1875 / 26 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

§. 86. Ist in einer gemäß §. 84 verkündeten Polizeivererdnung der Zeitpunkt bestimmt, mit welchem dieselbe in Kraft treten soll, so ist der Anfang ihrer Wirksamkeit nach dieser Bestimmung zu beurtheilen; enthält aber die verkündete Polizeiverordnung eine solche Zeitbestimmung nicht, so beginnt die Wirksamkeit derselben mit dem achten Tage nach dem Ablauf desjenigen Tages, an welchem das betreffende Stück des Amtsblattes, welches die Polizeiverordnung ver⸗ kündet, ausgegeben worden ist.

§. 87. In Fällen, welche keinen Aufschub ist der Re⸗ gierungs⸗Präsideut in gleicher Weise wie der Ober⸗Präsident 8 84) befugt, unter Zustimmung des Bezirksausschusses für mehrere

reise oder für den Umfang des ganzen Regierungsbezirks gültige Polizeivorschriften zu erlassen. Solche Vorschristen bedürfen der nach⸗ träglichen Zustimmung des Provinzialausschusses. Wird die Zustim· mung versagt, so hat der Ober⸗Präsident die betreffende Polizeiver⸗ ordnung außer Kraft zu setzen. §. 88. Die Bestimmungen der §§. 85 und 86 finden auf die von dem Regierungs⸗Präsidenten zu erlassenden Polizeivorschriften gleichmäßig Anwendung.

§. 89. Die Befugniß der Bezirksregierungen zum Erlasse von Polizeivorschriften wird von dem Zeitpunkte ab aufgehoben, wo die Bildung der Provinzial⸗ und EE erfolgt sein wird.

§. 90. Die Ertheilung der Genehmigung zum Erlasse orts⸗ und amtspolizeilicher Vorschriften mit einer Strafandrohung bis zum Betrage von 30 Mark gemäß §. 5 des Gesetzes vom 11. März 1850 steht an Stelle der Bezirksregierung fortan dem Ober⸗Präsidenten zu.

Ingleichen hat der Ober⸗Präsident an Stelle der Bezirksregierung über die Art der Verkündigung orts⸗, amts⸗ und kreispolizeilicher Verordnungen, snwie über die Formen, von deren Beobachtung die Gültigkeit derselben abhängt, zu bestimmen. 1“ 2

§. 91. Die Befugniß, orts⸗, amts⸗ oder kreispolizeiliche Vor schriften außer Kraft zu setzen, steht an Stelle des Regierungs⸗Präsi⸗ denten fortan dem Ober⸗Präsidenten unter Zustimmung des Provinzial⸗ ausschusses zu. 1 88 .

§. 92. Bei der Befugniß des Ministers des Innern, jede (orts⸗, amts⸗, kreis⸗, bezirks⸗ oder provinzial⸗) polizeiliche Vorschrift außer Kraft zu setzen, soweit Gesetze nicht entgegenstehen, (§. 16 des Gesetzes vom 11. März 1850) behält es sein Bewenden. 8

§. 93. (Polizeiliche Anordnungen und Verordnungen der Mini⸗ sterien.) Soweit die Gesetze ausdrücklich auf den Erlaß besonderer polizeilicher Anordnungen oder Verordnungen verweisen, sind auch die PMiceiter befugt, innerhalb ihres Ressorts dergleichen Anordnungen oder Verordnungen für den ganzen Geltungsbezirk dieses Gesetzes oder für einzelne Sene desselben zu erlassen. .

Die gleiche Befugniß steht den Ministern auch in Betreff der⸗ jenigen Landestheile zu, auf welche das gegenwärtige Gesetz im Uebri⸗ gen keine Anwendung findet.

Ist die Zuwiderhandlung gegen solche Anordnungen oder Ver⸗ ordnungen nicht im Gesetze selbst mit einer höheren Strafe bedroht, so darf die anzudrohende Strafe das im §. 84 für Provinzial⸗Polizei⸗ verordnungen vorgeschriebene Strafmaß nicht übersteigen.

§. 94. Bezüglich der Bekanntmachung der im §. 93 gedachten Anordnungen und Verordnungen und des Zeitpunktes ihres Inkraft⸗ tretens gelten die Bestimmungen der §§. 85 und 86.

Fünfter Abschnitt. Von den Provi nzialbeamten.

§. 95. (Landesdirektor [Landeshauptmann]). Zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte der kommunalen Provinzialverwaltung wird ein Landesdirektor (Landeshauptmann) bestellt, welcher von dem Provinziallandtage nach näherer Bestimmung des Provinzialstatuts auf sechs oder zwölf Jahre zu wählen ist. 1 8 Der Landes⸗Direktor (Landes⸗Hauptmann) bedarf der Bestätigung des Königs. Wird die Bestätigung versagt. so schreitet der Provinzial⸗ Landtag zu einer neuen Wahl. Wird auch diese Wahl nicht bestätigt, so kann der Minister des Innern die kommissarische Verwaltung der Stelle auf Kosten des Provinzialverbandes anordnen. Dasselbe findet statt, wenn der Provinzallandtag die Wahl verweigert oder den nach der ersten Wahl nicht Bestätigten wieder wählt. Die kommissarische Verwaltung dauert so lange, bis die Wahl des Provinziallandtages, C6 Vornahme ihm jederzeit zusteht, die Bestätigung rlangt hat. §. 96. Der Landes⸗Direktor (Landes⸗Hauptmann) wird von em Ober⸗Präsidenten in sein Amt eingeführt und vereidigt. §. 97. Der Landes⸗Direktor (Landes⸗Hauptmann) führt unter er Aufsicht des Provinzialausschusses die laufenden Geschäfte der ommunalen Provinzialverwaltung. Er bereitet die Beschlüsse des rovinzialausschusses vor und trägt für die Ausführung derselben orge. . Der Landes⸗Direktor (Landes⸗Hauptmann) vertritt den Proviuzial⸗ erband nach Außen, insbesondere in Prozessen und in den zur Hu⸗ ständigkeit der Verwaltungsgerichte gehörenden streitigen Verwaltungs⸗ sachen. Er verhandelt Namens des Provinzialverbandes mit Be⸗ üns Privatpersonen, führt den Schriftwechsel und zeichnet alle Schriftstücke. §. 98. Urkunden, mittelst denen der Provinzialverband Ver⸗

