gliedern einer altkatholischen Gemeinschaft beigetreten ist, werden die vermögensrechtlichen Verhältnisse im Verwaltungswege bis auf Weiteres nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen geordnet. — §. 2. Der altkatholischen Gemeinschaft wird der Mit⸗ gebrauch der Kirche, der kirchlichen Geräthschaften und es Kirchhofes eingeräumt. Sind mehrere Kirchen (Kapellen u. s. w.) vorhanden, so kann eine Gebrauchstheilung nach estimmten Objekten verfügt werden. Ist der altkatholischen Gemeinschaft die Mehrheit der Gemeindemitglieder beigetreten, so teht der Gemeinschaft der Mitgebrauch der Kirche in den zur Ab⸗ altung des Hauptgottesdienstes herkömmlich bestimmten Stunden, bei mehreren Kirchen der Gebrauch der Hauptkirche zu. — §. 3. Tritt in Pfründen⸗Inhaber der altkatholischen Gemeinschaft bei, so bleibt er im Besitz und Genuß der Pfründe. Bei Erledigung der Pfründe wird dieselbe im Fall des §. 2 der altkatholischen Gemeinschaft über⸗ wiesen. Sind mehrere Pfründen vorhanden, so kann bei deren Er⸗ ledigung eine dem Zahlenverhältniß beider Theile entsprechende Genuß⸗ theilung vorher bestimmter Pfründen verfügt werden. — § An dem übrigen zu kirchlichen Zwecken bestimmten Vermögen wird der altkatholischen Gemeinschaft entsprechend dem Zahlen⸗ verhältniß beider Theile der Mitgenuß eingeräumt. Bildet die altkatholische Gemeinschaft eine Parochie und ist derselben die Mehr⸗ heit der Gemeindemitglieder beigetreten, so kann die Einräumung des vollen Genusses an die Gemeinschaft verfügt werden. In diesem Fall steht ihr auch die Verwaltung des Vermögens zu. §. 5. Was in den §§. 1—4 von den altkatholischen Gemeinschaften bestimmt ist, findet sowohl auf die altkatholischen Parochien, als auch auf die zu gottesdienstlichen Zwecken gebildeten altkatholischen Vereine Anwendung, sofern dieselben von der Staatsbehörde als kirch⸗ lich organisirt anerkannt worden sind. — §. 6. Ueber die Anerken⸗ nung der altkatholischen Vereine, sowie über die Art, den Umfang und die Ausübung der den altkatholischen Gemein⸗ schaften nach den §§. 2 — 5 zustehenden Rechte entscheidet der Ober⸗Präsident. Gegen die Entscheidung des Ober⸗Präsidenten steht die Berufung an den Minister der geistlichen Angelegenheiten offen. Die Entscheidungen sind im Verwaltungswege vollstreckbar. 8 §. 7. In den Eigenthumsverhältnissen des kirchlichen Vermögens tritt durch dieses Gesetz keine Aenderung ein. — §. 8. Gemeindemitglieder im Sinne dieses Gesetzes sind alle männlichen, volljährigen, selbst⸗ ständigen Katholiken, welche in der katholischen Kirchengemeinde wohnen. Selbständig sind diejenigen, welche einen eigenen Hauestand haben oder ein öffentliches Amt bekleiden oder ein eigenes Geschäft oder als Mitglied einer Familie deren Geschäft führen und weder unter Vormundschaft noch unter Kuratel stehen. — § 9. Der Mi⸗ nister der geistlichen Angelegenheiten ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Burgsteinfurt, 17. Februar. (W. T. B.) Bei der heutigen Ersatzwahl eines Abgeordneten zum preußischen Abgeordnetenhause an Stelle des verstorbenen Abg. v. Mallinckrodt wurde. der Kreisrichter Grüttering in Dinslacken (klerikal) mit 236 von 259 Stimmen
gewählt.
Statistische Nachrichten.
Nach einer Zusammenstellung der zur klassifizirten Ein⸗ kommensteuer in Berlin für dies Jahr eingeschätzten Personen, deren Zahl 22,871 ist, besitzen von diesen Personen je eine mehr als 600,000 Thaler, 480,000 Thaler, 300,000 bis 320,000 Thaler, 240,000 Thaler Einkommen, 2 über 200,000 Thaler, 2 über 180,000 Thaler, 1 über 160,000 Thaler, 3 über 140,000 Thaler, 7 über 120,000 Thaler, 3 über 100,000 Thaler, 10 zwischen 80,000 und 100,000 Thaler, 9 von 68,000 bis 80,000 Thaler, 17 von 56,000 bis 68,000 Thaler und 13 von 48,000 bis 56,000 Thaler; es sind also 71 Personen vorhanden, welche ein Einkommen von mehr als 48,000 Thaler jährlich besitzen. Dieselben zahlen an Staatseinkom⸗ mensteuer 212,640 Thaler, das heißt, mehr als 10 Prozent der ganzen Steuersumme (2,088,354 Thlr.), eine Gemeinde⸗Einkommensteuer von 170,112 Thlr. Ein Einkommen von 20,000 bis 48,000 Thaler besitzen 244 Personen, ein Einkommen von 9600 bis 20,000 Thlr.
471 Personen. Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Der erste Jahrgang 1874 von Carl Heymann'’s Lite⸗
raturblatt für Rechts⸗und Staatswissenschaft (Redacteur: Dr. Otto Loewenstein. Berlin, Carl Heymanns Verlag) liegt nunmehr vollständig vor. Das Literaturblatt enthält ein vollständiges Ver⸗ zeichniß der bezüglichen neuesten Literatur und empfiehlt sich daher für Juristen und Verwaltungsheamte zur Orientirung über die ein⸗ schlagenden Fachschriften. er Jahrgang enthält: Zur Einführung. — Ein literarisches Jublläum. — Schlußwort zum ersten Jahrgang. — Bibliographie. — Gesetzgebung. — Gerichtspflege. — Kritik. — Neu erschienene rechts⸗ und staatswissenschaftliche Werke. — Künftig erscheinende rechts⸗ und staatswissenschaftliche Werke. — Aus anderen Gebieten und allgemeine Literatur. — Notizen und Vermischtes. — Carl Heymann's Literaturblatt erscheint jährlich 10 mal, ½—1 Bogen stark. Der Preis des Jahrgangs beträgt 15 Groschen.
— Das märkische Provinzialmuseum ist, wie das „Tage⸗ blatt“ erfährt, wieder um einige sehenswerthe alterthümliche Beiträge bereichert worden und zwar um Theile des wirklichen Modells vom deutschen Ritterschlosse zu Marienburg. Dieser berühmte Sitz der Hochmeister des deutschen Ordens, welcher 1276 — 1341 erbaut und
Revue der Gegenwart“ (Leipzig, F. A. Brockhaus) enthält: Philippe de Ségur. Von Wilhelm Henkel. — Aus John Stuart Mills Nachlaß. I. — Belgien von 1857 bis 1872. Von H. Bartling. Belgien seit der Thronbesteigung König Leopolds II. Zweiter Ar⸗ tikel. — Der Stand der Aerzte. Von Hermann Baas. I. In den Urzeiten der Stämme und im griechisch⸗römischen Alterthum. — Chronik der Gegenwart: Todtenschau. Revue der Erd⸗ und Völker⸗ kunde.
wärtig eine Sammlung von ungefähr 800 landschaftlichen Gemälden zum Theil von hervorragendem Kunstwerth ausgestellt, welche sämmt⸗ lich den im vorigen Jahre in Brügge verstorbenen 10jährigen Knaben Fréderic Vande Kerkhove zum Urheber haben sollen.
