— Am 17. d. M. feierte der Senior der Universität Rostock, oordentlicher Professor der klassischen Philologie und Beredtsamkeit, Dr. F. V. Fritzsche, welcher der Universität seit 46 Jahren ange⸗ hört, sein 50 jähriges Doktorjubiläum. — Wie der „Nat. Ztg.“ aus Kairo, 4. Februar, gemeldet wird, ist Dr. Schweinfurth vom Khedive mit der Gründung einer eographischen Gesellschaft für Aegypten betraut worden, welche als für alle an die großartigen Unternehmungen im Süden des Reichs sich 11““ und Entdeckungen dienen soll. Die ins Leben zu rufende Körperschaft wird auch zum Zwecke haben, die im Gange befindlichen Expeditionen mit Instruktionen wissenschaft⸗ licher Art zu versehen und der Erforschung Afrikas, sowie seinem Handel neue Babnen vorzuzeichnen.
— Der bekannte Mariette⸗Bey hat in den Ruinen von Karnak eine Inschrift zu Ehren Tutmosis III. entdeckt. Diese bestätigt vollkommen die Theorie des Herrn Chabas, indem sie nicht mehr allgemeine und unbestimmte Namen zur Bezeichnung der fremden, von Tutmosis begegneten Völkerschaften angiebt, sondern vierhundert und etliche genaue, deutlich erkennbare Namen aus
Arabien, Armenien, Nubien und den Küstengegenden des mittelländischen Meeeres enthält. Jene Inschrift ist somit ein wahres, 35 Jahr⸗ hunderte altes geographisches Denkmal.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Der Deutsche Landwirthschaftsrath hatte in seiner letzten Session in Folge der vielen Klagen, welche über die Unzuläng⸗ lichkeit des Hagelversicherungswesens in Deutschland laut
werden, folgenden Beschluß gefaßt: „Eine Kommission mit dem Auf⸗
trage einzusetzen, zunächst Nachrichten zu sammeln über den gegen⸗ wärtigen Zustand des Hagelversicherungswesens in Deutschland, sodann aber Vorschläge zu machen, wie den bei der Häufung dieses Zustan⸗ des sich etwa herausstellenden Mängeln abgeholfen werden kann.“ — Die neunte Kommission hält es für ihre Berathungen von Wichtig⸗ keit, sich zunächst ein Bild darüber zu schaffen, welche Ausdehnung das Hagelversicherungswesen überhaupt genommen hat, was nur gelingen kann, wenn neben der Größe der jährlich versicher⸗ ten Summe auch die räumliche Ausdehnung bekannt wird, welche das Hagelversicherungsgeschäft genommen. Die Hagel⸗ versicherungsgesellschaften sind einestheils nicht im Stande, andern⸗ theils schwerlich gewillt, die gewünschten Aufschlüsse zu geben. Die Kommission hat deshalb an die landwirthschaftlichen Vereine, selbst an die kleinsten Lokalvereine, die Aufforderung gerichtet, folgende Fragen zu beantworten: 1) In welchen der letzten fünf Jahre hat es im Vereins bezirke gehagelt? 2) Wie groß war ungefähr die Fläche, welche in diesen fünf Jahren, die einzelnen verhagelten Flächen zu⸗ sammengerechnet, vom Hagel betroffen wurde? 3) Ist gegen Hagel⸗ schlag regelmäßig Versicherung genommen worden, und bei welchen Gesellschaften ? 4) Ist die Versicherungsnahme verbreitet oder kommt sie nur vereinzelt vor? 5) Sind Gründe vorhanden, welche von der Versicherungsnahme abgehalten haben? — Die Beantwortungen dieser Fragen sollen an das Bureau des deutschen Landwirthschaftsraths ein⸗ gesendet werden.
— (Bayer. Corr.) Aus dem bayerischen Hochgebirge kommen zwar nicht unerwartete, aber sehr trübe Nachrichten über die Verhee⸗ rungen, welche die fast beispiellosen Schneemassen dieses Winters
im Gefolge haben. Der ganze Wildstand ist jetzt schon zum größten Theile ruinirt, alle und Thäler, Schluchten, Gräben und Rücken, alle sonst günstigen Winterstände liegen unter einer Schnee⸗
decke von 5 bis 20 Fuß. Der Verlust an zu Grunde gegangenen, im Schnee begrabenem und noch täglich verendendem Wild läßt sich zur Zeit nicht einmal annähernd bestimmen. Am Linderhof liegt der Schnee 5 bis 7 Fuß hoch, und je weiter in die Berge hinein, um so tiefer ist der Schnee, und dazu ist in den letzten Tagen noch eine Kälte bis zu 14 Grad R. gekommen. Weitere und noch viel schlim⸗ mere Klagen werden aber über die in ihren Folgen weit verhängniß⸗ vollere und täglich zunehmende Abtreibung der in Privatbesitz übergegangenen Waldmassen des bayerischen Hochgebirges erhoben, und der dringende Wunsch ausgesprochen, daß die gegenwärtig wieder versammelte Landesvertretung dieser systematischen, die traurigsten Folgen für Land und Leute nach sich ziehenden Waldverwüstung energisch entgegentreten möge.
Gewerbe und Handel.
5 W“
Die Verhandlungen wegen Begebung einer neuen Prioritä⸗ s⸗ Anleihe der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn sind der „B. B. Z.“ zufolge bereits zum Abschluß gekommen. Es handelt sich hierbei um eine 4 prozentige Prioritäts⸗Anleihe im Be⸗ trage von 16,350,000 ℳ und besteht das Uebernahme⸗Konsortium aus der Direktion der Königlichen Seehandlung, dem Bankhause S. Bleichröder, der Breslauer Diskontobank Friedenthal & Co. und dem Bankhause E. Heimwann in Breslau. Der Erlös der Anleihe ist für die gänzliche Fertigstellung und Ausrüstung der Linie Küstrin⸗ Stettin bestimmt und involvirt nicht etwa einen unvorherzesehenen Mehrbedarf, sondern bildet einen Theil der für die Linie von Hause aus präliminirten Geldmittel.
