1875 / 204 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 Aug 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Eisenbahngesellschaft wurde der Vertrag mit der Gesellschaft für den Betrieb der Niederländischen Staatsbahnen, betreffend Ver⸗ pachtung der Bahnstrecke Gronau⸗Landesgrenze, sowie der Vertrag mit der Münster⸗Enscheder Gesellschaft und der Gesellschaft für den Betrieb der Niederländischen Staatsbahnen wegen gemeinschaftlicher Benutzung des Bahnhofes Gronau, genehmigt. Die polizeiliche Ab⸗ nahme der Strecke Coesfeld⸗Gronau erfolgte gestern.

Die Bahnlinie von Aschaffenburg nach Milten⸗ berg ist nun zum gröͤßten Theil im Bau. Das Terrain ist beinahe vollständig erworben. Das veranschlagte Baukapital beträgt im Gan⸗ zen 5,152,000 oder 1,034,700 pro Meile. Die Eöffnung der

Bahn ist bis zum November 1876 in Aussicht genommen. Durch die spätere Fortsetzung der Bahn von Miltenberg nach Osterburken wird die direkte Verbindung von Aschaffenburg mit dem badischen und württembergischen Bahnnetz hergestellt werden. Die Länge der Bahn beträgt 36,9 Kilometer. Hauptstationen: Obernburg, Klingenberg und Miltenberg.

Die Kanalisation des Sziesze⸗Flusses von Heyde⸗ krug bis zum Ruß⸗Strom wird voraussichtlich noch vor Eintritt des Winters in der Hauptsache vollendet werden. Ebenso sind die Re⸗ gulirungsarbeiten an dem Memel.⸗, dem Ruß⸗ und dem Gilge⸗ Strom nach Maßgabe der Mittel nachdrücklich betrieben worden.

Leider wird der Fortgang der Arbeiten durch die Schwierigkeit, das Baumaterial zu beschaffen, nicht unwesentlich beeinträchtigt.

Vom Wrack des „Schiller“ wurden durch die Taucher in Scilly am letzten Montag wieder 108 Zwanzigdollarstücke geborgen. Von der losen Baarschaft des verunglückten Dampfers sind bis jetzt im Ganzen 6068 Lstr. aufgefunden worden.

New⸗York, 30. August. (W. T. B) Der Dampfer

England“ der National⸗Dampfschiffs⸗Kompagnie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.

Berlin, den 31. August.

Vom XII. Deutschen Juristentag wird weiter berichtet:

Nürnberg, 27. August. Nach der gestrigen Plenarsitzung sowie beute hielten sämmtliche Abtheilungen des Juristentags Sitzungen. Die kombinirte 1. und 2. Abtheilung erledigte unter dem Vorsitz des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts⸗Präsidenten Dr. Drechsler sämmtliche ihr zur Berathung überwiesenen Fragen, und zwar zunächst die Frage:

Ist es wünschenswerth und ausführbar, das eheliche Güterrecht

für ganz Deutschland durch ein einheitliches Gesetz zu modifiziren,

und auf welcher Grundlage?

Die dreistündige Verhandlung werde durch ein ausführliches, die zahlreichen Gutachten beleuchtendes Referat des Prof. Dr. Schröder aus Würzburg eröffnet. Die große Mehrzahl der Redner sprach sich jedoch im Sinne des vom Korreferenten Handelsgerichts⸗Präsidenten

Dr. Albrecht (Hamburg) gestellten Antrags aus, und erhob die Ver⸗

sammlung denselben mit überwiegender Majorität zum Beschluß.

Derselbe, welcher also lautet: 1

„Das eheliche Güterrecht ist für das ganze Reichsgebiet auf einheitlicher Grundlage zu kodifiziren, und zwar nach dem System der Verwaltungsgemeinschaft. Es ist jedoch zugleich festzusetzen,

daß das Vermögen der Frau, insoweit dasselbe nicht auf deren

Namen angelegt ist und beständig angelegt bleibt, für die Schulden

des Mannes haftet“,

soll dem Plenum zur Kenntnißnahme überwiesen werden. Die

zweite Frage: 8

„Soll die väterliche Gewalt, insbesondere als Grund der Be⸗ schränkung der Handlungsfähigkeit, kraft des Gesetzes mit der

Großzjährigkeit des Hauskindes erlöschen?“

wurde in Uebereinstimmung mit den darüber erstatteten Gutachten

und den Anträgen der Referenten Adv. Dr. Kißling aus Linz und

Rechtsanwalt Leonhard aus Breslau, von der Abtheilung ohne De⸗

batte einstimmig bejaht und Mittheilung dieses Beschlusses an das

Plenum zur Kenntnißnahme beliebt. Den Schwerpunkt der Ver⸗

bildeten die auf die Vormundschaft bezüglichen Gesetzbuchs⸗

agen: 3 1

„1) Soll die Ober⸗Vormundschaft, soweit sie dem Staate obliegt, durch Einzelrichter oder durch Kollegialrichter ausgeübt werden?

