ath, Direttor des Königlich preußischen Statistischen Bureaus nach Anhörung des Beschuldigten und des Kirchenvorstandes,] Rechtsboden verloren haben, allgemeiner zu verbreiten, um als herr⸗ — . 8 ; ““ 1“ Dr. Engel; der Königlich preußische Geheime Regierungs⸗Rath, verfügt werden. Gegen die Entscheidung steht dem Beschuldigten schende Stimmung eine Muthlosigkeit mid Desperation am Landes⸗ 1. — und 3) daß für die Cinordnung in die höheren b 8, 2 l. Der Erb zählt 15 Obersten (8 bür erliche), 26 Ob 1 1 ortragende Rath im Ministerium für Handel, Gewerbe und binnen einer Ausschlußfrist von vier Wochen nach erfolgter Zustellung kirchenthum zu erzeugen, welche kaum anders als mit der Auflösung Taxk assen er 1. April als derjenige Tag zu betrachten ist, mit i iedrich liche), 56 Majors (86 vns si des 6 Oberst, Lieutenants (14 bürger⸗ ffentliche Arbeiten Dr. Stüve; der Königlich preußische Ober⸗ die Berufung an den Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten zu. des letzteren enden könnte. welchem die betreffenden Schweine in ein höheres Altersjahr ie Pri ist 1 311 pPremier⸗Uieutenante ülc 89), 291, 9 te bürgerliche), Regierungs⸗Rath Solger zu W. erseburg; der Königlich baye⸗ I. Berufung kann auf neue Thatsachen und Beweise gegründet ir würden nicht unterlassen haben, für die Erhaltung des im eintreten. j (320 bürgerliche)h. Die Kavalleries zäͤbth 6 Ob sche Ministerial⸗Rath, Vorstand des Statistischen Bureaus werden. Uebrigen finden die Vorschriften der §§. 18 bis 28 des Ge⸗ den dan CE“ üatg eccen dehgesede dig sns Ficdie geistliche Handlung Seitens eines Geistlichen in de Fmersteeieutnants (z bürgerliche), 17 Majors 67 zürbenich gn, r. ü.eagg. 8 8 “ 8 feges s 12 1. 1873 Rnagevße Arweedwhß 2 ben dem 8 1 v meiaisterinm einaug Gofebhr ena irce öe-eare 25 er kirchenrechtlich zur Vornahme einer Bremen, 22. April. Die Bürgerf chaft ertheilte gestern 1“ benerliche) ugsburg; der Ministerial⸗Rath im Großherzoglich badischen egen §. 39 sprach Abg. Dr. Bruel. Das Haus nahm in bri 3 I hen Amtshandlung nicht befugt ist, ist, nach einem Er⸗ Abend die von der Finanzdeputation beantragte Zusti Obersten (alle delig), 1 ieuten Handels⸗Ministerium zu Karlsruhe von Stoesser und der jedoch auch diesen Paragraphen an; ebenso den §. 40 icht di it eines 1 kenntniß des April cr., als eine Konvertirun 1 9 eantragte Zustimmung zur alle adelig), 10 Oberst⸗Lieutenants (6 bürgerliche), 21 f — bs zerr; 8 g der fünfprozentigen Anleihe für den Bau der Bahn Majors (12 bürgerliche), 66 Hauptleute (53 bürgerliche’, 67 Pre⸗ Vorsteher des steuerstatistischen Bureaus zu Hamburg Neßmann. 1 8 §§. 41 und 42 handeln von der Stellung der Patrone Ersuchen um geneigke Weͤthenf) Uiehen V“ bte mdlü w venn sie dazu dient, L angwedel⸗ Uelzen in eine vierundeinhalbprozentige, Sbah mier;Lieutenants (53 bürgerliche), 123 Seconde⸗Lieutenants (95 45 8 — Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses und anderer Berechtigter; zu dem letzteren wurde ein Zusatzantrag Königliche Staat 8.Miniftertumn 8 1-Hage ne eve⸗ n die Hoff⸗ Es k ’ 1 jeder zu befriedigen. die Gelegenheit günstig. Die geforderten 420,000 ℳ für diese 199 2 Zeug⸗ und Feuerwerkspersonal zählt 9 Haupt eute (8 bürger⸗ der Abgeordneten, welcher auch noch der Minister des des Abg. von Cuny angenommen: nung knüpfen, daß Hochdasselbe . dadurch zu einer di n 8 8 1— e von einem fremden Bahn zum Zwecke der Unterführung der Uelzen⸗Ebstorfer he) 3 Premier⸗ und 12 Seconde⸗Lieutenants (sämmtlich buͤrgerlich). Innern Graf zu Eulenbur beiwohnte, wurde §. 5 des Ge⸗ „In den Landestheilen, in welchen die bürgerliche Ge⸗ ichteten Versich⸗ elbe Sich dadurch zu einer direkten an un 3 t Handlung nach den bestehenden Chaussee wurden abgelehnt Das Ingenieur⸗Corps zählt 5 Obersten (bürgerliche), 3 Oberst⸗Lieu⸗ se Ir betreffend die F. in den meinde zur Aufbringung von Kosten für die kirchlichen Be⸗ febes vede ö 85 ster n gef baltmg 5 garnnd. kirchenrechtlichen Grundsätzen zu denjenigen gehört, zu deren 1 bmante (bürgerliche), 8 Majors (7 bün 27 Hauptleute (24 tzes, g dürfnisse der Pfarrgemeinden gesetzlich verpflichtet ist, muß so⸗ sa. 8 „ welchen der Artike formell sanktio⸗ Vornahme der rechtmäßige Inhaber des Pfarramtes vermöge 8
katholischen Kirchengemeinden, angenommen. §. 6, wohl der Etat, als auch die Jahresrechnung zugleich mik der “ einer solchen Versicherung dringend zur Beruhigung seines Amtes ausschließlich berechtigt und (27 bürgerliche
i den Bewegungen bedürfen, welche in der Landes⸗ Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 26. April. Der Kaiser gerlich), 1 Major (bürgerlich)
