wenn ich richtig rechne, gekommen war. Der Herr Kommissarius, ein geübter Beamter, wußte sich nicht zu helfen. Er ließ sich deshalb einen Buchhalter der Regierungshauptkasse kommen, und zwar einen Mann, der in einem gewissen A“ der nicht fern von den Mitgliedern des Domkapitels Gnesen gespielt hatte, sein Gutachten abgeben mußte und zu diesem Zwecke einige Einsicht in die Vermögensverwaltung genommen hatte. Diesen ließ er sich kommen und dieser Mann hat 3 Monate angestrengt arbeiten müssen, um einigermaßen eine Uebersicht über die Lage der Vermögens⸗ verwaltung bei der bischöflichen oder Konsistorialkasse beim Dom⸗ kapitel Gnesen zu gewinnen. Der Landrath fährt nun wörtlich fort:
Aus diesem Bericht — ich theile Ihnen nachher noch etwas daraus mit — geht nun hervor, daß fast 10 Jahre lang in der hiesigen (der Gnesenschen) Konsistorialkasse Unterschlagungen der aller⸗ gröbsten Art von dem Rendanten verübt, daß das hiesige Konsistorium, ja auch der Herr Erzbischof Jahre lang darum gewußt, ohne daß irgend welche Maßregeln ergriffen wurden, der heillosen Unordnung in der Kassenverwaltung zu steuern. .
Es ist gerichtlich festgestellt, daß nicht nur Kollekten⸗ gelder (Peterspfennige) in Höhe von vielen tausend Tha⸗ lern, nicht nur die Zinsen verschiedener hier verwalteter Stiftungen unterschlagen sind, sondern auch mehrere Stiftungskapita⸗ lien sind spurlos verschwunden, die darüber Auskunft gebenden Akten⸗ stücke vernichtet und so jeder Versuch von vornherein vereitelt die Sachen weiter zu verfolgen. Aber nicht nur in der Kassenverwaltung hat es sich herauegestellt, daß die geistlichen Behörden, seitdem sie jeder Aufsicht des Staates über die von ihnen ausgeübte Vermögens⸗ verwaltung überhoben sind, entweder nicht Willens oder nicht im Stande sind, die Vermögensverwaltung der Diözese zu führen und zu beaufsichtigen. f
Dieselbe Vernachlässigung und Unordnung findet sich in allen Verwaltungszweigen.
Als Beispiel führe ich an, daß dem hiesigen Priesterseminar ein schönes Rittergut (Braciszewo) gehört, auf welchem man sämmtliche Gebäude derartig hat verfallen lassen, daß sie gar nicht mehr repara⸗ turfähig sind. Während der ganzen letzten Pachtperiode von 21 Jahren sind nur 3 Baurevisionen, die letzte vor 7 Jahren gehalten, obgleich eine solche alljährlich angeordnet ist. Das Gut kommt jetzt zur Neuverpachtung und müßten alle Gebäude in kürzester Frist neu aufgebaut werden, da sonst dieselben wegen Baufälligkeit polizeilich abgetragen werden müßten. Bei dieser Baulast wird natürlich die nächste Pachtperiode für die Revenüen des hiesigen Priesterseminars äußerst ungünstig und dabei sind 18,000 Thlr. Ersparnisse aus dem Seminarfonds vorhanden, deren Disposition sich der Herr Erzbischof allein vorbehalten hat und trotz vielfacher Bitten des bedrängten Pächters des Seminarguts Braciszewo nicht zu bewegen war, für die Bauten auf dem Seminargute etwas herauszugeben. Wie es mit der Vermögensverwaltung der einzelnen Pfarreien stehen mag, läßt sich bis j tzt noch gar nicht übersehen. Die Kontrole, welche die geistlichen Oberen hierüber ausübten, war gleich Null und beschränkte sich auf Bestätigung der Etats, die näher zu prüfen sich Niemand die Mühe uuhem.
Nur bei den Pfarren fiskalischen Patronats wurde Seitens der Patronatsbehörde eine gehörige Rechnungslegung und Erledigung der hberbeigezogenen Monita gehalten. Bei allen übrigen Pfarren hing es lediglich von dem Belieben des Pfarrers ab, ob und wie er Rechnung legen wollte. Das Konsistorium hat nirgends eingegriffen, obgleich ausführliche und ausreichende Bestimmungen über die Verwaltung des Pfarr⸗ und Kirchenvermögens vorhanden sind. 8 8
Es unterliegt keinem Zweifel, daß, je länger die Vermögens⸗ verwaltung der Diözese unter staatlicher Leitung bleibt, desto mehr Mißbräuche der bisherigen geistlichen Verwaltung ohne staatliche Kon⸗ trole zu Tage treten werden. “
Diese Mißbräuche, Unterschlagungen, Nachlässigkeiten waren auch seit Jahren im Publikum bekannt, und hieraus erklärt es sich, daß auch die Katholiken hiesiger Gegend, soweit sie darüber nachzudenken vermögen, die Einmischung des Staates in die Vermögensverwaltung der Diözesen gern gesehen haben, da nur auf diefe Weise dem lang⸗ jährigen Schlendrian in derselben abgeholfen werden konnte. 1
Meine Herren! Sie haben hieraus vielleicht entnommen, daß es Bestimmungen giebt, die, wenn gehörig angewendet, für die Verwal⸗ tung des Pfarr⸗ und Kirchenvermögens ausreichen möchten. Der be⸗ treffende Rechnungsbeamte konstatirt das auch in seinem Bericht; er spricht aber am Schluß wörtlich Folgendes aus: .
