1875 / 84 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Apr 1875 18:00:01 GMT) scan diff

ereins in Subscription auf 10,000,000 Silber-Rubel Nominal-Capital.

Auf Grund seiner durch Ukas Sr. Majestät des Kaisers von Statuten emittirt der Russische gegenseitige Boden⸗Credit⸗Verein in St. Petersbu M. A. von Rothschild & Söhne in Fra

eine zehnte Serie von Hunderttausend fünfp

20. 4 Rusßtland d. d. St. Petersburg den

2. Decbr. und 6. Decbr. rg durch Vermittlung der Bankhäuser der

Herren nkfurt a. M. und S. Bleichröder in Berlin rocentigen Pfandbriefen im Nominalwerthe von

Zehn Milliomnen Ru

in klingender Münze. 8

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Nom. Ca in hunderttausend Stück

wird bei den nachbenannten Stellen:

10,000,000 Rubel fandbriefen à 100 Nubel kling. Münze per erren M. A. von Nothschild & Söhne in Frankfurt a. Herrn S. Bleichröder in Berlin,

Herrn N. Davidson in Amsterdam,

errn S. Lambert in Brüssel und Antwerpen, 8

erren Achenbach & Colley jun. und der Filiale der Wolga⸗Kama⸗Bank in Moskan, dem Comptoir des Nussischen gegens. Boden⸗Eredit⸗Vereins und der Wolga⸗Kama⸗Bank in St

sowie bei deren sämmtlichen Filialen im Innern Rußlands v“ der Commerz⸗Bank in Niga, v der Commerz⸗Bank in Warschau Subscription unter den bei diesen Stellen auszugebenden Bedingungen aufgelegt werde

Ddie Pfandbriefe X. Serie tragen die Nummern 900001 bis 1000000 von Rubel 100 klingender Munze = Thlr. 107 = Mark 321 ., D. R.

1b 1 .Fl. 188. 80 Cents. ausgestellt. 1“ Text der Pfandbriefe und ihrer Coupons lautet in russischer, deutscher, französischer, englischer und holländischer Sprache. Der Zinsenlauf hat am 1./13. Januar 1875 begonnen. 1

Die Zinsen sind halbjährlich am 1./13. Januar und 1./13. Juli in:

St. Petersburg mit Rubel 2. 50 Cop. hei der Direction des Nussischen gegens. Boden⸗ Frankfurt a. M., *) Mark D. R. 8. 4 Ff bei den Herren M. A. von Nothschild Söhne, Berlin 8 8 n bei dem Herrn S. Bleichröder,

Frces. 1

bei den Herren Gebrüder von Nothschild,

Pfd. Sterl. —. bei den Herren N. M. von Rothschild &8

Amsterdam Holl. Fl. 4. bei dem Herrn D. L. Goldschmidt *) 1 Brüssel Fres. 9h bei dem Herrn S. Lambert,

in klingender Münze zahlbar gestellt. 8

Dem bei den Pfandbriefen befindlichen Tilgungsplan gemäß werden dieselben

innerhalb 56 Jahren halbjährlich, jedesmal am 1.,13. Mai und 1.113. November verloost und ein jeder derselben mit einem Aufgelde von 25 RNubeln klingender Münze bezahlt.

Zwei Monate nach jeder Ausloosung werden die gezogenen Pfandbriefe in baarer klingender Münze, und zwar jeder auf Silber⸗Rubel 100 ausge⸗ stellte Pfandbrief, nach Wahl des Inhabers u““

eingelöst in St. Petersburg mit Rubel 125 hei der Direection des Russ. gegens. Boden⸗Credit⸗Ve Frankfurt a. **) mit Mark D. R. 402 bei den Herren M. A. von Nothschild und Söhne, Berlin ’lbei dem Herrn S. Bleichröder, Paris mit Frcs. 500 bei den Herren Gebrüder von Nothschild, London mit Pfd. St. 20 bhei den Herren N. M. von Nothschild & Söhne, Amsterdam mit Holl. Fl. 236 bei dem Herrn D. L. Goldschmidt (siehe umstehend), Brüssel mit Frcs. 500 bei dem Herrn S. Lambert. Die erste Aus vosung von 250 Pfandbriefen dieser X. Serie sindet am 1. 13. Bezahlung am 1.13. Juli 1825 statt. Die verloosten Pfandbriefe und fälligen Pfandbrief⸗Coupons diesem Institut und seinen Comptoirs eingelöst. Die Verzinsung der ausgeloosten Pfandbriefe welcher durch die Ausloosung für deren Rückzahlung bestimmt ist. daher mit den ausgeloosten Pfandbriefen sämmtliche auf spätere Termine zahlbar gestellte Coupons derselben eingeliefert werden, Coupons von dem der ausgeloosten Pfandbriefe in Abzug gebracht wird. 8

Den Pfandbriefen sind Talons beigegeben, gegen welche bei Ablauf der Zinsabschnitte neue Couponsboge

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datiren vom 1. 13. Januar = Frcs. 400 = Sterl.

