1875 / 63 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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Buchdruckerei, Buch⸗ und Papierhandlung. Jeder

Inhaber ist berechtigt, die Firma zu zeichnen, heut eingetragen worden. Landeshut, den 11. März 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Vorstands⸗Mitglieder für das Jahr 1875 des in unserem Genossenschaftsregister sub Nr. 2 eingetra⸗ genen Consum⸗Vereins zu Stadt Tropplowitz sind die Wevermeister Joseph Polzer, August Wolff und Josef Birner.

Leobschütz, den 7. März 1875.

igliches Kreisgericht. I. Abtheilung

8

Lobsens. Bekanntmachung.

In unserm Firmenregister ist unter Nr. 196 die Firma J. J. Kuß am 11. März 1875 zufolge Ver⸗ fügung vom 10. März 1875 eingetragen worden.

Inhaber der Firma ist der Kaufmann Julius

i in Weißenhöhe.

rt der Niederlassung ist Weißenhöhe. Lobsens, den 10. März 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Loetzen. Die Firma C. E. Feldt’s Nach⸗ folger (Nr. 44 unseres Registers) ist auf Verfügung von heute gelöscht. Loetzen, den 11. März 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

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Naugard. Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 3 zufolge Verfügung vom 8. März 1875 am 9. März 1875 eingetragen:

Firma der Genossenschaft:

Vorschußverein zu Naugard. Eingetragene Genossenschaft. Sitz der Genossenschaft Naugard. Rechtsverhältnisse der Genossenschaft:

Der Gesellschaftsvertrag datirt von Naugard den 28. Dezember 1874. 1

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Bankgeschäfts behufs gegenseitiger Be⸗ schaffung der in Gewerbe und Wirthschaft nöthigen Geldmittel auf gemeinschaftlichen Kredit. Die Namen der zeitigen Vorstands⸗ mitglieder sind Roloff, Müller und Bartelt. Dieselben wohnen in Naugard. Die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen unter deren Firma und der der letzteren beizufügenden Namensunterschrift von min⸗ destens zweien der Vorstandsmitglieder. Die⸗ selben sind in das Naugardter Kreisblatt auf⸗ zunehmen. Zeichnungen des Vorstandes haben nur dann wider die Genossenschaft rechtliche Wirkung, wenn dieselben unter der Genossen⸗ schaftsfirma und der Namensunterschrift zweier Vorstandsmitglieder abgegeben werden. Der Original⸗Gesellschaftsvertrag befindet sich Vol. I. des Beilagebandes. 1

Das Verzeichniß der Genossenschafter kann jeder⸗ zeit bei dem unterzeichneten Gericht eingesehen werden. b

Raugard, den 9. März 1875.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Neisse. Bekanntmachung.

In unser Firmenregister ist unter laufende Nr. 423 die Firma:

A. Pohl, vormals A. Ritter,

zu Neisse und als deren Inhaberin die Frau Auguste, verehelichte Kaufmann Pohl, geb. Ratton, zu Neisse am 5. März 1875 eingetragen worden.

Neisse, den 8. März 1875.

Königliches Kreisgericht. 8 Abtheilung I.

Oppeln. Bekanntmachung. 1

In unser Genossenschaftsregister ist zufolge Ver⸗ fügung vom 3. März 1875 am 5. desselben Monats unter Nr. 5 die durch den Gesellschaftsvertrag vom

21. Februar 1875 konstituirte Genossenschaft, welche

die Firma: „Vorschuß⸗Verein zu Krappitz, Eingetragene Genossenschaft,“ führt, und ihren Sitz in Krappitz hat, eingetragen worden.

Die in Colonne 4 eingetragenen Rechtsverhältnisse dieser Genossenschaft sind:

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Bankgeschäfts behufs gegenseitiger Beschaffung der in Gewerbe und Wirthschaft nöthigen Geldmittel auf gemeinschaftlichen Kredit.

Die zeitigen Vorstandsmitglieder sind:

1) der Kalkofenbesitzer Dagobert Schmula als Vor⸗

sitzender,

2) der Apotheker See Schauer als Rendant,

3) der Kaufmann Franz Kaisig als Controleur, sämmtlich in Krappitz wohnhaft.

