habe, sondern daß meine Hochschätzung vor dem Institut in Halle daraus hervorgegangen ist, daß ich mir an Ort und Stelle ein mög⸗ lichst zutreffendes Bild von den dortigen Verhältnissen zu gewinnen gesucht habe, und daß ich endlich nach einer eingehenden Unterhaltung mit dem von mir hochverehrten, die gegentheilige Meinung vertreten⸗ den Professor Kühn mich bemüht habe, über die betreffenden Fragen mich schlüssig zu machen. Ich habe mich davon überzeugt, daß, wenn das Institut in Halle für einen Theil seiner Hörer vortrefflich wirken mag und deshalb allein schon die volle Existenzberechtigung besitzt, abgesehen von seiner besonderen wissenschaftlichen Bedeutung, die ich bereits dem Hrn. Abg. Dr. Virchow gegenüber für die Univer⸗ sitäten allgemein anerkannt habe, doch diese Mustergültigkeit nicht anerkannt werden kann für einen anderen Theil derjenigen, die es besuchen. Auf eine Polemik in dieser Beziehung aber gedenke ich nicht weiter einzugehen. Was die Frage der vom Hrn. Abg. Parisius berührten Frequenz betrifft, so ist das Institut in Halle in den letzten Jahren von der erreichten höchsten Höhe um 100 Zuhörer herabgegangen und das Verhältniß der Zuhörer an den Universitäten und akademischen Instituten seit früheren Anführungen des Hrn. Abg. Parisius hat sich dahin geändert, daß gegenwärtig an den preußischen Akademien mehr Zuhörer sind als an den preußischen Universitätsinstituten, bezüglich der Bemerkung desselben Hrn. Abgeordneten wegen der an anderen Universitäten absolvirten Semester führe ich an, daß die ganze Zahl der landwirthschaftlichen Hörer an den preußischen Universitäten außer Halle einige 30 beträgt. Davon beansprucht Göttingen 30 mit Einschluß einiger Kameralisten, die Anstalt zu Kiel 4. Die Anstalt zu Königs⸗ berg hat augenblicklich keine Zuhörer. Ich bemerke dabei, daß ich auch den letzteren Universitätsanstalten keinen Vorwurf hieraus mache; namentlich bei Königsberg fehlen im Augenblick noch alle diejenigen Voraussetzungen, alle Hülfsinstitute u. s. w., welche nothwendig sind, um das landwirthschaftliche Studium an den Fakultäten mit Erfolg zu kultiviren. Das aber folgt mir aus Alledem, daß die konkreten Verhältnisse zu demfenigen Gedanken motiviren, den ich in der Haupt⸗ sache nur angedeutet, nicht in allen Einzelheiten ausgeführt habe, daß es richtig ist nebeneinander Fakultätsstudien und selbständige akademische Studien zu haben. Daß es ferner wünschenswerth ist, daß das selbständige akademische Studium den gegenwärtigen Verhältnissen und wissenschaftlichen Ansprüchen in immer mehr entsprechender Weise zu entwickeln, daß zu einem Fortschritt in der von mir angedeuteten Richtung auch eine größere Konzentration beitragen, und daß es vielleicht richtig sein kann, die Zahl der selbständigen Institute einzuschränken, habe ich bereits gestern in meinem Vortrage anerkannt und in allen diesen Beziehungen werde ich hoffentlich in der Lage sein, bei der naͤchstjährigen Etatsberathung Vorschläge dem Hohen Hause vorzulegen. 1
Das wird genügen, um meine Stellung zu den Ausführungen der beiden geehrten Herren Redner darzuthun.
— Zu Kap. 108 Thierarzneischulen und Veterinär⸗ wesen bemerkte der Staats⸗Minister Dr. Friedenthal:
Ich stimme mit dem Herrn Vorredner darin überein, daß ein sehr hoher Werth dem wirthschaftlichen Interesse des Landes auf eine
ute, sittliche und wissenschaftliche Qualifikation der Veterinäre zu legen ist, und daß die Seuchegesetzgebung, wie sie in reformatorischer Weise be⸗ absichtigt wird, nur durchgeführt werden kann, wenn man auf die Hüͤlfe eines so beschaffenen Standes von Veterinären rechnen darf. Die Schwierigkeiten, die aber in dieser Beziehung entgegenstehen, sind nicht unerheblich. Gewiß ist es zunächst, daß die finanzielle Hebung des Standes ein Hauptmittel, um gute Kräfte zu erlangen, sein würde. Ihnen Allen ist aber bekannt, welche großen Anforderungen an Staatsmittel herantreten und daß nur allmählich, Schritt vor Schritt, größere Zuwendungen in den verschiedenen Zweigen erfolgen können. Eine solche Aufbesserung hat übrigens vor 2 Jahren statt⸗ gefunden, und ich meinerseits werde gewiß sehr zufrieden sein, wenn es die Mittel erlauben, an eine weitere Aufbesserung des Gehaltes der Veterinär⸗Beamten denken zu können, wozu in diesem Jahre die Möglichkeit nicht vorlag, da ja, wie Ihnen hekannt ist, der Grundsatz durchweg festgehalten wurde, eine Erhöhung der Gehälter der Beamten nicht vorzunehmen. In der⸗ selben Richtung aber allerdings wird eine Maßregel wirken, welche Ihnen der Etat vorschlägt, die Bewilligung einer nicht unerheblichen Summe für die Dotirung von Grenzthierarztstellen hiermit wird eine Anzahl gut rentirender Stellen geschaffen, welche auch den anderen Beamten ein bisher nicht vorhandenes Avancement gewährt.