— Der Geschäftsbericht der Dresdner Bank pro 1874 spricht seine Befriedigung darüber aus, daß trotz der ungünstigen allgemeinen Geschäftslage das Institut ein leidliches Erträgniß geliefert habe. Das Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto weist ein Erträgniß von 12 ⅛2 ¾% brutto und 91 ⁄16 % netto aus. Die am Jahresschlusse vorhandenen eigenen Effekten mit 532,333 Thlr. Buchwerth erhöhen sich um 91,769 Thlr. reportirte Effekten = 624,102 Thlr. Der größere Theil der eigenen Prioritätenbestände wurde mit Nutzen reali⸗ sirt, die restlichen wenigen Konsortialbestände sind vollständig abgewickelt und erbrachte die Liquidirung des sächsischen Bankvereins und der Dresdener Handelsbank einen entsprechenden Gewinn. — Der Gesammtumsatz ausschließlich des Wechselcontos belief sich auf 198,490,517 Thlr., die Summe der Handlungsunkosten auf 50,827 Thlr. Die Umsätze im regelmäßigen Geschäftsverkehr haben, wenn auch unter dem Einflusse der Zeitverhältnisse nur langsam fortschrei⸗ tend, von Monat zu Monat zugenommen. Der Reingewinn beträgt 317,673 Tblr., die Dividende 6 % und verbleibt ein Gewinnvortrag von 1534 Thlr. Bilanz 6,397,720 Thlr.
— Nach der „Dr. Pr.“ werden, abgesehen von dem Erfolge der gegen den früheren Aufsichtsrath des Thüringer Bankvereins geltend gemachten Schadenansprüche, außer den bereits vertheilten 14 % aller Wahrscheinlichkeit nach noch mindestens 2 % an die Gläu⸗ biger zur Vertheilung gelangen.
— Unter dem Namen Malteser Bankof Credit wurde in Malta jüngst eine Bank mit einem Kapitale von einer Million Pfd. Sterl. gegründet, welches demnächst zur Subskription gelangen soll. Dieselbe wird nicht nur ihre Vertretungen in London, Paris, Rom, Wien, Konstantinopel und Alexandrien haben, sondern auch Filialen in den wichtigsten Handelsplätzen Europas und der Levante errichten.
Verkehrs⸗Anstalten.
Die Arbeiten zur Herstellung der belgischen Strecke der Ant⸗ werpen⸗M.⸗Gladbacher Eisenbahn werden am 22. Februar von der Gesellschaft Grand Central in Herenthals beginnen und sol⸗ len nach den Bedingungen in zwei und einem halben Jahre been⸗ digt sein.
— Wie die „Carlsruher Ztg.“ unter dem 17. Februar mittheilt, ist dem Eisenbahn⸗Comité in Hardheim, welches den Bau einer Eisenbahn von Tauberbischofsheim über Königheim, Schweinberg, Hardheim Höpfingen nach Walldürn und beziehungsweise Buchen zum Anschlnß an die Seckach⸗Amorbacher Bahn anstrebt, ist von dem badischen Handels⸗Ministerium zu erkennen gegeben worden, daß diese Bahn, da sie vom Comité mit Recht als eine Sekundär⸗ bahn gedacht sei, nicht auf Staatskosten mit Gemeindebeiträgen zu erbauen, sondern als ein Privatunternehmen der Gemein⸗ den und sonstigen Betheiligten zu behandeln sei, demnach zu dessen Ausführung diese selbst in erster Reihe die erforderlichen Mittel aufzubringen hätten und ebenfalls eine angemessene Staatsunterstützung werde beantragt werden, sofern bei näherer Ermittelung der wirth⸗ schaftlichen Bedeutung der Bahn ein erhebliches Interesse der All⸗ gemeinheit an deren Zustandekommen zu Tage trete. Wenn das Comité mit dieser Behandlung sich einverstanden erkläre und die von ihm in Aussicht gestellte nähere Darstellung der volkswirthschaftlichen Verhäͤltnisse der betheiligten Ortschaften ein günstiges Ergebniß liefere, so werde das Ministerium die technische Untersuchung und Bearbeitung des Projekts auf Staatskosten vornehmen lassen, sobald es über die hiezu nöthigen technischen Kräfte verfügen könne.
— Der Verwaltungsrath der Alföld⸗Fiumaner Eisen⸗ bahn, deren Prioritäten bisher noch in Thalern bezahlt wurden, erläßt folgende Bekanntmachung: Auf Grund des Erlasses des Königlich ungarischen Kommunikations⸗Ministeriums vom 31. August 1874, laut welchem im Sinne der Konzessions⸗Urkunde die Staats⸗ garantie nur in Silber Oesterr. Währung geleistet wird, beehren wir uns die Besitzer unserer Prioritäten davon zu verständigen, daß wir vom 1. März 1875 die Coupons unserer Obligationen nur in Buda⸗ Pest bei der gesellschaftlichen Hauptkasse und bei der Ungar. Allgem. Creditbank und in Wien bei der K. K. priv Creditanstalt für Handel und Gewerbe mit je fünf Gulden Oesterr. Währung Silber einlösen werden.
