1875 / 56 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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Acceptirt, das giebt einen Vertrag. Wenn sich die Sache derart ver⸗ hält, so ist damit auch auf das Entschiedenste die Ungiltigkeit des ganzen Vorganges nachgewiesen; denn dieser neue Vertrag war ein anderer als der ursprüngliche Vertrag, der an Allerhöchster Stelle ratifizirt worden ist.

Ich will auf die Frage nicht eingehen, welche zwischen den Abgg. Miquel und Windthorst streitig geworden ist, ob der Vertrag an sich die Zustimmung des Abgeordnetenhauses oder vielmehr des preußischen Landtages erforderte, das ist aber unter allen Umständen klar, daß dieser Vertrag absolut unausführbar war ohne eine solche Zustimmung. Es war in diesem Vertrage eine Entschädigung, zugesichert von 16,000,000 Thlr. und diese 16,000,000 Thlr. waren nicht zahlbar zu machen nach dem 1. Oktober ohne die Genehmigung der Landesver⸗ tretung. Alles das, was geschah, charakterisirt sich schon deshalb lediglich als Vorverhandlung gegenüber dem Definitivum, der Be⸗ willigung der im §. 4 jenes Vertrages stipulirten 16,000,000 Thlr., denn es liegt auf der Hand, daß der übrige Inhalt des Vertrages dieser Bestimmung gegenüber absolut gar keine selbständige Be⸗ deutung haben konnte. Als der ag nun in diesem Hohen Hause mit zur Diskussion und Berathung kam, war die Auffassung der Königlichen Staatsregierung über dasjenige, was sie als Zubehör von Herrenhausen betrachtete, längst auch den Unterhändlern des Königs Georg gegenüber festgestellt, sie war in dem Sinne festgestellt, daß von einer solchen Pertinenzqualität abzusehen sei, daß sie nicht bestehe. Meine Herren, wenn die Sache so liegt, wenn es. sich ledig⸗ lich darum handelt, daß bei den Vorverhandlungen für die Ausfüh⸗ rung des Vertrages eine irrthümliche Erklärung, welche zugleich eine materielle Aenderung des akgeschlossenen Vertrages enthalten haben würde, wieder korrigirt und richtig gestellt worden ist, wenn fernerhin der ganze Vertrag erst seine definitive Weihe durch die Zustimmung dieses Hohen Hauses zu der damaligen Gesetzesvorlage erlangen konnte, einerlei, ob ausdrücklich in letzterer der Vertrag genehmigt wurde oder nicht, wenn es feststeht, daß die Ausführbarkeit dieses Vertrages absolut nicht möglich war ohne die Zustimmung des Land⸗ tages, dann, meine Herren, glaube ich, sind Sie in diesem Augenblicke vollkommen in der Lage, eine Beschlußfassung und Entscheidung zu treffen. Ich kann mir von allen weiteren Verhandlungen in der Budgetkommission nicht das Mindeste versprechen, es wird nicht ein

unkt, der jetzt erörtert worden ist, weiter aufgeklärt werden können.

ch bitte Sie daher, gerade mit Rücksicht auf die eingehende Er⸗ Frterung, welche heute stattgefunden hat, Ihre Entscheidung in dieser Sache sofort zu fassen. Die Regierung selbst ist sich ihrer Verant⸗ wortung bewußt, sie wird handeln nach Pflicht und Gewissen, wie es ihre Ueberzeugung mit sich bringt.

In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordne⸗ ten nahm der Handels⸗Minister Dr. Achenbach in der Dis⸗ kussion über den Neubau der Gewerbe⸗Akademie zu Berlin nach dem Abg. Dr. Weber (Erfurt) das Wort: 3

Als der Herr Vorredner in der letzten Sitzung über den vorliegenden Gegenstand sprach, behauptete er, daß das Ver⸗ fahren der Staatsregierung nicht blos inkonstitutionell und in⸗ korrekt sei, sordern daß speziell die Bauverwaltung sich einer wesentlichen Verzögerung der Ausführung des Projektes des Gewerbemuseums schuldig gemacht habe. Diese Behauptung ließ auf der anderen Seite erwarten, daß der Herr Vorredner zsich nicht mit denjenigen Vorgängen bekannt gemacht habe, welche die Staatsregierung absolut verhinderten, mit dem Ausbau des Gewerbemusenums vorzugehen. Ich habe demgemäß darauf aufmerksam machen müssen, daß einmal Seitens des Reichstages Be⸗ schlüsse gefaßt waren, welche das fragliche Terrain in Beschlag legten, und wie zweitens mit dem hohen Präsidium dieses Hauses Verhandlungen geführt sind, welche dasselbe Terrain betrafen. Wenn nun der Herr Vorredner, wie er jetzt bekennt, mit diesen Vorgängen genauer bekannt war, so ist es mir in der That noch wunderbarer, wie er die erwähnten Vorwürfe damals hat aussprechen können, denn er mußte dann meiner Meinung nach in der That voll⸗ ständig überzeugt sein, daß das Verfahren der Königlichen Staatsregierung nicht nur nicht inkorrekt und inkonstitutionell war, sondern daß es sich vollkommen gerade auf dem konstitutionellen Boden bewegte. Das Verfahren der Königlichen Staatsregierung achtete die Beschlüsse des Reichstages; der Minister hielt sich nicht befugt, obschon er äußerlich dazu legitimirt war, einem Reichstagsbeschluß gegenüber seinerseits eine Schaufel Erde aufzuwerfen, um das fragliche Gebände zu errichten. Das war die Stellung, welche der preußische Handels⸗Minister gegenüber einem Reichs tagsbeschlusse einnahm. Derselbe Minister erachtete sich nicht für befugt, wenn das Hoße Haus durch sein Präsidium Wünsche bezüglich des Terrains aussprach, diesen Wünschen entgegenzutreten und seinerseits Schritte zuthun, welche den Wünschen und Beschlüssen des Hohen Hauses, was die Errichtung eines neuen Landtagsgebäudes irgendwie anbetrifft, präjudiziren konnten. Ich hätte also erwartet, daß der Hr. Vorredner bei voller Kenntniß dieser Thatsachen und Vorgänge der Königlichen Staatsregierung eine Anerkennung, statt des Tadels ausgesprochen hätte. Dieser Tadel ist mir, wie gesagt, nachdem er heute bekennt, von diesen Vorgängen unterrichtet zu sein, in der That völlig unbe⸗ reiflich.

