[3297] G
Deutsche Rückversicherun
Rechnungs-Abschluss.
1824.
A. Einnahme:
1) Freuerbranche: b. Schaden-Reserve „
a. Prämien-Reserve aus 1873
c. Prämien-Einnahme in 1874
2) Transportbranche: b. Schaden-Reserve 8
a. Prämien-Reserve aus 1873
c. Prämien-Einnahme in 1874
3) Andere Einnahmen: b c. Uebertrag aus 1873
a. Zinsen und diverse Einnahmen .. b. Coursgewinn auf Effekten und Agio
B. Ausgabe:
a. Retrocessionsprämien und
Ristorni
b. Bezahlte Schäden abz. Retrocessionsantheile c. Provisionen, abz. Rückerstattungen. “ d. Schaden-Reserve, abz. Retrocessionsantheile. e. Prämien-Reserve, abz. Retrocessionsantheile
Retrocessionsprämien und Ristorni . Bezahlte Schäden, abz. Retrocessionsantheile, . Provisionen, abz. e
Schaden-Reserve, abz. Prämien-Reserve, abz. Re
Sämmtliche Verwaltungskosten, Gehälter, SGratificationen, Miethe, Porxti, Reisekosten,
etrocessionsdntheile
troeessionsantheile
Steuern, Heizung, Beleuchtung etc., sowie Neuanschaffungen auf Inventar
8 u““ Gewinn-Vertheilung:
a. Abschreibung auf Inventar . . .. b. Dotirung der Capital-Reserve
c. 6 % Dividende F1I11“” d. Reserve für unvorhergesehene Fälle
e. Statutarische und vertragsmässige Tantièmen .
f. Uebertrag auf neue Rechnung.
M
109,477 14,240 676,840
45,213 61,078 508,079
21,277 2,416 943
800,558 35
V 16
614,371
24,636 78 789,505 29
239,807 190,062 104,839
23,550 168,190
122,882 359,313 „ 50,858 6 47,584 “ 37,451
726,448 I 84
v11“
617,791 50
44,265 3 51,060 92
1,439,566 29
1“
1) Actien-Capital 1“ 2) Schaden-Reserve a. der Feuerbranche. b. der Transportbranche 3) Prämien-Reserve a. der Feuerbranche. 8 b. der Transportbranche 4) Capital-Reserve, Vortrag aus 1873 Dotirung in 1874
5) “ für Snvoshangessbene Fälle 6) Dividende pro 1874 . .“ 7) Tantiomen.
8) Uebertrag auf 1875
1) Solawechsel der Actionäre 2) Effecten-Besitz und zwar:
D 8
2³⁶
gS 888 8
92„% 70
8888
W.
8
0
—
8888 — namn
NRNRN
88
5,000 5 %
*% Rheinische Eisenbahn-Stamm-Prioritäten 91
Oberschlesische Eisenbahn-Prioritäten Lit. H. Magdeburg-Halberstädter Stamm-Prioritäten.
*% Hessische Ludwigsbahn-FPrioritäten.
Cöln-Mindener Eisenbahn-Prämienscheine. Preuss. Central-Bodencredit-Pfandbriefe.
Frankfurter Hypothekenbank-Pfandbriefe.
igshafen-Bexbacher Stamm-Actien (v. Staat gar.) Frankfurter Staats-Obligationen.
Pfälzische Ludwigsbahn-Prioritäten. Franz-Josefsbahn-Prioritäten. Kaiser Ferdinand-Nordbahn-Prioritäten. Oesterreichische Staatsbahn-Prioritäten. Russische Prämien-Anleihe von 1864.
6 % Vereinigte Staaten-Bonds, 1881er.
consolidirte.
„
zu den Geldkursen vom 3) Darlehen auf Hypotheken
31. December 1874
4) Immobiliar-Besitz, Hausgrundstück neue Taubenstrasse No. 11.
5) Baarer Cassenbestand.. . .. * 1“ 6) Aussenstände, Saldo der Creditoren und Debitoren -*— ““ bö“];
Deutsche Rückver
b Für den Aufsichtsrath: 1 Aug. de Neufville-de
Hobrecht.
sicherungs-Bank. Der Direktor
Hellwig. 8
47,584. 85.
168,190, 20. 37,451. 30.