2) Soll die Ober⸗Vormundschaft dem Staate allein vorbe⸗ halten werden, oder eine Mitwirkung der Familie oder Gemeinde stattfinden? 1

3) Soll das Institut eines beaufsichtigenden Gegen⸗ (Ehren.) Vormundes überhaupt für alle oder nur für einzelne Fälle eingeführt werden?

4) Empfiehlt sich die Beibehaltung der Depositalverwaltung für Mündelgelder? und welche Grundsätze rechtfertigen sich hinsicht⸗ lich der Kautionsbestellung der Vormünder?“

Von dem Referenten, Appellationsgerichts⸗Rath Dr. Hauser aus

München wurden folgende Anträge begründet: 1 8

1) Die Ober⸗Vormundschaft ist durch Einzelrichter auszuüben.

2) Hierbei empfiehlt sich zur Beaufsichtigung der vormund⸗ schaftlichen Geschäftsführung eine Mitwirkung der Familie in der Art, daß auf Anordnung der Eltern oder auf Verlangen der Ver⸗ wandten oder auf Antrag des Vormundes ein Familienrath gebil⸗ det wird, welcher unter dem Vorsitze des Vormundschaftsrichters in wichtigen, von dem Gesetze zu bestimmenden Angesegenheiten entscheidet. Ferner ist in allen Vormundschaftssachen eire Unter⸗ stützung des Vormundschaftsrichters durch die Gemeindebehörde wünschenswerth und zu diesem Zwecke für jede Gemeinde oder für Theile derselben ein Gemeindewaisenrath zu bestellen, welcher über das persönliche Wohl und die Erziehung der Mündel die Aufsicht zu führen, die hierbei wahrgenommenen Mängel oder Pflicht⸗ widrigkeiten anzuzeigen, sowie auf Verlangen über die Persen eines Mündels Auskunft zu ertheilen hat. G. 1

3) Die Depositalverwaltung von Mündelvermögen ist nicht bei⸗ zubehalten. Dagegen ist eine bloße Verwahrung besonderer Werth⸗ gegenstände bei einer hierfür bestimmten Kasse nicht auszuschließen. Ein Zwang zur Sicherheitsleistung der Vormünder ist nicht zu rechtfertigen.“ 8

1 Nach Ablehnung aller aus der Versammlung eingebrachten Gegen⸗

anträge wurden diese Anträge mit großer Majorität angenommen,

und wurden auch diese Beschlüsse dem Plenum lediglich zur Kennt⸗ nißnahme überwiesen. Die dritte Abtheilung wählte auch dieses

Mal wieder den General⸗Staatsanwalt Dr. v. Schwarze aus Dresden

zum Vorsitzenden, als dessen Stellvertreter Appellationsgerichts⸗Präsi⸗

dent v. Kunowsky aus Stettin bestellt wurde. Zur Berathung wurde zunächst die Frage gestellt:

8 „Soll im Falle der Freisprechung (oder der Nichterhebung der weeen für die Untersuchungshaft eine Entschädigung gewährt werden

Der Referent, Hofgerichts⸗Advokat Dr. Jaques aus Wien empfahl ach eingehender Begründung folgenden Antrag: . „Im Falle der Nichterhebung oder Zurückziehung der Anklage oder der Freisprechung hat der Staat für die erlittene Untersuchungs⸗ haft Entschädigung zu leisten. Der Entschädigungsanspruch ent⸗ fällt, wenn der Beschuldigte erweislich lügenhafte Angaben, Kollu⸗ sions⸗ oder Fluchtversuche gemacht hat, oder wenn sein Verhalten vor dem Richter aus der erweislichen Absicht hervorgegangen ist, die Untersuchungshaft herbeizuführen oder zu verlängern. Für die erlittene Strafhaft ist Entschädigung zu leisten, wenn auf Grund einer Wiederaufnahme des Verfahrens Freisprechung erfolgt. Die Höhe der Entschädigung bestimmt der Richter unter Wuürdigung aller Umstände nach seinem freien Ermessen.“

