Gemeinde⸗, Kreis⸗ und Provinzialordnung für Rheinland und West⸗ falen dem Landtage vorzulegen.“
An Stelle des Antragstellers empfahl der Abg. Berger den Antrag. Der Abg. Tiedemann erklärte sich gegen denselben, weil er zu weit gehe, indem er die gleichzeitige Vorlegung einer Gemeinde⸗, Kreis⸗ und Provinzial⸗ ordnung fordere. Der Abg. Graf Bethusy⸗Hue sprach sich da⸗ rauf für den Antrag aus; der Kampf mit den Ultramontanen könne kein Hinderungsgrund sein; wollte man darauf Gewicht legen, so würde man die Reform zu weit hinausschieben und damit die Kontinuität der Gesetzgebung durchbrechen. Nachdem sich dann noch der Abg. Tdhiel gegen, die Abgg. Miquel und Reichensperger (Olpe) für den Antrag erklärt, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg aber die Ablehnung desselben befürwortet hatte, wurde die Dis⸗ kussion geschlossen. Nach einigen Schlußbemerkungen des An⸗ tragstellers Abg. Dr. Virchow ergriff der Minister des Innern Graf zu Eulenburg nochmals das Wort. Da hierdurch nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung die Diskussion wieder eröffnet war und sich noch Redner zum Worte meldeten, so trat an das Haus die Frage heran, ob gleich, nachdem ein Vertreter der Regierung gesprochen, ein Schlußantrag zulässig, oder erst noch ein Redner sprechen müßte; das Haus entschied sich in einer namentlichen Abstimmung mit 179 gegen 161 Stim⸗ men dafür, daß sofort ein Schlußantrag zulässig sei. Die Dis⸗ kussion wurde darauf wiederum geschlossen, und nach einigen Worten des Antragstellers Abg. Dr. Virchow der Antrag dessel⸗ ben in namentlicher Abstimmung mit 292 gegen 28 Stimmen angenommen. Schluß 5 Uhr.
— In der heutigen (12.) Sitzung des Hauses der Abge⸗ ordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums Staats⸗Minister Camphausen, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Handels⸗Minister Dr. Achenbach und mehrere Kommissarien, unter diesen der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Persius beiwohnten, machte der Präsident v. Bennigsen Mit⸗ theilung von dem gestern zu Frankfurt a. M. erfolgten Ableben des Abg. v. Savigny, dessen Andenken das Haus durch Auf⸗ stehen von den Sitzen ehrte. Der Abg. Rickert brachte einen Antrag, betreffend die Einführung des im Reichs⸗ tage üblichen Abstimmungsmodus durch Aus⸗ und Wieder⸗ eintriit in den Saal ein. Die Berathung dieses Antrages wird der Präsident auf die Tagesordnung für die morgige Sitzung setzen. — Hierauf trat das Haus in die erste Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Provinz Berlin ein, gegen welchen zunächst Abg. Kie⸗ pert (Rittergutsbesitzer auf Marienfelde bei Berlin) das Wort nahm. Derselbe beantragte, den Gesetzentwurf derselben Kom⸗ mission zu überweisen, welche zur Vorberathung der Provinzial⸗ ordnung gewählt werden würde, dieselbe jedoch ad hoc um 7 Mitglieder zu verstärken. Für die Vorlage trat der Abg. Rich⸗ ter (Hagen) ein, obgleich auch er verschiedene Ausstellungen machte. Die bisherige Verfassung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung von Berlin sei ganz unhaltbar. Die Centralverwaltung der Stadt müsse nothwendig reorganisirt werden. Für kleine Städte, wie Köpenick, Treuenbrietzen passe die jetzige Städte⸗ ordnung wohl, keineswegs aber für Berlin. Der Landkreis Berlin sei nur ein negatives Bindemittel. Für einen Wahl⸗ verband des großen Grundbesitzes sei im Landkreis Berlin ab⸗ solut kein Material vorhanden; es gebe in demselben wenig große Grundbesitzer. In der Verwaltung der Stadt werde man nothwendig mehr decentralisiren müssen, zumal die Decentralisation hier ihre naturgemäßen bestimmten Grenzen habe. Einer beson⸗ deren Reorganisation werde die Polizeiverwaltung bedürfen, wenn aus dem Polizei⸗Präsidenten nicht ein Präfekt werden solle. Hierauf sprach der Abg. v. Benda (Rittergutsbesitzer in Rudom bei Berlin) gegen die Vorlage. Dieselbe schaffe eine Provinz, die doch ächlich kei inz, einen Kreis, der kein Kreis sei. Die Land⸗ gemeinden hätten mit der Stadt Berlin gar nichts gemein, als gewisse untergeordnete wirthschaftliche Interessen, indem sie ihre Wirth⸗ schaftserzeugnisse in der Stadt absetzten. Eine strenge Prüfung der Vorlage in der Kommission sei unumgänglich. Der Regie⸗ rungs⸗Kommissarius, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Persius, bekonte, daß die Frage der Reorganisation der Verwaltung der Stadt Berlin eine überaus schwierige sei; er glaube aber, daß die Vorlage die Frage richtig gelöst habe. Der Abg. Richter (Sangerhausen) bekämpfte die vom Abg. Benda geäußerte An⸗ sicht, daß zwischen den Landgemeinden und der Stadt Berlin keine innigere Verbindung bestehe, sowie die Meinung des Abg. Richter (Hagen), daß zur Beschickung des Kreistages, was den großen Grundbesitz anbetrifft, kein Material vorhanden sei. Wenn es auch um Berlin keine großen Rittergüter von mehreren Tausend Morgen Areal gebe, so doch recht viele reiche Grundbesitzer. Allerdings werden verschiedene Punkte der Vor⸗ lage einer ernsten Prüfung in der Kommission bedürfen. Das
aus beschloß die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission
nd trat bei Schluß des Blattes in die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Ausführung der §§. 5 und 6 des Gesetzes vom 30. April 1873 wegen der Dotation der Provinzial⸗ und Kreisverbände ein.
1b — Die soeben erschienene, vom Reichskanzler⸗Amte heraus⸗ gegebene „Amtliche Liste der Schiffe der Deutschen Kriegs⸗ und Handels⸗Marine mit ihren Unterscheidungs⸗ ignalen für 1875“ (Berlin, Druck und Verlag von Georg eimer, 1875, Preis kart. 1 Mark) bildet den Anhang zum ternationalen Signalbuche, welches unter dem Titel „Signal⸗ buch für die Kauffahrteischiffe aller Nationen“ im Juni 1870 vom Reichskanzler⸗Amte herausgegeben ist.
