1875 / 26 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

§. 86. Ist in einer gemäß §. 84 verkündeten Polizeivererdnung der Zeitpunkt bestimmt, mit welchem dieselbe in Kraft treten soll, so ist der Anfang ihrer Wirksamkeit nach dieser Bestimmung zu beurtheilen; enthält aber die verkündete Polizeiverordnung eine solche Zeitbestimmung nicht, so beginnt die Wirksamkeit derselben mit dem achten Tage nach dem Ablauf desjenigen Tages, an welchem das betreffende Stück des Amtsblattes, welches die Polizeiverordnung ver⸗ kündet, ausgegeben worden ist.

§. 87. In Fällen, welche keinen Aufschub ist der Re⸗ gierungs⸗Präsideut in gleicher Weise wie der Ober⸗Präsident 8. 8⁴) behan unter Zustimmung des Bezirksausschusses für mehrere

reise oder für den Umfang des ganzen Regierungsbezirks gültige Polizeivorschriften zu erlassen. Solche Vorschriften bedür en der nach⸗ träglichen Zustimmung des Provinzialausschusses. Wird die Zustim⸗ mung versagt, so hat der Ober⸗Präsident die betreffende Polizeiver⸗ ordnung außer Kraft zu setzen. 1 §. 88. Die Bestimmungen der §§. 85 und 86 finden auf die von dem Regierungs⸗Präsidenten zu erlassenden Polizeivorschriften gleichmäßig Anwendung.

§. 89. Die Befugniß der Bezirksregierungen zum Erlasse von Polizeivorschriften wird von dem Zeitpunkte ab aufgehoben, wo die Bildung der Provinzial⸗ und E“ erfolgt sein wird.

§. 90. Die Ertheilung der Genehmigung zum Erlasse orts⸗ und amtspolizeilicher Vorschriften mit einer Strafandrohung bis zum Betrage von 30 Mark gemäß §. 5 des Gesetzes vom 11. März 1850 steht an Stelle der Bezirksregierung fortan dem Ober⸗Präsidenten zu.

Ingleichen hat der Ober⸗Prästdent an Stelle der Bezirksregierung über die Art der Verkündigung orts⸗, amts⸗ und kreispolizeilicher Verordnungen, snwie über die Formen, von deren Beobachtung die Gültigkeit derselben abhängt, zu bestimmen. .“ 8

§. 91. Die Befugniß, orts⸗, amts⸗ oder kreispolizeiliche Vor schriften außer Kraft zu setzen, steht an Stelle des Regierungs⸗Präsi⸗ denten fortan dem Ober⸗Präsidenten unter Zustimmung des Provinzial⸗ ausschusses zu. .

g2 898; Bei der Befugniß des Ministers des Innern, jede (orts⸗, amts⸗, kreis⸗, bezirks⸗ oder provinzial⸗) polizeiliche Vorschrift außer Kraft zu setzen, soweit Gesetze nicht entgegenstehen, (§. 16 des Gesetzes vom 11. März 1850) behält es sein Bewenden. §. 93. (Polizeiliche Anordnungen und Verordnungen der Mini⸗ sterien.) Soweit die Gesetze ausdrücklich auf den Erlaß besonderer olizeilicher Anordnungen oder Verordnungen verweisen, sind auch die Mintiter befugt, innerhalb ihres Ressorts dergleichen Anordnungen oder Verordnungen für den ganzen Geltungsbezirk dieses Gesetzes oder für einzelne Theile desselben zu erlassen. .

Die gleiche Befugniß steht den Ministern auch in Betreff der⸗ jenigen Landestheile zu, auf welche das gegenwärtige Gesetz im Uebri⸗ gen keine Anwendung findet.

Ist die Zuwiderhandlung gegen solche Anordnungen oder Ver⸗ ordnungen nicht im Gesetze selbst mit einer höheren Strafe bedroht,

so darf die anzudrohende Strafe das im §. 84 für Provinzial⸗Polizei⸗ verordnungen vorgeschriebene Strafmaß nicht übersteigen.

§. 94. Bezüglich der Bekanntmachung der im §. 93 gedachten

Anuordnungen und Verordnungen und des Zeitpunktes ihres Inkraft⸗ tretens gelten die Bestimmungen der §§. 85 und 86.

Fünfter Abschnitt. Von den Provinzialbeamten.

§. 95. (Landesdirektor [Landeshauptmann]). Zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte der kommunalen Provinzialverwaltung wird ein Landesdirektor (Landeshauptmann) bestellt, welcher von dem Provinziallandtage nach näherer Bestimmung des Provinzialstatuts auf sechs oder zwölf Jahre zu wählen ist. 18 8 Der Landes⸗Direktor (Landes⸗Hauptmann) bedarf der Bestätigung des Königs. Wird die Bestätigung versagt. so schreitet der Provinzial⸗ Landtag zu einer neuen Wahl. Wird auch diese Wahl nicht bestätigt, so kann der Minister des Innern die kommissarische Verwaltung der Stelle auf Kosten des Provinzialverbandes anordnen. Dasselbe findet statt, wenn der Provinzallandtag die Wahl verweigert oder den nach der ersten Wahl nicht Bestätigten wieder wählt. Die kommissarische Verwaltung dauert so lange, bis die Wahl des Provinziallandtages, deren wiederholte Vornahme ihm jederzeit zusteht, die Bestätigung erlangt hat. 3 §. 96. Der Landes⸗Direktor (Landes⸗Hauptmann) wird von dem Ober⸗Präsidenten in sein Amt eingeführt und vereidigt. §. 97. Der Landes⸗Direktor (Landes⸗Hauptmann) führt unter der Aufsicht des Provinzialausschusses die laufenden Geschäfte der ommunalen Provinzialverwaltung. Er bereitet die Beschlüsse des ““ vor und trägt für die Ausführung derselben Sorge. 1 Der Landes⸗Direktor (Landes⸗Hauptmann) vertritt den Proviuzial⸗ erband nach Außen, insbesondere in Prozessen und in den zur Hu⸗ tändigkeit der Verwaltungsgerichte gehörenden streitigen Verwaltungs⸗ sachen. Er verhandelt Namens des Provinzialverbandes mit Be⸗ Ees unn Privatpersonen, führt den Schriftwechsel und zeichnet alle riftstücke. §. 98. Urkunden, mittelst denen der Provinzialverband Ver⸗

