1875 / 173 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Jul 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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einer bestimmten zur Aushülfe oder Vertretung, wenn auch nur vorübergehend und widerruflich zugewiesenen seelsorgerischen Thätigkeit ohne förmliches Amt gls kirchliches feierliches Zeugniß der Würdigkeit und Fähigkeit des Ordinirten zum Dienste am Worte ertheilt; die ausnahmsweise Er⸗ theilung derselben schlechthin mit Rücksicht auf künftige, konkret noch unbestimmte geistliche Verrichtungen aber, wie sie bei Missionsgeistlichen vorkommt, beruht weniger auf einer

Verkennung oder Aufgebung des Prinzips, als der Befriedigung

eines aus dem mehr dem Allgemeinen als dem Besonderen der Kirche gewidmeten Berufe dieser Klasse von Geistlichen sich er⸗ gebenden praktischen Bedürfnisses. Sowie die Kirche dieses Zeug⸗ niß der Würdigung und Befähigung ertheilt, so befindet sie sich auch in der Lage, solches auf Grund späterer Vorgänge und dadurch nachgewiesener Unwürdigkeit und Unfähigkeit zurückzu⸗ nehmen, und sie nimmt es zurück, indem sie den Geistlichen seines Amtes entsetzt, also dadurch zu erkennen giebt, daß derselbe aus der einen oder anderen Ursache sich zur ferneren Versehung ungeeignet erwiesen habe, oder, wenn ein förmliches Amt noch nicht über⸗ tragen war, indem sie ihm die Rechte aus der Ordination ab⸗ erkennt. Durch beide Maßregeln verliert der Entsetzte auch ohne spezielle und ausdrückliche Degradation den kirchlichen Beruf zum Dienste des Evangeliums, er wird Laie und bedarf, wenn diese Konsequenz auch vielleicht nicht überall streng gezogen worden sein mag, bei eintretender Revokation in ein kirchliches Amt der Re⸗ ordination. Man kann zugeben, daß diese Auffassung des Ordinationsbegriffs, welche sich auf die auch bei Büff, kurh. Kirchenrecht §. 117 Nr. 1, 2 referirte Aeußerung Luthers, verb.: „weil er (der Priesterstand) ein Amt ist, geht er vor, wo er ab⸗ gesetzt, ist er ein Bauer oder Bürger, wie die andern,“ zurück⸗ führen läßt, bei den älteren protestantischen Kanonisten unter dem Einfluß katholisirender Tendenzen nicht gleichmäßigen Aus⸗ druck gefunden. Dagegen ist in der fortschreitenden Ent⸗ wickelung der Frage auf dem Gebiete der neueren Doctrin sowohl für das gemeine als das spezielle Kirchenrecht des vormaligen Kurfürstenthums Hessen die Ansicht der Reformatoren fast allge⸗ mein und mit wenigen auf ganz exceptioneller Grundanschauung über das Wesen des geistlichen Amtes fußenden Ausnahmen, zur Geltung gelangt. Mit der Erlöschung der Befähigung eines protestantischen Geistlichen zur Ausübung geistlicher Amtshand⸗ lungen erlischt auch die geistliche Qualität, und es erscheint nur als der Ausfluß dieses gesetzgeberischen Gedankens, wenn die s. g. Maigesetze z. B. in §. 24 des Ges. vom 11. Mai 1873 u. 8 31 des Ges. vom 12. Mai 1873, wo sie sich gegen Amts⸗ handlungen von Personen richten, welche durch Richterspruch die Fähigkeit zur Ausübung des geistlichen Amtes verloren haben, oder aus ihrem Amte entlassen worden sind, wie die Bezugnahme auf den §. 21 des ersteren und den §. 30 des letzteren Gesetzes ergiebt, überall nur die Erkenntnisse welt⸗ licher Gerichte, sei es der ordentliche Strafrichter oder der Königliche Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten, im Auge haben und damit indirekt anerkennen, daß Personen, welche nach dem zuständigen, soweit vorgeschriebenen, unter Mitwirkung des Staates zu Stande gekommenen Ausspruche der betreffenden Kirche und ihrer verfassungsmäßigen Organe nicht oder nicht mehr Geistliche sind, auch von den staatlichen Strafbestimmungen gegen Geistliche nicht haben betroffen werden sollen.

Die Schlußbesichtigung des bei der hiesigen Central⸗ Turn⸗Anstalt bestehenden Offizier⸗Kursus wird am Mitt⸗ woch, den 28. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, stattfinden.

8 In der Nacht vom 18. zum 19. zwischen 1 und 2 Uhr fand im nordöstlichen Abbaufelde der fiskalischen Stein⸗ kohlengrube König zu Königshütte O./Schl. das Hereinbrechen hangender Gebirgsschichten des Sattel⸗ flötzes statt, welches mit heftigen Erderschütterungen verknüpft war. Schon gegen 8 Uhr Abends machten sich Anzeichen einer bevorstehenden Katastrophe bemerkbar und waren die Gruben⸗ beamten daher in der Lage, die nöthigen Vorkehrungen zur Vermeidung von Unglücksfällen zu treffen und namentlich Sorge zu tragen, daß die zur Vorbereitung der Montags⸗Förderung in der Grube besindlichen Arbeiter zum sofortigen Ausfahren veranlaßt wurden. Verluste an Menschen⸗ leben sind deshalb nicht zu beklagen. Von den drei in der 80 Lachtersohle befindlichen Pferden ist eines zu Tode gekommen, die beiden anderen wurden nachträglich wohlbehalten aus der Grube herausgebracht. Die Erderschütterungen haben einen Theil der Einwohner der Stadt Königshütte und des Dorfes Chorzow aus dem Schlafe aufgeweckt und erschreckt, aber Un⸗ fälle oder Beschädigungen nicht zur Folge gehabt. Die durch die Beodensenkungen hervorgerufenen Beschädigungen haben im Wesent⸗ 8. lichen die Königsgrube selbst betroffen; außer dieser sind nur der Meiler⸗Koksplatz der Königshütte und ein Theil der Beahnstrecke Königshütte⸗Beuthen der Oberschlesischen Eisen⸗ bahn in Mitleidenschaft gezogen worden. Den Rissen in dem Meiler⸗Koksplatz der Königshütte ist eine Bedeutung nicht bei⸗ zumessen, die Koksbereitung auf demselben hat keine Unterbrechung erfahren. Die mit der Königsgrube markscheidende Gräfin Laura⸗ Grube der Königs⸗ und Laurahütter Aktiengesellschaft ist durch jene Katastrophe in keiner Weise gefährdet, ebenso sind die Be⸗ fürchtungen, daß ein Betriebswasser⸗Behälter der Königshütte von Sprüngen durchgesetzt sein, und daß sich seine Wasser in die unterirdischen Baue der Gräfin Laura⸗ oder Königs⸗ grube ergießen könnten, völlig unbegründet. Die Beschä⸗ digungen der oben genannten Bahnstrecke, welche in einer gerin⸗ gen Senkung derselben auf eine Länge von etwa 300 Metern und Verschiebungen der Schwellen und Geleise bestehen, haben einen Unfall irgend welcher Art nicht zur Folge gehabt. Schon in der Nacht um 12 Uhr wurde der Vorstand der hiesigen Bahn⸗ hofsstation von der Unfahrbarkeit derselben unterrichtet und da⸗ durch ein Ablassen von Zügen inhibirt. An der Wieder⸗ herstellung dieser Strecke wird rüstig gearbeitet, so daß dieselbe Pinnen kürzester Frist dem Verkehre wieder wird übergeben werden können. Die Königsgrube betreffend, so sind durch die Katastrophe vom 18./19. d. Mts. die Anlagen der beiden Erbreich⸗Schächte uund der beiden von Krug⸗Schächte bedroht gewesen. Der Erbreich⸗Schacht I. mit der zugehörigen Maschinen⸗ und Kessel⸗

