eeaes und echt geschehen. Diesen Punkt von vornherein zu erör at di Staatsregierung allerdings ein Interesse 8 “ “ komme diese Spezialitäten. — „Was hat nun der Herr Feldpropft mir geantwortet? Er die Pflicht, die seiner oberhirtlichen Seelsorge .“ Militärgemeinde gegen die Seelengefahr zu schützen, die ihr die Benutzung der Kirche Seitens der Altkatholiken 8 Was die kirchenrechtliche Begründung betreffe, so ver⸗ weise er mich hinsichtlich derselben auf die kanonischen Bestimmungen hinsichtlich seiner Jurisdiktion. Er wiederholt den Satz, den ich schon angab, daß es Pflicht sei, über das Seelenheil der ihm anver⸗ 8n . . Gefahr, welche dem Glauben Diözesanen drohe, nach sei 8 f . 5 8 ber 1 seinen Kräften von ihnen fern zu halten. Als ich von der den sogenannten Altkatholiken ertheilten Er⸗ laubniß Kenntniß erhielt, konnte ich der seiherah Bertheiltön ün nicht entwehren, daß hier eine Gefahr für den Glauben meiner Diözesanen vorhanden ist. Denn die katholischen Militärpersonen besuchen die Kirche nicht blos, wenn sie dazu kommandirt werden sondern sie thun das in der dienstfreien Zeit auch freiwillig, so oft sie die Kirche geöffnet und darin Gottesdienst abhalten sehen. — — Nun liegt es aber auf der Hand, daß bei der äußeren völligen Konformität des s. 9. altkatholischen Gottesdienstes mit dem wirk⸗ lichen katholischen Ritus der gemeine Mann leicht getäuscht und 8 . Gottesdienste, den die Kirche als Sakri⸗ rachtet, und demgemäß . e ⸗ bhat vece 289 gemäß zum Abfall vom Glauben ver . Eine solche Gefahr lag in dem bisher eigenen Simnltanenn für die katholischen Mannschaften nicht, weil evangelische Rätus vom katholischen schon äußerlich sich unterscheidet. Das 2. Motiv ist in der Kürze — so sagt er — das folgende: Für Deutschland, wo die Angehörigen der beiden großen christlichen Konfessionen, der katholischen und evangelischen unter einander leben, und der Gebrauch von Simultan⸗ kirchen für Katholiken und Evangelische tolerirt und durch längere Zeit an manchen Orten gebräuchlich. Anders aber verhält es sich gegenüber der neuen Sekte, der sog. Altkatholiken. Ich halte mich nicht für berechtigt, die Frage über die Zulässigkeit eines Simultanenms für Katholiken und sog. Altkatholiken endgültig Z“ bbelmehr 8. eine solche Entscheidung ver irchliche Instanz gehört, is “ nun 85 in Köln 4 g4 b “ — und dieser rein reale Grund ist wirklich der Beachtung werth — katholische Kirchen vorhanden sind, die der Beachtung, Militär⸗ Fenende at, 85 8 zur überlassen werden unen, . aum zweifelha stolische S aaserhen n.2 3 haft, wie der apostolische Stuhl ud in einem Schreiben des Feldpropstes an den Krie⸗ s⸗Ministe Grafen v. Roon sinde ich sogar den Satz, er habe um Lnemdnassse maßregeln nach Rom geschrieben, und er zweifle nicht, daß die zu er⸗ wartenden Instruktionen geeignet sein wärden, die entstandenen Schwie⸗ rigkeiten zu befeitigen. teine Herren, der Herr Feldpropst der Armee hat, wie ich glaube, hiernach aufs Deutlichste zu erkennen ge⸗ — daß seiner Ueberzeugung nach nicht kanonisch⸗dogmatische ründe den Besuch der Kirche verbieten, sondern die rein praktische L nicht 88 Reha ö werden möchte. Das, e H. , ist ein politischer, kein kir d das 88 ein der Macht. be““ un, meine Herren, liegt die Sache so, daß das Verhalten des Hrn. Namszanowski in Rom die vollstaͤndigste v wang erfahren hat und daß gesagt worden ist, die durch Ueberweisung der Kirche an die Protestkatholiken für die katholische Militärgemeinde drohende Gefahr der communicationis in divinis perversionis et scandali müsse aufhören. Diese Ausdrücke bedeuten aber nicht, daß das Dogma der katholischen Kirche den Besuch der Kirche verbiete, sondern daß rein praktische Erwägungen, die ich vorhin andeutete, es sind, welche dahin drängen. Damit stimmt dasjenige überein, was der Hr. Nuntius in München verkündet und was der Hr. Fürstbischof zu Breslau in der Neissener Angelegenheit verkündet und mir geschrieben hat, ich glaube, nicht mit Unrecht gesagt zu haben: es liegt kein kirchlicher Zwang für die Katholiken vor, sich auf den Standpunkt zu stellen, den Sie auch hier in Ihren Reden wieder eingenommen haben, sondern es ist eine reine Nützlichkeitsfrage, und wenn es von Ihrem Standpunkte aus eine reine Nützlichkeitsfrage ist, dann hat der Staat sich dem gegenüber die Frage aufzuwerfen, ob er nicht jenen anderen Katholiken durch das Gesetz eine Theilnahme am Gottesdienste zu verschaffen babe⸗ ghenagsbahen ve “ und Billigkeit, und ob nicht echtigkeit und Billigkeit sch i Kützlich “ g gkeit schwerer wiege, als jene Nützlich⸗ G meine, meine Herren, es ist ganz richtig, Sie können wohl, aber Sie wollen nicht, und einen derartigen Standpunkt heutzutage hinzunehmen von der Seite, von der er geboten wird, das werden Sie doch eventuell der Staatsregierung nicht zumuthen wollen.
