1875 / 72 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

283,255 Thlr. gewährt, gegen 7816 mit 197,536 Thlr. im Jahre 1873. An Beiträgen zu den Kleiderkassen für Postunterbeamte wurden aus der Postkasse gezahlt für 3178 Briefträger 24,596 Thlr., 634 Postschaffner 4896 Tblr., 1454 Postpacketträger 13,716 Thlr., 565 Stadtpostboten 5373 Thlr. und 9809 Landbriefträger 98,658 Thlr. Aus dem Remunerationsfonds sind außerordentliche und fort⸗ laufende Unterstützungen bez. Remunerationen bewilligt worden an 2843 Beamte, 5741 Unterbeamte und an 1178 Hinterbliebene von Beamten. Im Ganzen erfolgten im Jahre 1874 Zuwendungen an 18,982 Personen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Der ständige Ausschuß des Deutschen Handelstages, welcher zu einer Begutachtung verschiedener Abschnitte des deutschen Justizgesetzentwurfes (deutscher Civilprozeß) aufgefordert wurde, 12 Berathung eines solchen Gutachtens eine Kommission ein⸗

erufen.

Die Arbeiten an dem an der Geburtsstätte Wilhelms des Schweigsamen aufgeführten sogenannten Wilhelms⸗Thurm sind, wie aus Dillenburg, 22. März, wird, nunmehr vollendet. Die Einweihung des Denkmals soll am 29. Juni stattfinden. Die Kommission ist bestrebt, weitere Beiträge zu beschaffen, damit durch auf den Gründer der niederländischen Unabhängigkeit bezügliche Bil⸗ der ꝛc. auch die innere Ausstattung des Thurmes eine der äußeren entsprechende werde.

Der Privatdozent an der Universität Göttingen, Dr. Aurel Edmund Voß, ist zum ordentlichen Professor der Mathematik an der polytechnischen Schule in Darmstadt, und der Privat⸗ dozent an der polytechnischen Schule zu Aachen, Dr. Hermann Her⸗ wig, zum ordentlichen Professor der Physik an derselben Anstalt er⸗ nannt worden. Der ordentliche Professor an der polytechnischen Schule, Dr. Friedrich Kohlrausch ist auf sein Nachsuchen mit . vom 1. April 1875 an von seiner Dienststelle entlassen worden.

Die Königlich bayerische Akademie der Wissen⸗ schaften in München wird am Dienstag, den 30. d., Vormittags 11 Uhr, zur Feier ihres einhundert und sechzehnten Stiftungstages (vom 28. März) eine öffentliche Sitzung halten. Der Vorstand, Hr. Stifts⸗ propst Reichsrath Dr. v. Döllinger, wird die Sitzung mit einleiten⸗ den Worten eröffnen, und nach Ehrenerwähnung der jüngst verstor⸗ benen Mitglieder durch die Klassen⸗Sekretäre wird Hr. Professor

Dr. Bursian, ordentl. Mitglied der philosophisch⸗philologischen Klasse, 882 „den religiösen Charakter des griechischen Mythos“ eine Rede alten.

Unter dem Titel: „Die öffentliche Verwaltung der Landgemeinde“ ist in der Königlichen Hofbuchhandlung von Herr⸗ mann Burdach (Warnatz u. Lehmann) in Dresden eine Reihe von interessanten gemeinfaßlichen Abhandlungen von Louis Richter er⸗ schienen, welche in 2 Bänden folgende Gegenstände behandeln: Die Aufgabe der öffentlichen Verwaltung, Gemeinden und Gemeindehaus⸗ halt, Grundzüge für Armenpflege und Armenpolizei, Mittel gegen Verarmung, Grundzüge der Sittenpolizei, das Verhältniß der Orts⸗ polizeiverwaltung zu den öffentlichen Wegen, über Förderung der Pflege der Landwirthschaft, Grundzüge der Sanitätspolizei, Grund⸗ züge der Gewerbepolizei, über die Wirksamkeit der Ortsschulvorstände, allgemeine Bemerkungen, Fortbildungsschulen, Schulversäumnisse, über einzelne Zweige der Gemeinde⸗ und Polizeiverwaltung, Ortsstatuten, Gemeindeverbände, Pflichten des Gemeinde⸗ und Bezirksvertreters, die Zahl der Gemeindeausschußpersonen in Landgemeinden, die Po⸗ lizeidiener in kleinen Orten, die Feldpolizei⸗Ordnungen, Aufnahme neuer Einwohner, Staatsangehörigkeit, Gewinnung des Unterstützungs⸗ wohnsitzes.

Die mehrfach erwähnte, bei F. A. Brockhaus in Leipzig verlegte „Illustrirten Bibel“, von der bereits eine dritte Auflage nöthig geworden, liegt in dieser neuen Gestalt bis zum Römerbrief in 26 Lieferungen vor. Das vortrefflich ausgestattete Werk, für dessen künstlerischen Schmuck die bedeutendsten deutschen Zeichner und Holzschneider beigetragen haben, sieht somit seiner baldi⸗ gen Beendigung entgegen. Der im Verhältniß zu der Ausstattung niedrige Preis hat der „Illustrirten Bibel“ als Fe glllssbach und Fest⸗ geschenk bereits an vielen Orten Eingang verschafft.