Was die wissenschaftliche Hebung des Standes der Veteri⸗ näre betrifft, so haben in den letzten Momenten Berathungen darüber stattgefunden, inwiefern die AÄnsprüche an die Qualifikation unserer Thierärzte, inwiefern die anderweitige Gestaltung des Unterrichts an den Thierarzneischulen diesen Zweck zu fördern ge⸗ eignet sein möchte. Vorschläge, die in dieser Beziehung von einer von mir berufenen Kommission gemacht worden sind, sind im Reichs⸗ kanzler⸗Amt, das ja für die Materie der Qualifikation kompetent ist, übermittelt worden und ich gebe mich der Hoffnung hin, daß, wenn auch nicht im ganzen Umfange dieser Vorschläge, doch mindestens zu einem erheblichen Theile in dem angeregten Sinne eine Berücksich⸗ tigung erfolgen wird. 1 “
Von großer Bedeutung, glaube ich, wird diejenige Einrichtung sein, welche Ihnen ebenfalls der gegenwärtige Etat vorschlägt, die Einrichtung einer technischen Centralstelle für das Veterinärwesen, an welcher es bisher gänzlich gefehlt hat. Diese Centralstelle, welche mei⸗ nem Ministerium unmittelbar eingefügt werden soll, wird die Aufgabe haben, nach dem Vorbilde der wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen als technischer Beirath zu wirken, 1) bei den Fragen, betreffend die organische Einrichtung der Thierarzneischulen, sowie deren Beaufsichtigung, 2) bei den Prüfungen der Beamtenthierärzte, 3) bei der technischen Aufsichtsprüfung über das staatliche Veterinärwesen, 4) bei der Begutachtung veterinär⸗polizeilicher Fragen, 5) bezüglich der Anwendung von Mitteln zur Hebung der Stellung der Veterinäre in wirthschaftlicher und wissenschaftlicher Beziehung, 6) betreffend die Viehseuchenstatistik, und 7) die Abgabe der geforderten gerichtlichen. Gutachten. Diese Deputation wird bestehen zunächst aus einer Zahl ständigerzund technisch⸗sachverftändigen Kreisen entnommener Mitglieder, wie ich annehme aus den Kreisen der Veterinäre und Aerzte; sie wird ferner ergänzt werden, durch außerordentliche Mitglieder, hergenommen aus den Kreisen der Landwirthe, und neben der wissen⸗ schaftlichen Seite dieses wichtigen Zweiges auch die praklischen Be⸗ dürfnisse, welche das Land gegenüber den Veterinäreinrichtungen geltend zu machen hat, zur Geltung zu bringen. In dieser Stelle wird zunächst gegeben sein, was der Herr Vorredner bei den Landes⸗ behörden ö. Lassen Sie uns an der Spitze mit einer solchen Institution, die den Veterinären selbstthätige Einwirkung auf die Behandlung der Veterinärangelegenheiten verschafft, welche sie bean⸗ spruchen, den Anfang machen, und “ Sie uns von da aus weitere Schritte erwägen, nachdem ein Organ geschaffen ist, welches vorzugsweise den Beruf haben wird, geeignete Vorschläge zu machen.
— Bei der Berathung des Justiz⸗Etats brachten die Abgg. Schlieper und Dr. Eberty die zweckmäßigere Beschäfti⸗ gung der Gefangenen zur Sprache. Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt erwiderte:
Bei der bevorstehenden neuen Regelung des Strafvollzugs wer⸗ den die Gedanken, welche von den beiden Herren Vorrednern ent⸗ entwickelt worden sind, in sorgsame Betrachtung gezogen werden.
Daß ich z. Z. näher auf dieselben eingehe, werden Sie nicht von mir erwarten.
— Der Abg. Hansen sprach über die Heranziehung der Untersuchungsgefangenen zu den Gefängnißarbeiten. Der Justiz⸗ Minister Dr. Leonhardt entgegnete:
„Ich vermag die Sache z. Z. nicht so genau zu übersehen, um mich näher zu äußern, insonderheit in Bezug auf den Fall, der Ver⸗ anlassung gegeben hat zu der Bemerkung. Es wird aber genügen, daß die Sache hier angeregt ist, sie wird in weitere Erwägung ge⸗ zogen werden.
Justiz⸗
Ministers vom 15. Juli v. J. an, durch welches den Ober⸗ Staatsanwalten die schärfere Ueberwachung der Presse zur Pflicht gemacht wird. Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt nahm hierauf das Wort:
Meine Herren! Es ist ganz richtig, daß unter dem 15. Juli aus dem Justiz⸗Ministerium das Reskript ergangen ist, welches der Herr Vorredner fast wörtlich mitgetheilt hat. Der Herr Vorredner hat die Befugniß des Justiz⸗ Ministers, solche Reskripte zu erlassen, nicht angegriffen, das kann er auch nicht, denn der Justiz⸗Minister führt die Oberauf⸗ sicht über die Rechtspflege, und wenn er allgemein diese Aufsicht ge⸗ nerell ausübt, so wird Niemand dagegen ctwas einwenden können. Um einen einzelnen Straffall hat es sich nicht gehandelt. Ich sehe mich auch nicht veranlaßt, über die Gründe, welche zu dieser Verfü⸗ gung geführt haben, mich weiter auszulassen, weil auch der geehrte Herr Vorredner in dieser Beziehung kein Bedenken geltend gemacht hat. Der geehrte Herr Vorredner hat das Reskript, wie es scheint, getadelt, weil im einzelnen Falle davon ein Mißbranch gemacht ist. Ja, der Justiz⸗Minister kaun unmöglich gegen jeden Mißbrauch einer ein⸗ zelnen Polizeibehörde einschreiten. Das Reskript des Justiz⸗Ministers gab der Polizeibehörde zu einer solchen Verfügung nicht die mindeste Veranlassung. In dem Reskript des Ministers ist gesagt: „zu die⸗ sem Ende wird von den gesetzlichen Mitteln der Beschlagnahme überall da unnachsichtlich Gebrauch zu machen sein, wo in einer Druck⸗ schrift der Thatbestand einer strafbaren Handlung wahrgenommen wird.“ Es versteht sich ja von selbst: daß Gebrauch gemacht werde nach Maßgabe der Gesetze. .““ 1
Also der Staatsanwalt und die Polizeibehörde können selbständig einschreiten, wenn die Voraussetzung des §. 23 des Preßgesetzes vor⸗ liegt. Ist das nicht der Fall, so ist die Beschlagnahme auf gericht⸗ lichem Wege zu beantragen. Wie wenig auch diese Behörde zu Id⸗ stein Grund und Veranlassung hatte, aus diesem Ministerial⸗Reskripte das Gegentheil zu entnehmen, geht daraus hervor, daß der Minister des Innern am folgenden Tage ein Schreiben an die Regierungen und Landdrosteien erlassen hat. In diesem Reskripte ist nun genauer Folgendes hervorgehoben: 1 u““
