Hannoversche Staatsbahn. 1 — Hannover, den 23. März 1875.
Zu dem Tarife für den Transport böhmischer Braunkohlen ist ein Nachtrag herausgegeben, welcher namentlich neue und resp. veränderte Frachtsätze für Station Lüneburg enthält. Derselbe kann in den betreffenden Expeditionen eingesehen, auch dort käuflich bezogen werden.
Hannover, den 1. April 1875.
Für den Transport von Hölzern unter 6,2 Meter Länge in Wagenladungen von Elbing und Schulit nach Cassel, sowie von Thorn nach Northeim sind ermäßigte Frachtsätze eingeführt. Der desfallsige Tarifnachtrag kann in den betreffenden Güter⸗Ex⸗ peditionen eingesehen, auch daselbst käuflich bezogen
werden. Hannover, den 4. April 1875.
Für den Bremen⸗ resp. Hamburg⸗Schlesischen Güterverkehr (Tarif vom 20. September 1874) ist ein Tarifnachtrag herausgegeben, welcher außer der bereits bekannt gemachten Ermäßigung für Brenn⸗ holz und Düngungsmittel anderweite resp. berich⸗ tigte Frachtsätze für verschiedene Artikel und Sta⸗ tionen enthält. Derselbe kann in den betreffenden Expeditionen eingesehen, auch daselbst käuflich be⸗
zogen werden. 6 Hannover, den 4. April 1875.
Für die Beförderung von Steinkohlen, Coke zc. von Niederschlesisch⸗Märkischen und Breslau⸗Schweid⸗ nitz⸗Freiburger Stationen nach den diesseitigen Hafen⸗ stationen ist ein neuer Tarif herausgegeben, welcher auch direkte Tarifsätze für Station Lüneburg ent⸗ hält. Derselbe kann in den betreffenden Güter⸗ Expeditionen eingesehen, auch daselbst käuflich be⸗
zogen werden. 8 Hannover, den 4. April 1875.
Für den Bremer resp. Hamburg⸗Schlesischen Güter⸗ verkehr (Tarif vom 1. Okt. 1873) ist ein Tarifnach⸗ trag herausgegeben, welcher anderweit ermäßigte Tarifsätze für Lüneburg, Tarifsätze für die Beför⸗ derung von Pferden ab Oldenburg und die Auf⸗ nahme der Stationen Jägerndorf, Glogau und Sosnowice in den direkten Verkehr enthält. Der⸗ selbe kann in den betreffenden Expeditionen einge⸗ sehen, auch daselbst käuflich bezogen werden.
Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. 8 Berlin, den 20. März 1875. Vom 1. April d. J. ab tritt zum Reglement und Tarife für den Schlesisch⸗Mitteldeutsch⸗Elsaß⸗ Lothringischen Verbands⸗Güterverkehr vom 20. Okto⸗ ber 1873 ein Nachtrag X. in Kraft, durch welchen die einleitenden Bestimmungen des Tarifs, die Spezial⸗ bestimmungen zum Betriebsreglement, sowie auch die Tarifvorschriften selbst abgeändert resp. ergänzt werden. Druckexemplare des Nachtrages werden von unseren Güterexpeditionen in Breslau, Hirschberg und Görlitz auf Verlangen unentgeltlich verabfolgt. Berlin, den 27. März 1875. Vom 20. d. Mts. ab ist zum Spezialtarif für
Kokstransporte in Wagenladungen à 10,000 Kilo⸗ gramm (2.0 Ctr.) von den Stationen Gottesberg,
Dittersbach, Waldenburg und Altwasser der diessei⸗ tigen Eisenbahn nach Stationen der Dux⸗Boden⸗ bacher Eisenbahn via Görlitz⸗Dresden vom 1. Sep⸗ tember 1874 ein Nachtrag I. in Kraft getreten, wel⸗ cher die Ausdehnung des Tarifs auf Station Komotau — loco und transito — enthält. Druckexemplare des Nachtrages sind bei den Güter⸗Expeditionen un⸗ serer oben genannten Stationen unentgeltlich zu haben. 1 Berlin, den 30. März 1875. Vom 1. April d. J. ab tritt zum Lokal⸗Güter⸗ Tarif der diesseitigen Eisenbahn vom 1. August 1874 ein Nachtrag I. in Kraft, welche anderweite, zum größten Theil ermäßigte Frachtsätze für den Transport von Brennholz und Düngungsmittel in Wagenladungen enthält. Druck⸗Exemplare dieses Nachtrages sind bei unseren Stations⸗ und Güter⸗ Kassen zum Preise von 0,10 ℳ käuflich zu haben. Berlin, den 31. März 1875. Vom 1. April d. Js. ab tritt zum Tarife der Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗, Niederschlesisch⸗Märkischen und Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn für Ober⸗ schlesische Steinkohlen in Wagenladungen vom 1. August pr. ein Nachtrag III. in Kraft, welcher die Aufnahme der Route via Schmiedefeld⸗Reppen⸗ Fhcmcfänt a./O. enthält. Druckexemplare dieses Nachtrages sind bei unserer Güterexpedition in Berlin nnentgeltlich zu haben. 