1875 / 150 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Jun 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Dem Dr. Otto Braun zu Berlin ist unter dem 24. Juni 1875 ein Patent auf einen Centrifugal⸗Apparat zur Beseitigung des Rauches der Feuerungen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, und ohne Jemanden in An⸗

den katholischen Kirchengemeinden.

Nr. 8302 das Gesetz über die Vermögensverwaltung in

Vom 20. Juni 1875. Berlin, den 29. Juni 1875.

Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Debitscomtoir.

weendung bekannter Theile desselben zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den „Umfang des preußischen Staates ertheilt worden.

Dem Zahnarzt C. Sauer hier ist unter dem 24. Juni

d. J. ein Patent auf einen Apparat zum Dämpfen von Kautschukgebissen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zu⸗ sammensetzung und ohne Jemanden in Anwendung bekannter Theile zu beschränken,

auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet,

Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Ingenieur Richard Bredo zu M. Gladbach ist

unter dem 23. Juni d. J. ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Vorrichtung an Wassermessern zum Umsteuern, ohne Jeman⸗ den in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken,

auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗

fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Das dem Civil⸗Ingenieuer Robert Gottheil in Berlin unter dem 7. März 1874 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staates ertheilte Patent

auf einen Tiefbohr⸗Apparat in der durch Zeichnung und Be⸗ schreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in Anwendung bekannter Theile desselben zu beschränken, ist aufgehoben.

8 Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. 1

Verfügung, betreffend Verfahren gegen das Auftreten der Reblaus⸗Krankheit im Inlande.

In dem Cirkular⸗Reskript vom 24. Dezember pr. habe ich mir eine weitere Instruktion über das bei etwaigem Auftreten der Reblaus⸗Krankheit im Inlande zu beobachtende Verfahren vorbehalten. Nachdem nunmehr das Reichsgesetz vom 6. März c. ergangen und die zur Ausführung desselben erforderlichen Maß⸗ regeln vom Herrn Reichskanzler in die Wege geleitet sind, eröffne ich im Verfolg jenes Vorbehalts der Königlichen Regierung Folgendes:

Seitens des Herrn Reichskanzlers werden für die einzelnen Weinbaugebiete ständige Aufsichts⸗Organe und Sachverständige bestellt werden, denen die Beaufsichtigung und Beobachtung der ihnen überwiesenen Gebiete, so wie die Untersuchung der zu ihrer Kenntniß gelangenden Fälle eines muthmaßlichen Auftretens der Reblaus obliegt. Welche Instruktion diesen Organen des Reichskanzler⸗Amts ertheilt werden wird, und wie weit dieselben ihre Wirksamkeit auszudehnen haben, wird die Königliche Regierung aus der beigefügten „Anleitung“ ersehen.

Sobald diese Organe für den dortigen Bezirk ernannt sind, wird der Königlichen Regierung ungesäumt von den Personen der⸗ selben Kenntniß gegeben werden. Wenn das geschehen, hat die Königliche Regierung die Kommunal⸗ und Polizeibehörden Ihres Bezirks von der Ernennung dieser Personen und von dem

Auftrage, welcher denselben zu Theil geworden, in Kenntniß zu

setzen und Jene anzuweisen, nicht nur überall da, wo von diesen

Drganen des Herrn Reichskanzlers ihr Beistand zur Ausfüh⸗

rung von Untersuchungen ꝛc. in Anspruch genommen wird, aufs pünktlichste hülfreiche Hand in Ausführung des Gesetzes vom 6. März cr. zu leisten, sondern auch alle zu ihrer Kenntniß ge⸗ langenden, das Auftreten der Reblaus betreffenden Verdachtsfälle schleunigst zur unmittelbaren Kenntniß des Aufsichts⸗Kommissa⸗ rius zu bringen.

Auch den landwirthschaftlichen und Gartenbauvereinen Ihres Bezirkes hat die Königliche Regierung eine gleiche Mittheilung zu machen und sie darauf hinzuweisen, wie sehr es in Ihrem Interesse liegt, den betreffenden Kommissarien durch Mittheilung alles dessen, was in Bezug auf das Vorhandensein der Reblaus zu Ihrer Kenntniß gelangt, und durch Genügung etwaiger An⸗ forderungen der Kommissarien an die Hand zu gehen. Den Ver⸗ einen ist gleichzeitig mitzutheilen, daß die nöthigen Einrichtungen getroffen worden sind, damit Personen, welche sich eine spezielle Fertigkeit im Aufsuchen und Erkennen der Reblaus und der durch sie veranlaßten Krankheits⸗Erscheinungen an der Rebe er⸗

werben wollen, in den an der Obst⸗ und Weinbau⸗Lehranstalt zu Geisenheim im Rheingau unentgeltlich abzuhaltenden In⸗ struktionskursen die nöthige Ausbildung erlangen können. Die

Vereine sind darauf aufmerksam zu machen, wie dringend noth⸗ wendig die Ausbildung einer größeren Zahl von Personen für den gedachten Zweck im Falle eines etwaigen Auftretens der Reb⸗ laus⸗Krankheit erscheint, und daß es deshalb in ihrem Interesse und in dem der Weinbergsbesitzer liegt, für die Ausbildung solcher Personen rechtzeitig Sorge zu tragen, event. die dazu etwa erforderlichen Beihülfen an die Auszubildenden herzugeben. Sollte in einzelnen, dazu besonders geeigneten Fällen die Unterstützung des Staates in Anspruch genommen werden müssen, so hat die Königliche Regierung darüber zu berichten.