„Zugleich sind die genannten Behörden (nämlich die Polizeibe⸗ hörden) mit der Weisung zu versehen, der in dem Erlasse charakteri⸗ sirten Tagespresse nicht allein ihre volle Aufmerksamkeit zuzuwenden, sondern auch, sofern einer der vom §. 23 des Reichsgesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 vorgesehenen Fälle vorliegt, ihrerseits sofort mit der Beschlagnahme der Druckschrift vorzugehen.“. —
In den übrigen Fällen —, wird ihnen gesagt —, hätten sie sich an den Staatsanwalt oder die Gerichte zu wenden, damit diese das Weitere veranlassen. Ich weiß nicht, ob die fragliche Verfügung er⸗ lassen ist, dem Justiz⸗Ministerium ist von einer solchen Verfügung keine Kenntniß geworden. Der Justiz⸗Minister war mithin auch nicht in der Lage, dieserhalb irgend einen Schritt zu thun. Ich glaube, daß aus einem möglichen Mißbrauche, welchen eine beliebige Polizei⸗ dasö ee in Nassau gemacht hat, gegen die Verfügung des Justiz⸗ Ministers vom 15. Juli v. J. irgend ein Bedenken nicht geltend ge⸗ macht werden kann. Richtig ist allerdings, daß eine Reihe von Untersuchungen eingeleitet worden ist gegen die ultramontane Presse. Wenn aber der geehrte Herr Abgeordnete meint, daß die Unbegründet⸗ heit dieser Untersuchungen daraus hervorgeht, daß außerordentlich viel Freisprechungen erfolgt seien, so ist das — wie statistisch nachzu⸗ weisen — unrichtig. Meine statistische Nachweisung geht bis zum 20. Januar d. J. Es wurden in der Zeit vom 20. Juli v. J. bis zum 20. Januar d. J. 86 Untersuchungen Feingeleitet. Erkannt ist bis zum 20. Januar d. J. in 46 Fällen, und es sind in diesen Fällen ergangen .“ 39 und Freisprechungen 7. Daraus würde also zu entnehmen sein, daß die Staatsanwaltschaften, wenn sie Anklage erhoben haben, guten Grund dazu gehabt haben. Denn das Verhältniß der Freisprechungen zu den Verurtheilungen ist doch ein sehr ungünstiges. 18
Der geehrte Herr Abgeordnete hat dann sich darüber beklagt, daß die Justiz nicht gerecht gehandhabt werde. Einer solchen allge⸗ meinen Behauptung setze ich ganz allgemeinen Widerspruch entgegen. Wenn der geehrte Herr Abgeordnete zum Beweise sich bezogen hat auf die Schrift des Professor Gneist, so begreife ich das nicht. Der Professor Gneist spricht sich in dem betreffenden Passus ganz abstrakt aus über die Stellung der Staatsanwaltschaft und über die Frage, ob die Staatsanwaltschaft allein das Recht der Anklage haben solle, oder ob das Recht der Anklage auch zu gewähren sei als Popular⸗ klage. Wie hängen denn diese Erörterungen zusammen mit den Er⸗
gebnissen der “ in Preußen? “
Ich kann nur ein bestimmtes Faktum hervorheben, weil dieses bestimmt berührt ist, nämlich die Beschlagnahme der Germania. Ich behaupte in dieser Beziehung, daß die Staatsanwaltschaft in korrek⸗ tester Weise verfahren hat, als sie die Germania mit Beschlag belegte, und die übrigen Zeitungen nicht mit Beschlag belegte. (Oh! Ohl im Centrum.) Ja! meine Herren, warten Sie erst ab, was ich Ihnen sage. Es ist allerdings wahr, die Bulle, welche neuerdings erlassen ist, ist an sich ein historisches Aktenstück, wenn ein solches Aktenstück publizirt wird, wird immer darauf gesehen werden, in welcher Absicht, zu wel⸗ chem Zwecke das geschieht, ob die Publikation erfolgt dolo malo oder nicht. Wenn die Staatsanwaltschaft nun dieses Stück der Germania mit Beschlag belegte, so hatte sie guten Grund, davon auszusehen, daß eine bestimmte Tendenz verfolgt würde, denn das eben liegt in der allgemeinen Tendenz der Germania; wie wenig sie sich in dieser Auffassung getäuscht hat, geht daraus hervor, daß in der folgenden Nummer der Germania die Nutzanwendung gemacht wird. Was aber viel wesentlicher in Betracht kommt, ist, daß der Abdruck der Germania garnicht als historisches Aktenstück angesehen werden kann, sondern mehr als ein Aktenstück, welches die Germania sich angeeignet hat, denn die Germania hat sich erlaubt, jeden bedenklichen Passus in dieser Bulle mit gesperrter Schrift setzen zu lassen. Es ist kein historisches Aktenstück mehr, wenn ich durch gesperrten Druck oder in anderer Weise zu erkennen gebe, was die Bulle im Wesentlichen enthält. Es wird sich ja zeigen, meine Herren, wie die Gerichte ur⸗ theilen; so sehe ich die Sache an. Warum haben die anderen Zei⸗ tungen das nicht gethan? (Zuruf im Centrum: „Andere auch.²) Ich weiß es nicht, ich habe keine Zeitungen gesehen, welche ebenfalls mit gesperrten Lettern hätten drucken lassen. Uebri⸗ gens muß ich bemerklich machen, daß die Beschlagnahme der Nr. 40 der Germania erfolgt ist, nicht etwa vom Staatsanwalt, sondern durch Rathskammerbeschluß auf Grund des §. 110. Eine an⸗ dere Nummer, die Nr. 41, ist allerdings in Beschlag genommen durch das Polizei⸗Präsidium auf Grund des §. 111 Rerng 110!). Nein, §. 111! Der Staatsanwalt hat die Sache der Rathskammer vorge⸗ legt, hat aber zugleich die Beschlagnahme beantragt auf Grund des §. 110 und die Rathskammer hat auf Grund des §. 110, welcher in dem §. 23 des Preßprozeßgesetzes nicht enthalten ist, die Beschlag⸗ nahme bestätigt.
— Der Abg. Windthorst (Bielefeld) fragte, aus welchem Grunde der Justiz⸗Minister ein Reskript erlassen habe, nach welchem Berichte über die Vermögensverhältnisse der Justizbeamten eingefordert werden solle. Der Justiz⸗Minister
Dr. Leonhardt antwortete: b
Die Auskunft will ich gern geben, und es freut mich in der That, daß ich in der Lage bin, mich hier aussprechen zu können, die Sache irgendwie Mißverständnisse mit sich geführt haben sollte.
