und zwar, wie sich nach der erhobenen Anklage gegen den Geistlichen S. wegen gesetzwidriger Vornahme geistlicher Amtshandlungen (auf Grund des §. 23 des Gesetzes vom 11. Mai 1873) herausstellte, nicht, weil er mit der Ernennung ein⸗ verstanden war, sondern weil er die verspätete Anzeige als eine den betreffenden Vorschriften nicht entsprechende auffaßte. Nichts⸗ destoweniger sprach das Appellationsgericht zu Stettin den An⸗ geklagten frei, weil der Ober⸗Präsident innerhalb 30 Tagen nach der Anzeige Einspruch gegen die Anstellung des S. nicht erhoben hat und „der Umstand, daß Seitens des Ober⸗Präsi⸗ denten die Mittheilung nicht als vorschriftsmäßig anerkannt wurde, für die richterliche Feststellung der Thatsache, daß dieses Schreiben dem Ober⸗Präsidenten den Kandidaten unter Bezeich⸗ nung des Amtes benennt, nicht entscheidend ist“. Auf die Nich⸗ tigkeitsbeschwerde der Ober⸗Staatsanwalschaft zu Stettin verwies das Ober⸗Tribunal unter Vernichtung des zweitinstanzlichen Erkennt⸗ nisses die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an ein anderes Appellationsgericht. „Der Appellationsrichter über⸗ sieht,“ führt das Ober⸗Tribunals⸗Erkenntniß aus, „daß die in §. 15 vorgeschriebene Anzeige nicht allein ausdrücken muß, wer nach dem Willen des geistlichen Oberen fortan der Inhaber des erledigten geistlichen Amtes sein solle, sondern auch, daß die betreffende Persönlichkeit noch nicht ernannt, vielmehr von dem geistlichen Oberen zur Ernennung nur erst designirt sei. Hieraus ergiebt sich aber ferner die Nothwendigkeit, daß die Anzeige in einer Weise abgefaßt sei, welche dem Ober⸗Prä⸗ sidenten in unzweideutiger Weise zu erkennen giebt, daß es in der Absicht des Anzeigenden gelegen habe, die Anzeige zur Erfüllung der nach §. 15 a. a. O. ihm obliegenden Verpflich⸗ tung vor der erfolgten Ernennung zu machen.*
— Die Verbindung zwischen dem europäischen Festlande und Island wird auch in diesem Jahre durch regelmäßige Postdampfschiffahrten von Dänemark aus unterhalten werden. Die Abfahrt erfolgt von Kopenhagen planmäßig m 1. März, 17. April, 28. Mai, 7. Juli, 16. August, 27. September und 8. November, und landen die Schiffe nach zwölf is vierzehntägiger Fahrt in Reykjavik auf Island. Die Rückfahrt von Reykjavik erfolgt in 6 bis 9 Tagen nach Ankunft er Schiffe, nämlich am 24. März, 7. Mai, 17. Juni, 27. Juli, .September, 18. Oktober und 29. November. Die ganze Reise von Kopenhagen nach Reykjavik und zurück, einschließlich es Aufenthalts von 6 bis 9 Tagen in Island, erfordert danach inen Zeitraum von etwa 5 Wochen. Die Schiffe legen sowohl uf der Hinfahrt, als auf der Rückfahrt in Thorshavn (Faröer) n. Auf der Hinfahrt legen die am 1. März, 17. April, 27.
eptember und 8. November von, Kopenhagen abgehenden ampfer in Lerwick, die anderen in Leith an.
— Der General⸗Major August Graf zu Solms⸗Wilden⸗
els, Commandeur der 29. Kavallerie⸗Brigade, hat sich nach
beendigtem Urlaub in seine Garnison Freiburg in Baden zuruͤck⸗ begeben.
8 Bayern. München, 27. Februar. Der vieljährige Vor⸗ stand der General⸗Zoll⸗Administration, Ministerial⸗Rath von Meixner, wurde, seiner wegen vorgerückten Jahren gestellten Bitte entsprechend, in den Ruhestand versetzt.
— Der jüngst in Bamberg gegründete sozial⸗demo⸗ kratische Wahlverein wurde dem „Tgbl.“ zufolge durch Magistrats⸗Beschluß vom 19. d. M. aufgelöst.
— (W. T. B.) Der Redacteur der „Neuen freien Volks⸗ zeitung“, Joseph Forster, wurde heute vom Schwurgerichte wegen Beleidigung des Deutschen Kaisers in contumaciam zu einer Gefängnißstrafe von 10 Monaten verurtheilt.
Sachsen. Dresden, 27. Februar. Das „Dr. J.“ meldet: Im Palais Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Georg hat heute Mittag 12 Uhr in Anwesenheit Ihrer Majestäten des Königs und der Königin, der Königin Mutter und der Königin Marie die Taufe des neugeborenen Prinzen stattgefunden, welcher die Namen: Albert, Karl, Anton, Lud⸗ wig, Wilhelm, Victor erhalten hat. Taufzeugen waren: Se. Kaiserlich Königliche Hoheit der Erzherzog Karl Ludwig (Höchst⸗ welcher Vormittags aus Wien hier eingetroffen ist), Ihre Kaiser⸗ lich Königliche Hoheit die zur Zeit am hiesigen Königlichen Hofe weilende Erzherzogin Antoinette, Prinzessin von Toskana, Ihre Königliche Hoheit die Frau Herzogin Max in Bayern und Se. Hoheit der Herzog Wilhelm von Braunschweig. Dem Taufakte, welcher von dem Hofkaplan Präses Bernert vollzogen wurde, wohnten noch bei: der am hiesigen Königlichen Hofe beglaubigte außer⸗ ordentliche Gesandte Oesterreich⸗Ungarns, Freiterr v. Franken⸗ stein nebst Frau Gemahlin, die aktiven Herren Staats⸗Minister und der Minister des Königlichen Hauses, der Königliche große Dienst und die Zutrittsdamen Ihrer Königlichen Majestäten. Morgen (Sonntag) wird die glückliche Entbindung Ihrer König⸗ lichen Hoheit der Frau Prinzessin Georg in allen hiesigen Kirchen (in den Kirchen außerhalb Dresdens aber Sonntag den 7. März) durch ein Te Deum und ein besonderes Dankgebet gefeiert werden.
Nach den gestern und heute im Königlichen Palais am Taschenberge ausgelegten Bulletins befinden sich die Prinzessin Georg und der neugeborne Prinz durchaus wohl.
Der Prinz Georg hat aus Anlaß des glücklichen Ereig⸗ nisses dem Ober⸗Bürgermeister 600 ℳ zur Vertheilung an Arme hiesiger Residenz behändigen lassen.
