1875 / 187 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Aug 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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Rückkauf von 200,000 Thlr. eigener Aktien erzielt wurde, soll un⸗ gekürzt dem Reservefonds überwiesen werden.

In der konstituirenden Versammlung der Westholsteini⸗ schen Eisenbahn waren aus der Gesammtzahl von 12,500 Aktien 10,483 Aktien vectreten. Der zur Verlesung gebrachte Geschäftsbe⸗ richt, welcher die Zeit vom Juni 1874 bis August 1875 umfaßt, giebt Einsicht von den Schwierigkeiten, welche dem Unternehmen noch im Wege standen, und die zu beseitigen, alle Kräfte des Central⸗ Comités erforderten. Nachdem die letzten Schritte des Comités die Billigung der Versammlung gefunden, die von demselben gestellten Anträge einstimmig angenommen, und der Nachweis geführt war, daß 10 % des Anlagekapitals vollständig eingezahlt sei, schritt man

zur Berathung des vorgelegten, von der Regierung revidirten und

empfohlenen Statutenentwurfs.

Emden, 9. Augug. Gestern Nachmittag 3 Uhr kehrte der Logger „Ostfriesland“ mit 135 Tonnen Hering und 1 ½ Tonne Laberdan, dem besten diesjährigen Resultate, von der ersten Reise Im Laufe der vergangenen Woche wurden die Schiffe „West⸗ alen“, „Oldenburg“, „Stadt Leer“, „Stadt Emden“, „Henry und Marcus“, „Susanna Henriette“ auf die zweite Reise ausgeschickt.

Verkehrs⸗Anstalten.

Die emtliche Untersuchung über dene Zusammenstoß der englischen Schraubendampfer „Milo“ und „Lady Catharine“

1 hat, wie die „Neue Stett. Zte

vernimmt, ergeben, daß der Revier⸗ lootse, welcher auf dem „Milo“ Dienst hatte, zur rechten Zeit und an der rechten Stelle deutlich vernehmbar das nöthige Kommandowort abgab, durch welches jede Kollision mit dem letzten Schiffe vermieden werden mußte. Dem Kommando wurde jedoch nicht Folge gegeben, und trifft deshalb den Lootsen keine Schuld.

Wie die „Morning⸗Post“ vom 9. d. M. meldet, sind zwei weitere Säßchen von der Baarfracht des „Schiller“, 20,000 Pfd. Sterl. in Dollars enthaltend, geborgen und glücklich gelandet worden.

New⸗York, II. August. (W. T. B.) Der Dampfer „Gel⸗ lests von der Adlerlinie ist heute Nachmittags 3 Uhr hier einge⸗ roffen.

Berlin, den 11. August.

Liste demnächst erlöschender Verlags⸗ Rechte.

Nach §. 8 des Gesetzes, betr. das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Kompositionen und dramatischen Werken (vom 11. Juni 1870) wird der Schutz gegen Nachdruck für die Lebensdauer des Uhebers und 30 Jahre nach dem Tode desselben beschränkt. Demnach sind zum Theil schon und verfallen noch im Laufe dieses Jahres, wie wir aus „Literaria“, Geschäftsblatt für Schriftsteller und Buchhändler, Journalisten, Buchdruckereibesitzer und Zeitungsverleger (Herausgeber Max Moltke), entnehmen, die Werke folgender Schriftsteller:

Eduard Maria Fürst v. Lichnowsky, Geschichtschreiber, 1. Januar 1845.

Karl Borromäus Frhr. v. Miltitz, 17. Jan. 1845.

Christoph Ernst Frhr. v. Houwald, 28. Jan. 1845 1

Steffens, 13. Febr. 1845.

riedrich Adolf Krummacher, 4. April 1845.

August Wilhelm v. Schlegel, 12. Mai 1845.

Christian August Gottlob Eberhard (Verfasser von „Hannchen und die Küchlein“), 13. Mai 1845.

Friedrich Wilhelm Riemer (Herausgeber mehrerer Briefwechsel mit Goethe), 19. oder 21. Dezember 1845.

Ebenso verjähren mit Ablauf des Jahres 1875:

Wilbelm v. Humboldts „Briefe an eine Freundin“ (anonym erschienen).

und Urheber⸗

Nach einer unlängst von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten angeordneten, im Königlichen statistischen Bnreau ausgeführten Statistik der gewerblichen Hülfskassen für Arbeit⸗ nehmer (Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter ꝛc) gab es in Preußen am Ende des Jahres 1874 a. für Handwerker nur eines Handwerkes 1641 Kassen mit 146,981 Mitgliedern, b. für Hand⸗ werker mehrerer Handwerke 1161 Kassen mit 122,983 Mitgliedern, c. für Arbeiter einer Fabrik oder der Fabriken eines Unternehmers 1591 Kassen mit 306,360 Mitgliedern, d. für Arbeiter mehrerer Fabriken und verschiedener Unternehmer 263 Kassen mit 163,208 Mitgliedern, e. für Handwerker und Fabrikarbeiter gemeinsam 107 Kassen mit 37,031 Mitgliedern, zusammen 4763 Kassen mit 776,563 Mitgliedern.

Die Kassen f. für Mitglieder von Innungen und Angehörige der⸗ selben, sowie g. für selbständige Gewerbtreibende ohne Anschluß an die Einrichtung von Junungen und h. Invaliden⸗, Altersversorgungs⸗ und Wittwenkassen für Fabrikarbeiter sind umer den oben genannten 4763 Kassen nicht begriffen.

Am Ende des Jahres 1873 zählte man der Kassen sub f. 856 mit 80,696 Mitgliedern, der Kassen sub g. 1160 mit 264,394 Mit⸗ gliedern, der Kassen sud h. 55 mit 53,561 Mitsliedern, wozu noch die Kranken⸗ und Begräbnißkasse des Verbandes der deutschen Gewerk⸗ vereine mit rund 20,000 Mitgliedern und deren Invalidenkasse mit rund 12,000 Mitgliedern kommen.

Ebensowenig sind in obigen 4763 Kassen die Knappschaftskassen beim Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwesen eingeschlossen, die bekanntlich große Vereinigungen bilden. Solcher bestanden Ende 1873 in Preußen 88; sie umfaßten 2927 Bergwerke, 185 Hüttenwerke und 17 Salinen und zählten 255,408 Mitglieder.

