lischen Landeskirche ein vierprozentiges, in 10 Jahreszielen rück⸗ zahlbares Darlehen von 200,000 ℳ behufs Aufbesserung der Gehalte der Geistlichen und Aufbringung der Synodalkosten zu gewähren, wurde zustimmend erledigt. Die nächste Sitzung findet morgen Vormittag 9 Uhr statt und wird in derselben u. A. die Rekommunikation, betreffend die Kirchengesetze, fowie die Theater⸗ vorlage zur Berathung gelangen.
— Der Bericht des ersten Ausschusses der Zweiten Kammer über die weitere Vorlage Großh. Gesammt⸗Ministeriums, den Wiederaufbau des abgebrannten Hoftheaters, sowie die Erbauung eines Dekorations⸗Magazins und einer Dienstwohnung ür den Hoftheater⸗Maschinenmeister betreffend, erstattet von dem
bg. Möllinger, stellt, sich mit der Vorlage einverstanden er⸗ klärend, Namens des Ausschusses, folgenden Antrag: die Kam⸗ mer wolle beschließen: 1) für den Wiederaufbau des Hoftheaters, soweit die Kosten durch die Brandentschädigung nicht gedeckt sind, einen Betrag von 691,200 ℳ aus Staatsmitteln zu be⸗ willigen, und 2) ihre Zustimmung dazu zu geben, daß aus dem Fond zur Ergänzung des Großherzoglichen Familienvermögens zu dem gleichen Zweck 172,800 ℳ und zum Bau eines Deko⸗ rations⸗Magazins und einer Dienstwohnung für den Maschinen⸗ meister ein Betrag von 160,878 ℳ entnommen werden dürfen.
— 24. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer wurde mit allen gegen 3 Stimmen beschlossen, einen Zuschuß von 691,200 ℳ aus Staatsmitteln für den Wiederauf bau des Hoftheaters zu bewilligen.
Anhalt. Dessau, 21. März. Ihre Hoheit die Prin⸗ zessin Luise hat sich in Begleitung ihres ältesten Bruders, des Grafen Franz v. Reina, gestern zur Konfirmation des Prinzen und der Prinzessin von Leutenberg nach Rudolstadt be⸗ geben. Se. Hoheit der Prinz Eduard ist zu einem Aufenthalt während der Osterferien gestern von Ballenstädt hier eingetroffen. Se. Hoheit der Herzog mit der Herzogin, den beiden ältesten und der Prinzessin Elisabeth wird morgen hierher zurück⸗ ehren.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 20. März. Am gestrigen Morgen fand unter großer Theil⸗ nahme aus allen Berufskreisen das Begräbniß des am 16. d. M. verstorbenen Wirklichen Geheimen Rathes a. D. Friedrich Chop statt. Derselbe wurde am 17. März 1848 zum Wirk⸗ lichen Geheimen Rath ernannt, aus welcher Stellung er am 4. Januar 1852 in Folge einer Abstimmung des Landtages
zurücktrat.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 22. März. Das Herren⸗ haus erledigte die Tagesordnung unverändert. Bei dem Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Organisirung der Eichbehörden, plädirte der Bürgermeister Felder für die Belassung des städtischen Eich⸗ amtes in Wien und beklagt das Bestreben des Fiskus, alle An⸗ stalten, die aktiv sind, in eigene Regie zu übernehmen, während Institutionen, die einen Zuschuß erfordern, den Gemeinden be⸗ lassen werden. Minister Chlumecky hob hervor, man könne für Wien keine Ausnahme machen. Der Nutzen des Eichamtes komme dem ganzen Reiche zugute. Der Minister⸗Präsident Fürst Auersperg betont gleichzeitig, man könne für Wien keine Ausnahme machen. Man wolle immer und überall die Regierung für Alles verant⸗ wortlich machen. Wenn sich Niemand in den Gemeinderath wählen lassen wolle, wie Felder behaupte, dürfte dies seinen Grund in der Skandalsucht der Presse finden, welche die öffent⸗ lichen Namen in den Schlamm zu ziehen bemüht ist. Der Finanz⸗Minister glaubte bei der Durchführung der Steuerreform werde die Herstellung der richtigen Vertheilung der Lasten zwischen Staat und Gemeinde möglich sein.
— In Graz starb am 20. d. M. der neuangestellte
Kaiserlich Königliche Feldmarschall⸗Lieutenant Ignaz Freiherr v. Arbter. — 23. März. (W. T. B.) Der Berner Weltpost⸗ vertrag ist von beiden Häusern des Reichsraths und des un⸗ garischen Reichstages genehmigt und die Ratifikation durch Se. Majestät den Kaiser in den nächsten Tagen zu erwarten.
Prag, 23. März. Das heute über das Befinden des Kaisers Ferdinand ausgegebene Bulletin lautet: 1 Fiebe hn selten, Auswurf leicht, Schlaf und Appetit gut, ren
ieber.
Prag, den 23. März 1875. 1
Dr. Ehmig. Dr. Gaßner.
Pest, 22. März. Im Oberhause wurden die Wahl⸗ novelle und der Berner Postvertrag unverändert votirt und so⸗ dann die Sitzung bis 7. April vertagt.
Das Abgeordnetenhaus nahm Nuntien entgegen und werden die meritorischen Verhandlungen am 1. April wieder aufgenommen.
Agram, 22. März. Das heutige Amtsblatt bringt die Ernennung der Vizegespäne für sämmtliche Vizegespan⸗ schaften in Croatien und Slavonien.
Niederlande. Haag, 20. März. Die Zweite Kam⸗ mer berieth an den beiden letzten Tagen über die Vorlage, be⸗ treffend Feststellung des Budgets der Ausgaben für die (auf eine Reihe von Jahren sich vertheilende) Ausführung des Festungs⸗ systems. Bezüglich mehrerer Bestimmungen wurden von einer aus verschiedenen Parteibestandtheilen ziemlich bunt zusammen⸗ gesetzten Majorität Beschlüsse im Widerspruche mit den von dem Kriegs⸗Minister Weitzel vertheidigten Ansichten gefaßt. Die übrigen Theile des Entwurfs wurden ge⸗ nehmigt. Der Minister⸗Präfident Heemskerk griff nachdrücklich zur Vertheidigung Weitzels in die Debatte ein; er trat ent⸗ schieden gegen die Meinung auf, als werde die Regierung nicht mit Eifer die Vertheidigungs⸗Interessen des Landes fördern und wies dabei auf den von ihr nun eingebrachten Entwurf über die nationale Miliz hin; wiederholt, aber vergeblich drang er auf Ablehnung der von dem Kriegs⸗Minister bekämpften Vor⸗ schläge, da aus deren Annahme dem Kabinet große Schwierig⸗ keiten erwachsen und die Regierung in große Verlegenheit werde gebracht werden. Hr. Heemskerk schien damit gewissermaßen die Kabinetsfrage zu stellen. Es wird aber, dem Vernehmen nach, nur Hr. Weitzel das Portefeuille niederlegen.