„Wenn man aber annimmt, das hiesige (Gnesener) General⸗ Konsistorium sei außer Stande gewesen, seine eigene Kasse in Ord⸗ nung zu halten, so ist wohl der Zweifel begründet, ob es als Auf⸗ sichtsbehörde an den Kirchenkassen ein größeres Interesse nehmen wird, ob nicht vielmehr diese Bestimmung ebensowenig werde be⸗
31,000 Thlrn.,
folgt werden, als dies in Bezug auf die für die Kassenkuratoren
die Konsistorialkasse gegebenen, der Fall war.“
Ich glaube, das ist ein reines argumentum ad homiuem, welchem sich zu 21. recht schwer fallen würde; aber ich möchte auch hier einige kleine Beispiele dafür noch mittheilen, daß der betreffende Beamte doch wirklich mit Recht ad hominem argumentirt hat. Er erzählt — Sie werden mir erlauben, daß ich die Namen der be⸗ theiligten Personen und der Orte nur mit dem Anfangsbuchstaben nenne. (Ruf: Nein, ganz! Wir bitten um die Namen!) Ich werde sie zum Centrum gewendet) Ihnen nennen, wenn ich fertig bin und Sie sie dann noch hören wollen. 8—
Der Pfarrer K. in B., welcher die der Kirche gehörigen Kapitalien aufbewahrte, ist im Jahre 1869. gestorben. Die Erben desselben machten auf Werthpapiere Anspruch, welche von der Kirche als ihr Eigenthum gleichfalls beansprucht wurden.
Da eine Einigung nicht stattfand, kam es zum Prozeß, der nach Lage der Akten jetzt noch in zweiter Instanz zu schweben scheint, we⸗ nigstens ist über den Ausgang desselben in den Akten nichts enthalten.
Der Nachfolger des J. K., Pfarrer S., aufgefordert, aus den Kirchenakten den Nachweis zu führen, daß die beanspruchten Effekten wirklich der Kirche gehören, berichtet unterm 30. November 1869 an das Konsistorium, er habe die Akten genau durchgesehen, aber nichts darin finden können, was als Beweismittel dienen könnte. 1
In den Akten seien amtliche und Privatsachen gemischt, außerdem seien sie so unverständlich, daß es unmöglich sei, daraus Etwas klar zu ersehen; übrigens schließen sie alle mit dem Jahre 1865. Das Konsistorium erklärt in seinem Schreiben vom 11. Januar 1870 an den Rechtsanwalt R. in O. (Anwalt der Erben) wörtlich: 1) „Der verstor⸗ bene Propst K. war in der Kirchenkassenbuchführung in der letzten Zeit sehr nachlässig und ließ sich aus den von ihm geführten Akten uͤber den Verbleib mehrerer Kirchenkapitalien nichts Näheres ausmitteln,“
2) Als der Propst K. in G. im Jahre 1871 gestorben war, stellte sich heraus, daß zwei von demselben für die Kirche in Em⸗ pfang genommenen Schenkungen — sie sind auch genannt nach den Schenkungsgebern — von 100 Thlin. und von 50 Thlrn. nicht vor⸗ handen waren, daß auch von der Schenkung ad 100 Thlr. dem Konsistorium keine Anzeige gemacht war.
Endlich schloß die Kirchenkassenrechnung pro 1869 mit einem Vorschuß von 481 Thlr. 19 Sgr. 7 Pf. ab, welche der ꝛc. K. vor⸗ geschossen haben soll. Obwohl ein Kirchenkassenrendant vorhanden war, hatte der Propst dennoch die Kirchenkassenrechnung pro 1869 selbst gelegt. Als der Kirchenvorstand angegangen wurde, den Vorschuß zu erstatten, resp. auf die Gemeinde zu repartiren, er⸗ klärte derselbe, daß ihm von den Vorschüssen des Propstes gar nichts bekannt sei, der Probst habe die Vorstandsmitglieder in diese Dinge nie einen Einblick thun lassen, auch haben sie die Rech⸗ nung pro 1869 gar nicht mit unterzeichnet. Im Uebrigen hätte die Gemeinde noch Ansprüche an den verstorbenen Propst aus Kollekten, die sie jedoch nur dann zur Geltung bringen würden, falls man von ihnen den Ersatz des gedachten Vorschusses ver⸗ langen sollte. Es ist auch von der Erstattung der 481 Thlr. 19 Sgr. 7 Pf. durch die Gemeinde Abstand genommen und vom Herrn Erzbischof angeordnet worden, daß dieser Vorschuß aus den Ueberschüssen der nun eingeleiteten Administration der Pfarre erstattet, resp. als Nachlaßmasse des Pfarrers K. dem Gericht offerirt, die oben genannten Geschenkgeber aber davon benachrichtigt werden, damit sie diesen Betrag in Höhe von 150 Thlrn. mit Arrest belegen.
Außerdem wurden noch einige kleinere Ansprüche Seitens der Kirche geltend gemacht.
Später haben die Erben des ꝛc. K. der Erbschaft entsagt, und ist auf diese Weise die Sache erledigt worden.
