1875 / 132 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Jun 1875 18:00:01 GMT) scan diff

setzen, der Acrrest ein Pfandrecht mit denselben Wirkun⸗ gen, wie das gerichtliche Pfändungsrecht, begründen solle. Bei der Abstimmung erhielt der dem Prinzip des Entwurfs entgegenstehende Antrag des Abg. Dr. Wolffson die Mehrheit. Die §§. 756 —767 riefen nur einige kurze Bemerkungen hervor und wurden fast unverändert angenommen. Sodann erledigte die Kommission von dem das Aufgebotsverfahren betreffenden neunten Buch noch die §§. 768 —779 in wesentlicher Uebereinstim⸗ mung mit den Vorschlägen des Entwurfs. Bei §. 779 beschloß ie Kommission auf den Antrag des Abg. Struckmann die An⸗ echtungsklagen gegen das Ausschußurtheil nicht die Amtsgerichte, son⸗ dern die Landgerichte für zuständig zu erklären, von der Ansicht aus⸗ gehend, daß es sich hierbei oft um sehr wichtige Interessen handle,

ud daß zur Beurtheilung begangener Nichtigkeiten das Land⸗ gericht geeigneter erscheine, als der Amtsrichter, welchem selbst die Nichtigkeit zum Vorwurf gemacht worden sei. In der Sitzung vom 8. Juni wurden die noch übrigen §§. 780 791 des neunten Buchs vom Aufgebotsverfahren erledigt und mit einem Zusatzantrage des Abg. Bähr zum §. 784, wonach, wenn die Verbindlichkeit, über welche die Urkunde ausgestellt ist, für das Aufgebotsverfahren das Gericht der belegenen Sache zuständig sein soll, unverändert an⸗ genommen. Eine längere Debatte entstand über den §. 789, zu welchem mehrere Anträge vorlagen, welche bezweckten, von der Vorschrift des Entwurfs, daß bei Werthpapieren, für welche von Zeit zu Zeit Zinsscheine oder Gewinnantheilsscheine aus⸗ gegeben werden, der Aufgebotstermin dergestalt zu bestimmen ist, daß in die Zwischenzeit der Tag fällt, an welchem neue Zins⸗oder Gewinnantheilsscheine für Werthpapiere ausgegeben sind. Bei der Abstimmung wurde ein Antrag des Abg. Reichensperger

eenngenoumen, wötäch emne Amornsatdn. zfafsg sein dn, wens”. die- fülligens inz⸗ —oser -Gewhneimheilsschae inmerhalb =pzern—

Jahren bei der betreffenden Behörde oder Kasse zur Einlösung nicht vorgelegt sind. Sodann ging die Kommission zu dem vom schiedsrichterlichen Verfahren handelnden zehnten Buche, dem letzten der ganzen Prozeßordnung, über. Die sämmtlichen —. 792 813 fanden nach kurzer Diskussion unveränderte Annahme. Schließlich wurde noch die neulich ausgesetzte Berathung des von der Vollstreckung ausländischer Urtheile han⸗ delnden §. 611 wieder aufgenommen. Der Antrag des Abg. Struckmann, welcher den Grundsatz der Gegenseitigkeit aufstellt, fand nach lebhafter Debatte mit großer Mehrheit Annahme, nach⸗ dem zu Gunsten desselben hervorgehoben worden war, daß das Reich die Verpflichtung habe, seine Angehörigen gegen Benach⸗ theiligungen zu schützen, die aus der Vollziehung von Urtheilen ausländischer Staaten, welche ihrerseits die Urtheile deutscher Gerichte nicht vollstreckten, entstehen könnten, sowie daß man durch Aufstellung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit am leichtesten zu liberalen Staatsverträgen gelangen werde. Unterstellt wurde dabei, daß unter Gegenseitigkeit nicht blos eine durch Staats⸗ verträge gesicherte, sondern auch eine thatsächlich geübte Gegen⸗ seitigkeit falle. Heute wird der von der Subkommission um⸗ gearbeitete Entwurf des Abschnitts über das Entmündigungs⸗ verfahren zur Berathung gelangen und damit die erste Lesung der Civilprozeß⸗Ordnung beendet sein. s.

Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde, neh t die Provinzialord⸗ nung in namentlicher Abstimmung definitiv mit 213 gegen 148 Stimmen angenommen war, das Gesetz, betreffend die Do⸗ tation der Provinzial⸗ und Kreisverbände, berathen, und die §§. 18 und 20 in folgender Fassung angenommen:

§. 18. Uebertragung der Verwaltung und Unterhaltung der Staatschausseen an die Provinzialverbände ꝛc. Den Provinzialver⸗ bänden von Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Schleswig⸗Holstein, Hannover, Westfalen und der Rhein⸗ provinz, den Kommunalverbänden der Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden, den Stadtkreisen Berlin und Frankfurt a. M. und dem Landes⸗Kommunalverbande der Hohenzollernschen Lande wird ferner die Verwaltung, einschließlich der technischen Bauleitung, sowie die Unterhaltung der bereits ausgebauten Staats⸗ chausseen und derjenigen chaussirten Straßen übertragen, welche aus den den betreffenden Kommunalverbänden durch dieses Gesetz, be⸗ ziehungsweise durch die früheren Dotationsgesetze überwiesenen Fonds ausgebaut werden und nicht in die Verwaltung und Unterhaltung an Dritte übergehen.

Zugleich mit der Unterhaltung der bereits ausgebauten Staats⸗ chausseen geht das Eigenthum an denselben nebst allen Nutzungen und Pertinenzien einschließlich der Chausseewärter⸗ und Einnehmer⸗ häuser auf die Kommunalverbände über. .

Den Provinzialverbänden bleibt es überlassen, die Verwaltung und Unterhaltung der ihnen überwiesenen Staatschausseen auf engere Kommunalverbände nach Maßgabe der mit denselben zu treffenden Vereinbarung zu übertragen.

Eine solche Uebertragung muß erfolgen hinsicht⸗ lich derjenigen Straßenstrecken, welche der Staat auf Grund des §. 9 der Verordnung vom 16. Juni 1838 über⸗ nommen hat, sofern es die betheiligte Stadtgemeinde verlangt. Kommt über den zu diesem Zweck auszuson⸗ dernden Antheil an der Provinzialdotation zwischen dem Provinzialverband und der betreffenden Stadt⸗ gemeinde eine Vereinbarung nicht zu Stande, so ent⸗ scheidet das Ober⸗Verwaltungsgericht über die Höhe der zu gewährenden jährlichen Geldrente nach Verhält⸗ niß der aufzuwendenden Kosten.

