die „Commission directrice de l'exposition des
— Zu den vielen Quellen der verschiedensten Art, die bereits zur Geschichte der chemaligen Reichsstadt Augsburg herausgegeben sind, ist in neuester Zeit noch eine Urkundensammlung hinzugekommen. Der 1. Band derselben erschien unter dem Titel: „Urkundenbuch der Stadt Augsburg. Herausgegeben von Dr. Christian Meyer, Archivar der Stadt Augsburg. Erster Band. Die Urkunden vom Jahr 1104 bis 1346. Augsburg. A. F. Butschs Verlag 1874.“ Die Zahl sämmtlicher in diesem 1. Bande theils vollständig, theils in Re⸗ gestenform mitgetheilten Urkunden beträgt 427. Hierunter befinden sich 167, welche schon anderwärts, bei Lünig, Stette ꝛc. abgedruckt sind, während die übrigen 260 Dokumente bisber noch nicht durch den Druck veröffentlicht waren. Die Sammlung beschränkt sich auf die Mittheilung derjenigen Urkunden, welche sich auf die Angelegen⸗ heiten der Stadtgemeinde Augsburg beziehen. Die Urkunden der Stifte und Klöster, soweit sie deren eigenartiges Wesen betreffen, sind ausgeschlossen. Ein 2. Band soll die Urkunden von 1347 bis 1399 enthalten und Register, einen kurzen sachlichen Kom⸗ mentar und eine umfassende Einleitung bringen.
— Von dem trefflichen, in diesen Blättern mehrfach erwähnten Werk: „Die gesammten Naturwissenschaften“, dargestellt von Dippel, Gottlieb, Gurlt, Klein, Mädler, Masius, Moll, Nauck, Nöggerath, Quenstedt, Reclam, Reis, Romberg, Zech, 3. Aufl., (G. D. Bädeker in Essen) sind die Lieferungen 20 — 29 erschienen. Es sind die Hefte 1— 10 des zweiten Bandes, welche vollständig enthalten: Chemie und chemische Technologie von Professor Dr. Gottlieb in Graz; Grundzüge der Physiologie von Professor Dr. Reclam in Leipzig. Im zweiten Bande wird noch folgen: Zoologie von Pro⸗ fessor Dr. Masius in Leipzig, Botanik von Professor Dr. Dippel in Darmstadt. 8
Das „Dresdner Journal“ vom 18. Juni meldet: Gestern Abend zwischen 6 und 7 Uhr zogen mehrere schwere Gewitter über die Stadt, bei denen auch der Blitz hier mehrfach eingeschlagen hat. Während hier und in der nächsten Umgebung der Stadt diese Ge⸗ witter einen längst ersehnten durchdringenden Regen brachten, haben sich dieselben in der Nähe von Loschwitz mit einem wolkenbruch⸗ artigen Unwetter entladen, das arge Verheerungen angerichtet hat.
— Aus Neumarktl (Krain) vom 14. d. Mts. berichtetdie„Laib. Ztg.“: „Am 12. d. M. um halb zwei Uhr Nachmittags fand ein Erdbeben statt. Es erfolgten drei Stöße aus ONO. in Zwischenräumen von beiläufig einer Viertelstunde. Um 4 Uhr gab es einen sehr starken Stoß. In der Nacht vom 12. auf den 13. um halb zwölf Uhr und dann wieder um halb zwei Uhr neuerdings ziemlich starke Stöße, jedesmal aus ONO. Hente, den 14., nach Mittag folgten wieder zwei starke Stöße.“
— Der Norden Schottlands wurde am 16. d. M. von einem unzewöhnlich beftigen Gewitter und Hagelsturm heimgesucht,
welche fünf Stunden lang anhielten. In einigen Theilen von Fife⸗ shire lag der Hagel 3 Zoll hoch, und der Distrikt Glenshee war mit Schnee bedeckt. 1 8 —
Gewerbe und Handel.
Berlin, 19. Juni. Schon am frühen Morgen zeigte sich, daß das Vertrauen der Verkäufer, daß der Berliner ollmarkt als letzter größter Markt kein ungünstiger werden dürfte, insofern berechtigt, als Käufer schon früh am Platze erschienen, wenn auch eine noch geringe Kauflust dem Anscheine nach obwaltete. Im Laufe des Vor⸗ mittags änderte sich die Stimmung und das Geschäft wurden ein leb⸗ hafteres. Ganz gute feine Wäschen waren nur wenig vertreten; be⸗ sonders gute Wäschen kamen aus der Uckermark. Erstere erzielten den vorjährigen Preis mit 73 Thlr. pro Centner, letztere wurden etwas geringer bezahlt. Gut behandelte Mittelwollen wurden von 62 bis 69 Thaler bezahlt. Für feine Tuchwollen war wenig oder gar kein Begehr. Die Wäsche im Allgemeinen war eine bessere, als die vorjährige, und einerseits deshalb, andererseits da die bisherigen Märkte auch nur schwach befahren waren, wurde von den Fabrikanten lebhafter gekauft, so daß eine Regsamkeit des Geschäftes im Wachsen begriffen war und gegen Mittag 1 Uhr unge⸗ fähr Zweidrittel der zum Markte gebrachten Wollen verkauft waren. Für gute Wäsche wurde, da der Mangel an solchen sichtbar wurde, gegen Mittag 1 bis 2 Thlr. über die vorjährigen Anfangspreise be⸗ zahlt. Landwollen brachten 52 — 57 Thlr. Feine Tuchwollen waren auch Mittags noch unberührt und vernachlässigt. Schlechte Wäschen liegen fest und bilden jetzt das Hauptquantum der noch am Markte lagernden Wollen. Hauptfächlich sind rheinische, sächsische, lausitzer und märkische Fabrikanten die Käufer gewesen, die auch die Läger der Stadt zu den oben angegebenen Preisen um ein Bedeutendes ge⸗ räumt haben.
Budapest, 17. Juni. Die hiesige Börse hat beschlossen, im August in Budapest einen internationalen Getreidemarkt abzuhalten.
Brüssel, 18. Juni. (W. T. B.) Die Arbeitseinstellung im Borinage nimmt immer größere Dimensionen an, die Zahl der Strikenden beläuft sich heute auf 3000. Die Ruhe ward bis jetzt
nirgends gestört.
London, 18. Juni. (W. T. B.) Mit der gestrigen Woll⸗ auktion schloß die zweite Serie der diesjährigen Wollversteigerungen; die Preise blieben unverändert.
Paris, 19. Juni. (W. T. B.) Der „Semaine financidère“ zufolge ist die Anzahl der nicht zum Umtausch gelangten Stücke der Morgan⸗Anleihe nicht bedeutend.