Hessen. Darmstadt, 26. Februar. In Folge der in der Eintheilung der Kreise in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen stattgehabten Aenderungen (in Rheinhessen ist die frühere Eintheilung unverändert geblieben) ist an Stelle der 1872 veröffentlichten Landwehr⸗Bataillons⸗ und Compagnie⸗ Bezirkseintheilung eine veränderte Eintheilung des Großherzog⸗ thums angeordnet worden, wonach die Landwehr⸗Batail⸗ lonsbezirke mit der neuen Umgrenzung der ihnen zugetheilten Kreise zusammenfallen, die Landwehr⸗Compagniestationen Grün⸗ berg, Nidda, Neustadt und Lindenfels aufgehoben und Com⸗ pagniestationen zu Lich, Reinheim, Höchst i. H. und Wald⸗ Michelbach errichtet worden sind. Das soeben ausgegebene „Re⸗ gierungsblatt“ publizirt das Detail der neuen Eintheilung.
— Das Großherzogliche Ministerium des Innern hat fol⸗ gendes Reskript an die Großherzoglichen Kreisämter erlassen: Um die Cirkulation der Scheidemünzen der neuen Währung, beziehungsweise der dieser entsprechenden Scheidemünzen möglichst zu fördern, sehen wir uns veranlaßt, zu bestimmen, daß die Gemeindeeinnehmer Zahlungen an Private in Scheidemünzen der bisherigen Währung, Fälle absoluter Nothwendigkeit ausgenommen, nicht mehr leisten, daß sie vielmehr die in die Gemeidekassen fließen⸗ den Scheidemünzen der bisherigen Währung so oft es angeht, bei den dazu bestimmten Stellen gegen der neuen Währung entsprechende Scheidemünzen umtauschen und lediglich die letzteren zu den in Schei⸗ demünze an Private zu leistenden Zahlungen verwenden. Sie wollen die Ihnen untergebenen Gemeindeeinnehmer hiernach bedeuten.
1 — Wie dem „Fr. J.“ mitgetheilt wird, hat der Gesetz⸗ gebungs⸗Ausschuß der Zweiten Kammer in seinem neuesten Bericht über das Gesetz, betreffend die Pensionirung der widerruflich angestellten Beamten, anhangsweise den Antrag ge⸗ stellt, die Staatsregierung zu ersuchen, „die Bestimmung des Gnadenquartals auch für die Hinterbliebenen solcher Beamten, welche bereits vor Erlaß der neuen Ruhegehaltsgesetze in Ruhe⸗ stand versetzt worden sind, in Anwendung zu bringen.“
— Am 25. ds. wurde den Stadtverordneten die Vorlage des hiesigen Kreisamtes wegen Reorganisation der hiesigen Po⸗ lizei und Einführung des Instituts der Schutzmannschaft in hiesiger Stadt und Bessungen vorgelegt. Darmstadt soll in vier Polizeireviere eingetheilt werden, 40 Schutzmänner sowie 12 Nachtwächter erhalten, wodurch die Kosten für die Polizei sich von 34,000 ℳ auf etwa 70,000 ℳ erhöhen dürften.
— Wie aus Bensheim, 26. Februar, gemeldet wird, ist der Abgeordnete zur Zweiten Kammer He nag sin8, welcher in Folge seiner Ernennung zum Hofgerichts⸗Rath sich einer Neu⸗ wahl unterziehen mußte, heute wiedergewählt worden.
Mecklenburg. Schwerin, 27. Februar. Von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog ist dem hiesigen Krieger⸗ Verein eine Fahne verliehen worden.
— (W. T. B.) Landtag. Die Ritterschaft berieth heute über den von dem Verfassungscomité am 24. dieses Monats erstatteten Bericht und beschloß mit 110 gegen 82 Stimmen, den gestern erwähnten Verfassungsentwurf der ritter⸗ schaftlichen Majorität anzunehmen. In der Plenarversammlung wurde sodann beschlossen, den Comitébericht mit den darauf ge⸗ faßten Standesbeschlüssen den landesherrlichen Kommissarien mitzutheilen.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 28. Februar. Der Großherzog hat seinen Kabinetssekretär und Kammerherrn Grafen von Wedel zum Hausmarschall ernannt.
— Mit dem 22. Februar haben in dem zum XI. Armee⸗ Corps gehörigen Garnisonen die 14tägigen Uebungen der Re⸗ kruten mit dem nunmehr zur Vertheilung gebrachten Mauser⸗ gewehr begonnen.
Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen, 26. Februar. (Fr. J.) Der Landtag hat sich auch noch mit einem Wahlreglement zu befassen. Es ist zwar das neue Landtagswahlgesetz schon unterm 7. Mai 1873 publizirt worden; zur Ausführung desselben hat aber die Regierung das vorgedachte Reglement aufgestellt und dem Landtag zur Genehmigung vor⸗ gelegt. Dasselbe ist meist eine Nachbildung des Reichstagswahl⸗ gesetzes, bestimmt aber außerdem, daß das Land in 16 Kreise für die allgemeinen und in 6 Kreise für die Wahlen der Höchst⸗ besteuerten zerfällt, nämlich in zwei für die größeren Grundbesitzer und in vier für die sonst Höchstbesteuerten. Wer in mehreren Klassen wahlberechtigt ist, kann nur in einer derselben, die er bestimmen kann, sein Wahlrecht üben. Zu den Großgrund⸗ besitzern gehört Jeder, der jährlich 20 Thaler Grund⸗ oder Ge⸗ bäudesteuer entrichtet; zwei Wahlkreise derselben wählen je zwei Abgeordnete. Zu den sonst Höchstbesteuerten, die in vier Wahl⸗ kreisen vier Abgeordnete wählen, gehören diejenigen, die aus der Klassensteuer in die Einkommensteuer vorgerückt sind. — Sicherem Vernehmen nach wird im Laufe des Juni die Vorsynode für das Herzogthum Meiningen einberufen werden.