übernimmt, müssen unter Anführung des betreffenden

use des Provinziallandtages beziehungsweise des Provinzial⸗ ausschusses von dem Landesdirektor ““ und von zwei Mitgliedern des Provinzialausschusses unterschrieben und mit dem Amtssiegel des Landesdirektors versehen sein. In denjenigen Fällen, in denen es der Genehmigung der Staatsaufsichtsbehörde bedarf, ist dieselbe der Ausfertigung in beglaubigter Form beizufügen.

Dem Provinziallandtage bleibt vorbehalten, in den von ihm für einzelne Verwaltungszweige und Anstalten zu erlassenden Reglemente in Betreff der Vollziehung von Urkunden und Vollmachten zur Ver⸗ 11.“ der Geschäfte anderweite Bestimmung zu treffken.

§. 99. Der Landesdirektor (Landeshauptmann) ist befuat, für die Geschäfte der kommunalen Provinzialverwaltung die vermittelnde und gutachtende Thätigkeit der Kreis⸗, Amts⸗ und Gemeindehörden in Anspruch zu nehmen.

§. 100. (Andere obere Beamte.) Dem Landesdirektor (Landes⸗ hauptmann) können nach näherer Bestimmung des Provinzialstatuts zur Mitwirkung bei Erledigung der Geschäfte der gesammten oder einzelner Zweige der kommunalen Provinzialverwaltung noch andere vom Provinziallandtage zu wählende obere Beamte (Provinzialräthe) mit berathender oder beschliezender Stimme zugeordnet werden. Sie 5 von dem Landesdircktor in ihre Aemter eingeführt und ver⸗ eidigt.

§. 101. (Bureau⸗, Kassen⸗, technische ꝛc. Beamte der kommu⸗ nalen Provinzialverwaltung.) Die Stellen der zur Wahrnehmung der Bureau.⸗, Kassen⸗, technischen und sonstigen Geschäfte der kommu⸗ nalen Provinzialverwaltung erforderlichen Beamten werden von dem Provinziallandtage nach Zahl, Diensteinnahme und Art der Besetzung (auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Kündigung) auf Vorschlag des Pro⸗ vinzialausschusses durch den Haushaltsetat bestimmt.

Die Besetzung dieser Stellen erfolgt durch den Prooinzialausschuß. Die Beamten werden von dem Landesdirektor (Landes⸗Hauptmaänn) in ihre Aemter eingeführt und vereidigt. Sie erhalten ihre Geschäfts instruktionen von dem Provinzialausschusse.

§. 102. (Beamte der Provinzialinstitute ꝛc.) Ueber die an den einzelnen Provinzialinstituten und in der Provinzialchaussee⸗ und Wegeverwaltung anzustellenden Beamten, sowie über die Art der An⸗ stellung derselben wird durch die für jene Institute und jenen Ver⸗ waltungszweig zu erlassenden Reglements beziehungsweise die für die⸗ selben festzustellenden Etats bestimmt. Bis zum Erlasse neuer Regle⸗ ments bleiben die bestehenden Reglements in Geltung.

§. 103. (Dienstliche Verhältnisse der Provinzialbeamten.) Sämmtliche Provinzialbeamte haben die Rechte und Pflichten mittel⸗ barer Staatsbeamten. Die besonderen dienstlichen Verhältnisse der⸗ selben werden durch ein von dem Provinziallandtage zu erlassendes Reglement geordnet.

§. 104. Hinsichtlich der Besetzung der Stellen von Provinzial⸗ beamten mit Militärinvaliden gelten die in Ansehung der Städte er⸗ lassenen gesetzlichen Vorschriften.

. 105. In Betreff der Dienstvergehen der Provinzialbeamten finden die Vorschriften des Gesetzes vom 21. Juli 1852 (Gesetz⸗ Samml. S. 465) mit folgenden Maßgaben Anwendung:

1) Dem Landesdirektor (Landeshauptmann) steht die Befugniß zu, gegen die ihm nachgeordneten Provinzialbeamten mit Ausnahme der oberen Beamten (§. 100) Geldbußen bis 30 Mark festzusetzen.

2) Den Vorstehern von Provinzialanstalten steht die Befugniß zu, gegen die ihnen nachgeordneten Anstaltsbeamten Geldbußen bis zu 10 Mark festzusetzen.

3) Gegen die Disziplinarverfügungen des Landesdirektors und der Vorsteher von Provinzialanstalten findet innerhalb 822 Tagen die Klage bei dem Bezirksverwaltungsgerichte; gegen die isziplinarver⸗ fügungen des Ober⸗Präsidenten, innerhalb gleicher Frift die Klage bei dem Ober⸗Verwaltungsgerichte statt. 8

4) In dem, auf Entfernung aus dem Amte gerichteten Verfahren tritt an die Stelle des Regierungs⸗Präsidenten der Ober⸗Präsident, an die Stelle der Bezirksregierung das Bezirksverwaltungsgericht und an 8 Stelle des Staats⸗Ministeriums das Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht. Die Beamten der Staatsanwaltschaft bei dem Bezirksverwal⸗ tungsgerichte und dem Ober⸗Verwaltungsgerichte sind auch in dem auf Entfernung aus dem Amte gerichteten Verfahren zuständig. Die Verhandlung vor dem Bezirksverwaltungsgerichte und dem Ober⸗Ver⸗ waltungsgerichte findet im mündlichen Verfahren statt. Das Gut⸗ achten des Disziplinarhofes ist nicht einzuholen.