3) Als der Pfarrer und Dekan M. in S. im Jahre 1867 ge⸗ storben war, stellte die Kirche bedeutende Anforderungen an den Nachlaß desselben. Nach der Liquidation des Nachfolgers, Pfarrers Z., in baarem Gelde 1054 Thlr. 32 Sgr. 4 Pf. Es stellte sich unter Anderm heraus, daß der ꝛc. M. von mehreren Kapitalien, deren Zinsen ihm jedoch mit Einschränkung zustanden, daß er bestimmte Beträge davon an die Kirchenkasse abzuführen habe, diese Beträge seit einer langen Reihe von Jahren — was im Vericht näher detaillirt wird — theils 12, theils 21 Jahre nicht abgeführt hatte.
Auch hier hat es eines mehrjährigen Prozesses mit den Erben des M. bedurft, um die Ansprüche der Kirche den Erben gegenüber durchzusetzen.
Es ergiebt sich aus den Akten, daß die Kirchenkassenrechnungen pro 1862 bis 1867 nicht gelegt waren und daß die Erben schließ⸗ lich gezwungen waren einen Vergleich anzubieten, weil sie nicht im Stande waren, die ihnen durch Erkenntniß auferlegte Rechnungs⸗ legung zu bewerkstelligen. In welcher Weise der Vergleich zu Stande gekommen, geht aus den Akten nicht hervor.
Nun noch einen Fall:
4) Ein sehr trauriges Bild kirchlicher Vermögensverwaltung ewähren die Akten der Propstei in Exin. Der rt noch amtirende Pfarrer P. ist sehr stark verschuldet, derartig, daß ihm schließlich vom Herrn Erzbischof ein Administrator bestellt und das gericht⸗ liche Gehaltsabzahlungsverfahren eingeleitet werden mußte.
Die Untersuchungs⸗Akten — immer der erzbischöflichen — wider P. ergeben, daß er sich der Unterschlagung von ca. 518 Thlr. Kirchen⸗ geldern schuldig gemacht hat und daß das Kirchenkellegium nur um deshalb auf den Rath eines Rechtsanwalts von der Klage gegen P. Abstand genommen hat, damit der Staatsanwalt davon keine Kennt⸗ niß erhalte.
In Folge eines privaten Uebereinkommens zahlt jetzt P. zur Tilgung dieses Defekts vierteljährlich 25 Thlr. zur Kirchenkasse.
Demnächst verklagte der P. zwei Administratoren, den jetzigen Propst D. und dessen Nachfolger, den noch jetzt fungirenden Admi⸗ nistrator Pfarrer N. wegen schlechter Führung der Administration und wegen unrichtiger Rechnungslegung. Darauf wird auch gegen diese Geistlichen die Untersuchung eingeleitet. Das von dem Kalku⸗ lator des Herrn Erzbischofs, einem Geistlichen, abgegebene Gutachten
läßt anerkennen, daß die Rechnungslegung wie die Administration überhaupt eine sehr mangelhafte gewesen, was auch die spätere Unter⸗
suchung, namentlich was die Rechnungslegung anlangt, bewiesen hat.
Ein Urtheil in der Untersuchung wider den O. — nämlich in der erzbischöflichen Untersuchung — ist, obwohl die Schlußver⸗ handlungen am 21. Januar 1873 aufgenommen worden, bis jetzt nicht gefällt; dagegen ist die Untersuchung gegen die beiden Ad⸗ ministratoren vom Erzbischof unter der Bedingung niedergeschlagen, daß sie die Kosten des Verfahrens bezahlen.
Meine Herren! Ich weiß nicht, ob ich auf die Provokationen ausreichend geantwortet habe; jedenfalls zeigen derartige Erfahrungen, daß es absolut geboten ist, auch die katholischen Kirchengemeinden auf ihre eigenen Füße zu stellen und sie, sei es auch durch den Buch⸗ staben des Gesetzes, ernstlich und energisch zu mahnen, sich um ihre Angelegenheiten selber zu kümmern und diese Angelegenheiten nicht in den Händen Anderer zu lassen, die bei günstiger Gelegenheit sie um das Ihrige bringen.
Ich glaube, meine Herren, es ist der Satz der Motive wahr, der da sagt: Es liegt auch im Interesse der katholischen Kirchengemeinden, daß dieser Entwurf Gesetz werde.
(Abg. Windthorst⸗Meppen rief: Die Namen!)
Es fällt die Verantwortung auf den Hrn. Abg. Windthorst.
In dem ersten Falle war es der Pfarrer Krzywiakowski in Bis⸗ kupice; sein Nachfolger ist der Pfarrer Sobeski; der Rechtsanwalt war der Rechtsanwalt Roll in Ostrowo.
Im zweiten Falle ist es der Propst Kieramuszewski in Gora bei Znin; die Geschenkgeber waren die Katharina Makowiecka primo voto Kaczmarek und der Simon Malak. 8 1 aeg dritten Falle ist es der Pfarrer und Dekan Marachowski in Slesin.
Im vierten Falle — — Meine Herren, es wird hier ausdrücklich ein Vergehen vorgeworfen, ich bin nicht in der Lage, den Namen zu nennen. Die ersten Anführungen aber werden gezeigt haben, daß, wenn ich nur Anfangsbuchstaben nannte, es nicht ctwa war, um mich der Kontrole der betreffenden Angaben zu entziehen, sondern lediglich Schonung.