pflichtungen übernimmt, müssen unter Anführung des betreffenden des Provinziallandtages beziehungsweise des Provinzial⸗ ausschusses von dem Landesdirektor (Landeshauptmann) und von zwei Mitgliedern des Provinzialausschusses unterschrieben und mit dem Amtssiegel des Landesdirektors versehen sein. In denjenigen Fällen, in denen es der Genehmigung der Staatsaufsichtsbehörde bedarf, ist dieselbe der Ausfertigung in beglaubigter Form beizufügen.

Dem Provinziallandtage bleibt vorbehalten, in den von ihm für einzelne Verwaltungszweige und Anstalten zu erlassenden Reglements in Betreff der Vollziehung von Urkunden und Vollmachten zur Ver⸗ einfachung der Geschäfte anderweite Bestimmung zu treffen.

§. 99. Der Landesdirektor (Landeshauptmann) ist befuat, für die Geschäfte der kommunalen Provinzialverwaltung die vermittelnde und gutachtende Thätigkeit der Kreis⸗, Amts⸗ und Gemeindehörden in Anspruch zu nehmen.

§. 100. (Andere obere Beamte.) Dem Landesdirektor (Landes⸗ hauptmann) können nach näherer Bestimmung des Provinzialstatuts zur Mitwirkung bei Erledigung der Geschäfte der gesammten oder einzelner Zweige der kommunalen Provinzialverwaltung noch andere vom Provinziallandtage zu wählende obere Beamte (Provinzialräthe) mit berathender oder beschlietzender Stimme zugeordnet werden. Sie eg8 von dem Landesdircktor in ihre Aemter eingeführt und ver⸗ eidigt.

§. 101. (Bureau⸗, Kassen⸗, technische ꝛc. Beamte der kommu⸗ nalen Provinzialverwaltung.) Die Stellen der zur Wahrnehmung der Bureau⸗, Kassen⸗, technischen und sonstigen Geschäfte der kommu⸗ nalen Provinzialverwaltung erforderlichen Beamten werden von dem Provinziallandtage nach Zahl, Diensteinnahme und Art der Besetzung (auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Kündigung) auf Vorschlag des Pro⸗ vinzialausschusses durch den Haushaltsetat bestimmt.

Die Besetzung dieser Stellen erfolgt durch den Provinzialausschuß. Die Beamten werden von dem Landesdirektor (Landes⸗Hauptmann) in ihre Aemter eingeführt und vereidigt. Sie erhalten ihre Geschäfts instruktionen von dem Provinzialausschusse.

§. 102. (Beamte der Provinzialinstitute ꝛc.) Ueber die an den einzelnen Provinzialinstituten und in der Provinzialchaussee⸗ und Wegeverwaltung anzustellenden Beamten, sowie über die Art der An⸗ stellung derselben wird durch die für jene Institute und jenen Ver⸗ waltungszweig zu erlassenden Reglements beziehungsweise die für die⸗ selben festzustellenden Etats bestimmt. Bis zum Erlasse neuer Regle⸗ ments bleiben die bestehenden Reglements in Geltung.

103. (Dienstliche Verhältnisse der Provinzialbeamten.) Sämmtliche Provinzialbeamte haben die Rechte und Pflichten mittel⸗ barer Staatsbeamten. Die besonderen dienstlichen Verhältnisse der⸗

selben werden durch ein von dem Provinziallandtage zu erlassendes Reglement geordnet.

§. 104. Hinsichtlich der Besetzung der Stellen von Provinzial⸗ beamten mit Militärinvaliden gelten die in Ansehung der Städte er⸗ lassenen gesetzlichen Vorschriften.

§. 105. In Betreff der Dienstvergehen der Provinzialbeamten finden die Vorschriften des Gesetzes vom 21. Juli 1852 (Gesetz⸗ Samml. S. 465) mit folgenden Maßgaben Anwendung:

1) Dem Landesdirektor (Landeshauptmann) steht die Befugniß zu, gegen die ihm nachgeordneten Provinzialbeamten mit Ausnahme der oberen Beamten (§. 100) Geldbußen bis 30 Mark festzusetzen.

2) Den Vorstehern von Provinzialanstalten steht die Befugniß zu, gegen die ihnen nachgeordneten Anstaltsbeamten Geldbußen bis zu 10 Mark fefäänlegen

3) Gegen die Disziplinarverfügungen des Landesdirektors und der Vorsteher von Provinzialanstalten findet innerhalb 199 Tagen die Klage bei dem Bezirksverwaltungsgerichte; gegen die isziplinarver⸗ fügungen des Ober⸗Präsidenten, innerhalb gleicher Frist die Klage bei dem Ober⸗Verwaltungsgerichte statt.

4) In dem, auf Entfernung aus dem Amte gerichteten Verfahren

tritt an die Stelle des Regierungs⸗Präsidenten der Ober⸗Präsident, an die Stelle der Bezirksregierung das Bezirksverwaltungsgericht und ü Stelle des Staats⸗Ministeriums das Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht. 8 . Die Beamten der Staatsanwaltschaft bei dem Bezirksverwal⸗ tungsgerichte und dem Ober⸗Verwaltungsgerichte sind auch in dem auf Entfernung aus dem Amte gerichteten Verfahren zuständig. Die Verhandlung vor dem Bezirksverwaltungsgerichte und dem Ober⸗Ver⸗ waltungsgerichte findet im mündlichen Verfahren statt. Das Gut⸗ achten des Disziplinarhofes ist nicht einzuholen.

