Posen, 1. April. (Amtlicher Bericht.)
Ctr. Kündigungspreis 142,50 Mark, per Frühjahr 142,50 Mark. April 142,50 Mark, April-Mai 142,50 Mark, Mai-Juni 144,50 Mark, Juvni-Juli 145,00 Mark, Juli-August 144,00 Mark.
Spiritus (mit Fass). Gekündigt 45,000 Liter. Kündigungs- preis 56,40 Mark, pr. April 56,40 Mark, pr. Mai 57,00 Mark, pr. April-Kai 56,70 Mark, pr. Juni 57,50 Mark, Juli 58,10 Mark,
1
August 58,60 Mark, September 58,20 Mark. Loco-Spiritus (ohne Fass) 55,80 Mark. 3. 8 .
Magdeburg, 1. April. (Privatbericht.) 8
Weizen 175 — 195 M., Roggen 163 — 165 M., Gerste 165 — 200 M., Hafer 180 — 195 M. pr. 1000 Ko. 1
Kartoffel-Spiritus. Locowaare unverändert, Termine fest ge- halten, aber geschäftslos. Loco ohne Fass 56,8 à 5 Mark, April, April- Mai 59,00, 59,5 Mark, Mai-Jani 59,8 Mark, Juni-Juli 60,8 Mark, Juli-August — Mark, August-September — Mark, Septem- ber — Mark pr. 10,000 pOt. mit Debernahme der Gebindé à 4 Mk. per 100 Liter. Rübenspiritus still. Loco 54,25 à 54,50 Mark.
Cöln, 1. April, Nachm. 1 Uhr. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Wetter: Bedeckter Himmel. Weizen fest, hiesiger loco 20,75, fremder loco 20,25, pr. Mai 19,50, pr. Juli 19,05. Roggen ruhig, hiesiger loco 16,50, pr. Mai 15,06, pr. Juli 14,60, pr. Noveaber 14,80. Hafer loco 20,50, pr. Mai 18,70, pr. Juli 17,55, pr. Novrember —. Rüböl steigend, loco 30,40, pr. Mai 30,30, pr. Oktober 30,70.
Bremen, 1. April. (W. T. B.) Petroleum (Schlussbericht). Standard white loco 12 Mk. 20 Pf., pr. Juli — Mk. — Pf., pr. September 13 Mk. 25 Pf. Br. Schwach.
Hamburxg, 1. April. Getreidemarkt. (W. T. B.)
Weizen loce fest, auf Termine ruhig. Roggen loco und auf Termine ruhig.
Weizen 126 pfd. pr. April 1000 Kilo netto 186 Br., 184 Gd., pr. April - Mai 1000 Kilo netto 185 ½ Br., 184 ½ Gd., pr. Mai- Juni 1000 Kilo netto 187 Br., 186 Gd., per Juni-Juli 1000 Kilo netto 188 Br., 187 Gd., per Juli-August 1000 Kilo netto 189 ½ Br, 188 ½ Gd. Roggen pr. April 1000 Kilo netto 153 Br., 152 Gd., pr. April-Mai 1000 Kilo netto 50 Br., 149 Gd., pr. Mai-Juni 1000 Kilo netto 149 Br., 148 Gd., pr. Juni-Juli 1000 Kilo netto 148 Br., 147 Gd., vr. Juli-August 1000 Kilo netto 147 Br., 146 Gd., pr. September-Oktober 1000 Kilo netto 147 Br., 145 Gd. Hafer flau, Gerste flau. Rüböl matt, loco 57 ½, pr. Mai 56 ½, pr. Oktober pr. 200 Pfd. 59 ½. Spiritus still, pr. April 43 ½, pr. April-Mai —, pr. Mai-Juni 43 ½, pr. Juni-Juli 44 ⅛, pr. Juli-August pr. 100 Liter 100 % 45 ½. Kaffee fest, Umsatz 2000 Sack. Petroleum matter, Standard white loco 12,60 Br., 12,50 Gd., pr. April 12,40 Gd., pr. August-Dezember 12,70 Gd. — Wetter: Trübe.
Boggen. Gekündigt
“
Lassterdanz, 1. April, Nachm. (W. T. B.)
Getroidemarkt (Schlussbericht). Weiren pr. Mai 262, pr. “ 275. Roggen pr. Mai 181 ½8, pr. Oktober 179 ½. Raps pr.
ril — Fl.
8 Antwerpen, 1. April, Nachm. 4 Uhr 30 Min. (W. T. B.)
Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen ruhig. Roggen behauptet, französischer 20 ¼. Hafer behauptet. Gerste gefragt, al- gerische 20.
Petroleum-Markt (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss, loco 29 ½ bez., 30 Br., per April 29 ⅛ bez., 30 Br., per Mai 29 ½ bez., 30 Br., pr. September 32 Br., pr. Sept.-Dezbr. 32 ½ Br. Wei⸗- chend.
Liverpool, 1. April, Nachmittags. (W. T. B.)
Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 14,000 B., davon für Spekulation und Export 2000 B. Stetig. Surats ruhig. Ame- rikanische Verschiffungen stetig, aber mässig. Good fair Broach Februar-März-Verschiffung durch den Suezkanal 7 ¼16 d.