Endlich ist in einer von der Königlichen Regierung in der durch die Cirkular⸗Verfügung vom 24. Dezember pr. vorge⸗ schriebenen Weise zu veröffentlichenden Bekanntmachung das Publikum von den jetzt getroffenen Maßregeln im Allgemeinen in Kenntniß zu setzen und aufzufordern, den in der Bekannt⸗ machung zu bezeichnenden Organen des Reichskanzlers jede zu⸗ lässige Hülfe bei Ausführung ihrer Obliegenheiten zu Theil werden zu lassen. 8 8 Berlin, den 12. Juni 1875. An die Königlichen Regierungen zu Wiesbaden, Cöln, Coblenz, Trier, Merseburg, Liegnitz

uund Frankfurt a. O.

Abschrift vorstehender Verfügung, welche zunächst nur an die Regierungen der Weinbau treibenden Distrikte erlassen worden ist, erhält die Königliche Regierung (Landdrostei) zur vorläufigen Kenntnißnahme. .

Berlin, den 12. Juni 1875. 1“

Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Friedenthal. 16“ 8

An sämmtliche übrigen Königlichen Regierungen

und Landdrosteien.

und für den

Abgereist: Se. Excellenz der Minister des Innern Graf zu Eulenburg nach Ems.

der Kreisgerichte des diesseitigen Departements und der zu den⸗ selben Deputationen und Kommissionen beginnen in Gemäßhe 1

16. April 1850 mit dem 21. Juli 31. August d. J.

macht, daß während der Ferien der Betrieb aller nicht schleunigen

Sachen ruht, 1 während der Ferienzeit in dergleichen Sachen aller Anträge und

Bekanntmachung. Die Ferien des Kammergerichts, des hiesigen Stadtgerichts,

t der allgemeinen Justiz⸗Ministerialverfügung vom und dauern bis zum

Dies wird dem Publikum mit dem Eröffnen bekannt ge⸗

weshalb die Parteien und Rechtsanwalte sich

Gesuche zu enthalten haben. 3

Schleunige Gesuche müssen als solche begründet und als

„Feriensache“ bezeichnet werden. Gehen andere Gesuche ein,

so ist deren Erledigung während der Ferien nicht zu erwarten.

Berlin, den 26. Juni 1875. 8 Königliches Kammergericht.

Der „Oeffentliche Anzeiger“ der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ enthält:

1) Nr. 26 der Vakanzenliste der bei den Behörden in den Provinzen Brandenburg und Pommern durch Militär⸗Anwärter zu besetzenden Stellen; 1

2) Zusammenstellung der im „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger“ zur Besetzung angezeigten saehwärtig vakanten Stellen;

3) Uebersicht der in der Zeit vom 21. bis intl. 26. Juni cr. im „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger“(Central⸗Handelsregister) publi⸗ zirten Konkursbekanntmachungen.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 29. Juni. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besuchte gestern Se. Majestät den Kaiser und König in Ems.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz und Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl trafen, wie bereits telegraphisch gemeldet, in Begleitung des Chefs der Admiralität, Generals der Infanterie von Stosch, am Montag Vormittag nach 11 Uhr in Stettin ein und wurden auf dem Bahnhofe von dem kommandirenden General, dem Ober⸗Präsidenten, dem Polizei⸗Präsidenten, dem Ober⸗Postdirektor, dem Commandeur der „Grille“, Korvetten⸗ Kapitän Stenzel, empfangen und von einer zahlreichen Volks⸗ menge mit einem dreifachen lauten Hurrah begrüßt. Auf dem Wege, den die Höchsten Herrschaften nach der Wohnung des kommandirenden Generals nahmen, bildete eine dichte Volksmenge Spalier, und überall war festlich geflaggt. Der Kronprinz war in der Uniform des Kürassier⸗Regiments Königin (Pommersches) Nr. 2, der Prinz Friedrich Carl in der Uniform des Brandenburgischen Husaren⸗Regiments (Zietensche Husaren) Nr. 3. Während des Dejeuners concertirten auf dem Königsplatze vor der Wohnung des kommandirenden Generals die beiden Musikcorps des Königs⸗ und des 34. Regiments. Gegen 1 ½ Uhr fuhren die Höchsten Herrschaften, denen sich auch der kommandirende General Hann⸗ v. Weyhern ange⸗ schlossen hatte, nach dem Bollwerk, um Sich nach Swine⸗ münde einzuschiffen. Bei der Ankunft am Bollwerk wurden die Prinzen mit enthusiastischen Hochs von der versammelten Volks⸗ menge empfangen. Beim Betreten des Schiffes stieg, wie üblich, die Kronprinzliche Standarte am Top des Mittelmastes der „Grille“ empor.

Abends gegen 5 Uhr trafen die Höchsten Herrschaften auf der Rhede in Swinemünde ein, wo eine Flaggenparade der Korvette „Medusa“ und der Briggs „Rover“ und „Musquito“ stattfand. Auf der Rückfahrt wurde das Diner an Bord der „Grille“ eingenommen. Die Ankunft in Swinemünde erfolgte um 8 Uhr. Der Kronprinz machte eine Rundfahrt durch die festlich erleuchtete Stadt, auf welcher Höchstderselbe von den Ein⸗ wohnern und den sehr zahlreich anwesenden Fremden enthusiastisch begrüßt wurde.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 22. d. M. eine von dem VI. Ausschuß entworfene Ausführungsver⸗ ordnung zum Gesetze über die Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung vom 6. Fe⸗ bruar 1875 mit einigen Abänderungen genehmigt.

