1875 / 108 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 May 1875 18:00:01 GMT) scan diff

8

Die Ausgabe betrug an Rückversicherungsprämien abzüglich Courtagen, Rabatte und Storni 474,672 Thlr., an Schäden, abzüg⸗ lich Provenu und Antheil der Rückversicherer 278,357 Thlr., an sen und Tantième, Organisations⸗ und Verwaltungs⸗ kosten abzüglich der von den Rückversicherern rückvergüteten Proviston 59,913 Thlr. und an Abschreibung auf Mobilien 435 Thlr., für am 1. Januar d. J. schwebende Schäden und noch nicht abgelaufene Risiken sind in Reserve gestellt 331,819 Thlr., wovon auf den Antheil der Rückversicherer 214,210 Thlr. kommen. 1 Die Gesammteinnahme zuzüglich der Schaden⸗ und Prämien⸗ reserve aus dem Jahre 1873 stellt sich auf 969,376 Thlr. und die Gesammtausgabe auf 813,378 Thlr., es verbleibt somit ein Ueberschuß von 155,998 Thlr., von welcher Summe die Netto⸗Schaden⸗ und Prämienreserve mit 117,609 Thlrn. in Abzug zu bringen ist. Der Reingewinn beziffert sich demnach auf 38,389 Thlr., wovon nach Abschreibung des statutenmäßigen Beitra⸗ ges zum Kapital⸗Reservefonds, der statutarischen Tantiéme an den Vorstand, Verwaltungsrath und die Direktion im Gesammtbetrage von 11,517 Thlrn. und einer Dotirung des Extra⸗Reservefonds mit 1,064 Thlrn. die Summe von 25,808 Thlrn. zur Vertheilung einer Dividende von 16 Thlrn. pro Aktie oder 16 % der baaren Einzahlung bestimmt wurde. Die Kapital⸗ und Extra⸗Reserve der Gesellschaft beträgt nun⸗ mehr 114,907 Thlr., der Immobilien⸗Mehrwerth 19,876 Thlr., die Schaden⸗ und Prämien⸗Reserve 117,609 Thlr., wodurch sich zusammen mit dem Grundkapital von 1,613,000 Thlrn. die Gesammt⸗Garantie⸗ mittel der Gesellschaft auf 1,865,392 Thlr. = 5,596,175 stellen.

Nach dem Rechnungsabschluß der Elisabeth⸗Westbahn betrug die Brutto⸗Einnahme des Hauptnetzes im Jahre 1874 9,461,039 Fl., um 2,067,369 Fl. weniger als im Jahre 1873. Die Auszaben für den Betrieb beanspruchten 4,948,804 Fl., um 606,948

l. weniger als im vorangegangenen Jahre. Der Reinertrag des Jahres 1874 hat sich darnach gegen 1873 um 1,460,420 Fl. ver⸗ ringert, der erzielte Reinertrag reduzirt sich in Folge anderweitiger Auslagen auf 3,666,875 Fl., der Reinertrag der Finfe Lambach⸗ Gmunden auf 38,112 Fl. Da zur Verzinsung und Amortisation des garantirten Aktienkapitals pro 1874 5,007,859 Fl. nothwendig sind, muß die Staatsgarantie in der Höhe von 1,302,871 Fl. eintreten. Niach dem Abschlusse der Salzburg⸗Tiroler Bahn waren bis Ende 1874 laut Baurechnung in Aktien und Obligationen al pari 27,391,200 Fl. verausgabt, das gesammte Aktienkapital derselben be⸗ trägt 40 Millionen Gulden, wovon 16 Millionen Aktien und 24 Millionen Prioritäten. Im Rechnungsabschlusse der Linz⸗Budweiser Bahn sind als Forderung der Bahn gegen die allgemeine Oesterrei⸗ vbhische Baugesellschaft für die Vervollständigung des Baues 1,754,917 I1G eingestellt. Die Linz⸗Budweiser Bahn hat nur ein Reinerträgniß von 14,945 Fl. geliefert, der Staatsvorschuß muß in der Höhe von ,456,595 Fl. eintreten. Der in der zweiten ordentlichen Generalversammlung der Wiener Gas⸗Industrie⸗Gesellschaft erstattete Geschäfts bericht pro 1874 daß die Gasproduktion der unter Leitung der Gesellschaft stehenden Gasanstalten 324,866,600 Kubikfuß engl. (+ 4,852,568) betragen habe. Laut Bilanz wird der Gewinn pro 1874 mit 295,415 Fl. und nach Hinzurechnung des Gewinnvortrages von 1873 mit 302,726 Fl. Silber ausgewiesen. Hiervon ab die 5 % Kapitalzinsen per 200,000 Fl. bleiben 102,726 Fl. Hiervon kommen weiter in Abzug 5 % für den Reservefonds und 15 % für Tantième, usammen 19,083 Fl., so daß 83,643 Fl. Silber disponibel verbleiben. Der Verwaltungsrath beantragte hiervon 2 % = 80,000 Fl. in Silber, das ist 1,60 Fl. per Aktie als Superdividende zu vertheilen und den Rest auf neue Rechnung vorzutragen. Auf den Wunsch zweier Aktio⸗

näre wurde beschlossen, auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Generalversammlung Statutenänderungen zu setzen, durch welche 1) die Ausschreibung einer weiteren Einzahlung auf die Aktien von der Zustimmung der Generalversammlung abhängig gemacht wird, und 2) die Auszahlung der Dividende in Zukunft nicht mehr in Silber zu erfolgen habe.

Die Ausweise des britischen Handelsamtes für den Monat April zeigen zum ersten Male seit einem Zeitraum von etwa zwei Jahren eine partielle Besserung des Exportsgeschäfts. Der deklarirte Gesammtwerth der Ausfuhr beläuft sich auf * 20,221,830 gegen f 19,432,270 im April 1874, d. i. ein Zuwachs von 4 %. Die Besserung zeigte sich hauptsächlich bei Baumwollstoffen, für welche im vorigen Monat ein ausnahms⸗ weiser Begehr für den Orient vorherrschte. Der Export in denselben stieg um 18 ¾ im Werth und um 21 % in der Quantität. Mit einem Zuwachs figuriren ferner: Baumwollgarne, Chemikalien, Metallwaaren, Leinengarne und Fabrikate, Maschinen, Tele⸗ Feecht⸗ Wollen, und Kammgarn⸗Fabrikate und diverse

rtikel; während Kleidungsstücke, Biere, Säuren, Kupfer, Kurzwaaren, Zinn, Blei, Seidengarne und Seidenstoffe, Eisen und Stahl, sowie Kohlen eine Abnahme aufweisen. Für die ersten vier Monate des Jahres stellt sich das Resultat indeß noch immer ungünstig. In diesem Zeitraum belief sich der Ausfuhrwerth auf 73,282,069, d. i. * 3,952,255 oder 5 % weniger als in der Parallelperiode von 1874 und f 10,437,223 oder über 12 % weniger als in den ersten vier Monaten von 1873. Was den Import an⸗ langt, so betrug der deklarirte Gesammtwerth desselben im vorigen Monat f 30,327,214 gegen £ 31,616,521 im April 1874, d. i. eine Abnahme von 4 %. Während Cerealien und Wolle in vergrößerten Quantitäten und Werthbeträgen importirt wurden, hat sich die Ein⸗ fuhr von Baumwolle, Flachs, Rohseide, Thee und Rohzucker mehr oder weniger beträchtlich verwindert. Bei⸗Kaffee dar der Geseust⸗ werth der Einfuhr um 8 ½ abgenommen. Die Quantität ist aber um 6 ¾ % gestiegen.

