; die gewöhnlichen politischen Ver⸗ Der italienische Gesandte Nigra gab am 14. d. M. — W nur das Attentat auf das Leben zur Feier des Geburtstags des Königs Victor eines Fürsten oder eines Mitgliedes einer Fürstlichen Familie Smanuel ein Diner, welchem der Marschall und die Mar⸗ wird dort mit aufgezählt; wenn politische Vergehen mit anderen schallin Mac Mahon, der Minister des Aeußern und die Spitzen Verbrechen gepaart seien, welche Grund zur Auslieferung geben, des diplomatischen Corps beiwohnten. dann dürfe die politische Art kein Hinderniß sein; seien politische Versailles, 16. März. (W. T. B.) Nationalver⸗ Vergehen nicht mit anderen Verbrechen, die zu den Auslieferungs⸗ sammlung. Der Herzog von Audiffret⸗Pasquier sprach dem fällen gehören, verbunden, dann verhindere der Art. 2 die Aus⸗ Hause seinen Dank für die auf ihn gefallene Wahl zum Prä⸗ lieferung, welcher ausdrücklich die Fälle bezeichne, wegen deren fidenten aus. Der Redner gedachte dabei der großen Vortheile sie alle stattfinden dürfen. Der Justiz⸗Minister und der Minister des parlamentarischen Regierungssystems, welches so viel zu der der auswärtigen Angelegenheiten gaben die bestimmte Erklärung Wohlfahrt und dem Ruhme Frankreichs beigetragen und die
8 8 8 8 8 I1“ I1 8 . 1““
heit ist dem Senate vorgelegt worden. Nach derselben ist der Vertrag, wonach Spanien Behufs Beilegung der noch obwal⸗ tenden Differenzen sich zur Zahlung einer Summe von 80,000 Dollars an die Vereinigten Staaten verpflichtet, am 9. d. von den Vertretern der beiderseitigen Regierungen unterzeichnet und unter dem 11. ratifizirt worden. — Gleichzeitig ist die Aner⸗ hanhes des Königs Alfons durch die Vereinigten Staaten erfolgt.
Riode Janeiro, 16. März. (W. T. B.) Der Kaiser hat heute die außerordentliche Sitzung der Kammer eröffnet. In der Thronrede wird der vortrefflichen Beziehungen der Regierung
zum Deut chen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen 65. Berlin, Mittwoch, den 17. März
vern 3 icht davon abhängig sind, ob das Amtegericht 50,000 Seelen Berli ö enhauses bic oder nicht. Estgmmt unter Anderem auf die Persönlichkeit des erlin, 17. Mär⸗ n de
1875.
Neigung, fortwährend mit ihrer Person hinauszutreten in einer Weise, die 2 Zweifel läßt an direkter Verletzung des Gesetzes, auch an einem aktiven Widerstand etwas nachgelassen haben; es ist ja eine
ab, daß nur die in dem Art. 2 des Entwurfs aufgezählten Auslieferung aus politischen
Auslieferungsfälle und keine Gründen in die Traktate mit anderen Mächten würden aufge⸗ nommen werden. zuruͤck, und schließlich wurde der Gesetzentwurf von der Kammer mit Einhelligkeit der Stimmen angenommen.
— 16. März (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat
die Gesetzvorlage, die sich auf die Amortistrung von 10 Millionen mit 47 gegen “ an⸗
der Staatsschuld bezieht, genommen.
Großbritannien und Irland. London, 15. März. Die Königin gab auf Windsor am Sonnabend ein Diner, bei welchem unter andern Gästen die Botschafter Oesterreichs und der Türkei zugegen waren. Am 17. ds. findet unter dem Vor⸗ sitz Ihrer Majestät ein Konseil statt. — In Downing⸗street wurde am Sonnabend eine Kabinetsberathung abgehalten, bei der sämmtliche Minister zugegen waren. — Bezüglich der in Betreff der Appellations⸗Jurisdiktion des Hauses der Lords zu thuenden Schritte wird die Regierung, wie der „Ob⸗ server“ erfährt, erst nach den Osterferien zu einem endgültigen Entschlusse gelangen. — Graf Schuwaloff, der russische Bot⸗ schafter, hat sich am Sonvabend auf einen kurzen Urlaub nach St. Petersburg begeben.
— 16. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses beantwortete Disraeli eine Interpellation von Wait in Betreff der Entschließungen, welche die Regierung An⸗ gesichts des auf die englische Expedition in Birma aus⸗ geführten Angriffs getroffen habe. Der Minister erklärte, der
englische Gesandte in Peking, Mr. Wade, sei angewiesen worden, von der chinesischen Regierung eine strenge Untersuchung des Vorfalls zu verlangen und werde vor weiteren Schritten der — Cochrane kündigte
Bericht des Gesandten abzuwarten sein.
darauf an, er werde am 16. k. M. eine Resolution einbringen,
welche ausspreche, daß in Folge der Brüsseler völkerrecht⸗
lichen Konferenz und ihrer beabsichtigten Fortsetzung in St. Petersburg für England eine Veranlassung gegeben sei, sich von der Pariser Seerechts⸗Deklaration von 1856 loszusagen und dadurch diejenigen seerechtlichen Grundsätze wieder zur Gel⸗ tung zu bringen, welche für die Macht, die Integrität und die Unabhängigkeit Englands von so wesentlicher Bedeutung seien. — Die Comitsberathung über die Bill, betreffend den Stellen⸗ tausch in den Regimentern der Armee wurde zu Ende geführt, die Bill wurde, obschon Gladstone das Verfahren der Regierung sehr lebhaft angriff, unverändert angenommen. — Die „Times“ bestätigt die Mittheilung der „Morning Post“, daß Mr. Charles Lennox Peel, Sohn von Sir Laurence Peel und Privatsekretär des Herzogs von Richmond, an Stelle des verstorbenen Sir Arthur Helps zum Sekretär des Geheimen Raths ernannt werden wird. — Das durch den Tod des Gene⸗ rals Sir Hope Grant erledigte Kommando der im Standlager von Aldershot stationirten Division soll dem Vernehmen nach General⸗Lieutenant Sir Thomas M. Steele erhalten. — Der Prinz von Wales führte am Sonnabend den Vorsitz bei dem in Willis Rooms stattgefundenen 7. dreijährlichen Fest⸗ essen der Freunde und Gönner des von der Herzogin von Cam⸗ bridge gestifteten Asyls für Soldatenwittwen. Seine Ansprache zu Gunsten der Anstalt hatte zur Folge, daß an der Festtafel die Summe von 1635 Pfd. Sterl. gezeichnet wurde. Unter den Gästen befanden sich der Herzog von Cambridge, Prinz Christian von Schleswig⸗Holstein, Prinz Eduard von Sachsen⸗Weimar, Fürst Teck, über 100 Generale und Offiziere, sowie der Lordmayor und die Sheriffs von London und Middlesex. Im Laufe einer Toastrede bemerkte der Herzog von Cambridge, daß seine Mutter, die Patronin der Anstalt, sich in sehr leidendem Zustande befinde.
