1875 / 31 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

I1u.“

1 368 b 2 1 der Dauer eines Konkurses, ferner §. 39. III. Der Provinziallandta beschließt üͤber den Maßstab n mit dem Ob äsident elmäßig Sitzung⸗t ülts . 15 Regierungs⸗Präsident in dem egierungsrathe erhalten soll./ mehr zutrifft. Sie ruht während der D urses, fer 6 1 la anxbea. 3 nehmen mit dem Ober⸗Präsidenten regelmäßig Sitzungstage festgesetzt, endgültige eststellun jzui 11 8 Die Vertretung des Ober⸗Präsidenten 4. Seee. 8 118 8 Fher solchte ghnnttssuchnng, wenn Veldlhe für die drefsang Rrenäazalätgiten gemh für fol⸗ drs 59. (Geschaftsord des p lauss §. 9 na . Pe. e.eben 95 Miägister des Iven vebsgieneg bala. Jo.n urenn, lKafsen ecnfsch komzan wird einem der Regierungs⸗Präsidenten übertragen werden können; egen Verbreche vFr. F6 er Fz 2* Zwecke er⸗ ichen8 b 2. . 29. chäftsordnung des Provinzialaus usses.) Der Pro⸗ Amtsbe irke andkreises in, sowie jede spätere A,an (rtechr heg., Die Stellen der zur dlorgung der nur wird die SesAekecehone soweit thunlich so zu regeln sein, daß der bürgerlichen Ehrenrechte nach sich ziehen müssen oder können, ein de0ne 8egre ar eeha n heger un L““ 6 vinzialausschuß kann nur beschließen, wenn mehr cus die Zeüin ore. vea 8 des Landkreises Berl n, sowie jede spätere Abänderung Bureau⸗ Kassen⸗, technischen und sonstigen Geschäfte der kommu⸗ der den Ober⸗Präsidenten vertretende Regierungs⸗Präsident nicht in geleitet, oder wenn die gerichtliche H8 e ict gleichzeiti ö Plovi ö“ 8 lt Einschluß 85 8 vüie. nn Mitglieder, mit Einschluß des Vorfitzenden, anwesend ist Die Bes chlußnahme des Provirzialaus schusses über Abänd nalen Provinzialverwaltung erforderlichen Beamten werden von dem die Lage kommt, in einer und derselben Angelegenheit in verschiedenen §. 18. Vater und Sohn, iaes nich 8 1e egerichts Heeerr dis dem Provinzialverbande zür d f t Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Ist eine der gemäß §. 49 Absatz 1 der Kreisordnung gebildeten Amtobraen Provinziallandtage nach Zahl, Diensteinnahme und Art der Be. Instanzen persönlich zu entscheiden; es wird daher die Entscheidung BMitglieder des Provinziallandtages sein; werden lr eichen Verwand f b gerichts, 8 3 zur La gerade Zahl von Mitgliedern anwesend, so nimmt das dem Lebens⸗ sowie alle späteren Abaͤnderungen derselben erfolgt im Ei 5 8 Fir g. sötzung (auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Kündigung) auf Vorschlag des solcher Sachen in der Provinzialinstanz, in denen er bereits in der zugleich gewählt, so en der Aeltere e. e8 1vx a b' Bestreitung der Kosten des Landarmen⸗ und Korri alter nach jüngste Mitglied an der Abstimmung keinen Theil. Dem mit dem Minister des Innern nach vorheriger Anhörun 1. P rovinzialausschusses durch den Haushaltsetat bestimmt. Die Be⸗ Bezürksinstanz entschieden hat, einem anderen Regierungs⸗Präsidenten 8 e. 2 2 8 geordneten z 9 orrigenden Borstgenden und Berichterstatter steht jedoch in allen Fällen Stimm⸗ tages und der Betheiligken b g des Krei sebung dieseg Stelien 15 durch den Pevinzialausschuß. zu uͤbertragen sein. 8 e „22. Heree.. 8 1 .“ eist 1 1 6 wden von dem Ober⸗Buͤrgermeister in ihre Pegahelegeeehende Racht angehörigen Regie I1““ Eee vheade he. S und Hlügdenanne lnnkerhaltung von Irrem, Idioter, Taubstummen. 8 vetinkezeff er Berztzungen über solche Gegenstände, wel Präͤsidenten die Aüünbernen cecee, whensfigeeöung demr heron sengscefs Sie ezalten hre Geitäftinirutahs. rungsbezirk Sigmaringen anbetrifft, so wir es für denselben einer mi dem be zeitweisen Aufhör b d. Bau und Unterbaltung von Verbindun sstraßen wischen d 81 e eines itgliedes oder dessen Verwandten und Ver nung vom 13. Dezember 1872 gemachten Mah 80 Provinzig I von der der übrigen Landestheile der Monarchie etwas abweichenden barkeit vorgeschriebenen Bedingungen. 8 5 „Bo d ! ltung Leeeonzugsstraßen 3 8. oder absteigender Linie oder bis zum dritten vorstehern befähtgten si de“ schuß evelnen 9,0. GBeamte Provinzialinstitute) Ueber die an den ein- ek easzs. daa zesteiim dennigmr. de shaengeraze het ddte gn geshusgen as, ehe a. za de Prtasst ten escnkn ach zvichen dise don Eeühgte;, Erne de⸗ Rtöungrinth zeflören, muß hastebe üch der Kheilnatmnvafftheen bef berwalcntnanseheniiünn end in de Kecbiangkcznset. und Fege⸗ esetze vorzubehalten sein wird. c 1 8 en 2 1“ 8 ·8 . enabg 8 an der Berathung und Abstimmun enthalten. jen nachträglich in di neh I. ie fur fenn’ cowie über die Art der Anstellun 8 Fdic deter Zifer Krs. mder Fiundgüge friszirte 8 5.SSe. 5 E“ zehn Tagen die Klage bei dem Ingeschosr nde zur interhaltung Pecer, Merbiazungästaßen; Pdoch 1 Ebensowensg darf ein Mitgliet bei 8 Berathung und Beschluß⸗ senben sadie 1u““ desses R 8 85 Feeba Uerwettangs der Ministerien als Centralbehörden der allgemeinen andesverwal⸗ tungsgeri⸗ 1 1““ zeschad ieinden iegenden Verpiiites. feassung über solche Angelegenheiten mitwirken, in welchen es in anderer 8 72. (G von heh.. ttwi ltggtar , rlassenden Reglements desiehungsweise durch den Haus. tung ergiebt sich aus dem Vorstehenden von selbst und möchte einer S. 20. Alle drei Iatee schede die heeten in Bezug auf den Wegebau gefetzlich obliegenden Verpflich⸗ 11 Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat, oder als Geschaftsführer, roriigkalangsgast for Polspperezanvgen Uüe. Mltwirkang 88 haltgetat bestimmt. 8 näheren Erläuterung nicht weiter bedürfen. vines Heelet aus, In die Zahl den. Ueofenge 8- üt basesr 2. Einrichtung von Straßenbeleuchtungen au den unter d. gedach. Feant nster 8 v sthütig gewesen ist. Diese Be⸗ stimmung des Provinzialausschusses gemäß §§. 6, 12 und 15 des Ge⸗ liche 0en Neenftliche e kanefedeng und Pflicht ittelb ntwurf eines Gesetzes, betreff end Verfassung und Zahl aus. Die das ee Mal Auzscheidenden werden durch das Loos ten Verbindungsstraßen; 1“ 8 Readeben talre5 , Veggede neschafes 88 Polszeiverwaltung u“ März 1850 Staatsbeamten. 8 die Verwaltung der Provinz Berlin. bestimmt. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. 8 Herstellung von Wasserleitungen, Kanalisationen, sowie ande⸗ lin und Charlottenburg, oder des Kreistages, oder des Kreisausschusses, Soesa . undlmfang der Hrovin; Berlin veiige Pollzes in ie besonderen dienstlichen Verhaͤltnisfe derselben werden durch Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. §. 21. (Ergänzungs⸗ und Ersatzwahlen.) Die Wahlen zur regel⸗ rer Vorfluths⸗ und Entwässerungsanlagen, soweit dieselben nicht nur oder von Kreiskommissionen des Landkreises Berlin keine Anwendung. strafen bis bum Belrage vond e hies EE“ Drovenfallandtage seeerassendes Reglement geordnet . àn pt 2 g Mark anzudrohen. §. 82. ich der B

