1875 / 27 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

III. Die Entscheidung streitiger Verwaltungssachen erfolgt durch Verwaltungsgerichte. . 1 . Als sol he fungiren in erster Instanz die Kreisausschüsse, in zwei⸗ ter Instanz für gewisse Streitsachen auch in erster Instanz die Bezirksverwaltungsgerichte, in letzter Instanz das Oberverwal⸗

g.

A. Kreisverwaltung. 8

IV. Die Kreisverwaltung ist in den Provinzen Preußen, Bran⸗ denburg, Pommern, Schlesien und Sachsen durch die Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 geregelt. 1 8

Nach den in letzterer enthaltenen Grundsätzen erfolgt die Rege⸗ lung der Kreisverwaltung auch in den übrigen Provinzen des Staates.

B. Bezirksverwaltung. 1

V. Die Bezirksregierungen und Landdrosteien werden aufgehoben.

VI. An der Spitze der Verwaltung eines jeden Regierungsbezirks steht ein Regierungspräsident. 1 Demselben wens die Verwaltung sämmtlicher bisher zum Ressort der Regierung beziehungsweise der Landdrostei gehörigen Angelegen⸗ eiten mit Ausnahme der Schulsachen sowie der T omänen, For⸗ 8 und Regalien übertragen, soweit jene Angelegenheiten nicht auf die Kreisausschüsse beziehungsweise das Bezirksverwaltungsgericht und den Oberpräsidenten übergehen. f 8

VII. Zum Geschäftskreise des Regierungspräsidenten gehören ins⸗ besondere: ““

b 1) die auf die Organisation, den Geschäftskreis und die Ge⸗ schäftsverwaltung des Regierungspräsidiums und der ihm nachgeord⸗ neten Behörden bezüglichen generellen hö“ die Per⸗ sonalangelegenheiten der Räthe und fsarbeiter, Subaltern⸗ und Unterbeamten des Regierungspräsidiums und der Beamten der ihm unterstellten Behörden;

8 2) folgende Angelegenheiten der Landespolizei⸗ und Regiminal⸗

waltung: inneren Angelegenheiten der Landeshoheit, als Verfassungs⸗ achen mit Einschluß der Wahlen zum Landtage und zum Reichstage, 8 Landesgrenz⸗, Huldigungs⸗, Indigenatssachen, Auslieferung frem⸗ der Unterthanen; Publikation der Gesetze und Verordnungen durch

s8 Amtsblatt; . 8 8 8 die Sicherheits⸗, Ordnungs⸗ und Sittenpolizei, namentlich auch die Fremden⸗ und Paßpolizei, die Forst⸗ und Jagdpolizei in Kommu⸗ nal⸗ und Privatwaldungen, die Bau⸗ und Feuerpolizei, die Beaufsich⸗ tigung der Presse, das Versammlungs⸗ und Vereinswesen;

c. die Medizinal⸗ und Gesundheitspolizei;

d. die Gewerbepolizei;

e. die Münz⸗, Maaß⸗ und Gewichtspolizei; 8 1

f. die landwirthschaftliche Polizei, Landeskultursachen, Landes meliorationen, Vertheilung öffentlicher Abgaben in Folge von Dis⸗

nembrationen; 1 G g. die auf die öffentlichen Kommunikationen, Eisenbahnen, Land⸗ und Wasserstraßen, Chausseebauten, Strom⸗. Deich⸗, Kanal⸗ und Brückenbauten, Fähren, Hafenbauten, Lootsen und Seeleuchten bezüg⸗ lichen landespolizeilichen Angelegenheiten; 1115 die Straf⸗, Besserungs⸗ und Gefangenenanstalten; 3

i. das Transportwesen der Verbrecher, Bettler und Vagabonden; k. die Beaufsichtigung der Gemeinden, Amtsverbände und Kreise, sowie anderer Korporationen, Gesellschaften, Institute und Anstalten, insbesondere auch der Brand⸗ und anderer Versicherungsanstalten und Gesellschaften nach Maßgabe der hierüber bestehenden gesetzlichen Be⸗ nungen; 8 de Mennoniten⸗, Juden⸗ und Dissidentenangelegenheiten; m. die Militärangelegenheiten; . n. die Angelegenheiten der Landgendarmerie; 0. die statistischen Sachen; 3) die kirchlichen Angelegenheiten, soweit dieselben bisher zum Ressort der Regierung gehörten; 1 4) die Oberleitung der Verwaltung der direkten Steuern und des

Etats⸗, Kassen⸗ und Rechnungswesens für diese Verwaltung;

5) das Staatsbauwesen, soweit die Besorgung desselben nicht be⸗ sonderen Behörden oder Beamten obliegt; 6) das Etats⸗, Kassen⸗ und Rechnungswesen für die Verwaltung

des Innern; 1 Beaufsichtigung

7) die 8 H Die katholischen Konsistorien in der Provinz Hannover werden aufgehoben und die von ihnen wahrgenommenen kirchlichen An⸗ elegenheiten auf die Regierungspräsidenten und den Oberpräsidenten

Übertragen.

b F De Verwaltung der evangelisch⸗kirchlichen Angelegenheiten wird auch ferner von Konsistorialbehörden wahrgenommen, deren Organi⸗

sation besonderer gesetzlicher Regelung vorbehalten bleibt.

Der Regierungspräsident führt die Verwaltung mit den der Regierung zustehenden Befugnissen unter der gesetzlich zu ordnenden Mitwirkung des Bezirksausschusses in landespolizeilichen Angelegen⸗

heiten, in Wegesachen, sowie in Kommunalaufsichtssachen der Gemein⸗ den, Amtsverbände und Kreise. 1 X. Dem Regierungspräsidenten wird die erforderliche Anzahl von Räthen und Hülfsarbeitern (Regierungsräthe und Assessoren), so⸗ wie von Technikern (Bau⸗ und Medizinalräthe, Departementsthierarzt, Fabrikinspektor ꝛc.) und mindestens ein Justitiarius beigegeben, welche die nach seinen Anweisungen bearbeiten. 8

Ein Oberregierungsrath hat den Regierungspräsidenten in den ihm E Amrtsgeschäften zu unterstützen und in Behinderungs⸗ fällen zu vertreten.

