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113. Der Ober⸗Präsident der Provinz Brandenburg ist zu⸗ gleich Ober⸗Präsident der Provinz Berlin.
§. 114. Auf das Konsistorium der Provinz Brandenburg gehen diejenigen evangelisch⸗kirchlichen Angelegenheiten in der Provinz Berlin über, deren Erledigung bisher der Abtheilung für Kirchen⸗ und Schul⸗ wesen der Regierung zu Potsdam entweder allein, oder in Gemein⸗ schaft mit dem Konsistorium oblag.
Die katholisch kirchlichen Angelegenheiten, welche bisher zum Ge⸗ schäftskreise der Abtheilung für Kirchen⸗ und Schulwesen der Regie⸗ rung zu Potsdam gehörten, werden dem Ober⸗Präsidenten überwiesen.
§. 115. Die Schulangelegenheiten in der Provinz Berlin, welche bisher zum Ressort der Abtheilung für Kirchen⸗ und Schulwesen der Regierung zu Potsdam gehörten, gehen auf das Provinzialschulkolle⸗ gium der Provinz Brandenburg über.
§. 116. Die Aufsicht des Staates über die Kommunalangelegen⸗ heiten der Stadt Berlin, Charlottenburg und Köpenick, sowie des Landkreises Berlin, wird in erster Instanz von dem Ober⸗Präsiden⸗ tes, in zweiter Instanz von dem Minister des Innern geübt.
Die Beschwerde an die höhere Instanz ist innerhalb vier Wochen ulässig. ööu6“ 8 88 117. Die Ministerial⸗Baukommission nimmt die ihr für die Stadt Berlin obliegenden Geschäfte der Staatsbauverwaltung fortan auch in dem Landkreise Berlin und in der Stadt Charlotten⸗ burg wahr.
§. 118. Auf die Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern zu Berlin gehen für den Umfang der Provinz Berlin „alle diejenigen Geschäfte der Verwaltung der direkten Staatssteuern über, deren Wahrnehmung bisher der Abtheilung für direkte Steuern der Regierung zu Potsdam oblag. “
In Betreff der Zuständigkeit in Disziplinarsachen wird die Direk⸗ tion für die Verwaltung der direkten Steuern den im §. 24, Nr. 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1852 (Gesetz⸗Samml. S. 465) bezeichneten Provinzialbehörden gleichgestellt. . * 1
§. 119. Für die Provinz Berlin wird nach Maßgabe der Be⸗ timmungen des Gesetzes vom 1. Mai 1851/25. Mai 1873 eine be⸗ e Bezirks⸗Kommission für die klassifizirte Einkommenstener be⸗ stellt, welche zugleich an die Stelle der für die Haupt⸗ und Residenz⸗ stadt Berlin bestehenden Bezirks⸗Kommission tritt.
§. 120. Sooweit nicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes die Zuständigkeit einer anderen Behörde in Disziplinarsachen begründet ist, verbleiben der Regierung in Potsdam die Befugnisse und Obliegen⸗ beiten einer entscheidenden Disziplinarbehörde erster Instanz in Be⸗ treff derjenigen Kategorien der in der Provinz Berlin angestellten Be⸗ amten, für welche sie bisher als solche fungirt hat. (§§. 24 und 25 des Gesetzes vom 21. Juli 1852. Gesetz⸗Samml. S. 465).
Die durch das Gesetz vom 21. Juli 1852 dem Präsidenten der Regierung beigelegten Befugnisse werden von dem Ober⸗Präsidenten wahrgenommen.
§. 121. Die Ernennung der Polizei⸗Anwälte gemäß §. 28 der Verordnung vom 3. Januar 1849, sowie die Feststellung der Geschwo⸗ renenlisten gemäß §. 66 derselben Verordnung, steht für den Umfang der Provinz Berlin dem Polizei⸗Präfidenten von Berlin zu.
§. 122. Für die Provinz Berlin wird in der Stadt Berlin nach näherer Vorschrift des Gesetzes, betreffend die Verfassung der Verwal⸗ tungsgerichte und das Verwaltungs⸗Streitverfahren, ein besonderes Be⸗ zirks⸗Verwaltungsgericht eingesetzt.
Für den Landkreis Berlin regelt sich die Zuständigkeit desselben nach den Bestimmungen der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 für die Stadtkreise Berlin und Charlottenburg nach den Bestimmun⸗ gen des zu diesem Behufe zu erlassenden besonderen Gesetzes.
Bis zum Erlasse hieses letzteren Gesetzes fungirt als Bezirks⸗ Verwaltungsgericht für die Provinz Berlin einstweilen das Bezirks⸗ Verwaltungsgericht für den Regierungsbezirk Potsdam.
§. 123. Der Erlaß der zur Organisation der allgemeinen Landes⸗ Verwaltung in der Provinz Berlin erforderlichen weiteren Bestimmun⸗ gen, insbesondere auch in Bezug auf die Militär⸗Ersatzaushebung, das Etats⸗, Kassen⸗ und Rechnungswesen, sowie auf die Verwaltung der indirekten Steuern, der Domänen und Forsten bleibt Königlicher Ver⸗ ordnung vorbehalten.
§. 124. Alle dem gegenwärtigen Gesetze zuwiderlaufenden Be⸗ stimmungen werden aufgehoben und treten mit dem 1 Januar 1876 außer Kraft.
Urkundlich ꝛc.
Wahlreglement.
§. 1. Der Wahlvorstand besteht aus dem Vorsitzenden des Pro⸗ vinziallandtages, beziehungsweise dem Landrathe, dem Bürgermeist er oder deren Stellvertreter als Vorsitzenden und aus zwei oder vier Beisitzern, welche von der Wahlversammlung aus der Zahl der Wähler zu wählen sind. Der Vorsitzende ernennt einen der Beisitzer zum Pro⸗ tokollführer.
§. 2. Während der Wahlhandlung dürfen im Wahllokale weder Diskussionen stattfinden, noch Ansprachen gehalten, noch Beschlüsse gefaßt werden.
Ausgenommen hiervon sind die Diskussionen und Beschlüsse des “ welche durch die Leitung des Wahlgeschäfts be⸗
ingt sind.
§. 3. Die Wahl erfolgt durch abgestempelte, bei der Verhand⸗ lung zu vertheilende Stimmzettel. Für jeden der zu Wählenden wird besonders abgestimmt.
§. 4. Die Wähler werden in der Reihenfolge, in welcher sie in der Wäͤhlerliste verzeichnet sind, aufgerufen; jedoch hat der Wahl⸗ vorstand Personen, die sich nicht im Besitze der bürgerlichen Ehren⸗ rechte befinden oder deren Wahlrecht ruht, ungeachtet ihrer Aufnahme in die Liste, zur Stimmabgabe nicht zuzulassen.
Jeder aufgerufene Wähler tritt vor den Wahlvorstand und über⸗ giebt seinen Stimmzettel dem Vorsitzenden; der Vorsitzende legt den Stimmzettel uneröffnet in die Wahlurne.