5 Verkehrs⸗Anstalten. Die Betriebseröffnung der Berlin⸗Dresdener
Eisenbahn wird am nächsten Sonntag (20.) durch ein freundschaft⸗ liches, nicht offizielles Fest gefeiert, zu welchem das Programm wie folgt entworfen ist: Abfahrt mittelst Extrazug vom hiesigen Bahn⸗ hof der Berlin⸗Dresdener Bahn, Vormittags 10 Uhr; Frühstück au Station Dobrilugk; Ankunft in Dresden um 2 ½ Uhr Nachmittags Diner um 4 Uhr auf dem Belvedere der Brühlschen Terrasse; Rück⸗ fahrt Abends 9 ½ Uhr und Ankunft in Berlin Nachts 1 Uhr 15 Min. Betrieb selbst ist, wie bereits mitgetheilt, am 17. Juni eröffnet worden.
Görlitz, 18. Juni. (W. T. B.) Die landespolizeiliche Ab⸗ nahme der diesseits der Grenze gelegenen Strecke der Reichenberger Eisenbahn ist heute erfolgt. Gegen die Eröffnung des Betriebes wurde keinerlei Einwand erhoben.
— Die Befugniß des Königlich preußischen Steueramtes zu Iserlohn in der Provinz Westfalen zur Erledigung von Begleit⸗ scheinen I. ist auch auf Eisen⸗, Kupfer⸗ und Messingwaaren, Waare aus unedlen, echt versilberten oder vergoldeten Metallen, Lederwaare und Papier⸗ und Pappwaaren ausgedehnt worden. — Dem König lich preußischen Untersteueramte zu Paderborn im Hauptamts⸗
bezirke Lemgo ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen u“
beigelegt worden.
— Mit dem 1. Juli d. Js. wird auf dem Bahnhofe zu Schil⸗ tigheim eine dem Kaiserlichen Hauptsteueramt Straßburg unter⸗ geordnete Zoll⸗ und Steuer⸗Ahbfertigungsstelle mit der Bezeichnung „Kaiserliches Hauptsteueramt Staasbut Abfertigungsstelle in Schil tigheim“, errichtet, welcher die vollen Hebungs⸗ und Abfertigungs⸗ befugnisse des Hauptamtes zustehen. Von dem gleichen Zeitpunkt ab wird die Verwaltung des Steueramts Schiltigheim der gedachten Ab fertigungsstelle übertragen.
— Ueber den Bergsturz im Salzburgischen meldet man der „N. Fr. Pr.“ aus Lend, 15. Juni. Die Abrutschungen werden schwächer und seltener. Man hofft, der Berg werde zur Ruhe komme und die Arbeit des Abschürfens dadurch erleichtert werden. Zu dem Zwecke werden alle Anstalten getroffen, um das lockere Material zu beseitigen. Es ist wahrscheinlich, daß durch die bezüglichen Arbeiten sich größere Massen loslösen, doch befürchtet man eine Zuschüttung der Salzach nicht mehr. 8
Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.
Kiel, Sonnabend, 19. Juni. Das deutsche Panzer geschwader geht am 26. d. nach Swinemünde. — Das ame⸗ rikanische Geschwader verläßt heute die Elbe und trifft im Laufe der nächsten Woche hier ein.
Eine Ausstellung von Lehrmitteln für den land⸗ wirthschaftlichen Unterricht
findet unter dem Protektorate des Erzherzogs Carl Ludwig von Hesterreich vom 4. bis 12. September d. J. in den Räumen der landwirthschaftlichen Lehranstalt „Frarcisco⸗Josephinum“ in Möd⸗ ling (einer Vorstadt Wiens) und in dem von dem Prinzen August von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha dem Institute hierzu gewidmeten Pa⸗ villon statt. Veranstaltet ist dieselhe von dem unter dem Protektorate des Kaisers und der Kaiserin von Oesterreich stehenden landwirthschaft⸗ lichen Bezirksverein Mödling. Der allgemeine Theil der Ausstellung soll umfassen: 1) Statuten, Programme, Lehrpläne, Statistik, Geschichte u. s. w. von Lehranstalten; 2) eine möglichst vollständige Sammlung land⸗ wirthschaftlicher Fachblätter; 3) Literatur, Bibliotheken und Lehr⸗ bücher; 4) Situations⸗- und Baupläne u. s. w.; 5) allgemeine Be⸗ dürfnisse beim Unterrichte: Tafeln, Bänke, Demonstrationstische u. s. w. Die spezielle Ansstellung soll, geordnet nach den einzelnen Fächern des Unterrichts und innerhalb dieser wieder nach den drei Kategorien des landwirthschaftlichen Unterrichts, folgende Gruppen umfassen: 1) Mineralogie, Geognosie und Bodenkunde; 2) Physik und Meteoro⸗ sogie; 3) Chemie und Technologie; 4) Botanik, Pflanzenproduktions⸗ lebrez 5) Forstwirthschaft; 6) Gemüse⸗, Wein⸗ und Obstbau; 7) Zoo⸗ logie, Thierproduktienslehre; 8) Geräthekunde; 9) Apparate für Feldmessen; 10) Organisations, und Güterverwaltungslehre. Die⸗ jenigen Aussteller, welche über ihre Ausstellungsobjekte Vorträge oder Demonstrationen abzuhalten gewillt sind, haben das Kuratorium des „Francisco⸗Josephinum“ in Mödling bis spätestens den 20. August daven in Kenntniß zu setzen. Die Ausstellungsgegenstände werden von einem aus Fachmännern zusammengesetzten Preisgerichte beurtheilt und preiswürdige Objekte mit Staats⸗ und Vereins⸗Medaillen prä⸗ miirt. Der Anmeldebogen, der bis spätestens zum 15. Juli an das Comité der Ausstellung von Lehrmitteln für den landwirthschaftlichen Unterricht, Mödling nächst Wien, einzuschicken ist, und die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers tragen muß, ent⸗ haͤlt folgende auszufüllende Rubriken: 1) Name, Charakter, Wohnort des Ausstellers; 2) Gegenstand; 3) Gruppe; 4) Preis; 5) Ob verkäuflich oder nicht? 6) Erforderlicher Raum, Wand⸗, Tisch⸗ oder Bodenfläche in Quadratmetern; 7) Verbleibt für die per⸗ manente Ausstellung oder nicht? v111““
v“ 1 “ ““ 3 Die allgemeine Ausstellung der schönen Künste in
1 Brüssel