Wie die „Nature“ erfährt, hat die englische Regierung die Angelegenheit, betreffs Schonzeit in dem grönländischen Robbenfang in die Hände genommen, und im Parlamente ist vom Handelsamte ein Gesetzentwurf eingebracht worden, der zum Erlaß einer Geheimraths⸗Verordnung ermäͤchtigt, welche den Fang oder die Vernichtung irgend einer Art von Robhen in irgend einem Theile des Flächenraumes zwischen den Parallelen des 67. und 75. Grades nördlicher Breite und dem Meridian des 5. Grades östlicher und 17. Grades westlicher Länge innerhalb solcher Fristen, welche diese Verordnung spezifiziren mag, verbietet. Eine solche Verordnung soll stets erlassen werden, wenn die anderen Staaten, deren Unterthanen und Schiffe sich mit dem Robbenfang beschäftigen, ähnliche Be⸗ stimmungen treffen. Die ansehnliche Vernichtung von Robben wäh⸗ rend der letzten Jahre hat den Erfolg dieses wichtigen Indufs rie⸗ zweiges ernstlich beeinträchtigt. Dieses Jahr sind viele der Schiffe leer zurückgekehrt 1

Verkehrs⸗Anstalten⸗

Die Nr. 36 der Zeitung des Vereins Deutscher Eisen⸗ bahn⸗Verwaltungen hat folgenden Inhalt: Zur Reform des Güter⸗Exrpeditionsdienstes. Ueber den Kohlenverkehr auf den Preu⸗ ßischen Eisenbahnen, von H. Schwabe. Oesterreich⸗Ungarische Kor⸗ respondenz. Die März⸗Einnahmen der Oesterreichisch⸗Ungarischen Eisenbahnen. Muldeathalbahn: Glauchau⸗Penig eröffnet. Magde⸗ burg⸗Leipziger und Halle⸗Casseler Eisenbahn⸗Gesellschaft, Fahrplan⸗

Aend . Ausland: Frankreich. Personal⸗Nachrichten. Die Fre quenz und Einnahmen der Oesterreichisch⸗Ungarischen Eisenbahnen in März 1875. Eisenbahn⸗Kalender. Coursblatt, vom 30. April 1875 Beilage: Offizielle Anzeigen. Generalversammlungen. Auszahlungen ““ Fahrplan⸗Aenderungen. Submissionen. Privat nzeigen.

Telegraphische Witserungsberichte.

Allgemeine Himmels- ansicht.

Bar. Abw Temp. Abw

¶2½ Ort. p. I. v. U. E. „I. V Wrnc. 9☛☚

SSSSSODSSDg=

Mai. O., schw. SW., mäss. Windstille. Windstille. trübe. S., schw. bedeckt. ¹) WSW., schw. bedeckt. W., mäss. Detw. bew. WNW., mäss. heiter. WNW. lebh. NW., mäss. ³ bedeckt.

S., mäss. NW., mäss. bedeckt. ⁴) heiter.

NW., lebh. 8

W., schw. bed., Regen. bedeckt. ⁵)

N., stark. bedeckt. ⁵)

.—NW., mesesnfüer: ——

0,8 W., mäss. bedeckt.

NW., schw. heiter.

NW., schw. ffast trübe

+l, 2NW., schw. bedeckt.:)

W., stille. bewölkt.

NWo mäss. setw. bewöllt.

SW., s. schw. 1

0 W., mäss.

2 W, stark.

1

Nebel. halb bede bewölkt.

7(Haparanda. 336,7 Ehnbsrieane. 338,2 7 Hernösand. 335,7 7 Helsingfers 336,3 7 Petersburg 337,1 7 Stockholm . 335,9 7 Skudesnäs .339,4 7015e 338,5 8 Frederiksh. 8 Helsingör.. 6 Moskan 335,3 6 Memel 336,5 7 Flensburg 340,]1 7 Königsberg 336,5 6 Danzig 337,7 6 Puttbus 337,9 Gern 7 (Cöslin 339,7 6 Weserlth. .340,5 7 Wilhelmsh. 340,3 6 Stettin 338,1 „7 Gröningen. 342,1 6 Bremen 341,2 7 Helder 341,9 6 Berlin 339,3 6 Posen 336,7 6 (Münster 339, 7 6 Torgau 337,2 6 Breslau 334,5 7 Brüssel. 341,7 6 Cölln 340,3 6 Wiesbaden. 334,4 6 Ratibor. 330,3 6 Trier.. 336,4 7 Cherbourg. 343,2 7 (Carlsruhe. 327,8 7 Paris 343,1

989

O90 80 0,0

—₰

2SS

Lsesesebsesöahee

&ꝙ9

ganz bedeckt ⁸) bedeckt. ⁹) heiter.

bedeckt. ¹0) bedeckt, Regen. schön.

heiter.

sehr heiter. ¹¹)

4 NO., schw. NW., lebh. 8 NW., mäss. W., schw. 1,4 NW., schw. NW., lebb.

+ 1, 2NW., heftig. trübe. 0,8 NW., mäss. dichter Nebel. WNW., f.stille. cetw. bedeckt. NW., schw. heiter. NW., schw. setw. bewölkt. No., mäss. setw. bewölkt.

SSSS

S2öööSö’90 0

+

Soo do0 do do Do do

+— SSSS=SNSO90I ASbSgbede

7 Constantin. 338,9

¹) Gestern Nachmittag Gewitter und Regen. ²) Gest. Nachm.

WNW. mässig. ⁴) Staubregen.

³) Strom N. Gestern Nachm. Windstille. Strom S. ³) Regen, Nachts Regen. ³) Gestern Abend Regen.

2) Gestern viel Regen. ³) Gestern Nachm. Gewitter, Hagel, starker Nachts Regen.

Regen. Abends Regen. ⁹) Schwacher ¹⁰) Gestern Gewitter, Nachts Regen. Regen, Nachm. Regen.

Regen. ¹¹) Gest. Vorm. Gewitter und

Berlin, 11. Mai. Gestern tagte hier, wie die „Nat.⸗Ztg.“ mittheilt, unter Vorsitz des Abg. Professor Dr. Nasse aus Bonn der Ausschuß des Vereins für Sozialpolitik. Es wurde be⸗ schlossen, die nächste Vereinsversammlung am 10., 11. und 12. Oktober dieses Jahres zu Eisenach abzuhalten und auf die Tagesordnung zu setzen: für den ersten Tag speziell die Einkommensteuer im Verhält⸗ niß zu der Ertragssteuer, wie Grundsteuer und Gewerbesteuer und die Personalsteuerfrage. Für den zweiten Tag die Lehrlingsfrage; für den dritten Tag die Münzfrage, speziell die Doppelwährung oder die Ein⸗ iehung des Silbers. Eine Reihe von Gutachten über diese Gegen⸗ ktände soll demnächst veröffentlicht werden.