§. 5. Die während des Wahlakts erscheinenden Wähler können an der nicht geschlossenen Wahl Theil nehmen.
Sind keine Stimmen mehr abzugeben, so erklärt der Wahlvor⸗
ie Wahl für geschlossen; der Vorsitzende nimmt die Stimm⸗ ettel einzeln aus der Wahlurne und verliest die darauf verzeichneten, von einem Beisitzer, welchen der Vorsitzende ernennt, laut zu zählen⸗ en Namen.
§. 6. Ungültig sind: 1) Stimmzettel, welche nicht abgestempelt sind, 2) Stimmzettel, welche mit einem äußeren Kennzeichen ver⸗ seben sind, 3) Stimmzettel, welche keinen oder keinen lesbaren Namen darin enthalten, 4) Stimmzettel, aus welchen die Person des Ge⸗ wählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist, 5) Stimmzettel, auf welchen mehr als Ein Name oder der Name einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist, 6) Stimmzettel, welche einen Protest oder Vor⸗ behalt enthalten.
§. 7. Alle ungültigen Stimmzettel werden als nicht abgegeben betracht t. Ueber die Gültigkeit der Stimmzettel entscheidet vorläufig der Wahlvorstand.
Die Stimmzettel sind dem Wahlprotokolle beizufügen und so lange aufzubewahren, bis über die gegen das Verfahren erhobenen Einsprüche rechtskräftig entschieden ist.
§. 8. Als gewählt sind diejenigen zu betrachten, welche die ab⸗ bgeh Stimmenmehrheit (mehr als die Hälfte der Stimmen) erhalten
aben.
Ergiebt sich keine absolnte Stimmenmehrheit, so wird zu einer engeren Wahl zwischen denjenigen zwei Personen geschritten, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von dem Vorsitzenden zu ziehende Loos daruüͤber, wer auf die engere Wahl zu bringen beziehungsweise wer als schließlich gewählt zu betrachten ist.
§. 9. Die Wahlprotokolle sind von dem Wahlvorstande zu unterzeichnen.
§. 10. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes hat die Gewählten von der auf sie gefallenen Wahl mit der Aufforderung in Kenntniß zu setzen, sich über die Annahme oder Ablehnung innerhalb längstens fünf Tagen zu erklären. Wer diese Erklärung nicht abaiebt, wird als ablehnend betrachtet 1114“
welche auf dem Provinziallandtage selbst vor⸗
§. 11. Wahlen, durch Akklamation stattfinden, sofern
zunehmen sind, können auch Niemand Widerspruch erhebt.
Ortschaftsverzeichniß des Landkreises Berlin. Der Landkreis Berlin umfaßt folgende Ortschaften:
A. Aus dem Kreise Niederbarnim. 8 Die Jagen 1 bis 61 der Königlichen Tegelschen Forst oder die sogenannte Jungfernheide mit den e-aeea a. am Plötzensee, X“ c. auf dem Artillerieschießplatz, sowie den Möckernitz⸗ Wiesen; das Gut Tegel mit Scharfenberg; die Gemeinde Tegel; die Ge⸗ meinde Dalldorf; die Gemeinde Reinickendorf; das Gut Nieder⸗ Schönhausen mit der Kolonie Schönholz; die Gemeinde Nieder⸗Schön⸗ hausen mit der zum Gemeindebezirke gehörigen fiskalischen Forstpar⸗ zelle der Oberförsterei Tegel; die Gemeinde Pankow; die Gemeinde S das Gut Weißensee; die Gemeinde Weißensee; das Gut ohen⸗Schönhausen; die Gemeinde Hohen⸗Schönhausen mit der Kolonie Neu⸗Hohen⸗Schönhausen; das Gut Lichtenberg mit der Kolonie Kietz; die Gemeinde Lichtenberg mit der Kolonie Friedrichsberg; das Gut Borhagen⸗Rummelsburg; die Gemeinde Stralau; das Gut Friedrichsfelde mit Carlshorst; die Gemeinde Friedrichsfelde; die Jagen 190 bis 205 der Königlichen Cöpenicker Forst oder die sogenannte Wühlheide mit der Kolonie Ober⸗Schönweide.
B. Aus dem Kreise Teltow:
Die Stadt Cöpenick; die Gemeinde Kietz; die Kolonie Grüner⸗ linde, auch Schönerlinde genannt; die Kolonie Nieder⸗Schönweide; das Gut Adlershof mit der Kolonie Süßengrund; die Jagen 50 bis 78 der Königlichen Cöpenicker Forst; den Gutsbezirk (Kolonie) Trep⸗ tow mit Lohmühlen, den Kölnischen Wiesen und dem Eierhäuschenz die Gemeinde Rixdorf; die Gemeinde Britz mit Buschmeierei; das Gut Tempelhof; die Gemeinde Tempelhof mit Tempelhofer Bahn⸗ hof, Tempelhofer Berg und dem Militärkirchhofe in der Hasenheide; die Gemeinde Langwitz, das Gut Giesendorf; die Gemeinde Giesen⸗ dorf; das Gut Lichterfelde, die Gemeinde Lichterselde mit der Kolonie Nen⸗Lichterfelde; die Gemeinde Steglitz; die Gemeinde Alt⸗Schöne⸗ berg; die Gemeinde Neu⸗Schöneberg; das Gut Deutsch⸗Wilmersdorf; die Gemeinde Deutsch⸗Wilmersdorf; die Gemeinde Friedenau; die Gemeinde Schmargendorf; das Domänengut Dahlem.
— Dem Hause der Abgeordneten ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend einige Aenderungen der direkten Steuern in den hohen⸗ zollernschen Landen vorgelegt worden.
— DieNat. Z.“ theilt folgende Statistik der Fraktionen des Abgeordnetenhauses mit: Es zählen die Fraktionen der Nationalliberalen 170, des Centrum 84, der Fortschrittspartei 68, der Freikonservativenpartei 33, der neuen Konservativenpartei 27, der Polen 17, der Konservativenpartei 6, des liberalen Centrum 4 Mit⸗ glieder, keiner Fraktion gehören 12 Mitglieder an. Die Zahl der erledigten Mandate beträgt 11. Zu den Mitgliedern, welche keiner Fraktion angehören, zählen die Minister Dr. Achenbach, Graf zu Eulenburg, Dr. Falk und Dr. Friedenthal, der Präsident v. Bennigsen, der Abg. v. Bockum⸗Dolffs u. s. f.
Aus dem Staatshaushalts⸗Etat für 1875. I.
Der Etat der Verwaltung der direkten Steuern für das Jahr 1875 weist in Einnahme den Betrag von 146,659,000 ℳ (1874: 131,319,000 ℳ) nach, denen an Ausgaben insgesammt 10,300,000 ℳ (1874: 9,160,000 ℳ) gegenüberstehen, so daß ein Ueber⸗ schuß von 136,359,000 ℳ (1874: 122,158,500 ℳ) verbleibt.