Xl. Der kollegialischn Berathung und Beschlußfassung des Regierungspräsidenten und der ihm beigegebenen Räthe und Hülfs⸗ arbeiter unterliegen nach näherer Vorschrift des Organisationsgesetzes:

1) die Entscheidungen über Anträge auf Ertheilung der Geneh⸗ migung zur Errichtung gewerblicher Anlagen gemäß §§ 16 bis 25 der

Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869, soweit diese Angelegen⸗ eiten, sei es in Ftfge sei es in zweiter Instanz zur Zuständigkeit der ezirksregierungen gehören; . 1““ 8 2 die Entscheidungen in Disziplinaruntersuchun ssachenunmittelbarer Staatsbeamten, gemäß §§. 24 Nr. 2 und 25 des Gesetzes vom 21. Juli 852 (Gesetzsamml. S. 465), soweit nicht die Zuständigkeit anderer Staatsbehörden begründet ist.

XII. Die Verwaltung der direkten Steuern wird nach näherer Vorschrift des Organisationsgesetzes unter Oberleitung des Regierungs⸗

räsidenten durch ein Kollegium geführt, auf dessen Beschlüsse in

materieller Beziehung dem Regierungspräsidenten eine Einwirkung nicht usteht.

Das Kollegium wird aus einem Oberregierungsrathe als Diri⸗

genten, einem oder mehreren Steuerdepartementsräthen, dem Kassen⸗ rathe und nach Bedürfniß aus einem oder mehreren ferneren Mitglie⸗ dern gebildet, welche letztere aus den dem Regierungspräsidenten bei⸗ gegebenen Räthen ꝛc. (nebenamtlich) berufen werden.

XIII. Die Verwaltung der zum Ressort der Regierungen ge⸗ hörigen Schulangelegenheiten wird dem Provinzialschulkollegium über⸗ ragen.

w Die Verfassung des Provinzialschulkollegiums ist eine kolle⸗ ialische. Den Vorsitz in demselben führt der Oberpräsident mit vollem EE1

der

Wund Verwaltung Regierungs⸗

Welche Angelegenheiten der Schulverwaltung von den Landräthen unter Mitwirkung der Kreisausschüsse, beziehungsweise von den Regie⸗ rungspräsidenten unter Mitwirkung der Bezirksausschüsse und von dem Oberpräsidenten unter Mitwirkung des Provinzialausschusses wahr⸗ zunehmen sind, bestimmt das Unterrichtsgesetz. 1

XIV. Für die Verwaltung der Domänen und Forsten, sowie der mit dieser Verwaltung bisher verbunden gewesenen Regalien und son⸗ tigen Angelegenheiten werden in jeder Provinz Eine oder mehrere

esondere Behörden (Domänen⸗ und Forstdirektionen) eingesetzt.

Diese Behörden fungiren in Ansehung der zu ihrem Ressort ge⸗ hörigen Beamten als entscheidende Disziplinarbehörden erster Instanz

emaß §. 24, Nr. 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1852 (Gesetzsamml.

Sden Domänen⸗ und Forstdirektionen liegt die Mitwirkung bei der Beaufsichtigung der Kommunal⸗ und Institutswaldungen ob

88

1 1

XV. Die Abtheilungen für indirekte Steuern der Regierungen zu Potsdam und Frankfürt a. O. werden zu einer neu einzusetzenden ialsteuerdirektion für die Provinz Brandenburg vereinigt.

vyr. Zur Wahrnehmung der den Regierungen in der Provinz Preußen und der Spruchkollegien zu Königsberg und Marienwerder durch die Verordnung vom 30. Juni 1834 (Gesetzsamml. S. 93) über⸗ tragenen Geschäfte wird eine Generalkommission errichtet.

(Schluß folgt.)

Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung der zur Unterstützung der Hebammen bestimmten Abgabe von Taufen und Trauungen, vorgelegt worden:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 85

verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtages, was folgt:

§. 1. Die Abgaben von Taufen und Trauungen, welche zur Unterstützung der Hebammen in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Westfalen und in der Rhein⸗ provinz auf Grund der Allerhöchsten Kabinetsordres vom 22. Juli 1808 und 16. Januar 1817, sowie des Sächsischen Patents vom 12. Januar 1811 erhoben werden, kommen vom Tage der Verkündigung dieses Gesetzes ab in Anwendung. 8.

8 is zur anderweitigen gesetzlichen Regelung des Heb⸗ ammenwesens werden die Beträge, welche zur Unterstützung der Heb⸗ ammen in denjenigen Distrikten erforderlich sind, in denen die Abgabe (§. 1) bisher erhoben worden ist, aus den Beständen der bei einzel⸗ nen Regierungen angesammelten Hebammen⸗Unterstützungsfonds ent⸗ nommen. 1

Die letzteren sind zu diesem Zwecke zu einem Centralfonds zu vereinigen.

Ein demselben Hause vorgelegter Entwurf eines Ge⸗ setzes, den Uferbau an der Weser im Kreise Rinteln betreffend, lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ec. verordnen, mit E des Landtages der Mon⸗ archie, für den Kreis Rinteln, was folgt:

8 §. Die Verordnung vom 1. Dezember 1786, den Schlacht⸗ bau an der Weser in der Grafschaft Schaumburg betreffend (efr. Sammlung Hessischer Landesordnungen B. VII. pag. 123), wird dahin modifizirt, daß die Besitzer von Grundstücken in allen denjenigen Ge⸗ markungen, welche zu den ehemaligen Aemtern Obernkirchen und Rodenberg gehören, der Regel nach von der Beitragspflicht entbunden werden.

Die üͤbrigen Pflichtigen werden den seitherigen Beträgen herangezogen.

8 2 IEine volle Weserschlachtbausteuer beträgt fortan 6727 41 (2242 Thlr. 14 Sgr. 1 Hlr.) und es soll der Regel nach in demselben Jahre nicht mehr als diese Summe ausgeschrieben werden.

§. 3. Wenn besondere Ereignisse es unmöglich machen, mit dieser Summe und dem Aufkommen aus den Weidenrevieren die vorgekom⸗ menen Uferbeschädigungen auszubessern und keine Aussicht dazu vor⸗ handen ist, mit Hinzurechnung der Einnahmen des nächsten Jahres das Defizit zu decken, so dürfen auch die übrigen Gemeinden ꝛc. des Kreises Rinteln nach dem herkömmlichen Beitragsfuße bis zur seit⸗ herigen Summe von 3821 7 (1273 Thlr. 20 Sgr. 8 Hlr.) herangezogen werden. 1 1u“

§. 4. Die Wasserbaubehörde stellt alljährlich einen Etat auf, legt diesen 14 Tage lang vom Erscheinen der Bekanntmachung im Kreisblatte an, zur Einsicht der Betheiligten in ihrem Geschäftslokale offen und überreicht ihn dann nebst den eingegangenen Erinnerungen und ihrer Aeußerung dem Königlichen Landrathsamte, welches ihn nach Anhörung der Kreisstände zur Feststellung an die Königliche Regierung einsendet. 1 u .

