Mule Mayoll 11 ⅞, 40r Medio Wilkinson 13 ¼, 36r Warpeops Qualität Bowland 13, 40r Double Weston 13 ½, 60r Double Westo 15 §, Printers ¹6⁄16 ³1⁄10. 8 5 pfd. 117. Ruhig, Preise fest. — 8
SGlasgow, 16. Februar, Nachmittags. (W. T. B.) Getreidefracht 7 ½
Kehl 4 D. 90 C. Roether Frühjahrsweizen 1 D. 18 C. mired) 91 C. Zucker (Fair refining Mnscovades) 7 ¾. Kaffee (Rio-) 18 ½. Schmalz (Marke Wilcor) 14 ¼ C. Speck (skort clear) 10 ½ C.
1131“ ö
5 % konsolldlrte Russische Eisenbahn-Obligatlonen. Ueber verlooste und gekündigte Nummern; s. Ins. in Nr. 40.
Ausweise von Banken ete.
11““
Mais (olsé
Roheisen. Mixzed numbers warrants 73 sh. 9 d.
Die Verschiffungen der letsten Woche betrugen 7900 Tons ge- gen 7100 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres, .
Hull, 16. Februar. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Englischer Weizen nomin. 1 sh. billiger
Paris, 16. Februar, Nachmittags. (W. T. B.)
Produktonmarkt. (Schlussbericht.) Weizen ruhig, pr. Febr. 24,25, Pr. März-April 24,25, pr. Mai-August 25.00, pr. Mai-Juni 24,75. Roggen pr. Febraar —,—, pr. März-April —,—, pr. Mai- August —,—, pr. Mai-Juni —,—. Mehl behauptet, pr. Februar 51,50, or. März-April 51,75. pr. Mai-August 53,50, pr. Mai- Juni 52,75. Rüböl fest, pr. Februar 72,25, pr. März-April 74.00, pr. Mai-August 74,50, pr. September-Dezember 76,50. Spiritus behauptet, pr. Februar 53,50, pr. Mai-August 54,00.
St. Petersburg, 16. Februar, Nachm. 5 Uhr. (W. T. B.)
Praduktenmarkt. Talg loco 49,00, per August 48,25. Weizen doco —, pr. Mai 9,50. Roggen leco —, pr. Mai 6,50. Hafer loco 5,00, per Mai 4,75. Hanf loco —,—. Leinsaat (9 Pud) loco —, pr. Mai 12,50. Wetter: 4 Grad Kälte.
New-Nork, 16 Februar, 4. benas 5 Unr ä
Waarenbericht. Baumwolle in Few-Ierk 15 ½, do. in New-
für Bauten in Berlin.
schaftskasse in Magdeburg; s. Ins.
5. März.
Berlin.
denburg. Internationale Bank zu Hamburg.
Lübeckische Staats-Anleihe
und gekündigte Stücke; s. Ins. in
Auszahluwggen.
Internatlonale Bank in Hamburg. Dividende von 7 ½ = 17 ℳ 60 ₰ pro Aktie bei der Kasse der Bank in Hamburg.
Württembergische Centralbank in Liqu. 171 ℳ 60 ₰ — pro Aktie vom 25. Februar ab bei der Centralbank
Magdeburger Rückversloherungs-Aktlengesellschaft. Dividende mit 34 ℳ pro Aktie vom 6. März ab bei
Generns-Versasonmlunaem Provinzial-Weohslerbank in Liqu.
Berliner Kammgarn-Spinnerel (Schwendy & Co.)
Ord. Gen.-Vers. zu Berlin. Oldenburgische Landesbank. Ord. Gen.-Vers, zu 0l-
Hündigungen und Verloosungen.
Stettiner Dampf-Sohleppschfffahrts-Aktien-Gesellchaft. Bilanz vom 31. Dezember 1874; s. Ins. in Nr. 40.
Ritterschaftllohe Privatbank in Pommern. Januar; s. Ins. in Nr. 40. Eisenbahn-Einnahmen.
8 Rheinische EBlsenbahn. Im Januar auf den Hau pt- und Zweigbahnen 2,598,700 ℳ (+ 200,372 ℳ); Eifelbahn Call- Trier 125,600 ℳ (+ 50,018 ℳ); s. Ins. in Nr. 40. Magdeburg-Cöthen-Halle-Lelpziger Eisenbahn. Im Janvar auf der Stammbahn 742,173 ℳ (—9617 ℳ); Halle-Casseler Zweigbahn 445,566 ℳ (— 9463 ℳ). Warschau-Bromberger Eisenbahn. Im Januar 76,926 S.-Rb.
(s—4836 S.-Rb.). Warsochau-Wiener Elsenbahn. Im 285,276 S.-Rb. (— 56,672 S.-Rb.). Waagthalbahn. Auf den Strecken Pressburg- Tyrnau und Ratzersdorf-Weinern im Januar 23,244 Fl. (+ 8088 FI.). Buschtiehrader Eisenbahn. Im Januar: Strecke A. 182,831 Fl. (- 43,515 Fl), Strecke B. 119,986 Pl. (+ 16,414 Fl.).
