1875 / 107 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 May 1875 18:00:01 GMT) scan diff

e mir der Abg. Windthorst gestat⸗] hinter ihrem Sprachgitter empfing, erklärte, daß Niemand, auch nicht der Polizei⸗Präsident, ohne Genehmigung des katholischen Propstes zu Berlin, die Klausur betreten dürfe, verweigerte ihm den Zutritt und ließ ihm die inneren Räume des Hauses verschlossen halten.

für meine Auffassung habe, so woll⸗ gesta ten, heute einmal in seine Fußtapfen zu treten. Er verkündet uns ja immer, daß das, was durch einzelne Redner gesagt sei, für die Inter⸗

pretation eines Gesetzes keine entscheidende Bedeutung habe, und da⸗ Haus 1 mit meine Worte oder die Worte der Herren hier bei Berathung Meine Herren! Ich glaube hiermit ausreichend die Frage, die den

eines neuen Gesetzes nicht etwa herangezogen werden konnten für die Art. 30 der Verf. Urk. betrifft, erörtert zu haben. Ich kann zukünftige Auslegung derselben, so protestat er jetzt schon wieder⸗ mir 58 lebhaft denken, daß noch eine weitere Besprechung dieses der Beurtheilung der vorliegenden Frage. Die Verfassungsur⸗ holentlich ist es geschehen dagegen, daß es statthaft sei, auf diese Punktes Seitens der Herren Gegner dieser Vorlage eintreten werde, kunde beschäftigt sich in einer Reihe von Artikeln mit der Weise Gesetze auszulegen. Diese seine eigene Argumentation gebe ich und daß auch wohl auf den Art. 15 der Verf. Urk, von dem ich mich frage oder mit den Fragen, die auf religiösem und kirchlichem ihm ganz einfach in Bezug auf die Aeußerungen der beiden genann⸗ eigentlich wundere, daß ihn der Hr. Abg. Reichensperger nicht einiger⸗ Fage. zu ordnen sind, und zwar in einer eingehenden Weise in den ten Reduer zurück. Dann, meine Herren, stellt der Art. 15 die evan⸗ maßen näher in seine Erörterungen gezogen at, eingegangen wird, gelische und die römisch⸗katholische Kirche unter die Religionsgeselle⸗ und es wird dann die Regierung auch in dieser Beziehung nicht schaften, denn die Worte heißen: 1 1 schweigen. Meine Herren, dies ging also die hochwichtige Frage an: die evangelische und die römisch⸗katholische Kirche, so wie jede an⸗ ist die preußische Gesetzgebung im Stande, ein derartiges Gesetz, wie dere Religionsgesellschaft. 1 8“ der vorliegende Entwurf es will, zu geben. Ich glaube, diese Frage age der Korporationsrechte berührt, erst an. Nach einer gewöhnlichen Für die Totalität der katholischen Kirche ist die Bezeichnung „Reli⸗ muß bejaht werden. 1

1—“ muß man schon um dieser H1 willen gionsgesellschaft“ in diesem Artikel gebraucht nicht in Bezug auf den Nun handelt es sich aber darum, einzugehen auf die Gründe, bedenklich sein bei der Annahme, daß das oben schon abgethane Kapitel einzelnen Theil ihres Organismus, um den es sich gezenwärtig han⸗ welche zu dem Erlasse dieses Gesetzes gedrängt haben, und die reich⸗ in einer Entfernung, wie ich sie bezeichnet habe, nach Behandlung anderer delt. Ich denke, meine Herren, die Verfassungsurkunde steht mir, und lichen Debatten über die Entwickelung und die gegenwärtige Lage größerer Kapitel wiederum aufgenommen sei, und zwar um so mehr nicht den Herren zur Seite. 1 unserer kirchenpolitischen Kämpfe, die in den letzten Monaten hier muß man dieses Bedenken aufwerfen, als die spezielle Frage, um die Aber auch das zur Ausführung des Art. 30 der Verfassungs⸗ gepflogen worden sind, machen es mir möglich, nicht alle Spezialien es sich hier handelt, in einer Richtung wenigstens eine spezielle urkunde erlassene Gesetz scheint mir auf meiner Seite zu stehen. Ich dieser letzten und besonderen Akte, welche im Einzelnen Antwort bereits erhalten hat, in der ersten Serie der Artikel, das ist folgere aber nicht darüber. Meine Herren, der Hr. Abg. Reichen⸗ in Betracht kommen, hier zu wiederholen. Ich denke, Sie b 5393,000 v“ der Art. 13. sperger hat mit vollem Recht hier hervorgehoben: wenn die Orden und sind mit mir einig, daß der Widerstand, den der Staat den bekannten an Noten anderer Banken 28,288,000 eebb“ Ich möchte doch auch glauben, daß, wenn die Herren der Auf⸗ ongregationen unter das Vereinsrecht gehörten nach Art. 30, so sei Bestrebungen zu leisten verpflichtet ist, durch diese neuesten Ereignisse 4 an Wechseln 1I1” 88 6900 Discontirte 64“ fassung des Hrn. Abg. Reichensperger das 8es Alineg des Art. 13 das letzte Alinea des §. 2 des Gesetzes vom 11. März 1850 maß⸗ mit dem Nachdruck aufgerufen worden ist, und 8 ein 5) an Lombardforderungen. 55,985, Bank⸗Immobilien, Conto⸗Corrent⸗Debitoren u. s. w..

b 304,400 1 lesen, sie etwas stutzig werden können. Dieses zweite Alinea lautet: gebend. Dasselbe lautet: solcher Aufruf auch nur mit ernsten und nachdrücklichen Mitteln beant⸗ an Effekten.. 97,000 Darlehen an den Staat (Art. 79 der Statuten). 1,714,300 darauf eingezahlt 1,200,000. „Das Gesetz ucg, insbesondere also nicht ausschließlich onstigen Activen. 33,782,000 Pasaiva. **“

