KreisschulꝛKommission an Großbritannien und Irland. London, 20 Februar
(L. A. C.) Die Königin wird den ü . - r neue D 1 zufolge — der Prinzessin Benreh “ 3. assen, um nach Windsor zurückzukeh inz Leopolds Genesung ist so weit vorgeschtitten, Hr er ee Lnn⸗
letzter Woche im Stande war sei
sein Krankenzimme 1 ö
und es mit einem andern zu ve riauschen. 5 r zu verlassen 1“ bis ihr über diesen Schritt Aufklärungen er⸗ ind. 8
— Die Bereitwilligkeit der englisch iwilli “ 58 glischen Freiwilligen othfalle ohne Weiteres auszurücken, soll nun, wie es beu und 1 ;s St. Petersburg, 21. Fe⸗ uar. as „Journal de St. P.“ meldet den am 16. Feb r 8 ruar
heißt, in Kurzem auf die Prob sh
eißt 8 e gestellt werden. An ei
geheim zu haltenden bestimmten Ta I Mi T
vheimn zu gimmten Tage und zu einer gewissen München erfolgten Tod des Geheimra
Stunde wird der Generalmarsch in jeder Stadt in England se Hofmeisters Karl von Pe et n E1“ nach und nach als Vize⸗Konsul in Danzig, als Legationssekretär
schlagen werden, und das Resultat wird di
3 erden, und das d at wird die von der Regier
gewünschte Informati iof 1 degierung; — - n
chte I nation liefern, nämlich, welche Anzahl von Frei⸗ in Lissabon, Brüssel und Berlin. Im Jahre 1865 zum Geschäftsträger in Weimar ernannt, wurde er ein Jahr
willigen plötzli “ ““ . “ später als Direktor der Kanzlei d
or der Kanzlei des Ministeriums der auswä⸗
är⸗
kann. — Die für das Albert⸗Denkmal im Hydepark bestimmte tigen Angelegenheiten nach St. Petersburg ber Posten er bis zu seinem Tode bekleidete 1“
Statue des Prinzen 2 ; zen Albert ist nunmehr e 1 gegossen worden. Das Modell war hr erfolgreich 1— 8 “ ar das Werk des kürzlich ver⸗ „— Die „St. Pet. Ztg.“ enthält ü⸗ . 8 “ haues Foley. — Die Kosten des auf Sea in Chiwa hgerde efa hhts hätt über die Lage der Dinge find dem zu errichtenden nationalen Opernhauses „Vom Amu.Darja läßt sich die „Türk. Ztg. schreiben, daß 1“ 88 “ Pfd. Sterl. veranschlagt. nemn. rechten Flußufer Ales still und feiedlich ist, während 819 .3 . dge 8 81 3⸗Ministers Ee. — 90 ene A 8 11“ 1 8 das dem Parlament des vAX“ — 88 scheint, seine bönsen d herschta Da8, hancheChima verlebt. Sceigt die spanischen Streftkraste örenn Fen. e Cohc⸗ zeigt, daß die Einkünfte des abgelauf ; urde, atz gegriffen und keiner der Unterth⸗ 6 aub haben dort Kämpfe stattgefunden, und in einem Gefecht mit der 1296,emeifelte 6 G enen Jahres 24,2 ““ nterthanen des Chans kann sich sie n8 N g „und in einem Gefecht mit den Cubanern u Borge desfen 1 Anteeben; 23,400,000 Dolars bein00 0 ““ anscheinend davon übver, ugt,icher Bonale; bei Manacas wurden auf spanischer Seike 130 aer Fc n ein Ueberschuß von 200, verblei nd jdet sich nar sennen unruhigen Unterthanen fertig werden k⸗ 8 Für das Zahr 1875/76 find die Ce kng a agc ce. d. a “ er demn Einfiuß dieer Reberzengung, Afrika. Aus der Capstadt meldet die „A. A. C.“: 8 ¹¼ affnen, 0 trã t die 2 zfüh , 7 1 8 V 4 1 5 uU be⸗ 1 1 F gesetz un mit ei gen esb⸗ 1. 7 gt die Ausführung dieses Beschlusses, wie Alles, was irgendwo in der Capkolonie ““ Eedroseen en
85 8 9 C 2 ½ Million. Die 8 s 1⸗ rT last der öffentlichen 89 chuld hat sich in Folge des vortheilhaft 1 e ha unt 1 immt, e Ch te 2— (bheit un bleibt 594 ) ‚beh upten it U ie i s h 5 88 8₰ D m. arakter der Da heit 1 d al er 1 hor „ 0 n eschehen. onne, da das
Leistungen der Anstalt durch die geordnet. 8 — In der Sitzung der Stadtverordneten⸗Versamm⸗ lung am 18. Februar handelte es sich um den Austrag der alten Streitfrage, ob das Octroi beizubehalten sei oder nicht.
Die Abstimmung ergab Verwerfung des Antrags auf Wegfall
des Octrois mit 23 gegen 11 Stimmen.
— Wie man der „Köln. Ztg.“ schreibt, sind, trotz der höchst ungünstigen Witterung, an den Festungsbauten in Mainz
die Erdarbeiten nicht ganz unterbrochen worden. Nachdem kürzea⸗ lich auch das letzte Privatgrundstück um einen bedeutenden Preis
in den Besitz der Fortifikation übergegangen und dasselbe ge⸗ räumt ist, ist das letzte Hinderniß beseitigt, welches den voll ständigen Schluß der neuen Umwallung verzögerte und nament⸗
lich den rascheren Betrieb der Arbeiten an, den bedeutenderen Werken der Ueberschwemmungswerke der Nordseite sehr be⸗ einträchtigee. Die herannahende Bauzeit wird mit er⸗ höhter Bauthätigkeit ausgefüllt werden. An der König⸗ lichen Konservenfabrik schreiten die Arbeiten stets vorwärts und nun ist auch der Bebauungsplan der Neustadt höheren Orts genehmigt und in diesen Tagen der städtischen Behörde wieder zugestellt worden. Die Vorarbeiten zur Ausführung derselben werden sofort beginnen und zunächst das größten Theils
in dem ehemaligen zweiten Rayon liegende ehemalige, nun der Stadt gehörige Festungsgebiet parzellirt und zum Verkauf aus⸗ gesetzt werden. Gleichzeitig ist die Umführung der Eisenbahn durch die Festung sowohl in der Linie als auch der Entschädi⸗ gung festgestellt und sind die betreffenden Verhandlungen vorerst soweit abgeschlossen, daß noch die Zustimmung der Generalversamm⸗ lung der Ludwigsbahn und die Genehmigung der oberen Militär⸗
kanzler⸗Amts) durch die Bundesregierungen ermächtigt worden sei, von jetzt ab Realschülern, welche das Zeugniß der Reife besitzen, die Berechtigung zum Studium der Medizin, zur Meldung für alle medizinischen Prüfungen und zur Nieder⸗ lassung in allen Staaten des Deutschen Reichs zu ertheilen. Diese Angabe entbehrt jeder thatsächlichen Begründung.
