1875 / 191 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Aug 1875 18:00:01 GMT) scan diff

der einen, und den Zuflüssen der Weser auf der andern Seite bildenden Gebirgskette. Die Höhe der Grotenburg über der Meeresfläche beträgt 1195 Fuß, die Höhe über dem Flußbette der Werra etwa 700 Fuß. Sie liegt z Stunden südwestlich von Detmold und bildet einen ziemlich isolirt stehenden, nach Westen hin steil abfallenden, aus Quadersandstein bestehenden Bergkegel, der nach allen Seiten hin einen weiten Blick gestattet. Die Rundsicht erstreckt sich in der Nähe über den größten Theil des lippischen Landes und darüber hinaus im Norden und Osten bis an die Wesergebirge, südöstlich bis zum Brocken, südlich bis zum Habichtswalde bei Cassel, in Südwesten bis zu den Bergen des Kölnischen Sauerlandes, westlich über die ganze westfälische Ebene bis jenseits Münster.

Die Grotenburg führt diesen ihren Namen schon seit län⸗ ger als drei Jahrhunderten (bereits 1548 kommt sie als „de grote Borg“ vor). Archivalische Nachrichten setzen es aber außer Zweifel, daß sie bis ins 15. Jahrhundert „der Teut“ hieß. Da nun der von Tacitus als der Schauplatz der Hermanns⸗ schlacht bezeichnete saltus Teutoburgiensis nach dessen Be⸗ schreibung an den Quellen der Ems und der Lippe gelegen haben muß und der Teutberg gerade in den Bereich der zwischen diesen Quellen sich hinziehenden Gebirgskette fällt, so begründet sich die höchste Wahrscheinlichkeit dafür, daß die Groten⸗ burg der Berg gewesen, der dem saltus Teutoburgiensis den Namen gegeben. Wie weit die Gebirgskette in der Vorzeit diese nur das eine Mal bei Tacitus vorkommende Benennung geführt, wissen wir freilich nicht. Wahrscheinlich hieß so nur die von Kohlstädt bis zum Passe der Dörenschlucht sich hinziehende Strecke des Gebirges. Schon seit Karls des Großen Zeit kommt für das Gebirge nur noch der Name Osning oder Osnegge vor. Der auf unsern Karten sich findende Name „Teutoburger Wald“ rührt erst von neueren Geographen her, im Munde des Volkes hat sich Nichts davon erhalten. Dies kennt auch den Namen Osning nicht mehr, sondern hat nur Benennungen für die einzelnen Theile des Gebirges, unter denen allerdings der etymologisch mit „Osning“ zusammenfallende Name „Egge“ als „Große“ und „Kleine Egge“ mehrfach vorkommt. Als Gesammtbezeichnung der fraglichen Gebirgskette, soweit sie den südwestlichen Theil des lippischen Landes durchschneidet, hört man hier nur den Namen „Lippischer Wald“ oder auch kurzweg „der Wald“.

Daß auf dem Gipfel der Grotenburg jemals eine wirkliche Burg gestanden, ist nicht nachweisbar*), auch kaum wahrschein⸗ lich, da nicht die geringste Spur davon sich erhalten. Zwei Stein⸗ wälle, die sogenannten Hünenringe, sind die einzigen Ueberbleibsel

des Alterthums auf der Grotenburg. Der eine derselben, etwa auf der Höhe des Berges auf dem sanfteren Abhange nach Detmold hin, bildet ein längliches abgerundetes Viereck mit Wall und Graben, 443 Schritt im Umfange. Der Wall besteht aus großen, 18 20 Fuß hoch aufgethürmten rohen Sandsteinen ohne Mörtelverbindung. Der andere oberhalb des ersteren gelegene Hünenring ist im Laufe der Zeit verfallen und nur an einzelnen Stellen noch erkennbar. Welchem Zwecke diese Steinwälle ge⸗ dient, wann und von wem, ob von den Römern oder von den Deutschen sie errichtet sind, darüber gehen die Ansichten der Forscher auseinander.**)

Ernst von Bandel ließ von den Edeltannen, welche den

ipfel des Berges krönten, eine hinreichende Anzahl wegschlagen,

m genügenden Raum für das Werk, die Bauleute und seine sogenannte Villa zu erlangen. Diese Villa ist eine Bretterhütte in gefälligem Schweizerstyl mit einigen sehr kleinen Räumen, worin er in den letzten Jahren mit seiner Frau von März bis Oktober zu wohnen pflegte.