— In der gestrigen Sitzung des Hauses der Ab eordne⸗ ten entgegnete der Staats⸗Minister Dr. Falk auf die 8s⸗ dem Abg. Kantak erhobene Beschwerde in Betreff des Alumnats bei dem Mariengymnasium zu Posen ꝛc.:
8 Auf densenigen Punkt, den der Hr. Abg. Kantak selbst als einen bezeichnet, der noch eine spezielle Erörterung in diesem Hohen Hause finden würde, will ich im Hinblick auf die Zukunft hier nicht ein⸗ gehen, obwohl ich es könnte. Ich mag nur die eine Versicherung ab⸗ geben, daß über die Frage, ob der deutsche Unterricht oder richtiger der Unterricht in der deutschen Sprache in den unteren Klassen des Mariengymnastums zu Posen einzuführen sei und in wie weit, sehr ausgiebigen Erörterungen zwischen den Provinzialbehörden und der Centralinstanz stattgehabt haben, und daß diese später von mir näher zu kennzeichnende Korrespondenz auf das Deutlichste an den Tag legt, daß keineswegs die vnh cs⸗ ausgehenden Vorschläge hier so unbesehen acceptirt wurden. er Hr. Abgeordnete hat, glaube ich, sich die Sache, insofern es sich um Heranziehung von Bemerkungen bandelte, etwas erschwert, indem er sich verpflichtet hielt, immer eine Etatposition herauszufinden, an die er seine Bemerkungen knüpfte Namentlich kam es mir etwas gewaltsam vor, an die Summe von, ich glaube 50 Thlrn., für einen jüdischen Religionslehrer alle Be⸗ schwerden und Widersprüche anzuknüpfen, über die Frage des katho⸗ lischen Religionsunterrichts in der Provinz Posen. Ich glaube, es wäre nach der Praxis des Hauses gar nicht nöthig gewesen, er hätte ohne Weiteres seine Bemerkungen machen können. — Es ist Ihnen nun nicht unbekannt, wie es mit dem Religionzunterricht in der Pro⸗ vinz Posen gegangen ist. Die Angelegenheit ist bei der vorjährigen Etatsberathung erörtert worden und, irre ich nicht, auch aus Anlaß zweier Interpellationen. Es entspann sich zwischen der Staatsregierung und dem damaligen Erzbischof von Gnesen und Posen ein Streit darüber, wem das Recht gebühre, zu bestimmen, in welcher Sprache Religion in der höheren Schule zu lehren sei und ich glaube mich sicher zu erinnern, daß in seiner weit überwiegenden Majorität dieses Hohe Haus der Staatsregierung darin beistimmte, daß das Sache der Staatsregierung sei. Es ist damals zum Ausdruck gekommen, daß überall da, wo sonst der Unterricht in deutscher Sprache gegeben wird und das Verständniß für die deutsche Sprache vorhanden sei, auch der Religions⸗ unterricht in deutscher Sprache zu ertheilen sei. Sie wissen, welche Konflikte daraus erwuchsen, Sie 8ng ,daß der damalige Erzbischof den Religionslehrern befahl, den nweisungen des Staates nicht nachzukommen, daß er Privatschulen neben dem Gymnastum etablirt, und daß diese Privatschulen allerdings von der Staatsregierung nicht geduldet worden sind. Sie wissen aber auch weiter, daß die Staats⸗ regierung sich bemüht hat, so weit sie das übe haupt kann, Religions⸗ lehrer für die höheren Lehranstalten zu gewinnen. Es sind das keine unqualifizirte Leute, sie haben Alle vor der betreffenden Prüfungs⸗ e ihr Examen ablegen müssen, oder aber es sind jolche Per⸗ sönlichkeiten, — und deren existiren noch einige — welche bereits frü⸗ her ausdrücklich von dem früheren Erzbi chof designirt waren, oder aber
meine Herren,
Lärm erheben, es sei ihnen ein schweres Un⸗
be- gewisse Klassen. einigen Gymnasien den Unterricht wieder herzustellen. ilt di insbesondere von den Gymnasien in Gnesen, in “ Wonzsrowice und dem Progymnasium Trzemeszno, ich erlaube mir noch nicht „Tremessen“ zu sagen, — also dort ist es gelungen, den Reli⸗ gionsunterricht fast durchweg wieder herzustellen. . 1 Der Herr Abgeordnete sagt, das geschehe nur dadurch, daß man en Schülern gegenüber Zwang anwende. Meine Herren, es gelten für diese Fälle ganz dieselben Grundsätze, welche überhaupt auf die Dispensation vom Religionsunterricht gelten; es tritt eine Dispensation ein, “ ein richtiger Ersatz gewählt und nachgewiesen wird; info gedessen sind auch eine ganze Reihe von Schülern dispensirt wor⸗ den. Die Dispensation ist nicht immer nachgesucht, es findet sich eine e den Anstalten — ich weiß im Augenblick nicht welche — wo gar kein Dispensationsgesuch vorgekommen ist; an anderen sind 8— 12 bewilligt, 41—2 zurückgewiesen, weil man die ausgewählten Persönlichkeiten nicht für geeignet fand; denn einem von dem Gym⸗ nasium entfernten Lehrer — entfernt, weil er den Anordnungen des Staats keine Folge leistete — hat die Schulbehörde allerdings alle Ursache zu einem Unterricht für untauglich zu erachten, der an Stelle des ö ü8 der lelse könnte. er Herr Abgeordnete hat sich darüber beschwert, daß der Besuch des Gottesdienstes verweigert whes 6.85. . Beispiel von Schneidemühl und noch ein anderes angeführt, über das ich nicht informirt bin. Ueber Schneidemühl bin ich zufällig informirt und da wird ausdrücklich konstatirt, daß die Nachricht, es sei der Be⸗ such des Gottesdienstes verboten worden — nicht in Schneidemühl sondern in Nakel, ich habe mich deswegen geirrt, weil der Gymnasial⸗ Direktor Schneider heißt — also es sei dort der Besuch des Sonntags⸗ Gottesdienstes verboten, unrichtig ist. Es wird gesagt, daß es sich gar nicht um Gottesdienst handle, sondern lediglich darum, daß der Geist⸗ Se in der Kirche Religionsunterricht ertheile. Es wird in diesem lngenblice erörtert, ob es Beichtunterricht ist oder ob es sich um eine EbE“ 86 danach wird die Entscheidung ge⸗ tro werden; im ersten Fall natürli . istli * Beeen un senen 1-e ch zu Gunsten des Geistlichen, Ich glaube also, daß dieses Kapitel nicht so dunkel sich aus⸗ mäfa wie der verehrte Herr Abgeordnete glaubte behaupten zu das das Gymnasium zu Trzemeszno betrifft, um ilã zu erwähnen, so hat bisher die hcexrichtsverwaltung 8,8 gengaf zeugung gewinnen können, daß daselbst das Bedürfniß eines Gym⸗ nasiums vorliege, namentlich nachdem in jener Gegend in den letzten Jahren eine Reibe von Gymnasien geschaffen oder Progymnasien zu Gymnasien erweitert worden sind Außerdem sind . Prhoheaslmnise 8 Trzemeszno, auch abgesehen von den Rücksichten auf die Sprache “ solche, daß sie es wünschenswerth machen könnten, die An⸗ 5. 