8 . 1 9 b 8 . lgt: mäßigen Ergänzun des Provinziallandtages finden clle drei Jahre den Interessen einer einzelnen Gemeinde beziehungsweise eines einzel⸗ 1 Wird in Tos⸗ ö1 1 G ge voꝛ 1 1 Hinsicht etzung der Stelle iuziar. verordnen, mit Zustimmung beider Haͤuser des Landtages, was folgt figen Ergänzung des Provinziallandtages fiad §. 61. Wird in Folge des gleichzeitigen Ausscheidens von mehr 73. Selche Polizeivorschriften siaͤd unter der Bezeichnung: beamden mit Militärinvaliden benn0 die tr Anfchven vrcegrda

b 8 . enna tatt. Die Vornahme derselben wird durch den Ober⸗Präsidenten nen Gutbezirks dienen. 1 r Hz ftalt yf. D der IW6. 8,9 Be kten Erster Titel. Von den girr Mlsger der Verfassung der 88 . § 41. v. Dem Provinziallandtage steht die Befugniß zu, außer keh ahe 8 Besch 8.60 8 ve wintiafaugschug volizeiverordnung und unter Bezusnahme auf die betreffenden Be.] erlassenen gesetzlichen Vorschriften. S- in. b“ Alle Ergänzungs⸗ und Ersatzwahlen werden von denjenigen Krei⸗ den dem Provinzialverbande gemäß §. 40 obliegenden Ausgaben, auch ancte, fofee 4 1e 96 8 E1“ z 1 dieses und des Gesetz s vom 11. März 1850 zu erlassen §. 83. In Betreff der Dienstvergehen des Ober⸗Bürgermeisters 11ö1—— provin⸗ Berlin sen vorgenommen, von denen 85 88 ählt geschted 8 grdören egehran eses Farstete S 8 .“ G (68s 65 ff.) Betrifft der Gegenstand eine aätar ees⸗ 1“ dass e sht u“ achen⸗ deten Polizei d Sd zie Vorschriften des Gesetzes vom 2. Tani 1863 Gesetzsamml 4 Fa I Ersatzwahlen für die im Laufe der Wahlperiode usgeschiedenen kung höherer chranstalten, Krankenanstalten u. s. w., unter Zustim⸗ 117. Fs 68 ff.), so xfol t die B ser fln 8 h1“ ’ö 1 er gemäß §. verkündeten Polizeiveror nung S. 465 Anwendung. 8 §. 1. Aus den in der nlage verzeichneten Ortschaften wird, . Monate ung der städtischen Behürden von erlin und Charlottenb heit (§§. 2), so erfolgt die Beschlußnahme durch den Provinzial⸗ der Zeitpunkt bestimmt, mit welchem dieselbe in Kraft treten oll, In x fr Diern S8. 888 1 müssen innerhalb längstens sechs Monaten und jedenfalls vor dem mung der städtischen Behör on Berli d Char ottenburg, so II ausschuß der Provinz Brandenburg. so ist der Anfang 8 Wirksamftent 88 dieser Besttam dengs der Dienstvergehen der übrigen Provinzialbeamten

unter Abtrennung derselben von den Kreisen Teltow und Nieder⸗ 4 ae 1 u““ bkreifes Verlen 1 gca,s. 1 1 barnim, ein besonderer Landkreis Berlin und aus der Stadt Char. Zusammentritte des nächsten Provinziallandtages vorgenommen werden. wie der Vertretung des Landkreises Berlin, Ausgaben zu beschließen. 62. Die oberen Provinzialbeamten (g. 78) können den beurtheilen, enthält aber die verkündete Polizeiverordnung eine solche gaben eee Gesetzes mit folgenden

e ise Te in Die Ersatzmänner bleiben nur bis zum Ende desjenigen Zeitraums §. 42. VI. Der Provinziallandtag beschliet zur Bestreitung der Sitz 8 Provinzialaus schusses zen e EEE’ lortenburg, 11 C venh Kreise Teltow, ein in Thalsohmne für welchen die Ausgeschiedenen gewählt waren. in den §§. 40 und 41 bezeichneten Ausgaben 3 da des Provinzialausschusses mit berathender Stimme bei⸗ Zeitbestimmung nicht, son beginnt die Wirkfamkeit derselbes mit dem ¹) Dem Oberbürgermeister steht die Be besonderer Stadt 2 1 schluß⸗ . 9 11“ .22. Die Namen der neu gewählten Abgeordneten sind von a. über die Verwendung der dem Provinzialverbande aus der 1 ynen. Präͤsident kann zu denjeni n Sitz 3 achten Tage, nach dem Ablaufe desjenigen Tages, an welchem das ach eten Provinzialbeamten, mit Ausnahme der oberen Beam⸗ 8 Der 6 2n jin ns Sahlo; Besli sche dem Ober Präsidenten durch das Amtsblatt bekannt zu machen. Die Staatskasse überwiesenen Fonds nach näherer Vorschrift des Gesetzes, S§. 63. vrsi ühn dent 1. 88 de 1 in betreffende Stück des Amtsblatts, welches die Polizeiverordnung ver⸗ 2 Geldbußen bis zu 30 Mark festzusetzen, öe Gemeindebezhrde der Stadt Berlin einverleibt. Einführung derselben erfolgt durch den Vorsitzenden des Provinzial⸗ 18 11“ S. F 5 und 8 bäms 30. April ten zuzichen, um Vorträge zu 8 Be⸗ kündet, ausgegeben erden e 2) d van Provinzialanstalten steht die Befugniß