8 seenn der Hr. Vorredner sodann sagt, bezüglich des Bauplatzes handle es sich gewissermaßen um kaum mit der Loupe zu unterscheidende

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Entfernungen oder um mathematische Punkte, so irrt er auch heute wieder. Das Gewerbemuseum war an der Königgrätzerstraße projektirt und befindet sich diesseits der sogenannten verlängerten Zimmerstraße, während die Gewerbeakademie auf dem gegenüberliegenden Terrain errichtet werden sollte. Es handelt sich also in der That um ver⸗ schiedene Bauplätze, nicht um dieselben, und ich war auch zu dieser Bemerkung meiner Ansicht nach vollkommen berechtigt.

Dies zur Zurückweisung der Angriffe, welche der Herr Vorredner gegen mich gerichtet hat. Was die Sache selbst anbetrifft, so liegt es ja in der Natur der Sache, daß, wenn die Resolution, welche vorgeschlagen ist, von dem Hohen Hause gebilligt wird, die Königliche Staatsregierung in eine umfangreiche Er⸗ wägung der in Betracht kommenden Verhältnisse eintreten muß. mache aber zugleich darauf aufmerksam, daß, wenn der Herr Vor⸗ redner aus dem Grunde die Resolution, um eine Beschleunigung des Baues herbeizuführen, dieser Effekt doch nur in dem Fall erzielt wer⸗ den kann, wenn in der That die Regierung freie Hand behält, denn sollte in der Resolution ein Zwang liegen,

n, das Gebäude absolut an die Königgrätzerstraße zu stellen, so würde,

falls sich die Un⸗ möglichkeit eines derartigen Vergehens ergiebt, nicht eine Beschleunigung des Baues, sondern wiederum eine Verlängerung der Bauzeit die Folge sein. Man würde unter Umständen gar nicht in der Lage sein, zu bauen, wenn der Beschluß einen solchen obligatorischen Charakter haben sollte. Nach den Vorgängen in der Budgetkommission aber nehme ich an, daß ein solcher absolut bindender Charakter diesem Beschlusse nicht beigelegt, daß nur der Regierung auf das Dringendste empfohlen wird, die kundgegebenen Gesichtspunkte auf das Ein⸗ gehendste zu prüfen und nach dem Resultate der Prüfung zu verfah⸗ ren. In dieser Beziehung kann ich die Zusage geben, daß aufs Ge⸗ wissenhafteste die der Regierung bezeichneten Gesichtspunkte in Erwä⸗ gung gezogen werden sollen. Hiernach würde ich gegen die Resolution, wenn sie in diesem Sinne vom Hohen Hause aufgefaßt wird, nichts zu erinnern finden. 3

Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten hat, wie die „Nationgl⸗Ztg.“ mittheilt, der Budgetkommission des Abgeordneten⸗ hauses eine Zusammenstellung des Dienstalters und der Gehaltsverhältnisse der evangelischen Geistlichen zu⸗ gehen lassen. Nach derselben beträgt deren Gesammtzahl im preu⸗ ßischen Staate 8409; nicht ganz ein Viertel davon sind unter 10 Jah⸗ ren (1964), zwischen zehn und 1 Jahren (2020), zwischen zig und dreißig Jahren (1900), wenig über ein Viertel ( 121), zwischen dreißig und fünfzig Jahren im Amte; endlich 122 über fünf⸗ zig Jahre, und 282 Stellen sind zur Zeit vakant. Ziemlich ein Viertel der Gesammtzahl (2117) steht, einschließlich der bis je t be⸗ willigten Staatszuschüsse, im Einkommen zwischen 1800 und 2100 ℳ, ein Achtel (1051) zwischen 2100 und 2400. Um diese sämmtlich auf das in Aussicht genommene Minimalgehalt von 2400 zu erheben, ist ein weiterer Staatszuschuß von 1,385,829 erforderlich. Auf der anderen Seite genießt mehr als ein Viertel der Geistlichen (2451) 3600 und mehr Einkommen; das Gesammteinkommen dieser Stellen beläuft sich auf 11,939,494 ℳ, im Durchschnitt also ist jede derselben mit über 4800 dotirt. Am stärksten ist daran die Provinz Sachsen mit 747 Stellen betheiligt, welche Zahl fast die Hälfte sämmtlicher Stellen (1565) in dieser Provinz beträgt. Zu⸗ gleich ist in diesem Landestheile das Verhältniß mit der Stellenzahl zur evangelischen Bevölkerung am günstigsten. Mehr als die Hälfte sämmtlicher Stellen (267 nnter 470) gehören zu den bestdotirten in Schleswig⸗Holstein; ziemlich ein Drittel in Brandenburg (415 unter 1220), Pommern (255 unter 712) und Preußen (254 unter 638); in letzterem Landestheile ist aber das Verhältniß der Stellenzahl zur Gesammtbevölkerung bei weitem das ungünstigste. Am schlechtesten dotirt sind die Stellen in Hessen und Nassau, wo nur je 16 unter 472, und 251 mehr als 3600 Einkommen haben, ferner in den reformirten Gemeinden. (10 unter 124) und in vese (17 unter 208). Ziemlich ebenso ungünstig ist in denselben