— In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten bemerkte der Handels⸗Minister Dr. Achenbach in Betreff des Gesetzentwurfs, betreffend die Deckung der bei der Begebung der Eisenbahnanleihe aus dem Jahre 1868 entstandenen Coursverluste: 1
Ich habe selbstverständlich nichts dagegen zu erinnern, wenn diese Vorlage an die Budgetkommission geht; auf der anderen Seite will ich mir jedoch gestatten, darauf aufmerksam zu machen, daß es sich nur um einen überaus einfachen, sofort übersehbaren Gegenstand han⸗ delt. Wenn man einen Zweifel bei dieser ganzen Sache haben könnte, so würde es allenfalls der sein, ob das Gesetz überhaupt nothwendig sei. In dem früheren Gesetz ist ausdrücklich ausgesprochen: es ist eine Anleihe aufzunehmen, welche die Mittel gewährt zu den und den Eisenbahnen mit der und der Summe. Es hat das Hohe Haus da⸗ mals gewiß vorausgesetzt, daß diese Summe, welche für den Eisen⸗ bahnbau nothwendig und auf diesen Betrag als Bausumme normirt war, auch aufgebracht werde. Nun ist dieselbe durch die Anleihe nicht aufgebracht worden. Es scheint also vollkommen selbstverständ⸗ lich, daß derfenige Büsge gewährt werde, der erforderlich erscheint, um das Baukapital herzustellen. Ich glaube, die Vorlage ist, wie gesagt, an sich unbedenklich, und man könnte höchstens darüber streiten,
ob es überhaupt einer Vorlage bedürfe.
— —
88 *☛ Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Kbniglich Preußischen Stauts-Anzeigers:
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation,
Oeffentlicher Anzeiger.
Grosshandel.
7. Literarische Anzeigen. Zinszahlung
5. Industrielle Etablissements, Fabriken unq 8 . Verschiedene Bekanntmachungen.
In der Börsen-
N Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition sssyvon Rindolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.
Berlin, S8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
7
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der unterm 16. No⸗ vember 1874 hinter den Hutmachergesellen Jo⸗ hannes Bernhard Carl Howe erlassene Steckbrief ist erledigt. Potsdam, den 15. Februar 1875.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Steckbrief. Gegen den Knecht Wilhelm Heise, 22 Jahre alt, geboren und ortsangehörig zu Tres⸗ kow bei Neu⸗Ruppin, ist wegen Diebstahls die An⸗ klage erhoben worden, sein jetziger Aufenthalt bisher aber nicht zu ermitteln gewesen. Es wird daher ersucht, den ꝛc. Heise im Betretungsfalle festzuneh⸗ men und mittelst Transports an unsere Gefängniß⸗ Irnspektion abzuliefern. Derselbe hat zuletzt in Alt⸗ Ruppin als Knecht in Dienst gestanden. Neu⸗ Ruppin, den 11. Februar 1875. Königliches Kreis⸗ gericht. Abtheilung I.
Hierdurch werden demjenigen Fünfzehnhundert Reichsmark als Belohnung zugesichert, der den Ur⸗ heber des in der Zeit vom 12. bis 15. Dezember 1874 an dem Kaufmann Nitzsche, wohnhaft am Berge in Lüneburg, in dessen Wohnung verübten Mordes in solcher Weise bezeichnet, daß derselbe zur Strafe gezogen werden kann. Lüneburg, den 14. Februar 1875. Kronanwaltschaft des Königlichen Obergerichts. 8
Oeffentliche Vorladung. Auf die Anklage der Königlichen Staatsanwalischaft vom 23. dieses Mo⸗ nats und auf Grund des Gesetzes vom 10. März 1856 sowie des §. 140 des Strafgesetzbuches ist wider den Militärpflichtigen Traugott Nollau aus Loßwig, 23 Jahre alt, wegen unerlaubter Auswan⸗ derung, um sich dadurch den Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, die Untersuchung eingeleitet worden und zum öffentlichen und münd⸗ lichen Verfahren Termin auf den 6. April dieses Jahres, Mittags 12 Uhr, im hiesigen Gerichts⸗ lokale, Zimmer für öffentliche Sitzungen, vor uns anberaumt. Zu diesem Termine wird der Angeklagte Traugott Nollau aus Loßwig mit der Aufforderung
* u. s. w. von öffentlichen Papieren.
8. Theater-Anzeigen.
.Familien-Nachrichten. beilage.
* 83
= —— —
vorgeladen, am gedachten Tage zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden kön⸗ nen. Im Falle des Ausbleibens des Angeklagten wird gegen denselben in contumaciam verfahren werden. Torgau, den 26. Januar 1875.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
8 „ 86 11055] Subhastations⸗Patent
Das der Potsdamer Kartoffelmehlfabrik Bröcking & Co. gehörige, in der Neuen Königsftr. Nr. 20 hierselbst belegene, im Grundbuch von hiesiger Berliner Vorstadt Band I. Blatt Nr. 22 verzeich⸗ nete Grundstück nebst Zubehör soll
den 31. Mai 1875, Bormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Audienzsaal im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags
den 5. Juni 1875, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, verkün⸗ det werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗Flächenmaß von 37 Ar 30 Qu.⸗Mtr. zur Gebäudesteuer nach einem jährlichen Nutzungswerthe von 675 Thlr. veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle ist in unserm Bureau B. einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht einge⸗ tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden “ dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermine anzumelden.
Potsdam, den 6. Februar 1875...
Königliches Kreisgericht.