Das Verfahren kann mit Rücksicht auf den Ausfall der Vor⸗ untersuchung durch Beschluß des Bezirksverwaltungsgerichts eingestellt werden. (Schluß folgt.)

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Die Domänenverpachtung im Regierungsbezirk Frank⸗ furt hat ungeachtet der für die Landwirthschaft nicht günstigen Zeit⸗

verhältnisse sehr gute Resultate geliesert. So wurden durch die

8

Konkurrenz bei der Verpachtung folgender im Kreise Koͤnigsberg belegener Domänen erzielt: Woltersdorf (404 Hekt., 4250 Thlr. bisherige Pacht) 6165 Thlr., Neuenhagen (360 Hekt., 2142 Thlr.) 6995 Thlr., Butterfelde (397 Hekt., 2497 Thlr.) 7600 Thlr. jähr⸗ liche Pacht.

In den Silesletlergsher Landen hat das Versiegen der Quellen und Bäche im verflossenen Jahre der Landwirthschaft große Noth bereitet, die indessen in Folge eingetretener Niederschläge jetzt wieder beseitigt ist! Die Bestellung der Wintersaaten ist durch die Dürre zwar verzögert worden, dieselben haben aber doch einen guten Stand erreicht.

Gewerbe und Handel.

In dem am 22. Januar zur Veräußerung des Etablissements

der Färberei⸗ und Appretur⸗Aktiengesellschaft Berlin⸗ Schönweide einschließlich Maschinen und Inventarium angesetzten Termin wurde nur ein Gebot in Höhe von 105,000 Thlrn. abgegeben.

Das von uns kürzlich erwähnte Cirkular der Direktion der Rheinischen Eisenbahn hat folgenden Wortlaut:

„Die Direktion der Rheinischen Eisenbahngesellschaft hat zu den verschiedenen, in letzter Zeit durch die öffentlichen Blätter gelaufenen, sich oft widersprechenden Angaben in Bezug auf eine neue Emission von Stammaktien geschwiegen, weil sie sich nicht in der Lage befindet, tagtäglich die verschiedensten der Spekulation der Börse entspringenden Gerüchte zu dementiren. Die Aktionäre der Gesellschaft sind durch die Verhandlungen der Generalversammlung vom 10. Juni v. Js. sehr frühzeitig offiziell davon unterrichtet worden, daß die Fort⸗ führunz der umfangreichen, der Gesellschaft konzessionirten Erweite⸗ rungsbauten, sowie die Fertigstellung der älteren Strecken im Herbst v. Js. oder längstens im Frühjahre 1875 die Beschaffung neuer Mittel erfordern werde. Auch wurde in jener Generalversamm⸗ lung Seitens der Direktion erklärt, daß dieselbe eventuell die neu zu emittirenden Aktien vorzugsweise den derzeitigen Aktionären zur Verfügung zu stellen gedenke. Emissionscours und sonstige Modalitäten der Emission hat statut⸗ und konzesäonsmäßig die Direktion mit dem Handels⸗Minister zu vereinbaren und ist daher erst im Momente der Ausführung in der Lage, in dieser Richtung ihre Beschlüsse definitiv zu fixiren. Diese definitive Fixirung ist bis heute noch nicht erfolgt, vielmehr werden erst jetzt die erforderlichen Verhandlungen mit dem Handels⸗Ministerium gepflogen. In der Generalversammlung vom 10. Juni wurde allerdings die Emission der neuen Aktien mit einem mäßigen Agio in Aussicht genommen. Da jedoch selbstredend die Fixirung der Emissionsbedingungen von der zur Zeit der Emission gegebenen Lage des Geldmarktes abhängig ist, so hat die Direktion der gegenwärtigen Stimmung der Börse Re gnung tragend, beschlossen, bei dem Herrn Handels⸗Minister die Genehmigung zur Ansgabe von 12,100,000 Thaler neuer Aktien al pari zu bean⸗ tragen unter nachfolgenden Bedingungen der Emission: Die neuen Aktien sollen den derzeitigen Aktionären binnen einer Präklusivfrist und zwar auf je vier alte eine neue zur Uebernahme angeboten werden. Um die Aktionäre in die Lage zu setzen, mit größter Leichtigkeit sich an der neuen Emission zu betheiligen, sind nach dem voraussichtlichen Bedürfnisse der Gesellschaft die Einzahlungen auf die neuen Aktien mit 20 % bei der Zeichnung, 20 % am 30. September 1875, 30 % am 30. Juni 1876, 30 % am 31. Dezember 1876 in Aussicht genommen. Auch soll es jedem Aktionär freigestellt werden, bei der Zeichnung zu⸗ gleich die zweite Einzahlung von 20 % gegen 4 % Diskont zu ante⸗ zipiren, um demnächst Interimsquittung über 40 % zu empfangen. Die Theilzahlungen sollen bis zur Vollzahlung mit 5 % verzinst wer⸗ den und die zu emittirenden Aktien erst für das Geschäftsjahr 1877 und folgende an der Dividende mit den übrigen Aktien gleichmäßig theilnehmen.“