Reuß. Greiz, 25. Februar. Der Landtag des Fürstenthums ist nach Erledigung aller Vorlagen heute verab⸗ schiedet worden. Derselbe hat in seinen letzten Sitzungen noch einige Gesetzvorlagen, u. A. die Gesetze betreffs der Erbschafts⸗ steuer und wegen Feststellung der terminlichen Grund⸗ und Ein⸗ kommensteuer angenommen, den Staatshaushaltsplan mit den durch Beschluß zu einigen Positionen bedingten Aenderungen genehmigt und in Anschluß an die Verhandlungen wegen Auf⸗ bringung des Bedarfs einstimmig beschlossen, die Staats⸗ regierung zu ersuchen, mit andern Regierungen dahin zu wirken, daß entweder die Reichs⸗Matrikularbeiträge durch Einführung indirekter Reichssteuern vor Allem einer Börsen⸗ steuer, Eisenbahnbilletsteuer und dergl. gänzlich beseitigt oder doch wenigstens ein angemessener Beitragsfuß dafür festgestellt werde. Bei Motivirung des Antrags wurde hervorgehoben, daß diese Matrikularbeiträge für das Land, welches in Erman⸗ gelung anderer Hülfsmittel zur Bestreitung des Staatsbedarfs lediglich auf die Steuerkraft angewiesen sei, an sich sehr drüͤckend sei, in der Aufbringung derselben nach der bloßen Kopfzuhl aber bei der großen Verschiedenheit des Wohlstandes der ein⸗ zelnen Bundesstaaten eine Unbilligkeit erblickt werden müsse. Die thunlichste Berücksichtigung dieses Antrags ist Seitens der Regierung zugesichert wordben.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 27. Februar. Das Reichs⸗ Gesetzblatt veröffentlicht eine Verordnung des Ackerbau⸗ Ministeriums vom 13. Februar 1875, betreffend die Prüfung für den technischen Dienst in der Staatsforstverwaltung.
— Im Herrenhause wurde gestern eine Reihe von Gesetzentwürfen, darunter die Regierungsvorlage, betreffend die Eröffnung von Spezialkrediten für das Jahr 1875 und die Be⸗ handlung der für das Jahr 1874 bewilligten Spezialkredite zu Zwecken des Eisenbahnbaues, ferner der Gesetzentwurf, betreffend die Taggelder und Reisegebühren der Mitglieder der reichsräth⸗ lichen Delegation bei deren Einberufung nach Budapest, ohne Debatte in zweiter und dritter Lesung angenommen. Hierauf wurden die Wahlen in die Delegation vorgenommen.
— Im Abgeordnetenhause wurde dem Handels⸗Mi⸗ nister Dr. Banhans in seiner Eigenschaft als Abgeordneter ein achtwöchentlicher Urlaub ertheilt. Dr. Hoffer richtete im Namen seiner politischen Parteigenossen an den Obmann des konfessio⸗ nellen Ausschusses mit Rücksicht auf die baldigst bevorstehende Vertagung des Reichsrathes die Anfrage, wie weit die Angele⸗ genheiten, betreffend die Regelung der Verhältnisse der Altka⸗ tholiken, die Erlassung eines allgemeinen Ehegesetzes und die Ausweisung der Jesuiten aus Oesterreich im Schooße des Aus⸗ schusses gediehen seien und ob noch in dieser Session die be⸗ züglichen Vorlagen vor das Plenum gelangen werden. Abg. Hopfen, als Obmann des konfessionellen Ausschusses, erklärte: Betreffs des Antrages Klepsch auf Erlassung eines Gesetzes zur Regelung der Verhältnisse der Altkatholiken ist ein darauf bezuͤglicher Gesetzentwurf im Schooße des Ausschusses bereits beschlossen und der Berichterstatter des Ausschusses mit der Ausarbeitung des Berichtes beschäftigt. Es würde der betreffende Bericht bereits vorliegen, wenn nicht der betreffende Berichterstatter durch Krankheit verhindert worden wäre, die darauf bezüglichen Arbeiten zu liefern. Was die Vorlage eines Gesetzentwurfes, betreffend die obligatorische Civilehe, betrifft, muß ich mittheilen, daß die dabei maßgebenden Prinzipien zu den
schusses, 8 8 sind, eine Einigung über diese so hochwichtigen Prinzipien nicht so leicht zu erzielen war. stattgehabten Sitzung des
konfessionellen wurde, in nächster Sitzung
in die Sezialdebatte über eis vorgelegten Entwurf einzugehen. Der An⸗ betreffend die Ausweisung des Jeiuitenordens, befindet noch in der Vorberathung des Subcomité. Die bereits zur
vom Subcomité trag, si
um so mehr, wenn man den Umstand beruͤcksichtigt, daß die Mit⸗
Hauses thätig sind, so daß es nicht möglich wird, so oft, als ich es vielleicht wünschte, vollzählige Ausschußsitzungen zusammenzubringen.
angehören, bringt Schwierigkeiten mit sich, die zu überwinden ein Ding der Unmöglichkeit ist.
Das Abgeordnetenhaus nahm sodann das Börsengesetz mit einigen unwesentlichen Aenderungen an, ferner in dritter Lesung die Vorlagen, betreffend die Regulirung der Flüsse Mur und Narenta nach den Ausschußanträgen und stimmte der Konsular⸗ Konvention zwischen Italien und Oesterreich⸗Ungarn zu.
Pest, 1. März. (W. T. B.) Das neue Ministerium ist nunmehr konstituirt und besteht aus Freiherrn Bela v. Wenck⸗ heim, Minister⸗Präsident und Minister am Hoflager des Kaisers, Tisza Minister des Innern, Szell Finanz⸗Minister, Pechy Mi⸗ nister für öffentliche Arbeiten und Kommunikationen, Simonyi Handels⸗Minister, Szende Minister für Landesvertheidigung, v. Tréfort Unterrichts⸗Minister, Bela Perczel Justiz⸗Minister, Pejacsewitsch Minister für Kroatien und Slavonien.
Schweiz. Bern, 27. Februar. (W. T. B.) Die hiesi⸗ gen Mitglieder der römisch⸗katholischen Kirche haben sich als besondere Gemeinde konstituirt und die Wahl eines eigenen Kirchengemeinderaths vorgenommen.
— 1. März. (W. T. B.) Die vom hiesigen Großen Rathe für das Berner Eisenbahnnetz beschlossene Staats⸗ subvention von 16 Millionen ist bei der gestrigen Volksab⸗ stimmung mit 36,000 gegen 22,000 Stimmen genehmigt worden.
Großbritannien und Irland. London, 1. März. (W. T. B.) Der „Times“ wird aus Wien vom 27. v. Mts. gemeldet, daß die spanische Regierung der Pforte binnen Kurzem die von letzterer verlangten Aufklärungen über die Notifizirung der Thronbesteigung des Königs Alfons an den Fürsten Karl von Rumänien ertheilen und darin namentlich hervorheben werde, daß der Empfang des spanischen Gesandten an der rumänischen Grenze lediglich aus der Initiative der rumänischen Regierung hervorgegangen und als ein bloßer Akt der Courtoisie zu betrachten sei. — Dasselbe Blatt erfährt aus Konstantinopel, daß in Ge⸗ mäßheit der in dem Vertrage der türkischen Regie⸗ rung mit der Banque ottomane getroffenen Modifika⸗ tionen ihr bestimmte Einnahmen überwiesen worden seien, welche zur Verzinsung und Amortisirung der auswärtigen Staatsschuld ausreichend seien. Der Regierung sei ferner durch die abgeänderten Bestimmungen des Vertrages die Befugniß eingeräumt worden, auch mit anderen Kontrahenten außer der Banque ottomano eine Anleihe abschließen zu dürfen.