Frankreich. Paris, 16. März. (W. T. B.) In Folge des Antrages Soubeyran betreffend die Konversion der Morgan⸗ Anleihe in eine 5prozentige Rente wird der Finanz⸗Minister, wie die „Agence mittheilt, in kürzester Frist, einen dem An⸗ trage entsprechenden Gesetzentwurf der Nationalversammlung vor⸗ legen und für die Berathung desselben die Dringlichkeit ver⸗ langen. Da in dem mit dem Hause Morgan u. Comp. abge⸗
schlossenen Vertrage über die Anleihe für den Fall einer Kon⸗ version eine Gmonatliche Kündigungsfrist stipulirt ist, wird der Finanz⸗Minister ferner darauf dringen, daß die Vorlage vor dem 1. April d. J. erledigt werde, damit die Konversion zum
5. Oktober d. J. stattfinden kann.
b Wie ein zweites Telegramm meldet, hat der Deputirte Wolowski den Bericht über Kündigung der Anleihe Morgan der Nationalversammlung bereits vorgelegt.
Hr. 's Jakob zog hierauf sein Amendement
Ueberwindung der dem Lande in den letzten Jahren auferlegten Prüfungen erleichtert habe. Es werde stets der gegenwärtigen Nationalversammlung zur Ehre gereichen, daß sie es gewesen, welche dem Lande seine verfassungsmäßigen Freiheiten wieder⸗ gegeben und denselben Achtung verschafft habe. Die Rede wurde von der Linken und den Centren mit lebhaftem Beifall auf genommen. — Die Nationalversammlung wählte darauf Duclere (Linke) zum Vize⸗Präsidenten und begann dann die Diskussion über die an eine Anzahl von Beamten des Kaiserreichs gezahlten Pensionen. Morgen wird sich die Versammlung mit demselben Gegenstande beschäftigen.
— Die Majorität der Kommission, welche zur Prüfung des Antrages Ploeuc bezüglich der Mitgliedschaft von Auslän⸗ dern bei den Verwaltungsräthen der franzöosischen Eisenbahn⸗ gesellschaften niedergesetzt ist, ist der Annahme dieses Antrages entgegen. Die Kommifsion zur Prüfung des Antrages wegen der Ferien der Nationalversammlung hat vorgeschlagen, dieselben für die Zeit vom 20. März bis 1. April festzusetzen.
Spanien. Madrid, 16. März. (W. T. B.) Durch Königliches Dekret sind dem Herzoge von Montpensier die Grade, die derselbe früher in der spanischen Armee inne hatte, sowie die Ehren und Auszeichnungen, die er früher besaß, wie⸗ der verliehen worden.
— Aus carlistischer Quelle stammende Depeschen über Paris, 16. März Abends, versichern, daß die Carlisten die Höhen von San Christoval und den Monte Esquinza mit dem Ba⸗ jonnet genommen haben.
San Sebastian, 16. März. (W. T. B.) Die Kar⸗ listen haben nach hier eingegangenen Meldungen in einer Stärke von 9 Bataillonen einen nächtlichen Angriff auf die Redoute von Zuduagaray gemacht, sind aber nach einem zwei⸗ stündigen Kampfe mit großen Verlusten zurückgeworfen.
Italien. Im ganzen Lande ist am vergangenen Sonntag, den 14. März, die doppelte Geburtstagsfeier des Königs und des Kronprinzen begaugen worden. In Rom hielt Prinz Umberto eine Parade der Garnison und der National⸗ garde ab, welcher die Kronprinzessin und ihr ältester Sohn, der Prinz von Neapel, der deutsche Gesandte und sämmtliche Mili⸗ tärbevollmächtigte beiwohnten. Ungeachtet der ungünstigen Witterung war die Betheiligung der Bevölkerung eine außer⸗ ordentliche. Aehnlich verlief die Feier in den Provinzialstädten. In Mailand und Venedig celebrirten die Erzbischöfe ein Tedeum in den Kathedralkirchen.
Türkei. Konstantinopel, 16. März. (W. T. B.) Die Banque Ottomane hat fernerweit 2 ½ Millionen desjenigen Betrages der letzten türkischen Anleihe übernommen, bezüg⸗ lich dessen ihr das Optionsrecht zugestanden war. Zugleich wer⸗ den von ihr Verhandlungen gepflogen, um eine Prolongation des Zeitpunktes zu erlangen, bis zu welchem ihr wegen der übrigen 5 Millionen das Optionsrecht zusteht.
Belgrad, 17. März. (W. T. B.) Zwei Abgeordnete der Skupschtina haben anläßlich der Revision der Verfassung einen Antrag eingebracht, dem zufolge der Fürst im Vereine mit der Skupschtina den Thronerben bestim⸗
und sechzig
zu den auswärtigen Mächten und der erfolgten definitiven Re⸗ gulirung der Grenze mit Paraguay, sowie der mit dem deutschen Reiche, Frankreich, Italien und Belgien abgeschlossenen Postver⸗ träge gedacht. — Ueber die religiöse Bewegung in einigen Theilen des Landes äußert sich die Thronrede dahin, daß in den vier nördlichen Provinzen des Landes Ruhestörungen vorgekommen seien, indem Banden von Aufrührern, welche durch religiösen Fanatismus aufgeregt und von Vorurtheilen gegen den Gebrauch des neuen metrischen Gewichts⸗ und Maßsystems eingenommen gewesen seien, die Archive der Verwaltungsbehörden und die dort aufbe⸗ wahrten Normalmaße und Gewichte zerstört hätten. Die Ord⸗ nung sei jedoch bald wiederhergestellt und die Bewegung durch den Beistand, welchen die wohlgesinnten Bürger den Behörden geleistet hätten, in kurzer Zeit unterdrückt worden.
Vereinswesen.