— Die Gesammtstrafe für die wiederholte un⸗ befugte Vornahme geistlicher Amtshandlungen Sei⸗ 1) in dem Lehrplane der neuen landwirthschaftlichen Mittel⸗ eines Zö “ 8— “ chulen die Aenderung zu treffen, daß neben der deutschen nicht zwei Erkenntniß de EEEäö 9 8 8 e Sp so even Alische oder Maß von 100 Thlrn. übersteigen. — Der Vikar H. wurde vom sene⸗ CAA1A8* Kreisgericht zu P. wegen wiederholter unbefugter Vornahme anzösische; ₰4 8 2 2 — 8 v) per dem Reichskanzler⸗Amte die Berechtigung zur Ertheilung geistlicher Amtshandlungen in 13 resp. 6 Fällen zu 130 Thlr. der Quglifikation für den einjährigen Dienst den landwirthschaft. Geldstrafe, im Unvermögensfalle zu fünf Wochen Gefängniß und zu lichen Mittelschulen auch nach der obigen Aenderung des Lehrplanes 60 Thlr. Geldstrafe, im Unvermögensfalle zu 12 Tagen Gefängniß zu sichern. 1u“ 6— verurtheilt. Dieses Urtheil wurde in zweiter Instanz bestätigt und Abg. Dr. Virchow sprach sich in längerer Rede dafür aus, die dagegen eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten, in
Der die landwirthschaftlichen Lehranstalten höherer Ordnung mit den welcher er sich auf §. 23 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 („Wer geistliche 1“ in einem Amte übernimmt,
Universitäten zu vereinigen, 1— Sinne “ der Abg. Parisius, der besonders die gestrigen Ausfüh⸗ welches ihm den Vorschriften der §§. 1 bis 3 zuwider übertragen rungen des Ministers für landwirthschaftliche Angelegenheiten “ ist, wird vrsch 1“ zu 100 Thlr. bestraft.“*), angriff. Der Staats⸗Minister Dr. Friedenthal nahm berief, zurückgewiesen. „Die Beschwerde ist“, wie das Erkenntniß darauf das Wort, um die Angriffe der Abgg. Dr. Virchow und des Ober⸗Tribunals ausführt, „nicht begründet, da auf den fest⸗ Parisius zurückzuweisen. Der Regierungskommissarius Landes⸗ gestellten Thatbestand das Gesetz richtig angewendet worden is, bkonomie⸗Rath Thiel wandte sich demnächst gegen die Ausstellungen insbesondere bei der hier vorliegenden Feststellung einer Mehr⸗ des Abg. Parisius, der die gestern angeführten Zahlen als nicht zu⸗ heit selbständiger Delikte, die gesetziichen Bestimmungen über die treffend bezeichnet hatte, und gab einige nähere Details der Zahlen. Realkonkurrenz Anwendung finden.“
— Die in der preußischen Kriminalordnung gegebenen Vor⸗
Hierauf wurde der Antrag des Abg. Dr. v. Sybel angenommen, schriften über den Zeugenzwang bei Verbrechen erstreckt sich, nach
da auch dem Fürsten Karl von Rumänien ei ten ein Schr. 8 dan ” Thronbesteigung des Königs Alfons 2.. 8. 8 chen Regierung zugestellt ist. Die Pforte erblickt darin eine nerkennung der Souveränetät Rumäniens und wird mit d neuen spanischen Regierung nicht eher in diplomatische Be⸗
eine Kommission von 14 Mitgliedern zu verweisen, welchem An⸗ trage das Haus beitrat. .
Dann wurde die gestern abgebrochene zweite Berathung des Etats des Ministeriums für die landwirthschaft⸗ lichen Angelegenheiten (S. Nr. 45 d. Bl.) und zwar des Kapitels 107: Landwirthschaftliche Lehranstalten fortgesetzt. Zu diesem Kapitel lag folgender Antrag des Abg. Dr. von Sybel
vor: Die Königliche Staatsregierung aufzufordern,
sind angewiesen worden, sich auszurü fic zurüsten, um am 1. Mai ei Seemessungs⸗Expedition antreten zu können.
Amerika. Aus Washin ’1 gton wird unterm 18.
ne Kabel gemeldet: Die Aussichten der Tarifbill haben 88 ge Das Finanzcomité ist übereingekommen, Whisky mit 2 ge per Gallon, und im Inlande fabrizirte Cigarren mit 88 . n9 per Tausend Stück zu besteuern. Der Senat hat eso ution angenommen, welche die Wiederaufnahme der
““ in klingender Münze in 1879 begünstigt. Auf der Fhe von Hanfat tie9 eim Eisfloß von einer Länge von 50 Meilen. Der Chesapeake ist zugefr . e in 6 Faüfa bvereglossit — z Feeun und der Potomac
— Präsident Grant hat eine Extrasession des S
n ½ 2 enats Pe gen 5. 15 zur Erledigung von Exekutivgeschäften ee Sen. 888 er Senat hat sich mit 39 gegen 32 Stimmen ge⸗ v Nr. Pinchbeck zuzulassen, da die Gesetzlichkeit seiner
ah für Lonisiana angefochten worden ist. b T Journale veröffentlichen folgende Depesche
„Die cubanischen s ri Cincovillas vor,
in dem Distrikt
Tit. 1 sowie auch die folgenden Titel des Kap. 107 genehmigt. Bei Kap. 108 (Thierarzneischulen und Veterinärwesen) sprach
zunächst der Abg. Frentzel, welcher sich darüber beschwerte, daß man den Thierarzneischulen und dem Veterinärwesen nicht die gebührende Aufmerksamkeit schenke. Der Staats⸗Minister Dr. Friedenthal anerkannte, daß man eines tüchtig durch⸗ gebildeten Beamtenstandes an den Thierarzneischulen bedürfe; eine Gehaltserhöhung der Beamten sei auch bereits in Aussicht genommen, bis jetzt aber nicht möglich gewesen. Auch darüber seien schon Erhebungen angestellt, in wiefern die Ansprüche an die Qualifikation der Thierärzte zu steigern seien. Die Einrich⸗ tung einer Centralstelle für das Veterinärwesen werde baldigst erfolgen. Die sämmtlichen Titel des Kap. 108 wurden hierauf genehmigt. (Schluß des Blattes.)