Professor Dr. Schütze aus Kiel beantragte dem gegenüber eine

motivirte Tagesordnung, in welcher ausgesprochen wurde, daß die Er⸗

ledigung dieser Angelegenheit nicht isolirt, sondera nur bei einer Re⸗ vision der heute geltenden Grundsätze über den Ersatz der Kriminal⸗ kosten im engeren Sinne, sowie des anderweiten durch die Straf⸗ verfolgung für den Beschuldigten und durch die Strafverbüßung für den mit Unrecht verurtheilten erwachsenen schätzbaren Schadens erfolgen könne.

Ober⸗Staatsanwalt v. Lauhn aus Halberstadt und Geheimer Ober⸗Regie⸗

rungs⸗Rath Dr. Meyer aus Berlin wollten eine Entschädigung für

die Untersuchungshaft nur dann gewährt wissen, wenn im Falle eer nicht erhobenen Anklage oder der erfolgten Freisprechung die Unschuld des Angeklagten nachgewiesen sei, wogegen Stadt⸗ Rubo aus Berlin die Entschä⸗igung gewährt

wissen wollte, insofern eine solche nach den allgemeinen Vor⸗ chriften über Schadenersatzpflicht begründet sei. Bei der Abstimmung wurden sämmtliche Anträge abgelehnt, der Jaquesiche mit 1 Stimme

Majorität. In der heutigen zweiten Plenarsitzung wurde zunächst

über die Frage der Zeugnißpflicht in Kriminslsachen verhandelt.

das Nesultat dieser Diskussion wurde bereits in voriger

keech weeeehe Hierauf referirte Professor Dr. Gneist aus Berlin

über die Frage: 1 B

„Kann die Privatklage im weiteren Umfange als für Belei⸗ digungen in das deutsche Strafverfahren eingeführt werden?

1 Der Referent gelangte am Schlusse seines Vortrags

der Juristentag wolle es als seine Ueberzeugung

aussprechen:

„Die Privatanklage ist in das deutsche Strafverfahren nicht nur wegen Beleidigungen einzuführen, sondern als allgemeine Er⸗ Fäehens der Anklage des Staatsanwalts zur Aufrechthaltung des ffentlichen Rechts.“

1““

Prof. Dr. Schütze aus Kiel und Prof. Dr. Zucker aus Prag er⸗ klärten sich zwar mit diesem Antrag einverstanden, hielten jedoch noch eine Erweiterung desselben in der Richtung für erforderlich, daß eine mit dem öffentlichen Anklagerechte konkurrirende Privatanklagebefugniß ustehen solle 1) bei allen Offizialdelikten jedem Staatsbürger, 2) bei

ntragsdelikten, mit Ausschluß Anderer, dem durch die strafbare Handlung Benachtheiligten. Die Versammlung entschied sich jedoch mit sehr großer Mehrheit für den Antrag des Referenten. Nach⸗ dem die erste Sitzung der vierten Abtheilung gestern Vormittag nach 11 Uhr eröffnet worden war, wurden der Kreis⸗ und Hofgerichts⸗ Direktor Stößer aus Mannheim zum Präsidenten, der Ober⸗Appella⸗ tionsgerichts⸗Direktor Becker aus Oldenburg zum Vize⸗Präsidenten gewählt, und man ging zunächst zur Verhandlung der Frage 10 über die rechtliche Natur, die Zuständlichkeit und Verhandlungsform der Verwaltungs⸗Jurisdiktion über, und es wurde in Folge des ausführ⸗ lich begründeten Antrags des Referenten Professor Dr. Gneist be⸗ schlossen: .