1 Berlin, den 1. April 1875. Vom 20. Mai d. J. ab werden die seither be⸗ standenen Retour⸗Billets II. und III. Klasse mit Ztägiger Gültigkeit Berlin⸗Ruhbank, Coepenick⸗ Hansdorf, Fürstenwalde⸗Rosengarten, Fürstenwalde⸗ Hansdorf, Fürstenwalde⸗Kohlfurt, Frankfurt⸗Hans⸗ dorf, Frankfurt⸗Kohlfurt, Guben⸗Coepenick, Guben⸗ S Guben⸗Kohlfurt, Jeßnitz⸗Hansdorf, eßnitz⸗Kohlfurt, Sommerfeld⸗Hansdorf, Som⸗ merfeld⸗Ruhbank, Gassen⸗Fürstenberg, Gassen⸗ Halbau, Liegnitz⸗Hansdorf, Liegnitz⸗Reibnitz, Maltsch⸗Hansdorf, Maltsch⸗Kohlfurt, Breslau⸗Hans⸗ dorf, Sorau⸗Ruhbank, Sorau⸗Dittersbach, Hansdorf⸗ Reibnitz, Hansdorf⸗Dittersbach, Neuhammer⸗Kohl⸗ furt, Kohlfurt⸗Dittersbach, Kohlfurt⸗Waldenburg, Kehlfurt⸗Altwasser, Kohlfurt⸗Landeshut, Waldau⸗ Liegnitz, Bunzlau⸗Ruhbank, Bunzlau⸗Dittersbach, Henaa Cgeishenhe9 Hainau⸗Reibnitz, Görlitz⸗Neu⸗ hammer, Görlitz⸗Schildau, Görlitz⸗Maerzdorf, Gör⸗ litz⸗Ruhbank Heide⸗Gersdorf⸗Dittersbach, Lauban⸗ Neumarkt, Lauban⸗Schildau, Lauban⸗Maerzdorf, Lauban⸗Gottesberg, Langenöls⸗Alt⸗Kemnitz, Langen⸗ öls⸗Ruhbank, Langenöls⸗Dittersbach, Greiffenberg⸗ Sorau Greiffenberg⸗Hainau, Greiffenberg⸗Schildau, Greiffenberg⸗Jannowitz, Greiffenberg⸗Ruhbank, Greiffenberg⸗Gottesberg, BI ⸗Waldenburg, Alt⸗Kemnitz⸗Dittersbach, Alt⸗Kemnitz⸗Waldenburg, Alt⸗Kemnitz⸗Altwasser, Reibnitz⸗Guben, Reibnitz⸗ Breslau, keibnitz⸗Ruhbank, Schildau⸗Kohlfurt, Schildau⸗Reibnitz, Jannowitz⸗Kohlfurt, Maerzdorf⸗ Kohlfurt, Maerzdorf⸗Reibnitz, Ruhbank⸗Frankfurt a. /O., Ruhbank⸗Sorau, Ruhbank⸗Hansdorf, Ruh⸗ bauk⸗Kohlfurt, Ruhbank⸗Reibnitz, Gottesberg⸗Kohl⸗ rt, Gee g.esegeheg. Dittersbach⸗Sorau, Dittersbach⸗Kohlfurt, Dittersbach⸗Reibnitz, Altwasser⸗ Greiffenberg und Landeshut⸗Kohlfurt des mangelnden Bedürfnisses wegen aufgehoben. Vom 1.h. M. ab nü nim za h.nhan d. g0s ch 4 .d. M. ab tritt zum Posen⸗Niederschlesisch⸗ Sächsischen Verband⸗Güter⸗Tarif ein Nachtrag Füm. in Kraft, durch welchen für die Artikel „Brennholz und Düngungsmittel der durch Nachtrag X. vom
Tarif-Veränderungen der deutschen Eisenbahnen.
1. August 1874 eingeführte 10 proz. Frachtzuschlag in Wegfall kommt, und im Verkehr mit Leipzig (Nach⸗ trag XII.) die Ausnahme⸗Frachtsätze für Kartoffeln zur Anwendunz gelangen. Druckexemplare des Nachtrages werden von unseren Güterexpeditionen in Görlitz, Kohl⸗ furt und Hansdorf auf Verlangen unentgeltlich ver⸗
absolgt. Berlin, den 1. April 1875. Am 1. April cr. ist zum Norddeutsch⸗Oesterreichi⸗ schen Verband⸗Gütertarif vom 1. Oktober 1874 ein Nachtrag IV. in Kraft getreten, von welchem Druck⸗ exemplare bei unserer hiesigen Güter⸗Expedition un⸗ entgeltlich verabfolgt werden. Berlin, den 1. April 1875. Vom 1. April d. J. ab tritt zum gemeinschaft⸗ lichen Tarife vom 1. Juni 1872 zwischen Stationen der diesseitigen und der ehemaligen Niederschlesischen Zweigbahn, jetzt zur Oberschlesischen Eisenbahn ge⸗ hörig, ein Nachtrag V. in Kraft, durch welchen für die Artikel Brennholz und künstliche Düngemittel in Wagenladungen die vor Verausgabung des Nach⸗ trags III. vom 10. September 1874 gültigen Fracht⸗ sätze wieder eingeführt werden. Exemplare des Nach⸗ trags werden von unseren Güterexpeditionen in Ber⸗ lin, Frankfurt a. O., Görlitz und Hirschberg unent⸗
geltlich verabfolgt. Berlin, den 1. April 1875.
Vom 1. April cr. ab tritt zum Schlesisch⸗Mär⸗ kischen Verbands⸗Gütertarife vom 1. Oktober 1870 ein Nachtrag XIV. in Kraft, durch welchen für Brennholz und künstliche Düngemittel in Wagen⸗ ladungen die vor Verausgabung des Nachtrages X. am 15. September 1874 gültigen Frachtsätze wieder eingeführt werden. .
Berlin, den 1. April 1875.
