1875 / 26 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

schusses über drei Eingaben privater Natur wurde zu dem Be⸗ richt des Bürger⸗Ausschusses über das Budget für 1875 über⸗ gegangen.

Die Anträge des Ausschusses wurden sämmtlich Diskussion genehmigt und hiermit die Sitzung geschlossen. nächste Sitzung findet morgen statt.

Sachsen. Dresden, 29. Januar. Der König ist mit dem Großherzog von Toscana und dem Prinzen Georg gestern Abend 7 ½ Uhr von der Jagd bei Großzschocher nach Leipzig

ü einem kurzen Aufent⸗ iskonzerte beigewohnt. te Sr. Majestät in den Konzertsaal erhob sich das

gesammte Auditorium von seinen Sitzen.

Für heute haben die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften eine Einladung des Raths der Stadt Leipzig zu einer Jagd auf städtischem Revier angenommen und sich Morgens 8 Uhr nach dem Jagdrevier begeben. Zu dem um 6 Uhr stattfindenden Diner haben auch Bürgermeister Dr. Koch und Stadtrath Vogel Einladungen erhalten. Abends 8 Uhr ist im Königlichen Palais Assemblée, zu welcher auch der Herzog von Sachsen Altenburg eintreffen wird.

Mecklenburg. Fahnen und Wimpeln

ohne Die

Schwerin, 29. Januar. Zahlreiche

wehen heute Ihrer Königlichen Hoheit der Großhexzogin zu der Wiederkehr ihres Geburststages die Glückwünsche der Stadt entgegen. Um halb 8 Uhr Fheute Morgens zog die Reveille durch die Straßen nach dem Schlosse, wo im Burggarten Ihrer Königlichen Hoheit eine Morgen⸗ musik gebracht wurde. Zu der später folgenden Morgenandacht war der Schloßchor befohlen. Nach Beendigung der Andacht wurden von demselben in den Gemächern der Großherzogin noch einige Stücke vorgetragen. Schon gestern sind viele Fremde hier eingetroffen, und im Palais Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin⸗Mutter fand gestern großes Diner statt. Der Herzog Paul Friedrich ist gestern Abend hierselbst angekommen.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 29. Januar. Die Ka serin und Erzherzogin Marie Valerie mittag von Budapest in Wien angekommen. (W. T. B.) Der Handels⸗ Minister Banhans hat ein Schreiben an den Vertheidiger Ofenheims, Dr. Neuda, gerichtet, in welchem er dessen Behauptungen, daß s. Z. von ihm bei der Hypothekar⸗Rentenbauk ein bedeutender Gründergewinn erhoben worden sei, als in allen Theilen un⸗ wahr auf das Bestimmteste bezeichnet. 8 Triest, 28. Januar. Die ägyptische Vacht „Mahrussa“, Kommandant Kamil Pascha, mit 283 Mann. Bemannung und 8 Kanonen, ist mit dem Prinzen Hassan⸗Pascha an Bord von Alexandrien heute früͤh eingelaufen.

„Pest, 28. Januar. Im Abgeordnetenhause inter⸗ pellirte Beöthy wegen arg gefährdeter Sicherheitszustände im Biharer Komitate. In der Generaldebatte über das Budget sprach Zsedenyi. Er schilderte die Finanzlage in den düstersten Farben; auch durch die neuen Steuervorlagen werde dieselbe nicht besser werden. Unter demonstrativen Beifallsäuße⸗ rungen der Linken kritisirte der Redner die bisherige Finanzpolitik der Regierung und die vermeintliche Ver⸗ schwendung in allen Verwaltungszweigen. Er schloß seine Rede mit dem Antrage, das Budget an den Finanzaus⸗ schuß zur nochmaligen Ueberprüfung zurückzuleiten. Karman

entwickelte in längerer Rede seine Ansichten über die Finanz⸗ und Verwaltungsreformen und erklärte am Schlusse, das Budget nicht anzunehmen. Unter großer Spannung sprach Franz Pulszky. Er warf der Regierung vor, durch ihre Politik die abnorme Laße geschaffen zu haben, daß der Finanzausschuß sich eine ungebührliche Machtstellung angemaßt habe. Die Initiative müsse der Regierung überlassen werden und das sei es, was das ganze Land fühle. Eine starke Regierung thue Noth, die führt und nicht geführt wird, die sich ihrer Ziele und ihres Thuns be⸗ wußt; nicht eine solche, die ein Budget vorlegt von dem acht Millionen gestrichen werden können; die dem Hause unverständ⸗ W eren Umarbeitung den Fachaus⸗ lang zu thun giebt; die fortwährend experimen⸗ tirt und enquetirt und durch ihr ewiges Schwanken die peinlichste Verlegenheit dem Lande bereite. 1 29. Januar. Anläßlich der in der heutigen Sitzung des Unterhaus es stattgehabten Budgetberathung wurde von Sennyey ein förmliches Programm von durchgreifenden, in der inneren Landesverwaltung einzuführenden Reformen aufgestellt. Der Redner hob besonders hervor, daß bei diesen Reformen so⸗ wohl an dem Ausgleiche wie an dem Parlamentarismus festge⸗ halten und auf möglichste Zufriedenstellung der verschiedenen Nationalitäten Rücksicht genommen werde.

Schweiz. St. Gallen, 29. Januar. die Geistlichkeit sich dem Beschlusse, die Lehre von dem Un⸗ fehlbarkeitsdogma sammt dem Syllabus aus dem Religions⸗ unterrichte zu verbannen, nicht gefügt hat, so hat der hiesige kathoꝛische Schulrath beschlossen, den sogenannten Fastenunterricht den Lehrern zu übertragen. Falls die Pfarrgeistlichen den Kin⸗ dern, welche diesen Unterricht genießen, Beichte und Kommunion verweigern sollten, soll ein christkatholischer Geistlicher zu diesem Zwecke einberufen werden.

Großbritannien und Irland. London, 28. Januar. Der Prinz von Wales beabsichtigt, Anfangs nächster Woche sich nach Brüssel zu begeben, um bei der Vermählung der Toch⸗

sind gestern Nach⸗

(W. T. B.) Da

ter des Königs und der Königin der Belgier zugegen zu sein. Das letzte Bulletin über das Befinden des Prinzen

Leopold lautet, nach der „A. A. C.“, recht günstig. Der Prinz hat in letztverwichener Nacht wohl geschlafen und ein wenig an Kräften gewonnen.