Das zweite Märzheft von „Unsere Zeit. Deutsche Revue der Gegenwart“ (Leipzig, F. A. Brockhaus) enthält: Schelling und die Gegenwart. Von Eduard von Hartmann. Der österreichische Reichsrath und seine hervorragendsten Mitglieder. Von Sigmund Hahn. Die internationale Postreform. Von G. Tybusch. Zur Regelung der deutschen Rechtschreibung. Von Daniel Sanders. Chronik der Gegenwart: Todtenschau. :

Nach dem Text der anerkannt besten Ausgabe des Horaz von Moritz Haupt hat ö— Osterwald soeben eine gut aus⸗ gestattete deutsche Uebersetzung der 4 Bücher Oden unter dem Titel: „Quintus Horatius Flaccus' Lieder“ im Verlage der

Buchhandlung des Waisenhauses in Halle erscheinen lassen. Die Uebertragung im Vhechuc⸗ des Urtextes schließt sich genau au den Wortlaut der lateinischen Originale an und hat, wo irgend mög⸗ lich, der deutschen Sprache allzu großen Zwang zu ersparen gesucht.

Die im Verlage der Buchhandlung des Waisenhauses in Halle erscheinenden „Bilder aus der Weltgeschichte“, für das deutsche Volk dargestellt von H. Keck, G. Kallsen, A. Sach, sind zunächst für den Gebrauch in der Fortbildungsschule und den höheren Klassen der Bürgerschule bestimmt; indessen soll die Samm⸗ lung auch ein belehrendes und unterhaltendes Buch für den Bildung suchenden Laien sein. Beide Ziele sind auf das Glücklichste durch die Art der Bearbeitung erreicht, welche das Dargestellte in übersicht⸗ lichen Bildern zu gruppiren verstanden und die hervorragenden Per⸗ sonen der Geschichte zum leuchtenden Mittelpunkt derselben gemacht hat. Von den vorliegenden beiden Theilen umfaßt der erste (vom Gymnasialdirektor Dr. Heinrich Keck in Hufum) in fesselnder, allge⸗ mein verständlicher Behandlung Bilder aus dem Alterthum, der zweite (vom Konrektor am zu Husum, Prof. Dr. Otto Kallsen) die Bilder aus dem Mittelalter.

Gewerbe und Handel.

Der Weberstrike in Dewsbury hat nach ve⸗ licher Dauer sein Ende genommen und 8000 Weber sammt einer gleichen Anzahl anderer Arbeiter kehren wieder zu ihrer Beschäftignng

zurück. Verkehrs⸗Anstalten. Die Nr. 23 der Zeitung des Vereins Deutscher Eisen⸗ bahn⸗Verwaltungen hat folgenden Inhalt: Statistik der preußi⸗ schen Eisenbahnen für das Betriebsjahr 1873, Slß aus Nr. 22 (VI. Reservefonds, Beamtenverhältnisse, Unfälle). esterreichisch⸗ Ungarische Korrespondenz: Vorarlberger Bahn und Betriebsdefizite, Thätigkeit des Eisenbahnausschusses, Nichtgenehmigung eines Vereins⸗ beschlusses, Maximaltarife für den Personenverkehr, vierte Wagen⸗ klasse, Seemanns Bremsschuhe, aus der Konzession von Leobersdorf⸗ St. Pölten, Bauthätigkeit in Oesterreich zu Ende 1874, Rechtsfall, betreffend Coupons⸗Volleinlösung, Bahnpolitik des neuen ungarischen Kommunaikations⸗Ministers, Frachtbrief⸗Formular⸗Bemerkungen, Albrechtsbahn und die galizische Fusion, Hof⸗Rath Weber und Ofen⸗ heim, Coursnotiz. Braunschweigische Eisenbahnen, Geschäftsbericht pro 1873. Marktbericht. Eisenbahnkalender. Beilage: Notizen über neue Tarife und Tarifänderungen pro Februar 1875. New⸗York, 24. März. Der Dampfer „Klopstock“ von der

Adlerlinie ist in Halifax eingelaufen. um Kohlen einzunehmen.

Der Verein der Lehrer höherer Unterrichtsanstalten der Provinz Brandenburg beschäftigte sich in seiner am Mitt⸗ woch abgehaltenen Hauptversammlung nach Erstattung des Jahres⸗ und Kassenberichtes mit der Frage einer Schuljahr⸗ und Ferien⸗ Ordnung. Es wurden eine Anzahl Thesen gefaßt, dahin gehend,

