AKiichtamtliches. Deuntsches Neich.
‿½
ꝗbqcPreußen. Berlin, 6. Februar. Se. Majestät der
Kaiser und König nahmen heute in Gegenwart des Gou⸗
verneurs und des Kommandanten von Berlin
militärische Mel⸗
dungen entgegen, empfingen den General⸗Adjutanten General der
Kavallerie Grafen von Bismarck⸗Bo
des Militär⸗ und des Civil⸗Kabinets.
— Beide Kaiserliche Majestäten erschienen gestern Abend auf dem Feste des französischen Botschafters und ver⸗ weilten daselbst bis nach dem Souper.
— Se. Kaiserliche und Königliche
Hoheit der
Kronprinz nahm gestern um 11 ½ Uhr Vormittags militä⸗
rische Meldungen entgegen. die Höchsten Herrschaf
Botschafter.
Abends 9 ³¾4 Uhr begaben Sich ten zum Ball bei dem französischen
— Bei Ihren Majestäten dem Kaiser und der
Kaiserin fand, wie bereits in Allerhöchstihrem Palais Ba ergangen. gelegenen Räumen vom Balkonsaal bis zu Speisesaal
dazu 500 Einladungen den Linden dem blauen
die Fürsten und Fürstinnen,
linnen und die
übrige
war
nicht tanzende
gemeldet, am Donnerstag, den 4., U und Souper statt.
Es waren
nach
In den vorderen,
das diplomatische Corps, die Excellenzen mit Gemah⸗ Gesellschaft ver⸗
sammelt, im runden Saale die tanzenden Herren und Damen. Der Anzug war für die Herren in Civil und Militär in Gala, für die Damen im Ballkleide.
Die Königlichen Prinzen und in den Salons rechts vom Balkon gen 9 ½ Uhr erschienen Ihre Maje⸗ begrüßten zuerst das diplomatische nach dem Range die übrigen im Malachit⸗
Majestäten empfangen.
Corps und dann
Ge stäten in der Gesellschaft,
Prinzessinnen versammelten Sich saal und wurden hier von Ihren
zimmer und im blauen Saale aufgestellten Gäste und nahmen darauf unter dem offenen Portikus des runden Saales den Eintritt in denselben. Se. Majestät der Kaiser und König, im rothen Galarock
der Gardes du Corps, führten Ihre
Kaiserliche und Königliche
Hoheit die Kronprinzessin, Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit
der Kronprinz in der Uniform der Kaiserin⸗Königin. Heraklesmarsches machten Allerhöchst⸗ kurzen Polonaise⸗Umgang, waren Ihre Königliche Hoheit die Prinz Herzogin von Anhalt, Ihre Kör Friedrich Carl und die Herzogin Wi
Majestät die
Mit Ihren Majestäten
Ihre Königlichen Hoheiten die
beth, Ihre Hoheiten die Prinzessinn und Elisabeth von Anhalt,
Carl und Se. Hoheit der He der Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗Strelitz und der Erbprinz Sachsen⸗Meiningen,
von burg⸗Schwerin und der
theiligte Sich außer an Contretär
der
Königin⸗Kürassiere, Ihre Unter den Klängen des und Höchstdieselben einen
worauf die Rundtänze begannen.
in den runden Saal getreten
essin Carl und Ihre Hoheit die niglichen Hoheiten die Prinzessin lhelm von Mecklenburg⸗Schwerin, Prinzessinnen Marie und Elisa⸗ en Marie von Sachsen⸗Meiningen Se. Königliche Hoheit der rzog von
Hol Prinz Anhalt, Ihre Hoheiten
Herzog Paul von Mecklen⸗
der Prinz Friedrich von Hohenzollern. Ihre Kaiserliche und Königliche
Hoheit die Kronprinzessin be⸗ nzen auch am Rundtanze. Es
urden außer drei Contretänzen und Lancier, den Cotillon einge⸗ schlossen, 6 Tänze nach den beliebtesten neuesten Melodien getanzt. Während des Balles machten Ihre Majestäten in den an den runden Saal angrenzenden Räumen unter Ihren Gästen die
Tcournze, richteten an begaben Sich an der
die meisten derselben huldvolle Worte und Spitze derselben gegen 12 Uhr durch die
gelbe Galerie nach dem Adlersaal, wo das Souper eingenom⸗
men wurde
— Gestern Abend erschienen Ihre Majestäten der Kaiser
und die Kaiserin auf dem Ballfeste,
welches der fran⸗
zösische Botschafter, Vicomte von Gontaut⸗Biron, in seinem
Hotel am Pariser Platze veranstaltet hatte. die Säle, welche von einer glänzenden und hatte der Botschafter die
schaft gefüllt waren,
jestät die Kaiserin⸗Königin zu führen. Kaiser und König hatten der ältesten Tochter des Botschaft Begleitung Ihrer Majestäten Königlichen Hoheiten der Kro Königlichen Hoheiten der Prin
Beim Eintritt in zahlreichen Gesell⸗ Ehre, Ihre Ma⸗
Se. Majestät der
Comtesse von Gontaut⸗Biron, der ers, den Arm gereicht. befanden Sich Ihre Kaiserlichen und nprinz und die Kronprinzessin, Ihre zund die Prinzessin Carl, die Prinzessin
In der
Friedrich Carl, die Prinzessinnen Marie und Elisabeth, Ihre Hoheit Sachsen⸗Meiningen, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Albrecht und Alexander, der Prinz August von Württemberg und der Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗Strelitz, Ihre Hoheiten der Erbprinz von Paul von Mecklenburg⸗Schwerin, der Prinz Friedrich von Hohen⸗
die Prinzessin Marie von
zollern.
nacht das Souper ein.
— Der Bundesrat
sitzung. Den Vorsitz füh
Vorgelegt wurden Schreiben des betreffend: a. den Entwurf eines
Die Allerhöchsten und Sich vielfach unter den Gästen u
Sachsen⸗Meiningen, der Herzog Höchsten Herrschaften bewegten
nd nahmen dann nach Mitter⸗
h hielt am 4. d. M. die 8. Plenar⸗ rte der Staats⸗Minister Dr. Delbrück.
Präsidenten des Reichstags, Bankgesetzes; b. den Gesetz⸗
entwurf über die Kontrole des Reichshaushalts ꝛc. für 1874; c. den Gesetzentwurf wegen Erweiterung der Umwallung von
Straßburg; d. den Gesetzentwurf Macht im Frieden; Einführung des Gesetzes über die
die bewaffnete
Bayern und in Württemberg; Resolution wegen Vorlegung des Ent⸗
Reblaus⸗Krankheit; g. die
wurfs eines Gefängnißgesetze Petitionen an den Reichs
rücksichtigung.
