— Die französische Akademie der Wissenschaften, Abtheilung für Geographie, hat den Kaiser Dom Pedro von Brasilien an Stelle des verstorbenen russischen Admirals Wrangel zu ihrem korrespondirenden Mitgliede ernannt. Der Kaiser Dom Pedro⸗ der durch den Telegraphen von dieser Auszeichnung Kenntniß erhielt, sprach der gelehrten Gesellschaft sogleich auf demselben Wege seinen wärmsten Dank aus.
— Das Stück des Gemäldes von Murillo, darstellend den
h. Antonius, welches geraubt worden war, ist wieder in Sevilla in seine Kapelle verbracht worden. Der Akt fand in feierlicher Weise statt. Die nöthigen Reparaturen an dem Gemälde sollen in der Kirche selbst vorgenommen werden. In den Berichten aus Sevilla heißt es: „Weder der Fuß noch die beiden Hände des Heiligen haben Schaden gelitten, doch das Gesicht, welches verschiedene Beschädigun⸗ gen zeigt, wie der Körper und die Aermel des Kleides, welch letztere aber leicht wieder zu verbessern sind. Glücklicherweise hat das Ge⸗ mälde nicht den Schaden genommen, welchen wir uns vorgestellt hat⸗ ten, und in geschickten Händen können die Dinge wieder in ihren früheren Zustand gebracht werden, ohne daß ihre jetzige Beschädigung leicht zu erkennen ist.“
— Die „Deutsche Rundschau“ kündigt für ihr Aprilheft einen höchst bedeutsamen Beitrag an: den bisher unbekannten „Brief⸗ wechsel Schillers mit dem Herzog Friedrich Christian von Holstein⸗Augustenburg“, welcher in dem Herzoglichen 8BZ““ neuerdings aufsefunden und dem Professor Max
üller in Oxford, zur Veröffentlichung anvertraut worden ist. Es ist dies ein Theil der im Brande des Schlosses zu Kopenhagen ver⸗ loren geglaubten Korrespondenz des Dichters mit dem Fürsten, dessen Munifizenz ihn, als er nach kaum überstandener Krankheit von Sorge um die Existenz bedroht war, sich selbst, dem freien Gebrauch seiner Kräfte, der ungehinderten Ausübung seines hohen Berufes zurückgab. Diese Briefe neuen Zug dem Bilde Schillers hinz
— Aus Düsseldorf, 2. März, schreibt man der „Köln. Ztag.“:
2 Direktor J. Palisa entdeckte mit dem Fernrohr von 7 ¾⅔ Fuß
änge auf der K. K. Marine⸗Sternwarte zu Pola noch einen Pla⸗ neten 12. Größe, wie folgt:
mittlere Zeit Pola Rektascension nördl. Deklination
1875 23. Febr. 8 Uhr 42 M. 12 S. 9 Uhr 57 M. 57 S. + 13 Grad 46,
tägliche Bewegung —- 60 S. + 1
Hiermit steigt die Zahl der zwischen Mars und Jupiter bekannten
kleinen Planeten auf 143, von welchen 5 in Asien, 41 in Nordamerika
und 97 in Enropa entdeckt worden sind.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Ueber die Ernte Rußlands im Jahre 1874 theilt der „Reg.⸗Anz.“ folgende Angaben mit: Als bedingungslos gut (geringe Ausnahmen ungerechnet) kann dieselbe angesehen werden: in der süd⸗ lichen Zone Rußlands, in Ssamara, Ssaratow, im Don⸗Gebiet, in Jekaterinosslaw, ferner in vielen Gouvernements der mittleren Zone, wie in Charkow, Kursk, Woronesh, Ssimbirsk und zum Theil auch in Orel, Pensa, Tambow und Rjasan; in den übrigen Theilen dieser
Zone war die Ernte wenigstens befriedigend. Das gleiche gilt auch von dem Weichselgebiet, den Ostseeprovinzen und den südöstlichen Gou⸗ vernements (Ulfa und Orenburg), den nördlichen (Wologda, Nowgorod, Olonez und Pleskau) und in der Gegend des Mittellaufs der Wolga. In den nordwestlichen Gouvernements, am Oberlauf der Welga und m äußersten Norden (Archangel) war die Ernte nur mittelmäßig. In Sibirien sind folgende Ernteerträge festgestellt worden: in Tobolsk gab der Roggen das 5 ½ 7 ½ Korn, Hafer 4 ½ — 8, Gerste bis 5 ¼, Sommerroggen 3 ¼¾ — 6, Erbsen 4 ½¾. Auch die Heuernte war befriedi⸗ gend. In Tomsk war das Winterkorn gediehen, das Sommerkorn halte durch Kälte im Frühling und spät⸗re Dürre gelitten und gab nur mitielmäßige Erträge, die gleichen Ursachen hatten auch auf den Graswuchs hindernd eingewirkt. Im Ssemipalatinsker Gebiet war mit Ausnahme zweier Kreise die Heu⸗ und Kornernte ungenügend. In Jenisseisk und Irkutsk sind, soweit die Nachrichten bisher ein⸗ gelanfen, Winter⸗ und Sommerkorn schlecht gewesen. ““
Gewerbe und Handel.
Die gestrige außerordentliche Generalversammlung der Westend⸗Berlin⸗Kommanditgesellschaft auf Aktien nahm die beantragten Statutenänderungen an und gab dem Antrage, den Aufsichtsrath zu ermächtigen, daß er die Zahl seiner Mitglieder durch Kooptation erhöhen dürfe, seine Zustimmung.
— In der außerordentlichen Generalversammlung der Berliner Immobilien⸗Gesellschaft wurde der Antrag, betreffend die Aufnahme von 750,000 ℳ Hypotheken, womöglich in städtischen Pfandbriefen zum Zwecke des Rückkaufs von Aktien und Interims⸗ scheinen einstimmig genehmigt.
— Der Aufsichtsrath der „Silesia“, Verein chemischer Fabriken, hat in seiner Sitzung vom 1. d. M. die Dividende pro 1874 auf 5 %¼ festgestellt. Die Abschreibungen betragen ca. 120,000 Thlr., der Reservefonds wurde mit 17,000 Thlr. dotirt.