Frankreich. Paris, 27. Februar. Heute fand im Palais Elysébe der Empfang des spanischen Ge⸗ sandten, Marquis de Molins, statt. Der Gesandte hob in seiner Anrede an den Marschall Mac Mahon hervor, daß er beauftragt sei, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Frank⸗ reich und Spanien aufrecht zu erhalten und, wenn möglich, fester zu knüpfen. Die französische und die spanische Nation seien zwar durch die Pyrenäen getrennt, aber durch die Ver⸗ wandtschaft der Abstammung und der Sprache brüderlich ge⸗ einigt. Der Gesandte gab am Schlusse seiner Rede der persön⸗ lichen Dankbarkeit des Königs Alfons für die ihm in Frank⸗ reich zu Theil gewordene Gastfreundschaft Ausdruck. Der⸗ Marschall Mac Mahon sprach in seiner Antwort seine leb⸗ haften Wünsche für das Gedeihen und den Frieden Spaniens aus.
— Aus Versailles, 27. Februar, Abends, wird tele⸗ graphirt: Die Fraktionen der Linken wollen, dem Vernehmen der „Agence Havas“ zufolge, einem Ministerium, dessen Mit⸗ glieder nicht der Majorität entnommen werden, ihre Unterstützung versagen. Falls bei der bevorstehenden Neuwahl des Präsidiums der Nationalversammlung Dufaure die Kandidatur ablehnen sollte, beabsichtigt die gesammte Linke Kasimir Perier für die Präsidentschaft vorzuschlagen.
— 28. Februar. (W. T. B.) Das Gesetz über die Organisirung der öffentlichen Gewalten und das Seenatsgesetz sind heute durch das „Journal officiel“ publi⸗
zirt worden.
— Der Präsident Buffet hat die Nachricht hierher gelangen lassen, daß er Montag oder Dienstag in Versailles ein⸗ treffen wird. In Betreff der Uebernahme der neuen Kabinets⸗ bildung hat der Präsident Buffet bis jetzt weder die Annahme des ihm gewordenen Antrags erklärt, noch auch eine Ablehnung desselben ausgesprochen. — Die Neuwahl des Bureaus der Nationalversammlung wird, neueren Nachrichten zufolge, voraussichtlich nicht vertagt, sondern in der morgenden Sitzung vorgenommen werden. Alle Gruppen der Nationalversammlung mit Ausnahme der äußersten Rechten und der Bonapartisten werden der „Agence Havas“ zufolge für die Präsidentschaft Buffets stimmen.
Spanien. Madrid, 27. Februar. (W. T. B.) Der König hat heute die Gesandten Englands und Schwe⸗ dens empfangen. — Nach hier eingegangener amtlicher Mel⸗ dung haben die Carlisten in einer Stärke von 5 Bataillonen und 5 Geschützen einen Angriff auf die Stellungen der Regie⸗ rungstruppen am Mont Avril bei Puente nuevo (unweit Bilbao) gemacht. Der Angriff wurde abgeschlagen und erlitten die Carlisten erhebliche Verluste.
— Aus San Sebastian, 28. Februar, Morgens, wird über den Angriff der Carlisten auf die Stellungen der Regie⸗ rungstruppen bei Bilbao weiter gemeldet: Der Angriff fand am 26. d. Morgens statt. Sieben Bataillone mit 12 Geschützen unter Anführung des Carlisten⸗Chefs Berriz gingen gegen die Posstio⸗ nen der Regierungstruppen bei Puente nuevo und Arbolancha auf dem rechten Ufer des Nervion vor. Die Positionen mußten von den Regierungstruppen drei Mal aufgegeben werden, blieben aber schließlich nach einem hartnäckigen Kampfe im Besitze der⸗ selben. Das Gefecht wurde erst gegen Abend eingestellt. Die Carlisten zogen sich auf Echevari zurück, das sie erst in der Nacht erreichten. Sie haben beträchtliche Verluste erlitten. Die
87
v. Starck. Rautenbusch.
1“
weitgehendsten und eindringlichsten Diskussionen im Schooße des Aus⸗ schusses geführt haben und das bei der Zusammense des A
Verstärkungen
Garnison von Bilbao hat 150 Mann verloren. Loma ha Bilbao geschickt. 8
in welchem ja sämmtliche Parteien des Hauses vertreten
Ich kann berichten, daß in der gestern Ausschusses beschlossen
einen
Gesetzeskraft gelangten konfessionellen Gesetze zeigen, daß der kon⸗ fesstonelle Ausschuß seine Aufgabe ernst nimmt und mit regem Eifer gearheitet hat. Wenn man bedenkt, daß diese Gesetze von so außer⸗ ordentlicher Tragweite sind und eines eingehenden Studiums bedürfen, so ist die Inanspruchnahme eines längeren Zeitraumes gerechtfertigt,
glieder des konfessionellen Ausschusses in verschiedenen Ausschüssen des
Die Kumulirung von Ausschußsitzungen, denen dieselben Mitglieder
E““ 11 1“ 8 8 E1115
— Nach in Bayonne, 28. Februar, Morge eingegangenen Nachrichten treffen die Carlisten unter Führung Lizzaraga’'s umfassende Vorbereitungen zu einem Angriff auf die Stadt Puycerda. Sie verlangen die Uebergabe des Platzes und drohen im Falle der Verweigerung derselben und der Einnahme der Stadt mit der Einäscherung. Alle Verbindungen nach aus⸗ wärts sind abgeschnitten.