Die Direktion des Steinkohlenbergwerks Ritter⸗ burg hat folgendes Cirkular versandt: „Die Steinkohlenzeche Ritter⸗ burg wird nunmehr, wie schon vor längerer Zeit bekannt gemacht, am 15. Februar c. zur gerichtlichen Versteigerung kommen. Es war dies Ende oo. nachdem die letzte Generalversammlung am 8. Oktober pr., Dank der Indolenz der Aktionäre, ganz ohne positives Resultat verlaufen war. Ob bei der jetzigen schlechten Kohlenkon⸗ junktur sich viele Konkurrenten zur Subhastation einfinden werden, ist mindestens zweifelhaft; jedenfalls bietet sich jetzt zum letzten Male für die Aktionäre die Gelegenheit, zu zeigen, daß sie ernstlich beab⸗ sichtigen, sich ihr Besitzthum zu erhalten, oder wenigstens zu retten, was noch zu retten ist. Wenn sie sich vereinigen, um im Termin mit⸗ übieten, so haben sie im Falle des Wiedererwerbes die Chance, in

bwartung günstiger Zeiten später zum Theil oder ganz ihr Kapita wiederzubekommen, andernfalls können sie wenigstens den Kaufpreis zu solcher Höhe treiben, daß nach Abwickelung aller Schulden einige Prozente füͤr die Aktionäre übrig bleiben. Geschieht von dieser Seite aber auch jetzt nichts, so ist es leicht möglich, daß die Zeche, die auch unter den jetzigen Verhältnissen noch immer ihre 3 400,000 Thlr. werth ist, zu einem Preise weggeht, der nicht einmal die Schulden deckt. Wenn dann die Aktionäre das leere Nachsehen haben, dann tragen sie selbst die Schuld.“

Zusammenstellung der Betriebs⸗Ergebnisse der deutschen, außerpreußischen Eisenbahnen im Monat De zember 1874.

ememnennmnnnnn

Namen der Bahnen.

Befördert wurden Personen Centner Guͤter

1874 1873 1874

Betriebslänge in Kilometer

1874 1873

Personen⸗

DDiffferenz gegen denselben Monat im Vorjahre

Einnahme bis ultimo Dezember

Einnahmen

aus dem aus dem in Sumr Güter⸗ inkl. Extra⸗ verkehr verkehr ordinaria.

Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen Wilhelm Luxemburg⸗Eisenbahn Leipzig⸗Dresdener Eisenbahn Braunschweigische Eisenbahnen Lübeck⸗Büchener vE Lübeck⸗Hamburger Eisenbahn ²) b 3 1 Mecklenburg⸗Friedrich⸗Franz⸗Eisenb. (früh. Mecklenb. Eisenb.⸗Ges.) *) Oldenburgische Eisenbahn ³) 8 Wernshausen⸗Schmalkalden (Zweigbahn der Werrabahn) ⁴)

Bayerische Staats⸗Eisenbahn Bayerische Ostbahnen Hessische a) Alte Strecke (nicht garantirte Linie) ²) ⁶) Ludwigsbahn b) Neue Strecke (garantirte Linie) ²) ⁷) Ludwigsbahn (Nürnberg⸗Fürth) 1u Ferh entr se sasbübe 8) Oberhessische 118 hn Pfälzis e Eisenbahnen ³) ... eerra⸗Eisenbahn

Königlich Sächsische Staats⸗Eisenbahnen (in Thalern) ⁹) do. Frats Gisenbahnen 1In Zittau⸗Reichenberg Greiz⸗Brunn Gößnitz⸗Gera Altenburg⸗Zeitz 8 Hainichen⸗Roßwein 12) . .. Gaschwitz⸗Meuselwitz ¹³) Badische Staats⸗Eisenbahnen (in Fl.) Königlich Württembergische Staats⸗Eisenbahnen (in

2.

1) Die Betriebslänge der Bahn betrug bis 31. März 1873 825 Kilo⸗ meter; bis 14. Juni 1873 840 Kilometer; bis 31. Oktober 1873 862 Kilometer, und vom 1. November 1873 ab 867 Kilometer, also durch⸗

chnittlich pro Januar bis ult. Dezember 1873 849 Kilom. .²) Vor⸗ ehaltlich definitiver Feststellung. ³) Davon kommen auf die Strecke Wilhelmshaven⸗Oldenburg 52,7 Kilometer mit einer Einnahme pro Dezember 1874 für den Personenverkehr von 7035 Thlr. 22 Sgr. 2 Pf, für den Güterverkehr von 6234 Thlr. 7 Sgr. 10 Pf., und im Extraordinarium von 2074 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf., zusammen

15,344 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf. Gegen Dezember 1873 beträgt die

867 169 261,1 334,9 47,4 63,6

849 ¹) 169 261,1 280,916 334,2 47,4 63,8 321,0 321,%

190 % 190, 8 8

2,358 2,098 764 764 295 295 171 168

6,04 6,04

175 176 441 411 172 172

1,040 %

27,0 12,0 34,5 26,25

251,970

80,7811 738,185 837,033

7,599,216 2,597,394 3,971,711 599,459 19,480

236,613

520,661 226,689 410,437 128,725

96,226

38,904

6,202,179 2,237,373) 3,517,869 985,832 35,400

289,668

518,118 206,338 308,181 133,672

93,196

12,346

pro Novemb er 1874 11,647,036

452,401 99,116 447,878 668,472 10,039 8 240,268 591,403 4,807,655 700,886 3,575,959

Betriebs⸗Ergebniss e 949,844 871,622

21,059 22,124 8,253 8,897 25,239 22,659 16,128 16,860 5,506 —₰ 15,401 589,702 560,231

555,573 105,945 325,574

499,005

/ 26,25 20,0 28,0

1,107,97 1,089,16 1,210,40 1,130,21

4,769,617 3,869,467

Mehreinnahme 439 Thlr. 7 Sgr. Pf. Bis ult. Dezember 1874 betrug die Gesammteinnahme dieser Strecke 209,904 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf. und gegen ult. Dezember 1873 mehr 26,415 Thlr. 11 Sgr. 5 Pf. ⁴) Die Bahn ist seit dem 1. April 1874 in Betrieb gestellt. ³) Außer⸗ dem wurden 137,000 Ctr. Regiesendungen befördert. ⁴) Die defini⸗ tiven Abrechnungen gegen die proviforischen Publikationen ergeben im Personenverkehr bis ult. August 1874 129,041 Fl. und im Güter⸗ verkehr bis ult. Juni 1874 49,218 Fl., zusammen 178,259 Fl. Mehr⸗ einnahme. ¹) Die definitiven Abrechnungen gegen die provisorischen Publikationen er im Personenverkehr bis ult August 1874