über die Naturalleistungen für e. die Gesetzentwürfe wegen Quartierleistung bezw. in f. den Gesetzentwurf über die
s; h. die Ueberweisung verschiedener kanzler zur Prüfung und event. Be⸗
Den Ausschüssen überwiesen wurden zwei Vorlagen, betref⸗
fend: den Entwurf eines Gesetzes Ausländern, welche im Reichsdien
über die Naturalisation von ste angestellt sind und die Ver⸗
anstaltung einer Enquôte über die Verhältnisse der Gewerbe und
Fabrikarbeiter.
Sodann wurde Beschluß gefaßt über den Entwurf eines
Gesetes, betreffend die die Cheschließung.
Ausschußberichte wurden erstattet über a. stellung der Einnahmen an Zöllen, Branntwein⸗ und Braumalzsteuer
Beurkundung des Personenstandes und
die definitive Fest⸗ Salz⸗, Rübenzucker⸗, Tabak⸗, für 1870 — 1871; b. die Fest⸗
stellung des Feingehalts der Silberwaaren.
Endlich wurden Mittheilun Reichsbeamten,
verhältnisse von zwei
gen
gemacht über die Pensions⸗ so wie über die Einfüh⸗
rung einer einheitlichen Benennung der Reichsgoldmünzen.
— Der Verlauf der
Verhandlungen über den in der vor⸗
letzten Session des Reichstages vorgelegten Entwurf eines Gesetzes,
etreffend die Abänderung
einiger
immungen der Gewerbe⸗
hlen und hörten die Vorträge
ordnung, hatte dem Reichskanzler⸗Amt Anlaß gegeben, über Bestand, Einrichtung und Wirksamkeit der durch den Gesetz⸗ entwurf berührten, nach §. 108 der Gewerbeordnung zur Ent⸗ scheidung gewerblicher Streitigkeiten berufenen Behörden durch Vermittelung der Bundesregierungen nähere Mittheilungen ein⸗ zuholen. Die Absicht dabei war, aus dem so gesammelten Materiale für die Würdigung der im Laufe der Verhandlungen des Reichstages für und wider die bezüglichen Bestimmungen des Gesetzentwurfes geltend gemachten Erwägungen, umfang⸗ reichere und sicherere, als die bis dahin gebotenen Grundlagen zu gewinnen. Inzwischen ist — großentheils zufolge der im Reichstage und in der Presse an den Gesetzentwurf geknüpften Erörterungen — in den gewerblichen Kreisen eine Bewegung hervorgetreten, welche über die Grenzen des Entwurfes hinaus die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zum Gegenstande vielseitiger Kritik und zahlreicher Wünsche ge⸗ macht hat. Nach der Ansicht des Reichskanzler⸗Amtes wird sich der Bundesrath einer ernsten Würdigung dieser Meinungs⸗ äußerungen nicht entziehen können, bevor er sich über die end⸗ gültige Erledigung der immer noch schwebenden legislativen Frage schlüssig macht. Für eine solche Würdigung fehlen aber, fast noch mehr wie für die Prüfung der bereits vom Reichs⸗ kanzler Amte erörterten Punkte, die geeigneten Unterlagen, insofern über die zeitige Gestaltung der hauptsächlich in Betracht kom⸗ menden Verhältnisse des Gewerbewesens, über die Einwirkun⸗ gen des bestehenden Rechtes, über die unter den Betheiligten selbst herrschenden Anschauungen und Wünsche sowohl aus dem Gebiete des Handwerkes, als auch des Fabrikbetriebes zuverlässige und ergiebige Mittheilungen nicht vorliegen. Diesem Mangel kann nicht durch einfache Sammlung thatsäch⸗ lichen Materials Seitens der Behörden in den einzelnen Bun⸗ desstaaten abgeholfen werden, da die fehlenden vermißten Unter⸗ lagen sich füglich nicht anders als mittelst persönlicher Vernehmung zahlreicher Gewerbetreibenden auf Grund eines einheitlichen Pro⸗ grammes durch damit zu betrauende Beamte gewinnen lassen. Demgemäß hat der Reichskanzler den Bundesrath ersucht, sich damit einverstanden zu erklären, daß über die bezüglichen Fragen, die in einem Programme zusammengestellt sind, eine Enquste veranstaltet werde, und zwar durch mündliche Vernehmung einer größeren Anzahl mit den Verhältnissen des Gewerbewesens praktisch vertrauter, vorzugsweise aus dem Stande der Arbeit⸗ geber (Fabrikbesitzer und Meister), sowie der Arbeitnehmer (Fabrikarbeiter und Gesellen) unter Berücksichtigung der ver⸗ schiedenen, in dem gewerblichen Leben vertretenen Richtungen auszuwählender Männer; daß die Vernehmungen unter Leitung der damit beauftragten Beamten in einzelnen gewerbfleißigen Orten — durch welche, was Preußen, Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg, Baden und Hessen betrifft, sämmtliche größere Verwaltungsbezirke vertreten erscheinen — stattfinden sollen; daß die Antworten der Sachverständigen, unter Angabe des Berufes der letzteren, bei Gewerbetreibenden insbesondere des Standes (Fabrikbesitzer, Fabrikarbeiter, Meister, Geselle) und des Gewerbes, in kurzen Protokollen niedergelegt und die Protokolle dem Reichskanzler⸗Amte eingesendet werden sollen.
Das Programm werden wir in der nächsten Nr. d. Bl. veröffentlichen.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Seewesen und für Rechnungswesen, die vereinigten Aus⸗ schüsse desselben für das Seewesen und für Justizwesen, die ver⸗ einigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
den
— Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die erste Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend den standesherrlichen Rechtszustand des Herzogs von Arenberg wegen des Herzogthums Meppen fortgesetzt und antwortete zunächst der Justiz⸗Minister Dr. Leon⸗ hardt, welcher inzwischen im Hause erschienen war, auf die An⸗ griffe des Abg. Windthorst (Meppen). (S. unter Landtags⸗ angelegenheiten.) Dann trat das Haus sofort in die zweite Lesung ein.
