1875 / 105 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 May 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Stadtverordnetenversammlung hat in

Berlin. A daß die dies⸗

ihrer am 5. d. M. abgehaltenen Sitzung beschlossen, jährigen Sommerferien vom 1. Juli bis 31. August dauern sollen. Während dieser Zeit finden, laut §. 33 der Geschäfts⸗ ordnung, nur auf besonderes Verlangen des Magistrats Sitzungen statt.

In Betreff der Beseitigung des Königsgrabens bei Erbauung der Berliner Stadteisenbahn nahm die Versammlung folgende vom Ausschuß vorgeschlagene Resolution an:

„Die Versammlurg erklärt sich mit den vom Magistrate in seiner Vorlage ausgesprochenen Prinzipien und Intentionen einverstanden, erachtet aber die Zuschüttung des Königsgrabens für ein Bedürfniß und ersucht den Magistrat, die Ausführung derselben unausgesetzt im Auge zu behalten, sowie mit dem Handels⸗Ministerium in Unter⸗ handlung zu treten über die Wahl einer solchen Richtung und Höhen⸗ lage der Stadtbahn, daß die Anlegung von Parallelstraßen und die Durchführung der im öffentlichen Interesse nöthigen Querstraßen in keiner Weise behindert wird. Die Versammlung sieht dem⸗ nach weiteren Vorlagen seitens des Magistrats entgegen.“

Ferner genehmigte die Versammlung den Antrag des Magistrats, daß 1) zur Verbindung der Michaelkirchstraße mit der Holzmarkt⸗, Langen⸗ und Markusstraße eine massive Brücke über die Spree nach dem vorliegenden generellen Projekte resp. der Höhe der zu be⸗ willigenden Mittel erbaut werde; 2) die Baufluchtlinie für die Zu⸗ fahrtstraße zu der Brücke von der Holzmarktstraße her, sowie für die abgestumpfte Ecke zwischen der Langen⸗ und Holzmarktstraße nach Maßgabe des Projektes festgestellt werde.

Se. Majestät der Kaiser und König, begleitet von dem Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. Frie⸗ denthal, besuchten die Mastviehausstellung am Donnerstag, den 6. Mai, Mittags 12 ½ Ühr, nachdem Se. Majestät den be⸗ absichtigten Besuch am Mittwoch hatten absagen lassen. Sämmtliche preisgekrönten Thiere waren im Kreise vor dem Ausgange der großen Halle aufgestellt worden. Se. Majestät der Kaiser ließen Sich mit den verschiedensten Ausstellern in Gespräche ein und erkundigten Sich mehrfach über die verschiedenen Rassen bei den Züchtern.

Der Verein zur Beförderung des Gartenbaues in den preußischen Staaten wird am 20, Juni d. J. seine erste diesjährige Blumen⸗Ausstellung im Etablissement der Flora zu Charlottenburg abhalten.

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DoEEEEE1

Die Vorstellungen von „Die Reise um die Welt in 80 Tagen“ im Viktoria⸗Theater, deren bis jetzt 43 vorüber sind, finden immer noch bei ausverkauftem Hausfe statt.

8 Frl. Josefine Pagay verläßt am 20. Mai das Victoria⸗

Theater. Die Künstleren wird in der Sommersaisen im Kursaal⸗ theater in Ems gastiren und von dort voraussichtlich nach Berlin in ein anderes Theater zurückkehren.

Se. Majestät der Kaiser und König wobhnten am Dienstag der Aufführung von Grillparzers „Esther“ und Molisres „Gelehrte Frauen“ durch die Herzoglich sachsen⸗meiningensche Hof⸗ schauspieler⸗Gesellschaft im Friedrich⸗Wilhelmstädti⸗ schen Theater bis zum Schlusse bei. Am Sonnabend findet die

erste Aufführung von Schillers „Fiesko“ statt.

Auch gestern wohnten Se. Majestät der Kaiser und König

dem von den Meininger Gästen aufgeführten Drama:

mrnfrrn

„Die diges Denkmal zu errichten.

Hermannsschlacht“ bei. Trotz der schönen Witterung war das Haus gefüllt.

Der zukünftige Direktor des Woltersdorfftheaters, Hr. Emil Thomas, ist bereits in vollster Thätigkeit, die Neu⸗ gestaltung des unter seine Leitung gelangenden Instituts zu betreiben und einem Ziele zuzuführen, welches das Interesse des Berliner Publikums für diese Bühne neu beleben soll. Das gesammte Eta⸗ blissement wird innerlich wie äußerlich umgestaltet. Das dekorative Ma⸗ terial, Mobiliar und Requisiten werden auf eine höhere Stufe gebracht; die Garderobe erhält frischen Glanz; bedeutende künstlerische Kräfte sind be⸗ reits ööö mit weiteren wird noch unterhandelt. Dem Chor und Orchester wird die größte Fürsorge gewidmet werden. Im Programm des neuen Direktors stehen vor Allem auch Novitäten von Werth und Gastspiele von allgemeinem Interesse, wozu das des Frl. Gall⸗ meyer und des Hrn. Schweighöfer von der Wiener „Komischen Oper“, Mitte Juni beginnend, zu rechnen sind. Bewährte ältere Kräfte werden nicht außer Acht gelassen; so dürfte auch der bisherige um⸗ sichtige Regisseur, Hr. von Weber, dem neuen Institute erhalten bleiben.

Am Sonnabend beginnen die Damen Fr. Bethge⸗Truhn, Frl. Hennies, die HH. Bethge und Schneider vom Hof⸗Theater zu Schwerin im National⸗Theater ein Gesammtgastspiel in Emanuel Geibels „Brunhild.“

Der Herzogliche Hof⸗Opernsänger Herm. Schrötter in Braunschweig ist von Richard Wagner aufgefordert worden, bei dem Festspiel in Bayreuth in der Nibelungentrilogie den „Sieg⸗ fried“ zu singen; Hr. Schrötter übt bereits die Partie ein.

