1875 / 74 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

an Goldmünzen: 884,540,800 Mark Doppelkronen, 242,616,720 Mark Kronen; an Silbermünzen: 18,595,985 Mark 5⸗Mark⸗ stücke, 43,196,571 Mark 1⸗Markstücke, 12,273,092 Mark 80 Pf. 20⸗ Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 6,086,971 Mark 20 Pf. 10⸗Pfen⸗ nigstücke, 2,703,604 Mark 30 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfer⸗ münzen: 2,294,353 Mark 64 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 979,395 Mark 42 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung: en Goldmünzen: 1,127,157,520 Mark; an Silbermünzen: 74,065,648 Mark 80 Pf.; an Nickelmünzen: 8,790,575 Mark 50 Pf.; an Kupfermünzen: 3,273,749 Mark 6 Pf.

Die Materialien zur Statistik der Bewegung der Be⸗ völkerung, welche früher von den Geistlichen geliefert wurden, können nach Einführung des Gesetzes vom 9. März pr. über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung nur durch eine Mitwirkung der S tandesbeamten bes chafft wer⸗ den. Die Statistik der Bewegung der Bevölkerung ist für die Wissen⸗ chaft ebenso unentbehrlich, wie für die praktische Verwaltung; auf die Beschaffung der Materialien für dieselbe kann nicht verzichtet werden und ist deshalb Seitens des Ministers des Innern durch die Cirkular⸗Verfügung vom 20. November pr. die Ausfüllung von Zählkarten für jeden Registerfall und deren Einsendung an das Königliche Statistische Bureau, welche die centralisirte Verarbeitung der eingelieferten Materialien bewirken soll, ange⸗ ordnet worden.

Diese Anordnung ist erfolgt nach Anhörung der Statistischen Central⸗Kommission, welche sich einstimmig dahin ausgesprochen hat, daß eine Mitwirkung der Standesbeamten zur Erreichung jenes Zwecks in Anspruch genommen werden müsse. Zugleich ist durch die thunlichste Beschränkung der Zahl der Fragen, sowie durch die Aufstellung von Formularen zu den Zählkarten, welche die Beantwortung der gestellten Fragen auf die leichteste und einfachste Weise in der Regel mit einem Worte ermöglichen, darauf Bedacht genommen worden, die Erreichung des Zwecks mit einer möglichst geringen Belästigung der Standesbeamten zu sichern, während zugleich durch den Erlaß einer übersichtlichen und klaren Instruktion, welche das Statistische Bureau ausgearbeitet hat, die erforder⸗ liche Anleitung zur Ausfüllung der Zählkarten gegeben worden ist. Endlich ist den Standesbeamten eine mäßige Entschädigung für Kopialien mit 3 für je 100 ausgefüllte Zählkarten in Aussicht gestellt worden.

Das Vertrauen des Ministers, daß sich die Standesbeamten der Erkenntniß der Unentbehrlichkeit einer Statistik über die Bewegung der Bevölkerung dieser von ihnen beanspruchten, verhältnißmäßig geringen Mühwaltung nicht entziehen würden, ist im Allgemeinen nicht getäuscht worden; es sind bisher nur vereinzelte Weigerungr Kön Standesbeamten vorgekommen, deren Beseitigung durch ing und entsprechende Einwir⸗ kung überall gelungen ist. 2 ,99

Allerdings besteht für die Standesbeamten als solche keine gesetzliche Verpflichtung, die oben bezeichneten Zählkarten über die stattgefundenen Registerfälle auszufüllen und dem Statistischen Bureau einzusenden. Die Standesbeamten werden deshalb hierzu zwangsweise nicht angehalten werden können, sofern sie nicht etwa in ihrer sonstigen amtlichen Stellung zur Erledigung der Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung verpflichtet sind. Insbesondere würde es nicht zulässig sein, einem Standesbeamten, welchem wegen fortgesetzter Weigerung der Erfüllung dieser An⸗ forderungen die Führung der Standesamtsgeschäfte abgenommen werden müßte, die durch die Uebertragung dieser Geschäfte an einem Dritten entstehenden Kosten zur Last zu legen, beziehungs⸗ weise ihm ein derartiges Verfahron anzudrohen. 81 uug der Zählkärten für das hetbeanten, welch.⸗Ni zch wei⸗ gern sollten, nach einem m farreftripte des Ministers des In⸗ nern vom 13. d. M. mit Rücksicht auf die Vorschrift in §. 12 Al. 2 des Gesetzes vom 9. März pr. sich nicht der Verpflichtung entziehen können, zum Zwecke der Beschaffung dieser im amt⸗ lichen Interesse unentbehrlichen Materialien über jeden vorge⸗ kommenen Registerfall einen gebührenfreien Registerauszug aus⸗ zustellen und dessen Einsendung an den betreffenden Amtsvor⸗ steher zu bewirken. Es würde sodann die vermittelnde Thätigkeit des Amtsvorstehers auf Grund des §. 66 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 in Anspruch zu nehmen sein, um zur Beantwortung der in den Zählkarten enthaltenen Fragen die⸗ jenigen Nachrichten, welche nicht ohne Weiteres aus den Register⸗ auszügen zu ersehen sind, einzuziehen.

Da die Ausfüllung des Zählkarten⸗Formulars den Standes⸗ beamten geringere Mühe verursacht, als die Ausstellung eines vollständigen Registerauszuges, zu dessen gebührenfreier Lieferung dieselben würden angehalten werden können, und im letzteren

Falle außerdem noch die Mitwirkung der Amtsvorsteher in An⸗

spruch genommen werden müßte, so spricht der Minister in dem erwähnten Cirkularerlaß die Hoffnung aus, daß kein Standes⸗ beamter durch seine Weigerung die Nothwendigkeit herbeiführen werde, dieses weitläufigere Verfahren eintreten zu lassen. Nöthigenfalls werde jedoch auf dem vorbezeichneten Wege vor⸗ zugehen und die Einsendung der auf diese Weise beschafften Materialien an das Statistische Bureau zu bewirken sein.