Triest, 17. Februar. Zu der internationalen Fahrplan⸗ Konferenz haben sich die geladenen Bahnverwaltungen zahlreich eingefunden und die Sitzungen heute unter dem Vorsitze des Dele⸗ girten der Südbahn, Verkehrsdirektors Schüler, begonnen. Unter den mannigfachen, zur Diskussion gelangenden Fragen nimmt die Feststellung des internationalen Transitverkehrs durch Anbahnung von möglichst harmonischen Anschlüssen an die Grenzbahnen die hervor⸗ ragendste Stelle ein. Nach den sehr eingehenden Vorstudien werden die Arbeiten der Kosferenz nur eine geringe Anzahl von Sitzungen in Anspruch nehmen und ist hierzu blos noch der morgige Tag in Aussicht genommen.
— In der zweiten Woche des Februar wurden im Gotthard⸗ tunnel auf der Seite von Göschenen 21,90 M., auf der Seite von Airolo 25,50 M., zusammen also 47,40 M. gebohrt. Der tägliche Fortschritt beträgt somit 6,7 M.
NewYork, 18. Februar. Der Dampfer „Frisia“ von der Hamburg⸗Amerikanischen Gefellschaft ist heute Morgen 6 Uhr hier eingetroffen. 8
Die Baptisten⸗Gemeinden in Preußen *)
Die Baptisten, welche in England und Nordamerika schon seit dem vorigen Jahrhundert aufgetreten sind, haben in Preußen seit An⸗ fang der dreißiger Jahre Anhänger gefunden. Nachdem zuerst in Berlin und Memel kleinere Vereinigungen derselben zusammen⸗ getreten waren, hat sich in der Zahl der Anhänger eine stetige Zunahme gezeigt. Nach den amtlichen Ermittelungen waren im Jahre 1872: 1) in der Provinz Preußen 5724. 2) in der Provinz Brandenburg 2123, 3) in der Provinz Pommern 1169, 4) in der Provinz Hannover 801, 5) in der Provinz Hessen⸗Nassau 787, 6) in der Provinz Schlesien 450, 7) in der Rheinprovinz 427 Baptisten vorhanden, während sich in den übrigen Provinzen nur eine geringere Zahl von Anhängern befand Die Gesammtzahl der⸗ selben, welche nach den im Jahre 1861 angestellten Ermittelungen in den älteren Landestheilen nur erst 5452 betrug, ist gegenwärtig auf ca. 12,000 Mitglieder anzunehmen. Nur verhältnißmäßig wenige Baptisten halten sich abgesondert und ohne Anschluß an einen be⸗ stimmten Gemeindeverband; die bei weitem größte Zahl derselben ist zu Gemeinden vereinigt. Die meisten Gemeinden haben außer dem Hauptorte des Verbandes eine mehr oder weniger große Anzahl von Stationen, d. h. Orten, wo einzelne Versamm⸗ lungen stattfinden, und erstrecken sich zum Theil über aus⸗ gedehnte räumliche Bezirke. Demgemäß differirt auch die Mit⸗ gliederzahl bei den einzelnen Gemeinden; dieselbe beläuft sich bei 23 Gemeinden auf weniger als 200, bei acht Gemeinden auf 200 — 400, bei fünf Gemeinden auf mehr als 400 Personen. In den Ge⸗ meinden zu Berlin und Stettin sind mehr als 400 Mitglieder an dem Hauptorte resp. in unmittelbarer Nähe desselben vereinigt. Die Zahl der gegenwärtig bestehenden Gemeinden ist bei den stattgehab⸗ ten amtlichen Erörterungen auf 47 angegeben, in derselben sind jedoch einige Orte mit einbegriffen, welche in der von den Baptisten her⸗ ausgegebenen Statistik für das Jahr 1871 als Hauptstationen be⸗ zeichnet sind; nach Ausweis der letzteren sind außer der seit dem Jahre 1837 bestehenden Gemeinde in Berlin in den Jahren 1840 — 1849 sechszehn, in den Jahren 1850 — 1859 zwölf und 1860 — 1869 wie⸗ derum zwölf Gemeinden begründet.
Die Mehrzahl der Gemeinden ist im Besitz eigener Kapellen. In den größeren Gemeinden ist Gemeindevermögen von beträchtlichem Werthe vorhanden. Die Gemeinde in Berlin besitzt eine Kapelle und ein Gemeindehaus zum Werthe von etwa 40,000 Thlrn. Die Gemeinde in Stettin hat für 23,000 Thlr. ein Grundstück erworben, und auf demselben ein Haus errichtet; die nicht zu Gemeindezwecken benutzten Räumlichkeiten des letzteren sind vermiethet und ergeben nach Abzug der Zinsen einer darauf lastenden Grundbuchschuld einen Er⸗ trag von 1000 Thlrn. Ebenso besitzt die Gemeinde in Königsberg ein Grundstück mit Kapelle und Wohnhaus zum Werth von 21,900 Thalern, auf welchem eine Schuld von 14,000 Thlrn. haftet. Der Werth der den Gemeinden in Memel und Elbing gehörigen Grund⸗ stücke nebst den darauf befindlichen Gebäuden ist auf 12,000 Thlr. beziehungsweise auf 8000 Thlr. angegeben. Auch die Gemeinden in Templin und Barmen haben öö mit Gebäuden zum Werthe von 13,000 Thlrn. beziehungsweise 16,500 Thlru., auf welchen Grund⸗ schulden zum Betrage von 8000 Thlrn. beziehungsweise 3000 Thlrn. ruhen. Die zur Unterhaltung des Gottesdienstes erforderlichen Aus⸗ gaben werden, abgesehen von einigen klaineren Verbänden, welche von anderen Gemeinden unterstützt werden, durch freiwillige Beiträge der Mitglieder gedeckt. In den Gemeinden in Berlin, Cöln und Stettin werden zu diesem Zwecke Jahresbeiträge in Höhe von durchschnittlich 2700 Thlrn. beziehungsweise 700 und 600 Thlrn. aufgebracht.