Das Hülfs⸗Comité für die durch den Brand der Stadt Meinin⸗ gen Beschädigten veröffentlicht unterm 4. d. ein Dankschreiben, das im Wesentlichen lautet: Das Unglück war schwer, viele Verluste schienen, viele bleiben unersetzlich, und mit ernsten Gefahren drohte der Winter. Ihr treuen Helfer habt die Gefahren abgewendet, sorgtet schnell und überreich für Kleidung und Nahrung, gabt Mittel für Wohnung und Werkzeug, habt viele Thränen getrocknet; an Eurer Hand erhebt sich die Schwesterstadt aus ihren Trümmern, an Eurem echt menschlichen, echt vaterländischen Bruder eiste rafften sich die Unglücklichen zu neuer Hoffnung und Regsamkeit auf. Diesen herr⸗ lichen Geist brachte unsere deutsche Presse thatkräftig und umsichtig mit Selbstverleugnung und bereitwilligen Opfern zum Auedruck, und gebührt ihr der innigste Dank. Euch edlen Helfern Allen danken wir aus vollster Seele; was Ihr gethan, wird unsere Stadt von Geschlecht zu Geschlecht in unauslöschlicher Erinnerung bewahren; sie gelobt Euch Treue um Treue. Ein genauer Geschäfts⸗ und Rechenschaftsbericht über die Gaben, welche auch jetzt noch nicht zu fließen aufgehört, wird durch den Druck verbreitet werden.
Statistische Nachrichten.
Nr. 10 der Statistischen Correspondenz, heraus gegeben von Dr. E. Engel in Berlin, hat folgenden Inhalt: Zur Provinzial⸗, Kreis⸗ und Kommunal⸗Finanzstatistik in Preußen. — Die öffentlichen Volksschulen der Stadt Pest in den Schuljahren 1871,72 und 1872/73. — Die Seefischerei Frankreichs im Jahre 1873. — Die Maßnahmen zur Hebung der Metall⸗ und Maschinen⸗Industrie Rußlands.
— Nach der vorläufigen Feststellung des städtischen statistischen Bureaus betrug in der Woche vom 28. Februar bis 6. März die Zahl der Gestorbenen in Berlin 544, darunter 293 mä liche, 251 weibliche Personen; 150 unter, 394 über ein Jahr. “
Gewerbe und Handel. In der Generalversammlung der Birkenwerder Aktien⸗ Gesellschaft für Baumaterial wurde die Bilanz mit der wrghefgfentigen Dividende genehmigt und der Verwaltung Decharge ertheilt. .— Dem Aufsichtsrath der Bergwerks⸗ Gesellschaft Hibernia und Shamrock wurde Seitens der Direktion der Geschäftsabschluß pro 1874 vorgelegt und die Vertheilung von 7 % Dividende beantragt. Der Aufsichtsrath beschloß, nur 6 % zur Aus⸗
zahlung zu bringen, den Rest 1 Abschreibungen und Reservestellungen
men kann. Falls derselbe, ohne den Nachfolger vorher bestimmt zu haben, stirbt, soll der Nation das Recht zustehen, den Fürsten zu wählen. Jedoch soll die Familie des Fürsten Karageorgie⸗ wich von der Wahl ausgeschlossen bleiben. Für die Berathung des Antrages soll die Dringlichkeit verlangt werden. Rumänien. Bukarest, 17. März. (W. T. B.) In der Deputirtenkammer stand gestern die Budgetvorlage pro 1876 auf der Tagesordnung. Die Spezialbudgets des Ministerrathes, des Justiz⸗Ministeriums, des Ministeriums des Innern und des Finanz⸗Ministeriums wurden genehmigt. Rußland und Polen. St. Peters burg, 16. März. (W. T. B.) Die Mittheilungen, daß die zweite internatio⸗ nale Konferenz über das Kriegsvölkerrecht im Mai d. J. hier zusammentreten werde, werden von gutunterrichteter Seite als unbegründet und jedenfalls als sehr verfrüht bezeichnet. — Das Journal „Rußki mir“ ist wegen eines Artikels über
die Verwaltung in Turkestan auf drei Monate suspendirt worden.
Dänemark. Kopenhagen, 13. März. (H. N.) In der nächsten Montagssitzung des Folkethings gedenkt Graf Holstein⸗Ledreborg einen Gesetzvorschlag über Abänderung des Gesetzes über Wahlen zum Reichstage einzubringen.
Amerika. Washington, 16. März. (W. T. B.) Die
diplomatische Korrespondenz uͤber die Virginius⸗ Angelegen⸗
über den beantragten Umfang hinaus zu verwenden.
—. Es wird telegraphisch aus London gemeldet: Die Passiva des Hauses J. C. im Thurn & Comp., welches gestern fallirt hat, übersteigen der „Daily news“ zufolge 3 Millionen Pfd. Sterl. Die „Times“ schätzt dieselben auf 4 Millionen. Die „Daily news“ er⸗ fährt, daß große Summen aus Blankokrediten beständen und daß ein bedeutend geringerer Betrag als der Bruttobetrag der Passiva sich schließlich herausstellen werde. Wahrscheinlich werden die Passiva sehr reduzirt werden, weil man erwartet, daß eine Million Pfd. Accepte hauptsächlich durch ausländische Häuser in wenigen Tagen
eingelöst werden wird.
Paris, 16. März. (W. T. B.) Die Medioliquidation an der hiesigen Börse hat sich im Allgemeinen sehr glatt und leicht vollzogen. Was die Prolongationssätze anbetrifft, so waren die Reporte bei einigen Kreditgesellschafts⸗Aktien, die seit Anfang des Monats sehr erheblich gestiegen waren, Anfangs sehr beträchtlich; im Laufe des Liqguidationsgeschäfts sind dieselben indeß niedriger gewor⸗ den. Für die übrigen Werthe waren die gezahlten Reports nur mäßige und zwar im mittleren Durchschnitt für Franzosen 1,67, für Lombarden 1,12, für Italiener 0,18; für Crédit mobilier betrug der
Deport 67 Frs. Verkehrs⸗Anstalten. —
In der Generalversammlung der Großen Berliner Pferde⸗Eisenbahn vom 16. d. M. waren 580,000 Thlr. Kapital vertreten. Die Bilanz und der Geschäftsbericht wurden von der Versammlung mit Befriedigung entgegengenommen. Nach den von der Verwaltung abgegebenen Erklärungen wäre die Einführung der Linien der Pferdebahn in das Innere der Stadt schon für dieses Jahr in Aussicht genommen.
Weltausstellung in Philadelphia.
