1875 / 91 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Apr 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 19. April. Die Rede, welche der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Falk in der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 16. d. M. in der Diskus⸗ sion über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der §§. 15, 16 und 18 der Verfassungs⸗Urkunde nach dem Präsi⸗ denten des Staats⸗Ministeriums, Reichskanzler Fürsten v. Bismarck, hielt, hatte folgenden Wortlaut:

Meine Herren! Nachdem Sie von Seiten des Herrn Minister⸗ Präsidenten in großen Linien die Gesichtspunkte haben zeichnen sehen, die zu dieser Vorlage geführt haben, wollen Sie., mir erlauben, na⸗ mentlich im Hinblick auf den Gang der heutigen Debatte eine Reihe von Einzelnheiten zu berühren. Es ist der Satz des Herrn Minister⸗ Präsidenten: daß die Staatsregierung erst nach ernster Erwägung zu einer Vorlage geschritten ist, welche Verfassungsänderungen, gewiß durch den Gang der Verhandlungen über die Artikel 15 und 18 in den letzten Jahren am besten bewahrheitet. Anfänglich ging die Staatsregierung davon aus, daß sie die durch Spezialge⸗ setze zu erreichenden Zwecke ohne eine Verfassungsänderung, oder doch möglicherweise ohne eine Verfassungsänderung, erreichen können, und in Achtung der Verfassungsurkunde hat sie, mancher Zweifel ungeachtet, diesen Weg betreten. Die Staatsregie⸗ rung hat sich sodann einverstanden erklärt mit der Aende⸗ rung der erwähnten Artikel, die in diesem hohen Hause vorgeschlagen und angenommen wurde, obschon doch, ehe die formelle Annahme dieser Aenderung stattgehabt hatte, aus der Mitte der Gegner heraus ich meine, es war der Hr. Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst bereits eine Deduktion gegeben wurde, die die Nichtigkeit dieser Aenderung darthun sollte, und obwohl es scheint mir, zuerst Seitens des Hrn. Abg. Reichensperger selbst den Maigesetzen des Jahres 1873 gegenüber der Satz aus⸗ gesprochen wurde, daß sie auch nach geänderter Verfassung mit der Verfassung nicht vereinbar seien. Ich bin damals diesen Ausführungen sofort entgegengetreten. Ich trug mich mit der Hoffnung, daß diese Ausführung mehr ein Moment der Taktik sei, die man im parlamentarischen Leben anwende, als etwas Anderes. Ich bin darin getäuscht worden. Sicherlich aber wird das enügen, um vollkommen zu beweisen, daß es der Staatsregierung nicht leicht geworden ist, diese Vorlage zu machen.

Aber, meine Herren, der gegenwärtige Augenblick zwang, die Vorlage zu machen. Es sind gerade die letzten Momente gewesen, in denen sich die bekannten Gegensätze auf das schärfste und schreiendste zugespitzt haben. Gegenüber den Emanationen von anderen Seiten war es ein entschiedenes 811 den eigenen Standpunkt mit ganzer Energie und Festigkeit klarzustellen, und solche Klar stellung von ihr ist im ersten Kampfe immer das Beste zu hoffen geschieht nach Auffassung der Staatsregierung am allerbesten uUnd zu⸗ treffendsten durch den Gesetzentwurf, der da sagt: Die Grenzen zwi . schen eurem Gebiet und dem unsern regelt das Gesetz, und die Be⸗ wegung, die ihr im Rechtsleben des Staates habt, die be⸗

stimmt das Gesetz und nichts Anderes! Diesen

Satz auszusprechen gegenüber jenen Emanationen, war, wie ich glaube, ein entschiedenes Bedürfniß bei dem Ernste des Kampfes. Gründe, meine Herren, liegen aber denn doch vor; sie ind heute in einer etwas nicht anerkennenden Weise gewürdigt, na⸗ mentlich der eine Gesichtspunkt, daß das Verhalten der Mitglieder des Cen⸗ trums, um es kurz zu sagen, bei der Berathung der kirchenpolitischen Gesetze, das Verhalten derjenigen Presse, die in ihren Anschauungen mit den Auffassungen des Cntrums übereinstimmt, daß die durch den Satz, diese Gesetze seien verfassungswidrig, eine Beunruhigung in das Land hineintrugen. Meine Herren, es ist das der Fall! Wir wissen recht gut, daß es noch eine Masse wir sehen es ja anderer Agitationsmittel giebt, die die Stimmung im Lande gegen die Gesetzgebung erregen und festigen. Wir können nicht gegen alle diese Agitationsmittel mit entscheidenden Schritten vorwärts kommen.

Es ist uns nicht möglich, die fortwährend falsche Deutung des Wortes: „Du sollst Gott mehr gehorchen als den Menschen“ zu berichtigen, es ist uns nicht möglich, den Satz überall wirkunge⸗ los zu machen: es handelt sich bei jenen Gesetzen und der Befolgung jener Gesetze um eine Verletzung der Gesetze Gottes; aber, meine Herren, daß wir nicht allmächtig sind, das entbindet uns nicht von der Pflicht, da wir die Möglichkeit dazu haben, die Wurzeln solcher Agitation und Aufregung abzugraben.

Und, meine Herren, ist es denn wirklich für so leicht zu taxiren, wenn der Hr. Abg. von Schorlemer etwa sagt: die Art. 15 und 18 in ihrer neuen Fassung sind entweder etwas nichts änderndes, oder sie sind etwas, wovon der zweite Satz den ersten aufhebe oder umgekehrt; oder wenn der Hr. Abg. Reichensperger sagt: inzwi⸗

schen ist zwar das Gesetz vom 5. Mai 1873 publizirt, aber die Maigesetze sind doch verfassungswidrig, die Ihr eben noch in der letzten Lesung beschließen wollt; oder wenn der Abg. Windthorst⸗Meppen dem Ge⸗ setz über Verwaltung der Bisthümer, dem Ergänzungsgesetz des ver⸗

gangenen Jahres und in diesem Jahre dem Gesetze über die Ver⸗ mögensverwaltung uns neulich noch dem Gesetz über die Einhaltung der Staatsleistungen an den katholischen Klerus dieselben Worte ent⸗ gegenwirft, immerfort und immerfort? Meine Herren! Wir sind immer überzeugt gewesen, daß, wenn die Herren vom Centrum ihre Reden halten, daß sie nicht darauf gemünzt waren, um die Ueberzeu⸗ gung des Hauses oder der Staatsregierung umzustimmen, sondern le⸗ diglich darum, um draußen gelesen zu werden und nun, meine