29. Januar. (W. T. B.) Die amtliche „Gazette“ veröffentlicht eine Verfügung der Regierung, nach welcher die beiden Kolonien Sierra Leone und Gambia unter dem Namen „Kolonien von Westafrika“ zu einem Gouver⸗ nement vereinigt werden sollen.

Nach Mittheilungen, welche aus Cape Coast Castl. vom 12. d. hier eingetroffen sind, soll der König der Afhantis, Koffi Kalkalli, die Regierung niedergelegt haben und Quamaoli Mensali zum König proklamirt worden seine Der Stamm der Gamans und mehrere andere Stämme aus dem Innern sollen sich gegen die Ashantis erhoben haben.

Frankreich. Versailles, 29. Januar. (W. T. B.) Natio⸗ nalversammlung. Bei der Abstimmung über den in der gestri⸗ gen Sitzung von Laboulaye eingebrachten Antrag des linken Centrum, nach welchem die Regierung der Republik aus zwei Kammern und einem Präsidenten bestehen sollte, wurde derselbe mit 359 gegen 335 Stimmen abgelehnt. Darauf wurde der ganze erste Artikel des Ventavonschen Gesetzentwurfs in folgender Fassung angenommen: „Die gesetzgebende Ge⸗ walt wird von zwei Versammlungen ausgeübt, 1) von der Deputirtenkammer, welche nach dem allgemeinen Stimm⸗ rechte in Gemäßheit des Wahlgesetzes gewählt wird, 2) von dem Senate, dessen Zusammensetzung, Mitgliederernennungen und Befugnisse ein besonderes Gesetz regeln wird.“ Die Berathung des 2. Artikels des Ventavon’ schen Gesetzentwurfs wurde auf morgen vertagt.

Die Linke scheint geneigt, für den Antrag Wallons zu stimmen, nach welchem der Präsident der Republik für die Dauer von 7 Jahren ernannt wird und nach Ablauf dieser Zeit wieder wählbar ist.

Der Gesetzentwurf Ventavon lautet in der Form, wie er aus den Berathungen des Dreißiger⸗Ausschusses hervor⸗ gegangen ist, wie folgt:

„Art. 1. Die gesetzgebende Gewalt wird von zwei Versammlun⸗ gen geübt: der Abgeordnetenkammer und dem Senat. Die Abgeord⸗ netenkammer wird durch das allgemeine Stimmrecht nach den von dem Wahlgesetz f gr Bedingungen gewählt. Der Senat ist aus Mitgliedern zusammengesetzt, die in einem Verhältniß und unter Bedingungen, welche ein Spezialgesetz näher bestimmen wird, theils gewählt, theils ernannt sind.

Art. 2. Der Marschall⸗Präsident der Republik ist mit dem Rechte ausgestattet, die Abgeordnetenkammer aufzulösen. In diesem Falle wird binnen einer Frist von 6 Monaten zu der Wahl einer neuen Kammer geschritten werden.

Art. 3. Die Minister sind vor den Kammern solidarisch für die allgemeine Politik der Regierung und individuell für ihre persoöͤnlichen Akte verantwortlich. Der Marschall⸗Präsident ist nur im Falle eines Hochverraths verantwortlich.

Art. 4. Nach Ablauf der von dem Gesetze vom 20. November 1873 festgesetzten Frift, wie im Fall der Vakanz der Gewalten des Präsidenten, beruft der Ministerrath sogleich die beiden Versammlun⸗ gen ein, die, zu einem Kongreß vereinigt, die nöthigen Beschlüsse fas⸗ sen werden. Während der Dauer der dem Marschall Mac⸗Mahon übertragenen Gewalten kann eine Revision der Verfassungsgesetze nur auf seinen Antrag stattfinden.“

Spanien. Madrid, 28. Januar. Regierungstruppen haben drei wichtige Positionen im Thal von Carrascal genommen und sind im Vorrücken begriffen. Ein Bataillon und 3 Compagnien Miquelets sind in der letzten Nacht bei Guetaria an das Land gesetzt worden und haben Zarauz in Besitz genommen.

Eine von dem König Alfons XII. an die Nord⸗ armee erlassene Proklamation hat nachstehenden Wortlaut:

Soldaten der Nordarmee! Nicht aus Ehrgeiz oder kindischer Ruhmesliebe verlange ich heute Entsagung und Leiden von euch und morgen euer Blut. Ich verlange alle diese Opfer nur um den Frieden wieder herzustellen.

Ich bin mit Bewunderung von ferne euren beschwerlichen Feld⸗ zügen gefolgt, in denen ihr euch immer eurer Väter würdig gezeigt habt. Heute komme ich in eure Mitte mit dem Wunsche, mich eben⸗ falls meiner Vorfahren wuͤrdig zu zeigen, und ich hoffe dies, sollte die Gelegenheit sich bieten, zu beweisen.

Aber eure Gegner sind ebenfalls Spanier und bevor neue Schlachten auf meinen Befehl beginnen, habe ich, wie ihr wißt, Worte der Liebe und Versöhnung an sie gerichet. Möge die Ver⸗ antwortlichkeit für alles das unschuldige Blut, welches noch vergossen hn wird, auf die zurückfallen, welche ihnen kein Gehör geschenkt haben.

Inhndem sie taub gegen dieselben bleiben, um so diesen unseligen Krieg ohne irgend welchen Grund oder Vorwand in die Länge zu ziehen, scheinen sie die brüderlichen Bande, welche sie seit Jahrhun⸗ derten mit euch verbinden, zu verachten und euren Muth gering zu

ätzen.

Tapfere Söhne der alten Königreiche von Kastilien und Arra⸗ gonien, tapfere Basken und Navarresen, die ihr dem Vaterlande, wie es eure Pflicht ist, getreu seid, der Augenblick ist gekommen mit den Waffen euern Gegnern zu beweisen, wie sehr sie sich in euch geirrt haben. Von jenen Bergen, in denen eure Feinde sich verstecken, ruft euch eure Soldatenpflicht und eure Ehre als Spanier zum entschei⸗ denden Kampfe. Laßt ihn uns beginnen und siegen.

