ö— zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. ¹“ ““ 1875.
2 2 2 — —--—————y.ꝛ—-—In 8 Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch (vom 1. Mai d. J. an) die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 187. 1
Comtoir u. “ Fabrik werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel . . 88 8 11“ weennbher 12874, vorgeschelebenm Beranctrnachenger „sest dhic Markgrafenstraße 50. Blumenstraße 37.
Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich.
lhre EC“ (Nr. 42.) ůr ehörden, Fabrikationszwecke, Landwirth⸗ Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗ Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint i 8 bih.. 3 und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Fünigrkhereas 109⸗ und alle 5 vve giste⸗ fh lsc 2Ste i der Feecel h 8
schaft ꝛc. Preis⸗Courante und Atteste stehen auf Abonnement betre 2 1 8 WI1““ ägt 1 ℳ 50 ür das Vierteljahr. — Einzel 8 Buchhandiungen, für Berlin auch durch die Expedition: 8W. Wilhelmstraße 32, bezogen werden. 8 jah ne Nummern kosten 20 ₰
Verlangen zur Disposition. t, für Berlin auch d Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen werden Dienstags unter
Prospectus. 8 “ rossherzoglich Badische
4 procentige
Privilegirter Hofliesferant
Waagen⸗Fabrik
Verloosung, [1121] 1
[5837]
Die Dienstagsnummer enthält außerdem eine Uebersicht über die in der letztvergangenen
u Kaiserieh Hömigl. Hoheit Verschiedene Bekanntmachungen.
] . —
.“ n b erip tio n 10,000,000 Mark Deutsche Reichsw.
dieser Anleihe. 8
Die Großherzoglich Badische Eisenbahn⸗Schuldentilgungskasse emittirt auf Grund des Gesetzes vom 19. Februar 1874 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt von 1874, Nr. 8, Seite 89) eine Staats⸗Anleihe von 30 Millionen Mark Deutsche Reichswährung, deren Ertrag zur Weiterfüh⸗ rung der Staats⸗Eisenbahnbauten bestimmt ist.
Die Schuldverschreibungen werden auf den Inhaber ausgestellt, können jedoch auch auf Namen eingeschrieben werden und werden in Stücken zu 2000, 1000, 500, 300 und 200 Mark Deutsche Reichswährung ausgefertigt. 1
Die Schuldverschreibungen werden vom 1. Februar laufenden Jahres an in halbjähr⸗ lichen Terminen mit vier Prozent fürs Jahr verzinst. Dieselben sind Seitens der Gläubiger unkündbar. Ihre Tilgung soll längstens in 50 Jahren, vom 1. Februar 1875 an gerechnet, vollendet sein und in der Weise erfolgen, daß jährlich mindestens 0,655 Prozent des Anlehens⸗ betrages sammt den auf die heimbezahlten Capitalbeträge entfallenden Zinsen zur Tilgung ver⸗ wendet und die zu tilgenden Schuldverschreibungen durch das Loos bestimmt werden. — Die Schuldnerin ist berechtigt, sämmtliche Schuldverschreibungen nach vorangegangener sechsmonatlicher Kündigung stetshin im Nennwerthe zurückzuzahlen. Die Zahlung der Zinsen, halbjährlich am 1. Februar und am 1. August jeden Jahres,
sowie die Einlösung der nach geschehener Ausloosung zu amortisirenden Schuldverschreibungen
erfolgt in Reichswährung außer bei den Großherzoglich Badischen Staatskassen, in Frank⸗ furt a. M. bei dem Bankhause M. A. von Rothschild und Söhne und in Berlin bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft.
Von der Anleihe wird ein Theilbetrag von 10,000,000 Mark
in Frankfurt a. M. .von Rothschild C. ö“ Berlin bei der Direction der Disconto⸗ Gesellschaft, Mannheim bei W. H. Ladenburg & Söhne, „ der Rheinischen Credit⸗Bank, “ „ Veit L. Homburger, „ Ed. Koelle, „ G. Müller & Cons,
2
und anderen Orten bei den Fi⸗
1“
„„ “ auße⸗zem in Cuürlsruhe lialen der Rheinischen Credit⸗Vank
unter nachstehenden Bedingungen zur öffentlichen Subscription aufgelegt: 8 1) Die Subscription findet gleichzeitig bei den vorgenannten Stellen
am Montag, den 22. und Dienstag, den 23. Februar 1835
während der üblichen Geschäftsstunden, auf Grund des zu diesem Prospectus gehörigen Anmeldungs⸗Formulars, statt. Einer jeden Anmeldungsstelle ist die Befugniß vorbehalten, die Subscription auch schon vor Ablauf jenes Zeitraums zu schließen und nach ihrem Ermessen die Höhe des Betrages der Zutheilung zu bestimmen.