andestheilen resp. Kirchengemeinschaften das Verhäztniß der Stellen mit mittlerer Dotation. In Hessen sind 11z unter 2100 und ein weiteres Sechstel unter 2400 ℳ, im Ganzen bedürfen also drei Viertel des Staatszuschusses. Von der neuen Bewilligung sollen auf Hessen 179,583 fallen, ein Achtel der Gesammtsumme, das Vier⸗ fache dessen, was das Verhältniß der evölkerungsziffer ergeben würde. Uebrigens hat der Minister, dem Beschlusse der Kommission entgesenkommend, angeordnet, daß in sämmtlichen, eine Bewilligung aus diesem Titel enthaltenden Verfügungen ein Zusatz dahin auf⸗ genommen wird, welcher „zur Vermeidung von Mißverständnissen“ die Bewilligungen ausdrücklich für einen Bedürfnißzuschuß und die Gewährung des Betrags somit davon abhängig erklärt, daß Seitens des Staates die Fortdauer des Bedürfnisses solcher Zuschüsse durch Bewilligung der erforderlichen Mittel im Etat überhaupt aner⸗ kannt wird. 1

Dem Hause der Abgeordneten ist ein Gesetzentwurf, betreffend die Regulirung der staatsrechtlichen Stellung des Fürstlichen Hauses zu Sayn⸗Wittgenstein⸗Berleburg beziehentlich der Grafschaft Wittgenstein⸗Berleburg und der Herrschaft Hornburg in der Mark vorgelegt worden. Der Gesetzentwurf ist zur Ausführung des §. 2 des Gesetzes vom 15. März 1869, betreffend die Ordnung der Rechtsverhältnisse der mittelbar gewordenen Reichsfürsten und

Grafen, bestimmt.

Münsterbers, bei der heutigen Ersa

5. März.

ch amtlicher Meldung wurden tzwahl eines Landtagsabgeordneten für den 9. Wahlbezirk des Regierungsbezirks Breslau (Frankenstein⸗ Münsterberg) 266 Stimmen abgegeben.

Hiervon erhielt der Re⸗

dacteur Dr. Adolph Franz in Breslau (klerikal) 174 Stimmen, wäh⸗ rend auf den Gegenkandidaten, Justizrath Koch in Frankenstein, 92 Stimmen sielen. Der Erstere ist somit gewählt.

Der

Menschenleben.

(S. Ins.)

kann.

Gewerbe und Handel.

In der Generalversammlung der Provinzial⸗Wechsler⸗ bank in Liqu. wurde einstimmig beschlossen, auf die 4 proz. Interims⸗ Aktien der Gesellschaft, nachdem bereits 30 pCt. zur Vertheilung ge⸗ langt sind, eine Restquote von 3 ½⅛ pCt. mit 19 per Interimsschein zur Auszahlung zu bringen, wodurch die Masse vollständig aus⸗ geschüttet ist. Den Liquidatoren sowie den Mitgliedern des Beiraths wurde einstimmig Decharge ertheilt.

In der Generalversammlung der Stettiner Dampf⸗ mühlen⸗Aktien⸗Gesellschaft wurde der Geschäftsbericht pro 1874 verlesen. Demselben ist Folgendes zu entnehmen. Das Mahl⸗ mühlenkonto lieferte nach Abzug sämmtlicher Fabrikations⸗ und ande⸗ rer Unkosten eine Netto⸗Avance von 177,813 Thlr. Dieser Gewinn wird wie folgt verwendet: Abschreibungen auf Dampfmaschinen und Kessel 10 % = 2912 Thlr., auf Grundstück, Mühlen und Gebände 3 % = 11,472 Thlr., auf Handlungs⸗ und Fabrik⸗Utensilien 25 2% = 1209 Thlr., auf Pferde und Wagen 25 % =. Tantisèmen an den Verwaltungsrath 8379 Thlr., für Tantièmen an die Direktion und den Obermüller 16,158 Thlr., für den Garantie⸗ fonds 17,050 Thlr.; es bleiben alsdann noch 120,000 Thlr., die mit 20 oder 100 Thlr. pro Aktie vom 1. Mai cr. ab an die Aktio⸗ näre vertheilt werben. Die Decharge pro 1874 wurde ertheilt und das statutenmäßig ausscheidende Mitglied des Verwaltungsraths, Ge⸗ heimer Kommerzien⸗Rath Brumm, sowie die früheren Revisoren v. Stade, Allendorff und Gadebasch einstimmig wiedergewählt.

Der Rechenschaftsbericht der National⸗Vieh⸗Versiche⸗ rungs⸗Gesellschaft zu Cassel zeigt, daß auch im Jahre 1874 das Geschäftsresultat ein zufriedenstellendes war. Kapital ist beträchtlich gewachsen. 1j schüͤsse werden sich, nach Ansicht des Vorstandes, in Zukunft wohl vermindern, da in der letzten Hälfte des vergangenen Jahres drei Reise⸗Inspektoren bestellt wurden, welche fortwährend mit Revision der laufenden Risiken und der Agenturen beschäftigt sind. Die von den⸗ selben gefundenen schlechten Risiken werden sofort von der Weiter⸗ versicherung ausgeschlossen, so daß die Versicherungen ganzer Dörfer aufgehoben wurden. Agenten, die der Gesellschaft Risiken zweifelhafter Natur zuführen, werden auf diese Weise rasch entdeckt und durch gewissenhafte Vertreter ersetzt, so daß durch dieselben der Gesellschaft ein nachhaltiger Schaden nicht erwachsen kam durch die Inspektoren das Agentennetz möglichst vervollständigt wird, kann man wohl annehmen, daß durch diese Einrichtung das Wachsen der Gesellschaft gefördert wird.

Die Osnabrücker Aktienbierbrauerei hat nach der Bilanz pro 1874 einen Reingewinn von 6 % des Grundkapitals er⸗ ielt; von demselben wird jedoch nur eine Dividende von 5 % zur

ertheilung kommen, während der Rest dem Gewinn⸗Konto des neuen Jahres vorgetragen wird.

