,660 zan Nickelmünzen: 48,501 Mark 52 Mark 60 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an rk 10 Pf 2⸗Pfennigstücke, 20,739 aren geprägt: stücke, 229,293,160 zen: 6,410,620 Mark 5⸗Mark⸗ arkstücke, 10,303,311 Mark 60 Pf.
an Nickelmünzen: 4,967,187 Mark 40 Pf. 1,751,371 Mark 90 P
993,230 Mark ark 40 Pf. 20⸗Pfennigstücke Pf. 10⸗Pfennigstücke, upfermünzen: 60,118 M Mark 21 Pf. 1⸗Pfennigstücke Goldmünzen: 8 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermün stücke, 34,380,627 Mark 1⸗M 20⸗Pfennigstücke; 10⸗Pfennigstücke, Kupfermünzen: 1,871,244 Mark Mark 8 Pf. 1⸗Pfennigsücke. an Goldmünzen: 882,540,800 Mark 10⸗Markstücke; stücke, 35,479,3 Pfennigstücke; an Nickelmün ;878,824 Mark 50 Pf. 5⸗Pfe
Vorher w 82,540,800 Mark 20⸗Mark
5⸗Pfennigstücke; an 54 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 756,415 Mithin sind im Gan
zen geprägt: Mark 20⸗Markstücke,
229,293,160 an Silbermünzen: 7,403,850 Mark 5⸗Mark⸗ 13 Mark 1⸗Markstücke, 10,434,972 Mark — Pf Mark 40 Pf. 10⸗Pfen⸗ nnigstücke; an Kupfer⸗ 64 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 777,154 Mark Gesammtausprägung: a zen: 53,318,135 Mark — 512 Mark 90 Pf.; an Kupfermü
zen: 5,015,688 nigstücke, 1 münzen: 1,931,362 Mark 29 Pf. 1⸗Pfennigstücke. 1,111,833,960 Mark; an an Nickelmünzen: 6,894 2,708,516 Mark 93 Pf.
— Nach einem Cirkularre vom 20. d. M. ist bei Bere gleichfalls das Metermaß 7,5 Kilometern in Anwendun kommende Bruchtheil einer Kilometern, 1,5 Kilometern abgerundet, zu
— Der Bevollmä der freien Hansestadt
n Goldmünzen: Silbermün
skript des Ministers des Innern chnung der Transportkosten im Verhältnisse von 1 Meile gleich g zu bringen, und der in Rechnung Meile auf die entsprechende Quote
Fünfteln dieses Maßes gleich
Bürgermeister
chtigte zum Bundesrathe, ist von Berlin
Bremen, Gildemeister,
— Der General⸗Major von Loos, Commandeur der
Brigade, ist in seine Garnison zurückgekehrt.
r, bisher Com⸗
mit den Geschäften ist mit dem Range zu den Offizieren von der Armee sfi, bisher Comman⸗ unter Beförderung zum General⸗ er 15. Division ernannt worden Anlaß zur Abstattung persön⸗ g hier angekommen.
che Ober⸗Stallmeister Graf Potocki chau hier eingetroffen und im Hotel
28. Infanterie⸗
— Der General⸗Lieutenant von Kumme mandeur der 15. Division und des Gouvernements eines kommandirenden Generals versetzt, der General⸗Ma deur der 14. Infanterie⸗ Lieutenant zum Commandeur d und ist der Letztere aus diesem licher Meldungen von Magdebur
— Der Kaiserlich russi ist heute früh aus Wars Royal abgestiegen.
— Das soeben erschienene 7. werks über den Krieg von 1 Darstellung der strateg schlacht von Sedan fü
gleichzeitig in Cöln beauftragt,
jor von Zychlin
Heft des Generalstabs⸗ 870/71 enthält zunächst die welche zur Entscheidungs⸗
ischen That, die Rechtsschwenkung der
hrte: nämlich
8 8 auf dem Marsche nach Chalons begriffenen Maas⸗ und III. Armee nach Norden. Zehn Kartenskizzen, welche für jeden Tag, vom 21.— 31. August 1870 die Stellung beider Heere verzeichnen, geben ein anschauliches Bild von der Ausführung dieser Opera⸗ tion. Außerdem treten in der Erzählung die siegreichen Gefechte dieses Zeitraums, das von Nouart und namentlich die Schlacht von Beaumont hervor, deren Verlauf eine große Karte in drei Momenten darstellt. Die Anlagen enthalten die Ordre de ba- taille der neugebildeten Maasarmee, und außer Armeebefehlen und Verlustlisten auch die wichtigsten an das große Hauptquar⸗ tier gelangten Meldungen über die beobachteten Bewegungen des Fein des.
Berlin, 30. Januar. Die vierte Sitzung der Provinzial⸗ Synode der Provinz Brandenburg wurde gestern Mit⸗ tag 1 Uhr mit Gesang und Gebet eröffnet.