Herren, nehmen Sie dazu, daß es das kirchliche Gebiet ist,

Nauf dem diese Agitation sich bewegte, erinnern Sie sich der

Empfänglichkeit des deutschen Volkes für alle diese Fragen

und erinnern Sie sich noch, daß dazugesetzt wird von Seiten des

Papstes, jene Gesetze sind ungültig, ich denke, meine Herren,

wenn Sie das zusammenfassen, so werden Sie der Staatsregierung

Recht geben, wenn sie diesen Punkt nicht leicht, sondern heut zu Tage echt schwer nimmt. Ja, freilich, meine Herren, die Encykliko, auf die andeutend hingewiesen, ist, je länger desto mehr, etwas ganz Un⸗ chuldiges geworden Wir werden mit philologischer Interpretation

derselben vielfach beglückt. Gestern hatte ich das Vergnügen zu hören, daß

man die Bedeutung des Wortes „irritus“ am besten kennen lerne in der Komposition mit „ovum“: „irrite ova“, „Windeier“. Dieser heitern Interpretation ist heute eine ernstere gefolgt, und es ist, wenn ich richtig notirt habe, das Wort irritus von dem Hrn. Abg. Reichensperger in der Bedeutung: „die relative Un⸗ wirksamkeit nach einer bestimmten Richtung hin“ gebraucht wor⸗ den. Nun, wollen Sie einmal diese Uebersetzung des Wortes virritus“ mit den anderen Uebersetzungen vergleichen, die der „West⸗ fälische Merkur“, die „Germania“ und wie die Blätter sonst heißen, in die Welt hinausgeworfen haben. Diese lauten: Diese Gesetze sind ungültig. Das wirkt und packt ganz anders, als eine „relative nwirksamkeit nach einer bestimmten Richtung hin —“, arum läßt auch diese Interpretation den Schaden, den das Wort „ungültig“ im Lande angerichtet, bestehen. Es ist aber, meine Her⸗ ren, auch mit vollem Bedacht geschehen, wenn in den Motiven des Gesetzes davon gesprochen worden ist, daß die Gesetzgebung in dieser ensten Zeit freie Bahnen gebraucht. Bei dem Ernste der Zeit kann wahrlich dem Staate nicht zugemuthet werden, daß er durch seine eigene Gesetzgebung, wenigstens in gewissen Richtungen, ch die Hände zusammenbindet, wo er seine Hände so rei brauchen muß, wie es ihm möglich ist, wie er es aus anderen Rücksichten verantworten kann und eine solche Verschnürung liegt in der Bestimmung des Artikels 15. Ich bin keineswegs der Meinung, daß wir nicht in die Lage kommen könnten, einen Gesetzungsweg zu betreten, der auch bei richtiger Interpretation gegen die jetzige Ver⸗ fassung, gegen Art. 15 läuft. Sie wi sen, meine Herren, ich habe einen solchen Fall aus Anlaß des Ein tellungsgesetzes bereits ange⸗ deutet, Sie kennen meine Differenz mit dem Hrn. Abg. Windthorst Meppen), die bei Gelegenheit des §. 8 jenes Eniwurfs hervortrat, wo es hieß, daß die definitive Verwendung gewisser Gelder zu künf⸗ tigen Gesetzen vorbehalten bleibe. Ich habe damals anerkannt, dieses Gesetz kann möglicherweise eine Verfassungsänd ng fordern, während

der Abg. Windthorst (Meppen) meinte gründe für diesen Augenblick bereits Herren, es wären ja noch andere Fälle um deren Willen die Aufhebung der Besch Nicht blos also theo Gründe sind es gewesen, Ihnen diese Vorlage zu machen. meine Herren, wie mir scheint, auch das Gute be⸗ wa der Gezgner bringt, und wenn ich von mei⸗ en, daß ich nicht Unrecht für meinen Gegner halte. nde Verbeugung.) Nichts⸗ ich Gutes in seinen Vorträgen zu müssen. Freilich überrascht es mich geordnete sich selbst untreu geworden ist, denn richtig, so steht er follte doch meinen, er müßte n, als im Jahre 1849 die sion der damaligen ch in dem Ausschußbericht, dem ener Kammer über die hier in Rede

diese bloße Möglichkeit be⸗ die Forderung. Nun, meine und Gesichtspunkte zu denken, önnte, sie brauche die rfassung liegen. tisch wirkende

Staatsregierung glauben k rränkungen, die in Art. 15 der Ve che, sondern unmittelbar poli sie zu dem Entschluß geführt haben,

was Einem et ner Person spreche, thue, wenn ich den

so werden Sie glaub Herrn Abg. v. Gerlach (Der Abg. v. Gerlach macht eine zustimme destoweniger habe ich geglaubt, wo finde, davon Gebrauch machen der Herr Ab die mir mitgetheilt wurde, unter den Gegnern der Vorlage, und ich für die Vorlage sprechen. Meine Herre Verfassungsurkunde vom D Ersten Kammer unterlag, Bericht des Cetralausschusses j stehenden Artikel folgende Worte: Selten werden wohl in weni so folgenschwere Grundsätze ausges durch die Artikel 11 und 12 das sind die jetzigen Artikel 12 und 15 der Verfassungsurkunde vom 5. De Tragweite ist gewiß jetzt noch ni annähernd zu berechnen. Und derselbe Aus cherung und Zugeständnisse, wie si geben sind (mögen auch die theilweise auseinande gehen), welche, einmal geschehen, ka Und nun, meine Herren, antragte der damalige Ab Stelle jener Artikel zu se⸗ Das Verhältni gionsgesellschaften i vorbehalten. und er gründet si Centralausschusses, zu übersehen und Hr. v. Gerla ich allerdings nich tation in allen Th

ezember 1848 der Revi da fanden si

gen Zeilen zweier kurzen Artikel prochen und anerkannt, wie es

zember 1848 geschehen ist. Ihre cht klar zu übersehen, ja kaum

schußbericht setzt dann fort:

e in diesen Artikeln ge⸗ Ansichten über deren Heilsamkeit noch gehören jedenfalls zu den Ereignissen, um rückgängig gemacht werden können. gegenüber diesem Ausschußbericht be⸗ g. von Gerlach in der Ersten Kammer an

ß der christlichen Kirche und der übrigen Reli⸗ m Staate zu ordnen, bleibt besonderen Gesetzen

ch auf den sehr wichtigen Satz des Berichtes des daß die Tragweite dieser Artikel gewiß nicht klar kaum annähernd zu berechnen sei.

ch sprach damals ein wahres Wort. t gerade ganz einverstanden mit seiner Argumen⸗ eilen, denn dies war vielleicht stärker n Artikel 12 als gegen Artikel 15. er bei seiner Ausführung gegenüber chehen, kaum rückgängig zu machen Wort gesprochen hat. flicht ist es, recht eigentlich gängig zu machen sind, dennoch Nun, meine Herren, ganz in diesem Sinne atsregierung ihren jetzigen Schritt, sie ist davon durchdrungen, ar in der That ein Schritt gen muß er zurückgethan werden. hl wundern, daß der Abg. v. Ger⸗

Ja, meine

erichtet gegen 2 in doch auch der Meinung, daß dem Satz, daß gewisse Dinge, wenn einmal ges seien, wiederum ein sehr beher „Unsere, als der Legislatur, P verderbliche Maßregeln, die kaum rück rückgängig zu machen. thut die Sta Artikel in seiner bekannten Fassung w von verderblichen Folgen, und deswe Und nun darf ich mich allerdings wo zu meinen Gegnern gehört.