über den Gotthardpaß in Folge der schlechten und gefährlichen Witterung in der letzten Zeit sehr gestört sei. In Andermatt liegt der Schnee 8“„ in der Schöllenen sogar 16 bis 18 hoch. Besonders auf der Nordseite des Berges und vorzüglich von Göschenen bis an die Urnergrenze befinden sich ungeheuere Schneemassen. Die Andermatter und Hospenthaler sind in ihre Häuser förmlich einge⸗ schlossen und müssen sich durch die Fenster einen Ausweg ins Freie bahnen. „Wenn diesem Winter“, so sagt ein offtzieller Bericht des Schneebruch⸗Direktors an das eidg. Zolldepartement, „nicht ein über⸗ aus guter Frühling folgt, dann stecken wir zweifellos bis Juli im Schnee.“
namentlich in den Kreisen D. Krone und Flatow, im Winter große Verlegenheiten bereitet, die erst durch den im Dezember eingetretenen Schneefall gehoben worden sind. Auch der Futtermangel hat sich sehr fühlbar gemacht und viele kleine Besitzer gezwungen, alles für die Wirthschaft entbehrliche Vieh zu verkaufen. Das landwirthschaftliche Gewerbe im Regierungsbezirk hebt sich übrigens sichtlich; so hat sich in den Kreisen Strasburg und Löbau ein Pferdezuchtverein und im Kreise Stuhm eine Milcherei⸗Genossenschaft gebildet.
diesem Jahre der 23., 24. und 25. Juni bestimmt worden.
wird nach einer neulichen Notiz der „Voss. Ztg.“ von den Revier⸗ vorständen der Polizeibezirke die Anwendung von Seesalz oder Vieh⸗ salz, von welchem für den Qu.⸗Meter 1 Pfund zum Preise von 1 Sgr. 8 Pf. erforderlich sein soll, empfohlen. Den gleichen Zweck würde bei weit geringeren Kosten das bekannte Staßfurter Kali⸗ Abfallsalz erfüllen. Dasselbe kostet auf dem fiskalischen Staßfurter Salzwerk gemahlen 35 Pf. im Ctr. und wird in Quantitäten bis zu 2 Ctr. herab abgegeben. 2 Ctr. einschließlich Sack stellen sich auf 1,35 ℳ Die Zusendung erfolgt umgehend gegen Einzahlung des Betra es.
Voist & Winde, Aktiengesellschaft, genehmigte die Verthei⸗ lung einer Dividende von 5 %. Nach der Bilanz werden überdies 10,263 Thlr. zu Abschreibungen verwandt, 26,939 Thlr. auf das neue Jahr vorgetragen. Der Bruttogewinn beträgt 89,401 Thlr., der Netto⸗ gewinn bei einem Aktienkapital von 400,000 Thlrn. 62,794 Thlr. Außer obigen Posten wurden von demselben noch 5906 Thlr. dem Re⸗ servefonds zugeschrieben und 9948 Thlr. als Tantième vertheilt.
burger Rückversicherungs⸗Gesellschaft wird mitgetheilt, daß sich pr. 1874 ein Reingewinn von 87,000 ℳ ergeben hat und die Verwaltung unter Zuhuͤlfenahme des Sparfonds in Gemäßheit des Nachtrages zum Statut § 39 an die Aktionäre eine Dividende von 34 ℳ = 11 ½ % zur Vertheilung bringen wird, sobald nach den be⸗ züglichen Bestimmungen des Ges — g
liche Generalversammlung abgehalten sein wird. Der Reservefonds stellt sich auf 900,000 ℳ, der Sparfonds behält nach Abrechnung des Zuschusses zur Dividende einen Bestand von 192,466,0s ℳ.
„Presse“ ist, um den begründeten Klagen des Geschäftspublikums über die Höhe der inländischen Tarife, namentlich in der Manufaktur⸗ waarenbranche zu begegnen, eine aus Tarifbeamten der österreichischen Bahnverwaltungen bestehende Kommission zur Revision der in⸗ ländischen Tarife niedergesetzt worden. Hauptsächlich sollen für die Textilindustrie Tarifsätze in Vosschlag gebracht werden, die den gegenwärtigen mißlichen Geschäftsverhältnissen zentsprechen; die neuen Tarife sollen binnen drei Monaten in Kraft treten. — Dasselbe Blatt hört, es sei gegen mehrere Verwaltungsräthe der Anglobank eine auf die Gründung der Aktien⸗Bergbau⸗ Gesellschaft bezügliche Anzeige bei dem Landesgerichte eingelaufen und seien deshalb von der Staatsanwaltschaft Vorerhebungen angeordnet worden. — Die „Neue freie Presse“ meldet, die Nachricht von der Fusionirung mehrerer kleiner böhmischer Bahnen mit der öster⸗
staurirt wur e, ist bekanntlich eines der schönsten Denk⸗ er Baukunst. — Das zweite Februar⸗Heft von „Unsere Zeit. Deutsche
— Im „Cercle artistique et littéraire“ in Brüssel ist gegen⸗
— Man schreibt den „Basl. Nachr.“, daß der Postverkehr
Land⸗ und Forstwirthschaft. 1 Im Regierungsbezirk Marienwerder hat der Wassermangel,
— Zur Abhaltung des Wollmarkts in Güstrow sind in
Gewerbe und Handel. Zum Aufweichen des Schnees auf den Bürgersteigen
— Die Generalversammlung der Gummiwaarenfabrik von
— Ueber den nunmehr fertig gestellten Abschluß der Magde⸗
ellschaftsstatuts die diesjährige ordent⸗
Wien, 18. Februar. (W. T. B.) Nach Mittheilung der
reichischen Staatsbahn entspreche nicht den thatsächlichen Verhältnissen. Es seien der letzteren zwar mehrfache Fusionsanerbietungen gemacht worden, dieselbe habe aber keine Veranlassung gefunden, in konkrete Verhandlungen darüber einzutreten, weil eine Ausdehnung ihres Netzes momentan nicht von ihr angestrebt, eine solche auch nicht als den In⸗ teressen ihrer Aktionäre entsprechend erachtet werde.
Amsterdam, 17. Februar. Die heute von der nieder⸗ ländischen Handelsgesellschaft hier abgehaltene Kaffee⸗Auktion ist, wie folat, abgelaufen. Es wurden angeboten:
I Taxe
Ballen. Zusammenstellung.