12,591,986 u)

Thlr. 9,356,592 1,465,041 4,148,371 3,590,700

1,072,049

1,400,456

841,585 9,040

Fl

L. 1

29,9h 477 593,759 6,459,720° 615,877 786,588 16,523 141,216 5,954 F270- + 52,642 1,649,302 70,633

November 13,008,020 /₰+ 1,048,885 207,609 + 5,769 6,231

46,979/+ 228,823 +%£ 30,874 112,838

Thlr. 25,628 2,386 46,653 6,334

8,008

Thlr. Thlr. Thlr. 167,230, 561,140 768,370 17,286 92,414 114,200 91,988, 286,545 378,533 6,09 281319 294,746 4,160 11, 59z . 17,998] 31,282 68,573 46,191 59,986 121,149)/ 16,290 25,200 36,065 71,655 1,878 586,938 1,575,700 2,162,638 88,932 143,686 464,846 608,532 96,248 149,798 332,856 522,637 184,321 33,966 33,476 69,848 3,214 10,451 885 11,336 35

18,638 21,269 Jöo0 3,732 27,001 92,302 119,303 1,458 339,410 852,932 1,192,342 + 57,791

4,490 12,394 16,884 1,650 1,179 2,966 4,145 158 4,866 17,126 21,992 5,212 2,236 18,989 21,225 9,538

72²9 324 1,053 1,9111° 5,230 7,141 398,433 960,770 1,359,203 ₰+ 403,225 944,935 1,348,160%+%

94,071

148,013 86,785

222,315 ₰+ 4,679 21,413 14,726,372] ₰+ 14,319,734 ₰+

383,933

71,410 887,615

76,611

40,876 Fl. und im Güterverkehr bis ult. Juni 1874 31,981 Fl., zu⸗ sammen 72,857 Fl. Mehreinnahme. ³) Die Nachweisungen sind noch nicht eingegangen. ²) Inkl. Pachtstrecken: ¹0) Inkl. 35 Kilometer, und zwar 15 Kilometer für die am 1. November 1874 eröffnete Linie Ebersbach⸗Seifhennersdorf und 20 Kilometer für die am 1. November 1874 eröffnete Linie Plauen⸗Oelsnitz. ¹¹) Exkl. Thier⸗ Transporte. n) Die Betriebseröffnung hat am 28. August 1874 stattgefunden. *³) Die Betriebseröffnung hat am 7. September 1874

stattgefunden. Zweit

Toyhatsachen

weite, zur

Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Sonnabend, den 30. Januar.

Preußischen Ktaats-Anzeigers: Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

*&

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Ceutral⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition

des Dentschen Reichs⸗Anzeigers und Aöniglich

. Steckbriefe und Untersuchungs-Lachen. 2. e Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

8 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

u. s. w. von öffentlichan Papieren.

Deffenelicher Anzeiger.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen.

Staats⸗Anzeiger.

1878.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. beilage. *

X Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, b sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus. 1 8

Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.

Oeffentliche Vorladung. Auf Grund des An⸗ en Königlichen Polizei⸗Anwaltschaft er d. J. ist wider den Wehrmann

aus Neustadt a/S. wegen Auswande⸗ rlaubniß aus den Königlich preußischen Landen als beurlaubter Wehrmann die Untersuchung 0 ad 3 des Straftgesetzbuchs. halt des Angeklagten zur Zeit unbe⸗ kannt ist, so wird derselbe zu dem am 22. April 1875, Vormittags 9 Uhr, zum öffentlichen münd⸗ lichen Verfahren an hiesiger Geri tsstelle, Logen⸗ straße 6, Zimmer Nr. 30, anberaumten Termine mit der Aufforderung vorgeladen, in demselben zur estgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle 8 bringen, oder aber solche dem unterzeichneten Gericht unter genauer Angabe der zu erweisenden so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Fall des Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam ver⸗ ahren werden. Frankfurt a. O., den 22. Dezember 874. Königliches Kreisgericht. K missarius für Uebertretungen. 8

[5365] Oeffentliche Vorladung.

Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft und in Folge Gerichtsbeschlusses ist auf Grund des §. 140 St. G. Bs. die Untersuchung eröffnet gegen: 1) den Knecht Christian Otto Eduard Wiegand von hier, geb. am 11. November 1849, 2) den Schneider Gustav Wilhelm Gottfried Laue von hier, geb. am 20. Januar 1845 zu Bittkau, 3) den Kellner Johann Arnold Hartmann von hier, geb. am 4. Dezember 1847, 4) den Kommis Karl Paul Bartels von hier, 5 am 5. Dezember 1849, 5) den Schuhmacher

obert Richard Fischbach von hier, geb. am 21. Januar 1850, 6) den Korbmacher Gustav Heinrich Emil Müller von hier, geb. am 3. Januar 1850, 7) den Kommis Karl Heinrich Fieck von hier, geb. am 9. Oktober 1851, 8) den Schlosser August Hein⸗ rich Friedrich von hier, geb. am 8. Mai 1851, 9) den Seemann Siegmund Emil Reinhold Primavesi von hier, geb. am 21. März 1851, 10) den Seemann Adolf Otto Albert August Roßmann von hier, geb. am 15. Mai 1851, 11) den Kellner Friedrich Otto Wilke von hier, geb. am 4. Mär 1851, 12) den Fleischer August Friedrich Albert Kar⸗ Diedrich von hier, geb. am 20. Januar 1852, 13) den Barbier Oskar Emanuel Eduard Stolze von hier, geb. am 17. Mai 1852, 14) den Kommis Lipp⸗ mann Meyer von hier, geb. am 26. März 1853, 15) den Konditor Paul Leopold Bernhard Sienangk von hier, geb. am 26. März 1853, 16) den Maurer Karl Gerecke aus Neustadt⸗Magdeburg, geb. am 12. Juni 1851 zu Zörbig, 17) den Sattler August Her⸗ mann Vesterling aus Neustadt⸗Magdeburg, geb. am 14. Mai 1852 zu Wernigerode, 18) Gustav Wilhelm Christoph Klingeberg aus Neustadt⸗ Magdeburg, geb. am 17 Juni 1853, 19) den Tischler August Strube aus Buckau, geb. am 25. September 1852 zu Gr. Otters⸗ leben, 20) den Feilenhauer Karl Emil Wunder aus Buckau, geb. am .Dezember 1848, als genügend belastet als Militärpflichtige den Dienst des stehenden Fns oder der Flotte sich dadurch zu entziehen gesucht zu haben, daß sie ohne Seeha entweder das Bundesgebiet verlassen haben oder na erreichtem militärpflichtigen Alter sich v des Bundesgebiets aufhalten.