Der Präses, Präsident Elwanger, theilte mit, daß Se. Ma⸗ jestät der Kaiser und König die Gnade gehabt haben, den Synodalvorstand am Freitag, Morgens 11 Uhr, in besonderer Audienz zu empfangen. Die Ansprache des Präses an Se. Ma⸗ jestät lautete folgendermaßen:
„Eurer Kaiserlichen Majestät erlaubt sich der Vorstand der bran⸗ denburgischen Provinzialsynode den ehrerbietigsten Dank darzubringen für die Berufung dieser Synode zur Theilnahme an dem großen Werke der Selbständigmachung und der weiteren Entwickelung der evan geli⸗ schen Landeskirche. Die Synode wird eifrig bestrebt sein, nach bestem Wissen und Gewissen die ihr gestellte Aufgabe zu lösen. Bei dieser schwierigen Arbeit wird sie gestärkt und gekräftigt durch das Bewußtsein, daß Eure Majestät gleich Ihren glorreichen Ahnen, von Kurfürst Joachim II., an ununterbrochen bis auf die neueste Zeit in landesväterlicher Liebe, in Weisheit und Gerechtigkeit das Wohl der evangelischen Kirche und ihrer treuen Diener fort und fort geför⸗ dert und gemehrt haben. Wir bitten den allmächtigen Gott, daß es Eurer Majestät vergönnt sein möge, das große Werk des Ausbaues der evangelischen Landeskirche zum segensreichen Abschluß zu bringen.“
Se. Majestät der Kaiser und König haben darauf in längerer Erwiderung kundgegeben, daß Allerhöchstdieselben mit Interesse den Verhandlungen der Synode folgen und mit Be⸗ friedigung die Ansprache entgegengenommen haben. Die Hoffnungen, welche auf die Synode gesetzt werden, könnten aber nur dann in Erfüllung gehen, wenn in Frieden und Eintracht, im Glauben an Gott und seinen Sohn vorgegangen werde.
Auch Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin hat alsdann den Synodalvorstand empfangen und versichert, daß Allerhöchstdieselbe mit warmem Interesse den Verhandlungen der Synode folge.
Der Präses theilte darauf die verschiedenen Eingänge mit, darunter eine Petition des Synodalvorstandes in Wusterhausen, dahin gehend, es möge eine Deklaration erlassen werden, daß nur solche Personen die Qualifikation der Wählbarkeit in eine Synode haben, die thatsächliche Beweise einer kirchlichen Gesinnung geben.
Es entspann sich über diesen Punkt eine längere Debatte, ob der Synodalvorstand ohne einen besonderen Beschluß der Kreissynode befugt sei, eine Petition zu erlassen. Der Re⸗ gierungs⸗Kommissar, General⸗Superintendent Dr. Brückner er⸗ klärte, daß er die Eingabe als nicht im Namen der Kreissynode abgegeben erachten könne; er bitte, daß die Petition deshalb nicht zur Verhandlung komme, sondern nur im Bureau der Synode ausgelegt werde. Der Superintendent Stiebritz⸗Biesenthal nahm darauf die Petition als einen von ihm gestellten Antrag auf, wonach er auf eine der nächsten Tagesordnungen gestellt wird.
Sodann ist folgender, von Ulfert, Techow und Genossen unterstützter Antrag eingegangen:
Die Synode wolle beschließen: bei der Kirchenregierung den An⸗ trag zu stellen, daß eine den wirklichen Verhältnissenund der Gerech⸗ tigkeit entsprechende Vertretung auf allen Synodalstufen herbeigeführt, also namentlich 1) auf den Kreissynoden den volkreichern Gemeinden und auf den Provinzialsynoden den größeren Kreissynoden eine dem thatsächlichen Zahlenverhältnisse entsprechende, annähernd darstellende Repräsentation zugestanden und dadurch dem Laienelement ein seiner Stellung in der Kirche angemessener Einfluß gewährt werde.
Schließlich wurde folgender, genügend unterstützter Antrag, dem in der vorgestrigen Sitzung der Präses die Frage der nö⸗ thigen Unterstützng verweigerte und die Diskussion darüber ab⸗ schnitt, eingebracht:
In Erwägung, daß Abweichungen von den Grundlehren der Kirche vorgekommen sind, welche Aergerniß erregen, und daß darüber nach §. 65 der Synodalordnung der Synode das Recht der Wesehrüber zusteht, erklärt die Synode, daß sie es für unvereinbar hält, daß ein Neänh der die Gottheit Christi leugne, ein Kirchenamt bekleiden önne. .
Der Präses behielt sich die Mittheilung über die weitere Behandlung dieses Antrags bis morgen vor. 1.
Die Snnode erledigte hierauf den ersten Gegenstand der Tagesordnung, die fortgesetzte Diskussion über die Einführung einer Kollekte für die Heidenmission und entschied sich dahin, daß 1) es den Kreissynoden zustehe, einen Tag zu bestimmen, an welchem die Kollekte vor sich gehen soll, und 2) der Gemeinde⸗ Kirchenrath darüber zu bestimmen hat, welcher Mission die ge⸗ sammelten Gelder zu Gute kommen sollen.
Den zweiten Gegenstand der Tagesordnung bildeten die Anträge der zur Vorberathung des Proponendum des Evan⸗ gelischen Ober⸗Kirchenrathes, betreffend die Aufhebung der Stol⸗ gebühren, gewählten Kommission.
Hr. Miquel berichtete über die Anträge in ausführlicher Rede; die Synode beschloß, die Diskussion bis zur nächsten Sitzung zu vertagen.
1 1 der Sitzung 4 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 1 Uhr.
Königsberg i. Pr., 30. Januar. (W. T. B.) Die hier versammelte Provinzial⸗Synode für die Provinz Preußen hat in der engeren Wahl zum Vorsitzenden den der entschieden kirchlichen Partei angehörigen Provinzial⸗Schulrath Dr. Schrader mit einer Majorität von 67 Stimmen gewählt. Der Gegen⸗ kandidat, Geheimrath Hellwig, erhielt 28 Stimmen.
Stettin, 28. Januar. Nachdem am heutigen Vormittag der feierliche Synodal⸗Gottesdienst in der Schloßkirche stattgefun⸗ den hatte, bei welchem der Superintendent Schumacher aus Treptow a. d. Tollense die Predigt über den Text 2. Korinther 4, V. 8: „Uns ist bange, aber wir verzagen nicht,“ hielt, trat die Provinzial⸗Synode am Nachmittag um 5 Uhr zu einer Plenar⸗Sitzung zusammen.