Am 1. April cr. ist zum Tarif für Oberschlesische und Niederschlesische Steinkohlen nach Stationen des Verbandes vom 15. Fe⸗ bruar cr. ein Nachtrag I. in Kraft getreten, durch welchen die Route Liegnitz⸗Reppen in den Verkehr von Stationen der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger⸗ und der Rechte⸗Oder⸗Ufer Eisenbahn einbezogen worden ist. Druckexemplare des Nachtrages werden bei unseren Stationen Gottesberg, Dittersbach, Waldenburg und Altwasser, sowie in Berlin unent⸗ verabfolgt. 4
Königliche Direktion der Ostbahn. Bromberg, den 22. März 1875. Der direkte Personen⸗ und Gepäck⸗Verkehr 9a * Station Stettin der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn einerseits und den Stationen Dünaburg, Pskow, Wilna, Grodno und Ostrow der großen Russischen Eisenbahn andererseits wird vom 1. Juni 1875 ab
aufgehoben. Bromberg, den 23. März 1875. Für die auf den Strecken: Hannover —Harburg, Hannover — Kreiensen, Wunstorf — Bremen und Minden — Rheine der Hannoverschen Eisenbahnen coursirenden Schnell⸗ und Courierzüge, für welche seither nur die gewöhnlichen Personenzug⸗Fahrpreise berechnet sind, kommen vom 1. Juni cr. ab für den Berlin⸗Cölner Verbands⸗Personen⸗Verkehr, soweit derselbe durch diese Schnell⸗ und Courierzüge ver⸗ mittelt wird, die höheren Schnellzugs⸗Fahrpreise zur
Erhebung. Bromberg, den 25. März 1875. Der zum Ostdeutsch⸗Rheinischen Verbandstarif vom 1. August 1874 erlassene 5. Nachtrag, enthal⸗ tend: 1) Feachtermähigngeen 2) Einführung eines direkten Frachtsatzes für Schwellentransporte im Ver⸗ kehr zwischen Thorn und Holzminden, 3) Aufhebung des durch den 4. Nachtrag sub pos. 9 eingeführten direkten Tarifs für Eisenbahnschwellen ab Schulitz und Elbing nach Cassel und Verweisung desselben in den Ost⸗Westdeutschen Eisenbahn⸗Verband, 4) Druckfehlerberichtigungen, ist von den Verband⸗ stationen käuflich zu beziehen. Bromberg, den 26. März 1875. Vom 10. April 1875 ab wird die Station In⸗ sterburg der Königlichen Ostbahn als Verbandstation in den Preußisch⸗Oesterreichischen Verband⸗Güter⸗ verkehr vom 1. Februar 1875 gufgenommen. Der dieserhalb herausgegebene E“ I. ist von sämmtlichen Verbandstationen käuflich zu beziehen. Bromberg, den 27. März 1875. Vom 1. Februar cr. ab ist im Ost⸗Westdeutschen Eisenbahn⸗Verband ein Spezialtarif für den Trans⸗ port von Hölzern unter 6, Metern Länge in Wa⸗ enladungen von Elbing und Schuliz nach Cassel, owie von Thorn nach Nordheim, bei Berechnung der Fracht für die Tragfähigkeit der verwendeten Wagen in Kraft getreten. Der dieserhalb erlassene 12. Nachtrag ist von den Verbandstationen käuflich zu beziehen. 8 Bromberg, den 30. März 1875. Der zum Nord⸗Westdeutsch⸗Elsaß⸗Lothringischen Verbandtarif vom 1. Januar 1874 ’ mit dem 1. April cr. in Kraft tretende 15. Nachtrag, Fenthaltend: a. Abänderungen der Spezial⸗Bestimmun⸗ gen zum Betriebsreglement sowie der Klassifikation, b. anderweite Tarifsätze für verschiedene Stationen und o. Wegfall des 20 prozentigen Frachtzuschlages für die Artikel Brennholz und verschiedene Dünge⸗ mittel bei Beförderung in Wagenladungen, ist von den Verbandstationen käuflich zu beziehen. Bromberg, den 31. März 1875. Vom 1. April d. J. ab wird in den Mittel⸗ deutsch⸗Elsaß⸗Lothringischen, Badisch⸗Mitteldeutschen Eisenbahn⸗Verbänden die am 1. August 1874 ein⸗ geführte prozentuelle Erhöhung der Tarifsätze für Brennholz und folgende Düngemittel, als: „Pou⸗ drette, Düngekalk, Gaskalk, Gaswasser, Chilisal⸗ peter, Kalisalze, Fleischmehl, Guano, Knochenmehl, saueren phosphorsaueren Kalk, Superphosphat, Superphosphorit“ bei Transporten in Wagenladungen wieder aufgehoben.
Fere gerxerersaze 9, Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. Mit dem 6. April cr. tritt zum Lokal⸗Gütertarif vom 6. Januar 1873 ein neuer Nachtrag XIX. mit nicht unerheblich ermäßigten Frachtsätzen für Kohlen⸗ 22 etenheporegsn b— e. Stationen er Strecken Werdohl⸗Siegen, Deutz⸗Leichlingen und SüsGele üic ꝛc. Fhaassgaßs “ Exemplare dieses Nachtrags sind zum Preise von 2 Sgr. pro Stück durch unsere Güter⸗Expeditionen zu hüle [2355] Elberfeld, den 3. April 1875.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Rheinisch⸗Thüringi Efencasr germancher
Mit dem 1. April cr. tritt ein III. Nachtrag zum Rheinisch⸗Thüringischen Verbandstarife in Kraft, durch welchen für nachstehende Artikel als: Brennholz, Poudrette, Düngekalk, Gaskalk, Gaswasser Chilisal⸗ peter, Fleischmehl, Guano aller Art, Knochenmehl, saurer phosphorsaurer Kalk, Superphosphat und Super⸗ phosphorit in Wagenladungen der mit Nachtrag I. eingeführte 20 /% Frachtzuschlag aufgehoben wird.
Elberfeld, den 1. April 1875.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion, als geschäftsführende Verwaltung des Verbandes.