ur mündlichen Verhandlung dieser Anklage ist Termin auf den 2. März 1875, Vormittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle Thränsberg 44, Zimmer Nr. 17 anberaumt, wozu die Vorgenannten mit der Auflage, die zu ihrer Vertheidigung dienenden Be⸗ weismittel zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gerichte so zeitig anzuzeigen, daß sie noch zum Ter⸗ mine herbeigeschafft werden können und unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß bei ihrem Aus⸗ bleiben gegen sie in coatumaciam verfahren werden wird. ageburg, den 15. Oktober 1874. Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht, Abtheilung für Strafsachen.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 8

1625- Subhastations⸗Patent.

Das dem Schneidermeister Johann Carl August Lindner zu Berlin, Buchholzerstraße Nr. 1 wohn⸗ haft, gehörige, in Lichtenberg an der Verbin⸗

d

e e belegene, im Grundbuch von Lichtenberg Bd. XV. Blatt Nr. 511 verzeichnete Grundstück Kartenblatt Nr. 2, Parzelle A. 347 nebst Zubehör, soll den 14. April 1875, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden ver⸗ steigert, und demnächst das Urtheil über die Erthei⸗

lung des Zuschlags

den 15. April 1875, Vormittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 2,10 Aren, mit einem Reinertrag von 0,22 Thalern veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Ab⸗ chätzungen, andere das Grundstuͤck betreffende Nach⸗

weisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ irksamkeit gegen Dritte der Eintragung

in das bedürfende, aber nicht einge⸗ tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prã⸗ klu 8 spätestens im Versteigerungstermin anzu⸗ melden. E.“ Berlin, den 9. Januar 1875. 1 Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

Der Wirth Andreas Herbst zu Steinbach hat gegen Karl Rehberg (Ignazs Sohn) von Stein⸗ nach, jetzt mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend, jedoch nach vorgelegtem Steuerbuchsauszug in der Gemarkung von Steinbach laut Kaufbriefs vom 30. August 1850 mit Grundvermögen angesessen, dahier Klage erhoben. Er habe dem 1859 ein baares Darlehn von 114 Thlr. 8 Sgr.

7 Hllr., welches derselbe mit 5 Prozent zu verzinsen gegeben. Der

und bald zurückzuzahlen versprochen, Schuldner befinde sich jetzt in Amerika und wird ge⸗ beten, denselben zur Zah ung von 114 Thlr. 8 Sgr. 7 Hllr. mit 5 Prozent Zinsen vom 1. Januar 1860 an und in die Kosten zu verurtheilen. Beweis ist durch einen Schuldschein vom 29. August 1859, in welchem der Verklagte den Empfang des erwähnten Darlehns bekennt, dasselbe mit 5 Prozent zu ver⸗ zinsen und sobald er in Amerika angekommen, zurück⸗ zuzahlen verspricht, sowie durch Eideszuschiebung angetreten.

Der Verklagte hat sich auf diese Klage bis zum Termin

den 31. März d. J., Vormittags 11 Fe⸗ persönlich oder durch einen zulässigen Bevollmäch⸗ tigten zu erklären, widrigenfalls die Klagbehaup⸗ tungen als richtig anzusehen sind. Das Erkenntniß und die weiteren werden durch Anschlag am Gerichtsbrett veröffentlicht. 1[612]

Fulda, den 19. Januar 1875.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Aufgebot.

„Ein Wechselblanquet de dato Guben, 20. Juli 1874 über 150 Thlr., zahlbar 3 Monat dato an die Ordre des Ausstellers, mit dem Accepte des Bezogenen W. Hilland“ in Guben versehn, doch ohne Unter⸗ schrift des Ausstellers ist am 9. oder 10. August 1874 in Guben verloren gegangen. Der unbekannte Inhaber dieses Wechselblanquets wird demnach auf⸗ gefordert, dasselbe spätestens am 10. Mai 1875, Vormittags 11 Uhr, dem unterzeichneten Gericht vorzulegen, indem dasselbe sonst für kraftlos erklärt werden wird. Guben, den 22. November 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Die Hebamme Kellert, Heuriette, geb. Bräuer, in Dittersbach, hat gegen ihren Ehemann Wilhelm Kellert auf Trennung der Ehe wegen böslicher Verlassung geklagt. Zur Beantwortung der Klage ist Termin auf

den 15. April 1875, Vormittags 10 Uhr, vor Herrn Kreisgerichts⸗Rath Kaßner angesetzt, zu welchem Wilhelm Kellert vorgeladen wird.

Bei seinem Ausbleiben werden auf Antrag der Klägerin die in der Klage angeführten Thatsachen wider ihn für zuͤgestanden erachtet, und es wird dann was Rechtens daraus folgt, im Erkenntniß ausgesprochen werden.