ie Schulsemester denen des bürgerlichen Jahres anzupassen und die Hauptferien von fünf bis sechs Wochen in die heiße Jahreszeit zu . Ferner genehmigte die Versammlung die Statuten einer Unterstützungskasse, die ausschließlich Lehrer, welche die facultas docendi besitzen, oder solchen Musik⸗ und Zeichenlehrern, welche aka⸗ demisch gebildet sind, zu gute kommen soll. Das General⸗Comité der internationalen Gar⸗ tenausstellung in der Flora genehmigte, der „Köln. Ztg.“ Fecae in seiner am vergangenen Sonntag abgehaltenen Ver⸗ ammlung die von Stadtbaumeister Weyer angefertigten Pläne zu einer Maschinenhalle, einer Ausstellungshalle für künstliche Blumen und zu einem Restaurationsgebäude. Die Maschinenhalle wird eine Ausdehnung von ungefähr 150 Mtr. erhalten, in zwei Etagen errichtet erden und aus einem hohen Mittelraume mit zwei seitlich sich an⸗ schließenden Hallen bestehen. Wie schon ihr Name besagt, soll sie zur Aufstellung von landwirthschaftlichen Maschinen und von solchen für Gartenbau, ferner für Rohprodukte, Terracotta⸗Gegenstände ꝛc. be⸗ nutzt werden. Die Ausstellungshalle für künstliche Blumen erhält einen Pavillon von 40 Mtr. Ausdehnung mit zwei Aussichts⸗ thürmen und den nöthigen Bureaux, von welchen sich als zwei lügel zwei Hallen von je 80 Meter Ausdehnung hinziehen. ie ganze Halle wird gedeckt und erhält hohes Seitenlicht. Sie wird getrockneten und künstlichen Blumen, gemachten Früchten, Schmuckgegenständen, Werken der Garten⸗Literatur ꝛc. zur Aufnahme dienen. Das Restaurationsgebäude erhält zwei⸗ geschlossene Säle von 50 Mtr. Breite und 30 Mtr. Tiefe, und zwischen diesen eine gedeckte Halle von 30 Mtr. Ausdehnung. Mit der Errichtung dieser drei Gebäude auf dem Ausstellungsfelde wird in kurzer Zeit begonnen und das zur Florg hinzugezogene Terrain, um möglichst viel Raum für die Ausstellung zu erübrigen, in französischem Stil angelegt wer⸗ den. Unter den neuerdings in großer Menge angemeldeten Gegen⸗ ständen befindet sich auch ein großartiger kunstvoller Springbrunnen, sodann ein Modell des für den Niederwald bestimmten Germania⸗ Denkmals, welches in einem eigenen Tempel aufgestellt werden wird, ferner aus den Niederlanden eine vielleicht einzig dastehende Sammlung getrockneter Früchte und ein Beet zur Aufnahme von 1000 verschiedenen Rosen. In den Niederlanden sind bereits viele Filial⸗Comités ins Leben getreten; auch in Paris nimmt die Angelegenheit Betreffs Errichtung von solchen Comités guten Fortgang. Die Versammlung

wählte gegen 20 Subkommissionen,

deren Mitglieder theils in Cöln, theils auch auswärts wohnen. 8

Se ssrdabsrerkr SeliseFücbewe 1.

An den am Dienstag stattgehabten Ersatzwahlen zur Stadtverordneten⸗Versammlung betheiligten sich bei der dritten Abtheilung des 7. Wahlbezirks, welche für den ausgeschiedenen Kauf⸗ mann Rust zu wählen hatte, von 864 Wahlberechtigten nur 109, und von diesen stimmten 62 für Hrn. W. Röseler, 46 für Hrn. Dr. Buvry. In der ersten Abtheilung des 22. Wahlbezirks, die für den ausgeschiedenen Rentier Sonntag zu wählen hatte, erschienen von 89 Wählern 62, von denen 52 für den Kaufmann Louis S ultze, Sebastianstraße 87, 9 für den Rentier Rausch stimmten. Die Herren Röseler und Schultze sind demnach zu Mitgliedern der Stadtverord⸗ neten⸗Versammlung bis ult. 1876 gewählt.

Vor längerer Zeit berichtete die „Elsässische Korrespondenz“ über einen alten Reliquienschrein in Steinarbeit, welcher vom Archi⸗ tekten Winkler in Straßburg in der Kirche zu Marsal aufgefunden wurde. Auf Anordnung des Oberpräsidenten von Elsaß⸗Lothringen sind die wohlerhaltenen Reste dieses mittelalterlichen Kunstkleinods nach Angabe des Hrn. Winkler durch den Bildhauer Müller zu Straß⸗ burg jetzt einer gründlichen Restauration unterzogen worden. Die räum⸗ lichen Verhältnisse des Kunstwerkes sind die folgenden: Breite 0,35 M., Länge 0,70 M., Höhe 1,80 M. Der Schwerpunkt an dem Kunstwerke fällt dem bildnerischen Schmucke zu. Die ringsum sichtbaren Haut⸗ relieffiguren sind von meisterhafter Vollkommenheit und waren fast gänzlich erhalten. Beschädigt und vom Zahne der Zeit zer⸗ nagt, erschienen hauptsächlich die architektonischen Theile, in welcher Hinsicht vor Allem ein den länglichen Bau des Schreines weit überragender Dachreiter, dann die Kreuzblumen der Wimperge und auch die Fialen zu ergänzen waren. Das zu diesen Erneuerungen nöthige Material fand sich glücklicherweise in einem, nicht mehr benützten, zunächst Marsal gelegenen Steinbruche, der ein sehr kompaktes Kalksteingebilde liefert, welches jedoch dem Froste nicht widersteht und vohl deshalb bei Bauten keine Verwendung mehr findet. Der aus diesem Material aufgesetzte Dachreiter, die er⸗ gänzten Fialen und Kreuzblumen wurden, nach den an dem kleinen 1“ vorhandenen Motiven ausgeführt und die Oeffnung des apellenartigen Ganzen mit einer Bronzethüre in durchbrochener Arbeit verschlossen. Die Wimpergblumen haben, entgegen der Gewohnheit der Zeitepoche des Entstehens des Reliquienschreines Anfang des XIV. Jahrhunderts nur eine Etage und wachsen nicht aus einem vier⸗ oder achteckigen Stiele, sondern aus einem runden Knopfe hervor. Hieraus scheint abermals zu erhellen, daß der ausführende Künstler hauptsächlich Bildner war und gleich⸗ wohl auch den architektonischen Ausbau uͤbernommen hat. Bei ge⸗

nauer Untersuchung des architektonischen Baues kann es in Ueberein⸗ stimmung hiermit der Beobachtung nicht ent gehen, daß das Kunst⸗ werk neben der meisterhaften bildnerischen Ausführung in den Linien mit verhältnißmäßiger Schwäche behandelt ist. Der wiederherge⸗ stellte Reliquienschrein soll demnächst wieder der Kirche zu Marsal übergeben werden, indessen sollen photographische Nachbildungen das 838 Publikum mit dem Reliquienschrein aus Marsal bekannt machen.