d 3 1,I 1 8. is. landtages. 3 wegen der Dotation der rovinzial⸗ un reisverbände; 88. Pra 5 Ab 8 .“ zu, gegen die ihnen na hgeordneten Anstaltsbeamten G. dunf m Lgndkrat Heriin fuden die Worschiften der Freis § 2s. (Einspruch gegen das stattgehabte Wahlverfahren und b übfr die Uerwendung der Einnahmen aus sonstigem Kapital⸗ Ausschu) seinen Geschäftsgang gn. E“ 8 C“ zu zehe Teant festzusehen ug über di ültigkei ahlen.) egen das stattge⸗ un rundvermögen des Provin ialverbandes, so wie über die Ver⸗ eine vegens. ; heve i ne Falns 5 S. 72. (Dblie i es Ober⸗Bürgermeisters. er Ober⸗ 3) gegen die isziplinarverfügn Oberbü b

ig über die Gültigkeit der Wahlen) G ge stattg 9 he W 3 8 durch eine Geschäftsordnung. Dieselbe bedarf der Genehmigung des Bürgermeister führt als Vorsitzender des Provinzialausschusses die der Vorsticher v“

ordnung vom 13. Dezember 1872 mit den in dem gegenwärtige Entscheidu lan - Provinziallandtages und soweit sie Bestimmungen über die unter dem laufenden Geschäfte der kommunalen Provinzialverwaltung Er be die Klage bei dem Bezirksverwaltungsgerichte; gegen die Disziplinar⸗

bestimmter Maßgaben Anwendung. ü bte Wahlverfahren k des Mitglied der Wahlversammlung wendung des Kapitalvermögens Die, Skadtkreise Berlin und Charletten urg sowie der babte, Wohlverfahren C111” nd Wahlvor⸗ über die Aufnahme von Anleihen und die Uebernahr . esonderen Provinz Berlin vereinigt, innerhalb zehn Tagen Einsoruch bei dem Vorsitzenden des h fnah h 9 8 Vorsitz des Ober⸗Präsidenten zu erledigenden Angelegenheiten (g. 56) reitet die Beschlüffe des Provinzialausschusses vor und trägt für die verfügungen des O berpräsidenten innerhalb gleicher Frist die Klage

Landkreis Berlin werden zu einer b Pro b ; 81 6 2n C vF 1 B gen welche nach näherer Vorschrift dieses Gesetzes einen mit den Rechten standes erheben. Die Beschlußfassung über den Einspruch, über wel. B den eehn Aus enthält, auch der Genehmigung des des Innern. Ausführung derselben Sorge. bei dem Oberverwaltungsgerichte statt;

. „schen die Betheiligten vorab zu hören sind, steht dem Provinzialland⸗ schreibung von Provinzialabgaben. 1 Fesc⸗h⸗ 5 88 ae vefe r. Fas “.“ mmunalverband zur Selbstver tage zu. Beh Provinziallandtag kann die Gültigkeit einer Wahl auch §. 43. er Provinziallandtag beschließt über die Einrich⸗ 8 vrovinzialausschusfes in der kommunalen Der Ober Bürgermeister vertritt den Provinzialverband nach 14) in dem auf Entfernung aus dem Amte gerichteten Verfahre waltung seiner 189 85 bilbdet al besonderen Landarmen⸗ von Amtswegen beanstanden. Gegen den Beschluß des Provinzial⸗ tung des Rechnungs⸗ und Kassenwesens, über die Feststellung des jegt 8 Herpen iasausschase die Erledi i0 8 Uasdirais ewaltung außen, insbesondere in Prozessen und in den zur Zuständigkeit der tritt an die Stelle des Regierungspräsidenten der Oberpräsident, a Provinz Berlin bilde zugleich eine onderen Landa landtages findet innerhalb zehn Tagen die Klage bei dem Ober⸗Ver⸗ so wie über die Dechargirung der Jahresrechnung g Pem P Probinztalaschichaßs die esg folgfnder, S bazattgägehenche ofheienden sirüthe Vermaltungssachen. die Feh⸗ 8 Bezirkoregierung das Bezirksverwaltungsgericht und a t 1 1“ . 3 5 waltungsgerichte statt. 1 .86 un 1 1“”“ - güßhr.u „Beschlüsse des 8. ddelt Na ens des Provi talverbandes mit Behörden und Privat⸗ die Stelle des S aatsministeriums das Oberverwaltungsgericht. Di 8. 8 icd Folge * Ausfübrung gihe §. 24 Für die ersten Wahlen werden die Obliegenheiten des §. 44. VIII. Der Provinziallandtag stellt die Grundsätze fest, kanmüfz ersesereier und veheder personen, führt den Schriftwechsel und zeichnet alle Schriftstüͤcke. sch. Beamten der Staatsanwaltschaft bei dem Bezirkeverwaltungsgerich

§§. 1 und 2 erforderliche egelung der Verh e ist, vorb schusses (§§. 12 und 13) von dem Ober⸗Präsidenten, nach denen die Berwaltung der Angelegenheiten des Provinzialber⸗ Kommissionen, Kommissarien oder * e durch Gesetz oder Beschluß §. 76. Urkunden, mittelft deren der Provinzialverband Verpflich⸗ und dem Oberverwaltungsgerichte sind auch in dem auf Entfernung

aller Privatrechte Dritter, durch den Minister des Innern zu be⸗ Provinzial⸗ 8 .“ b Angelege 1 des irk die des Ober⸗Verwaltungsgerichts (§. 13) von dem Minister des In⸗ bandes zu erfolgen hat. Er beschließt über die Erwerbung und die §. 66. II. Der Provinzialansschuß hat die Angelegenheiten des schlusses d