2) Der Subseriptions⸗Preis ist auf 97 ½ pECt., zahlbar in Deutscher Reichswäh⸗ rung, festgesetzt. 1
Außer dem Preise hat der Subscribent die Stückzinsen zu 4 pCt. p. a. her den laufenden Zinscoupon vom 1. Februar 1875 bis zum Tage ber Abnahme er Stücke zu vergüten.
3) Bei der Subscription muß eine Caution von zehn pCt. des Nominalbetrages hinter⸗ legt werden. Dieselbe ist entweder in Baar, oder in solchen nach dem Tages⸗Course zu veranschlagenden Effecten zu hinterlegen, welche die Subscriptions⸗Stelle als zu⸗ lässig erachten wird.
4) Die Zutheilung wird sobald wie möglich nach Schluß der Subscription erfolgen. Im Falle die Zutheilung weniger als die Anmeldung beträgt, wird die überschießende Caution unverzüglich zurückgegeben.
5) Die Abnahme der zugetheilten Stücke, resp. der dafür von den Herren M. A. von Rothscyild und Söhne in Frankfurt a. M. auszustellenden Gut⸗ scheine, kann vom 1. März 1875 ab gegen Zahlung des Preises (2) geschehen. Der Subscribent ist jedoch verpflichtet:
Ein Fünftel der Stücke spätestens bis 15. März 1875, Zwei Fünftel „ 5 5 „ 890. 175,. Zwei Fünftel „ 8 „ „ 31. Mai 1875, abzunehmen. Nach vollständiger Abnahme wird die auf die zugetheilten Stücke hinter⸗ legte Caution verrechnet, resp. zurückgegeben. Für zugetheilte Beträge unter 8 12,000 Mark ist keine successive Abnahme gestattet, und sind solche bis zum 15. März 1875 ungetrennt zu reguliren. Frankfurt a. M., Berlin, Mannheim, Carlsruhe ꝛc., im Februar 1875.
Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.
Creoso0töl zur Imprägnirung von Hölzern bei großen Posten zu
billigem Preise. 11117]
Aktien⸗Gesellschaft für Theer⸗Industrie. (a. 739/2.)
der Frau Kronprinzessin des deut- schen Reiches und von Preussen. ‚Modewaaren-Ausstellung im
Quadrant House 774 Regent Streéet. W. Londen.
Für die Wintersaison erlaubt sich der ergebenst Unterzeichnete einen hohen Adel und die fashionable Welt Deutschlands, in vorzüglichster Weise aunf sein Lager englischer, schottischer und irischer Fabrikate auf- merksam zu machen, das an Auswahl und Preis- würdigkeit der Waaren von Keinem anderen Etablissement Londons und der Provinz übertroffen wird. England ist repräsentirt durch seine reichen Seidenstoffe, Satine, moirés antiques, Sammt- stoffe, Braut-, Ball- und Hofroben, Costüme, Shawls, Opernmäntel, Umschlagtücher und Lederwaaren; Schottlamd durch seine Seide, Sammt, Woll- waaren und Plaids in den Farben der verschiedenen Clans, vollständigen Nationalcostüme für Herren und Damen, und Spitzen; Irland durch seine vortreff- lichen Leinwandwaaren und Spitzen.
Grosse Vorrüuhe englisch-schot- tischer und irischer „Homespuns“.
Alle Aufträge werden prompt und sorgfältig aus- geführt werden.
August Ahlborn.
Deutsche Besucher Londons, welche im West-Ende ihren Wohnsitz zu nehmen ge- denken, können, mit Ausnahme von Geldbriefen- ihre sämmtlichen Briefschaften an August Ahlborn, 74 Begentstreet W. London, adressiren lassen; eine Annehmlichkeit, welche bei der beträchtlichen Entfernung des Hauptpost-Ge- bäudes schon öfters, insbesondere von Seiten der Damenwelt, in anerkennendster Weise gewürdigt
Schlesische Boden- Credit-Aktien-Bank.
Status am 31. Januar 1875.
[1122] ctiva.
Kassen- und Wechsel-Bestände Effekten nach §. 40 des Statuts „ Unkündbare Hypotheken-Dar- n“ Kündbare Hypotheken-Darlehne Darlehne an Kommunen und 11“; Lombard-Darlehne. Grundstück-Conto. . .. Guthaben bei Banken und Bank- HAins5II 2,029,766. Diverse Debitoren —978 851 ℳ 29,443,472.
