Rückreise wird dem Kandidaten freie und Diäten werden nicht vergütet. 22. (Transitorische Bestimmungen.)
Fahrt gewährt. Reisekoste
dem 1. angenommen
Janunar
menen Civilanwärter, welche vor sind,
bereits im Steaatseise enbahndienst von der Ablegung der Prüfung und diejenigen Militär⸗
Güterexpedienten nach Maßgabe dieses Reglements befreit. Berlin, den 30. November 1874.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 8 Achenbach.
Diejenigen Militär⸗ anwärter und in Ermangelung von Militäranwärtern .
1875 . bleiben zum Steationzassistenten, und Civilanwärter, welche vor dem 1. Januar 1873 in den Staatseisenbahndienst eingetreten sind, bleiben auch von der Ablegung der Prüfung zum Stationsvorsteher und
8 n fahrens in Wegfall kam.
verfahrens bezweckten. Entwurf mit der
gelehnt. Außerdem fand bei daß die Urtheilsbücher bei den Amtsgerichten ni mitteln handelnden dritten Buch über,
eingehende Debatte über die Frage,
Die heutige Nummer des Anzeigers“ (Central⸗H.⸗R.⸗Beilage) enthält:
Nr. 7 der Tarif⸗Veränderungen der deutschen
Eisenbahnen.
„Reichs⸗ und Staats⸗
.
Die heute ausgegebene Nr. 21 der Allgemeinen Vor⸗ loosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preußischen Staats⸗Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Ansbach⸗Gunzenhausener Prämien⸗ Anlehen de 1857. Antwerpener Prämien⸗Anleihe de 1859. Brandenburgische, Hannoversche, Hohenzollernsche, Pommersche, Posensche, Preußische, Sächsische, West⸗ fälische und Rheinische Rentenbriefe. Eichsfeldsche, Paderborner Tilgungskasse⸗Schuldverschreibungen. Falken⸗ berg O. Schl. Kreis⸗Obligationen. Freiburger Prämien⸗ Anleihe. Gothaer Ablösungskasse⸗Schuldbriefe. Mühlhau⸗ sen i. Th., Zwickauer Stadt⸗Obligationen. Pariser Prä⸗ mien⸗Anleihe de 1875. Russische Bodenkredit⸗Pfandbriefe. Schwedische Bergwerks⸗Besitzer⸗Hypotheken⸗Anleihe de 1839. Schwedische Reichs⸗Hypotheken⸗Bank⸗Pfandbriefe. Türk ische Anleihe de 1855. Ungarisches Prämien⸗Anlehen de 1870. Westpreußische Pfandbriefe.
„Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlich durch alle Postanstalten, so wie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, S. W., Königgrätzer⸗ straße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, für Berlin auch bei der Expedition. Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer 25 Pf. (2 ½ Sgr.)
Nichtamtliches. eutsches Reich.
Berlin, 22. Mai. Se. Majestät der Kaiser u nd König 8 bei der gestern Nachmittags er⸗ folgten Abreise Sr. Majestät des Königs von Sachsen Allerhöchstdenselben nach dem interimistischen Anhalter Bahn⸗ ofe, besichtigten heute früh 9 Uhr auf dem Kreuz⸗ erge die dritte Garde⸗Infanterie⸗Brigade und ließen Sich hierauf je einen Zug des 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiments und des 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiments vorstellen, um die Trag⸗ weite der Karabiner zu prüfen. Nach Rückkehr in das Palals nahmen Se. Majestät die Vorträge des Oberst⸗Lieutenants von Haugwitz und des Staats⸗Sekretärs von Bülom entgegen.
— Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Carl haben Sich heute früh 8, Sn Glinike nach Wiesbaden begeben. Im Höchsten Gefolge befinden sich: die Hofdamen Gräfin von der Schulenburg und Gräfin von Bünau, der Hofmarschall Graf Dönhoff, der Kammerherr Graf Brühl und der persönliche Adsutant Major von Unruh.
.
Nachmittag 3 Uhr 45 Minuten vom Anhaltischen Bahnhofe aus nach Dresden zurückgekehrt. Allerhöchbeaesch 81 388 Sr. Majestät dem Kaiser und König nach dem Bahnhof geleitet, woselbst sich der sächsische Gesandte von Nostitz⸗Wallwitz, der Militär⸗Bevollmächtigte Major Edler von der Planitz, der 1 Kommandant von Berlin General⸗Major von Neumann und 89 tent von Madai zur Verabschiedung eingefun⸗ den hatten.
— Die Besichtigung des Lehr⸗In anterie⸗Ba tafllons durch Se. Majestät den hüeFnf und König findet am 28. d. M. bei den Communs in Potsdam statt; das Stiftungsf est des genannten Bataillons wird am 6. nächsten Monats in herkömmlicher Weise begangen werden.
— Se. Majestät der König von Sachsen ist gestern
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrat 8 für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, d. 1 einigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rech⸗ nungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen, sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
— Im Reichskanzler⸗Amt sind die von uns bereits er⸗ wähnten Berathungen der zu diesem Zwecke einberufenen Kom⸗ mission wegen des Erlasses eines Musterschutzgesetzes zum Abschluß gediehen. An den Verhandlungen haben Künstler und Vertreter der einzelnen Industrie⸗ und Fabrikzweige, insbesondere Vertreter der Bronze⸗, Gold⸗ und Silberwaaren⸗ und der extil⸗Industrie, aus Elsaß⸗Lothringen außerdem noch Sachver⸗ ständige für die dort blühende Kattundruck⸗ und Tapetenindustrie theilgenommen. Die Ansichten der Sachverständigen über die Einführung eines Musterschutzgesetzes gingen nur wenig aus⸗ einander, namentlich legten die Vertreter aus Elsaß⸗Lothringen auf ein derartiges Gesetz das größte Gewicht und wünschten, daß dasselbe nach Art des in Elsaß⸗Lothringen noch heute geltenden Musterschutzgesetzes ausgearbeitet werden möge. Im Allgemeinen lassen sich die Ansichten der Sachverständigen dahin zusammenfassen, daß 1) ein Gesetz zum Schutz der Kunstwerke gegen Nachbildung Seitens der Industrie und des Handwerks und 2) ein Musterschutzgesetz sowohl bezüglich der Kunst⸗ als der gewerblichen Industrie erlassen werden möge.