In einem so großen Staate wie Preußen, muß der Justiz⸗ Minister sich nothwendig Kenntniß verschaffen von den Verhältnissen seiner Beamten. Auch i es für den Justiz⸗Minister von Wichtigkeit, in der einen und andern Richtung zu wissen, wie die Vermögensver⸗ hältnisse gestaltet sind. Im ist dieses nicht der Fall; denn wel⸗ ches Interesse kann der Justiz⸗Minister haben, zu wissen, ob seine Justizper⸗ sonen und Beamten reich oder wohlhabend, oder nicht wohlhabend sind; aber nach einzelnen Richtungen hin ist dieses Wissen von Interesse. Zum Beispiel wird doch Jedermann es rügen, wenn der Justiz⸗ Minister zu Stellungen, welche der Autorität bedürfen, so zu Präͤ⸗
sidenten⸗ und Direktorenstellen Personen befördert, die in nicht ordent⸗ lichen Vermögensverhältnissen sind. Ich erlaube mir auch nach einer anderen Richtung Folgendes hinzuzufügen. Es kommt häufig vor, daß eine große Konkurrenz stattfindet unter richterlichen Beamten bei Besetzung von Stellen in größeren Städten, wo sich eine Universität oder ein Gymnasium befindet. Ist es nun nicht eine ganz richtige Erwägung für den Minister, unter denjenigen an sich gleich qualifi⸗ irten und in der Anziennetät nicht sehr auseinandergehenden Per⸗ een denjenigen zu wählen, dem seine Vermögensverhältnisse dieses wünschenswerther machen. Der reiche Richter kann seine Kinder nach Gymnastalstädten schicken, aber für den Richter, der nicht wohlhabend ist, ist es von großem Werthe, daß er an einen Gymnasialort ver⸗ setzt wird. Uebrigens hat man sich auch schon 1e9e in den Berichten — jedoch nicht durchgängig — über die Ver⸗ mögensverhältnisse geäußert; in der neueren Zeit, daß die Auf⸗ stellung der Verzeichnisse gleichmäßiger geordnet werden und so ist es gekommen, daß auch gleichmäßig bestimmt worden ist, daß die Präst⸗ denten oder wer sonst sich generell zu äußern haben über die Familien⸗ und Vermögensverhältnisse. Gemeint ist gar nicht, daß der Präsident sich dahin äußere: „der Richter hat so und so viel Vermögen“, son⸗ dern er soll sich nur generell äußern: er lebt in „geordneten oder nicht geordneten Verhältnissen“ oder: „er ist ein sehr vermögender Mann oder er ist es nicht.“
Auf eine Erwiderung des Abg. Windthorst (Meppen) ent⸗ gegnete der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt:
Ich freue mich wenigstens darüber, daß der Hr. Abgeordnete für Meppen dazu kommt, daß die Gesetzmäßigkeit des Ministerialrefkripts nicht zu bezweifeln ist. 8 “ 8
Er sagt, alle Parteien müßten mit gleichem Maßstab gemessen werden. Den Satz erkenne ich auch an, aber er findet im vorliegen⸗ den Falle gar keine Anwendang. Deun es handelt sich ja eben u um Anzgriffe der kirchenpolitischen Blätter. Es lag nämlich die Ver⸗ anlassung in dem Treiben derselben. Ich habe vorhin geglaubt, auf die Veranlassung des Reskripts nicht näher eingehen zu sollen, will es jetzt aber in der Kürze thun. Das Attentat war begangen am 13. Juni, im Laufe des 14. Juni waren bereits Mittheilungen aus Gießen hierher gelangt, namentlich dasüber, daß bei Kullmann ein Exemplar der Eichsfelder Volksblätter (einer ultramontanen Zeitung) vorgefun⸗ den sei, ferner daß Kullmann als Beweggrund seines Attentats die Kirchengesetze und die Stellung des Fürsten zur katholischen Kirche selbst angegeben hatte. Außerdem war im Justiz⸗Ministerium be⸗ kannt, daß cinige Monate früher ein belgischer Kesselschmied, Duchesne, sich erboten habe, nach Deutschland zu reisen, um den Fürsten zu ermorden. Auch dort führten die Ermittelungen dar⸗ auf zurück, daß der Mann aus religiösem Fanatismuz der ihm nur durch die Tagespresse beigebracht sein konnte, zu sei⸗ nem Entschluß gekommen war. Es war auch im IJustiz⸗ Ministerium nicht vergessen. daß wie die Germania, die Essener Blätter, ein Bonner Blatt, der Habelschwerter Gebirgsbote, das Breslauer Sonntagsblatt und andere Blätter ihren Lesern klar zu machen sich bemüht hatten, daß es für die katholische Kirche sehr erwünscht sei, wenn Fürst Bismarck stürbe, es war angesichts aller dieser Thatsachen vorauszusehen, daß nunmehr diese Blätter, die so lange gehetzt hatten, nicht stumm bleiben würden. Daher das Re⸗ skript. Es war hohe Zeit dasselbe zu erlassen. Denn schon an dem⸗ selben oder an dem folgenden Tage war in der Germania Folgendes zu lesen: „A la guerre comme à la guerre.“ Wer es wagt, die u“ und heiligsten Gefühle von Millionen Menschen mit rücksichtsloser Hand anzutasten, der muß sich nicht verwundern, wenn der Unwille sicht in dem einen oder andern Kopfe zu dem Plane einer verbrecherischen Gewaltthat verdichtet.“ Ferner: „Blind war in seinen Ueberzeugungen und Gefühlen schwerlich so tief, so systematisch, so grausam gekränkt als Kullmann.“ 1
Wie massenhaft demnächst die ultramontane Presse gesündigt hat, davon giebt Zeugniß die große Zahl der Verurtheilungen. 8
Dann hat der Herr Abgeordnete für Meppen bemerkt, der Justiz⸗ Minister hätte ein solches Reskript nicht erlassen dürfen, weil er sich über die Wirkung eines solchen nicht klar gewesen ist. Zur Begrün⸗ dung dieser Behauptung wird angeführt die angebliche Verfügung einer nassauischen Polizeibehörde. Ich sollte also voraus gewußt haben oder voraus denken sollen, daß die nassauische Polizeibehörde eine solche Verfügung erlassen werde.
Ich weiß von dem Reskript gar nichts; so lange mir das Reskript nicht authentisch vorgelegt wird, nehme ich auch nicht an, daß es gelautet hat, wie der Hr. Abg. Lieber vorher gesagt hat. Jedenfalls ist soviel gewiß, daß die Polizeibehörde, wenn sie ein solches Reskript erlassen hat, durchaus nicht in der Absicht gehandelt hat, die klaren gesetzlichen Vorschriften zu überschreiten, denn das Ministerium des Innern hatte ausdrücklich auf die Sachlaße hinge⸗ wiesen, auch ist in der Polizeiverfügung, wie sie vorgelesen ist, selbst §. 23 des Reichsgesetzes ins Auge gefaßt. Wenn die Verfügung zu Irrthümern veranlaßt hat, so ist offenbar nichts anderes geschehen, als eine schlechte Redaktion, jedenfalls glaube ich nicht, daß bei solcher Sachlage der Justiz⸗Minister irgendwie angefochten werden kann. Dann sagt der Herr Abgeordnete für Meppen, darüber sei ja gerade die Beschwerde zu führen, daß der Justiz⸗Minister nicht die
Polizeiverfügung zu seiner Kenntniß bekommen und korrigirt habe.