ℳ 1.302,806. 508,073.
23,134,485. 202,630.
139,500.
800,295. 247,062.
* . . „
d Aktien-Kapital-Conto . . . Unkündbare Pfandbriefe im
IE“ Kreditoren im Konte-Kerrent „ 1,026,143. 63. Verschiedene Passirvna „ 1.427,078. 42.
ℳ 29,443,472. 05.
Breslau, den 17. Februar 1875 Die Direction. (2. à 188,I0)
ℳ 7,500,000. 00. „ 19,490,250. 00.
„
Der Verwaltungsbericht der Bank für das Jahr 1874 kann 1) in unserem Bureau, hier, 2) bei Herrn Louis David Meyer in Berlin, 3) bei dem Schlesischen Bankverein in Breslau, 4) bei der Königsberger Vereinsbank in Königs⸗ berg, 1 5) bei den Privatbanken in Magdeburg, Stettin, Cöln und Posen in Empfang genommen werden. Danzig, den 18. Februar 1875 Die Direktion.
Vom 15. Februar cr. tritt
ein direkter Tarif für die
Beförderung von Gütern,
Equipagen, Pferden und Vieh
zwischen Station Cüstrin der — — Königlichen Ostbahn einer⸗ seits, und den Stationen Breslau, Liegnitz und Alt⸗ wasser der diesseitigen Eisenbahn andererseits in Kraft. Druckexemplare sind bei unseren Güter⸗ Expeditionen in Breslau, Liegnitz und Altwasser für den Preis von 0, ℳ pro Stück käuflich zu haben. Berlin, den 15. Februar 1875. König⸗ liche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen
Eisenbahn.
wurde.
Auf Beschluß des Aufsichtsraths ist die
1) Geschäftsbericht und Bilanzvorlage.
nehmen. Stettin, den 20. Februar 1875. “ von Borcke.
National⸗Hypotheken⸗Credit⸗Gesellschaft
ein 88JS Iö“ zu Stettin.
2) Bericht der Prüfungskommission und Ertheilung der Decharge an den Aufsichtsrath. 3) Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Aufsichtsraths.
Die Vollmachten sind spätestens am Tage vorher in unserem Burean zur Prüfung vorzulegen und die Eintrittskarten bis eine Stunde vor Eröffnung der Generalversammlung daselbst in Empfang zu
[11240
EEIIIIE “ Uhsadel.
Thym.
Magdeburg, 15. Februar 1875.
R. Weinlig.
“ Auf Grund eines Beschlusses des Ausschusses d. d. 11. Februar d. J. finde die 6te ordentliche Generalversammlung des
Magdeburger Vereins für Dampfkesselbetrieb am Dienstag, den 16. März d. J., Vormittags 11 Uhr, in London Hotel in Magdeburg, 8 statt, wozu das Directorium alle Mitglieder des Vereins mit dem Bemerken einladet, daß die Tages⸗ ordnung durch besondere Circulaire mitgetheilt werden wird.
Magdeburger Verein für Dampfkesselbetrieb. Das Direktorium. E. Haenel.
Dr. Schaefer.
Statuts zu der am
1ee. Aktionäre,
Geschäftsbericht für 1874.
Braunschweig. 8
4 Bielefeld, den 14. Februar 1875.
Westfälisch
Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden unter Hinweis auf §. 18 u
Aktien und außerdem, wenn sie nicht persönlich erscheinen, die Urkunden ihrer Vertreter spätestens eine Stunde vor der zur Eröffnung der Generalversammlung be⸗ stimmten Zeit bei der Gesellschaftskasse zu deponiren, oder die anderweitige Deponirung der Aktien auf eine dem Aufsichtsrathe genügende Weise zu bescheinigen.
Gegenstände der Tagesordnung sind:
e Bank.
b. Mittheilung der Jahres⸗Bilanz und Ertheilung der Decharge an den Aufsichtsrath. Wahl von 7 Mitgliedern des Aufsichtsraths. Wahl einer Kommission zur Revision des Gesellschafts⸗Statuts.
Die Direction.