Hr. Abg. Brüel ist auf die evangelische wie soll ich mich ausdrücken ; nämlich er meint die auch draußen von gewissen Blät⸗ 1 rfassungsartikel gestrichen lötzlich zu einer wohlt ätigen und Meine Herren!

zigungswerthes

lach auch diesmal Meine Herren! Der

nein, er ist zunächst überge auf die Trennung, etwas bange zu machen und das ist eine Tendenz, tern befolgt wird —, würde, so könnte das Streichen p angenehmen Beschäftigung werden gegenüber dieser Sorge werden die sammenwirkens dreier Faktoren, blick auf die Vergangenheit und chung eventuell führen, einige Garantie bieten. Bezug auf die beiden Artikel, bei wel punkte nach mit einer gewissen Vorlieb⸗ die Artikel 24 und 22 der Verfassungs tikel gelten ja noch gar nicht, deswegen ist es nicht mögli Maßnahmen, habe und jederzeit Rede stehen kann Verhandlungen nicht verzögern wollte messen, sie binden noch nicht.

Kirche gekommen und hat die dieses Gesetz eine Bel Herren, eine grundsätzliche wendigkeit dahin, nicht blo zu machen, sondern für alle Religions hat aber, glaube ich do 1

gangen auf

wenn einmal ein Ve

Ich könnte Nothwendigkeit des Zu⸗ auch die Nothwendigkeit der Rück⸗ die Motive, welche zu dieser Strei⸗ Ich möchte nur in chen er seinem kirchlichen Stand⸗ stehen geblieben ist nämlich urkunde betonen. ch, die be⸗

auch heute, wenn ich die nach diesen Artikeln zu Brüel ist dann auf die evangelische nung zum Ausdruck gebracht, daß eidigung der evangelischen Kirche enthalte. Meine Regelung führt, wie ich glaube, mit Noth⸗ s für die katholische Kirche einen Strich Der Herr Ab⸗ ch, mit großem Unrecht der Staats⸗ regierung, die nur ein wohlwollendes Wort in den Motiven evangelische Kirche gehabt hat, den Vorwurf der ich nicht vielmehr am Ende in der L die evangelische Kirche? Hat de evangelischen

gesellschaften.

Beleidigung gemacht. Bin age zu sagen: seine Worte beleidigen r Herr Abgeordnete nicht davon ge⸗ „verächtlicher

chen Geistlichen nichts als „Futter oder des Kultus⸗ gelijchen Kirche spricht, igung eher auf sein Konto a Worten, die sie gesprochen Der Herr Abgeordnete daß diese Artikel der evangelischen ützt haben; der Art.

zur Aufbesserung der Einnahmen der in dem Etat bestimmt worden sind, seien weiter aus der Hand“ ich weiß nicht des Staates, Ministers? Ich denke, wer so von der evan der darf sich den Vorwurf der Beleid schreiben als die Staatsregierung in der ier in den Motiven. ist aber mit uns einverstanden, Kirche bisher gar nichts gen sie nicht, der Art. 18 ist für sie noch nicht zur Anme gekommen. diesen Augenblick als Art. auf seine Heimathprovinz, nämlich au Ist es der Art. 15, dem ihre Entstehung verdankt? Meine Herren! das die dortige Kirchenverfassung gegründet hat, das ründet hat noch vor Einführung der sau, in Hessen und Schleswig⸗Holstein ei berster Spitze für diese Landestheile iment halb Staatsregiment? irche in den alten Provinzen esondere Kirchenbehörde an die War aber dazu wohl der ehe der Art. 15

15 bis auf

f die Heimathprovinz des Hrn. ge Kirchenverfassung Spezialgesetz, die dortige Verfassung. ne Frucht ge⸗

Dr. Brüel.

Kirchenverfassung ge Hat der Art. 15 in Na tragen? Findet sich nicht noch immer an o in derselben Person vereint halb Meine Herren, für unsere evangelische K. es ist wahr ist eine bes der evangelischen Kir Art. 15 nöthig? War nicht, auch mit läufer des evangelischen Ober⸗Kirchenraths,

eine Synodalordnung der Kirche durch den J der Kirche gegeben, von dies sanktionirt worden.

che gestellt worden.

prinzipielle das Ober⸗Konsistorium

nhaber des Regiments er angenommen und bereits theilweise hier Herren! War um dieses Schrittes willen der Art. 15 nöthig? ist nicht bereits im Jahre 1846 vor der Ver⸗ fassungsurkunde durch die damalige General⸗Synode eine Ver⸗ fassung der evangelischen Kirche berathen worden, von der ich eben nur sagen kann, hätte es doch Gott gewollt, daß wir sie damals be⸗ Das Spezialgesetz vom 10. Sep⸗ om Juni vergangenen Jahres auf was der evangelischen Kirche geholfen dann denke ich auch Ich habe ihm gezeigt, ewesen ist, welcher Sinn reußen vor der Verfassungs⸗ wenn das ohne die Verfassung o wird er nach den energischen d und die den Beifall der anzen erhalten haben, nicht

kommen hätten. Meine Herren!

tember 1873 auf der einen, das v der andern Seite ist es gewesen, hat und wenn ich so die Tha

den Herrn Abg.