— 23. März. (W. T. B.) Eine hier eingegangene amt⸗ liche Depesche aus Batavia meldet, daß der neuernannte Ge⸗ neralgouverneur von Niederländisch⸗Ostindien, van Lansberghe, gestern in Padang eingetroffen ist.
Großbritannien und Irland. London, 23. März. (W. T. B.) Auf eine Interpellation von Moore erklärte der Unter⸗Staatssekretär des Aeußern, Bourke, in der heutigen Sitzung des Unterhauses, die Regierung hege nicht die Absicht, den bisherigen Gesandten in Madrid, Layard, der seine Obliegenheiten zu ihrer vollen Zufriedenheit erfüllt habe, von seinem Posten abzuberufen. Ebensowenig liege es in der Intention der Regierung, den Obersten Conolly mit einer Mission an den Nordküsten Spaniens zu betrauen, um die Operationen der Carlisten zu überwachen. Auf eine betreffende Anfrage von Ashley erwiderte Bourke, daß der Gedanke, eine Konferenz zur Prüfung der Frage zusammen zu berufen, in wie weit die Regie⸗ rungen der Donaufürstenthümer zur selbständigen Abschließung von Verträgen ohne Zustimmung der Pforte be⸗ fugt seien, der Regierung allerdings an die Hand gegeben, aber niemals ernstlich von ihr ins Auge gefaßt sei. Eine weitere Interpellation von Mac Arthur über die Verhandlungen mit Frankreich in Betreff der Fischereiberechtigung an den Küsten von Neufundland, wurde vom Unter⸗Staatssekretär der Kolonien, Lowther, dahin beantwortet, daß die Unterhandlungen über diese Angelegenheit noch immer im Gange seien, daß die Regierung aber die Vorlegung der betreffenden Korrespondenz zur Zeit nicht für opportun halte. Die Gesetzvorlage, betreffend die Modifizirung der Ausnahmegesetze für Irland, wurde in zweiter Lesung mit 264 gegen 69 Stimmen angenom⸗ men. Der Deputirte O'Clery kündigte an, daß er nach Ab⸗ lauf der Osterferien eine Interpellation, betreffend die Anerken⸗ nung der Carlisten als kriegführende Macht, einbringeu werde. Das Haus vertagte sich hierauf bis zum 5. k. Mts.
— Der Prinz von Wales ist nach Paris abgereist.
Frankreich. Paris, 23. März. Das „Bulletin officiel de la Marine“ schreiht: „In Folge der von dem Contre⸗Admiral Ribourt als bevollmächtigtem Kommissär der Regierung in Neu⸗Cale⸗ donien geführten Untersuchung und auf den motivirten Bericht des Marine⸗Ministers hat der Präsident der Republik unter dem 22. Fe⸗ bruar 1875 verfügt, daß der Schiffskapitän Gaultier de la Richerie, der schon nach Frankreich abberufen worden ist, als seiner Funktionen eines Gouverneurs von Neu⸗Caledo⸗ nien entsetzt, des Oberbefehls der Schiffsstation enthoben an⸗ zusehen sei und daß ihm ein scharfer Tadel ertheilt werde.
Spauien. Aus Bayonne, 23. März, meldet „W. T. B.“: Der Prätendent Don Carlos hat ein Dekret erlassen und in dem⸗ selben den General Cabrera aller seiner Würden und Chren verlustig erklärt. Zugleich wird anbefohlen, denselben, sobald er in die Hände der Carlisten fällt, sofort vor ein Kriegsgericht zu stellen.
Türkei. Konstantinopel, 23. März. (W. T. B.) Der bekannte Konflikt zwischen dem Großvezir und dem öster⸗ reichischen Botschafter, Grafen Zichy, wird jetzt als vollkommen ausgeglichen angesehen. Seit der letzten Audienz des Bot⸗ schafters beim Sultan, in welcher ersterer vollständige Genug⸗ thuung erhielt, hat auch zwischen dem Großvezir und dem Grafen
3 S
Zichy persönlich eine Auseinandersetzung stattgefunden, in Folge deren beide zu einer prinzipiellen Verständigung gelangten. Die Verhandlungen über die Eisenbahnfrage nehmen ihren Fortgang.
Belgrad, 23. März. (W. T. B.) Der deutsche Gene⸗ ral⸗Konsul Rosen ist heute vom Fürsten Milan in Privataudienz empfangen worden. Der Empfang hatte den herzlichsten Charakter.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 23. März. (W. T. B.) Der „Posttidning“ zufolge wäre die Reise des Königs nach Berlin vorläufig für Ende Mai oder Anfang Juni in Aussicht genommen.
— Aus Stockholm, 20. März, erhielt das „Ritzausche Bu⸗ reau“ folgendes Telegramm: „Der frühere Marine⸗Minister und Minister des Aeußeren, Graf von Platen, ist heute Morgen um 8 Uhr nach achttägigem Krankenlager an Darmverschlingung
gestorben.“
Dänemark. Kopenhagen, 23. März. (W. T. B.) Bei der Berathung des definitiven Finanzgesetzes in der heuti⸗ gen Sitzung des Landsthings wurde mit 42 gegen 8 Stimmen beschlossen, ein Budgetcomité zu wählen, um den Landsthing gegen⸗ über den letzten Beschlüssen des Folkethings seine verfassungsmäßige Stellung zu wahren. Im Laufe der Debatte gab der Konseil⸗Prä⸗ fident Fonnesbech dem Führer der Linken die Erklärung ab, daß der jetzige Konflikt des Folkething mit dem Landsthinge und der Regierung die Machtstellung der letzteren berühre. Es sei Pflicht der Regierung, gegen die ganze Tendenz der Mehrheit des Folkethings aufzutreten. Die Linke scheine kein Verständniß davon zu haben, daß der Regie⸗ rung schon durch ihre Stellung eine gewisse Reserve auferlegt sei. Vielleicht werde die Opposition, wie dies auch in dem Ver⸗ fassungskampfe der Jahre 1864 bis 1866 geschehen sei, zuletzt noch denjenigen danken, welche sich jetzt in die Bresche würfen, um Strömungen zu überwältigen, vor denen die Oppofition, welche sie hervorgerufen habe, einst selbst erschrecken werde. Die Rede des Konseil⸗Präsidenten wurde vom Beifall der Versamm⸗ lung begleitet. — Der Kronprinz wohnte der Sitzung bei. — Des Osterfestes wegen hat sich der Reichstag heute bis zum 5. April vertagt.
