ZE1““
Beschaffung von Betriebsmaterial die Aufnahme von Darlehen zu gestatten. Hierauf wurde dieser Gesetzentwurf, sowie ein weiterer, betreffend die Regelung der Angelegenheiten der Nord⸗ ostbahn⸗Gesellschaft einer Kommission überwiesen. Der Minister beantwortete sodann die Interpellation über die Sprachenfrage bei den Eisenbahnen. Der betreffende Regierungserlaß sei be⸗ reits bei fünf Bahnen thatsächlich durchgeführt, bei den übrigen Bahnen seien deswegen energische Schritte geschehen.
übrigens in dieser Frage seit dem Jahre 1857 erhebliche Fort⸗ schritte zu konstatiren. Das erledigte darauf den Ent⸗
wurf des Handelsgesetzes vo ständig nach den Anträgen des Ausschusses.
Der Hr. Abg. Windthorst (Meppen) fragt, ob die Königliche Staatsregierung Anordnungen erlassen habe wegen Vollziehung von Gefängnißstrafen an solchen Personen welche politische Vergehen be⸗ gangen haben. Namens der Königlichen Staatsregierung habe ich diese Frage zu verneinen. könnte mich auf diese Erklärung beschränken, trage aber kein Bedenken, offen und ohne Reserve mich über die Gedanken auszu⸗ sprechen, welche der Interpellation zu Grunde liegen.
Die betreffende Anordnung würde nur dahin haben gehen kön⸗ nen, daß beim Strafvollzuge zwischen politischen und nicht politischen Verbrechen nicht zu unterscheiden sei. Eine Unterscheidung beim Strafvollzug nach politischen und nicht politischen Verbrechen würde nach der Ansicht der Königlichen Staatsregierung eine esetzwidrige sein. Eine solche Unterscheidung würde zuvörderst den Porschriften des Strafgesetzbuchs widersprechen; sie würde zweitens eine unprak⸗ tische sein, weil der Begriff des politischen Vergehens ein völlig unbe⸗ stimmter, für die Anwendung ganz unbrauchbarer ist; es würde drittens durch eine solche Anordnung eine Neuerung eingeführt werden nicht allein gegenüber den deutschen, sondern auch allen übrigen, sowohl europäischen wie außereuropäischen Staaten. Es ist Sache des Gesetzgebers, mit Rücksicht auf die Qualität der strafbaren Handlun⸗ he gen die eine oder die andere, oder auch mehrere Strafen wahlweise was er dagegen bemerken werde. Er hat sich dann bitter anzudrohen. Es ist Sache des Richters, die Individualität einer darüber bekläagt, daß der Hr. Abg. Götting Jemanden, strafbaren Handlung zu würdigen, insbesondere von mehreren wahl⸗ der unterschlagen und Jemanden, der die Maigesetze übertreten 8 weise angedrohten Strafen die dem Staate entsprechende Strafe zu hat, parallelisirt habe. Ich glaube, der Hr. Abg. Götting — erkennen. Dagegen muß der Strafvollzug sich richten nach der Ver⸗ ist hier völlig mißverstanden. Was der Hr. Abg. Götting wollte, schiedenheit der Strafen unter Verügsichtigemng der Individualität ist ganz richtig und wird von mir auch anerkannt. Die In⸗- nicht der That, sondern des Thäters. Die Berücksichtigung der Qua⸗ dividualität des Thäters kann bei den Kassenbeamten ganz dieselbe lität und Individualität der Rücksicht in Anspruch nehmen wie bei den Geistlichen, welche die
In Erwägung, daß eine Aufhebung der Prüfungsgebühren bei ung des Großkreuzes des Ver ienstordens . hl. Michael einem einzelnen Zweige der Staatsverwaltung unzweckmäßig erscheint, 1. 95 Eis heute vubfinenf Armee befe über den Antrag der Abgg. Werner und Genossen zur Tagesordnung das 15. Infanterie⸗Regiment vacant König Johann von Sachsen
überzugehen. fũ von n — 8 un an den Namen des dermaligen In abers Sr. Der Antragsteller trat nochmals für seinen Antrag ein; der Majestät des Königs Albert von Sachsen. Die mahen Sr.
Regierungs⸗Kommissar, Geh. Justiz⸗Rath Rindfleisch, empfahl 2 vrtke: 5 jedoch dringend die Annahme des Kommissionsantrages, den db⸗ Ergengungen, welche die „dlg. 3 8. 11“
Haus auch zum Beschluß erhob. nannte bisherige General⸗Major Frhr. v. Horn wurde nämlich
ee Reihe von Petitionen der Kur⸗ “ — — G „ gleichzeitig zum General⸗Lieutenant und der zum Commandeur Uebernahme der Kriegsschulden auf die Staatskasse oder Ge⸗ der 8. Infanterie⸗Brigade ernannte bisherige Bberft Frhr. von
währung einer Beihülfe zu Tilgung und Verzinsung derselben FWer 1 8 wurde durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt, während Massenbach gleichzeitig zum General⸗Major befördert. die Abgg. Roestel, von Saldern und Lehfeldt folgenden Antrag Württemberg. Stuttgart, 27. April. Heute wurde ZE“ “ 2 vertagte Landtag wieder eröffnet und mit der Berathung
Die Sta . ommunalverbänden der Fi ür Kur, und Neumark zur Verzinsung und Tilgung der kur⸗ und neu⸗ deeee eenns für 1875/76 begonnen, nachdem die märkischen Kriegsschulden vom 1. Januar 1876 ab bis zur plan⸗ Stoff vorberathen hat, u
nun ununterbrochen fortführen zu können.
mäßig vollendeten Tilgung eine jährliche Beihülfe zu gewähren, Etat für 1874 der St nigsberg zu diesem 8 Zwecke bewilligten Zuschü b ohne alle Debatte und ganz nach den Regierungsforderungen Schluß 4 ¼ Uhr. die Etatsrubriken: 1) Civilliste mit 1,836,683 ℳ 12 ₰; 2) Apanagen und Wittume 265,100 ℳ; 3) Renten 247,528 ℳ 31 Z5 4) Entschädigungen 62,300 ℳ; 5) Geheimer Rath
— In der heutigen (56)) Sitzung des Hauses der Ab geordneten, welcher am Ministertische der Justiz⸗Minister 73,175 ℳ; 6) Justizdepartement 3,159,175 ℳ Hier wurde nur die Ministerbesoldung mit 18,000 ℳ bis morgen ausge⸗
Dr. Leonhardt und als Regierungs⸗Kommissarius der Geh. Ober⸗ zweite Berathung setzt, wo eine allgemeine Berathung über die Ministerbesoldungen ndet.
