schüsse des Nettoertrages der Dortmund⸗Soester Eisenbahnstrecke nach Abzug der im §. 17 unter a. b. c. bezeichneten Beträge ergaben, welche nach dieser Bestimmung zur Hälfte zur ferneren Amorti⸗ satien der vierprozentigen Prioritäts⸗Obligationen hätten verwendet werden müssen. — Der Geheime Justiz⸗Rath S. in N., welcher Inhaber mehrerer Prioritäts⸗Obligationen der Dortmund⸗Soester Eisen⸗ Lahn ist, klagte nun gegen die Eisenbahndirektion wegen Nichterfüllung der im §, 17 des Nachtrages zum Statut gemachten Zusicherung und das Landesgericht zu Elberfeld erkannte auch dem Klageantrage gemäß, indem es annahm, daß §. 9 des Statutnachtrags über die unter allen Umständen einzuhaltende Amortisation Bestim⸗ nung treffe, §. 17 dagegen für gewisse Fälle eine weitere Amortisation vorsehe, daß der letztere Pa⸗ ragraph die Ergänzung des ersteren bilde und ebenso im Interesse der Prioritäten⸗Inhaber gegeben sei, wofür seine imperative Fassung und der Umstand, daß er auch auf der Rückseite der Obligationen abgedruckt sei, spreche. Auf die Appellation der Eisenbahndirektion wies jedoch der Appellationsgerichtshof zu Cöln die Klage als unbegründet zurück. „Die Rechte der Prioritätengläubiger sind, wie das Avppellations⸗ gericht unter Anderem ausführt, selbstredend durch Statutnachtrag in seinem Zusammenhange und dessen Publikakion in der Gesetz⸗Sammlung, nicht aber durch den Ausdruck einzelner Paragraphen desselben auf der Obligationsurkunde bestimmt worden. Die Hervorhebung von Paragraphen auf der Obligations⸗ urkunde ist nicht als das Konstitutive des Rechts⸗ verhältnisses, sondern nur als ein Hülfsmittel für den Verkehr anzusehen, wie denn auch in der That einerseits unbestrittenermaßen nicht alle die Rechts⸗ verhältnisse der Prioritätengläubiger innig berüh⸗ rende Paragraphen, z. B. §. 3 nicht auf den Obli⸗ gationen abgedruckt sind, und andererseits nicht alle dort abgedruckte Paragraphen, z. B. §. 16, nicht die Rechte der Prioritätsgläubiger berühren. §. 9 des Statuts⸗Nachtrags statutirt das Recht und die Pflicht der Eisenbahngesellschaft zur Amortisation den Prioritätsgläubigern gegenüber genau und be⸗ stimmt, und zwar in der Art, daß jährlich einhalb Prozent der ganzen Summe der Prioritäten oder 6750 Thlr. und die Zinsen der amortisirten Priori⸗ täten zur Amortisation verwendet werden müssen, und es der Eisenbahngesellschaft frei steht, mit Genehmigung des Staates sowohl den Amor⸗ tisationsfonds bis zum Vierfachen zu verstärken, ls auch sämmtliche Prioritätsobligationen zu kündigen und einzulösen. Sodann ist in §. 11 geradezu ausgesprochen, daß die in §. 9 verordnete Amortisation den Prioritätengläubigern gegenüber allein obligatorisch und nur auf deren Nichtbefolgung ein Präjudiz gesetzt ist, mithin die Bestimmung des §. 17 denselben keine Rechte verleiht. Die Klage auf Befolgung des §. 17 ist nichts anderes als die Prätension eines anderen Amortisations⸗ rechtes und zwar eines solchen, welches durch die hervorgehobenen Bestimmungen des §. 11 jenen Gläubigern für sich anzurufen untersagt, mit anderen Worten, welches denselben abgesprochen ist.“ Der gegen dieses Erkenntniß vom Kläger ergriffene Kassations⸗Rekurs wurde vom Reichs⸗Ober⸗Handels⸗ gericht in seiner Sitzung vom 23. Dezember 1874 verworfen, indem sich dieser Gerichtshof der Aus⸗ führung des Avppellationsgerichts zu Cöln völlig anschloß.
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1 1“ 6u 5
Eine grobe und leichtsinnige Fahrlässigkeit Seitens des Transportführers in Beziehung auf das zu transportirende Gut ist, nach einem Erkenntniß des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts vom 2. Dezember 1874 nicht einer böslichen Handlungsweise gleichzu⸗ achten. — Die Handlung N. zu Barmen übergab der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft zum Trans⸗ port ein Faß Butter, welches auf dem Transport aus nicht zu ermittelnden Ursachen verloren ging. Die ge⸗ dachte Handlung klagte gegen die Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft auf Schadenersatz, mit der Behauptung, daß anzunehmen sei, daß das Personal der Angeklagten bei dem Verschwinden des Gutes mitgewirkt habe, jeden⸗ falls grobe Fahrlässigkeit, welche der böslichen Hand⸗ lungsweise gleichzuachten, vorhanden sei. Das Han⸗ delsgericht verurtheilte auch dem Klageantrage gemäß die Eisenbahngesellschaft, indem es erwog: „daß das Gut verschwunden und trotz der umfassensten Unter⸗ uchung nicht wieder aufzufinden gewesen sei, daß dies nur durch die leichtsinnigste und gröbste Pflicht⸗ verletzung Seitens des Personals der Bahn, für welche diese haftbar sei, herbeigeführt sein könne, wenn es nicht gar seine Erklärung darin finde, daß das Bahnpersonal felbst in böslicher Absicht bei der Be⸗ seitigung des Gutes mitgewirkt habe; daß unter diesen Verhältnissen die Beklagte sich jedenfalls einer der böswilligen Handlungsweise gleichzuachtenden gro⸗ ben und leichtsinnigen Fahrlässigkeit schuldig gemacht habe.“ Gegen dieses Urtheil ergriff die Eisenbahn⸗ direktion den Kassationsrekurs, und das Reichs⸗Ober⸗ Handelsgericht vernichtete das vorinstanzliche Urtheil unter Verweisung der Sache zu anderweiter Ver⸗ handlung und Entscheidung an das Handelsgericht zu Elberfeld. „Das Handelsgericht“, führt das Er⸗ kenntniß des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts aus, „hat die Betheiligung des Eisenbahnpersonals an einer Entwendung des Frachtgutes nur als eine Möglich⸗ keit suppenirt, dagegen nur die „gröbste und leicht⸗ sinnigste Fahrlässigkeit“ festgestellt und indem es diese in abstracto der „böslichen Handlungsweise“ gleichstellt, ehne das Vorhandensein der Merkmale der letzteren zu konstatiren, den Art. 427 in fine des Ree-eeee durch unrichtige Anwendung verletzt.“
In der Plenarverhandlung der vereinigten Abthei⸗ lungen des Königlich preußischen Ober⸗Tribunals, Senats für Strafsachen vom 27. Februar cr. ge⸗ langte außer der von uns bereits mitgetheilten Rechtsfrage auf die Frage zur Entscheidung: Macht ” welcher die polizeiliche Konzession zum
hetriebe der Schankwirthschaft für ein be⸗ stimmtes Lokal erhalten und das Gewerbe bei der Kommunalbehörde vorschriftsmäßig zur Versteuerung angemeldet hat, einer Steuerdefraudation schuldig, wenn er sein Gewerbe in einer anderen in dem⸗ selben Orts⸗ und Steuerbezirke belegenen Räumlichkeit betreibt, ohne diesen Gewerbebetrieb besonders zur Versteuerung angemeldet zu haben? — Der Bier⸗ verleger vnd Schankwirth Otto Kaufbold zu Magde⸗ burg hatte bei Gelegenheit eines Turnfestes bei
Prioritäts⸗Obligationen, obwohl sich seit 1863 Ueber⸗
lung ausgeschänkt und zu diesem Behufe die zum
Ausschank erforderlichen Vorrichtungen getroffen, ohne S Schulen genehmigt. Bei der nicht zu verkennenden
eine polizeiliche Konzession zu diesem neuen Schank⸗ lokal sich zu verschaffen und den neuen Gewerbe⸗ betrieb besonders zur Versteuerung anzumelden.