Middl. Orleans 8 ⁄16. middling amerikanische 7⁄1½, fair Dhellerah 5 ¼½, middling fair DheIlerah 4 ⅞, good middling Dhollerah 4 ⅛, middl. Dhollerah 4 ¼½, fair Bengal 4 ½, fair Broach 5 ½, new fair Oomra 5 ¼, good fair Oomra 5: ⁄6, fair Madras 5, fair Pernam 8 ¼, fair Smyrna 6 ½. fair Egyptian 8¼.
Glasgow, 1. April, Nachmittags. (W. T. B.)
Roheisen. Mixed numbres warrants 71 sh. 3 d. S PBradford, 1. April. (W. T. B.) Wolle und Wollen- waaren. Wolle unthätig und unverändert, wollene Garne schwan- kend, wollene Stoffe sehr matt. 8
Paris, 1. April, Nachmittags. (W. T. B.)
Produktenmarkt. (Schlussbericht.) Weizen ruhig, pr. April 24,25, pr. Mai 24,50, pr. Mai-Juni 24,75, pr. Juli-August 25,25. Mehl rubig, pr. April 52,00, pr. Mai 52,75, pr. Mai- Juni 53,00, pr. Juli-August 54,50, August —. Rüböl ruhig, pr. April 75,75, pr. Mai-Juni 77,75, pr. Juli-August 77,75, pr. Sep- tember-Dezember 79,.50. Spiritus behauptet, pr. April 53,25, pr. Mai-August 53,50.
New-Nork, 1. April, Abends 6 Uhr. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwelle in New-Nork 16 ⅝, do. in New Orleans 15 ⅞. Petroleum in New-York 14 ½, do. in Philadelphia 14 ¼. Mehl 5 D. 15 C. Rother Frühjabhrsweizen 1 D. 26 C. Mais (old mixed) 91 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ⅞. Kaffee (Rio-) 17 ½¼. Schmalz (Marke Wilcox) 15 C. Speck (short clear) 11 ¾ C. Getreidefracht 8.
2*
Auszahlungen. Deutsche Hypothekenbank. 7 ½ % Dividende mit 26,40 ℳ pro Stück bei der Kasse in Berlin.
Stücke
liefert,
Neue Berliner Messingwerke. 3 % Superdividende mit 18 ℳ%ℳ pro Actie bei der Gesellschaftskasse und Wilhelm Borchert jun. in Berlin. . 8 General-Versammlungen. — 16. April. Wagenbau-Aotien-Gesellschaft (Jos. Neuss). Ordentl. Gen.-Vers. zu Berlin. 8 17. Gewerkschaft des Steinkohlen-Bergwerks Nordsee. Ordentl. Gen-Vers. zu Hamburg. 8 18. Gewerkschaft des Steinkohlen-Bergwerks Neuwesel 8 Ordentl. Gen.-Vers. zu Hamburg. 8 18. Gewerkschaft des Steinkehlen-Bergwerks Wolfls- bank. Ordentl. Gen.-Vers. zu Hamburg. 8 24. Deutsche Transatlantische Dampfsochiffahrts-Ge- sellschaft. Ordentl. Gen.-Vers. 2u Hambarg. 29. Stettiner Maschinenbau-Gesellschaft „Vuloan“. Ordentl. Gen.-Vers, zu Stettin; s. Ins. in Nr. 76. Deutsche Seehandlung Mannheim. Ordentl. Gen. Vers. zu Mannheim. . Internationale Bau- u. Elsenbahnbau-Gesellschaft Ordentl. Gen.-Vers. zu Frankfurt a. M. Boden- und Communal-Credit-Gesellschaft in Elsas Lothringen. Ordentl. Gen.-Vers. zu Strassbburg.
Ausweise von Banken ete.
Stettiner Maschinenbau-Gesellschaft „Vuloan“. Bilanz per 31. Dezember a. pr.; s. unter Ins. in Nr. 76.
Kündigungen und Verloosungen. Ausgelooste und gekündigte resp. nur gekündigt der Züllichaun-Sohwiebuser Kreis-Obllgationen Neilsser Kreis-Obligatlonen, 4 ½ % Teltower Kreis-Obligatlonen Ahauser Kreis-Obligatlonen, Osteroder Kreis- Obligatlonen, Kamminer Kreis-Obligationen, Pfandbriefe des neuen land schaftliehen Credit-Vereins für die Provinz Posen, Grottkaue Kreis-Obligatlonen, Obligationen der Societät zur Regulirun der Gewässer im nördlichen Theile des Kreises Lübbecke Posener Stadt-Obligationen, Burgschen Stadt-Obligationen, Weissenfelser Stadt-Obligationen; s. unter Ins. in Nr. 76.
Berlin, 1. April. Die Marktpreise des Kartoffelspiritus, per 10,000 % nach Tralles, (100 Liter à 100 %) frei hier ins Haus ge- waren auf hiesigem Platze am 27. März 1875 Rmk. 58,8. 86 ohne Fass. 8 „ 8P6b15] Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Perlin.
HrM reigei MIrveErSvxvMb.neeewaü.nüSan xFexmelai.Fütat BertRnanbefrmHasn HxaxcEaMer-exatdnenn tEHxvMetdTrmaLcITrFa fex uteFiabt. remeaeiveeee
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1“ 2 . Königliche Schauspiele.
Sonnabend, den 3. April. Opernhaus.