— Die Reichstags⸗Kommission zur Vorbe⸗ rathung der Entwürfe eines Gerichtsverfassungs⸗ gesetzes, einer Strafprozeßordnung und einer Civil⸗ prozeßordnung hat am 21. d. M. nach kaum achttägiger Unterbrechung ihre Arbeiten wieder begonnen. Es wurde zu⸗ nächst die Berathung über das Verfahren vor den Amtsgerich⸗ ten fortgesetzt. Die §§. 443—449 fanden nach kurzer Debatte mit einigen Züsatzanträgen der Abgeordneten Struckmann, Dr. Grimm und Dr. Bähr Annahme, abgesehen von dem §. 448,
Alinea 2, während
Amtsgerichte beschränkt sein, aber nur die Revision (revisio in
gegen 9 Stimmen in der Minorität. —
werth die Summe von 100 ℳ die Urtheile der Landgerichte, von 1000 ℳ nicht
übersteigt, zur Debatte.
amtlichen Protokolle nach, daß zu §. 18
Abg. Struckmann, dahin gehend, daß der
zirt werden muß,
setzes über Markenschutz, angenommen wurde.
Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen; 2,606,818 Mark 10 Pf. † 73 Pf. 1⸗Pfen nigstücke. 1,139,979,320 Mark; an
an vr.ve ega 1,230,334 Mar an Goldmünzen:
— Im mweiteren Verlauf der
lischen Kirchengemeinden, der Kommission lautete:
„Zu dem kirchlichen Vermögen hören: 1) daß für Kultusbedürfnisse bestimmte Ver
stücke und der Anniversarien; stigen kirchlichen Zwecke oder zu zwecken bestimmten kirchlichen Vermögensstücke; träge der durch kirchliche Organe zu kirchlichen
thätigen oder Schulzwecken innerhalb des Gemeind
Stiftungen. folgende Anträge vor: 8
1) Von Herrn Dr. Beseler: „Schulzwecken“,
hinzuzufügen: „des Gemeindebezirks“ Nr. 4
hinzuzufügen: „sofern der Wille
zufügen:
durch dieses Gesetz geregelt werden soll, gehören:“
übrigen Anträge abgelehnt. Be §. 12, welcher lautet:
bezeichneten Mitgliedern bei dem Eintritt der neuen
auf drei Jahre.“ beantragte Graf Udo zu Stolberg⸗Wernigerod §. 13 der Regierungsvorlage anzunehmen.
Dr. Förster gegen diesen Antrag erklärte, großen Majorität des Hauses demgemäß beschlossen.
Beschlüssen des Abgeordnetenhauses angenommen. Zu §. 50, welcher in Nr. 8 lautet:
kirchlichen Vermögens für Zwecke, nisse der Gemeinde selbst betreffen. Genehmigung als ertbeilt, nicht binnen 30 Tagen nach spricht.
Wegen der S det es bei dem Gesetze vom 23. Februar 1870
wenn die staatliche Au Mittheilung des Beschlu
. ¹
Absatz zu fassen:
selbst betrifft.“
ebenso ohne Diskussion die §§. 51 — 57. Der §. 58 lautet:
Bezug auf die Vermögensverwaltung in den
Weise besetzt oder verwaltet ist. vorhanden anzunehmen,
Punkten Folge leisten zu wollen. zustehenden Befugnisse Staatsbehörde über. Hierzu beantragt Herr Dr. Beseler die Strei Herr v. Bernuth den Antrag
der nach Beseitigung des besonderen handelsgerichtlichen Ver⸗
Worte: „in allen Punkten“
im Absatz 2 zu streiche
steher einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter desselb
ahre Zu lebhaften Erörterungen führten die §§. 449 und 450, zu welchen Anträge vorlagen, welche eine gründliche Protokollirung und die Beseitigung des Berichtigungs⸗ Bei der Abstimmung wurde der einzigen Modifikation angenommen, auch Anträge der Parteien auf Antrag protokollirt werden so alle weitergehenden Vorschläge wurden mit großer Mehrheit ab⸗ §. 449 ein “
wurde indeß abgelehnt. — Aus der 11. am 3. Mai ab nen Sitzung tragen wir auf Grund der uns Feehe zugegangenen
ein Antrag des 1 „Auszug aus der Ladung“ im Reichs⸗Anzeiger obligatorisch publi⸗ unter Zustimmung des Direktors im Reschs⸗ kanzler⸗Amt von Amsberg als Konsequenz des §. 6 des Ge⸗
— In den deutschen Münzstätten sind bis zum 8. Mai 1875 geprägt: an Goldmünzen: 885,509,460 Mark Doppelkronen, 254,469,860 Mark Kronen; an Silbermünzen: 19,938,445 Mark 5⸗Markstücke, 56,766,264 Mark 1⸗Markstuͤcke, 14,060,086 Mark — nnig 7,129,875 Mark 60 Pf. 10⸗Pfennigstücke, 3,430,157 Mark 75 Ff. 5⸗Pfennigstücke; 2⸗Pfennigstücke: Gesammtausprägung: Silbermünzen: 90,764,975 Mark — Pf.; an Nickelmünzen: 10,560,033 Mark 35 Pf.; an Kupfermünzen: 3,837,152 Mark 83 Pf.