Oesterreichisch-Französlsche Staatsbahn. Vom 5.— 11. Fe- bruar 504,928 Fl. (— 15,780 Fl.); vom 1. Januar bis 11. Februar
Statuts per 31.
100 Fl. 6 Kr. =
1¹ ⅔. % der Gesell- in Nr. 40.
Gen.-Vers. zu
Januar
in Hamburg. Ordentl. Gen.-Vers.
von 1850. Ueber
Nr. 40.
ausgelooste
Orleans 14 ½ Pefreleum in New-York 14 ½, de. in Philadelphia 14
Cireus Renz. Friedrichsstraße Nr. 141a2. Am 2. März findet hierselbst die letzte Vorstellung tatt.
Königliche Schauspiele.
Donnerstag, 18. Februar. Opernhaus. (45. Vor⸗ stellung) Neu einstudirt: Struensee. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von M. Beer. Musik von Meyerbeer. Anfang halb 7 Uhr. Donnerstag, den 18. Februar: Gala⸗Vorstellung.
Schauspielhaus. Keine Vorstellung. Die bereits Zum Benefiz für die Schulreiterin Frau Amanda angekündigte Vorstellung: Er muß auf's Land! Hager⸗Renz und den Schulreiter Hrn. J. W. Ha⸗ kann wegen Krankheit des Frl. Keßler vicht stattfinden. ger. Zum ersten Male: Das Schulpferd Inge⸗ f Freitag, den 19. Februar. Opernhaus. (46. nieur, geritten von. Hrn. Hager. Die Fahrschule, Vorstellung.) Hernani. Lyrisches Drama in 3 Ak⸗ geritten von Frau Hager⸗Renz und das Schulpferd ten. Musik von Verdi. Elvira: Fr. v. Voggen⸗ Mohr und Kismet. 3 Springpferde, von 3 Damen huber. Carlos: Hr. Betz. Gomez: Hr. Fricke. geritten. Eine Quadrille, geritten von 8 Damen Hernani: Hr. Niemann. Anfang 7 Uhr. und 8 Herren. 10 arabische Rapphengste, vorgeführt
Schauspielbaus. (48. Vorstellung.) Die Her⸗ von Hrn. F. Renz. Ein Stiergefecht, parodirt mannsschlacht. Drama in 5 Akten von Heinrich von August Akademische Voltige von sämmtlichen von Kleist. Für die Bühne neu bearbeitet von Ru⸗ Herren. Zum Schluß: Sprünge über Elephanten. dolph Genée. Anfang halb 7 Uhr. Anfang 7 Uhr. Morgen Vorstellung. . Sonntag, den 21. 2 Vorstellungen, um 4 und 7 Uhr. E. Renz, Direktor.
Wallner Theater. Zum 107. Male: Der Registrator
8 LCircus Salamonsky.
8 8 .Marlkthallen — Karlstraße. Sünderin. Zahnschmerzen. Donnerstag, den 18. Februar 1875: Große außer⸗ Ein gebildeter Haus⸗ ordentliche Vorstelluns. Zum 2. Male: Vorfüh⸗
frung der 8 dressirten Elephanten durch den weltbe⸗
rühmten Thierbändiger W. John Cooper. Auf⸗
treten der besten Künstler der Gesellschaft, sowie
und Reiten der ausgezeichnetsten Schul⸗ pferde.
Morgen 7 Uhr: Vorstellung.
A. Salamonsky, Direktor.
““
Donnerstag. auf Reisen.
Freitag: Die Monsieur Herkules. knecht.
Victoria-Theater.
Donnerstag und folgende Tage: Gastspiel der ersten Solotänzerin Demoiselle Anais Letourneur, vom Drurylane⸗Theater in London: Die sieben Raben. Romantisches Zaubermärchen in 4 Akten, mit Ge⸗ sang und Ballets von Emil Pohl. Musik von G. Lehn⸗ hardt. Die dekorativen Arrangements und Maschinerien erfunden und ausgeführt von Carl Brandt. Die Deko⸗ rationen, mit theilweiser Benutzung der Schwind'schen ö“ gemalt von den Gebrüdern Brückner, Hof⸗
ekorationsmalern in Coburg. Ballets komponirt und arrangirt von Justamant, Balletmeister der
großen Oper in Paris. Kostüme entworfen und an⸗ efertigt unter Leitung des Ober⸗Garderobiers Happel. lektrische Beleuchtung vom Inspektor Krämer. In
Seceene gesetzt von Emil Hahn. 2
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater.
Donnerstag: Giroflé⸗Girofla. Freitag: Die Fledermaus.
———-’'
Deutscher Personal-Kalender. 18. Februar. v
Dr. Martin Luther †.
Joh. Wilb. Ludwig Gleim †
Maria Sophie Laroche †.
Lützow errichtet seinqwreicorps.
Theodor Mügge †.
Familien⸗Nachrichten.