Alle Bekanntmachungen und Erlasse in Vereins⸗ angelegenheiten ergehen unter dessen Firma, werden mindestens von zwei Vorstandsmitgliedern unter⸗ zeichnet und ausschließlich durch das Krappitzer Stadtblatt und das Groß⸗Strehlitzer Kreisblatt veröffentlicht. Die Zeichnung für den Verein ge⸗ schieht mit rechtlicher Wirkung für denselben nur da⸗ durch, daß mindestens zwei Vorstandsmitglieder zu der Firma des Vereins ihre Namensunterschrift hin⸗ zufügen. 8

Das Verzeichniß der Genossenschaften kann jeder⸗ zeit in unserm Bureau III. eingesehen werden.

Oppeln, den 5. März 1875.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Papenburg. Bekanntmachung. In das hiesige Handelsregister ist auf Fol. 128

zur Firma: Steverding & Moenig heute eingetragen: Die Firma ist erloschen. Papenburg, den 10. März 1875. Königliches und S.ns Amtsgericht. etger.

Rogasen. Bekanntmachung. Die unter Nr. 34 des Firmenregisters des unter⸗ Pge Gerichts bestandene Firma: M. Abraham radt et Sohn ist dahin geändert, daß der

M. Abraham Bradt ausscheidet und die Firma:

M. Abraham Bradt et Sohn durch den Sohn, Kaufmann Herrmann Bradt, hierselbst allein ge⸗ zeichnet und ausgeführt wird. Rogasen, den 6. März 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Saarbrücken. Bekanutmachung.

Auf Anmeldung wurde heute unter Nr. 246 des Handels⸗ (Gesellschafts⸗) Registers eingetragen die offene Handelsgesellschaft unter der Firma „Schmitt & C. Lemmes“, welche ihren Sitz in Neunkirchen und mit dem 1. Januar 1875 begonnen hat.

Die Gesellschafter sind Johann Schmitt⸗Blaeser, Kaufmann in Neunkirchen, und Carl Lemmes, Bau⸗ techniker, in St. Wendel wohnend, und ist nur der Erstere befugt, die Gesellschaft zu vertreten.

Saarbrücken, den 12. März 1875.

Der ö“ Koster. .“

Schmöllmn. Bekanntmachung.

Auf Folium 17 des Handelsregisters des unter⸗ zeichneten Herzoglichen Gerichtsamtes ist laut Be⸗ schlusses vom heutigen Tage eingetragen worden:

die Firma Fleck & Meißner in Schmölln, und

als deren Inhaber a. Herr Friedrich August Wilhelm Fleck hier, b. Herr Karl Friedrich Eduard Meiß⸗ ner hier. 1 Schmölln, am 11. März 1875. Herrzoglich Sächsisches Gerichtsamt. Weber.

Schweidnitz. Bekanntmachung.

Die von der Handlungsfirma „E. Langer, vor⸗ mals Th. Blichmann“, dem Kaufmann Friedrich August Richter hierselbst ertheilte Prokura ist in unserm Prokurenregister bei Nr. 47 zufolge Ver⸗ fügung vom 8. d. Mts. heut gelöscht worden.

Schweidnitz, den 9. März 1875. 1

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

siegen. In unserm Prokurenregister ist sub Nr 96 für die Firma Joh. Georg Sarx in Siegen der Kaufmann Heinrich Georg Sarx jun. in Siegen als Prokurist eingetragen. Siegen, den 11. März 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

sSteinach. Die unter Nr. XVIII. des hiesigen Handelsregisters eingetragene Firma: Friedrich Greiner zu Steina

ist lt. Anzeige vom Heutigen mit dem Tod des In⸗ habers erloschen, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Steinach, den 4. März 1875.

Herzogl. S. M. Kreisgerichts⸗Deputation. Ambronn.

sSteinaech. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die seitherigen Statuten des Spar⸗ und Vorschußvereins, eingetr. Gen. in Lauscha revidirt und unterm 8. November 1874 nene Statuten aufgestellt und von der Generalver⸗ sammlung genehmigt worden sind. Ein Exemplar der Statuten liegt an Gerichts⸗ stelle zur Einsicht bereit. Steinach, den 5. März 1875. Herzogl. S. M. Kreisgerichts⸗Deputation. Ambronn.

