1875 / 27 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

8 Im Nachfolgenden bringen wir einen Ausweis, enthaltend und bestimmt, daß das Kontingent etwa erlöschender Bank⸗ in dem Kontingent entsteht, au gefüllt we en durch eine mehrte §. 112. (Aueschreibung p die Uebersicht der von den Magazinen in den 3 ersten Quartalen privilegien der Reichsbank zuwachsen soll. Der Abg. v. Denzin niß d Müchepens Das ist der 8 vinziallanttag kann die Anss 1 Der Pro⸗ §. 127. Beschlüsse des Promizkanxmdkanes. . Ir. 8 8 mung, und insofern ist diese Bestimmung ein ganz wesentliches Kom⸗ schließen hreibung von Provinzialabgaben be⸗ gelegenheiten betreffen Provinziallandtages, welche folgende An⸗ §. 9. Di 1 3 1 en: 8 „rS. 9. Die Wahlpeotokolle sind von dem Wahlv zeichnen. hlvorstande zu unter⸗

1 8 8 ti b 8 0r en Erla von Reglements gen. . 8 N 2 8 5 1 de 9 . .

der Stempelung unterzogenen Spielkarten, Kalender, Zeitungen abgelehnte 1 prozentige Steuer für die ungedeckten Noten bis . 5 . gegen Barrengold zum festen Satze von 1392 Mark für das Pfund §. 113. (Grundsätze über die Vertheilung und Aufbringung der 3) Mehr⸗ oder Minderbelast zu setzen, sich über die Annah 156 8. 1 2er Minderbelsstungen einzelner Theile der Pro⸗ über die Annahme oder Ablehnung innerhalb Jängstens

und Ankündigungen, verglichen mit den Ergebnissen der gleichen zum Betrage von 385 Millionen wieder aufzunehmen. Der Abg. ge 1 Periode des Vorjahres. Wird der in den 3 ersten Quartalen Parisius beantragte, die Summe der ungedeckten Noten auf 380 öööI“ ergiftt 8 H Se Ober. Mie Vertheilung der Provinzialabgaben darf vinz gemäß §. 1 füa nieac⸗ Ras Dr. Neichab tis danh .e m anderen Maßstabe, Verzardavg gemäß §. 118, agen zu erklären. T je zr I 9 g ch g. n den Provinzialangehöee ßstabe, als nach dem Verhältnisse der von 4) Veräußerungen von Grundvermögen des Provinzialverbandes 5 Rie nenh rgache verbandes⸗ n ahlen, welche auf dem Provinzi s 8 ziallandtage selbst vor⸗

von 11,402,109 Fl. Millionen Mark festzusetzen. Meine Herren! Si den nicht ten, daß ich er gleichartigen Einnahme des Jahres 1873 per 11,219,024 Fl. Der Bundes⸗Bevollmächtigte Staats⸗Minister Dr. Delbrück Meine Herren! Sie werden nicht erwarten, daß ich im gegen⸗ und zw gen zu entrichtenden direkten Staats 1 2 8 . 8 zwar nur d 8 fekten Staatssteuern, 5) 2 e e eiM. entgegengehalten, so zeigt sich in den 3 ersten nahm hierüber in der Sitzung des Deutschen Reichstages Sküium ve fraehnng, e. Ser Die Grunder c Juschläge a Genfecher⸗ .1 derbind nüshazher Söchalvengehena durch welche der Provinzial, zunehmen sind, können auch durch Ak fi E1.“ 183,085 Fl. am 0r- N. n- c den lbg. Riche Sagen, da⸗ Wort: nhetoteit Etne ferbesen ober spe e 888 Ausprägung hierbei mindestens mit der Hälfte und höchstens ber. 1l; A. I. sind handene Schuldenbestand vergrößert Fesshe . der bereits vor⸗ mand Widerspruch erhebt. urch Akklamation stattfinden, sofern Nie⸗ eine Herren! Ich kann im Namen der verbündeten Regierungen auf Privatwege. Ich will mir nur gestatten, auf die Frage des Hrn. dessenigen Prozentsabes heranzuziehen, mit melchecn dio gen sae⸗ 1 89 Vhirgjchaften Provinzialverbamnt fowie leber . 1 3 1“ 8 inkomr - elastung der Provinzialangehörigen durch Beitra

das ist um 1,88 Prozent. 8 Sie nur bitten, der Vorlage, die Ihnen gemacht ist, entsprechend dem Vorredners zu antworten. Die Frage geht dahin, ob die Verpflich⸗ kann die G nensteuer belastet wird. Im Uebriae über 25 ewerbesteuer von der Heranziehung gan⸗ hreiglafsne 8 Prozent des Gesammtaufkommens an direkten Staats.⸗ 11“ vtich rift 2 Uuber