1 [2357]
Hessisch⸗Rheinisch⸗Westfäli⸗ scher Eisenbahn⸗Verband.
2 b
Mit dem 1. April cr. tritt ein neuer Nachtrag — 17 — zum Verbands⸗Gütertarif vom 1. Mai 1872 in Kraft. b 2
Durch denselben wird der mit dem 1. August 1874 (Nachtrag 12) eingeführte 20 % ige Frachtzuschlag für die Beförderung von Brennholz und mehreren Dün⸗ gungsmitteln bei Quantitäten von 100 Centuer und darüber und Transportstrecken von über 10 Meilen (7,5 Kilometer) wieder aufgehoben.
Das Nähere ist in den diesseitigen Verbands⸗ Güter⸗Expeditionen zu erfahren.
Elberfeld, den 30. März 1875.]
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
12361] Oberschlesische Eisenbahn.
Zum Tarif für den Ungarisch⸗Russischen Verband⸗ Güter⸗Verkehr vom 20. Februar pr. tritt am 10. April cr. ein Nachtrag II. mit neuen Fracht⸗ sthen für Station Lodz in Kraft, welcher bei un⸗ eren Stationskassen zu Kattowitz, Ratibor und Oderberg zu haben ist.
Breslau, den 2. April 1875.
Königliche Direktion.
Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. Unter Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 9. hujus bringen wir zur Kenntniß, daß der neue Tarif für den Güter⸗ ꝛc. Verkehr des Niederdeut⸗ schen Verbandes am 1. Juni cr. zur Einführung elangt, und bis dahin der zur Zeit gültige desfall⸗ ige Tarif vom 1. Oktober 1869 in Kraft bleibt.
Benabae⸗. den 30. März 1875. Die Direktion.
12359] Verlin⸗Hamb
[2358]
U
b-
rger⸗Eisenbahn
mit dem 1. April cr. der Nachtrag VIII. in Kraft, welcher außer einigen Tarif⸗ und Klassifikations⸗ bestimmungen anderweite ermäßigte Frachtsätze für Brennholz und verschiedene Düngemittel enthält. Derselbe ist in unseren Güterexpeditionen zu haben. Berlin und Hamburg, den 31. März 1875 Die Direktion.
[2360]
Soweit im Lokal⸗Verkehr unserer Bahn und in den Verbands⸗Verkehren, an denen die diesseitige Bahn betheiligt ist, beim Transport in Wagen⸗ ladungen und auf größeren Entfernungen für „Brennholz“ und nachbezeichnete Düngemittel: „Chilisalpeter, Düngerkalk, Fleischmehl in Säcken, Gaskalk, Gaswasser, Guano, saurer und phosphor⸗ saurer Kalk, Knochenmehl, Poudrette, Superphosphat und Superphosphorit“ ein prozentualer Fracht⸗ zuschlag bisher erhoben ist, kommt derselbe vom 1. April cr. ab in Wegfall.
Nähere Auskunft ertheilen unsere betreffenden Güter⸗Expeditionen, bei denen auch die bezüglichen Tarifnachträge zu haben sind.
. April 1875. Die Direktion.
Verlin⸗Hamburger — Eisenbahn.
Mit dem 1. April cr. ist zu dem vom 15. Fe⸗ bruar 1875 ab giltigen Tarife für den direkten Güter⸗ ꝛc. Verkehr zwischen Berlin⸗Hamburger Sta⸗ tionen einerseits und Bremen, Station der Köln⸗ Mindener Bahn, und Oldenburgischen Stationen hr Buchholz andererseits ein Nachtrag II. er⸗
ienen.
Derselbe enthält außer einigen Klassifikationsände⸗ rungen ermäßigte Frachtsätze für Brennholz und
Düngemittel in Wagenladungen und ist bei unseren betreffenden Güter⸗Expeditionen zu haben. 8 Berlin, den 5. April 1875.
8 Die Direktion.
Vom 1. April d. J. ab findet direkte Expedition von Gütern aller Art zwischen den Stationen Bre⸗ men, Bremerhaven und Geestemünde der Hannover⸗ schen Staatsbahn einerseits und unserer Station Berlin andererseits via Wunsdorf⸗Lehrte⸗Helmstedt⸗ Magdeburg zu den gleichen Frachtsätzen wie solche 8 die Route Langwedel⸗Uelzen⸗Stendal bestehen, tatt. 8 Die bezüglichen Frachtsätze sind bei unserer Güter⸗ Expedition zu erfahren.
Berlin, den 1. April 1875.
Das Direktorium der Berlin⸗Potsdam⸗
Magdeburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.
(2363]
Bekanntmachung.
Für den Transport von Brennholz und der nach⸗ genannten Düngungsmittel:
Poudrette, Düngerkalk, Gaskalk, Gaswasser, Chilisalpeter, Fleischmehl, Guano, Knochenmehl, sauren phosphorsauren Kalk, Superphosphat und Superphosphorit bei Aufgabe in Quantitäten von 100 Centnern und darüber kommt im diesseitigen Lokalverkehr, im Schlesisch⸗Rheinischen Verbands⸗ verkehr, im direkten Verkehr mit Stationen der Berlin⸗Hamburger und der Berlin⸗Stettiner Bahn auf allen Transportstrecken, sowie im direkten Verkehr mit Stationen der Braunschweigischen, der Berlin⸗Anhaltischen, der Magdeburg⸗Leipziger und Halle⸗Casseler und der Magdeburz⸗Halberstädter Eisenbahn auf Transportstrecken von mehr als 10 Meilen der zwanzigprozentige Frachtaufschlag vom 1. April d. J. ab in Wegfal yl.
Berlin, den 1. April 1875.