8 28. “ (W. T. B.) Das Journal „Es pana cattolica“ ist wegen Veröffentlichung eines Hirtenbriefes des Bischofs von Jaen, in welchem anscheinend nur die Intoleranz gegen Andersgläubige gepredigt wurde, in Wirklichkeit aber auch Angriffe auf die Autorität des Königs enthalten waren, suspen⸗ dirt worden.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 26. Fe⸗ bruar. Der „Golos“ berichtet über einen im Marine⸗Ressort zu Stande gekommenen Beschluß, nach welchem in Kronstadt eine Offiziersklasse und eine Schule für Untermilitärs zum Unter⸗ richt in der Behandlung von Schiffsminen eingerichtet werden soll. 8
— Zur Einschränkung der Getränkeverkaufsanstal⸗ ten im Reich soll das Ministerium des Innern nach der „Mosk. Ztg.“ beabsichtigen, jeder Kreislandschaft das Recht zu⸗ zugestehen: a) die Zahl der Getränkeverkaufsanstalten (der Schen⸗ ken, Trakteurs und Einfahrten) und die Oertlichkeiten, an welchen ihre Eröffnung statthaft ist, zu bestimmen; b) in den Wolostgemein⸗ den auf volle Tausend männlicher Rebisionsseelen nur je eine Berkaufsstätte zu gestatten; c) endlich soll jede Landschaft im Laufe des Oktobers der Kreissteuerverwaltung über ihre bezüg⸗ lichen Beschlüsse Anzeige machen, damit diese zum Nutzen der Krone die Rechte 88— Ankauf der Patente an den angegebenen
unkten versteigern kann.
9 — na Petro⸗Alexandrows! erhält die russische „St. P. 3.“ einen Brief, demzufolge eine Abtheilung unter dem Kommando des Oberst Jwanow am 7. Januar aus dem Fort ausgerückt ist, um auf das linke Ufer des Amu⸗Darja hinüber zu gehen. Der Zweck der Expedition ist, die Turkmenen zu zwingen, die ihnen durch den Vertrag mit Chiwa auferlegte Kontribution zu bezahlen und sie für ihre Absicht, des Raubes wegen in das russische Gebiet eindringen zu wollen, zu züchtigen. 1 1 “
— 28. Februar. (W. T. B.) Der Adjunkt im Ministerium des Aeußern, Wirklicher Geheimer Rath von Westmann, ist vorgestern auf einer Soirée beim Großfürsten Thronfolger von einem Schlaganfall betroffen worden. Die Funktionen desselben sind dem Geheimen Rath Strimooukhow übertragen worden.
Dänemark. Kopenhagen, 26. Februar. (H. N.) Das Folkething hielt mit 52 gegen 40 Stimmen den Vorschlag der Linken, betreffend die Aufnahme der Gagenzulagen in das Budget fest, trotzdem der Konseilspräsident auch dann die Auf⸗ lösung in Aussicht stellte, weil es ein Versuch sei, dem Folkething eine verfassungswidrige Suprematie beizulegen. Die dritte Be⸗ rathung bleibt abzuwarten.
Asien. Aus Calcutta wird der „A. A. 28. ds. telegraphirt: 1
„Die 111“ gegen den der Theilnahme an dem Versuche, den Oberst Phayre zu vergiften, angeklagten Guico⸗ war von Baroda wurde heute eröffnet. Der erste Zeuge, der ver⸗ hört wurde, war Mrs. Phayre's Ayah, Namens Amina. Dieselbe be⸗ kundete, den Guicowar in seinem Palast bei drei verschiedenen Gele⸗ genheiten während der Konferenz der Baroda⸗Kommission besucht zu haben und von ihm befragt worden zu sein, welcher Art die Gesin⸗ nungen des Obersten und seiner Frau gegen ihn betreffs der Kommission und seiner Heirath mit Luxmibai seien. Er gab ihr auch den Auftrag, ein Wort zu seinen Gunsten einzulegen. Die Zeugin empfing bei jeder Gelegenheit Geldgeschenke von dem Guicowar, und sie wurde gefragt, ob, im Falle irgend ein Zauber gebraucht werden sollte, er das Herz des Sahibs werden würde. Die Zeugin sagte dem Guico⸗ war, daß der Oberst ihm wohlgeneigt sei. Von Mr. Serjeant Ballantine, dem Vertheidiger des Guicowar, einem Kreuzverhör unterworfen, erklärte Amina, daß bei diesen Unterredungen mit dem Guicowar niemals von Gift die Rede war, aber sie habe sich unter dem Eindrucke befunden, daß der Maharajah beabsichtigte, der Ver⸗ giftung des Obersten Phayre Vorschub zu leisten.
— Eine weitere Kabeldepesche aus Calcutta meldet:
Mr. Scolbe eröffnete die Verhandlungen mit einer langen Rede, in welcher er bemerkte, daß die Anklage auf zwei Punkte beschränkt werden würde, nämlich, daß der Guikowar mit der Dienerschaft des Residenten intriguirte und versuchte, den Oberst Phayre zu vergiften. Bezüglich des ersten Punktes würde er nachweisen, daß mehrere Dienstboten Bestechungen empfangen hätten, um als Spione im Hause des Residenten zu fungiren, darunter Mrs. Phayre’s Ayah. Sie besuchte den Guikowar drei Mal und in ihrem Hause wurden nach ihrer Verhaftung Briefe gefunden, aus denen erhellt, daß ihre Be⸗ suche einen augenscheinlich unlauteren Zweck hatten. Serjeant Bal⸗ lantine erklärte hier, er werde dagegen protestiren, daß diese Briefe als Beweise angesehen werden. Mr. Scoble behauptete, daß sie Beweise seien und ging dann an eine graphische Schilderung der Fälle, die für Oberst Phayre durch die Vergiftung des Sherbets
ehegt wurde. Der Königliche Advokat würde durch Damodur
Punss Geständniß den Nachweis führen, daß der Guikowar das Gift bestellt, es bezahlt, und um den Ankauf desselben zu verheim⸗ lichen, die Staatsrechnungen gefälscht habe. Damodur Punts Zeug⸗ niß würde von zwei Akkomplicen bestätigt werden. In der Sitzung am 24. wurde das Verhör von Mrs. Phayre Ayah und das von drei anderen Zeugen zu einem Abschluß gebracht. Alle leugneten auf das Bestimmteste, daß der Guikowar Oberst Phayre’'s Namen in Verbindung mit irgend einem Vergiftungsprojekt erwähnte.