Von dem Gesammter den drei ersten m ö s rüarlaten 8 * des Herrn Abgeordneten für Stolp und seiner Freunde zuzu⸗ üan * 8 ben anf feübe in Kann tr 1 bumme als zum 1. Januar 1“ von 8 1873 be d Hresetl ur n des Oerrn Worrehners genenüber be⸗ künftigen Jahres, dem Termin ihres Inslebentretens, das, glaube ich, zgus dazu mit einem höheren Prozents die Stempelmarken . 10,410,128 Fl. 10,146,697 Fl. 215 7 18 Punkt 9 8g— er richti de en bei 8 setzt der Hr. Abgeordnete nicht voraus, daß für die Reichsbank selbst Gebäͤndesteuer herangezogen werden. Ausgeschlossen vo li Spielkarten. 113,261 105,310 oldheee Verhandlungen in diesem Hause nicht zur Eprache gekommen ne seiche Verflichtung bies gnereten keune, ef kahm eiß lun 18 11,0 Gewerbesteuer vom Hausirgewerbe nice ern segümg. gn . nühas n 54,12 51/197 ist. Nämlich das Verhaltniß, in welchem einzelne Banken vermöge Sinne haben, daß früher eine Ausgrägung von Gold auf Privat⸗ folgende Besti er Vertheilung der Provinzialabgaben ahe dhe bedürfe en Jahre hinaus fortdauern sollen, ge . dem Hause der Abgeordneten vorgelegten E fs Zeitungen 736,512 der ihnen durch ihre Konzessionsbedingungen auferlegten besonderen ieee den e ct 2 ün 8 Prfüßisthe SH wa⸗ in Falge 1) Die eee ee egis 8 8. 1 der landesherrlichen Genehmigung, in den Provinzialordnung für die Provinzen Pren en 3 S. der ungen.. V 121 b 1 essen ein Ankauf von Gold zu dem hier festgesetzten Preise bewir . im F. 5 a. des Grnndsteuerges r1“ enehmigung der zuständige e 8 . Pommern Schlesien und 1.gene,; enburg, Ankündigungen 36,569 Steuerverpflichtungen stehen, Verpflichtungen, welche es nach Ansicht werden könnte. Es handelt sich also im Wesentli di 1861 (Gesetz⸗Samml. S. 253) bezei nergesetzes vom 21. Mai Fällen zu 3 bis 5 der Bestäti ändigen Minister, in den Dr 8vöI „Schlesien und Sachsen.) L 2 1 1 Vorredners nicht für zulässig erscheinen lassen, Ihnen eine . ndelt sich also im Wesentlichen um die Frage, Dienst S. bezeichneten nicht zu einem öff tlich Fällen; r* Bestätigung des Ministers des In j „Durch die Kreisordnung vom 13. Dezember 2 ; 2 3 Promessenscheine. 22,029 des Herrn Vorre I2h zu welchem Zeitpunkte die Aufnahme dre Ausprägung auf Privatrech hienste oder Gebrauche bestimmt ffentlichen Fällen zu 6 und 7 der Bestät nif nern, in den greifende R Dezember 1872 ist eine weit⸗ teuer von dem ungedeckten Notenumlauf aufzuerlegen. Die Frage ““ . Prägung nung Litt. e. ged 3 nten, sowie die ebendaselbst unt Finanze stätigung der Minister des Innern und d greifende Reform der allgemeinen Landesverwalt Staats Wechselblankette ... 12919 ṽe de 8 sber iht pei B7, zu dem in diesem Paragraphen bestimmten Preise in Aussicht genom⸗ „gedachten Grundstücke, mit A schl Frve. heme. und der tung) in eine zen Thei 1 Sverwaltung (Staatsverwal⸗ r Herr Vorredner damit berührt hat, ist bei den Vorberathungen im 4 E“X der Geistli irchendiener Ausschluß der Dienstgrundstü . IZöö6“ 8 9)imn einem großen Theile der Monarchie angebe Zusanimen II,02,700 FI. 11,270,027 FI. Bundesrathe keineswegs unerwogen undunerörtert geblieben. Eswar, um men werden kann. Diese Frage, meine Herren, ist keine einfache und Vi. Geist 8 Kirchendiener und Elementarschullehrer, werden hacs V den enn ein Provinzialverband die ihm gesetlich obliegene berne ahrend der Schwerpunkt der Verwaltun ggiahnt. 88 Die von der Nalionalbank, den Eisenbahn⸗ und Dampf⸗ ich unmittelbar an die beiden von ihm erwähnten Beispiele 5 S bei, dfn⸗ Seo hgen fen Hunbg gs. egecha gafs hach 8 ihnen zu entrichten sein münstenerbekräg⸗ herangezogen, welche von gestellten der Grenzen ihrer Zuständigkeit fest⸗ 1“ zusammengesetzten Begsoksregierungen rasns iffahrts⸗Unternehmungen, Sparkassen, Kredit⸗, Escompte⸗, dann schließen, die ja in der vorliegenden Sache die erheblichsten sind; 1 E16.“ 8 steuerbefreiung nicht zustände „en gdhnen ein Anspruch auf Grund⸗ scheidet Antrag h. verweigert oder unterläßt, so ent. waltungaeere-te,Junktion von Verwaltungskollegien und von Ver⸗ E“ vgenezagaceassonfrrüe S 2 88 Vor⸗ 88 dr 82 lden I 1 von G“ und Baden h ber 11“ 88 - G in der Lage, erfohg 98* dieser Getaf ener⸗ Uerwaltmnasfenitscdren Behörde das Ober⸗Verwaltungsgericht im Geftungsgerichtshäfen ig sich vereig gen 88* sich ser bekedaung 888 schüsse, Aufnahms⸗ und Versicherungs⸗Urkunden, statrkenmäßig ge⸗ kein Zweifel, daß, die Einführung der Steuer vorausgesetzt, sie b . Prozentsatzes auf die in Ausfühn gemeinen Grundsteuer⸗ §. 129. (Auflösung de sten, ist durch zreisbehorden, der Landräthe, als ihrer Organe bedien⸗ stee Gi ingels v. in der Lage sein würden, bei ihren Landtagen die Aufhebung derjeni⸗ g der Abgg. Dr. Lasker und Harnier 1 stůücke rung des vorerwähnten es für Siaats⸗Ministr ung der Provinziallandtage.) 2 „aist durch die Kreisordnung der S der Verwaltu leistete Einlagen, eingelöste Checks, erfolgte Pensionen, sowie für aus⸗ gen Pg ohen sah . Gelce die baboische Sns Uhenasgner nt⸗ zu §. 44: (von den beiden angezogenen Voraussetungen ““ festgestellten Reinerträge. I lche Veete ehnistersums kann ein Provinzialla ndt nefd den Fäeng den Regierungsbezirken in die Kresfe Eöe Es is bng 88 ehe eehecheae ehitrans öö. 8 an badische Gb württembergische Staatskasse entrichten wish de frceh 88 nin die zweite Kiclaech erhalten, am einer allgemeinen Fehändestene nen gesehes betrefend die Einführung zuordnen nelchg ennegsnn ö sind 8 Neuwahlen an⸗ Frnicgens Areiscsscht ebinde bestehend aus einem Sia eee richteten ur 8 etrugen: 3,328, mußten. Wenn dieser Gedanke, über den man im Allgemeinen einig Schlusse aber folgender Satz hinzugefügt: em Bundesrath S. 317 ff.) von der Gebz⸗ 3 2¹1, Mai 1861 (Gesetz⸗Samml. an, erfolgen müs Monaten, vom Tage der Auflösung Amt a1n nhe, als Vorsitzenden und sechs Laienmitgiedern, welche ihr daher gegen das Ergebniß der gleichen Periode des war, in der Vorlage der verbündeten Regierungen keinen Aus⸗ bleibt vorbehalten, diesen Banken einzelne der durch die Bestim⸗ hecae. e6oe etg e Gebände, mit Ausnahme Imn vFane dlena, ssan ines inzi Tenaer Iandin unentpertliches hrenamt verwalten. der Vorjahres per —5711,131 Fl. druck gefunden hat, so lag das lediglich daran man hat mungen unter 1 ausgeschlossenen Formen der Kreditertheilung ses oder des Hohenzollernschen Füeften gleder des Königlichen Hau. von demselben gewählten Mitalie Provinziallandtages bleiben die Krefokorposeenlt der Selbstverwaltung des Kreises; als Organ der Went 2385 373 Fl sich vielfach bemüht, ihn konkret auszudrücken so lag das lediglich in d Ausüb dieselb bi b d b , Maßgabe ihres den Gru) schen Fürstenhauses befinden, werden nach der Provinzialk h) Mitglieder des Provinzialausschusses und Skorporation liegt ihm die Verwaltung der Kreiskommunalangele⸗ ger um . 