88 5 Gymnasium zu entwickeln. Das sind d — Wus we . E“ “ bälchen bisher auf derartige Anträge der Der Herr Abgeordnete hat auf die Versetzung von Lehrern pol⸗ Nationalität aus der Provinz .“ bgern — 86 n sämmtlich im Interesse des Dienstes vorgenommen und ich 8 be, es herrscht über die meisten Versetzungen zwischen dem Herrn Abgeordneten und mir vollkommene Klarheit. In den meisten Fällen handelt es sich um Versetzung von Lehrern des Marien⸗ gymnasiums zu Posen und bereits im vergangenen Jahre habe ich gesägt, daß ich das Mariengymnasium zu Posen für einen Herd unberechtigten Polonismus halten mußte, und daß ich in solcher .. 2 diese Maßnahme in größerem Umfange, als es sonst 8 eicht nöthig gewesen wäre, bei diesem Gymnasium habe eintreten assen. Ich muß hinzusetzen, daß ich in der Auswahl der Orte, an welche betreffende Männer, namentlich wenn es sich um weite Ent⸗ fernungen handelte, versetzt wurden, mich bemüht habe, ihre Inter⸗ essen vollständigst wahrzunehmen. Ich glaube, es ist keine so böse Sache, von dem Mariengymnasium zu Posen nach Coblenz versetzt zu werden; auf der anderen Seite sind Orte gewählt, wo es möglich eenn 6 Pühers e e ahaf zu gewähren; genug, was ich habe i Berü is W Sete eihehen. sichtigung der Personen, das ist von meiner Der Herr Abgeordnete hat jedenfalls einen Spezialfall ganz be⸗ Pshn⸗ im Auge gehabt, der sich in Schrimm Seaan S whr che⸗ 8 pezialfall ist ganz für sich behandelt worden. Die Versetzung der etreffenden Person ift seit lange von Seiten des Schulkolleginms in Posen, selbst als noch andere Schulräthe da waren, als dringend “ bezeichnet worden, und wer den Zastand des Gymnasiums 8,8 chrimm kennt, wie ich, hat sich durch diese Gründe überzeugt halten müssen, und deswegen ist der Mann nach Leobschütz versetzt .““ — bäüne s — böse Station. A unkt habe ich noch etwas ausführli inzug das ist das Alumnat am 1“ Herren, das ist keine kirchliche Anstalt gewesen, sondern eine Staatsanstalt, Feine Staatsanstalt, gegründet zu dem Zweck, um Schülern des Mariengymnasiums in Posen, deren Eltern oder Vor⸗ münder sich verpflichten, sie katholische Theologie studiren zu lassen zu dem Zweck, geistliche Aemter in der Provinz Posen zu übernehmen, um diesen Schülern Aufnahme zu gewähren. In Wahrheit war diese Anstalt das, was nch auf rein kirchlichem Boden ein S nennt, und wenn as Gesetz vom 11. Mai 1873 gebietet, daß die kirchlichen Knaben⸗ seminare geschlossen werden sollen und keine neuen Schüler in sie auf⸗ Feomen werden dürfen, so scheint mir der Schluß ein ganz zwin⸗ 812 zu sein, daß der Staat nicht gleichartige Anstalten existiren assen darf auf seinem, dem staatlichen Gebiet. Das ist der nächst⸗ Maßnahmen gegen das Alumnat bei dem
liesende Grund gewesen, “ 8* Posen zu treffen. lber, meine Herren, dieses Alumnat ist denn do sehr eigenthümlichen Charakter gewachsen. 8 Jahre ö“ erinnern sich aus der Zahl an gewisse Bewegungen in der Provinz n mußte dieses Alumnat um dieser Bewegung willen geschlossen 1Ss; Im Jahre 1848 hatte es gar keinen Besuch. Im Jahre mußten 21 Alumnen wegen Betheilung an den politischen Ereignissen entfernt werden und 13 wurden wegen Betheiligung an J Geheimbunde gerichtlich bestraft. Seitdem Fabes ie Ober⸗Präsidenten v. Horn und Graf Königsmarck immer und immer darauf gedrungen, diesem Alumnat ein Ende zu machen, und nachdem nun die neue Gesetzgebung, wie ich andeutete hinzugetreten war, gab dieselbe neue Beweggründe in Bezug auf diese Frage. Ich habe nun einen Kommissar mit den Provinzialbehörden ;. 825 net.ede sei, 8 Anstalt umzubilden oder 5 — ren Zwecken h ü
Fachn rgwenen h en gewidmeten Mittel für verwandte „Man ist dahin gelangt, nicht die Umbildnung zu em weil keine Garantie dafür zu erlangen ist, daß in 8b Stabk lha. diejenigen Vortheile erreicht werden können, die zu erreichen sind. Es ist nämlich dringend wünschenswerth, daß der Zudrang zu dem Mariengymnasium in Posen etwas a nimmt. Das Mariengym⸗ nasium krankt an einer Ueberfüllung im allerhöchsten Grade und ee noch künstliche Zugmittel, wie Alumnenstellen, dabei bestehen, so iegt es in der Natur der Dinge, daß der Andrang der Zöglinge ein sehr kräftiger ist. Auf der anderen Seite ist aber in der Provinz die Erscheinung vorhanden, daß die Gymnasien außer⸗ 1 der Stadt Posen zum Theil sehr gering besucht werden. Ce ist also sehr wünschenswerth, eine Vertheilung eintreten zu lassen. Diese Vertheilung ist allerdings dann möglich, wenn die Mittel eine Bestimmung bekommen, die ihre Verwendung an den verschiedenen Ve“ zulässig und möglich macht. Deshalb hat die Stanstefserans⸗ auch von politischen Gründen abgesehen, zu dem Vee sich bewogen gefunden, die vollkommene Auflösung des lumnats und seinen Ersatz durch eine andere Einrichtung Ihnen vorzuschlagen. Denn so üt die Sache. Die Anstalt ist bisher nicht aufgelöst, sie ist vorläufig nur geschlossen. Ihre wirkliche Auflösung kann erst eintreten, wenn die Landesvertretung
unter seinen Augen den Unterricht ertheilten. Das Letztere gilt namentlich
das Surrogat genehmigt, nämlich den neuen Verwendungszweck der⸗ jenigen Mittel, die bisher bei dem Alumnat verwendet 2*
E“ ist es gelungen, in
genommen, daß Stipendien dafür den. f Stipendiensumme in 85 allgemeinen Position für Stipendien zugesetzt worden ist so ist damit nicht ausgedrückt, daß die Preovinz Po⸗ sen auch nur im geringsten dabei verlieren soll, sondern es ist nur das nothwendige etatsmäßige Verfahren bei der Erhöhung der Position, die diesen allgemeinen Titel hat, innegehalten. Es be⸗ steht die bestimmte Absicht, die gesammte Summe, die als Stipen⸗ dien an Stelle der Gelder für das Alumnat ausgeworfen sind, zu verwenden für bedürftige und würdige Schüler der drei oberen Klassen in dem Königlichen Gymnasium in Posen. Dies ist bereits durch is — sonst hätte die Vorlage dem Landtage 1 erden können — rhöchster S sentes vazen auch von Allerhöchster Stelle sank⸗ glaube also, die Beschwerden, die in dieser Beziehun Herr Abgeordnete hervorgehoben hat, werden sich fäcbst in Fnben wenn nicht beseitigen, so doch ein wenig mildern.