Laut Mittheilung der General⸗Direktion ist die Eröffnung der Weltausstellung in Philadelphia vom 19. April auf den 10. Mai 1876 und deren Schluß vom 19. September auf den 10. Oktober verlegt worden. 1
Indem die unterzeichnete Kommission sich für den Fall, daß dem⸗ zufolge auch andere der in dem Allgemeinen Reglement für aus⸗ ändische Aussteller festgesetzten Termine eine Aenderung erfahren sollten, weitere Mittheilung vorbehält, bemerkt dieselbe, daß sie viel⸗ fachen an sie ergangenen Anträgen entsprechend, Anmeldungen für die Beschickung der Ausstellung noch bis zumm8 8—
1. April d. Js. entgegennehmen wird. 88 G Berlin, den 17. März 1875. 3 ie Reichs⸗Kommission für die Weltausstellung in Philadelphia 1876. 8 Dr. Jacobi.
upferstichsammlung der Königlichen Museen
in Berlin. Beschrieben von J. E. Wessely. Leipzig, Verlag von —9 Vogel. 1875. (Vorgelegt durch die Ed. Quaassche Kunsthandlung in Berlin.) — Während das Studium der meisten Abtheilungen der Berliner Museen durch wissenschaftliche Kataloge unterstützt wird, fehlte es bisher an einem entsprechenden Handbuch für die reichen Sammlungen des Kupferstichkabinets. Die genannte Arbeit von Wessely beabsichtigt, diesem Mangel abzuhelfen, indem sie eine Auswahl von 1954 der hervorragendsten Blätter katalogisirt und durch eine sorgfältige Beschreibung namentlich derfenigen Nummern, die bis jetzt in den vorhandenen Werken überhaupt noch nicht oder aber nur mit mangelhafter Angabe ihrer Abdrucksgattung zu finden waren, zugleich eine Ergänzung der bezüglichen Literatur darbietet.
thümer Tübbecke und Strecklein in Stralau dort gefundene wendische Objekte gestiftet.
deutendsten beschränkt, rechtfertigt der Verfasser selber durch einen Hinweis auf den Reichthum der Berliner Sammlung, die, im Jahre 1835 durch den Ankauf der Naglerschen Kollektion begründet, jetzt bereits circa eine Million Nummern umfaßt. — Durch ihren wissen⸗ schaftlichen Charakter ist die Anlage der ganzen Arbeit bestimmt. Sie wendet sich an den, der in dem ⸗Fache heimisch ist, nicht etwa an denjenigen, der eine Einführung in das Studium der bezüglichen Kunstzweige wünscht. Indem der Verfasser demgemäß von einer Charakteristik der einzelnen Gattungen und Perioden des Kupfer⸗ stichs ꝛc. absieht, geht er nach einem kurzen Rückblick auf die Ge⸗ chichte der Sammlung sofort zu der beschreibenden Aufzählung der einzelnen Blätter über, die er in vier historischen Abtheilungen und innerhalb derselben nach den verschiedenen Schulen anordnet. Bei der durchweg rühmenswerth knapp und präcis gehaltenen Beschreibung ist, soweit dies thunlich war, stets auf die einschlägige Literatur, die Werke von Passavant, Bartsch ꝛc., verwiesen. Ein Register der erwähnten Meister fördert die Brauchbarkeit des Buches, das jedem Freunde des Kupferstichs willkommen sein und der Berliner Samm⸗ lung neue Freunde zuführen wird.
Für das Märkische Museum sind wieder zahlreiche Geschenke eingegangen, von denen hier nur die wichtigsten erwähnt werden können. er als eifriger Sammler be⸗ kannte Rentmeister Wallbaum aus Gusow hat eine interessante Folge
in den letzten Tagen
sich eine hohl klingende Stelle in der Brandmauer von
zeigte. die Entfernung dieser interessanten Reliquie aus der katholischen Vor⸗ zeit Berlins ohne erhebliche Belästigung des jetzigen Miethers nicht auszuführen, blieben, derselbe aber auf alle Fälle bereits Schenkungsurkunde der Stadt Berlin übereignet worden.
abgehalten werden. dem Marktplatze ausgestellt die Aufführung des Tonwerkes „Die großen protestantischen Kirche. der Vereine ꝛc. veranstaltet.
beim Abbruch des Hauses, Jüdenstraße 25, gefundenen merk⸗ würdigen Grundsteine, die Firma Phaland und Dietrich ein auf dem Grundstücke Oranienburgerstraße 13/14 gefundenes Sandsteinrelief und der Banquier Brendel eine Kalksteinplatte mit Patrizierwappen, aufgefunden im Hause Königstraße Nr. 9, ge⸗ schenkt haben. Bei näheren Nachforschungen in letzterem Hause fand ne ho der Straße aus links im Erdgeschoß vor, die nach Entfernung einer ober läch⸗ lichen Uebermauerung einen alten gehauenen Altar mit Kruzifix ꝛc. Nachdem sich der Magistrats⸗Kommissarius überzeugt, daß
ist die Herausnahme des Altars vor der Hand unter⸗
jetzt durch förmliche
—
in Frankenthal soll am 10. April soll die Glocke während zwei Tagen auf werden. Der Haupttheil des Festes ist Glocke“ von Romberg in der Die Häuser werden beflaggt, Festzüge
— Das „Glockenfest“ Dabei
vorgeschichtlicher Fundstücke aus den Kreisen Ost⸗Havelland, Teltow, Lebus und Guben, der Stadtverordnete Dr. Virchow mittelalterliche Gegenstände aus dem Kreise Königsberg i. N., der Direktor Hiltl drei werthvolle, nahe Spandau ausgegrabene Bronzegefäße, die Eigen⸗
Die Sammlung altberlinischer Gedenksteine ist
Berlin:
Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druck W. Elsner.
Drei Beilagen
Daß ein derartiges Unternehmen sich auf eine Auswahl des Be⸗
nicht minder bereichert,
indem Hr. Frieske die vielbesprochenen,
“ 88 “ ““ 8
(einschließlich Börsen⸗Beilage).
am 15. d. M. nahm der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt in der Spezialdiskussion über 8. 1 des Vormundschafts⸗ gesetzes nach dem Herrn v. Goßler das Wort: .