2,382,373 Fl. daran daß ine solche Vielgestaltigkeit der einzel d8 edegirch in deren Ausübung dieselben sich bisher befunden haben, auf 8 e ihres, den Grundsätzen des angeführten Ges inzialkommissionen bis zum Zusammenteitt genheiten, als Organ des Staats die Wah 8 eele- Das statistische Departement im K. K. HFandels⸗ sich ö11““ sie EE11“ Grund des nachgewiesenen besonderen Bedürfnisses zeitweilig oder besonders einzuschätzenden Nutzungswerthes und der 1e F gt n⸗ deten Provinziallandtages in Wirksamkeit. eitte des neu gebil- der allgemeinen Landesverwaltung 8 Z on Geschäften Ministerium versandte im Dezember ein Heft Statistik der Formel zu beingen 9 3 gemeine widerruflich auch ferner zu gestatten und die hierher etwa nothwen⸗ . Febäudesteuerbeträge herangezogen. anach zu berechk⸗ Vierter Ti kel. Schk ß. nhe ben 1 8 girt er sodann einerseits als Verwoltungs Cescht er ee Mehafa fun öö“ ö Feereeg. Cöö und Indeß in einem Punkte muß ich dem Herrn Vorredner auf das nigen Ebö E bemerkte der Bundesbevoll⸗ betriebes 1— den Unfange ihres Bergwerks⸗ best im muggen. b1“ Frwaltunggsachen, andererseits als keT“ nstrumenten⸗Industrie. Die Publikation enthält eine Uebersicht Vollständigste Recht geben, das ist in dem Punkte, auf den er hin⸗ mächtigte Staats⸗Minister Dr. Delbrück: . betrei lei e1. der Gewerbesteuer veranle 8 §. 130. Di ärti rvyer, nsbesondere berufen ist, die Aufsicht über die Kom 8 der bestehenden Cfabtse eas, Betriebseinrichtungen, der gewiesen hat, dem Zusammenhange . dem fs 9, 8 Meine Herren! Die Vollmacht, welche der vorliegende Antrag nacg en inden gleschstehen, sind Steuersätzen der Klcfen Oe Jemtae 1876 Provinzialordnung tritt mit dem 1. üeginheinen der Amtsbezirfe der länd lecen Gemeacenkammbsah⸗ beiterverhältnisse, des Brennstoff⸗, Rohstoff⸗ und Halbfabrikaten⸗ jetzt zur Diskussion steht, und §. 24, welcher über die nach seinem Wortlaute und nach den eben von einem der Herren schriften einzuschätzen gung derselben bestehenden gesetzlichen Vor⸗ §. 131. In allen Provinzen ist noch im Lauf Fitke zu führen, bei dem Erlasse kreispolizeilicher Verbrauchs, der Produktigns⸗ und Absatzverhältnisse obiger Vertheilung des bei der Reichsbank zu erzielenden Gewinnes Antragsteller gegebenen Erläuterungen dem Bundesrathe ertbeilen †½ §. 115. Die Beträge, welche 5 1875 zur Wahl der Mitglieder der Provinziall Laͤufe des Fahres tungssaehen it ae bei der Erledigung verschiedener anderer Verwal⸗ Industrien Am Schlusse sind die Export⸗ und Importverhält zwischen dem Reiche und den Antheilseignern handelt. Die verbün⸗ will, ist eine mit mancherlei Schwierigkeiten verbundene. Gerade 1 von dem Provinziall ge, welche nach dem gemäß §§. 113 und 114 Bestimmungen des gegenwärti iiclandtage gemäß den zuwirken und sein Gutachten über alle Angelegenheiten 1 . Usse ie Expor un mpo verhä 2 det R 8 ,3 88 88 il di ürdi 8 3 —nzss⸗ rovinzial andtage zu beschließende Maßs 2. 18 αι 8 igen Gesetzes zu schreiten. zugeben, welche ihm von den. S A 8 :2¹ genh nisse der bezüglichen Industrieprodukte dargelegt. Sb 5 gehen 88 1e daß, im Allgemeinen wef 3 auf ie Ke.g hg 88 konkreten Verhältnisse ankommen 1 ten Staatssteuern entfallen, werden nach Ver⸗ 6 8 auf die direk Für die ersten Wahlen find die Obliegenheiten des Provinzial Demgemäß ist auf die Kreisau überwiesen werden. Dieselbe Behörde veröffentlichte ferner zwei Hefte der geno . n, 86 prozentige euer eine rhöhung des Diskonts nicht s un . und weil die Zulassung, die der Bundesrath auszu- zelnen Steuerpflichtigen veranlagten Sätze haͤltniß der auf die ein⸗ gusschusses (§§. 12 und 13) von dem Ober⸗Präsidenten die des Oher⸗ legenheiten theils administrativ 1larahe ö Zahl⸗ von Ange⸗ ¹ -. 4 . 8 zur Folge habe, mit anderen Worten, im Allgemeinen nicht abge⸗ sprechen befugt sein soll, eine zeitlich beschränkte oder widerrufliche Hauptsteuern zugleich in der für diesess⸗ vertheilt, und mit den Verwaltungsgerichts (§. 13) durch den Mini 3 er⸗ tragen worden, deren Erlode iver theils jurisdiktioneller Natur über⸗ 3 „Statistischen Nachrichten von den österreichisch⸗ungarischen Eisen⸗ wälzt worden wäre. Sie wird nur abgewälzt werden können, wenn sein soll, gerade deshalb wird es für den Bundesrath eine schwierige §. 116. (Feststellun er für dieselben bestimmten Art eingezogen. zunehmen. 8 inister des Innern wahr⸗ 8 E iift ö“ Erledigung bisher den Regierungen oblag. bahnen“, und zwar das 2. Heft des 1. Bandes und das 1. Heft der Kapitalmarkt überhaupt der Art ist, daß eine Diskontoerhöhung Aufgabe sein, bei voller Aufrechthaltung der Unparteilichkeit doch den nach welchem die Prenig des Vettheilungsmaßstabes, Der Maßstab, .„§. 132. Von dem im §. 130 gedachten Zeit ie mäßig en Bem⸗ 1 6 Uegierungsbezirk ein aus zwei herufs⸗ des 2. Bandes. Das erstere umfaßt den Stand der Fahr⸗ gerechtfertigt ist. Sie wird aber nicht abgewälzt werden können, wenn vielfach vorhandenen, sich widerstrebenden Interessen gegenüber nach Provinzialverband inne naih q gaben zu vertheilen sind, ist für jeden Rechte und Pflichten der bisherigen pro 8 ler punkte ab gehen die ten. Verwaltungs⸗ und einem richterlichen Beam⸗ betriebsmittel der österreichisch⸗ungarischen Eisenbahnen und die der Kapitalmarkt nicht so gestaltet ist. Dann ist es eine Steuer, die auf den außen den Schein der Unparteilichkeit zu wahren. Trotz dieser Be⸗ Gesetzes festzustellen, 8 8 „Jahresfrist nach dem Inkrafttreten dieses auf die nach §. 1 dieses Gesetzes gebildet n ayr. füündischen, Hebände ein, esetzt welches arei Laienmitgliedern bestehendes Verwaltungsgericht Leistungen der Fahrbetriebsmittel dieser Bahnen im Jahre 1870; Gewinn vom Bankgeschäfte ruht. Indem die verbündeten Regie⸗ denken wird der Bundesrath das Mandat, welches ihm durch den kbringen. und demnaͤchst unverändert zur Anwendung zu „Die bisherigen provinzialständischen Ausschüsse nd hrvünde über. der ses her sirh e Verwaltungssachen in der Berufungs⸗ rungen hiervon ausgehen, hahben sie im Interesse des Zustandekommens Antrag ertheilt werden soll, nicht ablehnen, wenn das Haus in seiner Der Provinziallandtag ist jedoch befugt, hierbei zu d 1 bis zur anderweitigen Füaee br ztesterer Se als Frstinstanzliches Gericht b gt, hierbei zu den inzial⸗ gewählten Provinzi Ase. 88 n Gesetze Streitsachem zwabse.,ompetenz der Kreisausschüsse ausge 3 Provinzial⸗ gewählten Pr wasigllemdtag⸗ über ihren Fortbestand und ihre Zu⸗ e insbesondere in streitigen Armen⸗