— Das Reichsgesetz vom 6. Februar d. J. über die Be⸗ urkundung des Personenstandes und die Eheschließung enthält das materielle Eheschließungsrecht nicht vollständig erschöpfend, es verweist vielmehr den Standesbeamten auf eine Reihe lan⸗ desrechtlicher Vorschriften. Es sind dies 1) die bestehen⸗ den Vorschriften der Einzelstaaten a. über die Wirksamkeit einer Vormundschaftsbehörde oder eines Familienraths bei Ertheilung des Ehekonsenses; b. über die vor der Eheschließung erforderliche
Nachweisung, Auseinandersetzung oder Sicherstellung des Ver⸗ mögens; c. über die zur Ehe der Landesbeamten und der Aus⸗ länder erforderliche Erlaubniß, sowie 2) die in Ausführung des Reichsgesetzes von den Landesregierungen zu erlassenden Vorschriften über die Zuständigkeit in Dispensationsangelegen⸗ heiten. Mit diesen Bestimmungen hat sich der Standesbeamte bekannt zu machen, und es wird nothwendig, den Standes⸗ beamten als Ergänzung des Reichsgesetzes eine auf amtlichen Grundlagen beruhende Zusammenstellung des in den ge⸗ dachten Richtungen von ihnen anzuwendenden vielfach zerstreuten Rechtes in die Hand zu geben.
Der Geheime Justiz⸗Rath Dr. Stölzel, welcher im vorigen Jahre eine analoge Schrift für Preußen besorgte, hat es über⸗ nommen, nach amtlichen Quellen eine solche Zusammenstellung für
das Deutsche Reich zu liefern. Dieselbe 38 das gesammte materielle;
Eheschließungsrecht umfassen und wird fertig gestellt werden, sobald die nöthigen amtlichen Berichte eingegangen und die in Betreff der Dispensationen zu erwartenden Bestimmungen getroffen sind. Um jedoch den preußischen Standesbeamten die nöthige Anlei⸗ tung über das Verhältniß dieses Rechtes zu dem bisherigen Rechte möglichst bald zu bieten, soll als erstes Heft der beab⸗ sichtigten Schrift das nun für Preußen gültige Reichs⸗ und Landes⸗Eheschließungsrecht mit einleitenden und erläu⸗ ternden Bemerkungen sofort bei Franz Vahlen hierselbst erscheinen.
— Nach dem soeben erschienenen Jahresbericht über das Central⸗Handelsregister für das Deutsche Reich 1874 ist dieses Blatt neben den Lokal⸗ bezw. Landes⸗Publi⸗ kationsorganen in folgenden Staaten zum obligatorischen Publi⸗ kationsorgan für alle Handelsregister⸗Einträge bestimmt worden: Preußen, Lauenburg, Königreich Sachsen, Sachsen⸗Meiningen⸗ Eisenach, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen⸗Coburg, Schwarz⸗ burg⸗Sondershausen und Rudolstadt, Waldeck, Reuß jüngere Linie, Schaumburg⸗Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen, Hamburg.
In folgenden Staaten gilt das Central⸗Handelsregister für einzelne Gerichtsbezirke oder für gewisse Klassen von Eintragungen als obligatorisches Publikationsorgan, für andere als fakultatives: Hessen, Mecklenburg⸗Schwerin und Strelitz, Sachsen⸗Meiningen, Sachsen⸗Altenburg, Sachsen⸗Gotha und im Reichsland Elsaß⸗ Lothringen.
Fakultativ eingeführt ist das Central⸗Handelsregister in Bayern, Württemberg, Baden, Anhalt, Reuß ä. L.
Wir können noch hinzufügen, daß der mecklenburgische Landtag auf Antrag der Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen Regierung inzwischen die obligatorische Einführung des Central⸗ Handelsregisters für alle Handelsregister⸗Einträge in Mecklenburg genehmigt hat. Auch mit der Herzoglich anhaltischen Regierung sind die Verhandlungen soweit gediehen, daß die Publikation der sämmtlichen Eintragungen aus dem Herzogthum Anhalt binnen Kurzem im Centralorgan erfolgen wird.
Wenn somit in dem Jahresbericht die Hoffnung ausge⸗ sprochen ist, daß der obligatorische Geltungsbereich des Central⸗ Handelsregisters, welcher beim Schlusse des Jahres 29,322,709 Einwohner oder 73,8 Prozent der Bevölkerung des Deutschen Reichs umfaßte, sich bald auf noch mehr Staaten erstrecken werde, so ist diese Hoffnung schon jetzt theilweis in Erfüllung
egangen. Es ist daher auch die Erwartung berechtigt, daß sich pätestens mit dem Inkrafttreten des revidirten Handelsgesetzbuchs der obligatorische Geltungsbereich des Central⸗Handelsregisters auf das ganze Deutsche Reich erweitern wird. Daß eine der⸗ artige Centralisation ein Bedürfniß ist, beweist die Thatsache, daß im Jahre 1874 bereits über 24,000 Firmen oder Prokuren in dem Centralorgan verlautbart worden sind. Der Jahres⸗ bericht weist überdies nach, wie auch anderweitig das Be⸗ dürfniß centraler Publikationen auf dem kommerziellen Gebiet hervorgetreten und wie dessen Befriedigung durch das Central⸗ Handelsregister angebahnt worden ist.
— Aus dem „Central⸗Organ für das Realschulwesen“
einer Entscheidung des Ober⸗Tribunals vom 27. Januar cr., auf alle strafbaren Handlungen (Verbrechen, Vergehen, Ueber⸗ tretungen). Denn nach der Terminologie der Kriminalordnung und des Allgemeinen Landrechts umfaßt der Begriff: Verbrechen — „alle strafbaren Handlungen.“ schied das Ober⸗Tribunal, daß §. 313 Nr. 3 der Kriminalord⸗ nung, Zeugniß zur Entdeckung eines Geheimnisses verweigern kann, wenn Schaden erleidet, auf den Geistlichen keine Anwendung findet, da das geistliche Amt nicht mit einer Kunst oder einem Gewerbe in Parallele gestellt werden kann und von der Entdeckung technischer Geheimnisse, wie sie der Gesetzgeber im §. 313 Nr. 3 der Kri⸗ minalordnung im Auge hat, Rede ist.
vorgeladenen Zeugen derjenige sein könnte, gegen welchen das Strafverfahren gerichtet ist,
— In derselben Sache ent⸗
nach welchem ein Künstler und Gewerbetreibender das
er dadurch in seiner Kunst oder Gewerbe einen
beim geistlichen Amt nicht die
— Die bloße Möglichkeit, daß ein naher Anverwandter des
genügt, nach einer Entscheidung des Ober⸗Tribunals vom 27. Januar cr., nicht, um die Ver⸗ weigerung des Zeugnisses zu begründen.