8 Der Subhastationsrichte
11074)
Der Kaufmann L. Reuse zu Cassel hat gegen den Ziegelmeister Carl Schneider für demselben im Juli 1874 käuflich gelieferte Steinkohlen von dem vereinbarten eventuell angemessenen Kaufpreis den Restbetrag von 463 Thaler 10 Silbergr. nebst
5 % Zinsen seit Klagbehändigung, eingeklazt unter
Beweisantritt durch Eideszuschiebung, und sind auf Antrag des Klägers zur Sicherung
der eingeklagten Forderung folgende Guthaben des
Verklagten mit Arrest belegt worden: a. 100 Thaler von Metzger Friedrich Schmeltz zu Wehlheiden, — b. 50 Thaler an Wirth Louis Fromme daselbst, c. 73 Thaler und d. 50 Thaler an die Regierungs⸗Hauptkasse dahier. Der Verklagte, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, wird zum Termin, den 16. April cr., Vormittags 11 Uhr, zur Klagbeantwortung beim Rechtsnachtheile des Eingeständnisses und Ausschlusses und zur Verhand⸗ lung über den verfügten Arrest beim Rechtsnachtheile der Bestätigung geladen. Weitere Verfügungen er⸗ gehen durch Anschlag am Gerichtsbrett. Cassel, den 8. Februar 1875. KRsnigliches Kreisgericht. Erste Abtheilung Schultheis. [1073] .“ 1 8 Nachdem der Fabrikarbeiter Reinhard Streck⸗ hardt zu Eschwege, jetzt zu Retterode wohnhaft, klagend vorgestellt hat, daß seine Ehefrau Anna Elisabeth, geb. Wieddekind, ihn vor 10 Jahren böslich verlassen, auch im Jahre 1867 ein unehe⸗ liches Kind geboren habe und gebeten hat, seine am 7. August 1864 mit der Genannten eingegangene Ehe wegen Ehebruchs und böslichen Verlafsens auf⸗ zuheben, so wird Termin zur Verhandlung über diese Klage auf den 12. April 1875, Vormittags 9 Uhr, anberaumt, zu dem besagte Anna Elisabeth Streckhardt, geb. Wieddekind, welche bescheinig⸗
terweise einen bekannten Aufenthalt zur Zeit nicht hat, bei Meidung des Ausschlusses und einseitigen Verfahrens hierdurch geladen wird. Weitere Ver⸗ fügungen und Erkenntnisse in dieser Sache werden nur durch Anschlag am Gerichtsbrett bekannt ge⸗ macht werden. 6 8 Cassel, den 8. Februar 1875. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Schultheis. [24863) Amufgebot. 1 1 Der Rentenbrief der Provinz Posen Listr. A. Nr. 1095 über 1000 Thlr. ist dem Amtsrath G. Gößling zu Löpitz bei Merseburg angeblich ver⸗ loren gegangen, weshalb Letzterer das Aufgebot des⸗ selben beantragt hat.
Es wird deshalb ein Jeder, der an vorbezeichneten Rentenbrief ein Anrecht zu haben vermeint, aufge⸗ fordert, sich bei dem unterzeichneten Gerichte späte⸗ stens in dem .
am 1. Inli 1875, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle, Domplatz Nr. 9, vor dem Gerichts⸗ Assessor Fränkel anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls der vorbezeichnete Rentenbrief, für er⸗ loschen erklärt und dem Verlierer ein neuer an dessen Stelle ausgefertigt werden soll.
Magdeburg, den 6. Juni 18747.ͤ Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung.
[448] Oeffentliche — 1 Die verehelichte Tischlermeister Mühlat, Wilhelmine, geborene Drebert, aus Beatenwalde, zur Zeit in Streitwalde, hat gegen ihren Ehemann, den Tischlermeister Eduard Mühlatz aus Beaten⸗ walde, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wegen böslicher Verlassung die Ehescheidungs⸗ klage erhoben. Zur Beantwortung derselben und weiteren Verhandlung ist ein Termin vor dem unter⸗ süfchertten - an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer r. 1, au
den 10. Mai cr., Vormittags 11 Uhr, anberaumt worden, wozu der Verklagte hierdurch
Berlin G “
unter der Verwarnung vorgeladen wird, daß bei seinem Ausbleiben der obige Klagegrund für erwiesen erachtet und, was Rechtens, erkannt werden wird. Zielenzig, den 12. Januar 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen Submissionen 9
8* 110641 Holz⸗Auktion. Aus den diesjährigen Schlägen des Forstreviers Schwenow sollen am Mittwoch, den 3. März 1875, von Vormittags 11 Uhr ab, im Mehrheld⸗ schen Lokale zu Cossenblatt nachstehend verzeichnete Bau⸗ und Nutzhölzer öffentlich meistbietend verkauft
werden: Schutzbezirk Neu⸗Lübbenau. Jagen 12 = 9 Stück Kiefern⸗Bauholz. Schutzbezirk Sabrodt. Jagen 36 = 221 Stück Kiefern⸗Bauholz, 2 Rm. „ Nutzholz 2. Kl. Schutzbezirk Schwenow. Jagen 47 = 504 Stück Kiefern⸗Bauholz, 1 Rm. „ Nutzholz 2. Kl. Schutzbezirk Tschinka. Jagen 58 = 1000 Stück Kiefern⸗Bauholz, “ „ Stangen 3. Kl. 3 Rm. „ Nutzholz 2. Kl. 8 8 Neuemühle. Jagen 112 = 70 Stück Kiefern⸗Bauholz, 1190 „ „ Stangen l bis 3Kl. „Es werden hierzu Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen, daß bei Geboten über 150 Mark ¼⁴ des Kaufgeldes sofort im Termin als Angeld bezahlt werden muß, und die sonstigen Verkaufs⸗Bedingungen im Termin bekannt gemacht werden. Schwenow, den 14. Februar 1875. 1 Der Oberförster Messow.