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werden in Folge einer Vereinbarung des Boden⸗Credit⸗Vereins mit der Kaiserl. Russ. Reichs⸗

hört mit dem Termine auf, Es müssen widrigenfalls der Betrag der fehlenden den Inhaber ausgefolgt werden. 8

2

Auszug aus dem Statut Russischen gegenseitigen Boden⸗Credit⸗Vereins.

Der Russische gegenseitige Boden⸗Credit⸗ s gegen Verpfändung von Grundbesitz v

8 f 8

n an den ebengenannten Zahlstellen kostenfrei für 19

2

Der Verein ertheilt Darlehen auf lange Termine nur gegen Verpfändung von ganz schuldenfreien Gütern, Schuldners, auf deren Antrag das Gut mit Seq

oder mit Einwilligung der Gläubiger des 8, / 2 nester belegt war, unter der Bedingung, daß dem Vereine jedenfalls auf Grund dieser Statuten das vorzugsweise Recht gerichtlicher Beitreibungen der ausgeliehenen Hypothekengelder zusteht. 8 v

Das Darlehen darf nicht zwei Fünftel der Summe, *) Mark 3 D. R. = 1 ꝗMa Fs.

gerechnet. ) Nach dem Ableben desselben 885 die —) Mark 3 D. R. 1 Thlr. gerechnet.

8

sen bei Herrn Davidson bez

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sind auf den Inhaber im Nominalbetrage

8

““ §. 70. h“ . tungsrathe des Vereins; be 8b ine verpfändeten Güter wird nach 88 Ermessen des 1“ mägh 8— des Vereins⸗ 88 den Gerichtsbehörden, welche gesetzlich dazu befugt sind; im letzteren Falle unter An b. bei den Bezirksabtheilungen oder c. bei den, §. 82 den hat, dann gelangt dieselbe durch Vermittelung des Verwaltungsrathes an ür richtig befunden hat, dann gelangt dieselbe durch V 88Z.“ 1s. *) die Schätzung des Gutes für rich Wenn die Bezirks⸗Versammlung ) . Schätzung abhängt. Taxations⸗Commission, von welcher die Bestätigung der Schätzung abhängt. 1“ deten Güter gemachten Darlehen auf lange Termine. G fandbriefe darf nicht größer sein, als die Summe der auf die e 52 en. der Gesellschaft nicht eingelosten sanbriefe⸗ eher f nicht geringer sein, als der zwanzigste Theil des Nominal⸗Werthe⸗ a . 111““ b. Das Vereins⸗Capital der Gesellschaft (§. 106) dar 1e6“ 111“ 3 ie Einlö der Pfandbriefe werden garantirt wie fo 8— 1““ 1“ der Gesellschaft s. I —1 2) durch das Reserve⸗Capital 84 8. ö“ 8 ins⸗Capital (§§. 92 §§. 79 80), ††) und endli 3) durch das Vereins⸗Capital (§s. 1 llschaft verpfändeten Güter (§§. 79. FAae 5 Millionen RNubel 5 4) durch C1ö116“ 8 e Zwecke gelieferte Subventions⸗Capital †) (5 Million a 8 e. 8 tige Reichsbank⸗Billette) (§. 132). centig 8 §. 101. 1 llig waren, zur Zahlung nicht eingereicht sind, 9 Pf f lche im Verlauf von 10 Jahren nach dem Termin, 8 sie fällig 1 ; dbriefe, welche 3 F -Gesellschaft über. 1 3. 2ars Ihe veen daes Seees h ane, hs darauf beziehenden Zahlungen gehen 2* Ueberschwemmung, Eböe säliige verlieren ihren We Bes chluß der v“ 8e2 E“ Besitzern, die 182 knce e de. haben, e-. Ioh 1““ ändige Vernichtung bedingen, ee 1 lten, nach welchem laut §. 1“ vnnseündige nach Ablauf des zehnjährigen Termins zu erhalten, n §. 102. JSprach druckt, nämlich ruffif ch, deutsch, französisch, englisch und holländisch. Finanz⸗Minister bestäͤtigten Form in fünf Sprachen gedruckt, Finanz⸗Ministers stehen. Die Pfandbriefe werden in einer von n Unterschrift eines Bevollmächtigten des Finanz⸗Minist Auf jedem Pfandbriefe muß §. 103. isch Einlösung) in den Besitz des Vereins gelangt sind die auf Grund der Vorschriften der §§. 60, 83 und 99. Ls 8 wtirten und eines von dem Finanz⸗Miniser dazu CC““ Ghegereeae von drei, durch die General⸗Versammlung 1e“ 8 8 . werden von der Verwaltung des Vereins in beauftragten Beamten vernichtet.

2

4 8 8— 8 W“ .. 8.