8 Theater. G Die gestern im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater

zur ersten Aufführung gelangte Operette: „Die schöne Bourbon⸗

naise“ ist, wie Lecocqs „Giroflés⸗Giroflas, eine Arbeit von Epigonen Offenbach⸗Cremienx⸗Halevy's, wie sie in Frankreich täglich zahlreicher werden. Hier nennen sich die Verfasser Coedès (Komponist), Dubreuil und Chabrillot. An das vorgenannte Werk erinnert die „Bourbon⸗ naise“ auch durch das Kunststück, welches der Primadonna zugemuthet wird: zwei Rollen zu gleicher Zeit in verschiedenen Verkleidungen zu spielen. In dieser Operette heißt die Doppelrolle Gräfin Dubarry und Manon, die Bourbonnaise, welche, der Favoritin Ludwigs XV. außerordentlich ähnlich und von großer Schönheit, nach dem Plane einer verschworenen Partei am Hofe ihren Sturz herbeiführen soll. Durch die Ungeschicklichkeit eines Höflings aber wird außer der wahren noch eine falsche Bourbonaise entführt, und damit der Knoten zu den läͤcherlichsten Verwickelungen geschürzt. Die Erfin⸗ dung ist nicht weniger geschickt, als in anderen leichten französischen Werken dieser Art, die Behandlung sogar rühmenswerth dezent. Indessen geht der Musik Coedes freilich jener prickelnde Reiz der Offenbachschen Weisen ab. Einzelne Nummern, wie die Arie des Blaise im 1. Akt, besonders das Pastorale und die Briefarie mit Chor sind nicht ohne Charakter und zeugen von Erfindungsgabe und Sorgfalt der Durcharbeitung, namentlich in der Instrumentation. Jedenfalls war die ablehnende Haltung eines Theils des Publikums gegen den Schluß der Operette durchaus ungerechtfertigt und rief mit Recht den lauten Protest der Mehrheit hervor. 8

Die Ausstattung war glänzend, die Aufführung vortrefflich. An erster Stelle verdient Fräul. Meinhardt in ihrer Doppel⸗ rolle als Dubarry⸗Manon genannt zu werden, welche für ihre Leistungen wiederholten Beifall erntete. Neben der Ge⸗ nannten erheiterten die Damen v. Csepesanyi als Villotte und Fräul. E. Schmidt als Gervaise durch ihre naiv⸗komischen Parthien. Der Baron de Cotignac des Hrn. Bollmann war ein kleines Ka⸗ binetsstück; auch Hr. M. Schulz als Sergeant Brindamour ist an dieser Stelle nicht zu vergessen. Hr. Swoboda kam in seiner Rolle als Blaise nicht recht zur Geltung. Die Operette wird voraussichtlich

viele Wiederholungen erleben.

Abonnements⸗Bestellungen auf den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Quartal nehmen für Berlin die Expedition dieses Blattes, Wilhelmstr. 32, sowie die hiesigen Stadtpost⸗Aemter, außerhalb jedoch nur die Post⸗Aemter entgegen. Bei verspätetem Abonnement kann eine Nach⸗ lieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, als der Vorrath reicht.

Der vierteljährliche Abonnementspreis des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt einschließlich der Besonderen Beilage, des Postblattes und des Central⸗ Handelsregisters für das Deutsche Reich

4 Mark 50 Pf. (1 Thlr. 15 Sgr.)

Während der Dauer der Sessionen des Bundesrathes, des Deutschen Reichstags und des preußischen Landtags werden über deren Sitzungen Referate, welche den Gang der Verhandlungen übersichtlich darstellen und die Beschlüsse der Versammlungen enthalten, in den Deutschen Reichs ꝛc.

Anzeiger aufgenommen.

Sodann publizirt derselbe den Wortlaut der Gesetzentwürfe nebst Motiven, welche im Namen der verbündeten Regierungen dem Deutschen Reichstage und von der Königlich preußischen Staatsregierung dem preußischen Landtage vorgelegt werden, sowie die nach dem stenographischen Berichte mitgetheilten Auslassungen der Bevollmächtigten zum Bundesrath und Bundes⸗Kommissarien resp. Minister und Regierungs⸗Kommissarien, namentlich sofern dieselben im Anschlusse an die

Motive für die Interpretation der Gesetze von Wichtigkeit sind.

Ferner veröffentlicht der Deutsche Reichs⸗ ꝛc. Anzeiger den authentischen Wortlaut der⸗ jenigen landesherrlichen Erlasse und der durch dieselben genehmigten und bestätigten Urkunden ꝛc., 8 welche nach §. 1 des Gesetzes vom 10. April 1872 nur durch die Regierungs⸗Amtsblätter

publizirt werden.

Besondere Beilagen zum Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger werden auch ferner erscheinen. Dieselben sind bestimmt, Aufsätze über deutsche sowie über deutsche Kunst, Literatur und

und preußische Geschichte, Landes⸗ und Staatskunde, Kulturgeschichte zu bringen.