Anm heutigen Tage sind fünf und zwanzig Jahre seit der Errichtung des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths verflossen. Es war am 29. Juni 1850, als weiland König Friedrich Wilhelm IV. durch Allerhöchsten Erlaß bestimmte, „daß die frühere Abtheilung des Ministeriums der geistlichen Angelegenheiten für die inneren evangelischen Kirchensachen unter Beibehaltung der von ihr bisher ausgeübten amtlichen Befugnisse in Zukunft die Bezeich⸗ nung „Evangelischer Ober⸗Kirchenrath“ führen solle“. In früheren Zeiten war die obere Leitung der Angelegenheiten der evan⸗ gelischen Landeskirche dem reformirten Kirchendirektorium (ge⸗ stiftet am 10. Juli 1713), dem französischen Ober⸗Konsistorium (am 26. Juli 1701) und dem lutherischen Ober⸗Konsistorium (am 4. Oktober 1750) für die deutsch⸗französisch Reformirten und Lutherischen resp. übertragen. Bei der Umgestaltung der Behörden im Jahre 1808 und 1809 wurden diese kirchlichen Organe aufgehoben und ihre Funktionen dem Ministerium des Innern, seit 1817 dem Ministerium der geistlichen Angelegen⸗ heiten überwiesen. Auf den Vorschlag der General⸗Synode von 1846 wurde aber durch Allerchöchste Verordnung vom 28. Januar 1848 ein evangelisches Ober⸗Konsistorium errichtet, welches dazu dienen sollte, die Selbständigkeit der evangelischen Kirche anzubahnen. Noch ehe dasselbe in Wirksamkeit trat, erfolgte jedoch durch Bekanntmachung des Staats⸗Ministeriums vom 15. April 1848 seine Wiederauflösung. Nunmehr führte das sich immer mehr geltend machende Bedürfniß eines Organes zur selbständigen Verwaltung der inneren kirchlichen Angelegenheiten zu der Aushülfe, daß die evangelische Abtheilung

29. Juni Ordnung, nebst Ressortreglement waltung, an ihre Stelle der Evangelische Ober⸗Kirchenrath.

6 1“

1850, betreffend die Grundzüge einer Gemeinde⸗ und die Einsetzung des Evangelischen Kirchenrathes, für die evangelische Kirchenver⸗

Nach dem Ressortreglement war dem Ober⸗Kirchenrath über⸗

wiesen: 1) das Synodalwesen, 2) die Aufsicht über den Gottesdienst in dogmatischer und liturgischer Beziehung, die Aufsicht über den Religionsunterricht nach

Maßgabe des zur Ausführung des Art. 24 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 ergehenden Unterrichtsgesetzes, Anordnung kirchlicher Feste, der Einweihung von Kirchen und der Einräumung von Kirchen zu anderen, als den stiftungsmäßigen Zwecken, 3) die Aufsicht über das kirchliche Prüfungswesen und die Vorbereitung zum geist⸗ lichen Stande, einschließlich der Aufsicht über das Prediger⸗ Seminar zu Wittenberg, 4) die Beschwerden über Pfarr⸗ besetzungen und die Besetzungen niederer kirchlicher Aemter, so⸗ wie die Streitigkeiten über kirchliche Präsentations⸗ und Wahlrechte, vorbehaltlich des Rechtsweges; 5) die Aufsicht über Ordination, Einführung und Vereidigung der Geistlichen; 6) die Aufsicht und Disziplin über die Geistlichen; 7) die Emeritirungs⸗An⸗ gelegenheiten, die Verfügung über das Sterbequartal und das Gnadenjahr, soweit dabei nicht die Staatsmittel in An⸗ spruch genommen werden, sowie die vikarische Ver⸗ waltung erledigter Aemter; 8) die Beschwerden über Anmaßung oder Verweigerung pfarramtlicher Handlungen Sei⸗ tens evangelischer Geistlichen, die Ueberhebung von Stolgebühren und die Streitigkeiten über Parochialberechtigungen; stätigung der nicht für die Vermögensverwaltung bestimmten niederen Kirchenbedienten, insbesondere der Presbyter und Ge⸗ meindevertreter, soweit solche erforderlich ist; 10) die Ertheilung kirchlicher Dispensationen; 11) die Aufrechthaltung der Kirchen⸗ zucht innerhalb der landesgesetzlichen Grenzen; 12) die Kirchen⸗ visitationen und die Beaufsichtigung der Pfarr⸗ und Superinten⸗ dentur⸗Archive. In all diesen Angelegenheiten übt der Ober⸗ Kirchenrath die Befugnisse der höheren Instanz und das Recht der allgemeinen Anordnung innerhalb der bestehenden Gesetze und Verordnungen ausschließlich aus.

Außerdem ressortiren vom⸗Evangelischen Ober⸗Kirchenrath, und zwar von ihm allein: das Central⸗Diakonissenhaus Bethanien in Berlin und das Kloster zum heiligen Grabe in der Ost⸗ Priegnitz; dagegen stehen unmittelbar unter seiner und des Mi⸗ nisteriums der geistlichen u. s. w. Angelegenheiten gemeinschaft⸗ licher Aufsicht: die Domkirche in Berlin und das Domkandi⸗ daten⸗Stift daselbst. Endlich befindet sich in Beziehun⸗ gen zu dem Ober⸗Kirchenrathe eine Anzahl. evangeli⸗ scher Gemeinden des Auslandes, theils europäische, theils außereuropäische, welche entweder unter dem Patronate Sr. Ma⸗ jestät des Kaisers und Königs stehen, oder sich der preußischen evangelischen Landeskirche mit Allerhöchster Genehmigung ange⸗ schlossen und in Bezug auf Kultus und Disziplin ihrer Geistlichen der Aufsicht des Evangelischen Ober⸗Kirchenrathes unterstellt haben, oder endlich eine sonstige Verbin⸗ dung mit letzterem unterhalten, insbesondere dessen Vermitte⸗ lung bei der Wahl ihrer Geistlichen in Anspruch nehmen. Durch Allerhöchsten Erlaß vom 16. Februar 1856 ist dem Ober⸗ Kirchenrath auch noch die Leitung des Kollektenwesens der evan⸗ gelischen Landeskirche übertragen worden.