Danziger Privat⸗Actien⸗Bank. 8
8 “ 1“ v“ “ ordentliche Generalversammlung auf Mittwoch, den 24. März c., Nachmittags 3 Uhr, in unserem
Geschäftslokal, Stettin, Große Wollweberstraße Nr. 30, anberaumt. 8 Tagesordnung:
(H. 5632.)
nseres Gesellschafts⸗ Mittwoch, den 3. März d. J., Vormittags 10 Uhr,
im Lokale der Gesellschaft Ressouree hierselbst stattfidenden sechsten ordentlichen
Generalversammlungg hierduͤrch eingeladen.
welche sich an der EEA“ betheiligen wollen, haben ihre ollmachten oder sonstigen Legitimations⸗
verpflichtenden Empfehlung in Gemäßheit des §. 1301
der Rubrik Leipzig veröffentlicht. Woche in diesem Blatt veröffentlichten Konkursbekanntmachungen.
Entscheidungen deutscher Gerichte aus den neusten Zeitschriften und Sammlungen. G Kauf und Lieferung. 1) Fixgeschäft. — Nachfristgewährung. — . chadensberechnung.
Begriff des Fixgeschäfts. Verzug des Verkäufers, wenn er mit der Vorbereitung zu der, Zug um Zug zu geschehenden Lieferung zu beginnen hat. (Entsch. d. I. Sen. d. R⸗O.⸗H.⸗G. v. 21. April 1874, Entsch. Bd. 13 Hft. 1— 4, S. 168).
2) Zusendung der Waare gegen Nachnahme des Kaufpreises.
Muß sich der Käufer bei einem, vom Verkäufer am Wohnorte des Käufers zu erfüllenden Distance⸗ geschäfte eine Zusendung der Waare gegen Nach⸗ nahmme des vertragsmäßig per Cassa zu entrichten⸗ den Kaufpreises gefallen lassen? Liegt darin, daß der Käufer in einem solchen Falle eine ihm vorher vom Ver⸗ käufer, als für ihn bestimmt, an einem anderen Orte vorgezeigte Waare nicht bemängelt hat, ein Verzicht auf das Recht der Untersuchung der Waare nach ihrer Ankunft am Erfüllungsorte? — Art. 342, 355 — 357, 403, 406, 408, 409 H. G. B.; §. 14 Eisenbahn⸗Betriebs⸗Reglmt. v. 10. Juni 1870. (Entsch. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 25. April 1874. Entsch. Bd. 13, Hft. 1— 4, S. 187.)
3) Lieferungsverzug. Nachfrist.
Die dem Verkäufer im Falle des Erfüllungsverzugs zu gewährende Frist zur Nachholung der Erfüllung ist in jedem einzelnen Falle vom Richter nach den besonderen Umständen zu bemessen. — Art. 356 H. G. B. — (Entsch. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 25. April 1874. Das. S. 192.) 1 4) Schadensersatz wegen Nichterfüllung
eines Lieferungsvertrages.
Wenn A. an B. eine bestimmte Quantität einer Waare zu liefern verspricht, B. an C. die gleiche Quantität derselben Waare verkauft, beide Ver⸗ träge nicht erfüllt werden, C. den B. auf Entschädi⸗ gung wegen Nichtlieferung belangt, und B. sodann gegen A. auf Ersatz der Entschädigung, welche er an C. zahlen müsse, klagt, von welchen Voraus⸗ setzungen ist dann materiell die Verpflichtung des A., dem B. die dem C. schuldig gewordene Ent⸗ schädigung zu ersetzen, abhängig? Wie ist der Causal⸗ Nexus zwischen dem Lieferungsverzug des A. und der Pflicht des B., den C. zu entschädigen, zu be⸗ gründen und zu substantiiren? Wird der Causal⸗ Nexus dadurch ausgeschlossen, daß B. es unterlassen hat, die an C. zuliefernde Waare anderweit zu beschaffen? In welchem Verhältnisse stehen ferner prozessualisch der Rechtsstreit des C. gegen B. undderjenige des B. gegen A. zu einander? Kann B. gegen A. jenen Anspruch erst erheben, wenn er zur Zahlung an C. rechts⸗ kräftig verurtheilt ist? oder können den beiden Ent⸗ schädigungsansprüche des C. gegen B. und des B. gegen A. unabhängig von einander und gleichzeitig verfolgt werden? (Entsch. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 27. April 1874. Das. S. 197.)
5) Ausbedingung einer besonderen Eigen⸗ schaft des Kaufobjekts. Beweislast.
Ist ein Lieferungskauf unter der Vereinbarung, daß die Waare gleich denjenigen einer früheren Sen⸗ dung ausfalle, ein Kauf nach Probe? Beweislast in Betreff der vorbedungenen Eigenschaft. Einrede oder negative Litiscontostation? exceptio non vite implecti contractus. (Entsch. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 29. April 1874. Das. S. 213.)
6) Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Nachfrist.
Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Ist die Be⸗ rechnung der Differenzforderung nach dem Preise beim Ablauf der Nachfrist dann statthaft, wenn die Nachfrist ohne Pflicht und Anlaß, namentlich trotz voraufgegangener Erfüllungsweigerung und Rück⸗ trittserklärung — des Gezners gestellt wurde? — Art. 357 H. G. B. — (Entsch. d. I. Sen. d. R. Ob. H. G. vom 12. Mai 1874. Das. S. 245.)
7) Platzgeschäft. Analoge Anwendung
des Art 347 H. G. B.
Findet der Art. 347 des H. G. Bs. analoge An⸗ wendung auf Platzgeschäfte? Wirkung der vorbehalt⸗ losen Abnahme und beziehlich des Verbrauchs der Waare Seitens des Käufers bei einem Platzgeschäfte. Beweislast in Betreff ausdrücklich vorbedungener oder stillschweigend vorausgesetzter Eigenschaften der Waare nach deren Empfangnahme Seitens des Käufers. Gehören die Grundsätze von der Be weis⸗ last dem materiellen Rechte an? (Entsch. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 16. Mai 1874. Das. S. 264.)
Handelsgeschäfte. 1) Kreditempfehlung. Fidejussor indem- nitatis.
Anspruch auf Ersatz des durch Insolvenz eines Schuldners erlittenen Schadens gegen den Dritten auf Grund einer, der Kreditirung an den Schuldner vorausgegangenen, Empfehlung des Schuldners sei⸗ tens dieses Dritten. — Ueber den Begriff des „Schad⸗ losbürgen“ und dessen Verhältniß hinsichtlich des Einwandes der Vorausklage — §§. 1452, 1463 d. Bürg. G. B. f. d. K. Sachsen, Art. 281 H. G. B. — Umfang der Haftung des Schadlosbürgen. — Ueber die Erfordernisse einer zum Schadensersatze
Bürg. G. B. (Entscheid. d. II. Sen. d. R. Ob. .G. v. 22. April 1874. Entscheid. Bd. 13, Hft. 1— 4, S. 172). 2) Pfandverkauf. Findet der Pfandverkauf nach Art. 310 H. G. B. auch nach Eröffnung des Konkurses über das Ver⸗
zum Urtheile mitgewirkt haben,
———
Artikel den §. 48 des Herzogl. Nassauischen Pfand⸗ gesetzes v. 15. Mai 18512 — Art. 316 18 b (Bescheid d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 13. Mai . 6. 5 274). 5 „Ordnungsmäßige rechtzeitige“ Annahme einer Offerte.
Ordnungsmäßige und rechtzeitige Absendung der Antwort auf einen unter Abwesenden gestellten An⸗ trag. Beweislaft. Unverzügliche Benachrichtigung von dem Rücktritte von der Offerte im Falle ver⸗ späteten Eintreffens der rechtzeitig abgesandten An⸗ nahmeerklärung. — Art. 319 H. G. B. — (Entsch. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 18. April 1874. Entscheid. Bd. 13, Hft. 1— 4, S. 162).
Aktiengesellschaften. Entlassung des Direktors einer Aktien⸗
8 (GCCEsSbat
Nach welchen Grundsätzen ist die Befugniß einer Aktiengesellschaft, ihren besoldeten Direktor vor Ab⸗ lauf des mit demselben 2 Dienstvertrages ohne Entschädigung zu entlassen, zu beurtheilen, wenn der Direktor statutenmäßig Mitglied des Vor⸗ standes der Gesellschaft ist? Fall der Entlassung desselben wegen Annahme einer Gratifikation von einem Fabrikanten in Anlaß von Bestellungen, die er für die Gesellschaft bei diesem gemacht hatte. — Art. 62, 64, 227 — 233 H. G. B. — (Entsch. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 25. April 1874. Ent⸗ scheid Bd. 13, Hft. 1—4, S. 179.)
Formelles Recht.
Urtheilspublikation nach bayrischem
“ Prozeß.
Nichtigkeit des Urtheils nach bayrischem Prozeßrecht, wenn bei der Verständigung einer der Richter, welche 1 5 gefehlt hat, ohne daß in dem Urtheilsbuche der Grund seiner Ver⸗ hinderung angegeben ist. (Entsch. des II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 22. April 1874. Entsch. Bd. 13, Hft. 1—4, S. 171.)