Steinau a/O. Bekanntmachung. 1 Zufolge Verfügung vom 4. März cr. ist am se bigen Tage in unser Genossenschaftsregister zur Firma Vorschuß⸗Verein zu Steinau a/O., ein⸗ getragene Genossenschaft folgender Vermerk

eingetragen worden: Durch Beschluß der ordentllichen Generalver⸗ sammlung vom 22. Februar d. J. sind auf Grund

des Wahlprotokolls die statutenmäßig ausschei⸗ denden Mitglieder resp. Beisitzer des Vorstandes, nämlich: Dr. Stern als Vorsitzender, Kämmerer Beck als stellvertretender Vorsitzen⸗ der und Beisitzer, Kaufmann R. Lipinsky als Kassirer, von Quillfeldt als Controleur, Goldarbeiter Schneck und Buchbindermeister O. Goesgen als Beisitzer auf die Zeit vom 1. April 1875 bis ult. März 1878 wiedergewählt und ist gemäß §. 25 des Statuts der §. 30 Alinea a. abgeändert resp. ergänzt worden. Steinau a,O., den 4. März 1875. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Stettim. Gelöscht ist in unserm Firmenregister unter Nr. 671 die Firma „Theod. Warsow“ zu Stettin. 3 Stettin, den 10. März 1875. Königliches See⸗ und Handelsgericht.

Trebnitz. Bekauntmachung. . In unser Firmenregister ist sub laufende Nr. 86 die Firma: Fr. Baum zu Pavelwitz und als deren Inhaber der Zimmer⸗ meister Friedrich Baum zu Breslau am 3. März 1875 eingetragen worden. Trebnitz, den 3. März 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Waldenburg. Bekanntmachung.

Bei dem in unserm Genossenschaftsregister sub Nr. 4 eingetragenen Consum⸗Verein „Biene“, ein⸗ getragene Genossenschaft zu Alt Liebichau, ist zufolge Verfügung vom 6. März cr. Colonne 4 heut eingetragen worden:

Der Schmiedemeister Carl Hartmann ist aus dem Vorstande ausgeschieden und in denselben der Tischlermeister Herrmann Geisler zu Alt Liebichau als zweiter Beisitzer eingetreten.

Eingetragen zufolge Verfügung vom 1875 am 6. März 1875.

Waldenburg, den 6. März 1875.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Wollstein. In unser Firmenregister ist heute: 1) sub Nr. 117 die Firma: Jacob Koh zu Rakwitz, und als deren Inhaber der Flei⸗ schermeister Jacob Koh zu Rakwitz, 2) sub Nr. 118 die Firma: F. Dudzinski zu Rakwitz, und als deren Inhaber der Kauf⸗ mann Joseph Dudzinski zu Rakwitz, 3) sub 119 die Firma: Rudolph Herrmann

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zu Rakwitz, und als deren Inhaber der Kauf⸗ mann Rudolph Herrmann zu Rakwitz, 4) sub Nr. 120 die Firma: August Kaliske 8 zu Rakwitz, und als deren Inhaber der Kauf⸗ mann August Kaliske zu Rakwitz, zufolge Verfügung vom 5. März 1875 eingetragen worden. Wollstein, den 5. März 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Wiesbaden. Heute ist in das Gesellschafts⸗ register für das Amt Königstein folgender Eintrag gemacht worden: Col. 1. Nr. 10. 2. Firma: Gebr. Dr. Dr. Pirath. 3. Sitz: Oberursel. 4. Rechtsverhältnisse: Die Gesellschafter sind: 1) Dr. Eduard Pirath von Oberursel, 2) Dr. Emil Pirath daselbst. Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1875 begonnen. Wiesbaden, den 10. März 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Konkurse. [1719] Konkurs⸗Eröffnung.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Eduard Traugett Fedor Huhndorff, in Firma: F Huhn⸗ dorff, Spezialgeschäft für Oelfarbendruck, Werder⸗ straße 10 12, ist am 12. März 1875, Nachmittags 1. Uhr, der kaufmännische Konkurs im abge⸗ kürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zah⸗ lungseinstellung 8 auf den 1. Januar 1875. festgesetzt