§. 5. Das Königliche Landrathsamt vertheilt die Steuern in der seitherigen Weise auf die einzelnen Gemeinden, Korporationen und sonstigen Pflichtigen, und macht die Vertheilung durch das Kreisblatt bekannt.

§. 6. Die Erhebung erfolgt durch die Königliche Steuerkasse zu Rinteln, welche zugleich auch die Auszahlung bewirkt und dafür eine Vergütung von 3 Prozent der wirklichen Einnahme bezieht.

Die Beiträge der Gemeinden werden, wie seither, von den Ge⸗ meinden im Ganzen an die Steuerkasse Rinteln abgeliefert.

§. 7. Die Rechnung wird nach erfolgter Offenlegung vom Land⸗ rathsamte abgehört und deren Resultat im Kreisblatte veröffentlicht.

Urkundlich ꝛc.

Am 29. v. M., Abends, ist der Geheime Regierungsrath a. D., Dr. Kerst, Vertreter des 3. Berliner Wahlbezirks im Hause der Ab⸗ geordneten, hierselbst gestorben. Kerst war am 12. Dezember 1804 zu Neuheide bei Elbing geboren; er trat in seinem 18. Lebensjahre bei der 1. Artilleriebrigade ein und ging 1825 nach Brasilien, wo er, dem Chef des Generalstabes attachirt, als Offizier den Krieg am La Plata mitmachte. Er avancirte zum Hauptmann im Ingenieurkorps und wurde nach Beendigung des Krieges mit verschiedenen Ingenieur⸗ arbeiten beschäftigt. Nach Deutschland im Jahre 1832 zurückgekehrt, wandte sich Kerst dem Lehrfache zu, bestand 1833 das Examen pro fac. doc., wurde an der Königl. Realschule zu Meseritz angestellt und war schließlich bis Mai 1849 Direktor derselben. Der Wahl⸗ kreis Meseritz⸗Birnbaum schickte ihn 1848 in das Frankfurter Parlament, wo er Mitglied des Marineausschusses und dar⸗ auf beim Reichsministerium Dirigent der Marine⸗ Abtheilung wurde. Kerst ging von dort aus in dieselbe Abtheilung des preußischen Kriegs⸗Ministeriums über, wo er mit organisatorischen Arbeiten beschäftigt wurde. Namentlich war er für die eines preußischen Kriegshafens am Jadebusen, zund zwar 1854—5 als preußischer Kommissarius in Oldenburg für die Erwerbung des erforderlichen oldenburgischen Gebiets thätig. Von 1866—1872 lebte Kerst in stiller Zurückgezogenheit zu Berlin. Als der Abg. Schulze⸗ Delitzsch sein Mandat zum preußischen Abgeordnetenhause niederlegte, wählte ihn der 3. Berliner Wahlbezirk im Oktober 1872 und darauf bei den Neuwahlen im Jahre 1873 neben Dr. Virchow abermals zu seinem Vertreter.

zu dem Uferbau der Weser mit

Statistische Nachrichten.

Die Bevölkerung der Stadt Tübingen beläuft sich nach der letzten Zählung auf 9343, darunter sind 8358 Evangelische, 880 Katholiken, 28 Dissidenten und 49 IFsraeliten.

Die Zunahme der Korrespondenz in Schweden ist verhältnißmäßig ziemlich bedeutend; es kamen im Jahre 1873 16,721,000 Briefe ꝛc. gegen 15,891,000 von 1872. Bei der König⸗ lichen Post wurden während 1873 jährlich 883,000 Zeitungen bestellt und wurden dafür 870,000 Kr. per Quartal eingenommen.

Die Zahl der Einwanderer, die in New⸗York wäh⸗ rend des Jahres 1874 ankamen, belief sich auf 140,337 gegen 266,818 im vorhergehenden Jahre.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Das 4. Heft des Jahrganges 1875 der Annalen des Deutschen Reichs für Gesetzgebung, Verwaltung und Statistik, Materialiensammlung und Reform⸗Zeitschrift, herausgegeben von Dr. Georg Hirth in München (Verlag von G. Hirth in Leipzig), hat folgenden Inhalt: Die Bundesverfassung der schweizerischen Eid⸗ genossenschaft. Mitgetheilt von einem deutschen Rechtslehrer in der Schweiz. Das Vertragsrecht des Deutschen Reichs. Von Dr. Fr. Gorius. (Fortsetzung und Schluß.) Zur Eisenbahn⸗Tarif⸗ reform: Denkschrift des Reichs⸗Eisenbahnamts vom 3. Dezem⸗ ber 1874. Kritische Beiträge zur Verständniß des Eisenbahnwesens. Von E. L. Trommer. (Fortsetzung.) III. Tarifsysteme. IV. Ueber Güterversicherung. V. Einnahmen und Ausgaben. VI. Von der Erzielung einer guten Bilanz VII. Vergleichsmaßstäbe. VIII. Vom Sparen. IX. Auffassung des Transportwesens. Das Münzwesen und die Wechselcourse. Von Dr. Erwin