3,101 Java Preanger braun 173
1,376 611““
7,088 1 Art gelbl.. 59 ½ à 62 ½
6,745 Tjilatjap blank gelb. 61 à 63 61 à 62
5,881 gelb bis blank gelblich 60 ½ à 64 60 à 63 ¼
8,546 blank 57, à 59 57 ½ à 59 ¾
21,892 Passaroean grünlich. 51 ¾ à 55 548 2 Flan 1 “ 558 à 58 ½
1,026 Demerary⸗Art. 1 59 ¼ à 65 ½
12,992 grün und grünlich.. 52½ 51 ¾ à 54 ½
5,311 blaß bis blaß grünlich 523 54 à 57 ¼
4,001 Solo bunt blaß grün 53 ½ à 53 ¾
2,230 Ordinär und Triage. V 34 ⅛⅞ à 50
aaIsSsussuzu Lggagg
4,075 B. S. und Diverse....
84,812 Ballen Java⸗Kaffee. 8
Packungen unter 100 Ballen sind bei der Taxation und beim Ablauf nicht in Anmerkung genommen.
Antwerpen, 17. Februar. Bei der heute fortgesetzten Woll⸗ auktion waren 2509 B. angeboten, von denen 2210 B. verkauft wurden. Das Geschäft war sehr animirt; für Bueons⸗Ayres⸗Wollen wurden volle Preise gezahlt, während Montevideo⸗Wollen weniger gesucht waren.
London, 18. Februar. (W. T. B.) Die Bank von Eng⸗ land hat heute den Diskont von 3 auf 3 ½ % erhöht.
Verkehrs⸗Anstalten.
Durch Reskript des Handels⸗Ministers ist, wie die „Nat. Z.“ mittheilt, in vergangener Woche die Konzession für Ausführung der Ketten⸗oder Seil⸗Schleppschiffahrt auf der Spree und Havel, und zwar a. auf der Havel von der Mündung des Berlin⸗ Spandauer Kanals oberhalb Spandau bis zur Mündung der Havel in die Elbe und 200 Ruthen abwärts in der Elbe selbst; b. auf der Spree von der Mündung derselben in die Havel bis in die Nähe des Unterbaumes in Berlin; c. auf dem Berlin⸗Spandauer Kanal bis zum Humboldtshafen; d. auf der Spree von der Schillingsbrücke bis Köpenick und auf der Dahme von Köpe⸗ nick bis zur Neuenmühlen⸗Schleuse; e. auf der Spree von Köpe⸗ nick bis zur Mündung des Friedrich⸗Wilhelmskanals ertheilt worven. Die Vorarbeiten für dieses Unternehmen wurden von dem Kaufmann Fr. Ed. Grosse und dem Direktor der Ketten⸗Schleppschiffahrt auf der Ober⸗Elbe E. Bellingrath ausgeführt. Bei der augenblicklichen ungünstigen Lage des deutschen Geldmarktes sah man sich genöthigt, englische Kapitalisten für das Unternehmen zu interessiren, die die Gesellschaft mit einem Kapital von 9,000,000 Mark in das Leben gerufen haben. Das Unternehmen selbst wird im Spätsommer d. J. vollendet sein und die Tauerei ihre Thätigkeit beginnen können. Da bereits die Tauerei auf der Elbe (Dresden⸗Hamburger Linie) fertig gestellt ist, so wird durch die Legung der Kette von hier bis zur Elbe der direkte Verkehr zwischen Berlin, Dresden, Hamburg mittelst der Kette ermöglicht. Die Fahrt zwischen Hamburg und Berlin wird im ungünstigsten Falle in dieser Weise binnen drei Mal 24 Stunden urückgelegt werden. “ 1 1 1 88 Aus Glogau wird der „Schles. Ztg.“ geschrieben, daß in der am 15. Februar abgehaltenen Sitzung des Comités für eine Eisen⸗ bahn von Glogau über Bunzlau, Lauban bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Zittau auf Antrag des Vorsitzenden, Landrath von Jagwitz⸗Glogau, beschlossen wurde, die Vorarbeiten sofort aus⸗
ühren zu lassen.
“ sle am 15, d. M. zu Sömmerda E außer⸗ ordentlichen Generalversammlung der Saal⸗Un trutbahn⸗Ge⸗ sellschaft wurden die auf der Tagesordnung stehenden Anträge ge⸗ nehmigt. Es betraf dieselbe folgende Gegenstände: 1) Wegen einer Differenz mit dem Handelsrichter nochmalige formale Bestätigung der in der Generalversammlung zu Buttstedt am 3. November 1873 ge⸗ faßten Beschlüsse über eine Prioritätsanleihe; 2) die Uö bernahme des Betriebes der Saal⸗Unstrutbahn Seitens der Nordhausen⸗Erfurter Bahn; 3) die Niederschlagung von Konventionalstrafen. 1
— Die Vorarbeiten für eine Linie, welche von der Nähe der Stadt Stollberg bis zur preußisch⸗belgischen Landes⸗ grenze in der Richtung auf Ober⸗ oder Niederbellingen eine Ver⸗ bindung mit der Wilhelm⸗Luxemburger Bahn und der Bergisch⸗Mär⸗ kischen oder Rheinischen Bahn herstellen soll, haben begonnen. — Auf der, der Bergisch⸗Märkischen Bahn konzessionirten Linie von Born bis 1“ sind für die Strecke Hilgen⸗Opladen die Vor⸗ arbeiten in Angriff genommen. 1
Sonth 17. Februar. (W. T. B.) Der Dampfer „Tyne“ von der Royal Mail Steam Paket Company ist von West⸗
indien hier eingetroffen.