Er macht auch der Staatsanwaltschaft und der Ober⸗Staatsanwals⸗ schaft den Vorwurf, sie würden wohl geschlafen haben. Wie kam man überhaupt erwarten, daß in einem großen Staate der Justiz⸗ Minister jede beliebige Verfügung einer Polizeibehörde kennt, Allet ist nur unter der Voraussetzung gesagt, daß die Sache so liegt, wie sie vorgetragen ist. Davon wissen wir aber gar nicht, es is immer supponirt. Auf solche Art Suppositionen hin werden Vor⸗ würfe der schneidendsten Art gegen den Justiz⸗Minister formirt ganm mit Unrecht. So ganz bei Wege lang kommt nun auch der Tarno⸗ witzer Fall. Ich erinnere mich allerdings, daß in der vorigen Session hises Hauses davon die Rede gewesen ist. Ich habe auf die Sache nicht das allermindeste Gewicht gelegt, weil es gar keinen Sinn ge⸗ habt hätte, auf die Komposition des Tarnowitzer Gerichts einzuwirken. Es handelt sich um eine die Maigesetze betreffende Rechtsfrage. Das Tarnowitzer Gericht hatte anfänglich die Absicht befolgt, welche spater durc authentische Auslegung für unrichtig erklärt worden ist; in einen zweiten Fall hat das Gericht anders geurtheilt; es war anders 6 setz. In der Zwischenzeit hat aber das Appellationsgericht in 1 bor schon in dem Sinne der richtigen Absicht erkannt, ich weiß ris ob auch bereits das Ober⸗Tribunal. Wiey sollte nur wohl ein Präs dent oder ein Justiz⸗Minister so dumm sein, wenn er überhaupt Vhas wirken will, auf die Justiz, daher bezüglich eines Untergerichts desse Erkenntniß gar nicht weiter in Frage kommt, zu thun. Wenn 2 einmal schlimme Gedanken hegen will, so kann man darauf kommen daß ein Justiz⸗Minister den höchsten Gerichtshof dekomponire, 1. aber ein Untergericht, dessen Erkenntniß von beiden Theilen din angefochten ist. Ich habe von der Sache gar nichts erfahren; die Besenae erfolgte vom Präsidenten ab ses Appellationsgerichte Ratibor; die Aenderung dort in den Verhä setzung oder Krankheit zusammenhängen. 8 stise Der Herr Abgeordnete für Meppen sagte uns: die statiftig Nachweisung wolle nicht viel sagen. Ich habe statistisches Mus 1 nicht angeführt, um anzugreifen, sondern um auch zu verthei — gegen entgegengesetzte Vermuthungen des Hrn. Abg. Dr. Lieber. n Der Herr Abgeordnete für Meppen kommt auf die Germang und will mir einen Vorwurf machen: ich hätte vorsichtig sein wi sen, damit nicht etwa die Richter aus meiner Rede entnähmen, ue wohl zu erkennen sein möchte. Die Gerichte bekümmern sich Meinung, die ich hier ausspreche, unendlich wenig, und habe. lich vollkommen Recht darin. Die Gerichte des Landes ste 6 n mir in einer viel zu hohen Ehre; ich achte sie viel zu sehr, 8u ich annehmen möchte, sie könnten sich irgendwie durch ußernmein die hier fallen, in ihren Entscheidungen beeinflussen lassen.
erren, ich habe den Fall nicht erangezogen, 8 Abg. Dr. Lieber hat viehas 1g an;
6““ 8
——Seha des Erzbefchofs voß
schon seit Wochen Blätter
4
die, Statzanwaltschaft angriff, 1 us korrektes halte, die Sa ’ hapgger. zwie sie sind. Welche Gründe den Beneeeng ait hensan aben mögen, in dem einen Falle so zu handeln, in dem anderen
Bischof von Limburg —,
1 Priester⸗Seminar in Li 571 12 Sgr. 10 Pf. (= 1000 Gulden). inar in Limburg 571 Thlr.
Ländern.
alle anders, habe ich entwickelt Ich theile allerdin ies si ha 3 g die cht. b 96 Gericht sie theilt, das lasse ich dahin gestell ““ 18 ö Genen . eber —42 ich mir . en. Wenn man es hätte vermeiden wollen in dieser Beziehung meine Aeußerung zu hö b . gaan. begee- den Fall der Heemnal kedann, heen .
— Eine dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Na h den Bischöfen, sowie den ihrer eitang cenirilhng . 2 e 8 nin - it 9 Zerns der neueren kirchenpollhischen Ge⸗ b nen Zuschüͤ inen S
und besonderen Fonds weist im 19 EE ape. “ nach. sind gesperrt dem Bischof von 9 r. gr. 4 Pf., Priester⸗Semi in 2 3 berg 5205 Thlr. 20 Sgr.; Bischof von C““] zu Pelplin 7125 Thlr.; Erzbischof von Gnesen und Posen 12,000 Thl. (der Erzbischof ist aus seinem Auute entlassen; die Verwaltun des Bisthumsvermögens ist einem besonderen Kommissarius Ge en) Theoretisch⸗theologisches Seminar in Posen 4389 Thlr 8 k. tisch⸗ascetisches Seminar in Gnesen 3941 Thlr. 19 Sgr. 7 Fürst. bischof von Breslau 12,000 Thlr., geistliches Seminar in Bres. 182 216 Saep 2l 88 “ Fon Paderborn 8000 Thlr.
der Bisch a jinem Amte entlassen. Die V bischöflichen Vermögens ist einem beson 8 “— Seminarium Theodorianum in Paderborn 4950 Thlr. Priester⸗ Seminar zu Paderborn 2131 Thlr.; Bischof von Münster 9000 Thlr Priester⸗Seminar in Münster 2587 Thlr.; Erzbischof von Cöln
12,000 Thlr. (wegen Richtbelg ung der Succursalpfarreien ist das 2,000 Thlr. sähefich zur Deckung der tr it Beschlag belegt), Priester⸗Seminar in Alr. (in dein Staatshaushalts⸗Etat sind 7470 Thlr. als Staatssubvention für das Seminar aufgeführt. Von dieser S werden indeß 4080 Thlr. an das katholisch⸗theologische „Konvikt in Bonn nach wie vor, nur zur Zeit direkt, abgeführt); Bischof von Trier —. Bischöfliches Seminar zu Trier 2851 Thlr. 12 Sgr. 10 Pf. (dieser Betrag stellt nur die Geldleistungen des Staates dar. Außerdem sind die Dotalgüter des Seminars mit Beschlag belegt.); Fürst⸗Erzbischof von Ollmütz — (bezieht keine Zu⸗ schüsse aus der Staatskasse); Fürst⸗Erzbischof von Prag — (desgl.); Erzbischof von Freiburg — (erhält überhaupt nur einen Staatszuschuß von 40 Thlr., welcher jedoch keine persönliche Einnahme des Erzbischofs bildet); Bischof von Hildesheim 4727 Thlr. 23 Sgr. 8 Pf. (die Besoldung des Bischofs mit 4727 Thlr. 23 Sgr. 8 Pf. jährlich ist zur Deckung von festgesetzten Geldstrafen mit Beschlag belegt), Klerikal⸗Seminar und die nebst dem philosophisch⸗theologischen Lehr⸗Institut damit verbundene Emeriten⸗ und Demeriten⸗Anstalt zu Hildesheim 3675 Thlr.; Bischof von Osnabrück —; Bischof von Fulda — (wegen Erledi⸗ gung des bischöflichen Stuhls wird das Gehalt mit 3428 Thlr. 1 Sgr. 2 Pf. an den allgemeinen Kirchenfonds abgeführt. Die Vermögensverwaltung des Bisthums ist einem besonderen Kom⸗ missarius übertragen), Priester⸗Seminar zu Fulda 1220 Thlr.;
Gewerbe
Durch Allerhöchste ist der Anschluß der Justizbeam
versicherungs⸗Aktien⸗Ges worden.