steuer⸗Defraudation angeklagt, wurde K. in zweiter Instanz wegen Polizei⸗Kontravention zu einer Geld⸗ strafe von 3 Thlrn. verurtheilt, dagegen von der Steuer⸗Defraudation freigesprochen, weil er sein Gewerbe, welches er in seinem beständigen Schanklokale betreibt, bei der Kommunal⸗ behörde zu Magdeburg zur Versteuerung an⸗ gemeldet. Während die polizeiliche Kon⸗ zession der Schankwirthschaft, führt das Er⸗ kenntniß des Appellationsrichters aus, nach §. 33 der Reichs⸗Gewerbeordnung allerdings mit Rücksicht auf das zum Betriebe des Gewerbes bestimmte Lokal ertheilt werde und jeder Geschäftsbetrieb außerhalb dieses Lokals eine neue polizeiliche Genehmi⸗ gung erfordere, erfolge die Besteuerung des Gewer⸗ bes ohne Rücksicht auf die Räumlichkeit, in der dasselbe ausgeübt werde, und der Betrieb eines und desselben angemeldeten Gewerbes durch dieselbe Person an einer anderen Stelle, als derjenigen, welche bei der Steuerrolle als das Geschäftslokal angegeben sei, könne nicht als Betrieb eines neuen, zur Versteuerung nicht an⸗ gemeldeten Gewerbes angesehen werden. — Gezgen diese Entscheidung legte die Ober⸗Staatsanwalt⸗ schaft zu Magdeburg die Nichtigkeitsbeschwerde ein wegen Verletzung des 8ZXX“ vom 30. Mai 1820, nach welchem auch eine Verurthei⸗ lung des Angeklagten wegen Steuer⸗Defraudation erfolgen müsse. Wie aus dem folgenden Plaidoyer des General⸗Staatsanwalts hervorgeht, machte sich bei der Berathung der Nichtigkeitsbeschwerde in der zweiten Abtheilung des Ober⸗Tribunals⸗ Senats für Strafsachen die Ansicht geltend, daß dieselbe zurückzuweisen sei, weil die Strafe der Gewerbesteuer⸗Defraudation in §. 19 a. des Gewerbesteuergesetzes von dem Anfange eines steuer⸗ pflichtigen nicht zur Versteuerung angemeldeten Ge⸗ werbes abhängig gemacht ist. Nur der Gewerbe⸗ betrieb überhaupt seiner Gesammtberechtigung nach, nicht die von dem Gewerbetreibenden in Ausübung seines Gewerbes vorgenommenen Einzelhandlung, möge dieselbe auch an sich geeignet sein, den Betrieb des Gewerbes nachzuweisen, ist der Versteuerung beziehungsweise der Anmeldung zum Zwecke der Ver⸗ steuerung unterworfen und die nicht erfolgte Anmeldung einer gewerblichen Einzelhandlung oder Gewerbsart ist mithin nur insofern strafbar, als sie sich nach dem Gesetze als Anfang eines noch nicht versteuerten Gewerbes dar⸗ stellt. An einer demgemäßen Entscheidung in diesem Sinne sah sich indessen die II. Abtheilung durch eine frühere gerade entgegengesetzte Entscheidung der I. Abtheilung des Ober⸗Tribunals⸗Senats für Straf⸗ sachen behindert und sie beschloß deshalb, die vorlic⸗ gende Rechtsfrage den vereinigten Abtheilungen des Strafsenats zur Entscheidung vorzulegen. — Nach⸗ dem Geheimer Ober⸗Tribunalsrath Weyers über die bisherige Entwickelung der Sache referirt, beantragte General⸗Staatsanwalt Weyver die Bejahung der erwähnten Rechtsfrage und somit die Vernichtung des “ Erkenntnisses. Nach §. 4 des Gewerbe⸗ steuergesetzes, führte der General⸗Staatsanwalt u. A. aus, soll die Steuer von jeder einzelnen Firma, von jedem einzelnen Laden und Comptoir, also von jeder von dem Hauptgeschäft des Gewerbetreibenden äbge⸗ sonderten Verkaufsstelle erhoben werden. Dabei sei nicht erforderlich, daß die Verkaufsstelle als eine dauernde Gewerbeniederlassung und als solche durch besondere Ausstattung im Innern gekennzeichnet sei. Zwar bezieht sich diese Bestimmung nur auf den Handel, während eine analoge für den Schankwirth⸗ schaftsbetrieb nicht existirt. Hieraus folgt jedoch nicht, daß bei dem Schankgewerbe der Inhaber des⸗ selben nicht nöthig hat, mehrere von ihm unter⸗ haltene Schanklokale in verschiedenen Gegenden der Stadt, jedes einzeln bei der Kommunalbehörde zur Versteuerung anzumelden. Vielmehr liegt es bei dem Schankgewerbe in der Natur der Sache, daß getrennte Schanklokalitäten, mögen sie von einer oder verschiedenen Personen unterhalten werden, auch für die Besteuerung als verschiedene Gewerbebetriebe aufzufassen sind, und deshalb fand der Gesetzgeber es für überflüssig, die Bestimmung, welche er für den Handel zu geben für gut fand, für das Schank⸗ gewerbe zu wiederholen. Für diese Auffassung spricht auch die Fassung des §. 19c. des Gewerbestener-Gesetzes, welches bestimmt: „Wer gewerbsweise ein offenes Lo⸗ kal hält, um Getränke zum Genusse auf der Stelle oder außerhalb feil zu bieten, ist als Schankwirth steuerpflichtig, und somit die Steuerpflichtigkeit zur Lokalität, in welcher das Gewerbe betrieben, und nicht blos zur Person des Gewerbetreibenden in Be⸗ ziehung setzt. Dieser Ausführung des General⸗ Staatsanwalts schloß sich jedoch das Ober⸗Tribunal nicht an, vielmehr erkannte es auf Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde und entschied sich so⸗ mit für die Verneinung der vorliegenden Rechtsfrage.