— In der Sitzung des Aufsichtsraths der Niederlausitzer Bank vom 3. d. M. wurde pro 1874 die Vertheilung einer Divi⸗ dende von 6 ⁄½ % beschlossen. Gleichzeitig wurde der Beschluß gefaßt, den Reservefonds durch Dotirung von 12,427 Thlr. auf 50,000 Thlr. (5 ¾ des Aktienkapitals) zu bringen und 2276 Thlr. Gewinn auf das neue Jahr zu übertragen.
— Die Westfälische Bank zu Bielefeld läßt uns ihren Bericht über das Geschaftsjahr 1874 zugehen, und entnehmen wir demselben die folgende Darstellung der Situation des Instituts. — Trotz der Ungunst der allgemeinen Geschäftslage und der Stagnation in den Hauptindustriezweigen der heimischen Provinz wurden 7 ½ % vom Aktienkapital verdient Die Verwaltung würde im Stande ge⸗ wesen sein eine zufriedenstellende Dividende zu vertheilen, wenn nicht, um den Organismus der Bank normal zu erhalten, ge⸗ wisse Schäden aus den Vorfahren hätten aus der Welt geschafft werden müssen. Der Aufsichtsrath beschloß nach längeren eingehenden Berathungen folgende Reserven zu legen: auf Herforder Brauerei⸗Aktien 59,300 Thlr., auf Vorschüsse auf Effekten 127,200 Thlr., auf Konsortial-Betheiligungen 35,500 Thlr, auf Aus⸗ stände im Konto⸗Korrent 63,300 Thlr., auf Forderungen an die Her⸗ forder Brauerei und andere industrielle Gesellschaften 100,000 Thlr.,
— zusammen 385,300 Thlr. Diesen Summen steht gegenüber der
Gewinn des Jahres 1874 mit 140,404 Thlr., abzüglich der 4 prosen⸗ tigen Dividende, die 80,000 Thlr. in Anspruch nimmt, 60,404 Thlr., ferner das Saldo des Delcredere⸗Konto mit 29,332 Thlr., — zusammen 89,736 Thlr., so daß zu decken bleibt 295,564 Thlr. Zu diesem Zwecke sind rot 300, Thlr. dem Reservefonds entnommen und in das Kredit des Delcredere⸗Konto übergegangen. — Der Gesammt⸗ Umsatz der Bank betrug 79,132,034 Thlr. (1873: Thlr 96,7 12,565) ; demselben entsprach ein Bruttogewinn von 177,417 Thlr.; die Ver⸗ waltungskosten nahmen 23,702 Thlr. und der Coursverlust an eigenen Effekten 13,311 Thlr. in Anspruch, so daß sich der oben erwähnte Reingewinn von Thlr. 140,404 ergab. — In der Generalversammlung vom 3. d. M. wurde der „Westf. Ztg.“ zufolge dem Aufsichtsrath ein Vertrauensvotum ausgesprochen und die Decharge einstimmig ertheilt.
(S. Ins.)
— Die Generalversammlung der Dresdener Bank vom 3. d. M. genehmigte die vom Verwaltungsrath vorgeschlagene Divi⸗ dende von 6 % pro 1874.
— Der Verwaltungsrath der Leipziger Diskontogesell⸗ schaft beschloß, in der am 27. d. M. cr. stattfindenden Generalversamm⸗ lung von dem aus 193,917 Thlr. bestehenden Reingewinne die Ver⸗ theilung einer fünfprozentigen Dividende vorzuschlagen.
— Die Oldenburgische Spar⸗ und Leih⸗Bank wird nach den Vorschlägen des Verwaltungsraths unter der noch ausstehen⸗ den Zustimmung der Generalversammlung eine Dividende von 14 % pro 1874 vertheilen. Die vorjährige Dividende betrug 11 ½ x%.
Paris, 3. März. Das Civiltribunal der Seine hat heute die Entschädigungsforderungen der türkischen Re gierung an das Konsor⸗
tium des Comptoir d'escompte der Banque de Paris und der Firma
Hirsch abgewiesen.
Verkehrs⸗Anstalten.
Wie man der „B. B. Ztg.“ aus Petersburg berichtet, ist dem Grafen Kassini und Konsortium die Kaiserliche Genehmigung zur Ausführung der Vorarbeiten einer von der Station Kowno der Wilna⸗Wirballener Bahnstrecke ausgehenden, auf dem rechten Niemenufer über Wilki, Sredniki und das russische Haupt⸗ Zollamt Georgenburg bis zum preußischen Zollamie Schma⸗ leningken führenden Zweigbahn ertheilt und deren Fortsetzung auf dem preußischen Territorium über Wischwill, Wilkischken bis Tilsit zum Anschluß an die Tilsit⸗Memeler und Tilsit⸗Insterbur⸗ ger Bahnstrecken bei der preußischen Regierung nachgesucht worden.
— Die Stadtgemeinde Elbogen baut auf Gemeindekosten eine Eisenbahn zum Anschluß an die Buschtiehrader Eisenbahn. Eine Elbogener Deputation erhielt vom Handels⸗Ministerium die Zu⸗ sicherung einer fünfzigjährigen Steuerfreiheit.
— Der Londoner Dampfer „Normandie“ hat bei den v Schiffbruch gelitten. Die Mannschaft wurde gerettet.
Kopenhagen, 4. März. (W. T. B.) Die Berliner Hosten vom 27. und 28. Februar und vom 1. März sind jetzt hier eingetroffken. Die Passage über den großen Belt ist noch beschwerlich.