Das am 14. dieses Monats erfolgte Ableben ihres Gatten und Vaters, des Kreisgerichts⸗Direktor Flaminius zeigen statt jeder besonderen Meldung an
die Hinterbliebenen.
Perleberg, den 15. Februar 1875.
Verlobt: Frl. Olga v. Wittich mit Hrn. Lieute⸗
lnaant Conrad v. Oppen (Nederwitz). — Frl. Ma⸗ thilde v. Stuckrad mit Hrn. Pastor Carl Rap⸗ mund (Halle a. S.). — Frl. Constanze v. Ramin mit Hrn. Lieut. Carl v. Tresckow (Schwedt).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungs⸗Rath
1546. 1803. 1807. 1813. 1861.
RKResidenz-Theater. V Donnerstag: Ut de Franzosentied. Komisches Zeit⸗ gemälde in 5 Aufzügen nach Fritz Reuter. Sonnabend. Zum 1. Male in großer Ausstattung:
Die Sphinx, Schauspiel in 4 Akten von Octave Feuillet. (Blanche: Antonie Janisch.) deeeaesekrer LA 240 AasEct 187te 910 5.
Krolls Theater.
Donnerstag. Zum letzten Male: Die Nichte des Concert⸗Anfang 5 Uhr, der Vorstellung 05 r.
Freitag. Neu einstudirt mit neuen Kouplets: Bummelfritze.
Woltersdorff-Theater. Donnerstag. Zum 43. Male: In Frend und Leid. Anfang 7 Uhr. 1
v. Reden (Posen). — Hrn. Pastor F. Rothhardt (Wernigerode). — Eine Tochter: Hrn. Haupt⸗ mann und Compagniechef v. Derschau (Neu⸗ münster). — Hrn. Archiv⸗Rath Alt (Gotha).
Gestorben: Hr. Kreisgerichts⸗Rath Herzog (Lie⸗ benwerda). — Hr. Friedensrichter Johann Baptist Schneider (Andernach). — Hrn. Prediger Teßner Tochter Paula (Wriezen). — Hr. Pastor emer. Friedrich Reimer (Cöslin). — Hr. Wirkl. Geh. Rath Carl Friedrich v. Savigny (Frankfurt a. M. 8 — Hrn. General⸗Superintendent Godt Tochter Oelgaard Charlotte (Schleswig).
Verschiedene Bekanntmachungen.
b 8 —“ Am 15. Februar cr. tritt Berliner Stadttheater. 7 I zum Ungarisch⸗Schlesisch⸗
Donnerstag, den 18. Februar: Gastspiel des Hrn. ——Stchsisch⸗Thüringischen Ver⸗ Siegwart Friedmann. Der Königslieutenant. band⸗Gütertarif (1. Theil)
Lustspiel in 4 Akten von C. Gutzkow. ane: Zein Nachtrag XIII, und zum 8 8 “ 8 Thor⸗ 2. Theil ein Nachtrag XIV.
Sam. in Kraft, welche die Gebühren für die Schutzwagen Freitag: Onkel Sam im Verkehr mit Ungarn enthalten. Druckexemplare der Nachträge werden bei unseren Güter⸗Expeditio⸗ nen in Breslau, Liegnitz und Hirschberg unentgeltlich verabfolgt. Berlin, den 11. Februar 1875. Königliche Direktion der Niederschlesisch ⸗Mär kischen Eisenbahn.
1 8*
1— ——I
National-Theater. 8
Donnerstag. Extra⸗Vorstellung: Die Karls⸗ schüler.
Freiteg. Benefiz für Fräulein Wally Hermann:
Pfeffer⸗Rösel.
Rheinisch⸗Main⸗ Neckar⸗
1“
Belle-Alliance-Theater.
Donnerstag. Zum 10. Male: Die Karlsse üler, Schauspiel in 5 Akten von Dr. H. Laube. erzog . Carl: Hr. Wisbeck. Franziska: Fr. Meysel⸗Galster. —= Kohlen⸗Verkehr. Bv Frl. Strahl. Friedrich v. Schiller: Hr. 2 Taren von Duisburg nach sämmtlichen Benemann. in dem ab 1. Tari
Zum 10. Male: Steffen “ Januar cr. gültigen Kohlen Tarif
Freitag. enthaltenen Main⸗Neckar⸗Stationen ermäßigen sich Glogau. um 0,30 Mark.