wird am 15. August eröffnet und am 15. Oktober d. J. geschlossen. Von der belgischen Regierung wird ausdrücklich gewünscht, es möchten sich auch ausländische Künstler an dieser Ausstellung be⸗ theiligen. Die für die Ausstellung bestimmten Gegenstände sind an beaux arts, à Bruxelles“ zu richten und müssen die Begleitschreiben Name, Geburts⸗ und Wohnort des Künstlers, Angabe der Preise, die er schon erhalten hat, Angabe der Brüsseler Ausstellungen, in denen seine Werke bereits früher Aufnahme gefunden, endlich die nöthigen. Angaben für die Aufnahme in den Katalog enthalten. Die Zahl der Gegenstände derselken Art, welche von jedem Künstler zugelassen werden, ist auf drei beschränkt. Die Transportkosten auf belgischem Gebiet und zwar für Hin⸗ und Rücktransport übernimmt die belgische egierung. Bis an die belgische Grenze muß frankirt werden. Nach dem 15. Juli werden keine Ausstellungsgegenstände mehr angenommen. Eine eigene Jury ist bestellt, welche über die Zulassung der Kunstgegenstände entscheidet. Folgende Kunstgegenstände werden zugelassen: 1) Oelgemälde, Zeichnungen, Aquarell⸗, Pastell⸗, Miniatur⸗, Emaille⸗ und Porzellanmalereien. 2) Skulpturen, ciselirte Arbeiten, Medaillen. 3) Stahl⸗ und Kupferstiche, Holzschnitte und Lithographien. 4) Bauentwürfe. — Gemälde, Zeichnungen, Stiche, Lithographien, welche nicht eingerahmt sind, sowie Gegenstände, welche schon auf einer Ausstellung in Brüssel waren, werden nicht zu⸗ gelassen. Diejenigen Aussteller, welche Beweise eines hervorragenden Talentes an den Tag legen, werden dadurch ausgezeichnet, daß ihre Werke angekauft, ihnen goldene Medaillen oder Geldpreise nicht unter 200 und nicht über 1000 Fres. ertheilt werden. Denjenigen Künst⸗ lern indessen, welche schon auf einer der vorhergehenden Ausstellungen eine goldene Medaille oder den Leopold⸗Orden erhalten haben, kann die Medaille nicht mehr verliehen werden. “
Die internationale Telegraphenkonferenz in St. Petersburg hat nach den beiden ersten Sitzungen am 2. und 3. Juni, über welche bereits kurz berichtet wurde, noch vier weitere Sitzungen abgehalten, während die zur Ausarbeitung des Tarifs und der Artikel des der Konvention angeschlossenen Dienstreglements kon⸗ stituirten Kommissionen ein⸗ oder zweimal täglich zu Berathungen zusammengetreten sind. .
In der dritten Sitzung, am 7. Juni, kam der Bericht des Referenten der zweiten Kommission für den Entwurf des Reglements, des Vertreters Belgiens, Hrn. Vinchent, zum Vortrag. Die Konferenz beschäftigte sich dabei mit der Frage von den Depesch elche in der
internationalen Korrespondenz als Regierungsdepeschen angesehen werden, und wurde dahin schlüssig, daß den Antworten auf solche Depeschen dasselbe Vorzugsrecht in der Reihenfolge der Beförderung zuzugestehen sei, wie es die Regierungstelegramme besitzen. Einen weiteren Gegenstand der Verhandlungen bildeten die verschiedenen, in der Privatkorrespondenz üblichen Methoden zur Zusammenstellung von Depeschen in einer verabredeten, d. h. nur dem Aufgeber und Adressaten verständlichen Sprache, nebst verabredeter Adresse, in welchem Falle die Bestimmungs⸗ stationen ein besonderes Register mit Vermerk der wirklichen Adresse fäcgen und verabredeter Unterschrift oder ohne Unterschrift, wobei olche Depeschen in den dienstlichen Beziehungen in Bezug auf ihre Beförderung mit dem letzten Textworte bezeichnet werden. Die Kon⸗ ferenz erklärte die Beförderung solcher Depeschen für zulässig; des⸗ gleichen acceptirte sie Depeschen von Regierungsbeamten ohne Bei⸗ fügung des nach den gegenwärtigen Bestimmungen erforderlichen amt⸗ lichen Siegels in solchen Fällen, wenn die Echtheit der Depesche außer Zweifel steht. 1
In der vierten Sitzung, am 9. Juni, stand der Bericht des Re⸗ ferenken der ersten Kommission (für Ausarbeitung des Tarifs), des Vertreters Spaniens Herrn de Tornos, auf der Tagesordnung. Zu diesem Bericht lag ein umfangreiches Projekt Oesterreich⸗Ungarns über die Einführung gleichförmiger Taxen für den telegraphischen Verkehr auf verschiedenen Wegen zwischen denselben Staaten vor, sowie über die Verrechnungen durch Vermittelung des in Bern kon⸗ stituirten internationalen Sekretariats der Telegraphenverwaltung auf Grundlage von Daten, welche von diesen einzusenden wären. Die Konferenz beschloß, das Projekt vor seiner definitiven Annahme einer zeitweiligen praktischen Probe zu unterwerfen. In dieser Sitzung wurde ferner die Frage debattirt, in welcher Weise der durch Taxen⸗ schwankungen hervorgerufenen Konkurrenz zwischen den Telegraphen⸗ linien vorzubeugen wäre. 1 1
In der fünften Sitzung, am 11. Juni, beschäftigte sich die Konferenz mit einer von der Tarifkommission eingebrachten Vorlage in Bezug auf die Verminderung der Wortzahl, welche gegenmärtig die Depescheneinheit bildet, eine Frage, die von mehreren Staaten und Telegraphencompagnien in der Erwägung angeregt worden war, daß für 20 Worte bezahlt werden muß, auch wenn die Depesche weniger Worte enthält. In Anbetracht der Wichtigkeit des Gegen⸗ standes hielt es die Konferenz für nothwendig, die Beschlußfassung zu vertagen, bis alle Delegirten sich mit dem in gedruckten Exemplaren an sie vertheilten Prosekt der Kommission eingehend bekannt gemacht hätten. Es lag ferner ein Bericht der zweiten Kommissien vor, und wurden die Bestimmungen über die Wortzählung in den gewöhnlichen Depeschen sowohl, als auch den in vorher verabredeter Sprache ab⸗ faßten, geprüft. Endlich wählte die Konferenz auf den Antrag des Vorsitzenden in geheimer Abstimmung fünf Personen für die Auf⸗ stellung der Tariftabellen.