Die gerichtlichen Untersuchungen in der Provinz Posen zur Feststellung des heimlichen päpstlichen Delegaten, welcher da⸗ selbst in gesetzwidriger Weise den katholischen Klerus mit In⸗ struktionen versieht, giebt dem Ober⸗Tribunal schon seit Be⸗ ginn dieses Jahres Gelegenheit zu vielfachen Erörterungen über den gerichtlichen Zeugnißzwang. Fast jeder Geistliche, wel⸗ cher von den Untergerichten in der Provinz Posen zum Zeugniß vorgeladen wird, versucht durch Einwände, die theils auf sein Amt, theils auf seine Person, theils auf sachliche Momente sich beziehen, sich der Zeugnißpflicht über die Person des päpstlichen Delegaten zu entziehen und verfolgt dieses vermeintliche Recht bis zum höchsten Gerichtshof, welcher bisher jedoch noch keine Veranlassung hatte, die eingelaufenen Beschwerden als gegrün⸗ det anzuerkennen. Zur allgemeinen Charakteristik dieser That⸗ sachen theilen wir aus mehreren, in den letzten Wochen ergangenen Verfügungen des Königlichen Ober⸗Tribu⸗ nals gegen katholische Geistliche, welche von den Unter⸗ gerichten zum Zeugniß über die Person des geheimen päpstlichen Delegaten aufgefordert worden waren und die bisher eine Aus⸗ sage verweigert hatten, folgende Stellen mit: „Die Pflicht, in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen Zeugniß abzulegen, ist durch die Behauptung, daß hierin eine Nöthigung zur Denunziation liege, nicht zu beseitigen. Im vorliegenden Falle handelt es sich nach der thatsächlichen Annahme der Instanzrichter um die Unter⸗ suchung eines mit Wahrscheinlichkeit verübten Vergehens, und es besteht daher nach §. 7 der Kriminalordnung Jeden die Pflicht, dem Richter auf Erfordern Alles mitzutheilen, was ihm in Beziehung auf das Vergehen oder dem Thäter bekannt ist. Die Ablehnung des Zeugnisses zur Wahrung des Amtsgeheim⸗ nisses kann als berechtigt nicht anerkannt werden, da das Amts⸗

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nicht auf strafbare Handlungen der Oberen Annahme des Königlichen Appel⸗ lationsgerichts, daß die bloße Entgegennahme einer Instruktion des unberechtigten päpstlichen Delegaten den Thatbestand einer strafbaren Handlung nicht enthalte, der Be⸗ schwerdeführende daher durch Ablegung des Zeugnisses über diese Frage sich einer solchen Handlung zu bezüchtigen, nicht genöthigt wird, ist ein Rechtsirrthum nicht zu finden. Die fernere An⸗ nahme, daß §. 313 Nr. 2 der Kriminalordnung (betr. die Fälle, in welchen ein Zeuge seine Vernehmung ablehnen kann) nur auf technische Geheimnisse der Künstler und Gewerbetreibenden zu beziehen sei, ist gesetzlich gerechtfertigt, und wenn der Beschwerde⸗ führende hervorhebt, daß er durch Ablegung seines Zeugnisses der Exkommunikation verfalle, in Folge dessen seiner geistlichen Aemter verlustigt werde, und hierdurch erhebliche Nachtheile er⸗ leiden könnte, so kann diese Besorgniß als rechtlich begründet nicht erachtet werden; da die Exkommunikation nach §. 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 13. Mai 1873 nicht deshalb, weil der gesetz⸗ lichen Verpflichtung zur Ablegung des Zeugnisses genügt wird, verhängt oder verkündet werden darf.“

Ein Zeitungs⸗Korrespondent kann, nach einem Beschluß des Ober⸗Tribunals vom 5. März cr., seine zeu⸗ geneidliche Vernehmung über den Urheber einer von ihm in der Presse verbreiteten Mittheilung nicht ablehnen. Dies gilt gleichmäßig für preußische wie für ausländische Korrespondenten, so lange sie in Preußen ihren Aufenthalt haben.

Der Keaiserliche Wirkliche Geheime Rath und Präsident des Reichs⸗Oberhandelsgerichts, Dr. Pape, ist nach Leipzig zu⸗ rückgekehrt.

Der kommandirende General des IX. Armee⸗Corps General⸗Adjutant von Tresckow, vor Kurzem zum General der Infanterie ernannt, ist behufs persönlicher Meldung heute früh aus Altona hier eingetroffen und im Hotel Royal ab⸗ gestiegen.

Der General der Infanterie von Stosch, Chef der Kaiserlichen Admiralität und à la suite des See⸗Bataillons, hat sich zu den daselbst zu veranstaltenden Schießversuchen nach Dülmen und demnächst zu Inspizirungen nach Wilhelmshaven und Kiel begeben. Der General der Infanterie von Boyen, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Gouverneur von Mainz hat sich nach Mainz zurückbegeben. Der General⸗Major von Thile, Commandeur der 4. Garde⸗ Infanterie⸗Brigade, begiebt sich behufs Inspizirung der Com⸗ pagnien des 4. Garde⸗Grenadier⸗Regiments Königin nach Cob⸗ lenz. Der General⸗Major und Train⸗Inspecteur Kritter hat sich zur Besichtigung der Train⸗Bataillone und Depots in den östlichen Provinzen auf Dienstreisen und der General⸗Major Leuthaus, Präses des Ingenieur⸗Comités, mit Urlaub nach Wiesbaden begeben.

Mit Genehmigung des Chefs des Generalstabes der Armee rückt morgen die 1. und 2. Compagnie des Eis enbahn⸗ Bataillons in einer Stärke von 4 resp. 3 Offizieren, 10 Unteroffizieren und 80 Mann zur Fortsetzung des Bahnbaues der Militärbahn nach Zossen bez. Blankenfelde ab.