Nach dem durch den Superintendenten Lengerich gehaltenen Gebet sprach der Präses Sr. Majestät dem Kaiser und König in warmen Worten den Dank für die Berufung der Synode aus und knüpfte daran die heißesten Wünsche für das Wohl Sr. Majestät, welche die ganze Versammlung durch ein gemeinsames Amen bekräftigte.
Demnächst wurden verschiedene, beim Vorstand eingegan⸗ gene Petitionen und Anträge unter’ kurzer Angabe ihres In⸗ halts zur Kenntniß der Synode gebracht und auf den Antrag
des Majors Grafen aon der Groeben beschlossen, jede Plenar⸗
Sitzung nicht nur mit Gebet zu beginnen, sondern auch zu schließen.
Darauf wurde in die Tagesordnung eingetreten und 1) vom Professor Dr. Cremer, der von ihm eingebrachte Antrag auf Entwerfung einer definitiven Geschäfts⸗ ordnung für die Synode näher begründet, und nach erfolgter Annahme dieses Antrages eine sofort gewählte aus den sechs Mitgliedern Professor Dr. Cremer, Ritterguts⸗ besitzer von Maltzahn⸗Gültz, Geheimer Justiz⸗Rath a. D. von Plötz, Justiz⸗Rath Pitzschky, Rittergutsbesitzer von Enckevort und Archidiakonus Bandach bestehende Kommission mit der Aus⸗ arbeitung einer Geschäftsordnung beauftragt.
Sodann folgte: 2) die Wahl einer aus 12 Mitgliedern bestehenden Kommission für das Proponendum des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths, betreffend die Aufhebung der Stolgebühren, welche auf die Superintendenten Dr. Ziemßen, Causse, Schenk und Zietlow, den Hofprediger Wilsing, Pastor Wallis, Regierungs⸗ Präsidenten a. D. Grafen von Krassow, Professor Dr. Eccius, Ober⸗Präsidenten a. D. von Kleist⸗Retzow, Landrath a. D. von Diest, Ober⸗Amtmann Gründler und Justiz⸗Rath Wagner fiel.
Endlich wurde 3) die Frage zur Erörterung gestellt:
ob die Synode von dem ihr nach §. 65 Nr. 9 der K. G. n. S. Ordnung vom 10. September 1873 zustehenden Rechte zur Theeil⸗ nahme an den vom Konsistorium veranstaltesen Prüfungen der theologischen Kandidaten Abgeordnet“ aus ihrer Mitte zu senden, Gebrauch machen wolle, von der Majorität bejaht, die Zahl dieser Abgeordneten auf drei festgestellt, und sofort zur Wahl derselben geschritten, welche auf den Präses Pastor Euen, den Professor Dr. Cremer und den Pastor Kieckhaefer fiel.
Darauf wurde die Sitzung mit einem vom Superintenden⸗ ten Eichler gesprochenen Gebet geschlossen.
— 29. Januar. Nachdem die heutige zweite Sitzung um 10 Uhr mit Gebet eröffnet worden, trug der Präses die einge⸗ gangenen Petitionen und Anträge ihrem Inhalte nach vor und erledigte geschäftliche Angelegenheiten. .
Als hierauf um ½ 12 Uhr in die Ta werden sollte, nahm zunächst der Wort, um an die Synode die dringe ten, Oekonomie in der Zeit bei den Berathungen zu beobach⸗
ten, da nur noch fünf Tage für dieselben zur Disposition ständen und die Seitens der Kirchenregierung vorgelegten Propo⸗
nenda noch gar nicht zur Berathung gelangt seien.
Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete der An⸗ trag des Justizraths Wagner auf Erlaß einer Adresse an Se. Majestät den Kaiser, welche den Dank der Synode für den Erlaß
der Kirchengemeinde⸗ und Synodal⸗Ordnung aussprechen soll. Ober⸗Präsident a. D. v. Kleist⸗Retzow stellte hierzu den Verbesse⸗
rungsantrag: durch die Adresse den Dank für den 3 usammen⸗
tritt der Synode auf Grund der Kirchengemeinde⸗ und Sy⸗ nodal⸗Ordnung auszusprechen, indem derselbe ausführt, daß die
Einberufung lange verzögert sei, und beantragt, mit deren Ent⸗ wurf den Präses Pastor Euen zu betrauen und dieselbe am
Schluß der Synode abzusenden.
Der Königliche Kommissar protestirte Namens der Kirchen⸗
regierung gegen den Vorwurf einer Verzögerung.
Professor Baier⸗Greifswald erhob ebenso einen Protest gegen die Insinuation des Hrn. von Kleist⸗Retzow und sprach im Gegentheil dem jetzigen Kirchenregiment das unbedingte Ver⸗ trauen und den Dank für dessen energisches Vorgehen aus.
Landrath v. Diest⸗Daber schloß sich dem Antrage des Herrn v. Kleist bezüglich des Erlasses der Adresse an, beantragte aber, da verschiedene Richtungen in der Synode vertreten seien, nicht den Präses, sondern den gesammten Vorstand mit der Abfassung zu betrauen; letzterer möge das Recht haben, sich durch Kooptation zu verstärken; im Uebrigen bemerkte er gegen den Königlichen Kommissar, daß er seinerseits zwar nicht den Vorwurf einer Verzögerung erheben wolle, daß es aber seiner Auffassung nach doch möglich gewesen wäre, die zwei Vorlagen der Kirchenregierung früher fertig zu stellen und die Synoden früher zu berufen.
Der Königliche Kommissar erklärte, daß er im vollsten Um⸗ fange seinen Protest aufrecht erhalten und denen, die sich an⸗ maßen, die Möglichkeit einer früheren Zusammenberufung der Synoden zu betonen, jedes Urtheil darüber absprechen müsse.
