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des Rechts, die eingetreten war, nach der Einverleibung neuer Pro⸗ inzen, ganz besonders aus dem Grunde, den ich Ihnen am Schlusse meines früheren Vortrags entwickelt habe. Die Regierung trägt die Verantwortlichkeit für Zustände, welche in außerordentlicher Weise die Rechtsgflege gefährden können; sie kann diese Verantwortlichkeit nur tragen, wenn von ihr alle Schritte gethan werden, um zu er⸗ reichen, daß die Gerichte von Geschäften entlastet werden. Das ist der wahre Grund. Wollen Sie darauf nicht hören, so muß die Königliche Regierung die Verantwortlichkeit auf Sie ablehnen.
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Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Bei Heinrich Lindner in Breslau erschien: „Die Oder⸗ Regulirung in eindung mit der Kanalisirung der Stadt Breslau“, sanitätlich und ehschaftlich motivirt von Wilhelm Trautmann.
— Die 9. 11 der „Illustrirten Jagdzeitung“, Organ für Jagd, Ficherei und Naturkunde, herausgegeben von W. H. Nitzsche, Königl. Oberförster (Leipzig, Verlag von Heinrich Schmidt & Carl Günther), enthält: Ueber Kunstbaue und die eiserne Hohlfalle von A. von Hanstein mit drei Illnstrationen (Original). — Waidmanns⸗ bilder von G. Arnould: Der Fuchs mit Illustration (Original). — Unter der Lauine von v. Riesenthal mit Illustration. — Das Diana⸗ fest in Berlin. — Der Günthersche Stock, eine Neuigkeit vom Waffen⸗ markt, von J. Neumann. — Erlegung eines Seeadlers von Graf von Mengersen u. s. w.
— Das nächste Ergänzungsheft Nr. 42 zu Petermanns „Geographischen Mittheilungen“ (Gotha bei Justus Perthes) bringt: „N. Sewerzogs Erforschung des Thian⸗Schan⸗ Gebirgssystems, 1867, nebst kartographischer Darstellung desselben Gebietes und der Seezone des Balkasch⸗Alakul und Siebenstrom⸗ landes nach den Originalien und offiziellen russischen Aufnahmen von A. Petermann, erste Hälfte, mit einer chromo⸗lithographischen Karte. Heft 3 der „Geographischen Mittheilungen enthält den An⸗ fang eines Berichtes über Livingstone’'s Reisen in Inner⸗Afrika von 1866 bis 1873 nebst Auszügen aus seinen Tagebüchern und einer
roßen Karte, die A. Petermann nach der englischen Ausgabe von
siongstone s Jsurnalen entworfen hat. Auch die allerneuesten Ent⸗ deckungen sind auf dieser Karte eingetragen, so z. B. der von Cameron aufgefundene Ausfluß des Tanganyika, welcher diesen See in unmittel⸗ barer Verbindung mit dem von Livingstone bereisten, wenn auch in seinem Zusammenhange noch nicht erkannten Quellgebiete des Kongo bringt.
— Der „Schillerverein“ (Vorsitzender: Geheimer Hofrath Dr. Rudolf Gottschall in Leipzig) wird dem Dichter Carl Gutzkow, welcher sich gegenwärtig in Leipzig aufhält, am Mittwoch, 17. d. M., als an seinem 64. Geburtsfest, ein Festmahl veranstalten, das Abends im Hotel de Prusse stattfinden wird.
8 Land⸗ und Forstwirthschaft.
— Der Erbsenkäfer, Bruchus pisi, ein ovaler, schwarzgefärb⸗
ter, dicht mit graulichten und weißen, dichtanliegenden Haaren be⸗ kleideter, 5 Millimeter langer Rüsselkäfer, wird namentlich in den nus Rußland kommenden Erbsen massenweise vorgefunden. Oberlehrer Zimmermann in Chemnitz macht im „Amtsbl. f. d. landw. Ver. Sachs.“ über dieses Insekt einige Mittheilungen. Danach kleben die Weibchen die zitronengelben Eier Anfangs Juni an die eben hervor⸗ tretenden Schoten der blühenden Erbsen. Die aus dem Ei nach kurzer Zeit hervorkommende Larve bohrt sich in die Hülse und von dieser in die Erbsenkörner. Nachdem die Erbsen eingeerntet sind,
eht die Larve in den Puppenzustand über und noch vor Winter ist er kleine oben beschriebene Käfer ausgebildet. Die völlig vernarbte Eingangsstelle an der Erbse macht sich durch einen kreisrunden bläu⸗ lichen Fleck bemerkbar. In Sachsen hat man auf einem Gute mehr⸗ fach Zählungen solcher kranker Erbsen vorgenommen und durchschnitt⸗ lich mehr als 1500 mit dem Käfer besetzte Erbsenkörner in einem Hektoliter Erbsen gefunden. Alle zur Vertilgung des Käfers vorge⸗ schlagenen Mittel, wie Dörren der Erbsen bei 50 Grad Celstus (= 40 Grad Reaumur), Beizen mit Eisenvitriol, ungelöschtem Kalk und Kochsalz ꝛc. sind entweder unausführbar oder erfolglos. Das einzige praktische Verfahren bleibt, die mit dem Käfer besetzten Erbsen garnicht als Saatgut zu verwenden, sondern sie sobald als möglich — spätestens bis Ende März — zu verfüttern, und zwar nachdem man vorher durch Schroten oder Kochen der Erbsen für die Tödtung des
Insektes Sorge getragen hat.
Gewerbe und Handel.
Die amburg⸗Berliner Bank hat im vergangenen Jahre u Hhetgeisinn von 154,903 Thlrn. erzielt, hiervon sind zu verwenden 2 ½ * zum Reservefond, 5 % als Dividende für die Aktionäre. 1070 Thlr. werden dem laufenden Geschäftsjahre vor⸗ getragen. Umgesetzt wurden auf dem Cassa⸗Conto 42,027,680 Thlr., auf dem Wechsel⸗Conto 34,123,923 Thlr., auf dem Effekten⸗Conto 25,635,735 Thlr., auf dem Coupons⸗ und Contanten Conto 1,827,209 Thlr., auf dem Lombard⸗Conto 6,384,771 Thlr., auf dem Report⸗ Conto 1,963,879 Thlr., auf dem Conto Corrent⸗Conto 54,969,525 Thlr., auf dem Tratten⸗Conto 6,896,451 Thlr., zusammen 173,829,173 Thlr. Betheiligt hat sich die Bank im abgelaufenen Jahre bei der Wiener Stadt⸗Anleihe, Norwegischen 4 ½ „ Staats⸗Anleihe, Bremer 4 ½ % Staats⸗Anleihe, 4 ½ 5% Pfandbrief⸗Anleihe der Schwedischen Reichs⸗Hypothekenbank. “
— Ueber die Thätigkeit der Lebensversicherungs⸗Aktiengesell⸗ schaft „Nordstern“ wird berichtet: Im vorigen Jahre sind 2359 An⸗ träge zur Versicherung eines Kapitalbetrages von 8,940,910 ℳ und 425 Anträge auf Versicherung eines Rentenbetrages von 19,219 ℳ jährlich eingegangen, wovon 1473 Anträge über 5,232,879 ℳ Kapital und 424 Anträge über 17,719 ℳ Rente Annahme fanden. Die Sterblichkeit unter den Versicherten erforderte 42,357 ℳ weniger als rechnungsmäßig zur Verfügung stand und schließt die bereits fertig gestellte Bilanz mit einem Ueberschuß von 126,093 ℳ, welcher die Zahlung einer Dividende von 7¼ % an die Aktionäre und von 18 % an die am Gewinn betheiligten Versicherten gestattet.