Königliche Oberförsterei Proskan. Zu dem am 26. Februar cr. im Merfertschen Gasthofe hierselbst von 10 Uhr ab stattfindenden Holzver⸗ kaufstermin kommen zum Ausgebot: Bez. Wilhelms⸗ berg Jagen 22: 144 Eichen mit 51 Fm. in Ab⸗ schnitten von 2 bis 5 Meter Länge für Böttcher, 13 Fleischer⸗ und Ambosklötze und 472 Rm. Eichen⸗ Kloben. Bez. Przyschetz Jagen 65: 167 Eichen mit 186 Fm. Bez. Hellersfleiß Jagen 94: ca. 600 Kie⸗ fern mit 500 Fm. Bez. Jaschkowitz Jagen 125: ca. 200 Kiefern mit 300 Fm. und ca. 100 Fichten mit 120 Fm. Außerdem Brennholz aller Sorti⸗ mente aus der Totalität des Bezirks Hellersfleiß.
Proskan, den 15. Februar 1875. (à Ct. 714,2)
Der Königliche Oberförster. Sprenge
110881-8 Bekanntmachung. Domänen⸗Verpachtung.
Das in der Provinz Hannover im Landdrostei⸗ bezirke Hannover und zwar im Amte Neustadt a /Rbge., etwa 1 Meile von der Station Wunstorf, an der Hannover⸗Bremer und Hannover⸗Mindener Eisenbahn, so wie etwa ½ Meile von der Station Haste an der letzteren Eisenbahn und etwa 1 ½ Mei⸗ len von dem Badeorte Rehburg belegene König⸗ liche Domänen⸗Vorwerk
Bokeloh
mit den zugehörenden Wohn⸗ und Wirthschafts⸗ gebänden, sowie an Grundflächen, bestehend in:
1) Höfen und Baustellen von 0,7558 Hektaren
2) Gärten. . von 1,0816
3) Ackerland von 83,4700
4) Wiesen und Weiden von 42,6681
5) Steinbruch . von 1,2567 „
zusammen von 129,2281 Hektaren,
ferner mit den Weideberechtigungen desselben in dem fiskalischen Reddingerbruche und dem Haster Forstreviere, sowie mit verschiedenen Wiesennachweide⸗ und Ackerstoppelweide⸗Berechtigungen, endlich mit den fiskalischen Kirchenständen in der Kirche zu
190l Brennholz⸗Liefernng. Klasse und 250 Kubikmeter desgl. zweiter Klasse,
zuliefern, werden zur Submission gestellt.
tor Taubert, in der Königlichen faktur im Thiergarten, einzusehen.
Schriftliche versiegelte Gebote werden
bis zum 20. Februar d. J., Mittags 12 Uhr,
unter der Adresse der unterzeichneten Direktion, der Aufschrift „Brennholz⸗Lieferung“, genommen.
Berlin, den 8. Februar 1875.
[1088]1 Bekanntmachung.
Königliche Steinkohlengrube
werden und sind Offerten bis d. J., Vormittags 11 Uhr, einzureichen. Grube Dudweiler, den 15. Februar 1875 Königliche Berg⸗Inspektion IV.
[904. Bekanntmachung.
Die Lieferung von 10 Stück Munitions⸗ wagen mit Bremsvorrichtung und à 150 Centner Tragfähigkeit zum Transport von Munition auf 1 Meter breiten Gleisen der Depot⸗Eisenbahn soll vergeben werden und sind Offerten mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum
8 2. März, Mittags 12 Uhr, beim unterzeichneten Depot einzureichen.
Die Lieferungsbedinguagen und Zeichnung sind ebendaselbst zur Einsicht ausgelegt und auch können solche, soweit es möglich, gegen Kopialien⸗Erstattung brieflich mitgetheilt werden. (a. 79/2.)
Wilhelmshaven, den 8. Februar 1875.
Marine⸗Artillerie⸗Depot.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
u. s. w. von öffe Papieren.
[10633 Bekanntmachung. Die diesjährige Verloosung der zu amortisiren⸗ den Brandenburger Stadtobligationen der Serie I. — VIII. nach den von der Königlichen Re⸗ gierung zu Potsdam genehmigten Amortisations⸗ plänen findet in öffentlicher Sitzung der Stadt⸗ schulden⸗Tilgungs⸗Kommission Freitag, den 12. März d. J., Vormittags 11 Uhr,
im Sessionssaale des Rathhanses hier statt. Brandenburg, den 15. Februar 1875. 8 Der Magistrat.
[1065] Bekanntmachung.
Bei der heute auf Grund des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 15. Januar 1866 erfolgten Ausloo⸗ sung der im Jahre 1875 planmäßig zu amortistren⸗ den Gnesener Kreis⸗Obligationen sind nach⸗ stehende Nummern gezogen: 1
Litt. A. Nr. 49. 1
Litt. B. Nr. 16. 34. 192. 196.
Litt. C. Nr. 66. 110.
Eq1P16'6181
Litt. E. Nr. 112. 157. 173. 193. 200. Vorstehende Obligationen werden hiermit gekün⸗ digt und wird der Nominalbetrag derselben am 1. Oktober ecr. gegen Einlieferung der Obligationen mit den zugehörigen Talons und Coupons von der hiesigen Kreis⸗Kommunal⸗Kasse usgezahlt. Guesen, den 15. Februar 1875.
tlichen
Idensen,
soll für die Zeit von zwölf Jahren und zwar „vom 1. Mai 1875 ab bis zum 1. Mai 1887 öffentlich meistbietend verpachtet werden.