eine Herren! Ich möchte dem Herrn v. Wedell erwidern, daß ich ihn in keiner Weise angegriffen, sondern ausdrücklich erklärt habe, ich wünsche mich mit ihm über einzelne Punkte zu verständigen. Er hatte der Entwurf beruhe auf neuen Prinzipien. Ich habe darauf erwidert, es komme darauf an, was man darunter verstehe. Die Prinzipien seien, abgesehen von dem landrechtlichen Gebiete, keine neuen, ste seien nur für das landrechtliche Gebiet neu. Meine Herren, auf die Frage, sb die Vormundschaftsführung an den Einzel⸗ richter oder das Kollegialgericht zu verweisen sei, will ich nicht ein⸗ gehen, denn sie wird generell gar nicht verhandelt. Nur in gewissen Fällen soll eine kollegiale Behandlung eintreten, darüber hat man sich genügend erklärt. Ich möchte nur zur Charakteristik des Ent⸗ wurfs Folgendes anführen. Meiner Ueberzeugung nach sind die Vor⸗ mundschaften der Regel nach viel besser aufgehoben bei dem Einzel⸗ richter wie bei Kollegien. Die kollegiale Behandlung einer Sache durch Juristen empfiehlt sich, wenn es sich um streitige Rechtssachen handelt, namentlich, wenn es sich um juristische Analyse oder juristische Konstruktionen handelt. 3
fünd Faent Hänh Finessen hat die Vormundschaft nichts zu thun. Der Vormundschaftsrichter möge ein juristisch gebildeter Mann sein, der verständig ist, die Lebensverhältnisse kennt und Wohlwollen hat für die Gerichtseingesessenen. Der Einzelrichter foll ihr Schutz⸗ und Schirmherr sein, die Gerichtseingesessenen sollen an ihn sich wenden als an ihren Vertrauensmann, er soll ihre Verhältnisse kennen, ihre Individualität erkennen und würdigen. Nun muß ich allerdings an⸗ erkennen, daß es Vormundschaften giebt, für welche eine ganz andere Einrichtung sich empfehlen kann, Vormundschaften, welche an sich nicht geeignet sind für einen Einzelrichter, er mag so gut sein, wie er wolle. Das sind Vormundschaften, die einen sehr bedeutenden Um⸗ fang haben, also z. B. wenn ein großer Grundbesitzer stirbt, der weit⸗ läufigen Grundbesitz, gewerbliche Anlagen hinterläßt, oder wenn ein größerer Handel⸗ oder Gewerbtreibender stirbt. Für alle diese Fälle müssen ganz andere Vorkehrungen getroffen werden; Sie finden die⸗ selben in den Vorschriften über den Familienrath; das ist auch der Gedanke des Entwurfs; es sollte für solche außerordentliche Verhält⸗ nisse eine entsprechende Organisation eintreten. Das stimmt mit den Kommissionsanträgen überein; der Gedanke ist in diesen noch er⸗ weitert.
Wie der Entwurf jetzt liegt, kann man sagen, daß derselbe den verschiedensten Verhältnissen Rechnung trägt und somit jedes Beden⸗ ken schwinden muß, Fie kollegiale Berathung der Vormundschafts⸗ achen wegfallen zu lassen. Ich 5* mich noch zu erklären gegen den Antrag, welcher in Nr. 54 unter I. gestellt ist. Mit diesem Antrage kann ich mich nicht einverstanden erklären, muß Ihnen vielmehr aus verschiedenen Grün⸗ den anheim geben, den Antrag nicht anzunehmen. Zuvörderst scheint mir der Antrag fehlerhaft insofern zu sein, als seine Tragweite nicht zu übersehen ist. Wenn man den Bericht liest und den voraufgehen⸗ den Absatz 2, möchte man meinen, daß der Antrag im Zusammen⸗ hange steht mit dem Absatz 2; dann würde er aber zu verbinden sein mit dem Absatz 2 in entsprechender Fassung. So wie der An⸗ trag liegt, bezieht er sich auf Absatz⸗ 1. Was soll denn nun in Be⸗ treff des Absatzes 1 durch den Absatz 3 gewonnen werden?
Es kommt bei den Einzelgerichten, wie diese in den neu erwor⸗ benen Provinzen bestehen, vor, daß bei ihnen mehrere Richter thätig sind und die Thätigkeit der mehreren Richter getheilt ist theils geographisch theils sachlich. Wenn nun bei einem mit mehreren Richtern besetzten Einzelngerichte die Geschäfte etwa so getheilt sind: daß der eine Richter die freiwillige Gerichtsbarkeit, der andere die streitige zu besorgen hat, ist das zulässig oder unzulässig? Ich würde das Erstere annehmen; denn der Absatz 3 trifft den Fall nicht, weil er sagt: der Geschäftsbezirk des Einzelrichters ist örtlich abzu⸗ grenzen. Auch in dem vorgedachten Falle ist der Geschäftsbezirk des Einzelrichters geographisch abgegrenzt. Der Gedanke scheint aber darauf zu führen, daß, wenn mehrere Richter bei einem Gerichte an⸗ gestellt sind und verschiedene Bezirke haben, jeder auch alle Geschäfte, insonderheit die Vormundschaftssachen seines Bezirks haben soll. Wie ist das gemeint? 11 1
Doch die Frage kommt für mich nicht sehr in Betracht. Ich will den Fall einfach nehmen, wie er am nächsten liegt, im Zusam⸗ menhange mit dem Absatz 2. Also bei einem Gerichte sind mehrere Richter mit den Vormundschaftssachen beauftragt, mit diesen speziell beauftragt. Es kommen besonders die Kreisgerichte in Betracht und das Stadtgericht in Frankfurt. Hier soll nun zwischen mehreren Rich⸗ tern die vormundschaftliche Thätigkeit nicht getheilt werden nach Sachen, nach Buchstaben u. s. w., sondern immer geographisch. Ich sehe für diese Vorschrift gar keinen rechten Grund. Sollte aber in einzelnen Fällen ein solcher Grund vorliegen, so frage ich, wie soll es gerechtfertigt werden, dem IJustiz⸗Minister hier Schrauben anzulegen, ihm die freie Bewegung, jedes Ermessen abzu⸗ schneiden? Dafür liegt nicht der mindeste Grund vor. Wenn die Sache überhaupt Bedeutung hätte, so durfte gar keine Ausnahme statuirt werden. Aber diese Ausnahme wird statuirt, wenn nämlich das Kreisgericht mehr wie 50,000 Seelen hat. Dann soll der Justiz⸗ Minister freie Hand haben. Dann frage ich, welchen Unterschied macht es, ob das Gericht 40-⸗, 50⸗ oder 60,000 Seelen hat. Obd so oder anders zu verfahren sei, richtet sich nicht nach der zufälligen Menge von Seelen, sondern nach anderen Verhältnissen.