tsachen gruppire, 1 Richter beruhigt zu haben. welches Geistes Kind die preußische Gesetzgebung bei den Inhabern des Kirchenregiments in P urkunde gewaltet hat, und ich denke,

ohne Art. 15 damals so gewefen ist, s Schritten, welche inzwischen geschehen evangelischen Kirche im Großen und

mehr zagen, sondern sich wirklich der Ueberzeugung hingeben: es wird in der That bei der Gesetzgebung, die in Aussicht genommen worden

ist, auf demselben Wege weiter fortgefahren werden. Nun, meine

erren, ich möchte doch auch den Herrn Abg. Brüel bitten, diesen

atz sich etwas im Gedächtniß zu halten. Es ist, wie mir vor⸗ kommt, eine seltsame Zumuthung, der Staatsregierung zumuthen oder zutrauen zu wollen, daß es ihr ein besonderes Vergnügen mache, in diesen Dingen mehr zu herrschen und mehr zu befehlen, als sie eben um des Staates willen muß. Es ist ja wohl schon sonst Anlaß gewesen, meinerseits die Behauptung auszusprechen, daß ich mich nach der Zeit sehne, wo ich diese Doppel⸗ funktion in mir vernichtet sehe, daß es in der That eine wahrhaft dornenvolle Thätigkeit ist, diese Doppelfunktion in sich zu vereinigen, und, meine Herren, das ist nicht eine individuelle Empfindung, sondern eine Empfindung herausgewachsen aus den Thatsachen, die jedem Kultus⸗Minister ebenso drückend sein würde, vielleicht noch mehr, als Sie mir drückend geworden ist. Ich denke also: die Annahme, die Gesetzgebung möchte weiter gehen, als es nöthig ist, als es erforderlich ist, um dem Staate dasjenige zu schaf⸗ fen, was er durchaus bedarf, ist eine Annahme, die weiter trägt, als Verhältnisse, Erfahrung und verständige Erwägung rechtfertigen. Dem Hrn. Abg. Brüel kann ich noch eine Besorgniß, die er zu hegen schien, durch Bestätigung seiner Auffassung nehmen. Er hat mich an ein neuliches Diktum von mir selbst erinnert. Meine Herren, er hatte einen ganz richtigen Gedankengang, wenn er hoffte, ich habe damals einen unpassenden und um deßwillen einer unrichtigen Aus⸗ legung besonders zugänglichen Ausdruck alsbald verbessert. Ich sprach das Wort „Belieben“; ließ aber sofort folgen, was allein richtig war, das „gerechte Ermessen“. Ich habe also, wie er gewünscht hat, diese Korrrektur eintreten lassen, welche ihn beruhigt. Der Hr. Abg. Brüel ist gleich wie der Hr. Abg. Richter und der Hr. Abg. Reichensperger auf den zweiten Satz des Gesetzentwurfs ein⸗ gegangen und es wird deshalb erlaubt sein. das Amendement, welches gedruckt vorliegt, nämlich den zweiten Satz des Artikels zu streichen, ins Auge zu fassen. Meine Argumentation wird Ihnen ein doppel⸗ tes, glaube ich, bereits ergeben haben in Bezug auf den Sinn dieses Theiles des Artikels, einmal, daß die Staatsregierung ein gewisses politisches Gewicht darauf zu legen meinte oder legen zu sollen glaubte, daß klar und scharf die Bedeutung der Gesetzgebung dem Gegner gegenüber zum Ausdruck gelange; sodann daß sie einen ande⸗ ren Gedanken, eine andere Bedeutung mit dem zweiten Satze des Ar⸗ tikels nicht verbunden hat, als die, die der Hr. Abg. von erlach in seinem damaligen Amendement zum Ausdruck zu bringen suchte, den⸗ selben Gedanken, den ich hier wiederholentlich und vielleicht mit ähnlichen Worten wie im Entwurfe zum Ausdruck gebracht habe, wenn ich verglich die Ansprüche, die die Kirche von ihrem Stand⸗ punkt aus und vermöge der Aufgaben, die ste zu lösen haben, gegen⸗ über dem Staate in Beziebung auf dessen Rechtsleben macht. Das hat nur darin enthalten sein sollen. Ich kann Ihnen nun zugeben, meine Herren, der erste Gesichtspunkt kann vielleicht eine gewisse po⸗ litische Bedeutung haben; die Hauptsache ist aber immer, daß es klar und deutlich ist: der Standpunkt wird von der Staatsregierung gegenüber den Prätensionen der Gegenwart eingenommen, und ich kann mich mit dem Satz trösten: das wird bereits auf das Bestimmteste ausgesprochen durch die Streichung der Artikel allein. Der zweite Satz, so kann mir weiter er⸗ widert werden, ist etwas Selbstverständliches, denn, wenn die Artikel wegfallen, so ist, ich möchte nicht gerade sagen, ein Vakuum da, sondern cs gilt dann das, was jetzt Gesetz ist. Es ist ja sehr richtig, die jetzigen Gesetze mögen vielleicht nicht reichen, man wird dringend wünschen müssen, andere Gesetze zu machen; indessen, meine

„Herren, ein Theil Gesetze haben wir doch schon gemacht und ver⸗

schiedene der Fragen, die sonst in das sogenannte Vakuum fielen, sind schon entschieden, und wenn Sie beispielsweise das Gesetz über die Vermögensverhältnisse der katholischen Kirchengemeinden be⸗ schlossen haben werden, so werden sehr viele, ich möchte sagen, die meisten der Streitfragen, die entstehen könnten, bereits erledigt. Meine Herren, wenn das so ist, und ich nur einer Auslegung des zweiten Satzes begegne, die zeigt, wie arg er mißverstanden worden ist, ich erinnere Sie an das, was der Hr. Abg. Reichensperger sogar darin gefunden hat, ich bin nicht ganz im Stande gewesen, die Geschäfte mit der Oktroyirung zu verstehen, aber es ist doch eine Auslegung, die bei der Berathung des Gesetzes zum Ausdrucke kommt; Sie haben weiter gehört von der Zweifelhaftigkeit des Begriffs der Rechtsordnung. Der Hr. Abg. Reichensperger sagte, er könne schon damit zufrieden sein, vorausgesetzt, daß wir unter Rechtsordnung dasselbe verständen, was er darunter verstehe, und das können wir doch dem Hrn. Abg. Reichensperger gewiß nicht versprechen; der Hr. Abg. Brüel besorgte, daß hiermit eigentlich eine Art Staatsomnipotenz auch für die inneren kirchlichen Angelegenheiten habe fundirt werden sollen. Ja, meine Herren, das sind lauter Dinge, die die Staatsregierung gar nicht will. Der Hr. Abg. Brüel hat, wenn er nach solchen Anführungen auf einen Satz der Motive hinweist, gar nicht so Unrecht, auf die Bemerkung näm⸗ lich, in welcher die Motive sagen, man müsse dringend wünschen, mehrdeutige Sätze zu entfernen, und wenn er Angesichts der Mehr⸗ deutigkeit, welche in Betreff des zweiten Theils des Entwurfs we⸗ nigstens in der Auffassung Anderer hier sehr deutlich hervortritt, dann sagt, es tauge dieser Satz auch nichts. Wenn man Alles das zusammen erwägt, so würde, glaube ich, die Staatsregierung für den Fall, daß Sie den zweiten Satz streichen, nicht meinen, dem einen Widerspruch entgegensetzen zu sollen.