Das Direktorinum der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
8—
[2364] .““ Thüringische und Werra⸗Eisenbahn. Vom 1. April cr. ab tritt zum Gütertarife
g XV.
b. Thüringisch⸗Saalbahn⸗Verkehr, Nachtrag V.
c. Hannover⸗Thüringischen Verkehr via Halle,
r en.
.Hamburg⸗Thüringischen Verkehr via Halle, Nachtrag IX. 8
e. Nordhausen⸗ Erfurt⸗Thüringischen Verkehr,
Nachtrag XVIII. ⸗ f. Werrabahn⸗Thüringischens Verkehr, Nach⸗ trag XI.
9
g. Thüringischen Lokalverkehr, Nachtrag XIX. bh. Werrabahn⸗Lokalverkehr, Nachtrag VII. in Kraft, Frachtermäßigung fuͤr Brennholz und künst⸗ 8. M“
ähere Auskunft ertheilen die Güter⸗Expediti
Erfurt, den 30. März 1875. Die Direktion.
[2365] Thüringische und Werra⸗Bahn. „Durch Nachtrag VI. zum Berlin⸗Anhalt⸗Thü⸗ ringischen Gütertarife werden am 1. April cr. Klassifikatiensänderungen und einzelne ermäßigte Frachtsätze eingeführt.
Näheres ist in den Güterexpeditionen zu erfahren.
Erfurt, den 31. März 1875.
8 Die Direktion der Thüringischen Eisenbahn Gesellschaft.
. 3 + 521242„& 2 8* 123841 Thüringische Eisenbahn.
Am 1. Februar cr. ist an Stelle des Tarifs vom 15. Februar 1874 und des Mitteldeutsch⸗Galizisch⸗ Rumänischen Tarifs vom 10. November 1873 ein neuer erweiterter Spezialtarif für den Transport von Getreide, Hülsenfrüchten und Mahlprodukten in Wagenladungen zwischen Stationen der rumänischen, der Lemberg⸗Czernowitz⸗Jafsy⸗, der Galizischen Carl⸗ Ludwigs⸗ und der Kaiser Ferdinands⸗Nordhahn einer⸗ seits und Stationen deutscher Eisenbahnen anderer⸗ seits in Kraft getreten.
Näheres ist in den zu erfahren.
Erfurt, den 3.
Verbands⸗Güter⸗Cyxpeditionen
April 1875. Die Direktion.
[2289] Bekanntmachung.
Hannoversche Staatsbahn.
Die Ausführung der Erd⸗, Maurer⸗ Zimmerarbeiten für das provisorische Empfangs⸗ gebäude auf Bahnhof Hannover in zwei Loosen und zwar Loos Nr. 1, Erd⸗ und Maurer⸗Arbeiten, Loos Nr. 2, Zimmerarbeiten incl. Material⸗Lieferung, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben wer⸗ den, wozu ein Submisstonstermin im Bureau des Eisenbahn⸗Baumeisters Schwering zu Hannover, am Bahnhof Nr. 17, auf Mäontas, den 19. April d. J., Morgens 11 Uhr, ansteht. Die Unternehmer wollen ihre Offerten portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Erd⸗, Maurer⸗ und Zimmer⸗ arbeiten für 18. Empfangs⸗ äude“
und
e einreichen. Kostenanschlag und Zeichnungen, sowie die Bedingungen, unter welchen die Arbeiten und Lieferungen vergeben werden sollen, können täglich während der Dienststunden im Bureau des Bau⸗ meisters Schwering eingesehen, auch auf portofreien Antrag und gegen Einsendung von 1 Mark von demselben bezogen werden.
Hannover, den 24. März 1875.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
“ Zweite Beilage
8
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zum
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch (vom 1. Mai d. J. an) die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. Novem
für das Deutsche Reich
werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel
Central⸗Handels⸗Register
Das Central⸗Handels⸗Register für das Dentsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgrätzerstraße 109, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
Reichs⸗
Berlin, Mittwoch, den 7. April 1
nzeiger und Königlich Preußi chen Staats⸗
ber 1874, vorgeschriebenen Bekanntma
Da Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — D
Abonnement beträgt 1 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. —
Einzelne Nummern kosten 20 ₰ —
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen und aus dem Herzog⸗ thum Anhalt werden Dienstags unter der Rubrik Leipzig resp. Dessau veröffentlicht, die ersteren
wöchentlich, die letzteren monatlich.
Rechtsgrundsätze des Reichs⸗Ober⸗Handels⸗
gerichts. *)
Die Bestimmung im Art. 357 Absatz 3 des Han⸗ elsgesetzbuches, wonach der Käufer von dem säu⸗ migen Verkäufer, wenn die Waare einen Markt⸗ oder Börsenpreis hat, als Schadenersatz die Diffe⸗ renz zwischen diesem Preise und dem Kaufpreise ver⸗ langen kann, ist als eine grundsätzliche auch bei Nichtfixgeschäften anwendbar. Hat der Käufer eine Nachfrist gewährt, so kann er der Berechnung jener Differenz, nach seiner Wahl, entweder den Markt⸗ oder Börsenpreis vom Tage seiner Anzeige, daß er Schadenersatz statt Erfüllung wähle, oder den Preis am Tage des Ablaufes der Nachfrist zu Grunde legen. Hat der Käufer keine Nachfrist gewährt, so ist ausschließlich der Preis des erstgedachten Tages maßgebend, und der Käufer namentlich nicht schlecht⸗ hin befugt, die Differenz nach dem Markt⸗ oder Börsenpreise desjenigen Tages zu fordern, an welchem
er Verkäufer seine Erfüllungsweigerung erklärt hat. (Erkenntniß vom 14. Januar 1875).