Es tritt aber noch ein besonderes Bedenken hervor, das mir vollständig durchschlagend zu sein scheint. Es wird angenommen und das als Regel, denn sonst weiß ich nicht, wozu die Vorschrift über⸗ haupt dienen soll, daß bei Kreisgerichten bis zu 50,000 Seelen mehrere Richter für die Vormundschaften zu bestimmen seien. Ich bin dagegen der Meinung, daß zumal nach der neuen Vormundschafts⸗ ordnung ein Richter mit den Vormundschaften eines Bezirkes von 50,000 Seelen beschäftigt, mit sehr mäßiger Beschäftigung versehen ist. Bestände die betreffende Vorschrift, so würde man später sagen können, die Landesvertretung sei davon ausgegangen, daß bei Bezirken mit nicht mehr als 50,000 Seelen mehrere Richter mit den Vormund⸗ schaftssachen zu beauftragen seien. Das könnte zu höchst unangeneh⸗ men Mißverständnissen führen. Dieser letzte praktische und durch⸗ schlagende Grund wird, glaube ich, genügen, Sie zu veranlassen, den Antrag nicht zu acceptiren. G b
Nach dem Grafen v. Rittberg ergriff der Justiz⸗Minister noch einmal das Wort: —
Ich bin über die Tragweite des Antrags durch das, was ich ge⸗ hört habe, nicht aufgeklärter, als früher. Ich entnehme allerdings jetzt, daß die Absicht dahin geht, das dritte Alinea auch Platz greifen zu lassen, gegenüber der Bestimmung des ersten Alinea, also auch für den Fall, wenn es sich um Einzelrichter handelt, auf dem Lande oder in der Stadt. Ich muß nun anerkennen: wenn man Einzelgerichte bildet und von dem Grundsatze ausgeht, daß es zulässig sei, ein sol⸗ ches mit mehreren Richtern zu besetzen, von denen ein Jeder als Ein⸗ zelrichter handelt, es sich empfiehlt, wenn die Geschäftsvertheilung nach geographischen Bezirken erfolgt. In diesem Falle nämlich wesnn man, daß der Einzelrichter mit den Gesammtgeschäften und Verhält⸗
Richters an. Unter den mehreren Einzelrichtern kann der eine — um nich kurz auszudrücken — ein Stockjurist sein, während der andere ein Mann ist, der dem Leben näher steht, ein praktischer Mann ist. Es könnte sich empfehlen, diesem letzteren die vormundschaftlichen Ge⸗ schäfte zu übertragen. Eine solche Organisation der Einzelgerichte besteht nicht allein in Hannover, sondern auch in den Provinzen Hessen, Nassau und Schleswig⸗Holstein. In den letzteren Provinzen wurde diese Organisation, wie der Herr Vorredner bemerkt hat, durch Verordnunzen unter seiner Kontrasignatur eingeführt. In sämmt⸗ lichen Verordnungen ist der Minister nicht beschränkt, vielmehr ist ihm freie Hand gelassen, wie dies auch in Hannover der Fall ist. Es hbeißt in jenen Verordnungen gleichlautend Folgendes: Sind an einem Amtsgerichte mehrere Amtsrichter angestellt, so können die Geschäfte unter ihnen entweder nach Gattungen oder nach abgegrenzten Bezirken vertheilt werden. Es steht die Vertheilung der Geschäfte also in der Hand des Ministers oder der ihm untergebenen Organe. Eine gleiche Befugniß hat der Minister in den alten Provinzen. Ich frage, welche Gründe liegen vor, hier dem Minister diese Befugnisse streitig zu machen? Den Traditionen des Hauses entspricht es nicht, wenn ein solches Bestreben laut wird. Dasselbe ist mir aber schon einmal entgegengetreten; der damalige Antrag wurde jedoch im Hause abgelehnt.
— Zu §. 11 erklärte der Justiz⸗Minister nach dem Herrn Dr. Beseler:
p will formelle Bedenken gegen den Antrag nicht geltend machen; dieselben würden sich schon heben lassen. Ich will mich auch in der Sache selbst nicht gegen den Antrag erklären; es mag zweifelhaft sein, ob der Antrag besser anzunehmen oder abzulehnen ist. Es handelt sich um einen Punkt, welcher das Justiz⸗Ministerium sehr lange be⸗ schäftigt hat. Die Angelegenheit ist aufs Eingehendste geprüft. Wenn ich nicht irre, waren die entsprechenden Vorschriften auch in dem ersten publizirten Entwurf enthalten, später sind sie aus diesem Entwurf entfernt, um im größeren Zusammenhange in einem besonderen Gesetz⸗ entwurf behandelt zu werden. Dieser ist ausführlich motivirt mit Rücksicht auf die historischen Verhältnisse und die Lage der jetzigen Gesetzgebung Preußens, in dem übrigen Deutschland und in anderen Staaten. Schließlich aber haben wir die Kühnheit nicht gehabt, den
u thun. .
ers⸗ S bei der Frage wohl weniger auf den alten Unterschied zwischen germanischen und römischen Prinzipien an, als auf die sitt⸗ liche und rechtliche Anschauung des Volkes. Es scheint mir hier eine Frage vorzuliegen, zu deren Beurtheilung die Landesvertretungen ganz vorzugsweise berufen sein dürften und diese der festen Meinung sind, daß wir den Schritt thun sollen, welcher in dem Antrage enthalten ist, so glaube ich nicht, daß die Königliche Regierung erhebliche Be⸗ denken erheben würde.
— Auf eine Replik des Herrn Dr. Beseler entgegnete der Justiz⸗Minister: 1b 8 Düine 1 Ich will auf die Sache nicht weiter eingehen, muß mich jedoch erklären über das Verhältniß, in welchem ich zur Frage stehe. Herr Geheime Rath Beseler täuscht sich, wenn er an⸗ nimmt, daß der Herr Regierungskommissar etwas Anderes gesagt habe, als was, meine, des Ministers Meinung ist. Der Regierungskom⸗ missar vertritt die Regierungsvorlage. Das ist seine Sache. Ich stimme für die Regierungsvorlage, demgemäß gegen den Antrag; denn ich habe auch jetzt nicht den Muth, mich zu dem Antrage zu be⸗ kennen. Ich scheue mich nicht, über die Sache mich dahin heßern. Die Entwickelung des Gesetzentwurfes ergiebt, daß ich mich früher für die Idee, die Herr Beseler verfolgt, interessirt habe. Im Laufe der Zeit habe ich mich jedoch davon überzeugt, daß dieselbe eine sehr gefährliche ist. Ich scheue mich nicht, in der Gesetzsebung kühne Schritte zu thun; dieser Schritt wollte mir jedoch zu kͤhn erscheinen, deshalb kann ich mich noch nicht zu dem Antrage be⸗ kennen. Dem widerspricht nicht, wenn ich gesagt habe: follte die Landesvertretung der Ansicht beipflichten, so glaube ich nicht, daß die Regierung Grund haben werde, derselben entgegenzutreten. Ich habe bemerklich gemacht, daß ich die Landesvertretung vorzugsweise für be⸗ rufen erachte, über derartige Fragen zu urtheilen. Vielleicht wird Herr Graf von Brühl jetzt sagen, daß ich ein sehr liberaler Mann sei. Die Verhältnisse liegen verschieden. Ich habe nie gesagt, daß die Landesvertretung nicht vorzugsweise berufen sei, de lege condenda zu urtheilen. Nur über die faktische Voraussetzung des Bedürfnisses für das neue Gesetz glaubte ich die Gerichte des Landes als besonders
ufen bezeichnen zu sollen. Se 8 3
öis ach 8 was ich gesagt habe, wird, wie ich glaube, nicht weiter behauptet werden können, daß irgend welche Differenz zwischen dem Regierungskommissar und mir, als Justiz⸗Minister, obwaltet.