Amerika. Washington, 23. März. (W. T. B.) Der Senat hat mit 33 gegen 24 Stimmen die Billigung des Ver⸗ haltens des Präsidenten Grant bei den Vorgängen in Louisiana ausgesprochen.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Der Reichstagsabgeordnete und Professor der Rechte in Er⸗ langen, Dr. H. Marguardsen, seiner Zeit Berichterstatter über den Preßgesetzentwurf, hat soeben eine sehr sorgfältige Ausgabe des Reichspreßgesetzes vom 7. Mai 1874 mit Einleitung und aus⸗ führlichem Kommentar im Verlage von J. Guttentag (D. Collin) hierselbst erscheinen lassen. Die Einleitung enthält eine Geschichte der Entstehung des Gesetzes. Was den Kommentar betrifft, so sind einige der Hauptfragen auf dem Gebiete der Preßgesetzgebung über den Raum des bloßen Kommentars hinaus zu förmlichen Abhand⸗ lungen angewachsen. Jedenfalls gehört die vorliegende Ausgabe bei der Kompetenz des Verfassers auf diesem Gebiete zu den fleißigsten und werthvollsten ihrer Art.
— Das Siegesdenkmal für die Stadt Schwabach, eine Victoria nach Rauchschem Modell aus Kelheimer Marmor, schreitet unter den Händen des Bildhauers Hrn. E. Feuerlein in Roth seiner Vollendung entgegen. b
— Der 75 jährige Bildhauer von Bandel, der Künstler des Hermannsdenkmals, dessen Enthüllung im Laufe dieses Som⸗ mers bekanntlich bevorsteht, ist in Detmold angekommen und ge⸗ denkt in den nächsten Tagen seine Hütte auf der Grotenburg zu be⸗ ziehen, um die letzte Hand an das Werk zu legen.
— Ein Dekret des Präsidenten der französischen Republik vom 17. d. M. ernennt den Violin⸗Virtuosen Henri Vieuxtemps zum Ritter der Ehrenlegion.
Gewerbe und Handel.
In der Kohlengrube Fiestaux bei Couillet (unweit Charleroi) hat, laut Meldung des „W. T. B.“, gestern eine heftige Explosion stattgefunden. Bisher sind 5 Todte und 15 Verwundete aufgefunden. Die Rettungsversuche werden fortgesetzt.
München, 23. März. (W. T. B.) In der heute stattgehabten Generalversammlung der bayerischen Ostbahn wurde der mit der bayerischen Regierung abgeschlossene Kaufvertrag mit 7987 gegen 264 Stimmen genehmigt. Ein Antrag auf evpentuelle Auflösung und Liquidation der Gesellschaft wurde einstimmig angenommen. .
Wien, 23. März. (W. T. B.) Die Verhandlungen über den Abschluß einer Zollkonvention zwischen Oesterreich⸗Ungarn und Rumänien haben nunmehr zu einem befriedigenden Ergebnisse geführt und dürfte die betreffende Konvention demnächst unterzeichnet werden.
New⸗York, 23. März. (W. T. B.) Der Dampfer „Hol⸗ satia“ von der Hamburg⸗Amerikanischen Dampfschiffahrtsgesellschaft ist heute Abend 5 Uhr hier eingetroffen.
TLheater.
Die Sitzungen des Direktions⸗Ausschusses vom D eutschen Bühnen⸗Verein finden heute und morgen in Leipzig statt. Die
Theilnehmer sind die General⸗Intendanten von Hülsen, von Perfall
und Losn und die Direktoren Woltersdorff aus Königsberg und Rösicke aus Bremen. 1 8
— In den ersten Tagen des April wird das Debüt des Frl. Adele Grantzow im Königlichen Opernhause stattfinden. Die Künstlerin studirt bereits an dem neuen Ballet Taglioni's, das im nächsten Herbst hier zur Aufführung gelangen soll.
— Im Wallnertheater findet am nächsten Sonnabend die erste Aufführung des neuen Wilkenschen Volksstückes „Ehrliche Arbeit“, mit Musik von R. Bial, statt. Die Hauptrollen befinden
sich in Händen der Damen Wegner, Carlsen, Löffler, Walther⸗Trost und der Herren Helmerding, Formes, Engels, Meißner, Kurz, Keller, Schmidt und Blencke. — — Im Bictoriatheater kam nach langen Vorbereitungen gestern das Ausstattungsstück „Die Reise um die Welt in 80 Tagen“ on A. D'Ennery und Jules Verne zur ersten Aufführung. Der In⸗ halt des Stückes ist aus dem epochemachenden Werk von Jules Verne bereits bekannt. Ein exzentrischer Engländer (Phileas Fogg) macht unter Einsatz der Hälfte seines Vermögens die Wette, in 80 Tagen die Erde zu umreisen und führt dies mit der anderen Hälfte seines Vermögens trotz aller sich ihm entgegenstellenden Hinder⸗ ach QOsten gereist und hat dadurch mehr als einen ganzen Tag Der Faden des Stückes führt durch zahlreiche nterhaltende, spannende, oft auch recht komische Situationen, die namentlich dadurch entstehen, daß ein Detektive der Londoner Polizei, der den exzentrischen Engländer für einen flüchtigen Dieb 2 die Reise um die Erde wider seine Wünsche mitmacht, um die erhaftung des vermeintlichen Diebes an geeigneter Stelle auszu⸗ führen. Auch die Reisegefährten des Phileas Fogg, sein Kammer⸗ diener Passepartout und ein dem Ersten gleich exzentrischer Ameri⸗ kaner, Corsican, sind Figuren die jedes Tableau beleben. Couplets oder irgend welche politische Bezüglichkeiten sind in dem Stück gar nicht enthalten, desto wirksamer treten die de orativen und technischen Effekte hervor, auf welche das Sujet berechnet ist. Die beiden ersten Abtheilungen versetzen den Zusch
sonnigen Süden, nach dem Hafen von Suez, nach Bombay und der Ne⸗ kropolis (der Todtenstätte eines indischen Rajah), nach Kalkutta und Borneo. Die düstere Schlangengrotte auf dieser Insel, sowie die erwähnte Nekropolis sind besonders wirksame Dekorationen. Die dritte Abtheilung spielt im winterlichen Californien; die beschneite Riesentreyppe bei Kearny zeigt dem Beschauer hier eine prächtige Winterlandschaft. In der vierten Abtheilung sind die Effekte des Meeres ausgenutzt, aus dem Nebel treten zuletzt am Horizont die Lichter von Liverpool mit magischem Effekt hervor. Die vortreff⸗ lichen Maschinerien des Victoriatheaters zeigen sich in ihrer ganzen Leistungsfähigkeit. Im Hafen von Suez erscheint ein großes rauchen⸗ des und pfeifendes Dampfschiff; die Schlangengrotte in Borneo be⸗ lebt sich durch überall hervorkriechende Riesenschlangen, von denen die eine sich um „Aouda“, eine Reisebegleiterin des Engländers, empor⸗ windet; in Californien erscheint ein mit Schnee bedeckter Eisenbahn⸗ zug, von der signalisirenden Lokomotive gezogen, auf der Bühne. Das
gelungenste ist ein Dampfschiff in der vierten Abtheilung, dessen Kessel
explodirt und welches dann als Wrack auf dem wogenden Meere treibt. Auch die Pracht kommt in dem Stück zur vollen Entfaltung: das vierte Tableau, auf dem Scheiterhaufen, und das siebente Tableau, das Fest der Königin, überbieten in Massenwirkung, Glanz und Kostümen Alles, was das Victoriatheater bisher hierin geleistet hat. Im vierten Tableau zeigt auch der Elephant seine Gelehrigkeit.