— Dem Hause der Abgeordneten ist fol gender Nachtrag zum Staatshaushalts⸗Etat für d 181 2 “ 9 f as Jahr 1875 vorge⸗ II. Finanz⸗Ministerium. Kap. 5. Ferstverwal Zur Ablösung von Forstservituten, F. bekhn und “ 545,000 ℳ Titel 3. Zur Beschaffung fehlender Förster⸗Dienstwoh⸗ nungen (extraordinärer Zuschuß zu Kapitel 2 Titel 15 des Ordina⸗ EI“ 84 Seeeea 8 5 695,000 ℳ b „Ministerium für Handel, Gewerbe und ö . liche Arbeiten. Kap. 9. Verwaltung für Handel, Eu“ Bauwesen. Titel 72a. Zur Erwerbung des Woltersdorffschen Theater⸗ Grundstücks Mitteltragheim Nr. 30 — 32 in Königsberg als Bau⸗ stelle zu einem Dienstgebäude für das Ober⸗Präsidium und die Provinzialverwaltungsbehörden daselbst 500,000 ℳ I. Justiz⸗Ministerium. Kap. 12. Titel 43. Zum Neu⸗ bau eines Geschäftshauses der Abtheilung des Stadtgerichts für Untersuchungssachen und zum Neubau von Untersuchungsgefängnissen für dieselbe zu Berlin, einschließlich zur Erwerbung eines Privat⸗ grundstücks, erste Rate 225,000 ℳ, Summa 1,420,000 ℳ Zur Motivirung der letzten Position ist bemerkt: Zum Geschäfts⸗ betriebe bei der Abtheilung für Untersuchungssachen benutzt das Stadtgericht zu Berlin die am Melkenmarkt Nr 2 und 3 belegenen Gebäude, hinter welchen das für die Gefangenen des Stadtgerichts und des Polizei⸗Präsidiums bestimmte Gefängniß in der sogenannten Stadtvoigtei besteht, sowie einen Theil des soge⸗ nannten Lagerhauses in der Klosterstraße, in welchem einstweilen die Lokalien sn den Sitzungen des Schwurzerichts und zweier Depu⸗ tationen für Vergehen eingerichtet worden sind. Diese Räume sind für den gs Bedarf ganz ungenügend, unzweckmäßig und von schlechtester Beschaffenheit, so daß geeignete Geschäftslokalien nur durch Neuban zu erlangen sind, welcher um so mehr erforderlich ist als sich das Gebäude am Molkenmarkt Nr. 2 in sehr baufäͤlligem Zustande befindet. Die Ausführung des seit einer Reihe von Jahren projektirten Neubaus hat bisher nicht in Antrag gebracht werden kön⸗ nen, weil es an einem geeigneten Bauplatze fehlte, auch anfänglich die Absicht vorwaltete, dieses Gebäude mit einem neuen Dienstgebäude für das Polizei⸗Präsidium in unmittelbare Verbindung zu bringen. Die letztere Absicht mußte aufgegeben werden, da das zur Verfügung stehende Areal der jetzigen Etablissements viel zu klein ist, und sogar das gesammte Areal der Justizverwaltung und des Polizei⸗Präsidiums zur Zeit nicht mehr ausreicht, um den inzwischen wesentlich verän⸗ derten Bedürfnissen zu einem Neubau für die Justizverwaltung genü⸗ gen zu können. Durch die Ausführung des Neubaues an einer an⸗ deren Stelle wird aber zugleich die Nothwendigkeit herbeigeführt, neue Untersuchungsgefängnisse anstatt des Stadtvoigteigefängnisses herzu⸗ stellen. Da überdies die Unzulänglichkeit dieses Gefängnisses längst feststeht, seine Mangelhaftigkeit auch sehr groß ist und das Bedürf⸗ niß, dasselbe durch andere Detentionsräume fuͤr Untersuchungsgefan⸗ güre zu ersetzen, immer dringender hervortritt, so erscheint es in hohem Grade nothwendig, daß der Neubau der Untersuchungsgefäng⸗ nisse nicht verschoben wird. Die Versuche, ein zu dem gesammten Neubau ausreichendes Bauterrain in der Altstadt, selbst zu einem hohen Preise, zu erwerben, sind erfolglos gewesen. Es hat daher die Aufmerksamkeit auf das fiskalische Terrain im kleinen Thiergarten (Moabit) gelenkt werden müssen, welches sowohl hinsichtlich seiner Lage wie seiner Größe als vorzugsweise geeignet sich herausgestellt hat. Ein Bau auf diesem Platze würde allen berechtigten Forderungen der Gerichtseingesessenen entsprechen, denn die Verbindung desselben von den äußersten Punkten der Stadt sowie demnächst der Untersuchungsabtheilung mit dem Polizei⸗Prästdium wird durch die theils schon bestehenden, theils noch 9 erwartenden Verkehrsmittel in ausreichender W⸗ise gesichert. Zur Abformung des 2 e. ist aber die Erwerbung des Deter⸗ schen Kaffee⸗Etablissement Altmoabit Nr. 43 im Flächenraum von 31,91z Aren erforderlich, welche für den nach den örtlichen Verhält⸗ nissen angemessenen Preis von 162,000 ℳ gesichert ist. Die Kosten des Neubaues des Geschäftsgebäudes sind früͤher nach einem von der Abtheilung für das Bauwesen im Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ausgearbeiten Projekte auf 750,000 ℳ be⸗ rechnet, der Bau wird aber bei den inzwischen wesentlich gesteigerten Bedürfnissen in einem erheblich größeren Umfange vorzunehmen sein damit er den Anforderungen auf eine längere Reihe von Jahre hin⸗ durch vollkommen entspricht. Diesen Kosten für die Terrainerwerbung und den Geschäftshausbau treten die Kosten für den Gefängnißbau hinzu. Zur Bestreitung dieser Ausgaben beziehungsweise zu dem Be⸗ ginn des Baues sind für 1875 225,000 ℳ in Ansatz gebracht.