Nachdem der Schluß der Debatte beantragt und angenom⸗ men, wurde nach Erledigung einiger thatsächlichen Bemerkungen zur Fragestellung geschritten, über welche sich eine längere De⸗ batte erhob. Schließlich wurden die Fragen: 1) ob die Adresse erst am Schluß der Synode abzusenden, verneint, 2) ob der Präses Pastor Euen mit dem Entwurf zu betrauen, verneint, 3) ob der Vorstand 5 Mitglieder für letzteren Zweck namhaft machen solle, bejaht, 4) ob in der Adresse der Dank der Sy⸗ node für die Berufung auszusprechen (v. Kleistscher Antrag) bejaht, 5) ob in der Adresse der Dank für den Erlaß der Kirchengemeinde⸗ und Synodal⸗Ordnung auszusprechen (Antrag Wagner) verneint.
Hierauf hielt Hr. General⸗Superintendent D. Jaspis einen Vortrag über die kirchlichen Zustände der Provinz und es be⸗ schloß die Synode auf seinen Antrag, über die geeigneten Mittel zur Abhülfe der kirchlichen Mißstände in Berathung zu treten.
Der Vorstand schlug die Herren Pastor Euen, Superinten⸗ dent Eichler, Justiz⸗Rath Wagner, Superintendent Lengerich und Geheimer Justiz⸗Rath von Plötz als Mitglieder für die Adreß⸗ Kommission vor und wurden diese durch Akklamation gewählt. Hierauf vertagte sich um 12 ½ Uhr die Sitzung für eine halbe Stunde.
Fortsetzung 1 Uhr. Graf v. Krassow begründete seine ge⸗ druckt vorliegenden Anträge: Provinzial⸗Synode wolle bean⸗ tragen, daß unter Modifikation des Erlasses des Hochwürdigen Evangelischen Ober⸗Kirchenraths vom 21. September 1874 (bez. der Ansprache an die Geistlichen vom 25. November 1874) 1) bei den Trauungen der bisherige Ritus unter Hinzufügung der Worte: „christliche Eheleute“ wieder hergestellt wird; 2) daß die Kirche rücksichtlich der Bedingungen der Eingehung der christlichen Ehe gegenwärtig entschieden das kirchliche Eherecht zur Geltung bringt; 3) daß die Maßregeln kirchlicher Zucht gegen Die geübt werden, welche sich der Trauung entziehen oder eine kirchlich unerlaubte Che eingehen. Seitens des Pastors Baudach und Genossen wurde ein Antrag auf motivirte Tagesordnung ein⸗ gebracht. Es entspann sich eine längere Debatte über die geschäftliche Behandlung der Anträge. Pastor Wallis befürwortete die An⸗ nahme des Antrags des Grafen von Brassow, über welchen z 8 nächst die Debatte eröffnet worden. Superintendent Dr. Ziemssen desgleichen. Professor Baier warnte die Synode vor übereilter
Beschlußfassung in dieser Frage. Archidiakonus Schiffmann
führte aus, daß eine christliche Ehe ohne Zusammensprechung durch den Geistlichen bestehen könne und begründete dies durch
n christlichen Zeiten, welche kenne, ferner durch Be⸗ Landrath von Diest⸗Daber erachtete den
Kirchenrath nicht für berechtigt zu der be⸗
Trauformulars ohne Sanktion
sher nicht erfolgt sei.
r weist den Vorredner
die Form der Eheschließung der erste eine Mitwirkung des Geistlichen nicht rufung auf Luther. Evangelischen Ober⸗ treffenden Abänderun des obersten Bischofs, welche bi Der Königliche Kommissa Eingang der Verordnung des Evangelischen Ober⸗Kir hin, welcher die Allerhöchste Ermäch⸗ g ausspricht und führt insbesondere der nicht bedurfte. st⸗Retzow und Professor Dr. Cremer g des Grafen v. Krassow in ausführlicher Pastor Baudach gegen denselben und für ordnung sich aussprach. Nachdem der Graf v. Krassow ihm erwidert und die Ab⸗ gesordnung empfohlen hatte, wurde
g des alten
vom 21. September 1874 tigung zum Erlassen dies aus, daß es einer weiteren Genehmi Unterschrift Sr. Majestät des Kaisers
Ober⸗Präsident a. D. v. Klei unterstützten den Antra Rede, wogegen der eine motivirte Tages
er Verordnun
lehnung der motivirten Ta zur Abstimmung geschritte
Die motivirte Tagesordnun trag 1 des Grafen v. Krassow, stimmung, mit 6
Der Königliche Kommissarius ert rung, daß der Evangelische Ober⸗ wohlwollende und eingehende Ern
g wurde abgelehnt und der An⸗ und zwar in namentlicher Ab⸗ 9 gegen 24 Stimmen angenommen.
heilte hierauf die Zusiche⸗ Kirchenrath dem Antrage eine vägung würde zu Theil werden
Demnächst wurde die Sitzung um 4 ½ Uhr mit einem vom Superintendenten Zietlow gesprochenen Gebet geschlossen.
Posen, 28. Januar. in der St.