Die Bestimmungen dieses und des vorhergehenden Paragraphen wortet werden kann. Es ist nicht angängig, die bewegenden und trei⸗ 7) an s . d 1

zur Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit die Ausübung des beziehen sich nicht auf kirchliche und religiöse Vereine und deren —benden Kräfte- e dess ezeschwäle⸗tae ompegde üben. diseigean .. Ee8 Eingezahltes Z1114111515353“ 17,142,900 Umlaufende Noten 5,997,315. in diesem und in dem vorstehenden Art. 29 (dem Versammlungsrechte) 8) Das Gkundkapikäl... ö———14141414“ 3,428,600 Sonstige täglich fällige Verbindlich⸗

gewährleisteten Rechtes.“” 9) Der Reservefonds 18,000,000 Bankscheine im Umlauf .. 41,022,200 h11113*“ . An Kündigungsfrist gebundene Ver⸗

7 bindlichte c M111, 989, 95.

m Uebrigen aber, meine Herren, ist die Staatsregierung aller⸗ der Ueberzengreng, daß die Bestimmungen, die Ihnen vorge⸗ schlagen worden sivd, getroffen werden können durch ein preußisches Landesgesetz, ohne die Verfassungsurkunde zu verletzen.

Die Voraussetzung, daß die hier in Rede stehenden Orden und Kongregationen in die katholische Kirche organisch eingefügt seien, bezeichnet den prinzipiellen Standpunkt der Staatsregierung bei

8

Inserate nehmen anz die antorisirte Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗

. nserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt ant: die Inseraten⸗Expedition des Hentschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigerg: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 82. 2

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und 2. Subhastationen, Aufgebote, Verladungen Grosshandel. 1.

u. dergl. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. . 7 ags burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten,

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen. .“ 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus. beilage. v. A⁴

u. 8. w. von öffentlichen Papieren. 9. Familien-Nachrichten. Uebersicht

b“ 8 Stand der Frankfurter Bank 8 [134091

der Oldenburgischen Landesbank per 7. Mai 1875. Activa. 1 Meetallbestand .. .. Meichskassenscheine 33,978,100 4,725,200 Noten anderer Banken 538,074. 44,264,900 1 4** 3,595,200 Lombardforderungen...... 3,967,320.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

Wochen.Uebersicht

der v“ Preußischen Bankk—

vom 7. Mai 18757. cazssa⸗Bestand: Activa. Metall. 27,879,900. —. 6,098,200. —.

Artikeln 12 bis 18, wenn Sie wollen auch noch in Art. 19. Dem⸗ nächst folgen 10 Artikel, welche Bestimmungen über Schule, Presse⸗ Versammlungsrecht enthalten, und dann schließen sich die Artikel 36 und 31, von denen der erstere das Vereinsrecht, der andere die allgemeine

1) Metallbestand (der Bestand an Reichs⸗Kassenscheine coursfähigem deutschen Gelde und Noten anderer Banken an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das Pfund Wechlel Beftand fein zu 1392 Mark berechnet) 600,975,000 Vorschüsse gegen Unterpfänder.

8 Bestand an Reichskassenscheinen 6,065,000 Eigene Effecten.

2,159,977. 190

629,000 Effekten.. 2,090,325. 3,428,600 Sonstige Activa 11““ 4,235,922. Passiva.

17,500 Grundkapitel 3,000,000.

Versammlungen, wenn diese Vereine Korporationsrechte haben. Kräfte zu lassen, die sie brauchen zur Ausführung ihrer Intensionen. Sie können nun wiederum bei Hrn. v. Roenne auf Seite 173 in In diesem Gedanken zum Theil wurzelte die Vorlage über demselben Bande nachlesen, daß es eine allgemeine Meinung sei, aus die Einstellung der Staatsmittel; in diesem Gedanken, meine 10) Der Betrag der Herren, wurzelt auch die gegenwärtige Vorlage. Die Staats⸗ Noten .. regierung geht bei derselben von der Ueberzeugung aus, 11) Dis onftigen täglich fälligen Ver⸗

dieser Bestimmung sei e contrario zu folgern, diejenigen kirchlichen und religiösen Vereine, welche keine Korporationsrechte haben, unter⸗ liegen den Bestimmungen der §§. 1 und 2 und demnächst anch des daß in der That die Orden und Kongregationen Werkzeuge seien, k 1b 1 .

unbedingt zuverlässige in den Händen sener maßgebenden Potenzen. 12) Die an eine Kuͤndigungsfrist ge⸗ Meine Herren! Geleitet von denselben, erfüllt von dem Geiste, der bundenen Verbindlichkeiten .... 13) Die sonstigen Passiva

25,720,000

Giro⸗Creditoren und täglich fällige Verbindlichkeiten . . . 117,700

782,539,000 Unerhobene Dividende . .. 8 h11“ 55,383,000 Die noch nicht fälligen, 6 Incasso gegebenen, inländischen Wechsel betra⸗ 6“

gen 17756,553. 76. 100,792,000 1,809,000

fürchte, meine Herren, wenn dieses Alinea gegenüber den religiösen und kirchlichen Vereinigungen zur Geltung gebracht werden sollte, Sie würden Alle schreien: Um Gottes willen, der Art. 30 geht uns gar nichts an! b 1 Der Art. 30 in seinem Wortlaut zwingt in keiner Weise die

Sonstis 113131 233,756.