1 gestrigen Verhandlungen des Herrenhauses lagen zunächst zu §. 3 des Gesetzentwurfs, betreffend die Vermögensverwaltung in den katho⸗
welcher nach den Beschlüssen
im Sinne dieses Gesetzes ge⸗
2 2 2 2 mõ schließlich des Kirchen⸗ und Pfarrhausbaufonds, der zur 2 der Geistlichen und anderen Kirchendiener bestimmten Ve 2) die zu „irgend ein wohlthätigen oder 3) huü⸗ wohlthätigen oder Schulzwecken innerhalb und außerhalb der Kirchengebäude 885 anstalteten Sammlungen, Kollekten ꝛc.; 4) die zu kirchlichen, wohl⸗
ulzm ebezirks be⸗ stimmten und unter die Verwaltung kirchlicher Organe geftellten
In Nr. 3 hinter dem Worte
⸗
k sofern des Stifters nicht entgegensteht“, event. dem §. 3 folgenden Absatz am Schluß hinzu⸗ „Die Bestimmung unter 4 findet jedoch auf die zur Zeit
des Erlasses dieses Gesetzes bestehenden Stiftungen nur Anwen⸗ dung, sofern der Wille des Stifters nicht entgegensteht.“ 2) von dem Grafen Udo zu Stolberg⸗Wernigerode: Den Eingang
des §. 3 zu fassen: „Zu dem kirchlichen Vermögen, dessen Verwaltung
Bei der Beschlußfassung wurde nur der erste Antrag des Herrn Dr. Beseler und mit diesem der §. 3 ngenokdnens die
§. 4—11 wurden unverändert angenommen. „Der Kirchenvorstand wählt aus seinen in §. 5 Nr. 2 und 3
rchenvor⸗ en, beide
Ki
e,
des §. 12 der Beschlüsse des Hauses der Abgeordnete
Obgleich sich der Regierungskommissar, Ministerial⸗Direktor wurde von der sehr
nächst wurden die §§. 13 bis 49 ohne erhebliche Debatte nach
S8,e Beschlüsse des Kirchenvorstandes und der Gemeindevertre⸗ tung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde in folgenden Fällen: ꝛc. 8) bei Verwendung des
welche nicht die Kulturbedürf⸗
In dem Fall⸗ 1 8 gilt die
sichtsbehörde sses wider⸗
enkungen und letztwilligen Zuwendungen bewen⸗ beantragte Graf Udo zu Stolberg⸗Wernigerode, Nr. 8 den ersteu
„Bei einer Verwendung des kirchlichen Vermögens, welche nicht kirchliche, wohlthätige oder Schulzwecke innerhalb der 85.
Der Antrag wurde nach unerheblicher Debatte angenommen,
Die den bischöͤflichen Behörden gesetzlich zustehenden Rechte in
Vermö . Kirchengemeinden ruhen, so lange die bischöfliche Behörde diesem Gesetze Folge zu leisten verweigert, oder so lange das betreffende Amt nicht in gesetzmäßiger 1 — S bje e eheees ist als hang venn die bischöfliche Behörde auf eine schriftliche Aufforderung des Ober⸗Präfidenten nicht 8”n 8 Ta⸗ gen die Erklärung abgiebt, den Vorschriften dieses Gesetzes in allen Die den bischöflichen Behörden gehen in solchen Fällen auf die betreffende
ung des ellte, die
n.
Annahme,
— j t zu führen seien. Sodann ging die Kommission zu dem von den Rechts⸗ und zwar zunächst zu
dem Abschnitte von der Berufung. Bei §. 451 entstand eine — ob, wie die Abgg. Becker und Dr. Gneist beantragten, die Berufung auf die Urtheile der gegen die Urtheile der Landgerichte di jure) stattfinden solle. Bei der Abstimmung blieb der Antrag Becker⸗Gneist mit 13 1 In der gestrigen Sitzung wurden die §§. 452 bis 476 der Civilprozeßordnung erledigt. Bei §. 452 kam der Antrag des Abg. Reichensperger, die Berufung gegen die Urtheile der Amtsgerichte auszuschließen, wenn der Gegenstand des Rechtsstreites an Geld oder Geldes⸗ nicht übersteigt, sowie gegen 8 b wenn der Rechtsstreit ver⸗ mögensrechtliche Ansprüche betrifft, deren Werth die Summe
Antrag Beseler abgelehnt. Den §. 59, welcher lautet: „So lange in einer Kirchengemeinde die kirchlichen Vermögens⸗ angelegenheiten kommissarisch besorgt werden (§. 46), dürfen an
eingestellt sind oder die exekutivische Beitreibung der Abgaben und Leistungen im Verwaltungswege nicht stattfindet, auch aus dem kirchlichen Vermögen Besoldungen nicht gezahlt werden.“
beantragten die Herren Graf Udo zu Stolberg und Dr. Beseler
spruch dagegen erhob, so
beschlossen. Die §§. 60 und 61,
hierauf ohne Diskussion genehmigt, und dann die Sitzun 4 ½ Uhr geschlossen. e
— In der heutigen (22.) Sitzung des Herrenhauses,
wurde auch vom Hause demgemäß
12 ½ Uhr eröffnete und welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Finanz⸗Minister Camphausen, der Seaats⸗ Minister Dr. Falk und die Regierungs⸗ Kommissarien Ministerial⸗Direktor Dr. Förster und Geheimer gierungs⸗Rath von Brauchitsch beiwohnten, wurde zunächst in die zweite Berathung über den Gesetzentwurf, betref⸗ fend die Aufhebung der Artikel 15, 16 und 18 der Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850, ein⸗ getreten. An der General⸗Diskussion betheiligten sich die Herren Dr. Baumstarck und Graf Udo zu Stolberg für und die Herren Graf Krassow, Baron von Senfft⸗Pilsach und Graf zur Lippe gegen die Vorlage. Auch der Staats⸗Minister Dr. Falk nahm Veranlassung, in die Debatte mit einzugreifen. Dann wurde in namentlicher Abstimmung der Gesetzentwurf in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung mit 68 gegen 25 Stimmen angenommen.
Bei Schluß des Blattes erfolgte als zweiter Gegenstand db hase. die n ö über den Gesetzentwurf,
reffend die Orden und ordensähnlichen
katzelschen iage hnlichen Kongregationen der
— Der Justiz⸗Minister hat die Beamten der Staatsanwalt⸗ schaft durch eine Verfügung vom 13. d. M. angewiesen, im Hinblick auf H§. 33 Nr. 5, §. 39 des Reichsgesetzes vom 6. Fe⸗ bruar d. J. und §. 28 des Preußischen Gesetzes vom 9. März B1 in Ehescheidungsprozessen durch geeignete Anträge darauf hinzuwirken, daß ein Vorbehalt der Erlaubniß zur Wiederverheirathung oder ein Verbot der Wiederverheirathung gerichtsseitig nicht ausgesprochen, jedoch zur Sicherstellung des in d 33 Nr. 5 des Reichsgesetzes enthaltenen Eheverbotes in Fä en, welche die Trennung der Ehe wegen Ehebruchs mit einer in den Verhandlungen namhaft gemachten Person zum Gegenstande haben, in den Urtheils⸗ gründen der begangene Ehebruch ausdrücklich als Scheidungs⸗ grund bezeichnet und der Name der erson, mit welcher die Che gebrochen worden ist, erkennbar gemacht wird.