S. M. S. „Elisabeth“ ist laut telegraphischer Mel⸗ dung am 25. d. Mts. in Gibraltar gewesen.

Das Königlich preußische Nebenzollamt I. auf der Insel Röm im Hauptamtsbezirk Tondern ist mit dem 1. März d. Is. in ein Nebenzollam 1. umgenoaden morden.⸗ vpewingen, 22. März. jestät des Kaisers wurde hier,“ wie man dem „Schw. M.“ schreibt, besonders festlich begangen. Den 8. kommenden Mo⸗ nats sind es 25 Jahre, seit Hohenzollern an Preußen gekommen, und es gestaltete sich daher das diesjährige Geburtsfest des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen gleichsam zu einer Jubelfeier für Hohenzollern. Darauf bezogen sich auch vielfach die trefflichen Reden, welche bei dem am Festabend veranstalteten Festbanket, an welchem gegen 300 Männer Theil genommen, gehalten wurden. Zur Verherrlichung des Festes trug besonders auch die auf dem Hohenzollern gar⸗ nisonirende 6. Compagnie des 6. Badischen Infanterie⸗Regiments bei, welche nach dem Festgottesdienste auf dem Markt vor den Landwehr⸗Offizieren einen Parademarsch ausführte.

Bayern. München, 28. März. Se. Majestät der König hat am Charfreitag Nachmittag der Trauermette in der Aller⸗ heiligenhofkirche und am Ostersonntag der Messe in der alten Hofkapelle beigewohnt. Die gestern erschienene Nr. 17 des Verordnungsblattes des Kriegs⸗Ministeriums bringt an seiner Spitze folgende Personalnachricht: Se. Majestät der König hat durch Allerhöchstes Handschreiben vom 17. d. Allerhöchstihren Kriegs⸗Minister zum General der Infanterie zu befördern Aller⸗ gnädigst geruht. Nach dem Reichsgesetz vom 9. Februar d. J. hat das Gesetz des Norddeutschen Bundes vom 25. Juni 1868, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes im Königreich Bayern, vom 1. Juni d. J. an in Kraft zu treten, in Folge dessen dieses Geset 8 heut erschienenen Gesetz⸗ und Verordnungsblatt publi⸗ zirt wird.

Der Gesetzentwurf, die Brandversicherungs⸗An⸗ stalt für die Landestheile diesseits des Rheines betreffend, hat bereits die Allerhöchste Sanktion erhalten und wird demnächst als Gesetz publizirt werden.

Der einzige Artikel des Gesetzentwurfes, die baye⸗ rische Hypotheken⸗ und Wechselbank betreffend, lautet: „Die in Bezug auf die bayerische Hypotheken⸗ und Wechselbank erlassenen Gesetze vom 1. Juli 1834, vom 15. April 1840 und vom 24. Juni 1866 werden aufgehoben. Der Tag, an welchem gegenwärtiges Gesetz in Wirksamkeit tritt, wird durch Verordnung bestimmt.“

Noch aus einer Reihe von kleineren Städten und Ort⸗ schaften, insbesondere in Mittelfranken und Schwaben, sind Nachrichten von Feierlichkeiten, welche zum Geburtstage des Kaisers stattfanden, eingegangen.

27. März. (W. T. B.) Die von der „Donau⸗Zeitung“ gebrachte Mittheilung, der Kardinal Fürst von Hohenlohe sei Seitens der bayerischen Regierung als Kandidat für den erz⸗ bischöflichen Stuhl in Bamberg in Aussicht genommen, wird von zuverlässiger Seite für vollkommen unbegründet erklärt und als eine Erfindung bezeichnet, welche lediglich im Partei⸗ interesse verbreitet worden sei.

Württemberg. Dem „Württemb. Staats⸗Anz.“ berichtet man aus Ravensburg, 23. März: Der katholische Pfarrer Mayer von Ebersbach, O.⸗A. Saulgau, wurde heute vom Schwurgerichte wegen Beleidigung des Deutschen Kaisers zu sechsmonatlicher Festungshaft verurtheilt. Namens des bischöf⸗

geheimniß sich erstreckt. In der

Das Geburtsfest Sr. Urg⸗.

lichen Ordinariats wohnte der Verhandlung Syndikus Vogt von Rottenburg an.

Baden. Karlsruhe, 26. März. Das vorgestern ausgegebene „Gesetzes⸗ und Verordnungsblatt“ enthält eine Mi⸗ nisterial⸗Bekanntmachung, daß mit Rücksicht auf das Reichsgesetz vom 30. November 1874 über den Markenschutz die unterm 2. Juli 1857 zwischen dem Großherzogthum und Frankreich abgeschlossene Uebereinkunft über den gegenseitigen Schutz der Waarenstempel und Fabrikzeichen gekündigt worden ist. Die erwähnte Uebereinkunft und die Vollzugsverordnung dazu vom 17. Februar 1859 treten mit dem 21. August 1875 außer Wirksamkeit.

Das Ministerium des Innern hat bezüglich des Lehr⸗ plans der neu errichteten Fortbildun gsschulen einem auf dem letzten Landtage kundgegebenen Wunsche dahin entsprochen, daß es für den geschichtlichen Lesestoff „das Wichtigste über die Verfassung und politische Einrichtung des Groß⸗ herzogthums mit Erweiterung auf das Deutsche Reich“ bestimmt hat. Dem von klerikaler Seite ausgesprochenen Verlangen nach Aufnahme des Religions⸗Unterrichts konnte nicht entsprochen werden. Der hiesige Altkatholiken⸗Verein hat in seiner letzten Versammlung auf Antrag des Hrn. Grafen v. Enzenberg den Hrn. Alt⸗Ober⸗Bürgermeister Malsch einstimmig zum Vor⸗ stande berufen. Auch wurde der Ausschuß um 9 Mitglieder ver⸗ stärkt. Nachdem der altkatholische Verein in Offenburg sich zur altkatholischen Gemeinde gestaltet und letztere von der Regierung anerkannt ist, ist nunmehr ein Kirchengemeinde⸗Rath gebildet worden und damit die Organisation der altkatholischen Gemeinde definitiv geregelt.