21,000. —. 18,000. —.
232,607 109,714
Vorstehenden Rechnungs-Abschluss nebst Bilanz haben wir geprüft und mit den Büchern übereinstimmend gefunden.
Frankfurt a. M., den 24. April 1
Bekanntmachung. An der hiesigen Realschule erster Ordnung auf er Burg soll, wo möglich schon zum 1. Juli d. J,
die sechste ordentliche Lehrerstelle mit einem Ge⸗
halte von 1800 Mark und einem zur Zeit aus mitteln angewiesenen Wohnungsgeldzuschuß
von 432 Mark wieder besetzt werden. Geeignete Bewerber, welche die facultas docendi in den be⸗ schreibenden Naturwifsenschaften für alle Klassen und im Deutschen und Rechnen wenigstens für die mittlern Klassen einer höhern Realschule I. Ord⸗ ung besitzen, werden ersucht, sich bis zum 1. Juni c. bei dem unterzeichneten Burgkirchen⸗Kollegium, unter
8
875.
Die Revisions-Commission
J. G. C. Lindheimer. Dr. J. Feist. J. Roediger.
Uebersendung ihrer Zeugnisse und einer kurzen An⸗ gabe über ihre bisherige Laufbahn, zu melden. Königsberg i. Pr., den 25. April 1875. Evangelisch⸗deutsch⸗reformirtes Burgkirchen⸗ Kollegium. .
18180] Offene Bürgermeisterstelle.
Mit dem 1. Juli d. J. kommt in Folge ander⸗ weiter Wahl des Unterzeichneten die Stelle eines Bürgermeisters hiesiger Großherzoglicher Re⸗ sidenzstadt zur Erledigung und es soll daher zu deren Wiederbesetzung thunlichst bald eine Neuwahl vorgenommen werden.
Letztere erfolgt auf die Zeit vom 1. Suh.
bis zu Ende des Jahres 1881 und die Bedingungen der Anstellung bleiben der Vereinbarung des Ge wählten mit dem Gemeinderathe vorbehalten.
Der dermalige Stellinhaber bezieht eine vom 1. Januar d. J. ab auf 5000 ℳ erhöhte Jahres⸗
Geeignete Bewerber werden ersucht, ihre Anmel⸗ dungen bis zur Mitte des Monats Mai d. . bei uns einzureichen und dabei zugleich anzugeben, unter welchen Bedingungen sie geneigt sind, eine etwa auf sie fallende Wahl anzunehmen.
Weimar, den 30. April 1875.
Der Gemeindevorstand Großh. Residenzstadt . L. Fürbringer. berbürgermeister.
besoldung.
.“
[3262] Bekanntmachung. Das Rectorat an den hiesigen städtischen
Schulen soll mit einem pro facultate docendi ge⸗ prüften Lehrer, der bereits an öffentlichen höhern Schulen mit gutem Erfolge fungirt hat, besetzt wer⸗ den. Gehalt 2400 ℳ mit Aussicht auf Erhöhung, falls eine höhere Bürgerschule hier eingerichtet wird.
Bewerbungen werden bis zum 20. d. M. ent⸗ gegen gesehen.
Jastrow, den 3. Mai 1875.
Der Magistrat.
Da in letzterer Zeit wieder häufig Fälle vorkom⸗ men, daß Autoren und Künstler, sowie Buch⸗ und Kunsthändler sich mit ihren Gesuchen um Allerhöchste Annahme oder um Ankauf von literarischen und Kunstwerken direkt an ver⸗ schiedene K. K. Ministerien in Wien, oder an die K. K. Hofämter wenden, so bringt die Oester⸗ reichisch⸗Ungarische Botschaft in Folge Anordnung des K. K. Oberstkämmerer⸗Amtes zur öffentlichen Kenntniß, daß es für Ausländer, welche Seiner Kaiserlichen und Königlichen Apostolischen Majestät Kunst⸗ oder literarische Werke zu unterbreiten wün⸗ schen, unerläßlich ist, zuerst die Allerhöchste Geneh⸗ migung hierfür einzuholen. Dieses kann nur durch die Vermittelung der Oesterreichisch⸗Ungarischen Missionen, und zwar ohne gleichzeitige Zusendung des Werkes geschehen. 8
Berlin, 1. Mai 1875. [3099]
1820o, Rheinische Bergbau⸗ und Hüttenwesen⸗Actien⸗Gesellschaft.