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Conradi, Neanderstraße Nr. 37 wohn⸗ haft, bestellt. 8

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem

auf den 23. März 1875, Vormittags 11 Uhr, im Stadtgerichtsgebäude, Portal III., 1 Treppe hoch, Zimmer Nr. 12, vor dem Kommissar, Herrn Stadt⸗ richter Wilmanns, anberaumten Termine pünktlich zur bestimmten Stunde zu erscheinen und die Er⸗ klärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder andern Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas ver⸗ schulden, wird aufgegeben, an denselben nichts zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände spätestens

bis zum 19. April 1875 eemseiesrn dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige 8 machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen echte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberech⸗ tigte G“ des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur An⸗ zeige zu machen. 1 Alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche

als Konkursgläubiger machen wollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits

rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver⸗ langten Vorrecht spätestens

bis zum 19. April 1875 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen

am 12. Mai 1875, Vormittags 10 Uhr, im Stadtgerichtsgebäude, Portal III., 1 Treppe hoch, Zimmer Nr. 12, vor dem oben genannten Kom⸗ missar pünktlich zur bestimmten Stunde zu er⸗ cheinen.

Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten⸗ falls mit der Verhandlung über den Akkord ver⸗ fahren werden. .

Zugleich ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist

bis zum 12. Juni 1875 einschließlich

festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb der zwei⸗ ten Frist angemeldeten Forderungen ein Termin auf den 10. Juli 1875, Vormittags 10 Uhr, im Stadtgerichtsgebäude, Portal III., 1 Treppe hoch, Zimmer Nr. 12, vor dem oben genannten Kommissar anberaumt, zu welchem sämmtliche Gläubiger vor⸗ geladen werden, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer saüne⸗ Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Ge⸗ richtsbezirke wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften Be⸗ vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu Sachwaltern vorgeschlagen die Rechtsan⸗ walte Wenzig und Justiz⸗Räthe Wilberg und Wolff.

Berlin, den 12. März 1875.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

[1731]

In dem Konkurse über das Vermögen des Hut⸗ machers Albert Kuklinski zu Schneidemühl ist der Justiz⸗Rath Presso hierselbst zum definitiven Verwalter der Konkursmasse bestellt.

Schneidemühl, deu 11. März 1875.

G Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[172322 Bekanntmachuuugg.

In dem Konkurse über das Vermögen des Hstelier Giese zu Tuchel hat der Gutsverwalter Friedrich Marx zu Zwitz nachträglich eine Forderung von 35 Mark 10 Pf. angemeldet.

Termin zur Prüfung dieser Forderung ist auf den

24. März 1875, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Termins⸗ zimmer Nr. 1 anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kennt⸗ niß gesetzt werden.

Tuchel, den 9. März 1875.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. Der Kommissar des Konkurses.

Bekanntmachung. In dem Konkurse über das Kaufmanns Hermann Freund in Firma: Her⸗

Vermögen des

Fr 8 8

mann Freund zu Breslau, ist zur Verhandlung

g Beschlußfassung über einen Akkord, ein ermin

auf den 15. April 1875, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar Stadtgerichts⸗Rath Engländer im Zimmer Nr. 47 des II. Stocks des Stadt⸗ gerichtsgebäudes anberaumt worden.

Die Betheiligten werden hierven mit dem Be⸗ merken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkurs⸗ gläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Ak⸗ kord berechtigen.

Die Handelsbücher, Bilanze und Inventarium und der vom Verwalter über die Natur und den Charakter des Konkurses erstattete Bericht lie⸗

offen. Breslau, den 6. März 1875. b Königliches Stadtgericht. Der Kommissar des Konkurses. Engländer.

Bekanntmachung.

Konkurs⸗Eröffnung.