1““

Nasse. Miscellen. Erlaß einer neuen Postordnung. Abände⸗ rungen der bisherigen Posttarif⸗Bestimmungen. Einführung neuer Postwerthzeichen. Patent⸗Taxe im Deutschen Reich. Der Ein⸗ fluß des Krieges auf die Bewegung der Bevölkerung in Frankreich. Taglohnsätze für ländliche Arbeiter in Deutschland. Zur Sta⸗ tistik der Preise und Löhne in Württemberg. Religionsbekenntniß und Schulbildung der Bevölkerung des preußischen Staats nach der Volkszählung vom Jahre 1871. Die Produktion der Bergwerke im Deutschen Reiche. Von dem Werke: Geschichte der Belagerung von Paris im Jahre 1870/71 von Ed. Heyde und Ad. Froese, Hauptleuten im Ingenieur⸗Corps. Auf Bef hl der Königlichen General⸗ Inspektion des Ingenieur⸗Corps und der Festungen unter Benutzung amtlicher Quellen bearbeitet mit einem Atlas, enthaltend 5 Karten und Pläne. Berlin 1874, F. Schneider u. Co. (Goldschmidt und Wilhelmi) Unter den Linden 21, liegen der 2. und 3. Theil vor. In demselben ist die Geschichte der Belagerung von Paris zu Ende geführt. Während der erste Theil des Werkes das Nähere darüber enthielt, welche Maßregeln das Angriffsobjekt zu seiner Ver⸗ theidigung traf, giebt der zweite Theil an, wie die deutsche Armee die Einschließung vollzog, wie sie die einzelnen Einschließungsab⸗ schnitte befestigte und sich innerhalb derselben neue Verbindungen schuf. In der Natur der Sache liegt es, daß diese Angaben ohne technische Einzelheiten nicht zu machen waren, und dürfte dieser zweite Theil daher durch seine streng wissenschaftliche Behandlung des Be⸗ treffenden seine volle Werthschätzung hauptsächlich in technischen Krei⸗ sen finden. Aber auch für die allgem eine Kriegswissenschaft birgt er reiche Erfahrungen und Belehrungen. Ein größeres und allgemeineres Interesse dürfte jedoch der dritte Theil dieses Geschichtswerkes bean⸗ spruchen, denn derselbe enthält in lebendiger und klarer Schilderung nach den besten Quellen den Verlauf der Versuche, welche die Ver⸗ theidigung machte, um die Einschließung auszudehnen und zu durch⸗ brechen. Die großen Offensiv⸗Operationen der französischen Truppen von Paris aus nehmen unter diesen Handlungen natürlich die erste Stelle ein. Von nicht geringerem Interesse ist dann der Abschnitt, welcher die allmähliche Einleitung, die Durchführung und die Wirkung des artilleristischen Angriffs enthält. In dem letzten Abschnitte „die Kapitulation“ fesselt die Aufmerksamkeit besonders die Maßregeln, welche deutscherseits sofort getroffen wurden, um von den besetzten Forts aus nöthigenfalls den Angriff gegen die Stadt selost weiter zu führen. Den vorliegenden beiden Theilen der Geschichte der Be⸗ lagerung von Paris sind außer mehreren Details enthaltenden Anla⸗ gen noch in einem besonderen Atlas 5 große Karten beigefügt, deren Anfertigung den höchsten Anfordexungen entspricht. Auch die zum ersten Theile dieses Werkes gehörende große Karte von Paris in 4 Sektionen, befindet sich in dem vorliegenden Atlas. Dieselbe darf bei der Genauigkeit, mit der alle Bezug habenden Einzelheiten ein⸗ gezeichnet sind, eine besonders werthvolle Beigabe zu dem inhalts⸗ reichen und sorgfältig durchgearbeiteten Texte sein. 8

Das zweite Januarheft von „Unsere Zeit, deutsche Revue der Gegenwart“ (Leipzig, F. A. Brockhaus) enthaͤlt: Hein⸗ rich Brockhaus. von Rudolf Gottschall. Das Kaiserthum Brast lien und seine jüngste Entwickelung. Von Friedrich von Hellwald. I. Land und Leute. Belgien von 1857 bis 1872. Von H. Bartling. Belgien seit der Thronbesteigung König Leopolds II. I. Die Brief⸗ taube. Von Dr. Karl Ruß. II. Ruggiero Bonghi, italienischer Unterrichtsminister. Chronik der Gegenwart: Todtenschau.

Am 24. v. M. starb in Darmstadt in seinem 32. Lebens⸗ jahre der durch seine amtliche und schriftstellerische Thätigkeit vielfach bekannte Sekretär der dortigen Hofbibliothek, Ludwig Wörner. Derselbe war seit 2 ½ Jahren Sekretär des Gesammtvereins der Ge⸗ schichts⸗ und Alterthumsvereine Deutschlands, welcher seit 1872 in Darmstadt seinen Sitz hat, und redigirte das von dem Verein heraus⸗ zegebene „Correspondenzblatt“. Auf den Generalversammlungen zu Trier (1873) und Speyer (1874) fungirte er als Schriftführer.

In der Sammlung vorhistorischer Alterthümer in Ham⸗ burg wurde im letzten Jahre durch Ausgrab ungen eines Urnenfeldes bei Fuhlsbüttel eine erhebliche Vermehrung er⸗ möglicht. Die Funde gehören meistens der Eisenzeit an. Ebenso sind in Ritzebüttel, bis wohin auch die Römer drangen, inter⸗ essante Ausgrabungen angeleitet worden, die noch heute fortgesetzt werden.

In Paris wird in diesem Jahre eine große Ausstellung von allen Meisterwerken stattfinden, die in den Museen der ver⸗ schiedenen Provinzialstädte aufgestellt sind. Die Städte Tours, Rennes, Nantes, Avignon, Besangon, le Mans, Orleans, Toulouse Caen, Angers u. s. w. haben bereits ihre Zustimmung gegeben.

Gewerbe und Handel.

Die Börsenbank für Maklergeschäfte in Liqu. wird zufolge eines Beschlusses der L quidatoren in den nächsten Tagen einen Betrag von 78 Thlr. für jeden mit 80 Thlr. eingezahlten Interims⸗ schein zur Rückzahlung bringen. Der Rest des Gesellschaftsvermögens, der sich dann noch auf 1—2 % beläuft, ist gegenwärtig noch nicht flüssig gemacht.

Die Bilanz der Weißbier⸗Aktien⸗Brauerei (H. A. Bolle) per 30. September 1874 schließt mit einem Effektiv⸗Verlust von 20,035 Thlrn. ab. Die Direktion wird der außerordentlichen Generalversammlung eine Erhöhung des Betriebskapitals um 150,000 Mark vorschlagen Gebraut wurden int letzten Geschäftsjahre 23,365 Tonnen Weißbier (in 1873: 27,094 Tonnen), vereinnahmt wurde für Bier 106,833 Thlr.