Der Eröffnungsgottesdienst wurde Vormittags her aus Schneide⸗ Um 12 Uhr setzte die ungen fort, welchen heute hrem Ende beiwohnte. Mittheilungen des aus denen mitzutheilen thende Kommission sich s⸗Rath v. d. Groeben zu at, verlas der Präses mehrere in⸗ end unterstützte Anträge: nämlich oebel (Peosen), betreffend das Gesuch stalt zu Posen um Anordnung einer e in allen evangelischen Kirchen der
innere Mission und den Vorstand Provinzial⸗Synode che in der Provinz Bericht zu er⸗
Pauli⸗Kirche, Predigt von dem Superintendenten Grützmach mühl gehalten uͤber 1. Chron. 13, 8. Provinzial⸗Synode ihre Berath der Ober⸗Präsident Günther bis zu i Nach den gewöhnlichen geschäftlichen Präses und des Synodal⸗Vorstandes, ist, daß die das Proponendum vorbera konstituirt und den Ober⸗Regierung ihrem Vorsitzenden erwählt h zwischen eingegangene, genüg 1) Antrag des Seniors G des Comités der Diakonissenan jährlich wiederkehrenden Kollekt
2) Antrag des Professors Geß (Breslau): Die zum Gegenstande der Berathung zu machen, s bei dem jedesmaligen Zusammentreten der letzterer über den Stand der Sa
betreffend die Aufhebung
3) Antrag des P. Böttcher (Pinne), zur Einziehung der Hebeammen⸗
der Verpflichtung der Geistlichen
4) Antrag desselben, betreffend die Einrei der Kirchenbücher an die Königlichen Konsistorien
Durch den Königlichen Kommi Reskript des Ministers der Geistli Bestreitung der Kosten der S welchem Letzterer mittheilt, da ein Kredit von 8700 Mark be der der Synode, Diäten pro Tag die tarifmäßigen Sätze,
chung von Duplikaten
ssarius war dem Präses ein chen ꝛc. Angelegenheiten, die nd, zugegangen, aus ß dem Königlichen Konsistorium willigt worden sei. soweit sie nicht in Posen wohnen, haben an Reisekosten auf Eisenbahnen ark pro Meile zu Erwartung aus, ausdehnen würde. forderlich wäre, müßte die Erhöhung des
Unode betreffen Die Mitglie⸗
9 Mark und an auf Landwegen 3 M. Zugleich spricht der Minister die daß die Session nicht über 8 Tage sich ein größerer Zeitraum er Kredits nachgesucht werd Demnächst trat die S erster Gegenstand der prüfung der Legitimatio
liquidiren.
ynode in die Tagesordnung ein, deren Bericht des Vorstandes über die Nach⸗ nen der Mitglieder war. theilte mit, daß der Vorstand Alles in vollkomme gefunden habe. Die Synode erklärt die Sache dam
Der Antrag v. Helldorf, betre lung der mit 1640 Unterschriften Aufhebung der Stolgebühren Petition an die das Proponendum der C Kommission erledigt.
Nunmehr ward die Genera Die Kommi
Der Präses ner Richtigkeit it für erledigt. ffend die geschäftliche Behand⸗
eingegangenen Petition um durch Ueberweisung der entralbehörde berathende
ꝛc., wurde
ldebatte über das Proponendum ssion hatte einen Bericht nicht er⸗ sch aussprechen lassen, durch die Ge⸗ jenigen Gesichtspunkte informirt zu werden, rsammlung selber die wichtigsten sind. den Wunsch hervor, Synode möchte die Ueber⸗ der preußische Staat habe durch die Ein⸗ pflichtung übernommen,
Dotation auszusetzen. Schwierigkeit
selber eröffnet statten, vielmehr den Wun neraldebatte über die welche für die Ve erste Redner hob zeugung aussprechen, ziehung des Kirchengutes die rechtliche Ver der evangelischen Kirche eine reichliche Von anderen Sache hingewiesen,
wurde auf die insofern die Rechtsansprüche der Kirche nicht gegenwärtigen zumal der Kirche in ihrer dermaligen der Charakter klagen oder ihr Zugedachtes Aufhebung der Stol⸗ so sprachen sich nur de Majorität erklärte Gebot der Gegenwart. iren zwischen obligatorischem Was die Mittel
unter den Verhältnissen schwer realisirbar wären,
unvollständigen eines Rechts⸗
Verfassung nehmen könne, gebühren oder deren Beibehaltung angeht, 2 Stimmen für letztere aus; die überwiegen die Aufhebung für ein dringendes Redner wollte einen Unterschied statu und fakultativem Fortbesteh und Wege, werden könnte, angeht, Einführung einer Kirchensteuer. Bildung einer Centralka Preußens vorgeschlagen, Steuer aller Glieder der Kirche Seite wurde empfohlen, kommen der besseren, zum Besten einer
Nach Schluß der Gene inzwischen eingegang
1) Antrag Hänschke (Bromberg) sehene Kollekte für die Nothst
en der Gebühren. für den Ausfall ein Ersatz verschafft ch einige Redner gegen Von einer Seite wurde die sse für die ganze evangelische Kirche he eine gleichmäßig vertheilte Von anderer ob in eintretenden Vakanzen das Ein⸗ mit über 1500 Thlr. dotirten Pfarrstellen gemeinsamen Kasse zu kürzen sei.
raldebatte theilte der Präses noch die enen neuen Anträge mit, nämlich:
„ daß die in § 6
so erklärten si
fließen sollte.
5 der Kirchen⸗ ordnung vorge ände der Provinzialkirche aldigst angeordnet werde.
2) Antrag Kuntze (Trezemeszno): nach den allgemeinen kirchlichen Bestim die Exemtion nicht zu Recht bestehe.
3) Antrag des Synodalvorstandes, betreffend: Bildu cher alle Anträge und Petitionen zur Vorberathung
Synode solle anerkennen, daß mungen in der Provinz Posen
ng einer Cen⸗ tralkommission, wel vorzulegen wären. 4) Antrag des S mission zur Ei
Die beiden letztgenannten Anträge, sowie die Spezialdebatte das Proponendum wurden auf die Tagesordnung der
ynodalvorstandes, betreffend: Bildung einer Kom⸗ nsicht des Emeritenfonds und der anderen kirchlichen
iSonnabendsitzung gesetzt. Der Freitag wird für die Berathungen n den Kommissionen frei gehalten. Ein Antrag, die in der gestrigen Sitzung eingebrachten drei Massenbach'schen Anträge bereits am Sonnabend zu berathen, fand nicht genügende Unter⸗ stützung. Der Präses schloß die Sitzung um 2 ¾ Uhr.