Die Glaubenssätze der Baptisten, welche in der Druckschrift „Glaubensbekenntniß und Verfassung der Gemeinden getaufter Christen, gewöhnlich Baptisten genannt. Hamburg 1866“ darstellt und in dieser Fassung von den Baptisten⸗Gemeinden als die ihrigen anerkannt sind, zeigen, abgesehen von ihrer Auffassung über die Bedeutung der Taufe, keine wesentlichen Abweichungen von der Lehre der reformirten Kirche und ist in ihren religiösen Ansichten jedenfalls Nichts enthacsten, was den im §. 13 Tit. XI. Th. II. Allg. Land⸗Rechts für die Zu⸗ lassung von Religionsgesellschaften aufgestellten Bedingungen widerstritte. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt nach voraufgegangener Prü⸗ fung und persönlicher Ablegung des Glaubensbekenntnisses vor der Gemeinde mittels Abstimmung, bei welcher Stimmeneinhelligkeit als
*) Aus den Motiven zum Gesetzentwurf, betreffend die Erthei⸗ lung der Korporationsrechte an Baptisten⸗Gemeinden.
besonders wünschenswerth erachtet wird. Angehörige der Landeskirche werden nur aufgenommen, nachdem dieselben ihren Austritt aus der b'sherigen Kirchengemeinschaft in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erklärt haben. Die Beschlüsse der Gemeinden werden in den berathenden Versammlungen derselben nach Stimmenmehrheit ge⸗ faßt, wobei allen Mitgliedern gleiches Stimmrecht zusteht. Im Uebrigen wird der Dienst in der Gemeinde von Aeltesten, Lehrern und Diakonen versehen, welche von der Gemeinde ge⸗ wählt werden. Hinsichtlich der Vertretung nach Außen sind allgemeine Grundsätze nicht aufgestellt, da es bisher an einer Veranlassung dazu gefehlt hat und werden nähere Bestimmungen darüber bei Auf⸗ stellung der Gemeindestatuten zu treffen sein. In Betreff der bürger⸗ lichen Ordnung anerkennen die Baptisten die Verpflichtung, sich den Landesgesetzen unbedingt zu unterwerfen; sie bekennen sich dazu, daß „die Obrigkeiten von Gott verordnet seien und daß er sie mit Macht bekleidet, zum Schutze der Rechtlichen und zur Bestrafung der Uebel⸗ thäter“; sie halten sich dümnach verpflichtet, allen Gesetzen der Obrig⸗ keit unbedingten Geborsam zu leisten, wenn dieselben die freie Ausübung der Pflichten ihres christlichen Glaubens nicht be⸗ schränken, und denselben durch ein stilles und ruhiges Leben in aller Gottseligkeit ihre schwere Aufgabe zu erleichtern; insbesondere erklären sie sich auch für verbunden und bereit, wenn sie von der Obrigkeit dazu aufgefordert werden, Kriegsdienste zu übernehmen und sich der Ableistung rechtsmäßig geforderter Eide zu unterziehen. In Uebereinstimmung mit diesen Grundsätzen führen die Baptisten nach den stattgehabten Ermittelungen einen geregelten, sittlichen Lebens⸗ wandel und üben unter sich eine strenge Kirchen⸗ und Gemeindezucht. Mitglieder, deren Lebenswandel ihrem Bekenntnisse widerspricht oder welche irgend eins der göttlichen Gebote übertreten und trotz der an sie gerichteten Ermahnung in der Sünde beharren, werden ebenso wie solche, die sich schwerer öffentliches Aergerniß erregender oder mehr⸗ fach wiederholter Sünden schuldig machen, durch Abstimmung in der Gemeinde unter Entziehung ihrer Rechte ausgeschlossen und findet die Wiederaufnahme erst nach erfolgter Prüfung und Ablegung des Sündenbekenntnisses statt.
Die wesentlichen 1“ für die Führung eines geord⸗
neten Gemeindelebens sind daher bei den Baptisten als vorhanden anzusehen und wird es demnach für gerechtfertigt zu erachten sein, die Erlangung der bürgerlichen Rechtsfähigkeit für ihre Gemeinden zu⸗ gänglich zu machen.
Berlin, 19. Februar. In der gestrigen Sitzung der Stadt⸗ verordnetenversammlung stand die Berathung über den Gesetz⸗ entwurf, betr. die Verfassung und Verwaltung der Provinz Berlin, auf der Tagesordnung. An Stelle des verhinderten Stadtverordneten Horwitz hatte der Stadtverordnete De. Pflug das Referat übernom⸗ men, der verschiedene Bedenken gegen den Gesetzentwurf hervorhob und die gründliche Durchberathung der Vorlage in einer Deputation empfahl, die baldmöglichst positive Vorschläge zu machen habe. Außerdem beantragte er, die stenographischen Aufzeichnungen über diese Angelegenheit nicht nur dem „Kommunalblatt“ beizulegen, sondern auch auf andere Weise zweckmäßigst zu verbreiten, um in der Bürger⸗ schaft möglichste Klarheit über die Angelegenheit zu schaffen.
Nachdem die Stadtverordneten Beutner, Meyer und Löwe diesen Antrag befürwortet und der Stadtverordnete Dr. Virchow den Gesetz⸗ entwurf gegen die Vorredner in Schutz genommen hatte, wurden bei der Abstimmung die Anträge des Referenten angenommen. Die De⸗ putation soll aus 14 Mitgliedern bestehen, und wurden auf Vorschlag des Vorstehers gewählt die Stadtverordneten Vollgold, Berlin, Beut⸗ ner, Gerth, Meyn, Neumann I., Dr. Virchow, Kochhann, Richter II., Ullstein, Löwe, Dr. Stryk, Dr. Pflug und Kaufmann. .