Der Berliner Kinderschutz⸗Verein,
der am 16 Februar seine Generalversammlung abhielt, hat nunmehr fünf Jahre seiner Wirksamkeit abgeschlossen Bei seiner Gründung diente er dem ausgesprochenen Zwecke, der großen Sterblichkeit unter den Säuglingen entgegenzuwirken. Anfänglich unterhielt er eine Central⸗ Pflegestätte, seit 1870 wurden die Schützlinge des Vereins, die sich auf durchschnittlich 60 beziffern, sowohl hier, als auch in Pankow, riedrichsfelde ꝛc. gegen ein monatliches Kostgeld von 6 Thlrn. in Pflege gegeben. Im Nothfalle gewährt der Verein auch an unbe⸗ mittelte Eltern zur Pflege Neugeborener kleinere Beihülfen, weist aber strenge jedes Kind von einer Mutter zurück, die einen unsitt⸗ lichen Lebenswandel führt. Zu dem Pflegegelde müssen die Mutter resp. der Vater nach Kräften beisteuern, Wum das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit zwischen Eltern und Kind keinen Augenblick zu stören. Das vorige Geschäftsjahr begann der Verein mit 52 Kindern, denen im Laufe des Jahres 58 neue Pfleglinge sich zuge⸗ sellten. Von diesen 110 Kindern starben 21 oder 19 %, ein günstiges Resultat gegenüber der Thatsache, daß in Berlin die Sterblichkeit der Kinder unter 5 Jahren sich auf 56 % beziffert. 29 Kinder wur⸗ den nach Vollendung des dritten Lebensjahres aus der vufficht des Vereins entlassen, und 9 derselben verblieben ihren bisherigen Pflege⸗ eltern ohne oder gegen ein bedeutend reduzirtes Pflegegeld. Diese er⸗ freuliche Erscheinung wiederholt sich jedes Jahr und zeugt am besten für die sorgsame Auswahl durch die Ehrendamen. Gegenwärtig zählt der Verein 960 Mitglieder, darunter 61. Ehrendamen und 65 Aerzte. Der Kassenbericht weist folgende Ziffern auf: Ein⸗ nahmen: Kassenbestand des Vorjahres 1171 Thlr. 24 Sgr., Be⸗ stand des eisernen Fonds 3625 Thlr., Zinsen 335 Thlr. 11 Sgr., Jahresbeiträge der Mitglieder 1893 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf., ein⸗ malige Beiträge 688 Thlr. 16 Sgr., größere Zuwendun en und Geschenke 1195 Thlr. 14 Sgr. 9 Pf., Ertrag des Bazars 1226 Thlr. 9 Sgr., Diverse 4 Thlr. 9 Sgr., vereinnahmte Pflegegelder 2039 Thlr. 18 Sgr. 6 Pf., Summa 12,179 Thlr. 25 Sgr. 9 Pf. Aus⸗ gaben: Pflegegelder 3524 Thlr. 9 Sgr. 6 Pf., Arzt und Arznei zc. 211 Thlr. 10 Sgr. 10 Pf., Bekleidungsgegenstände 145 Thlr. Miethe, Bureauunkosten, Gehälter ꝛc. 1188 Thlr. 29 Sgr. 4 Pf., Bazar⸗ unkosten 113 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf., Kursverlust bei Ankauf von Effek⸗ ten 67 Thlr. 21 Sgr., Kassenbestand ult. 1874 1336 Thlr. 19 Sgr. 1 Pf., Bestand des eisernen Fonds 5525 Thlr., Summa 12,179 Thlr. 25 Sgr. 9 Pf. — Dem Kassirer wurde Decharge ertheilt und die
ausscheidenden Vorstandsmitglieder einstimmig wiedergewählt. Ferner wurde der Vorstand beauftragt, alle diejenigen Schritte zu thun,
welche nothwendig sind, um das von dem Verein angestrebte Ziel der Erlangung der Rechte einer juristischen Person zu erreichen. — Das Bureau des Vereins ist Kleine Präsidentenstraße Nr. 4.
Die neueste Publikation von Meyers Reisebüchern: „Italien in 50 Tagen“ von Dr. Th. Gsell⸗Fels (in 1 Bd.,
kl. 80, geb. 9 ℳ Verlag des Bibliographischen Instituts in Leipzig) ist für denjenigen Reisenden bestimmt, dem es nicht beschieden ist,
längere Zeit in Italien weilen zu können, dem oft nur Wochen, öh 2. nur Tage zur Reise vergönnt sind; — für den schnell Rei⸗ senden also, der nux einige Tage in Venedig bleibt, um die Pracht des Canale grande und des Markusplatzes zu bewundern, dann weiter, das thürmereiche Bologna berührend, über den Apennin zu den Kunst⸗ schätzen von Florenz eilt, um bald darauf, die Kuppel von St. Peter in Rom erblickend, das Auge an der Pracht der Renaissance zu sättigen und die Spuren der antiken Welt aufzusuchen; — der endlich jene entzückend schöne Küste erreicht, welche den Golf von Neapel um⸗ rahmt, hier die nimmer ruhende Feueresse des Vesuv erklimmt, in das wieder erschlossene Pompeji hinabsteigt, das „felsenumgürtete Eiland“ Capri erschaut und schließlich über Genua und Mailand, von dessen Domeszinne oder den paradiesischen Ufern der Alpenseen dem italienischen Himmel Abschied bietend, in die nordische Heimath zu⸗ rückeilt — das Ganze eine Tour, welche mittels 50 tägigem Rundreise⸗ billet innerhalb Italiens in II. Klasse nur ca. 97 ℳ Fahrgeld kostet. Ein solcher praktischer Wegweiser ist das vorliegende „Italien in 50
Tagen“, ein gewiß willkommenes Handbuch, für dessen gediegenen In⸗
galt der Name des Verfassers die sicherste Garantie bietet. Theater. ““ Die Direktion des Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theaters will, dem Beispiele größerer Pariser Bühnen folgend, den Versuch machen, Mittags⸗Vorstellungen zu veranstalten, welche ein von dem gewöhnlichen Repertoir dieses Theaters ab⸗ weichendes Genre vertreten sollen. In Folge dessen ist mit dem Direktor des Residenz⸗Theaters, Hrn. Rosenthal, ein Ueber⸗ einkommen getroffen worden, wonach derselbe mit seinem Personale zunächst das nach Fritz Reuter bearbeitete Zeitgemälde: „Ut de Fran⸗ zosentied“ auf der Bühne der E111413“ zur Aufführung bringen wird. Die erste dieser Vorstellungen findet am nächsten Sonntag, den 21. Februar, zwischen 12 und 2 Uhr und zwar mit einer Ermäßigung der sonst im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater üblichen Kassenpreise statt. “
— Die erste Aufführung von Octave Feuillets Sphinx“ mit Gräfin Arco⸗Janisch im Residenztheater in der Titelrolle ist nunmehr definitiv auf Sonnabend, den 20. d. M. festgesetzt.
— ImKrollschen Theater geht die interessante Posse „Bum⸗ melfritze“ von Jacobson und Wilken, die durch die Weihnachts⸗ ausstellung unterbrochen werden mußte, am neu einstudirt und mit neuen Couplets ausgestattet, in Scene. er Beifall, den Stück und Darstellung damals fanden, sichern der Posse auch jetzt eine längere Repertoirdauer.
Die angekündigte Vorführung der 8 dressirten Elephanten im Cirkus Salamone kyh hat am Schluß der gestrigen Vorstellung mait glänzendem Erfolge stattgefunden. Zuerst traten 6 kleinere Ele⸗ phanten (von ca. 2 Meter Rückenhöhe) in die Arena, wo die klugen, vortrefflich geschulten Thiere sofort ihre Künste auf umgekehrten Bottichen, ihre plumpen Füße nach dem Takte der Musik bewegend, auf den Vorderfüßen oder dem Kopf stehend oder einzeln im Kreise tanzend und auf Kommandoniederfallend, mit großer Präzision ausführten. Geradezu erstaunlich aber ist die Dressur der beiden größeren kolos⸗ salen Thiere, welche Hr. John Cooper auf den leisesten Wink nach seinem Willen zwingt. Der Bändiger wirft sich vor ihnen nieder und läßt die Kolosse über sich hinweggehen, steckt seinen Kopf in ihren Rachen, reitet auf dem Rüssel und läßt sich vom Erdboden auf ihren Rücken heben. Das zahlreiche Publikum lohnte Hrn. Cooper für seine Leistungen durch Beifall und wiederholten Hervorruf.