annllage und dem ihm zur Zeit üborwiesenen Abbaufelde hat in

keiner Weise gelitten, so daß er schon am Dienstag, den 20. d. Mts., wieder in Förderung treten kontrte. Auf dem Erbreich⸗ Schachte II. hat das neue Fördermaschinengebäude allerdings so

Fhebliche Beschädigungen davon getragen, daß seine Umfassungs⸗ wäͤnde zum Theil werden abgetragen werden mlissen, aber die

in der Monuaae begriffene Fördermaschine selbst, sowie der Schacht

sind unversehrt goblieben. An der Wasserhaltungsmaschine des von Krug⸗Schacht 2. sind einige gußeiserne Röhren ge⸗ prochen, einige andere Maschinentheile sind verbogen und aus der richtigen Lage gebracht worden, jedoch ist diesen Schäden 8 8 6 1

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worden,

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soweit abgeholfen, daß die Maschine am 23. Juli bereits wieder in Betrieb gesetzt werden konnte. Die Förder⸗ maschine dieses Schachtes hat nicht gelätten und wird gegen⸗ wärtig zum Wasserfördern verwendet, um das Aufgehen des Wassers in der Grube nach Möglichkeit aufzuhalten. Die unter⸗ irdische Wasserhaltungsmaschine auf von Krugschacht II. ist völlig intakt, die geborstene Dampfzuleitungsröhrentour hoffte die Berg⸗Inspektion schon gegen Ablauf der vergangenen Woche ausbessern zu können. Die Gebäulichkeiten der beiden von Krug⸗Schächte sind zum Theil recht erheblich beschädigt, ohne indessen zu Bedenken für ihre Erhaltung Veranlassung zu geben. Die Kesselanlagen sind betriebsfähig. Leider ist das bee ese welches einen Theil der Stadtgemeinde Königs⸗

ütte und des Dorfes Chorzow und einen Theil der Kesselan⸗ lagen der Königshütte und Königsgrube mit süßem Wasser ver⸗ sorgt, und die von ihm ausgehenden Röhrentouren in den Kreis der Zerstörungen durch eine Nachsenkung des Bodens mit hin⸗ eingezogen worden, jedoch sind die schadhaften Stellen der auf⸗ gegrabenen Röhrentouren am ersten Tage schon wieder ausgebessert und die Unrichtigkeiten des Bassins durch Verfluthungen un⸗ schädlich gemacht worden, so daß die Wasserversorgung bereits wie in früherer Weise erfolgt. Der Schaden, welchen die Katastrophe in der Grube hervorgebracht hat, ist bis auf einige Beschädigungen des von Krug⸗Schachts II. ein verhältnißmäßig unbedeutender und beschränkt sich auf ein theilweises Zusammenbrechen einzelner Strecken, die ohne große Mühe und Kosten wieder aufzuwältigen find. Kohlen⸗ verluste sind nicht eingetreten, da das Hereinbrechen des Han⸗ genden ausschließlich in bereits aufgegebenem Felde stattge⸗ funden hat.

Eine Entlassung von Arbeitern hat bisher nicht stattgefun⸗ den und wird voraussichtlich auch nicht stattzufinden brauchen. Der größte Theil der in der 80 Lachtersohle beschäftigt ge⸗ wesenen Arbeiter ist auf den Bahn⸗ und Bismarck⸗Schächten durch Einlegung einer zweiten Schicht vorläufig untergebracht der Rest wird bei den Aufwältigungs⸗Arbeiten verwendet. Eine Verminderung der Kohlenförderung wird nur in ganz beschränktem Maaße vorübergehend stattfinden.

Die Nachrichten mehrerer oberschlesischer Lokalblätter, welche diesem Ereigniß weitreichende, sogar das öffentliche Wohl beein⸗ trächtigende Folgen beimessen, sind mithin nicht begründet. In nicht langer Zeit wird die Förderung aus der 80 Lachtersohle der von Krug⸗Schächte unzweifelhaft in bisheriger Weise wieder aufgenommen werden können.

Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Staats⸗ Minister, von Bülomw, ist von seinem Urlaub zurückgekehrt und hat die Leitung des Auswärtigen Amts wieder übernommen.

Der Wirkliche Geheime Rath von Philipsborn, der ihn während seiner Abwesenheit vertreten hat, wird nun seinen Urlaub antreten.

Der General⸗Major und Inspeeteur der Kriegsschulen, von Hartmann, hat sich auf Dienstreisen begeben.