Die zunächst folgenden Jahre verflossen unter Vorkehrungen zur Herstellung des Unterbaues für das kolossale Denkmal, zu welchem am 8. September 1841 der Grundstein gelegt wurde. In fünf Jahren hatte man den aus Quadersandsteinen auf kreis⸗ förmiger Grundfläche zu einer Höhe von 93 Fuß aufgeführten Unterbau soweit vollendet, daß am 17. Juni 1846 der letzte Stein in die Kuppelwölbung gesetzt werden konnte.

) Das „burg“ in den Namen Teutoburg und Grotenburg hat entweder nur den alten bergenden, d. h. schützenden Ringwall der

Von da an trat jedoch wegen der ungünstigen Zeitverhält⸗ nisse ein Stillstand ein. Am 6. November des Jahres 1862 erließ der

Detmolder Hauptverein für das Arminius⸗Denkmal eine neue Auffor⸗

derung zu Beiträgen an das deutsche Volk. Die Schlachten des Jahres 1866 befestigten immer mehr und mehr das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, und nach den Siegen von 1870/71

und der Wiederaufrichtung dee Deutschen Reiches bewilligten

Se. Majestät der Kaiser unter Zustimmung des Reichstages die Summe von 10,000 Thalern zur Vollendung des nationalen Monuments und gewährten im vergangenen Jahre eine weitere Beihülfe von 9000 Thalern. Mit frischer Hoffnung wurden die Arbeiten von neuem begonnen; E. von Bandel fand sich im Herbste des Jahres 1873 wieder auf der Grotenburg ein und führte nunmehr das Werk seiner Vollendung entgegen.

Der Sockel des Unterbaues erhebt sich auf rundem, 70

Fuß im Durchmesser haltenden, bis zu 11 Fuß Tiefe auf Felsen stehenden Grundbau, rund 66 Fuß im Durchmesser. Er steigt zuerst 9 Fuß hoch senkrecht auf, zieht sich dann bis auf 12 Fuß Höhe zu einem Durchmesser von 58 Fuß in gerader Richtung zusammen, steigt von da wieder 1 Fuß hoch senkrecht auf, ladet

mit einer Viertelkreis⸗Hohlkehle von 6 Zoll Radius aus und

gelangt mit einer 1 ¼ Fuß hohen senkrechten Platte zur ganzen Höhe

des Sockels, der oben eine Fläche von 59 Fuß Durchmesser hat.

Auf diesem Sockel erhebt sich senkrecht der Mittelbau, dessen Kernbau die Grundform eines regelmäßigen Zwanzigecks hat, dessen Mittellinien von Eck zu Eck 30 ½ Fuß Länge haben. An ihn schließen sich zehn strahlenförmige Pfeiler, welche so aus⸗ laufen, daß im Grundrisse die Seitenlinien ihrer Schäfte Radie von 24 Fuß Länge sind und 9 Fuß Ausladung vom Kern⸗ bau haben. Dieser Mittelbau gliedert sich in seiner Höhe von 9 ¾ Fuß in folgender Weise: er hat einen senk⸗ rechten Sockel von 6 ¼ Fuß Höhe an den Pfeilern, die durch Aufsteigung über die Thüröffnungen am Kernbau 7 ¾ Fuß Höhe erreicht; auf ihn führt eine ¾¼ Fuß hohe Einziehung von 3 Zoll zum Hauptkörper. In der Sockelhöhe steht der Kernbau frei und zeigt das volle Zwanzigeck. Die 2 ½ Fuß vom Kernbau in dieser Höhe entfernt stehenden Pfeiler bilden hierdurch Thüren, über welchen die Pfeiler sich durch Spitzbogen mit dem Kernbau zu einem Ganzen verbinden. Aus diesem Sockel steigen die Pfeilerschäfte 231 ¼ Fuß hoch und die Kernbauwände 21 ¾ Fuß hoch senkrecht auf und ist dieser Mittelbau mit einem 3 ¼ Fuß hohen Deckgesims geschlossen. Dieses Gesimse bildet ein 3 Zoll breites, im Winkel von 45 Grad aufsteigendes Plättchen, eine 1 ¾ Fuß hohe, 1 Fuß ausladende Hohlkehle, die mit einem zweiten 3 Zoll breiten Plättchen im Winkel von 45 Grad auf⸗ steigend eine Wassernase macht, über welche die Dachung des Gesimses durch eine 1 ½ Fuß hohe bis zum Sockel der Wand fläche sich einziehende Wulstfläche hergestellt ist.