Eventuelle Verbindlichkeiten aus wei⸗ ter begebenen, im Inlande zahlba⸗

§. 3 dieses betreffenden Gesetzes. Wenn Sie nun von dem Gesichts⸗ ren Wechseln. 3 1F9

punkte ausgehen, daß die Orden und Kongregationen, von denen die

hier in Rede stehenden Verbindungen als durch seine Bestimmungen getroffen zu betrachten, im Gegentheil bezieht sich und ich glaube, darin haben die Motive völlig Recht dieser Artikel lediglich auf Dasjenige, was man im gewöhnlichen Leben „Verein“ nennt, ein

usammentritt zur Verfolgung und Erfüllung gewisser begrenzter

wecke, die aber nicht die ganze Person ergreifen, sondern diese im Uebrigen, soweit eben der Zweck nicht in Frage kommt, vollständig ihrer gesellschaftlichen und sonstigen Stellung überläßt. Darum ist auch das vorher von dem Hrn. Abg. Reichensperger angezogene Gesetz vom 6. April 1848 über einige Grundlagen der künftigen preußischen Verfassung von einer besonderen Bedeutung gar nicht. Es spricht im §. 4 die Voraussetzung für das Vereins⸗ und Versammlungsrecht in der Richtung aus, die demnächst im Art. 29 und 30 der Verfassungs⸗ urkunde weiter verfolgt worden ist, insofern aber die religisse Frage in Betracht kommt, ist es nur der Art. 5, der dieselbe tangirt. Im Uebrigen möchte doch auch wohl kein Zweifel sein, daß die vorläufigen Zusagen des Gesetzes vom 6. April 1848 ihre Er⸗ füllung in der Verfassungsurkunde gefunden haben, und daß diese allein und nicht seine eEE11“ bei der Sache ist. Meine Herren, diese Auffassung von Vereinen im Unterschiede von solchen Verbindungen, um welche es sich hier handelt, ist nicht etwa eine Erfindung von mir, sondern eine recht weit verbreitete. Ich habe ein Beispiel vor Augen: ganz in derselben Weise ist dieser Unterschied

meisten keine Korporationsrechte haben, solche kirchlichen Vereine wären, so wäre das b. vom 11. März 1850 wirklich das wunder⸗ 1 Machwerk, was existirt. Dann vergegenwärtigen Sie sich ein⸗ mal die Bestimmungen der §§. 1, 2 und 3 dieses Gesetzes! §. 1. Von allen Versammlungen, in welchen öffentliche An⸗ gelegenheiten erörtert oder berathen werden sollen, hat der Unter⸗ nehmer mindestens 24 Stunden vor dem Beginne der Versammlung unter Angabe des Ortes und der Zeit derselben, Anzeige bei der Orts⸗ ööu“ zu machen. Diese Behörde hat darüber sofort eine Bescheinigung zu ertheilen. Beginnt die Versammlung nicht späte⸗ ttens eine Stunde nach der in der Anzeige angegebenen Zeit, so ist die später beginnende Versammlung als vorschriftmätig angezeigt, nicht anzusehen. Dasselbe gilt, wenn eine Versammlung die laͤnger als eine Stunde ausgesetzten Verhandlungen wieder aufnimmt. §. 2. Die von Vereinen, welche eine Einwirkung auf Angelegenheiten bezwecken, sind verpflichtet, Statuten des ereins und das Verzeichniß der Mitglieder binnen drei Tagen nach Stiftung des Vereins und jede Aenderung der Statuten oder der Ver⸗ einsmitglieder binnen drei Tagen, nachdem sie eingetreten ist, der Ortspolizeibehörde zur Kenntnißnahme einzureichen, derselben auch auf Befordern jede darauf bezügliche Auskunft zu ertheilen. Die Ortspolizeibehörde hat über die erfolgte Einreichung der

jene Faktoren erfüllt, unbedingt ihnen unterworfen: dann haben sie allerdings ein Leben, welches für die Staatsregierung und den Be⸗ stand des Staates auf die Dauer gefährlich wird, und insofern hat Hr. Abg. Reichensperger nicht Unrecht, wenn er sagt, die Lebens⸗ kraft jener Verbindungen, das Motiv, weshalb die Staatsregierung dazu sich entschlossen habe, gegen das von ihr behauptete Ueberwuchern der Orden und Ordenskongregationen die ernstesten Schritte zu thun. Aber steht denn das wohl im Widerspruch mit den sonstigen Aus⸗ führungen der Motive, die ich noch weiter auszuführen haben werde, daß diese Elemente unselbständig geworden sind im höchsten Grade, um es so einmal auszudrücken. Ist nicht gerade diese Unselbständig⸗ keit dasjenige, was die betreffenden Personen nicht für sich allein, aber in den Händen des Anderen gefährlich macht und mit einer nicht zu leugnenden Kraft ausstattet?

Der Hr. Abg. Reichensperger hat von Gehorsamstheo⸗ rien gesprochen, die unter anderen als ein Beweismittel für die Auffassung der Staatsregierung, daß es sich hier um willenlos verwendbare Werkzeuge handelt, in Anspruch genommen worden ist. Nun, meine Herren, er hat Ihnen selbst Einzelnes citirt, auf zehn enggedruckten Seiten der Hinschiusschen Schrift, Seite 50 bis 60, finden Sie eine Menge Auszüge aus Statuten. Ich glaube Angesichts der dort gemachten Anführungen werden Sie bezüglich der ja vielleicht ganz geistreichen, aber nicht zutreffenden Parallele, daß das

von

Bestand an Reichskassenscheinen: finnd an Noten anderer Banken: 162,590 Wech⸗

Fonds: 594,063 Banknoten 529,260 Tägliche Verbindlichkeiten: Depositen⸗ kapitalien auf tägliche bis 3tägige Kündigung:

2,

Berlin, den 10. Mai 1875.

[3408] Wochen Uebersicht

Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.

der Städtischen Bank zu Breslan

am 7. Mai 1875.

Actaiva. Metallbestand: 1,017,093 35

7,894 Be⸗

el: 5,735,461 84 ₰. Lombard: 3,253,150 ℳ.