In der Sitzung am 17. d. M. ergriff der Minister des Innern Graf zu Eulenburg in der Generaldiskussion bei der dritten Berathung der Provinzial⸗Ordnung nach dem Abg. v. Wedell⸗Vehlingsdorff das Wort: 1

Meine Herren! Nach den Aeußerungen, die heute gefallen sind, und nach den Nachrichten, die ich aus dem Hause vernehme, wird sich eine größere Anzahl von Mitgliedern gegen das Gesetz erklären, als ich ursprünglich annehmen zu können glaubte.

Erinnern Sie sich gefälligst der Vorgänge. Fast einstimmig wurde das Gesetz bei seiner Einbringung mit Beifall begleitet. Das lag meiner Ansicht nach hauptsächlich in zwei Gründen, erstens, weil damals in der ganzen Versammlung das Bedürfniß, dieses Gesetz zu berathen und zu Stande zu bringen, anerkannt war, und zweitens, weil auch bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs die Versammlung in ihrer

roßen Majorität die Ueberzeugung gewonnen hatte, daß die Regierung in demselben alles das gegeben habe, was an berechtigten Wünschen von den Parteien und aus dem Hause laut geworden war. Es ist Ihnen kaum ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, in welchem die Re⸗ gierung von vornherein, ohne auf spätere Kompromisse und Verhand⸗ lungen zu rechnen alles dasjenige dargeboten hat, was sie irgend zu konzediren zu können glaubte. Die Berathungen in der Kommission haben mit großer Gründlichkeit stattgefunden, es ist ausgezeichnet schriftlich und mündlich referirt worden, die beiden ersten Be⸗ rathungen haben hier im Hause durchaus leidenschaftslos und sachlich stattgefunden, und nun plötzlich giebt sich in einem Theile des Hause eine Abneigung gegen das Gesetz und der Wunsch, dasselbe nich zur Annahme kommen zu sehen, kund. Ich kann mich zu Widerlegung der Ansichten, auf welche dieser Wunsch gegründe ist, wesentlich auf dasjenige berufen, welches Hr. Mique mit so viel Kenntniß der Sache und mit vie

Beredtsamkeit und Gründlichkeit Ihnen auseinandergesetzt hat un

ich erlaube mir nur auf ein paar Punkte einzugehen, die von den jenigen Herren, die gegen das Gesetz gesprochen haben, hervorgerufen worden sind. .““ Was der Hr. Abgeordnete Berger gesagt hat, habe ich nich selbst gehört, weil ich noch nicht hier war, man sagt mir aber, habe das Hauptgewicht seiner Argumentation darauf gelegt, daß er nicht ein Gesetz annehmen wolle, welches, wenn es zu Stande ge⸗ kommen sei, zugleich die Schablone, oder wie er sich sonst ausgedrückt haben mag, für die übrigen Provinzen sein würde. In dieser Bezie

hung muß ich bemerken, datz bei alle den Auseinandersetzungen der Regierung über ihre Motive dafür, daß sie noch nicht mit einer Pro⸗

vinzialordnung für die sämmtlichen Provinzen vor das Haus getreten vereinfachen und dasjenige, das

ist, hervorgehoben worden ist, daß, wenn dies möglich gewesen wäre, sie sich ist, in das glatte Geleise kommen wird. Darüber muß man an die Arbeit gemacht haben würde, sie hat aber nachzuweisen gesucht, sich überhaupt nicht wundern, daß solche Organisationsgesetze Hegs. 17. d. M daß das Zustandekommen auch nur eines Theils der Provinzial⸗ komplizirt erscheinen und vielleicht sind. Ich glaube, es ist der Gang n

jetzt noch holperig und uneben

Gewerbe und Handel.

In der Generalversammlung des Berliner Bankvereins wurde Bericht über die Prüfung der Jahresrechnun⸗

ordnungen den Vortheil habe, daß man nun durch dieses Gesetz einen aller guten Erfindungen auf dem Gebiete der Maschinerie, daß Bilanz und der Anträge über die Gewinnvertheilung er⸗

Anhalt für die, auch den anderen Provinzen zu gebende Gesetzgebung sie zuerst, damit sie nur ihren

sewinnen würde. Darin liegt meiner Ansicht nach,

eit, aber keineswegs die Absicht der Regierung schablonenmäßig zu durch tieferes Forschen und die

verfahren, und ich habe damals als ich gedrängt wurde die Kommunal⸗ einfachung derselben herbeizuführen.

gesetze für Rheinland und Westfalen schon jetzt vorzulegen, als wenn wir die ganze Organisation

Hauptgrund dagegen angeführt, daß die Hauptschwierigkeit

darin bestehe, daß man nicht

könne, sondern daß die Besitz, und Skeuerverhältnisse der westlichen Provinz verschiedene seien von denjenigen Pro⸗

an nn Fig 5n8 Zeit 8, eeleeeate. 89 auch von Seiten onenmäßig verfahren erjenigen, welche die Gesetzgebung auszuführen haben zu einer größe⸗ vei fr 8 1 ren Einfachheit und zur Erreichung des Zweckes gelangen, welcher 84 8 EEEEE“ Fereves; von Schenk, Freiherr Ed.

allen Seiten als ein wünschenwerther angesehen wird. Ich glaube, gewählt und Herr Kaufmann J. G. Halske an Stelle des Herrn

Zweck erreichen, wenn au

ch bin überzeugt, wir werden, ““

demnächst wurde der Vorstand dechargirt und die vorge⸗

eine reale Wahr⸗ komplizirt in Thätigkeit gesetzt werden, die Kunst liegt darin, 1g g,I E“ eine Dividende von

Handhabung derselben die Ver⸗

g an die Aktionäre,

werden der Spezialreserve für Konsortialgeschäfte

3029 Thlr. werden auf neue Rechnung vor⸗

erst ins Werk gesetzt haben, mit getragen. Bei Punkt 4 der Tagesordnung wurden die statutenmäßig

vinzen für welche die jetzige Provinzialordnung gelten solle, daß ge⸗ meine Herren, Sie müssen die Provinzialordnung annehmen, d. h. Baron Louis v

rade diese Rücksicht die Regierung abhielte, mit einem Schlage die in dem Sinne: Sie dürfen keinen groben politischen Fehler machen.

usscheidenden 4 Mitglieder des Aufsichtsraths die Herren Franz Alt⸗

ner durch Akklamation wieder⸗

Haber neu gewählt. er letzte Punkt der Tages⸗ ordnung fand durch Vorlegung des vom nfchtsnund festgestellten