Ueber diesem Mittelbau strebt eine Wulst⸗ und Gewölbe⸗ Konstruktion 12 ½ Fuß hoch empor, welche den Pfeilern mit dem Kernbau eine sie deckende Nischenschlußverbindung giebt und das zugleich des Baues Krönung bildet, aus der als oberster Deck⸗ schluß des Ganzen und als Träger des Standbildes sich die Kuppel wölbt.

Die Kuppel steigt zuerst 1 Fuß senkrecht auf und wölbt sich von dieser Ueberhöhung im Halbkreise zur Halbkugel, die auf 14 ½ Fuß Höhe, über der Kuppelgrundfläche, horizontal abgeschnitten, hier einen 3 Fuß hohen, 25 Fuß im Durchmesser haltenden, platten senkrechten Ring trägt. Auf ihm liegt die metallene 2 Fuß hohe, 23 Fuß im Durchmesser haltende Platte des Standbildes.

Um auf die Sockeldeckfläche und zur Thür, die in der Ostnische in den Bau führt, zu gelangen, ist vor dieser Nische, der Hauptsockelwand sich anschließend, eine 8 Fuß breite Rampe von beiden Seiten, 7 Fuß hoch zu einer 12 Fuß langen Ruhe⸗ platte aufsteigend, angelegt, auf der vor dem Sockelrand die erste Stufe liegt. Der Sockelrand, 10 ½ Fuß breit, giebt die zweite Stufe und weiter sind in die Sockeleinziehung noch 8 Stufen eingetieft.

Durch die Thür in der Ostnischen⸗Kernbauwand gelangt man in einen 9 Fuß hohen, 3 ¼ Fuß breiten Gang, der 4 Fuß aufsteigend mit 6 Stufen in das runde, 8 Fuß im Durchmesser

zu Eck, die Wände ziehen sich in der Höhe von 8 Fuß in einen Kreis von 17 Fuß Durchmesser zusammen.

Der Rand der Sockelplatte ist 2 Fuß, die Ueberhöhung der⸗ selben bis zu den Sohlen der Figur 3 Fuß hoch, die ganze Höhe der Platte beträgt also 5 Fuß; die Höhe der Figur in ihrer durch das Stützen auf den Schild in etwas gesenkten Stellung 50 Fuß; von der Sockelplattendecke bis zur Spitze des Helmschmucks 55 Fuß; bis zur erhobenen Faust 61 Fuß und bis zur Schwertspitze 85 Fuß. Die ganze Figurenhöhe mit ihrer Standplatte beträgt 90 Fuß; der Unterbau 93 Fuß; des gan⸗ zen Denkmales Höhe 183 Fuß. Es ruht auch die Figur 13 Fuß tief, von den Sohlen abwärts, im Mittel des Baues auf 10 Fuß breiter Grundfläche, von der 8 Anker (Kernwurzeln), 38 Fuß tiefer senkrecht in den Unterbau abreichend, hier ihren Halt finden. 1

Die Standplatte unter den Füßen greift mit ihren unter sich verbundenen Strahlenwänden (Saugwurzeln) 11 ½ Fuß vom Mittel aus und lagern diese auf der Kuppel, die auf ihrer Grundfläche 37 Fuß Durchmesser hat. Von diesen 16 Strahlen⸗ wänden gehen, 8 Fuß vom Mittel entfernt, 8 Anker zuerst bis zur Tiefe von 17 Fuß, sich bis auf 12 Fuß vom Mittel aus⸗ breitend, von wo aus sie dann weiter senkrecht 45 Fuß bis zu ihrem Haltpunkte in den Bau hinabreichen.

Auf dieser Grundfeste steht eine Cylinder⸗Konstruktion zum Halten und Tragen der aus Kupferblech getriebenen Statue und zu deren Befestigung gegen die Angriffe des Windes.