Provinzialbeamten.) Sämmt⸗

fugniß zu, gegen die ihm

Provinziallandtages beauftragt sind. tungen kaüssen unter Anführung 8 Betgefcden Be⸗ aus dem Amte gerichteten Verfahren zuständig. Die Verhandlung

irken. 8 ’“ Ferass 1 stũ b irar H. 66. ovinziallandtages, beziehungsweise des rovinzialaus⸗ vor dem Be irksverwaltungsgerich rverwe 1 in⸗ 8 1 nern wahrgenommen. Veräußerung von Grundstücken und Immobiliarrechten. es geee⸗ . 8 8 es Provinziallandtag za,eztehungsweise; 5 vor Dezir rwaltungsgerichte und Oberverwaltungs erichte fin⸗

dung Fretgkengh, wesche e nästaha unterliegen der Entschei 59 Die Mitglieder des Provinziallandtages erhalten weder §. 45. IX. Der Provinziallandtag beschließt über die Einrich⸗ dösem elaseneralatghegähreede Geshen nhcheng e 11 Züer ücgemeister Pro⸗ 88 Buist nnglichen Berfahren statt. Das Gutachten des Biegigefafan 8

Vorz 8 Di e Diäten noch Reisekosten. tung von Provinzialämtern; er bestimmt die Zahl die Besoldung 1 1 Sne e 8 sowie d, vinzialc 8 en Prleben und mit dem Am Riegel des Provin⸗ hofes is nicht einzuholen. 8

8 8. 4. 1““ der Veränderung Zweiter Abschnitt. Von den Versam AIgg⸗. so wie die Art der Anstellung der Beamten undt⸗ waͤhlt die oberen das dfömaesf zu esceiehenden (§. 8 Nr. 2) sowie des Fealausschusses versehen sein. In denjenigen Fällen, in denen es der Das Verfahren kann mit Ruͤcksicht auf den Ausfall der Vor⸗

* Hee vine enenn.Bertia hech forberli FProvinzlallandtagen Beamten (8. 28) Be“ 8. 67. fIfhuftenden Haushaltsetats zu perwalten. brlehmmiiung her Staatzaufsictsbehorde vedarf, it direlte er Aaer werdesüchung durch Beschluß des Beziekverwaltungszencel echere ene

Die in Folge einer derartigen Veränderung erforderliche Regelung rovinzialla ges. §. 67. III. Der Provinziglausschuß hat vorbehaltlich der Be⸗ fertigung in beglaubigter Form beizufügen. Es bleibt jedoch dem werden.

der Verhälnisse ist auf dem im §. 3 bezeichneten Wege zu bewirken. 2

S EEETES’Se Provinziallandtag vollzieht die Wahlen zum 7 vvinzi 1 gaegn ; ; §. 26. (Berufung des Provinziallandtages.) Der Provinzial⸗ Provanzi ö B stimmung des §. 78, die Provinzialbeamten zu ernennen und deren Provinziallandtage vorbehalten, in den von ihm für einzelne Ver⸗ 8 8 . 1 8 E11u“X 1“ ovinzialausschusse, zu dem Bezirksverwaltungsgerichte und zu den Heschäftzfß let 82 - 8 s M 1 ter 2 inzi issi zaaleich Fehninnelnesalckesos nenbe 5 Vertasbeeengraen ael8e G 6 Ssen9; edgigalich wenigstens ein Mal beru durch das Gesetz fur Zwecke der allgemeinen Landesverwaltung ange⸗ sa getten 2g. Segagssneige und zu perlassenden in Betreff öe Von den Pro vinzialkommissionen. ohne Weiteres nach si 8 L 8 Fasa. S Mitalleber die Eröffnung sowie der vee Kommissionen; er bestellt besondere Kommissionen oder Landesverwaltung) In der allgemeinen Landesverwaltung hat der meite ö“ bescmh v ein -J.s n Büre dse mumittelbare Sae heh F- veeeh scht aung Eine sede Verändernng der Provinzialgrenzen, welche nicht durch Schluß des Provinziallandtages erfolgt durch den Ober⸗Präͤfidenten Femmifsare für Zwecke der kommunalen Provinzialverwaltung hrovinzialausschuß folgende Befugnisse und Obliegenheiten wahrzu⸗ §. 77. Der Over⸗Bürgermeister ist befugt, für die Geschäfte der bheiten des Provinzialverbandes köunen besondene Fömmeifitagelegen⸗ Gesetz erfolgt, ist durch dns Amtsblatt bekannt zu machen. der Provinz als Königlichen Kommissarius oder den für ihn in (. Für die Vollziehung dieser Wahlen gelten die Vorschriften des nehmen: . 8 kommunalen Previnzialverwaltung die vermittelnde und begutachtende Kommissare bestellt werden. ’“ Abschnitt 8 Von den hfgpinzialaugehöeigen, Neser Gggenscheft etnanntge Stelverneter, dem Provinziallandtage) dem Gesehe Kelcitnen Waciterjernene. ee stattgehabt Bersegn eenetasssau eatz de Zaffscta de Fom⸗ .“ der Gemeinde⸗, Amts⸗ und Kreisbehörden in Anspruch zu 3 Vee insetnag, die fe ehrenh der Zuständigkeit und die Art isren Rechten und n. 28. (Kön er Kommissarius be 8 z ge.) Walcee⸗ W“ zmnalangelegenheiten de in, Tei der Hlarlottenburg und Köpe⸗ hmen. 8 und Weise der Zusammensetzung derse zen hängt von dem Beschluss hr . 5. Provinzialangehörige sind alle Anzehörigen der zu der Der Königliche Eennuissarius ist die F allen vab herschren WC Wüipech Pergesaanskalahdtagen aer. 92 8 G 82 de vufschtigung der Sal⸗ 57 §. 78. (Obere Beamte) Dem Ober⸗Bürgermeister können nach des Provinziallandtages ab. Die Wahl der Mitolieden osch ust Provinz gehörigen Kreise. 6 1 handlungen der Staatsbehörden mit dem Provinzia an 89 schlußfassung über den Einspruch steht demn Provinziallandiage zu. 19 egenhe fen ande- Seg anns 5 an zzeili h8. n⸗ näberer; estimmung des Provinzialftatuts zur Mitövirkung bei Er⸗ Provinzialausschusse zu, sofern sich nicht der Provinziallandtag die⸗ S§. 6. (Rechte der Provinzialangehörigen.) Die Provinzialange⸗ hat sich der Provinziallandtag wegen jeder Auskunft oder wegen der Gegen den Beschluß des Provinziallandtages findet innerhalt zehn selegenheiten na⸗ näherer Vorschrift der darüber zu er assenden beson⸗ ledigung der Geschäfte der gesammien oder einzelner Zweige der kom⸗ selbe für einzelne Kommissionen oder Kommissare selbst vorbehält. hörigen sind berechtigt, Materialien, für seine w nfte, hedarf, zn 888 Tagen die Klage bei dem Oberverwaltungsgerichtr statt. E1141“* 1““ zu wehl Frevingiverwaltung noch ndere vom Provinziallandtage Die Kommisstonen oder Kommissare empfangen von dem Provinzial⸗ 1 zu⸗ Theilnahme 8 öö“ und Vertretung des Pro⸗ 6 8 15 Ce C11“ Provinziallandtag ist berechtigt, Anträge und ü. 8 ö“ nea b“ n. Vutachten zu wäh ende obere Beamte mit berathender Stimme zugeordnet 8 ihre Geschäftsanweisung und führen ihre Geschäfte unter eu der zrerithhe. öö Anstalten Närungens aund egunith und Beschwerden, welche die Provinz oder einzelne Theile derselben be⸗ rem Ober Pealtdenten überwiesen werden. werden von dem Ober⸗Bürgermeister in ihre Aemter ein⸗ Sberbafich dnn 1“ des Probinzialverbandungn de Maßgabe der für dieselben bestehenden Der Königliche Kommissarius sowie die zu seiner Vertretung treffen, an die Staatsregierung zu richten. §. 70. III. Dem Provinzialausschusse steht die Reviston und geführt und öXX“ ““ (Sch'uß folgt Bestimmungen. 18 oder Unterstützung abgeordneten Staatsbeamten sind befugt, den üͤberun 48. pori erGrhefehiallandtag nimmt die ihm durch Gesetz u“ Ig⸗ 11 §. 7. (Beitragspflicht zu den Provinzialabgaben.) Die Pro⸗ Sitzungen des Provinziallandtages und der von ihm zur Vorbereitung agenen sonstigen Geschäfte wahr. ö