Frezeh Henhee—” 1
Wien, 17. Februar. (W. T. B.) Der Vertreter der geschä⸗ digten Privaten, Hofrath Barychar, und der Vertreter des Staats⸗ ärars, Ober⸗Finanz⸗Rath Pohl, erklärten sich bezüglich des Schaden⸗ ersatzes mit den Ausführungen des Staatsanwaltes einverstandees Hierauf begann der Vertheidiger, Dr. Neuda, fein Plaidoyer, welch morgen fortgesetzt wird.
1 1“
—
Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druckt W Elsner.
Drei Beilagen 8
(cinschließlich Börsen⸗Beilage).
Erste Beilage
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 18. Februar. geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr Hauses der Abgeordneten am 16. den Gesetzentwurf, betreffend die Vermö katholischen Kirchengemeinden, hatte folgenden Wortlaut: Ich halte es, meine lage einer Kommission Wäre der Antrag nicht s die Vorlage an die Kom Werth darauf gelegt ha glaube allerdings, hin einer eingehend daß die Staatsregie dieser Beziehung geth Vorerörterungen über die zwei, sondern in einer Rei „zur weiteren Erörterung g mit Nothwendigkeit dahin, Haus zu bitten, Ein Mehreres da Neigung, die in die weil ich sicher bin, daß, Ueberweisung werden wird, so glaube ich, Details, die hier werden ja Gege jener Kommission
Rede, welch
e der Minister der Falk in
1 der Sitzung des in der Diskussion über gensverwaltung in den nach dem Abg. Dauzenberg hielt,
Herren, für unzweife zur näheren Berathu chon von zwei Seiten mission zu verweisen, so haben, dies meinerseits es ist die Materie der en Erörterung bedar g sich bewußt ist, an zu haben, denn en Entwurf g he von versch Diese eine En t auch Seitens der Re die Angelegenheit einer Kommi bemerken, ist nach der ung geht, wie ges sei es in der ein
mich auch bereits erwähnt worden sind, entha nstand eingehender und au n sein. Ich habe deshal noch beiläufig darauf zurückkomme, eine mich mit den Ausführungen des Hrn. A Standpunkt der Vorlage einnimmt, genüber einem der Desiderate, sagen: nämlich er giebt dem Bedauern gesetzentwurf noch nicht
zu sehen. Ich darf hier spröde Materie auch in zu diesem Hohen sondern sich zehabt hat, zum Abschluß ist
schließlich doch jedes Ministerin und wenn die Anforderungen
Ministerium zusammen der Fall ist, so muß genügen lassen, was man für das Nothwendi Nothwendigkeiten gehört der vorliegende Punkte ich auch mit den Herren 2 verständnisse mich zu befinden.
g. Reichensperger liebt es, das Gebiet der K
„daß diese Vor⸗ ng überwiesen wird. angekündigt worden, würde ich besonderen zusprecheu. Ich nach allen Seiten ch hinzusetzen, was sie thun konnte, in nahezu drei Jahre haben die gedauert, und nicht blos in ijedenen Formulirungen ist er fahrung drängt ja ierung das Hohe zu überweisen. ausgesprochenen agt, nicht nöthig. Aber sei es in der andern Kommission Eingehens auf die mthalten zu sollen, sie sgiebiger Erörterung in ch später nicht ssung nicht, welcher den ich möchte nur hervorgehoben hat, etwas Ausdruck, einen ses Hohen Hauses gestellt tens gesagt etwas Ehre gehabt habe, unbeachtet geblieben örderung zu erfreuen Es hat auch s Maß von Kräften,
art, daß sie Ich will glei
b auch, soweit i besondere Ve bg. Windthorst, zu befassen,
zur Verhandlung versichern, daß dies Zeit, die ich nicht die ( ause zu sprechen, nicht etwa sehr energischen F sie aber nich im nur ein gegebene ngen auf allen Gebiete gefaßt sind, so mächtig her ch eben an der
ogar einer t gekommen.
vortreten, wie das Fertigstellung desjenigen gste erachtet, und z Gesetzentwurf, Apgeordneten glaube im vollen Ein⸗
in welchem
Der Hr. Ab über Gesetze, die zu lassen, und durch Citate
bei allen seinen Reden hren, Rückblicke eintreten as in der ersten Anerkennung von cht dazu übergegangen ist, Ber in einer Beziehung, auf führungen nicht auch, auf eine
tate Anderer sich zu st vorgetragen ist, war im wesentlichen eine n in Bezug auf welche er auch ni quenzen da raus zu ziehen, — au welche ich demnächst kommen weiter beleuchtet; Sie erlasse Beleuchtung es vielleicht erfrischenden, einen Kultus⸗Minister der
er hat die An — n es mir deshalb wohl einzugehen. Citat betrifft, eingeschaltet erfrischenden
eren Kultusminister entgegenhalten zu
finden. Aber eine Konsequenz der Maigesetze in dem angegebenen Sinne ist er nicht, am wenigsten ein Erzeugniß der Absicht, die Monotonie zu unterbrechen. Die Königliche Staatsregierung geht Schritt vor Schritt auf dem Wege, den zu beschreiten sie von Anfang an für nothwendig erachtet hat, vorwärts, und sie thut den betreffen⸗ den Schritt in dem Momente, wo die Dinge sich so weit entwickelt haben, daß sie mit einer disputablen Vorlage vor Sie treten kann und wo sie dabei der Ueberzeugung sein kann, daß diese disputable Vorlage in diesem Hohen Hause auch Annahme finde. Denn, meine Herren, das ist gar nicht zu leugnen, für viele Gesetze ist das Feld im ersten Augenblick nicht bereit und klar, es müssen erst Erfah⸗ rungen gemacht werden im Laufe der Zeit, und diese Erfahrungen ermöglichen dann erst die Annahme. Ich wiederhole für Ausge⸗ gesprochenes: hier mit diesem Gesetze mochte es vielleicht nicht anders sein, wie es war bei dem Gesetze über die Civilehe; ich bin davon vollkommen durchdrungen, das Civilehegesetz wäre bis auf diese Stunde noch nicht su Stande gekommen, wenn nicht die Erfahruagen Grund der Gesetze vom 11. und 12. Mai 1873 uns vorgelegen hätten.