§. 1. Die hannoverschen Verordnungen vom 9. Mai 1826 über die standesherrlichen Verhältnisse des Herzoglich Arenbergschen Hauses in dem vormaligen Amte (jetzigen Kreise) Meppen (Hannov. Gesetz⸗Samml. 1826, Abth. I. S. 155), vom 5. Oktober 1827 über die Aemter⸗ und Gerichtsverfassung in dem Herzogthum Arenberg⸗ Meppen (Hannov. Gesetz⸗Samml. 1827, Abth. I. Seite 97), und vom 8. August 1852, betreffend die Rechtspflege und Verwaltung im Herzogthume Arenberg⸗Meppen (Hannov. Gesetz⸗Samml. 1852, Abth. I. Seite 237), werden, soweit sie noch in Geltung sich be⸗ 1. von denen im §. 9 bezeichneten Zeitpunkte an außer Kraft gesetzt,
wurde nach einigen Bemerkungen des Abg. Windthorst (Meppen) und einer Erwiderung des Justiz⸗Ministers Dr. Leonhardt (S. unter Landtags⸗Angelegenheiten) angenommen.
§. 2 lautet:
Vom 1. April 1875 an wird die dem Herzoge von Arenberg im Herzogthume Arenberg⸗Meppen, einschließlich der Stadt Papenburg, bisher zugestandene standesherrliche Gerichtsbarkeit und obrigkeitliche Verwaltung, letztere mit den aus diesem Gesetze sich erge⸗ henden Vorbehalten, ohne Entschädigung aufgehoben. — Die Gerichtsbarkeit in dem vorbezeichneten standesherrlichen Gebiete wird hinfort durch vom Staate bestellte Gerichtsbe⸗ hörden, deren Einrichtung und Zuständigkeit durch die Vor⸗ schriften über die in der Provinz Hannover bestehende Gerichts⸗ verfassung bestimmt wird, im Namen des Königs ausgeübt. — Die Amtsverwaltung im standesherrlichen Gebiet wird, unter Wegfall der bisherigen Herzoglichen Aemter, durch unmittelbar Königliche, nach den allgemeinen Vorschriften über die Amtsverfassung in der Provinz Hannover einzurichtende Aemter geführt, welche nur nach Maßgabe der Bestimmungen im §. 6 Nr. 9 zugleich im Namen des Herzogs noch zu fungiren haben.
Hierzu lagen Amendements vor:
a. des Abg. Windthorst: 1) die Worte „ohne Entschädigung“ zu streichen; 2) hinter dem ersten Absatz folgenden Zusatz zu machen: „Dem Herzoge steht das Recht zu, für die Stellen der Ober⸗ und Unterbeamten bei den Amtsgerichten und den Verwaltungsämtern der Königlichen Regierung solche Persönlichkeiten zur Bestätigung zu prä⸗ sentiren, welche nach den bestehenden Vorschriften zur Wahr⸗ nehmung der bezeichneten Dienststellen geeignet sind; even⸗ tuell aber denselben Zusatz mit Beschraͤnkung auf die Stellen bei den Verwaltungsämtern zu machen; 3) für den Fall der Ablehnung der Anträge unter 2 hinter dem ersten Absatz des § 2 einzuschalten: „Die für die oben ausgesprochene Aufhebung der standesherrlichen Gerichtsbarkeit und der ob igkeitlichen Verwal⸗ tung dem Herzoge gebührende Entschädigung wird nach vorgängiger Verhandlung mit demselben durch ein besonderes Gesetz festgest nn.
b. Des Abg. v. Bismarck (Flatow): 1) ebenfalls die Worie
„ohne Fentschsdghmt e streichen, 2) dem Schlusse des Paragraphen, e
hinzuzufügen: „die tsetzung einer Entschädigung bleibt einem beson⸗ deren Gesetze vorbehalten.“
c. Der Abgg. Dr. Bening und Lauenstein: 1) die Worte: „letztere mit den aus diesem Gesetze sich ergebenden Vorbehalten“ und ferner
die Worte: „welche nur nach Maßgabe der Bestimmungen in §. 6
Nr. 9 zugleich im Namen des Herzogs noch zu fungiren haben“ zu streichen.
Ueber das Amendement zu c. Nr. 1 soll erst nach Be⸗ schlußfassung über den §. 6, welcher von den erwähnten Vor⸗ behalten handelt, abgestimmt werden.
Nach einer längeren Debatte zwischen den Abgg. Lauenstein, Dr. Bening und Windthorst (Meppen) wurde §. 2 mit dem zweiten Amendement der Abgg. Bening und Laͤuenstein ange⸗ nommen. Um 4 Uhr vertagte das Haus die weitere Debatte.
— In der heutigen (8.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher am Ministertische der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Camphausen, und der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, Dr. Frieden⸗ thal, mit zahlreichen Regierungskommissarien beiwohnten, wurde zunächst das Resultat der Kommissionswahlen, wie folgt, mitgetheilt: —
8 Es bilden die betreffenden Kommissionen die Abgeordneten: Bludgetkommission: Lasker (Vorsitzender), Virchow (stellvertre⸗ tender Vorsitzender), Hammacher, Wehrenpfennig, Roevpell, Rickert, Miquel, Weber (Erfurt), Kieschke, v. Benda, Hänel, Richter (Hagen), Hoppe, v. Grothe, Stathz, Hundt v. Hafften, Stenzel, Tiedemann, Bernards, v. Heeremann, Schröder (Lippstadt).
Rickert (Stellv.),
Rechnungskommission: Virchow (Vors.), Strecker, Dauzenberg, Ludendorf, Michaelis.
Unterrichtskommission: Techow (Vors.), Pauer (Stellvertreter), Witte, Mommsen, Kisel, Wallichs, Seyffart, Krech, Schläger, Schmel⸗ zer, von Oven, Perger, Briese, Hofmann, Rahts, Bergenroth, Schmidt (Sagan), Graf von Königsdorff, von Chlapowski, Brüel, Lindemann.
Justizkommisston: v. Rönne (Vorsitzender), Thilo, Bisenbach, Rübsam, Wittrock, Sarazin, Laport, Welter, Thulheuer, Warburg, v. Bismarck (Flatow), Pilaski, Döring, Beisert.
Gemeindekommission: Delius (Vorsitzender), Runge⸗Berlin (Stellvertreter), Lutteroth, Rüppel, Thörck, Lauenstein, Bong, Schmidt, Götting, Scholz, Gajewski, Graf v. Schmistna⸗Kerssenbrock (Beckum), Prinz Handjery, Schliper, Wagner (Naugard).