Das Pachtgelderminimum ist zu dem Betrage von 6000 Mark (2000 Thalern) bestimmt.
Zur Uebernahme der Pachtung ist ein dispo⸗ nibles Vermögen von 51,000 Mark (17,000 Thlr.) erforderlich, über dessen eigenthümlichen Besitz, sowie über die persönliche Qualifikation als Landwirth jeder Pachtbewerber vor der Licitation bei uns, spä⸗ testens vor der Eröffnung des Licitationstermins bei unserem Kommissarius sich auszuweisen hat.
Der Lieitationstermin ist au
Mittwoch, den 10. März 1875,
Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale an der Archiv⸗ straße Nr. 2 hierselbst vor dem Herrn Geheimen Regierungs⸗Rath Andreae anberaumt.”
Die Verpachtungsbedingungen, sowie die Karten und Vermessungsregister können in unserer Registratur an allen Wochentagen während der Dienststunden, Erstere auch auf dem Königlichen Domänen⸗Vor⸗ werke Bokeloh bei dem Herrn Domänenpächter Mexner eingesehen werden, welcher außerdem bereit sein wird, den Pachtbewerbern auf desfallsiges An⸗ suchen weitere Auskunft betreffs der Vorwerks⸗ Zubehörungen zu ertheilen.
Abschrift der Verpachtungs⸗Bedingungen, resp. des Entwurfs zum Pachtvertrage wird den Pachtbewer⸗ bern auf bezügigen Antrag gegen Erstattung der Kopialien, Druck⸗ und sonstigen Kosten von uns zu⸗ gefertigt werden. 1
Hannover, den 15. Februar 1875.
Königliche Finanz⸗Direktion. Abt eilung für Domänen. Früh. 8
noes Ein schönes Gut
in nächster Nähe einer süddeutschen Residenz soll ver⸗ kauft werden. Die Gründe belaufen sich auf circa 280 Tagw.; Oekonomie u. Wohngebäude sind voll⸗ ständig getrennt und sehr geräumig. Die Wohnung insbesondere ist sehr comfortabel. Anzahlung min⸗ destens 50 Mille Gulden. Das reiche todte und lebende Oekonomie⸗Inventar bleibt. Offerte mit Ausschluß von Unterhändlern sub P. 644 an die
Im Auftrage der ständischen Finanz⸗Kommission. Der Landrath. 1
Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.
Leder-Maschinen⸗Treibriemen⸗Fabrik 11081229 auf allen Ausstellungen)
Frdr. Hanncke jun.,
Berlin, C. 6. Wallstraße 6. Berlin, C. liefert
Maschinen⸗Treibriemen,
einfach und doppelt, geleimt, genäht und gereckt,
gleichmäßig stark, von besten Rückentheilen ausge⸗
wählter Riemenleder, reiner Eichenlohe⸗Gerbung. 8 Anerkannt bestes Fabrikat.
Riemen bis 6 Zoll breit sind stets auf Lager. Sämmtliche Leder⸗Artikel, zu technischen und gewerb⸗ lichen Zwecken werden nach Maß und Zeichnung
prompt angefertigt. Um Verwechselungen mit einer ähnlich lautenden Firma, welche den Namen meines Vaters nur käuf⸗ lich erworben, zu vermeiden, bitte genau auf meine Adresse zu achten.
Frdr. Hannchke jun.,
Leder⸗Maschinen⸗Treibriemen⸗Fabrikant. Berlin, C. 6. Wallstraße 6. Berlin, C.
[10800) Dampf- “ Werkzeug-Fabrik
von
1000 Kubikmeter kiefern Klobenholz erster
zur Hälfte mit Aufgang der Schiffahrt, zur anderen Hälfte mit Schluß der Schiffahrt 1875 hier an⸗
Die näheren Bedingungen sind beim Ober Inspek⸗ Porzellan⸗Manu⸗
mit an⸗
(. C. 67/2. Königliche Porzellaun⸗Mauufaktur⸗ Sirerai2.
Die Lieferung von zwei Lufthaspeln für die He Steinkohleng Dudweiler⸗Jägers⸗ freude, soll im Submissionswege vergeben werden. Die Bedingungen können im Bureau der unter⸗ zeichneten Inspektion eingesehen oder von derselhen gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich bezogen zum 15. März
rt & Sohn
Berlin, SW. Alte Jacobs⸗Straße Nr. 110.
Messing⸗, Tomback⸗- und Neusilber⸗Werke, Drahtzieherei und Metall⸗Gießerei für Maschinenguß. Fabrik fertiger Bau⸗Artikel und Ofenthüren in Messing Rothguß und Neusilber.
Läut⸗ und Telegraphen⸗Glocken. Gegossene Nickel⸗Platten für Galvanoplastik.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Danziger Privat⸗Actien⸗Bank.