Wie vorauszusehen war nach Ankündigungen in einzelnen öffent⸗ lichen Blättern, ist die Verfassungsfrage Gegenstand einer eingehen⸗ den Erörterung gewesen. Der Hr. Abg. Windthorst hat sich in dieser Beziehung über die Dürftigkeit der Motive beklagt, aber einen Er⸗ klärungsgrund für diese Duͤrftigkeit sogleich beigefügt, den ich aller⸗ dings vollständig adoptiren kann; die Staatsregierung ist von der Ueberzeugung durchdrungen, daß die Verfassungsmäßigkeit eines Ge⸗ setzes, welches dem vorgelegten Entwurfe enspricht, ernstlich gar nicht bestritten werden kann. Sie gründet diese ihre Ueberzeugung auf den Wortlaut des jetzigen Artikel 15; aber sie macht es freilich bei seiner Lesung nicht se, wie der Hr. Abg. Reichensperger, der den Artikel, namentlich den ersten Satz desselben in zwei Theile theilt, die beide selbständig sein sollten und neben einander gehen, sondern sie liest den Artikel als einen Satz und sie erinnert sich, daß nach dem Worte seibständig der logisch umgesetzte weitere Satz folgt, der da beginnt mit dem Worte: „Bleibt aber.“ Ich habe nicht den geringsten Zweifel daran, daß der Satz in seiner Totalität nur dasjenige be⸗ zeichnet, was die Staatsregierung darin findet. Der zweite Satz sagt: „Die Grenzen der Selbständigkeit werden gezogen durch das ganze Gesetz und die gesetzlich geordnete Aufsicht.“ Nun, meine Herren, ein solches Gesetz ist es, um das es sich gegenwärtig handelt. Ich muß sodann dem Hrn. Abg. Reichensperger bemerken, daß mir seine Deduktionen aus dem Absatz welcher auf Seite 15 der Motive unmittelbar auf die Citirung des Artikels 15 folgt, doch eine recht sehr künstliche zu sein scheint. Aus diesem Satze liest er heraus: die Staatsregierung erkenne an, daß der Artikel 15 in seiner ursprünglichen Fassung nicht dasjenige Recht ge⸗ geben habe, auf Grund dessen die jetzige Vorlage beruhe. Meine Herren, davon steht auch nicht das Geringste drin. Der Hr. Abge⸗ ordnete wird doch nicht verlangen, daß man bei solchen kurzen Bezug⸗ nahmen in den Motiven immer den vollständigen Hergang früherer Verhandlungen schildere, die vor Jahren stattgefunden haben. Wie war es denn im Jahre 1873 mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit, als die Staatsregierung die in Rede stehenden Gesetzentwürfe vor⸗ legte und ankündigte? Die Staatsregierung meinte, daß im Großen und Ganzen cs nicht zweifelhaft sein könne, daß ihre Tendenz in die ältere Fassung der Verfassungsurkunde bereits genügenden Boden habe, um sich entwickeln zu können; sie müsse aber mit Rücksicht auf Streitigkeiten über den Artikel 15, mit Rücksicht auf einzelne Vor⸗ schriften der Entwürfe einen Zweifel für gerechtfertigt erachten, und sie legte es deshalb in die Hand dieses Hohen Hauses, sich darüber zu entscheiden, ob man der Verfassungsurkunde zur Abschneidung aller Zweifel — deswegen ist es auch bis auf diese Stunde streitig, ob
Was man sachlich sei glaube ich, der Hr. Abg. Win dabei gerade persönlich — ni worden bin, so möchte ich d Abg. Windthorst ausges punkte fassen. romanischer Kultus tusminister, ja, Eine große Verschiedenheit zwis angedeutet, was Hr. Reichens nicht, ob das Citat aus dem Zus nicht; ich halte mich nur daran, Bondi meint, solche Gesetze den Untergang d
ner Citirun dthorst scho cht angegriff och auch denselb prochen hat, von m ganze Beispiel lehrt „Minister anders denkt wie e daß er vielleicht a chen uns beiden ist ja perger uns vor
g entgegensetzen könnte, hat, Da ich nun aber ndern persönlich berührt en Gedanken, den der Hr. einem persönlichen Stand⸗ nur, daß ein in deutscher Kul⸗ denken muß. schon in dem getragen hat. ge genommen ist oder ch Hrn. Reichensperger Hr.
es verstanden — hätten Sie wissen, meine Herren, das die Tendenz der preu⸗
meine Herren, ammenhan
er Kirche zur Tendenz, und — ich thue es wieder, ich bestreite, ßischen Gesetze ist.
die Kirche dieser Gesetze,
so hat sie es nach
1 aber doch is und der unsrigen finden mitzutheilen, Hr. Bondi v nirgends Vorkommendes be⸗ schöfe im Gefängniß säßen. Zu meiner ch im vergangenen Herbst rt die Nachricht auf — irre ich weil er ein Staats Ich glaube,
ver italienischen Gerichtsprar Hr. Reichensperger war vorher dabei, habe sich beklagt oder es als zeichnet, daß bei uns drei Bi Erholung, nicht um Politik in Oberitalien.
eine große Rolle,
etwas sonst nir
zu treiben, war i Eine ganze Woche hindurch daß soeben der Bischof von Mantua Tage eingesperrt worden sei, Dies zur Kritik der Citate. zum Schmuck, aber nicht gerade zum Ber worden ist.
Nun, meine Herren, ausgegangen, die Staatsr empfunden haben,
ch gl daß es wohl veise in der Rede gegeben
ist der Hr. Abg. 1“ davon ein Bedürfni die Monotonie feis Verhandlungen
Art von Gesetzen zu der vorliegende Gesetzentwurf sei aigesetze, wobei, w age befinde,
u e unterbrechen, und doch führte er uns später eigentlich nur eine Konsequenz der M ich mich in der glücklichen L Herrn Dauzenberg ihm entgegenh sequenz nicht anerkannt hat. der Maigesetze in dem Sinne, habe, weil man durch die E drängt worden sei, i diejenigen Herren, di
1873 dem Hohen Ha möchte ich bitten, si
- ie mir scheint, gerade seinen Fraktionsgenossen der eine solche Kon⸗ meine Herren, eine Konsequenz daß man diesen Ent Entwickelung d st dieses Gesetz wahr em Hohen Haus ntwürfe zu den Gesetze use persönlich vorlegte, diese Mitglieder, G ch daran zu erinnern, die Staatsregierung habe gle mögensverhällnisse der katho dieses Kapital nur deswe ausreichend vorbereitet sei. Gesetze und dieses Ges wiederhole, w die die Staats zu brechen, der ihr en auflauernder, repressiver, organi Aehnliches, wenn ic entwurf über die Civilehe vor dies Ehre hatte. Die Natur der Gesetze chieden, es müssen mehrere Wege ge zu gelangen: der eine Weg wird ents ie man kurzweg die Maigesetze nen
alten zu können,
wurf vorgelegt er Dinge auf diesen Weg ge⸗ Ich möchte bitten, e bereits saßen an jenem n vom 11. und 12. Mai
daß ich damals bereits er⸗ ichzeitig die Regelung der Ver⸗ che ins Auge gefaßt und könne gleich angreifen,
lischen Kir gen nicht so Ich wiederhole, etzentwurfs sind Hand as ich bei anderer Gelegenheit regierung gehen muß, um den u
weil es nicht die Vorbereitung jener in Hand gegangen; ich gesagt habe, die Wege nberechtigten Widerstan, t wird, sind verschiedener Art: sie sind torischer und anderer Art. Ich habe geäußert, als ich den Gesetz⸗ Hohen Hause zu vertreten die und Gesetzentwürfe isft ver⸗ gangen werden, um zum Ziele chieden gegangen in den Gesetzen, nt; der andere Weg ist der, auf
man das Gesetz vom April 1873 ein Verfassungs änderungs gesetz oder ein Verfassungs deklarations gesetz geben solle — eine andere Fassung ändern solle. Das Hohe Haus und in Uebereinstimmung mit ihm die übrigen Faktoren der Gesetzgebung haben sich für eine andere Fassung schlüssig gemacht, und ich wiederhole, d. h. — ich wiederhole, was die Motive sagen — der Hr. Abg. Windthorst täuscht sich nach meiner Erinnerung nicht, wenn er sagt, es sei bei den Verhandlungen über diese Frage gar kein Zweifel gewesen, daß man durch diese neue Formulirung auch jedes Bedenken gegen eine Aenderung der Vermögensverwaltungs⸗Angelegenheiten durch das Gesetz habe ausschließen wollen. Sehen Sie sich den Bericht der Kommission dieses Hauses über die Aenderungsvorschläge an, nehmen Sie die Vorträge derjenigen Herren ins Auge, die damals wesentlich bei den Debatten betheiligt waren und für das Zuftandekommen jenes Ge⸗ setzes eintraten, und Sie werden mehr oder weniger deutlich Erklä⸗ rungen finden, die für die Richtigkeit meiner Aufassung sprechen. Ich bin in der That nicht in der Lage, den Vorwurf der Verfassungs⸗ widrigkeit irgendwie zugeben zu können.