Die Verwaltung und Unterhaltung derjenigen Staatschausseen, deren Kosten bisher aus berg⸗ oder forstfiskalischen Fonds bestritten sind, Bn0t auch fernerhin dem Staate.

8

Für die Uebernahme der Verwaltung und Unterhaltung der 33 einschließlich der Kosten der Besoldung und Pensio⸗ nirung des für die obere Leitung der Neu⸗ und Unterhaltungsbauten, sowie für die Beaufsichtigung der Chausseen neu anzustellenden, be⸗ ziehungsweise schon vorhandenen Beamtenpersonals wird den im §. 18 genannten Kommunalverbänden eine Jahresrente von 19 Millionen Mark gewährt, Von dieser Rente erhalten 1) der Provinzialverband von Preußen 1,581,840 ℳ, 2) der Provinzialverband von Branden⸗

burg 940,400 ℳ, 3) der Provinzialverband von Pommern 656,540 ℳ, 4) der Provinzialverband von Posen 401,520 2ℳ6, 5) der Provinzialverband von Schlesien 1,522,170 ℳ, 6) der Provinzialverband von Sachsen 1,549,510 ℳ, 7) der Pro⸗ vinzialverband von Schleswig⸗Holstein 1,001,690 ℳ, 8) der Pro⸗ venzialverband von Hannover (einschließlich des Jadegebiets) 1,896,800 ℳ, 9) der Provinzialverband von Westfalen 1,746,340 ℳ, 10) der Kom⸗ munalverband des Regierungsbezirks Cassel 1,071,110 ℳ, 11) der Kommunalverband des Regierungsbezirks Wiesbaden 639,598 ℳ, 12) der Stadtkreis Frankfurt a. M. 114,072 ℳ, 13) der Provinzial⸗ verband der Rheinprovinz 1,605,850 ℳ, 14) der Stadtkreis Berlin 160,500 ℳ, 15) der Landeskommunalverband der Hohenzollernschen Lande 111,970 ℳ, im Ganzen 15,000,000 ℳ. Der Rest der 4 Millionen Mark wird auf die vorgenannten Kommunalverbände nach dem Maßstabe und den Vorschriften im §. 2 dieses Gesetzes vertheilt; bis zu dem Erlaß der hierin vorgese⸗ bhenen Königlichen Verordnung wird der Vertheilung vorläufig die Volkszählung vom Dezember 1871 zum Grunde gelegt. Die den Kommunalverbänden nach §. 2 dieses Gesetzes, bezie⸗ hungsweise nach §. 1 des Gesetzes vom 7. März 1868 und des Ge⸗

setzes vom 11. März 1872 zu gewährenden Jahresrenten werden dem⸗ gemäß um die angegebenen Beträge erhöht.

Beschlüssen des Herrenhaufes angenommen. In dem Ent⸗ wurf eines Gesetzes, betreffend die Verfassung der Verwal⸗ tungsgerichte und das, Verwaltungsstreitverfahren, wurden die übrigen Paragraphen unverändert angenommen, §§. 13 und 21 aber wie folgt abgeändert.

ernannten und der drei gewählten Mitglieder (beziehungsweise deren

Handlung oder zu einer Freiheitsstrafe von längerer als einjähriger Dauer rechtskräftig verurtheilt, so kann dasselbe durch Plenarbeschluß

Kommissarien beiwohnten, sind vom Minister des Innern Landgemeinde Damm mit der Stadt Spandau und betr. die nebst Bredeberg, Fischerhof und Duburg mit der Stadtgemeinde

ebeemtgnerAe. ee eeneVeallzeh ung der -Gefscersfe ra eingehracht. —. Dhpe. Dehgute- erledigtz. das Haus Zle. Thicen ver nrbo desich cigit inedet-Zwischenheit die Afatonüe ünsh Nach dem Dejeuner nahm Se. Majestät von Nachmittags 2 ½ Uhr an in Begleitung des Vize⸗Bürgermeisters Georgi wiederum mehrere industrielle Etablissements in Augen⸗ schein und fuhr hierauf mit Gefolge, welchem sich auf Aller⸗ höchsten Befehl seit dem am 4. d. M. dem Kreishauptmann v. Burgsdorff zugestoßenen Unfall der Regierungsrath Dr. Schmidt aus Dresden angeschlossen hat, sowie in Begleitung des Amtshauptmanns Dr. Platzmann Nachmittags 4 Uhr mit⸗ telst Extrazuges nach stät festlich

kanntlich am 29. v. Mts. von hier absegelte, ankerte am 3. d. Mts⸗

Alle übrigen Paragraphen wurden unverändert nach den

19: „Das Bezirksverwaltungsgericht ist bei Anwesenheit der beiden

Stellvertreter) beschlußfähig. 8 Die Beschlüffe werden nach Stimmenm ehrheit gefaßt.“ 5. 21 „Ist ein Mitglied zu einer Strafe wegen einer entehrenden

des Oberverwaltungsgerichts seines Amtes und seines Gehalts für verlustig erklärt werden.“ Schluß 2 ¾ Uhr.

In der heutigen (76.) Sitzung des Abgeordneten⸗ hauses, welcher am Ministertische der Vizepräsident des Staats⸗ Ministeriums Finanz⸗Minister Camphausen, die Staats⸗Minister Dr. Leonhardt und Dr. Achenbach sowie mehrere Regierungs⸗ betreffend die Vereinigung der

zwei Gesetzentwürfe,

Vereinigung der vor Flensburg belegenen Gemeinden Hohlwege

Flensburg, eingegangen, und ist vom Abg. Windthorst (Meppen)

ritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Deckung der bei Begebung der Eisenbahnanleihe aus dem Jahre 1867 entstandenen Coursvervluste und trat hierauf in die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Anlegung und Bebauung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften ein.