Gott wird sicherlich die beschützen, welche kämpfen, um Frieden herbeizuführen und in Frieden und Freiheit in ihrem Lande und an ihrem Heerde zu leben, und nicht die, welche aus freien Stücken die Waffen gegen ihren rechtmäßigen Herrscher, gegen die Interessen aller Provinzen der Monarchie, gegen die Freiheit der übrigen Spanier, mit einem Worte gegen ihr Vaterland erheben.

„Folgt mit Vertrauen euren Fahnen, welche euch, wie schon so oft, zum Siege führen werden, und da ihr Alle Veteranen seid, so ist es eure Pflicht, euren König zu lehren, wie man siegt oder stirbt.

Peralta, 22. Januar 1875.

(W. T. B.) Die

Italien. Rom, 30. Januar. (W. T. B.) Der König hat Garibaldi empfangen, welcher in Begleitung des General⸗ Adjutanten Medici erschien. Der König unterhielt sich längere Zeit mit Garibaldi namentlich über dessen Projekte betreffs Trockenlegung der römischen Campagna.

Tüakei. Aus Konstantinopel, 26. Januar, wird der „Times“ gemeldet: Heute empfing der Minister der auswärtigen Angelegenheiten eine Deputation der evangelischen Allianz, welche ihn ersuchte, ihr eine Audienz beim Sultan zu erwirken, bei dem sie darüber Klage führen wolle, daß einige zum Christen⸗ thume übergetretene Leute, dem Firman von 1856 zuwider, ver⸗ folgt worden seien. Safpet Pascha erwiderte darauf, die tür⸗ kische Regierung sei einer Religionsverfolgung nicht fähig und habe ihre Politik, allgemeine Duldung zu üben, nicht geändert; doch wolle er, obschon es ihm unnöthig scheine, die Gouver⸗ neurs in den Provinzen mit neuen Weisungen versehen und ihnen einschärfen, daß sie in Betreff des Glaubens sedem Ein⸗ wohner ohne Unterschied gleiches Recht zu gewähren hätten. Wegen der erbetenen Audienz beim Sultan machte der Minister Schwierigkeiten und erbat sich Bedenkzeit.

Belgrad, 29. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Skupschtina wurde von dem Kriegs⸗ Minister eine Vorlage eingebracht, durch welche der Dienst in dem stehenden Heere von 3 auf 2 Jahre herabgesetzt wird. Der Fürst Milan hat den früheren Minister⸗Präsidenten Ma⸗

riovits mit seiner Vertretung in der Skupschtina beauftragt.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 28. Januar. Wie die „St. Pet. Ztg.“ schreibt, hat ein früherer Generalstabs⸗ offizier und gegenwärtiger Landwirth, die Ansicht der landwirth⸗ schaftlichen Enquete⸗Kommission über die Nothwendigkeit, im Volk landwirthschaftliche Kenntnisse zu verbreiten, in vollem Maße theilend, ein Projekt ausgearbeitet und verschiedenen Res⸗

sorts vorgestellt, nach welchem unter den aktiven Untermilitärs, deren größter Theil nach abgelaufener Dienstfrist wieder in den Bauerstand zurückkehrt, Kenntnisse über den Landbau und die Mittel, ihn zu heben, verbreitet werden sollen. Die Verwaltung der Militärlehranstalten soll sich bereits an den Verfasser des Projekts um nähere Auskünfte gewandt und ihn zur Zusammenstellung von Prospekten für einen landwirtschaft⸗ schaftlichen Unterricht in den der Hauptverwaltung unterstellten Militärlehranstalten veranlaßt haben.

29. Januar. (W. T. B.) zur Ausarbeitung einer Arbeiter⸗

Die Spezial⸗Kommission und Dienstbotenord⸗

loujew zusammengetreten.

Amerika. Aus Washington wird vom 27. d. tele graphisch gemeldet: Das Repräsentantenhaus hat einen Antrag verworfen, welcher eine die Amtsdauer des Präsidenten au

machende Amendirung der Konstitution vorschlug.

Asien. Singapore, 29. Januar. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Nachrichten ist der zwischen den beiden Königen von Siam ausgebrochene Konflikt noch nicht beige⸗ legt. Beide Theile wünschen lebhaft, ihre Streitigkeiten durch Sir Andrew Clarke, Gouverneur der britischen Ansiedelungen in der Straße von Malacca, geschlichtet und ausgeglichen zu sehen; Letzterer hat aber die Vermittelung nicht angenommen, weil er bis jetzt von der englischen Regierung nicht dazu auto⸗ risirt worden ist.

Afrika. Aus der Capstadt wird unterm 5. ds. ge⸗ meldet, daß allgemeinem Vernehmen nach der Häuptling Lan⸗ galebalele daselbst unter Aufsicht gehalten werden würde.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die Gewerbesteuer⸗Gesetzgebung im Preußischen Staate, betreffend die Gewerbesteuer vom Handel, dem stehenden Gewerbe und dem Gewerbe im Umherziehen, nach den amtlichen Quellen und der neuesten Gesetzgebung bearbeitet und dargestellt von Dr. G. M. Kletke ist in der C. Pfeiffer'sche Buch⸗ und Kunst⸗ handlung soeben in korrekter handlicher Form mit ausführlichem Sach⸗ register erschienen.

Aus Mainz, 27. Januar, wird der „Darmst. Ztg.“ geschrie⸗ ben: Der hohe Wasserstand des R heins, welcher zu Befürch⸗ tungen Veranlassung gab,

circa 2 Fuß gefallen. Land⸗ und Forstwirthschaft.

Ueber den Stand der Rinderpest wird im „Centralblatt für das Deutsche Reich“ Folgendes gemeldet: Zufolge neuerer Mit⸗ theilung der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Gumbinnen

Auftretens der Rinderpest nicht vorgekommen.

sind weitere Fälle des 1 Die Ortssperre von Sawadden urnd die für den Kreis Lyck und die Verkehrs⸗

benachbarten Kreise Oletzko und Jehannisburg verfügten beschränkungen bestehen einstweilen fort.