Sachsen⸗Meiningen. Meiningen, 27. März. Ueber das fünfzigjährige Vermählungs⸗Jubelfest des Her⸗ zogs Bernhard und der Herzogin Marie. am 23. d. M. berichtet das „Reg.⸗Bl.“ u. A. Folgendes: Das Hohe Jubelpaar feierte den Tag in körperlicher und geistiger Frische inmitten der Her⸗ zoglichen Familie, deren sämmtliche Glieder an Fürstlichen Kindern und Kindeskindern anwesend waren. Am Vorabend brachten die hierzu vereinigten Gesangvereine der Residenzstadt unter In⸗ strumentalbegleitung der Militärmusik vor dem neuen Palais mehrere Gesangstücke zur Aufführung. Am Festtage selbst brachte die Militärmusik an derselben Stelle den ersten Morgen⸗ gruß. Die Stadt prangte in reichem Fahnenschmucke und überall gab sich freudiggehobene Stimmung kund. Da Ihre Hoheit, di Frau Herzogin, zufolge neuerlichen Unwohlbefindens nach ärzt lichem Rathe vom Besuche der Kirche absehen mußte, so fan Vormittags im neuen Palais im Beisein der Herzoglichen Fa milie und der Fürstlichen Gäste eine Hausandacht, geleitet durch Herrn Hofprediger Schaubach unter Zugrundelegung der Schrift worte Psalm 71, V. 5, 7, 8, statt. Gleichzeitig wurde i der Stadtkirche ein Festgottesdienst gehalten. Der Prediger, Superintendent Schaubach, gab nach Anleitung ebenderselben Schriftworte den Gefühlen der Dankbarkeit, der Liebe und Ver⸗ ehrung für das Hohe Jubelpaar Ausdruck. Nach Beendigung der gottesdienstlichen Feier fanden, wie bereits im Laufe des 22., zahlreiche Audienzen für glückwünschende Einzelne und Deputa⸗ tionen aus allen Kreisen statt.

Als Fürstliche Gäste waren Se. Hoheit der Herzog von

Sachsen⸗Altenburg, Se. Durchlaucht der Fürst von Reuß j. Linie, Se. Durchlaucht der Fürst von Waldeck, Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Sachsen⸗Weimar, Se. Durchlaucht der Landgraf Alexis von Hessen⸗Philippsthal⸗Barchfeld eingetroffen. Se. Majestät der König von Sachsen, Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg, Se. Hoheit der Herzog von Suchsen Cahurg⸗Gaotha. Se⸗. Davhlaucht der Fürst von Schwarz⸗ burg⸗Rudolstadt, Se. Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg⸗ Sondershausen und Se. Durchlaucht der Fürst von Reuß ä. L. hatten Sich durch Abgesandte vertreten lassen. Se. Majestät der Deutsche Kaiser ließen durch Se. Hoheit den Erbprinzen ein Allerhöchsteigenhändiges Gratulationsschreiben sowie die Ordens⸗ kette der Großkomthure des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohen⸗ zollern überreichen. Se. Kaiserlich Königliche Majestät der Kaiser von Oesterreich sendete ebenfalls ein Allerhöchsteigen⸗ händiges Beglückwünschungsschreiben. Zahlreiche Kreise des In⸗ und Auslandes übersendeten durch Deputationen Glück⸗ wünsche, theilweise von reichen und sinnvollen Geschenken be⸗ gleitet; so u. A. die Frauen der Residenzstadt und anderer Städte des Landes, das Staats⸗Ministerium, die Oberhof⸗ und Hofchargen, das Offizier⸗Corps des in Meiningen garnisoniren⸗ den Regiments, sowie des Hildburghäuser Bataillons, die Geist⸗ lichen des Landes, die Kreise des Herzogthums, die Städte, die höheren Schulen, von denen das Gymnasium zu Meiningen durch seinen Direktor, Geheimer Hofrath Fischer, zugleich eine Votivtafel überreichen ließ, die Gesammt⸗Universität zu Jena, die hessische Ritterschaft. Der Landtag des Herzogthums ver⸗ band mit seinen Glückwünschen die Ueberreichung einer Urkunde, wonach mit einem Gründungsfond von 20,000 aus Landes⸗ mitteln eine Bernhard⸗ und Marien⸗Stiftung errichtet werden soll, deren nähere Zweckbestimmung dem Höchsten Ermessen des Hohen Jubelpaares überlassen ist. An der Mittagstafel im Neuen Palais nahmen die Herzog⸗ liche Familie und die Fürstlichen Gäste Theil. An die Herzog⸗ lichen Gesandten, die höheren Beamten und eine große Zahl der in Audienz empfangenen Festgenossen war, da Se. Hoheit der Herzog Feüchftsch bei der Familientafel befanden, Einladung zur Marschallstafel im Herzoglichen Residenzschlosse ergangen.

Anhalt. Dessau, 28. März. Seit der Rückkehr des Herzoglichen Paares mit den drei ältesten Kindern von Berlin, dem Eintreffen des Prinzen Eduard von Ballenstädt und der Prinzessin Luise von Rudolstadt befindet sich die Herzogliche Familie wieder vollzählig in hiesiger Stadt. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Carl von Preußen gedenkt, wie man der „Leipz. Ztg.“ schreibt, in der kommenden Woche zu einem längeren Besuche hier einzutreffen.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 25. März. Der Geburtstag Sr. Majestät des deut⸗ schen Kaisers ist hier durch Festgottesdienst und Festdiner ꝛc. ausgezeichnet worden; eine Schulfeier konnte nur in den Schulen stattfinden, in welchen die Ferien noch nicht begonnen hatten.

Lübeck, 27. März. Die Nachfeier des Kaiserlichen Geburtstages beginnt morgen Abend mit dem Zapfenstreich, woran sich am zweiten Ostertag Reveille, Parade auf dem Burgfelde und Festdiner im Hotel „Stadt Hamburg“ schließen, wozu die Meldungen sehr zahlreich eingegangen sind.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 28. März. Der Prinz Dom Miguel de Braganca ist zum Lieutenant im Dragoner⸗ Regiment Fürst zu Windischgrätz Nr. 14 ernannt.

Am 25. d. M. starb hier der Altgraf Robert Salm⸗ Reifferscheid, Kaiserlich Königlicher Geheimer Rath und Kämmerer, ehemals Oberst⸗Burggraf und Gubernial⸗Vize Präsi⸗ dent von Böhmen, nachher Sektionschef im Kaiserlich Königlichen Ministerium des Innern. Seine Leiche wird heute in die Fa⸗ miliengruft nach Blansko in Mähren überführt. Altgraf Robert, ein jüngerer Bruder des Fürsten Hugo Salm, war am 19. De⸗ zember 1804 geboren und seit dem Jahre 1845 mit Altgräfin Felicie, einer Schwester des Fürsten Edmund Clary, vermählt.