C.“ vom
Die Nr. 19 des „Amts⸗Blatts der Deutschen Reichs⸗ Post⸗Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: General⸗Verfügung vom 25. Februar 1875. Unterbrechung der Seepostverbindung mit Dänemark.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
rofessor Dr. Wach, früher in Tübingen und Rostock, ist als Preffshe des Civilprozesses und Kriminalrechts (Kriminalprozesses) nach Leipzig berufen worden und hat angenommen. 1 — Der römische Kunstverleger Kavaliere Peter von Brognoli läßt gegenwärtig die Rafaelschen Fresken im Vatikan aufs Neue in Kupfer stechen; auch die Tapeten finden auf diese Weise Vervielfäl⸗ tigung. Die Zeichnungskopien, welche dazu nöthig sind, werden unter Aufsicht der Professoren Mercuri, Consoni, Rhoden, Sei. zum Theil durch Vincent Pasqualoni gefertigt. Die Kupferplatten selbst werden von Seifert, Langer, Ufer und anderen tüchtigen Meistern ausgeführt. Die Disputa, die Konstantinschlacht und der Parnaß sind bereits vollendet. 1 8 1 — Wie im verflossenen Jahre die 500 jährige Jubelfeier Petrarca's begangen worden, so soll in diesem Jahre eine gleiche Ehre Boccacio dem berühmten Sänger des „Dekameron“, wider⸗ fahren. Das Recht, die Wiege des großen Dichters zu sein, nimmt
n Paris gewandt hat, denselben zur Abordnung einer Deputa⸗ tion zu bestimmen, da die Mutter des Boccacio eine Pariserin gewe⸗ sen sei. Das erstere wird aus dem 85— Verse der lateinischen In⸗ schrift auf dem Grabmal des occacio geschlossen, welcher lautet: Patria Certaldum, Studium fuit alma poesis. Französische Untersuchungen neuerer Zeit lassen den Dichter im Jahre 1313 ent⸗ weder in Paris oder in Florenz geboren sein und führen als Unter⸗ stützung für den ersteren Ort an, daß ungefähr um das Jahr 1310 ein florentinischer Kaufmann, ein Seidenwaarenhändler, mit Namen Boccacio di Chellino in Paris gewohnt habe. Ueber das Wohnhaus findet sich nur in einem italienischen Werke eine Andeutung, der zu⸗ folge dasselbe in der Rue Saint⸗Honoré oder in der Rue de la Lin⸗ gerie in der Gegend der „Hallen“ gestanden haben soll. Hier habe sich jener Florentiner mit einer Spitzenarbeiterin verheirathet und sei der Dichter geboren. Tag und Monat der Geburt finden sich nir⸗ gends angegeben; dagegen wird in verschiedenen Quellen als der Todes⸗ tag der 21. Dezember 1375 deutlich bezeichnet. Der Tag des Jubiläums ist noch nicht bestimmt. — Der Verein von Literaturfreunden in Wien schreibt einen Preis von 100 Gulden östr. W. in Silber auf die beste Beant⸗ wortung der nachstehenden Frage aus: „Welche Bedingungen in In⸗ halt und Form hat der Roman zu erfüllen, um unter die höheren Kunstgattungen gereiht zu werden, und welche der seit 1848 in Deutsch⸗ land veröffentlichten Romane entsprechen jenen aufgestellten Bedin⸗ gungen?“ — Aus dem Haag schreibt man: In der in Amsterdam abge⸗ haltenen Versammlung von Delegirten sämmtlicher Ausschüsse für die Errichtung der Thorbecke⸗Statue wurde der Antrag des Central⸗ Ausschusses, das Denkmal in Amsterdam zu errichten, einhellig zum vasschuf erhoben. Die Verwendung der noch verfügbaren 27 bis 28,000 Fl. wurde der Centralkommission anheim gegeben, doch ward dieselbe, dem Verlangen des Senats der Leydener Universität gemäß, ermächtigt, das Bild des verewigten Staatsmannes für die betreffende Anstalt anfertigen zu lassen. — Ein Zeichen des eingetretenen Todes hat, wie die „Gazette des Hopitaux“ meldet, Professor Bouchut, neuerdings in der Thermometrie gefunden. An einer Anzahl von ca. 1100 Beobach⸗ tungen an Lebenden, Todten und todtenähnlichen Zuständen hat er ge⸗ funden, daß 20 Grad Celsius diejenige Temperatur ist, über welche inaus die Temperatur eines wirklich Todten nie geht. Um dies Binaus auch für Laien verwerthbar zu machen, hat Bouchut ein ein⸗ faches Alkoholthermometer konstruirt, in welchem die Grade unter + 200 C. durch einen gefärbten Papierstreifen verdeckt werden; die Alkoholsäule wird also erst sichtbar, wenn sie über 200 getreten ist und dieses Sichtbarwerden würde mithin auch für den Ungebildeten ein deutliches, erkennbares Zeichen sein, daß Leben noch wahrscheinlich vorhanden ist. Bouchut nennt das Instrument Nekrometer. Des Verfassers Arbeit hat den hierfür ausgesetzten Preis erhalten.
— Die irdische Hülle des vor einigen Tagen verstorbenen be⸗ rühmten Geologen Sir Charles Lyell wird in Folge einer von den Präsidenten und andern Mitgliedern der größeren wissenschaft⸗ lichen Gesellschaften in London unterzeichneten Petition an den Dechanten Stanley am 27. d. M. in der Westminster⸗Abtei
bestattet werden. 18 -
— Der „Daily Telegraph“ veröffentlicht einen Brief von Stanley, der bekanntlich auf Kosten des genannten Blattes und des „New⸗York Herald“ eine wissenschaftliche Expedition nach dem Inneren Afrikas unternommen hat. Der Brief ist vom 13. Dezember aus dem Distrikte Mpwapwa im Lande Usagara datirt. Nachdem Stanley in Bazamoyo einige Unannehmlichkeiten mit seinem wüsten Negergefolge gehabt hatte, brach er von dort auf und legte die große Strecke bis Mpwapwa in nur 25 Tagen zurück. Auf seiner ersten, zur Aufsuchung Livingstone’s unternommenen Reise hatte er zu derselben Strecke 57 Tage, und Lieutenant Cameron, der allerdings mehrere Unfälle durchzumachen hatte, viel Monate gebraucht. Der Gesundheitszustand der Expedition läßt nichts zu wünschen übrig, die Weißen ertragen die Strapazen sehr gut, obwohl die Hitze in den Kindschanyebenen so groß war, daß selbst die Hunde erlagen. Von großem Nutzen ist Stanley das zerlegbare, nach seinen eigenen An⸗ gaben gebaute Boot „Lady Alice“, mit dessen Hülfe sie leicht den Kindschanyfluß passirten. Stanley hatte vor, am 14. Dezember von Mpwapwa aufzubrechen, durch das Land der Uzozos zu ziehen, hin⸗ ter Mounti die Straße von Unyanjembe zu verlassen, die von Tabora einzuschlagen und auf den Victoria⸗Nyanzasee loszumarschiren.