11“ Cöln, den 15. Februar 1875. 11057] Böttchers Soiréen Die Direktion.
für instruktive Unterhaltung itm 1058 Saaltheater des Schauspielhauses. 11858) 1u“ Rheinische
Donnerstag, den 18. Februar, Abends 7—9 Uhr: 1) Ober⸗Italiens Architektur und Landschafts⸗ . 1 acht Eisenbahn. Für Kohlen von unserer Station Neuß nach Lin⸗
pracht. 2) Die Sonne und ihre physische Beschaf⸗ dau (Bayerische Staatsbahn) ist ein direkter Fracht⸗
fenheit. 3) Fata morgana.
satz in Kraft getreten, worüber in unse m G lokale Auskunft ertheilt wird. “
1 Bekanntmachung.
Da wir im Laufe des bevorstehenden Sommers, etwa mit dem 1. Mai beginnend, für die hiesige Stadt eine Central⸗Wasserleitung, eventuell auch eine Gas⸗Anlage, einem General⸗Unternehmer zur Aus⸗ führung zu übertragen beabsichtigen, haben wir be⸗ schlossen, für die auf etwa 6 Monate berechnete Dauer der Ausfuͤhrung dieser Arbeiten einen Iu⸗ genieur in städtische Dienste zu nehmen, welcher die kontraktmäßige Ausführung der sämmtlichen Bauten, Röhrenleitungen ꝛc. zu überwachen hat. Honorar nach Uebereinkunft.
Geeignete, in der Ausführung von Wasser⸗ und Gas⸗Anlagen erfahrene Ingenieure, fordern wir auf, unter Vorlegung ihrer Zeugnisse und Angabe der Be⸗ dingungen, sich bis zum 15. März d. J. bei uns zu melden. Goslar, den 10. Februar 1875.
Der Magistrat.
FTappen.
Betriebs⸗Einnahmen pro Januar 1875. Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn. für für Extra⸗ Personen Güter ordinair Summa bis ult. Januar. 1874 i. Ja- ℳ ℳ. I. ℳ A. nuar def. 52,819 159,792 23,038 235,649 235,649
1875 Jan. prov. 55,640 203,400 18,605 277,645 277,645
Mithin pr. 1875— m. w. m. 2821 43,608 4433 41,996 Saarbrücken, den 14. Februar 1875. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Sun, Am 1. April d. J. scheidet
die Station Lodz der Lodzer
Fabrikbahn aus dem Sächsisch⸗
Russisch⸗Polnischen Verbande
* Sevia Kattowitz aus. Berlin,
sden 15. Februar 1875. Königliche Direktion
der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
m. 41,996
[1070220 150 Mark
werden Demjenigen unter strengster Diskretion zu⸗ gesichert, welcher einem 31 Jahre alten Kaufmann eine dauernde Stellung bei einer Behörde oder in einem anderen Bureau verschafft. Offerten beliebe man unter K. Q. 738 an die Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in Magdeburg gelangen zu lassen.
Ankündigung der Vorlesungen an der Königl. württembergischen land⸗ und forstwirthschaftlichen Akademie Hohenheim [10761 im Sommer⸗Semester 1875. b 8 ““ I. Fachwissenschaften.
“ Landwirthschaftliche: Direktor Dr. Rau: Landwirthschaftspflege; Prof. v. Siemens land⸗ wirthschaftliche Technologie; Prof. Dr. Funke: Geschichte und Literatur der Landwirthschaft vom Beginn des 18. Jahrhunderts an, landwirthschaftliche Taxationslehre nebst Uebungen im Entwerfen von Guts⸗ wirthschaftsplänen, Rindviehzucht einschließlich des Molkereiwesens; Prof. Voßler: Pflanzenproduktions⸗ lehre, spezieller Theil, mit Einschluß des Hopfen⸗ und Tabaksbaues und des Wiesenbaues; Prof. Zipper⸗ len: Pferdezucht (Extérieur, Pferdezüchtung, Pferdehatung); Prof. Dr. Jäger: Seidezucht; Oekonomie⸗ Rath Hochstetter: Weinbau; Repetent : Kleinviehzucht; Garteninspektor Schüle: Demon⸗ strationen im Obst⸗ und Gemüsebau; Lehrer : Demonstrationen in der Bienenzucht; Wirthschafts⸗ inspektor Strebel: praktische landwirthschaftliche Uebungen. 2) Forstwirthschaftliche: Forstrath Prof. Dr. Nördlinger: Forsteinrichtung, Forstschutz, Forstpraktikum, Forstbotanik; Prof. Dr. Baur: Wald⸗ bau, Baum⸗ und Bestandesschätzung; Prof. Voßler: landwirthschaftliche Encyklopädie für Forstwirthe; Repetent Hoffmann: Forstgesetze.
II. Grund⸗ und Hülfswissenschaften.
Prof. Dr. v. Fleischer: Einleitung in die Botanik und spezielle Botanik; Prof. Dr. von Wolff: Agrikultur⸗Chemie, landwirthschaftliche Fütterungslehre, praktische Uebungen im chemischen Labo⸗ ratorium; Prof. Dr. Baur: praktische Geometrie und Feldmessen; Prof. Zipperlen: Thierheilkunde (spezielle Pathologie und Therapie, Seuchenlehre); Prof. Dr. Weber: Experimentalphysik, Trigonometrie; Prof. Dr. Nies: Geognosie; Prof. Dr. Jäger: spezielle Zoologie, Anleitung zu mikroskopischen Unter⸗ suchungen; Prof. Bareiß: landwirthschaftliche Baukunde; Regierungsassessor Schmidlin: Rechtskunde; Regierungsassessor Schittenhelm: volkswirthschaftliche Zeitfragen; Repetent Hoffmann: Planzeichnen.