Schweiz. Bern, 27. März. (W. T. B.) In Betreff des Rekurses gegen die Ausweisung der jurassischen Geistlichen hat der Bundesrath dem Vernehmen nach die Berner Regierung um Auskunft darüber gebeten, wie lange die Ausweisung noch fortdauern solle und auf welche Gründe die Fortdauer der Maßregel gestützt werde. Der Bundesrath soll sich vorbehalten haben, weitere Verfügungen in dieser Angelegen⸗ heit von den Umständen abhängig zu machen. Der auf Rück⸗ gabe der Kirchengüter und Wiederherstellung des römisch⸗katho⸗ lischen Kultus gerichtete Rekurs soll vom Bundesrathe abfällig beschieden sein.

Großbritannien und Irland. London, 23. März. Die Königin hat den General Sir Charles Yorke an Stelle des verstorbenen Feldmarschalls Gomm zum Con⸗ stable des Towers ernannt, und Herrn Henry Cole, dem früheren Direktor des Süd⸗Kensington⸗Museums, in Anerkennung seiner ausgezeichneten öffentlichen Dienste das Comthurkreuz des Bathordens verliehen.

Wie verlautet, wird die Herzogin von Edinburgh dem Königlich schottischen Regiment in Edinburgh Ende dieses Monats neue Fahnen überreichen.

Die Etats der Civildienst⸗ und Revenue⸗ Departements für das Fiskaljahr 1875/76 sind ver⸗ öffentlicht worden. Der für die zwei Dienstzweige erforderliche Gesammtbetrag beläuft sich auf L. 20,362,812, d. i. eine Zunahme von 289,728 gegen das vorhergehende Fiskaljahr; dieselbe vertheilt sich auf die Gehälter und Unkosten öffent⸗ licher Departements, die Rechtspflege, den Unterricht, Wissen⸗ schaft, Kunst, sowie den Post⸗ und Telegraphendienst.

Großbritanniens Staatseinkünfte vom 1. April 1874 bis zum 20. d. Mts. betrugen amtlichen Ausweisen zu⸗ folge L. 73,080,000. Im letzten Budget wurden die Einnahmen für das am 31. d. M. ablaufende Finanzjahr auf L. 74,425,000 veranschlagt. Die Ausgaben in dem oben erwähnten Zeit raume beliefen sich auf L. 75,585,573 gegen L. 80,907,256 im vorhergehenden Jahre.

30. März. (W. T. B.) Gestern fand im Hydepark eine Kundgebung zu Gunsten des Tichborne schen Erb⸗ schaftsprätendenten statt, an der gegen 30,000 Personen theilnahmen, die aber ohne jede Störung verlief. Der zur Homerule⸗Partei gehörige Deputirte Martin ist gestorben. Der deutsche Botschafter, Graf Münster, ist zu kurzem Aufenthalte nach Deutschland abgereist.

Frankreich. Paris, 27. März. Prinz Arthur von Großbritannien ist heute Morgen von Mentone, wohin der⸗ selbe seinen Bruder, den Prinzen von Wales, begleitet habe, in Paris angekommen. Der Prinz machte um 1 ½ Uhr dem Mar⸗ schall Mac Mahon einen Besuch und reiste heute Abend nach London ab.

Das „FJournal officiel“ veröffentlichte gestern das von der Natonalversammlung angenommene Gesetz, betreffend die Beschleunigung der Mobilisirung in Frankreich. Dasselbe lautet:

Die Nationalversammlung hat dessen Inhalt folgender ist: Einziger Artikel. Der Artikel 42 des Gesetzes vom 24 Juli 1873 über die allgemeine Organisation der Armee wird durch folgenden Zusatz⸗Paragraphen vervollständigt: Die Mobilistrung kann durch Anschlagzettel und Veröf⸗ fentlichung auf der Straße stattfinden. Folglich muß jeder Mann, der zur Verfügung der Militärbehörde steht, weil er der Disponili⸗

das Gesetz angenommen,

tät und der Reserve der aktiven Armece, der Territorial⸗Armee oder

der Reserve der Territorial⸗Armee angehört, sich, ohne die persönliche Anzeige eines Marsch⸗ oder Einberufungsbefehls abzuwarten, auf den Weg machen, so daß er an dem in dem Mobilmachungsbefehl oder in dm Certifikat, dessen Inhaber er Kraft des Artikels 38 des Ge⸗ setzes vom 27. Juli 1872 sein muß, festgesetzten Tage bei seinem Corps eintrifft.

Die Militärbehörde veröffentlicht folgende Bekannt⸗ machung:

Militärdienst der in Frankreich geborenen Fremden. Ein Gesetz

vom 16. Dezember 1874 hat bekanntlich das Gesetz vom 7. Fe⸗ bruar 1851, betreffend die Söhne von solchen Fremden, welche selbst in Frankreich geboren wurden, abgeändert. So müssen die im Jahre 1853 und in den späteren Jahren geborenen jungen Leute, welche, um nicht auf den Zählungslisten der Klasse von 1874 und der folgenden zu figuriren, sich zu Fremden erklärt haben oder erklären werden, obgleich ihre Eltern wie sie selbst auf französischem Boden geboren sind, von dem in Frankreich von der Regierung, auf den sie sich berufen, beglaubigten Agenten ein Certifikat verlangen, welches darthut, daß sie ihre ursprüngliche Nationalität nicht ver⸗ loren haben. Nur auf Vorzeigen dieses Certifikats können sie, sei es vor der Gemeindebehörde des Ortes ihrer Residenz, sei es vor dem diplomatischen oder Konsular⸗Agenten des Auslandes, eine Erklärung vechesh der Verzichtleistung auf die französische Nationalität unter⸗ eichnen. 1 (W. T. B.) Der bekannte Historiker Edgar Quinet, Mitglied der Nationalversammlung (äußerste Linke), ist ge⸗ storben. Dem Marine⸗Ministerium ist eine Depesche des Gouverneurs von Neu⸗Kaledonien vom 25. d. M zugegangen, durch welche die Nachricht von der Flucht der deportirten Kommunisten unter der Führung des Dr. Rastoul bestätigt wird.