Vom Kunstmarkt. In der am 14. April begonnenen Lepke⸗ schen Versteigerung von Antiquitäten der verschiedensten Art, Arbeiten der Kleinkunst und Kunstindustrie in edlen und unedlen Metallen, in Bronze, Elfenbein, Holz, Porzellanen ꝛc. wurden für einzelne Stücke recht ansehnliche Preise erzielt, so für verschiedene Elfenbeinhumpen 900 993 ℳ, für silberne Becher und Humpen 900 1065 ℳ, für den historisch interessanten reichornamentirten Deckelkelch mit der Widmung Ludwigs XIV. an Mazarin 900 ℳ., für zwei kleine silberne Braufkästchen 456 ℳ, für ein Petschaft aus Amethysten in goldener emaillirter Fassung mit Edelsteinen 1633 ꝛc. In der Verstei⸗ gerung einer Sammlung Hildebrandtscher Aquarellen am 27. April erreichten einzelne Blätter Preise von 300 500 ℳ, das Bild der Meeresbucht mit der Staffage eines Reiters (1851 in Brasilien gemalt) 3900 ℳ, andere Oelbilder, Studien und Skizzen, Preise von 300 798 Von den gleichzeitig verstei⸗ gerten Bildern einiger anderer Maler wurde Gustav Richters Mohr im rothen Gewande mit 1170, Hoguets Gemüsehändlerin mit 1110 und desselben Strand von Eterntal mit 1140 erstanden. Heut und während der nächsten Tage findet eine Versteigerung von Kupfer⸗ stichen, Radirungen und Holzschnitten mehrerer zum Theil hinter⸗ lassener Berliner Sammlungen statt, deren Katalog 895 Nummern der verschiedensten Schulen und Meister umfaßt. Mit guten und vortrefflichen Blättern sind dabei Namen wie N. Berchem, Jan Both, Adr. Ostade, Teniers, Waterloo, Rembrandt, Dürer, Aldegrever, Beham, Pencz, Wille, G. F. Schmidt, Callot, Robert Strange u. a. m, unter den Neueren Mandel, Eichens u. a. zum Theil in einer längeren Reihe von Nummern vertreten.

Der Besitzer von Bad Juliushall beabsichtigt, dem Herzog Julius, dem Neueröffner der uralten Radau⸗Soolquellen, ein wür⸗ Hoch im Gebirge wurde ein Felsblock

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt ant die Inseraten⸗Expedition des Heutschen Reichs⸗-Anzrigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtan gen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

F n. s. w von öffentlichen Papieren.

und Untersuchungs-Sachen. Grosshandel.

7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. In 9. Familien-Nachrichten.

ffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und 6. Verschiedene Bekanntmachungen. G

der Börsen- beilage. &

gefunden, der in seiner Größe von 17 Fuß Länge und 7 Fuß Breite seit Jahrtausenden unangerührt geblieben war. Dieses kolossale Fels⸗ stück ward unter unsäglichen Mühen am 2. Mai ins Radauthal und nach seinem Aufstellungspunkte vor Bad Juliushall befördert. Ein Unterbau von festem Gestein wird das Bronze⸗Relief⸗Bildniß des Herzogs Julius und die Daten von der Gründung des Soolwerkes Juliushall aufnehmen; auf dem Unterbau soll dann der erwähnte Felsblock Platz finden. Der Entwurf zu diesem Monument rührt vom Architekten Pfeiffer her.

Der auf seinen Trümmern wieder errichtete Alexandra⸗ Palast auf Muswell⸗Hill, im Norden von London, wurde am 1. Mai unter entsprechenden Feierlichkeiten eröffnet. Der Lord⸗ Mayor von London, die Sheriffs, sowie etwa 70 Provinzial⸗Mayors, alle in ihren Amtsroben und Ketten, wohnten der Inaugurations⸗ feier an, und trotz der regnerischen Witterung hatte sich eine große Menschenmenge dazu eingefunden. Den Glanzpunkt der Feier bildete ein großes Concert, das unter Sir Michael Costa's Leitung von einem 1500 Mitglieder zählenden Orchester und Chor, drei Militär⸗ kapellen und einigen gediegenen Solokräften der Her Majesty's Opera, darunter die Damen Tietjens und Trebelli, sowie die Herren Canpanini und Behrens, ausgeführt wurde. Nach der Musikaufführung wurde die Wiederaufrichtung des prächtigen Palastes durch ein Bankett gefeiert, bei welchem auf Einladung der Direktoren 1000 Personen, darunter die städtischen Würdenträger, etwa 250 Mitglieder beider Häuser des Parlaments, viele Richter und Bischöfe, die diplomatischen Ver⸗ treter Belgiens, Schwedens, Persiens, Perus, Spaniens, Chilis und der Türkei, sowie andere Personen von Distinktion zugegen waren. Der neue Palast ist viel größer als der, welcher am 9. Juni 1873 nach kaum 14tägiger Existenz abbrannte. Er steht auf einem Flächen⸗ raum von 7 ½ Acres und bildet ein vollständiges Parallelogramm. Im Mittelschiff des Palastes befindet sich eine 386 Fuß lange und 184 Fuß breite Halle, die 12,000 Personen Sitzraum gewährt und von einer Reihe Statuen der Könige und Königinnen von England von Wilhelm dem Eroberer an bis zur Königin Victoria umgeben ist, sammt einem für 2000 Exekutanten verechneten Orchester. Oestlich und westlich von dieser Halle befinden sich zwei Höfe von je 213 Fuß Länge und 140 Fuß Breite, von denen einer für das Ausstellungs⸗Departement bestimmt ist und der andere einen offenen italienischen Garten bilden soll. An diese Höfe schließen sich große Gewächshäuser, gefüͤllt mit den seltensten tropischen Pflan⸗ zen, an. Im nordwestlichen Ende des Palastes befindet sich ein Konzertsaal, der im Stande ist 3500 Personen aufzunehmen, und im nordöstlichen Theile ein Theater mit Sitzraum für 3000 Personen. Ersteren schmückt eine von Mr. Henry Willis, dem berühmten Orgelbauer, konstruirte große Orgel, die aber noch nicht ganz fertig ist, während das Theater über eine 50 Fuß tiefe und 84 Fuß breite Bühne verfügt. Die Kunst⸗ sammlungen des Palastes bestehen aus einer sehr werthvollen Waffen⸗ sammlung, Eigenthum des Lord Landesborough, einem naturgeschicht⸗ lichen Museum und einer überaus reichen Gemäldegallerie, die außer Werken der französischen, belgischen und britischen Schule vielleicht die größte Kollektien Münchener Gemälde umfaßt. Nicht mindere Reize besitzt der riesige Park, in dessen Mitte der Palast steht. Es befinden sich in demselben eine Restauration, in wescher 1500 Personen bequem speisen können, eine Rennbahn, ein Kricketspielplatz, eine Turnanstalt, ein Circus, ein 17 Acres großer Eichen⸗ und Cedernhain mit Pavillons für Koznerte ꝛc., eine japanesische Villa (dieselbe, die in der Wiener Ausstellung zu sehen war), Modelle maurischer und ägyptischer Wohnhäuser und

andere Sehenswürdigkeiten. 8

Inserate nehmen ant die autortfirte Annoncen⸗Expeditten von Rudolf Mosse in Berlin, Breglau, Chemnik, Cöln, Dresden, Dortmund, Fran kfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten sowie alle übrigen gräßeren Annoncen⸗Bureaus

Verkäufe, Verpachtungen, Loos 2. 2717,13

SEuhbmissionen ꝛc. 8 8 2 8

2400 Kubitmetern Kiefern⸗Klobenholz soll im Wege der Submission vergeben werden.

Termin hierzu ist auf Mittwoch, den 26. Mai d. J., Mittags 12 Uhr, in unserem Geschäftslokale, Koppenstraße Nr. 88/89 hierselbst anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Klobenholz“ eingereicht sein müssen.