Das Signalbuch gewährt den Schiffen die Möglichkeit, durch Signale sich zu erkennen zu geben und sonstige Mittheilungen unter einander sowie mit Signalstationen, auch dann auszu⸗ tauschen, wenn die signalisirenden Theile verschiedener Sprachen sich bedienen.
Zu diesem Zwecke enthält das Signalbuch eine große An⸗ zahl sowohl vollständiger Sätze, als auch zur Verbindung mit einander geeigneter Satztheile, einzelner Wörter, Namen, Silben, Buchstaben und Zahlen, welche durch Gruppen von je 2, 3 oder 4 der 18 Signalbuchstaben B, C, D, F, G, H, J, K, L, M, N, P, Q, R, S, T, V und Wbezeichnet sind. Solcher Gruppen, deren jede anders geord⸗ nete oder andere Buchstaben enthält, als alle übrigen, giebtes 306 von je 2 Signalbuchstaben (B0, BD, BF, BG u. f. w. bis Wy), 4896 von je 3 Signalbuchstaben (B00, B0F, BCG, B0OH u. s. w. bis WVTP) und 73440 von je 4 Signalbuchstaben (B0DF, B0D, B6DH, B0OD] u. s. w. bis WVTS).
Alle 306 Gruppen von 2 Signalbuchstaben, alle 4896 Gruppen von 3 Signalbuchstaben und von den Gruppen von 4 Signalbuchstaben die ersten 18,960 (BCDF bis GPWV) dienen zur Bezeichnung der in das Signalbuch aufgenommenen Sätze, L atztheile, Wörter U. s. w. 1AAAA2A“
Signalbuchstabe zur Bezeichnung 53040 Gruppen
Von den übrigen Gruppen von 4 1440 Gruppen von 60B0 bis GWVT der Schiffe der Kriegs⸗Marinen und die letzten von HBCD bis WTS zur Bezeichnung der Schiffe der Han⸗ dels⸗Marinen in der Art bestimmt, daß jedem Kriegs⸗ und be⸗ ziehungsweise Kauffahrteischiffe eins dieser (1440 + 53040 Unterscheidungs⸗Signal zuzu⸗
scheidungs⸗Signale Behufs seiner Flagge zur freien Verfügung. schiedenen Flaggen führen daher vielfach dasselbe gnal, Schiffe unter derselben Flagge niemals.
Die Vertheilung der Unterscheidungssi⸗ Schiffe wird durch die zuständigen Beh Staaten bewirkt. bei der Eintragung in das dungssignal zugetheilt und i So lange das Schiff unter deutscher dieses Unterscheidungssi
54480 Signale theilen ist. Jedem Staate stehen alle Unter Vertheilung auf die Schiffe Schiffe von ver Unterscheidungs⸗Si gnale auf die einzelnen örden der verschiedenen schen Kauffahrteischiffe wird gleich Schiffsregister ein solches Unterschei⸗ chiffs⸗Certifikate vermerkt. Flagge fährt, behält es Heimaths⸗
Jedem deut n seinem S
gnal auch beim Wechfel seines hafens oder seiner Registerbehörde unverändert bei. stematischen Reihenfolge der Unterscheidungs⸗ „welche Unterscheidungssignale en Kriegs⸗ und Handelsmarine
Signalbuch sind ähnliche Listen vorhanden. Unterscheidungssignale zu sig⸗ in dem Signalbuche enthalte⸗ d Gebrauch des Signalbuchs“. chiffe, einer Signalstation ꝛc. zu er⸗ ßer seinem Unterscheidungssignal stets auch wie oben erwähnt, Schiffe ver⸗ lbe Unterscheidungssignal führen. nterscheidungssignal eines andern ann dessen Namen, Heimathshafen, raft aus der betreffenden L
Die nach der sy signale geordnete List den einzelnen Schiffen der deutsch beigelegt worden sind.
Für die Schiffe anderer Staaten, welche das ebenfalls angenommen haben,
Die Art und Weise, wie die nalisiren sind, ergiebt sich aus dem nen Abschnitte über „Einrichtung un Will ein Schiff sich einem anderen S kennen geben, so muß es au seine Nationalflagge zeig schiedener Flaggen vielfach dasse
Ein Schiff, welches das U Schiffes wahrnimmt, kann sod Ladungsfähigkeit und Dampfk fort ersehen. Besitzt es die Liste nicht, so wird es sich späterer Feststellung oder Weitermeldung die Nationalität das Unterscheidungssignal zu merken haben. scheinen neue Ausgaben der Schiffsliste und im Laufe jedes Jahres drei bis vier Nachträge zu derselben.
— Zur Ausführung des Gesetzes üb vom 30. November 1874 h getroffen, welche der Reichskanzler dur vom 8. Februar d. J. veröffentlicht hat. in der zweiten Beilage des der Vollständigkeit wegen mit dem Gesetz über M in Betreff der Kosten und der technische heilungen hinzugefügt, auf welche wir
e ergiebt nun
Alljährlich er
er Markenschutz at der Bundesrath Bestimmungen ch eine Bekanntmachung
Wir haben die letztere „D. R. A.“ (Central⸗Hand.⸗Reg.), arkenschutz ab⸗ gedruckt, auch führung noch einige Mitt an dieser Stelle verweisen.
Damit die dur Mitgliedes des Hau denden Ersatzwahlen in werden können, sind die B sters des Innern angewiesen worden, den Todesfalle eines in dem betreffe
ch Tod oder Mandatsniederlegung eines ses der Abgeordneten erforderlich wer⸗ jedem Falle rechtzeitig angeordnet ezirksregierungen Seitens des Mini⸗ fortan von jedem eintreten⸗ nden Regierungsbezirke ge⸗ nhaften Landtagsabgeordneten, sowie von jeder Mandates zum es Todestages, bezie⸗ der Mandatsniederlegung unverzüglich
wählten oder woh zu ihrer Kenntniß gelangten Niederlegung eines Hause der Abgeordneten unter Angabe d hungsweise des Tages Anzeige zu machen.