Von der Gesammteinfuhr Stettins see⸗ wärts, welche exkl. Holz, Vieh und Edelmetalle in 1874: 13,364,399 Ctr. betrug, (1873: 14,711,953 Ctr.) kamen von England 5,150,614 Ctr., von Ruß⸗ land 4,471,020 Ctr., von Nordamerika 1,091,118 Ctr. und von deutschen Häfen 961,018 Ctr., so daß also 88 % des Imports unseres Platzes von diesen Ländern herrührt. Der Rest kam von Schweden und Norwegen mit 4 x%, (Schweden 231,117 Ctr., Norwegen 490,182 Ctr), Dänemark 244,550 Ctr., Niederlande 208,187 Ctr., Frankreich 183,750 Ctr., Belaien 120,155 Ctr., Italien 66,835 Ctr., Spanien 30,717 Ctr., Portugal 13,206 Ctr. und Griechen⸗ land 2801 Ctr.
Von den seewärts ausgeführten 4,669,525 Ctr. (exkl. Holz, Vieh und Cdelmetalle) gegen 4,502,062 Ctr. in 1873, gingen 1,465,812 Ctr. nach deutschen Häfen, 1,049,309 Ctr. nach England, 625,073 Ctr. nach Rußland, 604,758 Ctr. nach Nor⸗ wegen, 393,681 Ctr. nach Schweden und 236,163 Ctr. nach Dänemark. Der Rest von gegen 6 ½ ¾ vertheilt sich auf Frankreich (92,701 Ctr.), Nieder⸗ lande (90,167 Ctr.), Nordamerika (89,779 Ctr.), Belgien (19,274 Ctr.) und Spanien (2808 Ctr.).
Die gewerblichen Fortbildungsschulen in München. (Aus der Baverischen Correspondenz.) Der Stadtmagistrat München hat bekanntlich in
Magdeburg in der Nähe des Festplatzes Bier in Seideln zum Genuß auf der Stelle gegen Bezah⸗
außerordentlicher, öffentlicher Sitzung vom 25. Februar die zur 2 erathung vorgelegten Satzungen für die
Wegen Gewerbepolizei⸗Kontravention und Gewerbe⸗
gewerblichen Fortbildungsschulen Münchens sowie die Lehrpläne der Elementar⸗ und Fachabtheilung dieser
Tragweite dieses Beschlusses für Hebung und För⸗ derung der gewerblichen Interessen überhaupt dürfte es angezeigt erscheinen, den Gegenstand selbst einer eingehenderen Würdigung zu unterziehen. Laut Inhalt der genehmigten Satzungen sind die gewerb⸗ lichen Fortbildungsschulen Münchens öffentliche Lehr⸗ anstalien der Gemeinde, welchen die Aufgabe gestellt ist, die dem Gewerbestand sich widmende männ⸗ liche Jugend auf das praktische Berufsleben möglichst gründlich vorzubereiten. Zu diesem Zwecke zerfallen die Fortbildungsschulen in zwei Hauptabtheilungen a. die niedere (Elementar⸗) Abtheilung; b. die höhere (Fach⸗) Abtheilung. Die Elementar⸗Abtheilung tritt an die Stelle der bisher bestehenden Sonn⸗ und Feiertagsschule und setzt die Aufgabe der Werktags⸗Volksschule fort an den aus derselben entlassenen Schülern bis zu deren 16. be⸗ ziehungsweise 18. Lebensjahre. Die Elementar⸗ Abtheilung ist dezentralisirt in dem vom Bedürfniß gebotenen Umfang mit obligatem, unentgeltlichen Schulbesuche. Die Fachabtheilung dagegen ist zen⸗ tralisirt, ihr Besuch ist freiwillig und von der Zah⸗ lung eines mäßigen Schulgeldes abhängig. Als Auf⸗ gabe ist ihr gestellt, die dem Gewerbestand sich wid⸗ mende reifere Jugend mit der für ihre bürgerliche wie staatsbürgerliche Stellung erforderlichen allge⸗ meinen Bildung und der für ihren gewerblichen Be⸗ ruf nothwendigen besonderen Bildung auszurüsten. — Der Unterricht wird entweder durch ordentliche Lehrkräfte (Hauptlehrer) oder durch Nebenlehrer er⸗ theilt. — Die Hauptlehrer werden auf Präsentation des Stadtmagistrats von der Königlichen Kreis⸗ regierung bestätigt. Das Maß der den Hauptleh⸗ rern obliegenden Unterrichtszeit wird auf 24 Wochen⸗ stunden festgestellt. Auf dieses Maß gründet sich ihr An⸗ halt. Auf Verlangen der Vorstandschaft sind sie verpflichtet, ein Mehr bis zu 28 Wochenstunden gegen besondere Vergütung zu übernehmen. — Die elementaren Fortbildungsschulen befinden sich in der durch das Bedürfniß gebotenen Zahl in städtischen Schulhäusern. Jede elementare Fortbildungsschule umfaßt zwei Abtheilungen a. für Realien, b. für Zeichnen. In den Abtheilungen für Realien wird Rechnen mit Raumlehre und gewerblicher Buchfüh⸗ rung, deutsche Sprache, Naturkunde, Geographie und Geschichte, in der Abtheilung für Zeichnen Frei⸗ hand⸗ und Linearzeichnen gelehrt.