— Wenn der Vertrag schriftlich abgefaßt oder durch Briefwechsel zu Stande gekommen ist, so muß derjenige Kontrahent, welcher sich auf nebenbei getrof⸗ fene oder vorausgegangene mündliche Abreden, als Bestandtheile des Vertrages, beruft, nicht blos den Inhalt derselben, sondern auch beweisen, daß nach dem Willen der Kontrahenten diese Abreden Geltung
aben bez. behalten sollten. — Wenngleich vereinbart
ist, daß der Kaufpreis durch Wechselacceptirung be⸗ richtigt werden dürfe, so muß doch der Käufer im Falle des Verzugs sofortige Baarzahlung leisten, so⸗ fern inzwischen die für das Accept verabredete Fäl⸗ ligkeitsfrist abgelaufen ist. (Erkenntniß vom 4. Ja⸗ nuar 1875.) — 3
— Wenn Jemand ein Wechselaccept gegen sein Versprechen der Einlösung bei Verfall erhalten, das Versprechen aber nicht erfüllt dagegen zur Deckung seiner hieraus entstandenen Schuld — nur zahlungs⸗ halber nicht an Zahlungsstatt — einen von ihm acceptirten Wechsel dem Gläubiger gegeben hat, und die Verbindlichkeit aus letztgedachtem Accepte durch Verjährung erloschen ist, so steht dem Empfänger dieses Accepts die Bereicherungsklage aus Art. 83 der Wechselordnung nicht zu Gebote, weil derselbe durch die Verjährung nur das Mittel, sich Befriedi⸗ gung wegen seines Anspruchs aus obgedachtem Ver⸗ prechen wechselmäßig zu verschaffen, verloren, eine Vermögensverringerung aber ebenso wenig erlitten, wie der andere Theil eine Vermögensvergrößerung erlangt hat. (Erkenntniß vom 4. Jan. 1875.)
— Nach §. 972 des sächsischen bürgerlichen Gesetz⸗ buches. kann sich der Schuldner, bevor ihm die Ces⸗ sion bekannt gemacht ist, durch Erfüllung an den Cedenten und durch Vertrag mit demselben befreien. Unter „Vertrag“ ist hier jede liberirende Ueberein⸗ kunft, felbst eine Schenkung, zu verstehen. Der
sionar muß daher auch eine vor der Notifikation
von dem Cedenten abgegebene und von dem Schuld⸗ ner acceptirte Erklärung, daß er (der Cedent) von dem Schuldner befriedigt worden sei und keine An⸗
spprüche mehr an denselben zu machen habe, gelten
lassen. (Erkenntniß vom 4. Dezember 1874.)
— Für die formelle Gültigkeit einer Tratte kommt es bezüglich des Rremittenten nur darauf an, ob dessen Benennung dem Art. 4, Nr. 3 der Wechsel⸗ ordnung entspricht. Da eine furistische Person als Remittent genannt werden kann, so kann auch der Wechsel auf den Fiskus als Remittenten gestellt werden. Das gilt auch in Bezug auf eine fiskalische Station (z. B. ein Hauptsteueramt). Dabei ist es unerheblich, ob dem Wechsel ein der Disposition der genannten Station unterworfenes Geschäft zum Grunde liegt. (Erkenntniß vom 22. Dez. 1874.)
— Wer Vollmacht zum Abschluß eines Rechtsge⸗ schäfts ertheilt, ohne ausdrücklich oder stillschweigend die Eingehung eines Handelsgeschäfts zu untersagen, von dem muß angenommen werden, daß er dem Be⸗ vollmächtigten auch die Befugniß giebt, den Auftrag in Gestalt eines Handelsgeschäfts auszuführen. Ge⸗ schieht letzteres, so kommt es weder in Ansehung des Geschäfts selbst noch in Betreff der Bevollmächtigung auf Schriftlichkeit an, auch wenn diese partikular⸗ rechtlich zur Giltigkeit erfordert wird. (Erkenntniß vom 5. Januar 1875.)
*) Nach Vereinbarung mit der eehgane
aus der „Deutschen Allgemeinen Zeitung.“ druck verboten. Gesetz vom 11. Juni 1870.
Die Magdeburger Kaufmannschaft feiert
am 9. April d. J. ihr fünfzigjähriges Bestehen.
Eine Festschrift „Fünfzig Jahre der Magdeburger von Rud. Zwicker, Sekretär der Magdeburger Kaufmannschaft, giebt einen Ueberblick über die Geschichte der Kaufmann⸗ schaft und des Handels Magdeburgs in den letzten
Kaufmannschaft 1825 — 1875“
50 Jahren.
In der Frage der Vereinbarung einer einheit⸗ en Garnnummerirung hat der blei⸗ andelstages zu einer Konferenz nach Frankfurt a. M. eingeladen. Die⸗ selbe wird am 23. d. M. stattfinden, und die Frank⸗ furter Handelskammer hat zu diesem Zwecke auf Er⸗
heltlichen C bende Ausschuß des deutschen
suchen ihr Lokal zur Verfügung gestellt.
Die Nr. 7 des Centralblatts der Ab⸗ Gewerbe⸗ und Handels⸗Gesetz⸗
gaben⸗,
1.“
1
8 “
Die Dienstagsnummer enthält außerdem eine Uebersicht über die in der le Woche in diesem Blatt veröffentlichten Konkursbekanntmachungen.
ebung und Verwaltung in den Königlich
reußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz⸗Mini⸗ steriums, die Ausführung des Militär⸗Pensions⸗ gesetzes betreffend, vom 12. März 1875. — Ver⸗ fügungen des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, Ver⸗ änderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. — Saee des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Einlösung der außer Cours gesetzten 2⸗ und 4⸗Pfennigstücke be⸗ treffend, vom 4. März 1875. — Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Bezeich⸗ nung des Rauminhalts der Brennereigefäße betref⸗ fend, vom 5. Januar 1875. — Verfügung des Kö⸗ niglichen Finanz⸗Ministeriums, die Tarifiruug foge⸗ nannter künstlicher Butter betreffend, vom 3. Februar 1875. — Verfügung des Königlichen Finanz⸗Mini⸗ steriums, die Verzollung von Modellen zur Herstel⸗ lung der Formen in Eisengießereien betreffend, vom 3. Februar 1875.