Die Rollen sind in den besten Händen. Hr. Direktor Hahn (Phileas Fogg), Hr. Ascher (Passepartont), Hr. Brinckmann (Detektive), Hr. Huvart (Corfican) bildeten ein vortreffliches Ensemble; von den Damen ist nur Frl. Schröder (Aouda) eine hervortretende Partie. Im siebenten Tableau ist ein glänzendes Ballet mit höchst geschmackvollen Gruppirungen eingelegt. Die Solis hatten Sign. Dorina Meranto und Mr. Gredelue übernommen. Die Erstere erwies sich als eine anmuthige Künstlerin von nicht ge⸗ wöhnlicher Begabung, Hr. Gredelue war als malaypischer Tänzer höchst charakteristisch; beide erhielten reichen 97v⸗ Die von Delli⸗ mont arrangirte Musik, welche die einzelnen Abtheilungen einleitet und die Handlung häufig begleitet, ist ansprechend; sie bietet indessen im Gesange nur ein einziges kleines, von Frl. Holder⸗Egger vor⸗ getragenes Lied.
Das gewählte Publikum, welches das Ss bis auf den letzten Platz füllte, spendete dem Stücke wie den Darstellern den wohlver⸗ dienten, anhaltenden, lebhaftesten Beifall. Hr. Direktor Hahn wurde nach leder btheilung wiederholt gerufen.
Die „Reise um die Welt“ wird lange ein Kassenstück für das Victoriatheater bleiben. 8 “]
— Hr. Rösicke hat für die auf heute im Stadttheater angesetzte Vorstellung des Grillparzer'schen Trauerspiels „Des Meeres und der Liebe Wellen“ mit Frl. Frank als „Hero“ derartige Hinder⸗ nisse in den Weg gelegt, daß dieselbe überhaupt nur durch die Gefällig⸗ keit des Hofschauspielers Hrn. Goritz, der die Partie des
Naukleros“ übernahm, und des General⸗Intendanten v. Hülsen, der
bereitwilligst die Erlaubniß hierzu ertheilte, ermöglicht ist. Ebenso
wird morgen Hr. Goritz die Güte haben, mitzuwirken.
— Die Direktion des Belle⸗Alliance⸗Theaters erzielt mit Benedix’s beliebtem Schauspiel „Aschenbrödel“ glänzende Kassen⸗ erfolge, da die Darstellung auf genannter Bühne eine vortreffliche ist. Frl. Strahl (Elfriede), Hr. Benemann (Graf Albrecht), Hr. und Fr. Wisotzky (Serr Vellenius und Gattin) dürfen in ihren Leistungen mit den besten Darstellern dieser Rollen konkurriren, wo⸗ von der ungetheilteste Beifall des allabendlich zahlreich versammelten Publikums am besten Zeugniß giebt.
— Wichert's Lustspiel: „Frische Luft“ Alliance⸗Theater in Szene gehen.
— In raschem Anschluß folgte auf den zweiten Theil „Hein⸗ richs IV.“ am Burgtheater in Wien nun auch „Heinrich V.⸗ nach; damit ist das glänzende Mittelglied eingefügt, in welchem sich die ganze Kette der englischen Chronikdramen nach beiden Seiten hin zusammenschließt. Es ist dies in der That eine theatralische Leistung ersten Ranges, sowohl was die meisterhafte Inscenirung als das im⸗ posante Zusammenwirken so vieler darstellender Kräfte in dem ganzen Cyklus betifft. Die Aufführung war voll Frische und Aufschwung, und das zahlreich anwesende Publikum ging mit aller Wärme mit.
Die interessanten, vielbesuchten Vorstellungen des Physikers Böttcher im Konzertsaal des Königlichen Schauspielhauses werden — noch an drei Abenden stattfinden: heute und an den beiden heiertagen.
wird am Belle⸗
8 Redacteur: F. Prehm. Berlin: Perlas der Crpediion Kesse⸗h. Deu; Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),
Elsn
Königreich Preußen.
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Uebernahme des Betriebes der der Saal⸗Unstrut⸗Eisenbahngesellschaft konzessionirten Eisenbahn durch die Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahngesellschaft. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc. Nachdem die Saal⸗Unstrut⸗ und die Nordhausen.Erfurter Eisen⸗ bahngesellschaft den anliegenden Vertrag über die Uebernahme des Betriebes der Saal⸗Unstrut⸗Bahn durch die Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahngesellschaft abgeschlossen haben, wollen Wir zu dieser Ver⸗ einbarung Unsere landesherrliche Zustimmung hierdurch ertheilen. Dieser Erlaß ist, sobald die bezüglichen Beschlüsse der General⸗ versammlungen der Aktionäre beider bezeichneten Gesellschaften zur Eintragung in die gerichtlichen Handelsregister für geeignet befunden dn . a5 9vv des 1“ Gesellschaften auf osten der letzteren bekannt zu machen, und eine Anzeige die 2 laffes in die E aufzunehmen. 8- b
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift ind
beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Bad Ems, den 1. Juli 1874. —
. (L. 8.) 2 g
Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Leonhardt. Dr. Falk. Zugleich für das Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Dr. Achenbach.