3

Die 29 Hauptversammlung des Gesammtvereins der Gustav⸗

Adolf⸗Stiftung soll am 24, 25. und 26. August d. J. in Pots⸗

n. stattfinden. Das Programm wird seiner Zeit bekannt gemacht werden.

Am 8. fand hierselbst eine Wahl zum Ehrenrathe der Rechtsanwaäͤlte für den Bezirk des Kammergerichts statt. Nach⸗ dem der Ungjährige Vorsitzende des Ehrenrathes Geh. Justizrath Lüdicke erklärt hatte, eine Wiederwahl nicht annehmen zu können, wurden die fünf im Ehrenrathe vakanten Stellen durch Wahl der Justizräthe Caspar, Geppert, Fretzdorff und Humbert zu Berlin und Grieben zu Angermünde besetzt. Zu Stellvertretern wurden Justizräthe Hoffmann, Koffka, Simson, Lesse und Drews gewählt. Nach voll⸗ endetem Wahlakte wurde zum Vorsitzenden des Ehrenrathes der Justizrath Ulfert zu Berlin erwählt. Demnächst vereinigte sich der größere Theil der versammelten Anwälte zu einem gemeinsamen Diner im Zoologischen Garten.

3 Theater.

Se. Majestät der Kaiser von Rußland ließen am Montag, eine halbe Stunde nach Seinem Eintreffen in Berlin, der Direktion des Wallnertheaters noch für denselben Abend Seinen Besuch ansagen. In aller Eile wurde das Gebäude möglichst festlich hergerichtet; von dem Dache herab wehte die deutsche Fahne und der Aufgang zur Loge war mit prächtigen Blumen und Teppichen dekorirt. Durch die auf der Straße aufgestellten Schutzmanns⸗ posten hatte sich das Gerücht von der Ankunft der Hohen Herrschaften schnell verbreitet und ein elegantes Publikum in das Theater und zahlreiche Schaulustige in die Nähe desselben geführt. Zuerst erschien Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz in offenem Wagen, darauf Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Carl und der Prinz August von Württemberg, sowie ein überaus glänzendes Gefolge, unter welchem sich General von Werder und die Grafen Lehndorff und Perponcher befanden. Kurz darauf fuhren Se. Majestät der Kaiser und König und wenige Minuten später Se. Majestät der Kaiser von Rußland in die festlich geschmückte Einfahrt. Herr Direk⸗ tor Lebrun empfing die Fürstlichen Herrschaften, welche von dem Grafen Perponcher nach den Logen hinauf geführt wur⸗ den. Die Vorstellung: „Ehrliche Arbeit“ erregte den lebhaftesten Beifall der Majestäten, welche dem Herrn Direktor Lebrun wieder⸗ holt ihre Allerhöchste Anerkennung darüber aussprachen. Se. Kai⸗ serliche Hoheit der Kronprinz hatte die Gnade, Sich vor dem Eintreffen der Majestäten geraume Zeit mit dem Herrn Direktor Lebrun zu unterhalten. Die Fürstlichkeiten verweilten bis zum Schlusse des zweiten Aktes und sprachen Herrn Direktor Lebrun beim Scheiden Ihre ganz besondere Befriedigung aus.

Ae Königlichen Hoheiten der Großlherzog von Mecklen⸗ burg⸗ werin und die Prinzessin Friedrich Carl besuch⸗ ten am Sonntag die Vorstellung im Victoria⸗Theater.

Am Sonntag beehrte Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl die Vorstellung „Ehrliche Arbeit’ im Wallner⸗Theater mit Höchstseinem Besuch und wohnte derselben bis zum Schluß bei.

Ihre Königliche Hoheit die rinzessin Carl, so⸗ wie Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Groß⸗ herzogin von Mecklenburg⸗Schwerin wohnten am Montag der Aufführung des „Fiesco“ durch die Meininger Gäste im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater bei.

Am 15. Mai, dem Tage vor Pfingsten, findet in Weimar eine Aufführung von „Tristan und Isolde“ mit dem Ehepaar

Vogl aus München statt. Wahrscheinlich wird auch Richard Wagner zu der Aufführung, die übrigens am Mittwoch, den 19., wiederholt werden wird, nach Weimar kommen, wo auch Liszt bereits eingetroffen ist.

Nächstens soll in der Kaiserlichen Hofoper in Wien „Lohengrin“ zur Aufführung gelangen, und zwar von Kürzungen frei, wie dies bei den „Meistersingern“ der Kall war. Der Erfolg der leuzteren veranlaßte die Direktion, eine Wiederholung für den 14. d. M. anzusetzen.

Im Drury⸗lane Theater in London feiert gegenwärtig ein italienischer Tragöde, Signor Salvini, Triumphe. Dieser Tage gaben ihm zu Ehren die Mitglieder des Jüngeren Garrick⸗Clubs, größtentheils Schauspieler und dramatische Schriftsteller, ein Diner, und der Athenäum⸗Club hat ihn zu seinem Ehrenmitglied ernannt, eine Ehre, die bisher keinem auswärtigen Künstler zu Theil ge⸗ worden ist.

Als Ergänzungsheft zu dem Jahrgang 1875 der „Geo⸗ graphischen Mittheilungen“ von Dr. A. Petermann ist soeben im Verlage von Justus Perthes in Gotha der dritte Jahrgang von E. Behms und H. Wazners übersichtlicher statistischer Darstellung der „Bevölkerung der Erde“ erschienen. Dieser neue Jahrgang des statistischen Werkes ist hauptsächlich der Darstel⸗ lung der Ortsbevölkerung in allen fünf Erdtheilen gewidmet und ent⸗ hält speziell für Central⸗Europa, den größten Theil von Asien, die Hauptstaaten von Amerika, ferner für Theile Afrikas (Algerien und Egypten) und Australiens (Neu⸗Südwales, Queensland und die Sandwich⸗Inseln) ausführliche Ortsverzeichnisse zumeist der Orte mit mehr als 2000 Einwohnern, etwa 10,500 an der Zahl mit Angabe ihrer Bevölkerung nach den neuesten Erhebungen. Die Gesammtbevölkerung der Erde ist rund mit 1397 Millionen Bewoh⸗ ner angegeben. Genauer genommen ist der aus der Addirung der Bevölkerungsziffer der einzelnen Erdtheile sich ergebende Ansatz 1,396,842,000 auf 2,448,769 deutschen geographischen Quadratmeilen. Weit mehr als die Hälfte dieser Zahl (798,907,000) entfällt auf Asien, nicht ganz ein Viertel auf Europa (302,973,000) und der Rest vertheilt sich auf Afrika (206,007,000), Amerika (84,392,000) und Australien (4,563,000)0. Durchschnittlich kommen von der Bevpölke⸗ rung der ganzen Erde 570 Einwohner auf jede Quadratmeile Lande⸗s. In Europag ist jedoch die Dichte der Vevölkerung fast dreimal stärker als dieser Durchschnitt (nämlich 1684 Bewohner auf die deutsche geo⸗ graphische Quadratmeile) und in Asien fast zweimal stärker (nämlich 982 Bewohner auf die Quadratmeile); unter dem Durchschnitt sind mit der auf die Quadratmeile entfallenden Bewohnerzahl Afrika 380), Amerika (112) und Australien (28.) Das Verzeichniß der