„Der Juristentag wolle die Ueberzeugung aussprechen: Es bedarf neben den ordentlichen Gerichten einer ergänzenden Verwaltungs⸗ jurisdiktion für Fälle einer rechtswidrigen oder parteiischen Anwendung der Staatsgewalt in Entscheidungen und Verfügungen der Verwal⸗ tungsbehörden.“ 3

In der zweiten, heute früh 9 Uhr begonnenen Sitzung der vierten Abtheilung referirte zuerst Ober⸗Handelsgerichts⸗Präsident Dr. Drechsler aus Leipzig über die Frage: 1

„Soll eine Reform des Zwangsversteigerungsverfahrens dahin erstrebt werden, daß der Zuschlag nicht ertheilt werden darf, wenn das Gebot den Betrag der dem betreibenden Gläubiger vorgehenden Hypotheken nicht übersteigt?“ 8

Nach längeren Verhandlungen faßte man folgenden Beschluß:

„Bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken ist der Zu⸗ schlag nur zu ertheilen, wenn das Gebot den Betrag der dem be⸗ treibenden Gläubiger vorgehenden Hypothek übersteigt.“

Hierauf wurde nach einem langen, gründlichen Referat des Appel⸗ lations⸗Gerichts⸗Präsidenten Kühne aus Greifswald über die Frage:

„Wee ist die Zulässigkeit der Klageänderung in der deutschen Civilprozeßordnung sachgemäß zu bestimmen?“

auf Antrag des Ober⸗Appellationsgerichtsanwalts Haarmann aus Celle beschlossen: 1 8 8

„Entscheidung über Zulässigkeit der Klageänderung ist durch ein Rechtsmittel nicht aufechtbar.“

Was die letzte zur Verhandlung stehende, schon oft auf der Tages⸗ ordnung der Juristentage befindlich gewesene Frage der Einführung der Jury in den deutschen Civilprozeß anlangt, so wurde auf Antrag des Dr. Lewy aus Hamburg beschlossen: 18

„Diese Frage von der Tagesordnung abzusetzen und die stän⸗ dige Deputation zu ersuchen, noch weitere Gutachten zu erheben, um die Frage einem der nächsten Juristentage wieder vorzulegen.“

Nürnberg, 28. August. Der IJuristentag bat heute seine Sitzungen geschlossen. Vor der Pienarsitzung fand noch eine Sitzung der 3. Abtheilung statt zur Erledigung der noch rückständigen Frage: Empfiehlt sich eine Beschränkung der Antragsverbrechen und Ver⸗ ehen des deutschen Strafzesetzbuchs? Die Abtheilung beschloß nach b Diskusston: dem Antrage ihres Referenten Ober⸗Tribunals⸗ Raths Dr. v. Köstlin aus Stuttgart entsprechend, sich für Streichung der dolosen Körperverletzengen, der Unterschlagungen u. s. w. von Personen, die in Kost und Lohn stehen, sowie der Sach⸗ beschädigungen aus der Reihe der Antragsdelikte auszusprechen, nicht minder für die Verkürzung der Frist fuͤr die Zurücknahme des Antrags. In der sich imschließenden letzten Plenarsitzung er⸗ statteten die Referenten der verschiedenen Abtheilungen Bericht über die in den einzelnen Abtheilungen verhandelten Gegenstände. Ein Beschluß wurde nur gefart bezüglich der in der 4. Abtheilung verhan⸗ delten, die Klageänderung betreffenden Frage, welche nach Einholung neuer Gutachten der Beschlußfassung des nächsten Juristentags unter⸗ breitet werden soll. Die Neuwahl der ständigen Deputation ergab die Wiederwahl der bisherigen Mitglieder mit Ausnahme des Advo⸗ katen Dr. v. Stenglein aus München, welcher durch den Ober⸗Staats⸗ anwalt Hohenadel von Mürnberg ersetzt wurde.