An diese im Justiz⸗Ministerialblatt veröffentlichte Verfügung schließt sich im genannten Blatt ein Aufsatz des Geheimen Justiz⸗ Rath Dr. Stölzel über die Fassung der Ehescheidungsurtheile nach Maßgabe der Gesetze vom 9. März 1874 und 6. Fe⸗ bruar 1875.
— Behufs Theilnahme am Regiments⸗Exerzieren rückte heute die dritte Eskadron des Regiments der Gardes du Corps nach Potsdam ab. b
— Das für die Zeit des Brigade⸗Exerzierens hier eingetro ene 4. Garde⸗Regiment z. F. und das 3. 11“ Regiment Königin Elisabeth kehren nach der gestern
resp. heute „stattgefundenen Brigade⸗Besichtigung in ihre Gar⸗ nisonen zurück, und zwar das 4. Garde⸗Regiment z. F. heute, die 3 Grenadier⸗Bataillone des 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments Königin Elisabeth morgen nach Spandau und das Füsilier⸗ Bataillon letztgenannten Regiments am 24. d. Mts. in seine Garnison Wrietzen a. O. Das für die Zeit des vorgenannten Exerzierens zur Wahrnehmung des Wachtdienstes nach Spandau kommandirte 1. Bataillon Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regts. Nr. 2 kehrte heute von dort hierher zurück.
— Her Bundesraths⸗Bevollmächtigte Herzogli achsen⸗ meiningische Staats⸗Minister Giseke ist von Leng d le
— Der General der Infanterie von Stosch, à la suite des See⸗Bataillons und Chef der Kaiserlichen Admiralität, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.
Danzig hier eingetroffen.
„— Der General⸗Major von Wedell, Kommandant von Königsberg i./Pr., hat sich nach beendigtem Urlaub Garnison Königsberg i./Pr. zurückbegeben.
— Se.
Birstein ist
Royal abgestiegen.
Bonn, 19. Mai. Bischof Reinkens eröffnete heute na
Celebrirung des Gottesdienstes die zweite Synode der Alt
katholiken des Deutschen Reichs um 9 Uhr in dem Musik⸗ saale der Universität. Nach Konstituirung der Synode erstattete der Geheime Justiz⸗Rath v. Schulte Bericht über den gegen⸗ wärtigen Stand der altkatholischen Kirchengemein schaft in d. Bl.). Prof. Langen berichtete über eines Religionshandbuches und eines r Begutachtung durch die Geistlichen hrbücher eingeführt werden sollen.
Professor Reusch referirte über den gedruckt vorgelegten Entwurf eines deutschen Rituales. kussion, an welcher sich Bezirksgerichtsrath Michelis, gerichts⸗Rath Dr. Petri u. A. betheiligten. dem Beschlusse, den Entwurf nach der eventuellen Annahme den Gemeinden zu empfehlen, dessen definitive und obligatorische Ein⸗ führung aber den Beschlüssen der nächsten Synode vorzubehal
ten. Die Sitzung wurde um 12 ½ Uhr geschlossen.
Es entspann sich hierüber eine Dis⸗ teuthner, Professor Schulte, Appellations
Geheimer Justiz⸗Rath v. Dieselbe führte zu
Die zweite Sitzung der Synode wurde um 4 Uhr eröffnet.
In derselben wurde auf die Detaildiskussion über den Entwurf des deutschen Rituale eingegangen. 8 um das vorgeschlagene Formular der Eheabschließung. Mit
wenigen unwesentlichen Aenderungen wurden die vorgeschlagenen Formulare angenommen. Einschließlich der Nachmittags An⸗ gekommenen zählt die Synode 105 Mitglieder, von den 54 alt
katholischen Geistlichen Deutschlands
Sie bewegte sich namentlich
sind 31 anwesend. Die
Sitzung wurde nach 7 Uhr “
kurzer Diskussion wurde der letzte Antrag angenommen, der
solche Geistliche, denen gegenüber die Leistungen aus Staatsmitteln
zu streichen, und da der Regierungs⸗Kommissar, Ministerial⸗ Direktor Dr. Förster, Namens der Staatsregierung keinen Wider⸗
sowie die Wahlordnung, wurden
welche der Präsident Graf Otto zu Stolberg⸗Wernigerode um
Re⸗
— Der General der Infanterie z. D. von Tresckow, 8 bisher Commandeur der 2. Division, ist auf kurze Zeit von
Beayern. München, 20. Mai. Die Kaiserin von Oesterreich wird in den ersten Tagen der kommenden Woche zum Besuche hier eintreffen und sich dann von München nach Ischl begeben. — Das Kriegs⸗Ministerium publizirt heute in seinem Verordnungsblatt das Reichsgesetz in Betreff der Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedens⸗ zustandes in Bayern mit dem Beifügen, daß die erforderlichen Ausführungsanordnungen nachfolgen werden. Das „Vaterland“ bringt heute die Mittheilung, daß der Hr. Bischof von Eichstätt, Baron v. Leonrod, zum Erzbischof von Bamberg werde ernannt werden; diese Mittheilung ist jedoch, wie der „Allg. Ztg.“ versichert wird, eine unbegründete und soll überhaupt keiner der bayerischen Bischöfe zum Erzbischof von Bamberg in Aussicht genommen sein. — Bis zur Wiederbesetzung des bischöflichen Stuhles in Passau hat das dortige Domkapitel in seiner Sitzung vom 18. Mai den Dompropst Dr. Schrödl zum Kapitelsvikar ernannt. — Der auf den Wunsch Ihrer Majestäten des Königs und der Königin von Sachsen nach Dresden abgegangene bayerische Sanitäts⸗ zug, bestehend aus 6 Wagen (1 Lazarethwagen, 1 Aerztewagen, 2 Küchenwagen, 1 Depot⸗ und 1 Proviantwagen), ist schon vorgestern wieder hier eingetroffen. Der Führer dessel⸗ ben, Ober⸗Stabsarzt Dr. Friedrich, wurde von Sr. Majestät dem König von Sachsen durch Verleihung des Albrechts⸗Ordens aus⸗ gezeichnet. Bald nach Ankunft des Zuges dahier wurde derselbe
vöm Krfégs⸗Minister, Teneral⸗Lieutenant v. Maillinger, in allen
seinen Einrichtungen aufs Genaueste besichtigt, wobei die Sani⸗ tätsmannschaft ihre Uebungen mit großer Präzision ausführte.