den Kommissionsbeschlüssen lautet: 6 6 14 getch welcher nach sst schlüss in §. 23 angeordneten öffentlichen Auslegung dem Bürgermeister ab⸗ kirche in Folge der bevorstehenden Verfassungsänderung zu gewärti-. t reiste heut bei anhaltend schlechtem Wetter zu Pferde von Imoski mier⸗ (8 bürgerli ü gen sind. 1 8 nach Zagvodz und fuhr von dort über das Hochgebirge nach Gendarmerie⸗Corps 1 Oberst (bürgerlich), F, (adelig),
Zaht sc 18 e eee Sees. schriftlich mitgetheilt werden. vorsteher beträgt in Gemeinden bis Mitgliedern vier, bei 2 mehr als 500 Lis 2000 Mitgliedern sechs, bei mehr als 2000 Uie sanas mi, Fhfüratbehtehamnan“ E“ EE ein „Werogorac. 2,Majors (adelig), 5 Hauptleute (s bürgerliche), 9. Prensedech.⸗
5000 Migliedern acht, bei mehr als 5000 Mitgliedern zehn. 8 . uf diese Bemer ungen un nliegen des Evangelischen s geistlichen Amts vor⸗ Schweiz. Bern, 23 April. Laut dem Beri 1 tenants (8 bürgerliche) und 1 Seconde⸗Lieutenant (bürgerlich Eine Abänderung der Zahl kann durch Beschluß der Gemeinde⸗ D Landt 6 t Ober⸗Kirchenraths hat der Minister der geistlichen Ange⸗ und dazu dient, das religöse Bedürfniß der Ge⸗ eidgenössischen Militä F.Depart Eö“ Kommandanturen, Bäldungsanstalten u. . w. sind vertretung bewirkt werden; die Zahl soll jedoch nicht mehr als — Durch den em Landtage vorgelegten Gesetzentwurf legenheiten in einem Schreiben vom 23. d. M. Nachstehendes meindemitglieder zu befriedigen. ses ttar⸗Departements über seine Ge⸗ verwendet: 2 Obersten (3 bürgerliche, 3. Hberst⸗Lieut⸗
. b 1 och. B ber Aufheb der Artikel 15, 16, 18 d kund 84 ½ q w mitg zu befriedigen, und dieses genügt, um sie als schäftsführung im Jahre 1874 die Bunde ärgeriit 111* erst⸗Lieute⸗ wölf und nicht weniger als vier betragen. Mit Rücksicht auf die übe ufhebung der Artikel 1 16 er Verfassungsurkunde erwidert tl — „ g war die Bundesar nants (bürgerlich), 10 Majors (6 bür erliche), 16 8 ee . ie Verhältni — inde † hat sich der Evangelische Ober⸗Kirchenrath zu den 4 8* 1u“ 18 eine geistliche Amtshandlung im Sinne des Artikels 2 des Ge⸗ ses Jahres mit 112,500 R leute, 12 Premier⸗ und 7 Seconde⸗Lieut Lerucdche 16. Haupt⸗ Seelenzahl oder die besonderen Verhäl nisse einer Gemeinde ann 8 b2 be Die in dem gefälligen Schreiben des Evangelischen Ober⸗ setzes vom 21. Mai 1874 erscheinen zu lassen.“ und 2690 Repetirkarab ie mit 8. ie aftive⸗ d wit 11 Shenants (sämmilich bürperlic) die Zahl mit Genehmigung des Ober⸗Präsidenten bis auf zwei folgenden, in einem Schreiben an den Minister der geistlichen Kirchenraths vom 17. d. Mts, ausgesprochehe Annahme G 8 2 epetirkarabiner — . Die aktive Armee zählt somit 41 Obersten, 48 Oberst⸗Lieutenants
herabgesetzt werden; Angelegenheiten vom 17. d. M. niedergelegten Ausführungen daß durch die gegeuwärtig beabsichtigte Aufhebung des Art. 13 — Der Ober⸗Präsident von Schleswig⸗Holstein, Freiherr en Gesammtbestand der 1 eri f 85 Voasors 12 auptleute und Rittmeister, 501 Premier- un wurde nach einigen Bemerkungen des Abg. Statz angenommen; und Wünschen veranlaßt gesehen: b Verfassungsurkunde die Stellung der evangelischen Kirche im von Scheel⸗Plessen, welcher gestern Abend von Boytzen⸗ 1017 Mann an, „48, Premien 889n Hben Süene. Die Reserve und Landwehr zählt: desgleichen ohne erhebliche Debatte die §§. 7—10. Die §§. 11] ‧.Wir ehen dovon aus, daß durch die beabsichtigte Verfassungs. Staat thatsächlich keine Arndereng erküden soll, entspricht durchaus burg, wohin sich derselbe Sonnabend begeben hatte, wieder zurück. Reserve und 62,872 L seiner heutigen Sitzung und 88 Seronde bien cades deesrcn bei der Infanterie, 3 Premier und 12 der Regierungsvorlage sind von der Kommission ge⸗ änderung, insbesondere durch die Auftebuns des die Selbständigkeit, dem Standpunkt, welchen die Staatsregierung bei Einbringung des gekehrt war, ist heute früh zu einem Besuche nach Olbendorf in genehmigte der Bundesrath die Berichte des Departements des Lieutenanks bei der Aennats 7 er Kavallerie, endlich “ Secoude⸗ strichen, und ist dafür folgender neuer §. 12a eingeschaltet, der 5 E ““ “ beeeffenbes “ hat. 8 8 ö Schlesien abgereist, und wird nach einem mehrtägigen Aufenthalte Mafara nund der und Zolldepartements über ihre Ge⸗ beim Ingenieur⸗Corps und 28 Premnbe,nad 4 gerende Eimtenants vom Hause angenommen wurde: 5 en Kire eses A [etzteren ergeben, hande ich nur darum, der Gesetzgebung freie dortselbst eine Reise nach Paris antreten. aftsführung im Jahre 1874. — Wie sich aus einem Summa 1273 Reserve⸗ und Landwehr⸗Offiziere 8 irchenvorstand hat ei tar über das ihm ver⸗ den Rechtsstellung herbeigeführt, sondern nur eine formelle Un⸗ Bahn zu schaffen, um den Staat unter allen Umständen gegen den 8 Rundschreiben des Bundesrathes 2 ““ 1“ vollkommenheit des Verfassungsgesetzes gehoben werden soll, seine Hoheitsrechte mißachtenden und damit seine Existenz Der Ober⸗Prästdent der Provinz Sachsen, Frhr. von hat sch das Resultat 8 egtsahrice⸗ ergiebt, Kunst, Wissenschaft und Literatur. — 1 s welche unter