Diese ihm übertragenen Angelegenheiten, zu denen neuer⸗ dings auch die Oberaufsicht über die Kirchenbücher gekommen ist, verwaltet der Ober⸗Kirchenrath, dessen Präsident und Mitglieder vom Könige ernannt werden, kollegialisch; er steht in direktem Verkehr mit den übrigen Behörden und unmittelbar unter dem

Hie Kompetenz des Ober⸗Kirchenrathes erstreckt sich nicht auf diejenigen Landestheile, welche erst im Jahre 1866 mit der preußischen Monarchie vereinigt und derselben einverleibt wor⸗ den sind.

Präsidenten des Evangelischen Ober⸗Kirchenrathes waren seit Bestehen desselben die Herren von Uechtritz (1850 1865) und der Wirkliche Geheime Rath Mathis (1865—1872), und dessen Nachfolger, der zeitige Präsident Dr. Herrmann, der durch Kabinets⸗Ordre vom 26. Oktober 1872 berufen, sein Amt am 13. November desselben Jahres angetreten hat. Das Kollegium besteht gegenwärtig, außer dem Präsidenten, aus den Ober⸗ Konsistorial⸗Räthen Dr. Thielen, Feldpropst der Armee, ordentl. Professor der Theologie Dr. Dorner, Stahn, Hermes, Dr. Kund⸗ ler und General⸗Superintendent Dr. Brückner; außerdem sind in demselben als Hülfsarbeiter beschäftigt der Geheime Regie⸗ rungs⸗Rath Wilken, der Konsistorial⸗Kath Nosl und der Gerichts⸗ Assessor Lehnert.

Zur Beschlagnahme von Druckschriften, deren Inhalt ein strafbarer ist, und für den die Verantwortlichkeit ein Militär trägt, sind, nach einem Beschluß des Ober⸗ Tribunals vom 16. April d. J., auch die Civilgerichte befugt. „Die vorläufige und die auf richterliche Anordnung stattfindende Beschlagnahme, sind Maßregeln, welche zunächst nur durch den strafbaren Inhalt des Preßerzeugnisses, ohne Rücksicht auf die für denselben verantwortlichen Personen, be⸗ dingt werden. Diese Maßregel trifft demzufolge alle Exemplare des Preßerzeugnisses da, wo sich dergleichen zum Zwecke der Verbreitung befinden (§. 27 des Preßgesetzes vom 7. Mai 1874), ohne daß es einen Unterschied macht, ob das Gericht, welches die Beschlagnahme beschlossen hat, für den Bezirk, in welchem die einzelnen Akte der Beschlagnahme stattfinden, kom⸗ petent ist oder nicht. So wenig hiernach die Ausführung der von einem kompetenten Gericht angeordneten Beschlagnahme da⸗ durch bedingt, daß dieses Gericht auch für alle Orte, an welchen die Beschlagnahme auszuführen ist, das kompetente Gericht sei⸗ so wenig es also die Ausführung der angeordneten Beschlag⸗ nahme an jedem einzelnen Orte von einem Beschlusse des lokal⸗ kompetenten Gerichts abhängig ist, ebensowenig kann erfordert werden, daß das Militärgericht über die Zulässigkeit der Be⸗ schlagnahme aus dem Grunde allein zu befinden habe, weil Einer der Beschlagnahme⸗Interessenten dem Militärgerichtsstand unterworfen ist.“

Der Prinz Friedrich zu Hohenzollern, Major und etatsmäßiger Stabsoffizier im 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment, hat sich mit Urlaub nach Sigmaringen begeben.

Der Fürst und die Fürstin Hatzfeldt⸗Trachen⸗ berg trafen gestern Abend auf der Durchreise nach dem Rhein hier ein und stiegen im Hotel Royal ab.

Der General⸗Lieutenant von Wartenberg, Comman⸗ deur des Kadetten⸗Corps, ist von seiner Inspizirungsreise hier⸗ her zurückgekehrt.

Der peruanische Gesandte am hiesigen und dem Kaiserlich russischen Hofe, de Lavalle, ist nach längerem Aufenthalte in

Das 20. Stück der Gesetzsammlung, welches heute ausge⸗ geben wird, enthält unter: b

des Ministeriums der geistlichen Angelegenheiten damit betraut wurde. Wie erwähnt, trat durch Allerhöchste Kabinetsordre vom

St. Petersburg wieder hierher zurückgekehrt und St. Petersburg abgestiegen. ö“

ggelehnt.

9) die Be⸗ b

im Hotel

Der spanische Gesandte am

zurückkehren.

S. M. Brigg „Undine“

6 b Fafe 1enl Halifax vor Anker gegangen.

Kiel, 28. Juni. (Kieler Ztg.) Das am Freitag nach Panzergeschwader wird am 6. n. M. enis. Geschwader

u“ abgesegelte wieder in Kiel eintreffen. Das bleibt bis Mitte Woche hier.

Sachsen. Dresden, 28. Juni.