Die Figur stützt sich mit dem linken Arm auf den Schild und hat eine Körpergröße von 50 Fuß 4 Zoll, bis zur Helm⸗ spitze 55 Fuß, bis zur rechten erhobenen Faust 61 Fuß und bis zur Schwertspitze 85 Fuß. Die Gewandung ist ein anliegender, mit Pelz verbrämter Rock mit kurzen Aermeln, eine enge Lederhose und Schnürstiefel. Ein faltiger Mantelüberwurf, der über der Brust festgehalten wird, umwallt den Oberkörper, das Haupt bedeckt ein Flügelhelm. Die rechte, erhobene Faust hält das 24 Fuß lange Schwert, dessen beiden Seiten die gol⸗ dene Inschrift tragen: 11“

„Deutsche Einigkeit meine Stärke, Meine Stärke Deutschlands Macht. Ddie einzelnen Theile der Figur sind aus Kupferplatten gearbeitet und unter einander durch Niete und Schrauben verbunden. Das Standbild besteht aus ungefähr 200 größeren Kupferstücken. Das gesammte Kupfer wiegt 237 Centner, das eiserne Gerüst, bestehend aus ungefähr 600 Stücken, 1133 Centner. Die Kosten des ganzen Denkmals betrugen ca. 270,000 In der vierten Nische, vom Eingang in den Bau an gerech⸗ net, ist ein Reliefbild Sr. Majestät des Kaisers eingelassen, welches, 5 Fuß im Quadrat groß, nach dem Entwurfe Howalds in Braunschweig aus der Bronze einer bei Gravelotte eroberten Kanone gegossen ist. Unter demselben steht die Inschrift: Der lang' getrennte Stämme vereint' mit starker Hand, Der welsche Macht und Tücke siegreich überwand, Der längst verlorne Söhne heimführt; zum Deutschen Reich, Armin, dem Retter, ist er gleich. Das Gehölz um das Denkmal ist auf Veranlassung Sr.

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Durchlaucht des Fürsten zur Lippe in einen Park umgeschaffen

worden, welcher prächtige Fernsichten darbietet.

Die neuen preußischen Verwaltungsgesetze. II. Das Dotationsgesetz.*)

Während die Provinzialordnung nur die Verfassung der Provinzialverbände regelt, überweist das Gesetz, betreffend die Ausführung der §§. 5 und 6 des Gesetzes vom 30. April 1873 wegen Dotation der Provinzial⸗ und Kreisverbände, vom 8. Juli 1875 den Provinzialverbänden ein Verwaltungsgebiet.

Nach der Absicht der Staatsregierung, welche bei der Be⸗ rathung des Gesetzes vom 30. April 1873, betreffend die Do⸗ tation der Provinzial⸗ und Kreisverbände, die Zustimmung der

nahmen des Staatshaushalts eine Summe von jährlich 4,500,000 Thlrn. oder 13,500,000 überwiesen werden, um dieselben in gleicher Weise, wie den Provinzialverband von Hannover mit Fonds zur Selbstverwaltung auszustatten.

Zu diesem Zwecke ist bereits durch den §. 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 30. April 1873 eine Summe von jährlich 2,000,000 Thlr. oder 6,000,000 vom 1. Januar 1873 ab aus den Einnahmen des Staatshaushalts zur Verfügung gestellt. Zur Deckung der noch fehlenden 2,500,000 Thlr. oder 7,500,000 sollen nach den Motiven jenes Gesetzes aus dem Chaussee⸗Neu⸗ baufonds des Handels⸗Ministeriums 2,000,000 Thlr. oder 6,000,000 entnommen und fernere 500,000 Thlr. oder 1,500,000 durch Ueberweisung von Positionen des Staats⸗ haushalts⸗Etats für solche staatliche Verwaltungszweige gewährt werden, wie sie dem Provinzialverbande von Hannover über⸗ wiesen worden sind und auch zur Ueberweisung an die neu aus zustattenden Provinzialverbände und Landestheile geeignet er⸗ scheinen. Auf die Summe von 500,000 Thlr. oder 1,500,000 werden jedoch den letzteren vorweg die Revenüen der Provinzial⸗ Meliorationsfonds mit rund 20,000 Thlr. oder 60,000 in Anrechnung gebracht, so daß alsdann noch eine Summe von 480,000 Thlr. oder 1,440,000 verbleibt, welche aus vor handenen Etatspositionen zu decken waren.