— Am 8. März ist in Radun bei Troppau Fürst Blü von Wahlstatt 8 orben. Gebhard Bernhard u Füeshe Pücher von Wahlstatt, ein Enkel des General⸗Feldmarschalls, war am 14. Juli 1799 geboren; die Fürstenwürde seines Großvaters wurde ihm am 18. Okto⸗ ber 1861 erneuert und ihm dabei zugleich die erbliche Berechtigung auf Sitz 35 Stimme im preußischen Herrenhause verliehen, in welches er am 8 März 1855 aus Allerhöchstem Vertrauen berufen worden war. Es folgt ihm in derselben und in der Mitgliedschaft des Herrenhauses sein ältester Sohn, Graf Gebhard Lebrecht geboren 18. März 1836.
da ist nun in Aussicht werden. Wenn diese
Gewerbe und Handel.
In der Generalversammlung der Ostfriesischen Ban
zu Leer erstattete die Direktion den Geepa ficblticht 8¹ 88 8 Geschäftsumsatz von 29,346,358 Thlr. nachgewiesen wurde. Dem⸗ selben entspricht ein Reingewinn von 28,979 Thlr., obgleich eine größere Verlustsumme in Abzug kommt. Bei Aufstellung des Jahresberichts war die Direktion von der Voraussetzung ausge⸗ gangen, daß der genannte Verlust 75 % der in Frage stehenden Summe betragen werde; nach dem von den Schuldnern mit ihren Gläubigern in diesen Tagen abgeschlossenen Vergleich betrug er 15 % weniger, welche dem neuen Rechnungsjahre gut geschrieben sind, Nach reichlich bemessenen Abschreibungen bleibt für die Aktionäre 8 ½ Dividende, oder 5 * Zinsen und 3 ½ /% Superdividende. Die Einlagen bei der Bank betrugen am 1. Januar 1874 393,440 Thlr. und am 1. Januar 1875 672,920 Thlr., find also in Jahresfrist um 279,480 Thlr. gestiegen. — Nach Entlastung der Direktion wurde Konsul Garrels in den Verwaltungsrath wieder⸗, und für Konsul Fastenae,n de eine Wiederwahl entschieden ablehnte, Advokat Bösche
— Die Kölnische Hagel⸗Versicherungs⸗Gesellsch † wird nach dem Beschluß der Generalve. sammlung 15 % sdn ghact einschusses mit 45 ℳ pro Stück an die Aktionäre zur Vertheilung 1eg 8 aden. werden zu der Kapitalreserve aus dem Gewinn 279892 vi 1I und besteht dieselbe alsdann in Höhe voen
— Die Direktion der Dresdener Wechslerbank wird nach
Meldung des „Dreedener Journals“ ihren Aktionären in der am 27. b.
statifindenden Generalversammlung die tigen Dividende und die Auflösung der der Bank an die Firma
zu erzielen.
— Die Dir und Industrie betragen. Wie der 6 ½ % den
Kompletirung der ca. 30 %
mit der Bestimmung angesammelt Dividende von min
— Der internationale Seidenbau⸗K Laufe des Jahres 1876 seine Das Ordnungs⸗Comité hat zu Jahre 1875 zu veranstaltenden Versuche an
Zahlung einer
pro 1874 wird, B. 3.“ berichtet wird, Jahres und dem Reservefond entnommen. der Reservefond zur Zeit und ausdrücklich in dieser
„B Ueberschüssen des vergangenen Dividende auf 10 Wir bemerken dabei, daß bekanntlich
des Grundkapitals beträgt wurde, um daraus
destens 10 % zu sichern.
Dividende der Darmstädter Bank für Handel früher erwähnt wurde, 10 % entstammen hiervon
wie
fünfte Session in M diesem Zwecke ein
Vertheilung einer dreiprozen⸗ Gesellschaft unter Rückverkauf Günther und Rudoiph vorschlagen. T Direktion hofft, für die Aktionäre den vollen Nominalwerth der Aktien
die Seidenzüchter Europas
Die
werden 3 ½ % zur
noch Höhe die regelmäßige
ongreß gedenkt im ailand abzuhalten. Programm der im
2
beschäftigt sich mit der für den Abwehr gegen die Krankheiten, be⸗ Letztere hat in der That in den letzten Jahren fürchterlich gewüthet, und wie das von J. Bolle redi⸗ girte Jahrbuch der Seidenbaustation in Görg beweist, ist die von Pasteur vorgeschlagene Isolirung der einzelnen Eierdepositionen in ge⸗ trennte Zellen wirkungslos, weil die Luft Trägerin der Ansteckung ist. Es stehr zu erwarten, daß unter Mitwirkung so gediegener Kräfte wie Bolle, Cornalia, Duclaux u. A. m. bald Mittel und Wege gegen die verderblichen Seuchen unter den Seidenraupen gefunden werden.
Verkehrs⸗Anstalten. .