Breslau, 29. Januar. Nach einem Gebete des Super⸗ intendenten Stiller wurde die fünfte Sitzung der Provinzial⸗ Synode heute gegen 10 Uhr eröffnet, und nach einigen ge⸗ schäftlichen Mittheilungen des Präses in die Tagesordnung ein⸗ getreten.
Auf der letzteren stand zunächst das Proponendum des Konsistoriums, betreffend die Regelung der Gesang⸗ buchsfrage. Aess ee Fheg
Referent Superintendent Ueberschaer begründete die von der zur Vorberathung der Sache eingesetzten Kommission aufgestell⸗ ten Thesen, und es würden dieselben mit zwei kleinen Modifika⸗ tionen den Anträgen der Kommifsion entsprechend in nachstehen⸗ der Fassung einstimmig angenommen:
1) Die erste ordentliche Provinzialsynode von Schlesien erkennt in Uebereinstimmung mit der außerordentlichen Provinzialsynode des Jahres 1869 an, daß die Herstellung eines Provinzialgesangbuches einem vielseitigen Bedürfnisse entspricht.
2) Die Einführung desselben bleibt lediglich der Lokal⸗Gemeinde in ihrer kirchenordnungsmäßigen Vertretung in Uebereinstimmung mit dem Kirchenregimente überlassen.
3) Bis zur Herstellung eines Provinzial⸗Gesangbuches kann in denjenigen Gemeinden der Provinz, wo zur Zeit mehrere Gesang⸗ bücher in Gebrauch sind, auf Antrag der betreffenden Gemeindever⸗ tretung unter Zustimmung des Provinzial⸗Synodal⸗Vorstandes die Beseitigung eines der bisher benutzten Gesangbücher oder die In⸗ brauchnahme eines einzigen der in der Provinz schon benutzten Ge⸗ hssegcher unter Genehmigung des Kirchenregimentes beschlossen werden.
4) Der der Provinzialsynode vorgelegte Entwurf entspricht in seiner gegenwärtigen Fassung den Erfordernissen eines sub 1 und 2 vorausgesetzten Gesangbuches zwar nicht; dagegen erkennt die Synode an, daß der vorgelegte Entwurf sowohl nach Auswahl der Lieder, als auch rücksichtlich der für die Redaktion und Rezension maßgebend gewesenen Grundsätze sich für die definitive Herstellung eines dem kirchlichen Bedürfnisse entsprechenden Provinzial⸗Gesangbuches unter der Voraussetzung eignet, daß a. die Zahl der Lieder zu vermehren ist; b. die ausgelassenen Verse möglichst wieder herzgestellt werden; c. die Textrezension und die Wahl der Melodien einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen ist; d. ein erweiterter Anhang für den Kirchen⸗ und Hausgebrauch hinzugefügt wird.
5) In dieser Rücksicht ernennt die Synode eine Kommission von drei Mitgliedern mit dem Auftrage, innerhalb der sub 4 anerkannten und in der Vorrede zum Entwurfe näher dargelegten Grundsätze und unter Benutzung des von dem Konsistorium bereits bveschafften Ma⸗ teriales sich der Umarbeitung des Entwurfes zu unterziehen.
6) Diese Kommission wird ermächtigt, zu ihrer Arbeit geeignete Männer aus der Provinz durch Kooptation heranzuziehen.
7) Nach Abschluß der Arbeit ist dieselbe von der erwähnten Kommisston durch den Synodalvorstand spätestens binnen zwei Jahren dem Konfistorio vorzulegen und in geeigneter Weise der Oeffentlichkeit zu übergeben.
Darauf kam zur Verhandlung:
1) ein Proponendum des Königlichen Konsistoriums, be⸗ treffend die Aufhebung der Ephoralexemtion der Gnadenkirche zu Freistadt. Nach dem Antrage der Kommission beschloß die Synode, sich für die Aufhebung dieser, auf drei Allerhöchste Kabinets⸗Ordres von 1754, 1787 und 1798 beruhende Exemtion auszusprechen.
2) ein von dem Kreissynodalvorstande vorgelegtes Statut, enthaltend eine Abänderung des §. 54 der Kirchenordnung vom 10. September 1873 dahin, daß bis zur event. Aufhebung der ad 1 erwähnten Exemtion der Pastor prim. von Freistadt, ohne Wahl geistlicher Beisitzer des Kreissynodalvorstandes sein solle. Die Kommission hatte sich für Annahme dieses Statuts ausge⸗ sprochen, dassel be wurde jedoch dem Antrage des Konsistoriums gemäß, als mit einer wesentlichen Bestimmung der Kirchen⸗ ordnung im Widerspruch stehend, abgelehnt;
3) ein Statut der Gemeinden Cunnerwitz⸗Jauernik, welch es im Anschluß an bestehende statutarische Einrichtungen, den Dominialbesitzern der Parochie Sitz und Stimme in der Ge⸗ meindevertretung ohne vorgängige Wahl einräumt, wenn die⸗ selben sonst qualifizirt sind. Dasselbe wird angenommen;
4) ein Statut der Gemeinde Conradswaldau wird, da es lediglich Bestimmungen über die Geschäftsordnung und kirch⸗ liche Vermögensverwaltung enthält, dem Konsistorium zur ge⸗ eigneten Veranlassung überwiesen; 8
5) ein Statut der Gemeinde Sagan. Nach längerer Be⸗ rathung und Debatte ward dasselbe den Anträgen der Kom⸗ mission und des Königlichen Konsistoriums gemäß dahin erledigt, daß eine Anzahl Bestimmungen als unwesentliche Abänderungen der Kirchenordnung für zulässig, andere als wesentliche Vor⸗ schriften dieser Ordnung zuwiderlaufend bezeichnet und daher abgelehnt wurden. Insbesondere werden als unzulässig erachtet die Anträge auf Erhöhung der Zahl der Gemeindeältesten und Gemeindevertreter über die in der Kirchenordnung bestimmte Maximalzahl hinaus, auf Theilung der Gemeinde in mehrere Wahlbezirke und Wahlkörper, auf Wegfall des Anmeldungs⸗ verfahrens und der Gemeindewählerliste, sowie auf Wahl des Vorsitzenden des Gemeinde⸗Kirchenraths event. auch aus der Zahl der Nichtgeistlichen.