Von den Einnahmen entfallen: auf Grundsteuer (einschließlich 44,300 ℳ Beischlag zu den Justizkosten in der Rheinprovinz 59,208,000 ℳ (1874: 39,180,000 ℳ), auf Gebäudesteuer 15,2 19,000 ℳ (1874: 14,877,000 ℳ), auf klassifizirte Einkommensteuer 28,047,000 ℳ (1874: 21,447,000 ℳ Die Mehreinnahme von 6,600,000 ℳ ergiebt sich theils aus der für 1874 gegen das Vorjahr gestiegenen Ver⸗ anlagung, theils daraus, daß von der Abrechnung der Vergütung von je 20 Thlr., welche seither den einkommensteuerpflichtigen Einwohnern der mahl⸗ und schlachtstenerpflichtigen Ortschaften zu gewähren war, vom Jahre 1875 ab in Folge der Aufhebung der Mahl⸗ und Schlacht⸗ steuer Abstand zu nehmen war). Auf die Klassensteuer fallen 41,500,000 ℳ (1874: 32,544,000 ℳ). Das Plus von 8,956,000 ℳ erklärt sich da⸗ durch, daß „durch das Gesetz vom 25. Mai 1873 über die Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer der im §. 6 des Gesetzes wegen Ab⸗ änderung des Gesetzes vom 1. Mai 1851, betreffend die Einführung einer Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer auf 11 Millionen festgestellte Jahresbetrag der Soll⸗Einnahme der Klassensteuer vom Jahre 1875 ab mit Rücksicht auf die Einführung der Klassensteuer in den bisher mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Städten auf 14 Mil⸗ lionen Thaler oder 42,000,000 ℳ erhöht worden ist“, auf Gewerbe⸗ steuer 17,259,000 ℳ (1874: 16,773,000 ℳ), auf Eisenbahnabgabe 5,049,000 ℳ (1874: 6,126,000 ℳ), auf direkte Steuern in den hohen⸗ zollernschen Landen 244,000 ℳ (1874: 241,650 ℳ), auf Fortschrei⸗ bungsgebühren 71,000 ℳ (1874: 69,000 ℳ), endlich auf Strafbeträge und sonstige Einnahmen 62,000 ℳ (1874: 61,350 ℳ).
Von den Ausgaben treten 8,800,000 ℳ als „dauernde“, 1,500,000 M als „einmzlige und außerordentliche“ in Rechnung. Von den dauernden Ausgaben kommen auf Besoldungen 2,665,983 ℳ (1874: 2,598,801 ℳ), davon sind als künftig wegfallend bezeichnet 70,668 ℳ; ferner kommen auf Wohnungsgeld⸗Zuschüsse für die Beamten 389,000 ℳ, auf andere persönliche Ausgahben 536,992 ℳ 88 470,232 ℳ), auf sonstige Kosten der Veranlagung und Er⸗
ebung 4,281,644 ℳ (1874: 3,669,534 ℳ). Von der ganzen Mehr⸗
ausgabe von 612,110 ℳ entfällt die Hauptsumme auf die Position „Für die Veranlagung und Erhebung der Klassensteuer“, die mit 2,465,600 ℳ diejenige des vorigen Etats mit 516,800 ℳ über⸗ schreitet; es ergiebt sich das aus dem Mehrertrag der Steuer selbst, auf sächliche und vermischte Ausgaben 926,381 ℳ (1874: 921,933 ℳ). Die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben im Betrage von 1,500,000 ℳ sind zur Ausführung der anderweitigen Regelung der Grundsteuer in den Provinzen Schleswig⸗Holstein, Hannover und Hessen⸗Nassau, sowie in dem Kreise Meisenheim beftimmt.
— Der Erat der Verwaltung der indirekten Steuern für das Jahr 1875 weist Einnahmen auf überhaupt im Betrage von 46,105,900 ℳ (1874: 66,195,000 ℳ), dauernde Ausgaben in Höhe von 21,142,700 ℳ (1874: 21,376,500 ℳ), so daß ein Ueberschuß verbleibt von 24,963,200 ℳ; einmalige und außerordentliche Aus⸗ gaben werden mit 461,390 ℳ (1874: 114,405 ℳ) in Ansatz gebracht.
Die Einnahmen zerfallen in die von den „Reichssteuern“ ver⸗ bleibenden Verwaltungskosten mit 14,569,900 ℳ (1874 13,724,640 ℳ) und in die Einnahmen für alleinige preußische Rechnung mit 31,536,000 ℳ (1874: 52,470,360 ℳ). Unter den Reichssteuern, die hier nur ein indirektes Interesse haben, sind in Ansatz gebracht: Zölle mit 70,164,430 ℳ, deren Verwaltungskosten 5,398,430 ; Rübenzuckersteuer 34,961,760 ℳ, deren Ve waltunskosten 1,398,470 ℳ; Salzsteuer 19,108,080 ℳ, deren Verwaltungskosten 130,300 ℳ; Ta⸗ baksteuer 430,340 ℳ, deren Verwaltungskosten 64,550 ℳ; Brannt⸗ weinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 39,712,700 ℳ, deren Verwaltungskosten 5,956,950 ℳ; Brausteuer und Uebergangs⸗ abgabe von Bier 10,807,900 ℳ, deren Verwaltungskosten 1,621,200 ℳ (In einem Theile der Provinz Brandenburg wird zur Tilgung der Provinzial⸗Kriegsschulden der Kurmark ein Zuschlag zur Brausteuer erhoben, welcher, da er der Staatskasse nicht verbleibt, im Etat als durchlaufende Einnahme nachgewiesen ist; es sind nach dem dretih rigen Durchschnitt rund 131,000 ℳ angesetzt). — Unter den Ein⸗ nahmen für alleinige preußische Rechnung fallen dem vorjährigen Etat gegenüber fort die Mahl⸗ und Schlachtsteuer (Gesetz vom 25. Mai 1873) mit 5,319,000 % und 8,400,000 ℳ, ferner die Chausseegelder (Gesetz vom 27. Mai 1874) mit 4,515,000 ℳ, wo⸗ von jedoch die Einnahmen aus der Gras⸗ und Weidennutzung auf den Staatschausseen auf den Etat der Handels⸗, Gewerbe⸗ und Bau⸗
