1875 / 73 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Landes⸗Schuldverschreibungen. Chodziesener, Leob schützer Kreis⸗Obligationen. Cölnische Stadt⸗Obligationen (Rück⸗ stände)h. Danziger Hypotheken⸗Vereins⸗Pfandbriefe. Dresd⸗ ner, Dürener Stadt⸗Obligationen. Frankfurt a. M., 3 ½ % Anlehen de 1846. annoversche Brauergilde, Obliga⸗ tionen. Italienische Prämien⸗Anleihe (Prestito Nationale) de 1866. Liller Prämien⸗Anleihe de 1860. Mailänder Prämien⸗Anleihe de 1866. Moskau⸗Jaroslaw⸗Cisenbahn⸗ Obligationen. Potschappeler Aktien⸗Verein, Prioritäts⸗Obli⸗ gationen. Preußische Hypotheken⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesell⸗

schaft (Hübner), Hypotheken⸗Antheil⸗Certifikate (Rückstände). Rosenheimer Kunstmühle, Partial⸗Obligationen. Russische 2. innere 5 % Prämien⸗Anleihe de 1866 (Rückstände). Sächsische Landrentenbriefe. Sächsische 3 % Steuerkreditkassenscheine de

1830. Sächsische Staatsschuldenkassenscheine de 1847 und

1855. Sächsische % Alberts⸗Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen Litt. D. Sächsisch⸗Schlesische Eisenbahn⸗Aktien.

Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlich durch alle Postanstalten, so wie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, §. W., Königgrätzer⸗ straße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, für Berlin auch bei der Expedition, Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer 25 Pf. (2 ½ Sgr.)

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 27. März. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten gestern dem Gottesdienst im Dome bei und nahmen heute die Vorträge des Kriegs⸗Ministers und des Militär⸗Kabinets entgegen. Mittags stattete den Ma⸗ jestäten die Großfürstin Constantin von Rußland, Kaiserliche Hoheit, einen Besuch ab.

Um 2 ½ Uhr begaben Se. Majestät Sich nach Charlotten⸗ burg, um die Blumen⸗Ausstellung in der Flora in Augenschein zu nehmen und empfingen um 7 ⁄½ Uhr Abends den Botschafter

Fürsten zu Hohenlohe⸗Schillingsfürst. Beide Kaiserliche Majestäten wohnten gestern mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden dem Gottesdienste im Dom und dem geistlichen Oratorium in der

Singakademie bei.

Heute empfing Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin den Besuch Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Constantin von Rußland auf deren Durchreise. Ihre Majestät die Kai⸗ serin⸗Königin wohnte mit Ihrer Königlichen Hoheit der Groß⸗

herzogin von Baden der liturgischen Abendandacht im Dome bei.

In der Kapelle des Kronprinzlichen Palais fand am Donnerstag, Vormittags 9 ½ Uhr, Abendmahls⸗Gottesdienst statt, an welchem Ihre Majestäten und die Mitglieder der Königlichen Familie Theil nahmen. Abends 6 Uhr besuchte Se. Kaiser⸗ liche Hoheit mit dem Prinzen Friedrich Wilhelm, Königliche Hoheit, die liturgische Andacht im Dom.

Gestern Vormittag wohnten Ihre Kaiserlichen und

Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron⸗

prinzessin so wie Prinz Friedrich Wilhelm dem Gottesdienst

im Dome bei.

Um 7 Uhr besuchte Se. Kaiserliche Hoheit die Singakademie,

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wo Grauns „Tod Jesu“ zur Aufführung gelangte.

Festberichte über die Feier des Geburtstages Sr.

Majestät des Kaisers und Königs liegen heute weiter

vor aus: Warmbrunn, Waldenburg, Tost, Schweidnitz, Löwen⸗ berg, Marklissa, Trebnitz, Goschütz, Frankenstein, Münsterberg, Silberberg, Habelschwerdt, Beuthen O.⸗S, Leobschütz, Pleß Paradies, Bojanowo, Schwerin a. W., Rawitsch, Bentschen, Jutroschin, Koschmin, Krotoschin, Schrimm, Wollstein, Schneide⸗

8 mühl Ems, Westerburg, Speyer, Germersheim, Landau,

Ulm, Langenargen, Falkenstein, Carlsruhe, Pforz⸗ heim, Schwetzingen, Donaueschingen, Pfullendorf, Heidelberg,

Darmstadt, Fürth i. O., Butzbach, Worms, Bad Nauheim,

6 tung an, im Rückblick auf jenen Tag, an welchem vor nunmehr 25

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Rostock, Ribnitz, Ludwigslust, Straßburg, Saarunion, Hayange ꝛc.

Die Adresse, welche die Vertreter der Stadt Coblenz an Se. Majestät den Kaiser und Ihre Majestät die Kaiserin gelegentlich des 25jährigen Gedächtnißtages Ihres Einzuges in Coblenz gerichtet haben, lautet wie folgt:

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster Kaiser und König! Allergnädigster Kaiser, König und Herr! Allerdurchlauchtigste, Großmächtigste Kaiserin und Königin!

Allergnädigste Kaiserin, Königin und Frau!

Dem Glanze glorreicher Weltereignisse und vaterländischer Triumphe, deren Gedächtnißfeier die jüngsten Jahrzehnte in einem Zauberkreise aneinanderreihen, um eines jeden Preußen Herz mit dem gerechtesten Stolze, mit dem ehrfurchtsvollsten Danke zu dem Throne unseres erhabenen Herrscherhauses hinaufblicken zu lassen, schließt sich heute für die bescheidene Einwohnerschaft Allerhöchstdero treuunter⸗ thänigsten Stadt Coblenz eine Gedächtnißfeier tiefinnigster Bedeu⸗

Jahren ihr das hohe Glück beschieden war, unseren erhabenen Herrn und Gebieter, Allerhöchstdessen erhabene Gemahlin und Tochter ein⸗ führen zu sehen in die Mauern unserer Stadt, um seit jener Zeit deren Bürgern die Segnungen des Hoflagers der Allerhöchsten Fa⸗ S unseres theuren Herrscherhauses theilhaftig werden zu assen.