Der frühere General⸗Gouverneur von Niederländisch⸗ Indien, Myer, ist hier eingetroffen und hat im Hotel Royal Wohnung genommen. Daselbst sind auch der Kaiserlich russische General⸗Adjutant und General der Kavallerie a. D. Graf Sergei Stroganoff aus Tevplitz, der General à la suite Fürst Labanoff⸗Rostow aus Carlsbad, der erste Sekretär der hiesigen großbritannischen Botschaft Mac Donnell, nach längerer Abwesenheit aus Paris, und der italienische Gesandte am Kaiserlich russischen Hofe, Graf Barbolani, aus St. Peters⸗ burg kommend, abgestiegen.

Kiel, 24. Juli. (Kiel. Z.) Der Schleppdampfer „Notu4“ ist heute Morgen nach Danzig in See gegangen. Die Briefsendungen für die Briggs „Rover“ und „Musquito“ sind vom heiten der Prinz und die Prinzessin Christian von 28. Juli bis 15. August nach Neufahrwasser (bei Danzig) und Schleswig⸗Holstein sind am 21. hier eingetroffen und bei vom 16. bis 28. August nach Stockholm, für die Korvette Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin „Medusa“, welche am 28. Juli den Hafen verlassen wird, Ludwig zu Jagdschloß Kranichstein abgestiegen, woselbst die bis zum 5. August nach Plymouth und vom 6. bis 12. August Prinzessin Christian längeren Aufenthalt nimmt, während der via Liverpool nach Madeira zu dirigiren. Prinz gestern nach Kissingen abgereist ist.

. 2 4 1 Das mit dem 1. Juli d. J. in Kraft getretene Gesetz i Ie n Lans e hhat. Re e. mcheath gegen den Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt ent⸗ Duerrschmidt, Staatsanwalt Wuelfert, Bankier Weidert, Fabrik⸗ ält zunächst Bestimmungen gegen die Ueberschreitung der direktor Kester und Advokat Henle (sa E. dert, Fabritk⸗ Grenzen des Strafrechtes der Kirchen und Religionsgemeinschaf⸗ r 2 Henle (sämmtlich liberal) einstimmig ge⸗ ten. Eine solche liegt vor, wenn abgesehen von den Dis⸗ . 6 * 8 7 tedi 9 95 18 SP. .ee Dr. von ziplinarstrafen gegen Kirchendiener Straf⸗ oder Zuchtmittel Se Tr Ratzin ger und Dekonom Mel ““ angedroht, verhängt oder verkündet werden, welche nicht dem rein 488 Rürnderg ukben . Rachlsohavalt Ftankenbind 8 religiösen Gebiete angehören; ferner wenn die Verhängung eines und Stief müt 164 von 165 Stimmen gcgaüdt. ddZcr folchen Zuchtmittels öffentlich bekannt gemacht wird, oder die Verkün⸗ burg: Fischer und Dr. Völk mit je 185 P 161 Stihcas g6⸗ digung resp. Vollziehung in einer beschimpfenden Weise erfolgt. In Ansba ch: Freih Üdee Stauffenberg, Konzipient Feigel 8p Wird die kirchliche Disziplinargewalt gegen Kirchendiener von Bürgermeister Jegel (sämmtlich Ueral) g, Ke Pfeffeahofe nd einer nichtdeutschen kirchlichen Behörde oder ohne Beobachtung Dr. Schmid, Bezirksgerichts⸗Rath Bi⸗ bSe 8- ee der gesetzlichen Formalitäten ausgeübt, und werden die Grenzen Br ib chab d Magi 1 Rig ’c. eiz, der Strafart und des Strafmaßes überschritten, so liegt gleich⸗ Heaneeeicesöbent amve on vee ““ falls ein Mißbrauch der Amtsgewalt vor. Dasselbe gilt, wenn und Oekonom Seyerer von Gutenhardt bbeide liberah) doe Vorsteder einer geistlichen Strafanstalt der Politeibehürde In Regensburg: Bürgermeister Stobaeus (liberal) nicht binnen 24 Stunden von der Aufnahme eines Kirchendie⸗ Stadtamhof: Triller, Brückl und Bezirksgerichts⸗ ners Anzeige macht; wenn von einer auf Geldstrafe über tadtamhof: Triller, Brückl und Bezirksgerichts⸗Assessor Walther 60 ℳ, auf Verweisung in eine geistliche Strafanstalt über NIeee Zg- disä naznhee⸗ In 2ea- FFeeher bSen 14 Tage oder Entfernung aus dem Amte lautenden kirchlichen —. In Nördlin istratsrait Frickinger (lib In den Betroffenen, dem Ministerium des Innern mit Beifügung Kandel Pe. 9 Frickinger (liberal). In der Entscheidungsgründe Anzeige gemacht wird. Werden kirch⸗ liberah) SII“ nnh Fähclen liche Straf⸗ und Zuchtmittel angedroht oder verhängt wegen ge⸗ ereonk e . Kraussoldt und Münch setzlich oder von der Obrigkeit gebotener Handlungen und Unter⸗ (sämmtlich von der bayerischen Fortschrittspartei). In Kem⸗ lassungen, wegen Ausübung und Nichtausübung öffentlicher nath (Oberpfalz): Pfarrer Lindner und Färber Speckner (beide Stimmrechte, wegen einer Beschwerde über Mißbrauch der geist⸗ ultramontan). In Neustadt a. A. (Mittelfranken): Eckart, lichen Amtsgewalt oder um einen Beamten zur Vornahme Fere. en II“ 1“ In Kempten: oder Unterlassung einer Amtshandlung zu bestimmen, so Zusishenn ““ liberal). 88 1. findet das Gesetz gleichfalls Anwendung. Endlich erkennt das Groß, Müller, Grohe und Freiburger 8 (sämmtlich liberal). Gesetz einen Mißbrauch der Amtsgewalt darin, wenn ein Geist⸗ In Weilheim: Dietl Werkmeister, Hilgenrainer (ämmalich Ei9aig licher öffentliche Vorträge in einer Kirche oder in einem anderen, montan). In Sukzba ch: Pr ofessor Peßl, Staatsrath v Schl ver du religiösen Versammlungen bestimmten Orte dazu anwendet, (beide liber abh. In Mindelheim: Mertle Sch oepf Pfarrer um aus Anlaß öffentlicher, nicht rein kirchlicher Wahlen in einer M Demmier, Redacteur 1 ee pf., Pf bestimmten Parteirichtung auf die Wähler einzuwirken. Das 9; Pr vfeffor 8. Ministerium des Innern hat durch einen besonderen Erlaß die mamhemtn. St T Ieesemint gguth. Gunzen⸗ Verwaltungsbehörden angewiesen, darüber zu wachen, ob den haeuser einstimmig, Strauß nahezu einstimmig (sämmtlich liberal). gesetzlichen Geboten nachgekommen und gegen Verbote nicht ver⸗ v Essen. e gee,aes In Edenkoben: stoßen wird. Die Kreisämter haben die über Miß⸗ ö denehsde cg, liberal). In Zwei⸗ brauch der Amtsgewalt entgegenzunehmen und die vorläufige Bürgermeister Hoh (sämmtlich liberal). In Kusel: g 8ceH. Buhl, Siebert, Landrichter Kuby (sämmtlich liberal). In Schweinfurth: Seller, Stroeßenreuther, Baetz (sämmtlich liberall. In Rottenburg: Pfarrer Zach, Lang (beide ultramontan). In Würzburg I. Wahlbezirk: Schackert, Holzwarth (beide lib.). II. Wahlbez.: Rittley, Burger, Theu, Vollmuth, Waszerburg, Advokat Freitag, Baron Soden,