Außerdem erscheint am 15. jeden Monats ein „Postblatt“ zum Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, welches Nachrichten von allgemeinem Interesse über den Verkehr mit der Post ꝛc. auf Grund amtlicher Materialien bringt, und unter Anderem auch

des Postblattes

vakanten Stellen.

eine tabellarische Uebersicht der geltenden Portosätze für die frankirten Briefe, Drucksachen, Waaren⸗ proben nach dem Inlande und dem Auslande enthält. Das „Postblatt“ ist auch im besonderen Abonnement zum Preise von 3 Mark (1 Thlr.) jährlich durch die Post und den Buchhandel zu beziehen.

Das Central⸗Handelsregister für das Deutsche Reich, welches in der Regel täglich erscheint, enthält sämmliche auch im Deutschen Reichs⸗und niglich Preußischen Staats⸗ Anzeiger veröffentlichte Bekanntmachungen der Eintragungen ꝛc. in den Handelsregistern des Deutschen Reichs, einschließlich (vom 1. Mai an) der Waarenzeichen auf Grund des Gesetzes über Marken⸗ schutz vom 30. November 1874, sowie die Konkurse betreffende Publikationen, und hat den Zweck, dem Handels⸗ und Gewerbestand, sowie dem betheiligten Publikum Gelegenheit zu bieten, sich über die Rechtsverhältnisse der verschiedenen Firmen leichter zu informiren, als dies durch Zusammensuchen der Bekanntmachungen aus einer großen Zahl von Lokalblättern geschehen kann. Zweckmäßig geordnete periodische Uebersichten über den Inhalt, welche demnächst erscheinen werden, erhöhen den praktischen Nutzen des Central⸗Handelsregisters. Das Central⸗Handelsregister kann zum Preise von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlich durch die Post und durch den Buchhandel bezogen werden.

Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers, welche in Folge amtlicher Veranlassung der Königlichen Hauptbank her aus⸗ gegeben wird und die Ziehungs⸗ und Restantenlisten sämmtlicher an der Berliner Börse gangbaren Staats⸗, Kommunal⸗, Eisenbahn⸗, Bank⸗ und Industriepapiere enthält, erscheint wöchentlich ein⸗ mal zu dem vierteljährlichen Abonnementspreise von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.)

Der buchhändlerische Debit 1 der Allgemeinen Verloosungs⸗Tabhelle,

nd

6 des Central⸗Handelsregisters für das Deutsche RNeich ist an Carl Heymanns Verlag (Berlin SW., Königgrätzerstraße Nr. 109) übertragen worden. In Folge Allerhöchsten Erlasses vom 1. August v. J. veröffentlicht der Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeiger in dem „Oeffentlichen Anzeiger“ wöchentlich die amtlichen Vacanzenlisten der bei den Behörden in den Provinzen Brandenburg und Pommern durch Militär⸗Anwärter zu besetzenden Stellen, und im Anschluß daran die Zusammenstellung der in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger zur Besetzung angezeigten

Berlin: Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Els 1 .““ L14“ 1.“ . 8

8

r. Bier Beilagen (einschl ßlich örsen⸗ und Handelsregister⸗Beilage).

ö 8

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗

No. 72.

Königreich Preußen. Preußische Bank. seekianin m 1“ Indem ich den nachstehenden Auszug aus dem Verwaltungs⸗ Bericht der Preußischen Bank für das Jahr 1874 gemäß §. 97 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846 hierdurch zur allge⸗ meinen Kenntniß bringe, bestimme ich zugleich, daß die Zahlung er Rest⸗Dividende für das Jahr 1874 zum Betrage von 247 50 gegen den betreffenden Dividendenschein vom 25. d. M. ab bei

der Königlichen Hauptbank hierselbst, bei den Provinzial⸗Comtoiren

zu Breslau, Cöln, Danzig, Königsberg i. Pr., Magdeburg, Münster, Posen und Stettin, sowie bei den Commanditen zu Aachen, Altona, Bielefeld, Bremen, Bromberg, Cassel, Coblenz, Coeslin, Crefeld, Dortmund, Düsseldorf, Elberfeld, Elbing, Emden, Erfurt, Essen, Flensburg, Frankfurt a. M., Frankfurt a. O., Gleiwitz, Glogau, Görlitz, Graudenz, Halle a. S., Han⸗ nover, Insterburg, Kiel, Landsberg a. W., Liegnitz, Memel, Metz, Minden, Mülhausen i. Els., Nordhausen, Osnabrück, Siegen, Straßburg i. Els., Stolp, Thorn und Tilsit geleistet werde.

Der vollständige Bericht wird den Bankantheils⸗Eignern in Berlin bei der Hauptbank im Archiv der Bank⸗Antheile, in den -8.e bei den vorgenannten Bank⸗Anstalten verabfolgt werden. 8

Berlin, am 24. März 1875.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,

Chef der Preußischen Bank. Dr. Achenbach.

Auszug aus dem der Preußischen Bank für das ahr 3

Das Jahr 1874 ist für den Handel und für die Industrie höchst ungünstig verlaufen. Mit Ausnahme der Landwirthschaft, die mit den gewonnenen Resultaten noch einigermaßen zufrieden sein kann, giebt es kaum einen Industriezweig, welcher auf das verflossene Jahr mit Genugthuung zurückblicken könnte und vielleicht noch mehr hat der Wohlstand des Landes unter den verheerenden Wirkungen gelitten, welche die vorausgegangene Ueberspekulation auf den Coursstand aller keine feste Rente tragenden Effekten ausgeübt hat. Auch die Preußische Bank ist von den Wirkungen dieser traurigen Verhältnisse nicht frei geblieben, Verluste von Bedeutung haben sie zwar nicht betroffen, aber die Umsätze wie die Gewinne sind, wie die nachfolgenden An⸗

b chweisen, weit hinte

Berlin, Donnerstag den 25. März

„Der Gesammt⸗Umsatz der Bank hat im Jahre 1874 5746 Millionen Thaler und einschließlich der mit den Provinzial⸗Bankanstalten und anderen Behörden verrechneten Summen 9374 Millionen Thaler mithin 2420 resp. 3359 Millionen weniger als im

orjahre.