Gewerbe und Handel. 1 . Die Central⸗Landschafts⸗Direktion für die Preu⸗ ßischen Staaten macht bekannt, daß der alleinige Vertrieb ihrer landschaftlichen Central⸗Pfandbriefe für Norddeutschland der Olden⸗ burgischen Spar⸗ und Leihbank übertragen sei. Dieselben tragen 4 % Zinsen, lauten über 150, 300, 600, 1500, 3000, 5000 und 10,000 Mark und bieten puplllarische Sicherheit. Näheres im heutigen In⸗ seratentheil.

In der kürzlich abgehaltenen Generalversammlung der Moa⸗ biter Brauer ei⸗Gesellschaft (vormals Ahrens) waren 275.200 Thlr. Aktienkapital vertreten. Die Vertheilung einer Divi⸗ dende von 4 % wurde genehmigt und das ausgelooste Mitglied des Aufsichtsraths, Herr Deibel, wiedergewählt.

London, 29. Januar. (W. T. B.) Die Kohlengruben⸗ besitzer in Durham haben beschlossen, die Arbeitslöhne vom 15. März ab um 20 % herabzusetzen. Die von den Grubenbesitzern im

südlichen Wales bereits angekündigte allgemeine Arbeitersperre

Alfons von Bourbon und Bourbon.

soll, nach einem nunmehrigen Beschlusse derselben, am Montag eiatreten.

1“M Verlage von Joh. Fr. Hartknoch in Leipzig ist kürzlich die 1. Lieferung des Werkes „Friedrich der Große in einen Schriften, *¹herausgegeben von E. Schröder, erschienen. Die hier angekündigte Uebersetzung, welche dem deutschen Volke und Heere gewidmet ist, soll mitwirken, den König auch als Schriftsteller in weiteren Kreisen bekannt zu machen. Es sind seine berühmtesten Werke zu diesem Zwecke ausgewählt worden, welche ge⸗ treu das Original nach der auf Allerhöchsten Befehl König Friedrich Wilhelms IV. durch den brandenburgischen § istoriographen J. D. E. Preuß veranstalteten Ausgabe der Werke 7 riedrichs II. wiedergeben wird. Die Herausgeberin ist durch ihre Uebersetzung der Oden Fried⸗ richs und der Kunst des Krieges in der literarischen Welt vortheilhaft bekannt. Das „Militär⸗Wochenblatt“ vom März v. J. schreibt bei Ankündigung dieser Uebersetzung der Werke Friedrichs des Großen: „In den Allerhöchsten Kreisen interessirt man sich lebhaft für dies Unternehmen, welches von dem Minister Dr. Falk thatsächlich unter⸗ stützt wird, und welchem auch der Kriegs⸗Minister seine wärmste

Theilnahme schenkt.“ . zu je 20 Bo

Das Ganze wird drei Bände en umfassen, welche in fünfzehn Lieferungen zum Preise von je 10 Sgr. (1 Mark) erschei⸗

Die Theilnahme an dem am 18. d. M. in der Königlichen Gewerbe⸗Akademie eröffneten Unterrichts⸗Kursus in der S tolzeschen Stenographie, welcher an der Stelle der amtlichen Kurse des stenographischen Bureaus des Hauses der Abgeordneten eingelegt wurde, ist eine so große, daß verschiedene Meldungen unberücksichtigt bleiben mußten, um eine Ueberfüllung des Hörsaales zu vermeiden. Es wird deshalb noch ein zweiter Unterrichtskursus eingerichtet wer⸗ den, welcher am Dienstag, den 9. Februar 1875, Abends 8. Uhr, im Hörsaal Nr. 1 der Königlichen Gewerbe⸗Akademie, Klosterstraße Nr. 36, eröffnet und sodann mit je einer Unterrichtsstunde wöchentlich jedesmal Dienstags Abend von 8—9 Uhr weitergeführt werden soll. Dauer des ganzen Kursus 12 Unterrichtsstunden. Dieser Kursus wird namentlich Denjenigen besonders empfohlen, welche nur sehr wenig Zeit auf die Erlernung der Stenographie verwenden können.

Anmeldungen werden entgegen genommen: 1) Im stenographischen Bureau des Hauses der Abgeordneten, Leipziger Straße 75, am Sonn⸗ tag, den 31. Januar, und Sonntag, den 6. Februar cr., Vormittags von 10 12 Uhr. Außerdem täglich: 2) bei dem Lehrer der Steno⸗ graphie Herrn Bäding, Büschingstraße 30, 3) in der Papierhandlung des Herrn Honrath, Mohrenstraße 29, am Gendarmenmarkt, 4) bei dem Kastellan der Königlichen Gewerbe⸗Akademie Herrn Kutscher,

Klosterstraße 36, 5) in

Unterrichts.

Der Vorsteher des stenographischen Bureau des Hauses der Abgeordneten. Heidenreich.

dem bezeichneten Hörsaale vor Beginn des

er. 8

Die Schüler Gymnasiums in Posen, welches unter Leitung des Professors Dr. W. Schwartz steht, peranstalteten am 23. d. M. eine deklamatorisch⸗ musikalische Abend⸗Unterhaltung, in welcher u. A. das G⸗moll⸗Konzert von Mendelssohn, Scenen aus „Antigone“ von Sophokles, „Tor⸗ quato Tasso“ von Goethe und dem Drama: „Der große Kur⸗ fürst“ von Köster mit Beziehung auf die in diesem Jahre (18. Juni) bevorstehende 2. Säkularfeier des Tages der Schlacht bei Fehrbellin zur Aufführung kamen.

Redacteur: F. Prehm.

Berlin:

Verlag der Expedstion (Kessel).

Vier Beilagen ( einschließlich Bör

Druck: W. El zuer.

8 8

nung ist heute unter dem Vorsitz des Domänen⸗Ministers Va⸗

sechs Jahre ausdehnende und seine Wiedererwählung unmöglich

geht seit 2 Tagen zurück und ist bereits

z 26.

Dentsches Reich. Bekanntmachung

Zum 1. Januar 1875 sind im Reichspostgebiete neue, in der Reichsmarkwährung lautende Postwerthzeichen eingeführt, und zwar: Freimarken zu 3, 5, 10, 20, 25 und 50 Pfennigen R. M., gestempelte Briefumschläge zu 10 Pf., gestempelte Post⸗ karten, einfache und mit Rückantwort, je zu 5 Pf., und ge⸗ stempelte Streifbänder zu 3 Pf., diese letztere Sorte nur bei be⸗ stimmten größeren Postanstalten. Die Freimarken und ge⸗ stempelten Postkarten werden zum Nennwerthe, die gestempelten Briefumschläge mit einem Aufschlage von 1 Pf. R. M. für das Stück, und die gestempelte Streifbänder in Bunden von 100 Stück zum Preise von 3 Mark 35 Pf. verkauft.