weit vorgeschritten, daß die Bearbeitung des preußischen Justiz⸗Mini⸗ steriums dienen könnte als Vorarbeiten für die Reichsgesetzgebung. Meine Herren! Die Königliche Staatsregierung ist mit dem Hause in dem Grundgedanken vollkommen einverstanden, sie will die Reform des Strafvollzuges und greift diese an. Der Hr. Abg. Windt⸗ G horst verdunkelt, — verdreht, möchte ich sagen ... 8 (Rufe im Centrum: Zur Ordnung! ... Präsident: Dieser Ausdruck . ..) Dann kann ich den Ausdruck zurücknehmen. . (Präsident: Ich kann nicht wünschen, daß hier ein socher Ausdruck gebraucht wird, er ist zu meinem Bedauern von Abge⸗ Bö“ 88 schon gebraucht worden, ich darf als Präsident das mittheilen. 1 Auch ich habe schon öfter gehört, daß der Ausdruck gebraucht ist. Die Sache kommt dadurch in eine ganz andere Lage, daß hier hinein gemischt wird der Begriff des politischen Vergehens, ein Begriff, der ohne allen und jeden Halt ist, ohne allen Halt in dem Strafgesetz⸗ 8 buche und ohne alle und jede Bedeutung beim Strafvollzuge. Nun hier liegt das Bedenken oder der Streit, der uns trennt. G Hr. von Schorlemer hat bemerkt, ich hätte gebilligt, was der Hr. Abg. Götting gesagt habe, könne demgemäß mir das anziehen,
Meinung aus, daß in einige Distrikten die Hungersnoth noch ein ganzes Jahr anhalten dürfte.
RMumänien. Bukarest, 21. April. (Allg. Ztg.) Gestern feierte Fürst Karl seinen 36. Geburtstag und gleichzeitig den 10. Jahrestag seiner Wahl zum Fürsten der Rumänen. Trotz der doppelten Feier fanden jedoch der Charwoche wegen keine äußerlichen Festlichkeiten statt. In den letzten Wochen hat der Fürst beinahe täglich Kasernen und andere öffentliche Ge⸗ bäude inspizirt. Vorgestern besuchte Se. Hoheit die Ministerien des Innern und des Aeußern, die Post⸗ und Telegraphendirek⸗ tion, die Staatsdruckerei, die Direktion des amtlichen „Monitor“ und die Polizeipräfektur der Hauptstadt.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 24. April. In Gegenwart der Königlichen Familie, Staatsräthe, höherer Beamten und Militärpersonen und der Mitglieder beider Kam⸗ mern fand heute Mittag in der Schloßkapelle die Konfirma⸗ tion des Kronprinzen statt. — Dem Vernehmen nach be⸗ giebt sich die verwittwete Königin von Schweden am 10. Mai nach Deutschland. — Des Königs Reise nach St. Petersburg wird aller Wahrscheinlichkeit nach im Juli am Bord der Fregatte „Vanadis“, eskortirt von einem anderen schwedischen Orlogsschiffe und von der norwegischen Fregatte „St. Olaf“, stattfinden.
Amerika. Aus New⸗York wird vom 25. ds. Mts. per
und Neumark wegen
Bern, 28. April. (W. T. B.) Der Bundes⸗ s von 36 ultramontanen Nationalrät
iesigen Regierung erstatteten Berichts abfällige Hescheibvng lhane. 18 — Das Central⸗Comité des schweizerischen Volksvereins hat in einer Proklamation die Annahme der Bundes gesetze, betreffend die Eheschließung und das politische Stimm⸗ recht, empfohlen.
Niederlande. Haag, 26. April. Zweiten Kammer der Generalstaaten hat man sich in jüngster Zeit mit der Vorberathung zweier Gesetzentwürfe von so⸗
Regierungs⸗Rath Wohlers beiwohnte, stand die In den Sektionen der des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Verfassung der Ver⸗ stattfindet
waltungsgerichte
kein Zweifel in die Richtigkeit derselben gesetzt wird“.
und das Verwaltungsstreitver⸗ Gegenstand auf der Tagesordnung. Die
fahren als einziger wurden ohne Diskussion angenommen; dieselben han⸗
§. 1—8
gerichten. Provinzialverwaltungsgerichte enthalten. §. 8
Jedes Provinzialverwaltungsgericht besteht aus fünf Mitgliedern.
Zwei dieser Mitglieder, von denen eins zum Richteramte, eins zur Bekleidung von höhern Verwaltungsämtern befähigt sein muß, werden vom Könige auf Lebenszeit ernannt. Aus der Zahl dieser Mitglieder ernennt der König gleichzeitig den Direktor des Provinzial⸗ verwaltungsgerichts. Für jedes derselben ernennt der König ferner aus der Zahl der am Sitze des Provinzialverwaltungsgerichts ein richterliches, beziehungsweise ein höheres Verwaltungsamt bekleidenden Beamten einen Stellvertreter; die Ernennung der Stellvertreter erfolgt auf die Dauer ihres Hauptamtes am Sitze des Provinzialverwal⸗ tunngsgerichts.
Die drei anderen Mitglieder werden auf drei Jahre aus die Provinzialvertretung gewählt. In se wählt letztere für jedes Mitglied einen oder mehrere Stellvertreter. Die Dauer Le2 ahlperiode kann durch das Provinzialstatut anders bestimmt werden. fafß Der Abg. v. Kardorff beantragte, den §. 9 wie folgt zu assen:
Das Provinzialverwaltungsgericht wird durch den vom Könige ernannten Vorsitzenden, die Mitglieder des Bezirksausschusses und ein zum Richteramte befähigtes Mitglied gebildet.
Das richterliche Mitglied, sowie der Stellvertreter desselben wird vom Könige ernannt.
Die Ernennung des richterlichen Mitgliedes erfolgt in der Regel auf Lebenszeit, — jedoch kann bei geringerem Geschäftsumfange des Provinzial⸗Verwaltungsgerichtes die Ernennung desselben auch auf die Dauer des Hauptamtes erfolgen, welches das betreffende Mitglied am Sitze des Verwaltungsgerichtes bekleidet.