Die Grenzen der finnlichen Wahrnehmung
war das Thema, welches Professor Preyer aus Jena in seinem am 27. Februar in der Singakademie gehaltenen Vortrage, dem neunten der in diesem Winter von dem wissenschaftlichen Verein veranstal⸗ teten, unter großer Theilnahme der Versammlung behandelte. „Erkenne Dich selbst“, dieses Gebot auf der Pforte des del⸗ phischen Tempels, ist stets das höchste Ziel alles geistigen Lebens und Strebens. Auf anderthalb Jahrtausende hinaus hatte der letzte unter den großen griechischen Philosophen die Arbeit des selbständigen Denkens der Menschheit abgenommen. Erst als Kopernikus die Erde sich bewegen und die Sonne stillstehen hieß, strömte eine Fluth neuen strahlenden Lichtes in die Welt. Das Verhältniß des Men⸗ schen zu den Dingen war plötzlich ein von Grund anderes geworden. Oft und nicht mit Unrecht hat man dem ermeländischen Astronomen den Königsberger Philosophen an die Seite gestellt. Keine ge⸗ ringere That als die Entdeckung des Kopernikus war Kants Kritik der reinen Vernunft. Uebrigens blieb nun aber noch die wissenschaftliche Kritik der sinnlichen Wahrnehmung, und auf diesem schwierigen, nur durch unausgesetztes sorgfältigstes Experi⸗ mentiren zu erobernden Gebiete schreitet unser Jahrhundert rüstig vorwärts. Die einzigen Bindeglieder zwischen dem Subjekt und Objekt sind die Sinne, von ihrer Zuverlässigkeit hängt die Sicherheit sämmtlicher Schlüsse ab, mit denen wir dem Wesen der Dinge bei⸗ zukommen trachten. In jedem sinnlichen Eindruck ist dreierlei vor⸗ handen: die eigentliche Empfindung, ferner die Wahrnehmung im Raum und in der Zeit. Bei der Empfindung haben wir wieder die Intensität und die Qualität zu unterscheiden, und diese beiden Momente sind für das Auge: Helligkeit und Farbe, für das Ohr: Klangstärke und Ton, für den Tastünn: Druck und Wärme. Ueberall zeigt sich hier nun die Wahrnehmung in gewisse Schranken gewiesen. Sowohl hinsichtlich der Intensität wie der Qua⸗ lität giebt es für alle Sinneseindrücke eine oberste und eine unterste Grenze, über welche unsere Empfindungsfähigkeit nicht mehr hinaus⸗ reicht. Mit verbundenen Augen oder in einem tiefen Schacht sehen wir schwarz. Es liegt nun auf der Hand, daß alle Helligkeit von noch geringerer Intensität als dieses Schwarz unserer Wahrnehmung sich entzieht. Das Analoge gilt vom Ohr und vom Tastsinn. Nicht minder beschränkt ist unser Empfindungsvermögen in Ansehung der Qualität. Die sogenannten dunklen Farben hat noch kein menschliches Auge erblickt. Wo es undurchdringliche Finsterniß umgiebt, da mag sich vielleicht den Seh⸗ organen des Nachtfalters eine bunte Fülle von Gestalten darbieten. Wir hören nur solche Töne, die mehr als 24 — 30 Schwingungen in der Sekunde machen, spüren nur solche Eindrücke, die auf den Tastsinn stärker einwirken, als die von ihm unbewußt gefühlte Spannung der Haut. Ebenso giebt es für die Intensität und für die Qualität eine obere Grenze. Ueberheller Glanz, be⸗ täubender Schall, allzu heftiger Druck zerstören sogar die Empfindungs⸗ nerven. Der Geschmack reagirt am wenigsten gegen das Salzige, am meisten gegen das Bittere. Am feinsten ist der Geruchssinn ausge⸗ bildet, aber auch er hat seine ⸗Grenze. Beschränkt ist natürlich auch unsere Fähigkeit im Vergleichen verschiedener Eindrücke. Sollen wir die Helligkeit zweier Lichte unterscheiden, so muß die Leuchtkraft des einen mindestens in dem Verhältniß von 3 zu 100 stärker sein. Viel stumpfer ist das Ohr, von ihm wird ein Mehr oder Weniger nur vernommen, wenn die Differenz nicht unter ein Fünftel beträgt. Eine Reihe der feinsten Experimente sind mit dem Tastsinn angestellt. Allenthalben ist unsere Empfindung lediglich für das Verhältniß, nicht für den Unterschied als solchen empfänglich. Daß die Vervollkommnung der mechanischen Hülfsmittel die Welt der Herrschaft unserer Sinne einmal gänzlich unterwerfen wird, ist eine Illusion. Es giebt sowohl objektive wie subjektive Schranken, die dem Fortschritt ein Ziel setzen. Dies führte den Redner zu dem letzten Punkt seiner Betrachtung: dem Verhältniß unserer Sinnesthätigkeit zu Raum und Zeit. Auch hier versagt sie über gewisse Grenzen hinaus den Dienst. Allein weit genug ist immer noch der ihr zugewiesene Spielraum, um dem be⸗ obachtenden und forschenden Menschengeist eine unerschöpfliche Fülle von Aufgaben zu bieten. Aber in diesem ewigen Strom der Erkennt⸗ niß ist eines wandellos und unverrückbar: das den Stoff ordnende und sichtende, ihn beherrschende und verstehende logische Denken. Anknüpfung an den Vortrag des Professor Preyer wollen wir eine uns zugegangene kürzlich erschienene Schrift von A. Bernstein nicht unerwähnt lassen, welche unter dem Titel: „Naturkraft und Geisteswalten“ (Berlin, F. Duncker 1874) eine Reihe von Betrach⸗ tungen über Natur⸗ und Kulturleben enthält. Der Verfasser steht auf dem⸗ selben Standpunkte wie der Professor Preyer, indem er im Anschluß an den bereits früher erwähnten Vortrag du Bois⸗Reymonds über die Grenzen
der Naturerkenntniß sich stets des Unterschiedes zwischen Wissen und Wissenschaft bewußt ist und innerhalb dieses Gebietes die Ergebnisse seiner Forschungen in einer populären, auf sittlicher Grundlage be⸗ ruhenden Darstellungsweise entwickelt. Während in den Aufsätzen „Wissen und Wissenschaft, sowie „Der Darwinismus und dessen Uebertreibung“ dieser Standpunkt allseitig begründet wird, bringen die übrigen Aufsätze monographische Darlegungen aus dem Natur⸗ und Kulturleben. Von denselben nehmen ein näheres Interesse die Aufsätze über den „Durchgang der Venus im Jahre 1874“ und die „Wunderbanten unserer Zeit“ in Anspruch.