Aus der Bilanz der Anhalt⸗Dessauischen Landesbank werden nachträglich noch folgende Daten bekannt: Der Gesammt⸗ gewinn beziffert sich auf 236,229 Thlr. Das über das Realkredit⸗ geschäft geführte Conto wies am 31. Dezember 1874 2,077,477 Thlr. erworbene Hypotheken und 1,906,050 Thlr. emittirte Pfandbriefe aus.

Verkehrs⸗Anstalten.

den, nachdem die Gesellscha für diese Erweiterung ihres Unternehmens erhalten hat.

Horfac⸗Tunnel ist der „A. A. C.“ zufolge nach viel⸗ jähriger Arbeit endlich vollendet worden. 1 hat 13,000,000 Dollars gekostet.

Er ist 4 Meilen lan

Da auch

632 Thlr., für

Das Versicherungs⸗ Die jetzt noch nöthigen Nach⸗

überall

Die Verwaltung der Berlin⸗Charlottenburger Pferde⸗ bahn beabsichtigt der „B. B. Ztg.“ zufolge, die Arbeiten für Her⸗ stellung des zweiten Geleises beginnen zu lassen, sobald die Witte⸗ rung dies irgendwie erlaubt; da die Gesellschaft verpflichtet ist, das zweite Geleis im Juni d. J. dem Verkehr zu übergeben, so müssen die Arbeiten mit möglichster Beschleunigung betrieben werden. zeitig mit dem Bau des zweiten Geleises wird auch der Bau der Zweigbahn nach dem Zoologischen Garten in Angriff genommen wer⸗ vor Kurzem die definitive Konzession

Gleich⸗

und

Seine Herstellung kostete auch 142

Er eröffnet eine neue und . New⸗England und dem Westen der Vereinigten S den Handel Bostons in Aufschwung bringen.

Der zur Verhütung der Seekrankheit bestimmte Salon⸗ dampfer „Bessemer“ verließ am 3. d. . zahl Passagiere Hull, um nach London zu segeln, wo seine rung vervollständigt werden soll. Man hofft, der Dampfer werde gegen Ende dieses Monats seine regelmäßigen Fahrten zwischen Dover und Calais beginnen.

Route zwischen taaten und wird

M. mit einer großen An⸗

Equipi⸗

Zusammenstellung der Betriebs⸗Ergebnisse der deutschen, anßerprenßischen Eisenbahnen

im Monat Jannuar 1875.

Namen der Bahnen.

1875

Betriebslänge in Kilometer

1874

Befördert wurden 8 Personen Kilogramm Güter

1875

Einnahmen—

gus dem e EasSjqenas onen⸗ Güter⸗ inkl. Extra⸗ verkehr verkehr ordinaria.

Differenz

gegen denselben Monat im Vorjahre

Einnahme bis ultimo Januar

Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen Wilhelm.Luxermburg⸗Eisenbahn... Leipzig⸗Dresdener Eisenbahn Braunschweigische Eisenbdahnen.. Lübeck⸗Büchener Eisenbahn2²))) . . Lübeck⸗Hamburger Eisenbahn⸗2). . .. Bieacanige s rich⸗Franz⸗Eisenb. (früh. Mecklenb. Eisenb.⸗Ges.)⸗)

gische

e Sta

2„22⸗

Oldenbur Eisenbahn 2)).... Bayeris ats⸗Eisenbahn

Hessische a) Alte Strecke (nicht garantirte Linie) ²). üeeahe b) Neue Strecke (garantirte Linie) 2).. Ludwigsbahn (Nürnberg⸗Fürth)h)) . Main⸗Neckar⸗Eisenbahn Serhehif Eisenbahn

9 fälzische Eisenbahnenlnu n))) . ... .. a⸗Eisenbahn . C1ö1“ Wernshausen⸗Schmalk Werrabahn) ⁴)

v1“ 11““ ““ 8 8 8 “] eznlalich Sächsische Staats⸗Eisenbahnen (in Thalern) *) Kömislich Säszstsch a 1 Eienbahnen *do. )*)

i taats⸗Eisenbahnen (in Fl. EETEE Pedische Sln Fienzahaen (in Fl.) 1 Pfälzische Eisenbahnen )

) Durch die Rücgabe des Betriebes auf der Strecke Novenal⸗ Fee an die französische g; ist die Länge der Eisen⸗ bahnen in Elsaß⸗Lothringen von 867 Kilometer auf 863 Kilometer vermindert. ²) Vorbehaltlich definitiver Feststellung. ²) Davon kom⸗ men auf die Strecke Wilhelmshaven⸗Oldenburg 52 Kilometer mit einer Einnahme pro Januar 1875 für den sonenverkehr von 19585 70 ₰, für den Güterverkehr von 26,047 30 ₰, zu⸗ sammen 45,630 Gegen Januar 1874 beträgt die Mehr⸗Einnahme

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95väb9ä86b9b9b9b9b96äeeö— 2*

863¹) 169

250,4 334,9

1,127 12102% 441

401,316,658 179,615,635 203,795,250

867 169

523,112 69,081

261,1 242,784

334,9

47,4 .

63,8

321,0 75,161

190 2,117 496,929 198,292

415,122,100 185,702,100 208,261,631

47,4

35,886,312 44,144,240 307,571,310 349,087,220 764 116,204,950*) 12,625,600 295 180

6,04 176 38,194 ) 411 286,276 172

8

1 Betriebs⸗Ergebnisse pro Dezember 1874

1873 1874 1873 1874 1873 Centner Centner

980,000 1,322,

14,894,370 10,366,500 219,565,850 244,600,900

83,047

36,165⸗) 302,389

86,506

n benchn

4,288,849 3,477,151 4,619,852

560,405 697,638 337,819

4,347,718 2,934,783 4,676,129

1,098,73 1,130,81 411

548,157 534,241 320,057

⁴) Außerdem wurden 7,366,000 Kilogramm Regie⸗ endungen befördert. *) incl. 19 Monats⸗Abonnements. *) incl. 22 E“ ¹) incl. eines Kohlentransportes pro Januar 1875 von 87,173,300 Kilogramm mit einer Einnahme für denselben von 296,042 gegen Januar 1874 ein Minder⸗Transport von 1,343,100 Kilogramm mit einer Minder⸗Einnahme von 6773 ³) Die Bahn ist seit dem 1. April 1874 dem Betriebe übergeben.