Wechselrecht. 1) Erheblichkeit des einem Wechsel zum Grunde liegenden Geschäfts.
Welchen Einfluß hat im Verhältniß zwischen dem Wechselnehmer und Wechselgeber der Umstand, daß der Erstere die von ihm als Gegenleistung über⸗ nommene Verpflichtung nicht erfüllt hat? — Art. 82 v. Apri Entsch. Bd. 13, Heft 1— 4, S. 166.) 8 Beweislast beim Kautions⸗oder Depot⸗
l
echsel.
2) a. Hat der Wechselnehmer die Existenz oder der Wechselgeber die Nichtexistenz einer Forderung des Ersteren an den Letzteren zu beweisen, wenn der Wechselnehmer den Wechsel lediglich zu seiner Sicher⸗ stellung und Befriedigung für Ansprüche an den Wechselgeber erhalten hat?
b. Rechtswirkung einer der schriftlichen urkunde entgegenstehenden mündlichen Abrede. (Entsch. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 9. Mai 1874. Das. S. 236.) b
3) Korrektur der Wechselsumme. hXX“ Beweislast.
Beseitigt die durch Korrekturen verminderte „volle
Vertrags⸗
Beweiskraft“ eines Wechsels in der Regel auch dessen Gültigkeit? Präsumtion der Fälschung. Beweislast betreffs besonderer, die Gültigkeit erhaltender Um⸗ stände. (Entsch. d. I. Sen. d. R. Ob. 85e 15. Mai 1874. Das. S. 251.)
4) Exceptio doli gegen Wechselansprüche.
Ist bei der Beurtheilung der einem Wechsel⸗ anspruche entgegengesetzten exceptio doli das for⸗ male wechselrechtliche, oder aber das materielle eivilrechtliche Verhältniß zum Ausgangspunkt zu nehmen? Ist, wenn der angebliche dolus darauf gerichtet war, dem Verklagten eine Kompensations⸗ einrede abzuschneiden, zur Begründung der exceptio doli die Behauptung erforderlich, daß die Absicht zu kompenstren, schon vor dem als dolus faige achtenen WI“ Seg Verklagten erklärt sei? (Entsch. d. II. Sen. d. R. O. H. G. v. 16. Mai 1874. Das. S. 257.) 8 8 Wechseljudikatforderung. Verjährung.
Untersuchung.
Finden, wenn ein Wechselregreß⸗Anspruch durch rechtskräftiges Judikat festgestellt ist, auf die von da an von Neuem laufende Verjährung die Art. 77 bis 80 der W. O. oder aber die allgemeinen Vor⸗ schriften des bürgerlichen Rechts Anwendung? Wird die Verjährung durch Liquidation im Konkurse unter⸗ brochen? Wird durch einen Akt, welcher die Verjäh⸗ rung gegen einen bloßen Solidar⸗ (nicht Korreal⸗) Ver⸗ pflichteten unterbricht, die Verjährung auch gegen die anderen Solidarverpflichteten unterbrochen? Sind in dieser Beziehung die Wechsel⸗ Regreßpflichten der verschiedenen Vormänner als Korreal⸗ oder aber als bloße Solidarverpflichtungen zu behandeln? Wird event. eine Korrealverpflichtung dadurch begründet, daß in demselben Prozesse Verklagten verschiedener Normänner ausgesprochen wird? Wird durch die Eröffnung des Kontobuches über das Vermögen eines Solidarverpflichteten die Verjährung bezüglich der anderen Solidarverpflichteten gehemmt? — Art. 77— 90 D. W. O., Art. 28. 7. 28 Großh. Hess. Verjähr. Ges. v. 19 März 1853. — (Urth. d. II. S2 d. R. Ob. H. G. v. 16. Mai 1874. Das. S.