Georg von S Sum 5 ½ Uhr von

Majestät und setzte sodann

Ccoocttbus fort. seine Reise über

Einen offiziellen Empfang 8

Hessen. Darmstadt, 28. Juni um 11 Uhr trafen Ihre Majestäten 1 nigin von Sachsen zum Besuche des Großherzogs, von Frankfurt kommend, mit

Dieselben wurden am Bahnhof von Loheiten dem Prinzen und der Prinzessin Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs, von Prinz

Prinz und Prinzessin Ludwig, Prinz Wilhelm, d

Ludwig und Alexander 19

8 g erander von Battenberg empfangen

herzoglichen Residenzschlosse fanden 1s statt. ‚Nach aufgehobener Tafel besuchte Se C Sr. Großherzoglichen 1

n Artillerieschi⸗ Minuten reist Cheöhcat, be

Gestern Vormitta

Im Gro Majestät de

Griesheim.

des Großherzoglichen Hauses wieder zur Bahn geleitet

Regimentsmusik war beim E daselbst hatte sich das ö funden. Am 23. d

selbst, der Vater des Präsidenten de 8 Derselbe war noch bis in die letzte Zeit als

neuen Volksschulgesetz, den Kirchengesetz deren Zustandekommen ““ 8

Mecklenburg⸗Schwerin. Sch

clenb . werin, 28. Feeans.Uebistettum macht im Reg.⸗Bl. s 8 wegen eeeö Großherzoglichen Kaßfen ungen durch das Bankgesetz vom 14 är d. J. nicht berührt worden sind. E 8 B icht! vor . Es sind nach wie vor und bi auf Weiteres kassenmäßig nur die Noten d zniglich Preugi⸗ b er K i⸗ 1 88 der Stücke zu 10 ö

ocker Bank, wobei es keinen Unterschi

ob heetechen auf Thaler oder Mark lauten. An 1ace mach * en von den Kassen, außer den mecklenburg⸗schwerinschen enterei⸗Kassenscheinen zu 50 Thlr., 25 Thlr. und 10 Thlr 1aII a en: die mecklenburg⸗strelitzschen Renterei⸗Kassenscheine zu 5 Thlr., 10 Thlr. und 5 Thlr., und die preußischen Kassen⸗ zu 5 Thlr. und 1 Thlr., sowie in Folge des 8 H 186 8 Reichs⸗Kassenscheine zu 3 er Zeitpunkt, bis dachten Banknoten und die auf Thaler feeasehee es e cßeh

noch angenommen werden, wird demnä 1 8 emnäch 8 macht werden. . hst weiter bekannt ge⸗

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Cob

Sachse 3 . urg, 26. i. 8 Hoheit der Herzog hat den Baron von E1.“ züsseldorf zum Ehren⸗Stallmeister und den Regierungs⸗Rath Gebhardt hierselbst zum vortragenden Rath im Herzoglichen Staats⸗Ministerium ernannt. 8

Anhalt. Dessau, 25. Juni. Ih it di i 8 . . Ihre Hoheit die . E Friedrich hat sich zum Besuche 8g9 1. 8 85 Herzogin von Nassau, nach Hohenburg in Tirol begeben. ie letzte Serie der behufs Ausbildung mit dem Mauser⸗

gewehre eingezogenen Reservisten hat ihr und ist wieder entlassen worden. hat ihre Uebungen beendigt

Oesterreich⸗Ungarn. Bodenbach, 28. Juni Der Kaiser Alexander und der trafen um 3 Uhr Nachmittags hier ein. Der Prinz Georg von Sachsen, der russische Gesandte in Dresden, Wirklicher Staats⸗ rath v. Kotzebue, die Spitzen der Behörden von Tetschen und eine Militärdeputation aus Theresienstadt waren zum Empfange anwesend. Eine österreichische Ehren⸗Compagnie war auf dem Bahnhofe aufgestellt. Kaiser Alexander begab sich nach herz⸗ lichster Verabschiedung um 4 Uhr mit dem Prinzen Georg na Freeden Kaiser Franz Josef trat bald darauf die Reise nacgh Großbritannien und Irland. 9 ““ der Niederlande in Victoria in Windsor einen kurzen Besuch ab. Am Sonn⸗ ] geben der Prinz und die Prinzessin 8 Wales ihr zu Ehren eine Abendgesellschaft. Unter den Personen, die gestern 8 Claridge’s Hotel vorsprachen, um Ihrer Majestät ih e Ach⸗ wng zu bezeugen, befand sich auch Graf Münster, der deutsche otschafter, mit seiner Tochter, der Komtesse Marie. Der heertas von Zanzibar nahm vorgestern zum ersten Male ie Merkwürdigkeiten der „City“ in Augenschein. Zuförderst stattete er dem Lordmayor in Mansion⸗House einen Besuch ab. Eine Com⸗ 15n vom 93. Hochländer⸗Regiment versah bei dieser Gelegenheit den Ehrendienst, und der Lordmayor empfing seinen morgenlän⸗ vüschen Gast in seinen Amtsroben. Er theilte ihm mit, daß die Hekevaten beabsichtige, ihm am 12. nächsten Monats in der daß hall eine Adresse zu überreichen, welcher Festlichkeit sich ein ences in Mansion⸗House anschließen würde. Der Sultan la Fen die Einladung an und besuchte dann die Bank von Eng⸗ lar und die Königliche Münze, deren Etablissements er einer 8 igen und sorgfältigen Inspektion unterzog. Am Abend speiste Geseant den Mitgliedern der Fischhändlerzunft in deren Halle. fin⸗ 8 empfing der Sultan eine Deputation der Kirchen⸗Mis⸗ küͤfh gesellschaft, die seit 40 Jahren Etablissements an der Ost⸗ e Afrikas unterhält. Nachmittags nahm der Sultan die neftminster⸗Abtei und ihre Sehenswürdigkeiten in Augenschein 8 bends erschien er auf einem Empfange der Gräfin Derby, welcher Gelegenheit er der anwesenden Königin der Nieder⸗