„Der Unterricht in der Religion (Realien) wird für die Angehörigen jeder Konfession gesondert er⸗ theilt und zwar in einer Wochenstunde. Jede der beiden Abtheilungen besteht aus drei Jahresklassen mit je 4—6 Wochenstunden. Die Zahl der Schüler jeder einzelnen Klasse soll 50 nicht übersteigen. Im Bedürfnißfalle können bis zu 3 Parallelabtheilungen für jede Klasse gebildet werden. Mit Rücksicht auf den Beruf einzelner Schüler kann an Stelle des
eichnenunterrichts der Unterricht in einer fremden
Sprache gesetzt werden. (Handelsabtheilung.) Es giebt 3 Arten von Klassen: a. Normal⸗, b. Sammel⸗, c. Sonderklassen. Die Unterrichtsgegenstände sind in allen drei Klassenarten (nicht zu verwechseln mit den Jahresklassen) dieselbe; in die Sammelklassen werden Schüler von ungenügenden Vorkenntnissen, in die Sonderklassen die Schüler wegen ordnungs⸗ widrigen Verhaltens oder fortgesetzten Unfleiß durch Beschluß, bezw. auf Antrag des Lehrerrathes ver⸗ wiesen. Ein jedem Schüler zugetheiltes Kontrol⸗ buch, in welchem die Noten über sittliches Verhalten, Fleiß und Fortgang eingetragen, sowie die Schulversäumnisse vorgemerkt werden, vermittelt den Verkehr zwischen Schule und aus. — Die gewerbliche Fachschule ist im Schulhause am Resenthale centralisirt; die Errichtung von mit der Hauptanstalt organisch verbundenen Zweigkursen bleibt jedoch dem Bedürfnißfalle vorbehalten. Die Fachschule ist für folgende Lehrgegenstände berechnet: a. allgemeine Bildung (Geschichte und Geogra⸗ phie, deutsche Literatur, öffentliches Recht, Volkwirth⸗ schaftslehre, Arithmetik, Geometrie, Buchhaltung mit Wechsellehre, Physik, allgemeine Chemie, französische und englische Sprache); b. Chemisch⸗technolog ische Fachkurse für einzelne Gewerbe (Färber, Gerber, Sei⸗ fenfieder ꝛc.); c. für graphischen und plasti⸗ schen Unterricht (Maschinenzeichnen, Kon⸗ struktionszeichnen mit Modellirunterricht, Architektur⸗ zeichnen, Ornamentenzeichnen, Malerschule für Deko⸗ rationen, Modellirschule, Ciselirschule). Für die Be⸗ sucher des Maschinenzeichnens besteht noch ein Hülfs⸗ kurs mit 1. Klasse (Arithmetik und Projektions⸗ lehre) und 2. Klasse (Maschinenkunde, Konstruktions⸗ lehre). Der Besuch der Fachschule in ihren einzelnen Kursen ist freiwillig und allen Gewerbangehörigen gestattet, welche die für den betreffenden Fachkurs ge⸗ forderte Vorbildung besitzen, das 16. Lebensjahr und 2 Jahre praktisch gewerbliche Thätigkeit zurückgelegt baben. Aus erheblichen Gründen kann Dispens er⸗ theilt werden von einzelnen Bestimmungen. — Für den einzelnen Fachkurs wird vom Stadtmagistrat ein mäßiges Schulgeld festgestellt, das bei Beginn des Schuljahres zu entrichten ist. Braven und fleißigen Schülern kann auf Ansuchen im Dürftigkeitsfalle das Schulgeld ganz oder theilweise erlassen werden. — Die Satzungen treten am 1. Oktober 1875 in Wirk⸗ samkeit. Die Sonn⸗ und Feiertagsschulen für männ⸗ liche Schulpflichtige in München werden nach Maß⸗
abe der Einführung der elementaren Fortbildungs⸗ schulen aufgehoben.
Die „Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volkswirthschaft, Organ des Ober⸗ schlesischen berg⸗ und hüttenmännischen Vereins,“ redigirt von Dr. Adolf Frantz zu Beuthen O.⸗S., enthält in Nr. 10 vom 6. März d. J.: Gesetzgebung, Verwaltung (Bankgesetz §§. 47— 54). — Zur Eisenbahntarif⸗Reform: Verordnung des Handels⸗Ministers, betr. die Ausführung der Bundes⸗ rathsbeschlüsse vom 13. Februar d. J.; Enqutte⸗ Kommission. — Neues Berggesetz des Herzogthums Anhalt. — Neue Roßbahntarif⸗Differenzen. — Pro⸗ duktion, Handel, Verkehr (Oberschlesien: Handels⸗ kammer, Königliche Bankfiliale, Königs⸗ und Laura⸗ hütte; Schlesische Aktiengesellschaft für Zinkhütten⸗ betrieb; eiserne Bahnschwellen. — Telegraphenwesen: Verbesserungen. — Kohlenverkehr Berlins und Wiens im Jahre 1874. — Oesterreich⸗Ungarn; Montan⸗ bericht, Ein⸗ und Ausfuhr im Jahre 1874. — Ruß⸗ land: Die Messe von Nischni⸗Nowgorod in Gegen⸗ wart und Zukunft. — Großbritannien: Berichte aus Middlesbro und Glasgow). — Literatur. (Russische Revue. — Annalen des Deutschen Reichs). — Deut⸗ scher Arbeiterfreund (Reform der Hülfskassen. — Zur Lohnerma ung). — Anz
Handels 8 Negister.
Berlim. In Abänderung unserer Bekanntmachung vom 27. November 1874 bringen wir zur öffent⸗ lichen Kenntniß, daß wegen anderweitiger Geschäfts⸗ vertheilung die auf die Führung des Handels⸗ und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte von heute ab für das Jahr 1875 nicht mehr von dem Kreisgerichts⸗Rath Neumann, sondern von dem Kreisrichter Meißner bearbeitet werden.
Berlin, den 1. März 1875.
Königliches Kreisgericht. I. (Civil⸗) Abtheilung.
Berlin. In unser Genossenschaftsregister ist heut unter Nr. 2 bei der Firma „Vorschuß⸗Verein u Coepenick, eingetragene Genossenschaft“ olgendes eingetragen: In der Generalversammlung vom 30. Oktober 1874 ist beschlossen worden, die Bekannt⸗ machungen der Genossenschaft in Zukunft durch das „Coepenicker Dampfboot“ und durch das E Wochenblatt“ zu veröffent⸗ ichen. Berlin, den 1. März 1875. Königliches Kreisgericht. I. (Civil⸗) Abtheilung.