rtsbevölkerungen des Deutschen Reiches enthält alle Ortschaften, die nach der Zählung vom 1. Dezember 1871 mehr als 2000 Einwohner hatten. Das Verzeichniß ist für jeden Staat alphabetisch und über⸗ dies für Preußen nach den Provinzen und Regierungsbezirken, für Sachsen nach den Regierungsbezirken, für Bayern und Württemberg nach den Kreisen, für Elsaß⸗Lothringen nach den Bezirken geordnet. Der für den Statistiker beruht aber in der genauen An⸗ gabe er neuesten authentischen Quellen und amtlichen Erhebungen für jede, selbst kleinere Gruppe. Das Verzeichniß der Ortsbevölkerung Frankreichs beruht auf der Zählung von 1872; die Orte sind inner⸗ halb der Departements alphabetisch geordnet. 8 8

Ueber den Schiffbruch des Dampfers „Schiller“ liegen heute folgende weitere Telegramme vor:

Plymouth, 10. Mai. (W. T. B.) Von den geretteten Passa⸗ ieren und Mannschaften des „Schiller“ sind gestern Abend 32 Per⸗ onen hier eingetroffen und, da die „Pommerania“ bereits Nachmit⸗ tags 2 Uhr die Heimreise angetreten hatte, hier geblieben. Nach den Berichten der Geretteten war Kapitän Thomas drei Tage lang, be⸗

vor der Unfall sich ereignete, außer Stande, irgendwelche astronomische Beobachtungen anzustellen und deshalb unermüdlich mit Senkbleiver⸗ suchen beschäftigt. Als man sich dem Lande näherte, befand sich der Kapitän auf der Brücke und ließ mit halber Kraft fahren, er glaubte sich jedoch mehrere Meilen von den Scillyinseln entfernt. Der Nebel war außerordentlich dicht und das, Schiff stieß auf Klippen ehe irgend eine Gefahr befürchtet wurde. Es wurden Versuche gemacht,

1“

die Boote flott zu machen, aber mit Ausnahme von zwei Booten, die auch die Insel Tresco erreichten, wurden die übrigen entweder von dem heftigen Wellenschlage zerschellt oder umgeworfen. Der erste Bootsmann, Simon Jansen, machte mit 4 Mann ein Boot flott und ruderte landwärts, um sich über das Ufer zu orientiren, er gelangte in das Licht von Bishops⸗Leuchtthurm, hörte die Nebelglocke und kehrte, da er sich von der Unmöglichkeit einer Landung überzeugte, nach dem gescheiterten Schiffe zurück. Auf dem Wege dahin wurde der zweite Steuermann und 10 Männer, sowie eine Person vom Wrack eines Schiffsrettungsbootes, das sich in sinkendem Zustande befand, von dem Boote aufgenommen. Man ruderte seewärts, blieb dort bis Tagesan⸗ bruch und ruderte alsdann nach Tresco, wo gleichzeitig auch ein zweites Boot mit weiteren 10 Männern ankam. Kapitän Thomas wurde 3 Uhr Morgens von der Brücke über Bord gewaschen, ein Schorn⸗ stein wurde Morgens um 4 Uhr fortgerissen, beide Masten standen noch, eine große Anzahl von Personen befand sich in den Raen. Um 5 Uhr Morgens wurde der Hauptmast fortgerissen, zwischen 6 und 7 Uhr der Vordermast, auf dem sich der erste und vierte Steuermann befanden. Nachdem das Quarterdeck fortgerissen war, ging das Schiff rasch in Stücke. Die geretteten Passagiere spenden dem Kapitän hohes Lob wegen seiner sorgfältigen treuen Pflichterfüllung vor dem Eintreten des Unfalls und wegen seiner muthigen Bestrebungen zur Rettung von Menschenleben, nachdem das Unglück geschehen war. Von den Postbeuteln sind bis jetzt nur 56 geborgen worden.

Scilly, 10. Mai. sa. T. B.) Bis heute Mittag sind keine Schiffbrüchige vom „Schiller“ mehr gerettet worden. Die See geht zu hoch, als daß das Wrack erreicht werden konnte. Dasselbe sitzt, nach den Berichten von Fischern, anscheinend fest auf den Felsen, und ist keine Gefahr vorhanden, daß es in tiefes Wasser wegsinkt. Bergung der Ladung kann nur bei sehr schönem Wetter versucht werden.

London, 10. Mai. (W. T. B.) Folgende weitere Namen von geretteten Passagieren und Mannschaften des Dampfers „Schiller“ sind heute bekannt geworden: Von Passagieren: Josef Legendre, Richard Williams, Charles Henry Percy, Max Cohen. Von Mann⸗ schaften: Simon Jansen, Noel, August Rihberge, R. Wallis, Frederick Backhaus, Hans Beckme, Christian Adamsen, Heinrich Heitmann, Carl Ernst, Hans Balling und Carl Heinke.

Die „Ural. Heer⸗Ztg.“ klagt über die maßlose Vermehrung der Wölfe auf der Steppe, welche sowohl bei den Kosaken, als insbesondere bei den Kirgisen eine furchtbare Verwüstung unter den Hausthieren anrichten. Im Uralsker Kreise allein werden jährlich etwa 16,000 Schafe und außerdem sehr viele Pferde, Hornvieh, Ziegen, sogar Kameele aufgefressen. In einem Ort verlor ein Wirth im lepten Sommer allein 16 Pferde durch die Wölfe. Trotz der großen Verluste werden keine energischen Maßregeln gegen das Ueberhand⸗ nehmen der räuberischen Bestien getroffen. Die Kirgisen haben keine guten Feuerwaffen, daher bleiben die Treibjagden erfolglos. Auch die Wolfseisen haben hier wenig Nutzen, da die Wölfe nicht wie anderer Orten auf bestimmten Wezen gehen. Auch ausgestelltes Gift wird wenig benutzt, da man die eigenen Haushunde zu vergiften fürchtet und die Wöͤlfe bei ihrem sehr ausgebildeten Geruchsinn die Spuren der Menschenhand an der Lockspeise wittern und sie nur bei starkem Hunger anrühren.

Aus Stockholm schreibt man den H. N. unter dem 6. Mai: Im Mälarhafen herrscht noch immer die Winterstille, das das Eis bisher noch immer ein Hinderniß war, die Schiffahrt auch in dieser Richtung hin zu eröffnen. Von Motala wird gemeldet, daß das Eis auf den Kanal⸗Seen und dem nördlichen Theil des Wettern⸗See noch ganz stark ist, doch glaubt man, falls sich das Wetter so günstig hält, hinnen 8 Tagen offen Wasser zu haben. Die Häfen von Carlstad und Mariestad sind eisfrei, doch werden noch immer mehrere Tage vergehen, ehe sich Dampfer durch das beim Eingang derselben noch dick liegende Eis zu bahnen vermögen.