Dem Kellert steht frei, die von einem Rechts⸗ anwalt legalisirte Klagebeantwortung schriftlich ein⸗ zureichen, oder sich durch einen mit vorschriftsmäßiger Vollmacht versehenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. [6400]

Lüben, den 18. Dezember 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Bau, und Nutzhholz⸗Verkauf. Mittwoch, den 10. Februar ec., von 9 ½ Uhr Morg. ab, sollen im Fehrle’schen Gasthofe zu Marienwalde aus den diesjährigen Schlägen 18 Stück Nutzeichen (Jag. 12 u. 27), 2 Stuͤck Nutzbuchen (Jag. 12 u. 27), 15 Stück Nutzbirken (Jag. 12 u. 27), 430 Stück Kiefern (Jag. 12, 27 u. 108), in größeren Loosen öffentlich meistbietend verkauft werden. Von den Kiefern liegen 200 Stück, darunter starke Höl⸗ er bis über 4 Festmeter, auf dem roßen sftegenmeczer (Jag. 27). Die Belaufsförster ind angewiesen, die Hölzer auf Verlangen im Walde vorzuzeigen, und können die Aufmaaßregister wochen⸗ täglich hier eingesehen werden. Bemerkt wird nach, daß bei Käufen über 150 M. nur ½¼ als Kaufgeld angezahlt zu werden braucht. Forsth. Marien⸗ vS den 26. Januar 1875. Der Oberförster.

ronau.

[617] Bekanntmachung. Im Wege der öffentlichen Submission soll hier altes Guß⸗ und Schmiedeeisen zum Verkauf

gelangen.

Dazu wird ein Termin auf den 15. Februar 1875, Vormittags 12 Uhr, im diesseitigen Bureau, Kaserne am Zeughause Stube Nr. 2, Nordfront anberaumt. Die Kauflustigen haben vorher die Bedingungen hier einzusehen und zu unterschreiben, sowie vor dem Termin ihre Offerten versiegelt und mit der Aufschrift „Submission auf den Ankauf von Guß⸗ und Schmiedeeisen“ hierher portofrei einzusenden.

erlin, den 28. Januar 1875.

Artillerie⸗Depot.

erklagten im Jahre

[504] Reichs⸗Eisenbahnen

Die Lieferung und Aufstellung des eisernen Ueberbaues Lauterburg⸗Straßburg von 1,5 bis 13,7 Meter lichter Weite mit Kilogramm Gußeisen soll in öffentlicher Submission wovon auf Ansuchen Abdrücke übergeben werden, sind mit den Zeichnungen und Gewichtsberechnungen in unserm Central⸗Bureau für Neubauten,

Kilogramm Schmiedeeisen und 4353,57 werden. Die Submissionsbedingungen,

an den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr Die Offerten sind versie „Submissi versehen, bis spätestens zu dem auf den 11. Februar d. im bezeichneten Bureau anberaumten in genwart etwa erschienener nicht bedingungsgemäße Offerten haben auf Berücksi Straßburg, den 20. Januar 1875.

einzusehen.

in Elsaß⸗Lothringen.

einem

elt und mit der Aufschrift: on auf eiserne Brücken für die Strecke Lauterburg⸗Straßburg“

J., Bormittags 11 Uhr, 1 1 welchem die bis dahin eingegangenen Offerten in Ge⸗ Submittenten eröffnet werden,

portofrei einzusenden. Später einge

chtigung keinen Anspruch. Kaiserliche General⸗Direktion der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen.

Bekanntmachung.

f 228 zwei gilomete⸗ 88 a./ Oder ent⸗

unte, unmittelbar an der Chaussee na ehd

und an der alten Oder Eesehehee 1 Führkrug,

Domainen⸗Restvorwerk

bestehend aus einem Wohnhause drei Wirthschafts⸗ gebäuden und einer angrenzenden Garten⸗ und Acker⸗ fläche von 6,026 Hectare soll licitando verkauft

werden. Februar 1875,

Zu diesem Zweck wird

Freitag, den 12. Vormittags 11 Uhr, im Pächter⸗Wohnhause von Neuenhagen Termin anberaumt, und werden Be⸗ werber mit dem Bemerken eingeladen, daß das Kaufgelder⸗Minimum 19,500 Mark oder 6500 Thlr. beträgt, mit †¼ vor der Uebergabe, mit t nach Jahresfrift und mit nach drei Jahren zu entrich⸗ ten, und daß im Termin eine Caution von 10 Pro⸗ cent des abgegebenen Gebots zu erlegen ist. Die vollständigen Kaufbedingungen liegen bei dem Pächter der Domaine Neuenhagen, Herrn Oberamtmann Bäthke, zur Einsicht aus und werden auf Verlangen von hier aus gegen Erstattung der Copialien in Abschrift mitgetheilt. Das Restvorwerk, dessen Be⸗ sichtigung gestattet ist, eignet sich vorzugsweise zu industriellen Anlagen.

Frankfurt a. O., den 24. Januar 1875.

Königliche Regierung. Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten.

ö

Königlich Niederschlesisch⸗Märkische

8 Eisenbahn.

[540] Submission.

Die Ausführung der Zimmerarbeiten incl. Liefe⸗

rung von Material für die Ueberbaue der Wege⸗ unterführung in Station 130 und der Kanalbrücke in Station 135 der Strecke Spreebrücke Moabit der Berliner Verbindungsbahn soll im Wege öffent⸗ licher Submission verdungen werden. Mie Suhmisstons⸗Bedingungen und Zeichnungen liegen werktäglich von 9 bis 1 Uhr in dem Bau⸗ büreau, Mühlenstraße Nr. 49/50, aus und sind da⸗ selbst auch die Formulare zur Aufstellung der Sub⸗ missions⸗Offerten zu entnehmen.

Dieselben sind frankirt, versiegelt und mit der Aufschrift:

Submission auf Zimmerarbeiten für die Ueberbaue zur Wegeunterführung in Station 130 und zur Kanalbrücke in Station 135 bis spütestens Sonnabend, den 6. Februar er., 1 11 ½ Uhr Vormittags, in dem genannten Büreau abzugeben, woselbst zur bezeichneten Zeit die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten erfolgen wird.