Effekten 709,928 62 ₰. Sonstige Aktiva: vakat.

Passiva. Grundkapital: 3,000,000 ℳ. Reserve⸗

im Umlauf:

2,956,460 An Kündigungsfrist gebundene Ver⸗

bindlichkeiten: 1,711,280

vakat.

Sonstige

Passiva.

Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen,

Bank für Süddeutschland.

Stand am 7. Mai 1875. Activa:

Passiv

Bestand an Wech-

Anhalt-Dessauische

1) Coursfähiges

deutsches Geld] 17,811,581

2) Reichskassen- scheine.. 3) Gold (Pfund fein à 1392) 4) Noten anderer deutscher Ban-

ken 3,001,305

5) Deutsches Staatspapier-

gold 22,291

6) Sonstige Kas- senbestände ..

Aetiencapital .. .. Reservrefonds .. .. Unkostenfonds .. .

Taglich fällige Gut- haben.

An Kündigungsfrist gebundene Gut- J “““ Diverse Passiva. ..

Gesammter Kas- senhestand ..

20,889,445 61

1,369,302 60 104,236 66 Noten in Umlauf. vS 12

38

654,835

[134322 Landesbank.

I. Activa. 1) NS15u5.5.* 2) Bestand an Reichs- u. Staats- kassenscheinen 3) Bestand an Naten anderer 4“ 4) Bestand an Wechseln . . . 5) Bestand an Lombard-Forde- rungen.

80 6) Besfand an Effekten

7) Bestand an sonstigen Akti- 8

ven, hlerunter die erworbeʒ

nen unkündbaren Hypotheken 13,916,048.

II. Passivoe.

8) Grund-Kapital 6,000,000. —. 9) Reservefonds .. . . . „1G6..“ 10) Cirkulirende Banknoten. 2,923,244. 11) Täglich, bez. nach kurzer

im Inlande zahlbaren Wechseln: 411,881 91 ₰.

18a04- Cülnische Privat⸗Bank.

Uebersicht vom 7. Mai 1875.. Activa. 8 Metallbestnn. . 1,029,000 Bestand an Reichskassenscheinen.. 3,000 Bestand an Noten anderer Banken 81,700 Bestand an Wechseln . . . ... 8,758,000 Bestand an Lombardforderungen 457,700 Bestand an sonstigen Aktiven. 710,000

Passiva. Grundkapital.. 3,000,000 8 695,900 der

Reservefonds . . . 2,793,000 Hannoverschen Bank

Betrag der umlaufenden Noten 8 Sonstige täglich fällige Verbindlich⸗ 181,690 dhea he a Activa. Noten anderer Banken .. .

keiten. 4,106,700 Metallbestead 4,685,038. Lombard .. . . . .

Statuten und der Verzeichnisse oder der Abänderung derselben sofort 3 ss g ders sof Kündigung fällige Verbind- Sae Hieh 11112*X 6,918,679 13 12) An Kündigungsfristen gebun- 396,273 56 dene Verbindlichkeiten 2,151,920.

5,096.865 47 G“ 2—2115 Nn, Ee. 67,530,084 47 62550,087 ie in Cirkulation efin ichen

Es betragen die noch nicht fälligen weiter begebenen im Inland zahlbaren Wechsel unkündbaren P fandbriefe. 6,575,004.

a. an die Preussisehe Bank zum Incasso gegeben: 3,057,178. —. 8 Kurze, zum Inkasso gegebene,

F. genst Fam Ine 86den, .. im ÜInlande zahlbaro Wechsel 562,354. 58

Sa. 3,080,662. —. 8 Dessau, den 7. Mai 1875.

Ro sto cker Bank. 8 Die Direktion.