Der Bank⸗Zinsfuß berechnet sich im Durchschnitt des ganzen Fes. auf 4,38 % für Wechsel und auf 5,38 % für das

ombard. 1

An Banknoten sind durchschnittlich 277,467,000 Thlr. im Um⸗ lauf F ca. 13 Millionen Thaler weniger als im Vorjahre. Im Durchschnitt des ganzen Jahres waren die umlaufenden Noten mit 82,46 8. durch Metall gedeckt.

Der Reservefonds ist unverändert geblieben und mit dem Mark. Betrage von 18 Millionen auf das Jahr 1875 übertragen.

An Wechseln wurden gekauft oder zur Einziehung übernommen 2,102,388 Stück über 1380 Milljonen Thaler, gegen 1873 um 45,678 Stück und circa 435 Millionen Thaler weniger.

Der Gewinn aus dem Wechselgeschäft hat 3,492,557 Thlr. 3 Sgr. 6 Pf. weniger betragen als im Jahre 1873.

Von den am 31. Dezember 1874 im Bestande gewesenen Wech⸗

seln waren fällig: binnen 15 Tagen. 48,617,200 Thlr. 1,902,400

560 168,5,0. ,öööö.

An Lombard⸗Darlehnen wurden neu ertheilt 165 Millionen Thaler, 82 Millionen Thaler weniger als im Jahre 1873. Am Schlusse des Jahres 1874 blieben 4800 Darlehne mit 22 ¾ Millionen Thaler ausgeliehen. Die aus diesem Geschäft aufgekemmenen Zinsen haben 380,647 Thlr. 18 Sgr. 6 Pf. weniger als im Vorjahre

etragen.

Die durchschnittliche Wechsel⸗ und Lombard⸗Anlage betrug 154,718,000 Thlr., ca. 57 ¾ Millionen Thaler weniger als im Jahre 1873.

Das Geschäft in edlen Metallen hat einen Gewinn von

Vorjahres zurückgeblieben.

5119 Thlr. 12 Sgr. ergeben. Der am 31. Dezember 1874 vor⸗ handene Bestand an edlen Metallen in Barren und Sorten hatte einen Werth von 43,188,774 Thlr. 9 Sgr.

Auf dem Effektenkonto der Bank haben im Jahre 1874 keine Umsätze stattgefunden. Die Bank besitzt schon seit dem Jahre 1872 keine Effekten mehr.

Bei dem Comtoir zur Aufbewahrung von Werth⸗ papieren blieben am Schlusse des Jahres 1874 Effekten im No⸗ minalwerth von 81½ Millionen Thaler deponirt, welche 2345 Depo⸗ nenten gehörten. Die Zahl der verschiedenen Effekten⸗Gattungen, welche deponirt worden sind, betrug 1291 gegen 935 im Jahre 1873. Bei 414,864 Stück Werthpapieren war dem Comtoir die Kontrole über die Verloosung übertragen. An Zinsen resp. Dividenden von

Bilanz der Preußischen Bank am 31. Dezember 1874.

——— 5*

den deponirten Effekten sind den Deponenten bis zum Schlusse des Jahres 1874 4,175,212 Thlr. 13 Sgr. 6 Pf. gezahlt worden. An Gebühren sind 20,537 Thlr. 4 Sgr. 6 Pf. eingekommen.

Fhlrer SHhr. „f

Der Brutto⸗Gewinn pro 1874 hat be⸗ h““ 7,111,963 12 6

Davon gehen ab:

Rln ie Verwaltungskosten mit 1,393,467 e Depositenzinsen mit 820,506

. d

. d 8 Banknotenanfertigung mit 25,000 621,910

. . 2 .

der Beitrag zur Verzinsung der Anleihe von 1856 mit.

.

2,860,883 2 4,251,080 10 6

bleibt Gewinn

Hiervon sind schon gezahlt: Sr 1) die Zinsen vom Einschuß des Staats . . . . . . . 2 2) die Zinsen vom Einschuß der Bankantheilseigner 99

966,738 3282,372v0-5

6,023 12 6

8 bleiben welchen die an den reservirten Beträgen gegen das vorige Jahr ersparten . . . . . .. noch hinzutreten, so daß sich pro 1874 ein 2222221,6 ergiebt, wovon die Hälfte mit.... 1,645,182 26 6

dem Staat, die andere Hälfte fmzüglich der im vorigen Jahre unver⸗

theilt gebliebenen 7279 Thlr. 11 Sgr. mit 1,652,462 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. den Bankantheilseignern zufällt.

Die Bankantheilseigner erhalten demgemäß für jeden Bankantheil von 1000 Thlrn. außer den für das erste und zweite Semester ge⸗ zahlten 45 Thlr. als Restvividende 82 Thlr. 15 Sgr., in Mark 247 50 ₰, oder im Ganzen einen Ertrag von 12 ¾ % (1873: 20 %) 2462 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. bleiben für das nächste Jahr reservirt. 85 1

Der Staat erhält:

a. an Zinsen von seinem Einschußkapital 66,738 Thlr. Sgr. Pf.