Königliches Kreisgericht zu Guhrau. Erste Abtheilung.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Mehl zu Herrnstadt ist der kaufmännische Kon⸗ kurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 9. März 1875 festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Kniebusch in Guhrau bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf den 25. März 1875, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Schulze, im hiesigen Gerichtslokal anberaumten Termine die Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas ver⸗ schulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 10. April 1875

dem Gericht oder dem Verwalter der 8” An⸗ zeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer et⸗ wanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse ab⸗ zulicfern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Guhrau, den 12. März 1875.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung

[1741]

[1727] Bekanntmachung. 3 „Das zufolge Beschlusses vom 5. Januar 1875 über das Vermögen des Kaufmanns Eduard Lauffer von hier eingeleitete Konkurs⸗Verfahren ist nach Einwilligung der Gläubiger wieder einge⸗ stellt worden.

Münsterberg, den 11. März 1875.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.

11728] Ediktalladung.

Nachdem der Kanfmann Johann Friedrich Wessel zu Langwedel, welcher, seiner Angabe nach, in das Handelsregister nicht eingetragen ist, seine Ueberschuldung angezeigt, aber um Ansetzung eines Termins zum Versuche eines Arrangements mit sei⸗ nen Gläubigern gebeten hat, und dann ihm die Disposition über sein Vermögen entzogen, der Ober⸗ gerichts⸗Anwalt Ulex hierselbst zum interimistischen Kurator ernannt ist und die Exekutionen einstweilen fistirt sind, haben die Gläubiger des gedachten Wessel bei Vermeidung des Ausschlusses von der even⸗ tuellen Konkursmasse ihre Forderungen und deren Vorzugsrechte am

Montag, den 10. Mai d. J., Morgens 11 Uhr,

auf dem hiesigen Amtsgerichte anzumelden und ihre Urkunden einzureichen, auch weiter mit dem ꝛc. Wessel und unter einander über die Aktiv⸗ und Pafsiv⸗ masse zu verhandeln, wozu das persönliche Erscheinen und Bleiben der Gläubiger bis zum Ende des Ter⸗ mins erwünscht, sonst aber erforderlich ist, daß Be⸗ vollmächtigte durch Vollmacht legitimirt und genü⸗ gend instrnirt sind. .

Auswäctige können sich durch die hiesigen Ober⸗ gerichts⸗Anwälte Augspurg, Blohm, Ulex oder Justiz⸗ Rath Müller vertreten lassen.

Wird im Termine eine gütliche Vereinbarung er⸗ reicht, so sollen die ausgebliebenen unbevorzugten Gläubiger als derselben zustimmend angenommen werden.

Wird aber eine gütliche Vereinbarung nicht er⸗ reicht, so soll der Konkurs eröffnet werden, und soll alsdann ein definitiver Konkurskurator erwählt und weiter über die zu ergreifenden Maßregeln verhandelt werden. 3 .

Der Präklusivbescheid soll nur an der Gerichts⸗ tafel bekannt gemacht werden.

Verden, den 10. März 1875.

Königliches Amtsgericht. II. Groschupf. 2* 8 IIis- Falliments⸗Anzeige.

Durch Urtheil vom 5. März 1875 hat das Kö⸗ nigliche Handelsgericht zu Cöln den Kaufmann Mathias Israel in Cöln, handelnd daselbst unter der Firma M. Israel jr. fallit erklärt, den Tag der Zahlungs⸗Einstellung vorläufig auf den 1. Mär

dieses Jahres festgesetzt, die Anlegung der Sieges

verfügt, den Herrn Ergänzungs⸗Richter Farina zum Kommissar und den in Cöln wohnenden Advokat⸗ Anwalt Dr. Gorius zum Agenten des Falliments ernannt. 1

Gegenwärtiger Auszug wird in Gemäßheit des Art. 457 des Rheinischen Handelsgesetzbuches hiermit beglaubigt.

Cöln, den 6. März 1875.

Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Weber.

Redacteur: F. Prehm. jition (Kessel). Elsner.

gen im Bureau XII a. zur Einsicht der Betheiligt n

in Deut chen

9

ss⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Montag, den 15. März 1875.

Bas Postblatt erscheint monatlich einmal, in der Regel am 15. des Monats, und kann durch Vermittelung der Zeutschen Reichs-Postanstalten gegen Vorausbezahlung

von 3 Mark jährlich, sowie zum Preise von 25 Pf. R. M. für das Exemplar bezogen werden.