— In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten, in der Generaldiskussion über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Einstellung der Leistungen aus Staats⸗ mitteln für die römisch⸗katholischen Bisthümer und Geistlichen, nahm der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten Dr. Falk nach dem Abg. Reichensperger das Wort:
Der vorliegende Gesetzentwurf, meine Herren, spricht aus, daß der katholische Klerus Mittel von Seiten des Staates so lange nicht mehr erhalten soll, als bis er die Gesetze des Staate anerkenne, und ferner, daß der Staat zur Geltend⸗ machung seiner Ansprüche ihm seinen starken Arm nicht leihe, es sei denn, daß die eben von mir angedeutete Voraussetzung eingetreten sei. Der Grund des vorgeschlagenen Gesetzentwurfes liegt in dem Wider⸗ stande, in dem Ungehorsam, den der Klerus dem Staate, seinen Ge⸗ setzen gegenüber leistet. Der Hr. Abg. Reichensperger hat uns freilich in diesem Augenblick ausgeführt, daß ein solcher Ungehorsam gar nicht vorliege, daß vielmehr Bischöfe und Klerus ganz und gar nach den Gesetzen des Staates handelten, indem er uns einen Paragraphen des Landrechts, wie er selbst heute anerkannt hat, des wiederholten, vor⸗ trug, indem er ferner ausführte, nach einem anderen Paragraphen, es könne Jeder nach seiner Religion thun, wie er wolle, nämlich nach demjenigen, was ihm Religion dünke oder scheine, — und dem gegen⸗ über findet der Herr Abgeordnete in dem Landrecht die Vorschrift,
jede Kirchengesellschaft ist verpflichtet, ihren Mitgliedern — Gehor⸗ am gegen die Gesetze — einzuflößen“; dem gegenüber findet der Herr Abgeordnete die Bestimmung „alle Oberen der Geistlichkeit sind dem Staate zu vorzüglicher Treue und Gehorsam verpflichtet“; und dann steht im Artikel 12 der Verfassungsurkunde, daß die Religionsfreiheit den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten — und ich meine doch, dazu gehört auch die Pflicht, die Gesetze zu befolgen — keinen Abbruch thun darf. Dem gegenüber liegen nun Gesetze vor desselben Gesetzgebers, und das ist doch der Staat, der bestimmte Anforderungen stellt an die Bischöfe und an die Geistlichkeit. Und doch kommt der Herr Abgeordnete zu jener Schlußfolgerung! — Ja, meine Herren, wenn ich wollte diese logischen Sprünge machen, so fürchte ich, meine Logik bräche dabei den Hals. Meine Herren! Das ist der Eindruck, den ich in dieser Beziehung von den Ausführungen des Hrn. Abg. Reichensperger habe. Es ist wirklich doch ein seltsames ÜUnterfangen, mit derartigen interessanten — Wendungen, will ich es mal nennen — gewissermaßen aus der Welt hinaus zu deduziren, was alle Tage draußen geschieht und wovon alle Tage, wenigstens in
Wahrnehmung, daß lange nicht mehr so viel widergesetzliche Anstel⸗ P21be als früher; aber, meine Herren, Sie doch ja nicht, daß daraus für Jemand auf meinem Standpunkt sich auch nur mit der leisesten Annäherung, der Schluß ergeben könnte, daß ein Nachlassen des Widerstandes vorhanden ist. 1 Meine Herren! Es handelt sich nur um eine andere Taktik. 1 Ehe jene Gesetze vom Mai v. J. erlassen wurden, namentlich jenes Gesetz wegen Deklarirung gewisser Bestimmungen früherer Gesetze, da traten — angeblich aus eigenem Antriebe — die niederen Geist⸗ lichen in den Vordergrund und nahmen ihren Herren Oberen die Un⸗ bequemlichkeit der Verantwortung ab. Diese Art der Taktik ist auch sonst zum Vorschein gekommen. In Wahrheit hat sich an dem Zu stand nichts geändert. Ich mag eher sagen, daß eine größere Zahl von einzelnen Geistlichen die Leiden des Strafgesetzes und anderer Gesetze auf sich genommen haben, als es früher geschah, als die Bischöfe selbst überall eintraten. Dieses Moment aber ist ein solches, welches ausdrückt, daß der zu bekämpfende Widerstand in Rich⸗ tungen, die auch neses Gesetz im Auge hat, vielleicht stärker geworden ist als früher. Es ist auch die Agitation in die Masse hinein keines⸗ wegs überall eine schwächere geworden, wenn sie auch vielleicht nicht überall mit großem Erfolg gekrönt war, wenigstens nicht mit dem Erfolg, den man wollte. Aber, meine Herren, Vorgänge, wie wir sie in Trier gesehen haben, Vorgänge, wie sie sich knüpfen an die Art der Thätig⸗ keit der zurückkehrenden ausgewiesenen Geistlichen und dergleichen zeigten doch, daß man in der That sich mit Argumentationen, wie sie von mir vorhin zurückgewiesen wurden, wirklich nicht abgeben darf. Es ist auch ein weiteres Moment vorhanden — und freilich bin ich hier wieder im schneidendsten Widerspruch mit dem Herrn Reichensperger, der uns — doch auch wieder in recht seltsamer Uebertreibung — eben erzählt hat, die Katholiken in Preugen besäßen nur noch die Freiheit, zu denken, zu glauben, und die Freiheit, jede Unbill zu tragen. ört! hört! im Centrum. 