In der Generaldiskussion sprachen die Abgg. Tiedemann, Dr. Virchow, Miquel und der Handels⸗Minister Dr. Achenbach. In der Spezialdiskussion wurden eine Reihe von Abänderungs⸗ vorschlägen angenommen, und hierauf, da eine vorherige Zu⸗ sammenstellung der Beschlüsse nicht verlangt wurde, das Gesetz im Ganzen genehmigt. Nachdem das Haus dem Gesetzent⸗ wurf, betreffend die im Jahre 1876 vor Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats zu leistenden Staats⸗ ausgaben in erster und zweiter Lesung seine Zustimmung ge⸗ geben, begann bei Schluß des Blattes die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend das Sportel⸗, Stem⸗ pel⸗ und Taxwesen in den Hohenzollernschen Landen. Feiegaus, sng s. EE11

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ermeenmaaenevE. ꝙ2ꝗnᷓ S ööö7 2₰ Mit Rücksicht auf eine Mittheilung, welche der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten den Provinzial⸗Schulkollegien im vergangenen Jahre über die Vereinbarung gemacht hatte, welche behuss gegenseitiger Anerkennung der Gym⸗ nasial⸗Zeugnisse zwischen den deutschen Staats⸗ regierungen geschlossen worden ist, hat derselbe den genannten Behörden durch ein Cirkular⸗Reskript vom 28. April d. J. weiter mitgetheilt, daß in den vorbereitenden Verhandlungen eine ent⸗ sprechende Einigung in Betreff der Zeugnisse über die Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen für jetzt noch nicht erreicht worden ist. Es finden zur Zeit wesent⸗ liche Verschiedenheiten in dem Prüfungsverfahren statt, welche eine unbedingte Gleichstellung der Zeugnisse nicht zulassen. Da⸗ durch werde jedoch nicht verhindert, daß nach wie vor die in einem Staate geprüften und tüchtig befundenen Lehrer und Kan⸗ didaten auch in einem anderen Anstellung finden; wobei jedem einzelnen Staat überlassen bleibe, welchen Vorbehalt er in solchen Fällen anzuwenden für nöthig erachtet. Da indeß von den wissen⸗ schaftlichen Prüfungs⸗Kommissionen zu Leipzig, Rostock und Straß⸗ burg ein mit dem preußischen im Wesentlichen übereinstimmendes Ver⸗ fahren beobachtet werde, so habe der Minister der Königlich sächsischen Regierung in Dresden, der Großherzoglich mecklenburgischen in Schwerin und dem Ober⸗Präsidium in Straßburg mitgetheilt, daß die von den genannten resp. Kommissionen ausgestellten Qualifikationszeugnisse bis auf Weiteres den preußischen werden gleichgestellt werden. Hinsichtlich des Probejahrs habe sich der Minister gegen die deutschen Staatsregierungen dahin ausge⸗ sprochen, daß dasselbe seines Dafürhaltens unbedenklich auch in anderen Staaten als demjenigen, in welchem der Kandidat die Prüfung für das Lehramt bestanden hat, abgehalten werden kann, und daß den darüber von den betreffenden Schul⸗Auf⸗ sichtsbehörden ausgestellten Zeugnissen allgemeine Gültigkeit zu⸗ erkannt werde. Es müsse aber aus den Zeugnissen jedenfalls ersichtlich sein, ob und in welchem Grade der Kandidat sich sowohl in didaktischer Beziehung wie in Handhabung der Disciplin für das Lehramt an höheren Schulen geeignet er⸗ wiesen hat.

Nachdem durch den diesjährigen Staatshaushalts⸗Etat für ein an der hiesigen Universität zu errichtendes juristisches Seminar eine Dotation bewilligt ist, hat der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten für dieses Seminar ein proviso⸗ risches Reglement eingeführt.

Im Laufe des heutigen Vormittags fand auf dem Tempelhofer Felde bei Anwesenheit der resp. Vorgesetzten die Besichtigung des Garde⸗Kürassier⸗ und 1. Garde⸗Dragoner⸗ Regiments durch den kommandirenden General des Garde⸗Corps, General⸗Oberst von der Kavallerie, Prinzen August von Württemberg Königliche Hoheit, statt.

Der General⸗Lieutenant von Rothmaler, Commandeur der 8. Division, welcher mit kurzem Urlaub zur Abstattung per⸗ sönlicher Meldungen hier eingetroffen war, ist in seine Garnison Erfurt zurückgekehrt.

Der Statthalter von Stockholm, Baron d'Ugglas, hat sich heute früh nach Stockholm zurückbegeben.

Kiel, 8. Juni. (Kieler Ztg.) Die Panzerfregatte „Kaiser“ und die Panzerkorvette „Hansa“ gingen gestern in See, um ihre Lafetten einzuschießen. Die Fregatte „Niobe“, welche be.

n

auf der Kopenhagener Rhede. Gestern hatte der Kapitän zur See v. Wickede mit sämmtlichen Offizieren der „Niobe“ beim König von Dänemark auf Christiansborg Audienz. Morgen wird dit „Niobe“ ihre Reise fortsetzen und zunächst nach Stockholm gehen.

Bayern. München, 7. Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz Otto wird heute, begleitet von seinem Adjutanten Fehrn. v. Branca, die schon früher beabsichtigte Reise an den Rhein,

strengsten Inkognito antreten.

München dur versagte.

tischen Theologie“ 2n 12gg Löi

mehrere Fabriken.

nahme⸗Anmeldungen stattgefunden.

kommen, auf dem Bahnhofe hier ein.

nach England, Schweden, Dänemark und nach Rußland im Die Reise wird mehrere Monate dauern. Für die nächste Finanzperiode ist, der „Allg. Ztg.

zufolge, eine Vorlage über Revision der Steuergesetze

und zwar auf der Grundlage des bisherigen Steuersystems, de

Landtag in Aussicht gestellt. find bereits vom Königlichen Finanz⸗Ministerium und zwa größtentheils vom Minister v. Berr selbst durchgeführt. Di im Staats⸗Ministerium des Innern seit 14 Tagen gepflogenen Berathungen über die Reorganisation der innern Ver waltungs⸗Angelegenheiten bei den Kreisregierungen und den Bezirksämtern wurden am 5. d. M. geschlossen. Wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, ist für die nächste Finanzperiode ein Erhöhung der Beamtengehalte, Theuerungszulagen, in Aussicht genommen. Das katholische Kasino der Vorstadt Haidhausen wollte am heutigen Sonntag einen Bittgang nach dem Wallfahrtsort Maria Eich veranstalten; es mußte derselbe jedoch unterbleiben, 8 ch Beschluß vom 4. d. die Genehmigung hierzu

Die hierzu nöthigen Vorarbeite

beziehungsweise der

weil der Magistra

Nürnberg, 7. Juni. Se. Majestät der König von

Schweden ist heute Vormittag mit dem Courierzuge in Be⸗ gleitung der verwittweten Fürstin von Wied nach Eisenach ab⸗ gereist.