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Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post auf Grund von General-Verfügungen etc.

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Postsendungen. 2

Nachdem durch die Postordnungvom 18. December 1874

die Bestellgebührensätze für das Reichs-Postgebiet ein- heitlich geregelt worden sind, kann beim Verkehr inner- halb des Reichs-Postgebiets:

a. für Postanweisungen, für frankirte Briefe mit Werthangabe bis 1500 und für frankirte Packete ohne Werthangabe nach dem Ortsbestellbezirke

der Bestimmungs-Postanstalt, und

b. für diejenigen frankirten Sendungen nach dem Landbestellbezirke, deren Abtragung den Land- briefträgern bestimmungsmässig obliegt,

die Bestellgebühr gleich mit dem Franco vor- ausbezahlt werden. Wo in einzelnen Ober-Post- directionsbezirken weitergehende Bestellungseinrichtungen bestehen, kann innerhalb dieser Bezirke auch für die hierher gehörigen Sendungen die Vorausbezahlung der verordneten Bestellgebühren stattfinden. Soll die Be- stellgebühr vorausbezahlt werden, so sind die Sendungen auf der Adresse mit der Bezeichnung:

„frei einschliesslich ... Bestellgelda“ zu versehen. Bei Postanweisungen und Post-Packet- adressen ist dieser Vermerk auf den zugehörigen Ab- schnitten zu wiederholen.

8 8 Die Verbindung mit Island wird auch in diesem Jahre durch regelmässige Post- dampfschifffahrten von Dänemark aus unterhalten werden. Die Abfahrt erfolgt von Kopenhagen plan- mässig am 17. April, 28. Mai, 7. Juli, 16. August, 27. September und 8. November, und landen die Schiffe nach zwölf- bis vierzehntägiger Fahrt in Reykjavik auf Island. Die Rückfahrt von Reykjavik erfolgt in 6 bis 9 Tagen nach Ankunft der Schiffe, nämlich am 7. Mai, 17. Juni, 27. Juli, 5. September, 18. Oktober und 29. No- vember. Die ganze Reise von Kopenhagen nach Reyk- javik und zurück, einschliesslich des Aufenthalts von 6 bis 9 Tagen in Island, erfordert danach einen Zeitraum von etwa 5 Wochen. Die Schiffe legen sowohl auf der Hinfahrt als auf der Rückfahrt in Thorshavn (Faröer) an. Auf der Hinfahrt legen die am 17. April, 27. September und 8. November von Kopenhagen abgehenden Dampfer in Lerwick, die anderen in Leith an. Correspondenzverkehr mit Peru.

Zwischen Deutschland und Peru ist am 1. Mär⸗z ein Postvertrag in Kraft getreten. Briefpostsendungen nach Peru müssen bis zum Bestimmungsorte frankirt werden. Das Porto für Briefe beträgt für je 15 Gramm oder einen Theil davon: bei der Beförderung über Ham- burg 1 ℳ, bei der Beförderung über St. Nazaire oder Southampton 1 20 ₰J. Postkarten unter- liegen denselben Portosätzen wie Briefe. Für Druck- sachen und Waarenproben, sowie für Handels- papiere, Correcturbogen und Manuscripte be- trägt das Porto gleichmässig auf den verschie- denen Beförderungswegen für je 50 Gramm oder einen Theil davon 15 ₰. Für Einschreibsendungen wird ausser dem Porto wie für gewöhnliche Sendungen der- selben Art eine Einschreibgebühr von 20 berechnet. Eine weitere Gebühr von 20 kommt zur Erhebung, wenn der Absender die Beschaffung eines Rückscheins verlangt.

Postanweisungsverkehr mit den Niederlanden.

Die Beträge auf Postanweisungen nach den Nieder- landen werden gegenwärtig nach dem Verhältnisse von 1 Gulden Niederländisch gleich 1 77 in die Niederl ändische Währung umgerechnet.

Postanweisungsverkehr mit fremden Ländern.