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Frank, Ludwigs, Herrmann. In Straubing: Baron Alois Hafenbrädl, Gerhard, Lucas, Johann Roeckl, Frhr. v. Griszen⸗ beck, Hennemann, Pfahler. In Pfarrkirchen: Baron Franz Hafenbrädl, Arbinger, Winklhofer, Scharrer, Schmidkonz (sämmtl. ultram.). In Weißenburg: Herz, Fleischmann, Foeckerer, Hohenadl (sämmtl. lib.). In Neustadt a. S.: Würth, Koch, Advokat Korn (sämmtl. ultram.). In Lands⸗ hut: Joerg, Frhr. v. Ow (beide ultram.). In Cronach: Stenglein, Schauß, Sittig, Engert, Leffer, Sitzler (sämmtl. lib.). In Traunstein: Daller, Köllerer, Senestrey (sämmtl. ultram.). 25. Juli. (W. T. B.) Zu Abgeordneten wurden ferner ge⸗ wählt: in Bamberg I. Domkapitular Henning, in Bamberg II. Schüttinger und Lang (sämmtlich ultramontan). In Amberg: Dechant Rußwurm, Privatier Lauerer und Oekonom Lerzer (sämmtlich ultramontan). In Günzburg: Regierungs⸗Präsi⸗ dent Hoermann, Landgerichts⸗Assessor Hegele (beide liberal). In Donauwörth: Magyer, Prof. Eckl, Pfarrer Wildegger, Re⸗ gierungs⸗Rath Fugger, Bürgermeister Denringer (fämmtlich libe⸗ ral). In Kitzingen: Bürgermeister Richter, Rechtsanwalt Beckh (beide liberal). Das Verhältniß bleibt 79 Ultramontane gegen 77 Liberale.

Zur zweiten Bonner Konferenz ladet der Stifts⸗ propst J. von Döllinger mit folgendem Schreiben ein:

Die internationale Konferenz von Freunden kirchlicher Union zu Bonn wird am 12. August eröffnet und an diesem und den zwei folgenden Tagen fortgesetzt werden. Die Ziele der Konferenz sind: Zuerst ein erneuertes gemeinschaftliches Bekenntniß jener christlichen Hauptlehren herbeizuführen, welche die Summe der von der ursprüng⸗ lichen ungetheilten Kirche in ihren Symbolen fixirten Glaubenssätze bilden, und welche auch jetzt noch zur Lehrnorm der großen, in der Kontinuität der früheren Christenheit stehenden religiösen Genossen⸗ schaften gehören. Auf Grund dieses übereinstimmenden Bekenntnisses erstrebt ferner die Konferenz die Herstellung einer Interkommunion und kirchlichen Konföderation, d. h. einer wechselseitigen Anerkennung, welche, ohne bis zu einer Verschmelzung zu gehen, und ohne Beein⸗ trächtigung national kirchlicher und überhaupt überlieferter Eigen⸗ thümlichkeiten in Lehre, Verfassung und Ritus, den Mitgliedern der anderen Genossenschaften ebenso wie den eigenen die Theilnahme an Gottesdienst und Sakramenten gewährt.

Die Absicht der Konferenz ist nicht etwa, durch vieldeutige Phra⸗ sen, welche dann Jeder beliebig sich zurechtlegen könnte, eine schein⸗ bare Uebereinstimmung zu erzielen; sie will vielmehr durch allseitige Prüfung und Erörterung solche Thesen feststellen, welche die Substanz der Bibellehre und der Väterüberlieferung einfach und präzis aus⸗ drücken und eben darum als Band und Unterpfand der erstrebten Gemeinschaft dienen mögen.

Von speziellen Einladungen ist durchaus Umgang genommen; jeder hinreichend theologisch gebildete und den Zielen der Konferenz geneigte Mann, sei er Kleriker oder Laie, möge sich als eingeladen betrachten.

München, 20. Juni 1875. J. von Döllinger.

Württemberg. Stuttgart, 23. Juli. Ihre Kaiser⸗ liche Hoheit die Herzogin Vera von Württemberg, Großfürstin von Rußland, ist gestern zum Besuche Ihrer Königlichen Majestäten hier angekommen und im Schlosse ab⸗ gestiegen. Am 20. verstarb hier der älteste Beamte des König⸗ lichen Kabinets, wohl einer der ältesten aktiven Beamten des Landes, der Geheime Legations⸗Rath von Hummel, im Alter von nahezu 80 Jahren.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 24. Juli. Durch eine Verfügung des Finanz⸗Ministeriums vom 15. d. M. sind die Großherzoglichen Kassen angewiesen, die Noten der König⸗ lich Preußischen Bank zu 25 Thalern vom 1. August d. J. ab nicht weiter in Zahlung anzunehmen und die dann vorräthigen spätestens bis zum 6. August bei der Renterei um⸗ zutauschen.