Die chemische Fabrik von Kroll. & Gaertner hat in der Französischen Straße Nr. 58 ein Sauerstoffgas⸗Inhalatorium errichtet, in welchem nach Vorschrift Sauerstoff, der leider den Bewoh⸗ nern großer Städte außerordentlich verkürzt wird, eingeathmet werden kann. Auf diese Weise können bequem und ohne große Kosten Er⸗ folge erzielt werden, welche bisher nur als die Wirkungen der Berg⸗, Wald⸗ und Seeluft bekannt sind, nämlich: Besserung des Blutes und Stärkung der Nerven. Die Einrichtungen genannter Fabrik sind derart getroffen, daß auch für die Industrie in kurzer Zeit der Sauerstoff wird nutzbar gemacht werden können, wie es bereits in Amerika geschieht, wo derselbe eine ausgedehnte Anwendung bei Schmelzprozessen, Löthungen, Beleuchtungsapparaten ꝛc. findet. Das Nähere über die Diätetikec. des Sauerstoffs enthält eine Broschüre Sauerstoff⸗ und Ozon⸗Sauerstoff, ihre Bedeutung für die Diätetik und Heilkunde, herausgegeben nach wissenschaftlichen Quellen von der chemischen Fabrik von Kroll und Gaertner, Berlin.

Der „N. Fr. Pr.“ wird aus Kaschau vom 25. Januar ge⸗ schrieben, daß das Eisenbahn⸗Kartell zwischen der Kaschau⸗ Oderberger Bahn, Theißbahn, Nordostbahn, der Ungarischen Staats⸗

bahn und der Oesterreichischen Staatsbahn nunmehr perfekt geworden

h r Kartellverkehr umfaßt die Routen zwischen Ungarn und P.s de Ungarn⸗Hamburg, Ungarn⸗Berlin und Ungarn⸗Dresden. Die genannten Bahnen erhalten gewisse Antheile von den Tariferträgnissen aus diesen Verkehrsrouten, so daß die Bah⸗ nen sich nicht mehr im Konkurrenzverkehr gegenseitig zu bekämpfen genöthigt sind, wie das bis jetzt der Fall gewesen ist.

Die Russische Reichsbank macht seit längerer Zeit fort⸗ währende Einkäufe an Edelmetallen, und wird gegenwärtig das von ihr erworbene Gold und Silber bereits auf 230. Millionen Rubel geschätzt. Auch soll dieselbe nach der „N. Fr. Pr.“ im Laufe dieses Jahres einer gänzlichen Umwandlung unterzogen werden, und 8 nach dem Muster der englischen, französischen und österreichi chen Bankinstitute. Es cirkuliren auch Gerüchte, daß nun die Metallwäh⸗ rung eingeführt werden soll. Die Russische Bank ist im strengsten Sinne des Wortes ein Staatsinstitut, welches nicht nur von einer Staatsbehörde verwaltet wird, sondern auch ausschließlich mit seinen Aktiven und Passiven Staatseigenthum ist, daher ihre Schulden auch nichts Anderes als Staatsschulden sind.

Zweite Beilage.

Zweite Bei lage

Anzeiger

Berlin,

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ Postblatt nimmt an:

Nreußischen Staats-Anzeigers: Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

X

—* u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das die Inseraten⸗Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

1. Steckbriefe und 2. Subhastationen, u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen,

Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.

Steckbrief. Gegen den Commis Albert Ro senberg lagung in den Akten R. 37 de 1875 Komm. II eschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht aus

geführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc

Rosenberg im Betretungsfalle festzunehmen und mit ihm sich vorfindenden Gegenständen und Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hen Berlin, den 27. Januar 1875.

Abtheilung für Untersuchungs⸗ sachen. KommissionlI. für Vorantersuchungen Beschrei⸗

allen bei Geldern an die hierselbst'abzuliefern.

önigl. Stadtgericht,

bung: Alter: 23 Jahr, geboren am 21. Juli 1851 Geburtsort: Gnesen. Größe:

Haare: dunkelbraun. Augen: braun. Augenbrauen: Mund: Gesichtsfarbe: untersetzt. polnisch und

dunkel. Kinn: rund. Nase: gewöhnlich. gewöhnlich. Gesichtsbildung: oval. gesund. Zähne: vollständig. Gestalt: Sprache: deutsch (polnischer Dialekt), englisch.

Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter

letzung in den Akten M. 144 de 1874 Komm. II. unter dem 25. April 1874 erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 28. Januar 1875. Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Unter⸗ suchungssachen. Kommission II. für Vorunter⸗ suchungen.

Offene Strafvollstreckungs⸗Re uisition. Der Seemann Engen Adolf Moritz Richard Ferdi⸗ nand Louis Manniegel aus Voigtshafen Kreis Naugard ist rechtskräftig durch Erkenntniß vom 11. Dezember 1873 wegen Auswanderung ohne Er⸗ laubniß als beurlaubter Wehrmann der Seewehr zu einer Geldstrafe von fünfundzwanzig Thalern, für welche im Unvermögensfalle vierzehn Tage Haft ein⸗ treten, verurtheilt. Der Aufenthalt des ꝛc. Manniegel ist unbekannt. Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht davon ersucht. Frankfurt a. O., den 26. Januar 1875. Königliches Kreisgericht. Kom⸗ missarius für Uebertretungen. ’.

Steckbrief. Der Schneidergeselle Robert Michael Lehnert aus Steinseiffersdorf, Kreis Reichenbach in Schlesien, ist wegen eines im Kloster der barmherzigen Brüder zu Frankenstein verübten Diebstahls im Betretungsfalle festzunehmen und in das Gerichtsgefängniß zu Frankenstein einzuliefern. Derselbe leidet an Bluthusten und wird vermuthet, daß er in einer Krankenanstalt Aufnahme gefunden hat. Signalement: Geburtsort: Kempen, Kreis Schildberg, Prsvinz Posen. Alter: geboren am 1. September 1850. Religion: katholisch. Größe: 159 ½ Centimeter (= 5 Fuß 1 Zoll). Haare: schwarz⸗ braun. Stirn: niedrig. Augenbrauen: schwarzbraun. Augen: grau. Nase und Mund: gewöhnlich. Zähne: gut. Kinn und Gesichtsbildung: oval. Gestalt: untersetzt. Sprache: deutsch und polnisch. Beson⸗ dere Kennzeichen: lahmt auf das rechte Bein. Be⸗ kleidung: wahrscheinlich entnommen aus den ge⸗ stohlenen Sachen, als: 2 schwarzen Tuchröcken, einem hellbraunen Rock, einer braunen Buxkinhose, einem Paar langschäftigen Stiefeln, einem Paar Halb⸗ stiefeln, einer braunen Leipziger Mütze und 6 gelb und rothen Taschentüchern. Frankenstein, den 27. Januar 1875. Der Königliche Staatsanwal’. Blumenthal.