5253 97 ₰.

1* Die qu. Nachweisungen sind bis heut nicht eingegangen. ¹⁰) incl.

+8 1 483,344 1,796,153 50,487 294,974 238,657 677,497 170,162 643,832 10,864 20,412 43,959 90,762 120,033 199,657 73,180 84,658 944,091 2,568,816 227,218 767,988 244,422 514,248 48,199 59,363 116,280 5,880 37,838

30,071 187,851 708,927 42,657 160,257 1,717

634

Thlr. Thlr.

1. Fl. 858hss 827,090 794,962

384,676 146,564 456,482

einer Einnahme

Einnahme von Kohlentransport

eines Kohlentransportes pro 873 Meh

ber 1 ein Mehr⸗Transpo Eim 25,320 Fl. 37 Kr. berhaup 6 494,640 Ctr.) und die Einnahme für denselben 1,964,822 (gegen 1873 mehr 344,093 Fl. 15 Kr.)

N 2,435,497 363,161 916,154 823,169

180,197

337,129 157,838 3,512,907 995,206 760,631 107,572 122,160

69,164 896,778 202,914

2,351

Thlr.

1,177,85 1,179,63 603

1

+ 452,147 + 20,043 22,615 4,667

22,406

30,598 3,881 178,004 4,861 48,842 746 333

14,394 31,451 14,524

149 44411l*I*

Thlr.

083 1667 25,321

EiEIIEEIIILILiIiIIIEIhH

f5 balIE IIIIIIIIIUIIII

+ 955,282 + 344,093

Dezember 1874 von 1,872,428 Ctr. mit von 173,833 Fl. 26 Kr., gegen De⸗ rt von 72,037 Ctr. mit einer Mehr⸗ Im Jahre 1874 betrug der

t 21,786,122 Ctr. (gegen 1873 mehr

Fl. 28 Kr.

KNKrvystallsteinen im Werthe von 35 Thlr. Boschmann

des DNenutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

. 2

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. preuß Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. ee ies Aufgebote, Vorladungen n. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

A u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 8 7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. beilage.

Zam. alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten,

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Der Schuhmachergeselle Franz Olscher aus Oppeln, zuletzt in Frankenstein, ist wegen wiederholten Diebstahls im Betretungsfalle festzu⸗ nehmen unter schleuniger Nachricht hierher. Signa⸗

ement des Olscher: Religion: katholisch, Alter: 36 Jahr, Größe: 5 Fuß 1 Zoll, Haare: schwarz, Stirn: bedeckt, Augenbrauen: braun, Augen: braun (tiefliegend), Nase: stark, Mund: gewöhnlich, Bart: schwarzer Schnurrbart, Zähne: gut, Kinn: länglich, Gesichtsbildung: länglich, Gesichtsfarbe: brünett, Gestalt: untersetzt, Sprache: deutsch und polnisch, Besondere Kennzeichen: Blatternarben im Gesicht. Olscher führt wahrscheinlich die gestohlenen Sachen mit sich, nämlich: einen schwarzen Düffelüberzieher mit schwarzbezogenen Knöpfen, einen schwarzen Tuch⸗ rock mit dergleichen Knöpfen, einen alten 9 Tuchrock, ein Paar braune Stoffhosen, eine graue ffweste, ein weißes Hemd (ohne Zeichen), zwei Stück weiße Vorhemdchen, einen schwarzen Alpacca⸗ schirm mit Holzstock und Stahlgestell, ein Pettschaft mit den Buchstaben „J. K.“, ein weißes Taschentuch gez. „J. K.“, und eine silberne Cylinderuhr mit doppeltem Goldrand und dem Zeichen F. V. No. 52.

B“ den 2. März 1875.

er Königliche Staatsanwalt. Blumenthal.

Diebstahl von Goldsachen. Belohnung 50 Thaler. Es sind dem Goldarbeiter Josef Bosch⸗ mann hier am 27. Februar cr. mittels Einbruchs „gestohlen: zwei goldene Faconketten im Werthe von 41 und 48 Thlr., eine englische Panzerkette, soge⸗ genannte Reitpeitsche, im Werthe von 37 Thlr., 5 lange goldene Ketten im Werthe von 120 Thlr, eine gol⸗ dene Kollierkette mit Medaillon im Werthe von 17 Thaler, drei goldene Medaillons mit Onyrsteinen, von denen eins rund und 2 oval sind, im Werthe von 11 Thlr. 2 kleine goldene Kollierketten im Werthe von 9 Thlr., einige goldene Ohrringe, einige goldene Pettschafte und einige Walzpettschafte mit

hat auf die Entdeckung der Thäter eine Belohnung von 50 Thlr. gesetzt. Ich ersuche um Auskunft über Verbleib und Thäterschaft. Bochum, den 3. März 1875. Der Staats⸗Anwalt.

Oeffentliche Bekanuntmachung. Nachstehende beurlaubte Reservisten oder Wehrmänner der Land⸗ wehr: 1) der Reservist Stellmacher Cdmund Beyer aus Liegnitz, 2) der Reservist Kaufmann Karl Gustav Edmund Bienwald aus Liegnitz, 3) der Gefreite Kürschner Gustav Fendrich aus Liegnitz, 4) der Oekonomie⸗Handwerker Schneider Theodor Geisler aus Liegnitz, 5) der Gefreite Kaufmann Adolf Ludwig Brueckner aus Liegnitz ind angeklagt, ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein. Es ist deshalb gegen dieselben auf Grund des §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuches und der

.10. 11. 4 bis 7 und 9 des Gesetzes vom 10.