— Der Verwaltungsrath der Tabaksfabrik Prätorius hat die Dividende pro 1874 auf 2 ¾ % festgestellt. 1
— Der Geschäftsabschluß der Breslauer Aktiengesell⸗ schaft für Wagenbau (vormals Linke) wird die Vertheilung einer Dividende von 6 ⅜ % pro 1874 gestatten. Außerdem sind zu Ab⸗ schreibungen, Dotirung des Reservefonds ꝛc. rot 100 000 Thlr. ver⸗ wendet worden, in welchem Betrace allerdings 30,000 Thlr. enthalten sind, die aus dem Rückkauf von 60,000 Thlrn. herrühren.
— Der Geschäftsbericht der Sächsischen Bank zu Dresden hebt hervor, daß der geschäftliche Rückschlag nach der Ueberstürzung der Jahre 1871 und 72 sich bei dem Institut durch die Abminderung der Lombard⸗Vorschüsse gezeigt habe. Dagegen eragaben die Umsätze im Diskonto⸗Verkehr gegen das Vorjahr einen ansehnlichen Zuwachs. Die Verwaltung bezeichnet die Resultate im Ganzen als recht gute. Die Noten⸗Cirkulation des Instituts hatte eine Durchschnittshöhe von 31,090,470 Thlr., der eine durchschnittliche Baarbedeckung von 16,882,125 Thlr. unterlag. Auf Wechsel⸗Conto wurden im Eingang 126,061,227 Thlr., im Ausgang 119,409,128 Thlr. umgesetzt; auf
“ . 1
Lombard⸗Conto entfällt ein Gesammtumsatz von 25,956,391 Thlr.; auf Effekten⸗Conto in Eingang und Ausgang 15,814,702 Thlr. Das Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto ergiebt für das letzte Geschäftsjahr einen Reingewinn von 1,116,266 Thlrn., wovon 4 x¼ Zinsen und 6 ½ % Superdividende an die Aktionäre gezahlt werden.
— Nach dem Geschäftsbericht der Zwickauer Bank für das letzte Geschäftsjahr bezifferte sich der Gesammtumsatz auf 6,825,710 Thlr. im Debet und 6,815,280 Thlr. im Kredit (gegen 5,489,331 Thlr. resp. 5,478,906 Thlr. im Vorjahre). Das Kassa⸗Konto, das in das Jahr 1874 mit einem Saldo von 22,899 Thlr. eintrat, hatte im Laufe des Jahres einen Zugang von 1,924,417 Thlr., das Wechsel⸗ konto weist einen Umsatz von 1,148,836 Thlr., das Effektenkonto einen Umsatz von 817,161 Thlr. auf. Letzteres Konto brachte einen Verlust von 20,700 Thlr. Das Lombard⸗Konto hatte einen Umsatz von 145,679 Thlr., das Konto⸗Korrent⸗Konto einen Umsatz von 4,814,161 Thlr. An Konsortialbetheiligungen besitzt die Bank noch 35,000 Thlr. Erfurt⸗Hof⸗Eger⸗Eisenbahn⸗Stammaktien und Prioritäts⸗ Aktien mit 10,500 Thlr. Einzahlung, worauf 3500 Thlr. zur Ab⸗ schreibung gebracht sind, so daß dieser Posten in der Bilanz nur mit 7000 Thlr. erscheint. Der Umsatz auf Depositenkonto betrug 157,297 Thlr. Das Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto schließt mit einem Reingewinn von 10,430 Thlr. ab, aus welchem, dem orschlage der Direktion zufolge, an die Aktionäre eine Dividende von 2 ½ 2° zur Ver⸗ theilung gelangen soll. 8 1
— Der Verwaltungsrath der Coburg⸗Gothaischen Kredit⸗ gesellschaft hat die Vertheilung einer Dividende von 4 ½ % an die Aktionäre beschlossen. Von dem erzielten Bruttogewinn von 187,941 Thlr. wurden die Verwaltungskosten mit 12,636 Thlr. und die Steuern mit 8309 Thlr. in Abzug gebracht, ferner eine Spezial⸗ reserve für zweifelhafte Außenstände mit 3008 Thlr. und endlich eine Gewinnreserve von 25,000 Thlr. gelegt. Der zur Vertheilung ge⸗ langende Gewinn beträgt somit 138,987 Thlr.
— Die Verhandlungen zwischen der Wiener Unionbank und der See handlung wegen der Fusion beider Gesellschaften sind, wie die „Neue freie Presse“ mittheilt, zum Abschluß gelangt. Nach den⸗ selben werden für je drei mit 100 Gulden eingezahlte Aktien der Seehandlung zwei Aktien der Unionbank verabfolgt. Die zur Durch⸗ führung der Konversion nothwendigen Stücke soll sich die Unionbank zum großen Theile bereits gesichert haben, den Rest wird sie auf offenem Markte kaufen. Wie die „Presse“ erfährt, soll die Einnahme der Unionbank im Jahre 1874 1,300,000 Fl. betragen und entspreche dieselbe einer Verzinsung des gesammten Aktienkapitals zu 6 %. Das Effektenportefeuille soll 5 Millionen betragen, und das Debitorenkonto sich um 8 Millionen verringert haben,
Verkehrs⸗Anstalten.
Aus Mainz, 11. März, wird geschrieben: Seit einigen Tagen ist der Rhein wieder bedeutend gestiegen, so daß die Cöln⸗ Düsseldorfer Boote ihre regelmäßigen Fahrten nach Mannheim wieder aufnehmen konnten. Auch die Schleppdampfboote beleben den Rhein wieder einigermaßen.
— Die Elbschiffahrt ist, Nachrichten aus Hamburg vom 12. d. M. zufolge, wieder eröffnet worden, und kamen auch Segel⸗ Schiffe von See auf und gingen dorthin ab. 3
Triest, 15. März. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Hun⸗ garia“ ist mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost heute früh
hier eingetroffen. 89 Kopenhagen, 14. März. (W. T. B.) Die Leuchtschiffe
„Lasoerende“, „Trindelen“ und „Kobergrunden“ werden dem Ver⸗
nehmen nach heute ihre Stationen im Kattegat wieder einnehmen.