Nur wenigen der Millionen treuer Unterthanen kann das Glück vergönnt sein, sich der Allerhöchsten Residenz in der unmittelbaren Nähe des heimathlichen Heerdes zu erfreuen, und in der unmittel⸗ baren Anschauung die hohen E“ eines geliebten Landes⸗ fürsten und Allerhöchstdessen Familie bewundern und verehren zu lernen. Je beneidenswerther aber ein solcher Vorzug ist, desto tiefer schlägt auch in den Herzen der Beglückten die Liebe und die Anhäng⸗ lichkeit zu dem angestammten Herrscherhause ihre Wurzeln, desto reger wächst der Eifer, solche Gnade zu vergelten mit dem aufrichtig⸗ sten Streben, nach dem Maße der nur schwachen Kräfte dem edlen Vorbilde nachzuleben. Beseelt von diesen Empfindungen, drängt es die allerunterthänigst unterzeichneten Vertreter der Stadt Coblenz, im Namen der g. Bürgerschaft an dem Throne Euer Kaiser⸗ lich Königlichen ajestäten heute den ehrfurchtsvollsten Dank für so reich erwiesene Huld und Gnade niederzulegen und des Him⸗ mels reichsten Segen für das theure Kaiserhaus herabzuflehen, Aller⸗ höchstdessen gnädige Wohlgewogenheit uns Gott der Herr auch fürder⸗ hin noch lange Jahre bewahren möge.

Zugleich aber wagen wir es, zu den Füßen Euerer Majestäten noch die ehrfurchtsvolle Bitte niederzulegen, daß es uns Allergnädigst

sestattet werden möge, auch ein äußeres Erinnerungszeichen an den eutigen, für uns so überaus feierlichen und erhebenden Gedächtnißtag angesichts Eurer Kaiserlich Königlichen Majestäten Residenzschlosses in unserer Stadt aufrichten zu dürfen, auf daß auch unsere Nach⸗ kommen immerdar eingedenk sein mögen, wis von dort aus unserer Bürgerschaft stets die hehrsten Vorbilder keinster Vaterlandsliebe entgegenstrahlten, wie von dort aus das erhabenste Vorbild vater⸗ ländischer Tapferkeit, gepaart mit dem lieblichsten Bilde christlicher

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Barmherzigkeit als Allerhöchste Förderer alles Schönen und Guten, als Allerhöchste Beschützer der Künste, Wissenschaften und Gewerbe die Gnade hatten, segenreiche Spuren hohen Waltens, wohin wir blicken, in unsere Vaterstadt ausgehen zu lassen.

„Geruhen Ew. Majfestäten in Allergnädigster Gewährung unserer Bitte zu gestatten, daß neben den glorreichen und unvergänglichen Denkmalen Allerhöchsten Wirkens unseres erhabenen Herrscherpaares die Stadt Coblenz in tiefster Bescheidenheit auch ein, freilich nur sehr schwaches, Erinnerungszeichen des innigsten Dankes und der un⸗ Treue aufrichte, mit welcher in tiefster Ehrfurcht er⸗

erben

Euer Kaiserlich Königlichen Majestäten allerunterthänigsten Ober⸗Bürgermeister, Beigeordneten und Stadtverordneten der Stadt Coblenz. Coblenz, den 17. März 1875.

„Die Antwort, welche Ihre Majestäten der Kaiser und die Kai serin auf diese Adresse an die Vertreter der Stadt Coblenz er⸗ gehen ließen, hat folgenden Wortlaut:

Die Adresse, welche Sie Uns im Namen der dortigen Bürger⸗ schaft am 17. d. M. durch Ihre Deputation haben überreichen lassen, hat Uns an der Hand heiterer Erinnerungen zu jenem denkwürdigen Tage zurückgeführt, an welchem Wir vor fünfundzwanzig Jahren in der Stadt Coblenz eintrafen, um dort, unter dem sinnigen Volke des Rheinlandes, Unsere Residenz zu nehmen. Die freudig gehobene Stimmung, in welche Wir durch den Uns damals bereiteten festlichen Empfang versetzt wurden, ist von der glücklichsten Vorbedeutung ge⸗ wesen. Mit froh bewegtem Herzen erkennen Wir es, daß das Band, welches sich an jenem Tage zwischen Uns und den Bewohnern Ihrer schönen Stadt knüpfte, Dank dem oft erneuerten persönlichen Ver⸗ kehr, sich immer inniger und fester geschlungen hat. Wie mannig⸗ fach auch inzwischen durch den raschen Wechsel der Ereignisse die Zeit dem Wandel unterworfen gewesen ist, in den wohlbegrün“⸗ deten freundlichen Beziehungen, welche, groß gezogen an einem unzerstörbaren gegenseitigen Vertrauen, zwischen Uns und Coblenz walten, hat kein Zeitenwandel eine Aende⸗ rung hervorzubringen vermocht. Freudigen Sinnes, wie Wir damals eintraten, kehren Wir immer wieder in die Uns heimath⸗ lich anmuthende gesegnete Landschaft Ihrer Stadt zurück, stets sicher, mit gleich liebevoller Herzlichkeit von Ihnen bewillkommnet zu werden. So hoffen Wir denn auch zu Gott dem Allgütigen, daß Er Uns vergönnen möge, noch manchen ferneren Tag in Fried’' und Freud' und wechselseitigem Wohlwollen bei Ihnen zu verbringen. In dem Werke rheinischer Kunst, mit dessen Errichtung die Bürgerschaft von Coblenz das Andenken an den Tag des 17. März 1850 der Nachwelt überliefern will, erblicken Wir nicht nur einen angenehmen äußeren Schmuck der Umgebung Unserer dortigen Residenz, sondern wesentlich zugleich ein Denkmal der Herzen, die Uns aus der dortigen Bürger⸗ schaft in Treue und Liebe entgegenschlagen und denen Wir tiefempfun⸗ dene Dankbarkeit bewahren werden!

Berlin, den 22. März 1875.

Wilhelm.

An den Ober⸗Bürgermeister, die Beigeordneten und Stadtverordneten der Stadt Coblenz.