Die Submissions⸗Bedingungen liegen in den Wochentagen Vormittags im vorbezeichneten Lokale ur Einsicht aus und können daselbst auch Ab⸗ schriften der Bedingungen gegen Erstattung der Kosten in Empfang genommen werden.

Berlin, den 24. April 1875.

Königliche Direktioen der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

2 1 8 18349]1 Neubau der Moselbahn. Die Ausfühkung der Erd⸗Planirungs⸗ und Be⸗ festigungsarbeiten des 7. Looses der VII. Bau⸗ Abtheilung Stat. 349 bis 394 * 50 enthaltend 182,000 Kubikmeter zu bewegende Boden⸗ massen und ca. 3400 Kbmt Trockenmauerwerk ous Bruchsteinen zu Futter⸗, Stütz⸗ und Graben⸗ mauern soll durch öffentliche Submission vergeben werden. Die Submissionsformulare, positionen und Bedingungen liegen im Centralbureau der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Saarbrück n, sowie im hiesigen Abtheilungsbureau zur Einsicht aus und können von mir gegen frankirte Einsendung von 1,50 Mark bezogen werden. Offerten sind ver⸗ siegelt und versehen mit der Aufschrift: „Submission auf Erdarbeiten im 7. „Loose“ bis zum Mittwoch, den 19. Mai er., Vormit⸗ tags 10 Uhr, an den unterzeichneten Abtheilungs⸗ Baumeister einzureichen, in dessen Geschäftslokale die Eröffnung in der erschienenen Sub⸗ mittenten erfolgen soll. 8 1 1 Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Sschloß Bübingen bei Nennig, den 5. Mai 1875. 1 Der Abtheilungs⸗Baumeister. Loos IV. Buddenberg.

ne den sollen.

zogen werden.

8

[3351]

geben werden: Loos

Loos II.

Loos III.

Submission auf Pflaster⸗ und Trottoir⸗ 3352 Anlagen.

Die Ausführung von Pflaster⸗Arbeiten und die Lieferung von Pflaster⸗Materialien sowie Kanten⸗ steinen zur Herstellung ven Trottoiren auf der Hagen⸗ Siegen⸗Dillenburger Straße bei der Stadt Siegen (Wilhelms⸗Straße bis Löhrthor) soll in folgenden Loosen vergeben werden:

967 lfd. Mtr. Kantensteine zu verlegen und 299 Chm. Pflastersand anzuliefern, zu⸗ sammen veranschlagt zu 4097

von Basalt zu liefern, ver⸗ anschlagt zu . ... Loos III. 326 Chm. Kopfstein⸗Pflaster⸗ steine, ⅛12 Ctm. hoch aus Basalt, Grauwacke, Melaphyr oder Trachit zu liefern, veranschlagt zu 6846

Die Offerten, summe aufzustellen und mit der Aufschrift: „Offerte

auf Trottoir⸗Anlagen“ zu versehen, sind bis Donnerstag, den 20. Mai, Morgens 11 Uhr, auf dem Bureau des unterzeichneten Bau⸗Inspektors besetzen. abzugeben, woselbst solche um die genannte Stunde in Gegenwart der erschienenen Submittenten eröffnet

Kosten⸗Anschlag und Bedingungen liegen auf dem genannten Bureau zur Einsicht aus. auch gegen Erstattung der Kopialien von Jeder Offerte ist ein Exemplar der Bedingungen, mit Unterschrift versehen, beizufügen. Siegen, den 2. Mai 1875. ““ “”“

Die Ausführung von Pflaster⸗Arbeiten und An⸗ lieferung von Pflaster⸗Materialien eines fiskalischen Steinflasters auf gen⸗Dillenburger Staatsstraße, in unmittelbarer Nähe der Stadt Siegen, soll in folgenden Loosen ver⸗ Metallbestand.

I. 4412 Qu.-M. neues Kopf⸗ 530 Kbm.

Kbm. bearbeitete Kopf⸗

Basalt oder Grauwacke,

102 Kbm. desgl., nur aus

hoch, zu liefern, veran⸗

Die Offerten, welche nach Prozenten der Anschlages⸗ summe aufzustellen, sind bis zum wechsel Donnerstag, den 20. Mai c., Morgens 10 Uhr, 18. Mai fällig .. versiegelt und mit der Aufschrift: „Offerte anf Pflaster⸗Arbeiten Staatsstraßen“ versehen, jauf dem

Qu.⸗Meter Kopffteinpflaster aus⸗

zuführen,

Kostenanschlag und

Niedermendiger lien bezogen werden.

4835 zufügen.

Siegen, den 16. April 1875.

Haege.

Submittenten eröffnet werden sollen.

Bedingungen liegen auf dem

Bureau des Unterzeichneten zur Einsicht aus; auch

Loos II. 967 lfd. Mtr. Kantensteiien können letztere von dort gegen Erstattung der Kopia⸗ Jeder Offerte ist ein Exem-

plar der Bedingungen, mit Unterschrift versehen, bei. [3357]

Der Bau Inspektor. b

Unterzeichneten abzugeben, woselbst dieselben um die I“ 111““ genannte Stunde in Gegenwart der etwa erschienenen V Schlesische Boden-

Credit-Aktien-Bank. 30. April 1875.

dctiva. Kassen- und Wechsel-Bestände Effekten nach §. 40 des Statuts 8 Unkündbare Hypotheken-Dar-

lehne 11“*“ 24,387,176. Kündbare Hypotheken-Darlehne

Status am

2,988,197. 307,862.