ärz 1856 die Untersuchung eröffnet und Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 26. April 1875, Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Gerichts⸗ gebäude, Saal Nr. 15, anberaumt worden, wozu die Angeklagten mit der Aufforderung vorgeladen werden, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unter⸗ zeichneten Gericht dergestalt zeitig vor dem Termin anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens wird mit der Verhandlung und Entscheidung in contu⸗ maciam verfahren werden. Liegnitz, den 24. De⸗ zember 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Der Kommissar für Uebertretungen.

Subhastationen, Aufgebste, Vor⸗ ladungen n. dergl.

[5915] Bekanntmachung.

Die unbekannten Erben und Erbeserben des am 4. Juli 1874 zu Schönau verstorbenen Wundarzt Joseph Aloys Ferdinand Messel werden

ierdurch aufgefordert, sich vor oder spätestens in dem

zum 8. September 1875, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Termin persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls unter Präklusion der unbekannten Erben der Messelsche Nachlaß den sich meldenden und legitimirenden Erben event. dem Königlichen Fiskus verabfolgt wird und die später sich meldenden Erben sich mit dem, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden ist, be⸗ gnügen müssen. 16

e den 27. November 1874.

önigliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Ediktalcitation. te verschollene Personen und deren un⸗ bekannte Erben und Erbnehmer:

1) Carl Heinrich Fischer, geb. am 30. Dezem⸗ ber 1833, Sohn des Hausbesitzers Wilhetm Fischer und dessen Ehefrau, Johanne, geb. Mohry in Reichthal, welcher im Jahre 1853 nach Amerika ausgewandert ist und seit 1857 keine Nachricht gegeben hat, 8

2) der Einlieger Thomas Rossa in Wallen⸗ dorf, 22 am 21. Dezember 1809, ehelicher Sohn des Castmir Rossa und der Maria, geb.

8 Mrosek, wel im Jahre 1855 sich in das

Königreich Polen, um Arbeit zu suchen, be⸗ 888 hund seit dieser Zeit keine Nachricht ge⸗ geben hat,

werden hierdurch aufgefordert, vor oder in dem an Fee E vor dem Herrn Kreisrichter

eier

den 28. Juni 1875, Mittags 12 .

anberaumten Termine sich persönlich oder schriftlich zu merden, widrigenfalls dieselben für todt erklärt und ihr zurückgelassenes Vermögen den gesetzlichen Erben verabfolgt werden wird.

Namslau, den 6. August 1874.

[809]

1. Oktober pr. a. über.

1. Dezember pr. a. über

12. November pr. a. über . . .. 4) d. d. Berlin, den 1. August 1874 15. Dezember pr. a. über . . .

Beträge, sowie .. .

Protestkosten und Proviston. nebst 6 % Zi

lung der Sache auf den 4. Juni 1875,

beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann. Erscheint der Beklagte zur bestimmten

gesprochen werden. Berlin, den 30. Januar 1875. Königliches Stadtgericht.

Oeffentliche Vorladung.

Der zuletzt hierorts wohnhaft gewesene, zur Zeitl atitirende Kaufman folgende Wechsel acceptirt, beziehungsweise ausgestellt und girirt: v111 1) d. d. Berlin, den 15. Juli 1874 per 2) d. 3. Berlin, den 15. August 1874 per 3) d. d. Berlin, den 12. August 1874 per

per Der Kaufmann Albert Bühring zu Falkenstein i./ Voigtl. hat wegen obiger

t Zinsen von den respektiven Fälligkeitsterminen obiger 1875 II die Ieclelage oeden den ꝛc. Aronsohn erhoben.

Ddite Klgge ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des ꝛc. Aronsohn unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich iee in dem zur Klagebeantwortung und weitern mündlichen Plehunde

vor der unterzeichneten Gerichtsdeputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67 anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen

Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten aus⸗

Prozeß⸗Deputation II.

60 Thlr. 42 50

. 200 2 „7 8 Sa. 352 Thlr. 9 Sgr. 2 Pf. = 1056 Mk. 92 Pf.

. 1111“ EEEEEö CNG8 168EEFP 4 Wechsel in actis B. Nr. 390 de

Vormittags 11 Uhr,

Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten

Abtheilung für Civilsachen.

. 2 1128] Snbhastations⸗Patent.

Das der Handelsgesellschaft Tiedemann, Runge & Comp. zu Charlottenburg gehörige, in Charlotten⸗ burg belegene, im Grundbuch von Charlottenburg Band 41 Nr. 1848 Blatt 129 verzeichnete Fabrik⸗ grundstück nebst Zubehör soll

den 20. März 1875, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 16, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den

über die Ertheilung des Zuschlags den 23. März 1875, Mittags 12 Uhr,

ebendaselbst, Zimmer Nr. 16, verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück hat ein Gesammt⸗ Flächenmaß von 1 Hekt. 64 Are 54 Qu.⸗M. und sind die auf demselben befindlichen Fabrikgebäude u. s. w. zur Grundsteuer noch nicht veranlagt. Aus⸗ zug aus der Steuerrolle und Hypothekenschein, in⸗ gleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen und besondere Kauf⸗ bedingungen sind in unserm Bureau B. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das bedürfende, aber nicht eingetragene

ealrechte geltend zu machen haben, werden aufge⸗ sordert dieselben zur Vermeidung der Präklusion pätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Charlottenburg, den 22. Dezember 1874. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. Der Subhastations⸗Richter.

11477] Nothwendige Subhastation.