Agrarkommission: Schellwitz (Vorsitzender), Seelig (Stellver⸗ treter), Douglas, Donalies, Thomsen, Hentze, Neumann, Vettersen, v. Schorlemer⸗Alst, Lux, Herrlein, Spangenberg, v. Roy, Albrecht.
Petitionskommission: Gneist (Vorsitzender), Petri (Stellvertre⸗ ter), Korzewski, Maytzinski, Krah, Rüppel, Frentzel, Seydel, Wiß⸗ mann, v. Löper⸗Löpersdorf, v. Bähr⸗Bährenhoff, Nilsche (Münster⸗ berg), v. Tempelhoff, Jacobi, Dr. Kapp, Kalle, Zähle, Ibach, Röcke⸗ rath, Hüffer, Sarrazin, Schütt, Neubert, Meyer⸗Merseburg, Kallen⸗ bach, Richter (Sangerhausen) Thilenius, Lehfeldt.
Geschäftsordnungs⸗Kommission: Wachler (Vorsitzender), v Denzin (Stellvertreter), Haucke, Elgnowski, Kletschke, Lieber, Krebs Fritze, Maß, Sachse, Müller (Trier), Häbler, Grünhagen.
Kommission für das Waldschutzgesetz: Schellwitz (Vorsitzender) Bening (Stellvertreter), Bernhardt, Mühlenbeck, Schmidt (Sagan), Parisius, Brüggemann, v. Schorlemer⸗Alst, Graf Matuschka, Pfaffe⸗ rott, v. Löper, Braun (Waldenburg), Thiel, Thilenius.
Dann setzte das Haus die zweite Berathung des Gesetz⸗
thums Meppen fort.
dem Herzoge verbleiben sollen, erregte eine längere lebhafte Debatte, an welcher sich die Abgg. Dr. Eberty, von Bismarck⸗Flatow, Dr. Bening und der Regierungs⸗Kommissar Geheime Regierungs⸗ Rath von Brauchitsch betheiligten. §. 6 wurde mit einigen von den Abgg. Dr. Bening und Lauenstein beantragten Aende⸗ rungen angenommen. Die §§. 7 und 8 wurden ohne erheb⸗ liche Debatten genehmigt; in §. 9 wurde als Einführungs⸗ termin der 1. Oktober 1875 angenommen. Bei Schluß des Blattes trat das Haus in die zweite Lesung des Etats der Domänenverwaltung ein.
— In der Woche vom 17. bis 23. Januar 1875 sind geprägt worden an Goldmünzen: — Mark 20⸗Mark⸗ stücke, — Mark 10⸗ Markstücke; an Silb ermünzen: 1,709,240 Mark 5⸗Markstücke, 724,564 Mark 1⸗Markstücke, 343,913 Mark 40 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nick elmünzen: 84,170 Mark 20 Pf. 10⸗Pfennigstücke, 84,767 Mark 50 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 53,206 Mark 26 Pf. 2⸗Pfennigstucke, 18,549 Mark 10 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 882,540,800 Mark 20⸗Markstücke, 229,293,160 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 7,403,850 Mark 5⸗Mark⸗ stücke, 35,479,313 Mark 1⸗Markstücke, 10,434,972 Mark — Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 5,015,688 Mark 40 Pf. 10⸗Pfennigstücke, 1,878,824 Mark 50 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 1,931,362 Mark 64 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 777,154 Mark 29 Pf. 1⸗Pfennig ücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 882,540,800 Mark 20⸗Markstücke, 229,293,160 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 9,113,090 Mark 5⸗Mark⸗ stücke, 36,203,877 Mark 1⸗Markstücke, 10,778,885 Mark 40 Pf. 20⸗ Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 5,099,858 Mark 60 Pf. 10⸗Pfen⸗ nigstücke, 1,963,592 Mark — Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfer⸗ münzen: 1,984,568 Mark 90 Pf. 2⸗Pfennigstuͤcke, 795,703 Mark 39 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,111,833,960 Mark; an Silbermünzen: 56,095,852 Mark 40 Pf.; an Nickelmünzen: 7,063,450 Mark 60 Pf.; an Kupfermünzen: 2,780,272 Mark 29 Pf.
— In Anknüpfung an unsere gestrige, die Herbeifüh⸗ rung einer einheitlichen deutschen Rechtschreibung betreffende Mittheilung bemerken wir zugleich als Antwort auf mehrere, bereits an uns ergangene Anfragen, daß es in der Absicht des Kuratoriums des „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers“ liegt, sich mit dem Professor von Raumer in Verbindung zu setzen, um im Anschluß an das von demselben zu erwartende Gutachten, auf der Grundlage des von dem Vereine der Berliner Gymnasiallehrer herausgegebenen orthographischen Wegweisers, durch die beabsichtigten Verhand⸗ lungen mit Zeitungen und Buchhandlungen diese Angelegenheit praktisch zu fördern.
— Der Königlich preußischen Post⸗Zollexpedition in Berlin ist die Ermächtigung ertheilt worden, Uebergangsscheine über mit der Post eingehende Waaren zu erledigen.
— Der Geveral⸗Lieutenant von Rauch, Commandeur der 9. Division, hat sich in seine Garnison zurückbegeben.
— S. . S. „Augusta“ und S. M. Kanonenboot „Albatroß“ sind am 4. Februar cr. Nachmittags, von San⸗ tander kommend, in Ferrol eingetroffen.
Bayern. München, 4. Februar. Ueber den Hofball melden bayerische Blätter Folgendes:
Der gestern im Festsaalbau der Königlichen Residenz abgehalten Hofball, der einzige in diesem Jahre, war sehr glänzend. Ser Majestät der König erschien bald nach 7 Uhr, die Prinzessin Lud wig am Arme führend, in der Oberst⸗Uniform seines (4.) Chevau leger⸗Regiments. Es fand hierauf die Vorstellung von 21 Damen II. Rangklasse, 3 neu ernannter Kämmerer (Frhr. v. Malsen, Frhr.