Stadtv. Dr. Stryk referirte über das auf die neue Geschäfts⸗ ordnung bezügliche Sese des Magistrats. Es werden, wie be⸗ reits erwähnt, Seitens des Magistrats nur zwei Bedenken geltend gemacht. Der Magistrat wünscht eine Deklaration des §. 6 dahin, daß die mit der Dienstleistung bei der Stadtverordnetenversammlung beauftragten Beamten nach wie vor der Disziplinargewalt des Ma⸗ gistrats unterstellt bleiben, und eine Deklaration des §. 33 in dem Sinne, daß während der Ferienzeit die in gedachtem Paragraph vor⸗ gesehenen Mitglieder nur das Recht haben sollten, die Beschlußfassung über einen bestimmten Gegenstand für die betreffende Sitzung aus⸗ zusetzen. Die Versammlung erklärte sich mit dieser Auslegung ein⸗ verstanden und soll nunmehr die neue Geschäftsordnung mit dem 1. März in Kraft treten.
5
— Die zweite, aus verschiedenen Vertretern der Ortschaften des neuen Landkreises Berlin bestehende Versammlung setzte am Donnerstag Abend die Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Bildung der Provinz Berlin, fort und erledigte die §§. 12 — 48. In §. 13 wurde gewünscht, daß die Zahl der Abgeordneten zum Pro⸗ vinziallandtage das erste Mal auf drei Jahre, später aber für sechs Jahre mwaßgebend sein soll. §. 14 überträgt die Wahl der Abgeord⸗ neten dem Magistrat und den Stadtverordneten Berlins und Char⸗ lottenburgs, sowie der Kreisvertretung des Landkreises; die Ver⸗ sammlung wünscht die Wahl nach direktem und allgemeinem Wahl⸗ recht und will, um sozialistischen Elementen vorzubeugen, nur diejenigen vom Wahlrecht ausschließen, die nicht mindestens 12 ℳ Steuer zahlen. Die Abstimmung wurde jedoch vertagt. — §. 40 bestimmt, daß der Provinziallandtag unter anderen auch die Kosten für „Kanalisationen“ zu bewilligen habe; die Versammlung beschloß, dafür das Wort „künstliche Wasserstraßen“ zu setzen, um nicht etwa zur Kanalisation Berlins herangezogen zu werden. Alle übrigen Paragraphen der Re⸗ gierungsvorlage, von denen nur zwei eine längere Debatte hervor⸗ riefen, wurden ohne Weiteres angenommen. — Die Versammlung wird in einer dritten Zusammenkunft den Entwurf zu Ende berathen und am 28. d. M. noch eine allgemeine Versammlung berufen.
Die Lutherstiftung für Waisen des Berliner Lehrer⸗ standes hat auch im vergangenen Jahre segensreich gewirkt. Wie der am 18. Februar erstattete Jahresbericht hervorhebt, haben Se. Majestät der Kaiser und König und Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz der Stiftung wiederum reiche Gaben zugewandt, desgleichen verschiedene Behörden, die Aachen⸗Münchener Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft und die Deutsche Holzgesellschaft. Die Stiftung hat im vergangenen Jahre durch den Tod ihren früheren Vorsitzenden, den Geheimen Regierungs⸗Rath Fürbringer, verloren, dessen Thatkraft und Einsicht zur Förderung der guten Zwecke wesentlich beigetragen haben. Die Unterstützungen konnten bei dem günstigen Kassenausweise erhöht und somit der wachsenden Theue⸗ rung wirksam entgegengetreten werden. Das Weihnachtsfest wurde am 31. Dezember begangen und kostete theils an Gaben, theils an Verleihung baaren Geldes 753 Thlr. Die Zahl der unterstützten Waisen beträgt 78. Dem Kassenberichte ist zu entnehmen, daß die Einnahmen 2355 Thlr., die Ausgaben 2166 Thlr. betrugen, unter letzteren sind 1922 Thlr. Unterstützungen. Der Fürbringer⸗Fonds be⸗ läuft sich auf 600 Thlr., seine Einnahmen betrugen 130 Thlr., seine Ausgaben 122 Thlr. — Der Helenen⸗Fonds lieferte 122 Thlr. Zinsen.
FTgheater.
Im Königlichen Opernhause gestern neu einstudirt das Trauerspiel „Struensee“ der Gebrüder Michael⸗ und Meyer⸗ Beer nach mehrjähriger Ruhe und mehrfach neu besetzt wieder zur Aufführung.
— Emil Pohl's „Wir Barbaren“, das einstige Zug⸗ und Kassenstück des Woltersdorff⸗Theaters geht morgen neu ein⸗ studirt in Scene; da einige zeitgemäße Aenderungen und Couplets eingelegt worden, so wird die früher sehr gern gesehene Posse auch jetzt wohl wieder ihre Freunde finden. 1 1
— Hr. und Fr. de Padilla sind gestern früh zu einem mehr⸗ - Aufenthalt hier eingetroffen und im Hotel Royal ab⸗ gestiegen.
— Am Breslauer Stadttheater ging am 16. d. M. Friedrich Spielhagen’s Schauspiel „Liebe um Liebe“ zum ersten Male in Scene und fand einen vollständigen Erfolg. Der Autor wohnte persönlich der Aufführung bei und wurde wiederholt gerufen.
Prozeß Ofenheim.
Wien, 19. Februar. (W. T. B.) Nach einer einstündigen Schluß⸗ rede Ofenheims begann der Präsident des Gerichtshofes mit dem Resumé der Verhandlungen. Im Verlaufe desselben wurde der Präsi⸗ dent von einer Ohnmacht befallen, so daß die Sitzung aufgehoben wer⸗ den mußte. Die nächste Sitzung wird wahrscheinlich morgen stattfinden.
—
Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druckt W. Elsner.
Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
Berlin:
äͤmtern betreffend, vom
11“
8
zum Deut
½ 43. Berlin, Freitag,
Königreich Preußen. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
„ In Gemaäͤßheit der Artikel 42 und 43 der Rei 1 “ kanntmachung vom hentigen Tage veröffentli Ja1 chehegfassung Ingnend aeschlu n dag due Be. hat der Bundesrath des Deutsahen Raöffen ö 1“ Ejerhahne hr
beschlossen: Sisnalorduung für die Eisenbahnen Deutschlands
I. Signale auf der freien Bahnstrecke.
a. Die akusti 1 n b isch Fenterensht 71 . sind für das Bahnbewachungs⸗Personal mittelst elektrischer
1) Der Zug geht in der Richt
2) 8 86111 chtung von A. nach B. er Zug geht in der Richt
3) Die Bahn wird bis zum nächsten fahrplanmäßi⸗
mehe hene näch Rhehecplanmi Dreimal dieselbe Anzahl von Glockenschlägen. 4) Es ist etwas Außergewöhnliches zu erwarten
Elarm. Sfmnah) Sechsmal diefelbe Anzahl von Glockenschlägen
Außer den elektro⸗akustischen Signalen können auch W ger Hornsignal : Signal 1: langer, kurzer, kurzer, langer Ton, ähaghs I“
2: das vorhergehende Signal zweimal zu geben, —— — —·— 2 1i “ v langer Ton, 8
„ kurzer, kurzer, kurzer, kurzer Ton, zweimal zu geben b. Die optischen Signale sind wie folgt zu geben: “
1 bei Tage: W1 Wi
5) Der Zug darf ungehindert npas- Der Bahnwaͤ 113“
1 wärter macht Front D 1 1 siren (Fahr⸗Signal). gegen den Zug. “ Jgeher he a Hner. acht 188 8 weißem Lichte dem 3 “ uge entgegen.
Der Bahnwärter hält irgend. Der Bahnwärter hält di r hält — einen Gegenstand in der Richtung laterne mit grünem bicn die dend⸗ aegen 11“ entgegen.
m Anfang und am Ende einer Am Anfang und i
langsam zu durchfahrenden Strecke langsam zu Nens ace ende s find Scheiben aufgestellt. Dem kom⸗ sind Stocklaternen aufgestellt. Dem menden Zuge zugekehrt muß die erste kommenden Zuge zugekehrt muß die 8 und die letzte it eeft, Labane grünes, die letzte V ein. weißes Licht zeigen. 8. Bahnwärter schwingt einen Der Bahnmärten schwingt seine egenstand hin und her. Handlaterne hin und her, welche, sofern es die Zeit erlaubt, roth
Außer den Signalen Nr. 5 bis 7 können auch Signale am Telegraphenmaste wie folgt ge⸗
zu blenden ist.
8. vcgeenz
Signal 5: Der Zug darf unge⸗ Rechtsseitiger Telegraphenarm schrä i gi
hindert passiren (Fahr⸗Signal). 18ch. 95 aens 8n “ u“ inkel von etwa 450).
Signal 6: Der Zug soll lang Außer dem angege⸗
sam fahren. benen Siznalzeichen ein Stab mit
runder Scheibe am Telegraphenmast
befestigt.
Signal 7: Der Zug soll halten bbeeex atm wa⸗ “ u“ gerecht gestellt. des Telegraphenmastes. e optischen S stati i nüssen. Ned . 1 Blockstationstelegraphen, welche in der Ruhestellung „Halt“ zeigen
8) Freie Fahrt. Rechtsseitiger Tele ; i graphenarm schrã e“ sch 6 ä9 Weißes Licht der Signallaterne. 86 von etwa 450). 1 chtsseitigerTelegraphenarm wa⸗-⸗ Rothes Licht der Signallaterne.
II. Signale auf und vor den Bah. 5 3 hnhöfen. a. Die akustischen Signale mit der Stationsglocke. 8
10) Die Abfahrt des Zuges naht 2 “ Erlaubniß zum CinFußes aht, “ auch Kurzes Läuten und ein deutlich markirter Schlag. 11) Einsteigen. “ 8
58
Einmal eine bestimmte Anzahl von Glockenschlägen. Zweimal dieselbe Anzahl von Glockenschlägen.
—x —x
6) Der Zug soll langs
7) Der Zug soll halten
Signal). G
Grünes Licht der Signallat des Telegraphenmastes. 8 8
Rothes Licht der Signallaterne
Zwei markirte Schläge. 12) Abfahrt. “ “ Drei markirte Scläͤge 8 b. Die optischen Signale am Seh ze Abschlußtelegraphen sind folgende: ei Tage: bei it: 13) Einfahrt ist gesperrt. Der Telegraphenarm muß nach Die E1“ ra⸗ rechts wagerecht gestellt sein. phenmaste zeigt nach Außen rothes Licht und nach Innen (dem Bahn⸗ hofe zugekehrt) grünes Licht. ie Signallaterne am Telegra⸗ phenmaste zeigt nach Außen grü⸗ ben bicht dnd,ns 1 (dem 15) In einer Entfernung von 600 bis 1000 Meter vor dem Ba Snßese.enhe L“ . b nhofs⸗Ab ö ein Vo rsignal in automatischer vhecsascenbschrustelemra d 2 behaden aus einer, um eine Achse drehbaren runden Scheibe bestehen, in deren Mitte eine Laterne Zeigt der h 85 Signal „Einfahrt ist gesperrt“ so ist die senkrecht stehende volle runde Scheibe, und bei Dunkel it die i 1 mit grünem Licht dem kommenden Zuge zugekehrt, während derg h. Sanak em Pesenbnhaestseg
telegraphen 1 Einfahrt ist frei“ die Scheibe horizontal liegt oder parallel zur Bahnlinie steht die L i c. Die optischen Signale am Perrontelegraphen werden Ine far t ae d. Licht zeigt.