Am 12. Juni machten die Mitglieder Kronsta dt
Die sechste Sitzung, am 14. Juni, war der Debatte über die Frage von der Verminderung der Wortzahl in der Depescheneinheit gewidmet. Nachdem vielfache Argumente für und gegen diese Maß⸗ regel im Interesse des Publikums geltend gemacht, auch die Mög⸗ lichkeit einer etwaigen Verminderung oder Vermehrung der Tele⸗ grapheneinnahmen in Erwägung gezogen worden war, wurde durch Abstimmung beschlossen, daß für den telegraphischen Verkehr inner⸗ halb der Grenzen Europas die Zahl 20 als Norm für die Depeschen⸗ einheit bestehen bleiben, eine entsprechende Zuschlagszahlung aber für je folgende fünf Worte anstatt der bisherigen zehn eintreten solle, so daß z. B. für eine Depesche von 25 Worten auch nur für 25 und nicht für 30 Worte zu zahlen wäre.
einen Ausflug nach
In Leyden ist seit dem 13. d. M. das Studentenfest zur Feier des 300 jährigen Bestandes der Leydenschen Hochschule im Gange. Das Festprogramm verspricht ebenso reichhaltige Ab⸗ wechslung wie sinnige Genüsse. Den Hauptglanzpunkt bildet ein historischer Aufzug, ausgeführt von dreihundert Studenten. Zu Zehn⸗ tausenden sind aus allen Provinzen des Reichs Gäste nach Leyden geströmt. Auch die Königin der Niederlande, der Prinz Friedrich, der Prinz Heinrich und des Prinzen Friedrich Tochter, die Fürstin von Wied, haben sich dorthin begeben, um den historischen Aufzug zu sehen. Eine schöne Stelle unter den Festlichkeiten dieser Tage nimmt eine von Studenten veranstaltete fancy fair zum Vortheile der Zöglinge der Leydenschen Armenschulen ein.
“ eeea Da die Billets zu der am Freitag im Nationaltheater ge⸗
W“ Frbheater. ebenen Festvorstellung: „Prolog mit lebenden Bildern und riedrich von Homburg“ bereits am Donnerstag fast san⸗ ver⸗
griffen waren, so wird Direktor Buchholz, vielfachen Wünschen ent⸗
sprechend, diefelbe am Sonntag wiederholen. — Ueber das erste Auftreten der Königlichen Hofopernsängerin
Fr. Mallinger am Stadttheater in Frankfurt a. M. schreibt der
Referent des J.“ Folgendes: „„Das Mittwo 6. d., stattge⸗
war von glänzendem Erfolge begleitet.
habte erste Auftreten der Fr. Mallinger im hiesigen Stadttheater Das trotz der großen Hitze und erhöhten Eintrittspreisen sehr zahlreich versammelte Publikum, bewältigt von der meisterhaften Gesammtleistung, ermüdete während der lange dauernden Vorstellung nicht, in zahlreichen, lebhaften und wirklich von Herzen gehenden Huldigungen. Selbst solche Zuhörer, denen der frische, ungehemmte Stimmenklang über Alles geht, und welche eine fein angelegte, auf eingehendem Verständnisse beruhende Wiedergabe dramatischer Gestalten und Vorgänge wenig zu schätzen wissen, ja die sinnige Darlegung wechseinder Seelenstimmungen in Ton und Geberde sogar in der Oper für überflüssis halten und diese eine Spitzfindigkeit nennen, ausgeklügelt, um den Mangel der Stimme zu bemänteln, vermochten dem wunderbaren, wahrhaft poetischen Zauber der Scene im Brautgemache nicht zu widerstehen.“
Dem „Braunschweiger Tageblatt“ wird Folgendes geschrieben: In diesem Jahre erscheinen strichweise 3 Spinner⸗Raupen (Leucoma salices, Porthesia chrysorrhea und Bombyx neustria) in Masse und verheerend, die erstere aber nur an Pappel und Weiden⸗ arten, die letzteren beiden jedochtauf fast allen Sträuchern und Bän⸗ men. Es kommen also nur neustria und chrysorrhea in Frage, denn der Prozessionsspinner resp. dessen Raupe lebt nur auf Eichen und Fichten, ist auch aus unserer Gegend fast ganz verschwun⸗ den. Neustia und chrysorrhea leben im Herbst und im ersten Frühjahr auf Sträuchern und Bäumen in Nestern, welche, weil an den aͤußersten Zweigen befindlich und faustgroß, leicht ent⸗ deckt und entfernt werden koͤnnen. Spater zerstreuen sie sich, häuten sich häufig und lassen die Bälge an Blättern, Zweigen und Stämmen haften, von wo sie selbst ein starker Wind nicht leicht leslöst ehe sie verwittert sind. Sucht man aber die Raupen durch Erschüttern der Zweige oder Stämme zu entfernen, so fallen die Bälge mit herunter, die trocknen, leicht löslichen Härchen mit ihren feinen Spitzen fallen dem Klopfenden in das Gesicht, Nacken ꝛc., bohren sich in die Poren und erregen ein schmerzhaftes Jucken, welches durch den gewöhnlich darauf folgenden Versuch des Betroffenen, durch Reiben den Schmerz zu mildern, noch vermehrt wird, ja bei reizbarer Haut zur Entzündung gesteigert werden kann. Die Haare einer lebenden Raupe lösen sich lange nicht so leicht, ebenso ist der Biß einer Raupe, welche nur Kiefern zum Nagen von Blättern hat, ein Unsinn, und in dieselbe Kategorie dürfte die Idee einer Vergiftung durch den Saft der Raupe gehören. Der Glaube an Beides entsteht wohl daraus, daß die Raupe bei plötzlicher Berührung sich rasch wendet und eine grünliche Flüssigkeit von sich giebt; fühlt der Betreffende nachher einen Schmerz, so erinnert er sich der Be⸗ rührung der Raupe, denkt aber nicht an die abgestreiften Bälge, denn die hat er wohl gar nicht gesehen! Anders verhält es sich mit der wirklichen Prozessions⸗Spinner⸗Raupe (Onethocampa processionea u. Pityocampa), deren Haardrüsen wirkliches Gift enthalten und zwar von solcher Schärfe, daß das Einathmen von Härchen bösartige Krankheiten erzengt, wie vor ca. 10 Jahren bei Stettin und Frankfurt a. d. O. mehrfach konstatirt wurde. Da die vorerwähnten Raupen (neustria und chrysorrhea) jetzt ihrer Verwandlung nahe sind, also der Hauptschaden angerichtet ist, und sie jetzt gründlich nicht mehr zu be⸗ seitigen sind, so ist das erathenste, sich um sie nicht weiter zu küm⸗ mern, als die nach den Gärten führenden Fenster möglichst geschlossen zu halten, damit die Raupenbälge nicht hineingeweht werden können. Das Jucken beseitigt man am besten durch Essiglappen. Dagegen beherzige man aber die diesjährige Lehre und suche im nächsten März die Nester von den Bäumen ab. Ebenso schütze man die Bäume und Sträucher im Herbst durch Theergürtel vor dem Hinaufkriechen der flügellosen Weiber von Cheimatobia brumata.