Das Gesetz vom 8. Juli d. J. überweist nun den einzelnen bisher noch nicht dotirten Provinzialverbänden und Landes⸗ theilen die ihnen gebührenden Antheile an der Gesammtdotatio von jährlich 4,480,000 Thlr. oder 13,440,000 ℳ, sowi an den angesammelten Jahresbeträgen der zur Verfügung gestellten und nicht bereits anderweit zur Verwen⸗ dung gelangten Summe von jährlich 1,520,000 Thlr. oder 4,560,000 und bestimmt zugleich die Aufgaben, welche die Verbände mit den ihnen zu überweisenden Jahres⸗ renten und Fonds zu erfüllen haben werden.

Außerdem werden den neu zu dotirenden Provinzialverbän⸗ den und Landestheilen über die ihnen zu Theil werdende Ge sammtdotation von 4,480,000 Thalern oder 13,440,000 hinaus, wie auch den bereits früher ausgestatteten Provinzial⸗ und kommunalständischen Verbänden außer den ihnen gewährte Renten und Kapitalien noch weitere Summen aus dem Staats⸗ haushalts⸗Etat unter Uebertragung der entsprechenden Ausgabe⸗ verpflichtungen, zu denen insbesondere die Verwaltung und die Unterhaltung der Staatschausseen gehört, überwiesen, um da⸗ durch der provinziellen Selbstverwaltung ein noch umfangreichere Feld für eine das Gemeinwohl fördernde Thätigkeit zu eröffnen

Die §§. 1—9 des Gesetzes enthalten die auf den ersteren die §§. 10 25 die auf den letzteren Gegenstand bezüglichen B stimmungen.

Die Vertheilung der erstgedachten 4,480,000 Thlr. oder 13,440,000 auf die einzelnen Verbände erfolgt zu einer Hälfte nach dem Maßstab des Flächeninhalts, zur anderen Hälfte nach dem Maßstabe der Zahl der Civilbevölkerung, wie solche durch die Volkszählung im Dezember 1875 festgestellt werden wird. Die hiernach auf die einzelnen Kommunalver⸗ bände entfallenden Jahresrenten werden durch Königliche Ver⸗ ordnung festgestellt. Bis zu der nach Maßgabe derselben zu bewirkenden Ausgleichung erhalten vorläufig an Jahresrenten: 1) der Provinzialverband von Preußen 2,465,166 ℳ, 2) der Provinzialverband von Brandenburg 1,539,531 ℳ, 3) der Provinzialverband von Pommern 1,131,114 ℳ, 4) der Pro⸗ vinzialverband von Posen 1,160,073 ℳ, 5) der Provinzialver⸗ band von Schlesien 2,081,058 ℳ, 6) der Provinzialverband von Sachsen 1,229,319 ℳ, 7) der Provinzialverband von Schleswig⸗Holstein 730,581 ℳ, 8) der Provinzialverband von Westfalen 1,017,285 ℳ, 9) der Provinzialverband der Rhein⸗ provinz 1,735,755 ℳ, 10) der Stadtkreis Berlin 264,897 ℳ, 11) der Stadtkreis Frankfurt a. M. 36,090 ℳ, 12) der Landes⸗ kommunalverband der Hohenzollernschen Lande 47,865 ℳ, 13) der Provinzialverband von Hannover für das demselben einver⸗ leibte Jadegebiet 1266

Außer diesen Jahresrenten werden den Kommunalverbänden aus den Kapitalbeständen des gemäß §. 5 des Gesetzes vom 30. April 1873 gebildeten Fonds folgende Summen nebst den auf dieselben entfallenden Antheilen an den, den Kapitalien bis