Von obigen 4763 Kassen gewähren nur Begräbnißgeld 70 Kassen mit 7586 Mitgliedern, und hiervon bestehen wiederum 64 Kassen mit 7035 Mitgliedern ohne Beiträge der Arbeitgeber; 699 Kassen mit 68,905 Mitgliedern gewähren nur Krankengeld, und unter diesen Kassen sind 505 mit 33,457 Mitgliedern solche ohne Beiträge von Arbeitgebern. 3714 Kassen mit 507,969 Mitgliedern gewähren Kranken⸗ und Begräbnußgeld, unter welchen sich jedoch 1823 Kassen mit 332,372 Mitgliedern befinden, die auch Beiträge von Arbeit⸗ gebern empfangen, während 1891 Kassen mit 175,597 Mitgliedern nur durch Beiträge der Arbeitnehmer gespeist werden. Endlich sind noch 280 Kassen mit 192,103 Mitgliedern vorhanden, die neben Kranken⸗ und Begräbnißgeld noch andere, theils einmalige, theils laufende Unterstützungen gewähren; unter diesen bilden die gleichzeitig Beiträge von Arbeitgebern annehmenden 243 Kassen mit 110,967 Mitgliedern die Majorität.

In Summa bestehen also: 2266 Kassen mit 479,320 Mitgliedern mit Beiträgen von Arbeitgebern und 2497 Kassen mit 297,243 Mit⸗ gliedern ohne Beiträge der Arbeitgeber.

Es sind hauptsächlich die gewerblichen Hülfskassen der Handwerks⸗ gesellen und Gehülfen, welche auf ihre eigenen Beiträge angewiesen sind. Dieser Kategorie gehören 2210 Kassen mit 196,360 Mitgliedern, jener (mit Beiträgen von Arbeitgebern) nur 592 Kassen mit 73,604

itgliedern an. Bei den Fabrikarbeiter⸗Hülfskassen ist dies Ver⸗ hältniß gerade umgekehrt: 1614 Kassen mit 379,226 Mitgliedern em⸗ pfangen auch Beiträge von Arbeitgebern, während 235 Kassen mit 165,471 Mitgliedern lediglich aus Mitteln der Arbeitnehmer bestehen.

Die Umersuchungen über die gewerblichen Hülfskassen werden noch Namentlich wird ihre Leistungsfähigkeit noch einer eingehenden Prüfung unterzogen werden, worüber später einige ge⸗ eignete Mittheilungen folgen sollen. Eine ausführliche Darstellung ddes gewerblichen Hülfskassenwesens in Preußen ist einem besonderen Werke des Handels⸗Ministers vorbehalten.

Die (französische) Friedrichstädtische Kirche auf dem Gened’armen⸗Markt in Berlin begeht in diesem Jahre das 170 jah⸗ rige Jubiläum ihres Bestehens. Sie wurde, wie der „Bär“ mit⸗ in den Jahren 1701 bis 1705 von L. Cayart, einem und Schüler Vaubans, erbaut, welcher 1692 in

preußische Dienste trat und, außer mehreren bedeutenden Festungsbauten, diese Kirche auf ausdrückliches Verlangen der Gemeinde nach dem Plan derjenigen von Charenton bei Paris auf⸗ führte, die nach dem Widerruf des Edikts von Nantes niedergerissen orden war. In dem Jahre 1780 bis 1785 ließ König Friedrich II. das prachtvolle Thurmgebäude in einer Höhe von 225 Fuß aufführen, zu dem die Hauptidee von der Kirche auf der Piazza del popolo in Rom entlehnt sein soll. Die mit Kupfer gedeckte und mit vergoldeten Rosetten verzierte Kuppel trägt auf ihrer Spitze die 15 Fuß hohe, ebenfalls aus Kupfer getriebene und vergoldete Figur der „triumphi⸗ renden Religion“. Auf einem Würfel stehend, tritt sie mit einem Fuße auf einen Todtenkopf, in der Linken das Evangelium, in der Rechten einen Palmenzweig haltend; ihr Gewand i ein Schleier. Nach des berühmten Berliner Kupferstechers Daniel Chodowiecki Ent'ourf und nach Kambly’'s Modell wurde dieselbe von Köhler in otsram angefertigt. Nach Chodowiecki's und Rode's Zeichnungen

d ferner die Basreliefs über den Blenden des unteren großen Vier⸗ ecks gefertigt, in denen Jeremias, Ezechiel, Joseph von Arimathia, Daniel mit dem Löwen, Samuel mit der Krone und dem Oelhorn, Fesaias mit der Zauge und glühenden Kohlen neben sich, sitzen. Jene Basreliefs stellen dar: die Einsetzung der Taufe, die Geburt Christi, seine Kreuzigung, Auferstehung und Himmelfahrt, die Ausgießung des ligen Geistes und die Einsetzung des Abendmahls. In den Gie⸗ belfeldern sind dargestellt, gegen Morgen: die Bergpredigt; gegen Mittag: Christus und die Samariterin am Brunnen; gegen Mitter⸗ acht: Christus begegnet den Jüngern auf dem Wege nach Emmaus. Auf den Giebeln befinden sich, und zwar nach Morgen: die Hoffnung,

auf den Anker gestützt; die Liebe, in dem Bilde zweier Kinder; der Glaube, mit einem Schleier und Kelch in der Hand. An der Mit⸗ ternachtsseite: die Geduld, mit einem Joch auf den Schultern; das Mitleid, welches Geld austheilt, daneben ein Topf mit einem Brote; die Güte, mit dem Symbol eines Pelikans, der seine Jungen mit seinem Blute nährt; an der Mittagsseite: die Dankbarkeit mit einem Storch als Symbol, welcher seine Alten auf dem Rücken fortführt; die Wohlthätigkeit mit einer goldenen Kette in der einen, und den drei Huldgöttinnen der sanften, menschenfreundlichen Empfindungen in der anderen Hand; schnichch die Mäßigung mit Zügel und Gebiß. Auf den Couronnements stehen die vier Evangelisten; in den Blenden am runden Dom die Apostel Judas, Matthias, Bartholomäus, Jakobus d. J., Simon und Matthäus mit ihren Attributen. Die darüber befindlichen Basreliefs stellen dar: die Unschuld ein Mäd⸗ chen, welches sich die Hände wäscht, neben ihr ein Lamm; die An⸗ dacht, mit der Fackel vor einem Rauchfaß knieend; der Eifer, ein Greis mit einer Lampe und Geißel; die Liebe gegen Gott ein junger Mann, dem eine Flamme aus der Brust lodert; die Nächsten⸗ liebe, welche in Gestalt elnes Jünglings sich eines armen Kindes an⸗ nimmt; und endlich die Seligkeit, mit Lorbeern bekränzt in den Wolken schwebend. Die Erbauung des Thurmes erforderte die verhältnißmäßig nur geringe Summe von 175,000 Thalern. Um das Kirchengebäude, außerhalb des dasselbe umgebenden Kirchhofes, ließ König Friedrich Wilhelm I. im Jahre 1736 die Ställe für das Regiment Gensd'armes erbauen, deren Beseitigung dann im Jahre 1773 erfolgte. Nach ihnen führt der Platz seinen Namen. Der Kirchbof wurde schon vorher, durch Kabinets⸗Ordre d. d. Charlotten⸗ burg, den 6. Juli 1740, geschlossen, dagegen gestattete Friedrich der Große die Belsetzung von Leichen in dem Gotteshause. Hier auch wurde die 200 jährige Feier des Bestehens der französisch⸗reformirten Gemeinde im Jahre 1872 begangen. 8