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition Eesseh. Druck W. Elsner Fünf Beilagen 8

Berlint

8 (einschließlich Börsen⸗Beilage), außerdem ein Fahrplau der Main⸗Weser⸗Bahn.

eentrete.

gar nicht

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 11. Mai. In der Sitzung des Herrenhauses am 8. d. M. begründete der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt den Gesetzentwurf, die standesherrlichen Verhältnisse des Herzogs von Arenberg, nach den Grafen von Landsberg und zur Lippe, wie folgt:

Meine Herren! Ich werde den beiden Herren Vorrednern auf das Gebiet der abstrakten Erörterung nicht folgen, mich vielmehr, zur Zeit wenigstens, darauf beschränken, darzulegen, wie die konkreten Verhältnisse sich gestaltet haben. Ich werde die Verhältnisse prüfen und betrachten, wie sie in der That liegen und nicht, wie sie Jemand in seiner Phantasie sich zurechtlegt.

Der Herzog von Arenberg gehört zu den Mitgliedern des hohen Adels, auf welche die Vorschriften des Artikels XIV. der Bundesakte Anwendung fanden. In diesem Artikel XIV. der Bundesakte hatten

—pie verbündeten Regierungen sich gegenseitig, keinesweges aber den Standesherren gegenüber, verpflichtet, diesen Standesherren gewisse Rechte zu gewähren. Diese Vorschriften mußten ausgeführt werden, und für die Ausführung sollte maßgebend sein die bayerische Deklaration vom Jahre 1807.

Die betreffenden Vorschriften sind dem Herzog von Arenberg gegenüber⸗von der Königlich hannoverschen Regierung nach stattge⸗ habten Verhandlungen mit demselben ausgeführt worden, und zwar in der allerliberalsten Weise, was jedoch den Herzog von Arenber nicht gehindert hat, zu protestiren gegen die Verordnung von 1826, wie denn derselbe überhaupt gegen jeden Akt der hannoverschen Re⸗ gierung protestirt hat. Zweierlei, meine Herren, fäallt bei der Ver⸗ ordnung auf, einmal die großen Opfer, welche die hannoversche Re⸗ gierung brachte für die Jurisdiktion der Verwaltung des Herzogs. Es konnte nicht zweifelhaft sein, insbesondere nach der bayerischen Deklaration, daß der Herzog von Arenberg selbst für die Jurisdiktion und Verwaltung die Kosten zu tragen hat; allein die hannoversche Regierung brachte in dieser Beziehung erhebliche Opfer, sie gewährte erhebliche Zuschüsse. Zweitens hatte die Bundesakte bestimmt, daß den Standesherren Jurisdiktion in zweiter Instanz gewährt werden solle für den Fall, daß das Gebiet groß genug sei. Auch dieses Vor⸗ recht wurde dem Herzog von Arenberg gewährt, obwohl man nicht behaupten konnte, daß das Herzogthum auch nur entfernt die Größe habe, um ein Gericht zweiter Instanz zu beschäftigen.

Ein recht schlagender Beweis für die Richtigkeit dieser Behaup⸗ tung liegt in dem auch sonst seltsamen Umstand, daß der Direktor der Mediatkanzlei zu Haselünne, welche einschließlich des Direktors besetzt war mit drei Mitgliedern, nicht etwa in Haselünne wohnte, sondern in dem zwei Meilen entferntea Meppen. Bie Verordnungen von 1826 und 1827 hatten die Verhältnisse gestaltet, eine Neugestal⸗ tung trat ein im Anfang der fünfziger Jahre. In dieser Zwischenzeit wurden nun bei der hannoverschen Regierung viele Beschwerden ein⸗ gereicht, welche davon ausgingen, daß die Eingesessenen des Herzog⸗ thums über Mangel an Justizverwaltung zu klagen hätten. Man klagte insbesondere darüber, daß sämmtliche Beamte und Advokaten verwandt seien, und daß sie verba ipsissima eine „kompakte Masse“ bildeten; man klagte über Justizverzögerung, über Geschäfts⸗ überhäufung der standesherrlichen Beamten. In der Zwischenzeit versuchte auch die hannoversche Regierung, den Herzog durch das Angebot einer Entschädigung zu veranlassen, seine Rechte auf Jurisdiktion und Verwaltung abzugeben. Das wollte nicht gelingen. Als man hiermit beschäftigt war, wurde von einem standesherrlichen Beamten berichtet: in neuerer Zeit hätte sich die Stimmung im Herzogthum zu Gunsten der standesherrlichen Verhältnisse geändert, die Ursache würde in der größeren Liberalität der standesherrlichen Verwaltung, namentlich aber der Aufregung der katholischen Bevölkerung durch die Geistlichkeit zugeschrieben, am meisten würde darauf Gewicht gelegt werden, dem Herzog eine sichere Garantie für die Besetzung der Stellen mit katholischen Beamten zu verschaffen und zu diesem Zwecke dem Herzog ein Präsentationsrecht zu gewähren. Im Jahre 1850 war die große Organisation der Justiz und der Verwaltung in Hannover mit dem Landtage verabschiedet. Das Inslebentreten dieser Organisation setzte voraus die Regelung der Verhältnisse zu dem Herzog von Arenberg. Man trat also von Neuem mit ihm in Verhandlungen ein. Die Versuche, den Herzog zu bestimmen, gegen eine Entschädigung zurückzutreten, hatten wiederum keinen Erfolg. Die Königlich hannoversche Regierung ging mit Recht davon aus, daß der Herzog größere Zuschüsse zu der Jurisdiktion und Verwaltung geben müͤsse, da die neue Organisation auch größere Kosten verursachte. Daraus ist nichts geworden, vielmehr umgekehrt hat sich die Königlich hannoversche Regierung entschließen müssen, die aller⸗ erheblichsten Opfer in dem zweiten Vertrage von 1852 zu bringen.

Ferner konnte es der neuen Organisation gegenüber doch keinen Augenblick zweifelhaft sein, daß dem Herzog das Recht auf eine zweite Instan nicht gewährt werden dürfte, ein Gericht zweiter Instanz

würde nicht ein Zehntel Beschäftigung gehabt haben. Dennoch kam

es dahin, daß die Königlich hannoversche Regierung sich entschloß, ein

Gesammt⸗Obergericht zu konstituiren, für einen größeren das standes⸗

herrliche Gebiet mitumfassenden Bezirk eine gemeinschaftliche Juris⸗ diktion eintreten zu lassen. Wie ist es überhaupt erklärbar, daß der

Vertrag von 1852 eins Leben treten konnte. Dieser Vertrag hat zu

allen Zeiten die allerlebhaftesten Anfechtungen erlitten, insonderheit sind die Minister, welche den Vertrag abgeschlossen haben, auf das herbste getadelt. Nicht mit Recht, glaube ich. Der Herzog von Aren⸗ burg benutzte die Situation und erlangte dadurch große Vortheile. Die

Königlich hannoversche Regierung hatte wichtige politische Gründe, die

neuen Organisationen ins Leben treten zu lassen, sie waren auf das alleräußerste gefährdet, wenn die Einführung aufgeschoben werden mußte.