verwaltung übernommen sind. Die Stempelsteuer steht mit 23,500,000 ℳ (1874: 25,800,000 ℳ), die Erbschaftssteuer mit 3,500,000 ℳ (1874: 4,200,000 ℳ) in Rechnung. (Beide Positionen sind — abgesehen von den Modifikationen, welche durch die gesetzlich bestimmte Auf⸗ hebung der Steuer für Zeitungen und Kalender resp. der Steuer für Erbanfälle unter Ehegatten bedingt wurden — aus dem dreijährigen Durchschnitt 1871/73 in Verbindung mit dem muthmaßlichen Ertrage für 1874 entstanden durch Abrundung der Zahlen.) Der Antheil Preußens an der deutschen Wechselsteuer steht mit 503,900 ℳ (1874: 430,290 ℳ) in Rechnung; außerdem sind in Ansa gebracht: Brücken⸗, Fähr⸗ und Hafengelder, Strom⸗ und Kanalgefälle mit 1,972,400 ℳ (1874: 1,854,000 ℳ), Niederlage⸗, Krahn⸗ und Waagegeld 165,650 ℳ (1874: 150,000 ℳ), Kontrolgebühr für Salz wie 1874: 42,000 ℳ, Hypotheken⸗ und Gerichtsschreibereigebühren im Bezirke des Appella⸗ tionsgerichts zu Cöln 850,000 ℳ (1874: 750,000 ℳ), Wirthschafts⸗ abgaben in den hohenzollernschen Landen 31,100 ℳ (1874: 30,000 ℳ), Strafgelder aus Zoll⸗ und Steuerprozessen 250,000 ℳ (1874: 207,000 ℳ), verschiedene Einnahmen 720,950 ℳ (1874: 773,070 ℳ). — Die dauernden Ausgaben setzen sich zusammen aus den Aus⸗ gaben der Central-Stempelverwaltung mit 86,010 ℳ (1874: 81,690 ℳ), der Provinzial⸗Steuerverwaltung mit 1,921,767 ℳ (1874: 1,722,642 ℳ9.), der Zoll⸗ und Steuererhebung und Kontrole mit 17,158,131 ℳ. (1874: 17,610,285 ℳ) und (für allgemeine Ausgaben) 1,976,792 ℳ (1874: 1,961,883 ℳ). Das rechnungsmäßige Minus der dauernden Ausgaben um 233,800 ℳ dem Vorjahre gegenüber erhöht sich, wenn man in Erwägung zieht, daß durch die Ausgaben an Wohnungsgeld⸗ zuschüssen für die Beamten eine Mehrbelastung der Verwaltung der indirekten Steuern von 1,402,320 ℳ herbeigeführt wird, auf 1,636,120 ℳ; woraus sich ergiebt, daß die dauernden Ausgaben der Verwal⸗ tung der indirekten Steuern eine nicht unbeträchtliche Herabsetzung erfahren haben. Dieselbe ist hauptsächlich Folge der durch Gesetz ausgesprochenen Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer und der mit dem 1. Januar 1875 eingetretenen Chausseegeld⸗Erhebung auf den Staatsstraßen. — Unter den einmaligen und außer⸗ ordentlichen Ausgaben sind in Ansatz gebracht: Zum Ankauf eines Dienstgebäudes für die Provinzial⸗Steuerdirektion in Cassel 165,000 ℳ (derselben steht der bei der Einnahme Kap. 5 Tit. 19 mit 135,000 ℳ in Ansatz gebrachte Erlös aus dem bisherigen Ge⸗ bäude gegenüber), zum Neubau eines Haupt⸗Steueramts⸗Gebäudes zu Rheine 84,000 ℳ, zum Neubau des Haupt⸗Zollamts⸗Gebäudes zu Danzig 156,000 ℳ, zum Neubau des Neben⸗Zollamts⸗Gebäudes zu Keitum auf Sylt, zweite und letzte Rate 6390 ℳ, endlich zur Unter⸗ stützung für die in Folge Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer und Einstellung der Chausseegeld⸗Erhebung aus ihren bisherigen Stellungen zu entlassenden, zum Bezuge von Pensionen oder Warte⸗ 88eh aus diesen Stellungen nicht berechtigten Kündigungsbeamten .
Statistische Nachrichten.
Die Durschnittspreise der wichtigsten Lebensmittel für Menschen und Thiere in Preußen. (St. C.) Zu den fortlaufenden Arbeiten, welche das Königliche statistische Bureau theils zu wissenschaftlichen, theils zu Verwaltungszwecken auszuführen hat, gehört auch die Erhebung der Marktpreise. Die Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Erhebungen findet regelmäßig statt und bildet, wenn auch die Erhebungsmethode Seitens der genannten Behörde nicht als eine vollkommene anerkannt werden kann (vergl. d. Zeitschr. d. K. Pr. stat. Bur. III. u. IV. Heft 1873), doch die ausführlichste und zuver⸗ lässigste Quelle von Mittheilungen über die Bewegung der Preise auf den Wochenmärkten des Landes. Die neueste derartige Ver⸗ öffentlichung, die sich auf die Preisbewegung in den Monaten Januar bis einschließlich Juli 1874 und zusammenfassend auf das ganze Erntejahr 1873/74 bezieht, findet sich in dem binnen Kurzem zur Ausgabe gelangenden IV. Viertejahrshefte des Jahrgangs 1874 der Zeitschrift des Königlich preußischen statistischen Bureaus. Wir sind ermaͤchtigt, der fraglichen ÜUebersicht folgende Angaben zu entnehmen:
Die Durchschnittspreise für Getreide, Hülsenfrüchte, Kartoffeln und Ranchfutter im Staate und Erntejahre 1873, 74, unter gleichzei⸗ tiger Berücksichtigung früherer Erntejahre, waren für je 100 Pfund: 8 1873/74 1872/73 1871/72
Weizen, schvwer .138 Sgr. 131 Sgr.
8 I“ 11
Roggen, schwer .109 90 1I“ 106 88 ETI1 cö111“ 616 1“ v1I1I““ 1116“ hb111““
öö11
Vbbhnen 1382
11111““
111e6“
Sob, Micht. . 2323
11““ —
A11“; 28,5
Für die Marktorte der einzelnen Provinzen und andererseits für die verschiedenen Marktwaaren ergeben sich natürlich die mannig⸗ fachsten theilweise sehr erheblichen Abweichungen vom Staatsdurch⸗ schnitte. Die höchsten Durchschnittspreise wurden fast ausnahmlos in den Provinzen Rheinland, Hessen⸗Nassau und Westfalen, die nie⸗ drigsten in Preußen, Pommern und Posen erzielt, während die übri⸗ gen Provinzen in der Mitte der Preisschwankungen bleiben, jedoch mit dem Unterschiede, daß die Durchschnittspreise in Schleswig⸗Hol⸗ stein und auch in Sachsen fast stets über, die in Schlesien und Bran⸗ denburg meist unter dem Staatsdurchschnitte liegen, welch letzterer da⸗ gegen mit dem von Hannover sehr haͤufig zusammentrifft.