Vorstellung. 8 5
Schauspielhaus. (88. Vorstellung.) Viel Lärmen um Nichts. Lustspiel in 5 Abtheilungen von Shakespeare. Anfang 7 Uhr.
Sonntag, den 4. April. Opernhaus. (84. Vor⸗ stellung.) Die lustigen Weiber von Windsor. Komisch-phantastische Oper in 3 Akten. Musik von O. Nicolai. Frau Fluth: Fr. Mallinger. Frau Reich: Frl. Lammert. Anna Reich: Frl. Lehmann. Fanstoff; Hr. Fricke. Hr. Fluth: Hr. Betz. Anfang
r.
Letzte Aufführung dieser Oper in der Saison.
Schauspielhaus (89. Vorstellung.) Die Früu⸗ lein von St. Cyr. Lustspiel in 5 Akten nach A. Dumas von Börnstein. Anfang 7 Uhr.
e Bhi nese Lesrgchestekeh Vallner-Theater. onnabend: Benefiz für Frl. Ernestine Weg rer. Zum 8. Male: Ehrliche Arbeit, Volksstück in 3 Akten von H. Wilken. Musik von R. Bial. Sonntag: Zum 9. Male: Ehrliche Arbelt.
Victoria-Theater.
Sonnabend und Sonntag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante und des Balletmeisters und Solotänzers Mr. Gredelue. Die Reise um die Welt in 80 Tagen, nebst einem Vorspiel: Die Wette um eine Million. Ausstattungsstück mit Ballet in 5 Abtheilungen, 15 Tableaux, von A. D’'Ennery und Jules Verne. Mruse von Dellimont. In Scene gesetzt von Emil
ahn.
Anfang 6 ½ Uhr.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Sonnabend: Giroflé Girofla. Sonntag: Die Fledermaus. 8
Keine
886
8
Residenz-Theater.
Sonnabend: Benefiz füc die Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger unter gütiger Mitwir⸗ kung des Direktors des Wallner⸗Theaters Hrn. Th. Lebrun, des Königl. Hofschauspielers Hrn. Theodor Döring und des Königl. Hofopernsängers Hrn. Franz Krolop: Zum 1. Male: Goethe als Rekrut, Lustspiel in 1 Akt, von C. Fiedler. Hier⸗ auf; Arie aus „Die Zauberflöte“: In diesen heiligen Hallen, gesungen von Hrn. Krolop. Alsdann: Onkel Moses, Charakterbildin 1 Akt von Dr. Hugo Müller. Hierauf: Lieder von Deprosse, a. Die helle Sonne leuchtet, b. Hüte Dich, c. Erinnerung, gefungen von Hrn. Kreolop. Zum Schluß: Der Berschwiegene wider Willen, Lustspiel in 1 Akt von Kotzebue. 2 -ees Goethe als Rekrut und Hamburger
eiden.
Krells Theater.
Sonnabend: Zum Beuesiz für Hrn. Ednard Weiß. Zum 1. Male: Lockere Zeisige. Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten von O. F. Berg und E. Jacobson. Musik von G. Michaelis. (Mit theilweiser Benutzung eines älteren Stoffes.) Concert⸗ Anfang 5 ¼½, der Vorstellung 7 Uhr.
Sonntag: Zum ersten Male wiederholt:
Zeisige.
Woltersdorff-Theater. 8
Soninnbend: Gastspiel des Frl. Sophie König. Zum 7. Male: Ein unverdorbener h acing. Hosse mit Gesang in 3 Akten von E. Jacobson. Nusik von G. Michaelis. (Stella: Frl. Köuig.) Anfang 7 Uhr.
National-Theater.
— Sonnabend: Extra⸗Vorstellung des Vereins „Ber⸗ liner Prefse“ unter gef. Mitwirkung des Hrn. Fried. Haase und der Frau Marie Swoboda: Der Kauf⸗ mann von Venedig. Shylock: Hr. F. Haase, Porzia: Frau M. Swoboda.
Sonntag: Gastspiel der Frau Swoboda. Der ungläubige Thomas. Charakter⸗Gemälde in 5 Akten von A. Rost. Auguste: Frau M. Swoboda.
Lockere
Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Extra Vorstellung. Zum Benefiz für Fr. Heltzig⸗Becker. Z. 1. Male: Schutt und Trümmer. Schauspiel in 4 Akten von H. Wilken.
Deutscher Personal-Kalender.
3. April. Fürst Leopold von Dessau, preussischer Ge- neral-Feldmarschall *. Ferdinand, Herzog von Braunschweig f†. Ernst Flor. Friedr. Chladni, Begründer der Akustik †. König Friedrich Wilhelm IV. lehnt die deutsche Kaiserkrone ab.
Familien⸗Nachrichten.
Heute Morgen 1 ¾ Uhr wurde meine geliebte Frau Maria, geb. Schweffel, von einem kräftigen Knaben schwer aber glücklich entbunden.
Kiel, den 30. März 1875.
von Müller,
Königlicher Baumeister.