Bekanntmachung.
Mit der Bearbeitung der die Führung des Zeichen⸗ registers betreffenden Geschäfte sind für das Jahr 1875 bei dem unterzeichneten Gericht:
als Richter: der Stadtgerichts⸗Rath Englaender und vertretungsweise der Stadtrichter Dr. George, als Sekretär: der Stadtgerichts⸗Sekretär John beauftragt worden. Breslau, den 31. März 1875. Königliches Stadtgericht.
Handels⸗RNegister.
Berlin. Handelsregister
des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4657 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Jonas Verlagsbuchhandlung vermerkt steht, ist zufolge Verfügung vom 5. April
1875 am selbigen Tage eingetragen:
Der Kaufmann Adolf Emil Friedrich Jonas
ist aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden.
Zufolge Verfügung vom 6. April 1875 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5036 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Gotthard Schlegel vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann Wilhelm Gotthard Schlegel zu Berlin ist aus der Handelsgesellschaft ausge⸗ schieden. Der Kaufmann Gustav Adolph Oscar Schüler zu Berlin ist am 6. April 1875 als Handelsgesellschafter eingetreten. Die Firma ist in: 8 1 Herrmann Schüler & C geändert. 8
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5178 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: M. & B. Bauer vermerkt steht, ist eingetragen:
Der Kaufmann Bernhard Bauer zu Berlin ist aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden. Der Kaufmann Max Bauer setzt das Geschäft unter unveränderter Firma allein fort. Ver⸗ gleiche Nr. 8661 des Firmenregisterz. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 8661 die Firma: M. & B. Bauer und als deren Inhaber der Kaufmann Max Bauer hier eingetragen worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3829 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: R. Oppenheim & Sohn vermerkt steht, ist eingetragen: Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueber⸗ einkunft aufgelöst. Der Banquier Benoit Alexander Oppenheim zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. Vergleiche Nr. 8662 des Firmenregisters. Demnäͤchst ist in unser Firmenregister unter Nr. 8662 die Firma: R. Oppenheim & Sohn und als deren Inhaber der Banquier Benoit Alexan⸗ der Oppenheim hier eingetragen worden. Die dem Rudolph Pollack und Ludolph Bieber ertheilte Kollektivprokura besteht unverändert fort für die Firma R. Oppenheim & Sohn, welche unter Nr. 8662 des Firmenregisters eingetragen ist. Dies ist in unser Prokurenregister bei Nr. 2147 vermerkt worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3955 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Westphal & Hermaun vermerkt steht, ss eingetragen: Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueber⸗ einkunft aufgelöst. Der aufmann Otto Westphal zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter der Firma T. O. Westphal fort. Ver⸗ gleiche Nr. 8663 des Firmenregisters. Demnächst ist in unser Firmenregister unter
T. O. Westphal und als deren Inhaber der Kaufmann Otto West⸗ phal hier eingetragen worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 2725 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Hermann Brock & Freymann vermerkt steht, ist eingetragen: 1 Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueber⸗ einkunft aufgelöst. Alleiniger Liquidator ist der Kaufmann Moritz Freymann zu Berlin. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 8664
die Firma:
Moritz Freymann und als deren Inhaber der Kaufmann mann hier eingetragen worden.
Moritz Frey⸗
Der Kaufmann Wilhelm Eduard Albrecht zu Berlin hat für sein hierselbst unter der Firma: E. Albrecht (Firmenregister Nr. 169) bestehendes Handelsgeschäft dem Albert Adolf Robert Belling zu Berlin Pro⸗ kura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokuren⸗ register unter Nr. 3032 eingetragen worden. In unser Genossenschaftsregister, woselbst unter Nr. 16 die hiesige Genossenschaft in Firma: Erste Norddeutsche Goldleistenfabrik der asso⸗ ciirten Vergolder. Eingetragene Genossenschaft vermerkt steht, ist eingetragen: Durch Beschluß vom 3. April 1875 ist die Genossenschaft in Liquidation getreten. Liquidatoren sind die Herren Schottstädt und „Ammer, Beide zu Berlin. 1“
Gelöscht sind: Firmenregister Nr. 2205: die Firma: S. H. Seldis. Prokurenregister Nr. 1904: die Prokura des Hugo Landau und Prokurenregister Nr. 2651: 11““ die Prokura des Eugen Landau für die Firma Jacob Landau.
In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 8014 die hiesige Handlung in Firma: D. Bernstein mit ihrem Sitze zu Elberfeld und einer Zweignieder⸗ lassung in Berlin vermerkt steht, ist eingetrasen: Die Zweigniederlassung in Berlin ist aufgehoben.
Berlin, den 6. April 1875. bW “ Königliches Stadtgericht.
Abtbeilung für Cirvilsachen.
8 C1111““
Beuthen O0./S. Handelsregister des König⸗
lichen Kreisgerichts Beuthen O./S.