Das Januarheft 1875 des Bayerischen In⸗ dustrie⸗ und Gewerbe⸗Blatts, herausgegeben vom Ausschusse des polytechnischen Vereins in Mün⸗
mögen des Pfandbestellers statt? Derogirt dieser
chen, zugleich Organ des Bayerischen Dampfkessel⸗
revisions⸗Vereins, hat folgenden Inhalt: Technische
Mittheilungen: Kritische Untersuchungen über den Werth von Naphtalin und Petroleum als Ersatz⸗ mittel für Cannelkohle. Von Prof. Aug. Wagner. — Neuer und verbesserter Meßapparat mit Malz⸗ schrotmühle. Von Barth. Beilhack. S. 5. — Ap⸗ parat zum Entpechen von Fässern, Tonnen oder Ge⸗ binden. Von Ric. Jos. Galland. — Welche Explo⸗ stonsgefahren drohen durch den Betrieb von Gas⸗ fabriken? Von Prof. Wagner. — Phylloxera vastatrix (Rebwurzellaus) und der zu Montpellier abgehaltene Kongreß. — Ueber die Darstellung des künstlichen Alizarins. Von Adolf Ott. — Aufsatz für Dampfaussirömungsrohre. — Gußeiserne Rohre mit Cementüberzug. — Eine neue Farbendruckmethode. — T. Brunnschweilers Käseleimpulver. Von Hr. Ed. Lauber. — Ueber elastisches oder dehnbares Glas. Von Julius Fahdt. — Technische Notizen. — Vereins⸗Angelegenheiten: Berichte über die Ab⸗ theilungs⸗Versammlungen. — Zugang zur Vereins⸗ Bibliothek. — Amtliche und statistische Mittheilun⸗ gen: Das Gesetz über Markenschutz. — Gewerbs⸗ Privilegien. — Jahresbericht der Handels⸗ und Ge⸗ werbekammer für Schwaben und Neuburg (1872 und 1873). — Das bayerische Gewerbemuseum in Nürnberg. — Literaturbericht. — Berichtigung, Klingenfelds Supportstahl betr.
Handels⸗Register.
Ferlin. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 18. Februar 1875 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4633 die hiesige Kommanditgesellschaft in Firma: Allgemeine Prämien⸗ & Renten Bank Stein & Co., Kommanditgesellschaft, vermerkt steht, ist eingetragen: Zu Wien ist eine Zweigniederlassung unterz der Firma „Filiale der Allgemeinen Prämien⸗ und Renten⸗Bank Stein & Co., Kommandit⸗Gesell⸗ schaft“ errichtet. 8 W
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Meyer & Schneider am 1. Januar 1875 begründeten Handelsgesellschaft (jetziges Geschäftslokal: Oranienburgerstraße 75) sind die Kaufleute: 1) Otto Moritz Mever, 2) Friedrich Wilhelm Herrmann Schneider, Beide zu Berlin.
Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 5257]
eingetragen worden.
Der Verlagsbuchhändler Heinrich Julius Wort⸗ mann zu Berlin hat für sein unter der Firma: Heinr. Wortmann'’sche Verlagsbuchhaudl. mit dem Sitze zu Berlin und Zweigniederlassungen zu Breslau und Elberfeld (Firmenregister Nr. 8578) bestehendes Handelsgeschäft dem Heinrich Singer zu Berlin Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter Nr. 3004 eingetragen worden. Berlin, den 18. Februar 1875. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
Braunschweig. Im Handelsregister für Ak⸗ tiengesellschaften Vol. II. Fol. 163 ist bei selbst eingetragenen Firma]
Braunschweiger Walzwerk heute vermerkt, daß an Stelle des aus dem V stande ausgetrefenen Fabrikanten Hermann Feh⸗ land hierseibst Eder Techniker Hermann Michaelis hierselbst als Mitglied des Vorstandes gewählt wor⸗ den. Letzterer ist demnach mit dem zweiten Vor⸗ standsmitgliede, Kaufmann Carl Wahn, hierselbst, kollektiv zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
Braunschweig, den 16. Februar 1875,8. Herzogliches Handelsgericht. V. Bode.
Bromberg. Bekanntmachung. 1 In unser Firmenregister ist unter Nr. 663 die
Firma:
A dolph Lichtenstein mit dem Sitze in Bromberg und als deren Inhaber der Kaufmann Adolph Lichtenstein hierselbst einge⸗ tragen zufolge Verfügung vom 15. am 16. d. Mts.
Bromberg, den 15. Februar 1875.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Bromberg. Bekanntmachung.
In unser Gesellschaftsregister ist unter Nr. 91 heut zufolge Verfügung vom 13. Februar 1875 die Firma:
„Quinker und Adolph,
„Zielke’s Nachfolger— mit dem Sitze in Bromberg eingetragen worden.
Die Gesehschafter sind:
1) der Schneidermeister Jeseph Quinker zu Bromberg, 2) der Schneidermeister Amand Adolph ebenda.
Bromberg, den 16. Februar 1875.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Cassel. Nr. 317. Die Firma Friedrich Schnell dahier ist erloschen laut Anzeige vm 6. 8 Fo Eingetragen am 12. Februar 1875.