Hessen. Darmstadt, 23. Juli. Ihre Königlichen Ho⸗

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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 24. Juli. Die „Wiener Abendpost“ bestätigt die Mittheilung, daß das Reichs⸗Kriegs⸗ Ministerium die Einstellung mehrerer neuer Beträge für drin⸗ gendste Bedürfnisse in das Kriegsbudget des nächsten Jahres verfügt habe. Das genannte Blatt zählt folgende Ausgaben

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Mayer, Lugscheider, Rottmeier. In Cham: Datzl, Schelz, ! mit eingehender Motivirung derselben als von der Nothwendig⸗

Briefporto 2,279,000, für

keit geboten auf: Die Ausrüstung des Heeres mit Stahlbronz geschützen, für deren Rohrmaterial nur ein Viertheil der Summe erforderlich sei, welche für Gußstahlrohre nöthig wären, die Vorsorge für Heranbildung des Offiziersnachwuchses durch Reform der Militärbildungsanstalten die Verwendung pensionirter Offi⸗ ziere auf Administrativposten unter Aufbesserung ihrer Pensionen 2— die Berittenmachung der Compagnie⸗Kommandanten die Verbesserung der materiellen Lage der Soldaten, wenngleich dieses Mal eine ausgiebige Verbesserung in der Verpflegung der Mannschaften durch zwingende Umstände verschoben werden mußte die Instandhaltung der Kasernen, Spitäler und Magazine die Organisation des Generalstabes, endlich die Vervollständigung des Befestigungssystems des Reichs, die gleich wichtig sei, wie die Heeresausrüstung. Das genannte Blatt fügt hinzu: Eine bestimmte Zifferangabe ist noch unzulässig, doch wird die Veröffentlichung des Kriegsbudgets Jedermann überzeugen, daß nur das Nothwendigste im geringsten Maße ge⸗ fordert wird, und daß die möglichen Abstriche schon stattgefunden aben.

Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht die Konzessions⸗ urkunde vom 27. Mai 1875 für die Salzkammergut⸗Bahn.

Dem „Tageblatt“ zufolge ist der montenegrinische Woiwode Ilija Plamenac in Triest angekommen, um sich von dort im Auftrage des Fürsten nach Wien zu begeben.

Prag, 24. Juli. Die Königin von Schweden hat vorgestern Bad Wartenberg verlassen und ist über Reichenberg zunächst nach Dresden und Berlin weitergereist.

Großbritannien und Irland. London, 24. Juli. Der Prinz und die Prinzessin von Wales gaben gestern ein großes Ballfest in Marlborough⸗House, bei welchem der Kronprinz von Italien, der Großherzog, die Großherzogin und der Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗Strelitz, die Mitglieder der Königlichen Familie, Prinz Albert von Solms⸗Braunsfeld, das diplomatische Corps und die Elite der englichen Aristokratie zugegen waren.

26. Juli. (W. T. B.) Der Abgeordnete Plimsoll hat dem Sprecher des Unterhauses ein Schreiben zugehen lassen, in welchem sich ersterer wegen seines Verhaltens in der letzten Parlamentssitzung entschuldigt und gleichzeitig anzeigt, daß er kommenden Donnerstag im Unterhause erscheinen werde.

Die „Kölnische Zeitung’ vom 25. Juli meldet aus London: In Glasgow werden schon Vorbereitungen zu der am 5. Oktober stattfindenden antivatikanischen Versammlung gemacht, welcher der Earl of Galloway präsidiren, und an wel⸗ cher der Amerikaner Dr. Thompson, jetzt in Berlin, theilnehmen wird. Gladstone drückte dem Präsidium seine Sympathie aus, erklärte jedoch, sich von jeder öffentlichen Versammlung fern hal⸗ ten zu wollen. Es werden in der Versammlung drei Resolu⸗ tionen beantragt werden: 1) Das Papstthum habe, indem es die höchste Jurisdiktion in geistlichen und weltlich⸗politischen Dingen beanspruche, die Grenzen des religiösen Gebietes überschritten. 2) Der Vostikanismus gefährde die Sittlichkeit, die Ordnung und den Wohlstand und sei daher jedem Staate schädlich. 3) Sein Auftreten in Englard und Deutschland lege dem schottischen Volke die Pflicht der Abwehr auf.

Frankreich. Paris, 22. Juli. Se. Kaiserliche Hoheit Erzherzog Albrecht von Oesterreich nahm heute früh um 9 ½ Uhr bei dem Präsidenten der Republik in Gesell⸗ schaft der Minister Buffet und de Cissey sowie der Generale von Rivisre, Gresley und L'hote das Dejeuner; des Nachmittags besichtigte der Erzherzog in Begleitung des Marschalls Mac Mahon einige Forts um Paris. Heute Abend speist der Sultan von Zanzibar mit mehreren Mitgliedern des diplo⸗ matischen Corps bei dem Marschall Mac Mahon.

Das „Journal officiel“ veröffentlicht den amtlichen Aus⸗ weis über das Erträgniß der direkten und indirekten Steuern während des ersten Halbjahres 1875. An direkten Steuern waren in dieser Periode 329,076,400 Fr. ein⸗ gegangen, d. h. um 46 340,200 mehr, als fällig waren. In dem ersten Semester 1874 betrugen die Antizipando⸗Zahlungen nur 42,186,800 Fr., und auch die Beitreibungskosten, die damals 1 Fr. 14 Cent. pro Mille betrugen, sind diesmal auf 1. Fr. 9 Cent. pro Mille gewichen. Die indirekten Steuern ergaben in dem ersten Halbjahr 1875 den Betrag von 958,175,000 Fr., d. i. 45,035,000 Fr. mehr, als im Budget veran⸗ schlagt war. Dieses Mehrerträgniß trug insbesondere für die Steuer auf Getränke 20,634,000, für das Tabaksmonopol 13,556,000, für die Einfuhrzölle 11,134,000, für das Enregistre⸗ ment 5,819,000, für den inländischen Zucker 4,031,000, für das Zündhölzchen 521,000 Fr. u. s. w.

inter den Voranschlägen sind dagegen zurückgeblieben: die Ein⸗ fuhrzölle für fremden Zucker um 4,827,000, die Steuer auf den Personen⸗ und Eilfrachtenverkehr der Eisenbahnen um 4,407,000,

ie Einfuhrzölle für Kolonialzucker um 1,929,000, die Steuer auf Stearin und Kerzen um 1,490,000, die Steuer auf Seife um 527,000,

ie Stempelgebuͤhren um 1,061,000 Fr. u. s. w. Im Vergleich mit der entsprechenden Periode des Vorjahres erzielten die in⸗ direkten Steuern ein Plus von 63,112,000 Fr. 24. Juli. (W. T. B.) Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Albrecht von Oesterreich wird morgen von hier abreisen. Der Herzog von Decazes ist zurückgekehrt. Der zum Generalkommissar für Europa für die Weltaus⸗ stellung in Philadelphia ernannte amerikanische Oberst Porney ist heute von hier nach Berlin abgereist.