Dieses fürchtete man, wenn der Herzog von See. sich nicht be⸗

ruhigte. So ist es erklärlich, daß man alle Opfer brachte, die mög⸗ licherweise gebracht werden konnten, immer in der Furcht vor dem

Bundestage; denn die Königlich hannoversche Regierung war nicht einen Augenblick zweifelhaft, daß, wenn sie vorwärts ging, der Herzog

von Arenberg mit Beschwerden an den Bundestag sich wenden würde; dann wurde, wie die politischen Verhältnisse lagen, die Einführung der Organisation gehindert, jedenfalls aber gefhlder So erklärt sich der höͤchst merkwürdige Vertrag von 1852. Der Vertrag war Vb 8 zehnjährige Kündigung. Man ließ in Hannover das erste ezennium verstreichen; als aber das Ende des zweiten heran⸗ nahte, faßte das prenßische Abgeordnetenhaus wiederholt Re⸗ olutionen, dahin gerichtet, daß die Königliche Regierung die

erhältnisse im Herzogthum Arenberg⸗Meppen regeln und dieselben mit der Verfassung in Einklang bringen möge. Die Königliche Re⸗ gierung hat darauf den Vertrag gekündigt. Man scheint nun ganz zu übersehen, daß die Kündigung eingetreten ist, scheint sich nicht zu vergegenwärtigen, was denn die Folge dieser Kündigung gewesen

Man spricht immer so, als wenn es sich jetzt darum handelte, einem Standesherrn der preußischen Monarchie seine Rechte zu entziehen.

Davon ist gar keine Rede. Die Folge der Reahta nach dem

Vertrage sollte einfach die sein, daß der alte Rechtszustand wieder 1 Man hatte jedoch bei aller Schlauheit seits im Jahre 1852 nicht beachtet, daß der alte Zustand mehr wieder eintreten konnte; denn die Verfas⸗ sung der Gerichte und der Verwaltung, sowie das Gerichts⸗ verfahren waren ganz unverträglich mit den alten Verhältniffen. „Zu der Behauptung, daß durch die Kündigung des Vertrages die Organisationen und das darauf basirte Prozeßverfahren für die Provinz Hannover weggefallen sei, wird man sich doch nicht verstei⸗

erzoglicher⸗

den Reichs⸗Anz

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 11. Mai

eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1875.

gen. So liegen die Sachen jetzt. Die Rechte aus dem Vertrage sind hinfällig geworden, wir stehen ganz einfach gegenüber dem Ar⸗ tikel 14 der Bundesakte. Materiell sind alle Rechte hinfällig gewor⸗ den, welche auf Vereinbarungen beruhten, sie werden nur formell ge⸗ halten durche eine Königliche hannoversche Verordnung aus dem Jahre 1852. Wird diese Verordnung eingezogen, so sind alle Rechte des Herzogs, soweit sie Jurisdiktion und Verwaltung betreffen, beseitigt, und die Verhältnisse müssen neu geordnet werden bis dahin, daß eine anderweitige Vereinbarung eintritt. Ich bitte, diese Sachlage doch

wohl zu erwägen. 3

Meine Herren! Was soll denn nun geschehen? Wie sollen die Verhältnisse geordnet werden? Darüber bin ich meinerseits nicht zweifelhaft, ecörtere das aber nicht näher, daß die Landesgesetz⸗ freie Hand hat, wie die Sachen liegen, die Verhältnisse neu zu ordnen.

Der Herzog von Arenberg hat für gut befunden, sich mit einer Beschwerde gegen die preußische Regierung, wegen des in Rede ste⸗ henden Gesetzentwurfs, an den Bundesrath zu wenden. Der Herzog von Arenberg hat damit den Bundesrath als zuständig anerkannt, über die Frage zu entscheiden, ob die Landesgesetzgebung berechtigt sei, die beregten Verhältnisse zu regeln. Der Bundesrath hat sich für zuständig erklärt und dann die aufgeworfene Frage bejaht. Da⸗ mit bin ich meinerseits einverstanden, kann aber nicht für nöthig er⸗ achten, wie ich auch im Abgeordnetenhause erklärt habe, diesen Punkt ausführlich zu erörtern. Was soll denn nun geschehen durch die Landesgesetzgebung? Die Rechte des Herzogs, wenn überhaupt solche aus der Bundesakte Art. 14 herzuleiten, sind ganz anderer Art als die Rechte, welche den übrigen preußischen Standesherren zustehen. Es handelt sich dort um Regierungsrechte. Der Herzog von Arenberg hat sich immer betrachtet wissen wollen als Mitregent in Arenberg, sowohl in Betreff der Justiz als der Verwaltung. ollen Sie etwa diese Rechte dem Herzog von Arenberg neu gewähren? Das halte ich für unmöglich; solche Rechte sind keinem anderen Standesherrn gewährt worden, und können nicht gewährt werden, weil dieses im schroffsten Widerspruch stehen würde mit der Entwickelung der staatlichen Verhältnisse. Nur auf solche Rechte hätte der Herzog Anspruch, wenn er überhaupt einen Anspruch hätte. Auf ein Anderes hat er keinen Anspruch; würde ihm ein Anderes gewährt, so könnte dieses unr geschehen aus Gründen der Billigkeit. Nun ist von dem Herrn Herzog, daneben von anderer Seite, auch soeben von dem Herrn Vorredner hervorgehoben worden, dem Herzog müßte doch gewährt werden, was den übrigen Standesherren der preußischen Monarchie gewährt sei. Bei einer solchen Behaup⸗ tung übersieht man die völlige Verschiedenheit der Verhältnisse. Die Herren des hohen Adels, welchen Präsentationsrechte für einzelne Richterstellen zustehen, haben ihre Residenz innerhalb der preußischen Monarchie; sie sind und fühlen sich als Bürger des preußischen Staates; die Interessen des preußischen Staates sind mit den ihrigen verwachsen; sie stehen zu den Eingesessenen des Gerichtsbezirkes in den nächsten Beziehungen; sie tragen mit ihnen Freuden wie Leiden; sie übersehen die Verhältnisse wie die Personen und können beide würdigen; es liegt nahe, daß zwischen ihnen und der preußischen Staatsregierung ein Verhältniß der größten Loyalität sich entwickelt. Und das hat sich denn auch im vollen Maße bewahrheitet. Ich bin jetzt im achten Jahre preußischer Justiz⸗ Minister; wäh⸗ rend dieser Zeit ist nie ein auch nur geringer Mangel von Harmonie zwischen der preußischen Justizverwaltung und den betreffenden Standesherren eingetreten. Jede Seite ist der andern gefällig gewesen, hat jedenfalls keine Oppo⸗ sition getrieben. Ich bin überzeugt, daß, wenn ein Standesherr eine Präsentation vornimmt, und der Justiz⸗Minister sich dahin äußert, daß der nach Lage der Verhältnisse ihm weniger geeignet für die Stelle erscheine, so wird der Standesherr seine Präsentation zurücknehmen, umgekehrt wird der Justiz⸗Minister nicht leicht Jemanden beim Gericht, in dessen Bezirke der Standesherr residirt, als Richter ernennen, wenn der Standesherr erklärt, daß die Person ihm nicht genehm sei. Das Alles liegt im Interesse des Dienstes, insonderheit aber im Interesse der Justizbeamten selbst und ihren Beziehungen zu denjenigen Herren, welche in Deutschland eine so hohe Stellung ein⸗ genommen haben und immer noch einnehmen. .