——————— vin ialangehörigen sind verpflichtet, nach näherer Vorschrift dieses seiner Beschlüsse gewählten Kommissionen beizuwohnen. Dieselben Vierter Abschnitt. Von dem Provinzialausschusse „„. 4 1 G11“ Gesetzes zu den Provinziallasten beizutragen (§§. 91 ff.) müssen auf Verlangen zu jeder Zeit gehört werden. seiner Zusam mensetzung und seinen Geschäften. Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. E ent 1 er; nz ger. autoristrte Annoncen Expedition

Dri Abschni inzi §. 29. (Oeffentlichkeit der Sitzungen des Provinziallandtages.) Die 8 1 ““ 2 8 Hritter Abschn eve;- vinzialstatuten und Sitzungen des Provinziallandtages find öffentlich. Für einzelne Gegen⸗ 88 2 8 Previngialausschasse im Allgemeinen.) Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das 8 von Rudolf Meosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, §8 8. Der Provinzialverband ist befugt: stände kann durch besonderen, in geheimer Sitzung gefaßten Beschluß Parpingfanerwanzatsenzen des Brorinz Postblatt nimmt an: die Iuseraten⸗Expedition 4 L11 und Latangnek nhgs Sacheh 5. 1IZ Etablissements, Fabriken und Cöln, Dresden, Dortmund Frankfurt a. M., Hallea. S., 7 . . 5 ¹ j . 8 2 ol⸗ 1 8 rs 8 8 £ g. 3 2 8 2 p 7 2 8 8 Mas 1 G 1 1) zum Erlasse besonderer statutarischer Anordnungen über solche die Offentlichkeit gusgeschlossen werden. von Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung wird ein Provinzial⸗ zzs Zentschen Reichs⸗Anzeigerz aud Königlich . d 8 g.-e Vechae . Bekanntmachungen. Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗

8. 8 insichtt §. 30. (Be zfähigkeit des rovinziallandtages. Der Pro⸗ 8 2G n. dergl. 6. 3 8 88. seine Verfassung betreffenden Angelegenheiten, hinsichtlich deren das §. 30. (Beschlußfähigkeit des Provinziallandtages.) Der Pr ausschuß bestellt. . Mrenßischen Ktaats-Anzeigern: 3. Verkäufe, Verpachtungec, Submissionen etc. 7 Literarische Anzeigep. burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, 8. 9.