Die den Benefizial⸗Erben des Rittergutsbesitzers Theodor v. Falken Plachecki gehörigen, in Pniewno, Julienhof und Bromken belegenen, im Hypotheken⸗

buche 1* 3 . A Rittergut Pniewno Nr. 139

mit dem Vorwerke Julienhof und Bromken Nr. 15 verzeichneten Grundstücke sollen am 31. Mai cr., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Verhandlungszimmer Nr. 1, im Wege nothwendiger Subhastation versteigert und das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags am 3. Juni cr., Mittags 12 Uhr, in demselben Zimmer verkündet werden. Es beträgt das Gesammtmaß der der Grund⸗ steuer unterliegenden Flächen der Grundstücke: Pniewno mit Julienhof; 488 Hektar 76 Ar 40 Q.⸗Mtr., resp. 342 Hektar 52 Ar 00 Q⸗Mtr., Bromken 253 Hektar 65 Ar 50 Q.⸗Mtr.; der Rein⸗ ertrag, nach welchem die Grundstücke zur Grundsteuer veranlagt worden: Pniewno: 1037 Thlr. 07 ¼0⸗, Julienhof 600 Thlr. 58⁄100%0 und Bromken 564 Thlr. 28/100; der Nutzungswerth, nach welchem die Grund⸗ stücke zur Gebäudesteuer veranlagt worden: Priewno 174 Thlr., Julienhof 38 Thlr., Bromken 47 Thlr.

Die die Grundstücke betreffenden Auszüge aus der Steuerrolle, angehende Nachweisungen können Bureau III. eingesehen werden. Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht einge⸗ tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungs⸗Termine anzumelden. Schwetz, den 27. Februar 1875.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.

in unserem

In Sachen der Ehefrau des Metalldrehers Andreas Muß;z, Catharina Elisabeth, geb. Eubel, dahier, gegen ihren genannten Ehemann Andreas ß, früher zu Cassel, zur Zeit vorüber⸗ in Bremen (dermalen unbekannt wo?), Ver⸗

agten, wegen .zne wird Termin zur mündlichen Verhandlung der Sache auf

den 5. Mai 1875, Vormittags 9 Uhr, anberaumt. Beide Theile werden aufgefordert, darin persönlich zu erscheinen oder sich einen zulässt⸗ gen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Erscheint die eine der Parteien nicht, so tritt auf Antrag der anderen Partei die Kontumazialverhandlung ein. Dem Verklagten, welcher bescheinigtermaßen unbe⸗

8 ga gehne. g,

Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil

ypothekenschein und andere dieselben

Wege der Bekanntmachung durch öffentliche Blätter mit dem Bemerken zu, daß die weiter ergehenden Verfügungen einschließlich des Erkenntnisses nur durch Anschlag im Gerichtslokal werden bekannt ge⸗

macht werden. 1 Cassel, den 20. Februar 1875. 8 Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Schultheis.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Holzverkauf. Am 15. März cr., Vormittags 10 Uhr, sollen aus dem Einschlage der Oberförsterei Groß⸗Schönebeck pro 1875 im Gasthofe des Herrn Kreh hierselbst nachstehende Hölzer öffentlich meist⸗

bietend versteigert werden: 1) Forstbelauf Proetze Jagen 214 ece. 410 Stück Birken und 130 Stück Elsen⸗ und Kiefern⸗Nutzenden, 2) Forsitbelauf Klein⸗Dölln Jagen 329. 190 Stück Kiefern⸗Bau⸗ holz, 3) Forstbelauf Fremmersee Jagen 290 a. 25 Stück Eichen⸗, Birken⸗ und Kiefern⸗Nutzenden, 4) Forstbelauf Rehluch Jagen 204. 76 Stück Kiefern⸗Bauholz. Die Aufmaß⸗Register von obigen Hölzern können in der Rezistratur des Unterzeich⸗ neten vom 8. März cr. ab eingesehen werden, auch sind die betreffenden Förster angewiesen, die Hölzer auf Verlangen an Ort und Stelle vorzuzeigen. Ein Fünftheil des Kaupfpreises ist im Termin sofort zu zahlen, die Verkaufsbedingungen werden im Termine bekannt gemacht. Groß⸗Schönebeck, den 3. März 1875. Der Oberförster. Witte.

Aus dem Königlichen Forstrevier Alt⸗Christburg sollen circa 2300 Stück Kiefern⸗Nutzhölzer, soge⸗ nannte Handelshölzer, Freitag, den 19. März 1875, von Vormittags 10 Uhr ab, im Rothschen Hötel zu Christburg öffentlich versteigert werden, wozu Kaufliebhaber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Hölzer ganz in der Nähe der flöß⸗ baren Wasserstraße am Geserich⸗See lagern.

Alt⸗Christburg, den 3. März 1875.

Königliche Oberförsterei.

Verkauf von ausrangirten Bekleidungs⸗ Stücken. Dienstag, den 9. d. M., Vormittags 9 Uhr, sollen auf dem Kasernenhofe des unter⸗ zeichneten Bataillons Waldemarstraße 63 ver⸗ schiedene ausrangirte Bekleidungs⸗Stücke, als: Waffenröcke, Halsbinden, Drilliichjacken, Tuch⸗ und leinene Hosen, Mäntel, Hemden ꝛc. an den Meistbietenden gegen sofortige Bezahlung öffentlich verkauft werden. Berlin, den 4. März 1875. Brandenburgisches Train⸗Bataillon Nr. 3.

[1453] Bekanntmachung. Von der unterzeichneten Kommission sind im Wege der öffentlichen Submission: 1

116 Stück Sicheln,

112 Achsschmierbüchsen, Blendlaternen, proße Bohrer, leine Bohrer,

ekenieren X“ Korb⸗ oder Schrootsägen mit Futteral, Lünsen, v“ eiserne Schienen,

Schienennägel, Gabelschraubenschlüssel, Vorhängeschlösser,

17 Wagenwinden,

zu beschaffen. Der Submissionstermin wird auf den 18. März cr., Vormittags 10 Uhr,

im Train⸗Depot⸗Bureau anberaumt, woselbst die Lieferungsbedingungen, sowie die Proben und Zeich⸗ nungen eingesehen werden können, auch werden die Bedingungen gegen Einsendung der Kopialgebühren (50 Pfennige) auf Verlangen übersandt.