— Nach den vom bayerischen Staats⸗Ministerium der Justiz so eben veröffentlichten Ergebnissen der Strafrechtspflege im Königreich Bayern während des Jahres 1873 wurden von den Gerichten des Königreichs 429,199 strafbare Handlungen abgeurtheilt. Herhsger befanden sich 135,731 Uebertretungen der Forstgesetze und 93,468 sonstige strafbare Handlungen. Von den letzteren wurden 5103 als Verbrechen, 59,021 als Vergehen, 229,344 als Ueber⸗ tretungen erklärt. Die Zahl der Verbrechen vertheilt sich auf die ein⸗ zelnen Regierungsbezirke in folgender Weise: Oberbayern 1131, Schwaben 938, Niederbayern 746, Unterfranken 597, Mittelfranken 521, Oberpfalz 433, Oberfranken 417, Pfalz 320. — Ein Vergleich mit der Größe der Bevölkerung ergiebt, daß je eine strafbare Hand⸗ lung trifft: im Königreich auf 16, in Schwaben auf 21,99, in ber. franken auf 21,57, in der Oberpfalz auf 21,55, in Mittelfranken auf 18,48, in Unterfranken auf 16,„, in Niederbayern auf 15,57, in Ober⸗ bayern auf 12,23 und in der Pfalz auf 12,60 Köpfe der Bevölkerung, dann je ein Verbrechen im Königreich auf 950, in Schwaben auf 621, in Oberbayern auf 744, in Niederbayern auf 809, in Unterfranken auf 980, in Mittelfranken auf 1120, in der Oberpfalz auf 1149, in Oberfranken auf 1299 und in der Pfalz auf 1922 Köpfe der Be⸗ völkerung.
— Das statistische Büreau der Stadt Dresden veröffentlicht in dem jetzt herausgegebenen 1. Hefte seiner statistischen Mittheilungen einen Aufsatz über die „indirekten Steuern der Stadt Dresden“, in welchem u. A. die Konsumtionsverhältnisse Dresdens in eingehender Weise dargestellt werden. Wir entnehmen daraus die folgenden Angaben: Der Fleischkonsum Dresdens ist ein außer . ordentlich großer und dürfte in anderen Städten Deutschlands — vien⸗ leicht mit Ausnahme von Baden⸗Baden, Wiesbaden, Frankfurt a. M. und
1
Gerste,
Hafer,
RR.R.R 8 —
8e
Hamburg — kaum erreicht werden. Der Fleischkonsum der Civilbevöl⸗ kerung wird für die Jahre 1868 und 1873 folgendermaßen berechnet:
Ochsenfleisch 2,432,001 Pfd. (pro Kopf 15,76 Pfd.), 3,281,600 Pfd. (pro Kopf 18,25 Pfd.), sonstiges Rindfleisch 3,426,677 Pfd. (pro Kopf 22,20 Pfd.), 4,145,720 Pfd. (pro Kopf 23,07 Pfd.), Schweinefleisch 4,789,374 Pfd. (pro Kopf 31,01 Pfd.), 6,698,260 Pfd. (pro Kopf 37,28 Pfd.), Schöpsenfleisch 1,607,555 Pfd. (pro Kopf 10,42 Pfd.), 2,223,300 Pfd. (p.o Kopf 12,27 Pfd.), Kalbfleisch 3,406,875 Pfd. (pro Kopf 22,c8 Pfd.), 3,501,075 Pfd. (vro Kopf 19,8 Pfd.), Ziegen⸗ fleisch 33,420 Pfd. (pro Kopf 0,21 Pfd.), 15,180 Pfd. (pro Kopf 0,0s Pfd.), eingeführtes Fleisch 2,343,977 Pfd. (pro Kopf 15,19 Pfd.), 5,019,660 Pfd. (pro Kopf 27,94 Pfd.), Wildpret 547,137 Pfd. (pro Kopf 3,53 Pfd.), 622,601 Pfd. (pro Kopf 3,46. Pfd.), Geflügel 629,400 Pfd. (pro Kopf 4,08 Pfd.), 860,692 Pfd. (pro Kopf 4,79 Pfd.), Fische 116,342 Pfd. (pro Kopf 0,75 Pfd.), 278,808 Pfd. (pro Kopf 1,55 Pfd.). Der Gesammt⸗Fleischkonsum ist hiernach von 19,332,758 Pfd. oder 125,25 Pfd. pro Kopf in 1868, auf 26,646,896 Pfd. oder 148,30 Pfd. pro Kopf in 1873 gestiegen, so daß also die relative Zunahme desselben in den letzten 5 Jahren 18,4 % oder im jährlichen Durchschnitt 37 % betragen hat. Dieser bedeutende Kon⸗ jum ist zum Theil auf die große Zahl der in Dresden ansässigen Fremden, deren Konsumverhältnisse vorzügliche sind, sowie auf die große Zahl der durchreisenden Fremden zurückzuführen. — Der Weizenmehlkonsum betrug 1868: 94,92 Pfd., 1873: 105,96 Pfd. ro Kopf, der Roggenmehlkonsum 1868: 67,53 Pfd., 1873: 58,34 fd. pro Kopf, der Konsum von eingeführtem Backwerk 868: 82,70 Pfd., 1873: 98,85 Pfd. pro Kopf. Die Abnahme des Roggenmehlkonsums wird durch die bedeutende Zunahme des ein⸗ eführten, fast ausschließlich aus Noggenmehl hergestellten Backwerks nehr als gusgeglichen. — Eine sehr bedeutende Zunahme zeigt auch er Bierkonsum; derselbe belief sich 1868 auf 293,400,88 Hektol. oder 183,51 Liter pro Kopf der Bevölkerung (incl. Militär), 1873 da⸗ gegen auf 468,542,84 Hektol. oder 251,1 Liter pro Kopf, ist also um 36,8 % oder durchschnittlich um 7,3 % jährlich gestiegen. .“
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Das 1. Heft (XXI. Bd. 1875) der Mittheilungen aus
Justus Perthes’ Geographischer Anstalt über wichtige
Erforschungen auf dem Gesammtgebiete der Geographie von Dr. A. Petermann (Gotha, Justus Perthes) hat fol⸗ genden Inhalt: Die deutsche afrikanische Expedition. Von E. Behm. — Die deutsche afrikanische Expedition und ihre Beförderungsmittel. Von A. Petermann. — Plan des Königlichen Schlosses Wilhelms⸗
höhe bei Cassel nebst Umgebung. Bearbeitet und gezeichnet von Joh. Aug. Kaupert, Kupferstich von H. Petters. Von C. Vogel. —
urze Beschreibung der Schiffahrt auf dem oberen Parana bon Ita⸗ pua bis zum Flusse Igurey. Von Capitän⸗Lieufenant J. A. de Alvarim Costa. — Dr. Gustav Nachtigals Rückkehr. — Stand der Nordpolarfrage zu Ende des Jahres 1874. (Geographie und Erfor⸗ schung der Polarregionen Nr. 104.) — John Forrests Reise durch die Westhälfte von Australien 1874. — Neue Ausgabe von Stielers Hand⸗Atlas in 90 Blättern (30 Licferungen). Lieferung 18 — 25 und Ergänzungsheft 4 (Sezialkarte von Australien in 9 Bl.) — Geo⸗ graphische Notizen. — Geographische Literatur. — Karten: Tafel 1. Die deutsche afrikanische Expedilion. Originalkarte von West⸗Afrika zwischen Muai und Koanza nach dem Stand⸗ punkte der Kenntniß zu Anfang 1875. Der deutschen Gesell⸗ schaft zur Erforschung Aequatorial-Afrikas und ihren Sendboten ge⸗ widmet von A. Petermann. Maßstab 1: 3,000,000. Karton: Skizze des von der deutschen afrikanischen Gesellschaft zu erforschenden Ge⸗ bietes. Von A. Petermann. Maßstab 1: 25,000,000. Tafel 2. Plan des Koͤniglichen Schlosses Wilhelmshöhe bei Cassel nebst Um⸗ gebung. Bearbeitet und gezeichnet von Johann August Kaupert, Kupferstich von H. Petters in Hildburghausen. Maßstab 1: 6000.