den gegenwärtigen Verwickꝛelungen mit der efährdenden, von Rom geleiteten katholischen Klerus zu Patow, hat am 21 liche Urlaubsrei . gen. Postrechnung 11 . Er hat einen Voranschlag der “ römisch⸗katholischen Kirche von dieser zum Stützpunkt von Angriffen chem. Zu diesem Zwech ist auf eine Beseitigung dar Italien angetreten eine fünfwöchentliche Urlaubsreise nach wie Ualnt 9 gestaltet: Im Ganzen weist dieselbe nur öö Ursprung und Bedeutung dieses Namens migen Bericht üͤber den Stand de ißb Se einen Einnahmeüberschuß von 523,077 F in Bei⸗ Sprachwissenschaftlich erläutert von Paulus Cassel. — Der durch 1 „ gegen das Recht des Staats gemißbraucht wird. Der Gedanke der enigen Verfassungsbestimmungen Bedacht genommen worden, r. vor, wovon ein Bei⸗ . 1 — r durch v wansedgtct derchen, sesist lätt, Giß cegvnchmen, hure beiaen Beasatt Peisten Staat und Kirzf duch angenene Helmahacen e. Sabt Eomet, h an 25. umr e, in Mi- is Vergütung für Verm⸗ Pancs Uptersgünngen, eirte Baue dernnt aülch. nram A b aus festgehalten und in seiner ideellen Richtig eit anerkannt, so der Mißdeutung fähige Sätze zu regeln versu haben. ie der- delmshaven zur Ueberführung na iel in Dienst gestellt. Kerig — ist. Völker Reyrz g* 8 Rng cnc uffe iegen Rechnundesahres hat der Kirchenvorstand daß er nach wie vor als Direktiv der staatlichen Gesetzgebung gestalt für die Gesetzgebung gewonnene Freiheit soll zur Abwehr jener 1 aesew vegee E 8 8 “ 1 1 .*g Eö ’’ sei. In Deutschland § 13 lautet: dienen soll: nur will man ihn nicht mehr in einer Form aufgestellt Angriffe dienen. „Anderen Religionsgesellschaften, insbesondere der 1 .27. vr⸗ . (W. T. . ie der „Westfälische ; 8 “ “ 85 8. fal 1 ollern Sonnenberg, eine hohe „D Ki che vorstand wählt aus sei in g. 5. Nr. 2 und 3 sehen, welche ihn zur Anfechtung der Verfassungsmäßigkeit erlassener evangelischen Kirche gegenüber,“ — so ist ausdrücklich bemerkt, — Merkur meldet, ist der Bischof Brinkmann aus seiner Ge⸗ über die im Budget vo berg sei viche 8 sin 88 a vorkommende Name: der Michaels⸗ eeas Müalüdem der van “ Kir gne ““ dee eh as machs “ FearPe 52 ch 8gg 8. „bedarf es solcher nicht. 8 die e. e. fängnißhaft in Warendorf entlassen worden. .— Wie man versichert ist das p Sies des Christenthums gler nh Helbenthoen Fenegher Michaen u“ — 1 ar e evangelische Kirche bei ihrer Auffassung des go gegebenen Berufs de ’ eiten gesetzli⸗ ereits geregelt ist, wird es dabei bewenden: 8 1 s . 1 8 — “ 2 8 “ 1 steher einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter desselben, beide Staats in der sittlichen Welt nur H anerkennen, ohne aber “ ah gestel Fall ist, ie L“ diejenige Sicherheit . München, 25. April. Se. Majestät der angeregte Projekt einer permanenten schweizerischen Schul⸗ — Karl Friedrich von Klöden, Jugenderinnerungen auf drei Jahre. b deshalb weniger den Gesetzgebungsakt zu beklagen, welchen der Staat schaffen, welche Korporationen gebührt, die der Rechtsordnung des Köni — dem „N. C.“ zufolge, morgen Nachmittag gusstellung seiner Ausführung nahe. Der Schulverein der Heaus egehem und durch einen Umrit seines Weiterlebene vervollständigt
Die Regierungsvorlage hatte noch die Bestimmung, daß der darauf zu bauen gedenkt. Staats sich unterwerfen.“ „um übermorgen daselbst das Geburtsfest Stadt Zürich, welcher dasselbe zu der seinigen gemacht, hat sich bee von Max Jöhns. Mit dem Bildnisse Klödens. Leipzig bei Fr. W. Pfarrer den Vorsitz im Kirchenvorstande führt. Wir lassen es dahin gestellt, ob es nicht möglich war, durch Ich kann es hiernach nur als zutreffend bezeichnen, wenn der — im Familienkreise zu feiern. Se. Majestät reits mit dem Vorstand des dortigen Gewerbe⸗Museums in Ver⸗ Grunow 1874. — Ein Leben überaus reich an innern sowie an äußern horst (Meppen) und Dauzenberg und der Ministerial⸗Direktor fassungssatze getriebenen ißbrauch auszuschließen, oder einen vorlage in der formellen Unvollkommenheit des geltenden Verfassungs⸗ sich der König zum Landaufenthals 18 v Abtheilung bilden soll. Sast sehen vor uns ein ziemlich umfassendes Bild auf⸗ Dr. Foerster für die Wiederherstellung der Regierungsvorlage, sonstigen Weg zu sinden, um die bei dem Mangel der gleichen Vor⸗ rechts erkennt, welche unter den gegenwärtigen Verwicke⸗ Vorjahre, auf sein Schloß Berg begeben Se. Majestät d — 26. April. (W. T. B.) Die Landsgemeinde des Kantons Wrß 3 85 eben so sehr durch seine Einfachheit wie durch seine die Abgg. Dr. Wehrenpfennig, Dr. von Sybel und Dr. Gneist aussetzungen unbegründete gleiche Behandlung der beiden Kirchen zu lungen mit der römisch⸗katholischen Kirche von dieser zum orlahre, an⸗ g begeben, wo Se. Majestät den Appenzell⸗Außerrhoden hat beschl ie wohlthuende schlichte Treue fesselt. Der verewigte Klöden stellt uns egen dieselbe sprachen wurde der 13 unverändert nach den vermeiden und statt eines unserem Staate früher unbekannten Idem Stützpunkt von Angriffen gegen das Recht des Staats gemißbraucht 8. Theil des Sommers zuzubringen gedenkt. Die Ankunft ö““ ossen, eine Revision möglichst objektiv ganz sich selbst dar nach seinen Erlebnissen von Kommistonsbeschlässen ineer Fie 3sinn⸗ 21, welche im iegiger haben wur getic alter Su lassen. Das gültige Uribeil wirde er und wenn Aohiheseibe zaadich die ühte vermißt, durch in Berg wird in der ersten Hälfte des nächsten Monats, höchst onalverfassung ihrem ganzen Inhalte nach vor. frübester Jubend an usd nach seinem almäͤhlichen Entawickelungsgange