Dem Programm gemäß wurde am 25. Auguft, Nachmittags 3 Uhr, in dem Lokale der Ersten Kammer (Treves Kamer) der Ge⸗ neralstaaten im Haag die erste diesjährige Sitzung des Institut de d cit internatiqnal eröffnet mit einer Rede des Präßidenten des Lokalcomités, welche das einzige anwesende Mitglied des seithe⸗ rigen Präsidiums des Instituts, Professor Bluntschli, beantwortete. Von Mitgliedern des Instituts waren erschienen aus den Ver⸗ einigten Staaten von Rordamerika Dudley Field, -e das äͤlteste anwesende Mitolied; aus Belgien die Professoren Lave⸗ leye und Rivier und die Gebrüder Rolin; aus Deutschland Bluntschli; aus England Lorimer, Travers Twiß und Westlake; aus den Niederlanden Asser und den Beer Portugall; aus Italien Pierantoni; aus Oesterreich Neumann; aus Rußland Besobrasow, Bulmerincq und Martens; aus der Schweiz Moynier. Die fehlenden Mitglieder hatten größtentheils ihr Nichterscheinen entschuldigt und einige ihr späteres Erscheinen in Aussicht gestellt, unter ihnen de Parieu. Es wurden mit großer Mehrheit gewählt zum Präsidenten Bluntschli, zum ersten Vize⸗Präsidenten de Parieu, zum zweiten Professor Asser aus Amsterdam, welcher sich durch langjährige Mitredaktion der „Revue de droit international“, des Organs des Instituts, und durch gründliche Arbeiten in den Kommissionen sich um dasselbe wohlverdient gemacht. Hierauf wurde zur Wahl der in Vorschlag ordentlichen Hülfsmitglieder des Instituts geschritten, und sollte am darauffolgenden Tag Morgens 9 Uhr die Berathung innerhalb der Kommissionen begon⸗ nen werden, indem für die Berathungen und Beschluß⸗ fassungen im Plenum nur die letzten Tage in Aussicht genommen sind. Den Kommissionen lagen zwar die dem Druck übergebenen Vorarbeiten und Anschauungen ihrer Mitglieder vor, —5: konnten diese nur die Grundlage zu den Berathungen der schon auf der letzten Jahresversammlung erwählten Kommissionsglieder bilden. Die Druckvorlagen beginnen mit einem Bericht des durch Krankheit am Erscheinen verhindert gewesenen, bisherigen Präsidenten des Instituts, Professors in Rom Mancini, über das internationale Privatrecht, in welchem nach einer Entwicklung der geschichtlichen Stadien desselben Vorschläge zur Vereinheitlichung desselben in den Hauptgrundzügen gemacht werden. Auf diese Arbeit folgt ein Bericht Assers über den Civilpro unter steter Berück⸗ sicht gung der verschiedenen Gesetzgebungen. Derselbe Berichterstatter geht dann auf Einzelfragen des internationalen Civilrechts und Pro⸗ zesses ein. Die Vorlagen dieser ersten Kommission schließen ab mit Vorschlägen Brochers (des Professors in Genf) zur Entscheidung von Kollistonen verschiedener Kriminal⸗Gesetzgehungen. Sind in allen diesen Vorlagen schätzenswerthe Vorarbeiten zur Regelung des inter⸗ nationalen Privatreches gegeben, so bietet dagegen die Arbeit der das internationale schiedsrichterliche Verfahren behandelnden Kommisston ein nach den Genfer Beschlüssen nunmehr vollständig redigirtes, unmittelbar praktisch zu verwerthendes Reglement. Berichterstatter dieser Kommission war und ist Professor Goldschmidt. Die endgültige Beschlußfassung über dieses Reglement liegt der diesjährigen Versamm⸗ lung ob. (Laut Telegramm aus dem Han vom 28. d. ist dieses Reglement nach einigen Modifikationen zum Beschluß erhoben worden.) Hierauf folgt eine neue Redaktion der sogenannten drei Regeln des

gebrachten und

Washingtoner Vertrags, welche der Entscheidung des Alabama⸗Streite 8 zur Anleitung dienen sollten. Dem von dem Berichterstatter dieser Kommissien, Bluntschli, entworfenen Projekt folgen Amendements und Bemerkungen von Lorimer, Neumann, Rolin⸗Jacquemins und West . lake und diesen ein von dem Berichterstatter mit Berücksichtigung derselben entworfenes modifizirtes Prosekt. Zur Prüfung der Be⸗ schlüsse der Brüsseler kriegsrechtlichen Konferenz sind bestimmte Fragen den Kommissionsmitgliedern gestellt und von ihnen beantwortet worden

Die Einweihung des Denksteines, welcher zum Gedächt⸗ niß der im Kriege von 1870,71 gebliebenen Schüler der Land⸗ wirthschaftlichen Lehranstalt in Hildesheim errichtet wird, ist auf Freitag, den 17. September 1875, Nachmittags 4 Uhr, fest⸗ gesetzt. Diejenigen alten Schüler, welche an dieser Schulfeier Theil zu nehmen die Absicht haben, werden von dem Comité der aktiven Schüler aufgefordert, sich baldigst pr Postkarte bei C. Köster, Kreuz⸗ straße 1222, anzumelden und anzugeben, ob der sich Anmeldende wünscht, daß für ihn ein Logis belegt wird, und ob derselbe einen für Sonnabend, den 18. September, beabsichtigten Ansflug (nach Harzburg event. Goslar) mitmachen wird.

