Waffe führend. 3 der in der Besiegung der bösen Mächte endet, worauf die Götter zur
Menschen in viel ausführlicherer und umständlie r Weise, als das
erste Buch Mosis selber. Andere verzeichnen die Geschichte von dem
Bau des Thurmes von Babel und dem Sprachengewirre. Die Er⸗ ählung beginnt mit einer Schilderung der Periode vor der Erschaffung der Welt, als noch ein Chaos existirte. em Chaos steht eine mit der Thalatth des Berosus korrespondirende weibliche Gottheit, Na⸗ nens Tisalatt oder Trainat, vor, aber im weiteren Verlaufe stimmt der assyrische Bericht eher mit der Bibel als mit dem kurzen Bericht von Berosus überein. Die Keilschrift schildert dann den Fall des scheinbar dem „Satan“ entsprechenden himmlischen Wesens. In seinem Ehrgeize erhebt es seine Hand gegen das Heiligthum Gottes im Himmel. Der Satan der Vor⸗ zeit fährt in einem Wagen durch den himmlischen Raum, umgeben von den Stürmen, vor ihm der Blitz, und einen Donnerkeil als Diese Rebellion führt zu einem Kriege im Himmel,
Schöpfung der Welt schreiten. Hier stimmt der assyrische Bericht wieder genau mit der Bibel überein. Das göttliche Werk kulminirt in der Erschaffung des Menschen, der, aufrecht stehend und frei von
Sünde gemacht und von den Göttern mit der Fähigkeit zu sprechen
legien instruirt, und auf das Glorreiche seines macht. Al achd, fallen, spricht die Gottheit einen fürchterlichen Fluch über
heit geplagt haben.
dem „Frkf. Journ.“ zufolge,
8
begabt Dann hält die Gottheit eine lange Anrede an das neu geschaffene Wesen, worin es ihn in allen seinen Pflichten und Privi⸗ 1 es Zustandes aufmerksam Aber nachdem der Mensch, der Versuchung nachgebend, ge⸗ Bo ihn aus sein Haupt alle die Uebel, die seirdem die Mensch⸗ Mr. Smith setzt seine Entzifferungen fort. — Bei der jüngsten Londoner Kunstausstellung haben, u. A. die Maler Dr. Veith in Mainz, Prof. M. Oppenheim und A. Göbel in Frankfurt besondere Ehren⸗ Medaillen erhalten, auf dem Rande der Medalllen ist der Name der Prämiirten eingeprägt.
— Die französische Akademie nahm am 11. d. M. den Philosophen Caro als Nachfolger des verstorbenen Kunst⸗ und Alterthumsforschers Vitet in ihren Schoß auf. Die Begrüßungsrede an den Neuaufgenommenen hielt Hr. Camille Reusset.
— Der „Pharus am Meere des Lebens“⸗ (Verlag von
begabt wird.
und beschwört auf
F. Baedeker in Iserlohn) giebt in 156 alphabetisch geordneten
Rubriken die Aussprüche der besten Dichter und über die verschiedenen Phasen des Lebens:
Denker aller Zeiten Liebe und Freundschaft —
Mensch und Gott — Kanst, Natur und Welt nebeneinander gestellt. Die
geziert und damit zu einem hervorragenden
Prachtausgabe, welche von diesem hinlänglich bekannten Familien⸗
buche neuerdings veranstaltet wurde, ist durch ebenso originell erdachte, wie vorzüglich ausgeführte Allegorien von Professor Adolf Schmitz 1 Kunstwerke umgrestaltet Nicht minder schön sind noch die von demselben Künstler
worden. hberrührenden Vignetten und Initialen, so daß bei der übrigen Aus⸗
stattung dies Werk zu Geschenken an Konfirmanden sich ganz beson⸗ ders eignet.
— Bädeckers London ist in 5. Auflage (Leipzig, Karl Bädecker) erschienen. Ein Vergleich derselben mit einer der früheren Auflagen
läßt auch hier die große Sorgfalt erkennen, welche den Bädeckerschen
5 8 85 8
Reisebüchern stets, dem Fortschreiten der Zeit folgend, in Text, Karten und Plänen zugewendet wird. Die neueste Ausgabe des seit 1862
sich stets verjüngenden Reiseführers beschränkt sich nicht mehr darauf, dem Fremden ein treuer und kundiger Führer durch die britische Hauptstadt und deren nächste Umgebung zu sein, sondern unternimmt mit ihm auch zahlreiche Ausflüge nach den interessantesten Städten und Gegenden Englands, nach den schönsten Punkten von Wales und auf den durch Walter Scott klassisch gewordenen Boden Schottlands. Den Universitätsstädten Cambridge und Oxford wird ein besonderer Besuch abgestattet, und die Routen, die von Hamburg, Cöln, Rotter⸗ dam, Brüssel nach London führen, kurz behandelt. 6 Karten und 13 Pläne, darunter auch eine Spezialkarte der Insel Wisght, sowie zur schnellen Orientirung in der Weltstadt ein großer, nach Farben und ““ eingerichteter Plan von London sind dem Bande bei gegeben.
— Aus Dortmund, 10. März, schreibt man der „Cöln. Zig.“: Gestern Nachmittag um 4 Uhr 20 Minuten (Cöln⸗Mindener Bahn⸗ hofszeit): während sich plötzlich ein Sturmwind erhob, will man hier eine Erderschütterung von drei Stößen bemerkt haben.
— Wie die „A. A. C.“ meldet, wurde der Norden Englands am 9. d. M. von einem heftigen Sturme heim⸗ gesucht, der nach den vorliegenden Berichten zu La wie zu Wasser bedeutenden Schaden angerichtet zu haben scheint. 1“
Gewerbe und Handel. “
Die Konkursverwaltung der Deutschen Pferdebahn⸗ Gesellschaft hat den Gesammtbesitz der Gesellschaft in Barmen, Elberfeld, Danzig incl. aller Aktiven an das, von der Westend⸗Ber⸗ lin, Kommandit⸗Gesellschaft auf Aktien, Heinr. Quistorp vertretene Konsortium für den Preis von 630,000 Thlrn. veräußert, so daß die volle Befriedigung der Gläubiger der Konkursmasse der Deutschen Pferde⸗ bahn⸗Gesellschaft gesichert ist und auch den Aktionären noch eine kleine OQuote verbleibt. Die Westend⸗Berlin⸗Gesellschaft wird, wie man uns meldet, a conto der erworbenen Bahnen, für den statutenmäßig vor⸗ gesehenen Theil des Werthes, fünfprozentige und zu Dividenden berech⸗ tigte Debetures (Schuld⸗Certifikate) ausgeben, in gleicher Weise wie solche für die Wasserwerke in Aussicht genommen sind.