8 Zur neunzehnten ordeutlichen Generalversammlung und zugleich zu ei lichen Generalversammlung werden die Herren Actionäre “ Infünee “ außerordent⸗ Freitag, den 26. Februar a. c., Nachmittags 4 Uhr,
1“ im Banklokale hier, Langgasse 33, 1 unter Hinweis auf die §§. 23, 41, 46 und 47 des Statuts
s auf die . hierdurch ergebenst ein “
1 Die Einlaß⸗ und Stimmkarten werden am 24. und 25. Februar, ö im Bureau der
Bank an die in den Stammbüchern derselben eingetragenen Actionäre ausgegeben. 1 Gegenstände der Se neln⸗ sind:
für die ordentliche Generalversammlun
die im §. 43 des Statuts vorgeschriebenen Geschäfte, einschließlich der Waht von 4 Mitglieder
waltungsraths; 8
4 II. für die dann folgende außerordentli die Anträge der Direction, welche ö 8 1) den §. 8 8 “ wie folgt, abzuändern: „ die Noten dürfen nur in Beträgen von 100, 200, 500, 1000 oder einem Vielfa von 1000 Reichsmark ausgestellt werden. Ueber das Verhältniß, in welchem von die akag veee nürd. 5 unter Beobachtung der jetzt oder tzzäter zu nden reichs⸗ oder landesgesetzlichen Vo iften, der W e 2) In 8. 19C gesetz rschriften, der Verwaltungsrath zu bestimmen.“ 8 5 s zweite Alinea 1 und su as zweite Alinea z 18 Wegfat zu bringen. en Ferwaltungsrath zu ermächtigen, über die ihm in Folge der neuen Münz⸗ und Bank⸗ gesetzgebung nützlich oder nothwendig erscheinenden Abänderungen des Statuts hit d. ane. 1 ncates mit ihnen zu vereinbaren, ohne daß es hmaligen Einberufung der Generalversammlu 8 Danzig, den 6. Februar 1875. 8
Direction der Danziger Privat⸗Actien⸗Bank.
Schottler. J. S. Stoddart. L. Biber.
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[1098]
Rqh I Urrsden
Die Aktionäre der Sächsischen Bank zu Dresden, welche 5 oder
sitzen, werden unter Bezugnahme auf die Bestimmungen in §§. 27 bis 36 der Statu Ser. durch eingeladen, zu der am 88 8 ten hier⸗
Montag, den 22. März dieses
Jahres, Vormittags 10 Uhr,
Meinholdschen Etablissements in Dresden, Moritzstraße Nr. 16, abzuhaltenden diesjährigen
ordentlichen Generalversammlung
sich einzufinden und ihre Stimmberechtigung durch Produktion der Aktien bei den an den Eingängen des Sitzungssaales expedirenden Herren Notaren nachweisen zu wollen.
Nach dem I. Nachtrag zu §. 30 der Statuten können jedoch die Aktien vom 13. bis mit 19. März dieses Jahres auch bei der Bank oder ihren Filialen zu Leipzig, Chemnitz, Zittau, Meerane, Reichenbach i. B., Annaberg und Glauchau, oder bei:w:
Herrn S. Bleichröder in Verlin, „ F. Mart. Magnns daselbst, Herren Sal. Oppenheim jun. & Co. in Cöln, M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M.
deponirt werden und genügt solchenfalls eine Bescheinigung der Bankdirektion oder einer Filiale oder eines der nur benannten Bankhäuser zur Legitimation der Aktionäre für die Generalversammlung. Die deponirten Aktien werden vom 23. März ab gegen Rückgabe der 18 Bescheinigung an den Stellen, an welchen die Deposition erfolgt ist, wieder aus⸗ gehändigt.
Als Gegenstände der Tagesordnung sind zu bezeichnen:
1) Vortrag des Jahresberichts und Jahresabschlusses pro 1874, sowie Ertheilun der Decharge an die Verwaltung.
2) Beschlußfassung über die Bilanz des Jahres 1874 und Bestimmung über di Höhe 88 die Zeit der Auszahlung der an die Aktionäre zu vertheilende Dividende.
3) Wahl eines Verwaltungsraths⸗Mitglieds an Stelle des in Folge außergewöh licher Vacanz von dem Verwaltungsrathe nach §. 17, Absatz 4 der Statuten zunächst provisorisch einberufenen Herrn Advokat Eduard Lengnick in Dresden
Das Versammlungslokal wird ½ 9 Uhr geöffnet und punkt 10 Uhr geschlossen werden
Dresden, am 15. Februar 1875.
Sächsische Bankk zu Dresden.
Der Verwaltungsrath. Die Direktion. Ernst Nülke. Wannschaff. Koehne.
1102] Straßburger Papierfabrik Actien⸗Gesellschaft. Außerordentliche Generalversammlung.
Die Herren Actionäre werden unter Hinweis auf §. 20 der Statuten (daß innerhalb 8 Tagen von der jeweiligen Generalversammlung der Besitz der Actien mit Angabe ihrer Nummern schriftlich beim
Vorstande anzumelden ist) zu einer außerordentlichen Generalversammlung auf
mehr Aktien be⸗
im Saale des
Otto Theil Berlin SO., Köpnickerstr. 116. „Größte Auswahl von Hobelbänken und sämmt⸗ lichen Werkzeugen für Tischler, Stellmacher und Bildhauer, sowie großes Lager von Hobeleisen, Sägeblättern u. s. w. aus renommirten Fabriken des In⸗ und Auslandes.
1 Donnerstag, den 4. März I. J. Vormittags 11 Uhr in dem Gasthof zum Rothen Haus in Straßburg eingeladen 8 Tagesordnung: 1) Bericht des Aufsichtsraths über den Stand der Gesellschaft. 2) Ersatzwahl für ein ausgetretenes Mitglied des Aufsichtsraths. 3³) Antrag des Aufsichtsraths auf Abänderung der §§. 12, 13, 17, 19 und 20 unserer Statuten.
Aufträge nach außerhalb gegen Nachna
Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in 1 (R. M. 644)
6
Preis Courante gratis.
Straßburg, den 15. Februar 1875. 8 8 r Vorsitzende des Aufsichtsraths.
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