In der juristischen Gesellschaft
hielt am 13. März der Geheime Finanz⸗Rath und Haupt⸗Bank.⸗Ju⸗ titiarius Koch vor einer sehr zahlreichen Versammlung einen Vor⸗ trag über den dem Reichstage vorgelegten Entwurf einer Konkurs⸗ ordnung und eines Einführungsgesetzes zu derselben. — Der Vor⸗ tragende wies zunächst auf die Bedeutung des vorliegenden Entwurfes als eines Schlußsteines der großen Reform der Justizeinrichtungen
hin, welche der Sanktion des Reichstages harre. Indem der Ent⸗
wurf bereits in erheblichem Maße materielles Recht enthalte, eröffne er zugleich in besonderem Sinne eine Perspektive auf das gemeinsame bürgerliche Gesetzbuch. Das Bedürfniß einer deutschen Konkursord⸗ nung sei unzweifelhaft, da die Klage über die Verschiedenheit des Konkursrechtes innerhalb eines großen gemeinsamen Wirth⸗ schaftsgebietes (in Preußen sechs verschiedene Rechtsgebiete) längst allgemein sei. Nach einer geschichtlichen Uebersicht der auf ein deutsches Konkursrecht gerichteten Bestrebungen gelangte er Vortragende zu dem Regierungsentwurfe, welchem er hohe Aner⸗ eennung zollte. Die Motive, bemerkte er, enthielten von freiem legis⸗ latorischen Standpunkte aus, die gediegenste und eleganteste Darstel⸗ lung des Konkursrechtes, welche wir überhaupt besitzen und legten von einer Methode der Vorbereitung Zeugniß ab, welcher kein Gesichts⸗ punkt der Erfahrung, der Rechtspflege und des Verkehrs, der Wissen⸗ schaft und der Gesetzgebungspraxis entgangen sei. Als die bedeut⸗ samsten Fortschritte gegenüber der Feenee Konkursordnung von 1855, welche die Grundlage des Entwurfes wie aller neueren Konkurs⸗ gesetze bilde, wurden die Beseitigung des Dualismus zwischen kauf⸗ männischen und gemeinen Konkursen und die Erweiterung einer Mit⸗ wirkung der Gläubiger bei Verwaltung der Aktivmasse be⸗ zeichnet. Mehr und mehr entferne sich der Entwurf von der Vorstellung, als wenn der Konkurs eine besondere Prozeßart oder einen Prozeßabschnitt darstelle; der Gedanke sei vielmehr der einer unter richterlicher Autorität sich vollziehender Auseinandersetzung eines zahlungsunfähigen Schuldners mit seinen Gläubigern, analog der Liquidation einer Handelsgesellschaft. Hierdurch gewinne das System an Einfachheit. Unverkennbar sei das Streben nach Kürze, nach natürlichem und deutschem Ausdruck. Von der äußeren Systematik des Entwurfes wandte sich der Vortrag zu einer Skizze des Inhalts, wobei besonders die Abweichungen von der preußischen Konkursordnung und von dem älteren, im preußischen Justiz⸗Ministerium ausgearbei⸗ teten Entwurfe hervorgehoben wurden. In dem ersten, grund⸗ legenden Titel wurde namentlich bei den Vorschriften ver⸗ weilt, welche den Einfluß des Konkurses auf anhängige Rechts⸗ streitigkeiten ergebe, aber noch der weiteren prozessualischen Ergänzung bedürfen. Bei manchen Bestimmungen verhehlte Redner nicht seiner Dissens. So bezüglich der Behandlung der Realsläu⸗ biger, welche bei der Konkursmasse nur in soweit Berücksichtigung finden, als sie Absonderungsrecht entsagen oder als ihr Ausfall weg⸗ gewiesen ist. Auch die Vorschriften über die Form der öffentlichen Bekanntmachung wurden als ergänzungsbedürftig hingestellt und es als sehr wünschenswerth bezeichnet, daß letztere auch im Central⸗ Handelsregister des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers regelmäßig Aufnahme fänden. Besonderes Lob empfingen die Vorschriften über den Gläubiger⸗ Ausschuß und die Gläubiger⸗Versammlung, sowie über die Vereinfachung des Eröffnungsverfahrens, während die Ver⸗ besserung des Vertheilungsverfahrens (Dividenden⸗System, dem Vortragenden problematisch erschien. Die Aufrechterhaltung und Vereinfachung des preußischen Akkordes (Zwangsvergleiches) wurde mit Wärme gebilligt und ebenso erhielten verschiedene Ver⸗ besserungen der Patrikular⸗Konkurse (Handelsgesellschaften u. s. w.) Anerkennung. — In dem Einführungsgesetze wurden namentlich die Vorschriften hervorgehoben, welche positiv im Anschlusse an preu⸗ bisches Recht die Erfordernisse des Faustpfandrechtes, insofern es bsonderungsrecht im Konkurse gewährt, bestimmen. Der Schluß⸗ Vorbilde der österreichischen Gesetze von Regelung der Verhältnisse der Inhaber erfuhr eine eingehende Beleuchtung mit
paragraph, welcher nach dem 1874 dem Bedürfnisse einer von Pfandbriefen u. s. w.
8 — Bezugnahme auf eine kürzlich vom Vortragenden über diesen Gegen⸗
tand in der Zeitschrift für deutsche Gesetzgebung u. s. w. veröffent⸗ hac Abhandlung. — In dem Schlußworte wies der Vor⸗ tragende noch auf das Beispiel zweier anderer Bundesstaaten, der Vereinigten Staaten von Nordamerika und der Schweiz, hin,
digst der Bundesversammlung vorgelegt werden solle.
von denen die ersteren bereits im Jahre 1867 ein gemeinsames Kon⸗ kursgesetz erlassen haben, letztere aber muthmaßlich noch in diesem Jahre zu einem solchen gelangen werde, da der von einer Sachver⸗ ständigen⸗Kommission im Januar d. J. durchberathene Entwurf bal⸗ Es wurde dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß Deutschland nicht mehr lange hinter diesen Beispielen zurückbleiben möge. 1 8 1 Wegen vorgerückter Zeit knüpfte sich an diesen Vortrag keine Dis⸗ kussion; die angekündigten kleineren Vorträge wurden bis auf Wei⸗
teres vertagt.
Das Schinkelfest.