Sachsen. Dresden, 8. Juni. Gestern wohnte Se.

Majestät der König in Leipzig Vormittags von 8 bis 9 Uhr mit dem Staats⸗Minister Dr. v. Gerber der Vorlesung des Rector magnificus Konsistorial⸗Raths Dr. Baur über „System der prak⸗

vnd r. J2 se=r He erlehaz üre 8.

Naturgeschichte der

sckart llgemeine

über

Markranstädt, wo

empfangen wurde.

Hessen. Zur Ausführung des Reichs⸗Impfgesetzes

wurde den Ständen ein Gesetz vorgelegt und angenommen, welches mit dem 3. Juni d. J. in Kraft getreten ist. von den Kosten, welche durch die Ausführung des Impfgesetzes entstehen, der Staat den Aufwand für Herstellung der Impf⸗ Institute, sowie für die Beschaffung der Listen, Zeugnisse und Scheine. Transportkosten der Impfärzte in Folge örtlicher Verhältnisse

Hiernach trägt

Soweit die Gewährung von Vergütungen für die

geboten erscheint, wird der desfallsige Beitrag von der Staats⸗ kasse übernommen. Dagegen fallen die Gebühren der Impfärzte

den Gemeinden zur Last, welche auch die zur Abhaltung öffent⸗

licher Impftermine erforderlichen Lokalitäten zu stellen und dem

Impfarzte die nöthige Schreibhülse zu gewähren haben.

Bisher bestanden in Hessen zur Vorbereitung der Lehr⸗

amts⸗Aspiranten für das Seminar keine besonderen Präparan⸗ denanstalten, es war denselben vielmehr überlassen, sich durch Privatunterricht vorzubilden. neuen Volksschulgesetzes sah sich die Regierung nach dem Vor⸗ bilde anderer Staaten veranlaßt, zwei Präparanden⸗An⸗ stalten mit dem 1. Juni d. J. in das Leben treten zu lassen. Der Besuch dieser Anstalten ist nicht obligatorisch, hat jedoch

In Folge der Einführung des

den Vortheil, daß die Vorbildung systematisch und in allen nöthigen Fächern erfolgt. Es haben deshalb zahlreiche Auf⸗ Nach dem Lehrplane soll unterrichtet werden in Religion, deutscher Sprache, Mathematik, Geschichte, Geographie, Naturwissenschaften, französischer Sprache, Schönschreiben, Zeichnen, Turnen und Musik. Auch junge Leute, die sich nicht als Lehrer ausbilden wollen, können gegen ein Schulgeld von 36 jährlich am Unterrichte theilnehmen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 8. Juni.

Heute Nachmittag kurz vor 3 Uhr traf Se. Majestät der König

von Schweden aus Eisenach, woselbst er gestern Abend ange⸗ Das 5. thüringische In⸗ fanterie⸗Regiment Nr. 54 (Großherzog von Sachsen) hatte eine Ehrenwache auf dem Perron des Bahnhofes aufgestellt. Als der Zug einfuhr, intonirte die Regimentsmusik die schwedische Nationalhymne. Auf dem Bahnhof selbst waren versammelt die Hofstaaten und das Offiziercorps. Nach Begrüßung der⸗ selben und Besichtigung der Ehrenwache begaben sich die Aller⸗ höchsten und Höchsten Herrschaften nach Belvedere.

Durch eine Ministerial⸗Bekanntmachung vom 1. d. M. ist zur Einlösung der noch umlaufenden Großherzoglich sächsischen Kassenanweisungen zu 1 Thaler und zu 5 Thalern eine zwölfmonatliche Frist vom 1. Juli 1875 ab der⸗ gestalt bestimmt, daß 1) die „in Gemäßheit des Gesetzes vom 20. April 1859“ ausgegebenen, schon durch die Bekanntmachung vom 16. September 1871 eingerufenen und seit dem 1. Mai 1873 rechtlich werthlos gewordenen Kassenanweisungen auch ferner bis einschließlich 30. Juni 1876 bei der Großherzoglichen Hauptstaatskasse hier und zwar gegen baare Zahlung oder Reichskassenscheine umgetauscht werden können, daß ferner 2) die zin Gemäßheit des Gesetzes vom 22. Juni 1870“ ausgegebenen Kassenanweisungen während der ersten neun Monate vom 1. Juli 1875 bis 1. April 1876 nach wie vor bei allen öffent⸗ lichen Staatskassen des Großherzogthums in Zahlung gegeben oder gegen baare Zahlung bezüglich Reichskassenscheine umge⸗ tauscht, dagegen während der letzten drei Monate vom 1. April bis einschließlich 30. Juni 1876 lediglich bei der Großherzoglichen Hauptstaatskasse hier und bei den Großherzoglichen Rechnungs⸗ ämtern, bei den letzteren jedoch nur insoweit, als deren jeweilige Kassebestände ausreichen, umgetauscht werden können. Mit Ein⸗ tritt des 1. Juli 1876 werden auch alle nach der Bekannt⸗ machung vom 26. April 1871 „in Gemäßheit des Gesetzes vom 22. Juni 1870“ ausgegebenen Großherzoglich sächsischen Kassen⸗

1““

Stants⸗Afiistekiunts, Aüth .-J, webhes- ene

Se. Maje⸗ Nachmittags 5 ½ Uhr wurde mittelst Extrazuges die Rückfahrt nach Leipzig angetreten. Um 6 ½ Uhr am selbigen Tage fand im Königlichen Palais größeres Diner statt, zu welchem Einladungen ergangen waren an den Staats⸗Minister Dr. v. Gerber, den Stadtkommandanten General⸗ Lieutenant v. Montbé und den Wirklichen Geheimen Rath Prof. Dr. v. Wächter, ferner an den Rector magnificus Kon Dr. Baur, den Kaiserlichen Ober⸗Postdirektor Geheimen Post⸗ rath Peterssohn, den Regiments⸗Commandeur Oberst v. d. Decken, sowie an mehrere Offiziere der Garnison Leipzig, in⸗ gleichen an eine Anzahl Professoren der Universität und höherer Justiz⸗ und Verwaltungsbeamten. suchte Se. Majestät das Schützenhaus und verweilte in dem glänzend erleuchteten Gartenetablissement bis gegen 10 Uhr Abends.

sistorial Rath

Nach beendigtem Diner be⸗

anweisungen rechtlich werthlos und findet dagegen eine Berufung auf die Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht statt.