Ein zur Ein⸗ oder D bei Dunkelheit: zugelassener Zug woll Prchfahrt Rothes Licht der Signalla⸗
1 legre terne d . er Zug darf einfahren. Rechtsseitiger Telegraphenarm des G 2 Ibb
Perrontelegraphen schräg nach oben terne d 8 geerichtet (unter einem Winkel von Perron⸗Celegraphen. etwa 4250). 6 2 Füitschen Signale an den Wasserkrahnen. .“ m versehen. er Ausleger des Wasserkrahnes ist am Ausgusse desselben bei Dunkelheit mit einer Laterne
16) Der Ausleger des Wasserkrah⸗ nes läßt die Durchfahrt frei.
11) Der Ausleger des Wasserkrah⸗ nes sperrt die Durchfahrt.
14) Einfahrt ist frei. Der Telegraphenarm muß schräg
rechts nach oben gerichtet sein (un⸗ ster einem Winkel von 1n 1593
ei Tage: Rechtsseitiger Telegraphenarm des Perrontelegraphen wagerecht gestellt.
bei Dunkelheit: 1 8 9 8 sicht der 86 dem Aus⸗ es Wasserkra 8 baiecene rahnes befindlichen othes Licht der auf dem Aus⸗ leger des Wasserkrahnes befindlichen
Der Anslher Füüht paralle⸗ Der Ausleger steht parallel zur Richtung des Geleises.
Der Ausleger steht quer (winkel⸗ recht) zur Richtung des Geleises.
18) Fennzeichuung der Spitze des
19) Kennzeichnu des Schlusses — e chlusse
20) Es folgt ein Extrazug nach.
21) Es kommt ein 22) Die Telegraphenleitung ist zu
23) Der Bahnwärter soll sofort
26 Bremfsen loslassen.
b. mit der Mundpfeife: 27) Das Zugpersonal soll sei 1 28) Abfaboe”“ sonal soll seine Plätze einnehmen.
Signallaterne.
—
s-Anzeiger und Königlich Preußi
den 19. Februar.
chen Staats⸗Anzeiger.
“ III. Signale am Zuge. Für die optischen Signale am Zuge sind folgende Anordnungen zu beobachten:
uges:
a. wenn der Zug auf eingelei⸗ siger Bahn oder auf dem für die Fahrtrichtung be⸗ stimmten Geleise einer smeigeleisigen Bahnstrecke
yrt,
b. wenn der Zug ausnahms⸗ weise auf dem nicht für die Fahrtrichtung bestimm⸗ ten Geleise einer zweigelei⸗ sigen Bahnstrecke fährt.
des Zuges ( lußsignal.)
1I Extrazug in entgegengesetzter Richtung.
revidiren.
seine Strecke revidiren.
Iv.
An der Hinterwand des letzten Wagens eine roth runde Scheibe.
Tuhes han Schlußsignal grüne eibe obe in⸗ daß ei Wi
b auf der Hin⸗daß eine der beiden vorgeschriebe⸗ zu jeder Seite desselben.
Eine grüne runde Scheibe vorn an der Lokomotive. über den weiß leuchtenden Later⸗
Eine weiße runde Scheibe vorn an der Lokomotive oder an jeder Seite des Zuges. Ein Schaffner Mütze oder einen stand dem Wärter zugewendet.
Signale des Zugpersonals.
bei Tage: bei Dunkelheit:
Kein besonderes Zeichen. leuchtende Laternen
okomotive. 1
Zwei wei vorn an der
Zwei roth leuchtende Laternen vorn an der Lokomotive.
i sich in Ausnahmefällen die okomotive nicht an der Spitze des Zuges oder fährt dieselbe mit dem Tender voran, so sind die La⸗ “ 1na ehe1 vor⸗ 8 ersten Fahrzeuges anzubringen. bei Tage: bei Bünkelhetln An der Hinterwand des letzten und w iß e Wagens zwei nach vorn grün und nach hinten roth leuchtende La⸗ ternen. Für einzeln fahrende Lokomoti⸗ ven auf der freien ge⸗ nügt eine roth leuchtende Laterne und bei Bewegung der Lokomotiven auf Bahnhöͤfen die Anbringung einer Laterne mit weißem Lichte am An⸗ fange der Lokomotive und am Ende des Tenders, bei Tender⸗Lokomoti⸗ voen an beiden Enden derselben. eine Signal 19 mit der Abänderung, Wagens oder nen Laternen auch na inten grü⸗ nes Licht zeigt. Für einzeln fahrende Lokomoti⸗ ven genügt die Anbringung einer grün leuchtenden Laterne hinten. Eine grün leuchtende Laterne
nen vorn an der Lokomotive. Kein besonderes Signal.
schwingt seine Ein Schaffner schwingt seine andern “ dem Wärter zugewendet.
88 8 7 Die akustischen 1 des Zugpersonals sind zu geben wie folgt:
a. mit der Dampfpfei
24) Achtung geben (Achtungssignal). 25) Bremsen 86858
“
8
Ein mäßig langer Pfiff, Drei kurze Pfiffe schnell hintereinander,
— — —
Zwei mäßig lange Pfiffe schnell hintereinander,
Ein mäßig langer Pfi Zwei mäßig lange P hf V. Rangirsignale.
a. Akustische, mit der Mundpfeife oder dem Horn, sind in folgender Weise zu geben:
Vorziehen. Zurückdrücken.
Ein langer Pfiff oder Ton,
gWwei maäͤßig lange Pfiffe oder Töne, Drei kurze Pfiffe oder Töne schnell hintereinander,
b. Optische sind in nachstehender Weise mit dem Arm zu geben:
Vorziehen.
Zurückdrücken.