London, 26. Juni. stattete vorgestern der Kö⸗

cisco Merry y Colomb hat nihesgen ET“ . 1b, vorgestern von hi Weimar begeben und wird in einigen Lene vo ne Frenhe⸗

ist am 12. Juni cr. im An Bord war

der Kaiser von Rußland ist in Begleitung ö— Bodenba i in⸗ begab sich der Kaiser mit per Prhngen

a russischen Kirche und Daselbst verabschiedete sch Se. Großenhain nach hatte der Kaiser ab⸗

König und die Kö⸗ Sr. Königlichen Hoheit Gefolge hier ein. Ihren Königlichen Karl im Auftrage Alexander, den Prinzen

EE“ Marschalkrohe schuld in dritter Lesung an.

88 Prinzen ten Ihre Majestäten nach Stuttgart m 5 Uhr 30. önigli ab

von Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzel und Peärzasssn e

( 0 j j 8 Ehrencompagnie vomGroßherzoglichen Leih⸗Garde⸗Regiment

am Bahnhofe aufgestellt 1 88 hiesigen ga gse M. rb der Wirkli Ober⸗Konsistorial⸗Präsident a. D. 131“ Ministeriums des Innern. 1 . tändiges Mitgli der Ersten Kammer vielfach als Referent hatig und Pate beshen

s. w. wesentlich zu

28. Juni. heute eine große militärische Repue über stattgefunden, welcher der Prinz und die

beiwohnten.

schen und der russischen Regierung an die vom 20. Onober v. 3. olgte Antwort der türkischen Regierung vo Een die Mittheilung 89 v 1 and zwischen E übri Se 1. schen England und den übrigen . (W. T. B.) Sitzung des Unterha schretab hüg iche Anfrage Butler's erklärte 88 88 86 11““ Bourke, daß die Regierung nicht Auskunft geben zu können. Bourke Uebrigen die politische Situation Griechenlands der Auflösung der Kammer und dem Wechsel des 3 den s Fescetase E1“ aufzuweisen habe gierung kenne keinen Anlaß zu kündigte darauf für 11.“

Leith, Newcastle und Cardiff

Fortgang der Sitzung nahm in zweiter, die Vorlage über

r Frankreich. Paris, 28. Juni. (W. T. B.) sich morgen nach hierher zurückkehren. wird am Mittwoch hier eintreffen. Decazes wird seine Reise

Auch und Agen

Centrum) sind gestorben.

Versailles, 28. Juni. (W. T. B.) Die National Mitgliedern eine Subskription st

2 . zum Besten Uebersch wemmung heimgesuchten Ortschaften Sodann erklärte der Justiz⸗Minister Dufaure über den durch die Ueberschwemmungen noch zu unvollständig seien,

Summe festzustellen.

Er empfehle die Annahme des von 8G

der durch

sollen. Die Versammlung nahm einstimmig an.

gekommenen in Trauergottesdienst abgehalten werden.

Spanien. Madrid, 28. nische Flotte Mandaco an der cantabrischen Küste. 114““ die Regierungstruppen von

truppen einen Ausfall aus San die in der Umgebung von Renteria Forts mit Lebensmitteln versehen.

Italien. Rom, 28. Juni. (W. T. B.) In d

Senatssitzung begann die Berathung des De c deh heutgen setz es. Cantelli wies die Nothwendigkeit der durch den Gesetzentwurf im Interesse der öffentlichen Sicherheit vorgeschlagenen Maßregeln nach. Eine Verwerfung des Gesetzentwurfs werde der Ausdeh⸗ nung des Räuberwesens Vorschub leisten. Der Justiz⸗Minister Vigliani führte den Nachweis, daß die Durchführung des Ge⸗ setzes eine Annäherung der Behörden und der Bevölkerung herbei⸗ führen werde. Morgen wird die Diskussion fortgesetzt werden.

Rumänien. Bukarest, 29. Juni. (W. T Deputirtenkammer hat die von der abe Be⸗2 beabsichtigte Anleihe von 8 Millionen genehmigt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, Der „Russische Invalide“ schreibt: Am 10. Juni, Mittags, langte Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Thron⸗ folger, Commandeur des Garde⸗Corps, im Lager von Krassnoje⸗Sselo an. Se. Hoheit empfing zunächst bei seinem Palais die dem Gardestabe für die Dauer der Lagerzeit zukommandirten Offiziere, sowie die Commandeure der Truppen⸗ theile, welche am Lager theilnehmen, aber nicht zum Garde⸗ Corps gehören, und hielt dann einen Umritt bei sämmtlichen Truppen. Um 4 Uhr traf auch Se. Hoheit der Ober⸗Komman⸗ dirende im Lager ein und wurde beim Palais von Ihren Hoheiten dem Großfürsten Thronfolger nebst Gefolge und dem Großfürsten Wladimir Alexandrowitsch, dem Kom⸗ mandanten von Krassnoje⸗Sselo, dem General du jour sämmtlicher Truppen und dem Stabe der Truppen der Garde und des St. Petersburger Militärbezirks empfangen. Aus der Suite wurden dem Großfürsten⸗Oberkommandirenden sieben französische Offiziere vorgestellt, die in Krassnoje⸗Sselo einge⸗ troffen sind, um den während des Sommers stattfindenden Lagerübungen beizuwohnen. Bei dem Palais war eine Ehren⸗ wache vom Moskauschen Garde⸗Regiment aufgestellt. Um 6 Uhr versammelte sich das ganze Gefolge beim Palais, um Se Hoheit bei dem Umritt durch das Lager zu geleiten. Mit Musik und Gesang empfangen, ritt Se. Hoheit die Linien der Truppen ab, wobei Se. Hoheit den Commandeuren der im Lager ver⸗ sammelten, nicht zur Garnison von St. Petersburg gehörenden Truppentheile seine besondere Aufmerksamkeit zuwandte Der ganze Umritt, bei dem eine Strecke von circa sieben Werst zurückzulegen war, dauerte 40 Minuten. Zur großen Flottenrevue soll auch das große Panzer⸗ schiff „Peter der Große“ fertig gestellt werden. Wie der „K. B.“ meldet, schreiten die Arbeiten so schnell vor, daß das Schiff in wenigen Tagen in den Hafen gehen wird, um seine Maschinen und die neuen Schrauben zu probiren. In den letzten Tagen dieses Monats soll der „Peter der Große“ nach Transund gehen um, wie der „K. B.“ meldet, dort der Revue beizuwohnen. ,