Nr. 147. Laut Anzeige vom 13. d. M. ist der Viehhändler Höli Löbenstein von Datterode, jetzt zu Eschwege, Inhaber der Firma Höli Löbenstein zu Eschwege. 8
Eingetragen am 15. Februar 1875. Nr. 14. Die Firma Carl Eigenbrodt dahier, deren Inhaher der Kaufmann Carl Eigenbrodt 41 zu Weh heiden ist it . hier nach Wehl⸗ eiden, Wilhelmshöher Allee Nr. 114 Anzeige vom 12. 8. M. Eingeiragen Cassel, am 15. Februar 1875. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Schultheis.
“
“ Bekauntmachung. In unser Firmenregister ist sub Nr. 78 die Firma „R. Przibill“
sn Cosel und als deren Inhaber der Kaufmann
udolph Przibill zufolge Verfügung vom 13. Fe⸗: bruar c. am 14. Februar c. eingetragen worden.
Cosel, den 14. Februar 1875.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Cotthus. Bekanntmachung.
““ 8 Gesellschaftsregister ist heute unter
Firma der Gesellschaft: Broeßke & Schulz. Sitz der Gesellschaft: “ C “ Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschafter sind: fe ¹) der Maurermeister Paul Carl Robert Broeßke, 2) der Architekt Carl Heinrich Ewald Schulz zu Cottbus. Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1875 be⸗ gonnen. eingetragen worden. Cottbus, den 15. Februar 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 8 11
Königliches Kreisgericht zu Duisburg. gersegt † „Die dem Kaufmann C für die Firma Ludw. S theilte, unter Nr. 26 de tragene, Prokura ist am Glogau. Bekanntmachung.
Unter Nr. 311 unseres Firmenregisters ist heut Karl Heymann zu Glogau als Inhaber der Firma
Duisburg.
„Speditionsgeschäft Karl Heymann“ daselbst eingetragen worden. Glogan, den 12. Februar 1875. (à Cto. 732/2 IV.) Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
Graudenz. Heute ist in unser Firmenregister unter Nr. 271 eingetragen, daß der re wohnhafte Kaufmann Caspar Hirschfeld hierselbst, eine Zweigniederlassung seiner in Bromberg unter der Firma C. Hirschfeld (Nr. 497 des dortigen Firmenregisters) bestehenden Handlung errichtet hat. Graudenz, den 13. Februar 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Manau. In Sachen des J. A. Stein zu Offen⸗ bach Klägers und Widerverklagten Hfa. Gottfried Fischer und C. F. A. Schultheis zu Born⸗ heim Verklagte und Widerkläger wegen Vertrags⸗ erfüllung ist nach Verfügung vom 3. Februar d. .2 in das Handelsregister eingetragen worden, daß nach rechtskräftigem Erkenntniß vom 25. November 1874 die Ausschließung des Klägers und Widerverklagten aus der unter der Firma C. Schultheis & Co. in Bockenheim zum Handelsregister angemeldeten Handelsgesellschaft mit den Verklagten und Wider⸗ klägern ausgesprochen worden ist. 8 Königliches Kreisgericht zu Hanau Müller.
ELoetzen. Bekanntmachun b hu“ Auf Verfügung von heute ist in unser Genossen⸗ schaftsregister unter Nr. 3 als neue Genossen
„Loetzener Kredit⸗Gesellschaft Eingetragene Genossenschaft.“ mit dem Sitz in Loetzen eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datirt vom 10. Ja⸗ nuar d. J. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Bankgeschäfts Behufs gegenseitiger Bescha ung der im Gewerbe und in der Wirthschaft nöthigen Geldmittel auf gemeinschastlichen Kredit.
Zeitige Vorstandsmitglieder, und zwar für die Zeit bis zum 10. Januar 1876 gewählt, sind: der Kaufmann Rudolph Gauer, erster, der Kaufmann Rudolph Lehmann,
21b der Kommunalkassen⸗Rendant Theodor Schwei⸗ chel, Kassirer, sämmtlich hier. Der Vorstand zeichnet die Firma der Gesellschaft mit Hinzufügung der Namensunterschrift des zeich⸗ nenden Vorstandsmitgliedes. Rechtliche Wirkung für die Gesellschaft hat die Zeichnung indessen nur, wenn sie von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern geschehen ist. Die Bekanntmachungen und Erlasse in Gesell⸗ schaftsangelegenheiten ergehen unter deren Firma und werden von mindestens zwei Vorstandsmitglie⸗ dern unterges hmet. Zur Verö entlichung der Bekanntmachungen ist das Loetzener Kreisblatt bestimmt.
zweiter