G 8 5 G jcli vinziallandtag kann nur beschließen, wenn mehr als die Hälfte der im S öu“ 5 1 16“ 81 28 1 8 Besetz auf vPhelung nut heist Fac feine .“ §. 10 vorgeschriebenen Mitgliederzahl anwesend ist. (Zusammensetzung des Provinzialausschusses.) Der Pro⸗ Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 4. Verloosung, Amortisat'on, Zinszahlung Theater-Anzeigen. In der Börsen- sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus. zestimmungen enthält. 4 atut darf den ehende setze §. 31 (Ausschluß von den Verhandlungen des Provinzialland⸗ vinzialausschuß besteht aus dem Ober⸗Bürgermeister der Stadt Ber⸗ u. s. w. von öffentlichen Papieren. . X& nicht widersprechen, 3 . G sönlichen Intereffes) vandl Mitglied darf in eigener lin, dem Landrathe des Landkreises Berlin, dem Bürgermeister der E“ G 2) zum Erlasse von Reglements über besondere Einrichtungen ge egen persönlichen Interesses. ; g M. 1g9 Stadt Charlottenburg und zwoͤlf von dem Provinziallandtage zu 8 1“ W 8 b des Provinzialverbandes. 8 1 ngeregenhet im der Betꝛthung und Abstimmung des Provinzial⸗ wählenden Mitgliedern. b 1 tersuchungs⸗Sachen. 8 Söbel van neten anberaumt S Zu diesem Fer. Verkäufe, Verpachtungen, Die Provinzialstatuten und Reglements sind auf Kosten des 8 . 8 8 8 zpIp zrie 1“ ; tüterwald ist wegen Die stahls die gerichtliche Haft min werden die genannten Angeklagten mit der Auf⸗ ““ ubmissionen ꝛc. Propingtalberdohthie durch das Amtsblatt bekannt zu machen. §. 32. (Fassung der Beschlüsse nach absoluter und Zweidrittel⸗ des ähghar heta un. . copinziallandtage wählbare Angehörige Steckbrief. Gegen den ünten 8 bfseichneten beschlessen worden. Seine Festnahme hat nicht aus⸗ forderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde zu 88 1.e weiter Tit V der Vertret d Ve t Stimmenmehrheit.) Der Provinziallandtag faßt seine Beschlüsse nach Vater und Sehn. so wi Brüder können nicht gleichzeitia helbgießer Iulius Hainke, am 3. Juni Seein geführt werden können. Saäͤmmtliche Civil⸗ und erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienen⸗ 1793] Oeffentliche Licitation Zweiter Titel. on der Vertre ung und Verwaltung Stimmenmehrheit. Die Stimmenmehrheit wird ohne Mitzählung 84,5;, ater und Sehn, so wie en nir ühn, Kreis Löwenberg, geboren, welcher seit 12. Ok⸗ Militär⸗Behörden werden ersucht, auf denselben Acht den Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder von Gebänden zum Abbruch. ster Aech rovinzialverbandes Berlin⸗ Derjenigen festgestellt, die sich der Abstimmung enthalten haben. Bei Mitglieder des Provigsialausschusses E E“ ner 1874 von Görlitz kommend, in Berlin wohnte, zu haben, im Betretungsfalle zu verhaften und an solche so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß Am 13. Februar d. J. Vormittags 11 Uhr, Erster Abschnitt. Von der Zusammensetzung des Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Eüt t es Hn des; atovinziallandtages lein z werden dergleichen Ver⸗ id in der Völkerschen Buchhandlung daselbst als mich mit allen bei ihm sich vorfindlichen Gegenstän⸗ sie noch za demselben herbeigeschafft werden können sollen auf dem hiesigen Postgrundstück in der König⸗ 3 Provinziallandtages. Zu einem Beschlusse, durch welchen eine Veränderung des gemäß wandte zugleich gewählt, so 8n ber Aeltere gllein zugelassen. rolporteur beschäftigt gewesen, sich dann hierorts den abliefern zu lassen Limburg a. d. Lahn, den Im Falle des Ausbleibene wird mit der Unter⸗ straße Nr. 60 mehrere Gebäulichkeiten, ppr. 428 us. lies⸗Propinsfalverlammlung (der Provinziallandtag) be⸗ 8. 9 festgestellten Maßstabes für die Verthetlung dnn vhrovinzial; folgt du ec0 8.ahl der Mitglieder des Provinziakaugschasses er⸗ n s Dezember bis 15. Dezember 1974 aufhjelt, Februar 1875., Der Königliche Staatsanwpelt suchung und Entscheidung su canemerem verfahren zu. Meter Grundflaͤche enthaltend, von perschiebe steht aus Abgeordneten der Stadtkreise Berlin und Charlottenburg, abgaben eingeführt werden soll, ist jedoch eine Stimmenmehrheit von folgt auf sechs Jahre. 8 odee gerichtliche Haft wegen wiederholten Dieb⸗ Signalement: Geburtsort⸗ Hinterwald. Religion: werden Goldberg, den 18 Januar 1875. non Stocwerkshöhen und auf c. 5772 Marl abge- sowie des Landkreises Berlin. 1 4 mindestens zwei Drittel der Abstimmenden erforderlich. 1“ Wahl verliert dauernd oder vorübergehend ihre Wirkung ahls aus §. 242 des Strafgesetzbuchs beschlossen evangelisch. Stand, Gewerben Taglöhner. Alter: Königliches Kreisgericht 9r Abtheilung schätzt, öffentlich meistbietend zum Abbruch verstei⸗ §. 10. (Zahl der Mitglieder des Provinziallandtages). Die Zahl §. 33. (Theilnahme der Mitglieder des Provinzialausschusses mit dem gänzlichen oder zeikweisen Aufhören einer der für die Wähl⸗ aden. Es wird ersucht, auf den ꝛc. Hainke zu 16 Sanhe Größe: 4 % Fuß ungefähr Haar: blond. 8 gert werden, wofür die speziellen Bedingungen im der Abgeordneten eines jeden der drei Kreise beträgt für die ersten/ an den Sitzungen des Provinziallandtages.) Ber Vorsitzende und barkeit vorgeschriebenen Bedingungen. 1 ten, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und Stirn: klein Augenbraueb: blond Augen: schwarz. Gubhastarionen, Aufgebote, Vor⸗ Bureau des unterzeichneten Baubeamten vorher in 30,000 oder weniger Einwohner 15. Für jede die Zahl von 30,000 die Mitglieder des Provinzialausschuffes, weiche nicht Mitglieder des Der Provinzjalausschuß hat darüber zu beschließen, ob einer it allen lei ihm sich vorfindenden Gegenständen Nafe und Mund: klein Zähne: etwas breit Kinn: adungen u. dergl. den gewöhnlichen Dienststunden von 9 bis 3 Uhr überschreitende Vollzahl von 15,000 Einwohnern tritt je ein fernerer Provinziallandtages sind, können den Sitzungen desselben mit bera⸗ dieser Fälle eingetreten ist. Gegen den Beschluß des rovinzialaus⸗ ud Geldern mittelst Transports an unsere Ge⸗ vnndh. Gesichtsfarbe: frisch 2 Gesichtsbildung: ein Ediktal⸗Citation. Die Ehefrau des Tisch⸗ eingesehen werden können. Abgeordneter hinzu. thender Stimme beiwohnen. schusses findet innerhalb zehn Tagen die Klage bei dem Oberverwal⸗ Fnanißinspektion hierselbst abzuliefern. Hainke ist Statur: klein. Besondere Kennzeichen: keine. Be⸗ lermeisters Friedrich Wilhelm Sube, Dorothee Berlin, den 2. Februar 1875.

beilage.

Familien-N. achrichten.

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Die Feststellun der von den einzelnen Kreisen §. 34. (Wahl des Vorsitzenden des Provinziallandtages und tungsgerichte statt. sbn 4 Fuß 10 Zoll groß und bartlos it gel⸗ Caroline, geborne Leh Ulhi ider i Der Baubeamte des Kaiserlichen General 3 34. (We Vorsitz ages 1 ““ S WireI: . 1 ind hartlos. eidung: b0 Ro gelke b aroline, geborne Lehmann, allhier, hat wider ihren er Baubea 3 enera Ab ar. u. ausschuß und seines Stellvertreters.) Unter dem Vorsitze des an Jahren ältesten d Alle 28 seeides die Hälft, der⸗ 1. hei 1 Hotsdam, den 1. Februar 1875. j 1“ gelen Tupfen, graue vorgedachten Ehemann Klage auf Ehetrennung Post⸗Amts. wird durch das? latt 5 ebracht. 1 Mitgliedes, welchem die beiden jüngsten Mitglieder als Schriftführer un Uloir 1.1.“ ahlen ersetzt; die BicHeigecden Tentsepoch Königliches Kreigericht. Abtbeilung I. Bacs c sch wegen böslicher Verlassung angestellt. Zur Beant⸗ Der Feststellung ist die durch ge letzte Volkszählung und Stimmzähler zur Seite sehen⸗ wählt der Provinziallandtag in allen Fällen bis zur Einführung der neu Gewählten in Thä igkeit. ““ jetzige Aufenthaltsort meines Stief⸗ wortung der Klage und zur weiteren mündlichen Bekanntmachung. Dounerstag, den 18. Fe⸗