29. März. (W. T. B.) Der deutsche Botschafter, Fürst Hohenlohe, ist heute von Berlin wieder hier einge⸗ troffen. Die Beerdigung von Edgar Quinet hat heute stattgefunden. Victor Hugo, Gambetta und die hervorragendsten Mitglieder der Linken waren bei der Begräbnißfeier zugegen, eine große Volksmenge und namentlich viele Studenten beiwohnten. Victor Hugo, Gambetta, Laboulaye und Brisson sprachen am Grabe.

30. März. (W. T. B.) Die Einfuhr und Durch⸗ fuhr von Kartoffeln, welche aus den Vereinigten Staaten von Nordamerika und aus Kanada kommen, sowie aller solcher Gegenstände, welche zur Verpackung derselben gedient haben, ist mittelst heute veröffentlichter amtlicher Verordnung für den Umfang des französischen Gebiets verboten worden.

Spanien. Vom Kriegsschauplatze liegen heute fol⸗ gende Meldungen des „W. T. B.“ vor:

Bayonne, 27. März. Don Carlos hat Deputirte der Provinz Navarra und der drei baskischen Provinzen nach Estella einberufen und von ihnen neue Kontributionen verlangt. Die Deputirten erklärten, daß das Land erschöpft sei und daß sie

cht d lligen könnten, demselben neue Lasten aufzuer⸗

legen. Don Carlos möge sich die nothwendigen Geldmittel anderweitig verschaffen. Don Carlos drohte darauf mit seinem Rücktritt. Die Deputirten beharrten aber bei ihrer Weigerung. Die Verhandlungen wurden darauf vertagt.

Madrid, 28. März, Vormittags. Nach hier eingegan⸗ genen Nachrichten sind 6 Generale, 3 Obersten und eine große Anzahl anderer Offiziere der carlistischen Armee nach Frankreich übergetreten und haben den König Alfons formell als König von Spanien anerkannt. Es wird diese Thatsache als die nächste Folge der Haltung angesehen, welche General Cabrera, den Car⸗ listen gegenüber eingenommen hat.

Paris, 28. März, Abends. Der „Agence Havas“ sind Nachrichten aus Bayonne zugegangen, welche bestätigen, daß die Königlichen Truppen und die Carlisten, die sich auf der Orio⸗ linie gegenüberstanden, am Gründonnerstag mit einander frater⸗ nisirten und daß in dem carlistischen Lager Plakate mit der Ueberschrift: Es lebe der Friede! Hoch die Fueros! Hoch Ca⸗ brera! angeschlagen waren. Don Carlos hatte befohlen, hier⸗ gegen mit Strenge einzuschreiten.

Madrid, 28. März, Abends. Nach hier eingegangenen Nachrichten aus Santander vom 27. d. wird General Loma mit seiner Infanterie und Artillerie von San Sebastian her erwartet. Derselbe wird wahrscheinlich das Oberkommando über die in der Provinz Santander stehenden Königlichen Truppen über⸗ nehmen, um gegen die Carlisten zu operiren, welche mit 14 Ba⸗ taillonen und mehreren Kanonen einen Angriff auf die Provinz Santander vorbereiten.

Türkei. Belgrad, 27. März. (W. T. B.) Ein fürst⸗ liches, auf die bezügliche Bestimmung der Verfassung gestütztes Dekret ordnet an, daß das Budget von 1874 auch für die Staatsverwaltung vom laufenden Jahre maßgebend sei. Aus einer großen Anzahl von Städten und Orten treffen tele⸗ graphische Zustimmungsadressen zu der Auflösung der Skupschtina ein.

29. März. (W. T. B.) Das Ministerium wird im Amte verbleiben, nachdem die offene Stelle des Justiz⸗Mi⸗ nisters nunmehr durch Radovits besetzt ist. Der ehemalige Justiz⸗Minister Zemitsch (welcher dem Ministerium vom 3. No⸗ vember 1873 angehörte) ist zum Präsidenten des Staatsraths I. Christitsch zum Präsidenten des Kassationshofes ernannt worden.

RNumänien. Bukarest, 28. März. (W. T. B.) In der Thronrede, mit welcher der Fürst heute die vierjährige Legislaturperiode der Deputirtenkammer geschlossen hat, wird die äußere und innere Lage des Landes als befriedigend bezeichnet und insbesondere das Vertrauen hervorgehoben, dessen sich das Land im Auslande zu erfreuen habe. Sodann werden die neu eingeführten Reformen in der Armee und in der Gesetzgebung erwähnt, sowie auch die internationalen Konventionen. Die Thronrede schließt mit einem Hinweis auf die Ersprießlichkeit, welche dem Lande aus dem guten Einvernehmen zwischen den Kammern und der Regierung erwachsen sei.

Das Finanz⸗Ministerium hat 29 Mill. Renten⸗ anleihe an das Pariser Bankhaus Fould und Camando zum Course von 65 begeben.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 29. März. (W. T. B.) Die zur Vorberathung des zu erlassenden Ar⸗ beiter⸗Reglements niedergesetzte Kommission hat ihre Be⸗ rathungen beendigt und wird morgen ihre Schlußsitzung halten. Die durchberathenen Gesetzentwürfe werden dem Reichsrathe vor⸗ gelegt werden, sobald das erläuternde Material geordnet und gedruckt ist.

Amerika. New⸗York, 29. März. (W. T. B.) Nachdem neuer⸗ dings am Rio Grande wieder Grenzverletzungen und räube⸗ rische Einfälle mexikanischer Banden vorgekommen find, welche eine Poststation geplündert und verbrannt und mehrere Farmen zerstört haben, hat die Regierung die erforderlichen Anordnungen getroffen, um diesen Ausschreitungen entgegenzutreten und die⸗ selben strenge zu ahnden. Aus Cuba wird gemeldet, daß die Insurgenten fortfahren, die Pflanzungen niederzubrennen. Der General⸗Kapitän Valmaseda hat eine Proklamation erlassen, in welcher er die Bevölkerung auffordert, sich gegen die Insur⸗ genten zu einigen, vierzig Pflanzungen verwüstet und mehrere größere Ortschaften zerstört hätten.