In der Sitzung der Archäologischen Gesellschaft vom 3. Februar legte der Vorsitzende, Professor Dr. Curtius, — nach er⸗ folgter Aufnahme der Herren Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Zitel⸗ mann, Geheimer Regierungs⸗Rath Göppert und Professor Dr. Vahlen zu Mitgliedern der Gesellschaft — die Monuments grecs publiés par l'association pour T'encouragemhent des étades Grecques en France vor und berichtete über den Fund eines großen Mosaikbodens bei Biredjik am Euphrat, auf welchem ein römischer Kaiser, von den Brustbildern der Reichsprovinzen kreisförmig um chlossen, dargestellt ist. Von diesen Medaillons lagen Photographien vor. Sodann besprach er die Schrift des Hrn. C. W. King: The Annecy Athlete und gab der Gesellschaft durch photographische Abbildungen eine Anschauung der wohl erhaltenen 0,60 M. hohen Bronzestatue, die 1866 in Annecy ge⸗ funden ist und zu kehrreichen Vergleichungen mit dem sogenannten Doryphoros Anlaß giebt. Hierauf theilte Herr Dr. von Willamowitz⸗ Möllendorf eine Abhandlung aus dem Nachlasse des Professor Dr. Matz mit Zwei Reliefs des Pal. Colonna in Rom, welche zwei Windgötter darstellen, erweisen sich durch eine Zeichnung des XVI. Jahrhunderts in der Königlichen Bibliothek zu Windsor als zu einem Ganzen gehörig mit einem Relieffragment des Gartens Co⸗ lonna, auf welchem Reste einer weiblichen Figur erhalten sind. Das
nunmehr vollständig bekannte Relief stellt den atmosphärischen Vor⸗
gang dar wie der aus sumpfiger Niederung aufsteigende Nebel durch die Winde zerstreut wird. Herr Professor Mommsen legte ein vorgefundenes Dekret der Stadt Lete nördlich von Thessalonich in Macedonien vor, welches über eine Niederlage berichtet, die die Römer durch die Galater d. h. die Skordisker im Jahre 117 v. Chr. erlitten haben. Hr. Dr. Treu besprach die Darstellungen von Ske⸗ letten und Todtenköpfen bei den Alten im Anschluß an seine Disser⸗ tation: de ossium humanorum larvarumque apud antiquos imagini- bus capita duo. Berlin 1874, und erläuterte seinen Vortrag durch Vorlegung zahlreicher zum Theil unedirter Monumente. Hr. Dr. Engelmann sprach über die Rekonstruktion des südlichen Propyläen⸗ flügels unter Vorlegung einer durch den Architekten Schmoranz ge⸗ machten Aufnahme. Im Gegensatze zu neueren Ausführungen, welche die Stoa bei der Säulenspur und der vorspringenden Ante aufhören lassen, behauptete er eine Fortführung derselben nach Westen.
Der unter dem Protektorate Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen stehende Berliner Vereindeutscher Landwirthschaftsbeamten hielt am Mittwoch unter dem Vorfitze des Oekonomie⸗Rath Noodt seine diesjährige General⸗ versammlung ab. Die Einnahmen der Vereinskasse betrugen im Vorjahre 3438 Thlr., hierunter 2068 Thlr. Jahresbeiträge und 838 Thlr. Zinsen; die Ausgaben beliefen sich auf 3342 Thlr. Die Ein⸗ nahmen des Koppe⸗Fonds betrugen 592 Thlr., die Ausgaben 344 Thlr. Der Verein besaß am Schlusse des Jahres 1874 an zinstra⸗ genden Papieren und baarem Gelde in der Vereinskasse 18,795 Thlr. und im Koppe⸗Fonds 2573 Thlr. Der Verein zählt zur Zeit 136 Ehren⸗ und 711 wirkliche Mitglieder, und bezweckt neben der Stellen⸗ vermittlung invaliden Mitgliedern eine Pension zu gewähren, und Wittwen und Waisen von Mitgliedern zu unterstützen.
Die von der Stadtverordnetenversammlung Berlins am 18. Februar zur Vorberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Provinz Berlin, niedergesetzte Deputation hat sich in ihrer dritten Sitzung vom 1. März nach ein⸗
gehenden Verhandlungen dahin verständigt, der Versammlung folgende
Resolutionen, als Grundlage einer an den Landtag zu richtenden Petition, zur Annahme zu empfehlen:
I. 1) Die Ausscheidung der Stadt Berlin aus dem Provinzial⸗ verbande von Brandenburg entspricht dem öffentlichen Interesse. 2) Eine Verbindung der Stadt Berlin mit benachbarten Gemein⸗ den des Teltower und Niederbarnimer Kreises zu einem weiteren Kommunalverbande vermag für die Betheiligten die Erfüllung kommunaler Aufgaben zu erleichtern. 3) Dagegen entspricht die Organisation des weitern Kommunalverbandes
nach dem Muster einer, mehrere gleichartige Verbände umfassenden
Provinz in keiner Weise der Natur der Sache; insbesondere ist die Bildung eines Provinzial⸗Landtags geeignet, nicht nur die Verwal⸗ tung weitläufig und kostspielig zu machen, sondern auch fortwährend Mißhelligkeiten mit den, gleichartige Zwecke verfolgenden städtischen Behörden von Berlin wachzurufen. 4) Es enügt vielmehr die Wahrnehmung der gemeinsamen kommnnalen L“ auch des weitern Verbandes auf die städtischen Behörden von Berlin mit der Maßzabe zu übertragen, daß zur Erledigung dieser Angelegen⸗ heiten der Stadtverordnetenversammlung, sowie dem Magistrat von Berlin Abgeordnete der Außengemeinden hinzutreten.
II. In lokal⸗ und landespolizeilicher Hinsicht muß der Stadt Berlin dasselbe Maß der Selbstverwaltung gegeben werden, wie es die Kreisordnung für alle Kreise gewährt und die Provinzialordnung füt die 5 östlichen Provinzen in Aussicht genommen hat. Zur Er⸗ reichung dieses Ziels ist erforderlich: 1) Zum Erlaß von Lokal⸗ polizei⸗Verordnungen bedarf es der Zustimmung der Gemeindever⸗ tretung. 2) Dem Polizei⸗Präsidenten ist für die Wahrnehmung und Verwaltung der wirthschafflichen Polizeipflege ein von den städtischen Behörden zu wählender Lokalausschuß an die Seite zu stellen 3) Die Aufsicht über die Gemeinde Berlin in kommunaler und polizei⸗ licher Beziehung ist vom Ober⸗Präsidenten unter Mitwirkung eines für den weiteren Kommunalverband gewählten Ausschusses auszuüben.