.— Die Ernennungen für die englische arktische Expe⸗ dition sind der „Academy“ zufolge nunmehr perfekt geworden. Es steht fest, daß Commandeur Markham der zweite im Kommando des ersten Schiffes mit Kapitän Nares sein wird. Im Depot⸗Schiff wird Kapitän Stephenson, der während der letzten zwei Jahre die Königliche Yacht befehligte, das Kommando führen. Die Vor⸗ bereitungen in Plymouth nehmen ihren Fortgang unter der be⸗ ständigen Aufsicht von Sir Leopold Me Clintock, der sämmtliche Arrangements mit Bezug auf die Schlitten⸗Equipirungen in Ueber⸗ einstimmung mit den durch Erfahrung, sowie langes und sorgfältiges Studium betreffs jeden Details dikrirten Plänen trifft.
— Der Zeitschrift „Academy“ zufolge stellen aus Afrika einge⸗ troffene Berichte und genaue Karten vom Lieutenant Cameron den von Letzterem aufgefundenen westlichen Ausfluß des Tanganyka⸗ sees bestimmt fest. Cameron setzt vermuthlich seine Flußreise west⸗ wärts fort; die englischen und portugiesischen Behörden an der West⸗ küste haben Weisung erhalten, ihm ihre Unterstützung zu gewähren.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
In den Regierungsbezirken Cöln und Trier war die Bestellung der Wintersaaten zwar durch die Trockenheit des Bodens etwas aufgehalten worden, indessen sind die Saaten doch noch gut in den Winter gekommen und durch Schnee gegen den Frost geschützt worden. Auch in den Regierunzsbezirken Düsseldorf und Aachen
ist die Winterbestellung
E 5 1116“ F. 85* 8* 8 rechtzeitig von statten gegangen und sind die Saaten ebenfalls mit Schnee hinreichend bedegt gewesen. In Folge der Dürre des letzten Sommers sind die Futtervocräthe in der Rheinprovinz nur gering, stellenweise ist auch der Wassermangel sehr empfindlich geworden. Im Kreise Heinsberg wird die Korbweiden⸗ kultur in großem Umfange betrieben. Die Gemeinden Dremmen und Oberbruch verkauften für ca. 19,000 Thlr. Korbweiden; einzelne Morgen haben 160—180 Thlr. eingebracht. .
— Der landwirthschaftliche Fortschritt, eine Dar⸗ stellung der belangreichsten Erfahrungen, Verbesserungen und Erfin⸗ dungen im Ackerbau, Viebzucht, Thierheilkunde, Obst⸗, Gemüse⸗, Wein⸗ und Wiesenbau, Betriebslehre und landwirthschaftliche Bau⸗ kunde, von Dr. William Löbe, (Leipzig, Heinrich Schmidt und Carl Günther) 5. Band, das Jahr 1874 umfassend, ent⸗ hält alles Wissenswerthe, was im Laufe des verflossenen Jahres auf dem Gebiete der Landwirthschaft Neues zu Taze geför⸗ dert worden ist. Auch sind die Quellen angegeben, wo dieser oder jener Gegenstand zu erlangen oder wo derselbe näher beschrieben ist. Das angehängte Register zeugt von der Reichhaltigkeit des in diesem Werke behandelten Stoffes. b
Gewerbe und Handel.
Der Leipziger Kassenverein hat, wie der nunmehr vor⸗ liegende Geschäftsbericht ausweist, im Jahre 1874 im Giroverkehr eine Abnahme erfahren, während im Effektenverkehr eine Umsatz⸗ vermehrung von 181,416 Thlrn. stattfand. Was den Giro⸗ und In⸗ cassoverkehr betrifft, so wurden eingeliefert 96,524 Stück Wechsel und 22,441 Rechnungen; der Gesammtumsatz beträgt hier im Ein⸗ und Ausgang 232,813,923 Thlr., während im Bankgeschäfte der Umsatz sich auf 27,497,237 Thlr. im Ein⸗ und Ausgang beläuft, der Ge⸗ jammtverkehr des Instituts also 260,311,160 Thlr. beträgt. Ein Verlust im Diskontogeschäfte ist mit 4760 Thlr. zur Abschreibung gebracht. Das Handlungs⸗Unkosten⸗Conto schließt mit einem Auf⸗ wand von 22,562 Thlrn. ab. In der Bilanz balanciren Aktiva und Passiva mit 3,175,414 Thlr.; der Reingewinn beläuft sich auf 85,348 Thlr. und beantragt der Aufsichtsrath dessen Vertheilung wie folgt: 40,000 Thlr. Zinsen à 4 % auf das Aktienkapital von 1 Mill. Thlr., 4534 Thlr. für den Reservefonds (10 %), 3966 Thlr. Tantième an den Aufsichtsrath (10 %), 3966 Thlr. Tantième an den Direktor und die Bevollmächtigten (10 %). Vom Restbetrage mit 32,880 Thlrn. sol eine Superdividende von 3 ⁄10 % mit 32,000 Thlr. zur Verthei⸗ lung gelangen. Vorbehaltlich der Generalversammlung würde dem⸗ nach der Dividendenschein Nr. 6 der Aktien mit 36 Thlr. = 108 ℳ einzulösen sein.
üe
X seInf erate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition
des Deutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich 8 Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Vacanzen⸗Liste
der bei den Behörden in den Provinzen Brandenburg und Pommern Anwärter zu besetzenden Stellen.
Berlin, den 9. Februar
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
AN u. s.
Oeffentlicher Anzeiger.3.——
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
Grosshandel. 7. Literarische Anzeigen.
9. Familien-Nachrichten.
w. von öffentlichen Papieren.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- beilage. 8
Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Züͤrich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus. 1
uschuß, 4) auf Kündigun Ober⸗Postdirektion in
4) auf Kündigung, 5) 8) Ober⸗Postdirektion in
Nr. 6.
Gehaltsabzug gedeckt werden kann.
welche an die Bewerber gestellt werden. 8) Wohin die Bewerbungen einzureichen sind.