Der Hr. Abg. Reichensperger hat den Satz der Motive über die korporative Stellung der katholischen Kirche dem Staatsleben gegen⸗ über hervorgehoben und darauf hingewiesen, daß ja die katholische Kirche vor dem Staate gewesen sei. Meine Herren, ich kann und muß ja zugeben, daß eine katholische Kirche war, ehe ein preußischer Staat existirte, aber das ändert doch an der Richtigkeit des Satzes nichts, daß in dem geschaffenen und organisirten Staatswesen die kathalische Kirche, so weit es sich um Rechtsbeziehungen handelt, vermöge deren sie sich im Staatswesen bewegt und vermöge deren sie im Staats⸗ wesen eine zur juristischen Persönlichkeit zusammengeschlossene Stel⸗ lung hat, sich nur richten könne nach den Bestimmungen dieses Staatswesens oder, daß das Staatsgesetz diese ihre Beziehungen zu regeln habe. Meine Herren, wie oft haben wir nicht diesen Punkt erörtert! Ich glaube nicht, daß es nöthig ist, des weiteren darauf zurückzukommen; einigen werden wir uns in dieser Beziehung nie⸗ mals. Aber ist es denn wirklich erst ein Einfall dieses Gesetzent⸗ wurfs, die Frage zu regeln: Wie wird die katholische Kirche, wenn sie eine juristische Persönlichkeit geltend machen will, organisirt, wie tritt ihre Vertretung nach außen auf? Ich meine, es ist das ein neuer Gedanke des Entwurfs — wir haben ihn schon — und das gilt noch bis auf diese Stunde — im Allgemeinen Landrecht ausgesprochen; das Ober⸗Tribunal selbst hat, wenn mich nicht alles täuscht, den Satz anerkannt: nach dem Landrecht ist Träger des Kirchenvermögens nicht die abstrakte Kirche, nicht die Kirche einer bestimmten Diszese, sondern die Gemeinde. Ich denke, das ist ein Satz, der das sehr deutlich und unzweifelhaft ausspricht, was der vorliegende Entwurf bezweckt — also, meine Herren, so was gar Neues enthält er doch nicht. Ein Organ, welches vom Staate als Vertreter anerkannt wurde, soll durch das jetzige Gesetz nur neu geschaffen werden; hat das Gesetz früher die Macht Feönbt. die Vertreter der juristischen Personen zu berufen, so vermag ch nicht einzusehen, warum es nicht auch jetzt diese Macht haben soll.
„Der Hr. Abg. Reichensperger meinte aber, die Staatsregierung mit ihren eigenen Waffen schlagen zu können und zwar mit Dem⸗ jenigen, was sie im vergangenen Jahre in Bezug auf die evangelische Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung hier erörtert und verlangt hat. Meine Herren! Es wird mir von den verehrten Mitgliedern des Centrums so oft entgegengesetzt, ich verstünde garnichts von katholischen Dingen. Beinahe fühle ich mich versucht, hier die 8 umzukehren, aber ich will so grob nicht sein. Ich will nur sagen, der Herr Abg. Reichensperger hat sich doch die Sachlage gar nicht vergegenwärtigt. Es liegt nicht in meiner Ab⸗ sicht, Unterschiede herleiten zu wollen in Bezug auf die Mitwirkung gewisser Staatsorgane bei der ersten Einleitung der Verfassungs⸗
dem wir wie das Civilehegesetz auch den orliege Gesetzentwurf
gründung der evangelischen Kirche. Ich will diesen Punkt als einen
“
Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 18. Februar.
—
1875.
strittigen draußen lassen und mich deshalb nur halten an das, wa wirklich nicht bestritten werden kann. Was 8 wirklich nicht 8 stritten werden kann, ist das, daß die evangelische Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung, gezwungen durch die Entwickelung der Dinge, einen lange für richtig gehaltenen Schritt so weit ste ihn thun konnte, wirklich gethan hat, nämlich, daß sie die Vertretung der Interna, der eigent⸗ lich kirchlichen Angelegenheiten, gleichzeitig in dieselbe Hand legte, welcher durch sie die äußeren kirchlichen Angelegenheiten übertragen wurden, und, meine Herren, die Staatsregierung ist sich vollständig bewußt gewesen, daß dieser (letztere) Akt au h nur ein Wunsch sei, so lange nicht die gesetzliche Sanktion hinzukommt. Nicht, meine Herren, handelt es sich darum, durch die Staatsgesetzgebung jenen Körpern juristische Persönlichkeit zu geben — doch ja, es handelte sich darum auch — aber hauptsächlich handelt es sich darum, durch St gesetz zu erklären: wir wollen diesen bestimmten Se Funktionen übertragen, die bisher die auf dem Gesetze beruhenden Kirchenvorstände gehabt haben. Es ist in der That in dieser Be⸗ ziehung auch die Kirchen⸗ und Gemeindeordnung vorgelegt worden, sie ist sogar als Annexum des Staatsgesetzes gegeben worden, und es heißt im letzteren, daß die in dieser Kirchengemeindeordnung den be⸗ treffenden Organen auf dem Gebiete, um welches es sich in der jetzigen Vorlage gerade handelt, zugedachten Rechte auf diese über gehen, daß sie sie wirklich haben sollen. Daß sie sie aber bis dahi nicht hatten, das hat Niemand klarer ausgesprochen, als der, der vorhin als summus episcopus bezeichnet wurde. Denn der Erlaß vermittelst dessen Er die Kirchen⸗ und Gemeindeordnung veröffentlichte, erklärt gleichzeitig, alle diese Bestimmungen der Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung gelten nicht und haben keine Wirksamkeit, bis das Landesgesetz hinzukommt. Ich denke also, meine Herren, das Ansehen des Gesetzes und die Berechtigung des Gesetzes in dieser Hinsicht zu regeln auf dem vermögensrechtlichen Gebiete, ist klar und deutlich im vorigen Jahre anerkannt worden, und das ist es allein, auf was es hier ankommt. — Der Hr. Abg. Reichensperger hält sich an eine Aeußerung, sei es der Motive, sei es des früheren Kommissarius, sei es etwa meiner Person, daß es diesem Hohen Hause nicht zustehe, Aenderungen an der Kirchen⸗ gemeinde⸗ und Synodalordnung vorzunehmen. Meine Herren, ich weise Sie wiederholt darauf hin, daß die Kirchengemeinde⸗ und Syno⸗ dalordnung die betreffenden Organe gedacht und hingestellt hat als solche, die nicht