Im Uebrigen ist die Deputation der Meinung, daß als Zeit⸗ punkt zur Organisation eines weiteren Verbandes viel zweckmäßiger die Feststellung einer neuen Städteordnung mit breiteren Grundlagen der Selbstverwaltung gewählt werden wird.
— Sonnabend, den 6. März, Nochmittags 5 Uhr, findet im Bürger⸗ saal des Berliner Rathhauses eine Versammlung des Berliner Hausfrauenvereins statt, zu der nur Mitglieder und ihre An⸗ Been gegen Vorzeigung der rothen Karte Zutritt haben. Auf der
agesordnung stehen folgende Gegenstände: Decharge⸗Ertheilung für den Vorstand nach Bericht der Rechnungsrevisoren; Bericht über die Waschkommission von Fr. Hofrath Süersen; Bericht über die Dienstboten von Fr. Arnous; Bericht über das Centralbureau von Hrn. Th. Morgenstern; Anträge in Betreff der Delegirtenversamm⸗ lung Seitens der Vorsitzenden.
Dresden, 4. März. (W. T. B.) Die hier tagende Gene⸗ ralversammlung des Vereins deutscher Lebensver⸗ sicherungs⸗Gesellschaften, in welcher von 23 dem Verein an⸗ gehörigen Gesellschaften 19 vertreten waren, hat außer einigen Ab⸗ änderungen des gemeinsamen Kriegsversicherungsvertrages die Fassung übereinstimmender Polizebedingungen sowie der Antrags⸗ und Attest⸗ formulare festgestellt. 8
Theater.
Von den Sonntags ⸗Mittagsvorstellungen im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater ist bis auf Weiteres Abstand genommen, da die Mitglieder des Residenztheaters, durch das Repertoir im eigenen Hause momentan sehr in Anspruch genommen werden, und Hr. Direktor Rosenthal durch Ueber⸗ bürdung der Kräfte seiner Künstler Störungen für die Abendvorftellung befürchtet.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin beehrten gestern Abend die Vorstellung im Nationaltheater, in welchem Hr. Barnay jein erfolgreiches Gastspiel als „Graf Essex“ fortsetzte, mit Höchst⸗ ihrem Besuche und verweilten bis begen Ende des vierten Aktes. Die Höchsten Herrschaften bezeigten der Darstellung des Gastes wieder⸗ holt lebhaften Beifall.
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Melbourne vom 3. d. über London ist während eines Sturmes, der sich über die ganze Südküste Australiens erstreckte, der Dampfer Gothenburg un⸗ weit Port Darwin gescheitert, wobei 85 Passagiere und 35 Ma⸗ trosen umgekommen sind. Nur 4 Personen haben sich gerettet. Nach den Mittheilungen derselben hat sich eine große Anzahl von Passa⸗ gieren auf die Schiffsboote begeben, von denen bisher noch keine Nach⸗ richt eingetroffen ist, so daß dieselben voraussichtlich auch untergegangen sind. Die Baarfracht von 30,000 Unzen Gold, welche der Dampfer an Bord hatte, ist ebenfalls verloren. .
“ Redacteur: F. Prehm. ⸗
Berlin: Verlag der Expedition (Kefsel). Druck W. Elsner.
Vier Beilagen vX“ (einschließlich Börsen⸗Beilage). 1
zum Deutschen Reichs⸗?
8 54.
—
———
Königreich Preußen. Privilegium, wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obli⸗ gationen der Stadt Stendal zum Betrage von 300,000 ℳ.
Vom 25. Januar 1875.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen S. Nachdem der Magistrat der Stadt Stendal in Uebereinstim⸗ mung mit der Stadtverordnetenversammlung daselbst darauf ange⸗ Hehn hat, zur Bestreitung verschiedener außerordentlicher städtischer Bedürfnisse und zur Abtragung anderer bereits vorhandener stdti⸗ cher Schulden eine Anleihe von 300,000 ℳ aufnehmen und zu diesem wecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons und Talons versehene Stadt⸗Obligationen ausgeben zu dürfen: ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 eres Samml. S. 75) wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zah⸗
lungsverbindlichkeit auf jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges
ndert Tausend Mark, Stadt⸗Obligationen der Stadt Stendal, welche in folgenden Apoints: 1 1“ 300 Obligationen à 200 ℳ = 60,000 ℳ 300 Obligationen à 300 ℳ = 90,000 ℳ
300 Obligationen à 500 ℳ = 150,000 ℳ,
in Summa 300,000 ℳ, nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit vier und ein halb jährlich zu verzinsen und von Seiten der Gläubiger unkünd⸗ bar, vom Jahre 1876 ab nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ausloosung, Ankauf oder Kündigung Seitens der Stadt mit jährlich mindestens Einem Prozent des Kapitalbetrages der ausge⸗ gegebenen Obligationen unter Hinzurechnung der durch die Tilgung ersparten Zinsen bis spätestens 1914 zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne edoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Vesriedi⸗ gung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen. b
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. 11“ Gegeben Berlin, den 25. Januar 1875. Wilhelm Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach.
zur Ausgabe von 300,000 ℳ, in Buchstaben: Drei u
Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg. (Stadtwappen) Stendaler Stadt⸗Obligation, ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom ’. ö . Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg vom .. ten CEIII111 über Reichsmark. Der Magistrat der Stadt Stendal beurkundet und bekennt hiermit auf Grund des zustimmenden Beschlusses der Stadtverordnetenver⸗ sammlung, daß der Inhaber dieser Obligation ein Darlehnskapital voln. Reichsmark, dessen Empfang hiermit bescheinigt wird, von der hiesigen Stadt zu fordern hat. Diese Schuldsumme bildet einen Theil des zu Kommunalzwecken auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom .. 187., aufgenommenen Darlehns
von 300,000 ℳ.
Die Zinsen dieses Kapitals werden mit vier und einem halben Prozent jährlich am 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres gegen Rück⸗ gabe der ausgefertigten halbjährigen Zinscoupons durch die Stadt⸗ Hauptkasse gezahlt. .