Ueber alle Verhältnisse der Akademie, namenklich über die Lehrmittel, die Eintrittsbedingun⸗ gen u. s. w. giebt der gedruckte Prospekt Auskunft, der auf V nitgetheilt wird. Die Vorlesungen beginnen am 1. April. (H. 7533)
Hohenheim, im Februar 1875. Akademie⸗Direkti G
Rau. nexulg
meine Berliner Omn Aktien⸗Gesellschaft. 8
ten ordentlichen General⸗Versammlung auf — 5 — — ; . Sonnabend, den 6. März 1875, Nachmittags 5 Uhr, in unser Geschäfts⸗Lokal, Leipzigerstr. 125, ergebenst eingeladen. Tagesordnung: 1) Hact. des Verwaltungsrathes über die Lage des Geschäftes und Vorlegung pro 1874. 2) Bericht der Revisoren über diese Bilanz. 1 3) Beschluß über die Seitens des Veewaltungsrathes beantragte Statutänderung durch Ein⸗ schiebung eines besondern Artikels 14a. zwischen die Artikel 14 und 15 des Gesellschafts⸗ statuts und Hinzufügung eines Zusatzes zu Artikel 18 als Absatz 4. Artikel 14 a. soll lauten:
Vom ersten Januar 1875 ab besteht der Verwaltungsrath nur aus acht Mitgliedern, und soll bis auf sechs Mitglieder dadurch reduzirt werden, daß die nächsten beiden zwei ordentlichen General⸗Versammlungen in Fortfall kommenden Verwaltungsrathsstellen nicht wieder besetzt werden. 1“
Die durch das Loos bereits festgestellte Reihenfolge des Ausscheidens der Mitglieder bleibt in Kraft, mit der Maßgabe, daß in den betreffenden General⸗Versammlungen für noch zwei inzwischen ausgeschiedene Mitalieder keine anderweite Wahl stattfindet.
Zusatz zu Artikel 18 als Absatz 4:
Von dem Zeitpunkt ab, an welchem der Verwaltungsrath aus sieben oder weniger Per⸗ sonen besteht, ist derselbe beschlußfähig, wenn mit Einschluß des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters mindestens vier Mitglieder anwesend sind.
4) Wahl von Verwaltungsraths⸗Mitgliedern.
5) Wahl dreier Revisoren für das Geschäftsjahr 1875. 1
Diejenigen Aktionäre, welche sich an der General⸗Versammlung betheiligen wollen, haben ihre Aktien nebst einem doppelten Verzeichniß und für den Fall sie nicht persönlich erscheinen, die Legitimations⸗ Urkunde ihrer Stellvertreter spätestens zwei Tage vor dem Versammlungstage bei unserm Bureau, Leip⸗ zigerstraße 125, zu deponiren, und dient das zurückgegebene, mit dem Stempel der Gesellschaft und einem Vermerk über die Stimmenzahl des betreffenden Aktionärs versehene Duplikat des Verzeichnisses als Le⸗ sitimation zum Eintritt in die Versammlung.
Der Geschäftsbericht pro 1874 nebst Bilanz kann vom 1. März, cr. ab in unserm Bureau ent⸗ gegen genommen werden.
Berlin, den 16. Februar 1875.
Der Verwaltungsrath nen Berliner Oꝛnnibus⸗Aktien⸗Gesellschaft.
Feene 20, Parquet 15, Loge 10 und 5 Sgr. in eyers Konditorei, Charlottenstr. 565 und Abends
an der Kasse. Kinder: Wochentags die Hälfte. Cöln, den 16. 1875. 1u““ Täglich Vorstellung. ie Direktion.
Alhlemann. Franz Reschte,
““
Die Herren Aktionäre der Allgemeinen Berliner Omnibus⸗Aktien⸗Gesellschaft werden zur sieben⸗
der Bilanz
eutscher
E 2₰
NX Alle Host⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen
Bestellung an; für Berlin anßer den Post-Anstalten
1 1
auch die Expedition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
Berlin, den 18. Februar.
.“ Das Befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs
gestattete bereits heute wieder die Erledigung der laufenden Ge⸗ schäfte obwohl Allerhöchstdieselben genöthigt sind, das Zimmer zu hüten.
Der Durchlauchtigste Herrenmeister des Johanniter⸗Ordens, Prinz Carl von Preußen, Königliche Hoheit, hat den Rechtsritter Grafen und Edlen Herrn Julius zur Lippe⸗ Biesterfeld, auf Schloß Neudorf bei Bentschen, in Folge der auf ihn gefallenen Wahl nach Anhörung und erfolgter Zustim⸗ mung des Capitels am 6. d. M. zum Kommendator der Posen⸗ schen Genossenschaft des Johanniter⸗Ordens ernannt.