(W. T. B.) Zur Feier des Geburtstages Washingtons hatte der Gesandte der Vereinigten Staaten von Nordamerika, Mr. Bancroft Davis, gestern Abend eine größere Gesellschaft in das hiesige amerikanische Gesandtschafts⸗Hötel ge⸗ laden. Anwesend waren preußische Staats⸗Minister, Mitglieder des diplomatischen Corps, die vornehmsten Professoren der hiesi⸗ gen Universität mit ihren Familien, sowie viele Mitglieder des preußischen Landtages und eine große Anzahl hier wohnender amerikanischer Staatsangehöriger. Bei dem in dem Haupt⸗ empfangssaale stattgehabten Souper wurden Toaste ausgebracht auf den Deutschen Kaiser und den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Nordarerika, welche mit großem Enthusiasmus aufgenommen wurden.
— Der Ober⸗Prüsident von Elsaß⸗Lothringen, von Möller, hat sich gestern Abend nach Straßburg zurückbegeben.
Posen, 22. Februar. (W. T. B.) Der Weihbischof Janiszewski ist am Sonnabend, den 20. d. M., aus der Haft in Koszmyn entlassen und auf Anordnung des Ober⸗Präsidenten aus den Provinzen Posen, Preußen, Schlesien und dem Regie⸗ rungsbezirk Frankfurt a. O. ausgewiesen und bereits über die Grenze dieser Bezirke gebracht worden.
— Der General⸗Major Graf von Roedern, Comman⸗ deur der 4. Kavallerie⸗Brigade, ist mit Urlaub von Bromberg hier eingetroffen, ebenso der General⸗Major Jungé, Comman⸗ deur der 1. Feld⸗Artillerie⸗Brigade, von Königsberg i. Pr. — Der General⸗Major von Krosigk, Commandeur der 1. Garde⸗ Kavallerie⸗Brigade, hat sich mit Urlaub nach Halle a. S. be⸗
geben.
Bayern. München, 21. Februar. Se. Majestät der König hat, dem „Corr. v. u. f. D.“ zufolge, unterm 17. d. M. genehmigt, daß für die Folge das General⸗Sekretariat des Kriegs⸗Ministeriums die Bezeichnung „Centralabtheilung des Kriegs⸗Ministeriums“ zu führen habe und daß als Chef dieser Abtheilung ein Stabs⸗Offizier mit dem Range und den Kompetenzen eines Rehziments⸗Commandeurs aufgestellt werde. Se. Majestät hat den Major und Referenten Fr. Schinner, bisherigen Adjutanten des Kriegs⸗Ministers, mit der Wahrnehmung der Funktion eines Chefs der genannten Ab⸗ theilung beauftragt.
Hessen. Darmstadt, 19. Februar. (Fr. J) In der am 17. d. M. abgehaltenen ordentlichen Generalversammlung der bei der Forst⸗Wittwenkasse Betheiligten, zu welcher sich, wie früher erwähnt, beinahe sämmtliche Forstmeister und Ober⸗ förster eingefunden hatten, wurde die in Aussicht genommene Erhöhung der Gehalte und der Einlagen und zwar dahin, daß die Gehalte auf 400 Fl. bezw. 545 Fl. erhöht werden, be⸗ schlossen. Auch soll eine entsprechende Nachzahlung für 1873 und 1874 erfolgen.
— Nach Artikel 28 des neuen Volksschulgesetzes können Privat⸗Unterrichts⸗Anstalten, deren Besuch von dem Besuche der öffentlichen Volksschulen entbinden soll, nur mit Genehmigung der obersten Schulbehörde errichtet werden, und es dürfen dabei nur Lehrer oder Lehrerinnen, welche diese Behörde nach Kenntnissen und Sittlichkeit für befähigt erkannt hat, an⸗ gestellt sein. Von jedem Wechsel im Lehrerpersonal, im Lehr⸗ plan und Schullokal ist der Behörde vor dessen Eintritt Anzeige zu machen. Die Anstalten stehen zunächst unter der Aufsicht der Kreisschul⸗Kommissionen und können bei Renitenz geschlossen werden. Neuerdings hat nun das Ministerium des Innern auf Grund jenes Artikels die genauesten statistischen Erhebungen über die dermalen bestehenden Privat⸗Unterrichts⸗Anstalten be⸗ züglich der Unternehmer, der ertheilten Erlaubniß, der erstrebten Bildungsziele und der Altersgrenzen der Schüler, bezw. der Schülerinnen, unter Vorlage des Unterrichtsplans, der Zahl der Schüler nach Heimath, Religion u. s. w., der Lehrer und Hülfs⸗
Batail
großhe Hoheit tionen sowie
Nach
Albert wache, lichen
öffentl blieber
lichen
beschä
ersche
Ztg.)
meln
d. I
ist in mehrere Zeitungen die Mittheilung übergegangen, daß der Präsident des Bundesraths (oder der Präsident des Reichs⸗
lehrer nach Name, Alter, Prüfungsnote ꝛc., des Lokals und der
manns v. Nostitz aufgestellt. 1 schienen Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog, der Erb⸗
herzogin und die Prinzessinnen einer Matinée im Saale „Erholung“ in Augenschein, und besuchte Ihre Majestät die Königin Carola namentlich sächsischen Majestäten einem Konzert hiesiger Künstler bei den Erbgroßherzoglichen Herrschaften bei. Morgen früh wird der König zunächst die Kaserne besichtigen.
Bremen,
Sanitätsbehörde, wegen Errichtung eines hauses, die der Senat bereits genehmigt hat. beschloß im Einverständniß mit dem Senat, daß die Errichtung eines ausschließlich zu benutzenden öffentlichen Schlachthauses in Verbindung mit einem Viehmarkte für die dringendes Bedürfniß sei, daß nach dessen Errichtung alles Privatschlachten verboten werden müsse, daß die Baudeputation in Verbindung mit der Sanitätsbehörde zu näheren Vorschlägen beauftragt und ihr für die Ausarbeitung der Pläne ein Betrag von 2000 Mark zu Gebote gestellt werde. Es wurde beschlossen, die Schlachterinnung darüber zu hören.
weiteres Vorgehen, selben Hand wie die der Sanitätsbehörde liegt. ferts Antrag wurde noch dem Senat anheimgegeben, wägen, ob nicht das Schlachthaus als eine städtische Anstalt ab⸗ gesondert von den Staatsbehörden zu verwalten sein werde.
erläßlich ist, hat das Direktorium in seiner heutigen Bung schlossen, daß fortan besagte Fürbitte in das sonn⸗ und festtägliche Kirchengebet in folgender Fassung aufgenommen werden soll:
Wo in französischer Sprache Gottesdienst gehalten wird, gende Formel zu gebrauchen:
behörde einzuholen bleibt.