gestrigen
8
v. Crailsheim und Frhr. v. Bethmann), sowie 12 fremder Herren, meistentheils Mitglieder auswärtiger Gesandtschaften, ferner des Gou⸗
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entwurfs, betreffend den standesherrlichen Rechts⸗ zust and des Herzogs von Arenberg wegen des Herzog⸗ Die §§. 3—5 wurden ohne erhebliche De⸗ batte genehmigt; §. 6, welcher die Rechte und Ehren aufzählt, welche
147 Millionen veranschlagt sind.
1“ “ —— verneurs von Ulm, General⸗Lieutenants v. Berger und Generals Baron Schönfeld, endlich von 6 Damen III. Rangklasse statt. Die Polo⸗ naise eröffnete Se. Majestät mit der Gemahlin des württembergischen Gesandten Frhrn. v. Soden, Prinzessin Ludwig wurde geführt vom russischen Gesandten von Ozerow, Prinzesfsin Gisela vom preußischen Gesandten Frhrn. von Werthern, Prinzessin Therese vom württembergischen Gesandten Frhrn. von Soden, Prinz Otto geleitete die Gemahlin des österreichischen Gesandten, Freiherrn v. Bruck, Prinz Ludwig die Fürstin Oettingen⸗Spielberg, Prinz Leopold die Lichtenstein, Prinz Arnulf die Fürstin von der Leyen, Prinz Adalbert die Gräfin von der Mühle, Herzog Ludwig die Gräfin Pocci. Um 10 ¼ Uhr begann das Souper. Dem König. zur Rechten saß Prinzessin Ludwig, hieran reihten sich Prinz Otto, Prinzeß Therese, Prinz Leopold, Prinz Adalbert, der päpstliche Nustius. Zur Linken nahmen die Sitze ein: Prinzessin Gisela, Prinz Luitpold, Ludwig, Arnulf, Herzog Ludwig, Freifrau von So⸗ den. Nach dem Souper folgte noch ein Walzer, sowie der Cotillon. Se. Majestät der König zog sich gegen 12 ¾ Uhr in seine Apparte⸗ ments zurück. Unter den Anwesenden waren außer der Generalität, den Ministern v. Pfretzschner, Dr. v. Fäustle und v. Pfeuffer insbe⸗ sondere das vollständig erschienene diplomatische Corps zu bemerken.
— Die „N. Nachr.“ schreiben: Die Nachricht, als habe Staatsrath v. Schubert das Präsidium im Verwaltungsrathe der Ostbahnen niedergelegt, ist ohne alle Begründung. Die Ver⸗ handlungen des Verwaltungsrathes mit der Regierung werden noch in dieser Woche zum Abschlusse kommen.
Württemberg. Stuttgart, 4. Februar. Das heute ausgegebene Regierungsblatt Nr. 3 enthält eine Bekannt⸗ machung des Ministeriums des Innern, betreffend die Benen⸗ nung der Aufsichtskommission für die Staatskrankenanstalten und die Verleihung der Befugnisse eines Landeskollegiums an diese Behörde, vom 23. Januar 1875. Die Aufsichtsbehörde über die Staatsirrenanstalten soll hiernach künftig „Aufsichts⸗ kommission für die Staatskrankenanstalten“ benannt werden.
In der gleichen Nummer ist das Statut der Staatsirrenanstal⸗
ten Schussenried, Winnenthal und Zwiefalten veröffentlicht.
— Der „St. A. f. W.“ meldet: Soeben trifft hier die Nachricht ein, daß die längst erwartete Schießkommission nun⸗ mehr am 20. Februar eintreffen wird. Ebenso kommt von Crefeld die erfreutiche Mittheilung, daß dem ausgesprochenen Wunsch zufolge der Rheinische Schützenbund sein für dieses Jahr schon bestimmtes Bundesschießen, ebenso wie der Leipziger, im Interesse unseres Deutschen Bundesfestes auf nächstes Jahr zu verlegen beschlossen hat. — In der letzten Sitzung des Centralcomités wurden die Pläne für die Schieß⸗ halle, sowie für die Erdarbeiten genehmigt, und man sieht in kurzer Zeit auch dem Plan für die Festhalle entgegen.
— Bei der am 28. v. M. vorgenommenen Wahl der Mitglieder der Handels⸗ und Gewerbekammer haben im Amts⸗Oberamts⸗Bezirk Stuttgart von 30 Wahlberechtigten nur acht abgestimmt. Es wurde deshalb auf heute ein Er⸗ gänzungswahl⸗Termin anberaumt, an welchem jedoch keine Stimmen mehr abgegeben wurden.
Wie der
Baden. Karlsruhe, 4. Februar. „Carlsr. Ztg.“ aus zuverlässiger Quelle mitgetheilt wird, ist die neue badische 4proz. Anleihe, über welche seit längerer Zeit Verhandlungen schwebten, nunmehr zum endgültigen Abschlusse gelangt. Die Uebernehmer der Anleihe sind das Bankhaus M. A. v. Rothschild u. Söhne zu Frankfurt a. M., die Di⸗ rektion der Diskonto⸗Gesellschaft zu Berlin, das Bankhaus W. H. Ladenburg u. Söhne und die Rheinische Kreditbank in Mannheim.
Mecklenburg. Schwerin, 5. Februar. Als Land⸗ tags⸗Kommissarien werden, den „Meckl. Anz.“ zufolge, den bevorstehenden Landtag in Malchin die Staats⸗Minister Graf von Bassewitz und Staatsrath Wetzell besuchen.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 3. Februar. Der Schuldirektor Heckenhann hierselbst ist vom Herzog vom 1. April d. J. an zum Schul⸗Inspektor für die Volksschulen des Herzogthums Coburg (Art. 82 des Volksschulgesetzes) er⸗ nannt worden.
— In dem neuen Stadterweiterungsplan für Gotha find neuerdings ca. 60 neue Haupt⸗ und Nebenstraßen eingezeichnet und zum größten Theile bereits mit Namen bezeichnet worden. Westlich von der Stadt sollen unter anderen dereinst entstehen: eine „Kaiserstraße“, eine „Ernststraße“ (beide 90 Fuß breit und ca. eine halbe Stunde lang; von der Eisenacher Straße bis zur Eisenbahn an der Uelleber Chaussee), eine „Bismarckstraße“ u. s. w.; östlich von der Stadt: eine „Friedrich Wilhelms⸗ straße“ (von der Siebeleber bis Kindleber Chaussee), eine „Leopoldstraße“, eine „Amalienstraße“, „Luisenstraße“, „Kranach⸗ straße“, „Alfredstraße“, „Sedanstraße“ u. s. w.; nördlich von der Stadt, hinter der „Hohen Straße“: eine „Spohrstraße“, „Seebachstraße“, „Hansenstraße“, „Schillerstraße“, „Vorkstraße“, „Blücherstraße“, „Moltkestraße“, „Roonstraße“, „Wörthstraße“ n. s. w.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 5. Februar. Das Landes⸗ gesetz⸗ und Verordnungsblatt des Jahrganges 1875 für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns enthält das Gesetz, betreffend die Verlängerung des Termines zur Durchführung des Schlachthauszwanges in den Vororten Wiens.