Wie dem „Wien. Fremdenbl.“ aus Donaueschingen geschrieben wird, ist man gegenwärtig beschäftigt, die im dortigen Schloßhofe befindliche Donau⸗Quelle mit einer neuen Umfassung zu versehen. Zunächst arbeiten zwei Lokomobilen mit drei Centrifugalpumpen, um den Mossermn uß zu bewäͤltigen und dadurch die Möglichkeit für die Arbeit selbst herzustellen. Die neue Umfassung wird eine reiche architekto⸗ nische Ausstattung erhalten. Das Ganze wird eine Gruppe des Bildhauers X. Reich in Hüfingen: „Die Baar mit der jungen Donau“ krönen. Donaueschingen verdankt diese Zierde dem Kunstsinn des Fürsten zu Fürstenberg.
Ein Telegramm der „A. A. C.“ aus Scilly meldet, daß zwei weitere Leichen von Personen, die sich an Bord des Dampfers „Schiller“ befanden, aus dem Meere gefischt wurden. Die eine wurde als Hr. E. Mannheimer und die andere als Hr. Ferdinand Kreuter identisizirt.
Redacteur: F. Prehm. Berlint Verlag der Erpeditlon (Kesse). Druch Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)
W. Elsner.
3 112.
Vertrag.
Auf Grund der im §. 61 des Bankgesetzes vom 14. März d. J. (Reichs⸗Gesetz⸗Blatt Seite 177) und im §. 1 des Gesetzes vom 27. März d. J. (Preußische Gesetz⸗Sammlung Seite 166) ertheilten Ermächtigungen ist zwischen dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck Namens des Deutschen Reichs einerseits und dem Königlich preußischen Finanz⸗Minister, Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums Camphausen, sowie dem Königlich preu⸗ ßischen Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Dr. Achenbach, Namens der Königlich preußischen Staatsregie⸗ rung andererseits folgender Vertrag abgeschlossen worden:
§. 1. Der preußische Staat zieht sein Einschußkapital bei der Preußischen Bank von 5,720,400 ℳ und seinen Antheil an deren Reservefonds mit 9,000,000 ℳ mit dem 1. Januar 1876 zurück.
Miit diesem Tage geht die Preußische Bank nach Maßgabe dieses Vertrages mit allen ihren Rechten und Verpflichtungen auf das Reich über.
Das Reich wird diese Bank auf die Rei chsbank (§. 12 des Reichsbank⸗Gesetzes) übertragen.
Die Uebergabe der Preußischen Bank an das Reich erfolgt in der Art, daß der Chef der Preußischen Bank das Vermögen der Letzteren dem Reichsbank⸗Direktorium von dem gedachten Tage ab schriftlich zur weiteren Verwaltung überweist.
§. 2. Die Beamten der Preußischen Bank werden unter Beibehaltung ihres Ranges, ihrer Anciennetät und ihres Dienst⸗ einkommens von der Reichsbank übernommen. Beamte, welche in den Dienst der Letzteren überzutreten nicht geneigt sein sollten, werden von der Königlich preußischen Staatsregierung einstweilig in den Ruhestand versetzt. Ansprüche auf Diensteinkommen, Wartegeld oder Ruhegehalt, welche ein Beamter der Preußischen
Bank für die Zeit vom 1. Januar 1876 ab zu erheben berech⸗
tigt ist, sind von der Reichsbank zu vertreten. Dasselbe gilt von den Bezügen der Hinterbliebenen von Beamten der Preußischen Bank mit Ausschluß der bei der Königlich preußischen allge⸗ meinen Wittwen⸗Verpflegungsanstalt versicherten Pensionen.
§. 3. Preußen erhält vom Reich für Abtretung der Preu⸗ ßischen Bank eine Entschädigung von 15,000,000 ℳ, welche aus den Mitteln der Reichsbank zu decken und Preußen vom 1. Ja⸗ nuar 1876 ab zur Verfügung zu stellen ist.
§. 4. Den bisherigen Antheilseignern der Preußischen Bank wird die Befugniß vorbehalten, innerhalb einer von dem Reichs⸗ kanzler zu bestimmenden Frist, gegen Verzicht auf alle ihnen durch ihre Bankantheilscheine verbrieften Rechte zu Gunsten der Reichsbank, den Umtausch dieser Urkunden gegen Antheilscheine der Reichs⸗ bank von gleichem Nominalbetrage zu verlangen.
§. 5. Die Reichsbank übernimmt die Befriedigung der Ansprüche, zu deren Erhebung die legitimirten Eigner solcher Antheilscheine der Preußischen Bank berechtigt sind, welche nicht nach §. 4 gegen Reichsbankantheilscheine umgetauscht werden. Die Reichsbank hat demgemäß vom 1. Januar 1876 ab diesen Antheilseignern die Zahlung ihres Einschuß⸗Kapitals, sowie ihres Antheils am Reservefonds nach Maßgabe der Bestimmungen in den §§. 16 und 19 der Bankordnung vom 5. Oktober 1846 zu leisten.
s 6. Die Reichsbank zahlt zur Erfüllung der von der Preußischen Bank durch den Vertrag vom 28./31. Januar 1856 hinsichtlich der Staatsanleihe von 16,598,000 Thlrn. über⸗ nommenen Verbindlichkeiten an Preußen vom 1. Januar 1876 ab jährlich 621,910 Thlr. = 1,865,730 ℳ in halbjährlichen Raten. Diese Verbindlichkeit erlischt mit dem 1. Juli 1925, so daß für das Jahr 1925 nur der an diesem Tage fällige Betrag von 310,955 Thlrn. = 932,865 ℳ zu zahlen ist.
Wird die Konzession der Reichsbank nicht verlängert, so wird das Reich dafür sorgen, daß, so lange keine andere Bank in diese Verpflichtung eintritt, die Rente bis zu dem gedachten Zeitpunkte der preußischen Staatskasse unverkürzt zufließe.
Das der Preußischen Bank in dem Vertrage vom 28./31. Januar 1856 in Verbindung mit dem Uebereinkommen vom 22. April 1874 zugestandene Recht, einen dem jedesmaligen, gemäß §. 6 des Vertrages vom 28./31. Januar 1856 festzustellenden, Betrage des Tilgungsfonds der Staatsanleihe von 1856 gleichen Betrag in Schuldverschreibungen der 4 ½ prozentigen konsolidirten Staatsanleihe nach dem Nennwerth an die preußische Staats⸗ kasse abzuliefern und auf die zu zahlenden Raten von 621,910. Thlrn. abzurechnen, erlischt mit Ablauf des Jahres 1875.
§. 7. Die Vermögens⸗Bilanz und die Gewinn⸗Berechnung der Heeuhcschen Bank für das Jahr 1875 werden in Gemäßheit der §§. 95 und 96 der Bankordnung vom 5. Oktober 1846 und der seither beobachteten Grundsätze durch das Reichsbank⸗ Direktorium unter Mitwirkung des Central⸗Ausschusses der Preußischen Bank und seiner Deputirten aufgemacht und mit den Vorschlägen über die Vertheilung des Fewinns und die Höhe der Dividende für die bisherigen Antheilseigner der Preu⸗ ßischen Bank dem Königlich preußischen Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zur definitiven Festsetzung und Ertheilung der Decharge eingereicht.