Mecklenburg. Dem Landtage ist am 18. ein schwe⸗ rinsches Reskript zugegangen, welches über den diesseitigen An⸗ theil an der französischen Kriegskontrribution Mittheilung macht. Derselbe wird sich unter Hinzurechnung der inzwischen eingenommenen Zinsen Johannis d. J. auf 7,074,000 ℳ be⸗ laufen. Nach dem Vorschlage der Regierung sollen davon ver⸗ wendet werden: 1,200,000 ℳ zur Unterstützung des Schul⸗ wesens in den Landstädten und den ritterschaftlichen Flecken. 450,000 ℳ zum Bau eines Museums, 400,000 ℳ zum Bau eines Gebäudes für die medizinischen Institute der Universität zu Rostock und 1,040,000 ℳ für die Erweiterung der Irrenheil⸗ anstalt zu Sachsenberg. Dies würde einen Gesammtbetrag von 3,090,000 ℳ ergeben, so daß noch 3,984,000 ℳ zu ander⸗ weitigen Zwecken verfügbar bleiben würden.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 21. Februar. Zum Empfange Ihrer Majestäten des Königs und der Kö⸗ nigin von Sachsen waren gestern Nachmittag auf dem ge⸗ schmückten Bahnhofe die Hofstaaten des Großherzoglichen Hofes, das Offiziercorps des 1. Bataillons des 5. Thüringischen Infan⸗ terie⸗Regiments Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) versammelt, auf dem Perron die Regimentsmusik und eine Compagnie des
lons als Ehrenwache unter dem Kommando des Haupt⸗ Kurz vor Ankunft des Zuges er⸗
Ihre Königliche die Großherzogin ist durch katarrhalische Affek⸗ gezwungen, die frische Luft zu vermeiden —,
Ihre Hoheiten die Prinzessinnen Marie und Elisabeth.
den Begrüßungen besichtigte Se. Majestät der König mit Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog die Ehren⸗ worauf sich die Höchsten Herrschaften mit Ihren König⸗
Gästen in das Schloß begaben, welches ebenso wie einige
iche Gebäude im Flaggenschmuck prangte. Nach der Tafel
1 Ihre Majestäten und die Großherzoglichen Herrschaften
rzog und die Erbgroßherzogin —
im engern Familienkreise vereinigt und begaben sich später in das Hoftheater.
Heute (Sonntag) früh, nachdem Ihre Majestäten die Messe gehört, wohnten Allerhöchstdieselben und Ihre König⸗
Hoheiten der Großherzog, der Erbgroßherzog, die er bei. Später nahmen die hohen Gäste die Stadt
Abends wohnten die
auch das Schillerhaus.
18. Februar. (H. N.) Die Bürgerschaft mit den vorläufigen Anträgen der öffentlichen Schlacht⸗ Die Bürgerschaft
ftigte sich gestern
Stadt Bremen ein
Der schließliche Bau int deshalb schon gesichert und ebenso ein rasches da die Leitung der Baudeputation in der⸗ Auf H. Schaf⸗ zu er⸗
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 20. Februar. (Straßb. Das Amtsblatt des Direktoriums der Kirche Augsburg⸗
Konfession veröffentlicht folgendes Cirkular an die Pfarrer:
Straßburg, den 9. Februar 1875.
Da zur Zeit bei der Fürbitte für die Obrigkeit verschiedene For⸗
im Gebrauch stehen und Einförmigkeit in dieser Hinsicht un⸗
Sitzung be⸗
Segne und schütze das Deutsche Reich und unsern Kaiser Wilhelm! Segne und schütze unser theures Elsaß⸗Lothringen und alle unsere Obrigkeiten! it fol
ist fol⸗
Protège, Seigneur, l'Empire allemand! Protège et bén is -Empereur Guillaume! Sois avec notre chère Alsace-Lorraine et bénis toutes nos autorités!
Indem wir diese Beschlußnahme den Herren Pfarrern hiermit zur Kenntniß bringen, ordnen wir an, daß derselben, vom
28. Februar
. ab, Folge geleistet werde. 8 1 . Der Präsident des Direktoriums:
Kratz.
Resultats der letzten Anleihe um nur 180,000 Dollars vergrößert
Frankreich. Versailles, 22 F . Vers s, 22. Februar. National 8C“ ereathen Sthan wurde der Bericht der . nellen K. ission, welcher sich gegen den Wall Gesetzentwurf aussprich e Di G t öt, verlesen. Die Versamml darauf, trotz der Opposition d Eö“ auf er Rechten, sofort in die Dis⸗ kussion des Wallonschen Entm LE1“ 10. Entwurfes einzutreten. Der Iu “ Gesetzentwurfs wurde schließlich 8 422 gegen 51 Stimmen a 8 ie Sitz darauf vertagt. ngenommen. Die Sitzung wurde Die Majorität bestand aus d Die aus den verschiedenen Gru und etwa 80 Mitgliedern des htsden Cenit ehs “ sich ö. die Herzöge von Broglie ind von L ffret⸗Pasquier, der Prinz von Joinville und 2 1 “ Louis Blanc, Quinet arodet und außer ihr au id Thiers enthielten — 1“ h ch Grevy und Thiers enthielten sich Das Gesetz über die Exekuti 2. über Exekutivgewalt ist zur soforti Berathung nach Erledigung des Senatsgesetzes a bse hgae
ordnung der Nationalversammlung gestellt worden.