Der Verkauf dieser neuen Postwerthzeichen hat bei den Post⸗ anstalten am 10. Dezember begonnen, jedoch mit der Maßgabe, daß in den Bezirken der Thalerwährung die neuen Freimarken zu 5, 10, 20, 25 und 50 Pf., sowie die neuen gestempelten Briefumschläge und Postkarten erst dann abgegeben werden, wenn die vorhandenen Vorräthe der genau entsprechenden bis⸗ herigen Sorten zu ;, 1, 2 8 und 5 Sgr. bei den betreffenden

ostanstalten ausverkauft sind.

Pof 8 bisherigen Postwerthzeichen zu 1, 2, 3, 7, 9 und 18 Kreuzern, diejenigen zu und ½ Sgr. und die Hamburger Stadtpostmarken zu Schilling sind seit 1. Januar 1875 zur Frankirung ungültig. Sie können bis zum 15. Februar d. J. bei den Postanstalten gegen neue Marken u. s. w. in gleichem Gesammtwerth umgetauscht werden. Eine Einölsung gegen Baar findet nicht statt. Die Festsetzung eines Zeitpunktes zur Außerkurssetzung und Einlösung der bisherigen Postwerthzeichen zu t¼, 1, 2, 2 und 5 Sgr. bleibt vorbehalten; einstweilen kön⸗ nen dieselben zur Frankirung gültig weiter verwendet werden.

Die Postanweisungen müssen seit 1. Januar 1875 sämmtlich auf Mark und Pfennige Reichs münze lauten, zu welchem Zwecke bei den Postanstalten neue Formulare mit entsprechendem Vordrucke verkauft werden. Postanweisungsfor⸗ mulare, auf welchen der Vordruck für die Geldsumme in Tha⸗ lern, Silbergroschen und Pfennigen oder in Gulden und Kreu⸗ zern S. W. lautet, dürfen nicht mehr verwende werden.

Berlin, W., den 30. Januar 1875.

Kaiserliches General⸗Postamt. Bekanntmachung. inführung des Postanweisungs⸗ und Postvorschuß⸗Verkehrs . und Oesterreich⸗Ungarn.

Vom 1. Februar ab sind im Verkehr zwischen Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn Postanweisungen und Postvorschüsse bis zur Höhe von 150 Mark oder 75 Gulden österr. W. zulässig. Die Gebühr beträgt für Postanweisungen: im Betrage bis 75 Mark einschließlich 20 Pf., über 75 bis 150 Mark 40 Pf.; für Postvorschüsse: für je 3 Mark 5 Pf., mindestens jedoch 10 Pf.; außerdem kommt für die Postvorschuß⸗Sendungen selbst, je nach⸗ dem sie in Brief⸗ oder Packetform eingeliefert werden, das für Briefe mit Werthangabe bz. für Packete im Verkehr mit Oester⸗ reich⸗Ungarn bestehende Porto zur Erhebung. Die allgemeinen Versendungsbedingungen entsprechen im Uebrigen denen für den inneren Verkehr des Reichs⸗Postgebiets. Die Postanwei⸗ sungs⸗ und Postvorschußbeträge auf Sendungen nach Oester⸗ reich⸗Ungarn müssen auf die Reichsmarkwährung lauten; die Umwandlung in die österreichische Währung wird Seitens der österreichischen Postverwaltung bei Uebernahme der Sendungen und zwar auf Grund des 1ue“ Wiener Tagescourses

bewirkt. Berlin W., den 19. Januar 1875.

Kaiserliches General⸗Postamt.

Bekanntmaäachung. erthangabe bei Geldsendungen nach Belgien und darüber hinaus.] 64 Auf Werthsendungen nach Belgien und darüber nach Fehns und Frankreich, soweit deren In⸗ halt aus Gold und Silber (in Barren oder gemünzt), Platina, Banknoten oder Papiergeld, Schmucksachen, Edelsteinen ꝛc. be⸗ steht, muß der volle Werth der zu versendenden Gegenstände angegeben werden. b Bei unrichtiger Werthangabe wird für den zu wenig angegebenen Werthbetrag das doppelte Porto für die ganze Beförderungsstrecke berechnet, abgesehen von der etwaigen Ver⸗ folgung nach den in Belgien bestehenden Strafgesetzen. Beerlin, W., den 29. Januar 1875. Kaiserliches General⸗Postamt.

Bekanntmachung. Packetverkehr mit Paris.

Vom 1. Februar ab kommen die ermäßigten Beför⸗ derungsgebühren, welche für den Packetverkehr mit Paris auf dem Wege über Elsaß⸗Lothringen bestehen, auch auf diejenigen Päckereien ohne Werthangabe nach und von Paris in Anwendung, deren Weitersendung auf dem Wege über Herbesthal und Belgien erfolgt. Bezüglich der fremden Beförderungs⸗ gebühren macht es mithin von dem genannten Tage ab keinen Unterschied, ob Päckereien ohne Werthangabe nach Paris über Elsaß⸗Lothringen, oder ob sie über Herbesthal und Belgien weitergesandt werden.

Berlin W., den 26. Januar 1875.

Kaiserliches General⸗Postamt.

Bekanntmachung. Postverkehr mit Norwegen. In Folge eines mit der Königlich norwegischen Postverwaltung getroffenen Uebereinkommens wird vom 1. Februar ab der Meistbetrag der Postanweisungen nach Norwegen von 75 Mark auf 225 Mark erhöht. Die Gebühr beträgt für Beträge bis 112 ½ Mark 40 Pf., für höhere Beträge 80 Pf. Von demselben Tage ab wird auch der Tarif des fremden Portos für Fahrpostsendungen nach Norwegen wesentlich verein⸗ facht. Ueber die zu erhebenden Beträge ertheilen die Postanstalten auf Befragen nähere Auskunft. Berlin W., den 18. Januar 1875. Kaiserliches General⸗Postamt.