Die Erneanung des Stellvertreters erfolgt auf die Dauer des von ihm bekleideten Hauptamtes.“
Der Abg. v. Saucken beantragte: Satz des Alinea 3 dahin zu fassen:
„In gleicher Weise wählt letztere drei bis sechs Stellvertreter, über deren Einberufung das Geschäftsregulativ bestimmt.“
2) Dem §. 9 am Schluß hinzuzufügen: „Wählbar ist, mit Ausnahme der Ober⸗Präsidenten, Regierungs⸗Präsidenten und Vize⸗ Präsidenten, der Vorsteher Königlicher Polizeibehörden und der Land⸗ Füthe, jeder zum Proviziallandtage wählbare Angehörige des Deutschen
eichs.“
1) im §. 9 den zweiten
Die von Lothringen und Aufgabe hat, die Rhein in ihrer kürzlich
oder vom 15. Oktober b
Von ersterem gemacht werden, daß die Laich
hiedurch in den Stand g Lachseier auszubrü⸗ zufetzen. Zur Ueberwa
laichten Fisch icht auf Laichzeit der
den Markt Weißfische (
Ausnahme des Lachsfang ordnung hat hier bereits
—.
der Schweiz gebildete Kommission, welche die
n i in Basel abgehaltenen Sitzung sätzliches Verbot des Fanges des Lachses während der Laichzeit
welcher Konstruktion sie Verbot soll nur in
in befruchtetem Zustande
anstalten, namentlich aber der Anstalt Seltzenhof bei und der Hüninger Anstalt zuzuführen.
werden besondere Beamte angestellt, mit einer Marke zu versehen haben,
die jungen Lachse liefern) im Frühjahr soll
den drei Nachbarstaaten Baden, Elsaß⸗
fischereiverhältnisse zu regeln, hat ein grund⸗
is 25. Dezember, sodann das Verbot auch sein mögen, beschlossen. dem Falle eine Ausnahme Fischer sich verpflichten, den gewonnenen den naheliegenden Fischzucht⸗ Freiburg Letztere Anstalt soll ese jährlich drei Millionen
achse in den Rhein aus⸗ fruchtung der Lachseier welche zugleich jeden ent⸗ ohne welche gebracht we Während der welche zugleich reichliche Nahrung für der Fischfang mit es verboten sein. Eine bezügliche Ver⸗ daran erinnert. “ 1b
über die Enclave von Kl wieder an Bord des
türkische Musikbande
gierungsvorlage, betreffen
bungen stattgefunden ha
Die Abgg. Dr. Gneist und Miquel und der Referent Graf von Wintzingerode empfahlen die Kommissionsvorlage. Der Regie⸗ rungskommissar Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Wohlers be⸗ kämpfte das v. Kardorffsche Amendement. Letzteres wurde vom Hause abgelehnt, dagegen wurden die Anträge des Abg. von Saucken⸗Tarputschen und mit diesem bei Schluß des Blattes §. 9 angenommen.
— Bei einem Vergehen, zu dessen gerichtlicher Verfolgung ein Strafantrag nothwendig ist, braucht die Stellung des Strafantrages, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 6. April cr., dem Angeklagten nicht förmlich mitgetheilt zu werden; auch bedarf es keiner Rekognition der Unterschrift des Antragstellers Seitens des Angeklagten: „Daß die Stellung des Strafantrages einem Beschuldigten förmlich mitgetheilt oder be⸗
nirgends vorgeschrieben, und einer Re⸗ rift des Antragstellers von Seiten des An⸗ icht, wenn von dem erkennenden Richter
— Der zweihundertste Fehrbellin, der 18. Juni d. die Grundsteinlegung zu einem begangen werden.
Der Kaiserlich russische Botschafter v. Oubril ist gestern früh aus Baden⸗Baden wieder hier eingetroffen.
— Nach einer Mittheilung des Kaiserlichen Vize⸗Konsulates in Sulina ist seit dem 3. d. M. der Sulina⸗Kanal vom Eise frei geworden und die regelmäßige Schiffahrt nach der oberen Donau wieder eröffnet.
— Ein kürzlich vorgekommener Unglücksfall giebt Veran⸗ lassung, die Schiffer anzuweisen, daß sie beim Einlaufen in Puerto Cabello ca. 50 — 60 Faden von dem Fort Liberta⸗ dor entfernt bleiben.
Da ein direktes Einlaufen in Puerto Cabello überhaupt gesetzlich untersagt ist, so werden die Kapitäne zugleich amtlich darauf aufmerksam gemacht, daß sie den gesetzlichen Besuch der Zollbehörden außerhalb des Hafens abzuwarten haben.
(CEPh Zufolge der von dem Kommandanten S. M. Schiff „Augusta“, Korvetten⸗Kapitän Freiherrn v. d. Gol t, aus San Sebastian unter dem gestrigen Tage eingegangenen Meldung ist der Salutaustausch mit der Festung Guetaria dem Programm gemäß erfolgt.
Lauenburg. Ratzeburg, 28. April. Das „Off. Wochbl.“ veröffentlicht das Impf⸗Regulativ für das Herzogthum Lauenburg, vom 9. April 1875.
Bayern. München, 27. April. (Allg. Ztg.) Se. Majestät der König hat den italienischen Gesandten Dr. Graf v. Greppi, welcher auf seinen neuen Gesandtschaftsposten in Madrid in
Jahrestag der Schlacht bei J., wird in festlicher Weise durch Denkmale auf dem Schlachtfelde
schreiten der Polizei und
nothwendig wurde. haufen, welche sich in der
Prag, 28. April.
Landtage nicht ten habe, geordneten,
lesen lassen. seiner Partei jede aus de
rungen des deshalb die Mitgliedern. kowsky's abgelehnt, und geordneten ihrer Mandate Ragusa, 28. Apri
Bevölkerung enthusiastisch Kanonensalven. ouverneur von Bosnien.