im Anschluß an ähnliche Vorschriften in den Motiven zu dem be⸗ kannten Darmstädtischen Gesetz, welches Orden und Kongre⸗ eine Bescheinigung zu ertheilen. 8 gationen betrifft und erst vor wenigen Wochen perfekt ge⸗ §. 3. Wenn fuͤr die Versammlungen eines Vereins, welcher eine worden ist, ausgeführt worden. Als etwas blos Einzelnen Einwirkung auf öffentliche Angelegenheit bezweckt, Zeit und Ort sta⸗ ur Vertheidigung ihres Standpunktes Ersonnenes möchte tutenmäßig oder durch einen besonderen Be vhluf im Voraus feststeht cch also dieses Moment nicht verwerthen lassen, sondern es hat eine und dieses wenigstens 24 Stunden vor der ersten Versammlung zur weitere Bedeutung. 1 Kenntniß der Ortspolizeibehörde gebracht worden ist, so bedarf es Der Hr. Abgeordnete Reichensperger meint nun, die Regierung einer besonderen Anzeige, wie sie der §. 1 erfordert, für die ein⸗ stolpere bei ihrer Ansicht über den Art. 12 und die darin enthaltenen zelnen Versammlungen nicht. Allegate. Ich komme nachher auf einen anderen Punkt in demselben Nun, meine Herren, wie viel von diesen Bestimmungen können Sinne zurück, ich glaube, gerade die Punkte, über die die Regierung Sie wohl anwenden auf Orden und Kongregationen? Ich denke, die nach Meinung des Hrn. Reichensperger stolpern sol, halten ihren Ausführung, die der Art. 30 der Verfassungsurkunde in diesem Gesetz Schritt recht aufrecht. Wenn man das Bedürfniß empfunden hat, gefunden hat, denn dieses Gesetz ist zur Ausführung dieses Artikels den Art. 30 und 31 expressiv zu allegiren, so ist die nächste Folge⸗ erlassen, zeigt, daß der Artikel selbst nur den engern Sinn hat, den liest, wird vollkommen davon durchdrungen sein, daß auch diese An⸗ rung die, daß an und für sich zwischen der in Art. 12 und folgenden ich bezeichnete, daß es sich nur bezieht auf Berbaltnisse wie sie im führungen die Behauptung überhaupt die Staatsregierung unter⸗ erörterten Materie und dem Art. 30 ein nothwendiger Zusammen⸗ gewöhnlichen Leben unter diesem Ausdrucke wirklich verstanden werden. er e. und nicht entkräften, aber ein welthistorisches Beispiel soll hang nicht sei. Ich habe also daraus einen Belag fuͤr dasjenige zu Meine Herren! Die Praxis der betreffenden geistlichen Organe ist ent räften, Martin Luther! Nun, meine Herren, ich denke, Sie entnehmen, was ich bei meiner Ausführung vorher an die 8 stellte. auch derartig gewesen, daß sie gar nicht geglaubt haben, sich von dem wissen Alle, daß ein Martin Luther nur einmal in der Geschichte Aber wie verhält es sich denn mit diesen Allegaten? Der Hr. Abg. Vereinsgesetze getroffen zu fühlen. Mir sind hier zur Hand zwei dagewesen ist, und daß Sie wollten aus dem Beispiele dieses einzel⸗ Reichensperger beruft sich ja sehr gern auf das Werk des Hm⸗ Abg. Fälle aus verschiedenen Zeiten, der eine betrifft ein Institut geleitet nen Mannes, der die Kraft und die Macht hätte, nicht blos sich v. Roenne vielleicht auch unter der von mir bei Herrn Hinschius an- von einer hoch angesehenen Dame, deren Name auch der Hr. Hinschius auflehnen zu können, nach furchtbarsten inneren Kämpfen gegen die gedeuteten Modifikation, er gestattet mir also wohl, das Buch auch auf Seite 42 seines Buches nennt, und bezieht sich auf die Satzungen, die ihm gemacht wurden vom Orden und Andere, veece⸗ meinerseits anzusehen und die Notizen, die iich darin über Ein⸗- Kongregationen der Schwestern der schristlichen Liebe, auch die Macht hatte, sie zu brechen und zusammen uwerfen, als zelheiten finde, hier anzuführen. Was zunächst den Art. 31 betrifft, welche von jener Dame, Fräulein von Mallinckrodt, gestiftet worden maßgebend ansehen für die Tausende von Nonnen und Kongregations⸗ so finden Sie auf Seite 178 des Roenne schen Staatsrechts Band I. B. tst, auch den Namen führt: Töchterder allerseeligsten Jung⸗ die Audführung, daß das ein ganz müßiges Allegat sei, welches durch frau Maria von der unbefleckten Empfängniß. Dieses deen eingeschobenen Art. 13 seine Bedeutung völlig verloren habeund welches Institut ... (Lachen und große Unruhe im Zentrum). Meine der Centralausschuß der Ersten Kammer im vollen und ausgesprochenen Herren! Das ist ja kein Grund zu lachen, ich einfach die Be⸗ Bewußtsein dieser Mäßigkeit hat stehen lassen, damit über die zeichnung der Kongregation genannt und werde solche hinterher noch des Art. 12 nicht nochmalige Verhandlungen mit der weiter anzuführen haben. (Ruf im Zentrum: Wir haben nicht ge⸗ zweiten Kammer eintreten. Nun kommt der Art. 30. Was hat denn lacht, es wurde links gelacht.) Ich habe meine Worte nicht an eine dieses Allegat des Art. 30 für eine Bedeutung? In den Crläuterun⸗ bestimmte Person gerichtet, sondern allgemein ausgesprochen, weil ich gen des Hrn. Ministers von Ladenberg, die von Ihnen ja gewöhnlich lachen hörte. Meine Herren! Diese Kongregation wurde mit dem als unbedingter Beweis hingestellt werden, ist bemerkt: Mutterhause in Paderborn errichtet, ihre General⸗Oberin noch heute Um künftigen Mißdeutungen vorzubeugen, hat die Verfassungs⸗ die dieses Amt bekleidende Stifterin; sie erhielt auf Grund der den urkunde vom 5. Dezember 1848 im Art. 11 das ist der jetzige Staatsbehörden eingereichten Statuten und Konftitutionen vom Art. 12 zugleich durch die Bezugnahme auf die Art. 28 und 9. Juli 1848 durch Allerhöchste Kabinetsordre vom 24. Februar 1849 29 das sind die jetzigen Artikel 30 und 31 die rechtliche Stel⸗ Korporationsrechte verliehen. Daß diese Statuten abgeändert worden lung bezeichnet, welche neu entstandene Religionsgesellschaften künf⸗ sind, ist den Staatsbehörden niemals Seitens der Kongregation an⸗ tig einzunehmen haben werden. 98e 1 eheigt worden, auch nicht, als im Jahre 1872 die erwähnten Er⸗ IZch denke, meine Herren, dieses Allegat ist nicht gerade ein solches, welches 8 ungen die Erhebungen, welche das Jesuitengesetz veranlaßte, 1138 Beweise benutzt werden kann, daß man im Art. 30 und durch dies die ich im Eingange meiner Rede erwähnte angestellt wurden und llegat die Orden und Kongregationen hat treffen wollen, da würde besondere Veranlassung dazu gegeben war, sich über die Statuten der Ausdruck wohl etwas haben mißfallen müssen. Wenn aber, meine auszulassen, weil erst nach Vorlegung der Statuten die Frage be⸗ Herren, und das ist meine rechtliche Meinung Sie den Aus⸗ stimmt zu beantworten war, ob eine Kongregation jesuitenverwandt druck Religionsgesellschaft dahin verstehen, daß darunter in der Sprach⸗ sei oder nicht. Seitens des Ministers der geistlichen Angelegenheiten weise der Verfassungsurkunde nur verstanden ist der Zusammenfluß ist. damals auf Grund einer offiziösen Publikation des Kardinals 1 von Menschen zur Ausübung der Religion überhaupt im Allgemeinen, Bizarri von 1863 ermittelt, daß die Stifterin neue Konstitutionen 81 hat dieses Allegat einen vollständig guten mit dem von mir be⸗ und Statuten in Rom bei der Kurie im Jahre 1860 zur Approba⸗ zeichneten Sinn des Art. 30 durchaus zusammenfallenden Sinn. tion eingereicht hatte, die Ertheilung der letzteren war zwar ver⸗ ämlich, meine Herren, solche Seenh nschn ta⸗ seien es die weigert worden, unter Anderem deshalb, weil sich die General⸗Oberin evangelischen, seien es andere, welche Sie nennen mögen, haben sich in den Statuten den Titel vicaria Christi, Stellvertreterin Christi, nur. zu einem Zwecke zusammengeschlossen, sie bleiben im Uebrigen aber beigelegt hat; es entstand indeß die dringendste Vermuthung, daß die in ihrer Stellung, ste sind nicht wie bei den Orden und Kongrega⸗ erwähnten Konstitutionen erst nach Beseitigung der in Rom gezogenen tionen mit ihrer ganzen Person dem Gebote der Verbindungen unter⸗ Erinnerungen in Kraft, diejenigen, auf Grund deren die Korpo⸗ worfen. Das hatte ich aber gerade als den Sinn des Art. 30 vor⸗ rationsrechte im Jahre 1849 ertheilt worden waren, ohne jede Be⸗ hin hingestellt, und, wenn ich nun diesen Artikel bei den Worten „Re⸗ theiligung der Staatsbehörden außer Geltung gesetzt worden seien. ligionsgesellschaften“ allegirt finde, so muß ich darin eine Bestätigung Diese Vermuthung ist durch die veranlaßten Recherchen meiner Auffassung über den Art. 30 finden, und zwar um so mehr, der Regierung zu Minden vollständig bestätigt worden; als es der Handhaben doch noch andere giebt in der Verfassungs⸗ das Fräulein von Mallinckrodt aber hat, als man Behufs 8 urkunde selbst, die den von mir bezeichneten engeren Sinn des Wortes der Ermittelung schriftliche Auskunft von ihr verlangte, diese 8 Religionsgesellschaft gegenüber den von dem Hrn. Abg. Reichensperger abgelehnt. Meine Herren, auch bei den Ermittelungen, richtig citirten weitergehenden Bestimmungen des allgemeinen Land⸗ die sich anschlossen an die Frage der Ausführung des sog. Jesuiten⸗