Am vergangenen Sonnabend fand in den Räumen des Hotel Imperial, 44 Unter den Linden, die diesjährige Feier des Schinkel⸗ festes statt. Es war eine zahlreiche Versammlung von ungefähr 350 Personen, die sich in den glänzenden Sälen bewegten; darunter der ehemalige Handels⸗Minister Graf von Itzenplitz, der Ober⸗ Landesvau⸗Direktor Hagen, der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Mac⸗Lean, fast sämmtliche Mitglieder der technischen Bau⸗ Deputation, zahlreiche Vertreter der Kunst, der Wissenschaft und der Presse. Ein Drittheil des Saales war durch eine mächtige Bühne in Beschlag genommen, auf der später ein kleines Lustspiel aufgeführt wurde; in der Nische stand, von hohen Blattpflanzen umgeben, die Büste Schinkels.
Bald nach 7 Uhr begrüßte der Vorsitzende des Architektenvereins, Baurath Hobrecht, die Gäste mit einigen Worten und erstattete Bericht über die Thätigkeit des Architektenvereins im verflossenen Jahre. Während die Mitgliederzahl im Jahre 1873 sich auf 1091 belief, stieg sie im Vorjahre auf 1133, von denen 443 einheimische und 690 auswärtige Mitglieder sind. Der Verein hat 14 Haupt⸗ versammlungen, 19 gewöhnliche Versammlungen und 15 Exkursionen abgehalten. Die Ausgaben betrugen 13,200 Thlr., die Einnahmen 11,800 Thlr.; das Defizit und die Höhe der Ausgaben erklären sich aus den Unkosten, welche das vom Verein herausgegebene Werk: „Berlin und seine Bauten“ erfordert. Der Etat für das laufende Jahr ist auf 43,000 ℳ veranschlagt. 1
Hieran schloß sich die Preisvertheilung an die Konkurrenten um die vom Vereine am vorigen Feste aufgestellten Preisaufgaben. Für den Hochbau (Neubau einer Königlichen Bibliothek) waren 4 Ent⸗ würfe, für den Wasserbau war ein Entwurf eingegangen. Nach dem Urtheile der Königlichen Baudeputation sind sämmtliche Entwürfe als für die Baumeisterprüfung genügend angesehen und mit der silber⸗ nen Medaille des Vereins belohnt worden. Den ersten Staatspreis von 100 Friedrichsd'or erhielt der Bauführer Hoßfeld; der zweite
reis ist mit besonderer Genehmigung Sr. Majestät des Kai⸗ 8 und Königs zwischen dem Architekten Zaar und Bauführer Hinckeldeyn getheilt worden. Der Empfang der reise verpflichtet ur weger” 1 88g, ö Kunstreise, sowie zur Er⸗
atturg eines Berichtes über dieselbe. 3
Den Ih e ha2 des Abends hielt der Baumeister Orth über „Berli und seine Zukunft“. “
8 Dem “ Vortrag, den wir seinem wesentlichen Inhalte nach wiedergeben werden, wurde von der Versammlung reicher Beifall gespendet. An denselben schloß sich das Festessen Den einzigen Toast brachte der Baumeister Ende auf die Manen Schinkels aus; eine vom Baumeister Grunow gezeichnete humoristische Festkarte erläuterte der Architekt Appelius. achdem noch eine Reihe von Depeschen aus Braunschweia, Breslau, Danzig, Neapel und Rom verlesen waren, gelangte zum Schlusse ein vom Baumeister Peter Wallé aus Cöln verfaßtes Festspiel „Filippo Brunelleschi zur Auf⸗ führung und erwarb sich die Anerkennung der Versammlung, die bis zur frühen Morgenstunde zusammen blieb.
8 Theater.
r. Maximilian Ludwig ist auf Lebenszeit mit Pensions⸗ bene eehen für das Königliche Schauspielhaus gewonnen worden. Hr. Schmidt vom Thalig⸗Theater in Hamburg ist, wie
— Im Wallner⸗Theater wird morgen ein neuer dreiaktiger Schwank⸗ betitelt: „Der Lieutenant und nicht der Oberst“, von Louis von Saville zum ersten Male in Scene gehen. Das Stück, welches bereits auf verschiedenen auswärtigen Bühnen mit Erfolg zur Aufführung gelangte, dürfte auch in Berlin Beifall er⸗ ringen, zumal die Hauptrollen sich in Händen der Damen Carlsen, Nissel, Walther⸗Trost und der HH. Lebrun, Kurz, Kadelburg, Schmidt, Neuber und Meißner befinden. Der Novität voran wird das dem Repertoir mit Glück neu einverleibte Genrebild „Adelaide“, mit Frl. Ernestine Wegner als „Clärchen“ und Hrn. Lebrun als „Beethoven“, zur Aufführung kommen. - .
— Der Elephant zu dem Festzuge in: „Die Reise um die Welt in 80 Tagen“ ist vorgestern über Hamburg hier angelangt und hat in digehe für ihn hinter dem Victoriatheater
n Pavillon Quartier genommen. 1 . Der Komiker Hr. August Neumann, welcher nebst seiner Gattin am 1. April das Engagement am Friedrich⸗Wilhelm⸗ städtischen Theater verläßt, wird vor dem Scheiden noch in einigen seiner beliebtesten Rollen und zunächst am Dienstag ale „Huühnenkopf“ in Pohls „Lucinde vom Theater“ auftreten. Die 121. Aufführung der Operette „Die Fledermaus“ findet am Donnerstag zum Benefiz des Hrn. Carl Swoboda statt.
Am 1. März hat man in Florenz das Grab der Medicäer in der Kirche San Lorenzo, berühmt durch die gewaltigen Skulpturen
Michel⸗Angelo's, geöffnet, um festzustellen, ob die beiden Herzöge Fehe 85 Urbino und Allessandro von Toscana darin bestattet wären oder nur einer dieser Medicäer, da die Thatsache geschichtlich nicht ganz feststand. Es waren dabei zugegen der Präfekt, der Sin⸗ daco, der Prior von San Lorenzo, eine Kommission von Gelehrten und Künstlern und einige eingeladene Personen. Man fand nach Oeff⸗ nung des Sarkophags die Reste der beiden Fürsten. Von Lorenzo's Skelett war nur wenig mehr übrig, dagegen das des Alessandro wohl⸗ erhalten, sogar noch das krause Haar auf dem Schädel. Alessandro war mit einem feinen, wohlerhaltenen Hemde bekleidet. Die Schädel sind abgeformt worden, dann hat man die Reste in den Sarkophag gelegt und denselben wieder geschlossen. Ueber den ganzen Vorgang hat der Notar Baldazzi ein Protokoll aufgenommen.