Verlobt: Freiin Caroline v. Pöllnitz mit Hrn. Regierungs⸗Assessor Baron Maximilian du Prel (Ansbach — Straßburg). — Frl. Cäcilie v. Aster mit Hrn. Hauptmann und Compagniechef v. Hol⸗ wede (Berlin — Frankfurt a. O.). — Frl. Helene Stach v. Goltzheim mit Hrn. Oberförster Freiherr v. Schlotheim (Rinteln — Hess. Oldendorf). — Frl. Clara Haselbach mit Hrn. Kreisrichter Hugo Bieder (Namslau). — Frl. Elise Burscher mit Hrn. Appellationsgerichts⸗Referendarius Dr. jur. Werner Zitelmann (Stettin). — Frl. Hedwig v. Aigner mit Hrn. Hauptmann und Batteriechef Georg v. Niebelschütz (Schweidnitz).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Staatsanwalt Schöne (Glatz). — Hrn. Hauptmann und Com⸗ pagnie Chef v. Kalinowski (Minden). — Hrn. Oberst und Regiments⸗Commandeur v. Jena (Guben). — Hru. Pastor O. Gleiß (Westerland⸗ Sylt). — Eine Tochter: Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗Chef R. Herrlich (Colberg).
Gestorben: Hr. Avppellationsgerichts⸗Rath Carl. Ludwig Brodmann (Halberstadt). — Fr. Steuer⸗ Inspektor Sophie Louise Knorr, geb. Kulich (Angermünde). — Hrn. Rittmeister Freiherrn von Stosch Tochter Gabriele (Berlin). — Fr. Gräfin Marie Kospoth, geb. Gräfin v. Paumgarten⸗ Ering (Kritschen). — Hr. Regierungs⸗Direkt. a. D. Friedrich Sporleder (Wernigerode).
Verkäufe, Verpachtungen Submissionen ꝛc.
[22229]=) Bekanntmachung. 18. Königliche Hausfideicommiß⸗Amtsvor⸗ ertl 6
Neu⸗Karmunkau
im Kreise Rosenberg, des Regierungsbezirks Oppeln, 1 ¼ Meile von der Kreisstadt Rosenberg entfernt, mit einem Areal von 197,987 Hektaren, worunter 164,723 Hektare Acker und 28,126 Hektare Wiesen, soll nebst dem dazu gelegten Forstlande ven unge⸗ fähr 94 Hektaren Fläͤchenfuhalt auf die 18 Jahre vom 1. Juli 1876 bis zum 1. Juli 1894 im Wege des öffentlichen Meistgebots verpachtet werden.
Für die ursprünglichen Vorwerksländereien ist ein Pachtgelderminimum von 3550 ℳ und für das Forst⸗ land, welches dem Pächter nach und nach, je nach⸗ dem es vom Holz geräumt ist, übergeben wird, ein von dem Zeitpunkte der an ihn erfolgten Uebergabe jeder Parzelle zu entrichtender Pachtsün von 6 ℳ für ein Hektar festgefetzt. Die Pachtkaution beträgt
1800 ℳ Pachtung ist der Nachweis
Zur Uebernahme der eines disponiblen Vermögens von 48,000 ℳ erfor⸗ derlich, welcher spätestens 14 Tage vor dem Lizita⸗ tionstermine durch ein Attest des Kreis⸗Landraty⸗ oder auf sonst glaubhafte Weise zu führen ist.
Zu dem auf
Dienstag, den 14. Seplember d. Is., Vormittags 11 Uhr,
in unserm Sitzungszimmer, Brektestraße Nr. 32.
hierselbst anberaumten Bietungstermine laden wir Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß die Ver⸗ pachtungs⸗ und Lizitationsbedingungen, von denen wir auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien und Druckkosten Abschriften ertheilen, in unserer Re⸗ gistratur während der Dienststunden und bei dem derzeitigen Pächter, Herrn Ober⸗Amtmann Goldfuß in Neu⸗Karmunkau, welcher die Besichtigung des dortigen Amtsvorwerks gestatten wird, eingesehen werden können.
Wegen der Besichtigung des dem letzteren zugeleg⸗ ten Forstlandes haben sich die Pachtbewerber an den Herrn Regierungs⸗ und Forst⸗Referendar, Grafen Bethusy⸗Huc, zu Bischdorf, zu wenden.
Berlin, den 30. März 1875. (à Cto. 263/3.)
Königliche Hofkammer
der Königlichen Familiengüter.
„ .
Verschiedene Bekanntmachungen.
[22322 Monats-Uebersich
vom 31. März 1875.
(Gemäss Art. 34 alin. 2 des Statuts.) a. Erworbene unkündbare hypothekarische und Renten-Forderungen ... b. Erworbene kündbare hypothekarische Forde- rungen .. c. Ausgegebene unkündbare Pfandbriefe „ 70,830,000. „ —.
d. Ausgegebene kündbare Pfandbriefe.. „ 3,263,100. „ S—. Gotha, den 31. März 1875. (à Cto. 65/4.)
Deutsche Grundkredit-Bank.
v. Holtzendorff. Landsky. R. Frieboes.
ℳ 70,889,969. ₰ 22.
2) 5,180,100. „u“
Mecklenburg Hypotheken- und Weochsel-Bank, Sochwerin. Staltus ultimo März 1875. Aktiva. ℳ 103,190.
278,411. 1,423,177. 128,180. 11,677,782. 1,083,393. 90,212.
627,843. 15,953.
[2216] Cassenbestand. Wechselbestand . .. Guthaben bei Bankhäusern Effekten. ö161 h4““ Lombard⸗Darlehne ... Immobilien und Utensilien Conto⸗Corrent und sonstige A“ Diverse Aktiva (Unkosten ꝛc.)
ana a u a à2
15,228,125.