Die Einzahlung von Geldbeträgen auf Postanweisungen kann erfolgen im Verkehr mit Belgien, Dänemark, Grossbritannien und Irland, Helgoland, Ita- lien, Alexandrien, Tunis, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Oesterreich-Ungarn, Schweden, der Schweiz, der Türkei (Constanti- nopel), den Vereinigten Staaten von Amerika und Süd-Australien.

des Kaiserlichen General-Postamts.

Belgiens bis zum Betrage von 200 Franken zulässig. Der Absender hat den einzuzahlenden Betrag auf der Postanweisung in Belgischer Währung anzugeben. Der Abschnitt darf nur zur Angabe des Geldbetrages, sowie des Namens und Wohnorts des Absenders benutzt werden.

Die Gebühr beträgt:

a. für Summen bis 100 Franken. b. für Summen über 100 Franken bis 2VO0o0o8“ Dänemark.

Postanweisungen sind nach sämmtlichen Orten Däne- marks bis zum Betrage von 150 zulässig. Der Ab- sender hat den einzuzahlenden Betrag auf der Post- anweisung in der Markwährung anzugeben.

Die Gebühr beträgt:

a. für Postanweisungen aus Schleswig-Holstein, Lübeck, Travemünde und Hamburg für 75 6 20 für Summen über 75 bis 150 40 b. für Postanweisungen aus dem übrigen Reichs-Postgebiete ohne Unterschiecdc 44“ Grossbritannien und Irland.

Postanweisungen sind nach sämmtlichen Orten Gross- britanniens und Irlands bis zum Betrage von 210 zulässig. Der Absender hat den einzuzahlenden Betrag auf der Postanweisung in Englischer Währung an- zugeben. Das Postanweisungsformular muss ausser dem Namen des Adressaten und der genauen Bezeichnung desselben mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Adressaten (bz. die Bezeichnung der Firma desselben), sowie auf dem Abschnitt den Namen und mindestens den Anfangsbuch- staben eines Vornamens des Absenders (bz. die Bezeichnung der Firma des Absenders) und die genaue Adresse desselben enthalten. Sonstige Mittheilungen auf der Anweisung oder auf dem Abschnitt sind nicht statthaft.

Die Gebühr beträgt:

a. für Summen bis 75 ℳ.

b. für Summen über 75 bis 150 1

c. für Summen über 150 bis 210 2 Helgoland.

Postanweisungen nach Helgoland sind unter den- selben Bedingungen, wie Postanweisungen innerhalb des Deutschen Reichs-Postgebiets zulässig.

Postanweisungen sind nach sämmtlichen Orten Ita- liens, sowie nach Alexandrien und Tunis bis zum Be- trage von 200 Franken zulässig. Der Absender hat den einzuzahlenden Betrag auf der Postanweisung in Ita- lienischer Währung anzugeben. Der Abschnitt darf nur zur Angabe des Geldbetrages, sowie des Namens und Wohnorts des Absenders benutzt werden.

Die Gebühr beträgt:

a. für Summen bis 100 Franken. . 40 b. für Summen über 100 bis 200 Franken 80

Luxemburg. Postanweisungen nach Luxemburg sind unter den- selben Bedingungen, wie Postanweisungen innerhalb des Deutschen Reichs-Postgebiets zulässig.

Niederlande.

Postanweisungen sind nach sämmtlichen Orten der Niederlande bis zum Betrage von 87 Gulden 50 Cents Niederländisch zulässig. Der Absender hat den einzu- zahlenden Betrag auf der Postanweisung in Nieder- ländischer Währung anzugeben. Der Abschnitt darf nur zur Angabe des Geldbetrages, sowie des Namens und Wohnorts des Absenders benutzt werden.

Die Gebühr beträgt:

a. für Summen bis 43 Gulden 75 Cents J—112126 b. für Summen über 43 Gulden 75 Cents bis 87 Gulden 50 Cents Niederl.. 80 vW Norwegen.

Postanweisungen sind nach sämmtlichen Orten Nor- wegens bis zum Betrage von 225 zulässig. Der Ab- sender hat den einzuzahlenden Betrag auf der Post- anweisung in der Markwährung anzugeben.

Die Gebühr beträgt:

a. für Summen bis 112 50 ₰4 .B b. für Summen über 112 50 ₰3.