Am 29. d. M. Morgens unternahm der Schweriner Sänger⸗ bund, welchem sich außerdem mehrere Herren angeschlossen hatten, eine Fahrt nach Wöbbelin, um den Todestag Theodor Kör⸗ ners (26. August) zu feiern. Um 9 Uhr traf die Gesellschaft in Wöb⸗

belin ein. Zu der Feier waren gleichfalls anwesend die Ludwigsluster

Liedertafel, der Gesangverein Germania, die Ludwigsluster und Par⸗ chimer Turner. Vor dem Kirchhofe wurde ein Festzug aufgestellt: Voran die Liedertafel mit ihrer Fahne und der Gesangverein „Germania“, dann die Schweriner Gäste, zum Schluß die Tur⸗ ner mit ihrer Fahne. Ailsdann setzte sich der Zug in Bewe⸗ gung nach dem Grabe. Dort wurde zunächst der alte Veteran Hahn, ein 86jähriger, noch rüstiger Greis, der treue Hüter der Gräber der Familie Körners, den Anwesenden vorgestellt. Darauf sprach ein Herr aus Ludwigslust einige auf die Feier bezügliche Worte an die Fest⸗ theilnehmer, nach welchen von sämmtlichen Sängern „Der Tag des Herrn“ und „Du Schwert an meiner Linken“ gesungen wurde. Es folgte eine längere Rede eines Mitgliedes des Sängerbundes, und am Schlusse

derselben wurde das Grab Theodor Körners mit einem Lorbeerkranz ge⸗

schmückt. Endlich wurde das Lied „Hohe Lorbeern“ gesungen, an welches sich der Gesang eines von der Germania vorgetragenen Liedes schloß. Nach der Feier fuhren die Festtheilnehmer nach Ludwigslust, wo die⸗ selben von den verschiedenen Vereinen auf das Freundlichste aufge⸗ nommen wurden. Leider wurde die Festlichkeit durch den fortwäh⸗ renden Regen bedeutend gestört, unter welchem namentlich ein am Nachmittag stattfindendes Schauturnen zu leiden hatte. Abends arrangirten die Turner einen Ball. Um 11 ½ Uhr verließen die Schweriner Ludwigslust.

Selten ist in einem Jahre die Gelegenheit zum Gebrauch einer Traubenkur so günstig gewesen, wie in dem laufenden. Die in Quantität wie Qualität diesmal so vorzügliche Lese wird durch die immer ausgedehnteren und regelmäßigeren postalischen Verbin⸗ dungen auch den weitesten Kreisen nicht nur zur Kur, sondern auch zu täglichem angenehmen Genuß zugänglich gemacht. Kürzlich haben wir auf Grünberg in Schlesien hingewiesen, nicht minder gelten unsere Bemerkungen bezüglich der Trauben aus der Rheinpfalz. Namentlich versenden Gebrader Scharffenberger zu Neu⸗ stadt a. d. Hardt, wie früher, so auch in diesem Jahre zu unver⸗ hältnißmäßig billigen Preisen die wohlschmeckendsten Trauben.

Theater. 1“

Frl. Ernestine Wegener und Febn Bred Wallnertheater, welche beide nicht unerheblich erkrankt waren, befinden sich auf dem Weze der Besserung.

Im Friedrich⸗Wilhelmsstädtischen Theater soll im Laufe der Woche die Operette „Madame Herzog“ wieder aufge⸗ nommen werden, deren Titelrolle nach dem Gastspiele des Frl. Gei⸗ stinger auf Frl. Schirmer überging, ohne daß die Dame das Inter⸗ esse für das Werk hätte wach erhalten können. Jetzt erwartet man einen besseren Erfolg für dasselbe, indem Frl. Meinhardt, damals noch beurlaubt, darin auftreten soll.

Krolls Theater. Hr. Direktor Engel hat zum Be⸗ ginn der Herbst⸗Saison nicht nur die ermäßigten Preise der Sitzplãtze beibehalten, sondern nun auch das Garten⸗Entrée auf den einstigen Satz von 75 herabgesetzt. Diese Ermäßigung tritt von morgen (Mittwoch) ab in Wirksamkeit.