8 8. In die Bilanz (§. 7) sind die Grundstücke der Preußischen Bank zu demjenigen Betrage aufzunehmen, welcher im Einverständniß mit dem Reichskanzler als der wirkliche Werth derselben ermittelt ist.
Die nach §. 61, Ziffer 6 des Bankgesetzes, vorbehaltene Auseinandersetzung Preußens mit der Reichsbank wegen der ge⸗ dachten Grundstücke ist damit vollzogen. Nachforderungen wegen etwaigen Mehr⸗ oder Minderwerths sind ausgeschlossen.
§. 9. Die Reichsbank übernimmt, so lange die König⸗ lich preußische Staatsregierung es verlangt, die fernere Ein⸗ ziehung der in Nr. II. der Königlich preußischen Kabinetsordre vom 18. Juli 1846 bezeichneten Aktiva für Rechnung des preußischen Staats in derselben Weise, wie solche bisher der Preußischen Bank obgelegen hat. Die darauf erfolgenden Ein⸗ gänge sind an die preußische Staatskasse abzuführen.
§. 10. Der auf Grund der in den §§. 7 und 8 gedachten Verhandlungen zu entwerfende Verwaltungsbericht nebst dem Jahresabschlusse für das Jahr 1875 wird von dem König⸗ lich preußischen Minister für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Arbeiten einer, spätestens auf den 31. März 1876 durch ihn zu berufenden Versammlung der Meistbetheiligten vorge⸗ legt welcher das Reichs⸗Bank⸗Direktorium beiwohnt. Dieselbe wird aus denjenigen 200 Personen gebildet, welche nach den
um Deutschen Reichs⸗An
Erste Beilage
Sonnabend, den 19. Juni
Stammbüchern der Preußischen Bank am 31. Dezember 1875 die größte Anzahl von Antheilen derselben besessen haben, gleich⸗ viel, ob sie den Umtausch gegen Reichsbankantheilscheine (§. 4) verlangt haben oder nicht. Im Uebrigen kommen die §§. 61 bis 65 und 97 der Bankordnung vom 5. Oktober 1846 mit den sich aus der Natur der Sache ergebenden Aenderungen auch auf diese letzte Generalversammlung zur Anwendung. Die Auszah⸗ lung der Restdividende gegen Einreichung der betreffenden Divi⸗ dendenscheine an den von dem Königlich preußischen Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zu bestimmenden Orten uͤbernimmt die Reichsbank.
. 11. Vorbehaltlich der in dem gegenwärtigen Vertrage enthaltenen Bestimmungen hören die durch die Bankordnung vom 5. Oktober 1846, das Gesetz vom 7. Mai 1856 (Preu⸗ ßische Gesetz⸗Sammlung Seite 342) und den Vertrag vom 28./31. Januar 1856 begründeten Rechtsverhältnisse zwischen dem preußischen Staat und der Preußischen Bank mit dem 1. Januar 1876 auf.
§. 12. Die in den §§. 21, 22, 23 und 25 der Bank⸗ ordnung vom 5. Oktober 1846 (Preußische Gesetz⸗Sammlung Seite 435) bestimmten Rechte und Verpflichtungen der Preußi⸗ schen Bank, betreffend die Belegung von Geldern der gericht⸗ lichen Depositorien, der Kirchen, Schulen, Hospitäler und anderen milden Stiftungen und öffentlichen Anstalten, sowie die auf Grund jener Bestimmungen hinterlegten Beträge werden mit der Preußischen Bank auf die Reichsbank übertragen.
Beide Theile behalten sich das Recht der Kündigung mit halbjähriger Frist unter nachstehenden Maßgaben vor:
1) Wenn und soweit die Kündigung erfolgt, hören die Eingangs erwähnten Rechte und Verpflichtungen mit dem Ab⸗ lauf der Kündigungsfrist für die Zukunft auf, und ist alsdann die Rückzahlung der hinterlegten Gelder zu bewirken.
2) Bezüglich der Gelder aus gerichtlichen Depositorien kann die Kündigung Seitens der preußischen Staatsregierung frühe⸗ stens am 1. Februar 1876, Seitens des Reichs frühestens am 1. Februar 1877 erfolgen. Die Rückzahlung der beim Ablauf der Kündigungsfrist hinterlegten Gelder dieser Art erfolgt, ab⸗ gesehen von den im laufenden Geschäftsverkehr zu leistenden Rückzahlungen, in fünf gleichen Raten, welche in aufeinander⸗ folgenden Fristen von je drei Monaten fällig sind, und von denen die erste mit dem Ablauf der Kündigungsfrist zahlbar ist.
Werden die Vorschriften der preußischen Gesetzgebung über die Unterbringung und Ausleihung von Geldern aus gericht⸗ lichen Depositorien aufgehoben, so hört vom Tage der Gesetzes⸗ kraft dieser Aufhebung die Verpflichtung zur Belegung solcher Gelder bei der Reichsbank für die Zukunft auf.
§. 13. Die in §. 12 vereinbarten Bestimmungen treten nur in dem Falle in Wirksamkeit, wenn der Königlich preußischen Staatsregierung die gesetzliche Ermächtigung zum Abschluß eines Vertrages mit dem Reiche über die Belegung von Geldern der gerichtlichen Depositorien ꝛc. im Laufe des Jahres 1875 er⸗ theilt wird.
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten den gegenwär⸗
tigen Vertrag in doppelter Ausfertigung vollzogen. Friedrichsruh, den 18. Mai 1875. (L. S.) Der Reichskanzler. Fürst von Bismarck. Berlin, den 17. Mai 1875. (L. S.) 8 Der Königlich preußische Der Königlich preußische Finanz⸗Minister, Vize⸗Präsident Minister für Handel, Gewerbe des Staats⸗Ministeriums. und öffentliche Arbeiten. Camphausen. Dr. Achenbach.
Personal⸗Veränderungen.
Königlich Preußische Armee. 1 8 Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. im stehenden Heere.