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Höhe, den Hünenring, bezeichnen sollen, oder es ist einfach fün gleich Landesvertretung erhalten hatte, sollte den bisher noch nicht

dotirten Provinzialverbänden und Landestheilen aus den Ein⸗

*) Gesetzes⸗Beilagen des „Deutschen Reichs⸗Anzeigers“. Nr. 6. Gesetz, betreffend die Ausführung der §§. 5 und 6 des Gesetzes vom 30. April 1873 wegen der Dotation der Provinzial⸗ und Kreis⸗ verbände. Vom 8. Juli 1875. Publizirt am 29. Juli 1875. (Berlin,

zu dem Zeitpunkte ihrer Ueberweisung zugewachsenen Zinsen überwiesen: 1) dem Provinzialverbande von Preußen 2,085,696 ℳ, 2) dem Provinzialverbande von Brandenburg 1,172,106 ℳ, 3) dem Provinzialverbande von Pommern 990,513 ℳ, 4) dem Provinzialverbande von Posen 1,546,011 ℳ, 5) dem Provinzial⸗ verbande von Schlesien 1,748,493 ℳ, 6) dem Provinzialver⸗

beddeutend mit „Berg“ zu nehmen, wie denn beide Wörter auf den⸗ haltende, Treppenhaus führt. Dieses liegt so in der Mitte des selben Stamm zurückzuführen sind (bergen = sichern). Es finden sich Baues, daß die 1 Fuß dicke Treppenspindel die Achse desselben im Lippischen eine ganze Reihe von Höhen, deren Name auf „burg“ ist. Auf dieser Wendeltreppe gelangt man mittelst 69 Stufen auslautet, ohne daß es nachweislich oder auch nur wahrscheinlich zur Höhe der Gallerie, zu welcher auf der Ostseite ein 7 ¼ Fuß wäre, daß auf denselben jemals eine Ritterburg gestanden. 1 hoher, 3 Fuß breiter Gang führt. Von der Galleriehöhe steigt **) Vgl. darüber General v. Peucker: Das deutsche Kriegswesen die Tr 4

in den Urzeiten, Th. 2 (Berl. 1860); ferner den Aufsatz des Oberst⸗ die Treppe noch 28 Stufen weiter in den Raum, der die Grund⸗ Pro Lieutenants F. W. Schmidt in der Zeitschrift des westfälischen Ge⸗ lage des eisernen Befestigungsgerüstes für das Standbild trägt. 1875. Verlag der Expedition des „Deutschen Reichs⸗ und Königlich bande von Sachsen 1,037,646 ℳ, 7) dem Provinzialverbande schichtsvereins Bd. 20 (Münster 1859) und Klostermeier: Wo Hermann Dieser hohle Kuppelraum liegt 84 Fuß hoch, seine Boden⸗ 8 Preußischen Staats⸗Anzeigers“, SW. Wilhelmstraße 32. In Kom⸗ von Schleswig⸗Holstein 952,929 ℳ, 8) dem Provinzialverbande fläche ist ein regelrechtes Achteck von 20 ½ Fuß Mittellinie von Eck mission bei Karl Heymanns Verlag, SW. Königgrätzer Straße 109.) von Westfalen 1,363,284 ℳ, 9) dem Provinzialverbande der

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Am Abend bewegte

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t in di e Behau der Lage

serlichen und der ni

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der Nähe di

me der Parade begaben efunden h

und katholische Geist⸗ ön

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ät der Kaiser haben um 9 Uhr die Regiment abgenommen.

llose 3 ernen,

rieg und raphischer Mel⸗

sch

wurden ebenfa

nz Carl,

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e, dem Kaiser sei

unaufhörlichen

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wo Se.

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e Vertreter der Beh

wo Sr. Majestä

um die Kaiserin⸗

e und von da nach dem bei der er⸗Bataill

sowie von dem ünster,

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ederholt am Fenster eend.

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Se. Majestät einem gro

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olk oder Mittheilung von der

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z zu Schaum u Glinike und

Durch⸗ die aus Preu⸗

üssen und versammelten Be⸗ berall fest

oder

ndirekt in Brüssel ei dem Be⸗

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empfangen wurden, falls ein begeisterter

den 14. d. Mts., estät die Reise nach Allerhöchstdieselben chstwelcher be⸗ eschmückte Stadt. aaten und des

ienen waren. erklären zu

er

und

am Bahn⸗ wo Se.

on in gelegenen ende

ende

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lich

ßen,

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haltend fortgesetzte Erwerbsthät

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ei 0. ansch h

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bezi verf aus, des einz Artill zuru

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wenn auch pflichtwi grö

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ineinz betrieb welchem vor Großh

an den unverzollten W 1

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zu solchen I

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also die

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rken derfelben Oberförst

beruht auf betriebes.