9,000,000. 4,817,500. 593,764.
587,345. 50,757.
ℳ Passiva. enkapitll 6 Circulirende Pfandbriefe Depositengelder. .. Conto⸗Corrent und sonstige z11u1“ Amortisationsfonds . . . Reservefonds. ℳ 19,506. 99 Davon belegt „ 18,195. — 1,311. Delcredere⸗Conto . .. b“ Zinsen, Provision ꝛc.) 8 164,969. Nℳ. 15,228,15.
12,761,454. 43
11,677,782. 52 1,083,571. 91
4 x
Fest acceptirte Hypo⸗ theken. . 5. Davon nach Obi⸗ gem bezahlt „ Also noch zu zahlen ℳ Diskonto für preußische ee¹n Diskonto für Schwerin, Rostock und Wismar 5 Diskonto für sonstige mecklenb. Städte . . 5 % und ¼ Für Depositengelder werden gezahlt: 5 bei E“ Kündigung 4 ½ 9%, ** drei 0 ,
2 d.
Leipziger Kassenverein.
ga.
2204 emünztes Gellll. . ℳ 1,118,004. Gesene Noteen 90,000. Fremde Banknoten und Kassen⸗ auweismigen . . . . .. 2,069,080. —. Wechselbeständea. 4,304,891. 35. Lombardbestände. b 2,152,950. —. Effektenbestände . . 264,807. 75. Verschiedene Debitoren .. . 335,527. 20. Passiva. Aien⸗Kapikalal 3,000,000. —. Banknoten im Umlauf.. . 3,000,000. —. Giro⸗Guthaben.. 4,156,968. 65. Verschiedene Kreditoren. „ 178,292. 20. Die Direktion des Leipziger Kassenvereins.
Deutschen Reichs⸗ und Königlich
Preußischen Staats⸗Anzeigers.
Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlassung der Königlichen Haupt⸗Bank zu Berlin, welche nur Herlichte derjenigen von ihr in Verwahrung und
erwaltung genommenen Papiere die Ziehungs⸗ und Verloosungslisten nachsehen läßt, deren Veröffent⸗ lichung durch den Deutschen Reichs⸗ und Kö⸗ niglich Preußischen Staats⸗Anzeiger erfolgt.
Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle des Deut⸗ schen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗
Anzeigers, welche die Ziehungé⸗ und Restantenlisten
sämmtlicher an der Berliner Börse gangbaren Staats⸗, Kommunal⸗, Eisenbahn⸗, Bank⸗ und Industrie⸗Pa⸗ piere enthält, erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlich, durch alle Post⸗Anstalten, sewie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgrätzerstr. 109 und alle Buchhandlungen zu bezie⸗ hen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelm⸗ straße 32. Einzelne Nummern 25 Pf. (2 ½ Sgr.)
Die neueste, am 27. März cr. erschienene Nr. (13) der Allgemeinen Verloosungs⸗Tabelle ent⸗ hält die Ziehungslisten folgender Papiere: Aktien⸗ Gesellschaft für Spinnerei ꝛc. an der hohen Mark, Prioritäts⸗Obligationen. Amerikanische 1882 6 % 5/20 Bonds. Bamberger mechanische Baumwoll⸗Spinnerei und Weberei, Prioritäts⸗Obli⸗ gationen. Bayerische 4 % Grundrenten⸗Ablösungs⸗ Obligationen. Berlin⸗Anhaltische Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗Aktien und Obligationen. Braun⸗ schweigische Landes⸗Schuldverschreibungen. Chod⸗ ziesener, “ Kreis⸗Obligationen. Cölnische Stadt⸗Obligationen (Rückstände). Dan⸗ ziger Hypotheken⸗Vereins⸗Pfandbriefe. Dresdner, Duͤrener EEEE11““ Frankfurt a. M. 3 ½ % Anlehen de 1846. Hannoversche Brauer⸗ gilde, Obligationen. Italienische “ leihe (Prestito Nationale) de 1866. Liller Prä⸗ mien⸗-Anleihe de 1860. Mailänder Prämien⸗An⸗ leihe de 1866. Moskau⸗Jaroslaw⸗Eisenbahn⸗ Obligationen. Potschappeler Aktien⸗Verein, Prio⸗ ritäts⸗Obligationen. Preußische Hypotheken⸗Ver⸗ sicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft (Hübner), Hypotheken⸗ Antheil⸗Certifikate (Rückstände). Rosenheimer Kunstmühle, Partial⸗Obligationen. Russische 2. innere 5 % Prämien⸗Anleihe de 1866 (Rückstände). Sächsische Landrentenbriefe. Sächsische 3 % Steuerkreditkassenscheine de 1830. Sächsische Staats⸗ schuldenkassenscheine de 1847 und 1855. Sächsische 4 ½ % Alberts⸗Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen
Litt. D. Sächsisch⸗Schlesische Eisenbahn⸗ Aktien.