blos die externen — diese allein hat hier Bedeu⸗ tung, — sondern auch die internen Angelegenheiten der Kirche zu ordnen hatten; gegenüͤber solcher Position war es allerdings eine Un⸗ möglichkeit, daß dieses Hohe Haus vermöge seiner Machtvollkommen⸗ heit an der Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung etwas änderte; aber ich selbst habe diesem Hohen Hause seine Machtvollkommenheit dahin zuerkannt, Bedingungen stellen zu können, wenn es sie für nöthig erachtete gegenüber der Synodalordnung, Bedingungen, die, wenn die Kirche das Staatsgesetz haben wollte, von ihr hätten er⸗ füllt werden müssen. Ich habe aber auch gleichzeitig ausgeführt, daß es nicht nothwendig sei, solche Bedingungen zu stellen, sondern daß, wie von vornherein ein Staats⸗Minister an der ganzen Angelegenheit theilgenom⸗ men habe, sich auch hinterher die Interessen des Staates in den einschlä⸗ gigen Punkten ausreichend gewahrt erwiesen und deshalb die Landes⸗ vertretung in der Lage sei, den betreffenden Bestimmungen ihre Zu⸗ stimmung geben zu können, ohne auf Aenderung zu bestehen. In einem kleinen Punkt sogar hat dieses Hohe Haus von seiner Macht⸗ vollkommenheit Gebrauch gemacht. Ich erinnere Sie an die nicht in der Kirchengemeindeordnung befindliche Bestimmung über das Kirchen⸗ patronat. Ich denke also, meine Herren, der prinzipielle Gesichtspunkt ist heute ganz derselbe, wie er im vergangenen Jahre war, daß es sich bei der totalen Verschiedenheit der Verhältnisse, bei der totalen Verschiedenheit der Entwicklung der Dinge praktisch anders gestaltet hat, ist ja eine ganz naturgemäße Nothwendigkeit. Wollte man hier den von mir immer willig anerkannten Satz der Parität zur Anwen⸗ dung bringen — ja, meine Herren, dann würde man zur äußersten Disparität kommen, indem man auch nicht auf Grund eines und desselben Prinzipes „handelte, sondern indem man verschiedene Prin⸗ zipien anwenden müßte. Ich stehe aber auf dem Boden des Verfah⸗ rens der Koͤniglichen Staatsregierung im vergangenen Jahre, welches, wie gesagt, prinzipiell dasselbe war, das in Beziehung auf die Vorlage eingehalten ist, die Ihnen lett emacht wird, und über die Sie heute zum ersten Mal diskutiren. 9 glaube, daß damit auch dieser Punkt erledigt ist; aber die Ausführungen meinerseits zeigen auch gleich⸗ zeitig, wie außerordentlich unrecht es ist, eine Parallele zu ziehen zwi⸗ schen den Kriterien, welche die Gemeinde⸗ und Synodalordnung für die Qualifikation der Kirchenvorsteher und Gemeindevertreter aufstellt und denjenigen, die dieser Entwurf für sie fordert. Meine Herren! Ich will nicht bestreiten, daß im ersten, vielleicht im allerersten Sta⸗ dium, in dem sich die Abfassung des Entwurfs bewegte, eine andere Bestimmung darin Platz gefunden hatte, und daß in Folge einer In⸗ diskretion, resp. einer sehr unklaren Würdigung der thatsächlichen Ver⸗ hältnisse durch eine Regierung dieser Entwurf einem der Herren Bischöfe mitgetheilt worden ist. Darauf ist freilich nicht erfolgt, was Herr Dauzenberg sagte, daß man sich die Sache ansah, näher wür⸗ digte und dann Einwendungen erhob gegen Dieses und Jenes, sondern ein feierlicher, energischer Protest gegen die Berechtigung der Staats⸗ regierung, sich mit dieser Angelegenheit überhaupt zu befassen. Aber, meine Herren, liegen denn nicht die Unterschiede so klar zu Tage: auf der andern Seite sind die Gemeindeorgane Ver⸗ treter für innere rein kirchliche An elegenheiten und für äußere, auf der andern Seite nur für äußere “ Ich kann nicht glauben, daß ich berechtigt gewesen wäre, für diese letztere die für jene erforderten kirchlichen Eigenschaften, wie sie genannt werden, Kriterien für die kirchliche aktive und passive Wahlfähigkeit in den vorliegenden Entwurf hineinzunehmen, blos um äußerlich zwei innerlich verschiedene Dinge vollkommen gleich zu behandeln.
Meine Herren! Ein sehr wichtiger Punkt hat — und das soll das Letzte sein, auf das ich glaube, in dieser allgemeinen Diskussion eingehen zu müssen — die beiden Herren, die vorhin auf der Tribüne waren, zu einem sehr lebhaften Appell an mich geführt, dahin gehend, ich möchte ihnen doch, da bisher eine Mißverwaltung der Kirche eine unordentliche Wirthschaft in der Vermögensverwaltung der Kirche nicht nachgewiesen sei, solche Beweise vorführen. Nun, meine Herren, ich werde Sie allerdings mit einigen Details behelligen müssen. Man thut; wohl, in solchen Fragen zur Beweisführung nur ganz authentisch fest⸗ gestellte Momente vorzutragen, solche, bei denen man von vornherein in der Lage war, die Sache vollständig übersehen zu können und wo man nicht gerade auf Berichte sich stützen muß, deren Material viel⸗ leicht auch ein nicht vollständiges ist. Ich habe deshalb gemeint, am besten zu thun, wenn ich Ihnen Einiges vortrage aus dem Be⸗ richte, welchen der Staatskommissarius für die Verwaltung der Dis⸗ zese Gnesen an mich gerichtet hat, und demnächst will ich auch, da⸗ mit es ganz korrekt bleibt, wörtlich vortragen, was ein diesem Kom⸗ missarius beigeordneter Beamter über verschiedentliche Einzelfälle amtlich auf Grund der von ihm eingesehenen Akten fixirt hat.
Aus dem Bericht des Kommissarius der Diözese Gnesen vom 19. Oktober vergangenen Jahres erhellt — das Erste wird nicht wörtlich zu lesen sein — zunächst Folgen⸗ des. Die bischöflichen Kassenbeamten haben am 8. Juni ihre Konsistorialkasse 2.e und dieser Abschluß ertrug eine Ein⸗ nahme, einen Kapitalbestand des Vermögens von etwas über 52,000 Thalern. Am 9. Juni erfolgte auf Grund dieses Abschlusses die Be⸗ schlagnahme, und siehe va, als die Staatsbeamten die Kasse über⸗ zählten, ergab sich ein Kapitalbestand von etwas über 83,000 Thlrn., und es fehlte an allem und jedem Anhalt, woher dieses plus von
1“ 8* v““