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Erste Beilage

um Deut chen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preuß

Berlin, Sonnabend, den 3

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen Im stehenden Heere. 3 Berlin, 19. Januar. v. Blumenthal, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 39, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Langen, Pr. Lt. à la suite desselben Regts., und Comp. Führer bei der Unteroff. Schule in Jülich, zum Hauptm., befördert. Kempe, Pr. Lt. vom Füf Regt. Nr. 86, unter Belassung in seinem Kommando als Adjut. der 1. Inf. Brig., als ältester Pr. Lt. in das Füs. Regt. Nr. 39, v. Ferber, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 89, unter Be⸗ förderung zum Pr. Lt., in das Füs. Regt. Nr. 86, v. Livonius I., Sec. Lt. vom Garde⸗Füs. Regt., in das Gren. Regt. Nr. 89, versetzt. Berlin, 21. Januar. Loebbecke, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 15, à la suite des Regts. gestellt. Hofmann I., Hauptm. von der 3. Ingen. Inspekt. und kommdrt. als Adjut. bei der Gen. Inspekt. des Ingen. Corps und der Festungen, unter Ueberweisung zum Großen Gen. Stabe, in den Gen. Stab, Ziegler, Major vom Gen. Stabe der 12. Division, zum Gen. Stabe des VII. Armee⸗Corps, Vogel v. Falckenstein, Major vom Gen. Stabe des VI. Armee⸗Corps, zum Gen. Stabe der 12. Division, Bar. v. Minnigerode, Hauptm. vom Großen Gen. Stabe, zum Gen. Stabe des VI. Armeecorps, Steffen, Major vom Gen. Stabe der 16. Div., z. Großen Gen. Stabe, Frhr. v. Falkenhausen, Hauptm. vom Gen. Stabe XIV. Armee⸗ Corps,“ zum Gen. Stabe der 16. Division, v. Klitzing, Hauptm. vom Großen Gen. Stabe, zum Gen. Stabe des XIV. Armee⸗Corps versetzt. Krampff, Oberst à la suite des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 7, und Direktor der Gewehr⸗Fabrik in Erfurt, ein vom 18. Januar c. datirtes Patent seiner Charge verliehen. v. Hennig, Sec. Lt. vom

Jäger⸗Bat. Nr. 14, in das Hess. Jäger⸗Bat. Nr. 11 versetzt. . Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 8 Berlin, 21. Januar. Tschinkel, Zeug⸗Hauptm. vom Art. Depot in Hannover zur Gewehrfabrik in Erfurt, Schneider III. Zeug⸗Hauptm, vom Art. Depot in Mainz, zum Art. Depot in Hannoer, Becker II., Zeug⸗Lieutenant von der Gewehr⸗ ssbrit in Eriut zum Alrtillerie⸗ Depot in Mainz, Schneider I., Zeug⸗Hauptm, vom Art. Depot in Breslau, sur Gewehrfabrik in Danzig, Schellmann, Zeug⸗Pr. Lt, vom Art, Depot in Neisse, zum Art. Depot in Breslau, Stürmer, Zeug⸗Lt., vom Art. Depot in Königsberg, zum Art. Depot in Neisse, Basmar, eug⸗Lt., vom Stabe der 2. Fuß⸗Artill. Brig. zum Artill. Depot in Feagrst,, Schimoneck, Zeug⸗Hauptm., vom Art. Depot in Son⸗ derburg, zum Art. Depot in Cöln, Hammer, Zeug⸗Hauptm., vom Art. Depot in Metz, zum Art. Depot in Sonderburg, Greff, Zeug⸗ Hauptm., vom Art. Depot in Münster, zum Art. Depot in Metz, Boehm, Zeug⸗Premier⸗Lieutenant, vom Artillerie⸗Depot in Metz, zum Artillerie⸗Depot in Münster, Dockhorn, Zeug⸗Lieutenant von der Gewehrfabrik in Erfurt, zum Artillerie⸗ Depot in Metz, Brüggemann, Zeug⸗Hauptm., vom Art. Depot in Graudenz, zum Art, Depot in Könissberg, Müller, Zeug⸗Pr. Lt., vom Art. Depot in Posen, zum Art. Depot in Graudenz, Groß, Zeug⸗Lt., vom Art. Depot in Boyen, zum Art. Depot in Posen, Totzke, Zeug⸗ Hauptm., vom Art. Depot in Wittenberg, zum Art. Depot in Danzig, Dautz, Zeug⸗Pr. Lt., von der Gewehrfabrik in Erfurt, zum Art. Depot in Wittenberg, Schellong, Zeug⸗Lt., vom Art. Depot in Metz, zur Gewehrfabrik in Erfurt, Sabeck, Zeug⸗Lt., vom Stabe der 3. Fuß⸗Art. Brig., zum Art. Depot in Metz, Heine⸗ mann, Zeug⸗Hauptm., vom Art. Depot in Schwerin, zum Art. Depot in Coblenz, Gerbe, Zeug⸗Pr. Lt., vom Art. Depot in Rastatt, zum Art. Depot in Schwerin, Lange, Zeug⸗Pr. Lt., vom Art. Depot in Mainz, zum Art. Depot in Rastatt, Schulz, Zeug⸗ Lt., vom Art. Depot in Magdeburg, zum Art. Depot in Mainz, Pullwer, Zeug⸗Hauptm., vom Art. Depot in Schweidnitz, zum Art. Depot in Posen, Munzer, Zeug⸗Pr. Lt. von der Gewehr⸗ Fabrik in Danzis, zum Art. Depot in Schweidnitz, v. Koppelow, Zeug⸗Lt., vom gln. Depot in Straßburg, zur Gewehrfabrik in Dan⸗ zig, Belger, Zeug⸗Lt., vom Art. Depot in Mainz, zum Art. Depot in Straßburg, Jahn, Zeug⸗Hauptm., vom Art. Depot in Colberg, zum Art. Depot in Spandau, Hollert, Zeug⸗Pr. Lt., von der Geschützgießerei in Spandau, zum Art. Depot in Colberg, Boer, Zeug⸗Lt., vom Art. Depot in Stade, zur Geschützgießerei in Span⸗ dau, Riehm, Zeug⸗Lt., vom Art. Depot in Coblenz, 1 Art. Depot in Stade, Ruperti, Zeug⸗Hauptm., vom Art. 2 in Oldenburg, zum Art. Depot in Straßburg, Blase, Zeug Pr. Lt., vom Art. Depot in Bitsch, zum Art. Depot in Oldenburg, Locher, Zeug⸗Pr. L'o, vom Art. Depot in Coblenz, zum Art. Depot in Bitsch, Julius, Zeug⸗Lt., vom Stabe der 4. Fuß⸗Art. Brig., zum Artillerie⸗Depot in Coblenz, Walter II, Zeug⸗Hauptmann, vom Artillerie⸗Depot in Torgau, zum Artillerie⸗Depot in Mainz, Hancke, Zeug⸗Pr. Lt., vom Art. Depot in Straßburg, zum Artill. eepot in Torgau, Schröder, Zeug⸗Lt. vom Stabe der 3. Fuß⸗Art. Brig., zum Art. Depot in Straßburg, Paulini, Zeug⸗Hauptm., vom vom Art. Depot in Darmstadt, zur Geschoßfabrik in Siegburg, Türk, Zeug⸗Pr. Lt., vom Art. Depot in Cöln, zum Art. Depot in Darmstadt, Keck, Zeug⸗Lt., vom Art. Depot in Minden, zum Art. Depot in Cöln, Schoppe, Zeug⸗Hauptmann vom Art. Depot in Diedenhofen, zum Art. Depot im Magdeburg, Weinlig, Zeug⸗Pr. Lt., vom Art. Depot in Metz, zum Art. Depot in Diedenhofen, Becker I., Zeug⸗Lt., vom Stabe der 1. Fuß⸗Art. Brig., zum Artill. Depot in Metz, Jahnke, Zeug⸗KLieutenant, von der Gewehr⸗ Abnahme⸗Kommission in Suhl, zur Gewehrfabrik in Spandau, Walter, Zeug⸗Lt., vom Art. Depot in Posen, zur Gewehr⸗Abnahme⸗ Kommission in Suhl, Zielisch, Zeug⸗Lt., vom Art. Depot in Koͤnigsberg, zum Art. Depot in Posen, Hardell, Zeug⸗Lt., vom Art. Depot in Erfurt, zum Art. Depnt in Königsberg, Tesch, Zeug⸗ Lt., von der g in Siegburg, zum Art. Depot in Erfurt, Gißmann, Zeug⸗Lt., vom Art, Depot in Karlsruhe, zur Geschoß⸗ Fabrik in Siegburg, Meier, Zeug⸗Lt., kommandirt bei der Art. Werkstatt in Spandau, vom Art. Depot in Straßburg, zur Art. Werkstatt in Spandau, Ebermann, Zeug⸗Lt., vom Art. Depot in Darmstadt, zum Art. Depot in Straßburg, Bilau, Zeug⸗Lt., vom Feuerwerks⸗Laboratorium in Spandau, zum Art. Depot in Cassel, Dingel, Zeug⸗Lt., von der Geschützgießerei in Spandau, zum Art. Depot in Coblenz, Kuschel, Zeug⸗Lt, vom Art. Depot in annover, zum Art. Depot in Cöln, Möller, Zeug⸗Lt, von der Hemever, 3n in Erfurt, zum Art. Depot in Straßturg, Better⸗ mann, Zeug⸗Lt., vom Art. Depot in Posen, zum Art. Dep. in Thorn, Blanke, Zeug⸗Lt., vom Stabe der 4. Fuß⸗Art. Brig., zum Art. Depot in Stade, Mohrenberg, Zeug⸗Hauptm., v. der Depot⸗Verwal⸗ tung der Art. Prüf. Kommission, zum Art. Depot in Breslau, Schmied, Zeug⸗Hauptm., vom Art. Depot in Pillau, Wild, Zeug⸗Pr. Lt., vom Art. Depot in Magdeburg, Steinbiß, Zeug⸗Lt., vom Art. Depot in Königsberg, und Nieschke, Zeug⸗Lt., vom Art. Depot in Stade, zum Art. Depot in Ulm, versetzt.