Sache für die ganze Monarchie einheitlich zu ordnen. Ich glaube Nachdem die Virchowsche Resolution zur Provinzial⸗ Statuts eines Pensionsfonds für die Angestellten des Instituts seine

also, daß die ausgesprochenen Befürchtungen unmöglich maßgebend sein können, um einer Gesetzgebung, die allerdings als Muster, aber keines⸗

wegs als Modell für die künftigen Details dienen soll, entgegenzutreten. Graf zu Eulenburg:

Der Hr. Abg. Frhr. von Heereman spricht wider Erwarten gegen die Ich will eben so kurz sein, ich will bitten, daß die Herren sich für Wagenbau

Ordnung angenommen war, erklärte der Minister des Innern Erlediguug. In der Generalversammlung der Aktien⸗Gesellschaft

(Jos. Neuß) wurde der Bericht der Direktion

Ann ahme der Provinzialordnung. Ich habe nicht recht heraussehen keinen Illusionen hingeben. Der gute Wille ist ja vorhanden, den verlesen, wonach das Geschäft in dem abgelaufenen Jahre eb⸗ können, ob sie ihm zu liberal oder zu I. ist, ich glaube, es brauchen Sie nicht durch eine Resolution hervorzurufen, aber ob die lichen Nutzen gearbeitet hat. Nachdem bedeutende Fehae, ne erdes. giebt für ihn vielleicht sonst noch einen Grund der Ablehnung. Landgemeindeordnung für die alten Provinzen das erste sein wird, macht, wurde der Rest von 4928 Thlr. dem Reservefonds überschrie⸗ Namentlich aber hebt er hervor, daß wir zu viel Gesetze hätten, und was die Regierung in Angriff nimmt, das muß ich sehr bezweifeln. ben, und kommt daher eine Dividende pro 18 44 nicht zur Ver⸗ baß 8 Gestshebnng über die Provinzen mit Ruhe und 8 g8 1“ zu 8 122 theilung. orgsamkeit gehen müsse. Ja, meine Herren, von diesen Gedanken vor der ud no inaue geschoben werden könnten, haben Nachdem vom Vorsitzenden des Aufsichtsrat 1 bin auch ich beseelt, ich meine aber, daß, wenn man die Mauern eines wir, schon dadurch an den Tag geleat, daß wir in die Weißb serbdhn vom d Feeden ben Anffich aft Hauses aufgebaut hat, man nicht mehr mit viel Ruhe und Sorgsam. Kreisordnung diesenigen Bestimmungen aufgenommen haben, versammlung erstatteten Bericht, beziffert sich das in 1874 erzielte 8 2. ves 5 Ses. auch ein Dach bekommen soll, A11A“ i8- in ver Frer ean lei und dieses Dach ist für die Kreisordnung, die Provinzialordnung ab- da Emnothwendig waren, um in der Kreisordnung keine die Gesellschaft bekanntlich mit einer bedeutend . solut. Unsere Kreisordnung kann nicht in lebendige Thätigkeit treten, Lücke zu lassen. Eine andere Frage ist vielleicht die Städteordnung; schlossen hatte, nicht an Umfang ehenamnte 8 ekg Uabergilans 18

wenn nicht die hortanns neben oder Alle diejenigen

über ihr steht. 3 1 hae Organisationen, die sich anschließen müssen, Städteordnung mit den Einrichtun wenn die Kreisausschüsse nach ihrer Justizverwaltungsseite Bezirksausschüͤssen in Verbindung zu setzen. und nach ihrer wirklichen Verwaltungsseite ohne Kompetenzkonflikte,

gen der Provinzialordnung, mit den

Regulirungsbestimmungen über Reinerträgniß,

trotzdem die Produktion gegen das Vorjahr, welches

ich glaube, daß bald Hand ans Werk gelegt werden muß, um die von 10,454 Thlr. für die Deckung des vorjährigen Defizits in An. Hnch 1I d0g Thlr. 4 Abschreibungen verwendet und 8 b 1 ee 1 r. auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Sowie die Sachen liegen, glaube ich, daß in aller nächster Zeit, Nach dem Geschäftsbericht de Ihe. Serere er

ohne Reibungen und in voller Kenntniß des Feldes, auf welchem sie wozu ich die nächste Session rechne, die ländliche Gemeindeordnung in Frankfurt a. M. betrug der Gewinn des Jahres 1874 im

arbeiten, lebendig und wirksam funktioniren sollen, werden dazu dienen,

für die alten Provinzen nicht an die Reihe kommen wird. Aber an Ganzen 1,530,361 Fl. Dem

gegenüber stehen im Soll: Unkosten

die bis jetzt eingeführten, und daneben noch fortbestehenden Institu- meinem guten Willen, die Sache vorwärts zu bringen, dürfen die 196,148 Fl., Steuern 26,670, Reiseipesen zc. 6022 Fl., vergütete

tionen zu vereinfachen, und Jedem, der dabei den Weg klar weisen, den er in Verwaltungsangelegenheiten zu eine Provinzial⸗ 85 1 Eizzichtans 8* nas gerichte, und wir brauchen, damit die Provinzen ihre volle Lebens⸗ ize⸗Mra 8 thätigkeit entfalten können, die Dotationen. Dies Alles, meine der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Herren, stellen Sie in Frage, wenn Sie die Provinzialdrdnung jetzt ablehnen. Unter welchen Verhältnissen soll die Provinzialordnung denn zu Stande kommen? worauf rechnen Sie denn wohl? auf eine

gehen hat. Wir brauchen zu diesem Zwecke

betheiligt ist, Herren keinen Augenblick zweifeln.

8 Zinsen auf Depositen 23,731 F In der Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die 188,358 Fl., vergütete Provisionen in laufender Rechnung 26,119 Fl., Ueberweisung einer Summe von 4,500,000 an den eigener Effekten⸗Verlust, Verlust und Abschreibung auf Konsortial⸗

Konto⸗Korrent⸗Zinsen⸗Konto

Verwaltungs⸗ Provinzial⸗Verband von Schleswig⸗Holstein nahm geschäfte 82,039 Fl., Abschreibung dubioser d orderungen 100,000 Fl.,

aus, daß über die Frage, die

Aenderung der Ansicht des Ministeriums? Die Provinzial⸗ worden ist, die Rechtsauffassung 1 g s Faah .8g Rechtsauffassung, von der die Staatsregierung, ich glaube im Jahre 1868 Man berschtet aus Stargard vom 17. April: Der Seitens

Ordnung ist bei Ihrer Ablehnung auf Jahre

schoben und damit das ganze Gebäude, was

wir bis jetzt ausgegangen ist, an der hält sie auch heute noch fest, sie erkennt aber auch

Camphausen, nach dem Abg. Wachs das Wort: Meine Herren! Die Staatsregierung geht von der Auffassung chon mehrmals von uns behandelt

eine verschiedene sein kann. Die

Ministeriums, Finanz⸗Minister Mobilien⸗Konto 10 ⁄. Abschreibung 2441 Fl., Bilan Konto⸗Rein⸗

8 2 p gewinn 878,830 Fl., zusammen 1,530,361 Fl. Der von 878,830 Fl. vertheilt sich mit 874,900 Fl. = 4 ½ % Dividende für die Aktionäre und der Rest wird auf neue Rechnung übertragen.