Steckbrief.

Gestern Abend entsprang auf dem Transport von Leipzig dahier Friedr. Belger aus Dittfurth, Diener, 29 Jahre alt, mittelgroß, Haar dunkel, Bärtchen, Nase etwas gedrückt, Zähne gut, Narben: eine größere in zerflossener Form auf dem rechten Handrücken, kleinere in der Weiche. Klei⸗ dung: ein schwarzer Filz, brauner, zweireihiger Ueber⸗ zieher mit Sammetkragen, helles Beinkleid und Weste, farbiges Wollenhemd, Handschuhe. Belger, ein gefährlicher, kecker Dieb, fuͤhrt falsche Namen Brown, Becker ꝛc.) und spielt, weil der Sprache kundig, mit Glück den Engländer. Hanau, den 30. Januar 1875. Der Untersuchungsrichter.

Ediktal⸗Citation. Die nachbenannten 18 Heeres⸗ pflichtigen: 1) Theodor Klinger aus Labischin, geb. den 20. Oktober 1851, katholisch, 2) Michael

Grzeszinski aus Schubin, geb. den 20. September 1851, katholisch, 3) Bernhard Altmann aus Schubin, geb. den 6. Januar 1851, jüdisch, 4) Andreas Szy⸗ manski aus Schubin, geb. den 13. Oktober 1851, katholisch, 5) Carl Adolph Laewert aus Barcin,

ominium, geb. den 21. Januar 1851, evangelisch,

6) Johann Schulz aus Zalachowo, geb. den 14. De⸗ zember 1851, katholisch, 7) Robert Kittel aus Znin, geb. den 4. Juli 1851, evangelisch, 8) Johann Wel⸗ kowski aus Glemboczek, geb. den 12. Dezember 1851, katholisch, 9) Joseph Mikicki aus Krolikowo, geb. den 14. Februar 1851, katholisch, 10) Stanis⸗ laus Pawlicki aus Exin, geb. den 3. Mai 1853, katholisch, 11) Baer Hirsch aus Labischin, geb. den 28. Juni 1853, jüdisch, 12) Raphael Raphael aus Labischin, geb. den 20. Februar 1853, jüdisch, 13) Friedrich Adolph Friedewald aus Schubin, geb. den 5. Oktober 1853, evangelisch, 14) Stephan Jerdrze⸗ jewski aus Schubin, geb. den 9. August 1853, ka⸗

tholisch, 15) Adolph Eduard Perdelwitz aus Gro⸗

madno, geb. den 20. Februar 1853, eyangelisch, 16)

Peter Zielinski aus Wyremba, geb. den 13. Juli 1853, katholisch, 17) Gustap Adolph Bethke aus Zie⸗

gelei, geb. den 2. April 1853, evangelisch, 18) Michael

Nowicki aus Gorki zagajne, geb. den 20. September

ist die gerichtliche Haft wegen wiederholter 5

5 Fuß einige Zoll, gegen die

dem Me⸗ talldreher Rudolph Heinemann wegen Körperver⸗

Oeffentlicher Anzeiger.

Untersuchungs-Sachen. Aufgebote, Vorladungen

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung * u. s. w. von öffentlichan Papieren.

8

1

und Königlich Preußis

Montag, den 1. Februar.

——

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. b

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen.

Submissionen etc. In der Börsen-

Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition

von Rudolf Mosse in Berlin,

Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S.,

Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗

burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten,

sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus. AX

Breslau, Chemnitz,

9. Familien-Nachrichten. beilage.

Dezember 1874 zu den von behörden angeordneten Revisionen lufenthalt im Inlande ist nicht swesen, und

darnach auch

9„9

Königlichen Lande sich dadurch dem Eintritt in den

Köuigliche Staatsanwaltschaft am obengenannten 18. sonen die Anklage erhoben, dessen gegen dieselben durch neten Gerichts vom heutigen

zur öffentlichen mündlichen

Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle

mit der Aufforderung, erscheinen und die

dem Gericht so zeitig vor

fahren werden wird. Schubin, 1875. Königliches Kreisgericht. I.

Personen: 1)

bei Krotoschin, zuletzt in Rohrsen,

wohnhaft gewesen;

ben,

Provinz Posen, zuletzt in

Carl Johanson, 27 Jahre Jöndjebin in Schweden, zuletzt in Hameln, wohnhaft gewesen, welche

bude des Gastwirths Blancke

Hilligsfeld

gemeinschaftlich zu haben,

werden,

körper

verfahren wider sie Vorladung verfügt dem auf Mittwoch,

eröffnet, auch

urtheilung der Anklage verfahren we Hameln, den 28. Dezember 1874

der Königlichen Regierung zu Bromberg vom 30. den Verwaltungs⸗ nicht gestellt, ihr Der zu ermitteln ge⸗ haben die angestellten Ermittelungen keine Umstände ergeben, Annahme ausschließen, daß die Heerespflichtigen die ohne Erlaubniß verlasseu und Dienst des stehen⸗ Heeres zu entziehen gesucht haben. des § 140 des Strafgesetzbuchs und 8 des Gesetzes vom 10. März 1856 hat deshalb die

militärpflichtigen Per⸗ und es wird in Folge Beschluß des unterzeich⸗ soll Tage wegen des ge⸗ dachten Vergehens die Untersuchung Verhandlung der Sache ein Termin auf den 24. Mai 1875, Vormittags

welchem die oben benannten 18 Militairpflichtigen zur festgesetzten Stunde zu nen zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können und mit der Verwarnung vorgeladen werden, daß gegen die Ausbleibenden mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache in contumaciam ver⸗ den 16. Januar

Oeffentliche Vorladung. Die nachbenannten der Eisenbahnarbeiter Franz Nowack, 26 Jahre alt, ohne Heimath, erzogen in Burschkove

wohnhaft gewesen; 2) der Eisenbahnarbeiter Ratacjack, 21 Jahre alt, geboren in Kempitze, Pro⸗ vinz Preußen, zuletzt in Rohrsen, Amts 3) der Eisenbahnarbeiter Ihi Wagoda (Lagoda), 27 Jahre alt,

Hameln, wohnhaft gewesen; 4) der Eisenbahnarbeiter alt,

im Monat September d. Js. in und vor der Schenk⸗ nd am Cichberge hinter Afferde die Arbeiter Meine und Wittkop aus Gr.