Abschiedsbewilligungen. im stehenden Keere. Berlin, 19. rnn. v. Diersburg, Hauptm. und Comp. Chef im Füs. Regt. Nr. 39, der Abschied ertheilt.

Berlin, 21. Januar. v. Roöll, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 35, mit schlichtem Abschied entlassen. 111“ .“

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In der Reserve und Landwehr. Berlin, 23. Januar. Wagenknecht, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. Nr. 80, mit Pension und seiner bisher. Uniform der Abschied bewilligt.

Beamte der Militär-⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums.

Den 23. Dezember. Fanale Fespet. mit der Leitung der Ad⸗ ministration des Remonte⸗Depots in Wehrse, Fleischer, dse mit der Leitung der Administration in Ulrichstein beauftra t, unter erleihung des Titels: Ober⸗Inspektor als Administratoren dieser Depots, bestätigt.

en 7. Januar. Toop, früherer Intend. Assessor, als etats⸗ mäß. Intend. Assessor bei der Intendantur des Garde⸗Corps wieder angestellt. 8 8 stöll. 9. Januar. Ganzel, char. Geh. Kanzlei⸗Sekretär Wolkewitz, Schütte, Hesse, Karow, Braeder, Fechner Sydow, Kanzlei⸗Diätarien vom Kriegs⸗Minist., zu Geh. Kanzlei⸗ Sekretären ernannt. Barthol, Kanzlei⸗Diätar vom Kriegs⸗Minist., der Char. als Geh. Kanzlei⸗Sekretär verliehen.

Den 14. Januar. arland, Intend. Sekret. vom VII zum X. Armee⸗Corps, Kruüger, Intend. Sekret. Assistent, XIV. zum VII. Armee⸗Corps, versetzt. 8

Den 16. Januar. Troitzsch, Zahlm, des Füs. Bats. Infant Regts. Nr. 70, zur 2. Abtheilung Feld⸗Art. Regts. Nr. 2

Königlich Bayerische Armeer. Offiziere, ortepee⸗Fähnriche ꝛc.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. 9 Im stehenden Heere. Durch Ministerial⸗Reskript. 1

München, 21. Januar. Schöller, Pr. Lt. und Abtheil Adjut. vom 3. Feld⸗Art. Regt. der Adjutanten⸗Funktion auf Nach 8 suchen enthoben. Streck, Sec. Lt. des genannt. Regts., als Abth.⸗

Adjut. bestätigt.