Am 9. August, Morgens 9 Uhr, begann im kleinen, mit den Büsten des Deutschen Kaisers und des Königs von Bayern und den Reichs⸗ und Landesfarben geschmückten Saale des Königlichen Odeons in München die VI. allgemeine Versammlung der deutschen anthropologischen Gesellschaft. Der Kongreß, an dem sich zahlreiche deutsche Gelehrte betheiligten, wurde durch Professor Virchow mit einer Ansprache eröffnet, worin er die sämmt⸗ lichen Gäste begrüßte, unter welchen sich u. A. Herzog Karl Theodor, die Minister v. Pfretzschner und Dr. v. Lutz befanden. Hierauf be⸗ grüßte der Kultus⸗Minister Dr. v. Lutz die gelehrte Versammlung Namens der Staatsregieruna, woran sich ein etwa 1 ½ Stunden dauernder, interessanter und mit Beifall aufgenommener Vortrag Virchows schloß, welcher über die Grundzüge der prähistorischen Wissenschaft in Deutschland in ihrer Beziehung zum Auslande handelte. Sodann besprach Professor Zittel die Aufgaben und Ziele der gegenwärtigen Versammlung und gab einen Ueberblick über die in einem Nebensaal befindliche Ausstellung prähistorischer Funde in Bavern, die meist aus menschlichen Ueberresten, Waffen, Schmucksachen, Münzen ꝛc. besteht. Nach einer Pause sprach Masor Würdinger über Gräberfunde in Bayern. Nach dem Programm sollte um 4 Uhr eine Besichtigung der Ausstellung vorhistorischer Funde aus der keltischen und germanischen Vorzeit Bayerns im Odeon unter Führung des Konservators der ethnographischen Sammlung des Staates, Prof. Dr. M. Wagner, und des Masors Würdinter folgen. Für den 10. August findet sich auf der Tagesordnung: 1) Berichterstattung über die Erfolge der Ar⸗ beiten der von der Gesellschaft ernannten Kommissionen: a) von Prof. Fraas über die Herstellung einer prähistorischen Karte; b) von Prof. Virchow über die Statistik der Schädelformen in Deutschland; c) von Prof. Schaaffhausen über die Aufstellung eines Katalogs des in Deutschland vorhandenen kraniologischen Materials. 2) Neue Anträge. 3) Neuwahl des Vorstandes. 4) Wahl des Ortes für die nächste (VII.) Versammlung. 5) Wissenschaftliche Vorträge: Prof. Ohlenschlager: Die prähistorische Karte Bayerns. Um 2 Uhr gemeinschaftliches Mittagessen in der Restauration von „Achatz“. Nach⸗ mittag 4 Uhr: Besuch des Nationalmuseums unter Führung des General⸗Conservators Dr. v. Hefner⸗Alteneck. Abends gesellige Zu⸗ sammenkunft bei „Achatz.“ Am 11. August werden geschäftliche An⸗ gelegenheiten, Bericht des Rechnungs⸗Ausschusses, Decharge, Voran⸗ schlag für das nächste Jahr, erledigt, wissenschaftliche Vorträge ge⸗ halten und nach Besichtigung der ethnographischen und anatomischen Sammlungen Abends die festliche Begrüßung der Mitglieder der anthropologischen und geologischen Generalversammlung von Seiten der Stadt München entgegengenommen werden. In dem ersten ausgegebenen Mitgliederverzeichniß sind 154 Namen (meist aus Gelehrten⸗, Beamten⸗ und Militärkreisen) einge⸗ schrieben, unter ihnen: Professor De. R. Arndt aus Greifs⸗ wald, Dr. Ascherson aus Berlin, Professor Dr. Beyrich aus Berlin, Dr. Dechen, Wirklicher Geheimer Rath aus Bonn, Professor Desor, Vize⸗Präsident aus Neuchatel, Hofrath Ecker aus Freiburg, Verlagsbuchhändler Th. Fischer aus Cassel, Prof. Dr. K. v. Fritsch aus Halle, Prof. Dr. G. Jäger aus Stuttgart, Dr. Henry Lange aus Berlin, Prof. Dr. Laspeyres aus Aachen, Hugo Schilling, Konser⸗ vator aus Hamburg, A. Schlönbach, Königlicher Ober⸗Inspektor aus Salzgitter (Hannover), Prof. v. Seebach aus Göttingen, Dr. Virchow, Königlicher Universitätsprofessor, Vorstand der deutschen anthro⸗ polsgischen Gesellschaft ꝛc. aus Berlin, Cand. phil. Virchow aus Heidelberg.

Ueber den Fortzang der Arbeiten und die Ehrenpreise für die internationale Gartenbau⸗Ausstellung zu Cöln entneh⸗ men wir der „Köln. Ztg.“ Folgendes: Ihre Majestät die Kaiserin⸗ Königin hat eine werthvolle Vase als Ehrengabe zur freien Verfügung der Gesammtjury gestellt, und der von den Kronprinz⸗ lichen Herrschaften gestiftete Ehrenpreis, bestehend in einer prachtvollen Kamingarnitur aus meißener Porzellan, ist bereits in Cöln angelangt. Das landwirthschaftliche Ministerium hat bekannt⸗ lich zwei große goldene Staatsmedaillen für gärtnerische Leistungen im Werthe von je 50 Dukaten und ferner vier solcher Medaillen in Silber zur Verfügung gestellt. Eine Firma der Stadt Mülheim a. Rh. hat dem Gencral⸗Comité noch für einen oder meh⸗ rere Geldpreise überwiesen; die Gesammtsumme solcher Zuwendun⸗ gen beläuft sich gegenwärtig auf 21,600 Die sämmtlichen vom Geueral⸗Comitsé ausgesetzten Geldpreise erreichen indessen einen weit höheren Betrag.