westlichen Böhmen
Oesterreich⸗Ungarns. 4 Mill. Zolletr., 1865 17 Mill. Zollctr.,
1867 Zollctr., 1871 54 Mill.
Zolletr.,
hat die
Jahre 1874 wurden allein von Kohlen verfrachtet.
festgesetzten Geldstrafen mit Cöln 3470 Thlr. 1. September 1874 eingetretene deutschen Bahnen und
rer neuen wichtigen Bahnlinien Lausitz, zu denen im
erlangen. Für den inländischen sich die vorjährige Einfuhr von
Werth dieser großen Totaleinfuhr oder 1 ½ Million mehr
Kabinets⸗Ordre Gerichtsbezirke Breslau und Glogau an die Schlesische Lebens⸗
— Bekanntlich 1“ Braunkohlenbeckenim nord⸗ ü an Stärke der Produkti in Bez Ausdehnung seines Absatzgebietes bed E11 Es wurden daselbst an Kohle gewonnen: 185 1860 10 Mill. Zollctr., 1862 19 weilleS 5
1874, für fast sämmtliche Zweige der Großindustri ünstig wi 38 1 L ndustrie ungünf wenige emngezalb her Decennien — schnerst Se e at böhmische Braunkohlenindustrie in ihrer fortschreitend Catnicenmg nicht aafazalen hrer fortschreitenden gebniß desselben für jene durchaus befriedigend, eine Thatsache, welch die dem Braunkohlenbergbau und dem Brauniohlenverkehle — innewohnende Kraft und Bedeutung klar genug erkennen läßt.
ohler cst. Nach dem Auslande gingen im Ganzen pe
32 Gee. 8 1 9 42, 1874 mehr 9,8736 I ber Pahn der Elbe 1874: 6.576,154, 1873: 5,098,990, 1874 mehr 1
Zollelk. Der Rest verblieb im Inlande. 1“
Nord⸗Deutschland (via Bodenbach,
und Franzensbad) erfuhr einerseits Einschränkungen durch die am
d die ungünstigen Jahre 1874, andererseits eine Förderung durch die Eröffnung mehre⸗
Frühjahre 1875 noch die di b Dresden nach Berlin hinzutreten wird. v“ Eger und Franzensbad) 1874 beträchtlich Beaun ohben aufgenommen als 1873,
ahresfrist zu erwartenden Vollendung der Bahnlinie Pilsen⸗Priesen⸗ Eisenstein für das böhmische eeblaabenen “
en in Berkehr war die Inbetri
Elbethal⸗Bahn ein wichtiges Freigniß. 1““
— Die englische Wollzufuhr vom Ausl D Wollz ande im Jahre 1874 erreichte nahezu 339 Millionen Pfunde. Dies war Schaf⸗ bre Die von Cairo n Lammwolle; rechnet man hinzu Alpacca, Vicuna und Lama,
das vereinigte Königreich in runder Zahl auf 343 Millionen Pf 8 gl 83 1 8 n Pfunde oder über 25 Millionen mehr als im Jahre 1873. Der ö
als im Jahre vorher. Ein sehr großer
und Handel. 8
vom 4. Dezember 1874
ten⸗Sterbekasse für die Appellations⸗ ankommende
als in 1860; Jahre später, gestiegen.
ellschaft in Breslau genehmigt
weitem alle Kohlenreviere “ Zollct 15 Mill. Zollctr., 25 Mill. Zolletr., 1869 33 Mili
1873 70, Mill. Zollett. Das Jahr respondenz.
Im Gegentheil war das Er⸗
den Eisenbahnen 69,5 Mill. Centner
8 Der Kohlenverkehr nach Ebersbach, Warnsdorf, Weipert
20 proz. Tariferhöhung der meisten
Wasserstände der Elbe im] Menschenleben
in Sachsen, Brandenburg und der Süd⸗Deutschland hat (via
tl größere Quantitäten von dürfte aber erst nach der binnen
„Essexr“,
— Ueber
so belief
g, V Siunt ausländischer und Kolonialwolle in
von 1874 überstieg 21 Millionen
*.
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ n. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Juseraten⸗Expedition
des Nentschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Ktaats-Anzrigers:
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
Oeffentlicher Anzeiger.
Theil dieser importirten Wolle verließ En in unverändertem Zustande nach Frankreich, rn. In 1874 überstieg dieser Export de.. von Königreich .i. 21 Millionen nde mehr als im Jahr⸗
den britischen Konsum 198 Meir. “ mehr als im vorhergehenden Jahre blieben. und Lammwolle⸗Zufuhr kommen nun von Australien. Quantität stellte sich um 60
— Nach der „A. A. C.“ und für verloren geglaubten während. So wird neuerdings gemelde mit einer Gesammtmannschaft von 48 scheine nach ihren totalen Untergang ge schon seit Monaten nichts von sich Bestimmungshäfen 8e.enh vin nach
verpool nach Valparaiso, und der „Spitfire“
der Westküste Afrikas nach 1 ö
der Hauptstadt Ober⸗Aegyptens, ig ge bau der Sudan⸗Eisenbahn 88
gland wieder wie sie kam Deutschland und andern von ausländischer und 144 Millionen Pfunde, so daß für onen Pfunde oder ca. 4 Millionen Zwei Drittel der Schaf⸗
Millionen Pfunde geringer
in 1807 hatte sie 133 Millionen Pfunde erreicht; sieben in 1874, war sie auf mehr als 220 Millionen Pfunde
Verkehrs⸗Anstalten.
15 der Zeitung des Vereins Deutscher Eisen⸗
bahn⸗Verwaltungen hat folgenden Inhalt: Zur Si ahn⸗Ver he : Zur Signal für die Eisenbahnen Deutschlands. — Oeerreth sir neh asshe e⸗ re 8 Reich: Die R rife. — Breslau. Warschauer Eisenbahn⸗Gesellschaft: Abänderun des Gesellschafts⸗Statuts, Mitglieder des WMesasgate Bahn: Generalversammlungs⸗Beschlüsse. — Bayerische Staatsbahnen⸗ Betriebsnachweisung der Königlich bayerischen Verkehrsanstalten pro ö ver der Rede des ahee — : Zeitschrift des Königlich preußische atisti : Jahrgang 1874, IV. “ Verwaltung, Februar 1875.