8 4. Februar. In der heutigen Sitzung des Ab⸗ geordnetenhauses setzte als erster Redner in der Budget⸗ debatte Helfy seine gestern begonnene Rede fort und sprach gegen die Budgetvorlage. Koloman Szell erklärte, die Frage der Bedeckung sei der eigentliche Hauptgegenstand, wenn selbe auch noch nicht konkret aufgeworfen sei; er befürwortete eingehend die Steuervorlagen und die Anträge der Regierung. Er acceptire die Steuererhöhung nicht deswegen, weil dies allein zur Regelung des Staatshaus⸗ haltes nothwendig sei, sondern weil selbe sofort absolut noth⸗ wendig sei und das Defizit weder mittelst Finanzoperationen, noch durch weitere Reduktionen jetzt zu beseitigen möglich sei, da man nur durchführbare Ersparnisse und nicht problematische anderseitige Einnahmen in Rechnung bringen könne. Dies schließe nicht aus, mache sogar nothwendig, daß auch andere Re⸗ formen durchgeführt werden, welche die Steuerfähigkeit heben. Aber auch Ersparnisse müssen gemacht werden, wenn dies auch in diesem Jahr nicht möglich sei. Bei dem Gestütswesen, bei der Justizpflege, im Budget des Kommunikations⸗Ministeriums werden jedenfalls Reduktionen nothwendig und möglich sein; auch sei es absolut unmöglich, bei den Bergwerken und dem Forstwesen noch in diesem Jahr Millionen zu ersparen. Des⸗ halb sei auch Zsedenyi's Antrag nicht für die Generaldebatte, sondern für die Spezialdebatte. Er fordere aber bei den Kosten der Wehrmacht große Reduktionen, die jedenfalls möglich sind. Man dürfe nicht die jetzt präliminirten Einnahmen, sondern die faktischen als Basis nehmen und die Schlußrechnungen beweisen, daß die Einnahmen nur zwischen 134 bis 140 Millionen varirren, während
halb bei schlechter Ernte nur
Als sichere Basis könne des⸗
11““
142 Millionen betrachtet werden. Die fixe Summe von 125 Millionen abgeschlagen, frage er Sennyey, ob er es denn möglich halte, daß wir mit der blei⸗ benden kleinen Summe unsere inneren Ausgaben decken können? Oder sollen wir etwa Kultus, Honved, Kommunikationsbudget völlig reduziren? Sind wir dies im Stande? Gewiß nicht; dann müssen aber die Einnahmen erhöht werden und wenn wir heute auch plötzlich einhalten, wird es dann möglich sein, in Zu⸗ kunft den Anforderungen des Staates und der Verhältnisse nur zu entsprechen? Wir können uns unmöglich in solch enge Grenzen zurückdrängen. Es sind jene Aus⸗ gaben gestiegen, welche wir absolut nicht reduziren können. Dies verursache eigentlich das Defizit. Der Redner endete unter dem größten Beifall der Rechten, daß er nicht nur die Budgetvorlage, sondern auch die Steuervorlage acceptire. Der nächste Redner, Polit, sprach gegen die Großmachtspolitik Oesterreichs und die spezifisch magyarische Politik, die es ver⸗ säumt habe, die Serben als Brüder zu gewinnen, um, wenn die große Katastrophe im Oriente ausbrechen werde, nicht von Oesterreichs und der Türkei Gnade abhängen zu müssen. Schließ⸗ lich reichte er einen Beschlußantrag ein, demgemäß die Budget⸗ vorlage abgelehnt werden soll.
Der Justiz⸗Minister Pauler machte darauf aufmerksam, daß die dreihundertjährige Geschichte Ungarns der beste Beweis für den Vortheil des Bündnisses mit Oesterreich sei, welches es in die Lage versetzt, 40,000 einwandernde verfolgte Familien gastfreundlich aufnehmen zu können, jene mit Czernovits herein⸗ gekommenen Serben nämlich, die eine Kirchenautonomie bekommen haben, wie sie die griechischen Nichtunirten nirgends in der Welt
besitzen, und die mit den übrigen Einwohnern des Landes voll⸗
kommen gleiche politische Rechte erhalten haben. Dies sei immer die ungarische Politik den Nationalitäten gegenüber gewesen, und wenn demnach Herr Polit behaupte, daß die Serben unsere Brüder sein wollen, so thun sie nichts als ihre Pflicht. Der Zweck des 1867er Ausgleiches aber war, jene Fragen zu lösen, welche zwischen beiden Staaten zu Differenzen Anlaß boten. Wir haben damals die Selbständigkeit und Unabhängig⸗ keit gewonnen. Früher wußte das Ausland nichts von einem ungarischen Staate, heute ist die ungarische Flagge in allen Weltmeeren sichtbar. Vor der orientalischen Frage aber brauchen wir uns, so lange wir mit Oesterreich ein ehrliches Bündniß haben, nicht zu fürchten. Redner ging hie rauf zum Gegenstande der Tageso dnung über und meinte, daß die Gegner der Vor⸗ lage nur die Schattenseite der Lage zeichnen, wo doch unstreitig auch der geistige und materielle Fortschritt vorhanden sei. Er acceptirte schließlich die Budgetvorlage. Anton Zichy sprach sehr dringend für die Budgetvorlage und wird die heute unterbrochene Rede morgen fortsetzen.
— Die außerordentliche Wirkung, welche die gestrige Rede Tisza's hervorgerufen, zeigte sich g stern im Deak⸗Klub, wo die Abgeordneten und die Minister sehr zahlreich erschienen ware’. Es wurde ein Ministerrath ab ehalten, welcher über die Lage Berathungen pflog, und wurde hierauf beschlossen, für heute Abend eine Konferenz der Deak⸗Partei abzuhalten. Das linke Centrum hält erst übermorgen eine Konferenz.