Dänemark. Kopenhagen, 24. Juni. Die bereits früher erwähnte Thierschau des Amts Frederiksborg in Helsingör wurde vom schönsten Sommerwetter begünstigt. Auf dem herrlich be⸗

gelegenen Schanzen und

e, zu deren Ehren die Festlichkeit stattfand, vorgestellt wurde.

(. T. B.) Bei Aldershott⸗Camp hat ca. 20,000 Mann

rin Wales, der Sultan von Zanzibar und die Kafes. Sugehn

(W. T. B.) In der heutigen Si ber⸗ hauses zeigte Lord Stratheden an, daß er 2 ö 85 bar⸗ merksamkeit des Hauses auf die von der österreichischen, der deut⸗ Pforte gerichtete gleich⸗ sowie auf die darauf er⸗

über diesen Mächten ver⸗

Auf Unterstaats⸗

über die politische Lage Griechenlands bemerkte sodann, daß im abgesehen von Ministeriums, Lord Calirgenn or ington Donnerstag ein ü ob die Agenten der ealnng sen PEE 1 gegen den Artikel 6 de 1 über die Kau ffahrteischiffahr⸗ 286 ationalität der Schiffe betrifft, Protest erhoben hätten. Im das Unterhaus die Arbeiterbill Amortisirung der Staats⸗

Marschall Mac Mahon hat heute Tarbes besucht, ner

- begeben und am Freita Der Vize⸗Präsident des Conseils, Buffet Der Herzog von reise nach Vichy Anfangs Juli

Die Deputirten Carion (radikal) 8. Ees.sfte düe⸗

versammlung beschloß in ihrer heutigen Sitzung, unter ihren der durch die zu eröffnen. daß die Angaben G angerichteten Schaden och z m i der Regierung zu ögli die Höhe der zur Unterstützung der Vensfenen⸗ der Versammlung 1 2 irten Depeyre gest trages, nach welchem 2 Millionen Franks für 18ö

die Ueberschwemmungen Heimgesuchten bewilligt werden darauf den Antrag Depeyre

Am Mittwoch wird für die bei der Ueberschwem mun . der Kapelle des Schlosses von Versailles den

1 (W. T. B.) Die . bombardirte die Häfen von

(W. T. dir sind durch . em Berge Jasqui Passages vertrieben worden. Ebenso die Reg Sebastian gemacht und

J.

in

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lyst, am Meeresufer, mit der Aussicht nach de dem schwedischen Granitgebirge nasich fach. 22 schauer und Festtheilnehmer versammelt gewesen sein. Der ni kam gegen 2 Uhr auf der Eisenbahn von Bernstorff dort . und wurde überall, wo er sich zeigte, mit lebhaftem Hurrah E der versammelten Menge begrüßt. Um 4 Uhr kehrte der 1“ nach Bernstorff zurück. 4 ½ Uhr fand in einem großen 8 im Garten zu Marienlyst ein Festmahl statt, woran 400 amen und Herren theilnahmen. Die Geschwister des Königs Prinzessin Louise und Prinz Julius, sind am 22. d. M. 1“ hiesigen Hofe eingetroffen. ie ganze Königliche ilie i 2 anlassung des Geburtstages der bee. Fehn h

line Amalie an einer ij ; Galatafel theilnehmen. Schlosse Sorgenfrei stattfindenden

Asien. Birma. Aus Ran 3 na. goon wird unterm 25. „Der König von Birma hat sein 8B“ 88 von Sir Douglas Forsyth unterhandelten Vertrag gesetzt und die britische Mission verläßt heute Mandalay. Die Hun⸗ Lebemean 1 1 an, und es werden zahlreiche e gemeldet.“ Der „Times“ ist i Bi eine Eee ution ausgebrochen. b“ ina. Aus Hongkong wird vom 25. d. M 2 meldet, daß der britische Dampfer „Canisbrooke“, der 8 28 der Küste von Hainan von einem chinesischen Kanonen⸗ oote unter dem Verdacht, Schmuggeleien getrieben zu haben Sn wurde, wie verlautet, freigegeben worden ist, nach⸗ für den Werth des Schiffes b vorbehaltlich der Verwei nach Peking gestellt i en. üag