— Der Bevollmächtigte badischer Ministerial⸗Rath L.
zum Bundesrathe, Großherzoglich epique, ist nach Karlsruhe ab⸗
— Das nächste gemeinschaftliche Diner der Generale und Stabsoffiziere findet Donnerstag Nachmittags 4 Uhr, im Restaurant de l'E
den 18. Februar cr., urope (Poppenberg)
Commandeur der 6. Feld⸗ nlaß seiner kürzlich erfolgten nannten Charge von Breslau hier ein⸗
— Der General⸗Major und Artillerie⸗Brigade Köhler ist aus A Beförderung zur vorge
— Der neuernannte Kommandant von Cöln, General⸗ Major von Cranach, zuletzt Commandeur der 62. Brigade in Straßburg, ist be getroffen und im Hotel Roya
— Der Ober
Infanterie⸗ hufs persönlicher Meldung hier ein⸗ l abgestiegen.
bisher im Großen Generalstabes des hat sich zur Uebernahme g i. E. begeben.
st⸗Lieutenant von Werder, Generalstabe, welcher kürzlich zum Chef des XV. Armee⸗Corps ernannt worden,
seiner neuen Stellung nach Straßbur
g der Kurmark hielt In derselben gelangten welche eine Gesammt⸗
zur Erledigung, unter
sschusses, nach welchem
n des 46. Kommunat⸗
Häuser der Monarchie wegen Ueber⸗
chen Kriegsschuld auf die von
tschädigung beschloß.
über den Geschäftsbericht der
ssion und des Vorstandes des brandenburgi⸗
usschusses für das Marienberg⸗Denkmal bei Branden⸗
Danach steht das Denkmal seit dem 11. November v. J.
entalen Schmuck an Statuen, Reliefs
Der Bau mit Auss
— Der Kommunal⸗Landta seine 4. Plenarfitzung am 8. Februar. die noch ausstehenden Ausschußgutachten, zahl von 42 erreicht haben, sämmtlich ihnen auch das Gutachten des dritten Au der Landtag die Erneuerung der Petitio Landtages an die beiden nahme des Rechtes der kur Frankreich gezahlte Kriegskostenen
Derselbe Ausschuß referirte ständischen Kommi
bis auf den äußeren ornam und Tafeln fast vollendet da. st für 64,500 Mark verdungen. Hierauf ch Vollendung zu zahlenden ark sind gegenwärtig bereits 21,846 Mark ge einzelner kurmärkischer
Statuen und Reliefs hat der Angelegenheiten eine Beihülfe 000 Mark bewilligt Siemering und Calandrelli zu Entwürfen beauftragt wurden. Bewilligungen von us dem Dispositions⸗
chluß dieser Ornamente i sind 37,500 Mark bereits gezahlt und für den na Rest von 27,000 M 93 Pf. vorhanden, Kreise noch ausstehen. Minister der geistlichen u. s. w. aus Staatsfonds bis zu 30, nehmigt, daß die Professoren Berlin mit der Anfertigung von
Der Landtag fü
während die Beiträ
gte seinen früheren 24,000 Mark eine neue von 12,000 Mark a fonds der kurmärkischen Hülfskasse zur Herstellung der Gedenk⸗ tafeln in Erz bei.
Als letzte, aber nicht unwicht achten des IV. Aus gegenüber dem Entwurfe der Provinzial⸗O Landtage der Monarchie vorliegt, zur Verh
Mit dankbarer Genugthuung nahm de der Königlichen Staatsregierung ent Vertretungen der Kommunalverbä des in Aussicht genommenen Gesetzes übe
igste Sache gelangte das Gut⸗ schusses über die Schritte des Landtages rdnung, welche dem r Landtag die Zusage gegen, wonach die bisherigen der Provinz vor Erlaß r die anderweit zu
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ordnende Vertretung der kommunalständischen Institute mit ihrem Gutachten als die berufensten Instanzen gehört werden sollen, und ernannte durch den Vorsitzenden eine Kommission von neun Mitgliedern, welche bei etwaigem Nichtversammeltsein des Landtages unter Zuziehung der ersten Direktoren der ständischen Institute diese gutachtliche Aeußerung auf Er⸗ fordern der Königlichen Staatsregierung vorbereiten soll.
Seine Schlußsitzung hielt der 47. Kommunal⸗ Landtag am 10. d. M. In derselben wurden die Namen der Mitglieder der letztgedachten Kommission bekannt gegeben und die unter den Rechnungen der ständischen Institute pro 1879 den Be⸗ schlüssen gemäß gefertigten Dechargevermerke von sämmtlichen Mitgliedern des Landtages vollzogen.
Der stellvertretende Vorsitzende gab eine Uebersicht der Thätigkeit des 47. Kommunal⸗Landtags und schloß denselben mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König, in welches die Versammlung mit dreifachem begeistertem Ruf einstimmte.
Bayern. München, 10. Februar. Der „Korr. v. u. f. D.“ schreibt: Der Schluß des vierzigstündigen Gebetes in der St. Michaelskirche hat gestern Nachmittags ohne jede Betheili⸗ gung Seitens des Königlichen Hauses und Hofes stattgefunden, da Se. Majestät der König durch Unwohlsein am Erscheinen verhin⸗ dert war. — Die Mittheilung, daß der Kaufsvertrag bezüglich der Ostbahnen zwischen dem Verwaltungsrath und der Staats⸗ regierung bereits abgeschlossen sei, ist verfrüht. Man hatte wohl erwartet, daß dieser Abschluß in der Sitzung des Verwal⸗ tungsrathes am letzten Sonnabend erfolge, allein es konnte noch keine vollständige Uebereinstimmung erzielt werden, nament⸗ lich auch nicht über die Frage: ob der Staat die Ostbahn⸗ Aktien gegen Obligationen zu 4 oder zu 4 ½ Prozent zu über nehmen habe. Zur Ausgleichung der noch bestehenden Diffe renzen hat heute Mittags wieder eine Sitzung der gmeinschaft lichen Kommission im Staats⸗Ministerium des Aeußern stattge funden und wird in den nächsten Tagen eine abermalige Sitzung des Verwaltungsrathes abgehalten werden.
— (Allg. Ztg.) Der neu ernannte päpstliche Nuntius, Msgr. Bianchi, wird morgen und übermorgen die üblichen Aufwar tungen des diplomatischen Corps, der Herren der drei Hofrangs⸗ klassen und des Offiziercorps entgegennehmen.