Spanien. Das berei ö öni ien. 1s bereits er — in Bezug auf das Söö 1 pflichtgetreuen, die Bestrafung der pfli ldater g — ichtverge S en be ftehlt, lautet, wie folgt: v ien 1 iärischer Ehre und Disziplin solcher Gestalt i eere zur Geltung gelangen, daß kei ndie ; Beltung gelange aß keine verdienstvolle Handlung elohnung, keine in irgend welche Bezi “ - . ergend welcher Beziehung ehrlose T b bührende Strafe bleibe 9 S seste EE ude so hat Se. Majestät d das Schreib Ew. Excellenz von dem heuti 1““ gw. E zeutigen Tage (an den Kriegs⸗Mini 568 5 ; zer 6 58 8* Mini 2 Peenr am 3. d. beim Angriff ber rinister ge ande die am meisten vorgeschobenen Pofitionen des te Esquinza und die Ortschaften Alloz, Lacar 89 Lorca 8 Meonte niß E11“ G Lefaßt: 1) Ew. Excellenz möge den Feldmarscha von Ramon Fajardo e Jzquirdo sowi marf Do F Izqui ie an all sene, Obersten, Offiziere und Soldaten, vesne be 14“ von Lorca in Ihrer Nähe kämpften Ee EE11“ Waffenruhm so hell strahlte, wissen lassen, daß E11.“ beölste CC über ihr edles und tapfercs Benehmen w. Excellenz möge sofort über die beste un 9 J„ 1 5683 8 2 8 Belohnung des genannten Generals, der Obersten Offilerd “ “ vierzig Soldaten eingehende Vorschläge machen und dieselben Sr. Majestät zur Begutachtun zusenden. 3) Desgleichen wolle Ew. Exeelle E“ zusenden. H v. Excellenz Vorschläge mache über Geecere Auszeichnungen, die dem ResergeBareinas N chan 1n Compagnien des Regiments Nr. 4 und einer Ingenieur⸗Ab⸗ bheilumg sukommen sollen, weil dieselben Gelegenheit fanden sich bei er Vertheidigung der Verschanzungen des Monte Esquinza gegen überlegenen Feind in verzweifeltem Kampfe mit der blan⸗ “ hervorragender Weise auszuzeichnen. 3) Seines Amtes 29 “ unter Vorbehalt des Ergebnisses, welches das einzulei⸗ benge ee Fliche Verfahren ergeben wird, der Kommandant des E““ Valencia, D. Fedrico Rodriguez Mvya, welcher Art seiner Pflicht, welche seine Stellung und seine
der
8 1 19 48 1“ Turkmenenbander en, nach allen Richtungen im Chanat her sschließli ha 8 um, aus 3 vmn zu “ beslslben sind stark ehn i 49 b allen. Nach offiziellen Nachrichten w ie Jomu den gesonnen, bis zum Spätherb ee“ n gesonnen, bie erbst die Bewohner des linken Ufer⸗ E“ im Winter, wenn der Amu⸗Darja ’“ Fö . kommen, um über unsere Untert 88 ufallen.⸗ Au im transkaspischen Militär⸗ “ Atreiben sich turkmenische⸗ Räuberbischen ln e esh.e e 19. Krafinswoder und Peter⸗Alexandrowsl Uit keineswegs gefahrlos. Das beweist die im Oktob fallen lst 9. b as bem e im Oktober vorgefallene 8 1“ durch den Ochal- Lrhffalrne nur 38 2 on Krassnowodsk entfernt. 2 Compagnien und 20 saken, die den Räubern nachgesandt ee achgese vwurden, konnten sie t einhol und sie brachten ihren Raub str ch ih Re ungestraft in Sicherheit. Es sich die Oase Chiwa mit den angr ee“ „. — 1 angrenzenden Steppen faktisch i “ turkmenischer Räuber, die ohne Eree genster af . schen b schwerlich werden zur Ruhe gebracht werden können 88 „Journal de St. Petersbourg“ veröffentlicht den ftnnont üs 5 bereits erwähnten Gesetzentwurfes, welcher be⸗ 8 „ die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und nehmer, sowie zwischen Herrschaft und Dienst⸗ 85 Fegee Danach zerfällt der Entwurf in 10 Titel mit 8 2 graphen, welche das gesammte einschlägige Material n Kreis ihrer Bestimmungen ziehen. .“ ö die Heranziehung solcher Kinder zur Fabrik⸗ ““ 1 h6 ca cse hens ahr ech echer vollendet haben, und tatu Aiche Arbeiten gewisse Ausnahmsfälle. Minder fährige, verheirathete Frauen, oder i Wich hängigkeitsverhält⸗ ihrige, verheirathete F er in staatlichem Abhängigkeitsverhä niß stehende Personen sollen nich C1 nif erson ht ohne Einwilligung der k ten Instanz zur Arbeit her ngezogen w E“ Instanz zur Arbeit heran erden. Titel 2 handelt von dem Ab⸗ ““ unter anderem den ehr aulh n Arveitsbuüchern, ohne ihn jedoch obligatorisch zu machen. Aus de Pit⸗ veelcher 8 dh der Arbeütskontrakte ist .8 orzuheben, der eine fünf nach einander folgende Tage wäh⸗ dende Frbesssetusr Auhg Seitens des Arbeitnehmers gür Wülh 82 §. 39, welcher dem Arbeitgeber un derem das Recht zuspricht, gegen den vertragsbrüchig gewor⸗ 114“ die Kriminalklage anzustrengen. 11“ 8 der Kündigung des Arbeitsvertrages. Als Kündigungsgründe süe egerisee J) cher bd des Arbeiters resp. Verlust bü Threnrechte; 2) sein Eintritt in den Heeresdienst; 3) di Weigerung der zuständigen Behörde, den Paß des Ar eiter⸗ zu “ Pelhe 88 th gerichtliche Entscheidung ein. §. 54 bestimmt, ; Falle des Kontraktbruches der Arbeitgeber dem Arbeiter gleich⸗ wohl 5 ete Paß noch sein Arbeitsbuch vorenihalten vart b Phe.nh er Beides, wenn letzterer gegen ihn klagbar wird, bei dem F cht deponiren. Laut §. 58 hat der Arbeiter das Recht, bei seinem 2 1 von dem Arbeitgeber ein Certifikat zu verlangen; dasselbe sol vnr keinen Umständen vorenthalten werden, wenn er Fit 3 Monate in Arbeit gewesen ist. Titel 8. in welchem d eh Lehrlingsverhältniß die Rede ist, untersagt die Annahme von welche noch nicht 10 Jahre alt sind, als Lehrlinge Der⸗ 8” e s ferner die Dauer der Arbeitszeit und bestimmt, daß sedes 86 tngshes a g zu seiner Legalisirung eines zwischen dem Lehr⸗ 8 den Eltern reip. Vormündern der Lehrlinge abgeschlossenen Vertrages bedarf. Titel 9 bestimmt, daß ein Arbeitskontrakt mit einer Arbeiterassotiation (Artelle), das