Zusammen 15778 63 . welche in Prozenten der Anschlags⸗ [3333]

Anfangsgehalt .1200

angerechnet werden. Lehrer, holungsprüfung bestanden haben,

13. Dienstjahre auf

Haege.

Materialien.

zur Herstellung

der Hagen⸗Sie⸗ Hag Activa.

Reichskassenscheine .. .. Noten anderer Banken (inclusive steinpflaster auszufühh I 631,944 Preuß. Banknoten) ren, veranschlagt zu 4412 Mk. Wechsel. . . . . . . . . Pochsand oder Lombardforderungen. EEE55 Mk cbiloren.. veranschlagt zu . . 1590 Mk. Conto⸗E t⸗Debitoren.. Fas chragt v Sonstige Activa.

Passiva. ““ Reservefond (inclusive 64,500 Spezial⸗Reserve) . Umlaufende Noten . . . Conto⸗Corrent Creditoren Depositen . EE1“ 2244 Mk. Sonstige Passiva . Zusammen 22700 Mk. Verbindlichkeiten aus weiter be⸗ gebenen, im Inlande zahlbaren Inkassowechseln vom 1. bis

stein⸗Pflastersteine aus

17 Km. hoch, zu liefern, veranschlagt zu 13923 Mk.

Grauwacke. 13 Km.

Gera, den 4. Mai 1875.

resp. Materialien für die

Bureau des Eisentraut.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Für Volksschullehrer.

An hiesigen städtischen Volksschulen lische Kinder sind mehrere Klassenlehrerstellen zu Mark während des 1., 2. und 3. Dienstjahres; 1350 Mark während der folgenden Dienstjahre, wobei auswärtige Dienstjahre welche ihre Wieder⸗ 4 erhalten ein Jahr⸗ Letztere können gehalt von 1425 Mark, steigend jährlich um 75 Mark dort be⸗ bis auf 1800 Mark, bei fernerer zufriedenstellender Dienstführung steigt das Gehalt vom 7. bis zum 2100 Mark. Bewerbungen sind unter Beifügung der Zeugnisse und einer kurzen Lebensbeschreibung baldigst hierher einzureichen. Ehlberfeld, am 27. April 1875.

b p ’1 Die städtische Schulkommission. Subhmission auf Pflaster⸗Arbeiten und

1

183850] Status der Gerger Bank .“ am 30. April 1875. 1“

7,500,000. —.

Geraer Bank.

188,530. Darlehne an Kommunen und Korporationen . .. 167,625. Lombard-Darlehne . w“ 37,425. Grundstück-Conto. . . 243,000. Guthaben bei Banken und Bank- 582,076

E“ öö“ Diverse Debitoren-. 8 571,300. 29,473,195.

für evange⸗

Passiva. Aktien-Kapital-Conto ... Unkündbare Pfandbriefe im Umlauf..

7,500,000.

21,240,750. Kreditoren im Konte-Korrent 8 27,212. Verschiedene Passirag .. . 8 705,232. 29,473,195.

Breslau, den 5. Mai 1875.

Die Direction. (8.à475)

8

18377] Verlin⸗Stettiner Eisenbahn.

3,805. —.

1,303,190 —. 7,920,477. 35. 1,590,467. —.

409,705. 95. 5,880,719. 70. 1,097,237. 35.

mer beiliegende Fahrplan auf unsern Bahnen in Kraft. Die ausführlichen Fahrpläne werden vom 7. d. Mts. hängen und Stück bei allen unseren Billetkassen zu haben sein. Stettin, den 3. Via . rektorium. 585,608. 60. Fe

ab auf allen unseren Stationen aus⸗ außerdem zum Preise von 10 pro

11,531,600. —. 2,387,993. —. 933,230. —. 173,439. 50.

Redacteur: F. Prehm. 8 Verlag der Expedstion (Kes e2. 8 Druck: W. Elsner. 8

Vier Beilagen (einschließlich der Börsen⸗Beilage),

624,934. 15.,2 G außerdem die

Eisenbahn.

Fahrpläne der Nassauschen, der Westfälischen und der Berlin⸗Stettiner

1“

Mit dem 15. Mai d. J. tritt der dieser Num⸗

eeines Regulativs,

Miinister nach dem Abg. v. Wendt das Wort:

Einmischung in die Waldkultur überhaupt.

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Köni

105.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 7. Mai. In der Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten am 5. d. M. erklärte in der Diskussion über das Waldschutzesetz der Staats⸗Minister Dr. Friedenthal zu §. 7 nach dem Abg. Dr. Haenel:

Ich will auf die Frcge des Kommunismus mich nicht einlassen, sondern konstatiren, daß ich den Standpunkt, von dem der Hr. Abg. Dr. Hänel ausgegangen ist, als vollkommen korrekt anerkenne, nämlich daß man von dem allgemeinen Gedanken, über die Ent⸗ schädigungsfrage in Enteignungsfällen die ordentlichen Gerichte entscheiden zu lassen, nur abweichen soll, wenn zwingende Gründe vorliegen. Abweichend aber von dem Hrn. Abg Dr. Hänel behaupte ich, daß hier solche zwingende Gründe, solche Unterschiede vorliegen, welche eine Spezialgesetzgebung rechtfertigen. Diese Unter⸗ schiede finde ich in Folgendem: Zunächst handelt es sich nicht wie bei der Enteignung um einen bestimmten abgegrenzten Streit zwischen A. und B. dem A. der enteignet, dem B. der enteignet wird sondern in den allermeisten Fällen um eine höchst komplizirte Aus⸗ einandersetzung zwischen einer zahlreichen Reihe von Interessenten, zwischen denen Kompensationen stattfinden, zwischen denen Beiträge und Entschädigungen gegeneinander aufgewogen und von einander in Abzug gebracht werden müssen. Es handelt sich um die Feststellung ul welches nach der Natur der Sache als ein zusammenhängendes Ganze zu behandeln sein wird. Ich meine, und die Herren Techniker werden mir das bestätigen, es würde praktisch die Ausführbarkeit unendlich erschweren, aus einer solchen Ausein⸗ andersetzung, einem derartigen Regulativ, einzelne Punkte herauszu⸗ reißen und zum Gegenstand gesonderter Entscheidung zu machen, der⸗ gestalt, daß ihr Austrag keinen Einfluß haben würde auf die Fest⸗ setzung der übrigen Punkte, die von der ersten Behörde mit Rücksicht

uf die interimistische Regelung der Entschädigungsfrage geordnet würde. Wenn man jenen Weg rerfolgen wollte, und ich gestehe dem Hrn. Abgeordneten zu, daß wir uns hiermit beschäftigt haben, dann müßte man weiter gehen, man müßte, von e nem Interimistikum absehend, das ganze Verfahren aussetzen und die Gesamnt⸗Entscheidung vor die ordentlichen Gerichte bringeg. Das würde de Schwierigkeiten in unübersteiglicher Weise aber häufen. Es tritt fernec als wesentlich unter⸗ scheidendes Moment hineu, wie ich bei der ersten Lesung andeutete, daß in vielen Fällen von dem Gesetz ein Erfolg nur dann abzusehen ist, wenn der Antragsteller die Ne gung hat, für die Entschädigung auf⸗ zukommen, wenn der Antregsteller gewissermaßen als Organ des öffentlichen Interesses füͤngirt, mit Rücksicht hierauf die Initiative ergreift und dieser Initia ve dadurch Nachdruck giebt, daß er die Kosten auf seine Schultern nimmt.