Ems, 15. Juni. Frhr. v. Schleinitz, Oberst und Commdr. des Drag. Regts. Nr. 7, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Commdr. der 3. Kav. Brig., v. Schenck, Oberst und Commdr. des 3. Garde⸗Ulanen⸗Regts., unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Commdr. der 1. Garde⸗Kav. Brig., Frhr. v. Salmuth, Oberst und Commdr. des Hus. Regts Nr. 5, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Commdr. der 7. Kav. Brigade, v. Waldow, Oberst und Commandeur des Dragoner⸗Regiments Nr. 16, unter Stellung à la suite dieses Regts. und gleichzeit. Kommandirung zur 2. Kav. Brig., behufs Vertretung des abkommandirten Commandeurs derselben, zum Commdr. der 9. Kav. Brig., v. Larisch, Oberst und Commdr. des Kür. Regts. Nr. 7, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Commdr. der 5. Kav. Brig., v. Gra G Oberst, beauftragt mit der Führung der 10. Kav. Brig, unter Belassung à la suite des Hus. Regts. Nr. 6, zum Commdr. dieser Brig., ernannt. v. Stangen, Oberst Lt., beauftragt mit der Führung des Husaren⸗ Regts. Nr. 6, Frhr. Taets⸗ v. Amerongen, Oberst⸗Lt, beauftragt mit der Führung des Kür. Regts. Nr. 1, Schach v. Wittenau, Oberst⸗Lt., beauftragt mit der Führung des Drag. Regts. Nr. 23, Frhr. v. Korff, Oberst⸗Lt., beauftr. mit der Führung des Ulanen⸗ Regiments Nr. 15, Graf v. Waldersee, Oberst⸗Lieutenant, beauftragt mit der Führung des Ulanen⸗Regiments Nr. 13, v. Saldern⸗Ahlimb, Oberst⸗Lt., beauftragt mit der Führung des Hus. Regts. Nr. 11, zu Commandeuren der betr. Regtr. ernannt. v. Alten, Oberst⸗Lt., Flügel⸗Adjut. und Commdr. des 2. Garde⸗ Ulanen⸗Regts., in gleicher Eigenschaft zum Regt. der Gardes du Corps, v. Hesberg, Oberst und Commdr. des Drag. Regts. Nr. 15, in gleicher Eigenschaft zum 2. Garde⸗Ulanen⸗Regt., versetzt. v. Burgs⸗ dorff, Oberst⸗Lt. und etatsm. Stabsoffiz. im Ulanen⸗Regt. Nr. 9, zum Commdr. des Kür. Regts. Nr. 7, v. Kleiser⸗Kleisheim, Oberst⸗Lt. und etatsm. Stabsoffiz, im 3. Garde⸗Ulanen.Regt., zum Commdr. des Drag. Regts. Nr. 16, v. Rettberg, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoft im Drag. Regt. Nr. 4, zum Commdr. des Drag. Regts. Nr. 7, v. Studnitz, Oberst⸗Lt. und etatsm. Stabs⸗ offiz. im Drag. Regt. 22, zum Commdr. des Drag. Regts. Nr. 6, Frhr. v. Buddenb 18- Oberst⸗Lt. und etatsm. Stabsoffiz. im Drag. Regt. Nr. 21, zum Commdr. des Drag. Regts. Nr. 15 ernannt, v. Thiele, Major und etatsm. Stabsoffiz. im Drag. Regt. Nr. 3, mit der Führung des n. Regts. Nr. 5, unter Stellung à la suite . raf v. Schlieffen, Major und etatsm. Stabsoffiz. im iment der Gardes⸗du⸗Corps, mit der Führung des 3. Garde⸗Ulanen⸗Regts, unter Stellung à la suite des⸗ selben, beauftragt. v. Guretzky⸗Cornitz, Obers und Commdr. des Drag. Regts. Nr. 11, zur Vertretung des abkommandirten
zeiger und Königlich Preußis
Commdrs der 17. Kav. Brig. nach Schwerin kommandirt. v. Wentzky, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. im Kür. Regt. Nr. 5, dem Drag. Regiment Nr. 11 aggregirt, in welchem Verhältniß der⸗ selbe den abkommandirten Regiments⸗Commandeur vertritt. v. Wuthenau, Major und Escadr. Chef im Kür. Regt. Nr. 7, als etatsm. Stabsoffiz. in das Kür. Regt. Nr. 5 versetzt. von Branconi, Pr. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 7, zum Rittm. und Escadr. Ghef v. Chappuis, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt. befördert. v. Frankenberg⸗Proschlitz, Major à la suite des Ulanen⸗Regts. Nr. 1 und Lehrer beim Milit. Reit⸗Institut, unter Entbindung von diesem Verhältniß, als etatsm. Stabsoffiz. in das Regt. der Gardes⸗du⸗Corps versetzt. v. Rosenberg, Major vom Ulanen.Regt. Nr. 4 und kommandirt als Adjut. bei der 31. Div., unter Entbindung von diesem Verhältniß, sowie unter Stellung à la suite des gedachten Regts. und Verleihung eines Patents seiner Charge, als Lehrer zum Militär⸗Reit⸗Institut ver⸗ setzt. Frhr. v. Wintzingerode, Rittmeister und Escadron⸗Chef im Hus. Regt. Nr. 12, unter Versetzung in das Hus. Regt. Nr. 16, als Adjut. zur 31. Div. kommandirt. v. Niebelschütz, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 12, zum Rittm. und Escadr. Chef befördert. Graf zu Solms⸗Sonnenwalde II., Rittm. vom Regt. der Gardes⸗du⸗Corps, ein Patent seiner Charge verliehen. v. God⸗ däus, Major und Escadr. Chef im 3. Garde⸗Ulanen⸗Regt., 92 etatsm. Stabsoffiz. des Regts., v. Bonin, Rittm. von demselben Regt., zum Escadr. Chef ernannt. Graf zu Rantzau, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt. befördert. Frhr. v. Wrangel, Major und Escadr. Chef im Garde⸗Hus. Regt., als etatsm. Stabs⸗ offiz. in das Drag. Regt. Nr. 3 versetzt. v. Byern, Premier⸗ Lieutenant vom Garde⸗Husaren⸗Regiment, zum Rittmeister und Esca⸗ dron⸗Chef, Graf v. Pückler, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt. befördert. v. Schweinitz, Major vom Hus. Reg. Nr. 2 und kommdrt. als Adjut. beim Gen. Kommdo. III. Armee⸗Corps, unter Entbindung von diesem Kommdo. als etatsm. Stabsoffiz. in das Drag. Regt. Nr. 4 versetzt. v. Poncet, Rittm. vom Hus. Regt. Nr. 1, in seinem Kommdo. als Adjut. von der 22. Div. zum Gen. Kommdo. III. Armee⸗Corps, v. Wedell, Rittm. vom Ulan. Regt. Nr. 4, in seinem Kommdo. als Adjut, von der 7. zur 22. Div. ver⸗ setzt. Gaede, Rittm. und Escadr. Chef im Kür. Regt. Nr. 5, als Adjut. 