Eerlin. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 10. März 1875 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 1490 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Preußische Hypotheken⸗Actien⸗Bank vermerkt steht, ist eingetragen: Das Kuratorium hat an Stelle der Spener⸗ schen Zeitung und Salings Börsenblatt a. die Kölnische Zeitung, b. die Magdeburger Zeitung, zu Gesellschaftsblätkern gewählt.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3437 die hiestge Aktiengesellschaft in Firma: Berliner Produkten⸗& Handels⸗Bank vermerkt steht, ist eingetragen: In der Generalversammlung vom 25. Februar 1875 sind die §§. 17. 19. 22. 24. 37 des Sta⸗ tuts geändert worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 2503 die hiesige aufgelöste Handelsgesellschaft in Firma: 8 8
Kaeße & Klein vermerkt steht, ist eingetragen: 8 8 Liquidatoren der aufgelösten Handelsgesellscha sind Kaufmann Gustav Kaeße und Kaufmann Markus Klein zu Berlin, mit der Maßgabe, daß ein Jeder von ihnen zur Vertretung der Liquidationsfirma befugt ist.
In unser Firmenregister ist Nr. 8603 die Firma: F. Hornemann und als deren Inhaber der Fabrikant August Ferdinand Hornemann hier 8 (jetziges Geschäftslokal: Wasserthorstraße 61) eingetragen worden.
Gelöscht ist:
Firmenregister Nr. 722907 8
die Firma: Baumann & Fuchs.
Berlin, den 10. März 1875.
Königliches Stadtgericht.
— Abtheilung für Civilsachen. 8 1b Beuthen 0./S. Die Gesellschafter der zu Kat⸗ towitz unter der Firma:
A. Grünthal’s Wittwe M. & H. Moses gegründeten Handelsgesellschaft sind: 1) der Kaufmann Moritz Moses, ““ 2) dessen Ehefrau Jettel, verwittwet gewesenen Abraham Grünthal, Beide zu Kattowitz.
Die Gesellschaft hat am 2. März 1875 begonnen und wird von jedem der Gesellschafter vertreten.
Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 192 heut eingetragen worden.
Beuthen O./S., den 4. März 1875.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Breslau. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist heute unter Nr. 3921
die Firma: G. Illner und als deren Inhaber der Mechanikus Adolf Illner hierselbst mit folgendem Vermerk eingetragen worden: Der Mechanikus Adolf Illner hat das Handels⸗ geschäft des Mechanikus Gustav Illner, welcher letztere dieses Geschäft unter der Firma: G. Illner
betrieben, seine Firma aber zum Handelsregister nicht angemeldet hatte, von den Erben desselben, durch Vertrag erworben und führt das Geschäft unter der bisherigen Firma G. Illner fort. Breslau, den 6. März 1875.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.
Breslau. Bekanntmachung. In unserem Firmenregister ist heute ““ 1) unter Nr. 167 die Firma M. Schoebel zu Steine, Kr. Breslau, und als deren Inhaber der Königl. Domainen⸗Pächter Moritz Schoebel daselbst eingetragen. b 2) Das Erlöschen der unter Nr. 161 eingetragenen Firma B. Schwarzer zu Breslau vermerkt worden. 8 Breslau, den 6. März 1875. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
Cassel. Nr. 115. Die Firma G. M. Berger dahier ist erloschen laut Anzeige vom 4. d. M. Eingetragen am 6. 8 1875. Nr. 965. Laut Anzeige vom 5. d. M. ist die Firma J. E. Schwartz dahier auf den Kaufmann Theodor Speck dahier übergegangen und ist die der Ehefrau des seitherigen Firmeninhabers Kaufmann e de Beauclair dahier ertheilte Prokura er⸗ oschen. 3 Eingetragen Cassel, am 6. März 1875. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
6 Kersting. 8* —— J11“ Cloppenburg. In das Handelsregister ist heute eingetragen:
Zu Nr. 66. Firma: Bramlage & Engelmann:
Die Firma ist aufgehoben.
4 1 Die Handelsgesellschaft wird fortgesetzt unter der irma: Bramlage, Engelmann & Comp. 2) Sü Cloppenburg. 3) Gesellschafter: 1““ a. Anton Bramlage, Kaufmann in Lohne, b. In Engelmann, Kaufmann da⸗ selbst, c. Theodor Gustav Brockhage, Kaufmann hierselbst. 1 4) Vertreten wird die Gesellschaft durch jeden
der Gesellschafter. 5) Handelsbevollmächtigter: Bernhard Rebel
hierselbst. 8 Cloppenburg, den 10. März 1875. 1 Großherzoglich Oldenburgisches Amtsgericht.
Coburg. Im hiesigen Handelsregister w rde am 2. März d. J. eingetragen unter Hauptnummer 349 Bl. 387 die Firma Hofmaunnsche Papierfabrik Mittelberg und als deren Inhaberin die Wittwe Christiane Hofmann zu Unterlauter, auch daß der Kaufmann Carl Hänel von Cronenthall zu Neu⸗ stadt b./C. Prokurist derselben ist. Coburg, den 3. März 1875. Herzoglich Sächsisches Kreisgericht. Gruner. Crefeld. In das bei dem hiesigen Königlichen Handelsgerichte geführte Genossenschaftsregister wurde auf vorschriftsmäßige Anmeldung am heu⸗ tigen Tage sub Nr. 3, woselbst die eingetragene Genossenschaft sub Firma „Neußter Gewerbebank, eingetragene Genossenschaft“, mit dem Sitze in Neuß registrirt ist, eingetragen, daß durch Beschluß der Generalversammlung der Genossenschafter vom 16. März 1874 der Gesellschaftsvertrag (das Statut) in Betreff des §. 5 A. pos. 1 und des Schlußsatzes des §. 9 dahin abgeändert resp. ergänzt worden ist, daß das von jedem Mitgliede bei seinem Eintritte als Zuschusß zum Reservefonds zu zahlende Eintritts⸗ geld von zwei Thalern auf fünf Thaler erhöht wor⸗ den ist, und ferner, daß die zweite Generalversamm⸗ lung, welche Mangels Erscheinens der statutmäßig erforderlichen Zahl von Mitgliedern in der anbe⸗ raumten ersten Generalversammlung abzuhalten ist, und in welcher alsdann die anwesenden Mitglieder rechtsgültig beschließen, durch den Verwaltungsrath nach dem dritten Tage der ersten Generalversamm⸗ lung anberaumt werden kann, jedenfalls aber binnen 14 Tagen nach derselben stattfinden muß. und durch eine einmalige Einrückung in die Neußer Zeitung bekannt gemacht werden soll. Crefeld, den 6. März 1875. B Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Enshoff.
Cüstrin. Königliches Kreisgericht Cüstrin.