Die Wissenschaftlichen und Kunst⸗ bezw. In⸗ dustrie⸗Unternehmungen, die durch Zuwendungen aus Reichsfonds gefördert werden, sind zur Zeit folgende:

1) das germanische National⸗Museum in Nürnberg, 2) die Monumenta Germaniae historica, 3) das Institut für archäo⸗ logische Korrespondenz in Rom und Athen, 4) das römisch⸗ germanische Museum in Mainz, 5) das Grimmsche Wörterbuch, )) das mittelnied erdeutsche Wörterbuch, 7) die zoologische Sta⸗ tion in Neapel, 8) die Expedition zur Beobachtung des Venus⸗ Durchgangs, 9) die Bestrebungen der „Afrikanischen Gesellschaft“ zur Erforschung des äquatorialen Afrika.

Der Minister des Innern hat in einem Spezialfall un⸗ term 11. d. M. entschieden, daß der §. 51 des Gesetzes vom 9. März pr. über die Beurkundung des Personenstan⸗ des und die Form der Eheschließung auf diejenigen Militär⸗ personen preußischer Staatsangehörigkeit sich nicht bezieht, welche vermöge abgeschlossener Konventionen den Gesetzen und Rechtsnormen eines anderen deutschen Staates unterworfen sind. Nach den Festsetzungen der sämmtlichen in Geltung befindlichen Militär⸗Konventionen unterliegen aber alle außerhalb Preußens in einem der betreffenden Bundesstaaten dislozirten Militärper⸗ sonen den Gesetzen und Rechtsnormen desselben, mithin auch den dort geltenden Vorschriften über Beurkundung der Standes⸗ akte. Alle diese unter die bezeichneten Konventionen fallenden Militärpersonen kommen daher, soviel den Pallegirten §. 51 be⸗

trifft, nicht in Betracht. A1———

Im vorliegenden Falle handelte es sich um eine im Inland zu schließende Ehe, welcher Fall mit dem qu. §. 51 überhaupt in keinem Zusammenhange steht. Die Frage, in welcher Weise das Aufgebot zu bewirken ist, wenn einer der Verlobten sei⸗ nen Wohnort (Garnisonort) außerhalb Preußens hat, erledigt sich durch die Bestimmungen im §. 30 des Gesetzes vom 9.

März 1874.

In Betreff der Befugnisse der städtischen Bürger⸗ meister zur Uebertragung der Geschäfte des Standesbeam⸗ ten an ein Mitglied des Gemeinde⸗Vorstandes hat der Minister des Innern in einem Spezialfalle in einem Reskript vom 22. Februar d. J. die Befugnisse der Bürgermeister zur Vertheilung der Geschäfte unter die Mitglieder des Magistrats keineswegs für eine völlig schrankenlose erachtet, so wenig bezüg⸗ lich der von den Kommunalbehörden wahrzunehmenden örtlichen Geschäfte der allgemeinen Staatsverwaltung, wie bezüglich der eigentlichen Kommunal⸗Angelegenheiten. Wenn daher ein Bürger⸗ meister durch sein Verfahren bei der gedachten Geschäftsverthei⸗ lung, insbesondere durch unmotivirte Belastung eines einzelnen Magistratsmitgliedes Anlaß zu gerechtfertigten Beschwerden giebt, so liegt es der Aufsichtsbehörde ob, solchen Beschwerden Ab⸗ hülfe zu schaffen.

Im §. 4 des mit dem 1. Januar 1876 in Kraft tretenden Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar d. J. sind übrigens die Be⸗ fugnisse des Gemeindevorstehers (Bürgermeisters), die Geschäfte des Standesbeamten anderen Gemeindebeamten (widerruflich) zu übertragen, von der Genehmigung der höheren Verwaltungs⸗ behörde ausdrücklich abhängig gemacht.

Der Minister des Innern hat in wiederholten Spezial⸗ fällen Entscheidung dahin getroffen, daß der zur Anordnung des Aufgebots zuständige Standesbeamte wegen der Bekannt⸗ machung des Aufgebots in fremden Gemeindebezirken sich, ge⸗ mäß §. 29 des Gesetzes vom 9. März 1874, nicht an den für diesen Gemeindebezirk zuständigen Standesbeamten, sondern direkt an die betreffende Gemeindebehörde zu wenden habe.

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Dementsprechend ist nach einem Cirkular Erlaß des Ministers des Innern vom 15. d. M. das in dem Cirkular⸗Erlasse vom 8. Juni v. J. erwähnte Verzeichniß der auf Requisition verkündeten Aufgebote da, wo der Standesbeamte nicht zugleich Gemeindevorsteher ist, von dem letzteren zu führen.

Da das Regulativ für das Verfahren der Ge⸗

richtsärzte bei den medizinisch⸗gerichtlichen Unter⸗ suchungen menschlicher Leichname vom 15. November 1858 nicht mehr in allen seinen Bestimmungen dem gegenwär⸗ tigen Standpunkte der Wissenschaft in der gerichtlichen Arznei⸗ kunde entspricht, so ist dasselbe Seitens der Königlichen Wissen⸗ schaftlichen Deputation für das Medizinalwesen einer Revision und Umarbeitung unterzogen worden. Das daraus hervorge⸗ gangene neue Regulativ vom 6. Januar d. J. hat unterm 13. Fe⸗ bruar d. J. die Genehmigung des Ministers der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten erhalten und ist durch ein im Justiz⸗Ministerial⸗Blatt abgedrucktes Reskript des Justiz⸗ Ministers vom 22. d. Mts. den Gerichten und Beamten der Staatsanwaltschaft bekannt gemacht worden.

Für die vom 25. August bis zum 26. September d. J. in Cöln stattfindende internationale Gartenbau⸗Aus⸗ stellung hat der Minister für die landwirthschaftlichen Ange⸗ legenheiten den Landes⸗Oekonomie⸗Rath Dr. Thiel zum Kommissarius ernannt.