621,910

ö“; 6 Pf.

b. als Veitrag zur Verzinsung der Anleihe von 1856.. c. die Hälfte des Reingewinnes E;;ö1111öö111.

Ueberhaupt 2,355,830 Thlr. 26 Sgr.

Passiva.

Ankäufe zum Neubau es Haupt⸗Bankgebäudes ... a4*“ 123,342,922 ab: für zweifelhafte Forderungen. 550,900 22,723,530

55,200 4,168,890

Lombard⸗Forderungen. . . . . . . ab: hiervon für nicht bankmäßig gedeckte Lombard⸗Darlehne. . . . . ..

Miuerse Foerbernnzen— ab: hiervon für den Neubau des Haupt⸗ bank⸗Gebäudes und für die Einrich⸗ 114*“] 200,000

p 3,968,890 um Umlauf nicht mehr geeignete 3 EE X4“X“] 5,047,267

Diverse Effekten, und zwar:

diskontirte verlooste Effekten . . . .. 22

Effekten zum Course vom 31. Dezember 1874 15

Kassen Hestände . . . . . . . .. 382,379,12622 bbeebb111““; 3 7,759,082 18 Gold in Barren und Sorten. 35,429,691 21

2*ꝓo% v2 ,⸗, „₰ - 3627,960

1,914,317

Banknoten:

g88 in ven Bank. Kassen 2.

122,792,022 368,376,066

u

Depositen⸗Kapitalien: verzinsliche. .

zum Umlauf nicht mehr geeignet 8

ef

1 279,474,000 217,061,145 5,047,267 501,582,412

32,497,290

22,668,330

9,016,157

68,004,990

27,048,473

unsER;;R

Schuldige Depositen⸗Zinsen Bank⸗Antheils⸗Konto Staats⸗Aktiv⸗Kapital.

Ie611.

Gewinn⸗Konto für den Staat

Guthaben Koͤniglicher Kassen

aus eingezogenen Ueberschüssen

Giro⸗Verkehr:

Guthaben der Giro⸗Interessenten

Unbezahlte Anweisungen...

127,840

32,625,130 12 379,952 13

7 1

860,477 V 20

13,484,477 24 798,738 11

97,875,391 25 1,139,857 30 60,000,000 5,720,400 18,000,000 4,935,548 65

2,581,433

40,453,48340 2,396,215,15

Diverse Forderungen... Dividenden⸗Konto

Hierzu der Rest aus 1873.

425,567,901 1 1,276,703,703 10

581,941,833 1— 1,745,825,499 10

Unvertheilte Extra⸗Dividende pro 1874

Ueberhobene Zinsen und Erträge ...

268,841 7

806,523 75 203,898 5

611,694 50 1,645,182 G 1 7,279

4,957,386 75 1,500,377

1,652,462 533,459

581,941,833] 1 1,745,825,499/10

Bekanntmachungen.

I 8 1“ 8 8 .

Das bevorstehende Studien⸗Semester unserer Universität nimmt mit dem 12. April seinen gesetzlichen Anfang. Indem wir dies hier⸗ durch zur allgemeinen Kenntniß bringen, machen wir Diejenigen, welche die Absicht haben, die hiesige Universität zu besuchen, darauf auf⸗ merksam, daß sie sich pünktlich mit dem Beginne des Semesters hier einzufinden haben, um sich dadurch vor den Nachtheilen zu bewahren, welche ihnen durch das Versäumen des Anfangs der Vorlesungen un⸗ ausbleiblich erwachsen müssen. Zugleich ersuchen wir hiermit die Eltern und Vormünder der Studirenden, auch ihrerseits zur Be⸗ obachtung dieses wichtigen Punktes der akademischen Disziplin mög⸗ lichst mitzuwirken. In Ansehung derjenigen Studirenden, welche auf Grund vorschriftsmäßiger Dürftigkeitsatteste die Wohlthat der Stun⸗ dung des Honorars für die Vorlesungen in Anspruch zu nehmen be⸗ absichtigen oder um ein akademisches Stipendium sich bewerben wollen, bemerken wir, daß nach neueren gesetzlichen Vorschriften derartige Gesuche bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung, und zwar die Stundungsgesuche innerhalb der ersten Woche und die Gesuche um Verleihung eines Stipendiums innerhalb der ersten vierzehn Tage nach dem gesetzlichen Anfange des Semesters von den Petenten in Person eingereicht werden müssen, und daß von denjenigen Studi⸗ renden, welchen die Wohlthat der Stundung bereits zuerkannt worden ist, unter dem Präjudiz des Verlustes ihrer Berechtigung von dem er⸗ haltenen Stundungsscheine innerhalb der ersten Woche nach dem gesetzlichen Anfange des Semesters bei der Quästur Gebrauch gemacht werden muß. 8

Bonn, den 18. März 1875 8 Rektor und Senat der Rheinischen Friedrich⸗Wilhelms⸗

Universität.

2 2 EI1I“

II.