In unser Firmenregister ist am März 1875 under Nr. 335 eingetragen die Firma Carl Guhrsch zu Cüstrin und als Inhaber derselben der Kaufmann und Bäckermeister Carl Friedrich Guhrsch zu Cüstrin. Cüstrin. Königliches Kreisgericht Cüstrin.
In unser Firmenregister ist am 5. März 1875 under Nr. 332 eingetragen die Firma F. Brehmer zu Cüstrin und als Inhaber derselben der Bäcker⸗ meister Carl Friedrich Wilhelm Brehmer zu Cüstrin.
Cüstrin. Königliches Kreisgericht Cüstrin.
Bei dem unter Nr. 4 unseres Genossenschafts⸗ registers eingetragenen Vorschußverein in Fürsten⸗ felde, eingetragene Genossenschaft, ist an Stelle des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes, Ackerbürgers Johann Sprenger, der Mühlenmeister Friedrich Masche zu Fürstenfelde als Vorstandsmitglied (Di⸗ rektor) eingetreten. Eingetragen zufolge Verfügung vom 3. März 1875 am 4. März 1875.
Cüstrin. Königliches Kreisgericht Cüstrin.
In unser Se ist am 5. März 1875 under Nr. 334 eingetragen die Firma W. Quilitz zu Cüstrin, und
als Inhaber derselben der Bäcker⸗ meister Friedrich
Wilhelm Quilitz zu Cüstrin.
Cüstrin. Königliches Kreisgericht Cüstrin. In unser Firmenregister ist am 5. März 1875 unter Nr. 333 eingetragen die Firma Wilhelm Zoch zu Cüstrin und als Inhaber derselben der Kaufmann und Bäckermeister Wilhelm Zoch zu Cüstrin.
In das Gesellschaftsregister des Herborn ist unter Nr. 17 zu⸗ vom heutigen Tage eingetragen
Dillenburg. Amtsgerichtsbezirks folge Verfügung worden: Firma: Füe H Sitz der Gesellschaft: Herborn. Ricttzverbaältniffe: Die Gesellschafter sind: 1) der Fabrikant Heinrich Reifenrath zu Her⸗ born, 2) der Ingenieur Heinrich Emil Wurmbach da⸗ selbst. Die Gesellschaft nen. 1 ge Die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, steht jedem der Gesellschafter zu. 8 Dillenburg, den 5. 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Isenbart.
SGenthin. Bekanntmachung. In unser E“ ist zufolge von heute unter Nr. se Kaufmann Wihlelm Ottomar Richard Pers ch zu Genthin als Inhaber der Firma Richard
Persch daselbst 8 eingetragen. “ I. Abtheilung.
Genthin, den März Königliches Kreisgericht.
In unser Firmenregister ist heute bei Nr. 255 eingetragen, daß die hier von dem Kaufmann Gustav Kauffmann unter der Firma Gustav Kauffmann eingerichtete Handelsnieder⸗
lassung aufgelöst ist. aGraud 2 den 1. März 1875. . Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Graudemnz. Heute ist die in Graudenz bestehende andelsniederlassung des Kaufmanns — ebendaselbst unter der Firma: Wilhelm Jager
hat am 1. Januar 1875 be⸗
Verfügung
8
Graudenz.
i das diesseitige Firmenregister unter Nr. 272 ein⸗
etragen. 8 8 Graudenz, den 1. März 1875.
8 1“ Greussen. Bekanntmachung. delsgerichts wurde heute auf
Folgendes eingetragen:
Wilhelm
In das Handelsregister des unterzeichneten Han⸗ Fol. LXXIV. Firma: C. Mühlrath in Greußen
Inhaber:
R. 2. E. 2. Der Brauereibesitzer Carl Georg Christian Mühlrath zu Greußen ist gestor⸗ ben; laut Anzeige vom 9. März 1875.
Firmenakten Vol. IV. Bl. 118. b
R. 2. E. 3. Frau Eleonore Friederike Mühl⸗ rath, geborne Polsen, zu Greußen ist In⸗ haberin der Firma; laut Anzeige vom März 1875. 8
Firmenakten Vol. IV. Bl. 118. Greußen, den 9. März 1875. Fürstl. Schwarzb. Justizamt. R. Helmkampf.
Grünberg. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist sab laufende Nr. 242
die Firma: Carl Schubert zu Grünberg und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Schubert zu Grünberg nach Verfügung vom 6. März 1875 eingetragen worden. Grünberg, den 6. März 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Iserlohn. Handelsregister
des Königlichen Kreisgerichts zu Iserlohn. In unser Firmenregister ist unter Nr. 365 die Firma D. Schwerter Ir. in Hennen und als deren Inhaber der Kaufmann Diedrich Schwerter janior daselbst zufolge Verfügung vom 1. März 1875 ein⸗ getragen.
Königsberg. Handelsregister. .
Der Kaufmann Leopold Tobiansky von hier hat hierselbst unter der Firma: „L. Tobiansky“ ein Handelsgeschäft begründet. 8 .
Dies ist zufolge Verfügung vom 5. März d. J. an demselben Tage unter Nr. 1843 in das Firmen⸗ register eingetragen. 8
Königsberg, den 6. März 1875. Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.
Königsberg. Handelsregister.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: „M. & R. Cohn“ begründeten Hendels. lschaft sind: der Kaufmann Moritz Cohn und Fräulein Rosalie Cohn, Beide von hier.
Dies ist zufolge Verfügung vom 5. März d. J. an demselben Tage unter Nr. 534 in das Gesell⸗ schaftsregister eingetragen. 3
Königsberg, den 6. März 1875. Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.
Konitz. Bekanntmachung. Die sub Nr. 47 eingetrazene Firma „Hirsch Israelski“, Inhaber Kaufmann Hirsch Israelski in Lichnau, ist erloschen und im Firmenregister zu⸗ folge Verfügung von heute gelöscht. Konitz, den 26. Februar 1875. Königliches Kreisgericht.
I. Abtheilunag.
Konitz. Bekanntmachung. “ Zufolge der Verfügung vom Süginarz 875 ist in
das hier geführte Firmenregister eingetragen, daß der Kaufmann Salomon Deutsch in Schlagenthin, Kreis Konitz, ein Handelsgeschäft unter der Firma:
Salomon Deutsch betreibt.