Vertrag wegen Uebernahme des Betriebes auf der Eisenbahn⸗ strecke Straußfurt⸗Gr. Heringen durch die Nücbpesse Seece 8 Eisenbahngesellschaft.
Zwischen dem Aufsichtsrathe der Saal⸗Unstrut⸗Eisenbahngesell⸗ schaft und der Direktion der Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahnzesellschaft ist vorbehaltlich der Genehmigung der Generalversammlungen beider lelicheften und der Staatsregierung der nachstehende Vertrag abge⸗
en.
§. 1. Uebernahme des Betriebes. Die Nordhausen⸗ Erfurter Eisenbahngesellschaft übernimmt die Unterhaltung, 1 den gesammten und ausschließlichen Betrieb der vorgedachten Bahnstrecke, sobald dieselbe vollständig betriebsfähig hergestellt und mit allen für den Betrieb erforderlichen Einrichtungen und Inventarien ausgestattet ist für Rechnung und Gefahr der Saal⸗Unstrut⸗Eisenbahngesellschaft.
5. 2. Abnahme der Bahn. Nach Vollendung der von der Saal -Unstrut⸗ Eisenbahngesellschaft gemäß der ihr ertheil⸗ ten Konzession zu erbauenden Eisenbahnstrecke soll dieselbe nebst Nebenanlagen spätestens 14 Tage vor der landes⸗ polizeilichen Abnahme von Kommissarien beider betheiligten Ver⸗ waltungen einer Prüfung unterzogen werden. Entstehen hierbei Differenzen, welche auf gütlichem Vege nicht erledigt werden können, so soll das Urtheil der Königlichen Kommissarien, welches bei Gelegenheit der landespolizeilichen Abnahme der Strecke einzuholen ist, maßgebend sein. Dieser Abnahme wird ein Vertreter der Nord⸗ hausen. Erfurter Eisenbahngesellschaft beiwohnen.
Näeecaal astrut eiserbahagese schaft verpflichtet sich, die von den Königlichen Kommissarien für erforderlich exachteten Anlagen oder Ergänzungen ꝛc. sofort auszuführen, widrigenfalls die Nordhausen⸗ Erfurter Eisenbahngesellschaft berechtigt sein soll, dies auf Kosten der ersteren ohne Weiteres zu bewirken, sobald ihr die Sicherheit des Betriebes oder das Interesse des Publikums durch eine Verzögerung v. 8 .
.3. gemeine Betriebsverwaltung. Die Nord⸗ hausen⸗Erfurter Eisenbahngesellschaft wird die S Geschäfts⸗ leitung, wie den Betriebs⸗ und Güterexpeditionsdienst ꝛc. nach den für die Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahn maßgebenden Grundsätzen or⸗ ganisiren und mit derselben Sorgfalt und Genauigkeit handhaben, wie den auf der eigenen Bahn. Alle Reglements, Dienstinstruktionen, Signalordnung ꝛc. sind daher dieselben, wie bei der Nordhaufen⸗ 8
41. ertretung der Gesellschaft. Die Direktion der Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahngesellschaft bildet während der Dauer des Vertragsverhältisses zugleich den Vorstand der Saal⸗Unstrut⸗ Eisenbahngesellschaft mit allen Befugnissen, welche gesetzlich dem Vor⸗ stande einer Aktiengesellschaft zustehen. Sie verwaltet und leitet daher sämmtliche Angelegenheiten der Saal-.-Unstrut⸗Eisenbahngesell⸗ schaft nach Maßgabe und auf Grund deren Statuts, soweit sie nicht ausdrücklich durch dasselbe⸗ zur Kompetenz der Generalversammlung des Aufsichtsrathes oder der Revisoren gewiesen sind, und repräsentirt allein die Gesellschaft in allen ihren Verhältnissen gerichtlich und außergerichtlich, hat aber überall, wo sie Namens der Saal⸗Unstrut⸗ Eisenbahngesellschaft Urkunden vollzieht, unter Beifügung der Firma er letzteren zu zeichnen.
Ist das Interesse der Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahngesellschaft bei diesen Angelegenheiten der Saal⸗Unstrut⸗Eisenbahngesellschaft mit betheiligt, so kann der Verwaltungsrath der Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahngesellschaft von der Direktion die entsprechenden Vorlagen verlangen und nach seinem Ermessen event. direkt mit dem Aufsichts⸗ rathe der Saal⸗Unstrut Eisenbahngesellschaft in Verhandlung treten.
Andererseits steht dem Aufsichtsrathe der Saal⸗Unstrut⸗Eisen⸗
bahngesellschaft das Recht zu, sich bei eingetretenen Differenzen mit
der Direktion an den Verwaltungsrath der Nordhausen⸗ Eisenbahngesellschaft zu 855 “ Der Aufsichtsrath der Saal⸗Unstrut⸗Eisenbahngesellschaft kann
zur Wahrnehmung seiner speziellen Interessen einen Bevollmächtigten Pernennen, welcher
den Sitzungen der Direktion der Nordhausen⸗ Erfurter Eisenbahngesellschaft beizuwohnen berechtigt ist und 5 —
gelegenheiten der Saal⸗Unstrut⸗Eisenbahngesellschaft eine berathende
. hat.
z, F. 5. Personaletat. Die Direktion der Nordhausen⸗Erfurter 1 fenbahngefetichon wird den Personaletat mit dem nlcnrfurte der Saal⸗Unstrut⸗Eisenbahngesellschaft resp. dessen Bevollmächtigten vereinbaren und nur in dringenden Fällen davon abweichen.
Die Anstellung, Besoldung, Entlassung, sowie die Anordnung von Versetzungen und Vertretungen der Betriebsbeamten und des Hülfspersonals erfolgt ausschließlich durch die Direktion der Nord⸗ hausen⸗Erfurter Eisenbahngesellschaft. Es sollen jedoch die Beamten sowohl der Saal⸗Unstrut⸗Eisenbahngesellschaft, wie die der General⸗Unternehmer, welche sich während der Bauzeit be⸗ ähigt gezeigt haben, berücksichtigt werden. Sämmtliche Beamte verden dem Aufsichtsrathe namhaft gemacht und angewiesen, dessen
Mitgliedern, sowie dem im §. 4 bezeichneten Bevollmächtigten mit
vler gebührenden Rücksicht zu begegnen und denselben jede verlangte
nündliche Auskunft aus dem Bereiche der eigenen ienstli ätig⸗ saes 1 ch g dienstlichen Thätig 8, S. 6. Pensions, und Unterstützungskasse. Für die Seamten der Saal⸗Unstrut⸗ Eisenbahngesellschaft wird 8 gesonderte Hensions⸗ und Unterstützungskasse bei Zugrundelegung des bezüglichen keglements der Norbhausen⸗Erfurter Eisenbahngesellschaft gebildet. Benn ein Beamter der einen Gesellschaft zur andern übertritt, so berden ihm alle erworbenen Ansprüche auf Pension und Unterstützun
mnverkürzt erhalten und die von ihm bisher gezahlten Beiträge, jedo
ne Zinsen, der Pensionskasse derjenigen Gesellschaft überwiesen, zu
er er übergetreten ist.