— 21. Mai. (W. T. B.) Gestern Abend ist eine von circa 80 Mitgliedern der sozialdemokratischen Arbeiter⸗ partei hier abgehaltene geheine Versammlung durch die Polizei aufgehoben worden. Die Theilnehmer au der Ver⸗ sammlung wurden wegen Vergehens gegen das Vereinsgesetz dem Strafrichter überwiesen.
— 22. Mai. (W. K. B.) Die Leiche der Königin⸗
Wittwe von Griechenland wird diese Nacht hier eintreffen.
Die Beisetzung in der Gruft der Hofkirche soll dem letztwilligen Wunsche der Verstorbenen entsprechend in aller Stille erfolgen. — Der Großherzog von Oldenburg und der Herzog Glimar von Oldenburg werden die Leiche von Bamberg hierher begleiten. Der Hof wird auf 4 Wochen Trauer anlegen.
Hessen. Darmstadt, 20. Mai. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer stand nur die Rekommunikation der Ersten Kammer über das Berggesetz auf der Tagesordnung. Es bestehen noch zwei Differenzen zwischen den beiden Häusern, be⸗ züglich welcher eine Stunde vor der Sitzung der Gesetzgebungs⸗ Ausschuß eine gemeinsame Sitzung mit dem Ministerium gehabt hatte. Berichterstatter v. Wedekind entwickelte in längerem Bericht, warum den Beschlüssen der Ersten Kammer nicht unbedingt, sondern nur unter gewissen Modifikationen beigetreten werden könne, und die Anträge des Ausschusses wurden einstimmig zum Beschluß er⸗ hoben (so daß also die Erste Kammer morgen nochmals über die jetzigen Beschlüsse der Zweiten Kammer in Berathung treten muß). Hierauf gab Präsident Görz einen Ueberblick über die Gesammtthätigkeit der Kammer, aus welchem sich na⸗ mentlich ergiebt, daß 44 Gesetzesvorlagen, 68 sonstige Vorlagen und Propositionen der Ministerien, 87 Anträge von Abgeord⸗ neten, 226 Petitionen und Beschwerden von Einzelnen und Korporationen in 90 Sitzungen zur Berathung und Be⸗ schlußfassung gekommen sind. Er schloß, nachdem er bemerkt, daß diese Resultate nur dadurch erzielt werden konnten, daß der Landesfürst sich mit einem Ministerium umgeben habe, welches das Zutrauen der Majorität des Landes besitze, und mit welchem die Volksvertretung nicht, wie früher, in Opposition, sondern in gemeinsamem Wirken habe arbeiten können, mit einem Hoch auf den Großherzog. Alters⸗Präsident Becker sprach dem Präsidenten Namens der Kammer für seine unparteiische und mühevolle Thätigkeit seinen Dank aus und forderte die Kammer zur An⸗ erkennung durch Erhebung von den Sitzen auf, was befolgt ward. Präsident Görz dankte unter Bezug auf die Unterstützung, welche ihm von der Kammer überhaupt, insbesondere auch von dem Vize⸗Präsidenten und den Sekretären geworden sei. Hiermit war die Sitzung geschlossen. Morgen erfolgt die förmliche Schließung des Landtages durch den Minister⸗Präsidenten Hofmann.
Reuß.
Gera, 20. Mai. Se. Durchlaucht der Fürst
kehrte heute Vormittag, von Paris kommend, auf Schloß Oster⸗
stein zurück. 8
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 20. Mai. Der Kaiser und der Erzherzog Kronprinz Rudolf nehmen vom Montag, den 24. d. M., an den Aufenthalt in dem Lustschlosse Schön⸗ brunn.
— Das Handschreiben des Kaisers an den ehemaligen Handels⸗Minister Dr. Banhans lantet nach der „Wien. Ztg.“:
Lieber Dr. Banhans. Indem Ich Sie über Ihr aus Rücksichten für Ihre geschwächte Gesundheit gestelltes Ansuchen von dem Posten meines Handels⸗Ministers in Gnaden enthebe, spreche Ich Ihnen für Ihre mit patriotischer Hingebung und eifriger Pflichterfüllung geleisteten trenen und vorzüglichen Dienste Meine volle Anerken⸗ nung aus.
Zach genehmige Ihre Uebernahme in den zeitlichen Ruhestand, und behalte Mir eintretenden Falles Ihre Wiederverwendung im
Dienste vor. 2 Wien, am 19. Mai 1875.
Franz Joseph m. p. Auersperg m. p.
Pest, 20. Mai. In der heutigen Sitzung des Abgeord⸗ netenhauses beantwortete der Handels⸗Minister Baron Si⸗ monyi die Interpellation des Abg. Helfy in Angelegenheit der Revision des ungarischen Zoll⸗ und Handelsbündnisses, indem er erklärte, die Regierung werde die diesbezüglichen Verhandlungen mit der österreichischen Regierung nach Schluß des Reichstages beginnen. Ferner beantwortete Justiz⸗Minister Perczel die von Lazar eingebrachte Interpellation wegen Einmischung des Mi⸗ nisters in die Angelegenheiten der Budapester Advokatenkammer dahin, daß dem Minister im Sinne des Gesetzes das Oberauf⸗ sichtsrecht über die Advokatenkammern zustehe und daß Redner dieses Recht aufzugeben durchaus nicht gesonnen sei. Beide Ant⸗ worten wurden mit großer Majorität zur Kenntniß genommen.