Unter Bezugnahme auf den §. 15 unseres Sta⸗ tuts machen wir hiermit bekannt, daß in der am 3. cr. stattgehabten ordentlichen Generalversammlung unserer Actionäre der statutgemäß aus unserer Mitte G Herr Justiz⸗Rath Kramer wiedergewählt wurde. 1b
Der Vorstand unserer Gesellschaft besteht da her nach wie vor aus folgenden Mitgliedern:
“ Dr. Kramer in Düsseldorf, Vor⸗
itzender, 8 Kaufmann Iulius Wülffing in Düsseldorf,
Stellvertreter, 8 Kaufmann Theod. vom Rath in Duisburg, Kaufmann August Stein in Düsseldorf, Kaufmann Julius Ulenberg in Opladen, Rentner Ludwig von Oven in Düsseldorf, Kaufmann Rob. Martin in Düsseldorf.
Niederrheinische Hütte bei Duisburg, den 4. Mai 1875.
Der Vorstand.
Rheinische Bergban⸗
[3291]
lung unserer Actionäre sind folgende Nummern un⸗ serer Prioritäts⸗Obligationen ausgeloost worden:
Nr. 6. 11. 0 (.. 341. 345. 351. 390. 487. 499. 538. 541. 577. 615. 621. 647. 655. 728. 927. 1029. 1048. 1049. 1069. 1099. 1100. 1131. 1140. 1214. 1219. 1223. 1275. 1306. 1380. 1442. 1513. 1575.
1584. 1605. 1619. 1643. 1657. 1674. 1676. 1705. 1797.
Wir machen dieses mit dem Bemerken bekannt,
daß die betreffenden Obligationen vom 1. Januar künftigen Jahres ab
an unserer Kasse eingelöst werden. Die Verzinsung der gezogenen Nummern hört an diesem Tage auf.
Den Obligationen sind die Talons und die noch nicht verfallenen Coupons beizufügen, oder es wird der Betrag der fehlenden betrage gekürzt.
Niederrheinische Hütte bei Duisburg
den 4. Mai 1875. G
Der Vorstand.
8309 Magdeburger Bade⸗ und Wasch⸗Anstalt.
An Stelle des „Magdeburger Correspondenten“, wescher am Schlusse des Jahres 1874 eingegangen ist, hat der Verwaltungsrath unserer Gesellschaft mit Genehmigung der Königlichen Regierung auf Grund des §. 4 des Statuts vom Jahre 1857 den „Magdeburger Anzeiger“, „Amtliches Organ für die Stadt und den Kreis Magdeburg“, zum Publi⸗ kations⸗Organ bestimmt.
Es werden daher von jetzt ab die durch das Statut vorgeschriebenen Bekanntmachungen durch den „Magdeburger Anzeiger“, die „Magdeburgische Zeitung“, den „Deutschen Reichs⸗ und Köiglich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ und die „Berliner Börsenzeitung“ erfolgen.
Magdeburg, den 1. Mai 1875.
Der Verwaltungsrath der Magdeburger Bade⸗ und Wasch⸗Anstalt. * b. Perhardt, (H. 51702)
—
Vorsitzender.
.
Asphalf-dscschäft, Dachpappen-Fabrikz. 1Lelie J. P. Schmenger
in Offenbach a. Main.
18150] Frankfurt⸗ Es soll die Lieferung gr. Schmiedeeise — Herstellung der eisernen Dachkonstruktio zu einem neuen Lokomotiv⸗Schuppen auf Bahnhof Fulda in öffentlicher Suͤbmission vergeben werden Bedingungen, Kostenanschlag und Zeichnungen könnern im Bureau des Unterzeichneten eingesehen, auch gegen Erstattung der Kopialien von Offerten sind bis nerstag, den 20. Mai cr., Vormittags anher einzureichen. Fulda, am 1. Mai 1875.
Der Baumeister Lünzner. 1“
8
und Auslandes, sowie
gesetzes
und Hüttenwesen⸗Actien⸗Gesellschaft. 8
In der am 3. cr. stattgehabten Generalversamm-⸗
Coupons am Kapital-
da bezogen werden. 8 zum Submissions⸗Termin Don.