Berlin, den 25. Januar 1875.

Der Abtheirungs⸗Baumeister Grapow.

8 2 AS Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn Die Erd⸗ und Maurer⸗Arbeiten, sowie die Lieferung des hierzu erforderlichen Kalkes für die Verlängerungsbauten der Durchlässe, Brücken und Wegeunterführungen auf der Strecke Gassen⸗Som⸗ merfeld, sollen an den Mindestfordenden verdungen

weecn wozu au ag, den 12. Fehimer er., Nachmittags r, hierselbst, Poststraße

Tormin in meinem Bureau Nr. 790, angesetzt ist. deigs hehege Unternehmer, welche auf die

Uebernahme dieser Arbeiten und Lieferung reflektiren, wollen ihre Offerten portofrei und versiegelt, mit der Aufschrift: Submissionsofferte auf Ausführung von Maurerarbeiten für Brückenbanten bis zu oben fee ens Termin an mich einreichen.

Bedingungen, Zeichnungen und Massenberechnun⸗ gen, können während der Dienststunden von Vor⸗

mittags 8 bis 1 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr in meinem Bureau eingesehen, auch gegen

Erstattung der Kopialien von demselben werden. Sorau, den 26. Januar 1875. Der Königliche Eisenbahn⸗Ban⸗ und Inspektor. Großmann.

1833] Oherschlesische Eisenbahn.

Restaurationen auf den Bahnhöfen sollen vom 15. März

Die Patschkan und Ottmachau 1875 ab verpachtet werden. Offerten dem auf den 1 26. Februar er., Vormittags 11 in unserem Amtslokal raumten Termine frankirt

ration Patschkau an uns abzugeben.

verdungen

Steinstraße 10 hier,

hende oder

(A. 40/1¹)

4 abgefordert

Betriebs⸗

sind bis zu Uhr,

Centralbahnhof anbe⸗ und mit der Aufschrift: „Gebot auf Pachtung der Bahnhofsrestau⸗ Ottmachau —“

Die Eroöffnung derselben erfolgt im Termine in Gegenwart der etwa erschienenen Pachtlustigen. Die Verpachtungsbedingungen liegen während der

Amtsstunden in unserem und werden auf Verlangen abschriftlich Breslan, den 25. Januar 1875.

Bekanntmachung.

[618]

Wunstorf soll die Anfertigung von 176 einflügeligen und

ubehör in öffentlicher Submission vergeben we Termin auf Donnerstag, den I1. Febr Vormittags 10 Uhr, Wunstorf angesetzt ist.

und versiegelt mit der Aufschrift: stellung von Thüren für den Wunstorf“ einzureichen.

Die Bedingungen, unter welchen die

Zeichnungen können in der Zeit

Februar cr., Morgens von 8 bis

obenbezeichneten Baubureau eingesehen Hannover, den 27. Januar 1875.

8 E. Steffen.

Königliche Es soll die Lieferung

Bruchsteinen und 606 Kubikmetern Q Gewölb⸗Steinen für den

0C

bergen⸗Northeim in öffentli zen oder in 2 Loose getrennt Die Massenverzeichnisse, Zeichnungen missions⸗Formulare sind im tere gegen nigen von dort bezogen werden. Offerten sind portofrei, sprechender Aufschrift bis längstens den 15. Februar er., Vormittags 11 im hiesigen Abtheilun s8⸗Bureau e woselbst dieselben im mittenten eröffnet werden. Beverungen, den 19. Januar 1875.

üreau zur Einsicht aus

mitgetheilt.

Königliche Lisenbahn⸗Commissisn.

Für den Bau des Hauptgebäudes und der beiden Lehrer⸗Wohngebäude des Schullehrer⸗Seminars zu

11 zweifluͤgeligen innern tannenen Thüren nebst

rden, wozu uar a. c.,

im Seminar⸗Baubureau zu

Die Unternehmer haben ihre Gebote portofrei „Gebot auf Her⸗ Seminarbau zu

Uebertragun der Arbeiten erfolgt, sowie Arbeits⸗Verzeichniß b.. vom 29. J

to. 1148/1.)

Westfälische Eisenbahn.

von 3200 Kubikmetern

uader⸗ und

Bau des Nethe⸗Viadukts, Stat. 15/16 der 1. Bauabtheilung der Strecke Ott⸗ er Submisston im Gan⸗ vergeben werden.

und Sub⸗

1 n Bureau des Unterzeich⸗ neten in den Dienststunden einzusehen, und⸗können letz⸗ Erstattung der Druckkosten zu 50 Pfen⸗

verstegelt und mit ent

Uhr,

igs inzureichen, Beisein der erschienenen Suk⸗

[472]

Der Abtheilungs⸗Baumeister. 8 Weißel st

Papieren.

Alle Diejenigen, welche nungen bei der Gotha⸗Ohrdrufer Eisenb schaft betheiligt haben, dert, die zweite zwanzigprozentige dem Betrage von Einhundert Mark Aectie bei Vermeidung der in 24 8 des G statuts vom 16. d. Mts. vorge strafe von zehn Prozent der bis spätestens zum 1. kostenfrei an die Privatbank hier für die der Gesellschaft gegen Empfangnahme des bogens einzuzahlen.

Gotha, den 21. Januar 1875.

Aufsichtsrath der Gotha⸗O. Eisenbahn⸗Gesellschaft.

E

werden hierdurch

Verloosung, Amortisation, Zinszahlnng u. s. w. von öffentlichen

sich durch Actienzeich⸗

ahn⸗Gesell⸗ aufgefor⸗ Rate mit auf jede esell chafts⸗

ehenen Conventional⸗ ausgeschriebenen Rate März dieses Jahres

Hauptkasse Quittungs⸗

[474] hrdrufer

anuar bis 12 Uhr, im wetth

Der Königliche Baurath.

für 14 Eisenbahnbrücken auf der Linie Gesammtgewichte von 112616,18

9

8