Für Freunde der Vogelwelt ist es Zeit, an das Aushängen der Nistkästen zu denken. Ebenso sind diejenigen Kästen, welche man als Zufluchtsort den Winter hindurch hat hängen lassen, abzunehmen und zu reinigen. Die in denselben enthaltenen vorjährigen Niststoffe streue man unter Bäumen oder im Gebüsch umher, wo sie vom Regen bald rein gewaschen und theilweise (namentlich die Pferde⸗ haare) wieder nutzbar werden. Für Staare, Wendehälse ähnlicher Größe sind Kästen von 10 — 15 Zoll hoch, im Lichten etwa 5 —6 Zoll weit, das Einflugloch 2 Zoll im Durchmesser, zu empfehlen; für Vögel von Größe der Sperlinge 12 Zoll hoch, 4 ½ Zoll weit, Einflugloch 1 ½¼ Zoll breit; für Meisen Höhe 9 Zoll, Weite 4 Zoll, Einflugloch knapp 1 Zoll; für diejenigen Höhlenbrüter, welche mehr luftige Nistplätze lieben (Rothschwänzchen, Fliegenschnäpper ꝛc.) Kästen, welche vorn unter dem Deckel halb offen sind. Das Flugloch richte man gegen Osten. Meisen lieben mehr versteckte Stellen, also bringe man die Meisenkästen nicht an astfreien Stammstellen und nicht an Bäumen an, die sich spät belauben. Roth⸗ schwänzchen, Fliegenschnäpper ꝛc. lieben mehr die Oeffentlichkeit, z. B. eine Hauswand, ein Spalier. Staare (Sprehen) lieben, im Unter⸗ schiede von fast allen anderen Vogelarten, beim Nisten Gesellschaft von ihres Gleichen, man kann also die Staarkästen nahe bei einander
hängen.
Die letzte Kurliste von Wiesbaden vom 13. März weist 5868, die letzte Liste für diese Wintersaison 1529 Personen aus.
Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druck W. Elsner. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
Berlin:
man der „N A. Z.“ mittheilt, in Folge seines Gastspiels ebenfalls
Mitglied der Königlichen Bühne geworden.
zum Deut
63.
Deutsches Reich.
Nachweisung der Einnahmen an Wechselstempelsteuer im “ Deutschen Reiche für die Zeit vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats Februar 1875.
chen Reichs⸗
Ober⸗Post⸗ Direktions⸗Bezirke.
Einnahme im Monat
Zormonate.
Hierzu Einnahme in dem
5
Zusammen.
(Spalte 4)
Einnahme in demselben & Zeitraume des Vorjahres.
In 1875 + mehr⸗ — weniger.
8
1
00
4.
S
8
1. Im Reichs⸗ Postgebiete. 1) Königsberg. 2) Gumbinnen. “ 4) Berlin.. 5) Potsdam.. . 6) Frankfurt a./O.. h.
Oppeln. Magdeburg alle a./S. 1Sa öö“ Hannover. Münster 19) Arnsberg. 29) “ ankfurt a. 22) senß 1.“ 23) Coblenz . 24) Düsseldorf 25) Trier. 26) Dresden 27) Leipzig. 28) Karlsruhe 29) Konstanz. 30) Darmstadt. 31) Schwerin i./M. 32) Oldenburg. 33) Braunschweig 8— 34) Lübeck.. 35) Bremen.. 36) Hamburg.. . 37) Straßburg i./E. öE E11““
11,519 1,971 9,762
61,991 2,960 7,204
10,165 2,360 7,327
18,646 7,459 8,097
12,991
5,659 9,361 3,669 6,055 7,122
18,928 4,451
30,968
26,970 3,473
42,481 1,911 9,874
30,321
13,839 4,117 9,264 2,072 3,843 5,092 2,189
22,949
63,415
4,269
17,382%
13,835 3,456 11,225 76,353 3,916 7,685 10,077 2,690 9,808 21,974 10,976 9,153 18,985 8,048 11,852 5,523 7,694 7,897 24,785 4,391 40,166 32,224 4,037 43,616 2,316 10,859 41,967 16,042 5,274 13,570 2,942 4,090 6,373 23,660 72,060 17,590 4,380
25,354 5,427 20,987 138,344 6,876 14,889 20,242 5,050 17,135 40,620 18,435 17,250 31,976 13,707 21,213 9,192 13,749 15,019 43,713 8,842 71,134 59,194 7,510 86,097 4,227 20,733 72,288 29,881 9,391 22,834 5,014 7,933 11,465 5,254 46,609 135,475 34,972 8,649
26,772 4,665 23,529 149,103 6,813 15,333 20,622 4,668 16,854 38,664 19,383 15,816 35,805 15,318 18,420 9,336 14,496 14,532 46,131 8,514 61,413 57,975 7,830 88,110 4,611 20,733 65,361 26,907 9,204 20,409 5,604 7,647 11,508 4,788 40,362 143,229 34,938 7,182
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Summa 1. II1“ III. Württemberg
572,125 33,836 18,100
614,554 30,242 17,96]
1126,580 64,078 36,061
7,772,58 64,077 36,726
Ueberhaupt
564,062
Berlin, im März 1875. Kaiserliches Statistisches Amt.
652,7571,226,870
AAArIEII
225,588
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 15. März.
geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Falk entgegnete:
Ich habe nur wenig zu sagen. Die in dieser Sache in Betracht kommende Rechtsfrage ist gestern von meinem
oder die biblische Geschichte in der öffentlichen Schule sei, und es kann ein solches nicht ferner gebraucht werden, wenn die punkte aus, den sie inne zu halten hat, die Ueberzeugung gewinnt, daß der Unterricht auf Grundlage des betreffenden Buches ein nachtheiliger sei. Und diese Ueberzeugung habe ich auch in diesem Falle auf Grund einer Reihe von Gutachten und der übereinstimmenden Meinung sämmtlicher betheiligten Pro⸗ gewinnen zum Theil
Staatsregierung von dem Stand
vinzialbehörden letzteren vorgehoben worden, Schumachersche
mitma
daß
müssen. wenigstens es
„Es ist in aller dringend
. sich das zu denken scheint. meint, aus der bisherigen Praxis und aus dem Umstande, nahezu einem Menschenalter die betreffende biblis Schulen zur Anwendung gekommen sei, den Schluß ziehen sie müsse doch gar nicht so übel sein,
daß '8 sich diesen Schluß zieht, ab
Seitens Schärfe
den, 1 nöthig sei, u biblische Geschichtenbuch so rasch als möglich abzu⸗ schaffen, und daß in seiner Beibehaltung ein größerer Nachtheil ge⸗ funden werden müsse, als wenn etwa die Elementarlehrer ein oder zwei Semester ohne einen bestimmten Leitfaden seien. Darauf grün⸗ det sich die von mir getroffene Anordnung, sie ist erst nach vielfacher Erörterung mit den betreffenden Behörden als worden, und keineswegs ist die Entscheid wie der Hr. Abgeordnete
In der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 12. d. M. beschwerte sich der Abg. Dr. Reooeeckerath darüber, daß die biblische Geschichte von Schumacher
ohne Ersatz aus den Schulen entfernt sei.“ Der Minister der
chtsfre 8 do. Hrn. Vertreter, wie laube, erschöpfend und sachgemäß behandelt worden. Danach ist es Sache der Staatsregierung mitbestimmen zu dürfen, ob ein den kirchlichen Behörden genehmes Unterrichtsbuch für die Religionslehre
zu gebrauchen
der
her⸗ dieses
die richtige befunden ung so rasch gefällt worden, Wenn er aber daß seit che Geschichte in den chluf zu dürfen, so begreife ich zwar sehr wohl, . er ich kann ihn nun schon nicht een. Ich mache ja gar kein Hehl daraus, und Sie erfahren das, wenn ich überhaupt berufen bin, an den Verhandlungen dieses Hohen Hauses theilzunehmen, täglich, daß ich sehr fundamental von demjenigen abweiche, was der hier in Rede stehenden Zeit angehört. Also, meine
Herren, das ist ein Grund nicht, der auf mich irgend welchen Ein
druck zu machen geeignet wäre. Es ist wahr, meine Herren, ich habe
wegen dieses Buches vielleicht in Abweichung von früherer Praxis
mich nicht erst in Verbindung gesetzt mit den Herren Bischöfen über ie Frage der Aufhebung und des Ersatzes, aber, meine
erklärlich es mir ist, daß der Hr. Abg. Röckerath mir daraus
Vorwurf macht,
Sie das in Anbetracht der jorität für allein recht finde
n. Meine
Abend in der eigenthümlichen Lage, einen recht schlagenden dafür zu besitzen, wie wohl ich daran gethan habe, mich mit den
Herren Bischöfen nicht erst in Korresponden
Herren, so
einen
o sicher möchte ich eigentlich darauf rechnen, daß heutigen Zeitläufte in Ihrer großen Ma⸗ Herren, ich bin seit gestern
eweis
zu setzen. Der Eine
der verehrten Herren läßt mir eine sehr eingehende Beschwerdeschrift, auf die ich ja demnächst nach eingehendster Erwägung befinden werde,
Berlin, Montag, den 15. März
zukommen, und darin befindet sich denn auch Punkt so und so viel, ich weiß augenblicklich nicht welcher, die Angelegenheit des Schumacher⸗ schen Lesebuches, des biblischen Geschichtsbuches, welches, beiläufig gesagt, in einzelnen Theilen der Rheinprovinz sich sogar als das vlleinige Lesebuch herausgestellt hat. Und dort ist die Behauptung mit voller Bestimmtheit ausgesprochen, daß die Kirchenbehörde allein über die biblischen Geschichts⸗ und Religionsbücher in der Schule bestimmen könne, daß sie es zwar sehr gern thun würde, sich über die Wahl des Buches mit den Staatsbehörden in Verbindung zu setzen, aber ein entscheidendes Votum den Staatsbehörden nicht einräumen könne. Nun, meine Herren, wenn die Sache so ist, so habe ich per⸗ sönliche Mühe und Papier erspart, wenn ich, ganz abgesehen von jenem von mir angedeuteten prinzipiellen Standpunkte, mich nicht des Weiteren in Korrespondenzen eingelassen habe. Ich bin mit dem Herrn Abgeordneten in einem Punkte ganz einverstanden, daß Be⸗ dacht genommen werden muß auf einen Erfätz Ich bin ebenso mit ihm einverstanden, daß so wie bei der jetzigen Sach⸗ und Rechtslage die kirchliche Behörde ohne Zustimmung der staatlichen kein Buch in der Schule zum Religionsunterricht einführen kann, ebenso auch die Staatsbehörde nicht in der Lage ist, ohne Zustimmung der bischöflichen Behörde von ihrem Standpunkte aus das zu thun. Ich habe diesen Standpunkt gegenüber den betreffenden Herren Bischöfen stets be⸗ stimmt festgzehalten und selbst einen ganz scharfen Ausdruck je nach gegebener Gelegenheit gebracht. Nichtsdestoweniger sind nach ver⸗ schiedenen Seiten hin Anregungen gegeben worden, Arbeiten zu fertigen, von denen zu hoffen ist, daß sie beide Theile zufriedenstellen werden. Ob das Ziel zu erreichen ist, das muß ich freilich dahingestellt sein lassen. Von der Staatsregierung werden in dieser Beziehung die überhaupt möglichen Schritte, wie sie eingeleitet sind, sicher weiter⸗ geschritten werden. Ich mag ergänzen, daß es für gewisse untere Gymnasialklassen inzwischen bereits gestattet worden ist, bis zu jener erwünschten Zeit Leitfäden zu gebrauchen, die freilich auch noch recht viel zu wünschen übrig lassen, die aber doch nicht den ernsten sach⸗ lichen Vorwürfen ausgesetzt sind, wie die verschiedenen Bücher von Schumacher.