Verkehrs⸗Anstalten.

einer Pensionärin der Stargard⸗Posener Eisenbahn gegen die unter

errichtet haben, ohne diese Spezialgesetze, welche Hr. Miquel angeführt an, daß für die entgegenstehende Auffassung doch erhebliche Momente geltend Verwaltung der Königlichen Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn

hat, und an die sich noch eine ganze Anzahl anderer anre das Schulgesetz, die Wegeordnung u. s. w. in infinitum vertagt werden. Wir würden uns damit so lange nicht beschäftigen können, als bis wir mit der Provinzialordnung fertig sind. Warum Hr. von Wedell behauptet, daß die Kreisordnungs⸗Institution noch lange nicht so

gültig entschieden.

; iche: gemacht sind, sie wünscht aber vor allen Dingen vom politischen ihen ließe: Standpunkt aus, der Provin⸗ S chleswis⸗Holstein ein Zei chen versöhn⸗ stehende Pensionskasse der erstgenannten Bahn vor circa 3 Jahren an⸗ lichen Entgegenkommens zu gewähren. Wir hoffen, daß mit dieser Statut von 1848 hervorgehenden Rechte ist nunmehr durch Erkennt⸗

entgegenkommenden Haltung der Staatsregierung, die ja der Auffor⸗ FFK rns 1 dSgri derung dieses Hohen Hauses entspricht, nunmehr ein neuer Ausgangs⸗ niß des Reichs⸗Ober Handelsgerichtes zu Gunsten der Kläͤgerin end⸗

gestrengte Prozeß wegen Aufrechthaltung der aus dem Pensionskassen⸗

lange fungire, daß man sagen könne, sie habe sich bewährt, so will ich ihm punkt für unsere gegenseitigen Beziehungen gewonnen sein wird, daß Der „Berl. B. Ztg.“ geht die Mittheilung zu, daß die

nicht gerade widersprechen, ich will nicht sagen, daß die Erfahrungen schon so breit und tiefgehend sind, daß daran kein Zweifel mehr auf⸗ kommen dürfe; allein, meine Herren, davon bin ich überzeugt, daß, wenn die Provinzialordnung und die Verwaltungsgerichtsorganisation hinzukommt, die Kreisverwaltung, die Kreisordnungsausführung sich

dieser Gegenstand des Unfriedens verschwinden wird, daß diese Pro⸗ Wo s 8

ebenso kräftig angelegen sein läßt, als wie das aller übrigen Provinzen. können. 1 8 New⸗York, 17. April. Der Dampfer „Weser“ vom Nord⸗

deutschen Lloyd ist gestern Abend 7 Uhr hier eingetroffen.

8

Breußischen Staats⸗Anzeigers: Berlin. 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

4

. 8 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition zes Hentschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich

1. Steckbriefe und Uotersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungeo, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

5 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. . Theater-Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten. 1

beilage. R

☛ᷣ Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

8.

Steckbriefe und Untersuchungs Sachen.

Steckbrief. Gegen den Kürschner Paul David Oppler ist die gerichtliche Haft wegen Unterschla⸗ sung in den Akten 0. 31 de 1875 Komm. II. be⸗ schlossen worden. Die Verhaftung hat nicht aus⸗ eführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Opp⸗ er im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 14. April 1875. Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs⸗Sachen. Kommisston II. für Voruntersuchungen. Beschrei⸗ bung. Alter: 34 Jahr, geb. am 3. September 1840, Geburtsort: Breslau, Haare: schwarz und kraus, Gestalt: mittel.

Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten bereits mehrfach wegen Landstreichens und Diebstahl und Jagdvergehens bestraften Oekonomen Richard Eugen Schmeling ist die gerichtliche Haft wegen Jagdvergehens und Mordversuchs aus §§. 292 seq. und 43, 44, 211 des Strafgesetzbuchs beschlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil er als Landstreicher umherzieht und sich meist in Waldungen aufhalten soll. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des ꝛc. Schme⸗ ling Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militär⸗ Behörden des In⸗ und Auslandes dienster zebenst er⸗ sucht, auf den ꝛc. Schmeling zu achten, im Be⸗ tretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an das hiesige Gerichts⸗Gefängniß ab⸗ zuliefern. Es nird die ungesäumte Erstaittung der dadurch entstandenen baaren Auslagen, und den ver⸗ ehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechts⸗ willfährigkeit versichert. Storkow 10. April 1875. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission. Signalement. Der ehemalege Oekonom Richard Schmeling ist etwa 52 Jahr alt, angeblich in Berlin geboren, evange⸗ lischer Religion, 5 Fuß 5 Zoll groß, hat hellblonde Haare, graue Augen, blonde Augenbrauen, glatt⸗ rasirten Bart, lückenhafte Zähne, schlanker Gestalt,

eht mit zur Erde gerichtetem Blicke, gebückt. Be⸗ ondere Kennzeichen: Schnittwunden an beiden Händen.

Oeffentliche Vorladung. Nachdem auf Grund der Anklageschrift des Staatsanwalts und Be⸗ schlacses des unterzeichneten Gerichts die Unter⸗

uchung wider die Geschäftsreisenden Bernhard Klein und Moritz Steiner, früher in Leipzig, jetzt in unbe⸗ kannter Abwesenheit eröffnet worden, weil dieselben im Januar 1875 im Kreise Calbe a. S. unbefugt das Hausirgewerbe betrieben, haben wir zur münd⸗ lichen Verhandlung einen Termin auf den 9. Juli 1875, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichts⸗

1“

stelle, Schloßstraße 1, angesetzt. Die Angeklagten werden hierzu mit der Aufforderung vorgeladen, die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gerichte dergestalt zeitig vor dem Termine anzu⸗ zeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können Erscheinen die Angeklagten zur fest⸗ gesetzten Stunde nicht, so wird gegen dieselben in contumaciam verfahren werden. Calbe a. S., den 25. März 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

[2729) Bekanntmachung.