Wie stellen sich aber die Verhältnisse im Herzogthum Aren⸗ berg? Das Amt Meppen ist kein Stammland des Herzogs, es war früher eine bischöflich Münstersche Besitzung und wurde dem Herzog von Arenberg als Entschädigungsland überwiesen. Dem Herzog von Arenberg ist das Amt Meppen von Anfang an fremd gewesen und ist ihm fremd geblieben. Ich weiß nicht, ob die früheren Herzöge von Arenberg jemals im Lande gewesen sind. Der jüngst verstorbene Herzog ist als regierender Herr (seit 1862) nicht in Meppen ge⸗ wesen; als Erbprinz war er da, im Anfange der fünfziger Jahre. Fast 25 Fabt⸗ sind verflossen, ohne daß der Herzog von Arenberg das Herzogthum gesehen hat. Das Herzogthum Arenberg⸗Mevppen ist kein Land mit blühenden Gefilden; es mag für den Herzog von Arenberg um so weniger Anziehungskraft haben, als derselbe so viel ich weiß nicht einmal ein Schloß im Lande hat. Ein Inter⸗ esse hat er an dem Herzogthum aber ein ganz allgemeines —, was mit Ländern und Provinzen nichts zu thun hat, nämlich das Interesse des Katholizismus. Ich will dem Herzog von Arenberg die Schuld der Verhältnisse, wie sie in unerträg⸗ licher Weise in dem Herzogthum sich entwickelt haben, nicht zuschreiben. Sie trifft seine Beamten, und wenn man sagt: den Herzog treffe die Schuld insofern, als er die Beamten nicht richtig gewählt habe, so muß man diesen Punkt billig beur⸗ e es war für den Herzog schwer, eine gute Wahl zu treffen.

ach den Verhältnissen mußten dem Herzoge von Arenberg die Zügel entfallen, und in die Hände von Personen gelangen, welche belnflut waren von einer Vettern⸗ und Basenwirthschaft, welche denn ihrerseits wiederum beeinflußt wurde. Die Verhältnisse haben sich eigenthümlich entwickelt. In der ersten Zeit hatte das Ohr des

erzogs noch ein Beamter, der nicht aus Meppen stammte; im aufe der Zeit wurde derselbe jedoch um allen Einfluß gebracht und ewann diesen Einfluß erst wieder in neuester Zeit, kurz vor einem Tode. Wenn dieser Einfluß nicht verloren gegangen wäre, so würden sich die Verhältnisse vielleicht ganz anders ge⸗ staltet haben. Wie gestalteten sich nun die Verhältnisse? Erstens nahm der herzogliche Regierungsrath Oberaufsichtsrechte in Anspruch. Damit wurde er zurückgewiesen; man wandte sich dann mit einer Beschwerde an den Bund. Man nahm Gesetzgebungsrechte insofern in Anspruch, als durch die allgemeine Gesetzgebung die standesherr⸗ liche Jurisdiktion nicht berührt werden sollte. Als in Hannover die Schwurgerichte eingeführt wurden, protestirte der Herzog gegen diese Einführung, weil seine Jurisdiktion dadurch berührt wurde. Er be⸗ schwerte sich über die Institution der Anwaltskammer, weil der Be⸗ zirk des Gesammt⸗Obergerichts nicht groß genug war, um bei dem⸗ selben eine Anwaltskammer einzusetzen. So wurden Beschwerden nach allen Seiten geführt und gegen die hannoverschen Minister, sowohl katholische als evangelische geltend gemacht. 8 8

Als der letzte katholische Justiz⸗Minifter aus seinem Amte schied, war er überzogen mit einer großen Masse von Beschwerden, die bei dem Bunde kollektiv anhängig Pnass waren, jedoch wegen der Ver⸗ änderung der Verhältnisse in Deutschland nicht zur Erledigung ge⸗ Am schlimmsten stellten sich die Verhältnisse, insofern es sich handelte um Ernennung standesherrlicher Beamten. Hier wurden Interessen geltend gemacht, wie sie gegeben waren durch die Meppenschen Verhältnisse, durch die Familienverbindungen, kurz durch Basen und Vetterschaften. Man hat gesagt, die Regierung sei in der Lage gewesen, die Ernennungen zurzcnͤweisen. Das ist aber leichter gesagt als gethan;

langten.

die Meppenschen Verhältnisse sind sehr verwickelt, die Familien stehen so zu einander, daß man den ganzen Zusammenhang derselben schwer übersehen kann. Die hannoversche Regierung konnte die Verhältnifse nicht vollständig übersehen, noch viel weniger ist dieses auf Seiten der Königlich preußischen Regierung der Fall. Rücksichten, die unbe⸗ denklich und gern genommen werden zwischen den übrigen Standes⸗ Se. und der Königlichen Regierung, kamen in Meppen nicht in etracht; hier erfuhr die Regierung die allerrücksichtsloseste Behand⸗ lung. u einer Zeit, als bereits das Abgeordnetenhaus sich sehr lebhaft gegen die Arenberg⸗Meppenschen Verhältnisse erklärt hatte, wurde als ein Mitglied für das Gesammt⸗Obergericht der preußischen Regierung ein junger Mann, der so eben das Examen gemacht hatte und noch nicht einmal Gerichts⸗Assessor war, präsentirt. Nun war es aber eine durch die Verhältnisse gebotene Staatspraxis in Hannover, daß man bei den Obergerichten Nieman⸗ den anstellte, der nicht einige Zeit bei den Amtsgerichten angestellt ge⸗ wesen war. Dem Herzog von Arenberg wurde alles dieses dargelegt, mit besonderer Rücksicht darauf, d- im Abgeordnetenhause seine Rechte so lebhaft angegriffen seien, allein ohne Erfolg; aber die Kö⸗ nigliche Regierung, welche ‚dem Herzog von Arenberg gegenüber immer loyal gewesen ist, mußte sich beruhigen, da sie keinen Grund hatte, die Tuüchtigkeit des Präsentirten in Zweifel zu ziehen, und die Prä⸗ sentation nur aus triftigen Gründen zu versagen war. 5 Es kommt aber noch Zweierlei in Betracht: Nach der hannover⸗ schen Gerichtsverfassung gestalten sich die Verhältnisse anders, als in

den alten Provinzen. Den Standesherren der alten Provinzen wird

es nicht leicht an Personen fehlen, welche sie präsentiren können. Das liegt in dem Umstande,

Hannover liegt die Sache ganz anders. den kann in die hannoverschen Gerichte, also auch in die o Niemand gebracht werden, es wäre denn an unterster Stelle. er

Etat ist geschlossen, Niemand kann eingeschoben werden. So erklärt es sich denn, ncp, während die übrigen Standesherren gar keine Sorge

haben in Betreff ihrer Präsentationen, der Herzog von Arenber in der Lage war, überhaupt Stellenbesetzungen vorzunehmen. An rer Zeit aber fand sich Niemand. Der Herzog wünschte wiederholt, daß ihm Jemand genannt würde, während der Justizminister nicht in der Lage war, dies zu thun.