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Oberst⸗Lieutenant z. D. Freiherrn Roth⸗ von Schreckenstein zu Sigmaringen die Kammerherrnwürde zu verleihen; und Den Ober⸗Tribunals⸗Rath Hahn hierselbst zum Mitgliede des Staatsrathes und zum Mitgliede des Gerichtshofes zur Ent⸗ scheidung der Kompetenz⸗Konflikte zu ernennen.
Verordnung, betreffend die Einführung des dritten Abschnitts und des §. 77 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung. Vom 14. Februar 1875.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen auf Grund des §. 79 des Reichsgesetzes vom 6. Fe⸗ bruar 1875 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 23), für den Umfang der
Monarchie, was folgt:
§. 1. Der dritte Abschnitt und der §. 77 des Reichs⸗ gesetzes vom 6. Februar 1875, betreffend die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung, werden mit dem 1. März 1875 eingeführt.
§. 2. Der Justiz⸗Minister Verordnung beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 14. Februar 1875.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck. Camphausen. Graf zu Eulenburg.
Leonhardt. Falk. von Kameke. Achenbach.
Friedenthal.
Privilegium wegen erventueller Ausgabe auf den Inbaber lautender Obligationen der Stadt Merzig, Regierungsbezirk Trier, im Betrage von 120,000 Mark Reichsmünze.
Vom 21. Dezember 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. ertheilen, nachdem der Bürgermeister und die Stadtverordneten⸗ Versammlung zu Merzig darauf angetragen haben, der Stadt Merzig zu gestatten, über ein zur Tilgung älterer Schulden, sowie behufs Ausführung von Schulhausbauten, von dem Reichs⸗Invalidenfonds aufgenommenes Darlehn im Betrage von Einhundertzwanzigtausend Mark Reichsmünze, auf Verlangen des Darleihers auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons und Talons versehene Obligationen ausgeben zu dürfen, in Gemäßheit des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstel⸗ lung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber ent⸗ halten, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Ge⸗ nehmigung zur eventuellen husgabe der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen:
ist mit der Ausführung dieser
1. Es werden ausgegeben: Obligationen zu 3000, 1500, 600
und 300 Mark Reichswährung.
Der Darleiher, die Verwaltung des Reichs⸗Invalideufonds resp. dessen Rechtsnachfolger wird seiner Zeit bestimmen, wie groß die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen sein soll.
Die Obligationen werden mit vier und ein halb Prozent jährlich verzinst und die Zinsen halbjährlich am 1. Januar und 1. Juli von der Stadtkasse zu Merzig, sowie in Berlin und Trier bei den von dem Bürgermeister der Stadt Merzig zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Einlösungsstellen gegen Rückgabe der betreffen⸗ den Coupons gezahlt. Zur Tilgung der Schuld wird jährlich ein Prozent von dem Kapitalbetrage der ausgegebenen Obligationen nebst öiner den Zinsen der schon eingelösten Obligationen gleichen Summe verwendet, so daß die ganze Schuld in sieben und dreißig Jahren, vom Jahre nach der Kapitalaufnahme an, getilgt sein wird; es soll seg⸗ der Stadtgemeinde vorbehalten bleiben, den Tilgungs⸗ onds um höchstens fünf Prozent des ursprünglich nomi⸗ nellen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die Gemeinde muß jedoch, wenn diese Absicht vorliegt, spätestens im November des vorhergehenden Jahres der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds hiervon Anzeige machen. Die durch solche verstärkte Amortisation er⸗ sparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsfond zu.
Den Obligationsinhabern steht kein Kündigungsrecht gegen die Gemeinde zu. .
§. 2. Zur Leitung der die Ausstellung, Verzinsung und Tilgung der auszugebenden Obligationen betreffenden Geschäfte wird eine be⸗ sondere Kommission gebildet, bestehend aus dem Bürgermeister und zwei Mitgliedern des Gemeinderaths, welche von diesem letzteren zu wählen sind.
§. 3. Die Obligationen werden unter fortlaufenden Nummern und zwar die Obligationen von 3000 Mark mit Littera A., von 1500 Mark mit Littera B., von 600 Mark mit Littera C., von 300 Mark mit Littera D. versehen.
Die Obligationen werden nach dem entworfenen Schema auf⸗ gestellt, von der Kommission §. 2 unterzeichnet und von dem Ge⸗
—
meindeeinnehmer kontrasignirt; demselben ist ein Abdruck des Privi⸗ legiums auf der Rückseite beizufügen.
§. 4. Den Obligationen werden für die nächsten fünf Jahre Zinscouvons und Talons nach dem beigefügten Schema beigezeben. Mit Ablauf dieser und jeder folgenden fünfjährigen Periode werden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung neue Zinscoupons und Talons an die Vorzeiger der Talons, oder, wenn letztere abhbanden gekommen sein sollten, dem rechtzeitigen Vorzeiger der Obligationen ausgereicht; daß dies geschehen, wird auf den Obligationen vermerkt.