— Der Aufsichtsrath der deutschen Hypothekenbank zu Berlin hat in seiner Sitzung vom 11. c. die Dividende pro 1874 auf 7 ½ Proz. festgesetzt; außerdem werden dem Reserve⸗Conto 10 Proz. des Gewinnes gut geschrieben und erhält das Provisions⸗ Reserve⸗Conto eine angemessene Dotirung.
88 Die Dividende der Façon⸗Schmiede⸗ und Schrauben⸗ Fabrik ist, wie die „N. 3.“ meldet, nunmehr definitiv auf 9 ½ Proz. festgesetzt; zu Abschreibungen werden aus dem Jahresgewinne 51,252 Mark verwendet. 8
— Die Hallesche Maschinenfabrik und Eisengießerei wird einem Beschluß des Aufsichtsraths zufolge pro 1874 eine Divi⸗ dende von 9 Proz. zur Vertheilung bringen. Außerdem würden 16,000 Thlr. d. i. etwas mehr als 5 Proz. des Grundkapitals zu Abschreibungen resp. zur Dotirung des Reservefonds verwendet.
Wasbington, 12. März. (W. T. B.) Schatzsekretär Bristow hat 24 Millionen Couvon⸗Obligationen und 6 Millionen einre⸗ gistrirte Bonds der 4. Serie der ½o er Bonds von 1862 zur Amortisirung einberufen. Die Verzinsung dieser Bonds hört am 11. Juni d. J. auf, den Inhabern wird sofortige Auszahlung gegen entsprechende
Zinsvergütung angeboten. 1
— Der vom 26. v. M. datirte Wochenbericht der „New⸗ VYorker H.⸗Z.“ schreibt: Mit unverhohlener Freude sieht die ge⸗ sammte Geschäftswelt dem nahe bevorstehenden Schlusse der Session des gegenwärtigen Kongresses entgegen, denn so lange unsere Hono⸗ rables in Washington in Thätigkeit sind, mangelt es unseren kom⸗ merziellen Zuständen an derjenigen Stabilität, welche als erste Grund⸗ bedingung für jedes größere Geschäftsunternehmen nothwendig ist. — Be⸗ sondere Anzeichen, aus welchen man auf eine Besserung der Gesammt⸗ Situation schließen könnte, waren unter obwaltenden Umständen in dieser Berichtswoche nicht wahrnehmbar. Die am hiesizen Platze er⸗ folgten größeren Fallissements zeigen, daß wir von einer vollstän⸗ digen Heilung noch entfernt sind. as Geschäft im Allge⸗ meinen war in den meisten Exportartikeln ziemlich lebhaft, da⸗ gegen übte in der Importbranche die neue Tarifbill einen lähmen⸗ den Einfluß. Trotz eines außergewöhnlich ungünstigen Bankausweises hat der dieswöchentliche Geldstand Nichts von seiner früheren Abun⸗ danz eingebüßt. Eine lohnende Verwendung des flüssigen Kapitals konnte auch in dieser Woche nicht erzielt werden. Raten für call loans gegen Depot gemischter Sccuritäten stellten sich durchschnittlich 8 2 ½ — 3 ¾ und getzen Hinterlegung von Bundespapieren nicht über 2 %. — Im Goldmarkt herrschte während der heute beendeten Be⸗ richtswoche eine mit der vorwöchentlichen Aufregung stark kontrasti⸗ rende Ruhe und das Agio schlug eine weichende Richtung ein. Nach Fluktuationen zwischen 14 ½¾ — 14 ¼ schließt dasselbe heute à 14 ½.
Verkehrs⸗Anstalten.
Die Nr. 22 der Zeitung des Vereins Deutscher Eisen⸗
bahn⸗Verwaltungen hat folgenden Inhalt: Die Mängel der bestehenden Rundreise⸗ und Couponbillets und die Möglichkeit ihrer Beseitigung. — Berliner Briefe: Berathung des Eisenbahnetats, Nothleidende Projekte, Berlin⸗Wetzlar, Abschließung der Perrons, Tarif⸗Frage, gleichmäßige Normen für Eisenbahnanlagen, Januar⸗ Ausweise, Prioritäts⸗Obligationen, Erfurt⸗Eger, Mehltheuer⸗Weida, angebliches Fustonsprojekt, Saalbahn, Breslau⸗Warschau, Berlin⸗ Charlottenburger Pferdebahn. — Deutsches Reich: Die auf den Eisenbahnen Deutschlands (excl. Bayerns) in den Monaten Juli bis incl. Dezember 1874 vorgekommenen Unfälle. Bergisch⸗Märkische Eisenbahn, Beschlüsse der außerordentlichen Generalversammlung. Oesterreichische Staatsbahnbauten. Hamburgs Handel und Schiffahrt im Jahre 1873. — Ausland: Rußland, neue projektirte Strecken. — Coursblatt vom 27. Februar 1875. Coursbuch der Deutschen Reichspost⸗Verwaltung, März 1875. Offizielle und Privatanzeigen. — Beilage: Statistik der preußischen Eisenbahnen für das Betriebs⸗ jahr 1873 (IJ. Ausdehnung, II. Anlagekapital, III. Transvortmittel und Leistungen). — Einnahmen der österreichisch⸗ungarischen Eisen⸗ bahnen im Januar 1875. — Eisenbahn⸗Kalender. — Wie die „K. H. Z.“ erfährt, wird die Eröffnung der Til⸗ sit⸗Memeler Eisenbahn noch im künftigen Monat erfolgen können. Die Rollfuhrwerke für die Stationen Heydekrug und Me⸗ mel sind schon vergeben und steht zur Vergebung der vier Bahnhofs⸗ restaurationen zum Sonnabend Termin an.