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Die Pfandbriefe werden von der Regierung bei Submissionen und Lieferungen Die

8 Rei atutenmäßig beliehen. als Unterpfand angenommen, auch von der Reichsbank st §. 105.

18 je fuüͤr Fälsch Staatspapieren. 8 1 die Schuldigen dem Gerichte und derselben Strafe unterworfen, wie für Fälschung von v111“ §. 130. 1 itigen Boden⸗Credit⸗Vereins fällig sind, Rückstände in die Zins⸗ und Capital⸗Zahlungen auf die Pfandbriefe des CC ““

Falls zu den Terminen, an 1 ““ Zahlungen sein sollten, wird die 1 1““ EIE1““ 82 ihsschatz im Laufe des nächsten halben Jahres zurückerstatte 11““ 1“n t die Negierung derselben ein Eapital 4 icklung der Gesellschaft noch mehr zu fördern, 2 Eapital führt den Namen „Hülfs⸗ 88 e 5proc e ve . eez, vSeene Sora der verloosten Pfandbriefe erhoben, Fond“ und soll die Garantie Haftbarkeit der verpfändeten 1“ Stnatz fecen deren Cap het mc ö11“ 8e das Recht, diese 5 Millionen Rubel 5 proz. Reichsbank⸗Billette geg

Die Gesellschceft hat die Befug 1. Zinsen in klingender Münze zahlbar sind, umzuwechseln.

8

§. 133. g eröffnet. Falls dieser Fond

““ Rechnung eröffnet. F ncgg dgs 1

1 1 des Vereins eine besondere kauf der hypo⸗

1 Eb benutzt wäre, dann muß er gleich nach Verkauf wegen Zahlungs⸗Nüͤ

n 3 G5—-70). thekarisch verpfändeten Güter ergänzt werden (8

Das Nominal⸗Capital aller von der Gesellschaft zu emittirenden Pfandbriefe soll den

Vereins⸗Capitals (§. 106) nicht mehr als um das Zehnfache übersteigen. 1

8 88 81

Bedingungen

zanital“ gf ünze Russische fünfprozentige v inal⸗C 000,000 Rubel klingender Münze eehe g Rentna echign Lviepfamnris X“* Serie.

Die Subscribenten haben die Valuta für je 100 Rubel klingender Münze: i mit 200 H. Fl. 8 ee sa. de eneh a. M. mit M. 321. 60 Pf. D. R. = 107¹ Thlr. 8 Brüssel u. Antwerpen mit 1 2 in Credit⸗Billets zu berichtigen. 8 as ipti 8 ß he ee von 10 Procent des Nominal⸗ i der Subscription muß ein . Betra Dieselbe ist entweder baar g ö zu veranschlagenden Effeecten, welche am Orte der Sul ööe und der Filiale sder bar sind, zu leisten. 8

Die Subscription findet am

12. und 13. April 1825 n. Styls

8 übli eschäftsstunden gleichzeitig bei: 8 dem Herrn S. Bleichröder in Berlin, 5 dem Herrn N. Davidson in Amster dam, 1 dem Herrn S. Lambert in Brüssel und Antwerpen, 6— 8 1“ bEb“ veh 1616“ d.verthelten Pfandbriefe v. 22. April Wolga⸗Kama⸗Bank in Mos „oden⸗Eredit⸗Vereins und Die Subsecribenten koͤnnen 8⸗8 T St.) an gegen Zahlung des dem Eemrzeste des. Basstschen 888. iee deren 1818 n. Stt. (in Rußlarg v. 30. 1Stud insen seit dem 1./13. Januar 1875 der Wolga⸗Kama⸗Bank in St. Peter g⸗ Betrages und Vergütung der laufenden Stückzit 3 flichtet, sämmtliche Stücke sämmtlichen Filialen im Innern Rußlands, n. St. in beliebigen Raten beziehen; sie G Nach vollständiger Ab⸗ der Commerz⸗Bank in Riga, 8 spätestens bis zum 12. Mai 1875 n. been Le gecss⸗ zurückgegeben. Zuertheilte der Cowemerz Bane in Anmeldungs⸗Formu⸗ nahme wird die hinterlegte E Münze sind am 22. bzw. 20. April 1875 auf Grund 8 11 ist die Befugniß vorbehalten, die vG“ lars statt. Einer je schließen, und nach ihrem n. St. ungethei XX ““ ee Ablauf jenes Zeitraumes zu 2 8 u Art. 5. - 8 ee. 3.. den eintreten zu lassen. eeebeerehehs. der Subscribent erhält über die ihm auf Grund seiner A. ö“ b E geaüe und die geleistete Caution an Bescheinigung, auf w wöortlich vermerkt sind. 8 1 bei successiver Empfangnahme derselben r 4) vorzuzeigen, u“ Beträge darauf abzuschreiben.

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Der Subscriptions⸗Preis ist “”“

Berlin, Frankfurt a. M. . Brüssel und Antwerpen

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aenwäͤrtj a. Rbl. 5,524,407 1) Im gegenwärtigen Betrage von c 224,974,306 Taxwerth. 2 walche aus Miglieden der Geselschaft beseht 8 .;, 226,082·306 inch. Binsen. **) Im gegenwärtigen Betrage von ca. R 1

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