25. Juli. (W. T. B.) Der Admiral Excelmans und der Geistliche Athanase Coquerel, der Sohn des bekannten reformirten Theologen, sind gestorben.

Versailles, 24. Juli. (W. T. B.) Die National⸗ versammlung nahm in ihrer heutigen Sitzung die Art. 4 bis 13 des Gesetzentwurfs über die Wahlen oͤum Senat in zweiter Berathung an. Art. 14 und ein zu demselben gestelltes Amendement wurden an die Kommission zurückverwiesen. Der „Agence Havas“ zufolge hat die Linke auf die Ab⸗ sichz verzichtet, die Auflösung der Nationalversammlung oder die Wiederaufnahme der partiellen Wahlen erneut zu be⸗ antragen, nachdem ihr die Mittheilung zugegangen, daß das linke Centrum beides für nicht opportun erklärt habe. In der heutigen Sitzung der Budgetkommission machte der Minister der öffentlichen Arbeiten, Caillaux, nähere Mittheilungen über die durch die Ueberschwemmungen in den südlichen Departements angerichteten Verwüstungen. Nach denselben beläuft sich der Gesammtschaden auf 75 Millionen Fres.; von denselben kommen 50 Millionen auf Ernteverluste, 20 auf Einbußen an beweglichem Vermögen, 3 Millionen auf Zerstörungen von öffentliche Bauten und Wegen und 2 Mil⸗ lionen auf Eisenbahnschäden.

in Gemeinschaft mit zwei anderen Divisionen die carlistischen Truppen aus Lumbier (Navarra) und aus den von ihnen be⸗ setzten festen Positionen bei Sanguesa vertrieben. Die Car⸗ listen erlitten hierbei erhebliche Verluste.

26. Juli. (W. T. B.) Das Journal „Espanna catholica“ ist wegen der heftigen Sprache, in welcher es die bekannte Entscheidung der Notabeln zu Gunsten der Religions⸗ freiheit angegriffen hat, unterdrückt worden. Die sp anische Kordarmee ist gegenwärtig folgendermaßen zusammengesetzt: Ober⸗Kommandant Gencral⸗Lieutenant Quesada. 1. Corps: General⸗ Lieutenant LaPortilla. 16 Bataillone Infanterie, 4 Escadronen Ka⸗ vallerie, 4 Batterien und 4 Genie⸗Compagnien. 2. Corps: General Lieutenant Echaverria. 16 Bataillone Infanterie, 4 Escadronen Kavallerie, 4 Batterien und 4 Genie⸗Compagnien. 3. Corps: General⸗Lieutenant Loma. 15 Bataillone Infanterie, 4 Es⸗ cadronen Kavallerie, 3 Batterien, 2 Genie⸗Compagnien. 1. detachirte Division (Rivera): General Catalan. 4 Bataillone Infanterie, 12 Escadronen Cavallerie, 2 Batterien, 1 Genie⸗ Compagnie. 2. detachirte Division (Guipuzcoa): General Blanco. 12 Bataillone Infanterie, 3 Bataillone Freiwilliger, 1 Feld⸗ batterie, 1 Belagerungspark, 2 Genie⸗Compagnien. Zur Dis⸗ position des Armee⸗Kommandanten: 4 Bataillone Infanterie, 8 Escadronen Kavallerie, Batterien und 4 Genie⸗Compagnien. Das Ganze giebt somit eine Stärke von 79. Bataillonen, 32 Escadronen, 17 ½ Batterien, 1 Belagerungspark und 19 Genie⸗Compagnien. Hierzu treten noch die Garnison von Pampelona, Vitoria, Logronno, Castejon, Haro, Laguardia, Miranda, Tafalla, Larraga, Lerin, Santander, Santagna, Ramales, Castro⸗Urdiales und Burgos.

San Sebastian, 24. Juli. (W. T. B.) Wie verlautet, hat Don Carlos am 21. d. ein Schreiben (dessen Wortlaut das Pariser Journal „Union“ veröffentlicht) an den König Alfons gelangen lassen, in welchem er demselben darüber Vor⸗ würfe machen zu müssen glaubt daß er den Bürgerkrieg Sei⸗ tens der Regierungstruppen mit übermäßiger Strenge führen lasse, und zugleich droht, Repressalien anzuwenden, falls hierin keine Aenderung einträte. Die Carlisten haben einen Hand⸗ streich auf Guetaria versucht, sind aber zurückgeworfen wor⸗ den. Gerüchtweise verlautet, daß in Vergara (G uipuzcoa) ernsthafte Unruhen ausgebrochen sind.

Italien. Rom, 21. Juli. Das „Journal de Florence“ schreibt: Aus Amerika wird dem Vatikan mitgetheilt, daß der Kardinal Mac⸗Closkey, Erzbischof von New⸗York, dem⸗ nächst nach Rom kommen wird, um aus den Händen des Papstes den Kardinalshut zu empfangen. Der Kardinal wird in Begleitung mehrerer Bischöfe und einer großen Anzahl amerikanischer Geistlichen in der ersten Hälfte des Septembers in Rom eintreffen. Die Ausweisung des Bischofs von Bovino aus dem bischöflichen Palaste ist in aller Ruhe vor sich gegangen. Soeben ift der zweite Theil des Jahr⸗ buches des Finanz⸗Ministeriums für 1875 erschienen. Derselbe enthält u. A. folgende statistische Zahlen: Im Jahre 1873 wurden an Sltaatsrente ans Ausland bezahlt Lire 55,048,147. 12, d. i. 18,55 Prozent von der gesammten einge⸗ tragenen Rente. Im Jahre 1874 dagegen betrug die an das Aus⸗ land gezahlte Rente nur Lire 46,697,573. 58, d. i. 13,44 Prozent der eingetragenen Rente. Also sind Lire 8,350,573. 54 Rente nach Italien zurückgekehrt; zu dem Rückkauf derselben waren nach dem Durchschnittscours von 1874 an der Floren⸗ tiner Börse (73,04 für je 5 Lire Rente) beinahe 122 Millionen Kapital erforderlich. Es erhellt daraus, daß nicht allein die im Ausland befindliche Rente sich nicht vermehrt, sondern, daß sogar ein Theil der früher verkauften Rente zurückgekauft wird. Ein anderer Beweis für den wach⸗ senden Wohlstand des Landes ist die Vermehrung der bei den Sparkassen deponirten Summen. Der Gesammtbetrag derselben am 31. Dezember jedes der letzten fünf Jahre war folgender: 1870 234,075,007 Lire, 1871 288,326,387 Lire, 1872 315,502,634 Lire, 1873 320,097,084 Lire, 1874 332,852,097 Lire. In den vier Jahren vom 31. Dezember 1870 bis zum 31. Dezember 1874 ist der Kredit der Deponenten bei den Spar⸗ kassen um beinahe 99 Millionen gestiegen; die Vermehrung hält noch immer an, denn am 31. März 1875 betrug der Kredit bereits 345,753,314 Lire, also über 111 Millionen mehr als am 31. Dezember 1870.