— In der letzten Woche wurden im großen Tunnel der Gotthardbahn anf der Seite von Göschenen 21,28 M., auf der Seite von Airolo 19,88 M., zusammen 40/75 M. gebohrt. Der täg⸗ liche Fortschritt beträgt somit 5,82 M.
Ordnung hat der Bundesrath beschlossen, wie folgt:
Berliner Kunstausstellungen. In dem jetzt vom „Preußischen Kunstverein“ benutzten
Saale des Hauses Unter den Linden 21, der lange Zeit hindurch jene bekannte, dem
„Verein der Kunstfreunde“ gehörige, dann der Natioralgallerie einverleibte Auswahl trefflicher Werke der neueren deutschen Malerei, und unter ihnen auch das Kolossal⸗ bild der „Uebergabe von Calais“ beherbergte, das vor nunmehr beinahe dreißig Jahren dem Namen Julius Schrader'’'s in den weitesten Kreisen seinen seirdem nicht geschmälerten guten Klang erwarb, ist gegenwärtig dieses Meisters neueste historische Schöpfung öffentlich ausgestellt, ein umfangreiches Gemälde, das seinen Stoff der brandenburgischen Geschichte entlehnt. Es schildert die Entgegennahme der Erbhuldigung, welche die Städte Berlin und Cölln durch ihre Bürgermeister Claus Schulze und Niclas Wins im Jahre 1415 zu Berlin im dama⸗ ligen Hohen Hause, dem jetzigen Lagerhause, dem ersten Hohenzollernschen Kurfürsten der Mark Brandenburg, dem Burg⸗ grafen Friedrich VI. von Nürnberg, leisteten.
Ein weiter, gewölbter, an seinen Säulen mit Wappenschil⸗ dern geschmückter Saal, der durch farbige Glasfenster erhellt wird, bildet den Schauplatz der feierlichen Handlung. In der Mitte des Vordergrundes, auf einer mit rothem Tuch belegten Estrade ist ein mit gothischem Schnitzwerk geziertes Pult auf⸗ gestellt, an welchem die beiden Bürgermeister, der von Berlin in einen schwarzen, der von Cölln in einen rothen Mantel ge⸗ hüllt, knieen, um vor dem Crucifix und auf die Bibel mit zum Schwur erhobener Hand den Eid zu leisten, den der greise Propst Johann von Waldow, des Kurfürsten erster Rath, in reicher Amtstracht dicht neben ihnen stehend, verliest. Hinter den beiden Bürgermeistern hat ihre Begleitung mit dem Stadtbanner Auf⸗ stellung genommen, das, von einem in die Farben Berlins gekleideten Fahnenträger gehalten, hoch über die Köpfe der Stehenden emporragt. Auf der anderen Seite, unter einem hohen Baldachin, zu dem drei mit goldig schimmerndem Stoffe bekleidete Stufen empor⸗ führen, erblickt man den Kurfürsten mit seiner Familie, der Ge⸗ mahlin, an die sich der jüngere Sohn Friedrich anschmiegt, wäh⸗ rend der Kurprinz Johann zur Linken des Vaters die schwarz⸗ weiße Lehnsfahne mit dem rothen brandenburgischen Adler hält. Weiter zurück, im Mittelgrunde des Bildes stehen rechts die jüngst erst von dem neuen Lehnsherrn der Mark unterworfenen wendischen Herzöge, links die Vertreter des märkischen Adels, unter denen der Edle von Putlitz und der Ritter Hans von Bismarck hervorragen. Im Fond des Bildes werden in dem dort herrschenden Helldunkel die Gruppen untergeordneterer Personen und auf einer Gallerie die Musikanten sichtbar, die des Schlusses der Eidesformel harren, um mit ihrem schmetternden Tusch fin⸗ zufallen.
Daß der Inhalt der Darstellung in den ausspruchlos ange⸗ ordneten, mit sicherer und glücklicher Hand aufgebauten Gruppen des Bildes sich nach allen Seiten hin erschöpfend und allgemein verständlich ausspricht, so daß der Beschauer jedweden Kom⸗ mentars entrathen kann, ist ein Vorzug der Kompofition, der beim ersten Blick bereits in die Augen springt. Dadurch aber, daß die verschiedenen Gegensätze der Zeit, die Feindschaft zwischen dem Adel und den Städten und das Widerstreben beider gegen den neuen, mit fester Hand die Achtung vor dem Gesetze wiederherstellenden Fürsten geschickt betont sind und damit ein Hinüber und Herüber der gegenseitigen Beziehungen der einzelnen Figuren gewonnen ist, wird der äußerlich ceremonielle Vorgang durch Mannigfaltigkeit der Motive und Charaktere innerlich belebt und dem Bilde ein psychologisches Interesse ver⸗ liehen, dessen die malerische Bewältigung derartiger Stoffe oft in einem Grade entbehrt, der die Gleichgültigkeit des Beschauers ihnen gegenüber rechtfertigt. In den Mienen der Adligen, die der Demüthigung der städtischen Macht als Zuschauer bei⸗ wohnen, giebt sich eine reiche Skala mannigfacher Affekte kund; das Hauptinteresse aber konzentrirt sich auf die beiden knieenden Gestalten, auf die edlen Züge des greisen Cöllner, auf den ingrimmig verbissenen Ausdruck des Berliner Bürgermeisters. Beider Köpfe ragen nicht allein durch ihre charakteristische Auf⸗
fassung, sondern ebensosehr durch die Plastik der Modellirung und die Energie der Zeichnung hervor. Aber auch in den scharf geschnittenen Zügen des Kurfürsten, der, ganz eingehüllt in den über die Rüstung zur Erde niederfallenden, mit Hermelin besetz⸗ ten Purpurmantel, in ruhig geschlossener Haltung mit fest und sicher blickendem Auge dastedt, prägt sich deutlich die mit freund⸗ lichem Wohlwollen verbundene klare Besonnenheit und Energie des Willens aus, die diesem Herrscher zu eigen war, während die in weißseidenem Gewande ihm zur Rechien stehende holde Gestalt seiner Gemahlin, der „schönen Else“, die mit der Rech⸗ ten ihren jüngeren Knaben umfaßt, durch die Anmuth ihrer Erscheinnng und Bewegung das Auge fesselt.