Von Dänemark ist eine Kollektivausstellung angemeldet, und sind überhaupt auch nach dem angesetzten Schlußtermin noch so zahlreiche Anmeldungen eingelaufen, daß wegen Mangels an Raum kaum alle berücksichtit werden können. Sehr reichhaltig werden die Produkte des Gartenbaues vertreten sein; beispielsweise ist aus Surinam eine interessante Kollektion von 80 verschiedenen Fruchtsorten angemeldet. Sieben Treibhäuser werden zur Ausstellung gelangen. Der 85 Fuß hohe Kamin für die Kesselheizung, gleichfalls ein Ausstellungsgegen⸗ stand, ist im Bau begriffen. Die Bergwerksgesellschaft „Vereinigter Bonifacius“ bei Gelsenkirchen 8 bereitwilligst die unentgeltliche Lieferung der zur Feuerung erforderlichen Kohlen zugesagt. Die Bo⸗ Üchumer Gußstahlfabrik wird zwei Glocken zur Ausstellung bringen, welche an dem Hauptübergange von der Flora zum Ausstellungsfelde angebracht werden, um Abends das Zeichen zur Räumung des letzte⸗ ren damit zu geben. Das Modell des 12 Aufstellung auf dem Niederwalde bestimmten Standbildes der Germania wird gleichfalls

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zur Ausstellung gelangen. Die Errichtung eines Stallgebäudes nach englischem Muster ist von einer Cölner Firma übernommen worden.

Außer den goldenen, silbernen und bronzenen Medaillen, welche neben den Geldpreisen zu Prämiirungen bestimmt sind, werden Diplome zur Vertheilung gelangen, deren künstlerische Ausführung Hr. Tony Avenarius in Cöln übersommen hat.

Zur Erleichterung für den Verkehr sind auf dem Ausstellungs⸗ felde Telegraphen⸗ und Postämter errichtet, und können alle Briefe und Telegramme dorthin „Postlagernd Ausstellungsfeld“ gerichtet werden. Das Wohnungs⸗Comité hat seine Thätigkeit begonnen und Hr. J. J. Fiesnf Domhof 12 zu Cöln, das Sekretariat desselben uͤbernommen. Auf dem Ausstellungsfelde wird ebenfalls ein Woh⸗ nungsbureau errichtet, welches gleichzeitig als Wechselbureau dient.

Die „Köln. Ztg.“ veröffentlicht folgenden Aufruf: Ein am Abend des 4. d. Mts. auf dem benachbarten Hunsrück niedergegange⸗ ner Wolkenbruch und eine in Folge dessen mit unglaublicher Schnelligkeit um die Mitternachtsstunde ganz unerwartet und plötzlich über unsere Stadt hereingebrochene und sie ihrer ganzen Länge nach durchrasende Hochfluth hat namenloses Unglück über Kirn gebracht. Wir beklagen 26 Menschenleben. 5 Häuser sind von Grund aus fortgespült, 20 andere müssen schon jetzt polizeilich niedergelegt wer⸗ den, eine weit größere Zahl ist schwerlich überhaupt wieder herzustel⸗ len und in allen übrigen, mit Ausnahme der wenigen hochgelegenen, hat die Fluth die unteren Stockwerke durchwühlt und hier und in den Kellern alle daselbst lagernden Vorräthe an Lebensmitteln, Wein, ferner Möbel und Ladenwaaren aller Art weggeschwemmt oder durch Wasser und Schlamm bis zur Unbrauchbarkeit vernichtet. Auch das Vieh in den Ställen Pferde, Rindvieh, Schweine, Ziegen ist in großer Zahl verunglückt, Brücken und Wege sind zerstört. Auch das benachbarte Dorf Hahnenbach ist sehr schwer heimgesucht. Hier sind zwar die meisten Häuser durch höhere Lage vor Zerstörung ge⸗ schützt worden, gleichwohl ist auch hier eine ganze Familie, Vater, Mutter, Großmutter und 2 Kinder, sammt ihrem Hause in den Fluthen begraben Rettung war trotz ihres Jammergeschreies unmög⸗ lich. Mehrere andere Gebäude sind schwer geschädigt, die Kirche in ihren Fundamenten zerwühlt, zwei Gemeindebruͤcken zerstört und große Flächen des fruchtbarsten Wiesen⸗ und Gemüselandes sind zum Stein⸗ meer verödet. Was eigene Thatkraft vermag, werden wir einsetzen, um mit Gottes Hülfe uns aus unserer Noth herauszuarbeiten Aber unsere Kräfte allein sind zu schwach. Zu groß und zu allgemein ist rings um uns der Jammer und das Elend. arum helft, deutsche Brüder, und helft bald!

Kiel, den 7. August 1875.

Kreis⸗Landrath, Bürgermeister, Stadtverordnete und Geistliche von Kirn. Der Gemeindevorsteher von Hahnenbach.

Die Expedition der Kölnischen Zeitung erklärt sich zur Empfang⸗ vS von Geldbeiträgen für die Verunglückten im Hahnenbachthale

ereit.

Dieser Tage ist die erste Nummer eines neuen Blattes, der „Berliner Nachbarschafts⸗Zeitung“ (verantwortlicher Re⸗ dacteur K. Badewitz) hier ausgegeben worden. Das Blatt wird zwei⸗ mal in der Woche, Mittwoch und Sonnabend Nachmittags, erscheinen, und zwar in drei Ausgaben, deren Titel: „1) Vom Thiergarten bis zur Hasenhaide, 2) von der Hasenhaide bis zum Friedrichshain, und 3) vom Friedrichshain bis zum Thiergarten“ die Bezirke andenten, für die jede Ausgabe sammt Annoncen berechnet ist. In dem Pro⸗ spekt heißt es: „Aus dem Verbande der Familie baut sich die Nach⸗ barschaft und die Gemeinde, aus der Gemeinde der Staat auf. Daraus folgt, daß zu einem gesunden Aufbau des Staats die Grundlage eines gesunden Gemeinde⸗ und Familienlebens gehört. Das fördern zu helfen, liegt in der Absicht der „Berliner Nachbarschafts⸗Zeitung.“ Auf das Blatt kann man bei der Post mit 1 für die Monate August und September abonniren. ““ 8

Theater.