Damit war gegen 2 Uhr die Tagesordnung erledigt. Nächste Sitzung Sonnabend 10 Uhr. Gegenstände der Tagesordnung:
1) Wahl zur Generalsynode, 2) Antrag auf Entsendung von drei Mitgliedern in die theologische Prüfungskommission, 3) mehrere Lokalstatuten, 4) Wahl der Gesangbuchskommission.
Magdeburg, 29. Janzar. Die erste Sitzung der ersten ordentlichen Provinzialsynode wurde heute Vormittags 10 Uhr 20 Min. durch den Konsistorial⸗Präsidenten Dr. Nöldechen in der Aula des Klosters Unserer lieben Frauen eröffnet. Nach Absingung des Liedes „Ach bleib mit Deiner Gnade“ sprach der General⸗Superintendent Dr. Möller auf Ersuchen des Vorsitzen⸗ den das Eingangsgebet über den Text in Epheser 4 Vers 1— 7.
Hierauf richtete der Vorsitzende eine Ansprache an die Ver⸗ sammlung. Er begrüßte den heutigen Tag mit Dank gegen Gott und den Kaiser, den erhabenen Schirmherrn der evange⸗ lischen Landeskirche, als den Tag neuer Hoffnung für die Kirche der Provinz, bewillkommnete den Königlichen Kommissarius und die Mitglieder der Synode und mahnte, vertrauend in Gott und fröhlich in Hoffnung, aber mit dem vollen Bewußtsein von dem Ernste der Lage an die Arbeit zu gehen. Indem der Redner vor dem Parteihader, als den wunden Fleck am Leibe der evangelischen Kirche warnte, schloß er mit dem Segensspruch auf Se. Majestät den Kaiser und König, wobei sich die Ver⸗ sammlung von ihren Sitzen erhob. Nachdem sodann der Vorsitzende den anwesenden Ober⸗Kirchen⸗Rath Hermes als den König⸗ lichen Kommissar der Synode vorgestellt, ergriff dieser das Wort. Der Kommissar erklärte, er überbringe der Versammlung Willkommensgruß des Ministers und des Evangelischen Ober⸗
Kirchenrathes, indem er den heutigen Tag als einen ag hoher Genugthuung für die Kirchenbehörde bezeichnet, welche keine Mühe und Anstrengung gescheut habe, um den Zusammentritt der Synode möglichst zu beschleunigen. Sei auch das Ziel noch nicht erreicht, so sei doch ein gutes Stück auf dem Wege zurückgelegt. Um das zu erhärten, bedürfe es nur eines Rückblicks auf die letzten 25 Jahre. Der Redner schilderte die Schwierigkeiten, welche sich der Herstellung einer lebensfähigen kirchlichen Orga⸗ nisation entgegengestellt, hob dann die Vorzüge der neuen Kirchen⸗ gemeinde und der Synodalordnung hervor, und schloß mit dem Worte des Apostels: „Laufet nun also, daß ihr es erreichet.“
Nachdem hierauf der Vorsizende die Konsistorial⸗Räthe Nitze und Grundschoen zu provisorischen Beisitzern ernannt und Ersterer den vorläufigen Bericht über die Legitimation der Syno dalen erstattet, erfolgte die Verpflichtung der einzelnen Mitglieder. Der Namensaufruf ergab, daß von den 97 Mitgliedern der Synode 95 anwesend sind. Dieselben leisteten das vorgeschriebene Gelöbniß in die Hand des Vorsitzenden.
Sodann schritt die Versammlung zur Wahl des Präses sowie der Beisitzer und deren Stellvertreter, nachdem mit Zu⸗ stimmung des Königlichen Kommissars sich die Synode für di Wahl von 6 Bessitzern entschieden.
Vor Beginn der Wahlhandlung stellte Professor Dr. Bey⸗ schlag die Frage: ob der anwesende Vertreter des, Evangelischen Ober⸗Kirchenrathes in der Lage sei, sich da über zu erklären, ob die Wahl eines aktiven Mitgliedes des Konsistoriums der Kirchen⸗ gemeinde⸗ und Synodalordnung entspreche; von Nathusius Königsborn erachtete die Fragestellung für unzulässig, während der Königliche Kommissarius seine persönliche Ansicht dahin äußert, daß er allerdings eine solche Wahl nicht für zulässig er⸗
Sollte der Fall eintreten, so werde er die Entscheidung des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths einholen. Bei der nun folgenden Wahl des Präses wurden 94 gültige Stimmzettel ab gegeben, wovon 55 auf den Regierungs⸗Präsidenten Rothe zu Merseburg und 39 auf den General⸗Superintendenten Dr. Schultze lauteten. Ersterer ist somit gewählt und nahm die Wahl an. Der Königliche Kommissar erklärte, wie er sich freue, die Ge⸗ nehmigung des Evangelischen Ober⸗Kirchenrathes zu dieser Wahl schon jetzt aussprechen zu können. Der interimistische Vorsitzende trat darauf den Vorsitz an den neugewählten Präses ab, welcher eine dankende Ansprache an die Versammlung richtete und mit der Aufforderung zu einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König, den Landesherrn, den erhabenen Schirm⸗ herrn der Kirche schloß. Die Versammlung erhob sich und stimmte dreimal laut und freudig in den Hochruf ein.