Der glücklichen Gruppirung, der meisterlichen Zeichnung ge⸗ sellt sich in dem Bilde endlich der hohe, in engerem Sinne malerische Reiz der farbenprächtigen Erscheinung des Ganzen. Zwar die oberen Theile des Bildes, die ziemlich stark eingeschla⸗ gen sind, werden erst, nachdem die Tafel gefirnißt ist, zu voller, unbehinderter Geltung kommen. Der Vordergrund aber zeigt auch jetzt ungetrübt die Kraft und Harmonie des Kolorits, die Schrader’'s Gemälde von jeher auszeichnete und sie auch neben den virtuosen koloristischen Leistungen der modernsten Malerei keineswegs zurücktreten läßt. Daß mit dem künstlerischen Be⸗ hagen, das überall aus der Schilderung der verschiedenartigsten Stoffe, der Gewänder, der Fahnen, der Rüstungen u. s. w. hervorleuchtet, sich die gediegenste Sorgfalt der gesammten künst⸗ lerischen Arbeit verbindet, bedarf gerade bei diesem Meister kaum erst der besonderen Erwähnung.
Ein von Schrader in demselben Saale ausgestelltes Portrait eines blondhaarigen, weißgekleideten Schwesternpaares vereinigt mit anmuthig anspruchsloser Einfachheit der Gruppi⸗ rung der beiden lebensgroßen Gestalten eine schlichte, von jeder Affektirtheit weit entfernte, natürliche Auffassung der beiden kindlichen Erscheinungen. Daneben sei schließlich noch auf ein mit tüchtiger Sorgfalt gearbeitetes weibliches Portrait von Steinhardt hingewiesen, das nach jeder Seite hin einen ent⸗ schiedenen Fortschritt gegen frühere Leistungen dieses Künstlers bekundet.
Unter den in „Sachse’s Kunstsalon“ zur Ausstellung ge⸗ langten neuen Erscheinungen gebührt der weitaus erste Rang der in diesen Blättern bereits erwähnten „Erstürmung der Fröschweiler Höhen in der Schlacht von Wörth“ von dem Münchener Boden⸗ müller. Was in diesem Bilde den Beschauer am meisten frap⸗ pirt und es zu einer im hohen Grade vorzüglichen malerischen Illustration des dargestellten kriegerischen Vorgangs macht, ist die packende Unmittelbarkeit der Anschauung, die in der Kom⸗ position zum Ausdruck kommt, die meisterliche Erfassung des Gesammteindrucks der geschilderten Situation, der aus der Tiese des Bildes auf den zum Saume der Berge heranführenden Wegen in geschlossenen Reihen anrückenden Infanteriemassen, der die buchenbewaldeten Höhen emporstürmenden, sich mehr und mehr in einzelne Gruppen auflösenden Kolonnen, deren Gefechts⸗ linie die durch den Pulverdampf hindurchblitzenden Schüsse mar⸗ kiren, der in bereits beginnender Flucht sich zurückziehenden Franzosen, deren bunte Uniformen hoch oben zwischen dem hellen sonnendurchleuchteten Grün hervorschimmern. Nur selten ist die malerische Erscheinung und die gesammte Disposition eines über ein größeres Terrain sich ausdehnenden Kampfes in einem so überzeugenden Totalbilde festgehalten worden, wie in diesem Ge⸗ mälde. Daneben tritt allerdings die Detailwirkung ziemlich gänzlich zurück. Der Umstand aber, daß die Farbe des Bildes an einer gewissen Schwere leidet, daß die Massen sich hier und da nicht recht von einander loslösen wollen, wird zu einem nicht geringen Theile den außerordentlichen Schwierigkeiten der Auf⸗ gabe zugerechnet werden müssen, die nicht nur in Bezug auf das Terrain die vollkommenste Genauigkeit forderte, sondern auch den Maler nöthigte, mit den in dieser Umgebung kolo⸗ ristisch schwer verwendbaren bayerischen Uniformen zu operiren. Das unter diesen erschwerenden Umständen erreichte Resultat ist darum nur um so mehr der vollsten Anerkennung würdig.
Ein anderes Motiv aus derselben Schlacht, einen Angriff
französischer Reiter, die an der Schlachtlinie der deutschen In⸗
fanterie abprallen, schildert Heinrich Lang in einem bei gerin⸗
gem Maaßstab der Figuren mit außerordentlicher Sorgfalt aus geführten Bilde, das nur vielleicht an gleichwerthigen Details allzu reich ist. Die schnelle Bewegung der in wilder Verwirrung umkehrenden Reiter, der zu Boden gestreckten oder sich überschla⸗ genden Pferde gab dem Maler dabei die erwünschte Gelegenheit in der Zeichnug der verschiedensten flüchtigen Situationen sei
oft bewiesenes genaues Studium des Pferdes von neuem i
hervorragender Weise zu bekunden.
Neben einer ganzen Reihe bereits bekannter tüchtiger Ar beiten, unter denen namentlich Paul Spangenberg's gedie genes lebensgroßes Damenportrait zu bemerken ist, sind als ne ferner noch zwei kleine, durch ihre satte und kräftige, poetisch ge stimmte Farbe anziehende kleine Landschaften von F. Keller, zwei „Motive aus Schwetzingen“, zu nennen, sowie endlich ein eigenthümliches von dem Polen Laszeyns ki herrührendes Bild. Es schildert „die letzten Augenblicke Chopin’'s“, der, von theil⸗ nehmenden Freunden und Verwandten umgeben, halb aufge⸗ richtet auf seinem Lager sitzt und eben noch einem Liede ge⸗ lauscht hat, das die Sängerin in schmerzlicher Bewegung unter⸗ bricht. Durch eine Reihe sorgfältig ausgeführter Portraits be⸗ kannter Persönlichkeiten gewinnt die Komposition ein außerhalb ihrer eigentlich künstlerischen Wirkung liegendes Interesse; im Uebrigen jedoch zeigt sie eine Nüchternheit der Anschauung, die zu dem Motiv der Darstellung wenig passen will und durch die trockene und minutiöse Subtilität der malerischen Behandlung nur noch empfindlicher wird.