Das Verfahren kann mit Rücksicht auf den Ausfall der Vor⸗ untersuchung durch Beschluß des Bezirksverwaltungsgerichts eingestellt werden. (Schluß folgt.)

Land⸗ und Forstwirthschat.

Die Domänenverpachtung im Regierungsbezirk Frank⸗ furt hat ungeachtet der für die Landwirthschaft nicht günstigen Zeit⸗

verhältnisse sehr gute Resultate geliesert. So wurden durch die

Konkurrenz bei der Verpachtung folgender im Kreise Koönigsberg belegener Domänen erzielt: Woltersdorf (404 Hekt., 4250 Thlr. bisherige Pacht) 6165 Thlr., Neuenhagen (360 Hekt., 2142 Thlr.) 6995 Thlr., Butterfelde (397 Hekt., 2497 Thlr.) 7600 Thlr. jähr⸗ liche Pacht.

In den Saiserseklersl hen Landen hat das Versiegen der Quellen und Bäche im verflossenen Jahre der Landwirthschaft große Noth bereitet, die indessen in Folge eingetretener Niederschläge jetzt wieder beseitigt ist! Die Bestellung der Wintersaaten ist durch die Dürre zwar verzögert worden, dieselben haben aber doch einen guten Stand erreicht.

Gewerbe und Handel.

1I“ 22. Januar zur Veräußerung des Etablissements der Färberei⸗ und Appretur⸗Aktiengesellschaft Berlin⸗ Schönweide einschließlich Maschinen und Inventarium angesetzten Termin wurde nur ein Gebot in Höhe von 105,000 Thlrn. abgegeben.

Das von uns kürzlich erwähnte Cirkular der Direktion der Rheinischen Eisenbahn hat folgenden Wortlaut:

„Die Direktion der Rheinischen Eisenbahngesellschaft hat zu den verschiedenen, in letzter Zeit durch die öffentlichen Blätter gelaufenen, sich oft widersprechenden Angaben in Bezug auf eine neue Emission von Stammaktien geschwiegen, weil sie sich nicht in der Lage befindet, tagtäglich die verschiedensten der Spekulation der Börse entspringenden Gerüchte zu dementiren. Die Aktionäre der Gesellschaft sind durch die Verhandlungen der Generalversammlung vom 10. Juni v. Js. sehr frühzeitig offiziell davon unterrichtet worden, daß die Fort⸗ führung der umfangreichen, der Gesellschaft konzessionirten Erweite⸗ rungsbauten, sowie die Fertigstellung der älteren Strecken im Herbst v. Is. oder längstens im Frühjahre 1875 die Beschaffung neuer Mittel erfordern werde. Auch wurde in jener Generalversamm⸗ lung Seitens der Direktion erklärt, daß dieselbe eventuell die neu zu emittirenden Aktien vorzugsweise den derzeitigen Aktionären zur Verfügung zu stellen gedenke. Emissionscours und sonstige Modalitäten der Emission hat statut⸗ und konzesäonsmäßig die Direktion mit dem Handels⸗Minister zu vereinbaren und ist daher erst im Momente der Ausführung in der Lage, in dieser Richtung ihre Beschlüsse definitiv zu fixiren. Diese definitive Fixirung ist bis heute noch nicht erfolgt, vielmehr werden erst jetzt die erforderlichen Verhandlungen mit dem Handels⸗Ministerium gepflogen. In der Generalversammlung vom 10. Juni wurde allerdings die Emission der neuen Aktien mit einem mäßigen Agio in Aussicht genommen. Da

edoch selbstredend die Fixirung der Emissionsbedingungen von der zur Zeit der Emission gegebenen Lage des Geldmarktes abhängig ist, so hat die Direktion der gegenwärtigen Stimmung der Börse Rechnung tragend, beschlossen, bei dem Herrn Handels⸗Minister die Genehmigung

zur Ansgabe von 12,100,000 Thaler neuer Aktien al pari zu bean⸗ tragen unter nachfolgenden Bedingungen der Emission: Die neuen Aktien sollen den derzeitigen Aktionären binnen einer Präklusivfrist und

zwar auf je vier alte eine neue zur Uebernahme angeboten werden. Um die Aktionäre in die Lage zu setzen, mit größter Leichtigkeit sich an der neuen Emission zu betheiligen, sind nach dem voraussichtlichen Bedürfnisse der Gesellschaft die Einzahlungen auf die neuen Aktien mit 20 % bei der Zeichnung, 20 % am 30. September 1875, 30 % am 30. Juni 1876, 30 % am 31. Dezember 1876 in Aussicht genommen

Auch soll es jedem Aktionär freigestellt werden, bei der Zeichnung zu

gleich die zweite Einzahlung von 20 % gegen 4 % Diskont zu ante

zipiren, um demnächst Interimsquittung über 40 % zu

Die Theilzahlungen sollen bis zur Vollzahlung mit 5 % verzinst wer

den und die zu emittirenden Aktien erst für das Geschäftsjahr 1877 und folgende an der Dividende mit den übrigen Aktien gleichmäßig theilnehmen.“

Die Direktion des Steinkohlenbergwerks Ritter burg hat folgendes Cirkular versandt: „Die Steinkohlenzeche Ritter⸗ burg wird nunmehr, wie schon vor längerer Zeit bekannt gemacht, am 15. Februar c. zur gerichtlichen Versteigerung kommen. Es war dies Ende vorauszusehen, nachdem die letzte Generalversammlung am 8. Oktober pr., Dank der Indolenz der Aktionäre, ganz ohne positives Resultat verlaufen war. Ob bei der jetzigen schlechten Kohlenkon⸗ junktur sich viele Konkurrenten zur Subhastation einfinden werden, ist mindestens zweifelhaft; jedenfalls bietet sich jetzt zum letzten Male für die Aktionäre die Gelegenheit, zu zeigen, daß sie ernstlich beab sichtigen, sich ihr Besitzthum zu erhalten, oder wenigstens zu retten was noch zu retten ist. Wenn sie sich vereinigen, um im Termin mit Fehge

Prozente für die Aktionäre übrig bleiben. Geschieht von dieser Seite aber auch jetzt nichts, so ist es leicht möglich, daß die Zeche, die auch unter den jetzigen Verhältnissen noch immer ihre 3 400,000 Thlr. werth ist, zu einem Preise weggeht, der nicht einmal die Schulden deckt. Wenn dann die Aktionäre das leere Nachsehen haben, dann tragen sie selbst die Schuld.“

Zusammenstellung der Betriebs⸗Ergebnisse der deutschen, außerpreußischen Eisenbahnen im Monat De zember 1874.