— Während der am nächsten Montag beginnenden Schwur gerichtssaison werden die Anklagen gegen sieben hiesige Redacteure wegen Beleidigungen ꝛc. durch die Presse zur Verhandlung ge⸗ langen: gegen Dr. Sigl (Vaterland), Julius Lang (Gehar⸗ nischte Briefe), Geiser (Zeitgeist), Forster und Mayerhofer (Volkszeitung), Klessinger (Neue Volkszeitung) und Strobl (Süddeutsche Post).
— In Waldberg, Bezirksamt Neustadt, find dieser Tage bei einem Brande 29 Wohnhäuser und einige 20 Nebengebäude ein Raub der Flammen geworden. Drei Wohnhäuser wurden beschädigt. Bei der Schnelligkeit, mit der das Feuer um sich griff, und bei dem Umstande, daß viele Bewohner und zum Theil gerade die durch den Brand betroffenen vom Hause ab⸗ wesend waren, konnte an Mobiliar so viel als nichts gerettet werden und die Abgebrannten befinden sich deshalb bei der jetzi⸗ gen harten Winterzeit im bedauerlichsten Zustande.
Baden. Am 1. d. M. trat in Oehningen am Untersee ein Kommission von Vertretern der Bodens ee⸗Uferstaaten zur Berathung über die seit längerer Zeit in Angriff genommene Frage einer Tieferlegung der Hochwasser des Untersees zusammen. Den Beschädigungen und Ueberschwemmungen durch Hochwasser soll mittelst Durchstiches einer Landzunge auf schweizerischer Seite Abhülfe geschafft werden, ohne daß der Wasserstand des Bodensees davon berührt wird.
Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meinin gen, 9. Februar. Heute gelangten die ersten 160,000 Fl. von den Liebes⸗ gaben an die Abgebrannten zur Vertheilung. Bei der Ver⸗ rechnung hat das Hülfscomité zunächst Mobiliar⸗ und Geschäfts⸗ schäden von den Gebäudeschäden getrennt und die Summe, welche nach Abzug der augenblicklich gewährten Unterstützungen, sowie der Ausgaben für Baracken⸗ und Häuserbaue u. dergl. übrig blieb, so vertheilt, daß zwei Fünftel davon, 160,000 Fl., auf Mobiliar⸗ und Geschäftsschäden, und drei Fünftel, 240,000 Fl., auf Gebäudeschäden kommen. Zur Regulirung der Schäden wurden, um den Beschädigten so gerecht als möglich zu werden, fünf von denselben erwählte Vertrauensmänner zugezogen und mit deren Hülfe die Prüfung der angemeldeten Schäden, sowie die Vertheilung und Verrechnung der Summen vollendet. Dabei ist man von dem Grundsatze ausgegangen, daß der kleinere Geschäftsmann und weniger Bemittelte durch den Ver⸗ lust seiner Habe verhältnißmäßig weit härter betroffen wor⸗ den ist als der Wohlhabende und in Folge dessen auch einer vollständigeren Unterstützung bedarf. So ist man dazu gekom⸗ men, verschiedene Abstufungen zu machen; ein Theil ist für seinen angemeldeten Schaden unter Abrechnung der durch Ver⸗ sicherungsgesellschaften gedeckten Summe vollständig, ein anderer mit 50 Prozent, 20 Prozent u. s. w. entschädigt worden; doch hat man als allgemeinen Grundsatz festgehalten, daß die Ent⸗ schädigung des Einzelnen für Mobiliar⸗ und Geschäftsverlust unter keinen Umständen die Summe von 550 Thlrn. übersteigen durfte. Demnächst wird nun die Vertheilung der Summen für Gebäudeschäden folgen.
Waldeck. Arolsen, 8. Februar. Am Mittwoch, den 3. Februar, traten die Landstände wieder zusammen. Es wurde das inzwischen in Mark umgerechnete und gedruckte Budget vor⸗ gelegt und für die einzelnen Gruppen des Etats wurden die Referenten bestimmt.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 11. Februar. Das „Neue Fremdenblatt“ bemerkt in Bezug auf die von einigen Zeitungen erwähnte angebliche Aeußerung des Minister⸗Präsidenten, daß die Regierung sich demnächst veranlaßt sehen würde, im Ab⸗ geordnetenhause die Vertrauensfrage zu stellen, es sei jene Aeußerung nur bei Gelegenheit eines Privatgespräches geschehen. Das Blatt fügt ergänzend hinzu, der Minister⸗Präsident sei von mehreren Abgeordneten aufgefordert worden, ohne jedes Zögern die Vertrauensfrage zu stellen, er werde sich dann überzeugen, daß die gesammte Verfassungspartei dem Ministerium nach wie vor volles Vertrauen entgegenbringe.
Pest, 11. Februar. (W. T. B.) Nachdem die General⸗ debatte über das Budget heute im Abgeordnetenhause mit
einer längeren Rede Tisza’s zum Abschluß gelangte, in welcher
er erklärte, daß er an seinen früheren Ausführungen Nichts zu ändern und denselben Nichts hinzuzufügen habe, stimmte die ganze kompakte Majorität des Hauses für Annahme der Budgetvorlage. Der Minister⸗Präsident Bitto ersuchte darauf das Haus, die Verhandlungen zu vertagen, da die Regierung
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über die veränderte Situation Bericht an die Krone erstatten wolle. Der Minister⸗Präsident wird zu diesem Zwecke noch heute nach Wien abreisen.
— Gutem Vernehmen nach ist Behufs Bildung eines neuen Ministeriums, wie irrthümlich nach Auswärts gemeldet wurde, bisher kein Schritt geschehen. Thatsache ist nur, daß sich Minister⸗Präsident Bitto unverzüglich nach Wien begiebt, um dem Kaiser Bericht zu erstatten und zugleich unter Hinweisung auf die durch den Eintritt der Tiszapartei auf den Boden des staatsrechtlichen Ausgleichs geänderte Lage die Demission des Kabinets anzubieten.
Agram, 10. Februar. Eine gegen den ungarischen Kom⸗ munikations⸗Minister Zichy beabsichtigte Maskendemonstration wurde vom Banus Mazuranic verboten. In Folge dessen unter⸗ blieb der gestrige Corso, obwohl gegen dessen Abhaltung kein Einspruch erhoben wurde.