Die vorläufige, jedoch regelmäßige Beschäf⸗ tigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken fällt, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 25. Februar cr., unter die Bestimmungen der Gewerbeordnung über die Be⸗ schäftigung jugendlicher Fabrikarbeiter. Der Fabrik⸗Direktor L. zu St. (Rheinprovinz) hatte in der von ihm geleiteten Fabrik zwei jugendliche Arbeiter beschäftigt, ohne daß ihm ein Arbeits⸗ buch bezüglich derselben eingehändigt war. Die Ausfertigung eines solchen war deshalb auf Hindernisse gestoßen, weil einer dieser Arbeiter in England und der andere in den Niederlanden geboren und deshalb ein Geburtsschein derselben nicht zu beschaffen war. Auf Grund der §§. 131, 150 der Gewerbeordnung vor das Polizeigericht zu B. gestellt, gab L. an, daß er sich Behufs Ausstellung eines Arbeitsbuches an den Bürgermeister gewendet habe, solches aber wegen fehlender Geburtsscheine nicht habe erhalten können. Er habe nicht zu fehlen Sgcg⸗ wenn er die bei⸗ den Arbeiter bis zur Hebung der Hindernisse vorläufig beschäftigt habe. Das Polizeigericht sprach den Angeklagten frei, weil that⸗ sächlich nicht festgestellt worden sei, daß der Beschuldigte die be⸗ treffenden beiden jugendlichen Arbeiter zu einer regelmäßigen Beschäftigung aufgenommen habe; daß vielmehr anzunehmen sei, daß der Beschuldigte die beiden Arbeiter nur vorläufig und einstweilen beschäftigt habe, um sich über die Möglichkeit oder Unmöglichkeit der Beschaffung eines Arbeitsbuches zu ver⸗ gewissern. Auf den vom Polizei⸗Anwalt ergriffenen Kassations⸗ rekurs vernichtete das Ober⸗Tribunal das vorinstanzliche Er⸗ kenntniß und verwies die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an ein anderes Polizeigericht. „Nach §. 131 der Reichs⸗ Gewerbeordnung“, führt das Erkenntniß des Ober⸗Tribunals aus, „darf die Annahme jugendlicher Arbeiter zu einer regelmäßigen Be⸗ schäftigung von dem Arbeitgeber nur nach Einhändigung eines Arbeitsbuches erfolgen. Der Begriff der Regelmäßigkeit ist durch die Art der Beschäftigung, nicht aber dadurch bedingt, ob dieselbe als eine dauernde in Aussicht genommen oder verabredet ist. Als eine regelmäßige ist eine solche anzusehen, welche sich zu bestimmten Zeiten oder Stunden wiederholt, und nicht in ein⸗ zelnen, jedesmal nach Bedürfniß oder Verabredung zu leistenden Arbeit besteht. Dadurch also, daß die Beschäftigung der beiden gedachten jugendlichen Arbeiter Seitens der Befchuldigten sich als eine vorläufige in dem Sinne darstellt, daß sie je nach dem Eintreten oder Nichteintreten eines gewissen Umstandes entweder aufhören, oder in eine dauernde umgewandelt werden sollte, wird der Begriff der Regelmäßigkeit nicht ausgeschlossen.“

Der bisherige Militärbevollmächtigte bei der hiesigen itatienischen Gesandtschaft, Graf Taverna, ist gestern Nach⸗ mittag nach Italien zurückgekehrt.

Cöln, 25. März. Der „Köln. Ztg.“ geht Folgendes zur Veröffentlichung zu:

Mit besonderem Wohlgefallen habe Ich aus Ihrem Immediat⸗ schreiben vom 19. d. M. ersehen, daß die Vertreter der bedeutendsten Stadt der Rheinprovinz auch in Anlaß Meines diesjährigen Geburts⸗ tages mit guten und frommen Wünschen Meiner gedacht haben. Je mehr Ich versichert bin, daß Ihre Adresse der getreue Ausdruck der unter Ihren Mitbürgern sich lebendig erhaltenden loyalen Gesinnung ist, zu desto größerer Befriedigung gereicht es Mir, Ihnen für die dargebrachten Glückwünsche von ganzem Herzen zu danken, indem Ich Mich von der Hoffnung beseelen lasse, daß Sie eifrig fortfahren

werden, das Vertrauen zu den lediglich auf des Vaterlandes Wohl⸗

fahrt gerichteten Bestrebungen Meiner Regierung in Ihrem Berufs⸗ kreise durch weise Einwirkung zu stärken und zu stützen. Berlin, 24. März 1875.

Wilhelm.

An den Ober⸗Bürgermeister, die Beigeordneten und Stadtverord⸗

neten von Cöln.

Ich beeile mich, vorstehendes Allerhöchste Antwortschreiben Sr.

Majestät des Kaisers auf die Glückwunsch⸗Adresse zum Geburtsta zur Kenntniß meiner Mitbürger zu bringen. 8

Cöln, 25. März 1875. Der Ober⸗Bürgermeister Bache

Lauenburg. Ratzeburg, 27. März. Am 7. April d. J. findet eine Sitzung der Ritter⸗ und Landschaft des Herzogthums Lauenburg statt. Auf der Tagesordnung stehen u. A. folgende Gegenstände: Berathung des Entwurfs zu einem Gesetz über die Enteignung von Grundeigenthum; Antrag des Abgeordneten Schlichteisen und Genossen auf Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern an die Landtagsmitglieder; Be⸗ rathung der Grundzüge zu einem Einverleibungsgesetz.

Bayern. München, 24. März. (Allg. Ztg.) Für die Glückwünsche, welche Se. Majestät der König dem Deutschen Kaiser zu Allerhöchstdessen Geburtstag telegraphisch übersandte, dankte Se. Majestät der Kaiser Wilhelm in herzlichster Weise. Obwohl das Befinden des Königs im Allgemeinen befriedigend ist, soll doch auf ärztlichen Rath im Hinblick auf die rauhe Witterung Se. Majestät das Zimmer nicht verlassen und wird daher auch nicht den kirchlichen Feierlichkeiten der Charwoche in der Allerheiligenhofkirche beiwohnen können. Ein Georgi⸗ ritterfest findet in diesem Jahre nicht statt.