5 7. Div. kommdrt. v. Bärensprung, Pr. Lt. von dem⸗ selben Regt., zum Rittm. und Escadr. Chef befördert. v. Klüber, Major à la suite des Husaren⸗Regiments Nr. 16 und Adjutant des Kriegs⸗Ministers, unter Entbindung von diesem Verhältniß, als etatsmäßiger Stabsoffizier in das Drag. Regt. Nr. 21 versetzt. v. Uslar, Rittm. vom Hus. Regt. Nr. 14 und kommandirt zur Dienstleistung beim Kriegs⸗Ministerinm, unter Stellung à la suite dieses Regiments, zum Adjutanten des Kriegs⸗Ministers ernannt. Strahl⸗Frhr. v. Salis⸗Soglio, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt. befördert. v. d. Groeben, Major und etatsmäßiger Stabsoffiz. im Drag. Regt. Nr. 14, in gleicher Eigenschaft zum Drag. Regt. Nr. 22, Oehlwang, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. im Drag. Regt. Nr. 20, in gleicher Eigenschaft zum Drag. Regt. Nr. 14 versetzt. Graf v. Bredow, Major vom Ulanen⸗Regt. Nr. 5 und kommdrt. als Adjut. bei dem Gen. Kommdo. VII. Armee⸗Corps, unter Entbindung von diesem Kommando, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Drag. Regt. Nr. 20 versetzt. Graf v. Wedel, Rittm. und Escadr. Chef im Hus. Regt. Nr. 8, als Adjut. im Gen. Kommdo. VII. Armee⸗Corps kommaudirt. Frhr. v. Haxthausen, Pr. Lt. von demselben Regt,, zum Rittm. und Escadr. Chef befördert. Geniol, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 5, unter Belassung in seinem Kommdo. als Adjut. der 20. Kavall. Brig., als ältester Pr. Lt. in das Hus. Regt. Nr. 8 versetzt. v. Zitzewitz I., Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 5, zum Pr. Lt. befördert. Frhr. v. Strombeck, Maj. und Escadr. Chef im Ulan. Regt. Nr. 11, Chales de Beaulieu, Maj. und Escadr. Chef im ÜUlan. Regt. Nr. 8, v. Vaerst, Major à la suite des Hus. Regts. Nr. 11 und Lehrer beim Militär⸗Reit⸗Institut, v. Schnackenberg, Maj. vom Hus. Regt. Nr. 12 und Adjut. beim Gen. Kommdo. I. Armee⸗Corps, Patente ihrer Charge verliehen. Frhr. v. Spies, Rittm. und Escadr. Chef im Hus. Regt. Nr. 15, v. Bercken, Rittm. und Escadr. Chef im Drag. Regt. Nr. 14, v. Kleist, Rittm. und Escadr. Chef im Kürassier⸗Regiment Nr. 5, v. Porembsky, Rittm. und Escadr. Cbe⸗ im Ulan. Regt. Nr. 12, v. Zastrow, Rittm. und Escadr. Chef im Hus. Regt. Nr. 2, v. Zitzewitz, Rittm. und Escadr. Chef im Hus. Regt. Nr. 5, zu Majors mit Beibehalt der Escadron befördert. Fehr. v. Rosenberg, Rittm. und Escadr. Chef im Garde⸗Kürass.
egt.,I Graf v. Wartensleben I., Rittm. und Escadr. Chef im Garde⸗Hus. Regt., Frhr. v. Rosenberg, Rittm. vom Kür. Regt. Nr. 2 und Adjut. beim Gen. Kommdo. X. Armee⸗Corps, Frhr. v. Türcke, Rittm. vom Hus. Regt. Nr. 10 und Adjut. beim Gen. Kommdo. XV. Armee⸗Corps, Schmidt v. Schwind, Rittm. à la suite des Ulan. Regts. Nr. 6 und Lehrer beim Militär⸗Reit⸗Institut, der Char. als Major verliehen. v. Niesewand, Rittm. und Es⸗ cadr. Chef im Hus. Regt. Nr. 7, der Char. als Major verliehen. Graf v. Rothkirch u. Trach, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Rittm. und Escadr. Chef, Moßner, Pr. Lt. von dems. Regt, unter einstweil. Belassung in seinem Kommando als Adjut. der 22. Kav. Brig., zum überzähligen Rittm., Graf v. Francken⸗Sierstorpff, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., dieser vorläufig 1 Patent, befördert. v. Zollikofer⸗Altenklingen, Maj. vom Kaiser Franz⸗Garde⸗ Gren. Regt., als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 29, v. Poseck, Major vom Inf. Regt. Nr. 52, in das Kaiser Franz⸗ Garde⸗Gren. Regt. versetzt. Pitschel⸗ Major aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 96, in das Inf. Regt. Nr. 52 einrangirt. Madlung, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 75, dem Regt., unter Beförderung zum überzähligen Major, aggregirt. v. Holleuffer, Prem. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm. und Comp. Chef beför⸗ dert. v. Bentheim, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Regiment zu Fuß, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Inf. Regt. Nr. 74 versetzt. v. Chammier⸗Glisczinski, Hauptm. vom Kaiser Alexander⸗ Garde⸗Gren. Regt., sowie Frhr. v. Dobeneck, Hauptm. vom Kaiser Franz⸗Garde⸗Gren. Regt. unter Belassung in ihrem gegenwärtigen Dienstverheltnih, und Herwarth v. Bittenfeld, Hauptm. vom 3. Garde⸗Regt. zu Frß⸗ unter Belassung in seinem Kommdo. als Adjut, beim Gen. Kommdo. II. Armee⸗Corps, zu überzähligen Ma⸗ jors befördert. Nachtigal, Major aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 23, in das Inf. Regt. Nr. 18 einrangirt. Immelmann, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 62, dem Regt., unter Beför⸗ derung zum uͤberzähligen Major, aggregirt. Eggel, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm. u. Cemp. Che⸗ befördert. v. Sydow, Hauptm. u. Comp. Chef im Kaiser Franz⸗Garde⸗Gren. Regt., als Adjut zur 6. Divis. kommandirt. v. Besser, nr. Lt. von demselben Regt., zum Haupt⸗ mann und Comp. Chef befördert. v. Thümen, Pr. Lt. vom 4. Garde⸗Regt. zu Fuß, in das Kaiser Franz⸗Garde⸗Gren. Regt. zurück⸗ versetzt. Hertel, Hr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 25, zum überzähligen
auptmann, Antze, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 93, zum überzähl.
r. Lt. befördert. Drews, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 71, in das Inf. Regt. Nr. 114 versetzt. Hen cke, Hauptmann vom Inf. Regt. Nr. 68 und kommandirt als Adjutant beim Gen. Kommando VIII. Armee⸗Corps, unter . in diesem Kommando, als ältester Hauptmann in das Inf: Regt. Nr. 48 versetzt. v. Lütcken, Hauptmann vom Inf. Regt. Nr. 52 und kommandirt als Adjutant beim Gen. Kommando I. Armee⸗Corps, unter Belassung in diesem Kommando, in das Inf. Regt. Nr. 53 versetzt. v. Hugo I., Haupt⸗ mann vom Gren. Regt. Nr. 7 und kommandirt als Adjutant beim Genera Ko Fö. unter Bel