Es folgte hierauf die Wahl der geistlichen und weltlichen Beisitzer. Als erster geistlicher Beisitzer ward der Superintendent Felgenträger zu Belgern im ersten Wahlgang gewählt. Bei der Wahl des zweiten und dritten geistlichen Beisitzers kam es zur engeren Wahl. Gewählt wurden Superintendent Urtel zu Gie⸗ bichenstein und Superintendent Schenk zu Groß⸗Wölkau mit 68 Stimmen. Zu weltlichen Beisitzeen wurden gewählt Pro⸗ fessor Beyschlag, Landrath Rauchhaupt und Graf von der Schulenburg⸗Angern. In den beiden letzten Fällen mußte wiederum die engere Wahl entscheiden. Sämmtliche Gewählte nahmen die Wahl an. Bei der Wahl des Professors Beyschlag wurden von dem Landrath von Gerlach Bedenken gegen die Wahlfähigkeit des Kandidaten erhoben, weil derselbe als Univer⸗ sitätsprediger nicht zum weltlichen Beisitzer gewählt werden könne. Der Präsident erklärte aber Antrage und Anfragen bei der Abstimmung für unzulässig.
Er schloß sodann die Sitzung um 2 Uhr und beraumte die nächste Sitzung auf Nachmittag 5 Uhr an.
— In der Nachmittagssitzung bat der Präsident die Versamm⸗ lung zunächst um die Ermächtigung, Sr. Majestätg dem Kaiser und König telegraphisch den Dank für die Berufung der Synode auszusprechen, wel hem Vorschlage die Synode zustimmte. So⸗ dann erfolgte die Wahl der Stellvertreter für die sechs Synodal⸗ Assessoren. Es wurden gewählt: Konsistorial⸗Rath Scheibe zu Eisleben, Superintendent Dr. Wolf zu Osterburg, Pfarrer Danneil zu Niedern⸗Dodeleben als Stellvertreter der geistlichen Beisitzer, Professor Köstlin zu Halle, Bürgermeister Bötticher zu Magdeburg und Landrath Franz zu Worbis als Stellvertreter der weltlichen Beisitzer.
Graf von der Schulenburg⸗Beetzendorf nahm den Antrag des Landraths von Gerlach wegen Beyschlags Wahl wieder auf und beantragte Einsetzung einer Kommission, welche morgen darüber Bericht zu erstatten habe, worauf der Präsident dem Antragsteller anheimstellte, zunächst einen schrift⸗ lichen Antrag einzubringen. Sodann erklärte er, daß der Synodalvorstand der Versammlung die Bildung dreier Kom⸗ missionen vorschlage, nämlich der ersten, bestehend aus 9 Mit⸗ gliedern zur Berathung der kirchenregimentlichen Vorlage über die Aufhebung der Stolgebühren, einer zweiten, bestehend aus 3 Mitgliedern zur Berathung der konsistorialen Vorlage, be⸗ treffend den Emeritenfonds, und endlich der dritten, bestehend aus 9 Mitgliedern für die Geschäftsordnung und die Behand⸗ lung von Anträgen und Petitionen. Die Versammlung be⸗ schloß dem Vorschlage desz Präsidenten gemäß, und erklärte gleichfalls, dem Vorschlage des Vorstandes entsprechend, sich auch damit einverstanden, daß folgende Mitglieder in die Kom⸗ missionen eintreten: a. in die erste Kommission die Deputirten Bithorn, Franz, Clasen, Deckert, Hildebrandt, Kanngießer, Opitz, Rudolphi und von Voß, welchen die Versammlung noch die Deputirten von Rauchhaupt und Reußner hinzufügt; b. in die zweite Kommission die Deputirten Bötticher, Petersilie und Pin⸗ kernelle; c. in die dritte Kommission die Deputirten Albracht, Blomeyer, Danneil, Grabe, Grotmann, Hake, Jürgens, Schaefer, Holters, welchen die Synode die Deputirten General⸗Superinten⸗ dent Schultze und Rittergutsbesitzer Sombart hinzufügt.
Schluß der Sitzung: 7½ Uhr. Die nächste Sitzung wurde am Montag, den 1. Februar, Vormittags 10 Uhr, anberaumt. Auf der Tagesordnung stehen: a. Berathung über die geschäftliche Be⸗ handlung der eingegangenen Vorlagen, Petitionen und Anträge, b., Bericht über die Nachprüfung der Legitimationen, c. Vorlage des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths über die Aufhebung der Stolgebühren, falls Generaldebatte darüber gewünscht wird.
Wiesbaden, 28. Januar. Die heutige Plenarsitzung des Kommunal⸗Landtags begann mit Verlesung des Berichts des Eingaben⸗Ausschusses, die Resultate der ständischen Ve waltung im Jahre 1873 betreffend, und wurde derselbe, da nichts zu erinnern gefunden worden war, zu den Akten genommen.
Die Verlesung des Berichts desselben Ausschusses, die Mittheilung der Königlichen Staatsregierung über die Semi⸗ narien zu Usingen und Montabaur betreffend, führt zu einer kurzen Debatte und ward sodann ebenfalls zu den Akten genommen.
Nach Erledigung eines ferneren Berichts desselben Aus⸗