mmissions esch 8b. genehmigt. d 9 85. Fe cbhärcc 1. hierüber haben wir lediglich dem Staate anheim zu stellen. Wohl jene Verfassungsänderung die bis bericge Selbständigkeit der evangeli⸗ 3 ahrscheinlich schon am 10. Mai erfolgen. zunehmen. 8 späterer Zeit vom Goldarbeiterlehrling bis zum Direktor 1“ E““ “ 88 59 Ranben 83 CCöö 9 ele. 19 E1135 schen Kirche in Frage zu stellen, oder c. als ferneres der staat. — Se. Majestät der König hat durch Entschließung vom Niederlande. Haag, 26. April. (W. T B.) Der Kriegs⸗ Interchancer güscenl Senecbesculs Er füha Efäseinem .
2 8 SI ebung der verfassungsrechtlichen Sanktion der Selbständigkeit die li⸗ ebung zu befeitigen. Eine derartige Absicht liegt in eingehende Besti 1 je Di „ Mini „h“ 11“”“ vve ebenepfade dsrrerzegme Zeiize Bedasen demanenttizmwas wdenngee, Aöär ent väecan de a. azbbeniet k. veich ceheae ie bücnrabcg ewetweet wn.n ,. hane in ae. an Züigaser eeie Aöader var seceädhe geielezcseeaerancsg 31“ 8 ohne “ 8 dem von Fofte nirde be Kirche führt ite Selbständigkeit im Rechts⸗ San fabes Set berh verfolgt 1“ 8 8 angverhältniß der charakterifirten Offiziere, Militärärzte und zu seinem Nachfolger ernannt worden. 8 Pietät geleiteter Hand. Was Klöden geworden, ist er durch sich selbst, 8. ommission vorgeschlagenen §. 25 a. folgende assung ge⸗ gehict e. Ibar tiiche Gesetgebungealte zuran ee tcn 8* vegen gin, baße 86 8 Uaeg nnge 1112“— und über die 8B“ 8* zur Dispo⸗ Großbritannien und Irland. London, 26 April “ 1 Fleiß ““ “ seiner Be⸗
1 8 1 8 8 . G 8. . ition stehenden, der mit dem Vorbe alt der gesetzlichen Wehr⸗ 2 8 1 . muüuͤhungen um die Chartographie, die populäre stronomie, um die
Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes oder ein von ihm abge. daher im Art. 15 unserer Verfassung nur eine Anerkennung des ohne⸗ die Selbständigkeit der evangelischen Kirche nicht mehr - r I. (W. T. B.) Vom auswärtigen Amte ist dem Parla⸗ Mineralogie und Geognosie der Mark Brand b tlich aber
8 B er 78 2 dem Gültigen und de jure Bestehenden durch eine inferiore lten solle, und die auf Herstellung derselben gerichteten pflicht entlassenen, dann der verabschiedeten Offiziere, oberen Mi⸗ 2 gie und g rk Brandenburg, namentlich aber
ordneter Kirchenvorsteher (§. 5 Nr. 2 und 3) sind befugt und auf Autorität erblicen. Sie wird daher durch die beabsichtigte Pr b “ Wohl abeen Hat litärärzte und vheren Militärbeamten genehmigt. Hierdurch mente die vom Grafen Derby und dem deutschen Bot⸗ um deren Geschichte, geht aus den „Erinnerungen“ mehr als zur
Verlangen der Gemeindevertretung oder ihres Vorsitzenden ver⸗8 8 8 9 h ch 1 g j schafter, Grafen Münst 14. d Genüge hervor
pllichtet, den Sitzungen der Gemeindevertretung mit berathender lenderung nur wenig berüprt und an ihrer Negation des die rein abwehrende Bedeutung der Maßregel einen Ausdruck er⸗ wird nun auch in diesen Beziehungen volle Uebereinstimmung 81 durch am. 14. 8 unterzeichnete Dekla⸗ 8 1 — 88 8
11 staatlichen Gesetzgebungsrecht; gar nicht behinderg Berief halten, welcher bei unbefangener Würdi gung die Integrität der evan⸗ mit der diesfälligen Anordnung in den preußischen und den ration zugegangen, durch welche der Art. 6 des Handels⸗ — Dr. Paul Scheffer⸗Bonhorst hierselbst ist zum außer⸗
Schluß 4 Uhr. sie sich bisher in ihrem Kampfe gegen den Staat — man kann wohl gelischen Kirche in ihrer jetzigen staatsrechtlichen Stellung vor jeder andern deutschen Heerestheilen herbei eführt. — Das „Gesetz⸗ vertrages zwischen England und dem Zollverein ordentlichen Professor bei der philossphischen Fakultät der Universität Sb 6 sagen zum Ueberfluß — auf den Widerspruch, in den der Staat sich Mißdeutung sichert Mit Beßus auf die bekannte Repe des Abg. und Verordnungsblatt“ publizirt g das Gesetz begreffend vom 30. Mai 1865, betreffend den Markenschutz, auf das Gießen, insbesondere für das Lehrfach der Geschichte, ernannt
— In der heutigen (54.) Sitzung des Abgeordneten⸗ angeblich mit sich selbst, mit seiner eigenen Verfassung setze, so bleibt Bruel ist von mir in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 16. die Erwerhu der ba 3 ischen Ostbahn 2* für das gesammte Gebiet des Deutschen Reichs ausgedehnt wird. E G hauses, welcher am Ministertische der Staats⸗Minister Dr. Falk, 5. d-. der 1u““ vnsfich d. M. Innsfncsch b88g0 “ daß 8 “ Staatsärar 1I Frankreich. Paris, 24. April. Das Journal officiel“ theat.⸗ Frl. EE VW des M 1n 88ü.; Hof⸗