Sodann ging das Haus zur Verhandlung der Hausord⸗ nungsrevision über und wurde nach längerer Debatte der erste Theil des Berichtes des Ausschusses und dessen Anträge mit
eringfügigen Modifikationen angenommen. 8 Fogeen wird die Spezialdebatte fortgesetzt so wie die Ost⸗ bahn⸗Angelegenheit und die Naszoder Waldfrage verhandelt.
Auf Ansuchen des Ministers Tisza wurde beschlossen, mor⸗ gen und übermorgen, wenn nöthig, täglich zwei Mal Sitzungen
zu halten. b 1“
— In der heutigen Sitzung des Oberhauses wurde die Debatte über den Gesetzentwurf betreffs der Bevollmächtigung der Regierung zur Regelung der Eisenbahnangelegenheiten zu Ende geführt und der Gesetzentwurf mit allen gegen zwölf Stimmen unverändert angenommen. Ein Beschlußantrag des Grafen Georg Apponyi des Inhaltes: die Regierung sei anzu⸗ weisen, konkrete Vorlagen zur verfassungsmäßigen Behandlung vor die Legislative zu bringen, war somit abgelehnt; desgleichen wurde die Wahlgesetznovelle ohne Debatte angenommen.
Es sind nunmehr alle der Allerhöchsten Sanktion zu unter⸗ breitenden Vorlagen erledigt. Das Oberhaus hat nur noch über die die Pensionen betreffenden Schlußrechnungen, und das Abgeordnetenhaus über jene Angelegenheiten Beschlüsse zu fassen, welche dem Oberhause nicht übermittelt werden, so daß, nachdem die Promulgirung der heute erledigten Gesetze Sonn⸗ abend erfolgen wird, der Reichstag Sonntag wahrscheinlich geschlossen wird. Se. Majestät werden bis dahin nicht nach herf⸗ kommen und der Minister⸗Präsident die Thronrede verlesen.
Schweiz. Bern, 19. Mai. Nachdem die katholische Synode des Kantons Bern kürzlich behufs ihrer Konstituirung ihre erste Zusammenkunft in Biel abgehalten hat, trat gestern auch die schon seit längerer Zeit bestehende evangelisch⸗refor⸗ mirte Synode dieses Kantons in der Bundesstadt zusammen, um verschiedene in Folge des neuen Berner Kirchengesetzes noth⸗ wendig gewordene Reformen zu berathen. Als Hauptresultat ihrer Berathung ergab sich die Annahme folgender, vom Syno⸗ dalrathe gestellten Anträge: 1) Die Einführung von Bezirkssynoden ist wünschenswerth. 2) Ueber Circumskription, Organisation, Ge⸗ schäftskreis ꝛc. derselben sollen im Laufe des Sommers mit zu diesem Zwecke zu wählenden Gemeindeabgeordneten vorberathende Verhand⸗ lungen gepflogen werden, deren Beschlüsse als Anträge vor die ordent⸗ liche Herbstsynode gelangen. 3) Die Abgeordneten treten nach den bisherigen Synodalbezixken zusammen und werden im Ver⸗ hältnisse der bisherigen ecacssbch der einzelnen Gemeinden entweder vom Kirchengemeinderathe oder von der Kirchgemeinde selbst gewählt. 4) Jede Gemeinde sendet wenigstens zwei Ab⸗ geordnete, Gemeinden von 2—4000 Einwohnern senden drei, Gemeinden von mehr als 4000 Einwohnern vier. Außerdem steht die Theilnahme mit berathender Stimme Jedem frei, der sich für kirchliche Angelegenheiten interessirt.
Belgien. Lüttich, 21. Mai. (W. T. B.) In dem gegen den Kesselschmied Duchesne wegen Vorbereitung eines Mordver⸗ suchs gegen den Fürsten v. Bismarck geführten Untersuchungs⸗ verfahren hat das hiesige Gericht erster Instanz im Anschluß an die bezüglichen Anträge der Staatsanwaltschaft auf Ein⸗ stellung der Untersuchung erkannt.
Frankreich. Versailles, 21. Mai. (W. T. B.) National⸗ versammlung. Bei Berathung der Vorlage über Konzessionirung der Eisenbahngesellschaft von Paris⸗Lyon zum Bau neuer Cisen⸗ bahnlinien sprach sich der Deputirte Clapier lebhaft gegen diesen Gesetzentwurf aus, welchem er eine gegen die Departemental⸗ Eisenbahnen gerichtete Bedeutung beimaß. Cezanne dagegen hob die großen Vortheile hervor, die sich für den Staat aus der Monopolisirung der großen Eisenbahngesellschaften ergäben. Die Weiterberathung wurde auf kommenden Montag vertagt. Die Nationalversammlung beschloß sodann, am Dienstag in öffent⸗ licher Sitzung eine neue Dreißiger⸗Kommission zur Vorberathung der konstitutionellen Ergänzungsgesetze und des Wahlgesetzes zu wählen. Morgen soll von den Abtheilungen die Budget⸗Kom⸗ mission gewählt werden. 3
— Vorgestern gelangten die amtlichen Erläuterungen zu den Budgets für Kultus und für Krieg zur Vertheilung. Dem Militärbudget ist folgende Note vorangerückt:
„Das Gesetz vom 13. März 1875, welches die Cadres der Armee bestimmt und so, abgesehen von dem Generalstabe und den Verwal⸗ tungszweigen, das Werk der Reorganisation der Armee vervollständigt hat, würde es möglich machen, die Grundlagen des Kriegsbudgets nunmehr definitiv festzuste en. Allein die durch dieses Gesetz einge⸗ führten Veränderungen sind einschneidend und zahlreich: so wird namentlich in der Infanterie der Wegfall von 503 Compagnien 1670. Offiziere zur Verfügung stellen, von denen 502 noch im Jahre 1876 wieder unterzubringen sein werden. Auf der anderen Seite ist für die Spezialwaffen und den Train das Effektip zu erhöhen. Man kann also alle diese Veränderungen nicht überstürzen, ohne der Solidität der neuen Cadres selbst zu schaden, vertheilt man sie da⸗ gegen auf mehrere Jahre, so werden sie gründlicher durchgeführt und der Staatsschatz wird dabei mehr geschont werden. Demnach wird die Organisition nicht vor Ende 1877 vollendet sein. Das Budget von 1876 wird sich hinsichtlich der Cadres den Vorschriften des Ge⸗ setzes vom 13. März für den Friedensfuß zwar möglichst rähern, das Gesamenteffektiv jedoch hinter den von diesem Gesetze angeord⸗ neten Ziffern noch um 49,350 Mann und um 11,917 Pferde zurück⸗