Die Vacanzen⸗Listen werden den Truppentheilen des Garde⸗, II. und III. Armee⸗Corps mit⸗ getheilt und liegen sowohl in den hiesigen wie auswärtigen Bureaus der Annoncen⸗Expeditionen des In⸗ validen⸗Danks, von Rudolf Mosse und Haasenstein u. Vogler zur unentgeltlichen Einsicht aus; auch sind dieselben zu dem Preise von 10 ₰ pro Stück bei der Expedition des Deutschen Reichs⸗Anzeigers, Berlin, S. W., Wilhelmstraße 32, (nach außerhalb gegen Einsendung von 13 ₰ in Briefmarken) zu haben.
(Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen: 1) Ort und Behörde, bei welcher die Stelle vacant ist. 2) Nähere Bezeichnung der Stelle. 3) Einkommen der Stelle. 4) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt. 5) Betrag der zu stellenden Kaution und ob dieselbe durch 6) Ob Aussicht auf Verbesserung vorhanden ist.
95) 300 ℳ event. Gehaltsabzüge, 6) ja, 7) kräftige Körperkonstitution, öslin.
1) Wusterwitz, Postexpedition, 2) Landbriefträger, 3) 450 ℳ einschl. 60 ℳ Wohnungsgeldzuschuß, 5) 300 ℳ event. Gehaltsabzüge, 6) ja
7) kräftige Körperkonstituti
Cöslin.
“
usammenstellung
X
der im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger zur Besetzung angezeigten
“
er 8 vakanten Stellen.
gegenwärtig vakanten Stellen.
Reichs⸗
—Anz. Nr.
7) Ansprüche,
Physikus des Kreises Stuhm 9) Bemerkungen.
Physikus des Kreises Wirsitz Physikus des Kreises Brilon
Provinz Brandenburg.
1) Berlin, Königliche Direktion der Berliner Stadt⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft, Assistenten, 3) 90 ℳ monatlich, 4) auf Kündigung, 5) keine, 6) ja, 7) eine über die Elementar⸗ schulbildung hinaus gehende Vorbildung, Erfahrung im Bureaudienst erwünscht, 8) Königliche
Direktion der Berliner Stadt⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft in Berlin, Beethovenstraße 1. 3) 480 ℳ Gehalt, 60 ℳ Wohnungsgeld⸗
1) Briesen 1. M., Postexpedition, 2) Landbriefträger,
zuschuß, 4) auf Kündigung, 1) Drehbhknu, Postexpedition, 2) Landbriefträger, Lesen, Rechnen, 8, Ober⸗Postdirektion Frankfurt a. O. 1) DPühringshof, Postexpedition, 2) Landbriefträger, zuschuß, 4) auf Kündigung, 5) 300 ℳ,
1) Friedeberg N.-M., Postamt, 2) Landbriefträger,
zuschuß, 4) auf Kündigung,
1) Fürstenfelde, Postexpedition, 2) Landbriefträger,
Lesen, Rechnen, 8) Ober⸗Postdirektion Frankfurt a. O.
1) Mützdorf, in der Oberförsterei Dippmannsdorf, Königliche Regierung zu Potsdam, 2) Wald⸗ wärter, 3) 360 ℳ Gehalt, 60 ℳ Wohnungsgeldzuschuß und freies Brennholz zum eigenen Bedarf bis zur Höhe von jährlich 12 Raumm. weiches Knüppelholz und 20 Raumm. weiches Reiserholz gegen Zahlung der tarifmäßigen Wohnungskosten, 4) auf Lebenszeit, nach befriedigendem sechsmonat⸗ lichen Probedienst, 5) keine, 6) nein, 7) muß gesund und rüstig sein, geläufig und richtig lesen und schreiben, und mit Einschluß der Regel de tri auch mit Dezimalen rechnen können. Prüfung
wird vorbehalten, 8) Königliche Regierung in Potsdam.
1) Potsdam, Direktion des Militärwaisenhauses, 2) Küchendiener, 3) 367 ℳ jährlich, freie Wohnung, Heizung, Erleuchtung, Arznei, 4) auf vierwöchentliche Kündigung, 5) keine, 6) nein, 7) die ob⸗ liegenden Arbeiten erfordern Kraft und Rüstigkeit, 8) Direktion des Militärwaisenhauses zu
2) Hausdiener, 3) 396 ℳ jährlich, freie Woh⸗
Potsdam. b 1) Potsdam, 1 ö nung, Heizung, Erleuchtung, Arznei, rwöche 7) Ne Hiisnencaen Arbeiten erfordern Kraft und Rüstigkeit. sein, 8) Direktion des Militärwaisenhanses zu Potsdam. 1) Schermeisel, Postexpedition, 2) Landbriefträger, zuschuß, 4) auf Kündigung,
Lesen, Rechnen, 8) Ober⸗Postdirektion zu Frankfurt a. O. Provinz Pommern.
1
:) Belgard 6 4) auf Kuͤndigung, 5) 300 ℳ. event. Gehaltsabzüge, 6) 8) Ober⸗Peoͤstdirektion in Cöslin.
8 6 8 ddition, 2) Landbriefträger, 3) 450 ℳ Gehalt und 72 ℳ 1) Freienwalde i. Pomm., Postexpedition, 2) 8. en hagabarm
7) Befähigung zur Bestellung von Postsendungen und körperliche Ausdauer, 8) Ober⸗Postdirek⸗
Wohnungsgeldzuschuß, 4) auf 4 Wochen Kündigung,
tion in Stettin.
1) Gingst, Postexpedition, 2) Landbriefträger, 3) 450 ℳ Gehalt und 60 ℳ Wohnungsgeldzuschuß, 5 5 8ö epgdit ehe 5) 300 ℳ event. Gehaltsabzüge, 6) ja, 7) Befähigung zur Be⸗ stellung von Postsendungen und körperliche Ausdauer, 8) Ober⸗Postdirektion in Stettin. 11
) Stettin, Postamt, 2) Stadtpostbote, 3) 720 ℳ Gehalt und 180 ℳ, Wohnungsgeldzuschuß, 8 98 4 Wochen Kündigung, 5) 300 ℳ event. Gehaltsabzüge, 6) ja, 7) körperliche Tuͤchtigkeit, 8) Ober⸗
Postdirektion in Stettin.