8 Die Königin⸗Auzusta⸗Stiftung für die Berliner Feuerwehr hielt am Mittwoch ihre 7. Generalversammlung ab. Die Einnahmen des Vereins beliefen sich im Jahre 1874 auf 5252 Thr. 9 Pf. An Uaterstützungen wurden verausgabt 2410 Thlr., und zwar an Pensionen an 25 Wittwen 1877 Thlr., Erziehungs⸗ geld 156 Thlr. und außerordentliche Unterstützungen 377 Thlr. Das Stiftungsvermögen betrug ultimo 1874 49,180 Thlr. 6 Sgr. 5 Pf. gegen 46,430 Thlr. 17 Sgr. 8 Pf. Bei der zum Schluß stattfindenden Vorstandswahl wurden die ausscheidenden HH. General⸗Konsul Behrend, Dr. Zimmermann und Kommerzien⸗ Rath Bergmann wiedergewählt, während an Stelle des verstorbenen Geh. Kommerzien⸗Rath Paul Mendelssohn⸗Bartholdy Hr. Banquier en Mendelssohn⸗Bartholdy dem Kuratorium als Schatzmeister itr 8 Pheatr
Eine neue Oper: „Das goldene Kreuz“ von Igna Brüll soll von der General⸗Intendantur der Königlichen Schespiele zur Aufführung angenommen worden sein.
Im Königlichen Schauspielhause spielte vorgestern Hr. Ludwig S chmidt vom Hamburger Thaliatheater den vhegesten d5 in Lessings „Minna von Barnhelm“ und hatte, wie als Musikus Miller in Schillers „Kabale und Liebe“, einen günstigen Erfolg. Das Engagement des Künstlers an hiesiger Hofühne ist nach hiesigen Blättern perfekt geworden und beginnt mit der nächsten Saison. Die Aufführung des klassischen Lustspiels bot im Uebrigen die bekannten Leistungen; nur Frl. Gollmick spielte zum ersten Male die „Franziska“.
— Otto Bellmann, die Neuigkeit der Krollschen Bühne, bewährt ihre Anziehungskraft trotz der Widerwärtigkeit der Witterung.
— Hr. Siegwart Friedmann wird im Verein mit Frl. Kathi Frank nur noch zweimal und zwar heute, Sonnabend und morgen Sonntag, auf der Bühne des Stadttheaters in „Da⸗ lila“ auftreten und begiebt sich alsdann sofort nach Wien zurück, wo er bereits Dienstag mit dem Franz Moor feine Thätigkeit wieder auf⸗ nimmt. — Frl. Frank spielt zunächst „Die neue Magdalena“ von Wilkie Collins, nach dessen gleichbetiteltem Roman selbst dramatisirt. Hierauf folgen: „Die Waise aus Lowood“, „Deborah“, „Des Meeres und der Liebe Wellen“, „Die verzauberte Prinzessin“ und „Adrienne Lecoupreur“. Auch werden sowohl „Sappho“ als „Mariu Stuart“ zur Wiederholung gelangen.
8 84 Redacteur: F. Prehm.
Verlint Verlag der Expedition (Kessel). Druck W. Elsner. “ Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
folgenden Halbjahr verwiesen.
Besuche einer deutschen Universität
—
zum Deut
Deutsches Reich. Bekanntmachung,
betreffend die Prüfung der Apotheker. Auf Grund der Bestimmungen im §. 29 der Gewerbe⸗
I. Centralbehörden, welche Approbationen ertheilen. §. 1. Zur Ertheilung der Approbation als Apotheker für das Reichsgebiet sind befugt:
1) die Centralbehorden derjenigen Bundesstaaten, welche eine oder mehrere Landesuniversitäten haben, mithin zur Zeit die zuständigen Ministerien des Königreichs Preußen, des Kö⸗ nigreichs Bayern, des Königreichs Sachsen, des Königreichs Württemberg, des Großherzogthums Baden, des Großherzog⸗ thums Hessen, des Großherzogthums Mecklenburg⸗Schwerin und in Gemeinschaft die Ministerien des Großherzogthums Sachsen⸗ Weimar und der sächsischen Herzogthümer;
2) das zuständige Herzoglich braunschweigische Ministerium und der Ober⸗Präsident von Elsaß⸗Lothringen.
Die Approbation wird nach dem beigefügten Formular ausgestellt.
II. Vorschrift über den Nachweis der Befähigung
. der Apotheker.
§. 2. Der selbständige Betrieb einer Apotheke im Gebiete des Deutschen Reichs erfordert — unbeschadet der Bestimmung im letzten Satze des §. 29 der Gewerbeordnung — eine Appro⸗ bation Seitens einer der vorstehend genannten Behörden. Die⸗ selbe darf nur denjenigen Kandidaten ertheilt werden, welche die pharmazeutische Prüfung vollständig bestanden haben.
§. 3. Die pharmazeutische Prüfung kann vor jeder pharmazeutischen Prüfungs⸗ Kommission, welche bei einer deutschen Universität dem Collegium Carolinum in Braun⸗ schweig und bei den polytechnischen Schulen in Stuttgart“ und Karlsruhe eingerichtet ist, abgelegt werden. Die Prüfungs⸗ Kommissionen, welche aus einem Lehrer der Chemie, einem Leh⸗ rer der Physik, einem Lehrer der Botanik und zwei Apothekern bestehen sollen, werden alljährlich von der zuständigen Behörde (vergl. §. 1) berufen. An Stelle eines der Apotheker kann ein Lehrer der Pharmazie berufen werden.
Die zuständige Behörde ernennt den Vorsitzenden der Kom⸗ mission. Derselbe kann aus der Zahl der Mitglieder der Kommission gewählt werden.
Es finden in jedem Jahre zwei Prüfungen, die eine im Sommer⸗, die andere im Winterhalbjahr statt.
§. 4. Die Anträge auf Zulassung zur der der Prüfungs⸗Kommission zunächst vorgesetzten stellen.