105.
Der Inhalt dieser Beilage, einem besonderen Blatt unter dem Titel
m Deutschen Reich
in welcher auch die im §. 6
Central⸗Handels⸗Re
Dritte
s⸗Anzeiger und König
8
Beilage
Berlin, Freitag den 7. Mai
Das Central⸗Handels⸗Register für das Dentsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗
urch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgrätzerstraße 1
9, und alle
Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expeditien: SW. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
des Gesetzes über den Markenschutz,
gister für
8 8 —— q,..“
vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden,
das Deutsche Reich.
8 “ lich Preußischen Staat
Da Central⸗Handels⸗Rezister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Daz
Abonnement beträgt 1 ℳ 350 ₰ für das Vierteljahr. —
Einzelne Nummern kosten 20 ₰ —
Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen und aus dem Herzog⸗
thum Anhalt werden Dienstags
unter der Rubrik Leipzig resp. Dessau veröffentlicht, die ersteren
5 lich, die letzt tlich. wöchentlich, die letzteren monatlich
Ausführung des Markenschutz⸗
vom 30. November 1874.
Zeichen, welche bis zum Beginn des
Jahres 1875 im Verkehr allgemein als
Kennzeichen der Waaren eines be⸗
stimmten 11““ gegolten aben.
Das Markenschutzgesetz unterscheidet bei den bereits vorhandenen Zeichen rücksichtlich der Form zwischen
1) den handelsgesetzlich geschützten Zeichen und
2) den nicht handelsgesetzlich geschützten Zeichen.
Bei den ersteren erfolgt die Eintragung ohne Rücksicht auf die Form unbedingt, wenn die An⸗ meldung vor dem 1. Oktober 1875 geschieht.
Die anderen (ad 2) müssen in der Form den Erfordernissen des §. 3 Al. 2 genügen, sie dürfen also nicht ausschließlich in Zahlen, Buch⸗ staben oder Worten bestehen oder öffentliche Wappen oder Aergerniß erregende Darstellungen enthalten.
Hierhin gehören auch diejenigen Zeichen, welche bisher im freien Gebrauch aller oder ge⸗ wisser Klassen von Gewerbtreibenden sich befunden haben. Auf dieselben kann jedoch nach §. 10 durch Anmeldung Niemand ein Recht er⸗ werben und ein derartiges muß nach §. 11 auf Antrag eines Betheiligten wieder gelöscht werden.
Von diesen Zeichen sind diejenigen, welche bis zum Jahre 1875 im Verkehr allgemein als Kennzeichen der Waaren eines bestimmten Gewerbtreibenden gegolten haben, wohl zu unterscheiden. Sie sind den landesgesetzlich ge⸗ schützten (ad 1) gleichgestellt. Auf sie kann also durch die Anmeldung außer dem im Verkehr anerkannten Inhaber Niemand ein Recht erwer⸗ ben, sofern dieser vor dem 1. Oktober 1875 die Anmeldung bewirkt (§. 9), und es finden auf diese Zeichen auch die oben angeführten Beschrän⸗ kungen des §. 3 Al. 2 keine Anwendung. Die Gleichstellung solcher Zeichen mit der landes⸗
Zur
gesetzlich geschützten, in Bezug auf den Schutz,
war bereits in dem Entwurf des Markenschutz⸗ gesetzes (§. 9) ausgesprochen, die Gleich⸗
ellung in der Form hat erst der Reichs⸗ ag auf ein Amendement des Abg. Dr. Grimm beschlossen. Der Letztere hob in der Begründung seines Antrages hervor, daß unter den im ehr⸗ lichen Handel anerkannten (nicht landesgesetzlich geschützten) und fernerhin unter den Schutz des Gesetzes zu stellenden Waarenzeichen sich viele befinden, welche den strikten Formen desselben nicht entsprechen, also z. B. aus bloßen Buch⸗ staben bestehen. Der Abg. Dr. Harnier produ⸗ zirte zur Unterstützung des Grimmschen Antra⸗ ges eine Jahrhundert alte, anerkannte, aber nicht landesgesetzlich geschützte Marke, die jetzt leicht als öffentliches Aergerniß erregend angesehen, daher von der Eintragung ausgeschlossen werden könnte, falls die für neue Marken vorgeschriebe⸗ nen Formen auch auf die alten, anerkannten An⸗ wendung finden sollten. In Berücksichtigung dieser Gründe hat der Reichstag diese Marken durch ihre Einfügung in §. 3 Al. 1 den landes⸗ gesetzlich geschützten ganz gleich gestellt.