Nach dem Abg. Dr. Lucius nahm der Staats⸗Minister Dr. Falk noch einmal das Wort:
Ich kann zunächst nur meine Genugthuung darüber ausdrücken, daß je länger, je mehr auf den verschiedenen Seiten dieses Hohen Hauses die Ueberzeugung Platz greift, daß bei dem Seminar⸗Exter⸗ nat und Internat gar keine Prinzipienfrage ist, sondern eine Frage, die nach den thatsächlichen Verhältnissen gelöst werden muß. Das ist der Standpunkt, den die Staatsregierung, wenigstens seit ich derselben angehöre, vom ersten Augenblicke an als den richtigen erkannt hat. Es ist deswegen auch das Streben der Unterrichtsverwaltung gewesea, die Nachtheile, die im Verhältnisse zum Internat aus dem Externat den Einzelnen erwachsen, möglichst auszugleichen, und wenn das auch noch nicht mit vohem Erfolge gelungen ist, so doch mit einigen. Es sind im Etat Mittel bereit gestellt, die Unterstützungen zu erhöhen, die für die Seminaristen bestimmt sind, denn darin hat der Herr Abg. Kiesel ganz recht; es ist unmöglich, bei dem Externat mit der⸗ selben niedrigen Unterstützung auszukommen, wie bei dem Internat. So ist das denn auch in Beziehung auf Erfurt geschehen. Im Or⸗ dinarium ist bei der Fixirung der betreffenden Summe auch auf die Erfurter Zustände Rücksicht genommen. Was nun dieses Erfurter Seminar betrifft, so kann ich bestätigen, daß ich bei meinem kurzen Aufenthalt in Erfurt mir das Seminar zunächst angesehen und das vollauf bestätigt gefunden habe, was im vergangenen Jahre der Hr. Abg. Lucius hier vorgetragen hat. Ich habe dann weiter Ueberzeugung gewinnen müssen darüber, ob meine Hoffnung, die ich im vergangenen Jahre aussprach, hinsichtlich eines verwendbaren Bauplatzes sich erfülle oder nicht. Nachdem ich nämlich jene Erklärung abgegeben hatte, waren mir Pläne über die Beschaffenheit des Grundstückes, auf das das Semi⸗ nar gebaut werden solle, zugekommen, die allerdings auf mich den Eindruck machten, als ob ich mich zu guten Hoffnungen hingegeben habe, und ich muß leider sagen, daß die dadurch hervorgerufene Be⸗ sorgniß sich bei dem Augenschein ganz vollständig bewahrheitete. Dieje⸗ nigen Plätze, an die meinerseits gedacht worden war, erklärte der im Besitz befindliche Militärfiskus für durchaus nothwendig zu seinen Zwecken, für gänzlich unentbehrlich, und zu einer anderen Erklärung ist er nicht zu bewegen gewesen. Nun wurden mir 2 Plätze offerirt, jeder an einem Thore gelegen. An dem einen Thore war der Platz in 3 Stücke getheilt, und zwar durch die Landstraße und einen Bach. Den Platz konnte ich nicht nehmen, weil ohne allerlei Ueberbauten es nicht möglich erschien, zusammenhängende Gebäude anzulegen. Dann wurde ich an das andere Thor geführt, und da zeigte man mir den Festungs⸗ graben als das Terrain; der sollte zugeschüttet werden, und außerdem sollte ich vorhandenes Mauerwerk benutzen. Es ragt dort ein Vorbau mit gewaltigen Mauern in den Festungsgraben hinein, der sollte einen Theil des Fundaments des Ganzen abgeben. Meine Herren! Daß ich zu diesem Platz auch keine Neigung finden konnte, werden Sie sich vorstellen können. So ist mir nichts Anderes übrig geblieben, als mich der Alternative gegenüberzustellen: entweder das Seminar muß von Erfurt verlegt, oder aber es müssen die Formen des Externates wenigstens zum Theil herangezogen werden. Auf den letzten Weg bin ich gegangen, weil ich es allerdings nicht für wünschenswerth hielt, das Seminar von Erfurt zu verlegen. In der Beziehung schweben jetzt über den Umbau Erörterungen, die noch nicht zum Abschluß ge⸗ kommen sind, und das ist der Grund, weshalb auch im Extraordina⸗ rium zu einem Bau oder Umbau eine Summe nicht erscheint.
— Der Abg. Kiesel brachte eine Verfügung der Königlichen Regierung zu Potsdam vom 4. Februar 1875 zur Sprache, durch welche ein Volksschullehrer aus dem Dienste entlassen wird, weil er seine im Dezember geschlossene Ehe nicht hat einsegnen lassen. Der Staats⸗Minister Dr. Falk erwiderte:
Die eben gehörte Rede des Hrn. Abg. Kiesel giebt mir nur in einer einzigen Beziehung Anlaß zu einer Erwiderung; er hat ja auch auf die Erwiderung ausdrücklich provozirt. Der Herr Abgeordnete hat dem Hohen Hause eire Verfügung vorgelesen, welche angeblich die Regierung zu Potsdam erlassen haben soll. Ich habe diese Ver⸗ fügung in der Zeitung gefunden; ich habe sie außerdem von ver⸗ schiedentlichen Seiten zugeschickt erhalten, und daraus habe ich Ver⸗ anlassung genommen, mich nach dem Sachverhalte zu erkundigen. Der Bericht der Regierung ist noch nicht eingegangen; ich weiß des⸗ halb nicht, wie die Sache liegt. Aber, meine Herren, ich besorge doch, daß der Herr Abgeordnete sich über meinen Standpunkt in der Sache ein wenig täuscht, und daß er diesmal mit dem Gegensatz vom Mühlerschen und Falkschen Geiste das Rechte nicht in der Weise ge⸗ troffen hat, wie er es denkt, denn im Allgemeinen, meine Herren, halte ich es für die Pflicht des Lehrers, der berufen ist, den Religionsunterricht in der Schule zu geben — und ein Religionsunterricht, dem das Beispiel fehlt, ist kein wahr⸗ haft wirksamer —, die Kirche nicht zu vernachlässigen. Im Ganzen und Großen bin ich der Meinung, solch ein Lehrer hat ver⸗ möge seines Lehramts die Pflicht, die kirchliche Trauung nachzusuchen. (Lebhafter Beifall rechts, hört! hört! links.) Ja, meine Herren, (nach links), sagen Sie nur „hört! hört!“ Aber, meine Herren, ich weiß auch, daß es Fälle geben kann, wo ein solches Unterlasseu voll⸗ kommen entschuldbar ist, und um zu übersehen, ob ein solcher Fall
vorliegt oder nicht, habe ich Veranlassung genommen, mich danach zu erkundigen, wie die Dinge liegen. Je nachdem, was ich höre, werde
Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1875.
ich entscheiden, — möglicherweise aber allerdings sehr gegen die Er⸗ wartung des Herrn Abgeordneten.
— Zu Titel 22: Zuschüsse für gewerbliche Fortbildungs schulen 142,150 ℳ, beantragte der Abg. Knebel, auch die länd⸗ lichen Fortbildungsschulen an Summe theilnehmen zu lassen. Der Staats⸗Minister Dr. Friedenthal erklärte hierauf:
Meine Herren! Meine Ansicht über die ländlichen Fortbildungs⸗ schulen habe ich, wie der Hr. Vorredner aus dem Hause mittheilte, bei Gelegenheit der Berathung der landwirthschaftlichen Lehranstalten dargelegt: ich habe nichts hinzuzufügen, da mich jede Zuwendung, welche vom Kultus⸗Ministerium zum Behuf der Unterstützung der ländlichen Fortbildungsschulen erfolgt, nur erfreuen kann, nach dem seiner Zeit von mir dargelegten Gesichtspunkte.
Bei derselben Gelegenheit aber bei der zweiten Lesung des Etats habe ich bezüglich der Qualifikation der Zuhörer des landwirthschaft⸗ lichen Institutes an der Universität Halle die Zahlen genannt, welche ich für korrekt zu halten Veranlassung hatte, die Richtigkeit dieser damit zusammenhängenden anderweitig gemachten Angaben ist von den Betheiligten und demnächst geehrten Mitgliedern dieses Hauses bestritten worden. Zu meinem Bedauern war ich, als dies geschah, wegen dringender Amtsgeschäfte im Hause nicht anwesend, sonst hätte ich schon damals erklärt, was ich heute bei der ersten sich darbietenden Gelegenheit nachzuholen mich für verpflichtet halte. Der Hr. Kultus⸗ Minister hat, ganz meinem eigenen Wunsche entsprecheud, Erhebungen angeordnet, welche den in Frage kommenden Sachverhalt authentisch feststellen werden. Niemand kann ein lebhafteres Interesse daran haben als ich, diesen Sachverhalt über allen Zweifel klar zu stellen und zwar in dem ganzen Umfange der streitigen Punkte. Sobald die Resultate dieser Feststellung mir authentisch vorliegen, werde ich keinen Augenblick anstehen, sie dem Hohen Hause vorzulegen und Mittheilungen, die gemacht worden sind, so weit sie sich als irrthüͤm⸗ lich herausstellen, selbst zu berichtigen.