Die Konferenz der Deak⸗Partei hat indessen nicht stattgefun⸗ den, da man sie noch für verfrüht hielt. Mit Bezugnahme auf die Zweifel, ob das linke Centrum die gestrige Manifesta⸗ tion Tisza's billige, erfährt der „Ungarische Lloyd,“ daß die⸗ selbe der Ausfluß eines Partei⸗Konferenzbeschlusses gewesen sei und daß das Auftreten Tisza's kaum den Austritt von 1 bis 2 Mitgliedern zur Folge haben wird.
— 5. Februar. (W. T. B.) Die Nachrichten, welche in
Folge der Rede des Abgeordneten Tisza über eine Koalition der Fraktionen Tisza, Sennyey und Lonyay und über die Bil⸗ dung eines Ministeriums durch dieselben verbreitet wurden, wer⸗ den von gut unterrichteter Seite als mindestens verfrüht be⸗ eichnet. — 6. Februar. Die „Pester Korrespondenz“ konstatirt das Vorhandensein einer Ministerkrisis, hält indeß die Gerüchte von dem beabsichtigten Rücktritte des Ministeriums ebenfalls für verfrüht und glaubt, daß das Ministerium zunächst erst die Ver⸗ trauensfrage an den Reichstag stellen werde.
Schweiz. Bern, 5. Februar. (W. T. B.) Der Schah von Persien hat seinen Beitritt zu der Genfer Konven⸗ tion, betreffend die Verbesserung des Looses verwundeter Krie⸗ ger offiziell anzeigen lassen.
Niederlande. Haag, 2. Februar. Nach einem bei dem Kolonien⸗Ministerium eingetroffenen Telegramme des General⸗
Gouverneurs von Niederländisch⸗Indien, vom Datum des
31. Januar, hat der Militär⸗ und Civil⸗Befehlshaber in Atchin,
Oberst Pel, am 26. Januar folgende telegraphische Meldungen
dem indischen Gouvernement in Batavia zugeschickt:
„Panglima Tjut aus den 22 Mukim ist in dem Gefechte vom 31. Dezember gefallen. IJmam Longbatta liegt krank in den Oberlanden. Tuku Kajut aus den 22 Mukim agitirt stark für den Krieg, das Volk aber verlangt nach Frieden. Am 22. Januar wurden Muki und Labuan Hadije (an der Westküste) gezüchtigt; zu Pulu Kaju wurde die nieder⸗ ländische Flagge aufgehißt. (Im Dezember hatte Oberst Pel durch das Kriegsschiff „Watergeus“ an die noch widerspenstigen Staaten an der Westküste ein Ultimatum gelangen lassen; der „Watergeus“ war damals ohne befriedigendes Ergebniß von dieser Mission zurück⸗ gekehrt; darauf, wie es scheint, wurde die „Züchtigung“ angeordnet und vollzogen.) Am 23. Januar wurde zu Pungei Blang⸗Tjut ein neuer Posten errichtet, ohne daß eine Begegnung mit dem Feinde stattfand. Der Gesundheitsstand war minder günstig; vom 15. bis 26. Januar kamen 13 Cholerafälle vor.“
Großbritannien und Irland. London, 4. Februar. Aus Osborne wird gemeldet, daß Prinz Leopold fort⸗ während täglich an Kräften zunimmt. Es werden folglich keine weiteren Bülletins über sein Befinden erscheinen.
— Lord Hartington, der neugewählte Führer der Opposi⸗ tion im Hause der Gemeinen, ist, nach der „A. A. C.“, der älteste Sohn des 7. Herzogs von Devonshire und wurde in 1833 geboren, ist somit erst 42 Jahre alt und hat eine nahezu 18jährige par⸗ lamentarische Erfahrung. Nachdem er seine Studien in Cam⸗ bridge beendet, wurde er in 1857 für North⸗Lancashire in das Parlament gewählt. Bei der Eröffnung des neuen Parlaments in 1859 beantragte er ein Mißtrauensvotum gegen Lord Derby’s Regierung, das mit 323 gegen 310 Stimmen zur Annahme gelangte. Im März 1863 wurde er zu einem Lord der Admiralität im Kabinet Palmerston ernannt, und wenige Wochen später erfolgte seine Ernennung zum Unter⸗Staatssekretuk im Kriegs ⸗Ministerium. Bei der Rekonstruktion der Regierung nach Palmerstons Tode wurde er zum Kriegs⸗Minister befördert. Im Dezember 1868 büßte Lord Hartington seinen Sitz für North⸗Lancafhire ein, wurde aber unmittelbar darauf zum Unterhausvertreter des Fleckens Radnor gewählt, worauf er die General⸗Postmeisterstelle in Mr. Gladstone’'s Kabi net ann Bes Diesen Posten vertauschte
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er im Januar 1871 mit dem eines Ober⸗Sekretärs für Irland, den er bis zum Sturz der liberalen Regierung im vorigen Jahre innehielt.
— Die irdische Hülle des vor einigen Tagen verstorbenen Komponisten Sir Sterndale Bennett wird am nächsten Sonnabend in der Westminster⸗Abtei beigesetzt werden.
— 6. Februar. (W. T. B.) Beide Häuser des Parla⸗ ments haben die Adresse auf die Thronrede nach kurzer Debatte einstimmig angenommen.
Frankreich. Das konstitutionelle Gesetz lautet nach der zweiten Berathung wie folgt:
Art. 1. Die gesetzgebende Gewalt wird von zwei Versammlun⸗ gen, einer Deputirtenkammer und einem Senat, ausgeübt. Die De⸗ putirtenkammer wird durch allgemeines Stimmrecht unter den durch das Wahlgesetz festzustellenden Bedingungen gewählt. Die Zusam⸗ mensetzung, die Art der Ernennung und die Befugnisse des Senats
werden durch ein besonderes Gesetz geregelt.
Art. 2. Der Präsident der Republik wird durch absolute Mehr⸗ heit der Stimmen des Senats und der Deputirtenkammer, die als National⸗Versammlung zusammentreten, gewählt. Er wird auf sieben Jahre ernannt. Er ist wieder wählbar.
Art. 3. Der Präsident der Republik kann auf zustimmendes Gutachten des Senats hin die Deputirtenkammer vor der gesetzlichen Beendigung ihres Mandats auflösen. In diesem Falle werden die Wahl⸗Collegien zur Vornahme der neuen Wahlen binnen drei Mo⸗ naten zusammenberufen.
Art. 4. Die Minister sind vor der Kammer für die allgemeine Politik solidarisch, für ihre persönlichen Handlungen einzeln verant⸗ wortlich. Der Präsident der Republik ist nur in dem Falle des Hoch⸗ verraths verantwortlich.