üben, nachdem von der Strafkammer des Königlichen Obergerichts Hameln das Haupt⸗

worden ist, hiermit geladen, in den 17. März 1875, Mor⸗ gens 10 Uhr, vor der hiesigen Strafkammer an⸗ soll auf 18 Jahre, von Johannis 1875 beraumten Termine so gewiß zu erscheinen, als sonst 1893, im Wege des öffentlichen Aufgebots anderweitig in ihrer Abwesenheit mit Untersuchung und Ab⸗ verpachtet werden.

Königliche Kronanwaltschaft.

an, Gesammtmaß der der Grundsteuer unterliegende Flächen 88 Hektar 73 Ar 70 Dr uc n Auszug aus der Steuerrolle, thekenschein, etwaige Abschätzungen und welche die sondere Kaufbedingungen, Bureau III. werden. Alle Diejenigen,

können in

welche Eigenthum oder an Auf Grund Ce gigenth he §§. 4, 6, 8 Hypothekenbuch bebürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden auf⸗ gefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermine anzumelden. Dgs Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags im Termine den 12. März 1875, Mittags 12 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle verkündet werden. Trzemeszuo, den 21. November 1874. Königliches Kreisgericht.

8. Januar 1875

eröffnet und

Hypo⸗ e andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, ingleichen be⸗

könn unserm während der Geschäftsstunden eingesehen

Die zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das

(631] 1

Königliche Niederschlesisch Märkische Eisenbahn ie Erd⸗ und Maurer⸗Arbeiten, sowie die Lieferung des hierzu erforderlichen Kalkes für die Verlängerungsbauten der Durchlässe, Brücken und Wegeunterführungen auf der Strecke Gassen⸗Som⸗ merfeld, sollen an den Mindestfordenden verdungen werden, wozu auf Freitag, den 12.

er., Nachmittags r, Termin in meinem

Bureau hierselbst, Poststraße Nr. 720, angesetzt ist. V

Leistungsfähige Unternehmer, welche auf die Uebernahme dieser Arbeiten und Lieferung reflektiren,

anberaumt, zu r Subhastations⸗Richter

[5358] Ediktal⸗Citation. Der Arbeitsmann Carl Friedrich Ferdinand Prinz, am 13. März 1815 hierselbst geboren, Sohn des Handarbeiters Christoph Prinz und seiner Ehe⸗ frau Louise, geb. Bork, von dessen Leben und Auf⸗ enthalte seit den Jahren 1855 oder 1856 eine Nach⸗ richt nicht mehr eingegangen sein soll, wird hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem am 23. September 1875, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Rieck in dem Termins⸗ zimmer Nr. 2 des „unterzeichneten Gerichts anstehen⸗ den Termine persönlich oder schriftlich zu melden und daselbst weitere Anweisung zu erwarten, widri⸗ genfalls er für todt erklärt und sein Vermögen seinen sich legitimirenden Erben ausgeantwortet werden wird. Alle unbekannten Erben und Erbnehmer des Verschollenen werden gleichfalls aufgefordert, in dem gedachten Termine ebenfalls zu erscheinen. Koenigsberg N⸗M., den 24. Oktober 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Abtheilung.

Amts Hameln, Franz

Hameln

geboren in Kre⸗ Rohrsen, Amts

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

[659] Bekanntmachung. Das Domänen⸗Vorwerk Kakernehl

im Kreise Grimmen, ca. 14 Kilometer von der Kreisstadt Grimmen, 16 Kilometer von Stralsund und 10 Kilometer vom Bahnhofe Miltzow entfernt, mit einem Areal von: 8 8 413,212 Hektar, worunter 344,784 Hektar Acker und 51 Hektar Weide und Wiesen,

bis dahin

geboren in Rohrsen, Amts angeklagt sind:

lich mißhandelt

ihre öffentliche

Das dem Aufgebote zum Grunde rden wird. zu legende Pachgelder⸗Minimum beträgt 7800 . preuß Courant.

Die zu bestellende Pachtkaution ist auf den Be⸗ trag der einjährigen Pacht bestimmt und das zur

[225]

Subhastations⸗Pat

Rosmarin⸗Str. Nr.

Deutsch Rixdorf an Akazien“ belegene, Rixdorf Band VII. stück nebst Zubehör, soll

den 17. März 1875, an hiesiger Gerichtsstelle, mer Nr. 16, im tion öffentlich an den Meistbietenden

schlags 8

den 20. März 1875, ebenda verkündet werden. Das zu versteigernde Grundstück

von 0,26 Thlrn. veranlagt. schein,

zusehen.

zur Wirksamkeit gegen Dritte der das Hypothekenbuch bedürfende, aber gene Realrechte geltend zu machen

sion spätestens im Versteigerungsterm Berlin, den 24. Dezember 1874.

Der [57261 Subhastations⸗Pate

Das in Wymyslowo, Königlich, i gilno unter Nr. 2 belegene, riana stück soll im Termine

an ordentlicher Gerichtsstelle im wendigen Subhastation versteigert wer ist mit einem einem Nutzungswerthe von 54

1853, katholisch; haben sich nach der Bescheinigung

resp. Gebäudesteuer veranlagt w

Lubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ Uadungen u. dergl.

Das dem Glasermeister Carl Assel zu Berlin, 4 wohnhaft, der Straße „unter den im Grundbuche von Deutsch Bl. Nr. 41 verzeichnete Grund⸗

Vormittags 11 Uhr, Zimmerstraße Nr. 25, Zim⸗ Wege der nothwendigen Su hasta- demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ Vormittags 11 Uhr, steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Jagen 65 Flächenmaß von 11 Aren mit einem Auszug aus der Steuerrolle, und ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Bauholz II. bis V. Klasse, Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere holz I. bis V. Klasse, Kaufbedingungen sind in unserem Bureau V. ein⸗ Nutzholz im

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite kauft, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage auf

aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗

Kreisgericht. zubhastationsrichter.