Pest, 27. April.
netenhauses reichte entwurf betreffs Regelung
des fruͤheren Präsidenten
nächster Zeit von hier abreisen wird und der sich während seines vierjährigen hiesigen Aufenthalts allgemein die Sympathie der mit ihm geschäftlich Verkehrenden erworben, durch die Verlei⸗
nister legte endlich die Not
Oesterreich⸗Ungarn. reiste gestern zu Wagen von
„Miramar“ begab. die österreichische Volkshymne, und waren zwei Compagnien türkischer Soldaten aufgestellt. ließ dieselben Revue passiren und defiliren Kapitän Komplimente über die vortreffliche Haltung der Soldaten. — Der niederösterreichische Lan dtag nahm die Re⸗
wärtig bestehenden Landesgesetzen Gewichtsansätze in metrisches Maß und Gewicht ohne Debatte an. Graz, 29. April. (W. T. B.) Nachdem bereits an den vorhergehenden beiden Tagen Seitens der Studenten und der Ar⸗ beiterbevölkerung gegen den sich hier aufhaltenden Don A lfonso von Spanien und feine Gemahlin
holten sich diese Ausschreitungen am gestrigen Abend in ver⸗ stärktem Maße und nahmen in den späteren Abendstunden so erhebliche Dimensionen an, daß ein Einschreiten des Militärs Die meist aus
nung massenhaft angesammelt hatten, Husarenpatrouillen und ein Bataillon Infanterie zerstreut und fanden dabei zahlreiche Verwundungen und Verhaftungen statt. Um 11 Uhr Abends war
tages theilte der Oberst⸗Landmarschall mit, daß er von 71 im erschienenen Abgeordneten ein Promemoria erhal⸗ welches keine Rechtfertigung sondern vielmehr Anschuldigungen gegen alles bisher verfassungsmäßig Durchgeführte enthalte. Er werde das Pro⸗ memoria wegen der in demselben Sladkowsky gab zu, daß das Verfahren des Oberst⸗Landmarschall formell korrekt sei, lehnte ferner im Namen
Verantwortlichkeit ab, glaubte aber, Promemoria beachtenswerth seien, und beantragte Verweisung desselben Nach lebhafter Debatte wurde der Antrag Slad⸗
Oesterreich ist heute Nachmittag hier eingetroffen und von der
Hafen anwesende russische Korvette Im Laufe des Nachmittags empfing der Kai⸗ ser die Spitzen der Behörden, das Konsularcorps, die Offiziere des russischen Schiffes und später
In der heutigen Sitzung des Abgeord⸗ der Minister des Innern einen Gesetz⸗
nen Städte⸗Ordnungen ein. gesetzentwurf bis §. 502 ohne Veränderung.
— 28. April. In der heutigen Sitzung des Abgeordneten⸗ hauses gelangte ein Gefuch des Pester Gerichtshofes zur Verlesung, welches wegen der bei der „Allgemeinen Internationalen Versiche⸗ rungsgesellschaft“ vorgekommenen Mißbräuche die Auslieferung dieser Gesellschaft, des Grafen Sig⸗ mund Batthyani, verlangt. Pechy, einen Gesetzentwurf, schädigungsforderungen der klärte bei Motivirung des Gesetzentwurfes, daß die seit 1867 ge⸗ bauten Eisenbahnen Forderungen im Betrage von 90 Millionen erhoben hätten und daß von diesen bereits 43 Millionen geordnet seien. Die Begleichung der übrigen Forderungen würde mit einer verhältnißmäßig geringen Summe möglich sein.
Wien, 28. April. Metkovic durch das ek nach Slano,
Der Kaiser Narentathal wo der Kaiser sich Bei Klek spielte eine
Der Kaiser und machte dem
d die Umwandlung der in den gegen⸗
vorkommenden Maß⸗ und
Blanka mehrfache Kundge⸗ tten, zu deren Unterdrückung das Ein⸗ einige Verhaftungen genügten, wieder⸗
Arbeitern bestehenden Volks⸗ Umgebung von Don Alfonsos Woh⸗ wurden durch starke
die Ruhe wieder hergestellt. In der heutigen Sitzung des Land⸗
des Ausbleibens der Ab⸗ geführten Sprache nicht ver⸗
r Politik der Passivität entspringende
daß die materiellen Ausfüh⸗ an eine Kommission von 15 wurden darauf die
für verlustig erklärt. I. (W. B.)
altczechischen Ab⸗ Der Kaiser von
begrüßt worden. Die im hiesigen
begrüßte den Kaiser mit
in feierlicher Audienz den der mit Jurisdiktionsrechten versehe⸗
Das Haus erledigte den Handels⸗
Darauf legte der Verkehrs⸗Minister, betreffend die Begleichung der Ent⸗ Eisenbahnen vor. Der Minister er⸗
Der Mi⸗
König ist von sieben
zialem Belange, welche von der Regierung eingebracht worden find, beschäftigt. Der eine bezweckt die Gewährung von Steuer⸗ freiheit auf eine Reihe von Jahren (es ist ein Maximaltermin von 16 Jahren vorgeschlagen) für die Neubauten, die von Ver⸗ einen behufs Beschaffung zweckmäßiger und gesunder Arbeiter⸗ wohnungen errichtet werden. Der andere betrifft die Regelung der Rechtspersönlichkeit der kooperativen Genossens chaften. Der⸗ selbe besteht aus nur einigen wenigen Artikeln. In der Haupt⸗ sache beruht er auf dem belgischen Systeme. Den Geunvssen⸗ schaften soll die Wahl zwischen der jedes Mitglied treffenden und der beschränkten Verantwortlichkeit völlig freigestellt werden. Ferner soll so viel wie möglich die Regelung der Details dem Gutbefinden der Errichter überlassen werden. Dem Vernehmen nach hat der erstere dieser beiden Gesetzentwürfe eine ungünstige, der letztere eine günstige Aufnahme gefunden.
Belgien. Brüssel, 28. April. (W. T. B.) Wie aus Charleroi gemeldet wird, hat der daselbst ausgebrochene Strike der Kohlengrubenarbeiter einen sehr ernsten Cha⸗ rakter angenommen. Die Arbeiter versuchten in einer Grube die Stricke der Kohlenwagen abzuschneiden und die Wagen in den Schacht zu stürzen. Die Gensd'armerie konnte nur mit Mühe der Aufrührer Herr werden. Herbeigeholte Verstärkungen haben endlich weiteren Ausschreitungen vorgebeugt.
Großbritannien und Irland. London, 28. April. (W. T. B.) Heute fand die feierliche Einführung des Prinzen von Wales als Großmeister der Frei⸗ maurerlogen zu Albert Hall statt. Mehr als 12,000 Perfonen waren gegenwärtig. Aus Schweden, Irland und Schottland waren Deputationen eingetroffen. Von der
großen Loge in Genua waren Glückwunschtelegramme eingegan⸗ Abends fand ein
gen. Die Ceremonie dauerte zwei Stunden. Banket statt.