Afrika. Aegypten. Alexandrien, 28. Juni. (W. Heute fand die feierliche Eröffnung des 1 nationalen Gerichtshofes durch Se. Hoheit den Khedive statt. Derselbe erschien mit den Ministern und den Großwürden⸗ trägern und hielt eine Ansprache, in welcher er ausführte, daß 9 durch den Sultan und mit Unterstützung der auswärtigen ächte in den Stand gesetzt sei, die neuen Gerichte einzusetzen Im Verlaufe seiner Rede erklärte der Khedive: „Ich freue mich, so viele hervorragende Männer um mich zu sehen, zu denen ich 9hG volle Vertrauen für die gute Verwaltung der Rechtspflege hege Ich bin überzeugt, daß die Interessen Aller durch die eisheit der Richter gesichert sein werden, und daß die neuen Gerichte sich Gehorsam und Achtung verschaffen werden. Der heutige Tag ist ein bemerkenswerther in der Geschichte Aegyptens der Anfang einer neuen Aera der Civilisation. Ich habe die Ueberzeugung, daß mit Gottes Hülfe die Zukunft des heute be⸗ gonnenen großen Werkes gesichert sein wird.“ Nachdem der Khedive seine Rede geendet hatte, empfing er die Glückwünsche der an⸗ wesenden Vertreter der fremden Mächte. 8

Bekanntmachung. „Für den von Ihrer Majestät der Deutschen Kaiseri Königin von Preußen aus Anlaß der Metaalessenunh „für die beste Arbeit über die Genfer Konvention⸗ gestifteten Preis von 2000 Thlr. waren bei uns, wie wir be⸗ reits in der Bekanntmachung vom 9. Dezember 1874 mitgetheilt

haben, 6 Konkurrenzschrift ich j Aagegeanigen zschriften, sämmtlich in deutscher Sprache,

G I

8 Wien, entral⸗Comités der deutschen Vereine 8 b erlin. haben diese Arbeiten ch EII1“X“ und sich zu der einstimmigen Erklärung geeinigt:

weise dem österreichischen patriotischen Hülfsverei 888 ne

1 Vereine zur Pflege im Felde ver r und erkrankter Krieger erwählt isrichter, di 8

Gustav Monnier, g hlten Preisrichter, die

beziehungs⸗ und dem

Die von dem internationalen Comité zu Genf,

j Präsident des internationalen Comi

Genf, Feldmarschall⸗Lieutenant und Sektions Chef im den ich⸗Königlichen Reichs⸗Kriegs⸗Ministerium, Baron von Vlasits und Ober⸗Tribunals⸗Rath und Vorsitzender des

8 einer sorgfältigen Prüfung unterworfen 8

„daß nunmehr, nachdem die in Folge der Bekannt 8

7 e machun 1 vom 9. Dezember v. J. durch Vermittelung eines vorläufig zurückgezogene Arbeit mit dem Motto: „ne nimis“ vare gech 1.n 2, J. wieder eingereicht worden,

on Ihrer Majestät setz C jestät huldreichst ausgesetzte Preis Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben diesen

Ausspruch mittelst Allerhöchsten Handschreibens vom 25. d. M.

zu genehmigen geruht.

In der hierzu anberaumten Sitzung des Vorstandes des

Central⸗Comités wurde heute zur Eröffnung des den Namen

hi

des Verfassers enthaltenden Couverts geschritten. Dasselbe ent⸗

elt den Namen des Professors Dr. Lüder , 1 zu Erlangen. Dieses Resultat der stattgehabten Konkurrenz L-e wir

hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.

Das Central⸗Comité der deutschen Vereine zur Pflege i Felde verwundeter und erkrankter Kaugen Holleben.

Berlin, den 28. Juni 1875.

Br Pe

erhält die „Lüb. Ztg.“ vom 28. Juni nachstehendes

Sttatistische Nachrichten. 8

Nach der vorläufigen Feststellung des städtischen statistis reaus betrug in der Woche vom 13. bis 108 Zenschen Fah tsch 8

Berlin Gestorbenen 865, darunter 469 männliche, 396 weibliche

rsonen; 556 unter, 309 über ein Jahr. .“

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Ueber das Schleswig⸗Holsteinsche aSsaaae. in Kiel Telegramm:

„Der „Samson“ kam gestern Seitens des Chors, des Orchesters und

der

gen 8 sträußen.

Ov

Solisten vortrefflich zur Ausführung. Der liebenswürdi ri⸗ t (Prof. 7.. sües Schluß Hunderte von eeen Heute findet zu Ehr atzon statt⸗ 3 hren Joachims Geburtstag eine Juli d. J. wird

Am 3., 4. und 5. in Mainz das 8.

mittelrheinische Musikfest abgehalten werden.

A.

Der Rektor des Maximiliansgymnasiums in Mü⸗ Linsmaier, hat durch sorgfältige Vergleichungen des Bachen

schen Berichtes mit denen aller anderen Schriftsteller nachzuweisen ge⸗

such

Germanicus, die sich nur auf die Mittheilung

t, daß die Erzählung Strabo's über den Triumphzug des eines eiligen

Boten gründet, vom Anfang bis zum Schluß erdichtet, und daß

wed

er die edle Cheruskerfürstin Thusnelda, die Gemahlin Her⸗

manns, als Gefangene vor dem Triumphwagen des G t e vo ermanicus ein⸗ hergegangen, noch daß Segest, vergessend der Würde eines

Für

seine Tochter durch

sten, von ciner Tribüne 555 Zeuge der . urch seinen Verrath erlitten Die britische Kriegsfregatte

Schmach gewesen sei, die habe. „Challenger“ wird, wie die

legenen Festplatz zwischen dem Schlosse Kronborg und Marien⸗

„Nature“ erfährt, im April nächsten

Jahres ihre wissenschaft⸗