„besonders Jomuden
Uniform ihm auferlegten, verga daß iff Feindes in feiger Furcht seinen “ “ nn Königliche Hauptquartier und beträchtliche Streitkräfte sich befander hindurchflichend, erst in Larraga Halt machte. Dieser Offizter soll 6 zum Schlusse des bezüglichen Gerichtsverfahrens einer strengen tfängnißhaft überliefert werden. 4) Unabhängig von dieser Sache dn.n allgemeines Verfahren eingeleitet werden, um die noch unauf⸗ 6 ürten Thatsachen einer Untersuchung zu unterwerfen. Die Offi⸗ sbere 183 6“ schundig befunden werden, sollen je nach dem Grade füül E einer größeren oder geringeren Strafe ver⸗ E “ Feeg. bc sich als feige erwiesen haben, werden von 84 er aus nach Cuba eingeschifft, um dort zwei Jahre über ihre dnungsmäßige Dienstzeit hinaus bei den Fahnen zu bleiben, ohne
varnathe he sel iscten Hafipficht aller Associationstheilnehmer vraussetzt, aß die näheren Abmachungen von einem durch die „Artelle“ ad hoc gewählten Aeltesten vereinbart werden. Die Artelle figurirt als moralische Person; das Fehlen einzelner Mitglieder gilt daher nicht als Kontraktbruch, wenn die Genossen die Arbeit der Fehlenden mit übernehmen. Unter den in Tit. 10 enthaltenen Straf⸗ vestimmungen ist als prinzipiell wichtigste die kriminelle Verfolgun
des Kontraktbruches bereits erwähnt. Die Anreizung zur Arrbeits⸗ einstellung wird mit ein⸗ bis dreimonatlichem Gefängniß vestraft die .“ daran mit drei bis fünfzehntägigem Gefängniß. Kon⸗ heines Feetg Seitens der Dienstboten unterliegen der polizeilichen
Unterschied, ob sie regulär ausgehob r Freiwilli
kersch 1 e reguls zggehoben oder Freiwillige sind. 5) (
Freelehs möge die Richter und Sekretäre für das bl gencsad G5) w. erfahren ernennen. 6) Es ist der Wille Sr. Majestät, daß alle diese estimmungen in einem Armeebefehl den von Ew Excellenz kom⸗
1”8“ Truppen bekannt gemacht werden. G Italien. Rom, 22. Februar. (W. T. B.) Der Kron
prinz Humbert hat Garibaldi heute einen längeren Besuch
gemacht.
— (W. T. B.) Die Deputirtenkammer geneh⸗ bnigt 1“ das Budget des Ministeriums des 8s ie Berathung des Budgets des Finanz⸗Ministeriums, defirtt der Finanz⸗Minister Minghetti die baldige Vorlage des 8 85 Budgets für 1875 verhieß. Minghetti erklärte, er 81ge 18 auch seine Pläne, betreffend die Beseitigung des Minnsg 1 des Papiergeldes der Kammer mittheilen. Der stenen er emerkte ferner, daß Aenderungen in Betreff der Bier⸗ und der Gesetze über die Besteuerung des Alkohols nicht
rgenommen werden könnten, auch bei dem Gesetz, betreffend der Börfen⸗Operationen, könne nur in den Aus⸗ Geen eine Modifikation eintreten. — Der Senat
“ heutigen Sitzung die Berathung über die Todes⸗
Türkei. (W. T. B.) Die „Times“ meldet 1 LT. B. 9 aus Kon⸗ stantinopel vom 21. d., daß die Pforte den König Alfons
Schweden und Norwegen. Stockholm, 17. Februa Der Regierung sentwurf wegen Ha §. 80 fassung wurde in der heutigen Sitzung des Konstitutions⸗ Auss chusses mit 14 gegen 5 Stimmen verworfen. Dagegen Pur. die vorjährige diesbezügliche Aenderungs⸗ Vorlage zu „Würde bei Aufhebung des „Indelningwert“ die Ordnu C bestimmt, so soll dünng der 9 e Uebe 90 Fni j vörenomngen ebereinstimmung von König und Reichstag welche damals durch eine Majorität von nur 3 Stimme in der Ersten Kammer zu Falle kam, zur Annahme 88.Srs indem dieselbe dem Grundgesetze gemäß der nächstjährigen Session des Reichstages zur Behandlung vorgelegt werden soll.
— Bei der vorgestern stattgehabten Einschreibung der Theil⸗ nehmer bei der Adelszusammenkunft wurden Seitens der Riddarhusdirektion Karten für 21 gräfliche, 50 freiherrliche und 101 adlige Mitglieder zu Sitz und Stimme abgegeben. Bei der gestrigen ersten Sitzung wurde Graf S. A. Sandels, General⸗ Lieutenant, zum Wortführenden gewählt. Graf Hamilton welcher diesen Ehrenposten in den vorjährigen Sitzungen beklei⸗ dete, hatte sich in diesem Jahre keine Eintrittskarte gelöst.
— Das Komité zur Ausarbeitung einer Pensions⸗Ord⸗ nung für die Flotte tritt im Laufe dieses Monats in Carls⸗ krona zusammen, und werden, wenn es für nöthig befunden wird die Verhandlungen hier in Stockholm später fortgesetzt. —
von Spanien noch nicht anerkannt und di ifikati no ie Notifikation der Thronbesteigung desselben noch nicht beantwortet hat,
Urtheil gegen den Haͤuptling in Gemäßhei Artheil gegen den He ing in Gemäßheit der freien Verfassung de Heannsts t nrrhewend vdashetbcfehza dene Hasedse Nen eza öti zte nach Natal zurückgesandt 8 Natal wird an der andern K 8 2 “ — r Hand darauf bestanden, daß unter keinen Umständen und i is inter keinen Un en zu keinem Preise zurückke ü Ebee“ angeblich . 8— 8u neten Kaffern an der Grenze d'eser Koloni ud we alte Hauptlins nach der Kolonie Heehrk we18e; ...... Häupt! ach der Ko zurückkehrt, werden seine rebellis “ Neigungen umgermeidlicherweis 8 Sasees bee uUrsachen. ist im Plane, die Rückkehr von Dr. Cof durch Stellen der Flaggen auf H 1b egenr be 8ee — 1 Halbmast, Schließen der Läde Magazine, Ausstecken schwarze 88 aun Aniea ... — 1 er Fahnen und Anlegun T kleidern zu feiern. Er wird 8 Fei genannt und ein ast⸗ . 1. Er er Feind Natals W1 gemeines Vermeiden seiner Predigten wird “ 88 8s
“ Sh Nachrichten.