Oldenburg. Birkenfeld, 6. Juni. Kürzlich tagte hier die alle fünf Jahre zusammentretende Landessynode des Fürstenthums Birkenfeld, bestehend aus 16 geistlichen und 19 weltlichen Mitgliedern. Mit Einstimmigkeit wurde an die oberste Kirchenbehörde das Verlangen nach Ausbau der im Staats⸗ grundgesetze gewährleisteten Presbyterial⸗ und Synodalverfassung gestellt, und der vom landesherrlichen Kirchenregimente der Synode zur Begutachtung vorgelegte Verfassungsentwurf dahin modifizirt, daß die Synode küͤnftig beschließen und nicht mehr blos begutachten und die Angelegenheiten der Landeskirche ähnlich der rheinisch⸗westfälischen Provinzialsynode selbständig ordnen und leiten solle. Von Seiten des landesherrlichen Kommissärs wurde bemerkt, daß die Intentionen an höchster Stelle diesem Verlangen im Prinzip nicht entgegen seien.

Braunschweig. Braunschweig, 7. Juni. Der „M.⸗Z.“ schreibt man von hier, daß den bis jetzt getroffenen Dispositionen zufolge Se. Hoheit der Herzog, wie in früheren Jahren, so auch in diesem Sommer nach Italien zu reisen gedenke. Se. Hoheit verweilt gegenwärtig in Hietzing bei Wien und dürfte gegen Mitte des laufenden Monats nach Venedig abreisen. Der Ausflug wird gutem Vernehmen nach incognito gemacht. Den größten Theil des Sommers indeß wird der Herzog in Sibyllen⸗ ort zubringen.

Sachsen⸗Meiningen.

Regierungsblatt veröffentlicht ein Auss

eütuüns des Innern, vöm 21. Mai

Meiningen, 8. Juni. Das

festsetzt.

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 7. Juni. Der Commandeur des 4. Armee⸗Corps, General der Infanterie von Blumenthal, ist zur Besichtigung der hiesigen Garnison hier eingetroffen.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 7. Juni. Am 1. d. M. waren 25 Jahre verflossen, seitdem Se. Hoheit der Herzog zum Inhaber des Magdeburger Kürassier⸗ Regiments Nr. 7 ernannt worden ist. Se. Hoheit der Her⸗ zog hat in Erinnerung dessen dem Regiment einen silbernen Tafelaufsatz mit vollständiger Garnitur geschenkt. Eine Depu⸗ tation des Regiments, bestehend aus dem Commandeur von Larisch, dem Rittmeister v. Beulwitz, dem Premier⸗Lieutenant Frhrn. v. Riedesel und dem Lieutenant und Adjutant Grafen v. Schlieffen, ist hier eingetroffen, um Sr. Hoheit die Glück⸗ wünsche des Regiments und ein geschmackvoll ausgestattetes Album mit den photographischen Porträts und eigenhändigen Unterschriften sämmtlicher Offiziere des Regiments zu über⸗ bringen. Zu Ehren dieser Deputation war gestern im hiesigen herzoglichen Residenzschloß Galatafel.

Anhalt. Dessau, 7. Juni. siedelt heute nach Wörlitz über.

Lübeck, 7. Juni. Seit gestern ankert auf der Rhede von Travemünde eine kleine Flotille, welche Se. Majestät den König von Schweden von seinem Besuch in Deutschland nach Stockholm zurückzubringen bestimmt ist. Dieselbe besteht aus der schwe⸗ dischen Dampffregatte „Vanadis“, Kapitän Pantzerhielm, der norwegischen Dampffregatte „St. Olaf“, Kapitän Wedel⸗Jarls⸗ berg, und dem Dampfkanonenboot „Gunhild“, Kapitän v. Trolle. Die Ankunft des Königs hierselbst wird in der zweiten Hälfte dieser Woche erwartet, der Tag selbst und die Dauer des Auf⸗ enthalts im Auslande sind noch nicht bestimmt.

Bremen, 6. Juni. Der Senat hat dem Vorschlage der Bürgerschaft zugestimmt, den 2. September als Tag von Sedan für einen allgemeinen Feiertag zu erklären. Auch genehmigt er die Verwendung von 3000 für die Feier.

. Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 7. Juni. Der Kaiser trifft, nach der „Wien. Z.“, am 9. oder 10. d. M. von Ischl in Wien ein. Die Kaiserin wird sich in den letzten Tagen des Monates Juli in ein französisches Seebad begeben.

Die Königin von Schweden ist am 5. d. M. zum Kurgebrauche in Marienbad angekommen.

Agram, 6. Juni. In der heutigen Sitzung des Landtags richtete Kukuljevie nach längerer Motivirung folgende Interpella⸗ tion an den Banus: „Ist die inkonstitutionelle Verwaltung der ehemaligen Militärgrenze in Kroatien und Slavonien mit Wissen des Banus aus dem Provisorium in das Definitivum getreten? Ist es Euer Excellenz bekannt, welche dienstliche Verfügungen getroffen wurden, damit im Sinne jener Stelle der am Schlusse des ungarisch⸗kroatischen Reichstages gehaltenen Thronrede: „daß die Einverleibung der Grenze der vollkommenen Durchführung nahe gekommen sei“ dieses Versprechen zur That werde. Ist Cuer Excellenz geneigt, alle möglichen dahin abzielenden Schritte zu unternehmen, daß schon zur Zeit der nächsten Session des kroatischen und des gemeinschaftlichen ungarisch⸗kroatischen Land⸗ tages die kroatisch⸗flavonische Militärgrenze dem Mutterlande, beziehungsweise der Gesammtheit der Länder der heiligen Stephans⸗Krone, vollkommen einverleibt werde.“ Der Sektions⸗ Chef Zivkovic antwortete Namens des Banus, daß von Zwie⸗ tracht zwischen der Regierung Civil⸗Kroatiens und jener für das Grenzland, von welcher Zwietracht Kukuljevic sprach, keine Rede sei, erklärte sodann, warum das Provisorium der Grenze in das Definitivum übergehen mußte, und versicherte, daß die Landes⸗ regierung, die Vereinigung der Grenze mit dem Mutterlande stets vor Augen habend, hoffe, daß die letztere schon in der nächsten Landtagsperiode ihre Vertreter in den kroatischen Land⸗ tag werde entsenden können.