ermittelte Einwohnerzahl der Kreise, mit Ausschluß der aktiven Mi⸗ nach den Vorschriften des diesem Gesetze beigefügten Wahlreglements 1.“ das erste Mal usscheidenden werden durch das Loos be⸗ 8 8 LI1Iq] Drahtbinder Joseph Miezeck sohnes, des Schmiedegesellen Johann Gustab Verhandlung, sowie zur Sühne, steht vor dem Col⸗ bruar d. J., Vormittags 10 Uhr, gelangen im

litärperfonen zu Grunde zu legen. einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter auf die Dauer der Sitzungs⸗ . 1 1 8 ZJosez zer zuletzt j zurg j „[legio ein Termin im Sitzungssaale auf den 29. Franz Gallertschen Gasthofe hierselbst, aus dem 2. Anträge auf Berichtigung der Feststellung sind innerhalb periode. it bung Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. Johann Papay aus Petrowitz sind des unbe⸗ vehnt⸗ April 1889r Morgens 2 Uhr. wozu der diesseitigen Königlichen Forftreviere, und zwar Be⸗

ier Wochen na Ausgabe des Amtsblatts durch welches die Fest⸗ 35. esch5 inzie N §. 54. Die Mitglieder des Provinzialausschusses werden von snten Hausirens dringend verdächtig. Da nun ihr 99. 4 8 8a. er ber 8 ir lauf Neubrück, Jagen 80 und 110, circa 1200 Stäck stellung vergftencf c2⸗ worden ist, bei dem Provinzialausschusse anzu⸗ sizende e Gäßtzoruung des h eröfnet unc sagee E. Wor dem Vorsitzenden (§. 55) in ihre Stellen eingeführt und vereidigt. Pentidlt nicht hat ermittelt werden können, so ist dsh. vS e. füich⸗ setzigen 85 1“ ei cher erscheint vne wird, dn laerf.2 Banhn,8 ühr⸗ den gewöhnlichen Bedin⸗ bringen. Gegen den Beschluß des Provinzialausschusses findet inner⸗ gen und handhabt die Ordnung in denselben. Er kann jeden Zu⸗ Sie können aus Gründen, welche die Entfernung eines Beamten ee sie die gerichtliche Haft beschlossen worden. en et 9. 7 8 89 zu vetzen. 1875 [794] lassung für geständig erachtet demzufolge die Ehe gungen zum öffentlich meistbietenden Verkauf. Die halb zehn Tagen die Klage bei dem Oberverwaltungsgerichte statt. hörer entfernen lassen, welcher Zeichen des Beifalls oder des Miß⸗ aus dem Amte rechtfertigen (§. 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1852, werden deshalb alle Behoͤrden ergebenst ersucht, newalhe N. G.“ ann, Stanschla er mit dem klagenden Theile getrennt und Verklagter Aufmaßregister liegen 3 Tage vor dem Termin im 3. Die Feststellung der Zahl der Abgeordneten bleibt das fallens giebt oder sonst eine Störung verursacht. Gesetzsamml. S. 465) im Wege des Disziplinarverfahrens die beiden Genannten vigiliren, sie im Be⸗ 9. N ager. als allein schuldiger Theil in die gesetzliche Ehe⸗ hiesigen Geschäftszimmer zur Einsicht bereit.

. 413. erste Mal für drei Jahre, sodann für einen Zeitraum von je zwölf Im Uebrigen regelt der Provinziallandtag seinen Geschäfts⸗ Stelle enthoben werden. ungsfalle festnehmen und mit allen bei ihnen sich 1