4 28 Uhachn⸗ Herren! Ich Alaibe bei der wiederholt ausgesprochenen Behauptung: es ist eine Unwahrheit, und wie ich früher schon einmal sagte, von manchen Stellen her geradehin eine Lüge, daß die preu⸗ ßischen Gesetze.... (Große Unruhe im Centrum. Rufe: Zur Ord⸗ nung!) (ich habe ja gesagt, von manchen Stellen“, nicht von Ihnen gesprochen; vor Jahr und Tag habe ich dieselben Worte gebraucht, die ich in diesem Augenblicke aussprach, und der Herr Präsident hatte, soviel ich mich erinnere, dieselbe Auffassung, wie er sie heute hat,) diese Wiederholung des Wortes: es handelt sich bei den preußischen Gesetzen um die Verfolgung der Kirche, um die Vernichtung des Glaubens, denn, meine Herren, es läßt sich nicht oft genug wieder⸗ sagen: wir haben in unserm Nachbarstaat Oesterreich dieselben Gesetze und zum Theil viel ernstere, (Nein! im Centrum.) und zwar auch als Staatsgesetze, einseitig beschlossen, nicht in Ver⸗ einbarung mit der römischen Kurie, — und doch kann diesen Gesetzen jenseits der schlesischen Grenze ein preußischer Bischof gehorsamen. Und doch erlaubte der Papst vor nicht all zu langer Zeit einem der auflehnendsten Bischöfe, dem Bischof Rüdiger von Linz, dem Gesetz Gehorsam zu leisten. Nun, meine Herren, es mag ja mit jener, ich wiederhole es, wunderbaren Logik vorüber sein, die Behauptung aus⸗ zusprechen, in Preußen ist es Verfolgung der Kirche, in Oesterreich ist dasselbe aber keine Verfolgung der Kirche; aber für eine so ge⸗ wöhnliche Logik wie die meine, bleibt es eben unbegreiflich. Meine Herren! Die Motive nehmen Bezug auf die Enzyklika, die mit den Worten „quod nunquam“ anfängt. Es ist in öffent⸗ lichen Blättern mit vollem Recht hervorgehoben worden, daß das Er⸗ gehen dieser Enzyklika einen entscheidenden Einfluß auf die gegen⸗ wärtige Vorlage nicht gehabt habe, daß die Staatsregierung viel⸗ mehr durch den sonstigen Zustand im Lande, wie ich ihn angedeutet habe, sich vollkommen berechtigt geglaubt haben würde, Ihnen diese Vorlage zu machen, auch wenn die Enzyklika nicht erlassen wäre. Aber, “ gezeitigt hat die Encyklika diese Vorlage, ich glaube, meine Herren, ste mußte diese Vorlage esses Die Staatsregierung hat nicht, wie neulich der Hr. Abg. v. Schorlemer⸗Alst sagte, große Furcht vor der Encyklika bekommen oder durch dieselbe, aber sie hat sie sehr ernst genommen und wird sie des Weiteren so nehmen. 1 Meine Herren! vergegenwärtigen Sie sich doch einmal das eigen⸗ thümliche procedere, welches mit Mittheilung dieser Encyklika vor⸗ genommen ist. Der Hr. Schorlemer⸗Alst wahrte sich neulich dagegen, daß alle möglichen Preßäußerungen seiner Fraktion zur Last gelegt würden, indem er ja wohl ausdrückte, daß auf solche Stimmen nicht immer zu viel gegeben werden dürfe. In diesem Falle befindet sich die Staatsregierung aber einer Erfahrung gegenüber, die sie nöthigt, diese Preßstimmen ganz genau ins Auge zu fassen; denn, meine Herren, es ist allein die Presse gewesen, welche diese Eneyklika publi⸗ zirt hat, und bei einer Unersuchung, die über die Art, wie das erste Blatt, das die Encyklika veröffentlichte, in deren Besitz ge⸗ langt sei, gepflogen wurde, ist festgestellt: daß die Redaktion des „Westfälischen Merkur“ unter dem Poststempel „Rom den lateinischen Abdruck dieser Encyklika, versehen mit dem päpstlichen Siegel, erhalten hat. Demnächst ist dann der deutsche Abdruck in dem „Merkur“ und, so viel ich weiß, in überein⸗ stimmender Weise in dem Hauptorgan der vor mir sitzenden Herren, der hiesigen „Germania“, ebenfalls verkündet worden. Nun, meine Herren, nehmen Sie dazu die scharfe Weise, in welcher der deutsche Text uͤberall lautet, wo nicht von einem „in soweit“⸗, sondern von einem „da“ die Rede ist, wo von „ungültigen Gesetzen 4 die Rede ist, wo von dem verletzenden, hetzenden Worte „Sklave“ in der deutschen Uebersetzung die Rede ist. Dieselbe Presse, die allein berufen wird, dieses Skriptum aus Rom zu veröffentlichen, versieht es in derartiger Weise mit Uebersetzung und versieht es mit jenem neulich hier schon zum Theil angedeuteten Kommentar. Nun, meine Herren, da liegt die Sache in der That so, daß die meg. die gewollte Publikation in der Form finden muß, welche angewende worden ist, nämlich in der Presse und allein in der Presse; es ist eben eine moderne Weise, wie man derartige Skripturen aus Rom gegenwärtig der katholischen Christenheit zur Kenntniß bringt. Dem egenüber soll nun die Staatsregierung nicht ernstes Gewicht auf die Worte legen, mittelst deren, und unter deren Begleitung derartige Schriftstuͤcke verkündet werden? Meine Herren, der Erfolg, den die Encyklika etwa haben konnte auf die Gemüther im Lande, der ist vollständig damit erzeugt worden, und erzielt, wie es nur geschehen konnte, den kann die Staatsregierung nicht ändern; — aber hinterher soll sie sich beruhigen und meinen, es habe nichts zu bedeuten mit diesem Erfolg? sie soll sich beruhigen mit Interpreta⸗ tionen über ut pote quae und über leges irritas? — Ja, meine Herren, können Sie wirklich der Staatsregierung so etwas zutrauen? Was wäre das wohl für eine Staatsregierung, die erst den Schaden im Lande entstehen ließe und sich hinterher mit dialektischer oder philologischer Auseinandersetzung ihr Gewissen beruhigen wollte? Wer wird denn draußen diese philologischen Auseinandersetzungen und ähnliche Dinge verstehen? Die deutschen Worte, die in der Ueber⸗ setzung stehen, und den Kommentar der Presse hat jeglicher Mann verstanden, der ist hinausgetragen in jedes Haus im Lande; aber hier diese akademischen Erörterungen, — ich denke, meine Herren, die sind wahrhaftig ohne allen und jeden Eindruck geblieben. Aber die Staatsreglerung, der in vollem Ernst zugemuthet werden könnte, sich damit zu beruhigen, die müßte wirklich nahe sein an der Grenze der Abdankung. Meine Herren, die Staatsregierung hat die Encyklika
der letzten Woche, dieser Saal hier wiederhallte. Es mag ja bei
f bet den Gerichtseingesessenen bekannt wird und diese nses, ber Kererfhnde Seichte⸗ at doch seine Ausnahmen, welche
einzelnen der obersten Häupter des in Rede stehenden Klerus die
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ernst genommen, und sie mußte sie ernst nehmen, denn in jenen deu