Schweiz. Bern, 8. Juni. (W. T. B.) Der Cen⸗ tralausschuß des Volksvereins hat zum Sonntag, den 13. Juni, eine Volksversammlung nach Bern einberufen, um einen Protest gegen den Beschluß des Bundesrathes, dur welchen die Berner Regierung zur Aufhebung ihres Beschlusses auf Ausweisung der katholischen Geistlichen im Berner Jura aufgefordert wurde, zu genehmigen.

Belgien. Brüssel, 8. Juni. (W. T. B.) Der Justiz⸗ Minister de Lantsheere brachte heute in der Deputirten⸗ kammer den bereits angekündigten Gesetzentwurf, betreffend die Strafbarkeit des Anerbietens zur Begehung ge⸗ wisser Verbrechen, ein.

Großbritannien und Irlaund. London, 7. Juni. Die Königin wird in Begleitung der Prinzessin Beatrice gegen den 17. d. M. von Balmoral nach Windsor zurückkehren. In der nächsten Woche wird die Königin der Niederlande zu

schreiben des. Herzaglichen.

eues Wahkreglemert für “ven Vahtdtag trat aber nach dem

Der Herzogliche Hof

einem mehrwöchentlichen Besuche des englischen Hofes ind erwartet. Graf Eulenburg, der Hofmarschall des Krondon zen und der Kronprinzessin des Deutschen Reichs, kam am Sonf.

tag in St. Leonards an, um die Kinder des kronprinzlichen Paares nach Potsdam zurückzugeleiten. Die verwittwete Großherzogin von Mecklenburg⸗Strelitz, die seit einigen der Herzogin von Cambridge, in

Wochen bei ihrer Schwester, Kew weilte, ist am Freitag Abend nach Strelitz zurückgekehrt.

Der Sultan von Zanzibar hat Lissabon am 5. ds. verlassen

88 sich an Bord des Dampfers „Canara“ nach London be⸗ geben.

8. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses wurde die Spezialdiskussion des Gesetzentwurfs über die Amortisation der Staatsschuld erledigt. Die von Gladstone eingebrachten, gegen die Vorlage gerichteten Amen⸗ dements wurden mit 189 gegen 122 Stimmen abgelehnt.

Frankreich. Paris, 8. Juni. (W. T. B.) Das Leichenbegängniß des Grafen Réemusat hat heute unter sehr zahlreicher Betheiligung stattgefunden. Viele Deputirte von allen Parteien wohnten demselben bei.

Ver am 6. d. M. im Alter von 78 Jahren verstorbene Graf Charles de Rémusat, Mitglied der Akademie, war der letzte Minister des Auswärtigen unter der Präsidentschaft des Herrn Thiers. Sein Vater war Kammerherr Napoleons I. Im Jahre 1830 gehörte er zu den Mitunterzeichnern des von der Pariser Journalistik gegen die Juliordonnanzen gerichteten Protestes. Mit seinem Freunde Duvergier de Hauranne war der Verstorbene ei er der treuesten Anhänger des Herrn Thiers, wie er

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1840 erhielt er pog Hexrrn Thierz. dag Portefeuille des Innerm

99. Oktober desselben Jahres in die Oppo⸗ sition zurück. Die Amtsführung Guizots gab Hrn. de Rémusat vollauf Muße zur Beschäftigung mit literarischen Studien, denen er 1846 seine Aufnahme in die Akademie als Nachfolger Royer⸗ Collards zu danken hatte. Die Ereignisse des 2. Dezember trieben ihn vorübergehend ins Exil und dauernd ins Privatleben, welchem ihn erst die Ereignisse des Krieges 1870 71 und deren Folgen entrissen haben. Unter der Präsidentschaft des Herrn Thiers leistete Graf Rémusat demselben bei den Verhandlungen mit der deutschen Regierung wegen Räumung des französischen Gebietes hervorragende Dienste. Seine philosophischen und lite⸗ rarischen Schriften („Abeillard“, „Anselm von Canterbury“, „Baco“, „Ueber deutsche Philosophie“ u. s. w., namentlich auch interessante Beiträge für die „Revue des deux Mondes“ und . Zeitschriften) sichern ihm einen Platz in der französischen Literatur.

Das „Journal officiel“ vom 7. veröffentlicht ein Dekret des Unterrichts⸗Ministers Wallon, durch wel⸗ ches eine von den Ministern des Krieges, der Marine, der Fi⸗ nanzen und des Unterrichts beschickte Kommission eingesetzt wird, der die Aufgabe zufallen soll, die Zulassungsprogramme der verschiedenen vom Staate geleiteten Spezialschulen: Ecole polyj⸗ technique, Ecole de Saint Cyr u. s. w., sowie die Programme für den naturwissenschaftlichen Unterricht in den Lyceen durch⸗ zusehen und etwa wünschenswerthe Veränderungen an denselben in Vorschlag zu bringen. Diese Kommission besteht aus den Herren Dumas, Bonnet, Jamin, Frèmy, Taye und Puiseux vom Institut, dem Oberst⸗Lieutenant Théevenne von der Schule von Saint Cyr, dem Contreadmiral Roussin, dem Schiffskapi⸗ tän Millon d'Ailly de Verneuil, den Forstgelehrten Nanguette und Sarval, dem General⸗Inspektor des Mittelunterrichts Chassang, dem Professor Heimely, dem Direktor des Lyceums Louis le Grand, Girard, und dem Abtheilungs⸗Direktor im Unterrichts⸗Ministerium Mourier.

Versailles, 8. Juni. (W. T. B.) Die National⸗ versammlung setzte heute die Berathung des Gesetzentwurfs über den höheren Unterricht fort. Der Artikel 2 der Vor⸗ lage wurde unter Ablehnung des von der Linken zu demselben gestellten Amendements mit großer Majorität angenommen.