In der heutigen Sitzung des Staatsraths ist der Gesetzentwurf, betreffend die Erwerbung der Ostbahnen durch den Staat zur Berathung gelangt.

25. März. Se. Majestät der König hat den komman⸗ direnden General des II. Armee⸗Corps, v. Maillinger, zum

tanten bei dem damaligen Kriegs⸗Minister v. Lutz. General⸗Major und Commandeur der 8. Infanterie⸗Brigade

Königlichen Kriegs⸗Minister ernannt. Wie die „Allg. Ztg.“ hört, hat Se. Majestät die außerordentlichen Verdienste des ab⸗ tretenden Kriegs⸗Ministers, Freiherrn von Pranckh, damit geehrt, daß derselbe zum General der Infanterie ernannt wurde und. als Inhaber des 8. Infanterie⸗Regiments in aktiven Dienstver⸗ hältnissen verbleibt. Sämmtliche Staats⸗Minister waren diesen Mittag zu einer Berathung im Kultus⸗Ministerium versammelt. Der Gesetzentwurf, bezüglich der Ostbahnen gelangte diesen Mittag an die Kammer der Abgeordneten; man erwartet, daß derselbe Seitens des Ausschusses bis Ende der nächsten Woche erledigt werden kann und daß dann die Be⸗ rathung in der Kammer bis 7. oder 8. April wird erfolgen können. Der Abgeordnetenkammer sind heute von der Staatsregierung folgende drei Gesetzentwürfe in Vorlage ge⸗ bracht worden: 1) Gesetzentwurf, die bayerische Hypotheken⸗ und Wechselbank betreffend. (Dieser Gesetzentwurf bezweckt die Auf⸗ hebung der Gesetze vom 1. Juli 1834, vom 5. April 1840 und vom 24. Juni 1866; 2) Gesetzentwurf, die Aufnahme eines Kreis⸗ anlehens zur Deckung der Kosten der Erweiterung und Ver⸗ besserung der Kreis⸗Irrenanstalt München betreffend; 3) Gesetz⸗ entwurf, die Bestreitung der Impfkosten in der Pfalz betreffend. Ueber die Personalverhältnisse des General Lieutenants

v. Maillinger gehen dem „Corr. v. u. f. D.“ folgende No⸗ tizen zu. Joseph v. Maillinger ist geboren am 4. Oktober 1820, steht somit im 55. Lebensjahre. Im Jahre 1839 (21. April) erhielt er die erste Anstellung in der Armee als Junker und wurde am 10. September 1840 Seconde⸗Lieutenant. In seiner Eigen⸗ schaft als Major und Oberst⸗Lieutenant bekleidete er vom 22. August 1863 bis 19. Juli 1866 die Stelle eines 1. b5 um

wurde er am 4. Juni 1869 befördert; am 10. November über⸗ nahm er als General⸗Lieutenant das Kommando der 2. Divission. Am 15. November 1870 wurde er zum Max⸗Joseph⸗Ordens⸗

Ritter und nach General v. Hartmanns Tod zum kommandirenden

General des II. Armee⸗Corps (1. Mai 1873) ernannt.

Württemberg. Stuttgart, 23. März. Durch König⸗ liches Reskript wurde heut in beiden Kammern die Ver⸗ tagung des Landtages bis Dienstag, den 27. April ver⸗ kündet, also gerade auf fünf Wochen. Bis zum genannten Tage haben sich die Mitglieder beider Kammern zur Fortsetzung ihrer Arbeiten wieder hier einzufinden, um, wie in dem Reskript aus⸗ drücklich betont wird, den Etat rechtzeitig zu erledigen. Vorher hielt jede der beiden Kammern noch eine kurze Sitzung, und nachher hatten beide zusammen eine gemeinschaftliche. In der Ersten Kammer wurden die gestern vom andern Haus an⸗ genommenen beiden kleinen Gesetzentwürfe über die Brandver⸗ sicherungsanstalt und die Impfung gleichfalls angenommen, in der Zweiten Kammer zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, und zwar über die Umrechnung der Geldstrafen von Gulden in Mark, und ebenso über die Sporteln und Werthschaftskonzessionsgelder. In der gemeinschaftlichen Sitzung fand zuerst die Wahl eines Mitgliedes des engeren Ausschusses für den zum Präsidenten gewählten Abg. Hölder statt, sie siel mit 76 Stimmen auf Fetzer. Für diesen mußte nun ein Mitglied des weiteren Aus⸗ schusses gewählt werden, sie fiel mit 67 Stimmen auf v. Boscher.

Der „St. A. f. W.“ meldet aus Ulm: Zur Vorfeier des Geburtsfestes Sr. Majestät des Kaisers veranstaltete am Sonnabend den 20. l. M. die Museumsgesellschaft eine Festreunion, wobei der dermalige Vorstand R. A. Schall die Rede hielt. Am Sonntag war für die Besatzungen beider Donau⸗Ufer Gottesdienst. Da in Neu⸗Ulm der katholische Geistliche den Festgottesdienst für den Kaiser verweigerte, fand sich zum Gottesdienst in der pro⸗ testantischen Kirche das gesammte bayerische Offizier⸗Corps ein. Am 22. l. M. selbst war um 11 Uhr Parole. Die öffentlichen Gebäude waren an diesem Tage beflaggt und die Offizier⸗Corps der verschiedenen Truppentheile feierten denselben durch Diners in ihren Kasinos.

Hessen. Darmstadt, 25. März. Se. Großherzogliche Hohei der Prinz Heinrich ist heute Abend zu Besuch über die Feiertage hier eingetroffen.