I Unkerhaltung der Bahn und Beschaffung der erzu erforderlichen Materialien. Die Unterhaltung der ahn nebst Seitenanlagen ꝛc. erfolgt nach Maßgabe des hierfür
Seitens der Direktion der Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahngesellschaft aufgestellten und dem Aufsichtsrathe der Saal⸗Unstrut⸗ Eisenbahn⸗ gesellschaft zur Kenntniß gebrachten Ausgabe⸗Etats. Da es erforder⸗ lich ist, einen Bestand von Oberbau⸗Materialien an Schienen, Laschen,
chrauben, Platten, Nägeln, sowie an Weichentheilen jeder Zeit zur
and zu haben, so verpflichtet sich die Saal⸗Unstrut⸗Eisenbahngesell⸗ chaft, bei Uebergabe der Bahn einen solchen Bestand in dem Um⸗ fange von einem Prozent der für den Neubau erforderlich gewesenen veem mtbeschaffang an den betreffenden Materialien mit zu über⸗
en.
Diie später zur laufenden Bahnunterhaltung erforderlichen und 89 1S. 1eahhe en ꝛc. beschafft resp. verwerthet
ie Direttion der Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahngesellsche bestem Wissen. ö11“
8 8. Neu⸗ und Ergänzungsbauten. Die Ausführung von Neu⸗ resp. Ergänzungsbauten wird zwischen der Direktion und dem Aufsichtsrathe der Saal⸗Unstrut⸗Ei enbahngesellschaft in jedem einzelnen Falle vereinbart.
5ö.9. Beschaffung und Verleihung der Betriebs⸗ mittel. üeieee der erforderlichen Betriebsmittel und zwar zunächst in dem 8. Mes wie dieselben im Kostenanschlage der Saal⸗Unstrut⸗Eisenbahngesellschaft vorgesehen sind, geschieht Sei⸗ tens der Saal⸗Unstrut⸗Eisenbahngesellschaft. Dieselbe wird jedoch bezüglich der Wahl des Systems für die zu beschaffenden Lokomo⸗ tiven, Tender und Wagen im Einvernehmen mit der Nordhausen⸗ Erfurter Z handeln. Sollten die im vorbezeich⸗ neten Umfange be chafften Transportmittel dem Verkehre nicht ge⸗ müßen und das Bedürfniß nicht befriedigen, so ist die Saal⸗Unstrut⸗ Ei enbahngesellschaft verbunden, dieselben auf Anverlangen entsprechend zu vermehren. Ebenso sind abgängig werdende Transportmittel sofort wieder zu ersetzen.
„Werden Seitens der einen Gesellschaft der anderen Betriebs⸗ mittel vorübergehend vorgeliehen, so soll bis zu anderweiter Verein⸗ barung eine Darleihungsgebühr gezahlt werden von:
1) 10 Thaler für eine Maschine mit Tender,
25 Silbergroschen für einen Personenwagen
ro Tag. 6 .
Der Uebergang der Wagen von einer auf die andere Bahn erfolgt
allenthalben unter den im Vereine deutscher Eisenbahnverwaltungen geltenden Bestimmungen.
Die Be⸗
§. 10. Unterhaltung der Betriebsmittel. schaffung des Heiz⸗, Schmier⸗ und Putzmaterials für die Maschinen und Wagen übernimmt die Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahngesellschaft auf Rechnung der Saal⸗Unstrut⸗ Eisenbahngesellschaft. — Vor⸗ kommende Reparaturen an den Betriebsmitteln werden Seitens der Nordhausen.Erfurter Eisenbahngesellschaft ausgeführt und der Saal⸗Unstrut⸗Eisenbahngesellschaft nach denselben Grundsätzen be⸗ rechnet, welche bei der Liquidation für fremde Bahnen Anwendung finden, jedoch mit der Maßgabe, daß der zur Deckung der allgemei⸗ nen Werkstattunkosten dienende Zuschlag nur 75 % der Arbeitslöhne betragen soll. Der Transport der reparaturbedürftigen Betriebsmit⸗ tel nach der Werkstatt erfolgt gegen Gewährung der tarifmäßigen Transportgebühr, wogegen der Rücktransport unentgeltlich geleistet wird.
5. 11. Fahrpläne. Der Fahrplan der Saal⸗Unstrut⸗Eisen⸗ bahngesellschaft wird im Entwurfe dem Aufsichtsrath der Saal⸗Un⸗ strut⸗Eisenbahngesellschaft zur Prüfung und Anerkennung vorgelegt; dasselbe soll mit späteren Aenderungen geschehen.
12. Fahrkarten. Falls der Bevollmächtigte des Aufsichts⸗ raths der Saal⸗Unstrut⸗Eisenbahngesellschaft, sowie dessen Stellver⸗ treter in den Besitz von Vereinskarten gelangen werden und als In⸗ haber dieser so wie so schon freie Fahrt auf der Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahn haben sollten, wird jede Verwaltung der anderen 6 Fahr⸗ karten für ihre Strecke ausstellen, welche jedoch nur von den Mit⸗ “ der Gesellschaftsvorstände und den Revisoren benutzt werden ürfen.
Bei Ertheilung sonstiger Freifahrscheine wird nach den bei Nord⸗ hausen ⸗Erfurt bestehenden Grundsätzen verfahren. 9
§. 13. Anschluß in Straußfurt und Heringen. Die Verhältnisse, welche sich aus der Einmündung der Saal⸗Unstrut⸗ Eisenbahn in Straußfurt ergeben, resp. Vergütigung für Bahnhof Straußfurt bleiben einem besonderen Uebereinkommen vorbehalten.