Diesem Gedanken hat das Gesetz Ausdruck gegeben in der Konsequenz, welche der §. 5a. enthält, wonach dem An⸗ tragsteller die Möglichkeit gegeben ist, wenn er die Kosten übersieht und findet, daß sie über das Maß dessen hinausgehen, was er für das öffentliche Wohl zu opfern bereit ist, daß er dann von seinem Antrag zurücktreten kann. Diese Prozedur, welche ihre große praktische Bedeurung hat, erschweren Sie in hohem Grade, wenn Sie der ersien Festsetzung die Wirkung nehmen, daß nach ihr mit Sicherheit bemessen werden kann, wie weit die Belastung des Antragstellers am letzten Ende gehen wird. Muß der Antragsteller fürchten, daß die Gerichte später hierüber eine andere Entscheidung treffen, so werden sie seine Neigung zur Antragstellung auf das Er⸗ heblichste schwächen. 1

„Es läßt sich sehr schwer der bei dem Expropriationsgesetz ge⸗ wählte Weg der Interimistikums und des hiervon getrennten Defini⸗ tivums hier einschlagen. Man würde dazu gelangen, die gauze Sache in Frage stellen zu müssen, bis das Definitivum erreicht ist. Hierdurch aber würde nach meinem Dafür⸗ halten die Weitläufigkeit des Effekt des ganzen Gesetzes in Frage gestellt wäre.

Ich komme zu der Schlußfolgerung, daß diese speziellen Gründe ZITI1u Abweichung von dem allgemeinen Prinzip recht⸗ ertigen.

Wenn der Hr. Abg. Parisius aber gesagt hat, es fehlte an Analogie für solche Abweichung, so beziehe ich mich auf ein Gesetz, welches stets obwohl es zur Zeit noch nicht verfassungsmäßiger Zustände erlassen war in diesem Punkie allsertig Billigung fand, das Vorfluth⸗Edikt von 1815; dieses Gesetz ordnet für gewisse Meliorirungen Sie werden mir die Details erlassen die Entschädigungsfrage so auf dem Wege richterlicher Festsetzung. Es ernennt der eine Theil einen Schiedsrichter und der gegnerische Theil ebenfalls einen solchen, der Obmann wird von der Lanccs⸗Polizerbehörde bestimmt, und dieses Schiedsgericht hat bisher in einer langen Reihe von Jahren der Regel nach zur Zufriedenheit der Betheiligten die Entschädigung festgesetzt. Allerdings werden die Schredorichtec aus dem Kreise der Interessenten genommen und besitzen das Vertauen, daoß sie das Interesse ihrer Kreisgenossen unbefangen wah ehmen werden. Dasselbe Vertrauen, meine Herren, verlange und erwarte ich für den Kreisausschuß. Der Kreis⸗ ausschuß geht aus der Wahl der Kreiseingesessenen hervor, und wenn Sie mit Recht sich dagegen wehren würden, einer unmittelbaren Staats⸗Verwal⸗ tungsbehörde die definitive Entschetoung über die Entschädigungsfragen einräumen, so meine ich, können Sie dies mit vollkommener Sicherheit gegenüber einer aus der Wahl der Kreisgenossen hervorgegangenen Selbstverwaltungsinstanz unternehmen. Ich bitte Sie, dem Beschlusse Ihrer Kommission zuzustimmen.

Zu §. 20 bemertte der Staats⸗Minister D.. Frieden⸗ thal dem Abg. Dr. Haenel:

Ich bemerke, daß die Regierungsvorlage die Bestimmung eines Einspruchs gegen derartige inter mistische Exekutivmaßregeln nicht hatte. Später ist in der Kommission zum Schutze der Parteien die Zulässigkeit einer solchen Berufung eingefügt worden und zwar nach Analogie der Kreisoronung, in welcher es heißt:

„In allen Angelegenheiten, welche nicht dem im §. 135 bezeichneten Verfahren unterliegen, kann der Landrath, wenn der vorliegende Fall keinen Aufschub zuläßt, Namens des Ausschusses Vecfügungen erlassen. Vorstellungen gegen diese Verfügungen unterliegen der kollegialischen Entscheidung des Kreisauschusses.“ 1

Nun gebe ich zwar dem Herrn Vorredner darin Recht, daß das Wort „Berufung“ unter keinen Umständen stehen bleiben kann, weil dasselbe einen bestimmten technischen Sinn hat. Man könnte aber, wenn man diese Bestimmung aufrecht erhalten wollte, denselben Aus⸗ druck wählen, wie ihn §. 137 der Kreisordnung enthält, und sagen: „Vorstellungen gegen solche Verfügungen richten sich an das Wald⸗ schü tzgericht und unterliegen der kollegialischen Entscheidung desselben“. Das würde dem Geist des Verwaltungsstreitverfahrens nicht wider⸗ sprechen, und eine gewisse Garantie gegenüber etwaigem Mißbrauch des interimistischen Exekutivrechtes bieten.

Zu §§. 22 38a. (Waldgenossenschaften) nahm derselbe

Meine Herren! Die Ausführung des Herrn Vorredners richtet weniger gegen die Walsgenossenschaften, als gegen die staatliche

Gewiß ist es nicht zu leugnen, daß die Nothwendigkeit, von Staatswegen in wirthschaftliche Dinge einzugreifen, nicht ang enehm ist, daß man sich hierzu nicht wenden würde als zu etwas, was man an und für sich für wünschenswerth erachtet, sondern daß si gezwungen wird, durch größere Uebelstände, die auf der Gegen⸗ eite liegen.