Konitz, den 3. März 1875. 1 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Langensalza. Die Bearbeitung der auf die Führung des Genossenschafts⸗ und Handelsregisters bezüglichen Geschäfte erfolgt durch den Hrn. Kreis⸗ richter Brockhoff, unter Mitwirkung des Hrn. Kreis⸗ gerichts⸗Sekretärs Lein. Die Eintragungs⸗Anmel⸗ dungen werden Sonnabends von 10—1 Uhr ent⸗ gegengenommen. Langensalza, den 20. Februar 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Löwenberg in Schl. In unser Gesell⸗ schaftsregister ist heute unter Nr. 42 die von den Kaufleuten Rsbert Hutter und Paul Tolles, Beide zu Laͤehn wohnhaft, seit dem 1. Januar 1875 zu Laehn unter der Firma: „R. Hutter & Comp.“ errichtete offene Sedessssenchant (Handel mit Kolonialwaaren) eingetragen worden. Löwenberg in Schl., den 8. März 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Lübeek. Eintragungen in das
Handelsregister
Hugo Zünckel. März d. J. der Schwerinische 1 Georg Alexander Frick haber eingetreten. Das Geschäft wird
habem fortsefüdrt. 8,5
d a 575.— Lübeck, den 1 andelsgericht. Zur Beglaubigung
1““
98 F.
Gotha. sigen Agenten 1
oesor, ist diese Agentur im gelösche. üj , de 875.
6 Das “ zdur Beglaubigung
3 Dr. Achilles, Akt.
Gotha. sigen Kaufmann Ernst B. für Lübeck und Umgegend übertragen worden.
8 6. März 1875. Lübeck, den 6. März 18,5. nvelsgericht.
In das unter dieser Firma hieselbst bestehende kaufmännische Geschäft ist am 1. Großherzoglich Mecklenburg⸗ Staatsangehörige Theodor Ernst in Schwerin als Theil⸗
unter unveränderter Firma von Martin Hugo Zünckel und dem genannten Th. E. G. A. Frick, als deren alleinigen In⸗
Versicherungsbank für Deutschland in Fener göö Ableben des bisherigen hie⸗ dieser Gesellschaft, Gustav Adolph hiesigen Handels⸗
Versicherungsbank für Deutschland in Feues sich ür 8 Gesellschaft ist dem hie⸗ Brehmer die Agentur
A. P. Rehder. Für diese Firma ist am heutigen!
Tage dem hiesigen Kaufmann Carl Angust Rehder in Gemeinschaft mit den anderen Pro⸗ kuristen der Handlung, Gustav Hecker und Her⸗ mann Johannes Benedict Behrens, in der Weise Kollektivprokura ertheilt, daß die Unterschrift von zweien derselben die Firma rechtlich ver⸗ pflichtet. 1875.
Lübeck, den 6. März DSDeas Handelsgericht. Zur Beglaubigung
(H. 0527 b.) Dr. Achilles, Akt.
Lüdenscheid. Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Lüdenscheid. In * Firmenregister ist unter Nr. 384 die Firma F. H. Wever zu Plettenberg und als deren Inhaberin die Ehefrau Kaufmann Friedrich Heinrich Wever, Pauline Emilie, geb. Overkamp, zu Else⸗ mühle bei Plettenberg am 8. März 1875 eingetragen. Lüdenscheid. Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Lüdenscheid. Der Kaufmann Friedrich Bellingrodt zu Halver hat für seine zu Halver bestehende, unter der Nr. 227 des Firmenregisters mit der Firma vom Hofe & Bellingrodt eingetragene Handelsniederlassung seiner Ehefrau Elise, geb. Rocholl, zu Halver Pro⸗ kura ertheilt, was am 8. März 1875 unter Nr. 178 des Prokurenregisters vermerkt ist.
Memel. Bekanntmachung. Der Kaufmann Eduard Kaestner zu für sein daselbst unter der Firma: Heinrich Kaestners Söhne bestehendes Handelsgeschäft seiner Ehegattin Char⸗ lotte Amalie Kaestuer, geb. Klemmke, zu Memel Prokura ertheilt. 1 8 Dies ist unter Nr. 152 in das Prokurenregister eingetragen. 8 Memel, den 6. März 1875. Königliches Kreisgericht. Handels⸗ und Schifffahrts⸗Deputation. Keßler.
Memel hat
Memel. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist heute Nr. 595: 1
Der Kaufmann Jesaia Marcus Isakowitz vo
Ort der Niederlassung: Memel;
Firma: Marcus Isakowitz; “ eingetragen zufolge Verfügung vom 6. März 1875 am heutigen Tage.
Memel, den 6. März 1875. Königliches Kreisgericht.
Nordhausen. Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Rordhausen. Die in hiesiger Stadt bestehende sub Nr. 115 des Firmenregisters eingetrag en gewesene Firma „Friedr. Kuntze“ ist nach dem Tode des Inhabers derselben, Brennereibesitzers Friedrich Philipp Christoph Kuntze, auf dessen Wittwe, Natalie Kuntze, geb. Stolberg, und die drei Geschwister Kuntze: Louise, verehelichte Fischer, Clara, verehelichte Bertram, und Johannes, sowie den Fabrikanten Woldemar Fischer überge⸗ gangen und die nunmehr seit dem 29. Juni 1874 unter der bisherigen Firma bestehende Handelsgesell⸗ schaft unter Nr. 183 des Gesellschaftsregisters zufolge Verfügung vom 23. Februar 1875 am 3. März ejsd. eingetragen worden. “ 1
Zur Vertrerung der Gesellschaft ist der Fabrikant Woldemar Fischer zu Nordhausen bis zur Masorennität des minorennen Johannes Kuntze allein berechtigt. Die dem Fabrikanten Woldemar Fischer für die Firma Friedr. Kuntze ertheilt gewesene Prokura, Nr. 21 des Prokurenregisters, ist durch den Eintritt des bisherigen Prokuristen in das Geschäft erloschen.
Osnabrück. Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück. Zu der Fol. Nr. 121 registrirten hiesigen Firma
3 „d. Knapp“. ist vermerkt: 81
Die Firma ist erloschen. Osnabrück, den 9. März 1875. Königliches Amtsgericht A. Droop, Dr.
Querfurt. Genossenschaftsregister.. Der unter Nr. 1 unseres Genossenschaftsregisters eingetragene Vorschuß Verein zu Rebra— hat zu seinem Statute am 18. Oktober 1874 einen Nachtrag errichtet, was im Register bei der gedachten Nummer bemerkt worden ist. 8 Querfurt, den 14. Januar 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Querfurt. Genossenschaftsregister. Zu Vorstandsmitgliedern des Vorschuß⸗Vereins zu Querfurt 8. auf die Zeit vom 1. Januar 1875 bis ult. Dezem⸗ ber 1877 sind 8 b der Rentier Gottfried Förste als Direktor, der Kaufmann Anton Lehmann als Kassirer und der Oekonom Carl Eduard Kathert als Con⸗ troleur, sämmtlich zu Querfurt, wieder gewählt worden, was heute unter Nr. 2 un⸗ sers Genossenschaftsregisters eingetragen worden ist. Querfurt, den 1. März 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Handels⸗ und Schifffahrts⸗Deputation. Keßler.