Namen der Bahnen.

Befördert wurden Personen Centner Guͤter

1874 V 1873 1874 V 1873

Betriebslänge in Kilometer

1874 1873

Personen⸗ V Güter⸗

Differenz gegen denselben Monat im Vorjahre

Einnahme Differenz bis gegen

das

Vorjahr

Einnahmen

aus dem aus dem in Sum inkl. Extra⸗

ordinaria. Dezember

verkehr verkehr

Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen Wilhelm Luxemburg⸗Eisenbahn Leipzig⸗Dresdener Eisenbahn Braunschweigische Eisenbahnen Lübeck⸗Büchener . Lübeck⸗Hamburger Eisenbahn ²) Mecklenburg⸗Friedrich⸗Franz⸗Eisenb. (früh. Mecklenb. Eisenb.⸗Ges.) ²). Oldenburgische 111ö1ö1ö16“ Wernshausen⸗Schmalkalden (Zweigbahn der Werrabahn) ⁴)

Bayerische Staats⸗Eisenbahn Bayerische Ostbahnen Hessische 2) Alte Strecke (nicht garantirte Linie) ²) ²⁰) .. .. Ludwigsbahn b) Neue Strecke (garantirte Linie) ²) ⁷) Ludwigsbahn (Nürnberg⸗Fürth) I 8) Oberhessische 43 hn Pfälzis e Eisenbahnen ³) erra⸗Eisenbahn

Königlich Sächsische Staats⸗Eisenbahnen (in Thalern) *) .. . . . .. c Fhüch Privat⸗Eisenbahnen (do. ) Fette eee gfenbers

reiz⸗Brunn

Gößnitz⸗Gera

5*

Hainichen⸗Roßwein ¹2²)

Gaschwitz⸗Meuselwitz ¹3)

Badische Staats⸗Eisenbahnen (in Fl.)

Königlich Württembergische Staats⸗Eisenbahnen (in Fl.) .

¹) Die Betriebslänge der Bahn betrug bis 31. März 1873 825 Kilo⸗ meter; bis 14. Juni 1873 840 Kilometer; bis 31. Oktober 1873 862 Kilometer, und vom 1. November 1873 ab 867 Kilometer, also durch⸗ nittlich pro Januar bis ult. Dezember 1873 849 Kilom. ²) Vor⸗ ehaltlich definitiver Feststellung. ³) Davon kommen auf die Strecke Wilhelmshaven⸗Oldenburg 52,7 Kilometer mit einer Einnahme pro Dezember 1874 für den Personenverkehr von 7035 Thlr. 22 Sgr. 2 Pf, für den Güterverkehr von 6234 Thlr. 7 Sgr. 10 Pf., und im Extrarrdinarium von 2074 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf., zusammen 15,344 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf. Gegen Dezember 1873 beträgt die

867 849 ¹) 169 169

261,1 261,1 280,916 251,970 5,264,603 4,116,515 334,9 334,2 47,4 47,4 63,6 63,8 321,0 321,0

190,0 5 80,781 78,185 712,040 837,033 8 8. L 8e

2,358 2,098 764 764 295 295 171 168

6,04 6,04 176 176 441 411 172 172

7,599,216 2,597,394 3,971,711 599,459 19,480

236,613

520,661 226,689 410,437 128,725

96,226

38,904

6,202,179

2,237,8738) 3,517,869 985,832 35,400

289,668

518,118 206,338 308,181 133,672

93,196

12,346

Betriebs⸗Crgebnisse pro November 1874 1,040 949,844 871,622

27, 21,059 22,124 12,0 8,253 8,897 3455 34,5 25,239 22,659 26,252 26 23 16,128 16,860 Jö] 5,506 15,401 589,702 560,231

555,573 105,945 325,574 499,005

452,401 99,116 447,878 668,472 10,039 240,268 4,807,655 3,575,959

4,769,617

591,403 3,869,467

1,089,10 700,886

1,130,21

Mehreinnahme 439 Thlr. 7 Sgr. Pf. Bis ult. Dezember 1874 betrug die Gesammteinnahme dieser Strecke 209,904 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf. und gegen ult. Dezember 1873 mehr 26,415 Thlr. 11 Sgr. 5 Pf. ⁴) Die Bahn ist seit dem 1. April 1874 in Betrieb gestellt. ³) Außer⸗ dem wurden 137,000 Ctr. Regiesendungen befördert. ³) Die defini⸗ tiven Abrechnungen gegen die proviforischen Publikationen ergeben im Personenverkehr bis ult. August 1874 129,041 Fl. und im Güter⸗ verkehr bis ult. Juni 1874 49,218 Fl., zusammen 178,259 Fl. Mehr⸗ einnahme. ¹) Die definitiven Abrechnungen gegen die provisorischen Publikationen ergeben im Personenverkehr bis ult

11,647,036 12,591,986 ")

Thlr. 464,274 151,825 195,964 112,826

94,071

Thlr. 9,356,592 1,465,041 4,148,371 3,590,700

1,072,049

16,290 1,400,456 + 148,013 841,585

1,878 86,785 9,0490

l. . Fl. d922 29 86,471 593,759

96,248 184,321 6,459,720° 615,877 786,588 16,523

3,214 35 141,216 5,954 52,642

3,732 522,700

1,458 1,649,302 + 70,633 November 57,791] 13,008,020 1,048,885

1,650 m207,609 + 5,769 158 46,979 6,231 5,212 228,823 +% 30,874 9,538 227,315 +% 112,838 4,.6798 1 14,726,3727 + 383,933 14,319,734 887,615

Thlr. 25,628 2,386 46,653 6,334

8,008

Thlr.