1“
tiven Anwendung, soweit für letztere Diese Signalordnung tritt mit 18 bahnen Deutschlands. lerer als der
Bedeutung von
Dieselbe wird durch das Bundesregierungen publizirt. 8
Die von den Aufsichtsbehörden oder
Ausgenommen von derselben sind Ncaa eht ö Vaen Fteegash 2 er zuständigen Landesbehörde mit i Ausnahme für zulässig erkannt wird. b
bei Tage: bei Dunkelheit: 8
Senkrechte Bewegung des Armes Senkre 8 von oben nach unten. de. Sewanang e Hac
Wagerechte Bewegung des Armes hin und her. Kreisförmige Armes.
Allgemeine Bestim mungen. Die vorstehend für einen Zug gegebenen Bestimmungen finden auch auf
laterne von oben nach unten. Wagerechte Bewegung der Hand⸗ laterne hin und her. Kreisförmige Bewegung der
Bewegung des Handlaterne.
einzeln fahrende Lokomo⸗ ugelassen sind. raft, sie findet Anwendung auf allen Eisen⸗ diejenigen Eisenbahnen, welche mit schma⸗ bei welchen vermöge ihrer untergeordneten s⸗Eisenbahn⸗Amts eine „Centralblatt für das Deutsche Reich“ und außerdem von den
Eisenbahnverwaltungen erlassenen Ausführungs⸗Be⸗
nicht Ausnahmen 1. April 1875 in
stimmungen sind dem Reichs⸗Eisenbahn⸗Amte mitzutheilen.
nsofern au
8 einzelnen Bahnen di Signaleinri 1 8. 4.
tungen ohne
Einführung der durch vorstehende Bestimmungen angeordneten
besondere Schwierigkeiten bis zum 1. April 1875 nicht zu bewirken ist,
knnen für deren Ausführung von der betreffenden Landesregierung mit Zustimmung des Reichs⸗
Eisenbahn⸗Amts angeme 8 1875 einzureichen. 11
Berlin, den 4. Januar 1875. DHer
Die vorstehende Signalordnun
Berlin, den 6. Februar 1875. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Achenbach.
bewilligt werden. Desfallsige nträge sind bis zum 1. März
Reichskanzler Fürst v. Bismarck. 8 6
2 8 88 vX““ M1““ wird hierdurch für das preußische Staatsgebiet publizirt.
1“
Nr. 16 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗Post⸗ v'rwaltung⸗ hat folgenden Inhalt: CGe. sc Februar 1875. Umwandlung der Postanweisungs⸗ und ostvor-⸗ — dußbeträge im Verkehr mit und Württemberg. Vom 13. ruar 1875. Unbefugte Benutzung von Freimarken zu 10 und 30 r. Post⸗Dampfschi verbindung zwischen Dänemark, den Faröer
und Jllgsd. inn.—, Nr. 1 des Ministerial⸗Blatts für die ge ammt Cnere Verwaltung in den Koöniglich Hrnagect⸗ akagten, herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, folgenden Inhalt: Kens. die Verpflichtung zur Anzeige eines em Standesbeamten spätestens am folgenden Tage,
im Königl. Staats⸗Ministeri
Fher cfalach 8 f S
ücksicht auf Sonn⸗ oder Festtag betreffend, vom 28. Dezemb
1874. — Erlaß, die Fenf Fan⸗ von Dolmetschern bei den Seandes⸗ 30. Dezember 1874. — Bescheid, die Verpflich⸗
vin uͤber 1 Se und ine innere Gemeinde⸗Angelegenheit ist hörden resp. von der Aufff het ts der Städte⸗Ordnung vom 30.
tung der Magistratsmitglieder zur Uebernahme der Funktionen ei stellvertretenden Standesbeamten betreffend, vom 8828 Bescheid, die Vereinnahmung der von den Landräthen in Chaussee⸗ polizei⸗Kontraventionssachen, ferner im Wege des polizeilichen Zwangs⸗ verfahrens (ofr. §. 73 der Kreisordnung) und der im Disziplinarwege ver⸗ fügten Geldstrafen zur Staatskasse betreffend, vom 12. Dezember 1874.— Cirkular, die Bearbeitung der ö des Direktors der Staatsarchive 1 8 um betreffend, vom 6. Cirkular, die Verabreichung von Amtsblättern an Kreis⸗Thierärzten, be⸗ treffend, vom 30. Dezember 1874. — Erkenntni des Königlichen Gerichts⸗ hofes zur Entscheidung der Kom etenz⸗Konflikte enutzung des vngesr nur von den städtischen Be⸗ tsinstanz zu 8 9. 1 ai 1853, §§. 1, 2 d 1
pflege
Januar 1875. —
vom 14. November Bürgervermögens als
11, 36, 49
2 der Deklaration pom
Köͤnigreiche Sachsen Cirkular die 1 im Gefängnisse verbände den Normal⸗
26. Zun 1847, Erkenntniß vom 9. März 1872, J.M⸗Bl. S. 127). e
scheid, die Zulässigkeit der Uebertragung der Kosten d ⸗ und des Wegebaues von den Gemeinden auf stn —
betreffend, vom 12. Dezember 1874. — Bescheid, die Zulässigkei Uebernahme von Funktionen der Magistratsmitglieder, b . verordneten, Seitens der Kirchenvorsteher betreffend
zember 187, 1 mögens milder Stiftungen in von
ausgegeben Inhaber⸗Papieren betreffend 8 — Fisgeheb 85 Pap ffend, vom 16. Dezember 1874.
d 1— vom 14. D.
— Verfügung die Unzulässigkeit der Anlegung des Ver⸗ — Korporationen oder Kommunen Kompetenz zur Ausstellun betreffend, Erstattun
von Leichenpässen im vom 23. Dezember 1874. — der Beerdigungskosten unvermögender, gestorbener Personen Seitens der Armen⸗ betreffend, vom 25. Novpember 1874. — Cirkular,
peisetarif für die Strafanstalten betreffend,