E werden hiermit aufgefordert, ihre Offerten bis zu dem oben festgesetzten Termin porto⸗ frei und mit der Aufschrift: „Offerte auf die Lieferun zeng, Vorrathssachen und einzureichen.

* den 5. März 1875.

Die Material⸗Verwaltungs Kommission des

*

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von Schauz⸗ ageazubehon⸗

=

Bekanntmachung. Vom 28. Februar d. Js. ab betragen die Ver⸗ kaufspreise der hiesigen Produkte bis auf Weiteres: für den Debit auf dem auf der Land⸗ und Eisen⸗ Wasserwege bahn. pr. Cbm. pr. Cbm. a. größere 24 24 b. kleinere 21 21 2 2) für extra Bausteine .. . 88 3) für gewöhnliche Bausteine. 22 ee“] 18,5 5) für Kothen... 8 1 14,5 6) für Zwittersteine 7) für Kalksteingeröll 07 1 ffür eine Kahn⸗ 8) für Kalkstein⸗ ladung. grutz für eine 2spän⸗ nige Fuhre. 20 1“ pro Ctr. 8 J141 55 10) Mehlkallk 20 ²— 20 Die Preise gelten ab hier. Die näheren Verkaufs⸗ bedingungen werden auf portofreie Anfragen von der Berginspektion mitgetheilt. Rüdersdorf, den 24. Februar 1875. Königliche Berginspektion.

11soo] Oberschlesische Eisenbahn.

Die Herstellung des eisernen Ueberbaues von 17 Brücken⸗ resp. Wegeunterführungen auf den Bahn⸗ strecken Rasselwitz⸗Cosel, Neisse⸗Ziegenhals und Ras⸗ selwitz⸗Deutschwette 1 zusammen veranschlagt

zu 287,263 Kilogr. Schmiede⸗ und 14,946 do. Gußeisen soll in mehrere Loose getheilt im Wege der öffent⸗ lichen Submission verdungen werden.

Die Submisstonsbedingungen, Gewichtsberechnun⸗ gen und Zeichnungen liegen in unserm Central⸗Bu⸗ reau, Abtheilung III. hierselbst, Teichstraße Nr. 18, zur Einsicht aus, von wo die Bedingungen auch gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden können.

Offerten sind portofrei, verstegelt und versehen mit der Aufschrift:

„Submission auf die Herstellung des eiser⸗

nen Ueberbaues von Brücken ꝛc. der Bahn⸗

strecken Rasselwitz⸗Cosel⸗Neisse⸗Ziegenhals

uund Rasselwitz⸗Deutschwette“ bis zu dem auf Montag, den 15. März d. Is.,

Vormittags 11 Uhr, in dem oben bezeichneten Central⸗Bureau anberaum⸗ ten Submissionstermin an uns einzureichen, wo de⸗ ren Eröffnung in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten erfolgen wird.

Breslau, den 27. Februar 1875.

Königliche Direktion.

11475] Oberschlesische Eisenbdahn.

Für die 31,2 Meter (freitragend) weite Fußweg⸗ überführung im Bahnhof Zabrze ist die Lieferung und Aufstellung eines eisernen Ueberbaues, bestehend aus circa 10,617 Kilogr. Schmiedeeisen, 680 Kilogr. Guß⸗ eisen und 23 Kilogr. Gußstahl erforderlich und zu vergeben. Termin zur Eröffnung der eingehenden Offerten ist auf Freitag, den 2. April 1875, Mittags 12 ½ Uhr, im Bureau der unterzeichneten Betriebs⸗Inspektion anberaumt, woselbst auch die Lieferungsbedingungen und Zeichnungen eingesehen, resp. gegen Kopialien bezogen werden können. Fertigstellungstermin: 1. August 1875. Gleiwitz, den 1. März 1875. Königliche Betriebs⸗Inspektion.

[1448] Bekanntmachung. Der Neubau von Wohnhäusern für Werft⸗ Unterbeamte und Werft⸗Arbeiter am hiesigen Orte oder in nächster Nähe von Wilhelmshaven soll im Wege unbeschränkter Submission vergeben werden. Unternehmer, welche geneigt sind, die Ausführun solcher Bauten zu übernehmen, werden hierdur aufgefordert, versiegelte Offerten mit der Aufschrift: „Bau von Wohnhäusern für Unterbeamte 1““ und Arbeiter“ bis spätestens zum 17. d. Mts., Mittags 12 Uhr, an die unterzeichnete Behörde einzureichen. Bauprogramm und nähere Bedingungen liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus, welche auf portofreie Anträge auch abschriftlich gegen Erstat⸗ tung der Kosten mitgetheilt werden können. Wilhelmshaven, den 3. März 1875. Kaiserliche Werft. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Nachdem von den in Gemäßheit der Bekannt⸗ machung der Köͤniglichen Verwaltung der Nieder⸗ schlesisch⸗Märkischen Eisenbahn vom 8. November 1851 gekündigten fünfprozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen Serie III. à 100 Thaler die Nummern 21597. 21598. 21599. 21600. 21601 trotz des wiederholten und in den letzten 10 Jahren regelmäßig alljährlich erfolgten Aufrufs zur Reali⸗ sation nicht eingereicht worden sind, werden dieselben nunmehr nach den Bestimmungen im §. 9 des drit⸗ ten Nachtrags zum Statut der Niederschlesisch⸗Mär⸗ kischen Eisenbahn⸗Gesellschaft vom 9. Juli 1847 Gesf.⸗S. S. 344) hierdurch für präkludirt und die nhaber der gedachten Obligationen aller ihrer Rechte aus denselben verlustig erklärt. 8 Berlin, den 20. Februar 1875.

1) für mwhe Werk. stůcke

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zannt wo? abwesend ist, geht diese Vorladung im

Train⸗Depots 5. Armee⸗Corps.

Königliche Direktioen