Die Eoupons und Talons werden mit der wirklichen Unterschrift des Gemeindeeinnehmers, dagegen nur mit der facsimilirten Unter⸗ schrift der Kommission versehen.
. 5. Die fälligen Coupons werden bei allen Zahlungen an die Gemeindekasse zu Merzig, namentlich bei Entrichtung der Kommunal⸗ steuer in Zahlung angenommen.
§. 6. Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht fünf Jahre nach dem Verfalltage zur Auszahlung präsentirt werden. Die dafür ausgesetzten Fonds verfallen zum Vortheile der Gemeindekasse.
§. 7. Die Nummenn der zu tilgenden Obligationen werden jähr⸗ lich durch das Loos bestimmt und wenigstens drei Monate vor dem Zahlungstermine öffentlich bekannt gemacht.
§. 8. Die Verloosung geschieht unter dem Vorsitze des Bürger⸗ meisters durch die Kommission in einem 14 Tage vorher durch die szub Nr. 13 gedachten Blätter zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem das Publikum Zutritt hat. Ueber die Ver⸗ loosung wird ein von dem Bürgermeister und den übrigen Mitglie⸗ dern der Kommission zu unterzeichnendes Protokoll aufgenommen.
§. 9. Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an den hierzu bestimmten Tagen nach dem Nominalwerthe durch die Gemeindekasse, sowie durch die von dem Bürgermeister zu bestim⸗ menden und öffentlich bekannt zu machenden Zahlungsstellen in Berlin 88 ster an den Vorzeiger der Obligationen gegen Auslieferung
erselben.
Mit dem zur Zahlung bestimmten Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf. Mit letzteren find zugleich die ausge⸗ reichten, nach dem Zahlungstermine fölligen Zinscoupons einzuliefern; geschieht vies nicht, so wirdider Betreeg der fehlenden Coupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons benutzt.
§. 10. Die Nummern der ausgelvosten, nicht zur Einlösung vorgezeigten Obligationen werden in der nach der Bestimmung unter §. 7 jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung gebracht. — Werden die Obligationen dießer wiederholten Bekannt⸗ machung ungeachtet nicht binnen 30 Jahren nach dem Zahlungs⸗ termine zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht als verloren oder ver⸗ nichtet zum Behufe der Ertheilung neuer Obligationen binnen dieser Frift angemeldet, so sollen nach deren Ablauf die Obligationen als getilgt angesehen werden und die dafür deponirten Kapitalbeträge der Merziger Gemeindekasse anheimfallen.
§. 11. Die Nummern der etwa aus freier Hand von der Ge⸗ meinde angekauften und nicht verloosten Obligationen sollen ebenfalls durch die angeführten Blätter publizirt werden.
§. 12. Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Gemeinde Merzig mit ihrem Vermögen und ihren gesammten Ein⸗ künften und kann, wenn die Zinsen oder ausgeloosten Obligationen nicht zur rechten Zeit gezahlt werden, die Zahlung von den Gläubigern gerichtlich verfolgt werden. .
§. 13. Die in den 66. 1, 4, 7, 8, 9, 10, 11 vorgeschriebenen Bekanntmachungen erfolgen durch das Amtsblatt der Königlichen Re⸗ gierung zu Trier, oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch den in Berlin erscheinenden Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger, oder das an dessen Stelle tretende Organ und durch mindestens je ein in Trier und in Merzig erscheinendes oͤffent⸗ liches Blatt. 1
Die letzteren Blätter wählt der Bürgermeister und macht die Namen der gewählten Blätter, sowie etwaige Aenderung in deren Auswahl in dem Reichs⸗Anzeiger bekannt.
§ 14. In Ansehung der verloren gegangenen und vernichteten Obligationen finden die auf die Staatsschuldscheine Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Auf⸗ gebotes und der Amortisation verlorener oder vernichteter Staats⸗ papiere §§. 1 bis 12 mit nachstehenden näheren Bestimmungen An⸗ wendung:
a. Die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß der im §. 2 genannten Kommission gemacht werden. Dieser werden alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der angesübethn Verordnung dem Staats⸗Ministerium zukommen, gegen die Verfügungen der Kommission findet jedoch der Rekurs an die Königliche Regierung zu Trier statt.
„Das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Landgerichte, zu dessen Bezirk die Gemeinde Merzig gehört.
c. Die in den §§. 6, 9, 12 derselben Verordnung vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen durch die oben Peücten Blätter geschehen.
d. An die Stelle der im §. 7 der Verordnung errichteten sechs Zinszahlungstermine sollen vier und an die Stelle des im §. 8 er⸗ wähnten achten Zahlungstermines soll der fünfte treten. Zins⸗ coupons und Talons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden; doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zinscoupons vor Ablauf der fünfährigen Verjährungsfrist bei der Kommission (§. 2) angemeldet und der stattgehabte Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Obligationen oder sonst in glaub⸗ hafter Weise dargethan wird, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗ coupons gegen Quittung gezahlt werden. .