Die Meldung zur Prüfung im Sommerhalbjahr muß spä⸗ testens im April, die Meldung zur Prüfung im Winterhalbjahr spätestens im November unter Beifügung der erforderlichen Zeug⸗ nisse eingehen. Wer sich später meldet, wird zur Prüfung im Der Meldung ist ein kurzer
Prüfung sind bei Behörde zu
Lebenslauf beizufügen. Die Zulassung zur Prüfung ist bedingt durch den Nach⸗
1) der erforderlichen wissenschaftlichen Vorbildung. Der Nachweis ist zu führen durch das von einer als berechtigt aner⸗ kannten Schule, auf welcher das Latein obligatorischer Lehrgegen⸗ stand ist, ausgestellte wissenschaftliche Qualifikations⸗Zeugniß für den einjährig freiwilligen Militärdienst. Außerdem wird zur Prüfung nur zugelassen, wer auf einer anderen als berechtigt anerkannten Schule dies Zeugniß erhalten hat, wenn er bei einer der erstgedachten Anstalten sich noch einer Prüfung im Latein unterzogen hat, und auf Grund derselben nachweist, daß er auch in diesem Gegenstande die Kenntnisse besitzt, welche behufs Erlangung der bezeichneten Qualifikation erfordert werden; 2) der nach einer dreijährigen, für die Inhaber eines zum ät berechtigenden Zeugnisses der Reife zweijährigen, Lehrzeit vor einer deutschen Prüfungsbehörde zurückgelegten Gehülfenprüfung und einer dreijährigen Servirzeit, von welcher mindestens die Hälfte in einer deutschen Apotheke zugebracht sein muß; 3) eines durch ein Abgangszeugniß als vollständig erledigt bescheinigten Universitätsstudiums von mindestens drei Semestern. 1 Dem Besuche einer Universität steht der Besuch der phar⸗ mazeutischen Fachschule bei der Herzoglich braunschweigischen polytechnischen Schule (Collegium Garolinum) sowie der Besuch der polytechnischen Schulen zu Stuttgart und Karlsruhe gleich. Die Zeugnisse (1—3) sind in beglaubigter Form beizu⸗ bringen. Der Kandidat hat sich binnen 3 Wochen nach Behändigung der Zulassungsverfügung mit dieser Verfügung und der Quit⸗ tung über die eingezahlten Gebühren (§. 18) bei dem Vorsitzen⸗ den der Prüfungskommission ohne besondere Aufforderung per⸗ sönlich zu melden. §. 5. Die Prüfung zerfällt in folgende Abschnitte: I. die Vorprüfung; II. die pharmazeutisch⸗technische Prüfung; III. die analytisch⸗chemische Prüfung; IV. die pharmazeutisch⸗wissenschaftliche Prüfung; 6. zu ermitteln, ob der
V. die Schlußprüfung. I.- Zweck der Vorprüfung ist,
Kandidat die ihm zur Bearbeitung vorzulegenden einzelnen Ma⸗ terien vollständig beherrscht und im Stande ist, seine Gedanken klar und richtig auszudrücken. Der Kandidat erhält drei Auf⸗ gaben, von denen eine dem Gebiete der anorganischen, eine dem der organischen Chemie, eine dem der Botanik oder Pharmakognosie entnommen ist. Die Aufgaben werden aus einer hierzu an⸗ gelegten Sammlung durch das Loos bestimmt und sind sämmt⸗ lich so einzurichten, daß je drei von ihnen in einem Tage be⸗ arbeitet werden können. Die Bearbeitung erfolgt in Klausur ohne Benutzung von Hülfsmitteln.
§. 7. II. Zweck der pharmazeutisch⸗technischen Prüfung ist, zu ermitteln, ob der Kandidat das für seinen Beruf erforderliche technische Geschick sich angeeignet hat. Zu diesem Behufe muß er sich befähigt zeigen: b
1) zwei galenische Präparate zu bereiten;
2) zwei chemisch⸗pharmazeutische Präparate in dem hierzu bestimmten Laboratorium anzufertigen.
Die Aufgaben zu den Präparaten (Nr. 1 und 2) werden
weis
stimmt.
§. 8. III. Zweck
langten wissenschaftliche geeignet hat, sondern a
1) eine natürliche,
diesem Zwecke besonde und außerdem einzelne bereits qualitativ unters titativ zu bestimmen,
lysiren; 2) eine vergiftete
untersuchen, daß die R
langt werden kann, au verfälschenden geben.
Beide Aufgaben
der Kommission. Ueber die
Bei der Zensur gestellten Aufgaben die Ausführung in gelegten e wirklich e
In derselben hat 1) mindestens zeh offizinelle oder solche
erläutern; 3) mehrere ihm
theilen,
macht hat. Die
kommission abgehalten
§. 11. Ueber
toren vollzogen.
fall eines jeden Theile 10) wird eine Zensur sehr gut (1) — gut — schlecht (5) zu
Einschluß des Vorsitz
in Prüfung V. von d Ergiebt sich bei Arbeiten in Prüfung Stimmen, welche sich Das Prädikat wird (§. 11) vermerkt.
zur Folge, daß Nach für jede Prüfung in
§. 14. Ist nach
der Zensur
naten, bei der Zensur
§. 15.
ertheilen.
Zu der Prüfung fung I. bestanden ist,
fung II. oder
aus einer hierzu angelegten Sammlung durch das Loos be⸗
Prüfung III. und IV
oder ein dem Examinator bekann
ein Nahrungsmittel oder
Giftes oder der Verfälschung, schaffenheit des vorgefundenen
Als Examinator beaufsichtigt die Lehrer der Chemie oder eines
eine mündliche und wird von dem beiden pharmazeutischen Mitgliedern der
Darstellungen u. .10. V. Zweck der der Kandidat in der Chemie, P t gründlich und wissenschaftlich tüchtig ausgebildet ist, wie es Beruf erfordert, und ob fenden gesetzlichen Bestimmungen sich
wird von dem Vorsitzenden und drei einem Prüfungstermin nicht . die mündlichen Prüfungen (§§. 9, 10) wird für jeden Kandidaten ein besonderes Protokoll unter Anführung der Prüfungsgegenstände aufgenommen und von den Examina⸗
§. 12. Ueber jede der in 7 und 8) zu fertigenden einze
gebrauchen. Prüfung I. von sämmtlichen Mitgliedern enden und mit Ausschluß des Lehrers der II. und III. von dem den Kommissarius, in Prüfung IV. und em Examinator eines jeden Prüfungsfachs.