768,370 + 114,200 ◻£ 378,533 +% 294,746 + 68,573

Thlr. Thlr. 167,230, 561,140 17,286 92,414 91,988 286,545 60,600, 231,819 4,160 11,533 17,998 y31,282 46,191 y59,986 121,149 25,200 36,065 71,655 218 755 973

Fl. Fl. Fl. 586,938 1,575,700 2,162,638 143,686 464,846 608,532 149,798 332,856 522,637 33,966 33,476 69,848 10,451 885 11,336

18,638 21,299 40,999 27,001 92,302 119,303 339,410 852,932 1,192,342

4,490 12,394 16,884 1,179 2,966 4,145 4,866 17,126 21,992 2,236 18,989 21,225 729 324 1,053 1,9111 5,230 7,141 398,433 960,770 1,359,203 403,225 944,935 1,348,160%+%

4*

Eb

+ 1

ꝙσ

71,410 76,611

40,876 sammen 72,857 Fl. Mehreinnahme. ⁴) Die Nachweisungen sind noch nicht eingchan en. °) Inkl. Pachtstrecken: ¹⁰) Inkl. 35 Kilometer, und zwar 15 Kilometer für die am 1. November 1874 eröffnete

Linie Ebersbach⸗Seifhennersdorf und 20 Kilometer für die am ¹1) Exkl. Thier⸗

1. November 1874 eröffnete Linie Plauen⸗Oelsnitz. Transporte. ¹¹) Die Betriebseröffnung hat am 28. August 1874 stattgefunden. ²⁸) Die Betriebseröffnung hat am 7. September 1874

stattgefunden. Zweite Beilage.

so haben sie im Falle des Wiedererwerbes die Chance, in bwartung günstiger Zeiten später zum Theil oder ganz ihr Kapital

wiederzubekommen, andernfalls können sie wenigstens den Kaufpreis 8

zu solcher Höhe treiben, daß nach Abwickelung aller Schulden einige

[625]

l. und im Güterverkehr bis ult. Juni 1874 31,981 Fl., zu⸗

weite, zur

1“ 3 Eö“

Deutschen R Anzeiger und Königlich Preußis

Berlin, Sonnabend, den 30. Januar.

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8

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ n. Kgl. Preuß.)]

Staats⸗Anzeiger, das Ceutral⸗Handelsregister und das

Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition des Dentschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich

Breußischen AKtaats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 82.

₰ꝙ

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Lachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

u. s. w. von öffentlichan Papieren.

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Oeffentlicher Anzeiger.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen.

Beil age

chen Staats⸗Anze

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. beilage. 8

Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus. 1

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Oeffentliche Vorladung. Auf Grund des An⸗ trages der teflgen Königlichen Polizei⸗Anwaltschaft vom 16. Dezember d. J. ist wider den Wehrmann Alfred Ss aus Neustadt a/S. wegen Auswande⸗ rung ohne Erlaubniß aus den Königlich preußischen Landen als beurlaubter Wehrmann die Untersuchung eröffnet worden. §. 360 ad 3 des Straft esetzbuchs. Da der Aufenthalt des Angeklagten zur Zeit unbe⸗ kannt ist, so wird derselbe zu dem am 22. April 1875, Vormittags 9 ½ Uhr, zum öffentlichen münd⸗ lichen Verfabren an hiesiger Gerichtsstelle, Logen⸗ straße 6, Zimmer Nr. 30, anberaumten Termine mit der Aufforderung vorgeladen, in demselben zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle 8 bringen, oder aber solche dem unterzeichneten ericht unter genauer Angabe der zu erweisenden Thatsachen so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Fall des Ausbleibens wird mit der Untersuchung und öö in contumaciam ver⸗ fahren werden. Frankfurt a. O., den 22. Dezember 1874. Königliches Kreisgericht. issarius für Uebertretungen.

[5365 Oeffentliche Vorladung. Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft und in Folge Gerichtsbeschlusses ist auf Grund des §. 140 St. G. Bs. die Untersuchung eröffnet gegen: 1) den Knecht Christian Otto Eduard Wiegand von hier, geb,. am 11. November 1849, 2) den Schneider Gustav Wilhelm Gottfried Laue von hier, geb. am 20. Januar 1845 zu Bittkau, 3) den Kellner Johann Arnold Hartmann von hier, geb. am 4. Dezember 1847, 4) den Kommis Karl Paul Bartels von hier, eb. am 5. Dezember 1849, 5) den Schuhmacher Robert Richard Fischbach von hier, geb. am 21. Januar 1850, 6) den Korbmacher Gustav Heinrich Emil Müller von hier, geb. am 3. Januar 1850, 7) den Kommis Karl Heinrich Fieck von hier, geb. am 9. Oktober 1851, 8) den Schlosser August Hein⸗ rich Friedrich von hier, geb. am 8. Mai 1851, 9) den Seemann Siegmund Emil Reinhold Primavesi von hier, geb. am 21. März 1851, 10) den Seemann Adolf Otto Albert August Roßmann von hier, geb. am 15. Mai 1851, 11) den Kellner Friedrich Otto Wilke von hier, geb. am 4. Mär 1851, 12) den Fleischer August Friedrich Albert Karl Diedrich von hier, geb. am 20. Januar 1852, 13) den Barbier Oskar Emanuel Eduard Stolze von hier, geb. am 17. Mai 1852, 14) den Kommis Lipp⸗ mann Meyer von hier, geb. am 26. März 1853, 15) den Konditor Paul Leopold Bernhard Sienangk von hier, geb. am 26. März 1853, 16) den Maurer Karl Gerecke aus Neustadt⸗Magdeburg, geb. am 12. Juni 1851 zu Zörbig, 17) den Sattler August Her⸗ mann Vesterling aus Neustadt⸗Magdeburg, geb. am 14. Mai 1852 zu Wernigerode, 18) Gustav Wilhelm Christoph Klingeberg aus Neustadt⸗ Magdeburg, geb. am 17 Juni 1853, 19) den Tischler August Strube aus Buckau, geb. am 25. September 1852 zu Gr. Otters⸗ leben, 20) den Feilenhauer Karl Emil Wunder aus Buckau, geb. am Dezember 1848, als genügend belastet als Militärpfli tige den Dienst des stehenden Je oder der Flotte sich dadurch zu entziehen gesucht zu haben, daß sie ohne Heesgnh entweder das Bundesgebiet verlassen haben oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich Bundesgebiets aufhalten. ur mündlichen Verhandlung dieser Anklage ist Termin auf den 2. März 1875, Vormittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle Thränsberg 44, Zimmer Nr. 17 anberaumt, wozu die Vorgenannten mit der Auflage, die zu ihrer Vertheidigung dienenden Be⸗ weismittel zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gerichte so zeitig anzuzeigen, daß sie noch zum Ter⸗ mine herbeigeschafft werden können und unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß bei ihrem Aus⸗ bleiben gegen sie in coatumaciam verfahren werden wird. Mageburg, den 15. Oktober 1874. Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht, Abtheilung für Strafsachen.