1) Quackenburg, Postexpedition, 2) Landbriefträger, 3) 450 ℳ einschl. 60 ℳ Wohnungsgeld⸗
5) 300 ℳ, kann durch Gehaltsabzüge gedeckt
7) Schreiben, Lesen, Rechnen, 8) Ober⸗Postdirektion Frankfurt a. O. 3 .eJeege 8 18 3) 480 ℳ Gehalt, 60 ℳ Wohnungsgeldzuschuß,
4) auf Kündigung, 5) 300 ℳ, kann durch Gehaltsabzüge gedeckt werden, 6) ja, 7) Schreiben,
3) 480 ℳ Gehalt, 60 ℳ Wohnungsgeld⸗ kann durch Gehaltsabzüge gedeckt werden,
Schreiben, Lesen, Rechnen, 8) Ober⸗Postdirektion Frankfurt a. O. 12-.L bel 8 480 ℳ Gehalt, 72 ℳ Wohnungsgeld⸗
5) 300 ℳ, kann durch Gehaltsabzüge gedeckt werden,
esen, „ 8) Ober⸗Postdirektion Frankfurt a. O. “ h sfäfts 8 480 ℳ. Gehalt, 60 ℳ Wohnungsgeld⸗
zuschuß, 4) auf Kündigung, 5) 300 ℳ, kann durch Gehaltsabzüge gedeckt werden, 6) ja, 7) Schreiben, Lesen, Rechnen, 8) Ober⸗Postdirektion Frankfurt a. O.
1) Limmritz, Postexpedition, 2) Landbriefträger, 3) 480 ℳ Gehalt, 60 ℳ Wohnungsgeldzuschuß, 4) auf Kündigung, 5) 300 ℳ, kann durch Gehaltsabzüge gedeckt werden, 6) ja, 7) Schreiben,
4) auf vierwöchentliche Kündigung,
3) 480 ℳ Gehalt, 60 ℳ Wohnungsgeld⸗ 5) 300 ℳ, kann durch Gehaltsabzüge gedeckt werden,
7) Schreiben, Lesen, Rechnen, 8) Ober⸗Postdirektion zu Frankfurt a. O. 1 1) zundsdonrr. Postexpedition, 2) Landbriefträger, 3) 480 ℳ Gehalt, 60 ℳ Wohnungsgeldzuschuß, 4) auf Kündigung, 5) 300 ℳ, kann durch Gehaltsabzüge gedeckt werden, 6) ja, 2) Schreiben,
Postverwaltung, 2) Landbriefträger, 3) 462 ℳ einschl. 72 ℳ Wohnungsgeldzuschuß,
Physikus des Kreises Mörs 2) einige Bureau⸗
werden, 6) ja,
6) ja,
6) ja,
Evang. Pfarrer zu Achtelsbach.
2 Lehrer zu Bernau
zu Westerbauer
5) keine, 6) nein,
Bewerber darf nicht verheirathet Düsseldorf.
6) ja, Si zu Gleiwitz
Besold. Beigeordneter zu Landsber 4. Bau⸗Inspektor für Hochbau 11X“ Stadt⸗Baurath zu Thorn.. (Sekretär beim Kreis⸗Ausschuß zu Stadtsekretär zu Konitz . .
ja, 7) kräftige Körperkonstitution, Stadt⸗Sekretär zu Neu⸗Ruppin
6) ja, Stadt⸗Sekretär zu Hamm i/ W.
Polizeisergeant zu Neuwied .
Amtsdiener beim Magistrat zu
Forstaufseher zu Witzenhausen.
“
Kreis⸗Wundarzt des Kreises Stuhm... .. Kreis⸗Wundarzt des Kreises Ost⸗Sternberg. ... Kreis⸗Wundarzt des Kreises Rummelsburg .. Kreis⸗Wundärzte der Kreise Mettmann und Mörs Kreis⸗Thierarzt des Kreises Mohrungen . ...
Kreis⸗Thierarzt des Kreis’s Heilsberg Kreis⸗Thierarzt des Kreises Ragnit . . . .. 900 Mark
Kreis⸗Thierarzt des Kreises Adelnau 1“ 300 Thlr. 3. 75 Kreis⸗Thierarzt des Kreises Oletzko. /3.
Kreis⸗Thierarzt des Kreises Jerichow II. . . Kreis⸗Tbierarzt des Ostpriegnitzschen Kreises Kreis⸗Thierarzt des Kreises Ruppin . . . . . . . 8 Kreis⸗Thierarzt des Kreises Zauch⸗Belzig 1u “
Kreis⸗Thierarzt des Kreises Cammin..
Kreis⸗Thierarzt des Kreises Creuzburg
Rektor an der Stadtschule zu Bärwalde N./M. Rektor an der evang. Stadtschule 1 Lehrer an der Stadtschule zu Drossen . . .
2 Lehrer an der Knabenschule zu Pritzwalk .. 8 Lehrer an der städtischen Bürgerschule zu Posen . 8 3. Literat an der höheren Töͤchterschule zu Halberstadt. 2 Lehrer an der Königl. Gewerbeschule zu Halberstadt . Lehrer an der dreiklassigen ev. Elementar⸗Mädchenschule
Rektor an der evang. Volksschule zu Velbert, Reg.⸗Bez.
Ingenieur für die Maschinenwerkstatt des Königlichen g a/W. .. bei dem
Kanzlei⸗Vorsteher beim Magistrat zu Burg
Kassen⸗Assistent der Kommunalkasse zu Wittstock Stadt⸗Sekretär zu Mühlhausen i. Th.. . . .
Kanzl ist beim Königl. Salzamt zu Schönebeck 1“ Portier bei dem Königl. Hüttenamt zu Friedrichshütte 66
Exekutor beim Magistrat zu Gnesen . . . . . . . . Krankenwärter an dem städtischen zu Bunzlau.
neichahan 8 Amtsdiener für das Amt Finkenwalde bei Stettin.
200 Thlr
je 200 Thlr. 600 Mark und 600 Mark Zuschuß. 200 Thlr.
und 100 Thlr. Zuschuß. und 300 Mark Zuschuß.
300 Thlr. und 200 Thlr. Zuschuß. 200 I
8 20./2. 75 16 /2. 75 1./4. 75 2./3. 75
15./2. 75
200 Thlr. und 100 Thlr. Zuschuß. 900 Mark. 600 Thlr. 7./3. 75 Wohnung und Garten. 1800 Mark. 23./2. 275 5 900 Mark. — etwa
0 und freie 20./2. 75 Wohnung.
2 Thlr. —
je 750 Mark. — 1650 Mark und 300 Mark 15./2. 75 Wohnungsgeld⸗Zuschuß 8 1800 Mark. 15/2. 75 2100 — 2700 Mark. 27./2. 75
1 1200 Mark.
1800 Mark und 360 Mark 13 /2. 75 Miethsentschädigung. 3
zu Calau.
1./3. 75
15./2. 75 15./2. 75 25./2. 75 10/3. 75
1“ 1000 Thlr. Kagistrat zu 1 1 6 1 höchstens 6600 Mark. 14800 Mark. 500 Thlr. 1350 Mark. 1050 Mark. 1800 Mark. 400 Thlr. 2300 Mark. 2100 Mark.
720 Mark. — 900 Mark und 180 Mark 1./3. 75
Wohnungs⸗Entschäd.
150 Thlr. —
b u. Emolumenteꝛc. — ““ 120 hh 300 Thlr. 00 Mark
Gerdauen.
1,/3. 75 6 ⁴. 75
11./2. 75 10/39. 75