. Algier, 3. April. 1 Herr Minister! Mit lebhafter Entrüstung lese ich in der Enquéete über die Handlungen der Regjerung der nationalen Vertheidigung betreffs Algeriens (Bericht des Herrn de la Picoterie) die Stellen der Aussagen des Herrn Du Bouzet, in welchem er die Militärbehörde, ein ganzes Offizier Corps, und in Folge dessen die Armee in der heftigsten und gröbsten Sprache beschimpft. Wenn in den Urtheilen, denen sich der außerordentliche Exkommissar überläßt, nur die Unrich⸗ tigkeiten und Injurien enthalten wären, deren Anwendung er für nützlich erachtet, um die Thatsache nach seiner Weise und die Rolle, die er zu seinem Nutzen spielte, zu erklären, so würden sie nur die Verachtun verdienen. Es liegt aber mehr vor; ste enthalten eine klar formulirte Anklage gegen Offiziere, in der Armee sowohl in als in Algerien, und die zum größten Theile noch mit den Aemtern betraut sind, denen sie diese Beschimpfungen zu verdanken haben. Da ich als General⸗Gouverneur von Algerien das Recht habe, denen, die sich mit so vieler Selbstverleugnung den Interessen des Landes widmen, Ach⸗ tung zu verschaffen, und darauf zu halten, die Würde der von mir befehligten Offiziere sicher zu stellen, erhebe ich gegen die Verleumdung des Herrn Du Bouzet entschlossenen Einspruch; ich verlange von der Nationalversammlung, daß die, welche deren Opfer sind, durch einen öffentlichen Akt gerächt werden, und ich verlange, hinter dem Bericht des Ausschusses abgedruckt werde.
Spanien. Madrid, 28. April. (W. T. B.)
— Sagasta und seine Parteigenossen haben es ab⸗ gelehnt, der Uebereinkunft beizutreten, welche von Alonso Martinez behufs Ausföhnung der beiden Fraktionen der kon⸗ stitutionellen Partei in Vorschlag gebracht war. Die Verhand⸗ lungen sind daher einstweilen abgebrochen worden. Dem Ver⸗ nehmen nach wird in nächster Zrit eine Zusammenkunft aller früher der konstitutionellen Partei angehörigen Senatoren und Deputirten stattfinden, in welcher man die Fragen, welche die Spaltung der Partei herbeigeführt haben, zu erledigen hofft.
Portugal. Die „K. Z.“ meldet, daß der Schiedsspru Frankreichs wegen der Delagoa⸗Bai zwischen England un Portugal zu Gunsten Portugals ausgefallen ist.
Italien. Neapel, 28. April. (W. T. B.) Wie die hiesigen Journale übereinstimmend melden, war der Abschieddes Königs und des Kronprinzen ein überaus herzlicher und freund⸗ schaftlicher. Der König überreichte dem Kronprinzen ein werth⸗ volles Geschenk (eine imitirte etruskische Vase) für die Kron⸗ prinzessin und bat ihn, ihr dasselbe in seinem Namen zu über⸗ geben.
Griechenland. A then, 29. April. (W. T. B.) Dem Professoren der juristischen Fakultät ein Gutachten übergeben worden, welches die Rechtsgiltigkeit der in der außerordentlichen Session der Deputirtenkammer getroffenen Beschlüsse bestreitet. Der König lehnte die An⸗
nahme desselben ab.
Türkei. (A. A. C.) In der in Konstantinopel am 4. ds. ab⸗ gehaltenen Sitzung des Comités zur Linderung der Hungers⸗ noth in Kleinasien wurden Briefe verlesen, welche mit⸗ theilten, daß in gewissen Bezirken das Wetter sehr schlecht und die Kommunikation durch Schnee unterbrochen war. Ein Brief aus Sivri⸗Hissar meldete, daß daselbst und in der Nachbarschaft etwa 6000 Personen dem Verhungern nahe sind. Gekochte Kräuter, welche die Weiber und Kinder in den Feldern sammeln,
hwendigkeit dar, den Eisenbahnen zur
bilden ihre einzige Nahrung. Ein anderer Brief drückte die
daß dieser Brief
Wollen Sie zc. 1 Der päpstliche Nuntius, Simeonis, ist hierselbst angekommen.
amtliche Depesche meldet, daß die Bundes⸗
⸗Indianerlager in Kansas erobert haben.
27 Indianer wurden bei der Gelegenheit
Ueber den Brand der drei Dampfboote in New⸗
Freitag wird der „Times“ gemeldet: „Dasjenige
„welches Feuer fing, trieb gegen zwei andere, auf welchen sich viele Zuschauer versammelt hatten. Letztere konnten sich nur retten, indem sie über Bord sprangen, wobei viele er⸗ tranken. Der Verlust an Menschenleben ist unbekannt, aber er wird auf 20 bis 100 geschätzt. — Die Legislatur von Vi rgi⸗ niaä hat den Staats⸗Schatzmeister ermächtigt, 4 pCt. Zinsen auf die Staatsschuld zu zahlen, wenn Geld dafür disponibel ist, und man glaubt, daß die im Juli v. J. fällig gewesenen 2 pCt. sofort und die 2 pCt. vom 1. Januar 1875 im näch⸗ sten Juni oder Juli gezahlt werden dürften. — Das Schatz⸗ Departement der Vereinigten Staaten bereitet als einen Beitrag zu der Jubiläums⸗Ausstellung in Phila⸗ delphia einen die finanziellen Transaktionen der amerika⸗ nischen Regierung während der letzten 100 Jahre dar⸗ legenden Band vor. Das Werk wird eine vollständige finan⸗ zielle Geschichte der Regierung während des ersten Jahrhunderts
der Unabhängigkeit enthalten.
New⸗York, 29. April. (W. T. B.) Nach hier einge⸗ gangenen Nachrichten aus Havanna hat der General⸗Kapitän Valmaseda denjenigen Insurgenten, welche sich bis zum 30. Mai d. J. der Regierung unterwerfen, Amnestie an⸗ geboten. “
Brasilien. Nach einer Depesche aus Rio de Janeiro ist das gelbe Fieber daselbst im Abnehmen begriffen.
Hayti. Im Port⸗au⸗Prince sind, wie eine Kabel⸗ depesche aus Kingston (Jamaika) vom 22. ds. meldet, Unruhen ausgebrochen. . 2 .