Großbritannien und Irland. London, 10. Februar. (A. A. C.) Einer Mittheilung in der „London Gazette“ zu⸗ folge wird der Prinz von Wales am 22. Februar und am 1. März ein Levée in Vertretung der Königin abhalten. — Der Herzog von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha kam gestern früh in Begleitung des Grafen Schwerin und des General⸗Lieute⸗ nants Sir Francis Seymour in Marlborough⸗House an und begab sich Nachmittags nach Osborne zu einem Besuche der Königin. — Die Königin hat das vakante Band des Distel⸗ Ordens dem Marquis von Bute verliehen.
— 11. Febrnar. (W. T. B.) Im Oberhause zeigte Lord Stratheden heute an, daß er die Regierung am Montag darüber interpelliren werde, ob sie geneigt sei, dem Hause die Korrespondenz über die von Oesterreich, Rußland und Deutsch⸗ land geführten Unterhandlungen, betreffend den Abschluß eines Handelsvertrages mit Serbien, Rumänien und der Türkei vorzulegen.
Im Unterhause wurde vom Unter⸗Staatssekretär des Aeußern, Hon. R. Bourke, eine Vorlage, betreffend die Abände⸗ rung des Gesetzes über Schutz des literarischen Eigen⸗ thums der auswärtigen Autoren eingebracht. Lord Elcho be— antragte einen Gesetzentwurf, wonach aus der Stadt London eine eigene Grafschaft gebildet werden und die gegenwärtig der City zustehenden Korporationsrechte auf die ganze Stadt ausgedehnt werden sollen.
Canada. Aus Ottawa wird vom 9. ds. per Kabel ge⸗ meldet: Mr. Mackenzie hat im Hause der Gemeinen einen An⸗ trag angemeldet, der die Ueberreichung einer Adresse an den General⸗Gouverneur zu Gunsten einer vollständigen Amnestie für die Personen, die sich an den nordwestlichen Unruhen in 1869 betheiligten, mit Ausnahme von Riel, Lepine und Odono⸗ hue, bezweckt.
Frankreich. Paris, 11. Februar. (W. T. B.) Das von der Nationalversammlung angenommene Amendement Duprat (s. unter Versailles), welchem zufolge die Mitglieder des Senates gerade so, wie die Mitglieder der Deputirtenkammer, nach dem all⸗ gemeinen Stimmrechte gewählt werden sollen, wurde von der Lin⸗ ken unterstützt und aufrecht erhalten, während das rechte Centrum dasselbe bekämpfte. Seine Annahme wurde durch den Umstand möglich, daß gegen 30 Bonapartisten für dasselbe stimmten und daß gegen 50 Legitimisten sich der Abstimmung enthielten. In Deputirtenkreisen nimmt man an, daß nunmehr das rechte Cen⸗ trum bei der Schlußabstimmung gegen das ganze Senatsgesetz stimmen wird.
Versailles, 11. Februar. (W. T. B.) Die National⸗ versammlung nahm heute ihre Berathungen wieder auf und genehmigte mit 322 gegen 310 Stimmen ein von dem Deputirten Pascal Duprat (von der Linken) eingebrachtes Amendement, wonach der Senat nur aus gewählten Mit⸗ gliedern besteht und von den nämlichen Wahlberechtigten ge⸗ wählt wird, die auch zur Wahl der Deputirten berechtigt sind. Der Vorsitzende der Kommission für die konstitutionellen Vor⸗ lagen, Batbie, erklärte, daß nach Annahme dieses Amendements von der durch die Kommission ausgearbeiteten Vorlage wenig übrig bleibe, und beantragte die Vertagung der Weiter⸗ berathung, damit die Kommission die nothwendigen neuen Anträge vorlegen könne. In Folge dessen wurde die heutige Sitzung geschlossen.
— 12. Februar. (W. T. B.) Die Linke hat, dem Ver⸗ nehmen nach, noch gestern dem rechten Centrum Konzessionen angeboten, um das durch die Annahme des Amendement Duprat aufgehobene Einvernehmen zwischen beiden Fraktionen wieder⸗ herzustellen.
Italien. Rom, 11. Februar. (W. T. B.) Der Justiz⸗
Minister Vigliani hat an den Generalprokurator des römischen
Apellhofes ein Schreiben erlassen, um die Intentionen der Re⸗ gierung über die Handhabung der gesetzlichen Vorschriften in Betreff derjenigen Geistlichen außer Zweifel zu stellen, welche sich auf der Kanzel oder anderweitig Verstöße gegen die Gesetze, vornehmlich in Rom zu Schulden kommen lassen. In dem Schreiben wird in Uebereinstimmung mit den frü⸗ heren Erklärungen der Regierung die Versicherung ab⸗ gegeben, daß die Regierung die Freiheit der Kirche respektiren werde, aber ebenso entschlossen sei, keinerlei Mißbrauch derselben oder eine Verletzung der Gesetze zu dulden. Wenn auch der Papst wegen seiner Reden Unverletzlichkeit genieße und anerkannter Maßen befugt sei, seine geistlichen Amtsakte an den Thüren der Kirche zu affigiren, werde dadurch doch nicht die Verantwortlichkeit derjenigen ausgeschlossen, welche diese Kundgebungen auf dem Wege der Presse oder anderweitig reproduzirten, falls in denselben eine Miß⸗ achtung der Institutionen und der Gesetze des Staates ausgesprochen werde. Die Staatsanwaltschaft müsse über die Ausführung des Art. 17 des Garantiegesetzes wachen, welches den den Staatsgesetzen entgegenlaufenden Akten der kirchlichen Behörden die Gültigkeit abspreche. Der Justiz⸗Minister richtet schließlich die Aufforderung an die Organe der öffentlichen Sicherheit, die von Mitgliedern des Klerus gehaltenen Reden zu und falls dieselben strafbar seien, davon Anzeige zu machen.