Die nächste Novität, welche am Sonnabend im Belle⸗Allignce⸗

Theater vorgeführt wird, betitelt sich „Frauenrechte“ und ist ein vieraktiges Original⸗Lustspiel von Karl Görlitz. Dasselbe wird dann abwechselnd mit „Familie Hörner“ und „Ein Kind des Glückes“ das dortige Reportoir beherrschen, da beide letztgenannte Stücke sich des günstigsten Erfolges erfreuen. 3

Ueber das Bühnenfestspiel R. Wagners erhält der „Corr. v. u. f. D.“ aus Bayreuth, 8. August, folgende weitere Mitthei⸗ lungen: Die ursprüngliche Bestimmung, daß außer den Betheiligten der Zutritt zu den dermaligen Proben Niemand gestattet sei, wurde alsbald fallen gelassen. Es ist, besonders in den Nachmittagsproben, immerhin ein Auditorium von mehreren Hunderten anwesend. In den vordersten Reihen sitzen die von Richard Wagner selbst Geladenen, unter ihnen Abbé Lißt. Außer diesen sind seit einigen Tagen den Mitgliedern der hiesigen städtischen Kollegien, des Wagnervereins, des Musikdilettantenvereins und des Leeder⸗ kranzes, den Quartiergebern ꝛc. eine entsprechende Anzahl von Ein⸗ trittskarten gewährt worden, so daß sie im Turnus die Proben be⸗ suchen können. Auch viele Fremde befinden sich unter den Hörern, Patrone des Unternehmens, Mitglieder der Wasgnervereine, ältere und jüngere Musikbeflissene, die die Partituren in die Proben mitbringen und nachlesen. Die Fremden sind zum Theil aus weiter Ferne gekommen. Die Proben finden in der Weise statt, daß Vor⸗ mittag von 8 bis 10 Uhr das Orcchester allein Leseprobe hat, wobei in der Regel ein ganzer Akt durchgenommen wird; am Nachmittag von 5 bis 7 Uhr treten dann die Sänger und Sängerinnen dazu. Diese Gesammtproben sind, was Gesang und Musik anlangt, schon ziemlich glatte Aufführungen. Die Sänger und Sängerinnen markiren wenig oder nicht, sondern entfalten bereits ihre vollen Stimmmittel. Das Orchester spielt, wie aus einem Gusse, so daß Wagner selbst oft in laute An⸗ erkennung ausbricht. Wagner hat wahrend der Proben seinen Platz an einem Tische dicht am Rande der Bühne, dem Dirigenten Richter gegenüber, der mit Ruhe und Festigkeit das Orchester füͤhrt, während Wagner seinerseits durch seine Bewegungen in der ihm eigenen leben⸗ digen und originellen Weise die musikalischen Figuren zeichnet und die Art, wie er sie dargestellt wissen will. Bis jetzt sind Rheingold, Walküre und der erste Akt aus Siegfried durchgenommen. Geht es in der gleichen Weise fort, so werden die Proben am nächsten Don⸗ nerstage mit dem fesen Akte aus der Götterdämmerung zu Ende gehen. Hierauf will Wagner, wie er in der gestrigen Probe erklärt hat, den Musikern 2 Tage zur Rast und zu Ausflügen lassen, am Sonnabend Abend aber dieselben sämmtlich als seine Gäste zum Abschied bei sich sehen. 3 b

Der englische Komponist Sullivan ist, wie das „Athenäum“ unter seinen musikalischen Plaudereien mittheilt, beauftragt worden, eine Oper für das italienische Theater in St. Petersburg für die Saison 1876—77 zu komponiren, vorausgesetzt, daß Madame Nilsson engagirt wird, um die Hauptrolle zu singen.

Redacteur: F. Prehm. lag der Expedition (Kessel). Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beslage).

Berlint

Druck W. Elsner.

Königreich Preußen.

rivileaium wegen Ausgabe von 12,750,000 Reichswährung Hüoritäts „Obligationen der Breslau⸗Schweidnitz ⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem Wir durch die Privilegien vom 6. April 1872 und 21. Dezember 1874 der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗ gesellschaft gestattet haben, zur Herstellung der durch die General⸗ versammlung ihrer Aktionäre vom 10. November 1871 beschlossenen Erweiterungen des Unternehmens, sowie zu Veränderungen, Vergröße⸗ rungen und Vervollständigungen der Anlagen und Betriebsmittel auf den im Betriebe befindlichen Bahnstrecken der Gesellschaft Anleihen von 4,250,000 Thlr. (12,750,000 ℳ) und von 16,350,000 aufzu⸗ nehmen, wollen Wir auf fernerweiten Antrag der Gesellschaft durch egenwärtiges Privilegium auf Grund des Gesetzes vom 17. Juni 1833 Unsere landesherrliche Genehmigung zur Aufnahme einer An⸗ leihe von 12,750,000 Reichswährung unter nachstehenden Bedin⸗ gungen ertheilen: 8

ie zu emittirenden Obligationen, auf deren Rückseite ein Abdruck dieses Privilegiums beigefügt wird, werden unter der Bezeichnung: „fünfprozentige Prioritäts⸗Obligationen der Breslau⸗ Schweidnitz Freiburger Eisenbahngesellschaft von Achtzehnhundert⸗ fünfundsiebenzig“ nach dem beigefügten Schema A., in Stücken von Dreitausend, Sechshundert und Dreihundert Mark unter fortlaufenden Nummern ausgefertigt. Dieselben zerfallen in 1000 Stück zu 3000 Mark von Nummer 1 bis 1000, 13000 Stück zu 600 Mark von Nummer 1001 bis 14000, 6500 Stück zu 300 Mark ven Nummer 14001 bis 20500.

Jeder Obligation werden Zinscoupons für fünf Jahre und ein Talon zur Erhebung fernerer Coupons nach Ablauf von fünf Jahren gemaß der weiterbeigefügten Schemas B. und C. beigegeben.

Diese Coupons und der Talon werden nach je fünf Jahren auf besonders zu erlassende Bekanntmachung erneuert.

Die Obligationen, Zinscoupons und Talons werden mit Faecsi⸗ mile⸗Unterschriften von zwei Mitgliedern des Direktorii und des Haupt⸗Rendanten versehen.

§. 2. Die Obligationen werden mit fünf Prozent jährlich ver⸗ zinst und die Zinsen in halbjährlichen Raten am ersten April und eisten Oktober jeden Jahres in Breslau bei der Gesellschafts⸗Haupt⸗ kasse oder an anderen durch das Direktorium zu bezeichnenden Zah⸗ lunzsstellen ausgezahlt. Zinsen, deren Erhebun innerhalb vier Jahren von dem in dem betreffenden Coupon bezeichneten Zahlungs⸗ iage an nicht erfolgt ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft. Die Ausreichung jeder neuen Serie von Zinscoupons erfolgt an den Prä⸗ sentanten des Talons, durch dessen Rückgabe zugleich über den Em. pfang der neuen Zinscoupons nebst Talon quittirt wird, sofern nicht vorher dagegen von dem Inhaber der Obligationen unter Präsen⸗ tation derselben bei dem Gesellschafts⸗Direktorium schriftlich Wider⸗ spruch erboben worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruches, oder wenn der Talon innerhalb Jahresfrist vom Tage der Fälligkeit nicht beigebracht wird, erfolgt die Ausreichung an den Inhaber der Obligationen. ]

§. 3. Die Obligationen unterliegen der Amortisation, die mit dem Jahre 1885 beginnt und durch alljährliche Verwendung von einem balben Prozent des Nominalbetrages der emittirten Obligatio⸗ nen (63,750 ℳ) und der auf die eingelösten Prioritäts⸗Obligationen entfallenden Zinsen ausgeführt wird. Die Nummern der für ein Jahr zu amortisirenden e ee; werden alljährlich im Monat Juli, zuerst im Juli 1885, durch das Loos bestimmt und so⸗ fort öffentlich bekannt gemacht.