Man hat, ehe man über ein solches Gesetz in den Hauptgrund⸗

Verfahrens eine so große, daß der

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 7. Mai

zügen schlüssig wird, selbstverständlich die Fenge zu entscheiden, ob

auf der Seite der absoluten wirthschaftlichen Freiheit das überwiegende Gewicht der Gründe liegt, oder Beschränkungen der Freiheit, die an sich für die Einzelnen widerwärtig und unerwünscht sind, in den Kauf genommen werden müssen, um größere Uebelstände für die Gesammt⸗ heit abzuwenden; in jedem einzelnen Punkte aber immer wieder auf die Uebelstände zurückzukommen, die die unvermeidliche Folge der ersten Entscheidung sind, scheint mir einem solchen Gesetz böö nicht die richtige Deduktions⸗ und Argumentationsweise.

b man durch Belehrung den Wald zu erhalten im Stande sein würde, wie der Herr Vorredner wünscht, ist mir doch in so zweifelhaft, daß ich nicht glaube, auf diesem

hohem Grade Wege weittragende Resultate in Aussicht nehmen zu können.

Der Herr Vorredner hat auf seine spezielle Heimathprovinz Bezug genommen und gesagt, dort wäre ein Bedürfniß zu Wald⸗ genossenschaften nicht in dem Maße vorhanden, weil man schon von selbst den Wald schonte. Mir liegt indessen eine Schrift aus West⸗ falen vor, worin ausgeführt wird, daß in dem sogenannten Wiehe⸗ Wald, einem bei Minden belegenen Gebirge, dessen Scheitel bewaldet ist, während die Abhänge, wenigstens im unteren Theil, als Acker⸗ land benutzt werden sich das Bedürfniß zur Bildung von Wald⸗ genossenschaften in dringender Weise herausgestellt habe. Dieses mehrere Meilen lange Gebirge befindet sich zum großen Theil im Eigenthum von verschiedenen Gemeinden angehörigen zahlreichen Privatbesitzern. Die angeblich über 6700 Parzellen sind schmale Strei⸗ fen und haben im Durchschnitt eine Breite von 2—4 Ruthen, eine Länge von 136 —246 Ruthen. So laufen diese Streifen mehrere Meilen lang neben einander von der Höhe abwärts, und, meine Herren, Sie werden sich selbst sagen können, wie es ganz unmöglich ist, unter solchen Verhältnissen eine geregelte Waldkultur zu treiben. Es wird berichtet ich bin bereit, den Herren die gedruckte Auseinan⸗ dersetzung zu geben, ich kann mich nur auf die dort gemachten Mit⸗ theilungen berufen, daß dort der Wald mehr und mehrschwinde, daß hier⸗ durch die zu Aecker gemachten Abhänge den allergrößten Schäden ausgesetzt werden, daß der Wald, wo er vorhanden ist, außerordentlich schlecht bestanden sei, aus Gestrüpp besteht und daß der Ertrag des Mor⸗ gens zwischen 20 Groschen und 1 Thaler pro Jahr variirt, während bei der Haubergsgenossen⸗Wirthschaft in den Kreisen Siegen, Olpe, Altenkirchen die Rente des Waldes unter ähnlichen Vorbedingungen zwischen 2—3 Thaler sich bewegt, also nahezu das Dreifache erreiche.

Meine Herren! Ich habe diesmal ein Beispiel angeführt, um zu zeigen, von welchem Werth unter Umständen die Umwandlung einer solchen Parzellenwirthschaft in eine geordnete Genossenschaftewirthschaft ist und daß es in der That vom wirthschaftlichen Gesichtspunkte aus es sich dringend empfiehlt, eine solche Umwandlung zu erleichtern.

Was die Einwendungen des Hrn. Abg. Parisius betrifft, so be⸗ merke ich zunächst, daß ich mit dem Herrn Abgeordneten die Ueber⸗ zeugung nicht habe, daß der Entwurf hinsichtlich der Zwangsgenossen⸗ schaften das Vollkommenste sei, was man über eine solche Materie legislatorisch zu Stande bringen könnte. Ich bin aber andererseits der Meinung, daß ein sogenanntes Reifen dieser Materie nun und nimmermehr auf dem Wege theoretischer Erörterung zu Stande ge⸗ bracht wird.

Wir können die Sache noch 9 Jahre lang liegen lassen, sie alle Jahre wieder besprechen und wir werden immer wieder auf neue Schwierigkeiten stoßen, wenn wir nicht den Boden der Theorie ver⸗ lassen und wie der Herr Referent im Eingang der heutigen Ver⸗ handlung gesagt hat zunächst einen praktischen Versuch wagen, Waldgenossenschaften zu Stande zu bringen. 8

Wenn wir andererseits erwägen, daß die Kommission mit größter Gründlichkeit und Sachkenntniß diesen Entwurf durchgearbeitet hat, so meine ich, es wäre die Frucht solcher eingehenden gründlichen Be⸗ rathung schon jetzt zu pflücken und nicht ein weiteres Jahr zu verschieben. Dabei bemerke ich dem Herrn Abgeordneten, abweichend von den Kommissarien in der Kommission, daß der Entwurf eines Gesetzes über freie Waldgenossenschaften etwas ist, an das heranzutreten man begründete Veranlassung haben kann. Ich meine, daß dem Gesetz über Zwangsgenossenschaften sehr wohl ein solches, enthaltend Nor⸗ mative für freie Genossenschaften, folgen kann, und ich werde mich bemühen, in dieser Beziehung den Wünschen des Herrn Abgeordneten Rechnung zu tragen.

Was nun seine Haupteinwendungen gegen das vorliegende Gesetz betrifft, meine Herren, so war es zunächst die, daß die gesetzlichen Bestimmungen nicht in Grundzügen ein sogenanntes Normalstatut geben, sondern in dieser Einsicht zu viel der Festsetzung im einzelnen Fall überlassen. Ich halte das Hineintragen eines solchen Normal⸗ statuts in dieses Gesetz für unzweckmäßig, denn die Mannigfaltigke t der Fälle, die Mannigfaltigkeit der verschiedenen Voraussetzungen für die Bildung einer Segaft ist so groß, daß man durch ein solches gesetzliches Normalstatut eine viel größere Einschränkung für die Betheiligten herbeiführen würde, als erforderlich ist, und als wenn man es den Selbstverwaltungsinstanzen überläßt, das Statut dem einzelnen Fall anzupassen.