das letztere Heft bietet eine Uebersicht der Entwickelung der der Reichsbank unter Beihülfe des Privatkapitals sich für verpflichtet Mebhrheit es ihm ertheilen will. &h abgaben für Verkehrsanlagen die G ddie Gewerbesteuer der Klasse deanerh und Gebaudesteuer sowie Un B kksem nit. achem zu Fungiren hat.

österreichisch⸗ungarischen Eisenbahnen und eine Darstellung der ; 12 8 8 1“ ehalten, im §. 24 or 1““ Anlage, des Baues und der Kosten dieser Bahnen mit Rücksicht Reinzewinn .dhe Hortzuschlegen, daß derfenige Thell des —— FIn Betreff der vom Abg. Dr. Frühauf und Genosse 1 A. I. innerhalb 8 üöö 1871 Keingewinns, welcher nach Abzug von 4 ½ Prozent für die Eigner eingebrachten Resolution, „den Reichskanzler zu ersuchen, die setzten Grenzen mit einem höh Setee der im §. 113 festge⸗ ““ e in dem gegenwärtigen Gesetze v Zur Weiterführung des mit der Creis f das Jahr 8 und nach dem ferneren Abzug von 20 Prozent für den Reservefonds nöthigen Anord 1c7 daß in allen industriell heheu⸗ Provinzialabgaben he⸗ höheren Prozentsatze als zu den übrigen Fristen sind präklusivisch. Dieselben sind vrgeschriebenen ber 1872 auf der (Gung des mit der Kreisordnung vom 13. Dezem Die Zahl der im Monat November d. J. bei den als De⸗ übrig bleibt, zwischen dem Reiche und den Antheilseignen noöthigen Anordnungen zu treffen, daß in allen industriell bedeu⸗ ²Q Mefeeistgestelten Maßst beranzuziehen. Der Provinziallandtag kann den lichen Prozeßgesetze zu berechnen, welche u nach Maßgabe der bürger, verwaltung zunünhst fgree der kommunalen und allgemeinen Landes peschen Annahmeämter fungirenden Postämtern Wiens aufge⸗ zu gleichen Theilen getheilt werde. Ihre Kommission hat tenden Städten Deutschlands, in welchen bisher eine Zweigane ¹¼ iehen ab von fünf zu fünf Jahren einer Reviston unter⸗ Entscheidung angerufen wird, in Geltun seden der Behörde, deren Schleften umde 8. dlt ür die Provinzen Preußen Brandenbug, Pommern, gebenen Telegramme belief sich auf 11,285, d. i. 1131 Depeschen bekanntlich diese Bestimmung geändert, indem sie in Beziehung auf stalt der Preußischen Bank noch nicht bestand, mit möglichster §. 117. Kommt ein ült; §. 134. Die Umbildung beziehungsweise Aufh b ähnlicher Geee cchsc begonnenen Reformwerks, bedarf es des Erlasses weniger, als im Vormonate und um 1270 Depeschen weniger die Vertheilung des Reingewinns die Bankantheilseigner ungünstiger Beschleunigung und, soweit möglich, bis zum 1. Januar 1876 über den Vertheilungsmaßstab iger Beschluß des Provinziallandtages munalständischen Verbäͤnde und ihrer Organe erf Tr der kom, dann des Erlasses v übrigen Provinzen der Monarchie, lo als im Monate November des vergangenen Jahres. stellt, sie hat aber die 1prozentige Steuer gestrichen. Nun, Zweigstellen errichtet werden,“ erklärte derselbe Bundesbe⸗ zu Stande, so werden bis 6 Herperhälb der festgesetzten Zeit nicht Gesetze. gr olgt durch besondere fatio. PSe Pbobirziclordmmgen, eines Gesetzes wegen Do⸗ In demselben Monat November d. J. wurden auf den im meine Herren, stehen Sie vor zwei Systemen: das eine das vollmächtigte: die Prcvinzialabgaben 8 erbeiführung eines solchen Beschlusses Bis dahin bleiben die bisherigen kommunalständisch 1 Uebertragung staztlicher Ver mit Fonds zur Selbstverwaltung, unter Betriebe stehenden österreichisch⸗ungarischen Eisenbahnen bei Sülenn die de hewinten isgiersmngen 116“ 8 n. Meine Herren! Es wird nach meiner Ansicht die Aufgabe der mit Ausschluß der Beesegenaeskesfänn 8g- 1“ hnges 8 Wirksamkeit, und haben die Mitglieder der an deren Organe, sowie endlicht degsesge har a Hn G 82 8 G 8 schusses wie ich mich kurz ausdrücken Reichsbank sein, sobald als thunlich die Einrichtungen zu treff vertheilt e Smf 4) gleichmäßig idiage und der von denselben gewählt ; Einsetzu on Ner Ssess. s8 Erlasses eines Gesetzes wegen einer Gesammtausdehnung von 2099,9 Meilen, im will zwischen dem Reich und den Antheilseignern ätzen, korderltach ist ir gen SSesch zha lben gewählten Kommissionen ihre jetzung von Verwaltungsgerichten außerhalb des Ge Sbereiche 2 7 zu gleichen an den Plätzen, wo es erforderlich ist 2Ge 2b „und Minde Funktionen fortzusetzen. Auch ä hre der Kreisord vom 13. Lebemmten außerhalb des Geltungsbereiches Ganzen 2,738,763 Reisende und 64,164,611 Zollcentner Theilen; das ist das eine System; das andere System das der können. Plät Ausdruck 18 Serah hte venern geesr vh Veere Keiheg Pegde .egung einzelner Theile der Pro⸗ §. 135. Mit Tage esneg engänzungöwahlen 88 sten Verwaltungszerschtchche nber 187 Fücgen Errichtung eines ober⸗ Lesfung keine lprozentige lution enthalten ist: „in allen industriell bedeutenden Städten Deutsch⸗ e1“ Kshesoaderd gefaa ha iüe üt in] Gesetzes treten alle mit den Vorschriften desselben im Widerspriche streitverfahrent. egen Regelung des Verwaltungs⸗ j aße einzelnen