Das unterscheidende Kriterium zwischen den im §. 9 und den im §. 10 erwähnten, bisher gebräuchlichen, aber nicht landesgesetzlich ge⸗ schützten Waarenzeichen ist mithin das, ob ein Zeichen bisher das Kennzeichen der Waare eines bestimmten Gewerbtreiben⸗ den gewesen ist oder ob es sich im freien Gebrauche aller oder gewisser Klassen von Gewerbtreibenden befunden hat (wie die Biele⸗ felder Flachsblume). Im ersteren Falle steht das Zeichen den landesgesetzlich geschützten gleich, muß also ohne Rücksicht auf seine Form einge⸗ tragen werden, wenn es vor dem Oktober 1875 angemeldet wird, im letzteren Fall muß es den Erfordernissen des Al. 2 §. 3 genügen, und es kann Niemand durch Anmeldung ein Recht auf das Zeichen erwerben.
Ueber die Frage, wie konstatirt werden soll, ob sich ein Zeichen im rechtmäßigen Gebrauch eines bestimmten Gewerbtreibenden befunden habe, äußerte der Abgeordnete Dr. Grimm bei Begründung seines Antrags: „So lange die Sache nicht kontradiktorisch ist, wird der Anmel⸗ dende vollständig damit ausreichen, wenn er z. B. ein Zeugniß einer Gewerbekammer vorlegt, worin ihm bestätigt wird, daß dieses Zeichen von ihm geführt worden, oder wenn er dieses in son⸗ stiger Weise glaubhaft macht. Wird die Sache kontradiktorisch, kommt ein Anderer und macht dasselbe Zeichen geltend, so wird sich eben ein
eingetragenes Zeichen
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
Die Dienstagsnummer enthält i eine Uebersicht
V Woche in diesem Blatt veröffentlichten Kon
—õö — ——-— —
Civilrechtsstreit entwickeln, der im Wege Rechtens
ausgetragen werden muß.“ Ob die Schwierigkeiten in allen Fällen leicht
zu lösen sind, muß dahingestellt bleiben. Wie
uns mitgetheilt wird, führen verschiedene, und zwar mitunter nicht wenige Gewerbtreibende von Alters her ein und dasselbe Zeichen, ein jeder als sein eigenthümliches. dings zweifelhaft sein, ob ein solches Zeichen zu denjenigen gehört, welche den landesgesetzlich ge⸗ schützten gleichstehn (§. 9) oder zu denjenigen, auf welche überhaupt Niemand durch Eintragung ein Recht erwerben kann (§. 10). Jedoch haben diese Zweifel nur erst für den erkennenden Richter Interesse; für die Eintragung sind sie unerheblich, da bei dieser, die gesetzentsprechende Form des Zeichens vorausgesetzt, überhaupt nicht in Betracht kommt, zu welcher Klasse (§. 9, §. 10) das Zeichen gehört. Dieser Klassenunterschied tritt bei der Anmeldung nur hervor, wenn Jemand ein der gesetzlichen Form nicht ent⸗ sprechendes Zeichen als sein bisher im Verkehre anerkanntes meldet. Zum Nachweis hierüber be⸗ darf er allerdings einer Bescheinigung, behufs deren Ertheilung Handels⸗ und Gewerbekammern in die Lage kommen könnten, die Qualität eines Zeichens zu prüfen und in Zweifel zu gelangen, . sich im vorliegenden Falle um das Kenn⸗ zeichen
treibenden, oder um das Zeichen einer gewissen Klasse von Gewerbtreibenden handle, auf welches durch Anmeldung Niemand ein Recht erwerben kann. Allein diese Zweifel dürfen die Handels⸗ und Gewerbekammern nicht zurückhalten, dem An⸗ suchenden, falls dies der Wahrheit entspricht, die Bescheinigung, daß das Zeichen im Verkehr all⸗ gemein als das Kennzeichen (auch) seiner Waaren gegolten habe, zu ertheilen, weil sie ja sonst der richterlichen Entscheidung, die nach dem Gesetz nur auf Antrag eines Betheiligten erfolgt, vor⸗ greifen würden. Erst wenn eine Handels⸗ oder Gewerbekammer vom Prozeßrichter ersucht wird, sich darüber zu äußern, ob ein Waarenzeichen zur Klasse des §. 9 oder derjenigen des §. 10
gehört, werden die Handels⸗ mern verpflichtet sein, zu bilden. Für die Anmeldungsbescheinigungen reichen leicht zu ermittelnde thatsächliche Ver⸗ hältnisse aus, da, wie bemerkt, die Eintragung beider Klassen von Zeichen (§. 9 und §. 10) an sich statthaft ist, wenn sich möglicher Weise auch der Anmeldende nur unnütze Kosten ver⸗ ursacht.