Wenn der Herr Abgeordnete ferner die Festsetzung der Rechts⸗ verhältnisse der Sozietäten Dritten gegenüber vermißt, so bemerke ich zunächst, daß ich bereit bin, Namens der Staatsregierung den Antrag des Hrn. Abg. v. Loeper anzunehmen, der in dieser Beziehung den Wünschen des Hrn. Abg. Parisius entgegenkommt, hierdurch wird in allen den Fällen, wo die Verhältnisse die Verleihung der juristischen Persönlichkeit rechtfertigen und die Betheiligten entschieden Werth darauf legen, die Möglichkeit gebo en, diesem Verlangen zu entsprechen. Wo aber ein solches Verlangen nicht auftritt oder wie die Verhältnisse nicht geeignet sind, meine ich, ist es richtig, von der Verleihung der Kor⸗ porationsrechte abzusehen. Vergegenwärtigen Sie sich, meine Herren, daß diese Verleihung der juristischen Persönlichkeit wesentlich den Zweck hat, den Genossenschaften das Eingehen von Verbindlichkeiten zu erleichtern. Ich glaube aber nicht, daß es unter allen Umständen gut ist, Genossenschaten, wie die in Rede stehenden, in der Freiheit, Verbindlichkeiten zu übernehmen, zu unterstützen und ihnen für das Kontraheren von Schulden die Wege allzusehr zu ebnen. Mit Vor⸗ bedacht haben wir es deshalb vermieden, Festsetzung in dieser Beziehung in das Gesetz aufzunehmen, weil wir nicht wünschen, daß die Genossen⸗ schaften von ihrem Zweck, dem der gemeinschaftlichen Kultur, sich entfernen, und darüber hinaus weiter wirthschaftliche Tendenzen ins Auge fassen, daß sie gewissermaßen in das Gebiet dee Eewee begenssjenschaft hinüber⸗ treten. Wie vereits gesagt, wir wollten mit diesem Gesetz einen ersten Schritt thun und später die Erfahrungen, die auf dem Boden der Praxis gemacht wurden, zu weiteren gesetzlichen Maßnahmen verwerthen.

Wenn der Herr Abgeordnete sich auf die Analogie der Bestim⸗ mungen über die Genossenschaften des Kreises Wittgenstein bezieht, so kann ich diese Berusung nicht gelten lassen, weil dort die Gesell⸗ schaft Eigenthüme in des Wardes der Genossen ist. Dieses findet statt bei den Haubergsgenossenschaften. Wohl war es möglich, ein⸗ zelne Bestimmungen und Nitlänge, wie die Motive bemerken, in dieses Gesetz hinüberzunehmen, nicht aber darf man übertragen, was dort für ganz andere Verhältnisse statuirt ist. Ich mache darauf aufmerksam, meine Herren, 1 wir Analogien in Deutschland für Waldgenofsenschaften der in Rede stehenden Art überhaupt nicht haben, denn sowohl die Haubergsgenossenschaften der Kreise Siegen, Olpe, Altenkirchen, als die Genossenschaften des Kreises Wittgenstein charakterisiren sich dadurch, daß die Genossen⸗ schaft Eigenthümerin des Waldes ist, und die einzelnen Genossen mit Quoten betheiligt sind, im Kreise Wittgenstein in Form von soge⸗ nannten Ho Abtien, in den Kreisen Siegen, Olpe und Altenkirchen

glich Preußischen Staats⸗

anaed xnvnen

in althergebrachter eigenthümlicher Form, alter auf die Gegenwart verpflanzt hat und sich auf heutige Verhält⸗ nisse nicht übertragen läßt, da solche Gestaltungen wohl wachsen, sich aber nicht neu instituiren lassen.

Alles das führt mich dazu, Sie, meine Herren, zu ersuchen, auch diesem Theil des Gesetzes Ihre Zustimmung zu geben, weil ich glaube, daß auf dem Boden der praktischen Durchführung des Gesetzes am besten die Probe zu machen sein wird, in wie weit Genossenschaften der vorge chlagenen Art sich bewähren und ent⸗ wickelungsfähig sind. Lassen Sie uns Erfahrungen sammeln, diese Erfahrungen verwerthen, und wenn sich Uebelstände dabei heraus⸗ stellen, sodann an die Abhilfe denken. Blos durch Diskussion und Reflektion so schwierige Fragen zu lösen, wird meines Ermessens nicht gelingen und man wird, ohne den ersten Schritt zu wagen, darauf verzichten müssen, den genossenschaftlichen Gedanken für den Wald⸗ chutz nutzbar zu machen. Ich aber möchte Sie ersuchen, auch diesen Hebel anzusetzen, um das an und für sich von Ihnen als erstrebenswerth anerkannte Ziel der Pflege des heimischen Waldbestandes zu erreichen.

t8 58 Zu §. 23 erklärte der Staats⸗Minister Dr. Frieden⸗ al:

Ich will auf die Entgegnungen des Hrn. Abg. Parisius nicht weiter eingehen und nur bemerken, daß ich nichts Anderes gesagt habe, als daß die Amendements des Herrn Abgeordneten den Zweck verfolgen, in dieses Gesetz eine Art Normalstatut für Waldgenossen⸗ schaften hineinzubringen, in Grundzügen, welche maßgebend sein sollen als Normativbestimmungen für die einzelnen Genbssenschasten. Ob das richtig ist oder nicht ich kann mich ja irren darüber hat das Haus Gelegenheit zu entscheiden, indem die Amendements des Hrn. Abg. Parisius vorliegen. Dieses Urtheil hängt im Uebrigen mit der Kenntniß der Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossenschaften und der landwirthschaftlichen Genossenschaften, von welchen letzteren ich übrigens, wenn ich mich nicht täusche, kein Wort gesagt habe, gar nicht zusammen, ich glaube also in der That, daß die lebhafte Ent⸗ gegnung des Hrn. Abg. Parisius an mich nicht richtig adressirt war.

Was die Anträge zu diesem Paragraphen betrifft, so bemerke ich, daß die Staatsregierung bezüglich der von der Kommission gemachten Anordnung an die äußerste Grenze gelegt ist, von welcher sie annimmt, daß innerhalb derselben eine Ausführung des Gesetzes möglich bleibt. Wenn die Staatsregierung bereit ist, Katastral⸗Mehrzahl zu kom⸗ biniren mit dem Drittel der Köpfe, so bietet sich Ihnen hierin eine sehr starke Garantie, darüber hinaus würden die Bestimmungen über die Genossenschaften als leere und undurchführbare erscheinen müssen. Wenn der Hr. Abg. Parisius die Mehrheit der Köpfe und des Katastralertrages verlangt, und sie schließen sich diesem Antrage an, so glaube ich allerdings, daß auf einem anderen Wege erreicht wäre, was sie soeben abgelehnt haben: die Bestimmungen über die Bildung der Waldgenossenschaften völrig illusorisch zu machen. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, das Amendement abzulehnen.