— Kapitel 127: „Kultus und Unterricht gemeinsam,“ Titel 3 wird zur Verbesserung der äußeren Lage der Geistlichen aller Bekenntnisse und Lehrer die Summe von 3,411,509 ℳ 7 ₰ verlangt. Hierüber nahm in der Sitzung des Hauses der Abgeordneten vom 13. d. M. der Staats⸗Minister Dr. Falk nach dem Abg. Richter (Sangerhausen) das Wort:
Die Staatsregierung, meine Herren, legt ein sehr bedeutendes Gewicht auf die Annahme der neuen Summe, welche bei dieser Etatsposition erscheint. Ich glaube, es ist Ihnen das bekannt; es möchte Ihnen auch schon klar gewesen sein lediglich aus dem Um⸗ stande, daß diese Position in den Etat überhanpt aufgenommen wor⸗ den ist. Denn die vielen Bedenken und Angriffe, zu welchen dieselben führen würde, lagen ja auf der Hand, und sich solchen An⸗ griffen aussetzen, das thut man doch nur dann, wenn man von der Ueberzeugung durchdrungen ist, daß trotz der Angriffe das Ziel ver⸗ folgt werden muß. Mir selbst liegt die Bewilligung dieser Position ganz besonders am Herzen und ich wünschte deshalb, in der Lage zu sein, die Gesichtspunkte, welche die Staatsregierung bei dem Vor⸗ schlage der Etatsvorlage geleitet haben, Ihnen umfänglich entwickeln und gegenüber erhobenen Einwendungen vertheidigen zu können. Allein zu meinem lebhaften Bedauern muß ich bekennen, daß ich mich körperlich in dieser Lage nicht befinde. Es wird der dadurch auf mich erwachsende Druck durch einige Erwägungen etwas gemildert, einmal durch die, daß ich im vergangenen Jahre in der Lage gewe⸗ sen bin, im Wesentlichen die Gesichtspunkte hier näher darzulegen, die die Staatsregierung geleitet haben, eine andere ähnliche Position Ihrer Bewilligung zu unterstellen und ich nicht finden kann, daß grundsätzlich die Sache heute anders liegt, und ferner, meine Herren, durch die trostreiche Ueberzeugung, daß unter den Männern, die sich für die Vorlage zu dem Worte gemeldet haben, welche sind, die völlig und besser als ich im Stande sein werden, das zu entwickeln, was für die Bewilligung dieser Position spricht, und endlich auch vielleicht der Gedanke, daß diese Frage doch einen so großen Hintergrund hat, daß sie Jeder unter Ihnen ausreichend bei sich selbst bereits erwogen hat und schon in diesem Augenblicke schlüssig ist mit seinem Votum. Darum, meine Herren, wird mir es leichter, mich auf diese paar Worte zu beschränken. Ich habe nur zu sagen, wie die Stellung der Staatsregierung gegenüber den in den Etat nach dem Antrage der Budgetkommission aufzunehmenden Bestim⸗ mungen ist. Die Gründe, weshalb die Staatsregierung meinte, zu einem einfachen klaren Sachverhältniß kommen zu sollen, hat der Abg. Richter (Sangerhausen) Ihnen bereits angedeutet. Wenn die Staats⸗ regierung sich demnach nicht gegensätzlich verhalten wird gegenüber der Bemerkung, so nimmt sie die Gründe dafür aus den Vorstellungen, welche ihr aus evangelisch kirchlichen Kreisen, insbesondere Seitens evangelischer Kirchenbehörden zugegangen sind. In diesen Vorstel⸗ lungen ist betont, daß es im Interesse dieser Kirche liege, nicht sogleich ein Minimalgehalt von 800 Thalern neben der Wohnung zu erlangen, sondern, daß ein Expediens geschaffen werden möge, Summen aus dem in Vorschlag gebrachten Betrage auch älteren Geistlichen zuzuwenden. Es sei ein zweifelloser Uebelstand vorhanden, der noch stärker hervortreten werde, wenn das jetzige Minimalgehalt von 600 Thalern uͤberall auf 800 Thaler erhöht wird. Gegenüber dieser Konstatirung und da ja die Staats⸗ regierung der Geistlichkeit da, wo Noth vorhanden ist, helfen will, kann sie den Aeußerungen der Kirchenbehörden nicht jegliche Folge versagen und sie findet nun in der That, daß, wenn auch auf einem Wege, über den sich streiten läßt, doch immerhin durch diese Resolution dem Gedanken eine Folge praktisch gegeben wird, durch den sich die Kirchenbehörden bei ihren Erklärungen haben leiten lassen. Ich habe nur die Bitte zu wiederholen, bewilligen Sie die erbetene Position.
— Die XI. Kommission des Hauses der Abgeordneten zur Vor⸗ berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ausführung der §§. 5 und 6 des Gesetzes vom 30. April 1873 wegen der Dotation der Provinzial⸗ und Kreisverbände hat ihren Bericht erstattet.
— Wie aus Danzig, 12. März, gemeldet wird, wurde in der dort tagenden Generalversammlung der Delegirten der Zweigvereine und der Mitglieder des Centralvereins der westpreußischen Landwirthe die Einsendung einer Peti⸗ tion an das Herrenhaus und das Abgeordnetenhaus beschlossen, in welcher die Trennung Westpreußens von Ostpreußen als wünschens⸗ werth bezeichnet wird. Die Petitson wurde fast von allen Anwe⸗ senden ohne Unterschied der politischen Parteistellung unterzeichnet. Auch die Vertreter der drei landwirtschaftlichen Vereine des Elbin⸗ ger waren von den Mitgliedern derselben zur Unterzeichnung beauftragt.
Verkehrs⸗Anstalten.
„Die Stadtverordneten von Herford haben zum Bau der Eisenbahn Herford⸗Detmold, welche von der Cöln⸗Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft übernommen ist, einen Zuschuß von 20,000 Thlr. aus städtischen Mitteln bewilligt.
— Die Eisenbahn Nürnberg⸗Ansbach⸗Crailsheim soll im Mai eröffnet werden.
— Die Konzession zu der 86 Kilometer langen Verbindungsbahn zwischen der Brüning⸗ und Zürichsee⸗Gotthardbahn ist Seitens des Ständeraths ertheilt worden. Der Zürichsee soll mit⸗
telst Trajekts überschritten werden.