Art. 5. Im Falle der Erledigung (der Präsidentschaft) durch Todesfall oder durch irgend eine andere Ursache schreiten die vereinigten Kammern sofort zur Wahl eines neuen Präsidenten. In der Zwischen zeit wird der Ministerrath mit der voll iehenden Gewalt bekleidet.
Art. 6. Die Kammern können N getrennte Beschlüsse, die mit absoluter Stimmenmehrheit gefaßt werden müssen, sei es aus freien Stücken oder sei es auf Verlangen des Präsidenten der Republik, erklären, daß Veranlassung vorhanden ist, die konstitutionellen Gesetze zu revidiren.
Wenn jede der beiden Kammern diesen Beschluß gefaßt hat, vereinigen si sich als National⸗Versammlung, um zur Revision zu schreiten. Die Beschlüsse betreffs der vollständigen oder theilweisen Revision der Verfassung müssen durch absolute Mehrheit der die National⸗Versamm⸗ lung bildenden Mitglieder gefaßt werde.n. Indeß kann diese Revision . während der Dauer der dem Marschall Mac Mahon durch das Gesetz vom 30. November 1873 übertragenen Gewalten nur auf den Antrag des Präsidenten der Republik statthaben.
Art. 7. Der Sitz der vollziehenden Gewalten und der beiden Kammern ist zu Versailles.
Art. 8. Das Gesetz über die Organisation der Staatsgewalten wird erst nach der endgültigen Annahme des Gesetzes über den Senat
veröffentlicht.
Versailles, 5. Februar. (W. T. B.) Die National⸗ versammlung genehmigte heute — des Widerspruchs der Minister ungeachtet — die Vorlage über Freigebung der Fabri⸗ kation von Pulver und Dynamit in zweiter Lesung und vertagte
sich hierauf bis nächsten Donnerstag.
Spanien. Madrid, 5. Februar. (W. T. B.) Nach einer aus Oteiza hier eingegangenen amtlichen Meldung haben die Carlisten gestern in einer Stärke von 8 Bataillonen einen äußerst heftigen Sturmangriff auf die befestigten Positionen der Königlichen Truppen am Berge Esquinza gemacht. Es ge⸗ lang ihnen, bis an die Tranchéen vorzudringen, sie wurden schließlich aber mit großen Verlusten zurückgeworfen. Moriones und Despujols beabsichtigen, gegen die starken carlistischen Stel⸗ lungen bei Santa Barbara vorzugehen.
— Die Einnahme von Puenta la Reina und die Herstellung der Verbindung mit Pampelona wird amtlich be⸗ stätigt; ebenso hat die Beschießung von Santa Barbara, einer Vorstadt von Estella, begonnen.
— Zorilla hatte für Wiederherstellung der Republik Pro⸗ paganda zu machen gesucht und ist deshalb von der Regierung verwarnt worden. Derselbe hat sich in Folge dessen nach Frank⸗ reich begeben. 1
Rußland und Polen. St. Peters burg, 5. Fe⸗ bruar. (W. T. B.) Der Staats⸗Sekretär Longuinow, Chef der General⸗Direktion für Angelegenheiten der Presse, ist gestor⸗ ben; als muthmaßeicher Amtsnachfolger desselben gilt der interi⸗ mistische Chef, Staatsrath Grigoriew. — Bei dem Fin anz⸗ Ministerium ist eine besondere Kommission mit der Ausarbei⸗ tung eines Normalstatutes für die russischen Börsen beauf⸗ tragt worden. — Für den Ankauf der Bagaslawschen Bergwerke im nördlichen Ural sind 3 Bewerber aufgetreten und gilt die Veräußerung der Bergwerke im Interesse eines leb⸗ hafteren Betriebes derselben für wahrscheinlich.
— ([W . DB.) eie Podgorizza⸗Angelegenheit, die die hier eingehenden fremden Zeitungen noch immer lebhaft beschäftigt, betrachtet man hier als geordnet und hält es für höchst unwahrscheinlich, daß Detailzwischenfragen einen irgend ernsten Charakter annehmen, nachdem die prinzi⸗ piellen Fragen zwischen der Pforte und Montenegro durch die übereinstimmenden Rathschläge der russischen, deutschen und österreichischen Regierung geebnet worden sind.
Türkei. Konstantinopel, 5. Februar. (W. T. B.) Die der britischen evangelischen Deputation bei ihrer Abreife zugestellte Mittheilung bestand, wie versichert wird, in einem Schreiben des britischen Botschafters des Inhalts, daß die Pforte auf ihrer Weigerung, das Gesuch der Deputation um eine Audienz bei dem Sultan zu unterstützen, beharre, daß aber der Botschafter nichtsdestoweniger glaube, daß das Vorgehen der Deputation von der Pforte werde gebührend gewürdigt wer⸗ den, und daß die Pforte alle zum Schutze ihrer christlichen Un⸗ terthanen dienlichen Maßregeln ergreifen werde. Von den tür⸗ kischen Journalen, besonders von der „Turquie“ und von dem „Bassiret“ werden heftige Artikel gegen die Missionäre und ge⸗ gen die Jesuiten veröffentlicht.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 31. Januar. (H. N.) Die Zweite Kammer trat gestern zu einer Sitzung zusammen, hauptsächlich um die am Donnerstag gestellten 88 Anträge zu besprechen und event. an die betreffenden Aus⸗ schüsse zu verweisen. Die wichtigsten derselben sind folgende: C. G. Lindmark: Wegen Bewilligung von Unterstützungen für die Kolonie St. Bartheélemy. J. Edstrem: Abänderung der Be⸗ stimmungen für Bagagebeförderung des Indelta⸗Infanterie⸗Regi⸗ ments. P. Nillson: Richtigere Vertheilung der Verpflichtung, die Wege in Stand zu halten. P. Hübineke: Erhöhung des Zolles auf Branntwein ꝛc. S. Johnson: Bewilligung von 500,000 Kronen zur Erleichterung der Höfe respektive Güter, welche ver⸗ pflichtet sind, Soldaten zu stellen. Chr. Arrarson: Regulirung des sogen. Sjutswesens. Per Nelssons Verordnung für Apo⸗ theker, keine betäubende Tropfen abzugeben. C. A. Von den Staatseinkünften zehn Millionen als Reservefonds abzusetzen, für etwaige Auslagen, welche in weniger ergiebigen Jahren zu decken wären. O. Mannon: Den von der Riksbank