inisterial⸗Di 1 ⸗- rkraftigere und in den der gei i Autorität gehorsam en Kreisen der evan elischen Kirche überhaupt nicht a em Art. 15 Verf.⸗ 8 8 8 6“ Eeen FSaäas . 8 eaters, wird am Mittwoch die Rolle der „Esther“ in dem sowie Ministerial⸗Direktor Dr. Foerster und andere Regierungs er evangelisch ch veröffentlicht die Ausweise über die Erträgnisse der direkten gleichnamigen Grillparzerschen Drama spielen. Die junge Kunst⸗
“ „wirksamere Berufung auf die göttliche Einrichtung der Rechtsordnung Urk,, sondern auf staatlichen und kirchlichen Spezial esetzen be⸗ ; ; 1 kommissare beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Geset und auf die in derselben göttlich normirte Stellung der Kirche ü brig. son bei ün d-. he2 ene der Radeeisne 1 Baden. Mannheim, 23. April. Das Urtheil der und indirekten Steuern in den ersten drei Monaten des novize, erst seit zwei Monaten der Bühne angehörig, ist eine geborene
entwurfes, betreffend die Ver mögensverwaltung in Anders steht es mit der evangelischen Kirche. Diese erkennt zwar 8 iesem Wege fortgefahren werden wird, daß der Wegfall Strafkammer, durch welches Kaufmann Lindau und Dekan Jahres 1875. Die direkten Steuern in die eit⸗ Berlinerin den katholischen Kirche ngemeinden fortgesetzt, und zunächst in der Selbständigkeit der Kirche ein im Wesen der christlichen Re⸗ “ 98 nicht 9* Feefahren, einer b“ d8e Benz wegen strafbaren Eigennutzes verurtheilt wurden, 1 die Summe von 110,512,300 Fkhsh vG“ — Unter Leitung des Hrn. Ferdinand Miller jun. fand am 22 über die §§. 27— 29 debattirt, welche von der Wahl der Kirchen⸗ ligion begründetes und daher gottgewolltes Prinzip, erwartet aber für die inneren kirchlichen Angelegenheiten bezweckt, und daß die Unter⸗ und gegen welches die Verurtheilten durch Anwalt Dr. Kah die Einkommen der bewegl’chen Werthe, welche für das ganze Jahr d. M. der Guß des Haupttheiles des von Professor Halbig mo⸗ vorsteher und der Gemeindevertreter handeln. Diese Paragraphen die Verwirklichung desselben in der Rechtsordnung der Völker von stellung, es könnte die Gesetzgebung weiter gehen, als es noth⸗ Nichtigkeitsbeschwerde ausführen ließen, erörtert in seinen Ent⸗ auf 31,760,000 Fr. veranschlagt war brachte im ersten Viertel⸗ dellirten, zur Aufstellung in Cannstatt bei Stuttgart bestimmten lauten nach den Kommissionsbeschlüssen: “ 8 der Geschichte. Sie behandelt also jene Selbständigkeit nicht sofort als ein wendig ist, um dem Staat dasenige zu schaffen, was er durchaus be⸗ scheidungsgründen, ob folgende vier Merkmale des durch § 289 jahr 8 263,000 Fr. Das Erträgniß er indirekten Steuern be- Reiterstandbildes weiland des Königs Wilhelm 1. von §. 27. Wahlberechtigt sind alle männlichen, volljährigen, selbst⸗ wirkliches Recht und den ihr widersprechenden Zustand als einen rechts⸗ darf, eine Annahme ist, welche weiter trägt, als Verhältnisse, Erfah⸗ R. St. G. B. bedrohten Vergehens thatsächlich erwiesen seien: 1) daß lief sich auf 459 582,000 Fr. und überstieg die V schla „ (Württemberg in der Königlichen Eisengießerei in München tändigen Mitglieder der Gemeinde, welche bereits ein Jahr in der⸗ ungültigen, dem sie etwa nur aus thatsächlicher Nothwendigkeit sich rung und verständige Erwägung rechtfertigen. 1 “ der Thäter Eigenthümer der beweglichen Sache ist, die er weg⸗ um 12 082,000 Fr. und das Erträani eg die Voransch üge statt. Der Guß, zu welchem an 100 Centner Metall erforderlich elben, oder wo mehrere Gemeinden am Orte sind, an diesem Orte beugte; vielmehr steht sie in der Gelangung zur Selbständigkeit Diese Erklärungen enthalten nicht blos meine versönliche nimmt, oder sie zu Gunsten des Eigenthümers wegnimmt 2) daß Periode des Verjchre 88 8467 009 Senee 8 ö v gelang bügegr eeee “ Scs 1 8 467, , etracht zu ung wird nunmehr am 27. September des eurigen Jahres statt⸗
wohnen und zu den Kirchenlasten nach Maßzabe der dazu bestehenden eine Aufgabe der geschichtlichen Rechtsbildung, welche durch, das Auffassung, sondern sie präzisiren, wie dies auch aus den Aeußerungen 1 1 1 b m orjahr Verpflichtung beitragen. Eintreten des richtigen Gedankens in das Bewußtsein und in die des Herrn Präͤstdenten des Staats⸗Ministerivms in der Sitzung vom dieselbe sich in Gewahrsam eines Dritten befindet, 3) daß diesem ziehen ist, daß inzwischen neue Steuern eingeführt waren, deren finden. Der genannte Tag war der Geburtstag des verstorbenen