Da die betriebsleitende Verwaltung ein wesentliches Interesse
daran hat, in welcher Art und Weise die Aufnahme der Saal⸗Un⸗ strut⸗Eisenbahn in den Bahnhof Heringen und der gemeinschaftliche Verkehr daselbst geregelt wird, ist die Saal⸗Unstrut⸗Eisenbahngesell⸗ schaft verpflichtet, die in dieser Beziehung mit der Saal⸗ und Thü⸗ ringischen Eisenbahngesellschaft abzuschließenden Verträge vor der Voll⸗ ziehung der Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahngesellschaft zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. b. §. 14. Berechnung Sund Vergütung des Betriebs⸗ aufwandes. Die Betriebsführung und Unterhaltung der Strecke nebst Seitenanlagen wird Seitens der Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahn⸗ gesellschaft gegen Berechnung der dadurch erwachsenden gesammten Kosten unter folgenden Zahlungsbedingungen übernommen:
2. Die Kosten der allgemeinen Verwaltung werden im Verhältniß der 8 beider Bahnen repartirt, nachdem jedoch die Etats⸗ osttionen:
„Verwaltungsrath und dessen Kommissionen“
und „Revisoren“, wie die von jeder Verwaltung separat zu tragenden Staats⸗ und Gemeindesteuern in Absatz gebracht sind. 8
Der zu den Sitzungen der Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahngesell⸗ schaft kommittirte Bevollmächtigte des Aufsichtsrathes der Saal⸗ Unstrut⸗Eisenbahngesellschaft oder dessen Vertreter beziehen die ihnen hierfür zustehenden reglementsmäßigen Diäten und Reisegebühren aus Fonds der Nordhausen⸗Erfurter Ei senbahngesellschaft.
b. Die Kosten aller im ausschließlichen 8 der Saal⸗ Unstrut⸗Eisenbahngesellschaft ausgeführten Leistungen, soweit sie nicht schon durch den im §. 10 festgesetzten Zahlungsmodus berücksichtigt sind, werden nach den bei der Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahn be⸗ stehenden Vorschriften durch Rechnungen belegt.
„Die Gehaltsbezüge der im Interesse beider Bahnverwaltungen thätigen Beamten, wie Streckenbaumeister und Telegraphen⸗Inspektor, werden nach Verhältniß der Länge beider Strecken repartirt.
Stellt jedoch die Saal⸗Unstrut Eisenbahngesellschaft besondere Beamte für diese Zwecke an, so werden ihr diese Kosten selbstver⸗ eö (dAeie perechnet. lc Saal⸗Unstrut. Eis 8 ie Entschädigung, welche die Saal⸗Unstrut⸗ isenbahngesellscha für Gestellung von Maschinen und Wagen für besondere w.e Urterholtmshegnese zu gewähren hat, wird in separato vereinbart erden.
„Zur Deckung aller dieser Betriebsausgaben dienen zunächst die für Rechnung der Saal⸗Unstrut⸗Eisenbahngesellschaft gemachten Be⸗ triebseinnahmen. Wenn diese nicht ausreichen sollten, so haftet die Saal⸗Unstrut.Eisenbahngesellschaft für die erforderlich gewordenen Vorschüsse mit ihrem gesammten Betriebsmaterial.
ZSD hberschefe werden der Saal⸗Unstrut⸗Eisenbahngesellschaft bei der Hauptkasse der Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahngesellschaft, —— der Thüringischen Bank zu Nordhausen, nach Abschluß der ahresrechnung zur Verfügung gestellt.
Eine Zusammenstellung der Einnahmen wird dem Aufsichtsratbe der Saal⸗Unstrut⸗Eisenbahngesellschaft allmonatlich zugestellt und all⸗
jährlich ein vorschriftsmäßiger Jahresbericht mit allen Abschlü dem Aufsichtsrathe übermittelt. b c. schlüssen
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schen Staats⸗An⸗
§. 15. Schäden und Unfälle. Die aus dem Bahnbetriebe sich ergebenden Schäden jeder Art fallen der Saal⸗Unstrut⸗Eisenbahn⸗ gesellschaft zur Last und werden von der Direktion der Nordhausen⸗ Erfurter Eisenbahngesellschaft als Vorstand der Saal⸗Unstrut⸗Eisen⸗ bahngesellschaft verhandelt und entschieden.
Vertragsdauer. Ge benwärtiger Vertrag wird auf die Dauer von drei Jahren — von rechnet — abgeschlossen.
Erfolgt ein Jahr vor Ablauf dieser Frist von keinem der kon⸗ trahirenden Theile eine Kündigung, so ist dies als stillschweigende Verlängerung desselben bis zum Erfolg der Kündigung anzu ehen.
Beiden kontrahirenden Theilen steht sodann die Kündigung dieses Seren 2 Folg⸗ ve. das Vertragsverhältniß mit
ember des auf die Kündigun Betriebsj
bernae hen- gung folgenden Betriebsjahres
ei Auflöfung des Vertrages hat die Saal⸗Unstrut⸗Eisen⸗ bahngesellschaft die an ihrer Bahn angestellten Beamten üa.* die bei Abgabe des Betriebes überzählig werdenden Lokomotiv⸗ und Fahrbeamten unter Anerkennung der ihnen zugesicherten Dienstbezüge und neeee übernehmen. 8 88 — ehe * Zubehör und g. en verzichtet
- aft auf alle Ansprüche wegen etwaiger Abnutzung un Verschlechterung ausdrücklich. 1 KS. 17. Falls die Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahngesellschaft ihre eigenen Betrieb oder ihre ganze Bahn an eine andere Gesellschaf oder an den Staat überläßt, ist sie verpflichtet, die unverändert Fortsetzung dieses Vertrages durch den neuen Betriebsübernehmer de Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahn kontraktlich zu sichern, falls die Saal
röffnung des Betriebes an ge⸗
halb 4 Wochen definitiv erklären muß.
l168 Schiedsgericht. Etwaige aus diesem Vertrage od
über dessen Auslegung zwischen den Kontrahenten entstehende Streit⸗ edsrichterlichem Wege zum Austrag gebrach
Mitglieder zu Schiedsrichtern ernennen, welche dann gemeinschaftli einen fünften von gleicher Qualifikation sich g. c46
Sollte einer der kontrahirenden Theile innerhalb drei Wochen — von der Zeit an gerechnet, zu welcher der Antrag auf schiedsrichter⸗ liche Entscheidung 5 ist — die von ihm zu ernennenden Schieds⸗ richter dem anderen Kontrahenten nicht namhaft gemacht sind die beiden anderen Schiedsrichter berechtigt, die beiden Mitrichter selbst zu wählen. Können sich die vier Schiedsrichter über die Wahl des fünften nicht einigen, so soll der Direktor des Kreisgerichts zu Nordhausen ersucht werden, denselben zu bestimmen.