— Aus Vera⸗Cruz in Mexiko, 30. März, meldet die
Nöä A
8 Die Indianer plündern die Niederlassungen in Ost⸗Yucatan und begehen unerhörte Gewaltthaten. In Yucatan fordern die Pocken täglich 10 bis 12 Todesopfer. Die Zeitungen in Vera.Cruz führen darüber Beschwerde, daß die Ultramontanen in der Presse und in Abendversammlungen aufreizende Anreden verbreiten und Zaß sie die Unfälle Yucatans durch den auf ihm ruhenden Zorn erkläre. — Bei Tampool, im Staate Vera⸗Cruz, sind Kohlenminen entdeckt worden. Die Kohlen sollen den Cannelkohlen an Güte nicht nachstehen.
Asien. China. Die chinesische Regierung hat, wie aus Shanghai gemeldet wird, Snuypa Ouwla, eine Person von untergeordnetem Range, zum Kommissär für die Untersuchung des Exzesses in Punnan, bei welcher Gelegenheit der Engländer Margary ermordet wurde, ernannt. — Die chinesischen Schiffsbau⸗Etablissements in Foochow sollen, wie man aus Hongkong schreibt, dem Bau von Panzerschiffen angepaßt werden, und während dies geschieht, sollen zwei Dampfer in England bestellt werden. Vier chinesische Kommodore sowie 26 Offiziere und Ingenieure werden demnächst in einer Fregatte unter chinesischer Flagge nach England segeln, um sich in den eng⸗ lischen Marine⸗Arsenalen eine praktische Kenntniß der See⸗
mannskunst anzueignen.“ ET““
Prernemrrse cserleehene
Afrika. Sir Garnet Wolsey begab sich am 24. d. an Bord des Kriegsschiffes „Raleigh“ nach Natal. — Die Census⸗ ausweise geben die Bevölkerung der Kapkolonie auf 129,000 Seelen an.
Marocco. Nach Berichten aus Tangier kehrte Sid Abd Es Sulam, der Sherif von Wazan, nach längerer Abwesenheit am 6. April dahin zurück. Es scheint, daß es Sr. Hoheit gelang, ein gutes Einvernehmen zwischen seinem Vetter Abd El Gebar, dem Gouverneur der Stadt Wazan, und deren Einwohner⸗ schaft, die sich gegen ihn empört hatte, herzustellen, in Folge dessen der Sultan es nun nicht nöthig hat, eine Expedition ab⸗ zusenden, um Wazan zum Gehorsam zurückzuführen. Die neulich in Tangier ausgehobene und nach Fez gesandte Miliz (Askar) ist in ihre Heimath entlassen worden und dasselbe soll mit den Aushebungen anderer Städte geschehen. Dem Ver⸗ nehmen nach wünscht der Sultan, daß die Miliz in Zukunft nicht wie bislang aus den ärmeren Klassen, sondern auch aus den besseren Klassen in jeder Stadt rekrutirt werden und zu Hause bleiben solle, bis ihre Einstellung in den aktiven Dienst nothwendig wird.
Australien. Nach Berichten aus Sydney findet eine starke 8en von Chinesen in das nördliche Queensland statt und weitere Einwanderer werden erwartet. — Eine Kabel⸗ depesche meldet die Entdeckung ausgedehnter Nickelminen in
Neu⸗Caledonien.
——————
. Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 29. April. In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten beantwortete der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt die Interpellation des Abg. Windthorst (Meppen), betr. die Vollziehung der Gefängnißstrafe gegen Per⸗ sonen, die wegen politischer Vergehen verurtheilt sind, wie folgt:
Meine Herren! Ich werde selbstverständlich meine Erklärung beschränken auf den Gegenstand der Interpellation, indem ich Ein⸗
strafbaren That bei dem Strafvollzuge führt zur Wihkür, während der Strafvollzug nicht weniger wie das Strafurtheil selbst, gerecht sein soll.
Auf die Entgegnung des Abg. Windthorst, der Justiz⸗
Minister habe erklärt, es sei nichts geschehen, erwiderte dieser: Zuvörderst bin ich mit Demjenigen, was der Hr. Abg. Götting bemerkt hat, vollkommen einverstanden. Es ist gar nicht nothwendig, die erwähnte Empfehlung zu wiederholen, weil von der Staatsregie⸗ rung bei der Berathung des Budgets das Erforderliche bereits erklärt worden ist, nämlich, daß eine Reform des Strafvollzugs in der Vor⸗ bereitung begriffen sei und bald schleunigst erfolgen werde. Dem Hrn. Abg. Windthorst bemerke ich aber, daß er von der Interpellation vollständig abgeht, und mir etwas vorwirft, wozu ich auch nicht die allermindeste Veranlassung gegeben habe. Ich frage den Hrn. Abg. Windthorst: ist denn im Reichstage oder im Abge⸗ ordnetenhause ein Beschluß dahin gefaßt, daß die Reichsregierung oder die Königlich preußische Regierung den S trafvollzug von Gefängnißstrafen für politische Verbrecher regeln solle? Davon ist kein Wort geredet. Es ist beantragt im Reichstag, daß von Reichswegen der Strafvollzug ge⸗ regelt werden soll. Daß dieses nicht geschehen solle, habe ich nicht behauptet. Es handelt sich hier um einen ganz anderen Gegenstand; da der⸗ gecze jedoch einmal zur Sprache gebracht wird, so will ich mich darüber äußern.
Die Reform des Strafvollzuges im Reichswege ist in der neueren Zeit, wie ich weiß, in der 4. Atheilung des Reichskanzler⸗Amtes in Angriff genommen worden. Die Königlich preußische Regierung hat denselben Gegenstand bereits vor vielen Monaten in Angriff ge⸗ nommen. Das Material ist gesammelt in der Ausarbeitung. Die Arbeit ist weit vorgeschritten. Die Königlich preußische Regierung wird hier, wie in anderen Dingen, der Reichsgesetzgebung vorgearbeitet haben. Sie werden sich darauf verlassen können, daß in dieser Rich⸗ tung durchaus gar nichts verabsäumt wird. Ueberhaupt kann ich dem Hrn. Abg. Windthorst erklären, daß er mir doch wohl zutraut, wenn ich eine Sache in Angriff nehme, auf dieselbe auch den erforderlichen Fleiß und Eifer verwende. Das habe ich seit 8 Jahren genügend bewiesen.