— Der „Economista d'Italia“ berichtet: Die Frage der Münzwährung ist auf nächstes Jahr verschoben worden. Alle Abgeordneten der Mü nzkonferenz sind dafür, im Januar 1876 wieder eine Sitzung zu halten. Zur Zeit will man sich darauf beschränken, das Maß der Silberprägung festzustellen, was in noch beschränkenderem Sinn, als für das letzte Jahr ge⸗ schehen soll. Der „Perseveranza“ wird aus Paris berichtet, daß in einer der letzten Sitzungen die Konferenz eine Beschränkung der Prägung von Fünffrankenstücken für Griechenland auf 4 Millionen beschlossen habe, dagegen soll es für beinahe alle anderen Staaten beim Kontingent von 1874 bleiben
St. Petersburg, 10. Fe⸗ .M. hatte der in besonderer te außerordentliche Gesandte Herr von Radowitz, die r in Audienz empfangen zu eiben zu überreichen. Grenze meldet die
Kuldsha zurückgekehrte r chinesischen Behör hätten verdrängen wollen. chicho Handel zu trei⸗ da die Chinesen in Folge — Die zeitweilig ruhige Um⸗ auplatz blutiger Zusammen⸗ Einfälle chinesischer Räuber⸗ res jetzt rächten.
nganen der Städte ung mit Kaschgarschen Soldat ch in 3 Abtheilungen getheilt, von chur geplündert, einen zwischen Dshincho ussische Karawane rselben verwundet, eine getöd⸗
Nußland j Pet. Ztg.) Am 8. d Mission in St. Petersbur⸗ Sr. Majest Ehre, von werden und
— Von der Ztg.“, da
g angelang ät des Deutschen Kaisers, Sr. Majestät dem Kaise seine Beglaubigungsschr chinesischen chicho nach edrückunge welche ihn aus Schicho welche er mitgenommen, wieder zurückbrin direkten Verbots nichts gekauf gebung Schichos sei wieder stöße mit Dunganen, banden im Laufe d nach den letzten Nachrichten die Du und Manas, in Verbind Beks, 600 Mann stark denen die eine das chinesis Einwohner getödtet und bi und Schicho) vorgedrungen geplündert,
ß der aus S Agent sich über die B klagt habe,
Die Waaren,
ben, habe er gen müssen,
welche die es ganzen Jah So haben en Jakub⸗
che Dorf Shigos zum Piket Gurtu ( sei, wo sie eine r mehrere Personen de
Schweden und
Norwegen. Der Artikel II.
; der neuen Heeres stimmungen über Linie und Land sprechenden Abtheilungen bei der Fl.
§§. 11 — 25 enthalten Be theilung des Reiches welche letztere wiede Behufs Aufstellung einer zählung ein L
Stockholm, 7. Februar. ordnung enthält die Be⸗ wehr, sowie über die ent⸗
bestimmungen „in Regiments⸗ und L in 4 Landw
über die Aushebung, Ein⸗ Bataillonsbezirke, eise zerfallen. ei der jährlichen Volks⸗ zugegen sein; die unter Benut ammrollen müssen von Aushebung fiadet in j Landwehr⸗Bataillons⸗ Magistratsmitglied und smänner und einem Ar Ebenso Superrevision, deren Kon chef, Regierungsrath, zwei Ve und einem Regiments⸗2
ehr⸗Compagniekr Stammrolle soll b andwehr⸗Kommando dieser Aufgaben verfertigten St revidirt und kompletirt werden. dem 15. März vor einer aus dem sitzenden, einem Linien⸗Kapitän, Kreise zu wählenden Vertrauen Kommission statt. aus dem Regiments einem Civil⸗ bis zur nächstjährigen pflichtige, welche zeitig unbrauchbar sind, gelähmten Vaters oder 24 Lebensjahres gleiche Gründe für pflichtigen vor, so ist derse Dienst frei.
88. 26—28. Zu dem Dienst be befundenen Wehrpflichtigen am berufen und die Wün berücksichtigt. Wehrp stellen. Die aktive
den Priestern edem Jahr vor Chef, als Vor⸗ zwei aus dem zt bestehenden
rtrauensmännern, etzt. — Aufschub an Wehr⸗ erentwickelung fähigen Sohn eines Liegen nach Vollendung des die Zurückstellung eines Wehr⸗ der Friedenszeit gänzlich vom
„ der tauglich am 1. November ein⸗ zeit möglichst si November zu rie ist 10 ½ Monate, bei der Flotte 12 Monate und bei Um den genügenden Bedarf an Unter⸗ bei jedem Truppentheil eine bestimmte erscheinenden Wehr nicht genügend, lichtigen ge welche beim
rzt zusammens Aushebung kann ertheilt der durch verspätete Körp auch dem einzigen erwerbs einer Wittwe ꝛc.
zur Zeit krank o
lbe während
i den Waffen wird b 1. Mai, ¾ sche derselben bezüglich flichtige bei der Flotte haben sich den 1. Dienstzeit bei der Infante Artillerie, Ingenieur⸗Corps, Garde dder der Kavallerie 18 Monate. offizieren ꝛc. zu decken, soll Anzahl aus dazu tauglich Erweist sich dies als Anzahl von den Wehrpf Dienst waren und Nummer gezogen haben. stimmten M
der Eintritts
pflichtigen gewählt so wird die nöthige zehn Monate im schäft eine niedrige ser zu Unteroffizieren be⸗
lt, ist dem wegens an nemark vor⸗
nommen, welche Aushebungsge Die Dienstzeit die annschaften ist 2 Jahre. Christiania, 7. F Storthing ein Vorschl ünzkonvention zwi In dem betre
ebruar. Wie bereits mitgethei ag über den Anschluß Nor schen Schweden und Dä ffenden Gesetzvorschlage über die Zeitpunkt für die Einführung der Januar 1877 bestimmt, und die gang 1881 mit Ausnahmeder in ölf⸗ und Vierschillinge, wofür usse des Jahres 1884 sein soll, echnet, daß von den verschiedenen ag von 55,000 Species in Bronze⸗ in Silbermünze und 4
gelegt worden. Münzveränderung wird als neuen Rechnungseinheit der 1 Speziesmünze soll spätestens vor dem neuen System passenden 3 der Einlösungszeitpunkt am Schl eingelöst werden. Man hat ber Münzsorten ein Gesammtbetr münze, 1,205,000 Sp. Goldmünze erforderlich sein wird. Es sind b 1 Mill. Sp. in Zwanzig⸗Kronen, 60,000 S und 50,000 Sp. in Zehn⸗Oeren aus Münze ist mit der Prägun und 12,000 Sp. in
des Restes sind ungefä
250,000 Sp. in ereits im Ganzen in Zehn⸗Kronen gemünzt worden, und die g von 100,000 Sp. in 50 Oeren 1 Kronen beschäftigt. Zur Ausmünzung hr 5 Jahre erforderlich.