— Der französische Unterrichts⸗Min ister hat folgendes Schreiben an den Direktor der schönen Künste gerichtet: Paris, den 22. Februar 1875. Herr Direktor! Meine Aufmerksamkeit ist soeben auf die Vernachlässigung gelenkt worden, welcher im Kirchhof Pere⸗ Lachaise die Gräber Molidre's und La Fontaines’s preis⸗ gegeben sind. Es scheint mir für die Ehre der Wissenschaft un⸗ erläßlich, daß einem solchen Zustande ein Ziel gesetzt werde. Sie werden daher auf dem Dringlichkeitswege mir über diesen Gegenstand einen Bericht zukommen lassen und sich dabei vor Allem mit der Frage beschäftigen, ob wir uns mit einfachen Verbesserungen be⸗ gnügen sollen oder ob es nicht statthafter wäre, Molidre und La Fontaine Denkmäler zu errichten, die zugleich dieser großen Dichter und Frankreichs würdig wären, zu dessen berühmtesten Söhnen sie gehören. Genehmigen Sie ꝛc. Der Minister des öffentlichen Unter⸗ richts, des Kultus und der schönen Künste, A. de Cumont.
— Die Ausgrabungen am Esquilin in Rom schreiten erfolgreich vorwärts. Die letzten bedeutenden Funde sind zwei Mar⸗ morfiguren etwas unter Lebensgröße und eine silberne Statuette. Die Marmorbilder sind von vorzüglicher Arbeit. Beiden fehlen die Arme, im Uebrigen sind sie gut erhalten. Die eine Statue, eine weibliche Figur vor dem Bade darstellend, mag der Schule des Pasiteles an⸗ gehören. Die andere Figur, bekleidet und mit schwermüthig zur Seite geneigtem Haupt, dürfte als eine Muse zu deuten sein. Die tiefliegenden Augen erinnern auffallend an die Psyche von Capua im Museum zu Neapel. Die werthvollen Funde haben bereits auf dem Kapitol eine passende Aufstellung gefunden.
— In Stockholm starb am 22. d. die bekannte schwedische Opern⸗ und Konzertsängerin Louise Michaeli, geb. 1830.
— Die Nr. 157 des Notizblatt des Vereins für Erd⸗ kunde und verwandte Wissenschaften zu Darmstadt und des. mittelrheinischen geologischen Vereins (III. Folge. XIV. Heft) hat folgenden Inhalt: Uebersicht des Flächengehalts und der Areal⸗Vertheilung nach Kulturarten im Großherzogthum Hessen. — Uebersicht des Postverkehrs im Großherzogthum Hessen im Jahre 1873. — Verkaufte Fruchtquantitäten und jährlicher Durchschnitts⸗ preis aus den Fruchtmärkten im Jahre 1874. — Verzeichniß derjeni⸗ gen Gemarkungen im Großherzogthum Hessen, in welchen im Jahre 1874 Tabak gebaut wurde, nebsc Angabe der ausgestellten Flächen, so⸗ wie der Tabakssteuer. — Zusammenstellung der aus dem Großherzog⸗ thum aaten b Uxien garen. — Monatlicher Durchschnittspreis der Fruchtmärkte im November und Dezember 1874. — Meteorologische Beobachtungen im Dezember 1874. — Sterbefälle und Todesursachen im Dezember 1874. — Angelegenheiten des mittelrheinischen geologischen Vereins.
— Die Nummern 3 bis 16 der Wissenschaftlichen Beilage der Leipziger Zeitung enthalten folgende größere Aufsätze: Friedr. Wilh. Joseph v. Schelling. — Briefe aus Paris. — Theatra⸗ lisches un d Dramaturgisches. — Eine Eberfagd in Ungarn. — Die Arbest im Strafhause. — Musikalische Zustände in Leipzig. — Die Arbeiter⸗ frage. — Die deutschen Nordpolfahrten in den Jahren 1869 — 1871. — Friedrich v. Hardenberg (gen. Novalis) eine Nachlese aus den Quellen des Familienarchivs. — Das Kostümballfest im Kronprinz⸗ lichen Palais zu Berlin. — Briefe aus Südafrika von Ernst v. Web (Reue Folge). — Pariser Briefe: ein großartiges Unternehmen. — Reuters Leben und nachgelassene Schriften. — Prof. Dr. Schmoller,
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Land⸗ und Forstwirthschaft. 8 Die preußische Staatsforstverwaltung ist bemüht, das nteresse der Landeskultur auch dadurch zu fördern, daß sie zum olzanbau für Privatwaldungen gutes Pflanzmaterial erzieht und Pflanzen an Privatbesitzer, Gemeinden ꝛc. zum Selbstkostenpreise überläßt. 8. 3 Es sind auf diese Weise im Jahre 1874 aus den Staatsforsten abgegeben: 8 8 Laub⸗ Nadel⸗ in holz holz Summa 1111 2,846 57,027 59,873 3,775 179,043 182,818 2,808 25,782 28,590 4,665 103,469 108,134 8 1,159 13,368 14,527 Schleswig⸗Holstein 1,743 9,134 9 .6,681 108,549 115,230 Westfalen. 2,419 15,047 17,466 Hessen⸗Nassau 1,005 11,807 12,812 Rheinprovinrz . . . 1,446 6,531 7,977 805,035
in Summa . 60,450 744,585 während in den früheren fünf Jahren abgegeben sind: 1873: 985,936, nöhre 382,519, 1871: 319,491, 1870: 210,664, 1869: 204,275.
— In den Regierungsbezirken Königsberg, Danzig und Posen ist die Hoffnung auf gute Ueberwinterung der Saaten begründet. Mangel an Futier hat die Beschränkung des Viehstandes zur Folge gehabt. Im Regierungsbezirk Königsberg ist zwar die Kartoffelernte ziemlich reichlich ausgefallen, jedoch faulen die gewon⸗ nenen Früchte ziemlich stark. Im Regierungsbezirk Posen ist der Wassermangel beseitigt. G 2 1
— Wie die „Straßb. Ztg.“ mittheilt, sind der Gesellschaft für Ackerbau, Wissenschaften und Künste für Unter⸗Elsaß von Brauern und Malzfabrikanten Straßburgs und der Umgegend 3000 Frs. zur Verfügung gestellt worden, um Prämien von 20 — 209 Frs. für den Anbau der zur Bierbereitung vorzüglich geeigneten sogenannten Che⸗ valier⸗Gerste ertheilen zu können. An dem Konkurs kann sich jeder Ackermann des Unter⸗Elsaß, sobald er eine Quantität von mindestens 300 Kilogr. dieser Gerste produzirt, betheiligen.
Gewerbe und Handel.