14“ 3 1 86

angehörigen ohne gesetz⸗ des Preußischen Sta ats

atze, ie Grund⸗ “] ; 8 ö“ 1 te, als die Grund 7) eine neue Belaftnn der Provinzial die Re organisation der allgemeinen Lande ofern die aufzulegenden Leistungen über die (Anlage des

8 8 8 9

Frachten befördert und hiefür eine Gesammteinnahme von Kommission und der zweiten Le F 7 . 7 . . . . Sto Mort 8 8 S„ . 8 3 8 . 8 8 8 2. 30 z 1 7 ; Seg. 8 —9 15,758,898 Fl. erzielt. Die durchschnittliche Betriebsläͤnge be⸗ Steuer und Vertheilung Fee nat. Si mich bedeaklich, 8 die Ehcseeetan ss beigeend⸗ Ihs der Provinz zu Gute kommen, kann der Provinziallandt 111 nicht zu vereinigenden gesetzlichen Bestim⸗ G Von diesen zur Ordnung der Verfassung und Verwaltun der „* orzugt. Antwort zu geben. Für die Beurtheilung, ob eine Stadt industrielle beschließen, fur die Angehöri jeser Thei Ztallandtag her ung. ((Gemeinden, Kreise und Provinz faß ““ gehörigen dieser Theile der Provinz er 136. D ig. 8 „Kreise und Provinzen erlassenen und noch zu erlassende ¹ z eine nach §. Der Minister des Innern ist mit der Ausfü Gesetzen wird der Or 12 , * zoch zu er af enden Ausführung des 6 rd der Organismus der für die allgemeine Landesverwal⸗

trug im November 1874 2099,; Meilen, im gleichen Monat des —8 ss w lic 888 Bülen⸗ schon angedeutet und ich kann das im Bedeutung hat, giebt es ei stab nicht; es giebt ei Quoten d S . 8 G B hat, giebt es einen sicheren Maßstab nicht; es giebt eine Quoten der direkten Staats 1— ind wärti Ges beauf u 88 8 ch . Staatssteuern zu bemessende Mehr⸗ oder Minder⸗ gegenwärtigen Gesetzes beauftragt und erläßt die hierzu erfordertichen Hhng bestehenden Staatsbehörden nahe berührt. Insbesondere sind es die Bezirksregierungen, deren Stellung und Kompetenzen durch di S ompetenzen durch diesel⸗