Türkei. Konstantinopel, 24. Juli. (W. X H.) Gestern Abend brach in Pera eine Feuersbrunst aus, welche zwischen dem spanischen Gesandtschaftshotel und dem Hotel Byzanz 20 Häuser in Asche legte.

Nach einer Mittheilung der Wiener „Presse“ aus Kon⸗ stantinopel wird die Zahl der Aufständischen in der Herze⸗ gowina in Newesigne selbst auf etwa 300 und in dessen Um⸗ gebung auf 80 geschätzt.

Ein Telegramm des „W. T. B.“ aus Ragusa, 26. Juli, meldet: Die Insurgenten in der Herzegowina wur⸗ den am 23. d. von den türkischen Truppen bei Nevesinje an⸗ gegriffen. Der Kampf war hartnäckig. Beiderseits zahlreiche Todte Wund Verwundete. Am 24. machten die Truppen einen Ausfall aus Stolatz und griffen die Insurgenten bei Dabra an. Vier türkische Compagnien aus Bilecchia sollten den Insurgenten in den Rücken fallen. Letztere vereitelten jedoch den Plan. Der Kampf dauerte den ganzen Tag. Der Ausgang ist noch unbekannt. Goritza ist von den Truppen an⸗ gezündet. Auch bei Gabela hat ein Zusammenstoß stattgefunden

Die Nr. 15 des Armee⸗Verordnungs⸗Blattes lheraus⸗ gegeben vom Kriegs⸗Ministerium) hat folgenden Inhalt: Ermitte⸗ lung von Militär⸗Anwärtern zur Besetzung erledigter, denselben vor⸗ behaltener Stellen. Kompetenzen der Lazareth⸗Gehülfen, wenn sie als Lazareth⸗Rechnungsführer verwendet werden. Abänderung des §. 225 des Reglements über die Bekleidung und Ausrüstung der Truppen im Frieden vom 30. April 1868. Herstellung eines einheitlichen Ver⸗ fahrens bei Verpackung von Reichsmünzen. Vernichtung außer Kraft gesetzter Reglements ꝛc. Ergänzung der Vorschrift über den Ge⸗ schäftsgang bei Ueberweisung der Bedürfnisse zu den Schießübungen ꝛc. Termin zur Ueberweisung der Offizier⸗Chargenpferde. Berechnung der Marschkompetenzen für Rekruten und E“ ꝛc. Eröffnung der Eisenbahnstrecke Wolfsgefärth⸗Greiz. Recherche nach dem vermißten Franzosen Nardet.⸗

Die Nr. 15 des Centralblatts der Abgaben⸗, Ge⸗ werbe⸗ und Handels⸗Gesetzgebung und Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Verfügung des Königlichen 1 ⸗Ministeriums, Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen be⸗ treffend. Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, Erläuterungen der Vorschriften des Gesetzes wegen Erhebung der Brau⸗ steuer betreffend, vom 19. Mai 1875. Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die bei den gemeinschaftlichen Ein⸗ nahmen an Salz in Anrechnung zu bringenden Ausgaben betreffend,

die Tarifirung von Siebmacherwaaren Personal⸗Chronik.

Statistische Nachrichten.

Der Unterricht der blinden und taubstummen Kin⸗ der im preußischen Staate. (Stat. Korr.) In seiner vor⸗ letzten Session (1873/74) beschloß das Haus der Abgeordneten, 1 Königl. Staatsregierung aufzufordern, baldthunlichst feftstellen zu lassen, wieviel blinde und taubstumme Kinder in Preußen des Unter⸗- richts entbehren, sowie dahin zu wirken, daß, wo die erforderlichen Anstalten zu jenem Unterrichte fehlen, dieselben errichtet bezw. die vorhandenen erweitert und mit den nöthigen Subsistenzmitteln aus⸗- gestattet werden.“ b Was den zweiten Theil des Beschlusses anlangt, so ist durch die inzwischen erfolgte Uebertragung der Fürsorge für das Taubstummen⸗ und Blindenwesen auf die Provinzen diesen die Aufgabe des Staates zugefallen. In Ausführung des ersten Theiles jenes Beschlusses hat der Minister der geistlichen u. s. w. Angelegenheiten je eine „Nach⸗ weisung über die blinden bezw. taubstummen Kinder mit Be⸗- ziehung auf den Unterricht, sowie über die Blinden⸗ bezw. Taub⸗ stummen⸗Lehrer in der Monarchie“ aufstellen lassen, deren Ergebnisse wir im Nachstehenden für die einzelnen Provinzen mittheilen und für um so wichtiger halten, als sie den Organen der Provinzialverwal⸗ tung den zahlenmäßigen Nachweis dessen geliefert haben, was für den Unterricht der blinden, bezw. taubstummen Kinder in ihren Verwal⸗ tungsbezirken bereits geschehen ist, und was ferner noch zu thun sein wird. Blinde Kinder im Alter vom Beginn des 8. bis Ende des 16. Lebensjahres waren im Staate 1050 vorhanden, wovon auf die Provinz Preußen 122, Brandenburg 117, Pommern 92, Posen 88, Schlesien 206, Sachsen 64, Schleswig⸗Holstein 46, Hannover 106, Westfalen 56, Hessen⸗Nassau 51, Rheinland 98 und Hohenzollern 4 entfielen. Von diesen Kindern