Die Tilgung des Gesammt⸗Darlehns von 300,000 ℳ erfolgt mittelst Verloosung oder Ankaufs der Obligationen nach dem von der Staatsbehörde genehmigten Amortisationsplane in den Jahren 1876 bis spätestens 1914 einschließlich.
Den Kommunalbehörden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds zu verstärken, oder auch sämmtliche Obligationen auf einmal zu kündigen, wogegen den Inhabern der Obligationen ein Kündigungsrecht nicht zusteht. “
Die Bekanntmachung der durch das Loos gezogenen Obligationen und die Kündigung derselben geschieht durch das Stendaler Intelligenz⸗ und Leseblatt, das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Magde⸗ burg und den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. “ “ 8
Geht eines oder das andere dieser Blätter ein, so wird demselben mit Genehmigung der Königlichen Regierung in Magdeburg ein an⸗ deres Blatt substituirt. “ 18
Mit dem auf die sechsmonatliche Kündigungsfrist folgenden 1. Januar oder 1. Juli hört die Verzinsung des gekündigten Kapitals auf. Zu demselben Zeitpunkte erfolgt die Zurückzahlung des Kapitals gegen Auslieferung der Obligation und der nicht verfallenen Zins⸗ coupons.
Für die fehlenden Stücke der letzteren wird deren Werth von dem Kapitalbetrage einbehalten. 1“
Die gekůüͤndigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner⸗ halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten der Stadt. 1
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener und vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der . Gerichts⸗ Ordnung Th. I. Tit. 51 §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreis⸗ gerichte hierselbst. 8
Zinscoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden.
Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor
Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrate anmeldet und den stattgehaben Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt
werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind .... Stück halbjährige Zinsscheine ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige Perioden ausgegeben werden. . 8
Die Ausgabe einer neuen Zinsschein⸗Serie erfolgt bei der Stendaler Stadt⸗Hauptkasse gegen Ablieferung des der älteren Zinsschein⸗Serie beigedruckten Talons; beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsschein⸗Serie an den Inhaber 11“ sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge⸗ schehen ist.
Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet das ge⸗ sammte Vermögen und die Gesammt⸗Einnahme der Stadt.
Stendal, den .. 11“
(Siegel.) 8
1 Der Magistrat. . (Eigenhändige Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und noch wenigstens eines anderen Magistrats⸗Mitgliedes unter Beifügung der
. Amtstitel.)
8.ꝙ 568611
achsen.
Regierungsbezirk Magdeburg. u114“ b (Coupons⸗Stempel.)
(Stadtwappen.)
v“ zur Stendaler Stadt⸗Obligation
8
nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 4. März
Inhaber empfängt am .. ten .... lichen Zinsen aus der Stendaler Stadt⸗H
Stendal, den .. ten. . Der Magistrat. . (Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und eines zweiten Magistrats⸗ Mitgliedes.) “
Dieser Coupon verjährt nach dem Geset vom 31. März 1838 in vier Jahren nach Ablauf des Kalender⸗ jahres der Fälligkeit, verliert also mit dem letzten.
Eingetragen im Coupon⸗ Buche der Stadt⸗Haupt⸗ 11e64“*“
1““ 536
seine Gültigkeit.
Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg.
Talon zur Stendaler ( ) Stadt⸗Obligation. *“
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe die .. te Serie Zinscoupons für die .. . . Jahre vom .. . .... . Wird hiergegen rechtzeitig Widerspruch erhoben, so
sreichung der neuen Conpons an den Be tzer der ge⸗
dachten Obligation gegen besondere Ouittung. .“
Wtendal, ven 6
Der Magistrat. (Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und eines zweite . Magistrats⸗Mitgliedes.) 1“ Eingetragen:
Anmerkung zu den Schemas für die Coupons und Talons:
Die Namensunterschriften des Magistrats⸗Dirigenten und des zweiten Magistrats⸗Mitgliedes können mit Lettern oder Faesi⸗ mile⸗Stempeln gedruckt werden; doch muß jeder Coupon oder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontoll⸗ beamten versehen werden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Königliche Bibliothek.
In dem verflossenen Jahre 1874 sind der Königlichen Bibliothek an Geschenken zugewendet worden:
Von Allerhöchst Sr. Majestät dem Kaiser und Könige: Zur Vervollständigung der Sammlung aller auf den französischen Krieg bezüglichen Schriften und Bilder, eine große Anzahl werthvoller Albums, Gedenkbücher und Photographien. — Ein Werk in japani⸗ scher Sprache, enthaltend eine Beschreibung des deutsch⸗französischen Krieges mit Illustrationen. — Otto Kade, Luther⸗Codex. Dresden. 4. Prachtexemplar.
Von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Carl: C. Herrlich, Die Balley Brandenburg des Johanniter⸗Ordens von ihrem Entstehen bis zur Gegenwart und in ihren jetzigen Einrichtun⸗ gen. Als Manuskript gedruckt. Berlin, 1874.
8 I. Handschriften.
Von Herrn Professor Dr. Hercher: Friedr. Jacobs, Appa- ratus critions ad Achill. Tatium. Papierhandschrift. 1817, Januar. 504 Seiten. 4.
Von dem Buchhändler Herrn Simon: Zwei faksimili⸗ lirte Blätter einer französischen Handschrift.
Von Herrn Jul. Platzmann in Leipzig: Jos. de Auchieta, Arte de gramatica da lingua mais usoda na costa do Brasil. (Ab⸗ schrift nach dem Ori ginal, in Coimbra 1595 gedruckt.) Folio. Nebst einer Uebersetzung dieher Schrift und 35 Blättern in 8. zur Kollation der Abschrift.
Von dem Herrn Hans Reimer in Leipzig: Horaz' Briefe von Wieland, für die neue Auflage von ihm selbst revidirt (1815 ge⸗ druckt). — Dahlmann, Französische Repolution. Manuskript für den Druck. Folio. — Dahlmann, Englische Revolution, 4. u. 5. Aufl. Manuskript für den Druck.