Subhastationen, Anfgebote, Vor⸗ 8 ladungen nu. derggl.

Subhastations⸗Patent.

Das dem Schneidermeister Johann Carl August Lindner zu Berlin, Buchholzerstraße Nr. 1 wohn⸗ haft, gehörige, in Lichtenberg an der Verbin⸗ Eehe belegene, im Grundbuch von Lichtenber Bd. XV. Blatt Nr. 511 verzeichnete Grundstü Kartenblatt Nr. 2, Parzelle A. 347 nebst Zubehör, soll

den 14. April 1875, Vormittags 11 Uhr,

gan hiesiger Gerichtsstelle, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich

n an den Meistbietenden ver⸗ steigert, und demnächst das Urtheil über die Erthei⸗ lung des Zuschlags

den 15. April 1875, Vormittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗

steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 2,10 Aren, mit einem Reinertrag

von 0,2 Thalern veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗

rolle, und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Ab⸗ schätzungen, andere das Grundstück betreffende Nach⸗ weisungen unserm Bureau V. einzusehen.

und besondere Kaufbedingungen sind in

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ irksamkeit gegen Dritte der Eintragung

in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht einge⸗ tragene Herbthge⸗ geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben 5 Vermeidung der Prä⸗ klu 88 spätestens im Versteigerungstermin anzu⸗ melden. 8 . Berlin, den 9. Januar 1875.

Königliches Kreisgericht.

Der Subhastations⸗Richter.

Der Wirth Andreas Herbst zu Steinbach hat gegen Karl Rehberg (Ignazs Sohn) von Stein⸗ nach, jetzt mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend, jedoch nach vorgelegtem Steuerbuchsauszug in der Gemarkung von Steinbach laut Kaufbriefs vom 30. August 1850 mit Grundvermögen angesessen, dahier Klage erhoben. Er habe dem Verklagten im Jahre 1859 ein baares Darlehn von 114 Thlr. 8 Sgr. 7 Hllr., welches derselbe mit 5 Prozent zu verzinsen und bald zurückzuzahlen versprochen, gegeben. Der Schuldner befinde sich hes in Amerika und wird ge⸗ beten, denselben zur Zahlung von 114 Thlr. 8 Sgr. 7 Hllr. mit 5 Prozent Zinsen vom 1. Januar 1860 an und in die Kosten zu verurtheilen. Beweis ist durch einen Schuldschein vom 29. August 1859, in welchem der Verklagte den Empfang des erwähnten Darlehns bekennt, dasselbe mit 5 Prozent zu ver⸗ zinsen und sobald er in Amerika angekommen, zurück⸗ zuzahlen verspricht, sowie durch Eideszuschiebung angetreten.

Der Verklagte hat sich auf diese Klage bis zum Termin 8

den 31. März d. J., Vormittags 11 hüaes persönlich oder durch einen zulässigen Bevollmäch tigten zu erklären, widrigenfalls die Klagbehaup⸗ tungen als richtig anzusehen sind. Das Erkenntniß und die weiteren Verfügungen werden durch Anschlag am Gerichtsbrett veröffentlicht. 1[612]

Fulda, den 19. Januar 1875.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

. Aufgebot.

1 „Ein Wechselblanquet de dato Guben, 20. Juli 1874 über 150 Thlr., zahlbar 3 Monat dato an die Ordre des Ausstellers, mit dem Accepte des Bezogenen

W. Hilland“ in Guben versehn, doch ohne Unter⸗ schrift des Ausstellers ist am 9. oder 10. August 1874 in Guben verloren gegangen. Der unbekannte Inhaber dieses Wechselblanquets wird demnach auf⸗ gefordert, dasselbe spätestens

am 10. Mai 1875, Vormittags 11 Uhr, dem unterzeichneten Gericht vorzulegen, indem dasselbe sonst für kraftlos erklärt werden wird.

Guben, den 22. November 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Die Hebamme Kellert, Henriette, geb. Bräuer, in Dittersbach, hat gegen ihren Ehemann Wilhelm Kellert auf Trennung der Ehe wegen böslicher Verlassung geklagt. Zur Beantwortung der Klage ist Termin auf

den 15. April 1875, Vormittags 10 Uhr, vor Herrn Kreisgerichts⸗Rath Kaßner angesetzt, zu welchem Wilhelm Kellert vorgeladen wird.

Bei seinem Ausbleiben werden auf Antrag der Klägerin die in der Klage angeführten Thatsachen wider ihn für zugestanden erachtet, und es wird dann was Rechtens daraus folgt, im Erkenntniß ausgesprochen werden.