den 10. März 1875, Se eh 10 Uhr, Anträge gegen Erstattung der

Reinertrage von 128,21 Thlr. Thlr. orden und enthält

Uebernahme der Pacht erforderliche Vermögen auf 87,000 nachzuweisen. Zu dem auf den 27. Februar d. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, im Lokale der unterzeichneten Re⸗ gierung anberaumten Bietungstermine laden wir b Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß die Ver⸗ in pachtungsbedingungen, die Regeln der Lizitation und die Karte nebst Flurregister mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage täglich während der Dienststun⸗ den in unserer Registratur eingesehen werden können, wir auch bereit sind, auf Verlangen Abschriften der Verpachtungs⸗Bedingungen und der Lizitationsregeln gegen Erstattung der Kopialien zu ertheilen. Stralsund, den 30. Januar 1875. 1X“ Königliche

8 8 Es soll den 16, Februar im Kruge zu Dammen⸗ dorf nachstehendes Holz I. Begang Theerofen, Jagen 20 (früher 9 B.) 500 Stück kiefern Bau⸗ ist zur Grund⸗ holz II. bis V. Klasse; II. Begang Chacobsen, . (früher 31), ppt. 300 Stück eichen

Reinertrag Bauholz II. bis V. Klasse; 30 Stüͤck kiefern Bau⸗ holz I. bis V. Klasse, III. Begang Dammen⸗1 Hypotheken⸗ dorf, Jagen 86 (früher 41); 248 Stück eichen 123 Stück kiefern Bau⸗ 19 Rmtr. eichen Klaftern Wege der Lizitation Meistbietenden gegen

ent.

gehörige,

versteigert, und

gleich baare Bezahlung ver⸗

in dem oben bezeichneten Central⸗Bureau Submissionstermin an uns einzureichen, Eröffnung in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗

öffentlich an den [637]

wollen ihre Offerten portofrei und versiegelt, mit der Aufschrift: Submissionsofferte auf Ausführung von

„Maurerarbeiten für Brückenbauten bis zu oben gedachten Termin an mich einreichen.

Bedingungen, Zeichnungen und Massenberechnun⸗ gen, können während der Dienststunden von Vor⸗ mittags 8 bis 1 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr in meinem Bureau eingesehen, auch gegen der Kopialien von demselben abgefordert werden.

Sorau, den 26. Januar 1875.

Der Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betrie bs⸗

Inspektor. Großmann.

85 8

160] Tilsit⸗Memeler Eisenbahn.

Die Lieferung von 1200 Tonnen Cement für den Bau der 3 großen Brücken im Memelthale und die Hochbauten auf Bahnhof Pogegen und Stonischken soll im Wege der öffentlichen Submis⸗ sion vergeben werden. . 8.

Portofreie Offerten werden bis zum Termin

Donnerstag, den 18. Februar tr.,

Vormittags 10 Uhr,

vom Unterzeichneten entgegengenommen. Die Submissionsbedingungen liegen während der Dieststunden im diesseitigen Baubureau zur Einsicht aus und werden auf Verlangen auch abschriftlich gegen Erstattung der Kopialien übersandt. Tilsit, den 29. Januar 1875.

Der Königliche Baumeister. Suche.

[657]

Oberschlesische Eisenbahn.

Es sollen die Erd⸗ und Planirungsarbeiten von Station 53 + 50 bis Station 72 +90 der Bahnstrecke Cosel —Neustadt O.⸗S., veranschlagt zu

120,866 Kbm. Erd⸗ und

. 23,630 Qu.⸗Mtr. Böschungsarbeiten

im Wege der Submission verdungen werden. b Die Submissions⸗Bedingungen, Massenberechnun⸗ gen, Pläne und Profile liegen in unserm Central⸗ Bureau, Abtheilung III. hierselbst, Teichstr. Nr. 18, zur Einsicht aus, von wo dieselben auch gegen Er⸗ stattung der Kopialien bezogen werden können. Offerten sind versiegelt und portofrei, versehen mit der Aufschrift:

„Submission auf die Ausführung der Erd⸗ und Planirungsarbeiten zur Eisenbahn Cosel Nenstadt O.⸗S.“

bis zu dem

anf Donnerstag, den 11. Februar er., Vormittags 11 Uhr, 8

angesetzten

wo deren

nittenten erfolgen wird.

Breslau, den 29. Januar 1875. Königliche Direktion.

Bekanntmachung.

Es sollen sämmtliche Arbeiten und Lieferungen

ur Erbauung einer Laderampe auf Bahnhof Nord⸗

Eintragung in Ort und Stelle Vormittags um 10 Uhr hiermit im Wege öffentlicher Submission vergeben

nicht eingetra⸗ eingeladen werden. Dammendorf, den 2. Ja⸗ haben, werden nuar 1875. Der Oberförster. A. Beermann.

—C—C—C—Q—QQ—— * 88*

ebeaahiah Für die

in anzumelden.

Werft soll der pro 1875 eintretende Be⸗ darf an Segeltuch, Presenning⸗, Bram⸗, Carrel⸗ und Cöpertuch, sowie Flaggleingarn, sicher gestellt werden.

Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Aufschrift: v

„Submission auf Lieferung von Segeltuch ꝛc.“

bis zu dem am 13. Februar er., Mittags 12 Uhr, im

Behörde anberaumten

1 Ke Pg en Joseph und Ma⸗ Bureau der unterzeichneten Priebeschen Eheleuten gehörige Bauergrund⸗ Termine reein

Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie . . Kopialien abschriftlich ege der noth⸗ mitgetheilt werden, liegen in der Registratur zur Ein⸗

den. Dasselbe sicht aus. und mit Danzig, den 28. Januar 1875.

zur Grund. Kaiserliche Werft.

Februar cr., Vormittags 11 Uhr, der unterzeichneten Behörde anberaumt.

Aufsch

reichen.

des Eisenbahnbau⸗ mann in Hannover und auf den Bahnhöfen Nord⸗ stemmen und Alfeld bei den Stationsvorstehern zur Einsicht aus, pialien von dem Bureauvorsteher der unterzeichneten Behörde

werden.

auf Freitag, den 19. im Bureau

ierzu wird Termin

Die W“ sind verstegelt, portofrei und mit der rift:

„Submission auf Ausführung einer Lade⸗ rampe auf Bahnhof Nordstemmen“ ersehen, bis zu genanntem Termine bei uns einzu⸗

Bedingungen nebst Zeichnung liegen im Bureau und Betriebs⸗Inspektors Wage⸗

werden auch gegen Erstattung der Ko⸗

auf Antrag verabfolgt. Cassel, den 25. Januar 1875. Königliche Eisenbahn⸗Kommission der Hannoverschen Staatsbahn. 8