(am 12. und 13. Juli d. J. abgehalten werden, der Ort der Zusammenkunft wird binnen Kurzem defi⸗ nitiv bestimmt werden. Für die Tagesordnung sind vorläufig folgende Anträge angemeldet worden: 1) Die Einführung von Arbeits Kontraktbüchern; 2) die Bewegung für Erhöhung der Einfuhrzölle in Deutschland und Oesterreich; Fortbildungs⸗ und Zeichenschulen; 4) die Dampf⸗ “ in Beziehung zum Haftpflicht⸗ gesetz.
Ein Banquier u. s. w,, bei welchem Werth⸗ paptere als Pfand deponirt werden, mit der ausdrücklichen Erklärung des Pfandgebers, daß er auf Rückgabe derselben Papiere nicht rechne, macht sich, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals
gung über die deponirten Effekten nur dann der Unterschlagung schuldig, wenn er dadurch den Zahlen⸗ bestand derselben verändert.
Die Nr. 18 des „Gewerbeblatts aus Würt⸗ temberg“, herausgegeben von der Königlichen Centralstelle für Gewerbe und Handel, hat folgenden Inhalt: Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der Wahlen der beiden Vorstände der Handels⸗ und Gewerbekammern. — Das Fremdwort in der deutschen Sprache. — Die Frauenarbeitsschule in Reutlingen. — Stand des Eisen⸗Marktes in England. — Li⸗ teratur. — Nächste Monats⸗Börse.
— Die Nr. 1229 des „Bremer Handelsblat⸗ tes“, Wochenschrift für Handel, Volkswirthschaft und Statistik, hat folgenden Inhalt: Wochenschau. — Besetzung der Handelsgerichte zweiter Instanz. — Zur Ausführung des Markenschutz⸗ gesetzes. — Norddeutscher Lloyd. — Der Bremer Cassirtag. — Deutsche Banken. — Vermischte Mit⸗ theilungen. — Marktberichte. — Anzeigen.
Handels⸗Negister.
Allstedt. eateee hegg. Laut Beschlusses vom 1. d. M. heutigen Datum die Firma: Robert Seidlers Wittwe und Sohn in Allstedt
ist unter dem
gelöscht, dagegen Fol. 50 des hiesigen Handelsregisters
die Firma: Robert Seidler in Allstedt,
Hier kann es aller⸗
der Waaren eines bestimmten Gewerb⸗
und Gewerbekam⸗ sich hierüber ein Urtheil,
Der zwölfte schlesische Gewerbetag soll
3) die gewerblichen
vom 9. April cr., durch eine eigenmächtige Verfü⸗
und als deren Inhaber der Lohgerbereibesitzer und I Lederhändler Willmar Robert Seidler hierselbst ein⸗ getragen worden. Allsstedt, den 3. Mai 1875. Großherzoglich Sächs. Justizamt.
Asechersleben. Die in unserem Gesellschafts⸗ fregister unter Nr. 49 eingetragene Handelsgesellschaft „Kruschwitz & Krenkel“ hierselbst ist aufgelöst, und der Kaufmann Albert Kruschwitz hierselbst als der Firma „Albert Kruschwitz“ einge⸗ ragen. Aschersleben, den 1. Mai 1875. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Berlin. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 5. Mai 1875 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Fer 4313 die hiesige aufgelöste Aktiengesellschaft in irma: Bau ⸗Gesellschaft Woltersdorf bei Erkuer vermerkt steht, ist eingetragen: Der Civilingenieur Johann Christian Friedrich Scheer zu Berlin ist als Liquidator ausgeschie⸗ den und an seine Stelle der Kaufmann Leopold Goldschmidt zu Berlin mit der besonderen Be⸗ fugniß erwählt worden, Grundstücke mit Geneh⸗ migung des Aufsichtsraths freihändig zu ver⸗ äußern.