Gegen den Abg. Dr. Eberty bemerkte der Justiz⸗Minister:
Meine Herren! Dem Hrn. Abg. Eberty gegenüber will ich kurz bemerken, daß ich klar und deutlich gesagt hafte: der Vollzug der Strafe müsse erfolgen nach der Versähiedenheit der Strafen unter Berücksichtigung der Individualität des Thäters, wenn auch nicht der That. .
Nach dem Abg. Frhrn. v. Schorlemer⸗Alst nahm der Minister des Innern Graf zu Eulenburg das Wort 9
Meine Herren! Ich habe dem Hrn. Abg. Windthorst allerdings Auskunft zu ertheilen, was dem gegenüber, was ich bei der damaligen Interpellation gesagt habe, geschehen ist. Ich habe damals gesagt, ich sei im Begriff, eine Instruktion zu erlassen wegen der Beköstigung und Beschäftigung von gewissen Kategorien von Gefangenen. Das war auch der Fall; ich bin zu gleicher Zeit damals mit dem Justiz⸗ Ministerium in Verbindung getreten und habe, wie der Hr. Abg.
Die Folge davon ist gewesen, daß ich mich veranlaßt sah, meine “ wie ich sie entworfen hatte, zu ändern. Ich bin im Begriff, die veränderte Verfügung als Cirkularanweisung an die Gefängnißverwaltungen herausgeben zu lassen.
Abermals muß ich dagegen protestiren, daß aus dem Munde des Herrn Abgeordneten für Meppen immerfort wiederholt wird, es finde eine nicht gerechtfertigte schlechte Behandlung der Gefangenen statt. Der Herr Abgeordnete sagt immer: es werde ihm versichert und er erhalte Berichte darüber, daß so und so verfahren werde. Ich muß voraussetzen, daß, wenn irgendwo eine Behandlung stattfände, die mit den Gesetzen und der Humanität unvereinbar wäre, eine Be⸗ schwerde derart an mich gelangen würde; bis zu diesem Augenblick ist dies aber, wie ich wiederhole, . Mal geschehen. Mir macht aber die Schilderung von Leuten, die selbst im Gefängniß gesessen haben, mehr Effekt, als die Erzählun⸗ gen, die hier von irgend einem der Herren Abgeordneten über das Schicksal der armen Gefangenen vorgetragen werden. Ein Hr. Paul Lindau hat eine 14tägige Gefängnißstrafe hier im Gefängniß am Plötzensee verbüßen muüssen. Er äußert sich darüber in Briefen an einen seiner Freunde, die zur Publizität gelangten. 1 1
Wenn der Herr Präsident es gestattet, so werde ich blos zwei
assus daraus vorlesen. “ 8 si⸗ sagt in Ses auf die Beköstigung, nachdem er beschrieben hat, wie dieselbe eingerichtet wäre, es sei eine ziemlich schwere Koft und eine solche, die Einem, der nicht gerade an dieselbe gewöhnt sei, nicht besonders behage; aber er fährt fort: Außerdem wurde mir wie den Herren Majunke und Most und allen anderen Gefangenen, deren Konstitution die derbe Gefängniß⸗ kost nicht verträgt, von dem vortrefflichen Gefängnißarzt Dr. Bär die sogenannte Mittelkost verschrieben, welche darin besteht, daß ich Vormittags um 11 Uhr Bouillon mit einem Stück allerdings gründlich ausgekochtem Rindfleisch und Abends einen Kübel Milch erhielt. 1
85 hat, ehe er die Gefängnißhaft antrat, sich in dem Lokale umgesehen, welches zu seinem Aufenthalte für die 14 Tage bestimmt war. Dabei hat er Hrn. Majunke besucht und sagt: Ich traf mit Hrn. Kaplan Paul Majunke zusammen und unterhielt
mich wohl eine halbe Stunde lang mit ihm. Er sah sehr wohl und vergnügt aus und sprach sich uͤber seine augenblicklichen Ver⸗ hältnisse mit großer Befriedigung aus. Den im Kloster Erzoge⸗ nen drückt die Entziehung der Freiheit, die unglaubliche Dürftigkeit der äußeren Verhältnisse, die mir entsetzliche Gleichmäßigkeit und Gleichartigkeit der Verpflegung augenscheinlich sehr wenig. Abends, wenn das Glöcklein tönt, sagte mir Majunke, ist mir noch heute so zu Muthe, als ob ich im Kloster wäre.
Hierauf ergriff der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt das Worg. Wi ! Was soll man dazu sagen, wenn der Hr. Abg
eine Herren! as so en, we . 1 1 Windthorst n bemerkt hat, ich habe gesagt, ich hätte nichts gethan. Wer hat denn wohl im Hause diese Aeußerung vernommen, es wäre denn Hr. Abg. Windthorst (Meppen)? Ich habe vielmehr geäußert, ich hätte sehr viel gethan; ich habe seit Monaten die Reform des
Maigesetze übertreten. bei dem Strafvollzuge d auf die Individualität des Thäters.
Bericht 2 Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst, erstattet.
Windthorst sagt, „Schreibereien“ mit dem Justiz⸗Ministerium gehabt.