Seschüfts⸗ Mebes Fleimo⸗ März 1875. 8
“
Bas Abonnement breträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
Alle Host-Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Bestelung an; für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath a. D. Haack, bis⸗ vortragenden Rath im Ministerium für die landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Hof⸗Mechanjker Carl Lewert zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie den Schullehrern Rolff zu Löptin, im Kreise Plön und Sambol zu Sangnitten im Kreise Pr. Eylau das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Ober⸗Hofmeister Ihrer Hoheit der Frau Herzogin von Anhalt, Kammerherrn von Trotha zu Dessau, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; dem Kaiserlich österreichischen Oberst⸗Lieutenant Ritter von Brecska, Kommandanten der Leibgarde⸗Reiter⸗Cscadron, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Kaiserlich österreichischen Rittmeister Klastersky in derselben Escadron, dem Kaiserlich österreichischen Rittmeister Baron von Wersebe im Dragoner⸗Regiment Prinz zu Solms Nr. 9, zugetheilt der General⸗Adjutantur Sr. Majestät des Kaisers, dem Kaiserlich österreichischen Hauptmann 1. Klasse Ludwig vom Artillerie⸗Stabe, in Dienstleistung im Präsidial⸗ Bureau des Reichs⸗Kriegs⸗Ministeriums, und dem Königlich bayerischen Hauptmann der Artillerie Vogel, Adjutanten der Inspektion der Artillerie und des Trains, den HKöniglichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem Kaiserlich russischen Kollegien⸗Rath Dr. Radde, Direktor des Kaiserlichen kaukasischen Museums und der öffentlichen Bibliothek in Tiflis, den König⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
.“ Warnung. 1 8
Im innern Postbetriebe giebt es besondere Freimarken, früher zu 10 und 30 Silbergroschen, jetzt zu 2 ℳ, welche nicht an das Publikum verkauft werden. Gleichwohl befinden sich, wie neuerdings mehrere Fälle gezeigt haben, von diesen Freimarken einzelne Stücke im öffentlichen Verkehr, wo sie als Geldeswerth zur Begleichung kleiner Geldbeträge umlaufen, bis sie schließ⸗ lich zur Frankirung von Postsendungen benutzt werden. Der⸗ artige Freimarken, welche nur durch Mißbrauch in Umlauf gekommen sein können, sind in den Händen des Publi⸗ kums völlig werthlos; dieselben werden von den Post⸗ anstalten ohne Vergütung angehalten. Das Publikum wird da⸗ her zur Vermeidung von Schaden gewarnt, Freimarken der Reichs⸗Postverwaltung zu 10 und 30 Silbergroschen und jetzt zu 2 ℳ in Umlauf zu setzen oder als Geldeswerth in Zah⸗ lung zu nehmen.
Berlin W., den 19. März 1875.
Kaiserliches General⸗Postamt.
Bekanntmachung. Postdampfschiffverbindung Lübeck⸗Kopenhagen⸗ 8 Malmoe.
Die Postdampfschiffahrten auf der Linie Lübeck⸗Kopen⸗ hagen⸗Malmoe sind für dieses Jahr wieder aufgenommen worden und gestalten sich bis auf Weiteres wie folgt: Die Fahrten finden täglich statt: Abgang aus Lübeck gegen 4 Uhr Nachmittags nach Ankunft des ersten Zuges aus Berlin. Ankunft in Kopenhagen: an den folgenden Tagen gegen 8 Uhr Morgens. Ankunft in Malmoe: Mittags zum An⸗ schluß an den Schnellzug nach Stockholm. Abgang aus Malmoe: Vormittags. Abgang aus Kopenhagen: Nach⸗ mittags. Ankunft in Lübeck: Morgens zum Anschluß an den ersten Zug nach Berlin bz. Hannover.
Berlin W., den 2. April 1875. Kaiserliches General⸗Postamt.
Bekanntmachung. Postanweisungsverkehr mit Ostindien. Von jetzt ab ist der Austausch von Postanweisungen zwischen Deutschland und Ostindien zulässig. Es können Zahlungen bis 10 Pfund Sterling (205 Mark) nach allen Orten in Vorderindien — einschließlich der nicht britischen Besitzungen, dagegen mit Ausschluß von Ceylon — ferner nach Birma im S der Postanweisung vermittelt werden. Der Betrag ist vom Absender in englischer Währung auf der Post⸗ anweisung anzugeben. Die Gebühr beträgt: bis 75 Mark .1 Mark, k1121121 über 150 „ “ Ddie Postanweisung muß den Zunamen des Empfängers und mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens desselben — bei Personen indischer Abkunft den Namen, den Stamm oder die Kaste, und den Namen des Vaters —, sowie die genaue Adresse des Empfängers enthalten. In gleicher Weise muß der Absender auf dem Abschnitt der Post⸗ anweisung durch Angabe des Zunamens und wenigstens des Anfangsbuchstabens eines Vornamens, sowie durch Angabe der Adresse bezeichnet sein. Zu sonstigen schriftlichen Mittheilungen darf die Postanweisung nicht benutzt werden. Berlin W., den 3. April 1875. Kaiserliches General⸗Postamt.
zum Oberlehrer beförderten ordent
82
Elsaß⸗Lothringen.