Aus der Capstadt wird der „A. A. C.“ unterm
der „South African Mail“ ist Sir Ben⸗ und an seiner Stelle Sir al ernannt worden. Langalibal aber nicht nach Natal zurückk eberwachung wohnen. tssekretär den
15. Januar g Nach den Berichten jamin Pine abberufen Gouverneur von Nat Fuß gesetzt werden, der Kolonie unter U zufolge hat der Staa Colenso 120 Pfd. Sterl. zur De England auszuzahlen; men, wird es wah verworfen werden. bei seiner Rückkehr freiung von L
E. Butler zum ele soll auf freien
Dem „Natal Gouverneur instruirt, de ckung der Spesen seiner R sollte aber das Votum vor die rscheinlich als eine Beleidigung für Der Bischof dürfte einen sehr ungün finden, da die Einwohnerschaft von angalibalele noch immer al Das Feuer in Stellenbosch ent eines Kessels mit Schuhmacherwachs. dem Umstande zuzuschreiben, daß die Häu einzige Person, eine nd ist groß, da so viele F ab und Gut verloren.
Australien. In Neu⸗Süd⸗Wales:w ein neues Ministerium Die anderen Mit Forster, Schatzsekretär; Generalpostmeister; Mr. Lackey, öffentliche Arbeiten; Mr. Lucas, Bergwerke.
egislatur kom⸗ die Kolonisten stigen Empfang Natal die Be⸗ s einen großen Irrthum er⸗ ch das Ueberkochen große Ausdehnung ist ser des Dorfes mit Stroh eine eingeborene Frau, ver⸗
gedeckt sind. amilien gänzlich ab⸗
Der Nothstar brannten und all ihr H urde am 9. Februar mit Mr. Robertson als Premier glieder des Kabinets sind: Mr. Mr. Dalley, Generalanwalt; Mr. Burns, Minister der Ländereien;
Docker, Justiz, und Mr.
Mr. Garratt,
ß der Kaiserlichen deutschen Auswärtigen Amt des icht. Dasselbe enthält, al⸗
tz der Konsulatsbehörden,
Amtsbezirk. chteren Orientirung. Geheimen Ober⸗Hof⸗ n von derselben für
Das Verzeichni Februar 1875), herausgegeben vom ist soeben veröffentlicht. Ländern geordnet: mten, Amtscharakter abetisches Ortsregister zur lei st in 40 in der Königlichen v. Decker) gedruckt und kan
der Deutschen Reichs⸗ : General⸗Verfügungen vom Behandlung der ackete ohne Werthan⸗ nit Ostindien, China,
ch der Deutschen Reichs⸗Postverwal⸗ ist soeben in seiner Neugestaltung im Ver⸗
Deutschen Reiches, phabetisch nach den Namen der Konsulbea Schluß ein Alph Das Verzeichniß i buchdruckerei (R. 1,50 ℳ bezogen werden.
— Nr. 13 des „Amts⸗Blatts Postverwaltung“ hat folgenden Inhalt 6. Februar 1875: Wie Laufschreiben über E be nach dem apan ꝛc. über Neapel.
— Das Kursbu tung, Februar 1875
gen der Geldfahrpostbeutel. inschreibesendungen und P Briefpostverkehr n.
lage der Königl. Geh. Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) in vier Theilen erschienen. Dieselben umfassen die bis zum 1. Februar resp. mit demselben Tage eintretenden Aenderungen in dem Gang der Eisenbahn⸗, Post⸗ und Dampfschiffverbindungen. Der Gesamm inhalt ist folgender: 1. Theil: Nordöstliches Deutschland, Dänemar Schweden, Norwegen und Rußland; 2. Theil: Südöstliches Deutsch land, Oesterreich⸗Ungarn, Türkei und der Orient: 3 Theil: Nord westliches Deutschland, Niederlande, Belgien, Luremburg und Eng⸗ land; 4. Theil: Südwestliches Deutschland, Tirol, Schweiz, Italien, Frankreich, Spanien und Portugal. Jedem dieser Theile ist eine Zu⸗ sammenstellung beigefügt, in welcher die Fahrpläne der von Berlin ausgehenden Eisenbahnen, die Rundreise⸗Louren, sowie Tabellen über Wegemaße, Münzen und Zeitunterschiede enthalten sind. Durch das neue Format in 4 wird einerseits der Vortheil erreicht, daß die Eisenbahn⸗Fahrpläne größerer Routen möglichst übersichtlich auf einer Seite dargestellt werden können, was bei dem bisherigen kleinen
ormat nicht thunlich war, so gewährt andererseits das bei
arstellung der Fahrpläne beobachtete System, wonach die Namen der Stationen nur einmal aufgeführt, links derselben die Abgangszeiten für die Tourreise und rechts solche für die Retourreise (von unten nach oben zu lesen) angegeben sind, außer der Raum⸗ ersparniß eine wünschenswerthe Uebersicht der Ankunft und der Rück⸗ fahrt der Züge für jede Station. Für die so dargestellten Fahrpläne ist außerdem eine größere Klarheit dadurch erreicht, daß die Nacht⸗ stunden (von 6 Uhr 0 Min. Abends bis 5 9 früh) überall durch einen starken Strich unter den Minutenzahlen bezeichnet sind. Jeder Theil des Coursbuches wird auf dem farbigen Titelblatte eine Skizze der Eisenbahnlinien enthalten, deren Pläne den Inhalt bilden. Außer⸗ dem sind auch an geeigneten Stellen der vier Theile des Werkes Skizzen eingefügt, welche die Lage der Bahnhöfe bei bedeutenderen Städten, wie Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Wien ꝛc. an⸗ schaulich machen.
.— Die Nr. 7 des Justiz⸗Ministerial⸗Blatts für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege, heraus⸗ gegeben im Bureau des Justiz⸗Ministeriums, zum Besten der Justize⸗ Offizianten⸗Wittwen⸗Kasse, enthält folgenden Beschluß des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 16. Januar 1875: Die Pflicht, sich als Zeuge vernehmen zu lassen, wird durch Gewissensbedenken des zu Verneh⸗ menden und durch seine Pflichten gegen einen (geistlichen) Oberen nicht ausgeschlossen. Verordnung vom 3. Januar 1849 §. 20; im Nichtamtlichen Theil einen Aufsatz: Suarez über das Verhältniß von Kirche und Staat.