auch nicht ein einziges
Die Individualität der That ist verschieden, kommt es jedoch darauf nicht an, sondern nur
— Die XV. Kommission des Hauses der Abgeordneten hat den über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die
Bei §. 1 wurde von mehreren Kommissionsmitgliedern die An⸗ sicht ausgesprochen, daß die Vorbildung, welche das zu erlassende Ge⸗ setz vorschreibe, nicht nur für Mitglieder der Regierungen, sondern auch für andere Beamte im höheren Verwaltungsdienst, insbesondere die Landräthe, sowie die Abtheilungsdirigenten und Präsidenten ““ Regierungen, welche §. 15 des Gesetzentwurfs ausnehme, obligatorisch sein müsse. Die Vertreter der Königlichen Staatsregierung, sowie ein Mitglied der Kommission traten der Ansicht entgegen. Die Kom⸗ mission beschloß nach kurzer Debatte, diese Frage hier zu vertagen, statt der Worte „Zur Bekleidung der Stelle eines Mitgliedes“ zu setzen: „Zur Erlangung der Befähigung für den höheren Verwal⸗ tungsdienst“ und dabei auf den später einzuschaltenden Paragraphen (§. 15) zu verweisen, welcher die Stellen des höheren Verwaltungs⸗ dienstes näher bezeichnen solle. Bei der Erörterung von §. 2 wurde von mehreren Seiten die Ansicht ausgesprochen, daß die Beschränkung des ersten Examens ausschließlich auf die Rechtswissenschaft und zwar speziell auf das in der ersten juristischen Prüfung fast ausschließlich in Frage kommende Privatrecht, dagegen die Einführung eines besonderen Tentamens in der Staatswissenschaft und Nationalökonomie beim Uebertritt in den Verwaltungsdienst unzweckmäßig sei. Der Paragraph wurde deshalb in folgender Formulirung ange⸗ nommen: “ Die erste Prüfung besteht zu einem Theile aus der ersten juristi⸗ schen, für deren Ablegung die 88. 1 —5 und 14 des Gesetzes vom 6. Mai 1869 (Gesetz⸗Samml. S. 656) maßgebend sind, zum andern aus einer stsatswissenschaftlich⸗nationalökonomischen Prüfung, in welcher der Kandidat darzuthun hat, daß er sich mit der allgemeinen Staatslehre und Nationalökonomie vertraut gemacht, sowie eine allgemeine Bekanntschaft mit der Finanzwissenschaft erworben hat. Zur Abhaltung der letztern sind die Prüfungskommissionen für das erste juristische Examen in geeigneter Weise, und zwar mindestens durch je einen Universitätslehrer zu verstärken. 3 In Sn auf §. 6 glaubte die große Mehrheit der Kommission, daß ebenso wie die Gerichtsrefrendarien nicht vom Justiz⸗Minister, sondern von dem Präsidenten des Appellationsgerichts, bei welchem sie sich zur Beschäftigung melden, ernannt würden, so auch kein Grund vorliege mit der Ernennung der Regierungsreferendare die betreffenden Ressort⸗Minister zu beauftragen. Es widerspreche in dieser Hinsicht die Regierungsvorlage dem Grundsatze, daß die Central⸗ regierung im Staate von allen ihr nicht nothwendig zukommenden Geschäften möglichst zu entlasten sei. Es wurde daher beschlossen den Ober⸗Präsidenten in diesem Paragraphen an die Stelle der Ressort⸗ inister zu setzen. 8 88 ber n 8 und 14. Diese Paragraphen enthalten Bestimmun⸗ gen über die Zulassung solcher Beamten zur großen Staatsprüfung und zum höhern Verwaltungsdienste, welche die in dem ersten Theile des Gesetzes vorgeschriebene Vorbildung nicht durchgemacht haben. Nach zwei Richtungen hin wurden Abänderungen dieser Vor⸗ läge beantragt. 1 1 Hen der 28 Seite wurde vorgeschlagen, statt der durchaus unpraktischen Ermächtigung der Minister der Finanzen und des Innern einzelne höhere Justiz beamte nach fünfjähriger Amts⸗ thätigkeit zur großen Staatsprüfung für den Verwaltungsdienst zuzu⸗ lassen, allen denjenigen, welche die Befähi⸗ung zum höheren Justiz⸗ dienst erlangt, die Ablegung der letzten Verwaltungsprüfung dann zu gestatten, wenn sie vorher ein Jahr im praktischen Verwaltungs⸗ dienste gearkeitet. Man müsse den Justizbeamten einen geordneten Weg zum Uebertritt in die Verwaltung unabhängig von dem Gut⸗ dünken der Minister eröffnen. Von der anderen Seite befürwortete man eine völlig unbeschränkte Ermächtigung der Königlichen Staats⸗ regierung, höhere Justizbeamte im Merwaltungsdienst zu verwenden. Diese Befugniß habe bis jetzt bestanden und habe sich thatsächlich bewährt. Bei der Abstimmung blieb die erstere Ansicht mit 7 gegen 4 Stimmen in der Maforität .“ demgemäß die §§. 13 und 14 der Regierungsvorlage umgestaltet.
153 Gemäß 8 bei der Diskussion von §. 1 gemachten Vorbehalt schritt man hierauf zur Erörterung der Frage, für welche Stellen im Verwaltungsdienst die Befähigung, wie sie dies Gesetz vorschreibt, erforderlich sein solle. Einstimmig war man der Ansicht, daß außer den Mitgliedern der Regierung noch die Abtheilungs⸗Dirigenten in diese Kategorie aufzunehmen seien. Mit 10 gegen 2 Stimmen beschloß die Kommission ferner, unter die Stellen des höheren Verwaltungsdienstes die der Regierungs⸗ Präsidenten aufzunehmen. Die eingehendsten Erörterungen wur⸗ den über die Stellung der Landräthe gepflogen. Die Vertreter der Staatsregierung behaupten, daß es dem Sinne des §. 74 der Kreisordnung nicht entspreche, von den Landräthen eine so berufs⸗ mäßige Vorbildung zu verlangen, wie sie dies Gesetz vorschreibe. Das Regulativ vom 13. Mai 1838 habe sich aber auch praktisch bewährt. Endlich aber befürchte die Staatsregierung, wenn so die Ansprüche an die Qualifikation der Landräthe gesteigert würden, diese Stellen nicht mehr ausreichend besetzen zu können. Seit dem 1. Januar 1865 seien 321 Landräthe angestellt. Hiervon hätten besessen: Die Qualifikation für den höheren Verwaltungsdienst 213 oder 66,4 %, die Qualifikation für den höheren Justizdienst 25 oder 7,8 %, frühere Referendarien seien gewesen 32 oder 10 %, ohne eine der bezeichneten Qualifikationen 51 oder 15,8 %. Ob es möglich gewesen, die 83 Landräthe zu finden, welche die höhere Qualifikation nicht gehabt, wenn dieselbe schon gesetzliches Erforderniß gewesen, sei sehr zweifelhaft.
Das Resultat der Abstimmung über die Frage war, daß man mit 8 gegen 4 Stimmen beichge. Fe die “ — die zum öhern Verwaltungsdienste gehörigen Zeamten aufzunehen. B. Verr 1“ 18 entschied sich die Kommission da⸗ für, die zur Ausführung des Gesetzes erforderlichen Anordnungen dem Staats⸗Ministerium, statt den Ministern der Finanzen und des Innern, zu übertragen.
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zelheiten um so mehr dahingestellt sein lasse, als ich dieselben gar nicht zu übersehen vermag.
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Vollzugs der Strafe in Angriff genommen, die Bearbeitung ist so