Die Zweite Kammer hat gestern die Propositionen, betreffend den Aufbau des abgebrannten Hoftheaters, betreffend den mit dem Königreich Preußen abgeschlossenen Staatsvertrag über die Führung einer von Berlin nach Wetzlar zu bauenden Eisenbahn, betreffend den mit dem Großherzogthum Baden ab⸗ geschlossenen Staatsvertrag über die Erbauung einer Eisenbahn von Neckar⸗Gemünd nach Jaxtfeld, von Ederbach nach Erbach und von Mannheim nach Worms, sowie den mit der Hessischen Ludwigsbahn abgeschlossenen Vertrag über den Bau der beiden zu⸗ letzt gedachten Bahnen zustimmend, erledigt. Schließlich wurden die Gesetzentwürfe, betr. die Wahlen zur Zweiten Kammer der Stände und betr. die Pensionsverhältnisse der widerruflichen Beamten angenommen. Gelegentlich des letzteren Entwurfs wurden Re⸗ solutionen beschlossen, wonach die Regierung prüfen soll, ob nicht eine gewisse Kategorie jener Beamten nach einer Reihe von Dienstjahren Rechtsanfprüche auf Pension haben soll, und wo⸗ nach eine neue Normirung der Kategorien der wideruflichen Beamten eintreten soll. Ein Antrag Dumont: allen widerruf⸗ lichen Beamten ein Recht auf Pensionen zu gewähren, wurde abgelehnt. 1

In ihrer gestrigen Nachmittagssitzung ermächtigte die Zweite Kammer die Regierung, bei Feststellung der Pensionen der in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Juli 1874, sowie der in Folge der Organisationsveränderungen später in den Ruhestand getretenen und der aus gleichem Anlaß noch in Ruhestand tretenden Civilbeamten nach den Normen des Gesetzes vom 27. November v. J. die für die Zeit vom 1. Januar 1874 an um gewährte Gehaltsaufbesserung zu berücksichtigen. Die Vorlage: zur Errichtung einer weiteren außerordentlichen Pro⸗ fessur für Geschichte an der Landesuniverfität den erforder⸗ lichen Betrag aus dem Dispositionsfond zu entnehmen, wurde angenommen. Die Kammer vertagte sich hierauf auf unbe⸗ stimmte Zeit.

Anhalt. Dessau, 24. März. Der Herzog von An⸗ halt, die Herzogin, der Erbprinz, Prinz Friedrich und Prinzessin Elisabeth sind gestern Abend 6 Uhr mit Gefolge von Berlin wieder in Dessau eingetroffen. Auch Prinz Eduard ist vor einigen Tagen von Ballenstedt hier angekommen.

Sachsen⸗Meiningen. Meiningen, 24. März. Her⸗ zog Bernhard hat zur Feier seiner goldenen Hochzeit zum Besten der Waisen von Meiningen eine Bernhard⸗Marie⸗ Stiftung begründet und dieselbe mit einem Kapitale von

25,000 dotirt.

Elsaß⸗Lothringen. Diedenhofen, 23. März. (Straßb. Ztg.) Dem hier garnisonirenden Prseegneh Ulanen⸗Regiment ist vor einigen Wochen eine hohe Auszeichnung zu Theil gewor⸗

fisee

den. Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg von Preußen, Chef des Regimentes, hat dem Offizier⸗Corps sein Porträt (Kniestück) verehrt. Dasselbe bildet jetzt eine schöne Zierd hiesigen Militärkasino. .“

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 24. März. Ueber einen Zwischenfall in Konstantinopel theilt die „Prag. Ztg.“ Fol⸗ gendes mit:

Zu Anfang dieses Monats hatte der österreichisch⸗unga⸗ rische Botschafter in Konstantinopel, Graf Zichy, eine Audienz beim Sultan und machte demselben hierbei Eröffnungen über die Frage der rumelischen Bahnen mit Rücksicht auf die An⸗ schlüsse derselben an die österreichischen und serbischen Bahnen, sowie auch darüber, daß die „Société d'exploitation des chemins de fer de Roumélie“ ihren Sitz von Paris nach Wien verlegt und aus einer französischen in eine österreichische Gesellschaft umgewandelt habe. Der Sultan bemerkte, daß er gegen letztere Umwandlung nichts einzu⸗ wenden habe, und Graf Zichy erstattete hierüber Bericht nach Wien. Bald darauf erhielt er aber von dem Großvezier Kunde, daß der Sultan keineswegs mit der erwähnten Umwandlung ein⸗ verstanden sei, und daß umsomehr ein „Mißverständniß“ obwalten müsse, als ja der Sultan eben an die hohe Pforte Instruktionen habe gelangen lassen, welche der Annahme Zichy's gänzlich ent⸗ gegengesetzt seien. Zum Verständniß dessen sei erwähnt, daß der Großvezier unmittelbar nach Zichy's Audienz beim Sultan sich gleichfalls zu letzterem begab und demselben erklärte, daß die obengenannte Eisenbahngesellschaft in keinem Falle eine österreichische werden dürfe. Des Großveziers Erklä⸗ rung blieb nicht erfolglos. Der Sultan ließ dem Grafen Zichy durch einen Kammerherrn sagen, daß seine Worte nicht den Sinn gehabt hätten, welchen der Botschafter ihnen beigelegt habe. Von Seite der österreichisch⸗ungarischen Regie⸗ rung wurde nun mit der erforderlichen Energie eingeschritten und diese versagte die beabsichtigte Wirkung nicht. Graf Zichy ersuchte um eine neue Audienz beim Sultan und wurde von diesem am 17. März neuerdings empfan⸗ gen. Wie nun bereits bekannt, meldet ein Telegramm aus der türkischen Hauptstadt vom 23. d. M., daß seit der letz⸗ ten Audienz des Grafen Zichy beim Sultan, in welcher Ersterer volle Genugthuung erhalten habe, auch zwischen dem Großvezier und dem österreichischen Botschafter eine persönliche Auseinander⸗ setzung stattfand, durch welche beide Staatsmänner zu einer prinzipiellen Verständigung gelangt seien; die Verhandlungen über die Eisenbahnfrage nähmen nun ihren weiteren Fortgang.

Prag, 26. März. Das letzte Bulletin über das Befinden des Kaisers Ferdinand lautet:

Die katarrhalischen Erscheinungen haben aufgehört, das übrige Befinden Sr. Majestät des Kaisers Ferdinand ist derart, daß Aller⸗ höchstdieselben nüchster Tage das Bett verlassen werden. Von mor⸗ gen an erscheint kein Bulletein.s

Prag, den 26. März 187

Dr. Ehmig. v“ ß 1“

Pest, 24. März. Beide Häuser des Reichstages hielten heute kurze Sitzungen, in welchen die sanktionirten Gesetze über Verlängerung der Indemnität und Ergänzung des Wahlgesetzes promulgirt wurden.