1 wurden unterrichtet: 6be

u und zwar ohne

es von Unter⸗

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83

Ortsschu

Preußen.. 1 3 3 Brandenburg 29 85 v Pommern.. E 12 . 116“1A“ 38 44 Schlesien. . 8 69 Sachsen. 8 24 15 Schleswig⸗Holstein. . 10 16 1 Hannover . 41 3 34 Westfalen ... EWV 1 1 24 Hessen⸗Nassau . . . 18 168 1 17 Rheinland .. 37 42 Hohenzollern ... . . 8 2 Zusammen 356 259 58*) 435 Von den ohne Unterricht gebliebenen blinden Kindern waren körperlich oder geistig schwach oder überhaupt bildungsunfähig: in Schleswig⸗Holstein 8, in Hannover 13, in Westfalen und Hessen⸗ Nassau je 2, zusammen 25 Kinder. 3 Taubstumme Kinder im Alter vom Beginn des 8. bis Ende des 16. Lebensjahres waren im Staate 6591 vorhanden, und zwar in der Provinz Preußen 2076, Brandenburg 472, Pommern 679, Posen 798, Schlesien 619, Sachsen 302, Schleswig⸗Holstein 104, Hannover 328, Westfalen 246, Hessen⸗Nassau 350, Rheinland 532, Hohenzollern 20. Von diesen Kindern

anstalten 16

wurden unterrichtet: in Taub⸗ und zwar blieben 1b in der 8 stummen⸗ Ortsschule von ohne v ““ Lehrern Unterricht Preußen.. .394 421 26 1261 Brandenburg . 156 200 9 116 Pommern .228 137 16 314 11161681 23 505 Schlesien. 293 1 6 30 180 Schleswig⸗Holstein. 2 8 6 Hannover .242 28 Westfalen. 1 6868 10 Hessen⸗Nassau .. . 8 97 18 Rheinland 267 Je1 Hohenzollern. . Zusammen 2257 1415 213 8.

Von den ohne Unterricht gebliebenen taubstummen Kindern waren wegen körperlicher Schwäche oder wegen Mangels an geistigen Anlagen bildungsunfähig: in Hannover 3, in Westfalen 7, in Hessen⸗ Nassau und Hohenzollern je 2, zusammen also 14 Kinder.

Nr. 28 der Statistischen Korrespondenz (Verlag des Königlichen Statistischen Bureaus [Dr. Engel] Berlin), hat folgenden Inhalt: Vertheilung der Ersatzmannschaften auf die einzelnen Waͤffen⸗ gattungen. Die humanitären Leistungen der Gewerkvereine (Trade Unions) in England.

Bei der Haupt⸗Armenkasse zu Berlin sind im Monat Juni d. J. zusammen 11,681 15 eingegangen, wovon 11,400 alllin aus einem Legat des Rentiers Hrn. Siegfried von Nor⸗ mann herstammen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Berlin. Der Abbruch der alten Gesundheitsgesch rr⸗ Niederlage und des Badehauses an der Friedrichsbrücke hier⸗ selbst, welche den Neubau der Nationalgallerie verdeckten, hat begonnen. Mit dem ersteren Gebäude fällt eines der ältesten Bauten Berlins.

Ueber die Volkssprache in der Land schaft am Zusam⸗ menfluß von Bode, Saale und Elbe hat F. Winter in den Ge⸗ schichtsblättern für Stadt und Land, Magdeburg, 9. Jahrg., 2. Heft, einen Aufsatz veröffentlicht, nach welchem Saale und Bode in ihrem Unterlaufe Sprachscheiden sind. Nördlich und westlich von beiden Flüssen klingt ihm das tonlose, breite Platt entgegen; südlich und östlich dagegen tritt man in ein Gebiet, das uns schon etwas gefärbte Mundarten bietet, eine Färbung, welche weiterhin nach Süden immermehr zunimmt. Die Grenze zwischen Mittel⸗ und Nieder⸗ deutsch kommt von der Höhe des Harzes, geht durch die Quedlin⸗ burger und Aschersleber Landschaft und stößt bei Staßfurt auf die Bode, welche ihrerseits keine scharfe Sprachgrenze bildet; denn manche Orte noͤrdlich derselben gehören zum mitteldeutschen Gebiete. Unter⸗ halb Nienburg bildet die Saale die Grenze zwischen Mittel⸗ und Niederdeutsch bis zu ihrem Ausflusse. Die an Calbe unmittelbar angrenzenden Orte Schloßvorstadt und Vernburger Vorstadt bieten das Plattdeutsche in derselben ausgeprägten Gestalt, wie die westlich gelegenen Dörfer. Das Gleiche gilt von den Dörfern Werk⸗ leitz und Tornitz. Oestlich der Saale sind dasgegen mehrere Dörfer mitteldeutsch. Vom Einfluß der Saale in die Elbe wendet sich die Sprachgrenze nach Osten. Bis zur anhaltischen Landesgrenze, bis Coswig bildet die Elbe die Grenze. Auf dem füdlichen Elbufer ist bis auß Aken ausschließlich mitteldeutsches Sprachgebiet. In Aken indeß spricht die Schifferbevölkerung und die übrige Arbeiterbevpöl⸗ kerung plattdeutsch. Ein Sprachgebiet des Plattdeutschen zieht sich die Elbe von Magdeburg bis zur Saale hinauf, schließt Calbe mit den Vorstädten in sich und zieht sich dann nach der Magdeburg⸗

alberstädter Chaussee hin, welche sie bis Magdeburg verfolgt. Hubes Sprachgebiet unterscheidet sich von dem weiter westlich ge⸗ legenen dadurch, daß sy, st sehr voll ausgesprochen werden, während westlich davon sp und st in Halberstädter und Braunschweiger Wesse gesprochen wird. Westlich von dem genannten Gebiet lehnt sich ein anderes an, in welchem das scharf und rein gesprochene st, sp wie im Halberstädtischen hervortritt. Merseburg und Wolmirsleben sind

Spanien. Madrid, 24. Juli. (W. T. B.) Nach einer der Regierung zugegangenen Meldung hat General Lapo tilla

vom 28. April 1875. Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, 8 1 8 58* 8 8 8 8 11““

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die nächsten Orte dieses Sprachgebiets, sodann gehören alle Orte