bleiben. — 1 1 88 Dem von der Nationalversammlung und ihrer Kommission
wiederholt geäußerten Wunsche gemäß, hat man die zweite Portion des Kontingents, welche nach Art. 40 des Gesetzes vom 27. Juli ein Jahr unter den Fahnen bleiben soll, dem Effektiv von 1876 einverleibt. Da jedoch nach Art. 41 desselben Gesetzes eine ge⸗ wisse Anzahl junger Soldaten nach 6 Monaten beurlaubt werden kann, so hat man in den Ausgaben eine entsprechende Ziffer abgesetzt. Die Generalstäbe und Verwaltungszweige mußten, bis ihr Fall gesetzlich geregelt ist, in ihrem bisherigen Bestande in das Budget von 1876 aufgenommen werden. Dies ist im Großen und Ganzen die Oekonomie dieses Budgets, dessen Anschläge sämmtlich streng kontrolirt sind. Die Aunsgaben sind darin gegen 1875 um 6,260,794 Fr. gestiegen. Diese Summe wurde als unentbehrlich erkannt, um den Sold der Gensd'armerie erhöhen, das Corps der Feldgeistlichen einrichten und einige unabweisliche Verbesserungen durchführen zu können, wobei man auch erwägen möge, daß das Jahr 1876 ein Schaltjahr ist.“
Spanien. Madrid, 21. Mai. (W. T. B.) Gestern fand im Senatspalaste eine Versammlung von Anhän⸗ gern des konstitutionellen Systems statt, die verschiedenen Parteischattirungen angehörten. Nach längeren Berathungen, wobei man die wünschenswerthe Vereinigung und Eintracht aller monarchischen und liberalen Parteien zum Zweck der Er⸗ haltung der bestehenden Institutionen und einer parlamentarischen Regierung unter König Alfons betonte, wurde eine Kommission niedergesetzt und mit der Ausarbeitung eines politischen Pro⸗ ramms beauftragt. — 22. — (W. T. W.) Eine gestern stattgehabte Ver⸗ sammlung von Mitgliedern des Senats hat mit Ein⸗ stimmigkeit folgende Resolution angenommen: Die Versamm⸗ lung erklärt, daß die Beendigung des Bürgerkrieges, die Auf⸗ rechterhaltung der Ordnung und der Freiheit, sowie die Hand⸗ habung der parlamentarischen Freiheiten wesentlich von der Be⸗ festigung des Thrones des Königs Alfons und gesetzlich geord⸗ neter Verhältnisse abhängig sind. Alle Mitglieder der Versamm⸗ lung verpflichten sich, ihre Kräfte der Verwirklichung eines so patriotischen Endzieles zu leihen und soll eine Kommission von
38 Notabeln gewählt wverden, um die Grundzüge einer gesetz⸗ I lichen Regelung der Verfassungsverhältnisse zu en werfen.
Italien. Rom, 21. Mai. (W. T. B.) Die Deputirten⸗
kammer hat die noch übrigen Arrikel der Gesetzvorlage üͤber Organisation der Territorial⸗ und Kommunalmilizen ge⸗ nehmigt. Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurden von den Deputirten Tommasi und Lazzaro die an der Universität Neapel stattgehabten Unruhen zur Sprache gebracht. Der Minister des Unterrichts trat dabei für das Verhalten der Universitätsbehör⸗ den entschieden ein, sprach sich mit Anerkennung über die Mäßi⸗ gung der Polizeiorgane aus und bemerkte, daß an den Ruhe⸗ störungen zwar nur einige Studenten theilgenommen hdtten, daß indeß, um weitere Störungen der Ruhe zu verhüten, die Schlie⸗ ßung der Universität angeordnet worden sei.
Türkei. Nach einem Telegramm der „Neuen freien Prosse“ aus Konstantinopel ist der Sekretär der türkischen Botschaft in Berlin, Karatheodori Effendi, zum türkischen Gesandten in Brüssel ernannt worden.
MNumänien. Bukarest, 21. Mai. (W. T. B.) Calemaki Catargi ist zum diplomatischen Agenten Rumä⸗ niens in Paris ernannt worden. .
Amerika. New⸗York, 21. Mai. (W. T. B.) Die Waldungen von Mittelpennsylvanien werden durch Wald⸗ brände verheert und sind auch die Städte Osceola und Hontzdale theilweise vom Feuer eingeäschert worden. Der verursachte Schaden wird auf 2 Millionen Dollars angeschlagen.
Nr. 21 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“ herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. — Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. — Zoll⸗ und Steuerwesen: Errichtung einer Uebergangssteuerstelle; Nachweisung der Einnahmen an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reiche für die Monate Januar bis April 1875. — Marine und Schiffahrt: Nachtrag zu den Be⸗ stimmungen, betr. die Anerkennung der in österreichisch⸗ungarischen Schiffspapieren enthaltenen Vermessungsangaben in deutschen Häfen. vom 21. Dezember 1872. — Eisenbahnwesen: Anwendung englischer Weichen mit steilerer als der seither auf den deutschen Eisenbahnen üblichen Herzstuͤckneigung. — Konsulatwesen: Ernennungen.
— Nr. 41 des „Amts⸗Blatts der Deutschen Reichs⸗ Postverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügung: vom 15. Mai 1875. Ladezettel zu Posten auf gewöhnlicher Straße.