Nach einer Anzeige des Londoner Rathes der Besitzer auswärtiger Staatspapiere hat die Legislatur von Alabama Anstalten zur Liquidation und Adjustirung der öffent⸗ lichen Schuld dieses Staates getroffen.

Der „A. A. C.“ liegen folgende Nachrichten aus Ame⸗ rika vor:

Aus Cuba sind folgende Nachrichten eingetroffen: Havanna, 8. März Graf Valmaseda, der neuernannte Generalkapitän von Kuba, ist heute hier angekommen. Er landete am Nachmittag und wurde mit den üblichen Ceremonien empfangen. Mit ihm langte eine Verstärkung von 1000 Soldaten von Spanien an. Der Ge⸗ neralkapitän verspricht in seiner Proklamation weitere Verstärkungen, und sagt, daß es zweifellos gelingen werde, mit dem Schlachtruf: „Spanien, Religion und König“ die Insurrektion zu zertreten. Die Steuern sollen sorgsam angewandt und die Soldaten wohl behandelt werden. Beim Empfang der Konsuln ersuchte der Generalkapitän dieselben, ihm die Klagen der Ausländer persönlich vorzutragen, um die schnellste Erledigung zu sichern. Sofort nach seiner Ankunft gab er Befehle zur energischen Fortsetzung des Krieges. Von einer angeb⸗ lichen Opposition gegen Valmaseda verlautet nichts. Die Insurgenten haben mehrere Pflanzungen zerstört und eine spanische Kolonne bei Santa Clara zersprengt.

Aus Mexiko wird vom 1. ds. gemeldet: Die Regierung hat dem General Rocha befohlen, das Kommando der gegen die Marodeurs in den Staaten Micyoacon und Guanajuato operirenden Truppen zu übernehmen. Die Freunde des Generals riethen ihm ab, indem sie beabsichtigten, eine Repolution herbeizuführen. Nichts⸗ destoweniger leistete General Rocha Gehorsam und vernichtete solcher⸗ maßen den Plan zum Umsturz der bestehenden Regierung. Die Kirchenpartei begünstigt angeblich die Revolution, indem sie als Vor⸗ wand die Ausweisung der barmherzigen Schwestern gebraucht. Die Verstimmung zwischen Katholiken und Protestanten in Acapulco und anderen Plätzen hält an. Die Protestanten befürchten Gewaltthaten und bereiten sich theilweise zur Auswanderung vor. Die Schatzsucher im Episcopal⸗Palast der Stadt Mexiko fanden ein Skelett vor, aber nicht die gesuchten zwei Millionen. Die Vorbereitungen zur Errich⸗ tung einer Mormonen⸗Kolonie im Staate Sonora werden fortgesetzt. In Onzara und Miniatitlan wurde am 16. v. Mts. ein Erdbeben verspürt.

Hayti. Details über die große Feuersbrunst in der haytischen Hauptstadt zeigen, daß es ein viel furchtbarerer Brand war, als die Kabeldepesche daruüͤber andeutete. Nahezu 500 Häufer, ein Viertel der ganzen Stadt Port⸗au⸗Prince, wurden ein⸗ eäschert, und obwohl die niedergebrannten Gebäude nicht der neueren

eit angehörten, bildeten sie das geschäftliche Viertel, und waren mit werthvollen Artikeln angefüllt. Ueber den Berlust läßt sich noch keine zuverlässige Schätzung bilden, aber man berechnet ihn auf ungefähr

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den Sultan betraut.

welche in den letzten beiden Monaten gegen

2 Millionen Dollars, woran Engländer, Amerikaner und Deutsche partizipiren. Das Feuer soll angeblich das Werk von Brandstiftern sein, und die Regierung hat eine Untersuchung eingeleitet. 8

Asien. Der Emir von Kaschgar hat, indischen Blät⸗ tern zufolge, Vakub Bey mit einer zweiten Mission an

in Bombay en route nach der Türkei, und einem dor⸗ tigen Journale zufolge hat der Sultan Befehl ertheilt, daß er mit jeder Aufmerksamkeit zu empfangen sei und daß ein geeig⸗ netes Haus in Stambul in der Nähe der Bureaux der Pforte für ihn in Bereitschaft gesetzt werden solle. Nach dem Ende seines Verweilens in Konstantinopel wird Jakub Bexy sich in einer Mission nach England begeben und auf seiner Rückkehr p schiedene Städte des westlichen Europas besuchen.

Aus Kleinasien, bezw. aus Syrien wird eine Masse ansiedelung von Jesuiten angekündigt. Die Anstalten, welche sie in Syrien bereits besitzen, sollen, der „N. A. Z.“ zufolge beträchtlich erweitert und viele neu gegründet werden. In Beyrut z. B. haben die Jesuiten zwanzig Bauplätze gekauft, um auf denselben Schulen und Kirchen zu errichten.

Wie dem „Reuterschen Bureau“ aus Nangasaki vom 28. d. M. gemeldet wird, ist das Verbot der Ausfuhr von Reis aufgehoben worden.

Afrika. Marokko. 11. ds. schreibt:

Wir hören aus Marokko, daß auf Grund der von dem Askar mit großer Energie betriebenen Aushebung irregulärer Rekruten für die Armee Unruhen besorgt werden. In Sey werden die Rekruten der besseren Klasse der Bevölkerung entnommen und in den Dörfern werden die Bauern zwangsweise ausgehoben und eingestellt.

Aunustralien. Das Parlament von Neu⸗Süd⸗Wales ist, einer Kabeldepesche aus Sydney zufolge, wieder zusammen⸗ getreten. Mr. Allen wurde an Stelle von Mr. Arnold, der neulich ertrank, zum Sprecher gewählt.

Das „Gibraltar Chronicle“ vom

Nr. 13 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), hat folgenden Inhalt: 1) Allgemeine Verwaltungssachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 2) Finanzwesen: Berichtigung. 3) Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. 4) Zoll⸗ und Steuerwesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Steuern, sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reiche für die Zeit vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats Februar 1875; Umwandlung einer Zollstelle. 5) Heimathwesen: Vier Entscheidungen des Bundesamts für das Heimathwesen. 6) Konsulat⸗ wesen: Ermächtigungen zu Eheschließungen ꝛc.