— An den deutschen Küsten ereigneten “ Seenn haft rüchiger“ aufgestellten Statistik zufolge 75 Schiffbrüche, bei dene 361 Menschenleben gefährdet waren. Die Rettungsstatiot 6 8 nannten Gesellschaft haben von den in besetiohnes der ge⸗ sonen 198 gereteet, 141 konnten sich selb Seit ihrer Grüͤndung im Jahre 1866 hat die Gesellschaft bereits 766
eform der Eisenbahn⸗Fracht⸗
chen Bureaus Heft. Coursbuch der Deutschen Reichspost⸗ sich im Jahre 1874, einer zur Rettung Schiff⸗
Lebensgefahr befindlichen Per⸗ st helfen, 22 gingen zu
gerettet.
vermehrt sich die Zahl der v ermißten englischen Schiffe fort⸗ t, daß drei Liverpooler Schiffe Personen an Bord, allem An⸗ gefunden haben müssen, da sie 1 hören gelassen haben und in ihren nicht angelangt sind. Diese Fahrzeuge sind der Quebeck, der „Maypocho“, von
Aegyptische Bahnen wird Folgendes mit i
gyptische wir getheilt: ilaufwärtsführende Eisenbahn ist degen bis Der Aus⸗
soll noch fünf Jahre in Anspruch neh⸗
men. Die Lärnge dieser Linie wird auf 1750 Ki t
auf 1 Pfd. St. S See . ver 68 ich dort eine große Rentabilität von dieser Bahn, welche den
der central⸗afrikanischen Produkte erleichtern soll. 8
Man verspricht
5. Inqustrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 8
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
*
Inserate nehmen an: die autorisirte Fimmongee. e von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗
Die von dort
1875.
tnissen wird wohl einfach mit Ver⸗
gutsbesitzers Franz Klammt Klage mit dem An⸗ trage erhoben,
Heinrich Klammt ist unbekannt. Wir fordern daher
r vor dem Herrn Kreisrichter Kolberg an hiesiger Ge⸗ richtsstelle anberaumten Termine zu erscheinen, die Klage vollständig zu beantworten, die Beweismittel bestimmt anzugeben, die Urkunden im Original oder in getreuer Abschrift einzureichen und die erforderli⸗
8 Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Ar⸗ beiter und Knecht Friedrich Schul; n. Berlin steht im Verdacht des schweren Diebstahls. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des ꝛc. Schulz Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizeibehörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militärbehörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den ꝛc. Schulz zu achten, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an unsere Gefängniß⸗Inspektion abzuliefern. Signale⸗ ment: Der Arbeiter und Knecht Friedrich Schulz ist 24—26 Jahre alt, 5 Fuß groß, hat schwarze lange Haare, freie Stirn, dunkelblonde Augenbrauen, dunkle Augen, lange und gebogene Nase, gewöhnlichen Mund, kurzen schwarzen Vollbart, vollständige Zähne, ovales Kinn, runde und dicke Gesichtsbildung und gesunde Gesichtsfarbe und ist mit einer schwarzen Pelzmütze, deren Deckel von Tuch ist, grauem de⸗ fekten Rock und Hosen und ledernen Gamaschen⸗ Stiefeln bekleidet gewesen.
Fehrbellin, den 22. Februar 1875. 8
Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.
Der unterm 12. Januar cr. hinter den Arbeiter Hermann Schroeder zu Luban erlassene Steckbrief ist durch Wiedereinlieferung des Schroeder erledigt.
Tuchel, den 10. Februar 1875.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Gestern wurden in Diez gestohlen: 1) eine silberne Ankeruhr mit Goldrand und Arabesken auf dem Deckel. Am Glas ein kleines Splitterchen ausge⸗ brochen. Die Nummer in der Uhr enthält außer anderen die Ziffern 603. 2) ein 6 läufiger Revolver 7 Millimeter Kaliber mit dem Stempel: K. Scheibe.
3) ein schwarzer Tuchrock mit der Firma Julius TLischler in Coblenz versehen. — Ich ersuche um Re⸗
cherchen. Limburg a. d. Lahn, den 20. Februar Der Königliche Staatsanwalt.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
1898!] Oeffentliche Vorladung
des Verklagten zur Klagebeantwortung⸗
Die verwittwete Hausbesitzer Otte, Franciska, geb. Buchale hier, hat wider die Erben des am 13. September 1866 zu Neisse verstorbenen Bauer⸗
die Verklagten zu verurtheilen, an die Klägerin 300 Thlr. nebst 5 % Zinsen hiervon seit dem 1. April 1873 zu zahlen und die Prozeßkosten zu tragen.
Der Aufenthaltsort des mitverklagten Miterben
enselben auf, die Klägerin klaglos zu stellen oder in em zur Beantwortung der Klage auf den 19. Juli er., Vormittags um 11 Uh
8. u. s. w. von öffentlichen Papieren.
8. Theater-Anzeigen.
burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus
te In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten.
beilage.
*‿
chen Editionsgesuche anzubringen. Später wird auf neue Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, im Laufe dieser Instanz keine weitere Rücksicht genom⸗ men werden.
Derselbe ist jedoch befugt, statt in dem anberaum⸗ ten Termine zu erscheinen, schon vor oder spätestens in dem Termine eine schriftliche Klagebeantwortung einzureichen, diese muß aber von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein, widrigenfalls sie für nicht ange⸗ bracht erachtet und sofort zurückgegeben wird.
Wenn er nicht zur bestimmten Stunde erscheinen oder sich nicht vollständig auf die Klage erklären oder endlich eine schriftliche Klagebeantwortung nicht zeitig eingehen sollte, so wird in contumaciam gegen ihn verfahren, die Thatsachen und Urkunden, worüber er sich noch nicht erklärt hat, werden für zugestanden und anerkannt erachtet und was den Rechten nach daraus folgt, im Erkenntnisse gegen ihn ausgesprochen werden.
Patschkau, den 14. Januar 1875.
Khönigliche Kreisgerichts⸗Kommission.
14] Oeffentliche Vorladung.
Die Ehefrau des Papierfabrikanten Julius Wilhelm Heinrich Krickhahn, Anna, geb. Huch, zu Alfenstedt bei Magdeburg, hat wider ihren ge⸗ nannten Ehemann mit der Angabe,
daß derselbe sie im Sommer 1868 verlassen und sich von seinem Wohnorte Aschersleben ent⸗ fernt habe, ohne seit länger als drei Jahren
„wieder Nachricht von sich zu geben, bei uns die Klage anf Ehescheidung wegen bös⸗ licher Veranlassung angebracht.
Zur Beantwortung dieser Klage und weiteren münd⸗ lichen Verhandlung ist ein Termin anf den 25. Mai 1875, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Zimmer Nr. 9, vor der Gerichts⸗Abtheilung anberaumt.