Zur Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige, mit Rücksicht auf das Gesetz vom 10. April 1872 durch das Amtsblatt der Regierung in Trier zur öffentlichen Kenntniß zu bringende landesherrliche Privilegium Allerhöchst eigen⸗ händigt vollzogen und unter Unserem Koöniglichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in An⸗ sehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staa⸗ tes zu bewilligen, oder Rechten Dritter zu präjudiziren. 8
Gegeben Berlin, den 21. Dezember 1874.
Wilhelm. Camphausen. Gr. Eulenburg.
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den 18. Februar, Abends.
Rheinprovinz. Regierungsbezirk Trier. Merziger Stadtobligation 88 — Littera . . . Nr. Gemeindestempel
Mark Reichswährung.
Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vom hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von “ Mark Reichswährung, deren Empfang als Darlehn sie bescheinigen, von der Stadt Merzig zu fordern bat.
Die auf vier und ein halb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres mit jedesmal ... .. Mark fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der ausgegebenen Zins⸗ coupons gezahlt.
Die näheren Bedingungen sind Privilegium enthalten.
Merzig, den. 18.
Der Bürgermeister. Die kommittirten Stadtraths⸗Mitgliede Eingetragen, Kontrollbuch Folio . . .Nr. .. Der Gemeinde⸗Einnehmer. Beigefügt sind 85 Coupons “
1 nebst Talons. .“ (Auf der Rückseite.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inha er lautender Obliga⸗ tionen der Stadt Merzig von 120,000 Mark.
über
in dem umstehend abgedruckten
Rheinprovinz.
. Zins⸗Coupon zur Merziger Stadtobligation Littera Nti. 1 8 1öu Mark Reichswährung. 8 Inhaber dieses Zinscoupons empfängt am . ten . .. die fälligen halbjährlichen Zinsen der obengenannten Merziger Stadt⸗ obligation für die Zeit vom bios n Stadrkasse zu Merzig sowie in bei den von dem Bürger⸗ meister zu bestimmenden und öffentlich bekannt au machenden Stellen mit Mark Reichswährung. 1
Merzig, den . ten 1 Die Kommission. 1 1 Der Bürgermeister. Die kommittirten Stadt aths⸗Mitglieder. 1 Der Gemeinde⸗Einnehmer.
(Dieser Coupon wird ungültig und werthlos, wenn dessen Betrag
nicht binnen fünf Jahren nach dem Verfalltage erhoben wird.) 8 8 Talon. Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Merziger Stadtobligation Litt Nr. über Mark Reichswährung, die.. Serie Zinscoupons für die Jahre 18 .. bis 18 .. bei der Stadtkasse zu Merzig.
Merzig, den ... ten 8
Die Kommission. 3
Die kommittirten Stadtraths⸗Mitglieder Der Gemeinde⸗Einnehmer.
(Die Aushändigung der Coupons bleibt bis zum Nachweise der Empfangsberechtigung ausgesetzt, wenn der Inhaber der Obligation den Talon als verloren gegangen anzeigt und rechtzeitig gegen die Aushändigung des Coupons an den Präsentanten des Talons bei der Gemeindebehörde protestirt.)
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Bekanntmachung, die Abänderung des Termins der Mar⸗ tinimesse zu Frankfurt a. d. O. betreffend.
““ Vom 3. Februar 1875.
Nachdem des Königs Majestät mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 13. Januar d. J. die Festsetzung des Anfangs der Martini⸗ messe zu Frankfurt a. d. O. auf den ersten Montag im Novem⸗ ber zu genehmigen geruht haben, wird hiermit auf Grund gleich zeitig ertheilter Allerhöchster Ermächtigung die Revidirte Meßord
S
nung “ 1832 (Gesetz⸗Samml. S. 149) dahin ab
geändert, daß der §. 1 — an Stelle der mittelst Bekanntmachun vom 7. Juli 1854 (Gesetz⸗Samml. S. 400) bestimmten — di folgende Fassung erhält:
Die Messe wird am Montage nach Reminiscrere, am Mon tage vor Margarethe, am ersten Montage im November Mor⸗ gens 7 Uhr eröoͤffnet (eingeläutet) und am dritten Sonnabend nachher Abends 7 Uhr beendigt (ausgeläutet).
Beerlin, den 3. Februar 1875.
Der Der Minister für Handel, Gewerbe Finanz⸗Minister. und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: Hasselbach. Im Auftrage: Jacobir.
Dem Rittergutsbesitzer Harder auf Ransen ist unter dem 12. Februar 1875 ein Patent auf eine durch Zeichnung, Modell und Beschreibung nachge⸗ wiesene Schneidevorrichtung an Mähmaschinen auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden. 16 Justiz⸗Ministerium. Der Referendarius Dr. Adolf Neukirch in Frankfurt a. M. ist auf Grund der bestandenen großen Staatsprüfung zum Advokaten im Bezirk des Königlichen Appellationsgerichts daselbst, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Frankfurt a. M., ernannt worden.
8 8 8 8
Rheinprovinz. Regierungsbezirk Trier. n
Der Bürgermeister.