Schweiz. Bern, 25. März. (W. T. B.) Der Bundes⸗ rath hat die Regierung von Uri auf ihre Beschwerde über die Besitznahme der katholischen Kirche in Bern durch die Alt⸗ katholiken abfällig beschieden.

Spanien. Madrid, 26. März. (W. T. B.) Der König hat der Gräfin von Girgenti den Titel einer Prin⸗ zessin von Asturien beigelegt.

San Sebastian, 26. März. (W. T. B.) General Loma ist in Zurugarray angekommen. Die carlistischen Vorposten fraternisiren mit den Miquelets und sprechen offen das Verlangen nach Frieden aus. Ebenso haben in der ganzen Umgegend sehr zahlreiche Kundgebungen zu Gunsten der Her⸗ stellung des Friedens stattgefunden.

Barcelona, 26. März. (W. T. B.) Die Königlichen Truppen sind am Mittwoch in die Stadt Santa Coloma de Queralt (Provinz Tarragona) eingezogen, nachdem sie die starken Stellungen der Carlisten, die unter dem Befehl Tristanys standen, genommen hatten.

Griechenland. Athen, 25. März. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat ihre Sitzungen wieder aufgenommen. Die Mitglieder sind aber nicht vollzählig anwesend und sind die der Opposition angehörigen Deputirten nicht in die Kammer ein⸗

etreten. 1b 3

8 In allen Gymnasien des Landes soll, nach einem Beschluß der Regierung, die türkische Sprache pflichtmäßig er⸗ lernt werden.

Türkei. Belgrad, 25. März. (W. T. B.) Die Skupsch⸗ tina ist heute aufgelöst worden. Die Versammlung ging unter Hochrufen auf den Fürsten auseinander. Die Neuwahlen sollen in 4 Monaten stattfinden. Vor Auflösung der Ver⸗ sammlung ist das Eisenbahngesetz vom Fürsten Milan sanktionirt worden. Ob die Auflösung der Landesvertretung einen Wechsel des Ministeriums zur Folge haben wird, ist noch ungewiß. Die „N. fr. Pr.“ meldet aus Belgrad: vor der Auflösung der Skupschtina habe die Regierung die Erklärung abgegeben, die Skupschtina sei einzig und allein von Leiden⸗ schaften getragen und mache jedwede Thätigkeit unmöglich. Die Regierung habe sich in Versöhnlichkeit und Geduld erschöpft und sei daher endlich gezwungen gewesen, dem Fürsten die Auflösung der Skupschtina anzurathen.

27. März. (W. T. B.) Die Vertretung der Stadt Belgrad hat aus Veranlassung der Auflösung der Skupschtina eine Dankadresse an den Fürsten Milan votirt. Eine Depu⸗ tation wird die Adresse überreichen.

Rumänien. Bukarest, 25. März. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat den neuen Zolltarif nach dem Entwurf der Kommission angenommen.

Rußland. St. Petersburg, 24. März. (St. Pet. Ztg.) Am 22. März fand anläßlich des Geburtsfestes Sr. Majestät des Deutschen Kaisers und 1. von Preußen im Weißen Saal des Winterpalais erhöchste Mittagstafel statt, zu welcher die Mitglieder der deutschen Bot⸗ schaft und 80 Personen, Inhaber höherer preußischer Orden, ge⸗ laden waren.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 18. März. Vor Kurzem hat der König an den gegenwärtig tagenden Adelskongreß ein Handschreiben in Betreff der Aufhebung des §. 29 der Privilegien

richtet, in so weit dieser Paragraph im Widerspruch mit der Verordnung vom b 1872 steht durch welche die

des Adels und der Ritterschaft ge⸗

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Aufsicht der Stister über Jungfrauen, so wie das Recht des Vaters und der Mutter, die Heirath der Tochter zu verhindern und dieselbe erblos zu machen, aufgehoben worden ist. Der von dem Kongreß niedergesetzte Ausschuß hatte die Annahme des in dem Königlichen Handschreiben gestellten Antrages empfohlen; trotzdem verwarf der 9F in vorgestriger Sitzung das Königliche Handschreiben mit 72 gegen 64 Stim⸗ men. Der älteste Sohn des Königs Oskar, Oskar Gustav Adolph, Kronprinz von Schweden und Norwegen, wird zu Ostern konfirmirt, und König Oskar beabsichtigt, Mitte April eine Reise nach Norwegen vorzunehmen, um seinen erwachsenen Sohn dem Storthing vorzustellen. Der Prinz ist geboren am 16. Juni 1858.

26. März. (W. T. B.) Die von auswärtigen Blät⸗ tern gebrachte Nachricht, daß der Finanz⸗Minister und der Kriegs⸗Minister anläßlich der neuen Militärvorlage ihre Entlassungsgesuche eingereicht hätten, wird von, zuverlässiger Seite dementirt.

Christiania, 20. März. Das neue Münzgesetz, welches gestern einstimmig vom Sdetecde angenommen wurde, bestimmt unter andern, daß von Gold 20 und 10 Kronenstücke geprägt werden sollen, von Silber 2 und 1 Kronen, 50, 40, 25 und 10 Oerestücke und von Bronze 5, 2 und 1 Oere. Banknoten sollen ausgegeben werden zu 1000, 500, 100, 50, 10 und 5 Kronen. Vom 1. Januar 1877 an müssen alle öffentlichen Rechnungen, sowie die Bücher, welche vermöge gesetz⸗ licher Bestimmung zu halten sind, in Kronenmünze geführt werden. Von demselben Zeitpunkt an ist die Kronenmünze die Geldart, in welcher Zahlungen an die Gerichte und alle anderen Staatsbehörden geleistet werden müssen. Mit der hiesige wegischen Kronenmünze gilt in jeder Hinsicht als gleich die Kronenmünze, welche in Dänemark und Schweden geprägt wird

Dänemark. Kopenhagen, 23. März. Dem Ver nehmen nach, schreibt „Dagens Nyh.“, wird die Taufe de Tochter des Kronprinzen und der Kronprinzessin am 2. Oster⸗ tage auf Schloß Amalienborg stattfinden.