Vorjahres 2018,80 Meilen, und es beträgt das durchschnittliche b I ““ ““ Fr ge. Namen der verbündeten Regierungen wiederholen: die verbündeten f e 2 ür industri - 1 r 5 1 1 e ehr große Anzahl von Städten, . vele eintre Erträgniß per Meile im Monat November 1874 7507 Fl., im Regierungen werden jede dieser beiden Kombinationen annehmen, sie 1eg vheletst ncht net sch a ea ieieedeehand belaf.g gintreten zu lassen. Anordnungen und Instruktionen Monat November 1873 7700 Fl. Die Einnahmen haben sich geben der von ihnen selbst vor eschlagenen den V C 61 8 nrecht ihnen diese industrielle Die Mehrbelastung kann nach Maßgabe der Beschlü Urkundlich Hzchsteigenkz 35 d olge im N 8 bn b 9 genen orzug, sie weisen aber Bedeutung streitig machen kann. In dem Sinne Hoffnungen zu er⸗ Provinziallandtages durch ralleistungebd der Beschlüsse des eAlrkundlich unter Unserer Höchsteigenhändi Unterschrift ben eine wesentliche Abänder ßeils beretlg r. 8 dünnzufe 8. stelt ovember 1874 um 193 Fl. = 281 pCt. un⸗ die vo Hense Lesung angenommene nicht zurück; da⸗ regen, die nachher nicht zu realisiren sind, daß eine jede Stadt, die 8 5119 S C ersetzt werden. beigedrucktem Königlichen Instegel gen Unterschrift und in noch weiterem 1““ bereits b theils gegen sind sie aus den vorhin von mir angegebenen Gründen ent⸗ sich von industrieller Bedeut h6 um 1. 8 8 . 8EREEATb1ö“ en Provinziglabgaben). Die Be⸗ . Fraeeiner e ren werden. Es bedarf daher die Auf den österreichischen Bahnen sind im 2. Quartale 1874 schieden nicht in der Lage, etwas Drittes anzunehmen, nämlich eine sühe⸗ le Uuhuf 8 8 E1“ 11232* öö 1“ der unmittelbaren und mittelbaren hertgen oilegihe dene Frörterung, ob die Regierungen in ihrer bis⸗ im Ganzen 384 Unfälle vorgekommen. Dieselben zerfallen in Kombination des Antrags des Hrn. Abgeordneten für Stolp und ich sehe es als die Aufgabe der Reichsbank an, da ihre Geschäfte zu zu den Bedürfnissen de 8- weit zuläfsig, als die Beiträge derselben Wahlreoglenn welcher Weise dieselben zu veisabeherten 987† in 89 9 F88 fahrenden Zügen, inkl. ihres Aufenthalts an 11““ esung, Worten, wo es die Verhältnisse gegenüber der ihr gestellten Ausgabe nicht bereits das in den ö G §. 1. Der Wahlvorstand besteht aus dem Vorsitzenden des P fs scheinen, als ob die Entscheibung dioser Frage zechmehie bin dee auf den Bahnhöfen, und in 64 sonstige Unfälle in den 885 2 ürden nicht in der Lage sein, einem erfordern. (Gesetzsamml. S 184) bestin 12 Mari om 11. Juli 1822 vinziallandtages, beziehungsweise dem vom Ober enden des Pro⸗ hin auszusetzen sein möchte, wo 8* Refor age 3 Ee aaͤßig bis da⸗ Bahnhöfen und auf der currenten Strecke. Bei sämmtlichen Un⸗ Gesetze zuzustimmen, welches einerseits die einprozentige teuer auf⸗ dann nur innerhalb der Grerr en Kaximum erreichen und auch ten Wahlkommissar, d 88 om Ober⸗Präsidenten ernann⸗ und Provinzialverfassungen zum Absc sorm der Gemeinde⸗, Kreis⸗ 1 * . 1 2 e Be e 3 / di 8 6 e es im 8§. 1 ar, dem Landrathe, dem Bürgerm 872 zäalverfassungen zum Abschlusse gelangt und der E fällen wurden 82 Perfonen beschädigt und 38 getödtet, und 1113“”“] zweiter Lesung über die höchsten Satzes. Cbenso sindet 6b De beftiemmten Stellvertreter als Vorsitzenden und aus v s. Mhsheren benselben 1 die Gestaltung der 1 Sreneenebenen18 zwar durch Verschulden der Bahnanstalten beschädigt 4 Reisende, 1g 1 Landtags⸗Angelegenheiten 11. Juli 1822 auf die Heranziehung zu den Provinzialaleab om woelche von der Wahlversammlung aus der Zahl der Wähler zu wäh⸗ zu übersehen sein wird. Indeß dürfte sich bei näherer Be⸗ 16 Bahnbedienstete und eine dritte Person, getödtet eine dritte ö“ v. e ergriff der Staats⸗ Berlin. Der Entwurf einer Pr ovinzi alordnung wendung. zialabgaben An⸗ fünh sind. Der Vorsitzende ernennt einen der Beisitzer zum Pöotokoh Frcheun 28 Röih de hg ergeben, schon jetzt in eine sorgfaͤktige Person. Durch eigenes Verschulden oder durch Zufall wurden Minister H für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pom⸗ stů 120. Die Einschätzung der in dem §. 114 gedachten Gnd, b 2. Wäah 8 Grundzüne ö Frage einzutreten und sich zunächst über die beschädigt 7 Reisende, 46 Vahnbedienstete und 8 dritte Per⸗ Sit Meine C maß 51 nhies in letten mern, Schlesien und Sachsen (S. Nr. 28 d. Bl. 8 2 1- und Bergwerksbesitzer zu den Provinzialabgaben er⸗ weder Diskastehrendft 8 8 ahlhandlung dürfen im Wahllokale jährigen b“ zu verständigen. Bei der vor⸗ onen, getödtet 17 Bahnbedienstete und 20 dritte Personen. 8 bung⸗ ““ Nlngen den g 9 1 e 8 8 8 Hnege ber EET““ noch nicht für schlüsse gefaßt finden, noch Ansprachen gehalten, noch Be⸗ östlichen Provinzen, sawie ber nef ch ner, edesee cgea, die Somit entfallen auf das Verschulden der Bahnanstalten Dasselbe ist nach unserer Uleberzeugung ein ganz wesentlicher Bestandd] Sechster Abschnitt. Von den Provinzialkom missionen. zal⸗J. 121. (Reklamationen gegen die Veranlagung zu den Provi Ausgenommen hiervon sind die Diskusstonen und Beschlüsse des vün Fsen ehichen Mitgliedern des Abgeordnetenhauses wiederholt der nd ihrer Organe .21 Beschädigungen und eine Tödtung. theil des Gesetzes. Der Herr Vorredner hat am Schluß seiner Be⸗ §. 106. Für die unmittelbare Verwaltung und Beaufsichtigun zjalabgaben.) Reklamationen der Provinzialangehörige rovin⸗ Wahlvorstandes, welche durch die Leitung des Wahlgeschäfts be⸗ di unschlzu erkennen gegeben worden, daß dem Landtage ein vollstän⸗ Die erwähnten Unfälle hatten außerdem zu Folge 125 Be⸗ merkungen geäußert, man könnte für dieses zweite Alinea nur stim⸗ einzelner Anstalten sowie für die Wahrnehmung einzelner rSe. Veranlagung zu den Provinzialabgaben nnterliegen der Bef 5 dingt sind... v. 8 so⸗ 8 8 für die Reform der gesammten inneren Landesverwaltung schädigungen und Zerstörungen von Fahrbetriebsmitteln, men, wenn man überhaupt eine jede Veränderung des Banknoten⸗ heiten des Provinzialverbandes können besondere Kommissionen oder fassung des Provinzialausschusses. eschluß⸗ §. 