Physik, in den Prüfungen der Arbeiten beaufsichtigen
§. 13. Die in Prüf Prüfung IV. für einen Theil derselbe genügend (4) oder „schlecht (5)“, für auf „schlecht (5)“ oder zwei Vota auf die betreffende Prüfun dem Ergebniß der Spezial
überreicht der Vorsitzende die ständigen Behörde (§. 1) holungsfrist mittelst gutachtliche Die Wiederholung einer n „ungenügend (4)“
Monaten erfolgen, muß aber fungshalbjahr stattfinden, widrigenfalls stigem Erfolge zurückgelegten Wer nach zweimaliger Wieder teren Prüfung nicht zugelassen. Die einzelnen gegebenen Reihenfolge ohne Unterb Aufgaben sind für jede Prüfung erst bei Beginn derselben zu
nur ein Zeitraum von einer
lichen früheren Prüfungen 8 h M. nicht besteht, hat die
mazeutischen Mitglieder der Kommis sion. der Arbeiten hat der Kandidat schriftliche Berichte abzufassen.
der analytisch⸗chemischen Prüfung ist, zu ermitteln, ob der Kandidat die in der analytischen Chemie er⸗
nicht
i Kenntnisse uch praktisch
zu verwerthen im Stande ist. Zu diesem Behufe fähigt sein, folgende zwei Auf
nator bekannte chemische Verbindung o rs zusammengesetzte Mischung qualitativ, Bestandtheile der von dem Kandidaten uchten Verbindung bezw. Mifchung quan⸗ anderes den Bestandtheilen nach tes Gemenge auch quantitativ zu ana⸗
organische oder
esultate über die und, so
ch über
Stoffes eine möglichst
werden von dem Examinator bestimmt. Bearbeitung der Aufgaben der der pharmazeutischen Mitglieder
Ausführung der Arbeiten hat der Kandidat schriftliche Berichte abzufassen. hat der Examinator den Gegenstand der namhaft zu machen und zu bezeugen, der vom Kandidaten in seinem Berichte dar⸗
rfolgt ist.
IV. Die pharmazeutisch⸗wiss Lehrer der Botanik und den
der Kandidat
n ihm vorzulegende Pflanzen, welche wechselt werden können, zu demonstriren 2) mindestens zehn rohe Dro Verfälschung und Anwendung zu p
vorzulegende
chemisch⸗pharmazeutische Präparate nach Verfälschungen, s. w. zu erklären. Schlußprüfung hysik und
Schlußprüfung ist eine mündli e. Mitgliedern der Prüfungs⸗ Mehr als vier Kandidaten werden zu
zugelassen.
den Prüf
s der Prüfungen ertheilt.
der Ertheilung der Zensur
I. Stimmengleich
für die mindergünstige Zensur aussprechen. bei den mündlichen Prüfungen im Protokoll
Zensuren für die einzelnen Prüfungs Anzahl der letzteren dividirt Brüche, so werden dieselben, 1 Ganzes gerechnet, andernfalls bleiben sie unberücksichtigt. §. 13 eine Prüfung nicht bestanden, so Prüfungsverhandlungen der zu⸗ behufs Bestimmung der Wieder⸗ i Berichts. - icht bestandenen Prüfung darf bei in der Regel erst
„schlecht (5)“ in
Zwischen den einzelnen Prüfungen darf in der Woche liegen. zugelassen,
II. wird nur zur Prüfung V. bestanden
. beziehungsweise
in dem erforderlichen Maße
gaben rich ig zu lösen: ihren Bestandtheilen nach dem Exami⸗
eine Arzneimischung in der Weise zu
Giftes oder der Verfälschung ver⸗ die Quantität des Giftes oder des
guen nach ihrer Abstammung, harmazeutischen Zwecken zu
Rohstoffe beziehungsweise
er mit den das
nen Arbeiten, sowie über den Aus⸗ Bei derselben sind die Prädikate:
(2) — genügend (3) — ungenügend (4) Die Zensur wird ertheilt, in der
ung I. bis III. für eine Arbeit und in
g als nicht bestanden gilt. zensuren wird die Zensur der Weise bestimmt, daß die Summe der
wird. Ergeben sich bei der Division wenn sie über 0,5
spätestens in dem folgenden
Prüfungen zu — holung nicht besteht, wird zur wei⸗
Prüfungen sind in rechung zurückzulegen.
Berlin, Sonnabend, den 13. März
Die Bereitung erfolgt unter Aufsicht je eines der phar⸗
Ueber die Ausführung
nur theoretisch sich an⸗
muß er be⸗
der eine künstliche zu
anorganische Substanz,
Art des vorgefundenen weit dies nach der Be⸗
zuverlässige Auskunft
daß
enschaftliche Prüfung ist Kommission abgehalten.
frische oder getrocknete mit den offizinellen ver⸗
)
Bestand⸗
ist, zu ermitteln, ob Botanik durchweg so sein Apothekenwesen betref⸗ gehörig bekannt ge⸗
che und öffentliche. Sie
ungen I. bis III. (§§. 6,
IV. und V. (§§. 9 und
der Kommission, mit
die Ausführung
für die einzelnen
heit, so entscheiden die
n ertheilte Censur „un⸗ Prüfung V. ein Votum „ungenügend (4)“ haben
theile derselben durch die
betragen, als ein
nach drei Mo⸗ der Regel erst nach sechs Prü⸗ auch die früher mit gün⸗ wiederholen sind.