Dem Kellert steht frei, die von einem Rechts⸗ anwalt legalisirte Klagebeantwortung schriftlich ein⸗ zureichen, oder sich durch einen mit vorschriftsmäßiger Vollmacht versehenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. [6400]

Lüben, den 18. Dezember 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

8 Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Bau⸗ und Nutholz⸗Verkauf. Mittwoch, den 10. Februar e., von 9 ½ Uhr Morg. ab, sollen im Fehrle'schen Gasthofe zu Marienwalde aus den diesjährigen Schlägen 18 Stück Nutzeichen (Jag. 12 u. 27), 2 Stuüͤck Nutzbuchen (Jag. 12 u. 27), 15 Stück Nutzbirken (Jag. 12 u. 27), 430 Stück Kiefern (Jag. 12, 27 u. 108), in größeren Loosen öffentlich meistbietend verkauft werden. Von den Kiefern liegen 200 Stück, darunter starke Höl⸗ er bis über 4 Festmeter, auf dem roßen

rietzenwerder (Jag. 27). Die Belaufsförster ind angewiesen, die Hölzer auf Verlangen im Walde vorzuzeigen, und können die Aufmaaßregister wochen⸗ täglich hier eingesehen werden. Bemerkt wird nach, daß bei Käͤufen über 150 M. nur ¼ als Kaufgeld angezahlt zu werden braucht. Forsth. Marien⸗ den 26. Januar 1875. Der Oberförster.

ronau.

[617] Bekanntmachung.

Im Wege der öffentlichen Submission soll hier altes Guß⸗ und Schmiedeeisen zum Verkauf gelangen.

Dazu wird ein Termin auf den 15. Februar 1875, Vormittags 12 Uhr, im diesseitigen Bureau, Kaserne am Zeughause Stube Nr. 2, Nordfront anberaumt. Die Kauflustigen haben vorher die Bedingungen hier einzusehen und zu nnterschreiben, sowie vor dem Termin ihre Offerten versiegelt und mit der Aufschrift „Submission auf den Ankauf von Guß⸗ und Schmiedeeisen“ hierher portofrei einzusenden. v

erlin, den 28. Januar 1875. Artillerie⸗Depot.

11

[504] Reichs⸗Eisenbahnen Lauterburg⸗Straßburg von 1,5 bis 13,/7 Meter werden. Die Submissionsbedingungen, an den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr einzusehen.

versehen, bis spätestens zu dem auf

im bezeichneten Bureau anberaumten Termine,

Straßburg, den 20. Januar 1875.

Die Lieferung und Aufstellung des eisernen 23 8.,—ℳ ichter Weite mit einem Gesammtgewichte von 112616,

Kilogramm Schmiedeeisen und 4353,57 Gußeisen soll ke. s gewichte von 18 8 wovon auf Ansuchen Abdrücke übergeben werden, sind mit den Zeichnungen und Gewichtsberechnungen in unserm Central⸗Bureau für vS -

Kaiserliche General⸗Direktion der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen.

in Elsaß⸗Lothringen. für 14 Eisenbahnbrücken auf der Linie öffentlicher Submission verdungen

Steinstraße 10 hier,

Die Offerten sind verstegelt und mit der Aufschrift: „Submission auf eiserne Brücken für die Strecke Lauterburg⸗Straßburg“

den 11. Februar d. eeh 11 Uhr, 0 6 1 in welchem die bis dahin ei angen erten in Ge⸗ genwart etwa erschienener Submittenten eröffnet werden, portofrei e nicht bedingungsgemäße Offerten haben auf Berücksichtigung keinen Anspruch.

Später eingehende oder

(A. 40/1)

[626] Bekanntmachung.

f 28 zwei Ueeienwalde a⸗Oder ent⸗

onte, unmittelbar an der Chaussee

und an der alten Oder 8“ Fäührkrug,

Domainen⸗Restvorwerk

bestehend aus einem Wohnhause, drei Wirthschafts⸗ gebäuden und einer angrenzenden Garten⸗ und Acker⸗ fläche von 6,026 Hectare soll licitando verkauft werden.

Zu diesem Zweck wird

Freitag, den 12. Februar 1875,

Vormittags 11 Uhr, im Pächter⸗Wohnhause von Neuenhagen Termin anberaumt, und werden Be⸗ werber mit dem Bemerken eingeladen, daß das Kaufgelder⸗Minimum 19,500 Mark oder 6500 Thlr. beträgt, mit ¼ vor der Uebergabe, mit †¼ nach Jahresfrift und mit ¼l nach drei Jahren zu entrich⸗ ten, und daß im Termin eine Caution von 10 Pro⸗ cent des abgegebenen Gebots zu erlegen ist. Die vollständigen Kaufbedingungen liegen bei dem Pächter der Domaine Neuenhagen, Herrn Bäthke, zur Einsicht aus und werden auf Verlangen von hier aus gegen Erstattung der Copialien in Abschrift mitgetheilt. Das Restvorwerk, dessen Be⸗ sichtigung gestattet ist, eignet sich vorzugsweise zu industriellen Anlagen. Frankfurt a. O., den 24. Januar 1875.

Königliche Regierung. Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten Bünger.

üöniglich Niederschlesisch⸗Märkisch Eisenb

[540] Submission.

Die Ausführung der Zimmerarbeiten incl. Liefe⸗

rung von Material für die Ueberbaue der Wege⸗ unterführung in Station 130 und der Kanalbrücke in Station 135 der Strecke Spreebrücke Moabit der Berliner Verbindungsbahn soll im Wege öffent⸗ licher Submission verdungen werden. Me Suhmisstons⸗Bedingungen und Zeichnungen liegen He . von 9 bis 1 Uhr in dem Bau⸗ büreau, Mühlenstraße Nr. 49/50, aus und sind da⸗ selbst auch die Formulare zur Aufstellung der Sub⸗ missions⸗Offerten zu entnehmen.