8 ve. G 8 1 r. 1 f Forsthaus Ho eit, den 4. Februar 1875. Jahren maßgebend. Nach dessen Ablauf wird sie von dem Provin⸗ gang durch eine Geschäftsordnung. . Für das Disziplinarvefahren gelten die Vorschriften des §. 83 indenden Geldern und Sachen an unser Gefäng⸗ Ediktal⸗Citation. Auf Grund der Anklage der ic. eanaftacs eer ncfil 1874. Der Ober Feh. Stubenrauch. alausschusse einer Revision unterworfen und sofern eine Abänderung 8 1 8 8 8 1“ Nr. 4. 1 8 l abliefern zu lassen. Signalement des Königlichen Staatsanwaltschaft zu Löwenberg vom Fnigliches Kreisgericht, 1 Abtheilung. erforderlich ist, gemäͤß 8§. 12 und 13 verfahren Dritter Abschnitt. Von den Geschäften des Provinzial . 55. (Führung des Vorsitzes im Provinzialausschusse.) Vor Eeck: Vorname; Joseph, Geburtsort: Petro. 19 Januar c. ist durch Beschluß des unterzeichneten See [789] Brkanntmachung. 8814. (Vollziehung der Wahlen.) Die Abgeordneten der Stadt⸗ landtages. sitender des Provinzialausschusses ist der Ober⸗Bürgermeister der Stad 1 Geburtsjahr: 1857, Statur: klein, Haare: blond, Gerichts vom 18. Januar c. gegen die Militärpflich⸗ [74] Edictal⸗Citation. Die Lieferung des zu den Staatswasserbauten kreise Berlin und Charlottenburg werden durch den Magistrat und §. 36. (a. Im Allgemeinen.) Der Provinziollandtag ist Verlin. Ist derselbe verhindert, so geht der Vorsitz auf den Land⸗- nd: regelmäßig, Gesscht: oval, Augen: grau, tigen: 1) Carl August Herrmann Fluche, geb. am: Die Ehefrau des Schmiedemeisters Friedrich Baukreise Nienburg im Jahre 1875 erforderlichen die Stadtverordnetenversammlung in gemeinschaftlicher Sitzung unter berufen: 8 Frath des Landkreises Berlin über. be: regelmäßig, besondere Kennzeichen: keine. 24. Februar 1851 zu Rosenau, Kreis Liegnitz, hei⸗ Wilhelm Dobe, Marie Elise, geb. Wagner, zu Stuckmaterials soll im Wege der oͤffentlichen Sub⸗ dem Borsitze des Bürgermeisters, die Abgeordneten des Landkreises J. über diejenigen, die Provinz betreffenden Gesetzentwürfe, sowie 8. 56. Betrifft der Gegenstand der Berathung des Provinzial⸗ b nalement des Papay: Vorname: JFohann, mathsberechtigt in Wolfsdorf, Kreis Goldberg, 2) Erxleben hat wider ihren vorgedachten Ehemann mission an einen einzigen Unternehmer vergeben Berlin durch die Kreisvertretung gewählt. sonstigen Gegenstände sein Gutachten abzugeben, welche ihm zu diesem ausschusses eine Angelegenheit der allgemeinen Landesverwaltung tr: 23 Jahr, ledig, Statur: groß, Hsare: schwarß Auzust Gottlieb Herrmann Feilhauer, geb. amf 26. Klage auf Ehetrennung wegen böslicher Verlassung werden, wozu Termin auf den . 15. Die Vollziehung der Wahlen der Provinziallandtags⸗ Behufe von der Staatsregierung überwiesen werden; b (§§. 68 ff.), so übernimmt der Ober⸗Präsident oder dessen Stellvertreter ten: schwarz, Nase und Mund: proportionirt, Februar 1852 zu Goldberg, 3) Robert August Rein⸗ angestellt. v 17. Februar 1871, Vormittags 11 Uhr, Abgeordneten erfolgt nach näherer Vorschrift des diesem Gesetze bei⸗ II. den Provinzialverband zu vertreten, und nach näherer Vor⸗ den Vorsitz mit vollem Stimmrechte. 8 8 sbt: länglich. Stralsund, den 25. Januar 1875, hold Götze, geb. am 8. März 1852 zu Goldberg, Zur Beantwortung der Klage, zur weiteren in dem Geschäftszimmer des unterzeichneten Bau⸗ gefügten Wahlreglements. schrift dieses Gesetzes über die Angelegenheiten desselben, sowie über Zweifelsfalle hat das Oberverwaltungsgericht darüber nigliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 4) Heinrich Wilhelm Richard Walde, geb. am 26. mündlichen Verhandlung der Sache und auch zum Inspektors angesetzt ist. 12 z5. 16. (Wählbarkeit zum Provinziallandtags⸗Abgeordneten.) diejenigen Gegenstaͤnde zu berathen und zu beschließen, welche ihm Bestimmung zu treffen, ob bei der Berathung eines der Mai 1852 zu Hockenau, Kreis Goldberg, 5) Carl Versuche der Sühne steht ein Termin im Sitzungs⸗ Die Unternehmer haben ihre Offerten portofrei Wählbar zum Mitgliede des Provinziallandtages ist jeder selbständige zu diesem Behufe durch Gesetze oder e- Verordnungen über⸗ Ober⸗Präsident oder der Ober⸗Bürgermeister den Vorsitz zu ühren hat. 2. Oktober 1874 gegen die Marie Auzust Haertel, geb. am 16. August 1852 zu Wolfs⸗ saale des Kollegii und versiegelt mit der Aufschrift: 1 Sen2 Angehörige des Deutschen Reichs, welcher das dreißigste Lebensjahr wiesen sind oder in Zukunft durch Gesetz ü erwiesen werden. 8 §. 58. (Berufung des Provinzialansschusses.) er rovizial- Gei —¹ s Meiches Kreis Cch 8. verlassene orf, Kreis Goldberg, 6) Carl Gustav Heinrich am 29. April 1875, Morgens 11 Uhr, „Submission auf Stucknaterial⸗Lieferung“ vollendet hat, sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindet und §. 37. (b. Im Besonderen.) Zu den Befugnissen und Obliegen⸗ ausschuß versammelt sich, so oft es die Geschäfte erfordern. „Die sbrie 1— Fen e 8 Caff 1, den 16. Lindner, geb, am 8. Mai 1852 zu Mittel⸗Lobendau. an, wozu der Verklagte unter der Warnung vorge⸗ bis zum festgesetzten Termine einzureichen. 8 seit mindestens einem Jahre der Provinz durch Grundbesitz oder Wohn⸗ heiten des Provinziallandtages gehören insbesondere folgende: Berufung zu den Versammlungen erfolgt durch den Ober⸗Bürger. 8 ar 87e⸗ De 889 lt Mlh elmi Kreis Goldberg, 7) Ernst Heinrich Schael, geb. am laden wird, daß, wenn derselbe nicht erscheint, er Die Submissions⸗ und Lieferungsbedingungen kön⸗ sitz angehört. I. Der Provinziallandtag beschließt über den Erlaß von Statu⸗ meister nach vorherigem Einvernehmen mit dem Ober⸗Präsidenten; 86 2 r Staatsanwalt. 3. Juli 1852 zu Ts ppendorf, Kreis Goldberg, wegen der böslichen Verlassung für geständig erachtet, dem⸗ neu in der Zeit vom 10. bis 17. d. M. täglich von Als selbständig gilt derjenige, welchem das Recht, über sein Ver. ten und Reglements gemäß §. 8. 6 3 e sie muß erfolgen, sobald es von dem Ober⸗Prasidenten zur Erledigung Entziehung vom Militärdienst auf Grund des §. 140 zufolge die Ehe getrennt und Verklagter als allein 40 bis 12 Uhr bei dem Unterzeichneten eingesehen ögen zu verfügen und dasselbe zu verwalten, nicht durch gerichtliche . 38. II. Der Provinziallandtag beschließt, in welcher Weise von Geschäften der allgemeinen andezverwactung pellangt wird, in⸗ der am 23. Januar d. J. gegen Jakob Strafgesetzbuchs und des Gesetzes vom 3. Mat 1852 schuldiger Theil in die gesetzliche Ehescheidungsstrafe werden. 8 Staatsprästationen, welche von dem Provinzialverbande aufzubringen gleichem auf schriftlichen Antrag der Hälfe der Mitglieder des Pro⸗ von Loßhaufen erlassene Steckbrief wird die Untersuchung eröffnet und ein Termin zur münd⸗ verurtheilt werden wird. Nienburg a. Weser, den 3. Februar 1875.

nordnung entzogen ist. . . 179 Dies Wäzibarkei geht verloren, sobald eines der im sind, und deren Aufbringungsweise nicht schon durch das Gesetz vor⸗ vinziglauzschusses. 8 8 ““ berledigt zuruͤckgezogen. Cassel, 2. Februar lichen Verhandlung auf Dienstag, den 16. März c., Nenhaldensleben, den 30. Dezember 1874. Der Bau⸗Inspektor. §. 16 gedachten Erfordernisse bei dem bis dahin Wählbaren nicht geschrieben ist, vertheilt werden sollen Durch Beschluß des Provinzialausschusses können im Einv & er Staatsanwalt. Wilhelmi. Mittags 12 Uhr, im Sitzungssaale des unterzeich⸗ Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. H. Hoffmann.