der §. 5 an⸗
Die Regel wer in der Prü⸗, nur, wer in den sämmt⸗
ist. Wer in der Prü⸗ Wahl, ob er sich der
11“ 28 * 8 8
nach Wiederholung der nicht bestandenen Prüfung unter⸗ ziehen will. §. 16. Hat der Kandidat die Schlußprüfung bestanden, so wird unmittelbar nach Beendigung derselben die Gesammt⸗Zen⸗ sur nach dem im §. 13 angegebenen Modus bestimmt und das Resultat mit einem der in §. 12 angegebenen Prädikate bezeichnet. Die Gesammt⸗Zensur wird im Protokoll über die Schluß⸗ prüfung (§§. 10, 11) vermerkt. 8 Der Vorsitzende überreicht hierauf die vollständigen Prü⸗ fungsverhandlungen, einschließlich der die Meldung und Zu⸗ lassung des Kandidaten betreffenden Urkunden, der zuständigen Behörde (§. 1) behufs Ausstellung der Approbation. F §. 17. Wer sich in Gemäßheit des §. 4 nicht rechtzeitig persönlich meldet, oder die ihm für die Anfertigung der Arbeiten oder für die mündlichen Prüfungen gesetzten Termine ohne hin⸗ reichende Gründe versäumt, kann auf den Antrag des Vorsitzen⸗ den von der zuständigen Behörde (§. 1) bis zum folgenden Prü⸗ fungshalbjahr zurückgestellt werden. §. 18. Die Gebühren für die gesammte Prüfung betragen 140 Mark. Davon sind für die Prüfungen I., II., III. und IV. J1111144“*“ -cbböee... 1“ für Verwaltungskosten, Anschaffung von Prüfungsgegen⸗ ͤ11.1“ „ berechnet. 1 Bei Wiederholung einzelner Prüfungen sind nach diesen Sätzen auch die betreffenden Gebühren, für Verwaltungskosten jedoch nur im Fall einer Wiederholung der Prüfungen M., W. und V. je 10 ℳ nochmals zu entrichten. b §. 19. Wer während der Prüfung von derselben zurück⸗ tritt oder zurückgestellt wird, erhält die nach §. 18 zu berechnen⸗ den Gebühren für die noch nicht begonnenen Prüfungen zurück. §. 20. Nach dem Schlusse der Prüfung im Sommerhalb⸗ jahr werden die Namen der im letzten Jahre Approbirten von der die Approbation ausstellenden Behörde dem Reichskanzler⸗ Amte mitgetheilt. III. Schluß⸗ §. 21. Vorstehende Bestimmungen treten am 1875 in Kraft. §. 22. Diejenigen Kandidaten der Pharmazie, welche be⸗ reits vor dem 1. Oktober 1875 in die Lehre getreten waren, sind zur Prüfung auch dann zuzulassen, wenn sie die Erfüllun der nach den bisherigen Vorschriften hierfür erforderlichen Vor bedingungen nachweisen; jedoch haben die am 1. Oktober 187 noch in der Lehre befindlichen Kandidaten eine drei⸗ beziehungs⸗ weise zweijährige Lehrzeit (vergl. §. 4 3. 2) und die am ge⸗ nannten Tage noch in der Servirzeit Begriffenen eine dreijährige Servirzeit darzuthun. . Die Vorschrift des §. 4 3. 3 findet auf diejenigen Kandi⸗ daten keine Anwendung, welche am 1. Oktober 1875 das bisher nur erforderte einjährige Universitätsstudium bereits vollendet aben. h §. 23. Alle früheren über die Prüfung der gangenen Bekanntmachungen sind aufgehoben.
und Uebergangsbestimmungen. 1. Oktober
Apotheker er⸗
1““
1 Formular. Pharmazeutischer Approbationsschein.
Nachdem Herr aus die pharmazeutische Prüfung vor der Prüfungs⸗Kommission zu mit dem Prädikate bestanden hat, wird ihm hierdur die Approbation zum selbständigen Betriebe einer Apotheke im Gebiete des Deutschen Reichs in Gemäßheit des §. 29 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 ertheilt.
“ 1 (Siegel und Unterschrift der appr bbirenden Behörde.)
Berlin, den 5. März 1875. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Sck.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 13. Mai. In der gestrigen Sitzung des Herren⸗ hauses entgegnete der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Camphausen, dem Grafen Udo zu Stolberg, welcher gegen den Gesetzentwurf, betreffend die Abtretung der Preußischen Bank ac., gesprochen hatte:
Meine Herren! Der geehrte Herr Vorredner * in seiner Aus⸗ führung zu dem vorliegenden Bankgesetzentwurf sich auf außerordent⸗ lich viele Gebiete erstreckt. Ich will den Versuch machen, diejenigen Aeußerungen, die sich auf den vorliegenden Gesetzentwurf bezogen, ctwas näher ins Auge zu fassen, und will dabei auch nicht scheuen, auf manche Dinge zurückzukommen, die bereits an einem andern Orte einer mehr oder weniger eingehenden Diskussion unterlegen haben.
Wenn der geehrte Herr Vorredner damit begonnen hat, seine Mißbilligung zu erkennen zu geben, daß in Zukunft die Reichsbank für Rechnungen einer Aktiengesellschaft geführt werden soll, so scheint es mir, daß er die sehr naheliegenden Gründe für eine solche Einrichtung unbeachtet gelassen hat. Es ist bei der Fͤhrung einer Bank in einem sehr großen Umfange nothwendig der Besitz von kaufmännischen Kenntnissen. Es ist nothwendig in einem sehr großen Umfange die Kenntniß der Art und Weise, wie die kaufmännischen Transaktionen stattzufinden pflegen, die Kenntniß der Verhältnisse, unter welchen die Einzelnen Kredit verdienen. einer großen Bank wesentlich
Es ist ferner bei ße 1 in Betracht zu ziehen, daß sie nicht ein von der Staatsregierung ab⸗ hängiges Institut werde.
Wenn Sie nun kaufmännische Kräͤfte für solche Geschäfte interesiren wollen, so ist es denn doch auch nöthig, daß die im eigenen Interesse neben der Rücksicht auf das öffentliche In⸗ teresse thätig sind. Es ist kein zufälliger Umstand, daß man diese Form sowohl in England als in Frankreich, als in den meisten Staaten gewählt hat. Es giebt davon nur eine hervorragende Aus⸗ nahme, das ist die Russische Bank, bei der allerdings ganz eigen⸗ thümliche Verhältuisse bestehen. 1 1
Dann hat der geehrte Herr Vorredner gemeint: da nach vem Bankgesetz Reichskassenscheine als Baarbestand gerechnet werden sollen, so sei damit anerkannt, daß Reichskassenscheine in sehr viel Pöferer Ausdehnung ein pöllig solides Zahlmittel sein würden. Diese Schluß⸗ folgerung 82 doch nicht richtig. Wir haben für Deutschland die An⸗ zahl der Reichskassenscheine eingeengt auf 40 Millionen Thaler. Diese Einengung wird noch nicht gleich wirksam, es kann noch eine Reihe von Jahren hindurch, — wenn nicht etwa das Reich in der Lage sein sollte, die durch Gesetz vorgesehenen Sorschehe für die Einziehun
IV., sogleich oder erst
des Papiergeldes, welches in anderen Staaten über 1 Thaler pro Kop