Die Ausloosung erfolgt in der Weise, daß zunächst sämmtliche Nummern aller drei verschiedenen Appoints zusammengeworfen und sodann alljährlich so lange und so viel Nummern gezogen werden, als sich aus der für das betreffende Jahr zur Amor⸗ tisation bestimmten Summe überhaupt nur irgendwie tilgen lassen. Wen daher bei einer Ziehung die Amortisationssumme des be⸗ treffenden Jahres durch die inzwischen gezogenen Nummern auch bereits soweit absorbirt ist, daß mit dem noch disponiblen Reste zwar keine Obligation der höheren Appoints, wohl aber noch eine oder mehrere der zur Zeit validirenden Obligationen anderer Appoints getilgt werden können, so wird dennoch mit der fort⸗ gefahren und zwar so lange, bis der disponible Rest der morti⸗ sationssumme nicht einmal mehr ausreicht, um wenigstens eine der noch validirenden Obligationen der niedrigsten Appoints zu tilgen. Diejenigen Nummern höherer Appoints, welche hierbei zwar gezogen sind, aber wegen Mangels an Amortisationsmitteln nicht haben ge⸗ tüigt werden können, werden für nicht gezogen erachtet, bleiben daher bei der Amortisation des betreffenden Jahres unberücksichtigt und werden sofort nach Schluß der Ziehung wieder zurückgeworfen.

Der Generalversammlung der Eßsenbahngesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, mit Genehmigung der Staatsregierung sowohl den Amortisationsfonds zu verstärken und hierdurch die Tilgung der Obligationen zu beschleunigen, als auch sämmtliche Obligationen durch die öffentlichen Blätter mit sechsmonatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerthes einzulösen. Diese Kündigung darf jedoch vor Ablauf des Jahres 1880 nicht erfolgen. Ueber die Ausführung der Tilgung wird dem Königlichen Eisenbahnkommissariat alljährlich ein Nachweis vorgelegt.

4 Die Ausloosung der zu amortistrenden Obligationen ge⸗ schieht Seitens des Direktoriums der Gesellschaft jedesmal im Mo⸗ nat Juli in Gegenwart eines öffentlichen Notars in einem vierzehn Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem den Inhabern der Obligationen der Zutritt gestattet ist. Die Auszahlung des Nominalbetrages der amortisirten Obligationen erfolgt am 1. Oktober des betreffenden Jahres bei der Gesellschafts⸗ Hauptkasse in Breslau oder anderen durch das Direktorium zu be⸗ zeichnenden und gehörig zu publizirenden Zahlstellen an die Vorzeiger der betreffenden Obligationen gegen Aushändigung der letzteren und der nicht fälligen Zinscoupons. Werden die Coupons nicht mit ab⸗ eliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapital ge⸗ ürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet. Im Uebrigen er⸗ lischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung einer jeden Prioritäte⸗Obligation mit dem 1. Okiober des Jahres, in welchem und die erfolgte Ausloosung bekannt gemacht

orden ist.

„Die im Wege der Amortisation eingelösten Obligationen werden in Gegenwart esnes Notars verbrannt; daß dies geschehen, wird durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht. 1 §. 5. Diejenigen Obligationen, welche ausgeloost oder gekündigt sind und der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter un⸗ eachtet nicht rechtzeitig zur Realisirung eingehen, werden während er nächsten fünf Jahre vom Gesellschafts⸗Dircktorium jährlich ein⸗ mal öffentlich aufgerufen; gehen sie aber notzdem nicht spätestens binnen Jahresfrift nach dem setzten öffentlichen Aufruf zur Realisa⸗ tion ein, so erlischt jeder Anspruch aus denselben an das Gesell⸗ schaftsvermögen, was unter Angabe der Nummern der werthlos ge⸗ ü,Sen2 Obligationen vom Direktorium öffentlich bekannt zu en ist.

Die Gesellschaft hat wegen solcher Obligationen keinerlei Ver⸗ pflichtungen mehr, doch kann sie deren gänzliche oder theilweise Be⸗ zablung auf Grund eines Beschlusses der Generalversammlung aus Billigkeitsrücksichten gewähren. Hns

§. 6. Sind Obligationen, Zinscoupons oder Talons beschädigt oder unbrauchbar gemacht worden, jedoch in ihren wesentlichen Theilen

Berlin Mittwoch, den 11. August

dergestalt erhalten, daß über ihre Richtigkeit kein Zweifel obwaltet, so ist das Direktorium ermächtigt, gegen Annahme der beschädigten Papiere auf Kosten des Inhabers neue gleichartige Papiere auszufer⸗ tigen und auszureichen. Außer diesem Falle ist die Anfertigung und Ausreichung neuer Obligationen an Stelle angeblich vernichteter oder verloren gegangener nur zulässig nach gerichtlicher Mortifizirung der⸗ selben, wlche im Domizil der Gesellschaft bei dem dortigen Gericht erster Instanz nachzusuchen ist.

Zinscoupons und Talons können weder aufgeboten noch mortifi⸗ irt werden. Es wird jedoch Demjenigen, weicher den Verlust der Binscvupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (§. 2) bei dem Gesell⸗ schafts⸗Direktorium anmeldet, und den stattgehabten Besitz glaubhaft darthut, nach Ablauf der Iöee der Betrag der angemelde⸗ ten und bis dahin nicht zum Vorschein gekommenen Zinscoupons ge⸗ gen Quittung ausgezahlt werden. .

§. 7. Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sind auf Höhe der darin verschriebenen Beträge und der dafür zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahngesellschaft. Sie haben in dieser Eigenschaft an dem Gesellschaftsvermögen ein unbedingtes Vorzugsrecht vor allen Aktien nebst deren Zinsen und Dividenden.