25,695,420 67

Lb 3,583,400

Lombardforderungen [Eigene Effekten Immobilien 5 [Sonstige Actira. ew

Staatsgesetz von den Bischöfen Gehorsam verlangt, von der Staats⸗ regierung keine Gegenausfuͤhrung verlangen.

Meine Herren, um im Uebrigen die Stellung der Ordens⸗ und Kongregationsmitglieder nn kennzeichnen, bezieht sich Hr. Hinschius auf die Gelübde (Seite 64), auf die Trennung von den Angehörigen (Seite 66) auf Beseitigung und möglichste Verhinderung Einzel⸗ freundschaft (Seite 69), auf den Ausschluß vom Verkehr mit der Welt (Seite 67), auf die strengste Ueberwachung der Korrespondenz (Seite 66), auf das Verbot oder doch die ernstlichste Kontrole der Lektüre (S. 68), auf die Beichte (Seite 70), auf die religiösen Uebungen und Tagesordnungen (Seite 73 und 74), auf Kasteiungen und Exerzitien (Seite 75 und 76). Meine Herren, wer diese Sachen

Herrmann Kühn.

Commerz-Bank in Lübeck. sStatus am 7. Mail 1825. Activa.

Uebersicht [3433] 8 Ossent.

Stand der Activa und Passiva am 7. Mai 1875. 4

Activa. 1,335,675 [3406] 7

W ündigungsfrist gebundene 68,570 Cassabestand: 8 An eine Kündigungsfrist geb ees 1 73888500 8--neH“. 1062,717. 4 55,800] Reichskassenscheine 8,605. Wechsel . . . g

im Inlande zahlbaren Wechseln 477,800. brüdern in dieser Vorlage? Man sollte uns doch billig mit solchen Cöln, den 7. Mai 1875. 8 1

Argumentationen verschonen. 1 (Schluß folgt.)

2,576. 57

1,151,105. b2,400,000.

Kassen⸗Bestände.

599,120. 258,993.

[3402]

18,262 Gera, den 30

C.2..

8

Noten anderer Banken. Fenc fällige Guthaben 5,250,000 vre atdserhenne 8 gen 140,252 09 Effekten 8

14,773,353 20 Sonstige Aktiva

&

Passiva.

325,406 50 Grundkapital 1,200,000. Reservefonds 1““ 216,792.

Noten in Umlauf .. .. 2,127,960.