Nr. 27 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗ postverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen: vom 23. März 1875: Vereinfachung des Geschäftsbetriebes bei den Post⸗ agenturen; vom 24. März 1875: Bezeichnung der allgemeinen Ver⸗ fügungen des General⸗Postamts und der Ober⸗Postdirektionen. Be⸗ scheidungen: vom 19. März 1875: Portopflichtigkeit der zwischen den Seemannsümtern, den Schiffsregister⸗ und den Schiffsvermessungs⸗ behörden vorkommenden Sendungen.

Statistische Nachrichten.

Das 4. Heft (Oktober⸗Dezember 1874) der Zeitschrift des Königlich Bayerischen Statistischen Bureaus, redigirt von dessen Vorstand Dr. Georg Mayr, (München 1874, Kom⸗ missionsverlag von Adolf Ackermann, bisher E. A. Fleischmanns Buchhandlung) hat folgenden Inhalt: Statistische Notizen über die Landgestütsanstalt für die Regierungsbezirke diesseits des Rheins und das Landgestüt der Pfalz zu Zweibrücken, von Ministerial⸗Direktor v. Wolfanger. Statistik der Wahlen zum Deutschen Reichstage vom Jahre 1874 in Bayern, von Dr. G. Mayr. Die gegenwär⸗ tigen Aussichten für eine allgemeine deutsche Gewerbestatistik, von Dr. G. Mayr. Die Betheiligung der bayerischen Bevölkerung am technischen Studium, von Dr. G. Mayr. Nachweisungen über den Verkauf von Getreide auf den bayerischen Schrannen, sowie über die erzielten Durchschnittspreise für die Monate Oktober bis Dezember 1874. Desgleichen für die 6 hauptsächlichsten Schrannen nach ein⸗ zelnen Wochen. Nachweisungen über den Verkauf von Getreide auf den bayerischen Schrannen, sowie über die erzielten Durchschnitts⸗ preise für das Kalenderjahr 1874. Statistik der Immobiliarfeuer⸗ versicherung 1) im Gebiete diesseits des Rheins für das Jahr 1872/73, 2) in der Pfalz für das Jahr 1873, von Dr. G. Mayr. Viktualienpreise an verschiedenen Orten Bayerns während der Monate Oktober bis Dezember 1874. Desgleichen für das Ka⸗ lenderjahr 1874.

Die Pariser Polizeipräfektur hat die Erhebungen über den Nahrungskonsum der Stadt Paris während des vergangenen Monats Januar beendet. Hiernach sind in den Markthallen vom 1. bis 31. Januar verkauft worden: 351,671 Hühner, 61,393 Trut⸗ hühner, 53,207 Gänse, 56,488 Rebhühner, 13,723 Hasen, 283,800 Lerchen, 11,500 Becassen und Becassinen, 49,635 Krammetsvögel, 13,567 Fasane, nicht zu reden von einer beträchtlichen Anzahl Wasser⸗ wild. Zur Beruhigung derjenigen, welche immer behaupten, das Fri⸗ cassé von Kaninchen werde mit Katzenfleisch gemacht, bestätigt die Erhebung den Verkauf von 134,759 Lapins. Austern sind 185,635,000 verkauft worden, dies sind nur solche, welche man an den Küsten Frankreichs gebrochen hat. Butter verkaufte man 2 Millionen Pfd., Eier gegen 12,000,000, Fromagede⸗Brie 63,532, Neufchateler 171,086, See⸗ und Süßwasserfische wurden an 4,186,112 Pfd⸗, Rind, Kalb⸗, Schöpsen⸗ und Schweinefleisch aber während der 30 ersten Tage des Jahres zusammen 4.233,072 Pfd. verkauft.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Im Verein für die Geschichte Berlins sprachen am Sonnavbend, 27. März, im Bürgersaale des Rathhauses, Hr. Magistrats⸗ Sekretär Ferd. Meyer über Berliner und märkische Alterthümer, Hr. Geheimer Kanzlei⸗Sekretär Brose über den Erzgießer Johann Jacobi, und Hr. Kaufmann Alfieri über alte Wandgemälde im Chore der Nikolai⸗ kirche und über bauliche Merkwürdigkeiten des Hauses Spandauer⸗ straße 12.

In M.⸗Gladbach fand man unlängst in einer Tiefe von vier Fuß, inmitten germanischer Urnen und sonstiger Grabgefäße eine chale, welche von einem Menschenschädel abgesägt wor⸗ den ist. Der Rand derselben zeigt deutliche Spuren von Gebrauch, welche den Fund als zur Trinkschale oder sonstwie als zum täglichen Bedarf bestimmt kennzeichnen. Die Nähe von anderen germanischen Grabgefäßen u. s. w. bezeichnen die Schädelschale als Grabbeigabe. Der wichtige Fund gehört der Alterthumssammlung des Hrn. Könen in Neuß an, welcher denselben zur weiteren Untersuchung an Hrn. Professor Schaaffhausen in Bonn übermittelt hat.

Der Verwaltungsausschuß des Gesammtvereins der deutschen Geschichts⸗ und Alterthumsvereine in Darm⸗ stadt bringt zur 1“ daß, nachdem auf der Generalversamm⸗ lung zu Speier in der Delegirtensitzung vom 23. September 1874 als Versammlungsort für das Jahr 1875 in erster Stelle Detmold vorgeschlagen war, ein Schreiben des Magistrats von Detmold ein⸗ gelangt ist, in welchem derselbe die Bereitwilligkeit seiner Stadt zur Aufnahme der Generalversammlung erklärt und die Vereine will⸗ kommen heißt. Der Verwaltungsausschuß hat hiernach definitiv Det⸗ mold als Versammlungsort bestimmt.

Der franzöͤsische Schriftsteller Amédée Achard, der Ver⸗ fasser einer Reihe von Romanen und Mitarbeiter am „Journal des

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Der Gesandte weilt gegenwärtig