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Deutschen Reichs den Kaiserlichen Appellationsgerichts Rath Dr. Dollinger in Colmar zum Rath bei dem Kaiserlichen Landgerichte in Zabern, den Landgerichtsrath Peter Philipp Saurland in Mülhausen zum Rath des Kaiserlichen Appel⸗ lationsgerichts in Colmar und den Kaiserlichen Friedensrichter Hugo Hamm in Metz zum Rath bei dem Kaiserlichen Land⸗ gerichte in Mülhausen zu ernennen geruht.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Major a. D. Freiherrn von Zandt auf Schloß See⸗ hof bei Bamberg die Kammerherrn⸗Würde zu verleihen;
Den Kreisgerichts⸗Direktor IJsenbart in Dillenburg zum Appellationsgerichts⸗Rath bei dem Appellationsgericht in Celle, und
Den bisherigen zweiten Arzt der Provinzial⸗Irren⸗Anstalt bei Halle a./S. Dr. von Gellhorn zum Direktor der stän⸗ dischen Irren⸗Heil⸗ und Pflege⸗Anstalt bei Ueckermünde zu ernennen;
Dem Kreisgerichts⸗Sekretär und Kanzlei⸗Direktor Holliet in Siegen den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen; und
Den Bürgermeister Heidborn zu Luckenwalde, in Folge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Brieg getroffenen Wahl, als Bürgermeister der Stadt Brieg für die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.
Gesetz, betreffend die Abtretung der Preußischen Bank an das
außerpreußischen Gebieten des Reichs. Vom 27. März 1875. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koönig von Preußen zc., verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:
§. 1. Die Staatsregierung ist Frmzachtih wegen Abtretung der Mresasches Bank an das Deutsche Reich mit dem Reichskanzler auf olgenden Grundlagen einen Vertrag Kbznschteßeeh 8
1) Preußen tritt nach Zurückziehung seines Einschußkapitals von 1,906,800 Thalern, sowie der ihm zustehenden Hälfte des Reserve⸗ fonds die Preußische Bank mit allen ihren Rechten und Verpflich⸗ tungen mit dem 1. Januar 1876 unter den nachstehend Ziffer 2 bis 6 bezeichneten Bedingungen an das Reich ab. Das Reich wird diese Bank an die zu errichtende Reichsbank übertragen.
2) Preußen empfängt für Abtretung der Bank eine Entschädi⸗
ung von fünfzehn Millionen Mark, welche aus den Mitteln der Reichsbank zu decken ist.
3) Den bisherigen Antheilseignern der Preußischen Bank wird die Heftgnif vorbehalten, gegen Verzicht auf alle ihnen durch ihre Bankantheilscheine verbrieften Rechte zu Gunsten der Reichsbank den Umtausch dieser Urkunden gegen Antheilscheine der Reichsbank von gleichem Nominalbetrage zu verlangen.
4) Die Reichsbank hat denjenigen Antheilseignern, welche nach den Bestimmungen der §§. 16 und 19 der Bankordnung vom 5. Ok⸗ tober 1846 (Preußische Gesetz⸗Samml. S. 435) die Herauszahlung des eingeschossenen Kapitals und ihres Antheils an dem Reservefonds der Preußischen Bank verlangen, diese Zahlung zu leisten.
5) Die Reichsbank wird zur Erfüllung der von der Preußischen Bank durch den Vertrag vom 28./31. Januar 1856 hinsichtlich der Staatsanleihe von sechszehn Millionen fünfhundert achtundneunzig baeg Thalern übernommenen Verbindlichkeiten an Preußen für die Jahre 1876 bis einschließlich 1925 jährlich 621,900 Thaler in halb⸗ jährlichen Raten zahlen. Wird die Konzession der Reichsbank nicht verlängert, so wird das Reich dafür sorgen, daß, so lange keine andere Bank in diese Verpflichtung eintritt, die Rente bis zu dem oben⸗ gedachten Zeitpunkte der Preußischen Staatskasse zufließe.
6) Eine Eö“ zwischen Preußen und der Reichsbank wegen der Grundstücke der Feusschen Bank bleibt vorbehalten.
§. 2. Die Preußische Ban is ermächtigt, in dem gesammten außerpreußischen Gebiete des Deutschen Reichs an dazu geeigneten Orten mit Zustimmung der betreffenden Landesregierungen Comtoire, Kommanditen und Agenturen zu errichten und daselbst nach Maßgabe der Bestimmungen der Bankordnung vom 5. Oktober 1846 Bankge⸗ schäfte zu betreiben.
§. 3. Der Finanz⸗Minister und der Minister für Handel, Ge⸗ habt⸗ und öffentliche Arbeiten werden mit Ausführung dieses Gesetzes eauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel⸗ 1
Gegeben Berlin, den 27. März 1875. 8
(L. S.) Wilhelm. von Bismarck. Camphausen. Graf zu Eulenbur Dr. Leonhardt. Falk. von Kameke. Dr. Achenbach.
Friedenthal. 8
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und b Medizinal⸗Angelegenheiten.
Am Berlinischen Gymnasium Sr grauen Kloster ist dem lichen Lehrer Dr. Gustav Hoppe das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
Der Rektor Dr. Schmitz zu Schleiden ist in die erste Lehrer⸗ stelle am Schullehrer⸗Seminar zu Elten berufen worden.
Der Seminarlehrer Zeglin zu Dramburg ist zum Vor⸗ steher und ersten Lehrer der Präparanden⸗Anstalt zu Massow im Regierungsbezirk Stettin ernannt worden.
An der Königlichen Realschule in Berlin ist der ordentliche Lehrer Schubart zum Oberlehrer befördert worden.