Dieselben sind frankirt, versiegelt und mit der Aufschrift:

Submission auf Zimmerarbeiten für die Ueberbaue zur Wegeunterführun in Station 130 und zur Kanalbrücke in

Station 135 bis spätestens Sonnabend, den 6. Februar er., 11 ½ Uhr Vormittags, in dem genannten Büreau abzugeben, woselbst zur bezeichneten Zeit die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten erfolgen wird. 1

Berlin, den 25. Januar 1875.

Der Abtheirungs⸗Baumeister Grapow.

Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn

Die Erd⸗ und Maurer⸗Arbeiten, sowie die Lieferung des hierzu erforderlichen Kalkes für die Verlängerungsbauten der Durchlässe, Brücken und Wegeunterführungen auf der Strecke Gassen⸗Som⸗ merfeld, sollen an den Mindestfordenden verdungen werden, wozu auf

Feeitag, den 12. 9* cr., Nachmittags

r.

3 hr, Teoomin in meinem Bureau hierselbst, Poststraße Nr. 780, angesetzt ist.

Leews sehcge Unternehmer, welche auf die Uebernahme dieser Arbeiten und Lieferung reflektiren, wollen ihre Offerten portofrei und versiegelt, mit der Aufschrift:

Submissionsofferte auf Ausführung von

„Maurerarbeiten für Brückenbanten

bis zu oben gedachten Termin an mich einreichen. Bedingungen, Zeichnungen und Massenberechnun⸗

gen, kͤnnen während der Dienststunden von Vor⸗

8n in meinem Bure

Oberamtmann

mittags 8 bis 1 Uhr und Nachmittags von 3 bis

Fhtars der Kopialien von demselben abgefordert erden. Sorau, den 26. Januar 1875. Der Königliche Eisenbahn⸗Ban⸗ und Betriebs⸗ Inspektor. Großmann.

1ss8l] Ohberschlesische Eisenbahn.

Die Restaurationen auf den Bahnhöfen Patschkan und Ottmachau sollen vom 15. März 1875 ab verpachtet werden. Offerten sind bis zu dem auf den 26. Februar er., Vormittags 11 Uhr, in unserem Amtslokal Centralbahnhof anbe⸗ Senct. k8r e 8 ben Aufschrift:

„Gebot auf Pachtung der ofsrestau⸗ ration Patschkaun Hetn ahnh 8. b an uns abzugeben.

Die Eröͤffnung derselben erfolgt im Termine in Gegenwart der etwa erschienenen Pachtlustigen. Die Verpachtungsbedingun en liegen während der vereas e Pn 9 Fhesn Fr Einsicht aus und werden auf Verlangen abschriftlich mitgetheilt.

Breslau, den 25. Januar 1875. e

Königliche Eisenbahn⸗Commission 1t Caprivi.

1818 Bekanntmachung.

Für den Bau des Hauptgebäudes und der beiden Lehrer⸗Wohngebäude des Schullehrer⸗Seminars zu Wunstorf soll die Anfertigung von

176 einflügeligen und

11 zweiflüͤgeligen innern tannenen Thüren nebst 1 Zubehör in öffentlicher Submission vergeben werden, wozu Termin auf Donnerstag, den I1. Februar a. c., Vormittags 10 Uhr, im Seminar⸗Baubureau zu Wunstorf angesetzt ist.

Die Unternehmer haben ihre Gebote portofrei und versiegelt mit der Aufschrit⸗ : „Gebot auf Her⸗ stellung von Thüren für den Seminarbau zu Wunstorf“ einzureichen.

Die Bedingungen, unter welchen die Uebertragung der Arbeiten erfolgt, sowie Arbeits⸗Verzeichniß und Zeichnungen können in der Zeit vom 29. Januar bis 10. Februar cr., Morgens von 8 bis 12 Uhr, im obenbezeichneten Baubureau eingesehen werden.

Hannover, den 27. Januar 1875.

Der Königliche Baurath.

E. Steffen. Cto. 1148/1.) 8

PCAI—

Königliche Westfälische Eisenbahn.

Es soll die Lieferung von 3200 Kubikmetern Bruchsteinen und 606 Kubikmetern Quader⸗ und Gewölb⸗Steinen für den Bau des Nethe⸗Viadukts, Stat. 15/16 der 1. Bauabtheilung der Strecke Ott⸗ bergen⸗Northeim in öffentlicher Submisston im Gan⸗ zen oder in 2 Loose getrennt vergeben werden.

Die Massenverzeichnisse, Zeichnungen und Sub⸗ missions⸗Formulare sind im Bureau des Unterzeich⸗ neten in den Dienststunden einzusehen, und⸗können letz⸗ tere gegen Erstattung der Druckkosten zu 50 Pfen⸗ nigen von dort bezogen werden.

Offerten sind portofrei, verstegelt und mit ent⸗ sprechender Aufschrift bis längstens den

15. Februar er., Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Abtheilungs⸗Bureau einzureichen, woselbst dieselben im Beisein der erschienenen Sub⸗ mittenten eröffnet werden. [472] Beverungen, den 19. Januar 1875. Der 8“ Wessel.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlnng u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Alle Diejenigen, welche sich durch Actienzeich⸗ nungen bei der Gotha⸗Ohrdrufer Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft betheiligt haben, werden hierdurch aufgefor⸗ dert, die zweite zwanzigprozentige Rate mit dem Betrage von Einhundert Mark auf jede Actie bei 1 der in 2 8 des Gesellschafts⸗ statuts vom 16. d. Mts. vorgesehenen Conventional⸗ strafe von zehn Prozent der ausgeschriebenen Rate bis spätestens zum 1. März dieses Jahres kostenfrei an die Privatbank hier für die Hauptkasse der Gesellschaft gegen Empfangnahme des Guittungs⸗

bogens einzazahlen Gotha, den 21. Januar 1875.

Aufsichtsrath der Gotha⸗ Ohrdrufer Eissenbahn⸗Gesellschaft. 8;.

eingesehen, auch gegen

Hünersdorf. W. Hansen.

16“