40 80

Oesterreich-Ungarn.

Postanweisungen nach Oesterreich-Ungarn sind bis zum Betrage von 150 zulässig. Der Absender hat den einzuzahlenden Betrag auf der Postanweisung in der Markwährung anzugeben.

Die Gebühr beträgt:

a. für Summen bis 75 . b. für Summen über 75 bis 150 ℳ. Schweden.

Postanweisungen sind nach sämmtlichen Orten Schwedens bis zum Betrage von 80 Kronen Schwedisch zulässig. Der Absender hat den einzuzahlenden Betrag auf der Postanweisung in Schwedischer Währung (Kronen und Oere) anzugeben.

Die Gebühr beträgt ohne Unterschied des Betrages der Postanweisung. . 40

20 40

Schweiz. Postanweisungen sind nach sämmtlichen Orten der Schweiz bis zum Betrage von 187 ½ Franken zulässig. Der Absender hat den einzuzahlenden Betrag auf der Postanweisung in Schweizerischer Währung anzu- geben. Die Gebühr beträgt: a. für Summen bis 93 ¾% Franken . . b. für Summen über 93 ¾% bis 187 ½ ““ 60 Im Grenzverkehr, d. h. zwischen denjenigen Deut- schen und Schweizerischen Postanstalten, welche nicht über 52 ½ Kilometer von einander entfernt liegen, be- trägt die Gebühr: a. für Summen bis 93 ྠFranken . . 20 b. für Summen über 93 ³¾ bis 187 ½ 40

3111“ Türkei (Constantinopel). Postanweisungen sind nur nach Constantinopel und zwar bis zum Betrage von 150 zulässig. Der Ab- sender hat den einzuzahlenden Betrag auf der Post- weisung in Türkischer Goldwährung anzugeben. Die Gebühr beträgt: a. für Summen bis 75 . . . . . 40 b. für Summen über 75 bis 150 ℳ. . 80 Vereinigte Staaten von Amerika. Postanweisungen sind nach sämmtlichen Orten der Vereinigten Staaten von Amerika bis zum Betrage von 50 Dollars Gold (210 ℳ) zulässig. Der Absender hat den einzuzahlenden Betrag auf der Postanweisung in Amerikanischer Goldwährung anzugeben. Der Abschnitt muss den Namen und die Adresse des Ab- senders enthalten. Weitere Angaben auf dem Abschnitt

. . .*

sind nicht zulässig. 1

Die Gebühr beträgt: a. für Summen bis 5 Dollars. 40 über 5 10 Dollars 80.

10 20 60

20 30 40

30 40 20

EE“ 1“ Süd-Australien.

Postanweisungen sind nach folgenden Orten in Süd- Australien bis zum Betrage von 210 zulässig:

Adelaide (C. O.), Angaston, Auburn, Blinman, Border Town, Callington, Clare, Clarendon, East Wellington, Echunga, Farrell's Flat, Freeling, Gambierton, Gawler, Glenelg, Goolwa, Greenock, Gumeracka, Hahndorf, Hamilton, Hamley Bridge, Hindmarsh, Kadina, Kapunda, Kersbrock, Kingston, Kooringa, Langhorne’'s Creek, Lobe- thal, Lyndoch, Macclesfield, Marrabel, Melrose, Milang, Mintaro, Moonta, Morphet Vale, Mount Barker, Mount Pleasant, Mount Torrens, Nairne, Narracoorte, Noarlunga, Norwood, Penola, Port Adelaide, Port Augusta, Port Darwin, Port Elliott, Port Lincoln, Port Mac Donnell, Port Wakefield, Riverton, Robe, Saddleworth, Salisbury, Stockport, Strathalbyn, Talisker, Tanunda, Templer's, Truro, Two Wells, Victor Harbor, Wallaroo, Watervale, Williamstown, Willunga, Woodchester, Woodside, Yan- kallilla.

Die Beförderung der Postanweisungen erfolgt unter denselben Bedingungen, wie Postanweisungen nach Gross- britannien und Irland.

Die Gebühr beträgt:

10 für je 3 oder einen Theil von 3 ℳ, mindestens aber 1

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