So lange nicht die gegenwärtig kreirten Prioritäts⸗Obligationen eingelöst sind, oder der zur Einlösung erforderliche Geldbetrag ge⸗ richtlich deponirt ist, darf die Geselsschaft keins ihrer Grundstücke, in⸗ soweit dasselbe zum Bahnkörper oder zum vollständigen Transport⸗ betriebe auf den Bahnhöfen erforderlich ist, veräußern. Dieses Ver⸗ äußerungsverbot erstreckt sich jedoch nicht auf den Verkauf oder die dauernde Ueberlassung einzelner Theile der Bahn an den Staat, an Gemeinden, Korporationen oder Individuen zu solchen An⸗ lagen und Einrichtungen, welche zu öffentlichen Zwecken, als zum Post⸗ und Telegraphenbetriebe, zu polizeilichen und. steuerlichen Einrichtungen, zu Anlagen von Packhöfen und Waarenniederlagen dienen, oder zu sonstigen zum Nutzen des Bahnbetriebes und, ohne diesen zu gefährden, den Vortheil der Ge⸗ sellschaft erzielenden Einrichtungen, worüber im Zweifel das Königliche Eisenbahn⸗Kommissariat endgültig entscheidet. Auch bleibt der Ge⸗ sellschaft freie Disposition über diejenigen ihr gehörigen Grundstücke vorbehalten, welche nach der Entscheidung des Königlichen Eisenbahn⸗ Kommissariats zum Transportbetriebe nicht nothwendig sind.

Vor den auf Grund des gegenwärtigen Privilegs auszufertigen⸗ den Prioritäts⸗Obligationen bleibt das Vorzugsrecht für Kapital und Zinsen ausdrücklich vorbehalten den bis zum Jahre 1874 im Gesammt⸗ betrage von 20,000,000 Thalern (60,000,000 ℳ) ausgegebenen Prioritäts⸗Aktien und Obligationen, nämlich:

1) den auf Grund des ersten Allerhöchst am 16. Februar 1844 (Gesetz Sammlung für 1844, Seite 61) bestätigten Nachtrages zum Gesellschaftsstatut vom 11. Dezember 1843 ausgegebenen 2000 Stück Prioritäts⸗Aktien im Betrage von 400,000 Thlrn. (1,200,000 ℳ);

2) den auf Grund des vierten Nachtrages zum Gesellschaftsstatut mit Allerhöchster Genehmigung vom 21. Juli 1851 (Gesetz⸗Samm⸗ lung für 1851 Seite 584) ausgegebenen 7000 Stück Prioritäts⸗ Obligationen Litt. A. im Betrage von 700,000 Thlrn. (2,100,000 ℳ);

3) den auf Grund des fünften Nachtrages zum Gesellschafts⸗ statut, Allerhoͤchst bestätigt am 14. Februar 1853 (Gesetz⸗Sammlung für 1853 Seite 48), ausgegebenen 8000 Stück Prioritäts⸗Obligationen Litt. B. im Betrage von 800,000 Thlrn. (2,400,000 ℳ);

4) den auf Grund des Allerhöchst am 19. August 1854 (Gesetz⸗ Sammlung für 1854 Seite 517) bestätigten sechsten Nachtrages zum Gesellschaftsstatut ausgegebenen 6000 Stück Prioritäts⸗Obligationen Litt. C. im Betrage von 600,000 Thlrn. (1,800,000 ℳ);

5) den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 2. August 1858 (Gesetz⸗Sammlung für 1858 Seite 437) ausgegebenen 3800 Stück Prioritäts⸗Obligationen Litt. D. im Betrage von 700,000 Thlrn. (2,100,000 ℳ); 2

6) den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 3. Juni 1861 (Gesetz⸗Sammlung für 1861 Seite 346) ausgegebenen 3200 Stück Prioritäts⸗Obligationen Litt. E. im Betrage von 800,000 Thlrn. (2,400,000 ℳ); 8

7) den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 12. März 1866 (Gesetz⸗Sammlung für 1866 Seite 133 ff.) ausgegebenen 7600 Stück Prioritäts⸗Obligationen Litt. F. im Betrage von 1,400,000 Thlrn. (4,200,000 ℳ);

8) den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 11. Juli 1868 (Gesetz⸗Sammlung für 1868 Seite 744 ff.) ausgegebenen 12,700 Stück Prioritäts⸗Obligationen Litt. G. im Betrage von 3,100,000 Thlrn. (9,300,000 ℳ);

9) den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 6. April 1872 (Gesetz⸗Sammlung für 1872 Seite 389 ff.) ausgegebenen 20,500 Stück Prioritäts⸗Obligationen Litt. H. im Betrage; von 4,250,000 Thlrn. (12,750,000 ℳh); u“

10) den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 27. Oktober 1873 (Gesetz⸗Sammlung für 1873 Seite 482 ff.) ausgege⸗ benen 9600 Stück Prioritäts⸗Obligationen Litt. J. im Betrage von 1,800,000 Thlrn. (5,400,000 ℳ); 1

11) den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 21. Dezember 1874 (Gesetz⸗Sammlung für 1875 Nr. 6 S. 99) ausgege⸗ benen 26,000 Stück Prioritäts⸗Obligationen Litt. K. im Betrage von 16,350,000 (5,450,000 Thlr.). 4

Falls der Restbetrag der zur Ausführung der im zehnten Nach⸗ trage des Gesellschaftsstatuts bezeichneten Zwecke noch erforderlichen Geldmittel durch fernere Emission von Prioritäts Obligationen er⸗ folgen sollte, soll auch letzteren bis zum Betrage von 18,000,000 sowohl für das Kapital als für Verzinsung und Amortisation das Vorzugsrecht vor der durch das gegenwärtige Privilegium bewilligten Anleihe zustehen. 1 8

Eine weitere Vermehrung des Gesellschaftskapitals durch Emissiog von Stammaktien darf hiernächst nur erfolgen, wenn den auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums emittirten rioritäts⸗Obligationen nebst Zinsen das Vorzugsrecht eingeräumt wird. 8

§. 8. Die Inhaber der Obligationen sind nicht befugt, die Zah⸗ lung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders als nach Maß⸗ gabe des im §. 3 gedachten Amortisationsplans zu fordern, aus⸗ genommen: 8

a. wenn ein Zinszahlungs⸗Termin durch Verschulden der Eisen⸗ bahnverwaltung länger als drei Monate unberichtigt bleibt,

b. wenn durch Verschulden der Eisenbahnverwaltung der Trans⸗ portbetrieb auf der Eisenbahn länger als sechs Monate gänzlich ein⸗ gestellt gewesen ist,

c. wenn die im wird. 3 3

In den Fällen zu a. und b. bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, sondein das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden und zwar:

zu a. bis zur Zahlung des betreffenden ö 88 85 b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transport⸗

riebes.