Selbständig sind diejenigen, welche einen eigenen Hausstand haben Ueberzeugung der Völker zur Lösung gelangt. Als ihr Recht be⸗ 16. April d. J erhellt, den Standpunkt der Staatsregierung Dritten an der Sache eine Nutznießung, ein Pfandrecht, ein Ge⸗ Ergebniß in die en drei Monaten 9,825,000 Fr. betrug. Monarchen, und bezeichnet zugleich den Beginn des großen Cann⸗ oder ein öffentliches Amt bekleiden oder ein eigenes Geschäft oder als trachtet ste in dieser Beziehung nur, was durch das Organ und sind von mir in Uebereinstimmung mit der Auffassung des brauchs⸗ oder Zurückbehaltungsrecht zusteht, die Wegnahme also auf 8 8 b 1 8 9 statter Voltsfestes. 5 G üe Mitglied einer Familie deren Geschäft führen. 1 der nationalen Rechtsbildung, durch den Staat, als Recht Staats⸗Ministeriums abgegeben worden. Auch Seitens der Kosten fremder erworbener Rechte, durch Vereitlung der Ausübung 8 Italien. Rom, 26. April. (W. T. B.) Der K ron⸗ — Die Schriftstellerin Clara Bauer, die ihre vielgelesenen
. Als selbständig sind nicht anzunehmen diejenigen, welche unter anerkannt und ausgesprochen ist. Deshalb ist der Ausspruch des Landesvertretung haben sie keinerlei Widerspruch erfahren. Im vollen solcher Rechte von Seiten der Berechtigten geschieht, und daß prinz Humbert und die Kronprinzessin Margherita Novellen unter dem Pseudonym „Karl Detleff“ edirt, hat vom Herzog Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, oder welche im letzten Jahre Art. 15 der Verfafsung für die evangelische Kirche von unvergleichlich Maße erscheinen sie daher seeignet, Besorgnisse zu zerstreuen, wie sie 4) der Thäter in rechtswidriger Absicht, in doloser Weise handelt. sind heute von hier nach Florenz abgereist. — Der bisherige von Sachsen⸗Covurg⸗Gotha die Medaille für Kunst und Wissenschaft vor der Wahl Armuths halber aus öffentlichen Mitteln Unterstüͤtzung höherem Werthe als für die römisch⸗katholische. Er begründet für in dem geehrten Schreiben vom 17. d. Mts. geäußert sind. In ausführlicher, auf alle Details eingehender Weise wird so⸗ spanische Gesandte Rances y Villanueva ist vom Könsg und ein Armband mit der Devise des coburgschen Hauses erhalten. erhalten oder Erlaß der kirchlichen Beiträge genossen haben. unsere Kirche nach ihrer eigenen Auffassung erst den Erwerb ihrer Vermag ich hiernach das Beduürfniß zu einer weiteren, direkt an dee 3 daß der Gerichtshof darch die erhobenen Be. Victor Emanuel in Neapel in einer Abs chiedsau dienz ““ B“ diei §. 28. Von der Ausübung des Wahlrechts sind ausgeschlossen bere ena athtlgen Rechtslage, ga. dns ee. 8 Ceeaees obe gü h rsgeh,e öhess Eö 8 weise die d. eberzeugung erlangte, daß zwar die Orgel zur Zeit empfangen worden. — In der gestrigen Versammlung der Museums der Stadt Mainz, zusammengestellt von Dr. phil. Jacob
jejenigen: 8 nist eri egen Aufrechterhaltung des im Art. 15 cit. form 1— gung 1 b Sritir* 8 . S1 Schrifid⸗ 89 welche nicht im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sich be⸗- sie selbst, sondern nur mittels des reifenden Rechtsbewußt⸗ B“ Grundsages für die evaggeltiche Kirche nicht anzuerken⸗ 1e“ Wegbringung derselben aus der Chorkirche Eigenthum der Kammermajorität ist dem Vernehmen nach eine vollkommene Becker, Inspektor und Professor der Selektenschule, z. 3 Schriftführer finden; n Völker 8e 18n v” sel- nen, so habe ich doch nicht Anstand genommen, die dortseitige gefällige deutschen Sodalität war, Namens welcher die Angeklagten Lindau gea heaene den “ f des rechten 1114““ deeeha erase gi Fraehfrß⸗ Fg-
2) welche wegen eines Verbrechens oder wegen eines solchen Ver⸗ ist nunmehr erst ein wirklicher Re⸗ tssatz geworden. Daß der etztere Mitthei nebst Abschrift dieses Schreibens sofort zur Kenntniß⸗ und Benz handelten, daß aber die Angeklagten die Orgel aus erzielt worden. 11“1“ es üve. 8 bße hüe zen r gr bürgerlichen Fhterneis hec sich noch weiterer Limitation und Entwickelung bedarf, entzieht ihm nichts Mittheilung st Abschrif ch sofort z 2 5, h daß geklag g lande zu Bonn, korrespondirendem Mitgliede des archäologischen In⸗
V vveeö 8 1. nahme des Königlichen Staats⸗Ministeriums zu bringen. der Chorkiche nicht wegbringen durften, weil zur Zeit der Türkei. Konstantinopel, 26. April. (W. T. B.) stituts zu Rom n. s. w. Mainz, V. v. Zabern. 1875. 142 S gr. 8. “ EEI. esaeae, gch hesandenz “ B . 89 8— 1““ 8 u.“ 8 I“ Fortschaffung der altkatholischen Gemeinde an der Orgel ein Ge⸗ Essad Pascha, der bisherige General⸗Gouverneur von Syrien, 89 Verfasser hat seine Verdienste um die rheinische Epigraphik 4) welche mit der Bezahlung kirchlicher Umlagen über ein Jahr leren Entwickelung desselben von der ebangelischen Kirche eine gegen Behufs Unterstützung der . ZE 8 r. brauchsrecht zustand, diese Gemeinde auch die Orgel in gesetz⸗ ist zum Großvezir, Raouf Pascha, der bisherige Gouver⸗ im vorliegenden Werke gekrönt, indem er, nach zahlreichen Einzel⸗ im Rückstande sind S SJg. za; den Frieden und die Ordnung des Staats feindselige oder auch nur füllung der ihnen durch §. 135 V. Nr. er Kreisordnung lichem Sinne in Gewahrsam hatte und beide Angeklagte bei der neur von Bemen, zum Marine⸗Minister und Ali Saib arbeiten über die römischen Alterthümer, zumal die Inschriften, im . vom 13. Dezember 1872 zugewiesenen Aufgabe, über die Ge⸗ Wegnahme rechtswidrig handelten. Bezüglich der rechtswidrigen Pascha, der bisherige Kaimakam im Kriegs⸗Ministerium zum Rhein⸗Maingebiet, im Auftrag des „Vereins zur u