Der Verklagte, Papierfabrikant Julius Wilhelm Heinrich Krickhahn aus Aschersleben, dessen gegen⸗ wärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird hierdurch öffentlich aufgefordert, sich spätestens in diesem Ter⸗ mine zu melden und die Klage zu beantworten, widrigenfalls der thatsächliche Vortrag der Klage für zugestanden erachtet und nach vorgängiger Ab⸗
lebende Oekonomie⸗Inventar bleibt. Ausschluß von Unterhändlern sub P. 644 an die
Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in Berlin. 8
leistung des Diligenz⸗Eides Seitens seiner Ehefrau seine Ehe wegen böslicher Verlassung getrennt, er für den allein schuldigen Theil erachtet und in die Kosten des Prozesses verurtheilt werden wird. Quedlinburg, den 8. Januar 1875.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, 8 Submissionen ꝛc.
nos Ein schönes Gut
in nächster Nähe einer füddeutschen Residenz soll ver⸗ kauft werden. Die Gründe belaufen sich auf circa 280 Tagw.; Oekonomie u. Wohngebäude sind voll⸗ ständig getrennt und sehr geräumig. Die Wohnung insbesondere ist sehr comfortabel. Anzahlung min⸗ destens 50 Mille Gulden. Das reiche todte und Offerte mit
bern auf bezügigen Antrag gegen Erstattung der Kopialien, Druck⸗ und sonstigen Kosten von uns zu⸗ gefertigt werden.
[1209]
[10841 Bekanntmachung.
Domänen⸗Verpachtung.
a/Rbge., etwa 1 Meile von der Station Wunstorf, an der Hannover⸗Bremer und Hannover⸗Mindener Eisenbahn, so wie etwa ½ Meile von der Station Saße an letzteren und etwa 1 ½ Mei⸗
en von dem Badeorte Rehburg belezene König⸗
liche Domänen⸗Vorwerk 8 g.
Bokeloh
mit den zugehörenden Wohn⸗ und Wirthschafts⸗ gebäuden, sowie an Grundslächen, etlheas e.
1) Höfen und Baustellen von 0,7558 Hektaren,
2) Gärten. von 1,08186 „ Ackerland . von 83,4709 * Wiesen und Weiden von 42,6681 s Steinbruch.. . von 1,2567 8
zusammen von 129,231¶ Hektaren, ferner mit den Weideberechtigungen desselben in dem fiskalischen Reddingerbruche und dem Haster
Forstreviere, sowie mit verschiedenen Wiesennachweide⸗ und Ackerstoppelweide⸗Berechtigungen, endlich mit den fiskalischen Kirchenständen in der Kirche zu Idensen,
soll für die Zeit von zwölf Jahren, und zwar „vom 1. Mai 1875 ab bis zum 1. Mai 1887 öffentlich meistbietend verpachtet werden.
Das Pachtgelderminimum ist zu dem Betrage von 6000 Mark (2000 Thalern) bestimmt.
Zur Uebernahme der Pachtung ist ein dispo⸗ nibles Vermögen von 51,000 Mark (17,000 Thlr.) erforderlich, über dessen eigenthümlichen Besitz, sowie über die persönliche Qualifikation als Landwirth jeder Pachtbewerber vor der Licitation bei uns, spä⸗ testens vor der Eröffnung des Licitationstermins bei unserem Kommissarius sich auszuweisen hat.
Der Licitationstermin ist auf
Mittwoch, den 10. März 1875,
Vormittags 11 Uhr,
in unserem Geschäftslokale an der Archiv⸗ Nr. 2 hierselbst vor dem Herrn Geheimen Regierungs⸗Rath Andreae anberaumt.”
Die üclunzergfter kanaet, sowie die Karten
und Vermessungsregister können in unserer Registratur an allen Wochentagen während der Dienststunden, Erstere auch auf dem Königlichen Domänen⸗Vor⸗ werke Bokeloh bei dem Herrn Domänenpächter Meger eingesehen werden, welcher außerdem bereit sein wird, den Pachtbewerbern auf desfallsiges An⸗ suchen weitere Auskunft betreffs der Vorwerks⸗ Zubehörungen zu ertheilen.
Abschrift der Verpachtungs⸗Bedingungen, resp. des Entwurfs zum Pachtvertrage wird den Pachtbewer⸗
Hannover, den 15. Februar 1875. Königliche Finanz⸗Direktion. Abtheilung für Domänen.
Früh.
Bekanntmachung.
Die
E. M. 644)
werke
ur hiesigen Probstei gehörigen Vor⸗
en —
Das in der Provinz Hannover im Landdrostei⸗ bezirke Hannover und zwar im Amte Neustadt
Reinertrag, Stoki mit 628,25 Morgen und 178,8 Thaler Reinertrag, Lowin mit 435,45 Morgen un 112, Thlr. Reinertrag, und eine im Gemeinde territorio Zielomischel belegeue Wiese von 4,93 Morgen mit 1,97 Thlr. Reinertrag sollen im Wege des öffentlichen Meistgebots auf den Zeitraum von 18 Jahren verpachtet werden. Zu diesem Behufe habe ich einen Termin auf Mittwoch, den 17. März d. J., Vormittags 10 Uhr, in dem . aüschen Pfarrhause erselbst anberaumt, zu welchem Pachtlustige mit dem Be⸗ merken hierdurch eingelzden werden, daß zuerst die Vorwerke einzeln und sodann alle drei zusammen zur Verpachtung gelangen und daß die Pachtbe⸗ dingungen, welche auch über die Höhe der Bietungs⸗ sowie Pachtkaution Aufschluß geben werden, 10 Tage vor dem Termine in meinem in dem Hause des Kaunfmann Karge hierselbst befindlichen Bureau nebst den Auszügen aus der Grundsteuermutterrolle zur Einsicht ausliegen werden. Betsche, den 22. Februar 1875. Der Königliche Kommissarjus für die Vermö⸗ gensverwaltung der katholischen Pfarrstelle zu Betsche. Bothe.
[1214]
etsche mit 499,88 Morgen und 279, Thlr,
Die Anfertigung und Lieferung von 6185 Qu.⸗M. Granitplatten und 475 lfd. M. Treppenstufen und Thorschwellen für die Werkstattsbauten bei Ponarth sollen im Wege der öffentlichen Submission verdun⸗ e hee e k ..
nternehmungslustige werden aufgefordert, i Offerten frankirt und versiegelt mit bb. Nascrht⸗ „Submission auf Anfertigung und Abliefe⸗ rung von Granitplatten und Werkstücken für die Werkstattsbauten bei Ponarth“ bis zum Submissionstermine Freitag, den 12. März er., 1 Vormittags 12 Uhr, im Bureau des Baumeisters Clausen, Unterhaber⸗ berg 27, Königsberg, einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden.
Die Zeichnungen, Bedingungen und das Massen⸗ verzeichniß sind in dem genannken Bureau einzusehen, werden auch auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien von dort verabfolgt.
Königsberg, den 22. Februar 1875.
Königliche Betriebs⸗Inspektion V.
Dienstag, den 16. März er, Vormittags “ jr wird im Büreau der unterzeichneten Verwaltung, woselbst die auch abschriftlich gegen Erstattung der Kopialien zu beziehenden Bedingungen aueliegen, die Lieferung von 4744 Pfund Roßhaaren. submissionsweise an den Mindestford dungen. 8
Cohlenz, den 20. Februar 1875.
Königliche Garnison⸗Verwaltung.