§. 19. Alle diesem Vertrage entgegenstehenden Bestimmungen der Statuten der Saal⸗Unstrut⸗Eisenbahngesellschaft, insbesondere die bezüglich des Gesellschaftsvor andes im § 45 getroffenen Vorschriften haben für die Dauer dieses Vertrages keine Gültigkeit.
§ 20. Die Kosten dieses Vertrages fallen der Saal⸗Unstrut⸗ Eisenbahngesellschaft zur Last. v
Sttatistische Nachrichten.
8 Von den Vierteljahrsheften zur Statistik des Deutschen Reichs für das Jahr 1874, zweiter (Berlin, Verlag des Königlichen Statistischen Bureaus, Dr. Engel) erschien soeben das vierte Heft, erste Abtheilung. Dasselbe enthält: Fbeschliegungen, Geburten und Sterbefälle im Deutschen Reiche im Monat Dezember 1871 und im Jahre 1872. Vorbemerkungen: I. Die Fbehlteamse., Geburten und Sterbefälle im Monat Dezember 1871. II. Die heschließungen, Geburten und Sterbefälle im Jahre 1872 nach Monaten für das gesammte Reich. Desgleichen nach Staaten und Landestheilen. III. Die Eheschließungen im Jahre 1872 nach Staaten und Landestheilen und nach Monaten. IV. Die Geburten im Jahre 1872 nach Staaten und Landestheilen und nach Monaten. V. Die Sterbefälle im Jahre 1872 nach Staaten und Landestheilen und nach Monaten. VI. Die Eheschließungen, Geburten und Sterbe⸗ fälle im Jahre 1872 nach Gebietsgruppen und nach Monaten. VII. Verhältniß und Durchschnittszahlen, die Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle im Jahre 1872 betreffend. Der Tabak im Deutschen Zollgebiete, Produktion und Besteuerung, Einfuhr und Ausfuhr für die Zeit vom 1. Juli 1873 bis 30. Juni 1874. Produktion und Besteuerung des inländischen Rübenzuckers, sowie Einfuhr und Aus⸗ fuhr von Zucker im Deutschen Zollgebiete für die Zeit vom 1. Sep⸗ tember 1873 bis 31. August 1874. Uebersicht uͤber die von den Rübenzucker⸗Fabrikanten innerhalb des Deutschen Reichs in den Mo⸗ naten September bis Dezember 1874 versteuerte Rübenmenge. Vor⸗ läufige Uebersicht des Betrages der festgestellten Tabakssteuer im Deutschen Zollgebiete für das Erntejahr 1874/75. — Das Kaiserliche statistische Amt veröffentlicht in dem Hef „IV., Abtheilung 1 der Vierteljahrshefte zur Statistik des eutschen Reichs für das Jahr 1874 eine Abeit über Pro⸗ duktion und Besteuerung des inländischen Rüben⸗ uckers, sowie Ein⸗ und Ausfuhr von Zucker im deutschen Zollgebiete für die Zeit vom 1. September 1873 bis 31. August 1874. Danach wurde im Kampagnejahr 1873/,74 die Fabrikation von Rohzucker in 337 Fabriken betrieben, welche 70,6 Million. Centner Rüben verarbeitet und daraus 5,8 Million. Centner Rohzucker aller gewonnen haben. In der Kampagne 1872,73 standen 324 Fabriken im Betriebe, welche aus 63,6 Million. Einr. Rühen 5,2 Million. Ctnr. Rohzucker produzirten; hiernach ist in 1873,74 die Zahl der Fabriken um 13, das verarbeitete Rüben⸗ quantum um fast 7. Million. Ctur. und die Rohzucker⸗ produktion um ca. 600,000 Ctnr. gestiegen. In den einzelnne Staaten bez. preußischen Provinzen beziffert sich die Fabrikzahl und die verarbeitete Rübenmenge für 1873/74 folgendermaßen: West⸗ 1 Fabr. 249,680 Ctr. Rüben, Brandenburg 19 Fabr. 2,808,528 Ctr., Pommern 7 Fabr. 1,189,891 Ctr., Schlesien 49 Fabr. 7,022,264 Ctr., Sachsen (inkl. der schwarzburgischen Unterherrschaften) 152 Fabr. 34,617,813 Ctr., Schleswig⸗Holstein 1 Fabr. 273,518 Ctr., Hee 16 Fabr. 3,587,913 Ctr., Westfalen 3 Fabr. 124,014 Ctr., essen⸗Nassau 1 Fabr. 113,100 Ctr., “ 8 Fabr. 2,576,785 Ctr., Königreich Preußen zusammen 257 Fabr. 52,563,506 Ctr.; ferner: Bayern 2 Fabr. 235,635 Ctr., Württemberg 5 Fabr. 1,535,546 Ctr., Baden 1 Fabr. 663,457 Ctr., Mecklenburg 1 Fabr. 105,800 Ctr., Thüringen 6 Fabr. 1,137,448 Ctr., Braunschweig 28 Fab 6,361,782 Ctr., Anhalt 35 Fabr. 7,797,538 Ctr., Luxemburg 2 Fab 174,565 Ctr. 1 1 Von den im Betrieb gewesenen Fabriken gewannen den Saft durch: s 214, Maceration 31, Ausschleudern 12 und Diffusio 80. Das Diffusionsverfahren, welches eine wesentliche Ersparung a Arbeitskräften und sonstigen Fabriksunkosten ermöglicht, auch di relativ höchste Ausbeute an verkäuflichen Produkten liefert, greift immer mehr Platz, da in der Kampagne 1871/72 nur 52 Fabrike nach demselben arbeiteten. Von den im Jahre 1873/74 versteuerten Rüben sind 48,5 Mill. Ctr. oder 68/8 % von den Fabriken selbst ge⸗ wonnen und 22,1 Mill. Ctr. oder 31,4 % Feaest worden. Die selbst gebauten Rüben wurden auf Se Hektare geerntet, so daß also
im Durchschnitt auf 1 Hektar Acker 544 Etr. gewonnen worden sind.
In den einzelnen Rübenbaugebieten war allerdings der Ertrag ein jehr verschiedener; er betrug pro Hektar u. a. in: der Provinz Sachsen
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Unstrut⸗Eisenbahngesellschaft ihrerseits bei demselben stehen bleiben will, worüber sie sich nach der an sie ergangenen Aufforderung masag 8
Zu diesem Zwecke wird im vorkommenden Falle jeder Theil zwei der Direktion einer deutschen Staats⸗ oder Privatbahn veeee. 2
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