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§. 29. Wählbar sind die wahlberechtigten Mitglieder der Ge⸗ gleichgültige Ausnutzung zu gewärtigen hätte. Die Versuchung zu — 42 8. 5 1 8 5 1 r bü inis Alterthü b . 5 nehmigung des größeren Theils der in §. 16 der Gewerbe⸗ 8 8 rheinischen Geschichte und Alterthümer zu Mainz“ ein snigüng 5 8 nüsicht. bemerken die vmscheidungsgründe, daf . vgen. Kriegs Minister ernannt worden. der römischen Inschriften und Steinskulpturen des seit 1855 unter
meinde, welche das dreißigste Lebensjahr vollendet haben, sofern sie einer solchen liegt ihr völlig fern. 2 ¹ Toer 4 1 bsi rken die 1— 2 es nicht nach §. 28 von der hagatech; des Wahlrechts ausgeschlossen sind. Der dem Artikel 15 der Verfassung beigelegte Werth 88, be⸗ Ordnung vom 21. Juni 1869 aufgeführten gewerblichen nützigen, gewinnsüchtigen Absicht nicht bedurfe, übrigens minde⸗ Obhut des genannten Vereins stehenden städtischen Museums aufge⸗ Die §§. 27 — 29 wurden, nachdem die Abgg. Ibach, Fürth, sonders hoch für die evangelische Landeskirche Preußens angeschlagen Anlagen in erster Instanz zu entscheiden, hat der Handels⸗ stens eine Absicht der Verkürzung oder Gefährdung des Ge⸗ stellt hat Wieses Mufeum, welches außer den genannten Gegen⸗ Windthorst (Meppen) und Dauzenberg gegen die Abgg. Welter, werden. höher noch als für die Ea. Wefsfr in Minister nach den Vorschlägen der technischen Deputation für brauchsberechtigten bewiesen sei, und abgesehen hiervon für An⸗ Nr. 37 des „Amts⸗Blatts der Deutschen Rei chs⸗ ständen auch kleinere Ankikazlien, wis Bam⸗ und Backstelne, Jung, Dr. Wehrenpfennig und Referent Dr. Gneist für dieselben hersn .“ „Llacher. ng ver 8 Gewerbe eine bee . lassen, 8e 8 . nahme des dolus schon genüge, wenn, wie hier dargethan sei, Postverwaltung! hat foigenden Inhalt: Verfügungen: vom Ziegel und Heizroͤhren, Gegenstände aus Thon, Serpentin, Bronz⸗, gesprochen hatten, angenommen. der Verfassung sich hat behelfen müssen, ist das des Allge⸗ ausschüssen mitgetheilt worden ist. i derse lchr 89 die Angeklagten von dem Gebrauchsrechte der Altkatholiken, so⸗ 23. “ 1678 Anmahnung zur Vorsicht in Betreff des Verschließens Gold, Silber, Eisen, Leder, Glas und Stein enthält, bekommt jetzt, §. 30 lautet: 1 meinen Landrechis, welches in seinem betreffenden Theile nur die gesetzlichen Bestimmungen enthalten, we che die N wie davon, daß diese die Orgel in Gewahrsam hatten, Kenntniß ders E1““ 889 n Ge⸗ nachdem düse viel danch Satglofigkent ünd in Falge „Geistliche und andere Kirchendiener gehören nicht zu den wahl⸗ zwar viele treffliche und fester Bewahrung werthe Sätze, besonders ausschüsse interessiren, sondern auch die technischen Gesichtspunkte hatten, und wenn sie wußten oder nach den Umständen erkennen “ acke “ Zo 8 8 in der gere, h der Kriegsstürme verloren worden, es ändig werthvollen Zuwachs. berechtigten und wählbaren Mitgliedern der Gemeinde.“ zum Schutze der individuellen Freiheit des religiösen Lebens aufstellt, angegeben, welche bei Prüfung der Zulässigkeit gewerblicher An⸗ mußten, daß sie nicht mit Einwilligung des Berechtigten Ljo r. 11— 11“ 5 ũͤ 1r es ö1 sätegten⸗ Füeiftr 16n Mainz, veni dem Fiftrich Der Abg. Schenk sprach gegen den §. 30, das Haus nahm aber von dem kirchlichen Gemeinwesen als Ganzem, in seiner Unter⸗. lagen im Auge zu behalten sind. handelten. ee Bezug de (costrum) und dessen nächster Umgebung, wie Zahlbach, W. 82 denselben jedoch mit derselben Majorität an, wie die früheren schiedenheit vom Staate, nichts weiß. Der sogenannte Territorialis⸗ belle zur Berechnung der Wittwenkassenbeiträge in der Reichswährung. Finthen, der Zeit nach aus den ersten vier Jahrhunderten der christ Paragraphen. Die §§. 31 und 32 wurden ohne Diskussion ge⸗ mus, welcher in den Ländern des gemeinen evangelischen Kirchenrechts — Bei der Wichtigkeit, welche die Kenntniß der Beobachtungs⸗ Mecklenburg. Neustrelitz, 23. April. Se. König⸗ lichen Zeitrechnung. nehmigt, §. 33 erhielt auf den Antrag des Abg. Dr. Petri fol⸗ nur als eine zeitweis herrschende, aber dann auch wieder über⸗ Ergebnisse in den forstlich⸗meteoro logischen Stationen liche Hoheit der Erbgroßherzo g ist, wie die „Neustr. Ztg.“ Statistische Nachrichten. Gewerbe und Handel “ wundene Theorie sich geltend machte, hat in S für die betheiligten Behörden und Beamten hat, hat der Finanz⸗ meldet, in Florenz, und Ihre Königliche Hoheit die Großher⸗ .— In der Zeit vom 1. bis 15. d. Mts. sind in Berlin in Folge Stettin, 26. April. (W. T. B.) Die Sp ritfabrik C. F. sind in ihr Amt ein⸗ durch das Allgemeine Landrecht eine gesetzliche rirung Minister die Anordnung getroffen, für die Königlichen Regierun⸗ zogin⸗Mutter in Kew bei der Herzogin von Cambridge, des April⸗Umzugs 77,484 Anmeldungen, 66,314 Abmeldungen, zusam⸗ “ “ Cirkular ihren Gläubigern die Einstellung