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Deutsche Reich und die Errichtung von Zweiganstalten derselben in
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Am Progymnasium in Schlawe ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Karl Conradt zum Oberlehrer ge⸗ nehmigt worden.
An der Realschule in Rawitsch ist der Lehrer Eugen Hendewerk zum Oberlehrer befördert worden.
Justiz⸗Ministerium. Zu Kreisrichtern sind ernannt: der Gerichtsassessor Polte bei dem Kreisgericht in Goldberg, der Gerichtsassessor Brühl bei dem Kreisgericht in Gnesen und der Gerichtsassessor von Kaltenborn bei dem Kreisgericht in Sensburg. Der Gerichtsassessor Bauer ist zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Geestemünde ernannt.
Preußische Bank. Wochen⸗Uebersicht der Preußischen Bank vom 31. März 1875. Aktiva. 1) Geprägtes Geld und Barren ℳ. 621,897,000 2) Kassen⸗Anweisungen, Privat⸗Banknoten und Darlehnskassenscheine . . . ... 14,660,000 324,774,000 66,814,000
e“;]; 4) Lombard⸗Bestände ... . 12,299,000
5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen unbd Hlwa ...
Passiva. 6) Banknoten im Umlauf . . . . . 7) Depositen⸗Kapitalien . . . . . . . 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen, mit Einschluß des Giro⸗ 11A1A1A4X4X“ . „ 53,255,000 Berlin, den 3. April 1875. Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.
798,859,000 98,462,000
. .
36. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneter Montag, den 5. April 1875, Nachmittags 1 Uhr. Tagesordnung:
Verlesung der Interpellation des Abgeordneten Dr. Virchom, betreffend die Vorlegung eines Gesetzentwurfs über die Reform der Gemeinde⸗, Kreis⸗ und Provinzialordnung für Rheinland und Westfalen. Erste Berathung der Allgemeinen Rechnung über den Staatshaushalt des Jahres 1872 nebst den dazu ge⸗ hörigen Anlagen, einem Vorberichte und den Bemerkungen der Oberrechnungskammer, sowie der vngeg über die Fonds des ehemaligen Staatsschatzes für dasselbe Jahr. Erste und zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Ausfüh⸗ rung des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874. Zweite Be⸗ rathung des Entwurfs eines Gesetzes über das Kostenwesen in Auseinandersetzungssachen.
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Intendant der Königlichen Schauspiele von Hülsen, von Cassel.
.“ Bekanntmachung. Zur Anfertigung richtiger Medizinalpersonen⸗Tabellen, zur 2 hütung von Medizinalkontraventionen und zur Insinuation solcher Cirkular⸗Verfügungen, welche an sämmtliche Medizinalpersonen er⸗ lassen werden ase ist es nothwendig, daß der Stadtphysikus von dem Zu⸗ und Abgange sämmtlicher approbirter Medizinalpersonen in Kenntniß erhalten werde, wie denn auch den Aerzten und Wundärzten durch die von dem Königlichen Ministerio der geistlichen, ürberäcts und Medizinalangelegenheiten ihnen ertheilte Approbation ausdrücklich die Pflicht auferlegt worden ist, von der Wahl ihres Wohnortes den betreffenden Physikern Anzeige zu machen. Dessenungeachtet ist mehr⸗ fach von hiesigen Medizinalpersonen und vorzugsweise von Thierärzten dieser Verpflichtung nicht genügt und dadurch namentlich die medizinal⸗ polizeiliche Kontrolle sehr erschwert worden. Das Polizeipräsidium sieht sich daher veranlaßt, die nachstehenden Bestimmungen zu erlassen:
§. 1. Eine jede approbirte Medizinalperson, welche hier die Praxis ausüben will, hat sich vor Beginn der Praxis beim Stadt⸗ physikus (gegenwärtig Hrn. Geheimen Sanitäts⸗Rath Dr. Koblanck) durch Vorzeigung der Approbation zu legitimiren und die zur Medi⸗ zinalpersonen⸗Tabelle erforderlichen Notizen anzugeben.
.2. Derselben Verpflichtung unterliegt eine jede bereits hier ansässige Medizinalperson, sobald sie die Approbation für eine an⸗ dere Kategorie der medizinischen Praxis als die bisherige erworben hat.
§. 3. Eine jede approbirte Medizinalperson, welche ihre hiesige Prahas aufgiebt, resp. Berlin verläßt, hat hiervon dem Physikus per⸗ önlich oder schriftlich Kenntniß zu geben.
§ 4. Medizinalpersonen, welche der durch die §§. 1 bis 3 ihnen auferlegten Verpflichtungen nicht rechtzeitig genügen, trifft eine Ord⸗ nungsstrafe von 2 bis 10 Thalern.
§. 5. Medizinalpersonen, welche bereits hier ansässig, der in den §§. 1 und 2 gedachten Verpflichtung bisher nicht genügt haben, werden aufgefordert, bei Vermeidung einer gleichen Strafe, die ver⸗ säumte Meldung unfehlbar binnen 8 Tagen nachzuholen.
Berlin, den 21. März 1875. Ksönigliches Polizei⸗Präsidium.
8 von Madai.
Bekanntmachung.
“
Es wird hierdurch bekannt seeäct, daß. die in Civilklei⸗ dung amtlich auftretenden Polizei⸗Beamten zum Aus⸗ weis ihrer Amtsstellung mit einem Erkennungsschilde versehen