Von Herrn Professor Dr. Bühler in Bombay: Avasoyakasutra. Ayurveda yogasamuchchaya. Kirätärjuniyatikä des Mallinätha Pritvichaudra cheritrum des Mänihyasundara. Naäyarjava. Visvaprokäsã des Mahesvava. Simhäsanadvatrimsati des Kohemari- hova. Satrunjayamähätunga. Antaranathäsamyrocha. Maha Bharata mit Kommentar. Buch 1— 21 auf 2827 Blättern. “
II. Drucke.
Von dem vorgeordneten Königlichen Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten: 68 Werke.
Von dem Auswärtigen Amte: Papers, Sessien 1872 in 81 Bänden. 1
Von der Königlichen Akademie der Wissenschaften: Die Abhandlungen derselben in drei Exemplaren und ein Exemplar der Monatsberichte, sowie 278 verschiedene Werke.
Von dem Közniglichen Ober⸗Tribunal: Katalog der vereinigten Bibliothek des Königlichen Ober⸗Tribunals und des Königlichen Kammergerichts zu Berlin. Nachtrag 1. Berlin 1874.
Von dem Königlichen Geodätischen Institut: C. F. W. Peters, Beobachtungen mit dem Besselschen Pendel⸗Apparate. Hamburg 1874. 4. — Astronomisch⸗geodätische Arbeiten in den Jahren 1867, 1869 u. 1872. 3
Von der Königlichen Gewerbe⸗Akademie: Katalog der des K. Gewerbe⸗Instituts. Berlin 1866 u. Nachtrag 1 ib. 1867.
Von der Königlichen Universität in Kiel: Schriften der Universität Kiel. Bd. 20.
Ferner aus folgenden Stgaten:; 1
Bayern. on der Königlichen Regierung: Beiträge zur Statistik des Königreichs Bayern. Heft 29. München 1874. — Königlich Bayerisches Regierungsblatt 1874 und das Königlich Bayerische Gesetzblatt 1874.
Von der historischen Kommission der Königlich Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München: Briefe und Akten zur Geschichte des 16. Jahrhunderts mit besonderer Rücksicht auf Bayerns Fürstenhaus. Bd. 1. München 1873. 8. — Briefe und Akten zur Geschichte des dreißigjährigen Krieges. Bd. 2. ib. 1874. — Deutsche Reichsakten. Bd. 2. iv. eod. — W. Roscher, Geschichte der National⸗Oekonomik in Deutschland. München 1874.
Von der Königlichen Hof⸗ und Staatsbibliothek in München: (Catalogus codicum manuscriptorum bibliothecae regiae Monacensis. Tom III3. IVI. Monach. 1873. 74. — Von dem histo⸗ rischen Verein für Oberfranken in Bamberg: 35. Bericht über den Stand und das Wirken des historischen Vereins im J. 1872. Bam⸗ berg 1873 und Bericht vom Jahre 1834, 2. Aufl.
Belgien. Von der Königlichen Regierung: Recueil des anciens coutumes de la Belgique: — Coutumes de Brabant. Quartier d'Anvers Tom. 4. Braxelles 1874. — Coutumes de Hainaut. Tom. 2 ib. 1873. — Recueil des ordonnances des Pays-Bas. Autrichiens. Série III. Tom 3. Brux. 1873. Fol.
Von der Königlichen Akademie der Wissenschaften: Mémoires de l'Académie Royale de sciences de Belgique. Tome 40. —
British Parliamentary
Mémoires courennés et mémoires des savants étrangers in 4 Tome 37, 38. — Mémoires conronnés et autres mémoires in 8. Tom 23. — Annales météorologiques de l'observatoire royal de Braxelles publ. par A. Quetelet. Année 1872, 1873.
Frankreich. Von der Regierung: Manuscrits orientaux. — Catalogues des Manuscrits Syriaques ect Sabéens de la Bibliothèque Nationale. 44. — Von der Stadtbibliothek in Amiens: Catalogue méthodique de la bibliothèque communale de la ville d'Amiens. Théologie 1. 2. 1869. 70. — Polygraphie. 1873.
Gotha. Von der Herzoglichen Regierung. Gothaische Zeitung 1873.
Großbritannien und Irland. Von der Patent Com- mission in London: Publikationen derselben in 83 Convoluten. — Von der Swedenborg Society in London: Em. Sweden- borg. Autographa. Editio photolithogr. Vol. 1 — 10. Holmiae 1869. 70. Folio. — Von der Society of antiquaries in Lon don: Proceedings. Ser. II. Vol. 5 No. 8 und Vol. 6 No. 2. — Archaeolo- gia. Vol. 43,2 und 44,1. London 1873. 40. — Von der Patho- logical Society in London. Transactions. Vol. 24. London 1873. — Von dem London Hospital: Annual Report. 1831 bis 37. 1839 — 44. 1847 — 74. — Von dem Cobden Club in London: Free-trade and free-enterprise. — Report of the procee- dings of the Cobden Club June 28. 1873. — Von dem Geologi- cal Survey Office in Calcutta: Memoirs of the geological survey of India. Vol. IX. Part. 1. — Palaeontologia indica Ser. VIII. Nol. 3—5. Ser. IX. Vol. 1. — Von dem Patent Office in Canada: The Canadian Patent Office Record. Vol. II. 1. — Von der Kolonie Victoria in Australien: Report of the trustees of the public library, museums and national gallery ef Victoria for 1872 — 1874. Vicioria 1873. 74. PFolio.
Italien. Von der Königlichen Regierung: Statistica del regno d'Italia. Fortsetzung. 13 Vol. — LItalia economica nel 1873. Ed. II. Roma 1874. — Von der Stadtbibliothek in Triest: Catalogo delle opere di Francesco FPetrarca esistenti nella Petrarchesca Rossettiana di Trieste. Per opera di Attilio Hortis Trieste 1874. 4.