Die Ausdehnung des russischen Eisenbahnnetzes betrug nach der „Russ. W.“ am Anfang des Jahres 1 874 15,667,4 Werst und vergrößerte sich im Laufe des Jahres um 1705,4 Werst, so daß am 1. Januar dieses Jahres 17,422,8 Werst vorhanden waren. In den letzten 5 Jahren ist das Eisenbahnnetz jährlich im Durch⸗ schnitt um 1974, 1 Werst länger geworden (1870 wurden 2898,2 Werst dem Verkehr übergeben, 2477,2, 1872 — 5105, 1873 —
ergehen lassen. Das Programm Seidenzüchter brennendsten Frage, sonders gegen die Schlaffsucht.
Hafen a geringem
1974 und 1874 — 1755,0. Linie Morschansk⸗Siyeran reicht bis zum östlichsten Schienennetzes und b Hrenburg gestattet worden, den weiteren Weg in den Osten. Die Linien Morschansk⸗Ssvsrau und Riashsk⸗Wiasma füllen die Lücken in der 1795 Werst langen anzen Ausdehnung eröffnet worden ist und den fernen Osten mit dem baltischen Meer in Verbindung setzt. waro⸗Romenschen Bahn wird das Centrum von Klein⸗Rußland eben⸗ falls mit der setzung bildet. der letzten, Ssimferopo
erst 1 bis Ssewastopol, wurde, erschließt den Frachten 1 n ner m Schwarzen Meer: Ssewastopol, was den Export in nicht
Maße heben wird.
Die im verflossenen Jahre eröffnete Punkt unseres
eröffnet, da die Fortsetzung von Ssamara nach
Verbindung Riga⸗Ssamara, welche erst 1874 in der
Mit der Beendigung der Land⸗
Ostsee verbunden, da die Libausche Bahn ihre Fort⸗ Die Losowo⸗Ssewastopoler Linie, die, mit Ausnahme am 5. Januar dieses Jahres eröffneten Strecke von auch im vergangenen Jahre fertig des südlichen Rußlands einen neuen
Am. 1. Januar 1875 befanden sich im Bau oder waren neui
konzessionirt 3438,2
Werst neuer Eisenbahnen.
—
— —
8
8 Staats⸗Anzeiger,
Postblatt nimmt an: des Deutschen Reichs-Anzei Preußisch
Berlin, 8. W. Wilhelm⸗
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. das Central⸗Handelsregister und das die Inseraten⸗Expedition gers und Königlich
en Staats-Anzeigers: Straßen Nr. 832.
*
Steckh
4. Verloo u. s.
Verloosung, Amort
[1639]
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Nummern der Obligationen der
ICHSSCHUI-
Nieo aibahn 1. Auszahlung
DIN-T
isation, Zinszahlung u. s. w. v
IGUNGSKOMMISSION. ST. PEIERSBURG.
Emission, welche bis
des Capitals noch nicht vorgestellt
Oeffentlich
2. Subhastationen, Aufgebote, u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
riefe und Untersuchungs-Sachen.
Vorladungen Grosshandel.
Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen. Theater-Anzeigen. —
sung, Amortisation, Zinszahlung w Familien-Nachrichten.
w. von öffentlichen Papieren.
5. 6. 18 8. 9.
er Anzeiger.
Industrielle Etablissements, Fabriken und
In der Börsen- beilage.
N&. R
Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.
—
on öffentlichen Papieren.
[1640]
Nummern der Obligationen der
Auszahlung des C
FrICISScHUIDTN IIIG1NGSKOMMHISSIN.
SI. PEIERSBURG.
Nicolaibahn 2. Emission, apitals noch
welche bis zum Jahre 1875 gezogen, aber zur nicht vorgestellt worden sind.
zam Jahre 1875 gezogen, aber zur
worden sind. Zeit der Zichung.
Zeit der Tirage.
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Nummern der Obligationen.
Nummern der Obligationen.
-—-ᷓõ——:;;LL—-—,,—
Werth.
125 Rb. 625 .
n 10. August 1870.
8. August 1868.
8. August 1869.
10. August 1870.
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ugust 1871.
33,425 bis 33,433. 104,155 bis 104,160, 230,548, 264,881 bis
264,883, 264,909 bis 264,920, 366,441.
15,680, 102,601,
bis 129,270, 169,241 bis 169,2 169,266 bis 169,268, 172,841
193,664 bis 193,678, 318,880.
403,881 bis 403,8 405,835, 405,836 bis
138,281 bis 138,283, 1 138,319, 138,320, 154
154,717, 154,719,
383,320.
10,081 bis 10,084, 10,118, 10,120, 16,649 21,183, 84,045, 84,062, 126,781. bis 126,796, 331,325, 331,326, 334,852, 334,853, 398,921 bis 398,927, 3
529,216 bis
4,641 bis 4,680, 1 11,153, 11,155, 60,12
98,426 bis 98,430, 1 207,031, 235,857, bis 262,024, 262,038 b 262,240,
26,270 bis 26,272 40,474 bis 40,479, 61
188,601 bis 188,604,
346,923 bis 454,211 bis 454,215, 490,056 bis 490,060, 550,071 bis 550,075, 582,971 bis 582,975. 32,321 bis 125,041 bis 125,080, 237,681 bis 237,720,
306,052 bis 306,080, 363,154 bis 363,160,
428,296 bis 428,300, 428,311 bis 428,315, 468,966 bis 468,970, 468,981 bis 468,085, 468,996 bis 469,000, 495,411 bis 495,415, 495,426 bis 495,430, 528,401 bis 528,405, 528,416 bis 528,420, 528,431 bis 528,435, 540,126 bis 540,130, 540,141 bis 540,145, 540,156 bis 540,160, 548,891 bis 548,895, 548,906 bis 548,910, 585,081 bis 585,085, 585,096 bis 585,100, 585,111 bis 585,115, 594,286 bis 594,290, 594,301 bis 594,305, 594,316 bis 594,320, 596,331 bis 596,335, 596,346 bis 596,350.
u“
543,151 bis 543,155, 3,842, 15,650, 15,652 bis 15,658, 15,662 102,602, 114,284, 50, 169,252 bis bis 172,850, 172,872 bis 172,875,
405,840, 450,496 103,410 bis 103,425, 103,427, 103,428, 103,430 38,289 bis 138,293, 138,304 154,685, 154,687 54,700, 154,703, 190,862, 190,896 bis 190,898,
681 bis 154,690 bis 154,692, 154,698, 1 190,849 bis 190,900, 190,901, 234,080, 275,285, 275,291,
275,309, 275,316, 275,317, bis 340,938, 364,441 bis 364,443, 364,478,
416,466 bis 416,470. 10,103, 10,105 bis 10,107, 10,109, 10,110,
bis 16,654, 21,169 bis 84,967, 230,061,
331,328, 331,332, 334,876 bis 334,878, 3
83,390, 83,394, 93,548
292,686, 292,709
435,786 bis 435,790, 4
428,281 bis 428,285,
543,156 bis 543,160, 129,250 b
223,498, 318,841 bis
85, 405,826 bis 405,830, 405,831 bis bis 450,500.