“
Minden. Königliches Kreisgericht Minden. I. Abtheilung. In unser Handelsgesellschaftsregister Band I. Seite 24 Nr. 40: 1 Firma „Alwes & Kuhlmann“ in Lerbeck, Fir⸗ meninhaber Gustav Alwes und Kaufmann Adolpf Kuhlmann ist eingetragen: „Die Firma ist erloschen. 1 Eingetragen zufolge Verfügung vom 10. März 1875 am selbigen Tage. 8 Sander, Rechnungsrath.
Naumburg a./S. Bekanutmachung. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung, zu Naumburg a./S. 8 In unser Handelsregister ist unter Nr. 593 die
Firma: „A. Rotheustein 86 Commissionslager der Niederlausitzer Leinen⸗Industrie“ 1 zu Weißenfels a/S. und als deren Inhaber der Kaufmann Arthur Rothen⸗ stein zu Weißenfels, eingetrazen zufolge Verfügung vom 2. März 1875 am 4. März 1875.
Naumburg a./8 „Bekanntmachung. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung, zu Naumburg a./S.
In unser Handelsregister ist unter Nr. 594 die
irma: 8 Rietz & Sohn
zu Naumburg a./S.
und als deren Inhaber der Buch⸗ und Steindruckerei⸗
besitzer Albert Richard Rietz zu Naumburg
a./S. eingetragen worden zufolge Verfügung vom
4. März 1875 am 6. März 1875.
Neisse. Bekanntmachung. Die in unserem Firmenregister unter Nr. 15 eingetragene Firma Franziska Gerstmann in Putschkau ist erloschen. B Neisse, den 3. März 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Neisse. Bekauntmachung.
schriftsmäßiger . 885 5 Nr. 49 und unter der Firma: Geschwister Gerstmann
heücne. selschafter sind zie Gesellschafter sind: 9) unverehelichte Albertine Gerstmann, 2) unverehelichte Ottilie Gerstmann, Beide zu Patschkau. Die Gesellschaft
eingetragen worden. Neisse, den 3. März 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 2
Nienburg. Bekauntmachung. Am heutigen Tage ist . hiesigen Amtsgerichts auf Fol. 139 eingetragen; 8 1) Firma Knoop & Busch. 2) Ort der Niederlassung: Nienburg. 3) Firmeninhaber: Kaufmann Wilhelm Knoop Kaufmann Ferdinand Busch in 4) Rechtsverhältnisse: Die Gesellschaft seit dem 1. Januar 1875. Rienburg, den 6. März 1875.
und
150
In unser Gesellschaftsregister ist auf Grund vor⸗ 8 — Anmeldung eine Handelsgesellschaft
am Orte Patschkau unter nachstehenden Rechtsver⸗
ist eine offene Handelsgesell⸗ schaft und hat am 1. Oktober 1874 begonnen,
in das Handelsregister des
in Nienburg. 7
Ratibor. Bekanntmachung.
In unserem Prokurenregister ist heute
3. die daselbst unter Nr. 21 für Alexander Freund und Johann Klose, Beide hierselbst, bezüglich der hiesigen Firma Gebrüder Freund, Nr. 263 unseres Firmenregisters, eingetragene Kol lektivprokura gelöscht, und
b. unter Nr. 24 die vom Kaufmann Nathan Freund hierselbst für seine unter Nr. 263 un⸗ seres Firmenregisters unter der Firma Gebrü⸗ der Freund vermerkte hiesige Handelsnieder⸗ lassung dem Alexander Freund hierselbst er⸗ theilte Prokura eingetragen worden.
Ratibor, den 28. Februar 187057. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Rawitsch. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist sub Nr. 211 die Firma Johannes Linz zu Rawitsch und als deren Inhaber der Maschinenfabrikant Johannes Linz da⸗ selbst zufolge Verfügung vom 5. dieses Monats am selbigen Tage eingetragen worden. Rawirsch, den 8. März 1875.
Königliches Kreisgericht.
Erste Abtheilung.
Reichenbach i. schl. Bekanntmachung. Als Prokurist des zu Ober⸗Langenbielau bestehen⸗ den, im Firmenregister sub Nr. 160 unter der Firma: 116 „Christian Dierig’“ eingetragenen, dem Kaufmann Friedrich Dierig da⸗ selbst gehörigen Handelsgeschäfts mit der Zweig⸗ niederlassung in Berlin, ist der Kaufmann Max Seer zu Berlin in uUnser Prokurenregister sub Nr. 47, dagegen bei Nr. 26 desselben Registers das Erlöschen der von dem genannten Firmeninhaber dem Kaufmann Gustav Robert Victor Böttcher zu Berlin ertheilten Prokura heute eingetragen worden. Reichenbach i. Schl., den 25. Februar 1875 Koönigliches Kreisgericht. — I. Abtheilung.
Reichenbach i. Schl. Bekanntmachung. In unserem Firmenregister ist das Erlöschen der unter Nr. 301, 313, 315, 339 und 385 eingetragenen Firmen: „F. Anders hier, E. F. Liebich hier, August Schröter hier, F. H. Matthias zu Ober⸗ Langenbielau und Bruno Stein hier“ heute ver⸗ merkt worden. 8 Reichenbach i. Schl., den 26. Februar 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Stettin. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 484 die hiesige Handlung in Firma: Louis Lewy & Co. vermerkt steht, ist heute ein⸗ getragen:
“
üsneen nnuch seit ie Handelsgesellschaft ist durch gegenseitige n.Die Fust am 1. März 1875 aufgelöst. Das Handelsgeschäft mit Aktivis und Passivis und der Firma ist auf den Kaufmann Gotthold Lewy zu tettin übergegangen. b Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 1404 die Firma Louis Lewy & Co. zu Stertin und als deren Inhaber der Kaufmann Gotrhold Lewy zu Stettin heute eingetragen. Stettin, den 6. März 1875. 1 Königliches See⸗ und Handelsgerich“. stettim. In unser Firmenregister ist, unter Nr. 1405 der Kaufmann Johann Friedrich, Staubert zu Stettin, 1 Ort der Niederlassung: Stettir., Firma: F. Staubert,
eute eingetragen.
Zur Beglaubigung
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Dr. Achilles, Akt.
—Königliches Amtsgericht.
8
Stettin, den 8. . Kö unf, Handelsgericht.
8 116““