3. Die Wahl erfolgt durch abgestempelte, bei der Verhand⸗ 8 3 Pr möͤglich vorgelegt werden möchte, da es ohne Einsicht eines 5 Zerstörungen und Beschädigungen der Bahn und anderer umlaufs ablehne, oder wenn man die kleineren Banken, ö bestellt werden. Die Einsetzung, die Begrenzung der Zu⸗ Die Frist zur Anbringung der Reklamationen beträgt vier W lung zu vertheilende Stimmzettel. Für jeden zu Wählenden wird le 9 Plahes fast unmöglich sei, die auf die Reform der Verfassung Betriebseinrichtungen, endlich 248 E“ Schuld⸗ 114“ üch wenars a1e sh nong. ständigkeit und die Art und Weise der Zufammensetung Sherselben Eie Fechüh mit dem Tage der Bekanntmachung der 9. Fach ch che alzsstimmt, werden in der Reihenf gehend und se 11ö1“ besdgichen Selee ein⸗ tragend an den Unfällen waren 260 Bahnbedienstete, von denen b. H dh bitte st iner Ansicht der Fall. hängt von dem Beschlusse des Provinziallandtages ab. Die Wahl EET Feshr re Waͤhler werden in der Reihenfolge, in welcher sie in im Hinblick auf die b1ömssene, edin der That kann dieser Wunsch ““ 4 28 e Herren, ich bitte, sich doch die ausführlichen Erörterungen Mitalie 9 Fech 2 1 Gegen den Beschluß des Provinziala ¹ der Wählerliste verzeichnet sind, aufgerufen; jedoc im Hinblick auf die mannigfachen und engen Bezieh elche zwi⸗ 257 im Disziplinarwege und 3 gerichtlich be traft wurden. Während Meine Herren, ich bi . br. E“ der Mitglieder steht dem Provinzialausschusse zu, sofern sich nicht b n Beschluß des Provinzialausschusses findet innerhalb 8 d, aufgerufen; jedoch hat der Wahl⸗ schen der Verwaltung des Staates her Leeie ernhem wehe art. Sat te ser ienaß * Sgg b 85 9 Behrrn 1 vergegenw ies eanseg fih d0s eee hea der dieselbe für einzelne Kommissionen oder Kom⸗ 8 1 vetecges hen hem Bezirksverwaltungsgerichte statt. van heeanbessnen,, ie stemeicht ns S. Ehren⸗ und folgeweise auch get 11““ befth 8 der Selbstmorde eine stete Zunahme zeigte, nahm dieselbe im das nach der Vorlage anzunehmende Kontingent der Keüfsege sabft vorßehält. 1111“ durch die Reklamation E1 darf in die Liste, zur Wahl nicht zuzulassen. et ihrer Aufnahme 1 als ein berechtigter anerkannt werden. Wenn es sich bei⸗ letzten Ouartal auffällig ab. Der Dezember zählt, als letzter sein soll. So sehr die Meinungen darüber auseinandergingen, ob vinzialausschusse ihre Gef bhäfisanweisung führen lhre Ge⸗ chäfte den, muß vielmehr mit Vorbehalt der späteren Rüufaeh 888 wer⸗ „Jeder aufgerufene Wäͤhler tritt vor den Wahlvorstand und über⸗ Fesret handelt, die Befugnisse der Aufsichtsbehörden der Monat, die wenigsten Selbstmorde. Im Ganzen haben 16 In⸗ dieses Kontingent richtig gegriffen sei, so war doch, wie ich glaube, unter der Außsicht des Hroninztaloneschaffes und unter der Ae etwa zu viel Bezahlten zu den bestimmten Terminen 8 ung des giebt seinen Stimmzettel dem Vorsitzenden; der Vorsitzende legt den emeinden oder Kreise zu bestimmen, so wird der Gesetzgeber wissen dividuen, durchgehends Männer, ihrem Leben selbst ein ein allseitiges Einverständniß darüber vorhanden, daß ein solches des Landesdirektors (Landeshauptmanns) en erfolgen. Stimmzettel uneröffnet in die Wahlurne. 8 in here welchen Behörden diese Aufsicht übertragen werden soll und Ziel gesetzt, und E H Kontingent zu bestimmen sei, und wenn das der Fall ist und für die L 1 ins). 8 Dritter Titel. Von der Aufsi 1 1 §. 5. Die wäaͤhrend des Wahlakts erscheinende Wähler könn in welcher Art jene Behörden organisirt sein werden. lel gesetzt, zwar urch Erhengen, griffen zum Feen⸗ it für die übri Schlußbestimmung. 8 . ufsicht über die Verwalt: W , en Wähler können Ein anderer durchschlagender Grund jetzt der Fr Gift, 2 t in d 8 1 Reichsbank und, im Zusammenhange damit für die übrigen Banken 8 Schluß nim 1I 11“ der A 1 e ing an der nicht geschlossenen Wahl Theil nehmen zerer durchschlagender Grund, schon jetzt der Frage weger üft, suchten in den Wellen der Donau ihren Tod auf 15 Jahre dieses Kontingent, gleichviel wie, festgestellt wird so §. 107. Die Mitglieder des Provinziallandtages, des Provinzial⸗ der Angelegenheiten der Provinzialverbände. ind keine Stimmen mehr abzugeben, so erkla der Neorganisgtion der allgemeinen Landesverwaltung näher zu tret und ebenso vielen diente die Kugel als Mittel. Ein Mann spricht man damit aus und haben damit nach meiner Ueberzeugun . ausschusses, der Bezirksausschüsse und der Provinzialkommisstonen er⸗ b „123. Die Aufsicht über die V 1 3 vorstand die Wahl für geschlossen; der J“ vere pabl. llegt darin, daß nicht nur aus dem Ressort des Ministeriums des fand seinen Tod durch Herabstürzen von einer bedeutenden Höhe, der Reichstag und die verbündeten Regierungen die Ansicht aus⸗ halten eine ihren baaren Auslagen entsprechende Entschädigung. Frokestal h dnf wird 2 8 Dhe kung der Angelegenheiten zettel einzeln aus der Wahlurne und verliest die darauf 5 Innern, sondern auch aus den Ressorts anderer Ministerien eine grö⸗ ein anderer durchschnitt sich den Kehlkopf. Im Jahre 1874 gesprochen, daß für diese Periode es handelt sich ja um eine be⸗ Ueber die Höhe derselben beschließt der Provinziallandtag. Instanz von dem Minister des Innern 8 Ober⸗Präsidenten, in höherer von einem Beisitzer, welchen der Vorsitzende ernennt, laut zu 11 Fiät nund weittragender organisatorischer Gesetze für di haben in Wien im Ganzen 216 Personen aus dem Civilstande schränkie Periode keine Veranlassung vorliege, von vornherein auf Siebenter Abschnitt. Von dem Provinzialhaushalte. „Die Beschwerde an die höhere Instanz ist innerhalb vier Woch Namen. 1 8 Fne 18 viazgehichtanes verbreitet wird es ist hierbei insl ihrem Leben durch Selbstmord ein Ende gemacht. Unter eine Verminderung dieses Kontingents Bedacht zu nehmen. Wäre die §. 108. (Aufstellung und Feststellung des Provinzialhanshalts⸗ zulässtg. ochen 8 8 Ungültig sind: 8 das Vorftuthgeset 88 7 geset, die Wegeordnung, das Jagdpolier den letzten 22 Jahren weist das Jahr 1874 die meisten Selbst⸗ Meinung hier vorhanden, daß eine solche Verminderung nothwendig etate.) Ueber alle Einnahmen und Ausgaben, welche sich im Voraus 8. 124. Die Aufsichtsbehörden baben darüber zu wachen, d 2 Stimmzettel, welche nicht abgestempelt sind, Gesetze werden zw ecknäsg dschutzgesetz u. A. zu ⸗verweisen. Alle diese morde auf. lihsdane 89 98 88 8e ebe’c hhe bestimmen lassen, entwirft der Provinzialausschuß einen Haushalts⸗ 18 den Bestimmungen der Gesetze gemäß geführ. 