Rußland. Von der Kaiserlichen Regierung: Ge⸗ setz⸗Sammlung. Th. 44 und 45. St. Petersburg 1874. 4. (Russisch.) — Verhandlungen des heil. Synodus. 1837— 71. — Akten der Kaiserlich archeographischen Gesellschaft des Kaukasus. Bd. 5. Tiflis, 1873. Fol. (Russisch.) — Von der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in St. Pe⸗ tersburg: Bericht über den Preis des Grafen Uwaroff. 15. 1872. — Von der Kaiserlichen Bibliothek in St. Petersburg: Catalogue de la Sectioa des Russica de la Bibliothèque Impériale publ. Tom. 1. 2. 1873. — Briefe und Schriftstücke der Kaiserin Ka⸗ tharina II. St. Petersburg, 1873. 4. (Russisch.) — Von der Commission impériale archéologique de St Péters- bourg: Compts rendu de la commission pour l'aunée 1870 et 1871. St. Pétersb. 1874. Text u. Atlas. — Recueil d'antiquités de la Scythie. Livr. 2. Text u. Atlas — Von der Nikolai⸗Haupt⸗ Sternwarte in Pulkowa: Observations de PFoulkova. Vol. 4. 5. St. Pétersb. 1872 73. 4. — Jahresbericht für 1871/72 u 1872/73 ib. 1873. 8. — 0. Struve, Tabulae quantitatum Besselianorum Pr0 annis 1865 ad 1874. Petrop. 1867. 8. b
Sachsen. Von der Königlichen Regierung: Zeitschrift des Königlich sächsischen statistischen Bureaus. Jahrgang 19 20. 1873. 74. — Generalübersicht sämmtlicher Ortschaften des König⸗ reichs Sachsen nach der neuen Organisation der Behörden. — Ka⸗ lender und statistisches Jahrbuch für das Königreich Sachsen auf das Jahr 1875. — Vierter Jahresbericht des Landes⸗Medizinal⸗ Kollegiums auf 1870 und 1871. Dresden 1874. — Statistische Sa⸗ nitätsberichte über das XII. Armee⸗Corps für die Jahre 1872 u. 1873 ib. 1875.
Türkei. Von der Kaiserlichen Regierung: Procès-ver- baux de la commission internationale pour le tonnage réunie à Con- stantinople. 1873. — Von dem griechisch⸗philologischen Syllogus in Constantinopel: Verhandlungen der griechisch⸗philologischen Gesell⸗ schaft in Constantinopel. Theil 6 für 1871/72. Const. 1873. 4.
Amerika. Nordamerikanische Freistaaten: Von der Smithsonian Institution in Washington: Smithsonian miscellaneous collections. Vol. 10. Washington 1873. — Annual Report of the Smithsonian Institution 1871, 1872 ib. eod. — Ca- talogue of the publie library of Cincinnati 1871. 8. — Transactions of the American philos. society N. 5. Vol. 15. Part. 1. — Pro- ceedings of the American philos. society N. 90. 91. 1873. — Von der Amerikanischen Bibelgesellschaft in New⸗York: 23 verschiedene theologische Werke.
Mexiko. Von der Regierung: Memoria que el secretario de estado y del despacho de fomento & de la republica Mexicana presenta al congreso de la union. Mexico 1873. 8.
Von der Regierung der Argentinischen Republik: Pri- mer censo de la republica Argeatina. Buenos Aires 1872. und acht verschiedene statistische und Verwaltungsberichte für 1872.
Außerdem empfing die Königliche Bibliothek Geschenke von den Herren: Dr. Ch. Abel in Metz seine Schrift: La bulle d'or à Metz. Nancy 1873. 8. — H. Alanus in Dublin: zwei von ihm verfaßte philologische Werke. — Ascher & Co. hier: Post office London directory. Lond. 1858. — Gesandter der Vereinigten Staaten von Nordamerika Dr. Bancroft Excellenz: 5 Werke. — Oberlehrer Dr. W. Bernhardi sein Buch: Matteo di Giovenazzo. Traduzione italiana di A. Coen. Bologna 1869. — H. W. Bödeker in Hannover seine Schrift: 50 Dienstjahre. Hannover 1873. — Principe B. Boncom- pasni in Rom: Bullettino di bibliografia e di storia delle scier ze mathematiche e fisiche Tom. VI. und eine Anzahl kleinerer Abhand⸗ lungen. — Geh. Justiz⸗Rath, Prof Dr. Bruns: ein Konvolut spa⸗ nischer Schriften. — Königl. Bibliothekar Dr. Bruns: H. Grote, George Grote, sein Leben ꝛc., übers. von Seligmann. Leipz. 1874. — Chr. Bruun in Kopenhagen, sein Werk: Det store kongelige Bibliotheks Stiftelse. Kjöbenh. 1873. 40. — Socrate Cadet, sein Werk: Quale possa essere il farmaco megiio opportuno taunto àa prevenire quanto a combattere i morbi pestilenziali 1874. — Verplanck Colvin in Albany sein Buch: Report on a topographical survey of the Adirondak Wilderness of New-York. Albany 1873. — Paul De⸗ vaux, seine: Etudes politiques sur l'histoire ancienne et moderne. Berlin 1875. — Jo. Bapt. Ferrer in Girona, sein Werk: Lo siti de Girona. 1874. — James Forrest in London, seine Schrift: On the drainage of Paris, & on the main drainage of London. London 1865. — Dr. Nic. v. Gerbel in Dresden: Das Pantheon. Jahrg. 1873. 8°. — Dr. Gildemeister in Bonn seine: Bruchftücke eines rab⸗ binischen Hiob⸗Kommentars. Bonn 1874. 80°. — Prof. Dr. Hermann Grimm: Zwei von ihm verfaßte Werke. — Dr. A. Guglielmotti in Rom seine Schrift: Delle due navi romani. Roma 1874. 80⁰. —
acke van Mynden in Amsterdam: Dante in Dichtmaat, overgebracht oor J. C. Hacke van Mynden. Haarlem 1873. fol. — Hall & Co. in London: The treasury of languages. A rudimentary dictionary of universal philology. London s. a. — P. D Handyside in Edin⸗ burgh: Jubilee chronicon of the medico-chirurgi al society. 1874. Edinb. — John Harrison in London: 5 von ihm verfaßte Werke. — Dr. Hoffmann hier, seine Schrift: Die Zeit der Omer⸗Schwin⸗ gung und des Wochenfestes. Berlin 1874. 45. — Preof. Hoffmann in Kiel, seine Uebersetzung der Verhandlungen der Kirchenversamm⸗ lung zu Ephesus am 22. Aug. 449, aus einer Syrischen Handschrift vom Jahre 535. Kiel 1873. 40. — Prof. W. L. Holland in Tü⸗