84,063, 84,065, 230,053 bis 334,841,
98,931 bis 398,960.
513,966 bis 513,970, 513,971 bis 513,975, 529,220, 529,221
1 bis 60,160, 69,236, bis 93,551, 93,554, 11,734 bis 111,760,
235,858, 235,860, 235,863 662,02 80 262,010. 262,220 bis 262,224, 262,230 bis 292,713, 357,681. 1t
40, 2n2e 2 14,335, 414,326 bis 414,830, 414,331 bis 414,335,
426,521 bis 426,525, 599,431 bis
bis
„26,274, 26,275, 40 796 bis 61,800, 71,00
180,562, 180,568, 180,569, 180,585, 180,586, 188,630 bis 188,640, 204,923,
188,625,
204,935 bis 204,937, 204,941 bis 204,951, 204 251,568, 309,524 bis 309,526, 309,549, 309,550, 323,709, 323,710, 346,928, 346,934 bis 346,948.
35,791 bis 435,795,
454,221 bis 454,225, 501,706 bis 501, 710, 582,961 bis 582,965,
32,360, 99,321 bis 99,360,
133,681 bis 133,720, 259,441 bis 259,480,
275,521 bis 275,560, -298,481 bis 298,510,
339,841 bis 339,880, 376,641 bis 376,660.
428,301 bis 428,305, 428,316 bis 428,320, 468,971 bis 468,975, 468,986 bis 468,990, 495,401 bis 495,405, 495,416 bis 495,420, 495,431 bis 495,435, 528,406 bis 528,410, 528,421 bis 528,425, 528,436 bis 528,440, 540,131 bis 540,135, 540,146 bis 540,150, 548,881 bis 548,885, 548,896 bis 548,900, 548,911 bis 548,915, 585,086 bis 585,090, 585,101 bis 585,105, 585,116 bis 585,120, 594,291 bis 594,295, 594,306 bis 594,310, 596,321 bis 596,325,
596,336 bis 596,340,
275,320, 309,666 bis
bis 529,225, 529,226 bis 529,246 vis 520.235. 529,236 bis 929,940, 590,116 vis 5901201, 1,122, 11,123, 11,125 bis 11.134, 11,137 his
207,008, 207,028 bis
599,435, 599,436
428,286 bis 428,290, 428,291 bis 888 8
551,151 bis 551, 155. bis 15,666, 15,679, is 129,255, 129,258 169,258, 169,260,
1,072,720, 1,106,171 1,106.185.
679,939, 684,238, 768,609, 783,401
318,846, 318,855,
bis 103,439, bis 138,317, bis 154,689, 154,713, 154,714,
275,300, 275,308, 309,675, 340,921 8 8 1,049,410, 364,479, 383,295 bis 1,049,42]
1,049,435, 1,103,361 1,103,375,
21,175, 21,180 bis 84,069 bis 84,071, 230,079, 267,263,
334,844 bis 334,849, 5
35,846 bis 335,875, 757,585,
513,976 bis 513,980,
529,230, 879,941,
83,388 bis
69,237, bis 98,419,
98,410 bis 235,867, 262,021
1,134,746 1,134,760
1“
bis 599,440. 34 21. August 1873.
1443, 40,444, 40,446, 1 bis 71,010, 169,839 180,590 bis 180,595,
637,582 685,641 685,680, 792,314, 902,680, 924,051,
953, 234,966, 251,566,
454,201 bis 454,205, 490,041 bis 490,045 550,061 bis 550,065, 582,966 bis 582,970,
116,681 bis 116,720, 148,721 bis 148,760, 264,321 bis 264,360, 306,041 bis 306,050, 363,121 bis 363,152,
612,920, 632,040, 679,080, 749,000, 877,040, 939,730, 992,581.
9 92
468,965, 468,980, 468,995, 495,410, 495,425, 495,440, 528,415, 528,430, 540,125,
428,306 bi 468,961 bis 468,976 bis 468,991 bis 495,406 bis 495,421 bis 495,436 bis 528,411 bis 528,426 bis 540,121 bis 1t 540,136 bis 540,140, 540,151 bis 540,155, 548,886 bis 548,890, 548,901 bis 548,905, 548,916 bis 548,920, 585,091 bis 585,095, 585,106 bis 585 110, 594,281 bis 594,285, 594,296 bis 594 300, 594,311 bis 594,315, 596,326 bis 596,330, 596,341 bis 596,345,
Im Gauzen.. 6“
720,237, 733, bis 744,400, bis 990,975. 1,072,681 bis bis 1,072,69 1,072,706 bi
624,093 bis 679,941,
762,721 bis 793,548, 793, 879 141, 944,142,
1 bis 1,050,985, 1,050,986 bis 1,050,990, 1,119,281 1,119,286 bis 1,119,290,
907,760, 944, bis 968,880. 1,050,98 bis 1,119,285, 1,119,296 bi 1,119,310,
1,134,721 bis 1,134,725, 1,134,735,
609,761,
637,592 bis 637,596,
bis 685,648,
792,291 bis 792,303, 792,307 vis
826 889 bis 826,898,
906,161 bis 906,200,
924,058 bis
945,061; 945,072 bis 945,074. 1,081,751 bis 1,081,755,
. bis 1,118,045, 1,120,681 bis 1,120,685, 1 bis (03,840,
603,80 1 bis 613,200,
613,16
1,02 bis 1,022,495, 1,022,496 is 1,022,510, 1,072,481 72,495, 1,072,496 bis 1,072,506 bis 1,072,510, 1,072,520, 1,081,041 bis 1,
1,022,506 b 1,022,520,
1,072,491 bis 1,0 1,072,505, 1,072,516 bis 1,081,050, 1,081,06 1,081,075,
1,109,966 b 1,109,980, 1,109,991 1,110,645, 1,110,656 1,110,670, 1,1 1,112,601 bis
1,112,615, 1,112,626 bis 1,11 1,112,640, 1,135,331 1,135,345, 1,135,356 1,151,330, 1,151,341
682,023 bis 682,945, 714,920, 720,201 bis 720,203, 286, 733,289, 733,312 832,903 bis 832,908,
1,072,685, 1,072 686 bis 1,072,690, 5, 1,072,6 s 1,072,710, 1,072 711 bis 1,072,7 15, 1,106,161 bis bis 1,106,175,
624,096, 679,921 bis 679,925, 679,929. bis 679,942, 701,921 vis 701,960, 759,863, 759,875 bis 759,877, 768,610, 768,613 bis bis 783,406, 783410, 783,413 bis 783,436, 859,323, 859 886,041 bis 902,870, 90 1,003,441 bis 1,003,445, bis 1,003,455, 1,003,456 1,003,466 bi
886,048,
2,871, 986,292, 986,301, 986,303 bis 986,315.