Ferner zu §. 36:

Meine Herren! Was zunächst den Gegensatz zwischen deutsch⸗ rechtlicher Genossenschaft und römischrechtlicher Genossenschaft betrifft, so enthalten die Ausführungen des Hrn. Abg. Parisius Vieles, was mir vollkommen sympathisch ist, aber ich meine doch, daß man diese schwierige Frage nicht mit so allgemein gehaltenen Andeutungen löfen kann. Was hier unter deutschrechtlicher Genossenschaft zu verstehen wäre, würde eine Realgenossenschaft im eigentlichen Sinne des Wortes sein müssen dergestalt, daß die Genossen als Gesammtheit das Eigen⸗ thum des im Einzelbesitz befindlichen Waldes haben, wie dies bei den Haubergsgenossenschaften der Fall ist. Davon kann in diesem Gesetze nicht die Rede sein, und deshalb ist es außerordentlich schwie⸗ rig jene Analogie hier anzuwenden. Ich glaube, daß hierin auch di Ausführungen des Hrn. Abg. Miquel fehlerhaft sind, und daß er nicht genügend ins Auge gefaßt hat, wie jene Art deutschrechtlicher Genossenschaft, welche allerdings sehr viel Vorzüge bietet, zur Zeit nicht in Rede steht Hierzu wäre eine Umbildung von Rechtsverhältnissen die ich in manchen Beziehungen mit dem Hru. Abg. Miquel wün⸗ schen kann, die aber auf die allergrößten Schwierigkeiten stoßen würde, welche durch die Form des Zwanges, wie sie dieses Gesetz gewählt hat, gewiß nicht zu beseitigen sind. Es handelt sich hier im Wesentlichen um eine Personalverbindung. Dieselbe haͤtte man in der Form der Erwerbsgenossenschaften gestalten und ihr unter den für die Erwerbs⸗ und Wirthschafts enossenschaften gegebenen und erprobten Voraussetzungen die Re⸗ tsfähigkeit verleihen können. Dieser Weg ist aber nicht eingeschlagen. Der Hr. Abg. Pa⸗ risius hat versucht und in dieser Beziehung muß ich seine Konsequenz anerkennen die Lücke zu ergänzen da⸗ durch, daß er eine Reihe von Normativbestimmungen in dieses Gesetz

die sich aus dem Mittel⸗

erforderlich,

hineinzubringen versuchte, um diejenigen Garantien zu bieten, welche

erforderlich sind, wenn man ohne Weiteres die Rechtsfähigkeit an die Bildung der Genossenschaft knüpfen will. rission a wohl wie das Plenum ist dem Herrn Abgeordneten hierbei nicht ge⸗

Die Kommission aber so⸗

folgt, weil die einschlagenden Verhälinisse zu fremdartig sind, und sich 8 nicht übersehen läßt, von welchen Voraussetzungen allgemein die Rechts⸗

fähigkeit abhängig zu machen sei. Wir wollen, meine Herren, wie bereits erwähnt, zunächst Waldgenossenschaften ins Leben rufen und

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sodann aus ihrer Thätigkeit diejenigen Folgerungen ziehen, die zu

einer weiteren Fortbildung, welche späteren Stadien der Gesetzgebung zu überlassen sein wird; den gegenwärtigen Augenblick halte ich nicht für geeignet, schon den von Sr. Abg. Migquel befür⸗ worteten Schritt zu thun. Wenn Sie bedenken wollen, welche detail⸗ lirten Bestimmungen im Handelsrecht, im Gesetz über die Wirth⸗ schafts⸗ und Erwerbsgenossenschaften für nothwendig befunden sind als Voraussetzungen für die Eintragungs⸗ und die Rechtsfähigkeit, so müssen Sie zugeben, daß es unthunlich erscheint, ohne Weiteres in die allgemein gehaltenen Vorschriften dieses Gesetzes die nämlichen Konsequenzen zu knüpfen. Ebensowenig halte ich den Kreisausschuß hier besonders geeignet, in jedem einzelnen Falle diese Voraussetzungen zu prüfen und gleich dem Handelsrichter durch seine Entscheidung allein uͤber die Rechtsfähigkeit zu entscheiden. 1 Darin stimme ich mit den Herren Abgg. Parisius und Miqne über⸗

ein, daß hinsichtlich der Rechtssubjektivität eine gewisse Lücke besteht, auch darin, daß es vom juristischen Gesichtspunkte aus wünschenswerth wäre allen Genossenschaften die Rechtsfähigkeit zu geben. Wenn ich aber aus praktischen Rücksichten nicht im Stande bin, bei vorsichtiger Be⸗ handlung einer so schwecen legislativen Materie dieses Ziel schon jetzt zu erreichen, so nehme ich in Ermangelung des Besten das Amende⸗ ment des Hrn. Abg. v. Loeper an, obschon es gewisse Inkonvenienzen mit sich bringt, weil es die Möglichkeit giebt, dort, wo ein praktisches Bedursniß obwaltet, die Rec sezisng zu schaffen nach Prüfung der Sache von Seiten der obeen Instanz. Durchaus unrichtig, ist es, wenn der Hr. Abg. Miquel behauptet, man würde die Rechtsfähigkeit, die juristische Persönluhe. t da verleihen, wo Se seerbehes in Frage kom⸗ men und nicht, wo es sich um kleine Besitzer handelt. ie der Hr. Abg. Miquel zu dieser wunderlichen Behauptung kommen kann, ist mir völlig unbegreiflich. Wenn die Staatsregierung das Bestreben hat, gerade die kleinen Grundbesitzer zu Waldgenossenschaften zu vereinigen, wenn sie das Bestreben hat, die Uebelstände der Unkultur des Waldes, die hauptsächlich bei kleinen Besi zungen obwaltet, zu beseitigen, so wird

e doch offenbar da, wo ein Bedürfniß vorliegt, solche Keine Grund,

esitzer durch Ferleihung der Rechtsfähigkeit in ihren genosse schaft⸗ lichen Waldkulturbestrebungen zu stärken, nicht die mindeste Veran⸗ lassung zu einer Versagung finden. 1

Ich komme zu dem Schlusse, daß in dem gegenwärtigen gesetz⸗