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2. Fe Ueckermũ

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ecteur der

Absicht ei

2

welche sich stimmung stimmung Gewerbes nicht erfüllen. nehmers ei

2

auch die Expedition nur soweit us, auch die ttung

rbe“ fallen

ch

anstalten i daß Hohen Gema

Beginn eines Gewerbebetri Die gestri

erie⸗Brig cgekehrt.

erzogin,

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en der Reichs

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ben nicht g

dachte der Gr

st

elnen Beamten, r

2

edenfalls werde

Zeit kein geschlossen eb allg

olgt, selbst ergeri festgestellt w

zunã

Anklage der Anst Der Appellationsr chst t g rt Regiments

zahlreichen Publi Das Füsilier⸗Batai

daß nach Tribunal verni oßherzog

in B.

Gewerbes nicht erf

unhaltbar iehen wolle, einer z

Aushändigung Sei

wenn diese W einem Erkenntniß

einen Gewerbebet

Der General ade,

iude begeben.

edergeleg Waaren i

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aus dem Grunde verneint,

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e Erdarbeiten olnisch

n Ma

ge fei nuh

erliche Eröffnung

ät ebes erblickt werden.

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in einer ö Nach der konst

e ein etrach

cht zu Berli

Gewerbe⸗Ordnung

und wurde der so erden. er, in

auch nicht als gewerbli 153 der Reichs⸗Gew.

n i

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tli erstellung des Bahnh

en daselbst

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des Zweckes der Jagd,

nur dann verlang

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bindung seines Landes mi

bestimmter Richtung anh

efunden „da di aaren unbedenkli hl rheinaufwã oßherzog mi

werden k.

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cht und Verwahrung der i

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zu⸗

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und Abfahren von Erde Selbst

ner ei

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aus derselben, ach einem Erken als strafbare

agd igere 9

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ch kums ohne alle

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eines Bahnhofplanums) vorg des Ober

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nstalten des In⸗- und Ans welchem nu

Gewerbe

men und dessen Ausfü eim v

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ch betraut waren,

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altend fortgesetzte

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sich dasselbe zur Theilnahme an den

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me von ffentlichen Ni cher Gehülf

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nne auch h

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ohne die vo

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nd ner fortgesetzten Erwerbsth

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llon des 3. Garde⸗Grenad

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in Gewerbebetrieb nicht vor,

hrung Liege aber

r die

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enommen werden,

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1

elnes Unternehmen und dessen Au u

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utwillig Folg

t werden, w tseinstellung zu bewegen.

uf igung önne. e im bezeichne emein

hrt das Erkennt wenn man, elmehr ei

g Jahren Ih

rts entgegenfu

andrecht er § at den

ollgesetz ffentli t i

r Eigennu egnahme i in Folge

ni

ni t kommenden Erdarbeiten

2

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SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

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ne Wegn ne ei erlief unter

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ch cht unter den Be⸗

t dem Deutschen Rei

2

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(§. önne rre

2

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t werden. i Erwerbsth ff

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atten, dessen der g

che.

Bei der Tafel ge⸗ en der innigen Ver

t Ihrem

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1. 1

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auf Anordnung und nach seher sich ä⸗

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unverzollten angeklagt.

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rte das Erkenntn h

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ß des Ober ber j

o könne der Angeklagte une der §§ wenn önig

lna Der General⸗Lieutenant von Bülow, Insp

en herangezogen werden

rster überhaupt damit unthunlich,

erselben ei ei der Kreis der Gewerbe zur

und ederlag

Auffassung B Da rrthü

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enn dieselbe zur E

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er pflichtwid ußerte. che H

Commandeur der 1

en Schachtmeist

Zu genanntem

den Beg

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i den Lager⸗ dies n

aus der Art der Arbeit festzust passirte heute Berlin auf O. nach Spandau, woh Herbstübungen begiebt.

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sgeführt wird,

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r Dienstgeschäfte derselben geschehen ein des

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i rd⸗ men erbe⸗ den Ge⸗ ellen, des nter⸗

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