Amerika. New⸗York, 25. März. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Meldungen aus Kuba haben die Insur⸗ enten 14 der bedeutendsten Zuckerpflanzungen dur euer verwüstet. Der Schaden wird auf 500,000 Doll. geschätzt

Die diesjährige Ernte ist ebenfalls vernichtet.

Nach der „New⸗York Tribune“ und anderen amerika⸗ nischen Zeitungen hat General Schenck, der Gesandte der Vereinigten Staaten am Hofe von St. James, seinen Posten niedergelegt.

Australien. Wie dem „Reuterschen Bureau“ aus Mel⸗ bourne vom 24. d. gemeldet wird, ist es 20 nach Neu⸗Cale⸗ donien deportirten Mitgliedern der Kommune gelungen, von dort zu entweichen. Dieselben bauten sich Fahrzeuge und entflohen unter Führung des Dr. Rastoul.

Nr. 26 des „Amtsbhlatts der Deutschen Reichs⸗ Postverwaltung“ hat folgenden Inhalt; General⸗Verfügung: vom 20. März 1875: Einführung des Postauftragsverfahrens im Verkehr mit der Schweiz; vom 22. März 1875: Dampfschiffverbin⸗ dung zwischen Bremen und Havanna.

Die Nr. 6 des Armee⸗Verordnungs⸗Blattes lher⸗ ausgegeben vom Kriegs⸗Ministerium) enthält: Gesetz über den Land⸗ sturm. Vom 12. Februar 1875. Gesetz, betreffend die Ausübung der militärischen Kontrolle über die Personen des Beurlanbtenstandes, die Uebungen derselben, sowie die gegen sie zulässigen Disziplinar⸗ strafmittel. Vom 15. Februar 1875. Verleihung des Civilver⸗ sorgungsscheins an die Landgensd'armen nach dreijähriger ununterbroche⸗ ner Dienstzeit in der Gensd'armerie. in der Dienst⸗ ordnung für die Militär⸗Waffenfabriken. Bestimmungen zur Ausführung der §§. 101 bis 108 des Militär⸗Pensions⸗ gesetzes vom 27. Juni 1871 und der §§. 15, 16 und 22 der Novelle vom 4. April 1874. Transport von Deser⸗ teuren. Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen im Jahre 1874 verabreichten Naturalien. Einführung des Duar⸗ tierleistungsgesetzes vom 25. Juni 1868 in den Königreichen Bayern und Württ⸗mberg. Zahlung und Liquidirung der Krankenlöhnung für das etatsmäßige Aufsichtspersonal bei den nissen und die Militärgefangenen der Letzteren. Wegfall der Kaffee⸗ mühlenkästchen und Fortschaffung der Kaffeemühlen. Erläuterung zu üs. Erleuchtungsmaterialien⸗Etat für Kasernen ꝛc. Wohl⸗ thätigkeit.

Nr. 13 des Justiz⸗Ministerial⸗Blatts für die preu⸗ ßische Gesetzgebung und Rechtspflege, herausg eben im zureau des Justiz⸗Ministeriums, enthält eine Allgemeine Verfügung vom 22. März 1875, betreffend das Verfahren bei den medizinisch⸗ gerichtlichen Untersuchungen menschlicher Leichame.

Das Bankgesetz vom 14. März 1875 ist in einer kor⸗ rekten und lesbaren Ausgabe in 80 im Verlage der Königlichen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. von Decker) erschienen. Preis 40 ₰.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Bei den am 24. d. M. im 3. Berliner Wahlbezirk statt⸗ gehabten Ersatzwahlen der Wahlmänner ist die Betheiligung schwach gewesen, sie bezifferte sich durchschnittlich auf kaum 8 Prozent, und in mehreren Abtheilungen kam in Folge des Ausbleibens der Wähler gar keine Wahl zu Stande. In der ersten Abtheilung wählten durchschnittlich 3 Wähler einen Wahlmann.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des städtischen statistischen Bureaus sind

bei den Standesämtern Berlins in der Woche vom 14. bis

incl. 20. März c. zur Anmeldung gekommen: 278 Eheschließungen, 766 Lebendiggeburten, 35 Todtgeburten und 524 Sterbefälle.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Im Verlage von A. Haack, Berlin 1875, ist so eben, auf Allerhöchsten Befehl gedruckt und zum Besten nothleidender Familien die Predigt erschienen, welche beim diesjährigen

rönungs⸗ und Ordensfeste in der Kapelle des Königlichen Sch'osses Januar der Schloßpfarrer, 9 und Domprediger Dr. R. Kögel gehalten hat. Diese Predigt, welcher die der Sonntags⸗Epistel entnommenen Worte: Seid fröhlich in Hoffnung, geduldig in Trübsal, haltet an am Gebet (Röm. 12, 12) als Grund⸗ lage dienen, stellt auf sinnige Weise das „dreifache Kleinod an der Christenkrone“, und zwar als Hoffnung, Geduld, Gebet, in gehaltvollen Gedanken und kerniger Sprache dar.

Die Nr. 13 der „Natur“, Zeitung zur Verbreitung natur⸗ wissenschaftlicher Kenntniß und Naturanschauung für Leser aller Staͤnde, (Organ des Deutschen Humboldt⸗Vereins) herausgegeben von Dr. Otto Ule und Dr. Karl Müller von Halle. Halle, G. Schwetschke'sscher Verlag, (3 Mark pro Quartal) hat folgenden Inhalt: Beobachtungen an einer Gabelschwanzraupe. Mit Abbildung. Von E. Edzard. Das grüne Kleid der Erde. Von H. Meier.

am 17.

Mit Abbildungen. (Fortsetzung.) Literaturbericht: Wilhelm Schlütte, Das Reich der Luft. Hermann Masius, Die gesammten 818 116“ 89 858 11X“ 9 28

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