Berlin. Das Amtsblatt veröffentlicht folgende Polizeiverord⸗ nung, das Verbot der Mißhandlung von Schlachtvieh und Geflügel betreffend: Auf Grund der §§. 5, 6 und 11 des Ge⸗ setzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (G. S. 1850 S. 265) verordnet das Polizei⸗Präsidium nach Berathung mit den Ge⸗ meindevorständen für die Städte Berlin und Charlottenburg in Er⸗ wägung der Polizeiverordnungen vom 1. Mai 1871 (Intelligenzblatt Nr. 209) und vom 1. August 1873 (Berliner Intelligenzblatt Nr. 215), was folgt: . 8 8 §. 1. Die mittelst Eisenbahn oder Fuhrwerk transportirten, so⸗ wie die auf den Markt gebrachten oder dort befindlichen Kälber, Schafe und Schweine dürfen nicht geknebelt oder gefesselt werden. §. 2. Die zur Beförderung von Vieh benutzten Fuhrwerke müssen so geräumig sein, daß die Thiere, ohne gepreßt oder geschnürt zu werden, nebeneinander stehen oder liegen können. 1 An Raum ist zu nehmen: 1 Quadratmeter auf 2 Kälber, 1 Quadratmeter auf 3 Schafe, 2 Quadratmeter auf 3 Schweine ge⸗ öhnlicher Art. 1 8 Pnüich Geflügel jeder Art darf nur in Käfigen oder anderen luftigen Behältern befördert werden, für deren ausreichende Geräumig⸗ keit die Bestimmung des §. 2 Alinea 1 gilt. Der Transport in Säcken ist untersagt, ebenso das Zusammenbinden einzelner Thiere, sowie das Tragen der Thiere an den Füßen. . §. 4. Bei der Beförderung des Schlachtviehes, mag dieselbe durch Tragen, Treiben oder Fahren stattfinden, und bei der Be⸗ handlung desselben ist jedes brutale Benehmen gegen die Thiere, ins⸗ 18e das Hetzen von Hunden ohne Maulkörbe auf dieselben, heftiges Zerren an Leitseilen, Prügeln mit Knütteln, Stoßen mit Fäusten und Füßen untersagt. Beim Ein⸗ und Ausladen sind die Thiere zu heben, nicht zu werfen. §. 5. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden, soweit sie nicht auf Grund des Strafgesetzbuchs eine höhere Strafe nach sich ziehen, mit Geldbuße von 1 bis 30 Mark oder verhältniß⸗ mäßiger Haft geahndet. Berlin, den 13. Februar 1875 Königliches Polizei⸗Präsidium. 8 — Im Anschlusse an die gemeinschaftliche Bekanntmachung vom 24. Dezember 1874 bringen das Polizei⸗Präsidium und der Magistrat, jetzt durch das Amtsblatt, ein Verzeichniß derjenigen 27 Straßen und Plätze zur öffentlichen Kenntniß, welche für den Fall der un⸗ entgeltlichen Abtretung des zur Anlegung der Straße erforderlichen Terrains noch im Jahre 1875, innerhalb der durch den Etat gezoge⸗ nen Grenzen, mit Pflaster und Entwässerungs⸗Anlagen ver⸗ sehen werden sollen. Die betheiligten Grundbesitzer sind ersucht, das Erbieten zur Landabtretung schleunigst und spätestens bis zum 31. Mai d. an das Polizei⸗Präsidium richten, und die von einem Feldmesser gefertigten Situationspläne in drei Exem⸗ plaren beifügen zu wollen. Die Behörden geben sich der zuversicht⸗ lichen Erwartung hin, daß die Offerten zur Landabtretung, welche im eigenen Interesse der Grundbesitzer liegt, und allein eine ordnungs⸗ mäßige, der Haupt⸗ und Residenzstadt angemessene Bebauung ermög⸗ licht, rechtzeitig eingehen werden, da es andernfalls unmöglich sei, die nöthigen technischen Vorarbeiten zu treffen. — Die Fabrikation plastischer Metallbuchstaben wird seit etwa 30 Jahren in Berlin betrieben, wo ein Franzose Namens Thouret sich um deren Einführung verdient gemacht hatte. Aus dem Thouretschen Geschäft ist die jetzt bekannte Firma Koch und Bein in Berlin hervorgegangen, deren Metall⸗ und Glas⸗ buchstaben⸗Fabrik sich im Laufe von etwa 20 Jahren einen europäi⸗ schen Ruf erworben hat. Die Welt⸗Industrie⸗Ausstellungen zu ondon, Paris, Wien und Moskau, sowie alle namhaften Provinzial⸗ Gewerbe⸗Ausstellungen sind von der Firma Koch und Bein beschickt worden und haben Gelegenheit gegeben, die Fortschritte auf dem Ge⸗ biete der Zink⸗Wappen⸗ und Medaillen⸗Gießerei zu verfolgen. Bei dem Einzuge der siegreichen Truppen im Juli 1871 war bekanntlich vor dem Geschäftshause der Firma (Brüderstraße 29) ein von vier Säulen getragener Kuppelbau, ein Siegestempel aufgestellt, welcher mit den Wappenschildern sämmtlicher deutscher Fürsten und freien Städte, mit denkwürdigen Worten aus den Depeschen Sr. Majestät des Kaisers und Königs, in Silberschrift auf Glas, sowie etwa 200 Kronen, Wappen und Adler von vergol⸗ detem Zinkguß geschmückt war. Auch für die vorjährige Berliner Bau⸗Ausstellung, deren Vorstand besonderen Werth auf die Publika⸗ tion der Firmen legte, hat die Firma Koch u. Bein zahlreiche, in die Augen fallende, elegante Firmenschilder geliefert. Zur Ausführung der Polizeiverordnung, daß Niemand Wappen und Firmenschilder an öffentlicher Straße anmachen dürfe, ohne vorher die Erlaubniß dazu einzuholen, läßt die genannte Firma die betreffenden Schriftgattungen, Medaillen und Wappen vorschriftsmäßig in den verschiedenen Größen und Kompositionen anfertigen und hält dieselben meist vorräthig. Die Fabrik besitzt mustergültige Vorschriften der europäischen, der hebrärschen und türkischen Schriftarten. In neuerer Zeit bürgert sich die Bezeichnung von Straßen⸗ und Stationen⸗Namen durch Metall⸗ buchstaben immer mehr ein, weil diese, abgesehen von größerer Deut⸗ lichkeit, noch den Vortheil bieten, daß sie mit Leichtigkeit erneuert und sowohl auf Holz, als auf Stein, Glas ꝛc. dauerhaft befestigt werden können. 8 — In der Sitzung des Aufsichtsraths der Centralbank für
reußen randenburg Pommern Posen.. Schlesien. Sachsen ..
die kleine toskanische Stadt Certaldo in Anspruch, die sich auch be⸗ reits, wie man der „Magdeb. Ztg.“ schreibt, an den Munizipalrath
Straßburgs Blüthe und die volkswirhschaftliche Revolution im XIII. Jahrhundert. F
Industrie und Handel vom 26. v. M. wurde die Bilanz pro
J 1874 vorgelegt und festgestellt. Der Aufsichtsrath wird der G