Verbindlichkeiten ... 1 3,810,510 Reichs- Sonstige Passvu. . . Noten anderer Banken 1,023,365. Effekten ... 1,518,409 Kassen- Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, Weehsel 1 13,090,952.] Sonstige Aktiva . .. .* 4,782,433 scheinen. Lombardforderungen 3,006,918. Passiva. Noten ö““ 8,096. Grundkapital . . . . . .. 6,000,000 anderer Die Direktion. Sonstige Actirvaa.. 8,299,609. e .“] Banken. 2 C— Passlva. 6 Umlaufende Nyten . . . . .. 3,463,350 Diversen 1[34101 UMebersicht 6rundbapitl 12,000,000. Sonstige täglich fällige Verbindlich⸗ Münzsorten der Maadeb Privatbank L ö; G b d der er agde urger Pri athank. Umlaufende Noten. . . . . 11,643,240. Kündbare Schulden . . . . . . 6,844,715 Wechselbestand . . ewerbe und Handel. Aetiva. 5 fäallige Verbind- 5,066 948 Eeh . W’“ 2 Wechse 1 ““ ichni „Expediti d“ ,927. ichkei 1““ 066,943. eiter begeben sin 3,982 Wechsel, sämmt⸗ Effekten eh Posa.n in & Prgser sn serben ir etn de söbag Reichs⸗Kassenschöine. . . . . . S2 An Kündiguagatriet geöbindene lich innerhalb 14 Tagen fälit. Tüglich füllige Guthaden .. revidirten Ausgabe in gefälliger Ausstattung und übersichtlicher An Noten der Preuß. Bank LW4““ a. eessegi reth h, 36. ordnung erschienen. Das handliche Buchlein giebt in seiner Zusam hbe 4,286,955. Sonstige Fassirva . . . . . ,072. [3463] Passiva. menstellung von Zeitungen der ganzen civilisirten Erde mit fast durch Lombard⸗Forderungen 984,810. öööüö“ 8 Grundiapital. . gängiger Kncanbe der Auflageziffern gleichzeitig einen statistische 11121262A2 60,355. Event. Verbindlichkeiten aus . jhs Reservefonds. 359,231. 77 Nachweis über den Kulturzustand eines jeden Volkes, jeden Landes „Sonstige Activa . . . . . 383,550. begebenen, im Inlande zahlbaren davon in Effok- .“ seder Provinz. Die Firma Haasenstein & Vogler erwähnt in de . Passiva. EEEEEEö“ ten belegt . 359,136. 75 8 Vorrede zu diesem Zeitungskataloge ihres nunmehr 20 jährigen Be⸗ Grundkapital . uw . 3,000,000. “* 6,290,920. B . Umn 2 371 88 stehens und ihrer dankbaren Anerkennung für die Gunst des Publi Reservefondds 589,881. . ; M Wechsel.. 7,920,478. Banknoten im Umlauf. . . . Fee kums, welche ihr aus unbedeutenden Anfängen zu einem Aufblühen Umlaufende Noten . . . . . 2,259,540. Württembergische Notenbank. 8 Lombards.. 1,590,467. Giro-Conten verzinslich. . . 3,811,387. verhalf, das sich am deutlichsten in der steten Vermehrung der jetz Sonstige täglich fällige Verbindadà.— [3431] Stand am 7. Mai 1875. Effekten EEE“ 199,706. 8 er. Feer 261,049 in mehr als 40 Städten vorhandenen Filialen ausspricht Von lichkeiten . . . .. . .. 24,701. Debitoren in laufender Rechnung. 7,126,180. 1A11A1664*“*“ 5*2 dem Inhalte des Kataloges wollen wir nur noch hervorheben, daß di Depositen mit zweimonatlicher Activa. Passiva. Sonstige Passiva . . . . 262,880. Zeilenpreise der Blätter Deutschlands in Reichswährung erscheinen Kündigungsfrist... . . I. Kasse: Eingezahltes Aktien⸗Kapital.. . 7,500,000. Bl 8 ½ kK soweit die letztere seit Anfang d. J. zur Einführung gelangt ist Sonstige Passirva . 1) Coursfähiges Deutsches Noten in Umlauf. . . 11,531,600. Femer ank. Auch der Anschluß Dänemarks an die skandinavische Muͤnzkonbention Event. Verbindlichkeiten aus weiter Geld Fl. 7,647,139,54 Depostten 928,230. Uebersicht vom 7. Mai 1875. ist bereits in den Preisen der dänischen Zeitungen berücksichtigt und begebenen, im Inlandz zahlbaren 2) Gold (Pfund fein à Guthaben von öffentlichen Kassen der Anhang von Fach⸗Zeitschriften und allen Gebieten von Wissen⸗ EIWIV5„ 100,357. 1392 b hes und Privatpersonen .. schaft, Kunst und Gewerbe wesentlich bereichert. 1 Magdeburg, den 7. Mai 1875. 3) Reichs⸗Kassenscheine 2,222 Hesete .. 521,109. 6,656,553. 36 MNagdeburger Privatbank. 4) Deutsches Staatspapier⸗ Spezial⸗Reservefond . . 64,500. Reichskassenscheine 2960. hat Recbnangabschls 2 8 5 dde la Croix. Humbert. 8 1n “X“ Peil 8629 Preußische assenscheine 2,079. —⸗ ain pro ird, vorbehaltli er Zustimmung der General⸗ X“ 8 LEEEEEEö Die Direktion. 1“ s., AE versammlung, eine Dividende von 2 % v.Pefttamun⸗ gelangen, nach⸗ 111 K . 5) Noten anderer Deutscher 68 851 15 Noten anderer Banken . 1237,060 weTe dem 80,000 Thlr. zu Abschreibungen verwandt sind. Von der ihr ““ Leipzi er Raf enverein. Banken. Kassenbestände 16,074 32 [3407] 89gn rinat⸗-Mank Gesammt⸗Kassenbestand 7,998,652. 36 Seitens der letzten Generalversammlung eingeräumten Berechtigung, 2 6) Sonstige Kassenbestände übecker Privat⸗Bank. G Wechseel. 