8 sehen ööö- wesche mit einem äußeren Kennzeichen ver. wenigstens im Hrinzipe förfolt welcheftaffee eht ö Während der Weihnachtswoche des Jahres 1874 gelangten zausdruck, zu geben, un dem Gesetze gesagt hätte, etat. Derselbe wird vom Provinziallandtage festgestellt und durch die in geordnetem Gange erhalten werde. Sie sind zu dem Ende b 3) Sti ge gane der Selbst 1 in Zhenche stacrliche Beyörhen tetör. i 6 jrekti s müsse in den und den Perioden und um die und Amisblä inz veröffentli über alle Gegenstände der V G - ende befugt, 3) Stimmzettel, welche keinen oder keinen lesbaren N ane der Felbstverwaltung in Zukunft vorhanden und in wel bei sämmtlichen Postämtern des Postdirektionsbezirkes Wien und 8 Beirz vonti gemi 8 59 Amtsblätter der Provinz veröffentlicht. 2 genstände der Verwaltung Auskunft zu erford G einen lesZbaren Namen ent⸗ Weise dieselben 2 SSene E“ elcher 1„ 1 ie Beträge das Kontingent abgemindert werden. Darüb 5. Bei 1 . b 8n Ein ins 8 ordern, die halten eselben organisirt sein werden; denn wesentlich hiervo Umgebung zur Aufgabe 91,086 Packete (im Vorfahre 93,172). e. 2 E bent Gehemindert , 8 ö 19g 8 Websgnnh des Fehsgehs kat hat der Provinzial⸗ Beelae ae eg rnn e ece Füich der Haushaltsetats und Jah⸗ 4) Stimmzettel, aus welchen die Person des Gewählten ni 8 ganze Konstruktion jener Gesetze, die Bemefsung und Verthe nird Zur Zustellung gelaugten 53,646 (im Vorjahre 53,259). zupringen. Aber durch die Streichung dieses Paragraphen, was ihun dus Paloire düh Hengeh fung c . tand der Angelegeuheiten Ort und Stelfe zu verahzassan eschäfts⸗ bezw. Kassenrevistonen an unzweifelhaft zu erkennen ist, en nicht der Fenpftgns n. h Regelung des Instanzenzuges u. s. w. abhängen. Mit Hinzurechnung der 26,956 sogenannten Durchzugssen⸗ Sie da? Sie werfen diese wichtige Frage in das Gebiet des Zu⸗ §. 110. Der Landesdirektor (Landeshauptmann) hat dafür zu §. 125, Der Ober⸗Präsident ist kefngt, an den Bepathungen . 5) eracgsetten, auf welchen mehr als Ein Name oder der sationsplans 8 he b nachstehenden Grundzüge eines Reorgani⸗ dungen hatte die Post in der Weihnachtswoche 171,588 Fracht⸗ falls. Es handelt sich nicht, gar nicht allein, wie der Herr Abgeord⸗ sorgen, daß der Haushalt nach dem Etat geführt werde. des Provinzialausschusses, der Bezirksausschüffe und der Provinziate- c8) Cenmicht, wählbaren Person verzeichnet ist, Staates gufgefteilt worden: andesverwaltüng des Preußischen sendungen, durchschnittlich daher täglich 26,956 Sendungen zu nete für Aachen meint, von den erlöschenden Privilegien, sondern es Er erläßt die Einnahme⸗ und Ausgabeanweisungen an die Pro⸗ Kommissionen entweder selbst oder durch einen zu seiner e 1 tünzettel, welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten. I. Die Kreise, die Fester bezirte und bis ah. G erledigen und mußte zum Transporte der Frachten täglich 18 sich n;S- g0 nn han fentgeg. welche eine Bank vinzial⸗ (Landes⸗) Hauptkasse. abzuordnenden Staatsbeamten Theil zu nehmen. 9 betrachtet Ueb EE“ werden als nicht abgegeben als Verwaltungsbezirke bestehen gsbezirke und die Provinzen bleiben 32 Packwagen mehr, als dies unter normalen Verhältnissen der feeiwinig aufgiebt. Daran können wir sie nicht hindern, wir könnenn Ausgaben, welche außer dem Etat geleistet werden sollen, be⸗ . 126. Der Ober⸗Präͤfident ist befugt und perpflicht, Be⸗ der Wahlvorstanr. d E. geeitn der Stimmzettel entscheidet vorläufig In der Provinz Hannover werden di drofteibezir Fall ist, verwenden 18 2 5gS eib uifft ich n Noten Vank⸗ dürfen der Genehmigung des Provinziallandtages sühn 8 hes Provinziallandtages, des Provinztalausschusses der Bejürfs züftaen andrsats aufacgtwazzene nsan EEEE““ Füstabehn vhehurg und Eknsr, Bencbesttpe Rehrae 1 3 geschäffe zu treiben. as krifft, auch gleichzeitig den Punkt “*“” Pptagen. agaffe janie Ausschüsse und der Provinzkalkommi sonen welche afen ks⸗ d. so lange aufzubewahren, bis über die gegen das Wahl⸗ je ei R eshetm, Luneburg und Stade, Osnabrück und Aurich zu der Peindseligkeit gegen die Aeineren Banken.“[ Dem Be. der Kasser der ingelahn ecenngenndent ; 8. se sar überschreiten oder die Gesetze verletzen, von Amt en deren Befugnisse verfahren erhobenen Einsprüche rechtskräftig entschieden ist J einem Regierungsbezirke vereinigt. tande dieser Banken präjudizirt der Entwurf in keiner derselben vor dem 1. Mat der solgenden degen hs ben anlafsung des Ministerz des Innern anzufechten ald, sodem dfe der⸗ . Als gewaͤhlt sind diesenigen zu petrachten, welche die abe weit nichn füe ahamn, 1.,eveinen Landesverwaltung werden, so⸗ Reichstags⸗Angelegenheiten. ges z8r 8* Sae 114 Sekmgc 8 Prselbene vor Hem. einzureichen. folgenden Jahres zu legen und den b Berchandenseh disser Vorans Ndahe hee esende zglafchte ehf⸗ 85. Stimmenmehrheit (mehr als die Hälfte der Süinmmerch erhalten Peit nicht, für. finelne Zwerge derselben besondere Behörden oder 11 8 ; ein Gesetz in diesem Ha rden, durch welches das Letztere ie Revisi d die⸗ 2 ng fruchtlos geblieben ist, über i h 1 8 88 1 gen 5. Hreut sind, 8 3 den Eb5 dg vhen. emtanse., fczirt abehanger. vernden 8 9 sieht dem 88 8. selben hitt e hit 1“ de vatanttgents E“ diggtesich Fehn bsou e, Stimmenmehrheit, so wird zu einer Kreihagschüse Knneei 980ℳ08b 11““ daru 1 mung nicht entgegen, die 3 9 weiter nichts, als, wenn Feststellung und Entlast orzul Nach e age im Verwaltungsstreitverfahr DBerzefcs enjenigen zwei Personen geschritten, wel ITEEE““ 1 Millionen Mark, unterwirft den Betrag der d ¹ ig und Entlastung vorzulegen. Nach erfolgter Entlastung Shn rwaltungsstreitverfahren. die mei rionen geschritten, welche 2) in den Regierungsbezirken von d 88 . . Ben Pehr ein Privilegium nicht verlängern will, oder wenn eine sind Auszuge aus den Rechnungen durch die Amtzblätter der Provinz” Wird der Beschluß eines Bezirksausschusses oder einer Provinzial⸗ scheidet ban e ““ Stimmengleichheit ent: Mitwirkung der Veirksausschüffe, d HmtChc W1“ rüber, wer auf 3) in den Provinzen von den Oberpräsidenten unter Mitwirkung

egebenen ungedeckten Banknoten einer Steu ihr Privilegium selbst au be so soll die Lücke, die dadurch! zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 1

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