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Abschiedsbewilligungen 1“ Im stehenden Heere. Duucch Allerhöchste Verfügung. Hohenschwangau, 14. Januar. Sperl, Sec. Lt. vom 2. Fuß⸗Art. Regt., mit Pension verabschiedet. Hohenschwangau, 15. Januar. Cella, Hauptmann vom 3. Jäger⸗Bat., mit Pension verabschiedet. Leythäuser, Oberst⸗Lt. a. D., in Anwendung der Bestimmung Ziffer V. des Pensions⸗Nor⸗ mativs vom 12. Oktober 1822 zum Obersten mit dem Range vom 4. Dezember 1874 vor dem Obersten Kohlermann des 15. Inf. Regts. befördert. 8 Hohenschwangau, 16. Januar. Schieder, Hauptm. vom 4. Inf. Regt. mit Pension verabschiedet.

Regt mit Pension zur Disp. gestellt. Beamlte der Militär⸗-Verwaltung. 6 Durch Allerhöchste Verfügung. Hohenschwangau, 9. Januar. Lenz, Landw. Sec. Lt. vom

ernannt.

Reichstags⸗Angelegenheiten. Berlin, den 30. Januar. 85 der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstags erklärte O. Regierungs⸗Rath Starke in der Diskussion über die Petition des zur Zeit im Gefängniß am Plötzensee befindlichen Abg. Most: söhtetn Herren! Im Auftrage des preußischen Herrn Justiz⸗Mi⸗ nisters bin ich hier erschienen, um nur über diejenigen Punkte, die einer thatsächlichen Aufklärung bedürfen, mich Ihnen gegenüber aus⸗ zulassen. P 8 sen⸗ verschiedene Reglements bestehen, ist ein Faktum, aber es wird in Preußen Seitens der Regierung gerade ebenso dringend wie von Ihnen, das Bedürfniß einer Abhülfe empfunden. Die gesetzliche Regelung des durch das Gesetz kann aber erst die Basis für die Reglements abgeben. 3 1 G Was ne vorliegende Petition betrifft, so berührt sie Beschwerde⸗ punkte des Hrn. Abg. Most, von denen der Hr. Abg. Lasker selber es offen läßt, inwieweit sie begründet oder unbegründet seien. Der preußische Justiz⸗Minister hat, noch ehe die Beschwerde an Br1. ging, Veranlassung genommen, selbst Erhebungen anzuordnen, deren Resultat ihm aber keine Veranlassung gegeben hat, eine Remedur eintreten zu lassen. Ich habe Ihnen dies mitzutheilen, um zu konstatiren, daß hier nicht blos eine Aussage gegenüber einer anderen, sondern eine Beschwerde gegenüber dem Resultate einer amtlichen Erhebung steht. Der preußische Herr Justiz⸗Minister theilt vollkommen die An⸗ sicht, daß der freien Thätigkeit der Gefängniß⸗Verwaltungsbeamten möglichst wenig Spielraum gelassen werden muß, erkennt aber auch ebenso an, daß es eine Grenze der freien Thätigkeit giebt, die den Beam⸗ ten des Vollzugs nicht verschlossen werden darf. Das Strafvollzugs⸗ gesetz hat diese festzustellen. Wie aber der Herr General⸗Staats⸗ anwalt Schwarze vorhin treffend bemerkte, wird es auf die Qualität der den Strafvollzug ausführenden Beamten ankommen; demgemäß hat die preußische Justizverwaltung, als das Gefängniß am Plötzensee einge⸗ richtet wurde, sich bemüht, eine möglichst qualifizirte Persönlichkeit, der auch die juristische Qualifikation nicht abginge, für die Direktion einer so großen Anstalt zu ermitteln gesucht. Sie hat sie in der erson des dort fungirenden Direktors gefunden. Es steht aber diesem Verson,n noch das Institut eines Aufsichtsraths zur Seite, der alle vier Wochen in dem Gefängniß erscheint, jederzeit dazu bereit ist, Beschwerden entgegenzunehmen und ihnen im Falle der Begründung Abhülfe zu schaffen, ein Aufsichtsrath, dessen Qualifikation zur Beurtheilung der juristischen Seite des Strafvollzugs gewiß nicht wird anzgezweifelt werden können, wenn ich Ihnen mittheile, daß er gebildet wird 26 den Beamten der Anstalt durch ein Mitglied des obersten erichtshofs, des Ober⸗Tribunals, ein Mitglied des Kammergerichts, also des Appella⸗ tionsgerichts und dem Direktor der Kriminalabtheilung des Stadt⸗ gerichts. 8 4 8 s sind Beschwerden vorgetragen worden über die Behand⸗ lun . Resch Most zu Theil geworden sein soll. Saf die Beschwerdepunkte in dieser Beziehung nicht thatsächlich festge⸗ stellt sind, habe ich aus dem Munde des Hrn. Abg. Lasker selbst ehört. Was die Reinlichkeitszustände betrifft, die aus den Mittheilungen des Herrn Abgeordneten Liebknecht durch einen anderen in Plötzensee Detinirten derartig geschildert worden sind, daß man wirklich ein Grauen bekommen könnte, so glaube ich nur die Herren ersuchen zu können, daß Jeder von dem Gegentheil sich überzeuge. Ich glaube behaupten zu können, daß die Anstalt gerade in diesem Punkte allen Anforderungen genügt, die man irgend zu stellen berechtigt ist. Es ist voa der Arbeit gesprochen und ein Unterschied zwischen Arbeits⸗ zwang und Zwangsarbeit gemacht. Wenn aus der Geschichte des §. 16 deduzirt worden ist, wie man den Arbeitszwang oder die Zwangsarbeit im Eee des §. 16 des Strafgesetzbuchs zu verstehen Cübe. so muß ich bemerken, daß der thatsächliche Hergang über die Entstehung der

8 jetzigen Fassung des §. 16 nicht vollständig vorgetragen ist. Es ist in

Hohenschwangau, 19. Januar. Lippmann, Sec. Lt. vom uͤr. R 1

1. Feld⸗Art. Regt. zum Assist. bei der Intendantur des I. Armee⸗Corps

der Geheime Ober⸗

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