In dem zu c. gedachten Falle ist eine dreimonatliche Kündigungs⸗ frist zu beobachten, auch kann der Inhaber einer Prioritäts⸗Obliga⸗ tion von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amortisations⸗ quantums hätte stattfinden sollen. b

Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Eisenbahnverwaltung die nicht innegehaltene Amortisation nach⸗

olt und zu dem Ende binnen längsten dreier Monate nach erfolgter digung die Ansloosung der zu amortisirenden Prioritäts⸗Obliga⸗

1““

§. 4 festgesetzte Amortisation nicht einsehalten

8

tionen nachträglich bewirkt. Die Obligationen, welche in Folge der Bestimmungen dieses Paragraphen eingelöst werden, kann die Gesell⸗ schaft wieder ausgeben. §. 9. Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen Bekannt⸗ machungen erfolgen durch zwei Breslauer Zeitungen, den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und mindestens eine andere, nicht in Breslau er⸗ scheinende Zeitung. Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Siegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den In⸗ habern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Ge⸗ währleistung von Seiten des Staates zu geben, oder Rechten Dritter zu präjudiziren. 8 1 Das gegenwärtige Privilegium ist durch das Amtsblatt der Re⸗ gierung zu Breslau bekannt zu machen und eine Anzeige, daß dies geschehen, in die Gesetz⸗Sammlung aufzunehmen. Gegeben Wildbad Gastein, den 21. Juli 1875. 1 (L. S.) Wilhelm. Für den Finanz⸗Minister. Dr. Falk. Dr. Achenbach.

Schema A. 5 % Prioritäts⸗Obligation

Nr..

8— über Dreitausend (Sechshundert, Dreihundert) Mark Reichswährung. 8 Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe des obigen Betrages von Dreitausend (Sechshundert, Dreihundert) Mark Reichswährung An⸗ theil an dem durch Allerhöchstes Privilegium vom.. emittirten Kapitale von 12,750,000 Mark Reichswährung Prioritäts⸗ der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesell⸗ aft.

Breslau, den. ten . Direktorium

der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft. (Facsimile der Unterschrift zweier Mitglieder des Direktoriums.)

(Trockener Stempel.) Der Haupt⸗Kassen⸗Rendant. (Faesimile.) Rückseite der Obligation. Hier folgt ein wörtlicher Abdruck des Privilegiums.

Schema B. = 75 Mark 1825 Reichswährung Serie Nr... 15 Mark Pfennige) 7 Mark 50 Pfennige) Erster (zweiter u. s. w.) Zins⸗Coupon

der 5 % Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗Obligation von 1875. .. Pfennige hat Inhaber dieses Coupons ab aus der Hauptkasse der Breslau⸗Schweid⸗ durch öffentliche

vom . ten

nitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft und an den

Bekanntmachung bezeichneten Zahlstellen zu erheben. Breslan, den.. sien 18..

Direktorium 8 der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft. (Unterschrift⸗Facsimile zweier Mitglieder des Direktoriums.) (Trockener Stempel.) (Facsimile) Rendant.

Verjährt um 18 ..

Schema C. Talon

5 % Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Pri S von 1875.

Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe, durch welche zugleich über den Empfang der 59 Serie des Zinscoupons qulttirt, binnen Jahresfrist vom. ten EEEEö1öq“ an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die . te Serie der Zinscoupons für die nächsten fünf Jahre, sofern nicht vorher dagegen von dem Inhaber der Obligation bei dem Ge⸗ sellschafts⸗Direktorium schriftliche Widerspruch erhoben worden ist.

Vredtan, den . Een . 18.. 8

Direktorium

der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft. (Unterschrift⸗Facsimile zweier Mitglieder des Direktoriums.) (Trockener Stempel.) (Facsimile) Rendant.

S.en der aufgefundenen Leichen der mit dem am

7. Mai d. an den Scilly⸗Inseln gescheiterten Dam⸗

pfer „Schiller“ verunglückten Mannschaften und Passagiere.

Auszug aus der von dem Vize⸗Konsul des Deutschen Reichs in Scilly Herrn John Bomfield geführten Liste.

(Bei den später wieder 9Ir Leichen ist dies besonders emerkt.

Männer. (Beerdigt in St. Mary's, Scilly oder ihren Auge. hörigen übergeben.) 1) Grab 27. Von den Offizieren des Schiffs als Quartermaster Peters identifizirt. 2) Grab 28. Etwa 5 Fuß 8 Zoll groß, helles Haar, röthlicher Bart und Schnurrbart. An der Leiche gefunden: 2 Schlüssel. Vermuthlich ein Heizer. 3) Grab 26. Leichter Körperbau. Dunkelbraunes Haar und Bart. An der Leiche gefunden: In der inneren Tasche des Ueberrocks ein Notizbuch, enthaltend einen Paß für George G. Leonhardt, Bürger von New⸗York und 17 Dollars 65 Cents Papiergeld; in der Börse 90 große fremde Goldmünzen, 23 desgl. kleine, 2 große fremde Silbermünzen, 2 Uhren mit Ketten und Medaillons, 2 2 Brochen, 1 Kruzifix, 1 Medaillon, 8 Ohrringe, 4 Nadeln, 18 Hemd⸗ knöpfe, 1 Bleistifthalter, 1 filberne Pfeife, 1 Paar Armbänder, ver⸗ schiedene kleine Silber⸗ und Kupfermünzen. Beim Trocknen der in dem Notizbuche befindlichen Papiere wurden 17 ten gefunden. 4) Grab 29. H. Bonne, Ingenieur. 5) Grab 32. Etwa 5 Fuß 9 Zoll groß. Hellbraunes Haar. Das Hemde gezeich⸗ net: G. Luischner. Auf der rechten Hand ein Anker, auf der lin⸗ ken ein Stern, auf dem linken Arm eine weihliche Figur tättowirt. Tabaksbeutel und Pfeife). Vermuthlich einer der Stewards.

Grab 30. Etwa 5 Fuß 8 Zoll groß. Röthliches Haar und Bac⸗ Auf dem linken Arm ein Anker, auf der rechten Hand die Buchstaben A. P. tättowirt. Notizbuch, enthaltend einen an Andre Petersen gerichteten Brief. Vermuthlich ein Feuermann. 7) Grab 31. Etwa 5 Fuß 5 Zoll groß. Dunkles Haar und Bart. Das Hemde H. S. gezeichnet. Identifizirt als einer der Quartermaster. An der Leiche gefunden: 1 Messer und 2 Schlüssel. 8) Grab 8. Identifizirt als Fritz Seyer. 9) Den -r en übergeben. Identifizirt als Hr. Karl Schmidt. 10) Grab 6. Identifizirt als Hr. Altmann.

8

Ringe,

9

8

sehr kleine Diaman-⸗

8