In unser Gesellschaftsregister woselbst unter Nr. 5245 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Gebr. Zaske vermerkt steht, ist eingetragen: Die Firma ist umgeändert in: Dr. Petri'sche Fäcalstein⸗Fabri Gebr. Zaske
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 2847 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Dennhardt & Schultze
vermerkt steht, ist eingetragen: Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueber⸗ einkunft aufgelöst. Der Kaufmann Anton Mo⸗ itz Hofer zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. Vergleiche Nr. 8723 des Firmenregisters. G Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 8723 die Firma: Dennhardt Schultze und als deren Inhaber der Kaufmann Anton Moritz Hofer hier eingetragen worden.
In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 8308
die hiesige Handlung in Firma: 8 J. H. G. Lietzmann Nachf.
Fraustaedter & Limbourg
vermerkt steht, ist eingetragen:
Das Handelsgeschäft ist durch Vertrag auf den
Kaufmann Carl Eduard Rudolph Gerlt zu
Berlin übergegangen, welcher dasselbe unter
unveränderter Firma fortsetzt. Vergleiche Nr.
8724 des Firmenregisters.
Demnächst ist in unser Nr. 8724 die Firma: J. H. G. Lietzmann Nachf., Fraustaedter & Limbourg und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Eduard Rudolph Gerlt hier eingetragen worden.
Die dem Kaufmann Robert Fraustardter für diese Firma ertheilte Prokurg ist erloschen und ist deren üchuns in unserem Prokurenregister Nr. 2905 erfolgt.
—
Der Kaufmann Julius Christian Gotthilf Tiede zu Berlin hat für sein hierselbst unter der Firma: 68 ister N Ienus Tüdc s Handelsgeschäft
irmenregister Nr. 4986) bestehendes Hande ge
ben Julius Hennefuß zu Berlin Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter Nr. 3063 eingetragen worden. 8
Die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: ittkopf &. Schultze (Gesellschaftsregister Nr. 5256) hat für ihr Handels⸗ geschäft dem Kaufmann Otto Eduard August Müller zu Berlin Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter Nr. 3064 eingetragen worden.
Gelöscht sind: Gesellschaftsregister Nr. 2927 die Firma: Gebr. Bellert. z Prokurenregister Nr. 2792 die Prokura des Carl Meischner für die Ak⸗ tiengesellschaft in Firma: Bau⸗Gesellschaft Cottage. 8 Berlin, den 5. Mai 1875. 1“ Königliches Stadtgericht. Ahktheilung für Civilfachen.
“
Firmenregister unter
———
“
Brandenburg. Bekanntmachung. Die in unser Firmenregister Nr. 541 eingetragene Firma Christian Spitta ist gelöscht worden. Brandenburg, den 1. Mai 1875. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
8 Nachdem laut Anmeldung
Braunschweig. in das unter der Firma:
über die in der letztvergangenen
ursbekanntmachungen.
—O———— ——— 8 Günther & Co.
zu Schöningen betriebene Handelsgeschäft dessen In⸗ haberin, die Ehefrau des Ingenieurs Carl Nie⸗ schultze daselbst, Sophie, geb. Günther, den Inge⸗ nieur Friedrich Conrad pamann zu Schöningen als offenen Handelsgesellschafter aufgenommen hat, mit welchem sie das Handelsgeschäft nach Aufgabe der bisherigen Firma unter der neuen Firma: Günther & Spamann in offener Handelsgesellschaft, zu deren Vertretung der ꝛc. Spamann allein berechtigt ist, fortsetzt, und nachdem die genannten Gesellschafter dem Ehemanne der zc. Nieschultze Ingenieur Carl Nieschultze zu
chöningen für ihre gedachte Firma Prokura ertheilt haben, ist im Handelsregister für den Amtsgerichts⸗ bezirk Schöningen Fol. 52 die Firma:
8 Günther & Co. heute gelöscht, daselbst aber Fol. 72 die Firma Günther & Spamann
als deren Inhaber:
1) die Ehefrau des Ingenieurs Carl Nieschultze zu Schöningen, Sophie, geb. Günther,
2 der Ingenieur Friedrich Conrad Spamann zu
öningen,
als Ort der Niederlassung:
Schöningen, unter der Rubrik Rechisverhältniffe bei Handelsge⸗ sellschaften:
„Offene Handelsgesellschaft, begonnen am 1. April 1875. Zur Vertretung derselben ist allein der Ge⸗ sellschafter Ingenieur Friedrich Conrad Spamann berechtigt;“ heute eingetragen, und ferner vermerkt, daß dem Ingenieur Carl Nieschultze zu Schöningen für die obgedachte Firma Prokura ertheilt ist.