In unser Firmenregister ist: J. eingetragen:
Nr. 1324 die Firma H. Ludnofsky zu Kat⸗ towitz und als deren Inhaber der Destillateur Heinrich Ludnofsky daselbst,
Nr. 1325 die Firma M. Katschinsky zu Kattowitz und als deren Inhaber der Kauf⸗ mann Moritz Katschinsky daselbst,
Nr. 1326 die Firma Anton Pielnik zu Kattowitz und als deren Inhaber der Fleischer⸗ meister Anton Pielnik daselbst,
Nr. 1327 die Firma F. Ascher zu Beuthen O./S. und als deren Inhaber die Friederike, verehelichte Destillateur Ascher, geborene Koch⸗ mann daselbst,
II. gelöscht worden:
die Firma Janatz zu Klein⸗Zabrze. Beuthen O./S., den 31. Mäaͤrz 1875.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Breslaun. Bekanntmachung. 1“ In unser Firmenregister ist Nr. 3932 die Firma: S. Sachs 1““ und als deren Inhaber der Kaufmann Siegismund (Simon) Sachs hier, heute eingetragen worden. Breslan, den 1. April 1875. 8 Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.
Rreslaue Bekauntmachung.
In unser Gesellschaftsregister ist heute bei Nr. 1205 die durch den Austritt des Kaufmanns Julius Thiel aus der offenen Handelsgesellschaft Tenschert &o⸗ Thiel hierselbst erfolgte Auflösung dieser Gesellschaft und in unser Firmenregister Nr. 3933 die Firma E. Tenuschert hier und als deren Inhaber der Kaufmann Eduard Tenschert hier eingetragen worden.
Breslau, den 1. April 1875.
Königliches Stadtgericht. I. Abtheilung.
Colberg. Bekanntmachung. In das Firmenregister ist folgender Vermerk ein⸗ getragen: 1) Nr. 189. 1 2) Bezeichnung des Firmeninhabers: der Kaufmann und Destillateur Friedrich T D“ 3) Ort der Niederlassung: . Peelcheuns da eme⸗ ezeichnung der Firma: F. Tech. 5) Zeit der Eintragung: Eingetragen zufolge Verfügung vom 1. April 1875 am 3. dess. Mts.
Colberg. Bekanntmachung. In das Firmenregister ist folgender Vermerk ein⸗ getragen: I. Nr. 190. II. Bezeichnung des Firmeninhabers: der Kaufmann Christian Klein zu Colberg. III. Ort der Niederlassung: Colberg. IV. Bezeichnung der Firma: b Chr. Klein. F. ft ver Ci Fingetragen zufolge Verfügung vom 1. Apri 1875 am 3. deff Mäs. Colberg, den 1. April 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Celberg. Bekanntmachung.
In das Firmenregister ist folgender Vermerk ein⸗
getragen: —
I. Nr. 191.
II. Bezeichnung des Firmeninhabers: der Kaufmann Heinrich Schröder zu Colberg.
III. Ort der Niederlassung: Colberg.
IV. eee; der Firma: Heinr. Schröder.
V. Zeit der Eintragung: Eingetragen zufolge Verfügung vom 1. April 1875 am 3. desselben Monats. 1““
Colberg, den 1. April 1875. Königliches Kreisgericht.
I. Abtheilung.
Cotthus. Bekanntmachung. In unser Gesellschaftsregister ist heute unter
Firma der Gesellschaft: Neukircher & Giesecke; Sih der Gesellschaft: Cottbus; Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschafter sind: 1) der Kaufmann Philipp Neukircher, 2) der Kaufmann Erich August Giesecke; Beide in Rittergut Brunschwig bei Cott⸗ bus wohnhaft. Die Gesellschaft hat am 25. März 1875 be⸗ gonnen; eingetragen worden. Cottbus, den 1. April 1875. Königliches Kreisgericht Cottbus. Erste Abtheilung. Göllner. 8
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Dannenberg. Eintragungen in das Handelsregister. Heute ist eingetragen: 1) Fol. 1. Firma F. Hintze zu Dannenberg: Die Firma ist erloschen. 2) Fol. 21. Firma G. Hoevermann nenberg: „ Die Firma ist erloschen. 3) Fol. 60. Firma: H. Esmarch, Ort der Niederlassung: Dannenberg, Firmeninhaber: Buchdruckereibesitzer Heinrich Esmarch zu Dannenberg. Dannenberg, 2. April 1875. Königliches Amtsgericht. I.
Danzig. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist heute unter Nr. 68 bei der Firma: 8 Ballerstaedt et Co. folgender Vermerk eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Das Geschäft ist an den Kaufmann Heinrich Friedrich Bernhard rager zu Danzig verkauft worden, der sich der irma F. B. Prager, Ballerstaedt et Comp. Nachfolger dedient. 1 Gleichzeitig sind die für dieselbe Firma: a. der Frau Kaufmann Rosalie Ballerstaedt, b. dem Emil Herrmann August Behrendt, ertheilten Prokuren im Prokurenregister gelöscht worden.
Ferner ist in unser Firmenregister unter Nr. 970. die Firma: F. B. Prager Ballerstaedt et Comp. Nachf. zu Danzig und als Inhaber derselben der Kauf⸗ mann Heinrich Friedrich Bernhard Prager daselbst
eingetragen woreen. 1 Endlich ist die für diese Firma dem Emil Herr⸗ mann August Behrendt zu Danzig ertheilte Prokura unter Nr. 364 des Prokurenregisters eingetragen worden. ““ Danzig, den 3. April 1875. 8 Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.
Danzig. Bekanntmachung. In unser Gesellschaftsregister ist heute unter Nr. 154 bei der Gesellschaft 16“ Hallauer & Morwitz folgender Vermerk eingetragen worden: Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueberein⸗ kunft aufgelöst. Die Liquidation erfolat durch den Kaufmann Wolf Joel Hallauer zu Danzig. ster unter Nr. 968
Colberg, den 1. April 1875.
Nr. 8663 die Firma:
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I. Abtheilung.
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