41,656,719. 31 stücken in Kan zu nehmen hat Geürlnsh Sas: 8 8 05] Aktiva. III. Lombard⸗Forderungen 988,408 20 n 5 werhassg Eftekten ʒ„ 6668,777. 70 ad sind bereits 140,000 Vhlr Akti rtist 88 Lemacht emünztes Geld. 1,066,459. 95. IV. Effekten. ““ Aetiva. 585,623 Debitoren 1 2 357,084. 68 EI“ Neichskaffenschcine. .. . 15,500. —. v. Sonstige Aetiva. 8689 86 Wetemh g. . .. b6682. z 8“ Fach Febrtsheig. 6e v er Sa 88 8 Füceesch. (enanweifungen 8 —. v7S2228 06 Reichskassenscheine... . 818 feena ge8 ordbahn pr. 1874 betrugen die Gesammteinnahmen 24,089, 3 gene Noten... 16 30,000. —. S 2 2 8 cht 2 1 B , . 3 m r Aus Fl., die Betriebsauslagen 9,073,257 Fl. Nach Berichtigung aller Aus⸗ . Banknoten. 1,925,000. —. Passiva. 1 Feedkentzel 1868 888 rechts als den Sinn der Verfassungsurkunde aufweist. Ich muß mich gesetzes, ist man im Allgemeinen im höchsten Grade zurückhaltend lagen, der Prioritätszinsen und 5 % für die Aktien verbleiben zur echselbestände.. 4,177,541. 65. I. Grundkapital ; V5Be 14,443,900. da zunächst auf den angeblich wiederum ein Stolpern der Regierung gewesen und hat nur dasjenige entgegengebracht, was absolut nöthig Vertheilung der Superdividende 5,899,594 Fl. gegen 6,732,212 Lombardbestände ... 1,859,050. —. II. Reservesond 8 1828 82 G“ ividenden . . . 38,408. 25 . bewirkenden Art. 13 berufen, in welchem die Religionsgesell⸗ war, um den Verdacht der Jesuitenverwandtschaft abzulehnen. Wie Fl. im Jahre 1874. Die Hauptbilanz weist an Aktiven Effektenbestände ... u 285,329. 35. III. Umlaufende Noten 234,222. Unerhobene 22 eg. 1““ 239,333. 95 schaften und die geistlichen Gesellschaften nebeneinander ge⸗ auch in anderen Fällen und auf andere Weise so ganz und gar gegen auf 139,080,700 Fl. Passiva sind: Anlage⸗Kapital 111,597,662 Sonstige Aktiven . 410,072. 55. „v. 2— stige täglich füllige 91,680. Unverzinsliche Depositen 239,333. stellt sind. Und, meine Herren, dücse Nebeneinanderstellung ist auf⸗ den angeblichen Sinn des Vereinsgesetzes gefehlt wird, bezeugt folgende Fl., gesellschaftliche Fonds 15,752,111 Fl., Zinsen, Dividen⸗ Passiva. 1 Verbimnblichte ten dve e . 5 .2 8 26,894,235. 96 recht erhalten worden in der Ersten Kammer, obwohl der Abg. Thatsache. Im Jahre 1862 wollte der damalige suterimistische den⸗ und Obligations ⸗Einlösungsrückstände 2,203,323 Fl., Aktien⸗Kapitl! .ℳ 3.,000,000. —. v eeee Kündi ungsfrist E“ 88 16,192. 47 Bornemann erklärte: Wenn man die landrechtliche Sprachweise Polizei⸗Präsident von Berlin, Hr. v. Bernuth, die von den Frauen Kreditoren 3,627,909 Fl. Anf der Maährisch⸗Schlesischen Nordbahn 664* 103,346. 15. 1 gebundene Berbindlich⸗ 2 Frehkenehn keiten aus weiten 8 beibehalte, dann sei Fiese Bezeichnung, gxee. ausdrückliche Hervor⸗ zum guten Hirten geleitete Besserungsanstalt für gefallene betrugen die Einnahmen 1,269,249 Fl. Abzüglich der Betriebsaus⸗ Banknoten im Umlauf 3,000,000. —. keiten 1I1A“ 1 . Verbindlich g Sases 28 F eben der Feistl hen Gesellschaften müßig; denn die geistliche Gesell Mädchen in Lützow bei Charlotteyburg besichtigen, um sich Gewiß⸗ lagen verbleiben 522,434 Fl. für die Verzinsung der Prioritätsobli⸗ Giro⸗Guthaben 3,649,848. 70. vI Sonstik e Passiva . 243,230,47 Giro Guthaben, verzinslich 3,149,746. e Wechsei 3 1,074,378. 05 haff gehört im Sinne des Landrechts zu den Religionsgesell⸗ heit darüber 1. verschaffen, ob nicht, wie verlautete, ohne die Geneh⸗ gationen. In der Bilanz figuriren unter Aktiven: Besitzstand Sonstige Faashess 11“ 68,558. 65. 8 8 2 752 21 06 Hepossten.. . 611,365. Mai 8; 189. en . 1,074,378. schaften. Es ist ja wapr. daß die Ausführungen der Herren migung der Staatsregierung von den Schwestern zugleich eine Kinder⸗ 23,917,951 Fl., Staatsgarantie 3,782,843 Fl., Debitoren 830,553 Fl. Weiter begebene im Inlande zahlbare Wechsel: Fl. 20, 32,243,06 Sonstige Passiva . . . . . 18,097. de Rer .e chler im entgegengesetzten Sinne herange⸗ bewahr⸗ und Erziehungsanstalt begründet und damit verbunden sei. Unter Passiven: Prioritäten 23,953,200 Fl., Aerarial⸗Vorschußkonto 47,544. 60. „ECventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen en! Es war diese Befürchtung unmöglich, denn die Oberin, welche ihn] 8,578,033 Fl., Zinsen⸗ und Obligations⸗Einlösungsrüͤckstand 704,739 Fl. Die Direktion des Leipziger Kassenvereins. im Inland zahlbaren Wechseln: Fl. 596,579. 09.

von Ammon und Wa Weiter begebene Wechsel 26,102 02 ₰.

zogen werden können. Da ich aber doch auch andere Gesichtspunkte