Italien. Rom, 8. Juni. (W. T. B.) Bei der Fortsetzung der Generaldebatte der Deputirtenkammer über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die öffentliche Sicherheit, erklärte der Minister⸗Präsident Minghetti, daß die Vorlage keinerlei politischen Zweck habe. Die beantragten außerordentlichen Maßregeln würden nicht allein auf Sizilien, sondern überhaupt überall da in An⸗ wendung kommen, wo die Ordnung gestört sei. Der Entwurf trage deshalb auch keinen provinziellen Charakter. Die Kom⸗ mission zur Prüfung der von Garibaldi eingebrachten Gesetz⸗ vorlage über die Regulirung der Tiber hat die Vorlage mit geringen Abänderungen genehmigt und wird morgen der Kammer darüber Bericht erstatten. Die Universität Nea⸗ pel soll am 10. Juni wieder eröffnet werden.

Türkei. Konstantinopel, 5. Juni. (Wien. Ztg.) Der Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗Schwerin ist gestern hier eingetroffen. Der französische Botschafter Graf Vogué reist am Dienstag nach Wien ab. Der neuernannte Botschafter Bourgoing wird am 14. Juni hier erwartet.

Belgrad, 7. Juni. Von Saitschar begab sich Fürst Milan nach Negotin, woselbst er von den Bürgern auf das Herzlichste empfangen wurde und eine Loyalitäts⸗Adresse ent⸗ gegennahm.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 8. Juni. (W. T. B.) In Morschansk (Gouvernement Tambowy) ist eine Feuersbrunst ausgebrochen, welche den größten Theil der Stadt in Aschegelegt hat. Ein großer Vorrath von Leinsaamen ist ein Raub der Flammen geworden. Der angerichtete Schaden ist sehr bedeu⸗ tend. Die russische „Petersburger Zeitung“ hat bis zur Bestellung einer neuen Redaktion zu erscheinen aufgehört. Die Kommission zur Revisiondes allgemeinen Univer⸗ sitätsstatuts vom Jahre 1863, ist nach der Wahl ihres Vor⸗ sitzenden, Wirklichen Geheim⸗Raths Staats⸗Sekretärs Deljanow, und nach erfolgter Bestätigung des Ministers der Volksaufklä⸗ rung nunmehr ernannt. Nachrichten der „St. Pet. Ztg.“ aus Krassnowodsk vom 15. Mai melden, daß daselbst in den ersten Tagen dieses Monats eine 200 Kameele starke Kara⸗ wane aus Chiwa eingetroffen ist. Die Karawane führte 150 gefangene Perser und drei gefangene Teke⸗Turkmenen mit sich, deren Auslieferung von der Oberverwaltung des Kaukasus bei dem Khan von Chiwa beantragt worden war. Gleichzeitig mit der Karawane bewerkstelligte auch das aus 260 Kibitken beste⸗ hende Jomunendorf Mulla⸗Dundur seine Uebersiedelung aus Chiwa in das transkaspische Gebiet. Die Nachrichten aus Achal⸗ teke lauten nicht ganz günstig, da daselbst Unruhen herrschen. Das Dekret des dirigirenden Senats in Bezug auf die Ableistung des obligatorischen Militärdienstes Seitens der Menno⸗ niten enthält folgende Bestimmungen:

Die Mennoniten, welche vor dem Erlaß des Gesetzes über die Wehrpflicht der Sekte angehörten und sich in Rußland niedergelassen

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Hauptstadt plötzlich verlassen.

leisten, wenn sie nach Ablauf der durch das Allerhöchste Edikt 199 ihnen gewährten Privilegien der Wirksamkeit obigen Gesetzes unterliegen, den obligatorischen Militärdienst auf fol⸗

enden Grundlagen:

Zur Ableiß es aktiven Dienstes werden ihnen Dienstorte knnecher nbrhitunced Grengen des meurussschen Gebteis und der benabz reen Gouvernements angewiesen und kommen sie zur Ver⸗ wendunz nin den Werkstätten des Marineressorts; b. in den Feuer⸗ wehrkomnfe. und c. in den besonderen mobilen Kommandos des Forstressorts; eren Aufgabe der Waldanbau in Südrußland ist. 2) Für den o torischen Dienst der Mennoniten bestehen dieselben Fristen, wie sie das Gesetz über die Wehrpflicht festgesetzt sind. 3) Die in den Diezct getretenen Mennoniten werden zu besonderen Gruppen vereinigt, um ihnen die Möglichkeit der gemeinsamen Ver⸗ richtung ihrer Gebete mach den Satzungen ihres Glaubens zu ge⸗ währen. 4) Nach Ablauf des aktiven Dienstes werden die Menno⸗ niten im Falle eines Krieges gleichfalls nur zu den in Art. 1 genann⸗ ten Dienstarten verwandt.

Schweven und Norwegen. Stockholm, 5. Juni. Das Hauptfest vo skandinavischen Studenten ward Ften 1 daeiala aügigs en An der Festtafel nahmen 1

udenten un rengäste wil. rzbischof Sundber hielt die Eröffnungsrede. 1“ 8

Christiania, 3. Juni. Das Starthing bewilligte gestern Abend mit 61 gegen 50 Stimmen dem Autrage des Ge⸗ haltsausschuffes gemäß 60,000 Species zur Aufbesserung des Gehaltes der Volksschullehrer.

Amerika. Aus Washington wird vom 5. d. per Kabel gemeldet: Die Sioux⸗Indianer⸗Häuptlinge haben alle

wegen die Schwarzen Berge au üͤbergeben, abgelehnt und die Die ameritanischen Schützen, die an dem internationalen Schützenfeste in Dublin theilnehmen wollen, haben sich auf dem „City of Chester“ nach Irland eingeschifft. New⸗York, 8. Juni. (W. T. B.) Die Kohlen⸗ grubenarbeiter von Schuylkill (Pennsylvanien) haben, nachdem das dorthin entsendete Militär die Ordnung wieder hergestellt hat, die Arbeit wieder aufgenommen.