Der zweite Punkt aber ist folgender:

daß Jeder, welcher von ihnen repräsentirt wird, seiner Anciennetät nach einrückt in das betreffende Gericht. In Aus den alten Provinzen

angs ging es, weil ein Ueberfluß von Assessoren vorhanden war; in späte⸗

In den alten Provinzen richtet sich die Anciennetät nach der Zeit der bestandenen letzten Prü⸗ fung. In Hannover ist das nicht der Fall; es richtet sich vielmehr

die Anciennetät nach der etatsmäßigen Anstellung. So kam es denn,

daß in Meppen die Anstellung Herzoglicher Beamten den Königlichen Beamten zu größtem Bedruck gereichte. Jene sprangen diesen vor. Der junge Beamte, dessen ich vorher gedachte, ist 13 Personen vor⸗

8

gesprungen, denen er nachgestanden haben würde, wenn es sich um eine Königliche Anstellung gehandelt hätte.

Das sind Verhältnisse,

die wohl Beachtung verdienen, denn es ist nicht wünschenswerth, daß die Königlichen Justizbeamten einer Provinz mißvergnügt werden, weil ohne sachliche Gründe standesherrliche Beamte ihnen vorgesetz

werden. Meine Herren!

Diesen Allem nach kann ich nur den dringenden

Wunsch hegen, daß Sie die Vorlage der Königlichen Staatsregierung

annehmen.

Preußen erfreut sich seit langer Zeit des Ruhms einer vortreff⸗

lichen Rechespflche und Justizverwaltung, jeder Landestheil hat einen

verwaltung. Dem Herzogthum Arenberg⸗Meppen ist diese Wohlthat

gleichen Anspruch hierauf, so insbesondere auf eine geordnete Justiz⸗

diesem Landestheile nach nicht zu Theil geworden, so werden Sie,

wie ich glaube, nicht zögern dürfen, Abhülfe zu schaffen. 8

Man legt Gewicht darauf, daß in neuester Zeit Petitionen über reicht seien, in welchen Angesessene des Herzogthums sich lebhaft dafü interessirt hätten, daß die alten Verhältnisse blieben. Meine Herren Auf derartige Petitionen gebe ich gar nichts. Das Motiv, was zu diesen Adressen geführt hat, die Agitation, welche ihnen zu Grunde liegt, ist für mich nicht zweifelhäaft. Die Agitation be⸗ gann schon im Anfange der fünfziger Jahre; sie geht darauf hinaus, eine Garantie zu gewinnen, daß im Herzogthum Aren⸗ „Meppen nur katholische Richter

angestellt werden. Eine solche Garantie

8

und Verwaltungsbeamte wird gefordert und ich

weifle auch gar nicht, daß sie in der Person der Herzöge von Aren. erg gewährt ist. Die Königliche Staatsregierung ist dagegen nicht in dieser Lage, nur katholische Beamte im Meppenschen anzustellen.

Ein weiteres Interesse, glaube ich, besteht für Niemanden, insbeson

dere glaube ich nicht, daß die Beamten des Herzogthums ihrer größe⸗

ren Anzahl nach ein Interesse daran haben, sen zu bleiben; 1 Königlichen Staatsregierung.

in den alten Verhältnis⸗ sie werden sich wohler finden unter dem Schutze der 1

Dem Herrn v. Kleist⸗Retzow entgegnete der Justiz⸗Minister

Dr. Leonhardt:

Ich will Herrn von Kleist erwidern, die Verhältnisse im Herzog⸗

.8 Arenberg⸗Meppen sind mir allerdings ziemlich genau bekannt; a

haupten. Sachen betheiligt gewesen.

er daß ich besonders darunter gelitten hätte, kann ich nicht be⸗ Ich bin weder als Minister noch als Referent bei den Aber ich habe bereits in Hannover das

Gefühl gehabt, daß in Arenberg⸗Meppen ein Zustand Tesär⸗ der mit

der Würde des hannöverschen Staates und der hannöverschen Rechts⸗

pflege nicht vereinbar sei, und ein solches Gefühl beseelt mich auch

als preußischer Justiz⸗Minister. Ich bin nicht derjenige welcher die Sache in Angriff genommen hat, das Abgeordnetenhaus, wie ich Ihnen die Ehre hatte, Resolutionen in dieser Richtung Königliche Staatsregierung hat nun diesen Resolutionen Folge

gegeben. Darüber, glaube ich, kann wohl kein Zweifel sein, da

gewesen, vielmehr hat bereits hervorzuheben gefaßt; die

die

Zustände im Herzogthum wenigstens in ihrem ganzen Umfange, ver⸗

assungsmäßige nicht sind. bact verfassungswidrige Institution; es kann nicht geduldet werden, daß

Das Gesammt⸗Obergericht ist jedenfalls

Herzogliche Beamte über Unterthanen Seiner Majestät des Kea

welche dem standesherrlichen Bezirke nicht angehören, Recht sprechen. J

hoffe, auch Herr von Kleist wird anerkennen, daß dies ein unerträglicher,

der Verfassung widersprechender Zustand ist. Im Uebrigen kann man über die Verfassungsmäßigkeit des Rechtszustandes immerhin zweifeln; eine

nähere Prüfung dieser Punkte hat für mich jedoch kein Venresie 1 weil ich davon ausgehe, daß die Landesgesetzgebung in der Lage sei,

tandesherren zu regeln.

Anders mag es st Präsentationsrechte konnte man dem Herzog von Arenberg nicht ge⸗

die öffentlich esce Verhältnisse der währen; schon aus dem Grunde nicht, weil die Königliche Staats⸗

in Betreff des Privat⸗Fürstenrechts verhalten.

regierung der Meinung war, daß die Präsentationen bei den Gerichten

überhaupt durch Reichsgesetz zu beseitigen seien. Es wäre illoyal ge⸗

wesen, wenn man unter solchen Umständen dem Herzog Präsentations⸗

88

recht hätte anbieten wollen. Ferner: 111“¹“ Herr von Kleist hat mich doch wohl mißversta

nden, wenn er glaubt,

ich habe dem Herzoge einen Vorwurf daraus gemacht, daß er in der

Fremde und nicht in Arenberg residire. Ich bin weit davon ent⸗

fernt.

Ich finde es ungemein erklärlich, daß der Herzog lieber in

Brüssel residirt und in seinen schönen Schlössern, beladen mit den

größten Kunstschätzen, als in der Oede von Meppen. (Heiterkeit.) Ich abe nur gesagt, daß der Herzog nicht in Meppen residirt, K. ein oment, welches in Betracht kommen müsse, wenn man den

erzog