Die Immatrikulation für das bevorstehende Studien⸗Semester findet vom 5. bis zum 19. April inkl. statt. Späͤter können nach den bestehenden Vorschriften nur diejenigen Studirenden noch im⸗ matrikulirt werden, welche die Verzoͤgerung ihrer Anmeldung durch Nachweisung gültiger Verhindernngsgründe zu entschuldigen vermögen. Behufs der Immatrikulation haben 1) biesenigen Studirenden, welche die Universitätsstudien beginnen, insofern sie nländer sind, ein vor⸗ schriftsmäßiges Schulzeugniß und, falls sie Ausländer sind, einen Paß

oder sonstige ausreichende Legitimationspapiere, 2) diejenigen, welche von anderen Universitäten kommen, außer den vorstehend bezeichneten eaa noch ein vollständiges Abgangszeugniß von jeder früher be⸗ uchten Universität vorzulegen. Diejenigen Inländer, welche keine Maturitätsprüfung bestanden, beim Besuche der Universität auch nur die Absicht haben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats⸗oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des §. 36 des Regle⸗ ments vom 4. Juni 1834 nur nach vorgängiger, ihnen hierzu Seitens des Königlichen Universitäts⸗Kuratoriums ertheilter Erlaubniß immatrikulirt werden. Bonn, den 18. März 1875. Die Immatrikulations⸗Kommission.

Die Nr. 25 des „Amts⸗Blatts der Deutschen Reichs⸗ Post⸗Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: vom 20. März 1875: Ausgaben von Noten der Preußischen Bank

u 1000

- Nr. 5 des „Deutschen Postarchivs“ Hccer zum Amtsblatt der Deutschen EeZ hat folgenden In⸗ halt: I. Aktenstücke und Aufsätze: Aus dem Berichte über die Ergeb⸗ nisse der Reichs⸗Postverwaltung während der Jahre 1870 —1872. (Dritter Artikel.) Deutsche Poststenographie nach F. X. Gabels⸗ bergers System. (3, Lektion.) II. Kleine Mittheilungen: Die Geheimschreibekunst in ihrer Anwendung auf die Reichs⸗Postkarten. Kenntniß der Stenographie unter den Postbeamten. Die Tiefsee⸗ forschungen der Königlich Großbritannischen Admiralität und der „Challenger“. III. Literatur des Verkehrswesens.

Nr. 2 des Ministerial⸗Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten, herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, hat folgenden Inhalt: Cirkular, Ersatzwahlen zum Hause der Ab⸗ geordneten betreffend, vom 2. Februar 1875. Erlaß, die Feststellung und Zahlung der den Standesbeamten für die Beschaffung der Materialien zur Statistik der Bewegung der Bevölkerung zu gewäh⸗ renden Entschädignn en betreffend, vom 20. Januar 1875. Be⸗ scheid, die Verpflichtung der Gemeinde⸗ und Gutsvorsteher zur

Uebernahme des Amts eines Standesbeamten betreffend, vom 29.

Januar 1875. Cirkular, die Revision der Geschäftsführung der Standesbeamten betreffend, vom 29. Januar 1875. Verfügung, die Feststellung des Ausdrucks „öffentliche Anstalten“, welche zeseblich zur Erstattung von Geburts⸗ ꝛc. Anzeigen an das Standesamt be⸗ rechtigt sind, vom 20. Januar 1875. Cirkular, die Befreiung der Inhaber von Dienstwohnungen mit einem Gehalte bis zu 1050 Mark von den Kosten der Unterhaltung derselben, vom 21. Januar 1875. Cirkular, die Tabelle der kirchlich⸗statistischen Nachrichten über die der Aufsicht des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths unterliegenden acht reußischen Provinzen betreffend, vom 11. Januar 1875. Plenar⸗ Be luß des Königlichen Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten zur Ergänzung und näheren Erläuterung des §. 16 des Gesetzes über die Vorbildung der Geistlichen vom 11. Mai 1873 und des §. 3 des Gesetzes vom 20. Mai 1874 über die Verwaltung katholischer Bis⸗ thümer, vom 27. Januar 1875. Cirkular, die Uebersicht der auf den preußischen und den übrigen deutschen Universttäten im⸗ matrikulirten Theologen betreffend, vom 1. Februar 1875. Cirkular, die 15 zu Impfscheinen betreffend, vom 28. Januar 1875. Erlaß, die Entscheidung über die kommunale Selbständig⸗ keit einer Ortschaft als Landgemeinde oder Gutsbezirk betreffend, vom 29. Dezember 1874. Cirkular, die Behandlung der Beschwer den über Gemeindevorstandswahlen betreffend, vom 11. Januar 1875. Verfügung, die der Einführung einer Hundesteuer mittelst kbeisstatutarischer Anordnung betreffend, vom 11. Januar 1875. Erkenntniß des Köͤniglichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte vom 13. Juni 1874: Vergütungs⸗ nsprüche für Spannfuhren und ähnliche Kriegsleistungen, welche einzelne Mit⸗ lieder einer Gemeinde auf Anordnung der letzteren prästirt haben, bönnen gegen dieselbe nicht im Rechtswege verfolgt werden (§§. 12, 17 des Gesetzes vom 11. Mai 1851, Ges.⸗Samml. S. 263 und Präj. vom 14. November 1868, Just.⸗Min.⸗Bl. S. 388). Erkenntni des Gerichtshofes zur Enkscheidung der Kompetenz⸗Konflikte vom 14. November 1874: Das Bürgervermögen gehört zum Gemeinde⸗ vermögen; über die Benutzung des letzteren und insbesondere über eine von Bürgervermögen in Kämmereivermögen haben die städtischen Behörden zu beschließen, so daß den Gerichten in die er Beziehung eine Kognition nicht zusteht (§§. 11, 49, 50 der Städte ronung vom 30. Mai 1853, Ges⸗Samms. S. 261 und Dekl, vom 26. Juli 1847, Ges.⸗Samml. S. 327). Cirkular, die Auslieferung von Verbrechern aus Deutschland nach Italien betreffend, vom