Asien. Aus Afghanistan berichtet der „Times“⸗Korrespon denz in Calcutta vom 14. Mai:

Von Zeit zu Zeit erreichen uns unbestimmte Berichte über den Kampf zwischen dem Emir und der Faktion Jakub Khans. Zum Beginn der Woche hieß es, daß Nowroz Khan, der Onkel Jakubs, ohne Widerstand geflohen sei, und daß Shir Ali einen seiner Gene⸗ rale, Arsala Khan Ghilzai, abgesandt hätte, um das Territorium des Flüchtigen zu besetzen und ein Fort zu bauen, das eine Besatzung regulärer Truppen aus Cabul erhalten sollte. Seitdem wurde gemel⸗ det, daß ein Treffen zwischen Arsala Khan und Nowroz Khan statt⸗ 8 gefunden habe, in welchem ersterer mit einigem Verlust besiegt wor⸗ den. In Herat scheint alles ruhig von Statten zu gehen und der Gouverneur des Emirs hat die Stadt augenscheinlich völlig unter freier Kontrolle.

Sir Andrew Clarke, das neu ernannte Mitglied des Vizeköniglichen Konseils für öffentliche Arbeiten, ist am 5. ds. von Singapore in Calcutta angekommen.

China. Aus Shanghai wird unterm 6. d. gemeldet, daß Kraft des neulich zwischen der chinesischen Regierung und der großen nordischen Telegraphengesellschaft geschlossenen Ver⸗ trages die Herstellung eines neuen Landtelegraphen zwischen 8 Amoy und Forcho begonnen wurde.

Afrika. Aegypten. Nach einem Telegramm des „Con⸗ stitutionel“ aus Alexandrien vom 8. Juni ist Nubar Pascha zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten er⸗ nannt worden.

Nr. 46 des „Amts⸗Blatts der Deutschen Reichs⸗ Postverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen: vom 4. Juni 1875: Versendung von offenen Geschäftskarten; vom 3. Juni 1875: Wahrnehmung der auf die Verrechnung der Einnahmen und Ausgaben aus dem Postanweisungs⸗ und Postvorschußverkehr bezüg⸗ lichen Geschäfte; vom 2. Juni 1875: Postverbindung nach den Inseln Föhr und Sylt; vom 7. Juni 1875: Postverbindungen nach Norderney. 8

Die Nr. 10 des Armee⸗Verordnungs⸗Blattes(heraus- gegeben vom Kriege⸗Ministerium) hat folgenden Inhalt: Rations⸗ gewährung an Remonten. Erhöhung des Löhnungsbeitrages der Mannschaften zur Beschaffung der Mittagskost ꝛc, sowie des den Mannschaften kantonnirender Truppen für den 31. eines Monats zur Beschaffung der Mittagskost extraordinär zu gewährenden Löhnungs⸗ antheils und des Zuschusses zur Beschaffung einer Frühstücksportion für die Mannschaften. Hauptgestelle und Kandatengebisse für Ka⸗ vallerie. Zaumzeug für Offizierpferde. Abänderung des §. 240 des Reglements über die Geldverpflegung der Truppen im Frieden. Auflösung von Artillerie⸗Depots, sowie Umwandelung selbständiger Artillerie⸗Depot⸗Verwaltungen in Filial⸗Verwaltungen. Vollstän⸗ diges Verzeichniß derjenigen höheren Bürgerschulen, welche zur Aus⸗ stellung der im §. 3 der Verordnung über die Ergänzung der Offi⸗ ziere des stehenden Heeres de 1861 bezeichneten Zeugnisse der Reife für Prima berechtigt sind. Anerkennung preußischer höherer Lehr⸗ anstalten. Einführung der Gasrohrleitung in Offizier⸗Speise⸗ Anstalten in militär-fiskalischen Gebäuden. Kompetenzen der Zahl⸗ meister Aspiranten, sowie deeßärgt. ꝛc. als Vertreter von Zahlmeistern resp. Ober⸗Roßärzten beim Verlassen der Garnison im Truppenverbande. Gewährung der Tagegelder an die Kommissionsschreiber bei den Remonte⸗Ankaufs⸗Kommissionen, sowie an die Brigadeschreiber beim Ober⸗Ersatz⸗ und Superrevisions⸗Geschäft. Berichtigung der tabella⸗ rischen Uebersicht der bei der Loosung im Jahre 1874 gezogenen höchsten Loos⸗Nummern. Aütschluß⸗ummer im Aushebungsbezirk Halle a. d. S, Stadt. Bekleidungs⸗Etats für die Mannschaften der Arbeiter⸗Abtheilungen und für die Militär⸗Gefangenen. Er⸗ öffnung von Eisenbahnstrecken. Exröffnung der Eisen bahn Glauchau⸗ Penig im Königreich Sachsen. Eröffnung der Eisenbahnstrecken

eppen⸗Cüstrin und Arnsdorf⸗Gassen. Eröffnung der Eisenbahn⸗ strecken Flöha⸗Marienberg und Pockau⸗Olbernhau im Königreich Sachsen, sowie der Eisenbahn Memel⸗Tilsit auf der Strecke Memel⸗ Pogegen. Herabsetzung der Dauer der Tragezeit der Drillichjacken für die Militär⸗Krankenwärter in den Garnison⸗Lazareihen. Ge⸗ währung der Entschädigungsgelder an Adjutanten aus dem Offtzier⸗ Unterstützungs⸗Fonds. Feier des Todestages des Herzogs Leopold von Braunschweig. Berichtigung eines Druckfehlers in der Arznei⸗ Verpflegungs⸗Instruktion von 1874. Druckfehler⸗Berichtigung.

Das Beiheft zum „Militär⸗Wochenblatt“, herausgegeben von v. Witzleben, General⸗Lieutenant z. D. (drittes und viertes eft) enthält: Carl Friedrich Wilhelm von Reiher, General der Kavallerie und Chef des Generalstabes der Armee. Von v. Ollech. (Fortsetzung. Mit 1 Karte.)

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Am 27. Mai starb zu Paris der General⸗Sekretär der Museen des Louvre, M. J. Frederic Villot. Er war 1848 als Konservator der Gemäldesammlung in die Verwaltung des Louvre⸗ Museums eingetreten, und hat einen neuen Katalog der Sammlung hergestellt, der von 1818 bis 1852 erschien und eine mustergültige Arbeit ist. Im Jahre 1860 ward ihm die Aufgabe, die unter dem Namen der Galerie de Medicis bekannten Bilder von Rubens restauriren zu lassen. Der Erfolg dieser Restauration hat viele

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