— Die Nr. 21 des „Justiz⸗Ministerialblatts“ für die Preußische Gesetzgebung und Rechtspflege, herausgegeben im Bureau des Justiz⸗Ministeriums hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 13. Mai 1875, betreffend die Fassung der Urtheile in Ehe⸗ scheidungssachen. — Ueber die Fassung der Ehescheidungsurtheile nach Maßgabe der Gesetze vom 9. März 1874 und 6. Februar 1875, vom Geh. Justiz⸗Rath Dr. Stölzel.
Steatistische Nachrichten. 8½
Berlin. In der nicht öffentlichen Sitzung vom 29. April cr. hatte die Stadtverordnetenversammlung die Beschlußfassung über die Normi⸗ rung des Gehalts für den neuen Direktor desstädtischen statisti⸗ schen Bureaus so lange ausges st bis der Magistrat den schon seit lange erbetenen Spezialetat für das statistische Bureau vorgelegt haben werde. Der Magistrat erwiderte darauf unterm 18. d. Mts, daß er seinerseits mit der Aufstellung eines solchen Spezigletats voll⸗ kommen einvperstanden sei, die Deputation für Statistik sich auch in jüngster Zeit mit diesem Gegenstande beschäftigt, aber dahin schlüssig gemacht habe, für das 1e Jahr von der Aufstellung eines Etats Abstand zu nehmen, da derselbe fast gegenstandslos er⸗ scheint. Für das folgende Jahr solle diese Aufstellung aber in üblicher Weise bewirkt werden, nachdem der neue Direktor durch praktische Thätigkeit sich ein Urtheil über die Verhältnisse gebildet haben werde. Die Versammlung erklärte sich in der nicht öffentlichen Sitzung am 20. d. M. von dieser Antwort befriedigt und setzte das Gehalt des Direktors nach den Vorschlägen des Magistrats fest.
— Schwedens Bevölkerung betrug am 31. Dezember 1874 eine Anzahl von 4,341,559 Einwohnern.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Laut Meldung des W. T. B. aus Stuttgart, 22. Mai, ist der bekannte Mathematiker und Geograph, Professor Reuschle daselbst gestorben. Noch neuerdings hat der Verstorbene sich einer hohen Auszeichnung zu erfreuen gehabt. Der „St. A. f. W.“ mel⸗ det darüber Folgendes: Vor. Kurzem ist auf Kosten der Königlichen Akademie der Wissenschaften in Berlin gedruckt, von der Hand des Hrn. Professors Dr. Reuschle am Gymnasium in Stuttgart unter dem Titel: „Tafeln complexer Primzahlen“, ein Werk erschienen, das als ein Denkmal echt deutscher Gründlichkeit und andauernden wissen⸗ schaftlichen Fleißes bezeichnet werden darf. Die in dem Werke ge⸗ lieferten mühevollen Berechnungen sind auf Grund der Kummerschen Theorie der komplexen Zahlen durchgeführt und verhalten sich nach Kummers eigenen Worten zu seiner Theorie etwa so, wie das Lexikon einer Sprache zu ihrer Grammatik. Seit 19 Jahren hat Hr. Renschle mit einem Fleiß und einer Hingebung an diesem Werke gearbeitet, welche nur aus einer hohen uneigennützigen Liebe zur Wissenschaft zu erklären ist. Se. Majestät der König, Aller⸗ höchstwelchem darüber Vortrag erstattet worden ist, haben in An⸗ erkennung des bleibenden Werthes, den dieses Werk für den Mathe⸗ matiker hat, dem Professor Dr. Reuschle das Ritterkreuz 2. Klasse Höchstihres Ordens der württembergischen Krone gnädigst verliehen.
— Die Nr. 16 der „Illustrirten Jagdzeitung“, Organ für Jaogd, Fischerei und Naturkunde, herausgegeben von W. H. Nitzsche, Königl. Oberförster (Leipzig, Verlag von Heinrich Schmidt & Carl Günther, Pr. 3 ℳ halbjährlich), enthält: Das Erstlingsgeweih des Edelhirsches von Oberförster Cogho mit 3 Abbildungen. — Fuchs und Habicht mit Illustration von Deiker. — Wilddiebsgeschichte. — Ein gefährlicher Rehbock u. s. w.
Jugenheim, 20. Mai. Heute Nachts zwei Uhr erfolgte in In eaber und den Ortschaften des Odenwaldes eine nicht unbe⸗ deutende Erderschütterung. 18 8
Land⸗ und Forstwirthschaft. ea Im Regierungsbezirk Danzig hat die Bestellung der se erst Ausgangs April begonnen werden können. Der Graswuchs ist so zurückgeblieben, daß die Sommerweide erst spät wird benutzt werden können, was bei dem obwaltenden Futtermangel sehr nachtheilig auf die wirthschaftlichen Verhältnisse einwirkt. Die Knappheit an Futter hat bereits den Ausbruch von Krankheiten unter dem Vieh zur Folge gehabt. Im Kreise Pr. Stargardt hat die Winterung erheblich gelitten. 8 1n Nürnberg, 18. Mai. Die günstigen Witterungsverhältnisse kamen auch der Hopfenpflanze sehr gut zu Statten, alle Berichte aus Nah und Fern sprechen sich lohend darüber aus. Alles, was man über die dermalige Geschäft Rage vernimmt, deutet darauf hin, daß die Tendenz sich befestigt; Andere S-e- eine weitere Preissteige⸗ rung in Aussicht, welche auch nicht ausbleibt, wenn der Marktverkehr bis zur neuen Ernte nur die Hälfte des Umsatzes ausmacht, wie in gleicher Zeit der Vorjahre. Wie überhaupt seither wer für den drin⸗ enosten Bedarf Einkäufe gemacht wurden, kamen auch heute kleine Heträge zu festen Preisen zum Abschluß, welche meistens Mittelsorten betrafen, da Primg zu seitherigen Preisen gänzlich fehlen und höher limitirt sind. Peutiger Umsatz 50 Ballen, worunter circa 20 Ballen. gute Waare zu 146—150 FI. Erwähnung verdienen,
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