gende Fassung: erfahren, wie sie anderwärts nicht wieder vorkommt, so daß gen, die Königliche Finanz⸗Direktion zu Hannover und die Königlichen Hoheit, angelangt, über deren Befinden in letzter Zeit men 143,798 Meldungen uber Wohnungsveränderungen, welche
„Die Kirchenvorsteher und Gemeindevertreter
zuführen und auf treue Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu ver⸗ 22 8 1 t, üb pflichten.“ xrs -.8 5 der 5e. ss 12b die Helgeihaes gefreh F8 „ Oberförster und Förster der bereits eingerichteten resp. für die viel günstigere Nachrichten hier eingetroffen sind. 3 bei der Ausschreibung der Klassensteuer berücksichtigt werden müssen, — Die seit 1870 bestehende, in erfreulichem Aufblühen begriffene Die §§. 34—38 wurden ohne erhebliche Debatte ebenfalls grcchd” vesich⸗ Nn behen See Fal 89 aklärt Zukunft projektirten zehn forstlich⸗meteorologischen Stationen je m eingelaufen. In den Monaten Januar, Februar und März gingen St. Pauli⸗Gewerbeschule in Hamburg hat ihren Jahres⸗ Die §§. 39 und 40 handeln von der Entlassung sich daraus efnerseils die hohe Wichtzakei welche dem Artikel 15 in ein Exemplar der bel Julius Springer, Monbijouplatz 3 hier⸗ „ „Braunschweig. Braunschweig, 25. April. Die mi⸗ 94,569 Anmeldungen, 86,351 Abmeldungen, zusammen 180,920 Mel. berich: fuüͤr Ostemn 1874 bis Ostern 875 veröffentlicht. Danach hat g des Kirchenvorstandes bezw. einzelner Mitglieder unserer Landeskirche be klest andererseits der Umstand, daß selbst, erscheinenden betreffenden Monatss chrift des Pro⸗ litärische Feier des Geburtstages des Herzogs bestand dungen ein. sich seit 1870, wo dieselbe 36 zählte, die Zahl der Schüler auf 85 5 1““ b seit 25 Jahren alle Scheftt⸗ zu einer besseren kirchlichen Ordnung, fessors Dr. Müttrich zu Neustadt⸗Eberswalde aus Fonds des gestern Abend in einem großen Zapfenstreich, heute Morgen in — Das Militärhandbuch des Königreichs Bayern gehoben, also mehr als verdoppelt. d. Ehlasete ea Fnheversehes ober enes Gemertze. iice dcHern Khcnnats ren d za rihngenhe bamg aeihen Benuceuesens zu beschafen und geramien Beherden dnenne eeng o h seat s. Zece, ehnüen wehehe Shn ie hir⸗ 111“ Tel 8 a eines Kirchenvorstehers oder ei neinde⸗ li Ober ⸗Kirchenra a . 1 3 „ s „März aß wä nde ficht: Baye⸗ . 1 vertreters erfolgt: 8 Synodalordnung von 1873, von dem Boden dieses Artikels aus und und Beamten zugehen zu lassen. 1 Ihrer 67er kommandirte. Der General brachte auf Se. Hoheit 6 Ritterorden und 17 Millitär⸗Ehrenzeichen. Die 1 E 3 e“ ) wegen Verlustes einer zur Wählbarkeit erforderlichen Eigen- als Ausgestaltung des durch ihn in unsere Rechtsordnung eingeführten — Zur Beseitigung der Zweifel, welche beim Ansprechen den Herzog von Braunschweig ein dreifaches Hoch aus. Das Vie 1eg en Sasehde grüehnester tadnüsee hen den Baijohrfn. London, Dienstag 27. he g-. Sitzung des u 8 schaft; ““ Grundsatzes unternommen worden sind. findet sich nicht des erlegten Schwarzwildes behufs der Verrechnung ent⸗ Herzogliche Husarenregiment hatte zur Feier des Tages schwa⸗ ganzen 35 Feldzüge mitgemacht. Nach der allgemeimn Rangliste hauses. Der Antrag Biggars, as esetz, betreffend die il N Pflichtwidrigkeit. 8 8 in e Landeskirchen, 1 58 gesetz öeen Flasans; SS. standen sind, hat der Finanz⸗Minister durch ein Cirkularreskript dronsweise Ball. Die öffentlichen und zahlreiche andere Ge⸗ zählt die Armee in ihrem jetzigen altiven Dienststand: 3 Generale derung der Ausnahmegesetze für Irland, nicht durch Comité ie Entlassung kann sowohl von der bischöflichen Be⸗] des Art. 15 der Grundsatz ihrer Selbständigkeit nicht mehr gelte des Jahres, in welchem sie gesetzt worden sind, als gefleckte, 2) burg gereist ist, tritt heute in sein siebenzigstes Jahr und in das 18 Genergl⸗Lieutenants (darunter 1 Prinz und 1 Herzog) 22 General⸗ abgelehnt. Das Haus trat darauf in die Comitéberathung ein als auch von dem Regierungs⸗Präsidenten (Landdrosten), und die auf Herstellung derselben gerichteten Organisationen ihren vom 1. April des folgenden Jahres ab als überlaufene anzu⸗ fünfundvierzigste Jahr seiner Regierung. 9 Majors (darunter 2 Prinzen und 8 bürgerliche). Die Infanterie] und nahm mehrere Paragraphen des Gesetzes an. 8 11“ 1.“ 8 8 “ 11“ e“ 8 1 “
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