Zur Unterhaltung des fiskulischen Steinpflasters soll die Lieferung von 16000 Quadratmeter rechteckig bearbeiteter Pflastersteine im Wege der Submission vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen, nach welchen die Sub⸗ missionen bis zum 3. Mai cr. einzureichen sind, liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus.

Von den Lieferungsbedingungen werden auf porto⸗ frei eingehende Anträge Abschriften gegen Zahlung der Kopialien übersandt werden.

Berlin, den 10. April 1875. (a. Cto. 147/4)

Königliche Ministerial Bau⸗Kommission.

Königl. Niederschl.⸗Märk. Eisenbahn.

[2695] Submission.

Die Ausführung der Erd⸗ und Maurerarbeiten für 3 Wegeunter⸗ und 2 Wegeüberführungen im Zuge der Fortführung der Berliner Verbindungs⸗ bahn soll im Wege öffentlicher Submission verdun⸗ gen werden.

Die Submissionsbedingungen und Zeichnungen liegen werktäglich von 9 bis 1 Uhr in dem Bau⸗ burean Mühlenstraße Nr. 49/50 aus und sind daselbst auch die Formulare zur Aufstellung der Submissions⸗ Offerten zu entnehmen.

Dieselben sind frankirt, versiegelt und mit der Aufschrift:

Submission auf Erd⸗ und Maurerarbeiten ür 3 Wegeunter⸗ und 2 Wegeüber⸗ ührungen der Fortführungsstrecke der Berliner Verbindungsbahn bis spätestens den 27. April ecr., 11 Uhr Vormittags, in dem genannten Bureau abzugeben, woselbst zur bezeichneten Zeit die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten erfolgen wird.

Berlin, den 16. April 1875.

Der Abtheilungs⸗Vaumeister.

[2719] Submission.

Es soll die Lieferung von: 8000 Filzplatten und .5600 messingenen Holzschrauben für die hiesige Königliche Pulverfabrik im Wege der Submission vergeben werden. Unternehmer werden daher aufgefordert, genau bezeichnete Proben bis

spätestens den 25. April cr. und ihre Preis⸗

forderung pro Stück resp. voo Groß bis zu dem auf Dienstag den 27. April ecr., Vormittags 11 ½ Uhr im diesseitigen Geschäftslokale anbe⸗ raumten Termiue versiegelt und mit dem deutlichen Vermerke auf der Adresse: „Submission auf die Lieferung von ꝛc.“ an die unterzeichnere Direktion portofrei einzusenden. Die Lieferungsbedingungen, welcher jeder Bietende zu unterschreiben oder in seiner Offerte als maßgebend anzuerkennen hat, sowie Probe⸗Holzschrauben, liegen im Bureau der Fabrik zur Einsicht aus und können auf Erfordern gegen Vergütung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden. (Hp. 11557) Spandau, den 14. April 1875. Königliche Direktion der Pulverfabrik.

[2731] Schifffahrts⸗ Kanäle im mittleren Ems⸗Gebiete.

Submission auf Lieferung von Kiefern⸗ resp. Buchenholz.

Das zum Bau der Ems⸗Schleuse des Haren⸗ Rütenbrocker Kanals erforderliche Kiefern⸗ resp. Buchenholz, ca. 250 Kubikn., soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Die Bedingungen und Submissions⸗Formulare nebst Holzverzeichnissen können gegen portofreie Einfendung von 1 Mark von dem Ingenieur Herrn van Löben⸗Sels zu Meppen bezogen werden. 1““

Die Offerten sind versiegelt und portofrei mit der Aufschrift:

Submission auf Lieferung von Kiefern⸗ resp. Buchenholz“ spätestens bis zu dem auf dem Inspektionsbüreau

zu Meppen am . Sonnabend, den 1. Mai d. J., Nachmittags 4 Uhr, 8 anberaumten Eröffnungstermin an den Ingenieur Herrn van Löben⸗Sels einzureichen.

Meppen, den 13. April 1875.

Der Wasserbau⸗Inspektor Oppermann. Cto. 143/4.)

2253 Bekanntmachung.

Die Herstellung von 23 Brunnen auf dem Terrain der Königlichen Pulverfabrik bei Hanau, im Ganzen veranschlagt zu 13832,60 fhle un⸗ getheilt im Wege der öffentlichen Submission ver⸗ geben werden.

Bedingungen, Kostenanschläge liegen während der Dienststunden im Bureau der unterzeichneten Direk⸗

tion, Auheimer Weg 5c., zur Einsichtnahme auf.

Geeignete Unternehmer wollen ihre Offerten schriftlich und versiegelt, mit entsprechender Aufschrift versehen, bis spätestens

den 27. April 1875, Morgens 9 Uhr, in dem vorbezeichneten Lokale aufgeben, woselbst zur genannten Zeit die Eröffnung in Anwesenheit er⸗ schienener Submittenten stattfindet.

Hanau, den 16. April 1875-

DSDirektion der Pulverfabrik.

1e772l Hannoversche Staatsbahn. ollen

Es s circa 515,800 Kilogramm alte ausrangirte Eisen⸗ bahnschienen, 74,300 Kilogr. altes Schmiedeeisen, Afelen und Stahl, bestehend aus Laschen, chrauben, Nägeln, Weichenstühl Schroteisen, Radreifen ꝛc., 1,000 Kilogr. Eisenblechabfälle, 18,300 Drehspäne, 2,780 Kupferabfälle, 8 1,100 Gummiabfälle ꝛc.,

welche auf verschiedenen Stationen des diesseitigen Bezirks lagern, im Wege öffentlicher Submission verkauft werden.

Gebote hierauf sind portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift:

„Submission auf Ankauf alter Materialien“ bis zu dem auf den 5. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, angesetzten Termine an uns einzusenden.

Die eingegangenen Offerten werden in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten zur angegebenen Terminsstunde eröffnet werden. Später eingehende Offerten finden keine Berücksichtigung. Die Verkaufs⸗ bedingungen können in unserer Registratur eingesehen, 685 auf portofreien Antrag von derselben bezogen werden.

Bremen, den 10. April 1875.

Königliche Eisenbahn⸗Kommission.

A222 4 g2r: 2 Königliche Westfälische Eisenbahn. Neubaustrecke Welver⸗Dortmund. Bekanntmachung.

Die Ausführung der Erd⸗, Böschungs⸗ und Ober⸗ bau⸗Arbeiten zum Neubau des Bahnhofs Welver soll im Wege der öffentlichen Submission an den Mindestfordernden vergeben werden. Hierzu ist Termin auf

Sonnabend, den 8. Mai curr., Vormittags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Betriebs⸗Inspektion anberaumt. 8