Der Baarbes and des vormaligen preußi Sʒ 3
sGtzes beitug am Schlusse des Jahres 1872 slher 852 dace
8 Sgr. Im Jahre 1873 sind bei der Generalstaatskasse eingekommen
290 cn eingezogenen Aktiv⸗Kapitalien, inkl. 600 Thlr. in Effekten
2 9 “ 19 Sgr. 3 Pf., 2) an Zinsen 46,123 Thlr. 11 Sgr.
Ff. 9 für verkaufte Staatsgrundstuͤcke 2,584,862 Thlr. 20 Sgr
) aus der Ablösung von Praͤstationen 1,760,039 Thlr. 6 Sg
1 Pf, 5) an Beständen aufgelöster und noch bestehender Kassen und
8, cl. 66 2 e 222,570 Sgr. 10
Fonds, incl. 6650 Thlr. in Effekten 1,222,570 Thlr. 26 Sgr. 10 Pf
seedgs sich die Einnahmen Ende 1873 auf 9,551,082 Thlr. 14 Sgr.
ö Hiervon gehen ab: an Rückzahlungen auf früher eingegangene
888 na. an. die Kontrole der Stäaatspapiere als Ersatz für nach⸗
früher präkludirte Kassenanweisungen und Darlehns⸗
8 assenscheine 658 Thlr., b. Rückgewähr des dem Domänen⸗Veräuße⸗
ereneias ia Cößgtesae edae d0e an der Kaufgeldereinnahme für ein
vstück in Coblen r. 29 Sgr. 7 Pf., c. Rückgewähr d 8
dem Erlöse für den Verkauf von Grundstück beendereenas
schen Straße in der Gea un ee 18 “
8 2 1 — U 8 9
Fiskus zur Last fallenden Fesseke mit Frächs Fehgain b-
8 General⸗Staatskasse durch den Staatshaushalts⸗Etat pro 1873
HRethirseh gumnahemglherschus des Staatsschatzes von 5,250,000 Thlr. th S 1 4 8 e 8-S gS. grves
Sffehtn 1 8 h 28 Techln Feehes Fäghes 1873 incl. 7250 Thlr. in
“ und Literatur. Uim das auf dem Kreuzberge bei Berlin zu 1 Befreiungskriege errichtete Nationaldenkmal b Sandabgrabungen schützen dasselbe umgebenden wüsten Terrain ein gefälligeres Aus⸗ “ fct, befees gh Flächeninhalt ber gen ahre 1862 den Weimarschen Erb ür d Preis von 20 000 Thlr. seitens der S ühab cses he,⸗ — 1 1000 seitens der Staatsverwaltung abgekauft wor Zur Herstellung gartenartiger Anla b llung ge ger Anlagen auf diesem Terrain und ei zweiten Auffahrt zu dem Monument ist ei ofek e. . die Genehmigung Sr Majestät des K Se “ — nigung Sr. zes Kaisers und Königs erhal hat und dessen Kosten auf etwas über 2706 berschläglich ten hat und! Ko s üͤber 270,000 ℳ überschlägli 1 find. Dieser Ausgabe steht eine Einnahme von 4 1410 . be. 1 WRünr gegenber, 1““ “ Verkauf von etwas über ½. Meorgen des nunmehr fiskalischen Terrains an die Berli 1“ erzielt und nach Maßgabe des Fesüßss om 18. Dezember 1871 zu den Fonds des ehemaligen Staatsschatz abgeführt worden ist. Als erste Baurate ist ir Liar, fae eh gefüh ist. 2 erst ist im Eta r das S 1875 ein Betrag von 135,000 ℳ zum Ansat üssenst — Die Reliefs an den 36 Balk rü 8 R — Die Reliefs an onbrüstungen des Rath⸗ haus “ Drofessor Calandrelli für den Preis 2 24 980 Thteh ⸗ 8 1 8 Schweinitz, Geyer und Brod olf herstellen. Am 22. März 1876 sollen, wie das „T alt Fatheiden,. Statuen Kurfürst Friedrichs 8 8. Eon8 888 Sr. Majes es Kaisers von Keil enthuͤllt werden, und ist dar — vr ara nu rechnen, daß bis zu diesem Tage auch die Balkonbrüftuinden 8 gör. Frent der Königstraße fertig gestellt werden. Die übrigen 1 rüstungen werden noch die Arbeit eines Jahres erfordern und etwa im Sommer 1877 fertig werden. — In der am Sonnabend abgehaltenen Sitzung der A Sonnabend abgehalte g der Anthro⸗ pologischen Gesellschaft hielt Professor Saun aus Anlaß der Vorführung von vier neu angekommenen Lappländern einen Vor⸗ 8 über den Volksstamm der Lappen. Dieses Volk, das sich allem 8 n chein nach in früheren Zeiten weit nach Süden hin, vielleicht so⸗ gar bis an die Pyrenäen verbreitet hatte, besaß damals nicht nur selbständige Fürstengeschlechter, sondern bewahrte auch die Erinne⸗ rung an Heldenzeiten, wie aus einem epischen Gedichte, „Sonnensohn“ Hersgeh das die Freiersfahrt eines Sohnes der Sonne von Lapp⸗ Gh ee ee G Abendlande schildert. Die 8 Vol nähert sich dem Magyarischen und dem ä Bierüne at Fergiscgengsegt aber deutlich mongolischen A Hierc bloß Prof. Virchow einige weitere Mittheilungen über di Körperbeschaffenheit der Lappen und gl. i K he 1 glaubte zunächst an den vorge⸗ 1 Leuten die oft ausgesprochene Ansicht 8 zu sindgn daß. .“ 6G Len3 ö schwarze H aatfgrbe hHabe. E zann auf die Kleinheit der Lappen hin, die zwi 1000 und 1500 Millimetern variire, bet ihre nrsiseent zechen 1 ind; — 1 „betonte ihre Kurzköpfigkei ie ihre niedrige Stirn und fand als charakteristisches Mernaf be⸗ See haeg ecna die Höhe weit übertreffe. Im Ganzen roßen glaubte Redner sein Urtheil dahin aussprechen 5 daß die Lappen den Eindruck eines d e lapp. eindruck egradirten Volksstammes mas dereinst nr einer höheren Kulturstufe gestanden haben —. Der Professor für Zoologie am Polytechnik i 1 — 1 . um in D — He b hat einen Ruf als ordentlicher Professor für Zoologie und vergleichende Anatomie an die Universität übingen angenommen. G
— Der mecklenburg⸗schwerinsche Staatskalender
ist
5 Dampfschiffe und 6 Seemessungsboote von Stockholms Flotte
mit dem soeben erschienenen
. neuesten B 377 Jahrgang eingetreten. sten Bande in seinen hundertsten