— Das Januar⸗Heft des Centralblatts für die ge⸗ sammte Unterrichts⸗Verwaltung in Preußen, herausgegeben in dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗An⸗ gelegenheiten, Berlin, 1875, Verlag von Wilhelm Hertz (Bessersche Buchhandlung), Behrenstraße 7, hat folgenden Inhalt: Vorbereitung der Pensionirung von Civilbeamten, Verrechnung der Pensionen. — Abonnement auf die Gesetz Sammlung. — Einführung der Reichs⸗ markrechnung. — Kautionsverhältniß der Rendanten der Gymnasial⸗ und der Seminarkassen. — Verrechnung und Verwendung der Rück⸗ einnahmen bei Spezialkassen. — Reisejournal der Kreis⸗Schulinspek⸗ toren. — Strafbarkeit der Geistlichen wegen Ertheilung des Religions⸗ unterrichts in den öffentlichen Volksschulen ohne staatliche Erlaubniß. — Charakter des Amtes eines Religionslehrers, sowie des Religions⸗ unterrichts an öffentlichen Schulen. — Veranschlagung von Bauken. — Verdingung von Lieferungen und Bauausführungen für fiskalische Rechnung. — Zahl der Promotionen im Jahre 1873/74. — Ku⸗ ratorium der Humboldt⸗ Stiftung. — Charlottenstiftung für Philo⸗ logie. — Statistische Uebersicht über die Prüfungen für das höhere Lehramt im Jahre 1873. — Verzeichniß der neuerdings anerkannten höheren Lehranstalten. — Verfahren bei Anstellung der für den Religionsunterricht bestimmten Lehrer. — Angabe der Zahl und der Frequenz der einzelnen Klassen höherer Unterrichtsanstalten in den Etats. — Berichterstattung über Handschriften und alte Druckwerke in Schulbibliotheken. — Mittheilung von Schulprogrammen, welche Gegenstände der vaterländischen Geschichte behandeln, an den Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger. — Lehrmittel der Seminarien, Verstärkung der Etatssätze zur Vervohsständigung derselben. — Unzulässigkeit des Ver⸗ langens, daß Lehrer an Volksschulen vor ihrer Anstellung eine höhere Ausbildung erwerben sollen, als durch die allgemeinen Bestimmungen vom 15. Oktober 1872 vorgeschrieben ist. Uebergangsbestimmung in Bezug auf die Prüfung älterer Lehrer für Stellen an Mittelschulen. — Uebergangsbestimmung für die vor dem 1. Oktober 1874 geprüf⸗ ten Lehrerinnen in Bezug auf Ertheilung des Unterichtes in fremden Sprachen an mittleren und höheren Töchterschulen. — Ressortverhält⸗ nisse in Angelegenheiten des Präparanden⸗Bildungswesens — Kom⸗ petenz zur Einführung von Fibeln in Schulen. — Name des Verfas⸗ sers des Gedichtes „die Porta Westfalica.“ Berichtigung in Lese⸗ büchern. — Aufgabe und Einrichtung der Halbtagsschule. — Herstel⸗ lung von Simultanschulen und größerer Schulkörper im Regierungs⸗ bezirk Oppeln. — Mitwirkung der Schule zum Schutze nützlicher Vögel. — Taubstummen⸗Anstalten in der Rheinprovinz. Reglement. Verleihung von Orden und Ehrenzeichen. — Personal⸗Chronik.
Vereinswesen.
Die „Darmst. Ztg.“ meldet: Auf die Zusendung des jüngst veröffentlichten Vereinsprogramms und Rechenschaftsberichts des Hessischen Hülfsvereins (u. d. T. „Wollen und Wirken des Hülfsvereins im Krieg und Frieden“*) hat Ihre Majestät die Deutsche an den Vereinsvorsitzenden folgendes gnädige Handschreiben erlassen:
„Ich habe den Bericht des Hülfsvereins im Großherzogthum Hessen für die Krankenpflege und Unterstützung der Soldaten im Felde mit der warmen Theilnahme entgegengenommen, welche Ich dieser hohen Aufgabe der Humanität stets widme. Diese Gesinnung wird aber im vorliegenden Falle durch die volle Anerkennung erhöht, welche Ich speziell Ihrem Vereine, seinen Leistungen und der überaus gelungenen Berichterstattung widme, welche für den allgemeinen deut⸗ schen Verband belehrend ist.
Berlin, den 18. Januar 1875. Augnusta.
An den Vorsitzenden des Hessischen Hülfsvereins und Landes⸗Delegir⸗ ten für die freiwillige Krankenpflege, Hofgerichts⸗Rath Weber in Darmstadt.“
Statistische Nachrichten.
Der Gesammtwerth der Bergwerks⸗, Salinen⸗ und Hüttenproduktion Preußens erreichte, nach einer dem Landtage vorgelegten Denkschrift, im Jahre 1873 die Höhe von 391,894,688 Thlrn. gegen 344,499,751 Thlr. im Vorjahre. Dies ergiebt eine Werthsteigerung von 13,76 %.
Von jenem Gesammtwerthe kommen auf den Bergwerksbetrieb 153,055,342 Thlr. oder 39,0 %, auf den Salinenbetrieb 1,862,958 88 oder 0,5 %, auf den Hüttenbetrieb 236,976,388 Thlr. oder
,5 92%.
Im Vergleich zum Vorjahre macht dies eine Werthsteigerung beim Bergwerksbetrieb um 31,4 %, beim Salinenbetrieb um 11,8 %, beim Hüttenbetrieb um 4,7 %.
Der Geldwerth der Bergwerksprodukte am Ursprungsorte stieg in den einzelnen Ober⸗Bergamtsbezirken von 1872 auf 1873 wie folgt: 1) Breslau von 28,183,462 Thlr. auf 33,159,984 Thlr. oder um 17,7 %, 2) Halle von 10,372,228 Thlr. auf 11,404,310 Thlr. oder um 10,%%, 3) Dortmund von 42,355,493 Thlr. auf 61,449,835 Thlr. oder um 45,1 %, 4) Bonn von 31,856,881 Thlr. auf 42,395,374 Thlr. oder um 33,1 %, 5) Clausthal von 3,671,720 Thlr. auf 4,645,839 Thlr. oder um 26,5 %.
Die Gesammtzahl der betriebenen Werke betrug im Jahre 1873 und zwar: Bergwerke 2963 gegen 2708 im Jahre 1872, Salinen 37 gegen 29 im Jahre 1872, Hütten 1097 gegen 1077 im Jahre 1872.
Von den betriebenen Bergwerken waren im Jahre 1873: Stein⸗ kohlengruben 506, Braunkohlengruben 577, Eisensteingruben 1539, Zink⸗, Blei⸗ und Kupfererzgruben 262, Mangan⸗, Vitriolerz⸗ und