Braunschweig, den 28. April 1875.
Herzogliches Handelsgericht V. Bode.
Broich. Die auf die Führung des Haͤndels⸗ Ee Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte werden vom 1. Mai d. J. ab von Herrn Kreisrich⸗ ter Fechner bearbeitet. Broich, den 30. April 1875. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. Crefeld. Der Kaufmann Carl Claesges, zu Crefeld wohnend, hat für das von ihm daselbst er⸗ richtete Handelsgeschäft die Firma: Carl Claesges angenommen, als deren Inhaber derselbe auf An⸗ meldung am heutigen Tage sub Nr. 2298 des Handels⸗ (Firmen⸗) Registers des hiesigen König⸗ lichen Handelsgerichtes eingetragen worden ist. Crefeld, den 5. Mai 1875. Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Enshoff.
Crefeld. In das Handels⸗ (Firmen⸗) Register des hiesigen Königlichen Handelsgerichts wurde auf vorschriftsmäßige Anmeldung am heutigen Tage sub Nr. 2299 eingetragen, daß die zu Crefeld wohnende Manufakturwaarenhändlerin Catharina Schmaldt unter der Firma: Cath. Schmaldt ein Handelsge⸗
schäft hierselbst errichtet hat.
Crefeld, den 5. Mai 1875. 8 “ Der Handelsgerichts⸗Sekretär.
Enshoff.
Crefeld. Die Handelsfrau Angelina Hermann hat das von ihr hierselbst geführte Handelsgeschäft sub Firma: „Jos. Hermanns seel. Wwe.“ unterm 1. d. Mts. mit allen Aktiven und Passiven, sowie mit der Berechtigung zur Fortführung der Firma auf den dahier wohnenden Kaufmann Carl Wilde übertragen, welcher ester⸗ dieses Geschäft unter der gedachten Firma hier elbst fortsetzt. Vorstehendes wurde auf vorschriftsmäßige Anmeldung der Be theiligten am heutigen Tage bei Nr. 176 und resp sub Nr. 2300 des Handels⸗ (Firmen.) Registers de hiesigen Königlichen Handelsgerichtes eingetragen.
Crefeld, den 5. Mai 1875.
Deer Handelsgerichts⸗Sekretär.
Enshoff.
dem hiesigen Königlichen
1.“
Crefeld. In das bei 1 Handelsgerichte geführte Handels⸗ (Firmen⸗) Re⸗ gister wurde am heutigen Tage sub Nr. 2301 auf Grund seiner Anmeldung eingetra en: der zu Crefeld wohnende Apotheker Moritz sscee als Inhaber der Firma: M. Fickeisen dahier.
Crefeld, den 5. Mai 1875. 8
Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Enshoff.
Dortmund. Handelsregister . 1“ des Königlichen Kreisgerichts zu Dortmund. In unser Firmenregister ist unter Nr. 619 die Firma Carl Overmann zu Brechten und als deren Inhaber der Bäckermeister und Spezereihändler Carl Overmann zu Brechten am 27. April 1875 einge⸗
tragen.
Dortmund. Handelsregister
des Königlichen Kreisgerichts zu Dortmund. In unser Firmenregister ist unter Nr. 620 die Firma C. Le Claire jr. zu Dortmund und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Le Claire jr. zu Dortmund am 30. April 1875 eingetragen.
Dortmund. Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Dortmund. Die unter Nr. 207 des Gese schaftsregisters einge⸗
rragene Firma Le Claire et Mennony zu Dort⸗