1,049,436
bis 1,103,365,
1,134,961 bis 1,134,971 bis 1,134,975, 1,134,985, 1,134,986 bis 648,125, 65 659,753, 659,756,
bis 1,134,750,
609,77
657,401 b
732,041 bis 834,801 bis 834,840, 845,641 bis 845,680,
888,201 bis 939,756 bis
2,481 bis 1,022,485,
1 bis 1,081,065,
1,081,0 1,109,9
1,11
bis 1,13
bis 1,15
8 1,003,470, 1,049,411 bis bis 1,049,425,
9,726 bis 716,361 757,586, 757,591 762,733, 555, 792 960. 881,721 bis 881,760,
s 1,119,300, 1,119 311
1,081,051 bis 1,081,055,
is 1,109,970, 1,109,971 bis 1,109,975,
bis 1,109,995,
1,110,646 bis bis 1,110,660, 1,110,661 bis 10,671
1,112,616, bis 1,135,321 bis 1,135,346 bis
bis 1,135,360, 1,151,331 bis
7171581 bis 714.900., 714,908 bis 720,224 bis 720,226, 720,228 bis bis 733,315, 733,318, 744,371 942,735 bis 942,754, 990,961
1,072,691 bis 1,072,705 1,072,716 bis 1,106, 166 bis 1,106,170, 1,106,181 bis
96 bis 1.072,700, 1,072,701
1,106,165, 1,106,176 bis 1,106,180,
679.944 bis 679,960, 684,235 bis
768,626 bis 768,631, 783,416, 783,434, 859,641 bis 859,647, 859,655, 859,656, bis 886,065, 886,067 bis 886,080,
768,620,
337, 886,055
1,003,446 bis 1,003,450, 1,003,451 1,003,461 bis 1,003,465, 1,003,475, 1,049,406 bis 1,049,416 bis 1,049,420, 1,049,430, 1,049,431 bis 1,091,231 bis 1,09 1, 235, 1,103,371 bis
bis 1,003,460, 1,003,471 bis 1,049,415, 1,049,426 bis 1,049,440., 1,103,366 bis 1,103, 370, 1,134,965, 1,134,966 bis 1,134,970, 1,134,976 bis 1,134,980, 1,134,981 bis 1,134,990, 1,134.991 bis 1,134,995. 659,732. 659,738, 659,745 bis 659,749 bis 716,385, 757,5 bis 757,595, 762,735, 762,760, 781,961 bis 782,000, ,93,558, 855,619, 855,621, 879,940, 891,800, 907,734 bis bis 944,160, 968,841
bis
944,146, 944,151
1,119,291 bis 1,119,295, 1,119,301 bis 1,119,305, 1,119,306 bis 1,119,315, 1,119,316 bis 1,1 19,320, 1,134,726 bis 1,134,730, 1,134.731 bis 1,134,740, 1,134,741 bis 1,134,745, 1,134,751 bis 1,134,755, 1,134,756 bis
4 bis 609,777, 609,789 bis 609,798, 637,581, 637,509, 655,721 bis 655,748, 685,674 bis 685,677, 685,679, 792.311, 792,313, 896,368 bis 896,375, 902,641 bis 919,401 bis 919,440, 924,041 bis 934.065, 945,045, 945,053, 945,057 bis
1,081,756 bis 1,081,760, 1,118,041
1,120,686 bis 1,120,690 607,321 bis 607,360, 612,881, bis 615,761 bis 615,800, 632,001 bis 8 657,440, 661,721 bis 661,760, 679,041 bis
732 080, 735,161 bis 735,200, 748,961 bis 877,001 bis 888,240. 937,321 bis 937,360. 1939,721 bis
939,760, 955,241 bis 955,280, 992,561 bis.
1,022,486 bis 1,022,490, 1,022,491 bis 1,022,500, 1,022,501 bis 1,022,505, 1,022,511 bis 1,022,515, 1,022,516 bis 1,072,486 bis 1,072,490, 1,072,500, 1,072,501 bis 1,072,511 bis 1,072,515, 081,045, 1,081,046 bis 1,081,056 bis 1,081,060, 1,081,066 bis 1,081,070, 1,081,071 bis 1,081,080, 1,109,961 bis 1,109,965, 1,109,976 bis 1,109,986 bis 1,109,990, 1,110,641 bis bis 1,110,655, 1,110,665, 1,110,666 bis 1,110,676 bis 1,110,680, 1,112,610, 1,112,611 bis 1,112,621 bis 1,112,625, 1,112,635, 1,112,636 bis 1,135,326 bis 1,135,330, 1,135,340, 1,135,341 bis 1,135,351 bis 1,135,355, 1,151,326 bis bis 1,151,340,
bis
3 bis
1,134,730
685,652,
bis 1,072,485,
76 bis
81 bis 1,109,985, 1,109,996 bis 1,110,000, 1,110,650, 1,110,651
bis 1,110,675, 2,605, 1,112,606 bis 1,112,620, 2,630, 1,112,631 bis 1,135,325, 1,135,336 bis 1,135,350, 1,151,321 bis 1,151,325, 1,151,335, 1,151, 336
5,335,
1,345.
Im Ganzen..