Der eben ausgegebene Rechenschaftsbericht der Verwaltung des Bühnenfestspiel⸗Unternehmens in Bayreuth erklärt, daß um Empfang der Fremden daselbst jetzt schon die geeigneten Vor⸗

ehrungen getroffen werden. Im nächsten Jahre sollen zur Regelung der Miethpreise Wohnungscomités gebildet, ferner zwei Restaurants errichtet, 12 in größerer Zahl beschafft werden. Auch auf die Regelung der Eisenbahnzüge nach Bayreuth soll Ein⸗ fluß genommen werden. Die Reihenfolge des Besuches der Vor⸗ ir Kas. für Besitzer von Patronats⸗Antheilscheinen wird von den Wagner⸗Vereinen festgestellt werden. Der Bericht bemerkt, daß Richard Wagner über den Gang der Proben völlig befriedigt ist. Die Kosten der Proben betragen 21,000 Fl. Im Ganzen wurden für das Unternehmen bis 30. Juni d. Js. 266,686 Fl. 36 Kr. einge⸗ nommen, 257,195 Fl. 51 Kr. ausgegeben; es besteht also noch ein Kassenrest von 9490 Fl. 47 Kr. Der Magistrat der Stadt Bay⸗ reuth hat beschlossen, die noch übrigen Planirungsarbeiten am Platze vor dem Festspielhause, sowie die Herstellung der Straße daselbst auf Kosten der be. weeeen zu vollenden und zu diesem Behufe 4000 Fl. zu genehmigen. B

SZ5 Direktion des Deutschen Theaters in Straßburg hat einen statistischen Rückblick über die Leistungen dieser Bühne seit ihrer Begründung am 4. September 1873 veröffentlicht. Die Deutsche Gesellschaft hat demnach in der Saison von 1873 auf 1874 176 deutsche Vorstellungen, in der Saison von 1874 auf 1875 181 und außerdem mehrere Kindervorstellungen veranstaltet. Gepflegt wurden Oper und Schauspiel, die klassische Richtung nach Kräften sowohl auf mufikalischem als dramatischem Gebiete gefördert. 8

Eingegangene literarische Neuigkeiten. 1

Kommissarischer Bericht über die Erkrankungen durch

Minengase bei der Graudenzer Mineurübung im August 1873. Mit 2 Plänen. Berlin 1875. E. S. Mittler & Sohn.

Jahresberichte der Handels⸗ und Gewerbekammern

in Württemberg für 1874 mit einem statistischen Anhang.

n von der Königlichen Centralstelle für Gewerbe und

8 4

andel. Stuttgart. Druck der Königlichen Hofbuchdruckerei „Zu

uttenberg“ (Karl Gröningen). 1875. 8 Sbre. gaic der Handelskammer von Minden für

1874. Minden, P. Leonardy. 1875. 1 49 Müsc. Ser 1864, 1866, 1870 71, für Jung und Alt

erzählt von Ferdinand Schmidt. II. Auflage. Berlin, Hugo Kastner.

Redacteurt F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druck W. Elsner. Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

3 füͤr Voruntersuchungen.

AQSubhastationen, Aufgebote, Vor⸗

zum D

Kreußischen Staats⸗Auzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Etraße Nr. 82.

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß.

Staats-Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das

Postblatt nimmt ann die Inseraten⸗Expedition hdes Neutschen Reichs-Anzeigers aund KAböniglich

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. gpea vier gen s⸗ Aufgebete, Vorladungen u. derg

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 2 u. s. w. von öᷓffentlichen Papieren.

Oeffentlicher

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

Berlin, Dienstag, den 31. August

———y—

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen. . 8. Theater-Anzeigen. In der Börs 9. Familien-Nachrichten. beilage.

Inferste nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mofse in Berlin, Breslau Chemmitz Cöäln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberz, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sewie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

„Steckbrief. Gegen den Zimmergesellen Karl August Kusserow ist die Frichtlfche Haft wegen chweren Diebstahls in den Akten K. 672/75. Komm. II. beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht usgeführt werden können. Es wird ersucht, den ac. Kusserow im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 27. August 1875. önigliches Stadtgericht, Abtheilung fuͤr Unter⸗ suchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Beschreibung: „Alter: 35 Jahr. Geburtsort: Rügenwalde. Größe: 5 Fuß 5 Zoll. Haare: dunkel. tase: gewöhnlich. Mund: gewöhnlich. Gesichts⸗ bildung: länglich und voll. Gesichtsfarbe: gesund. Gestalt: untersetzt. Sprache: deutsch.

———

Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter den Ge⸗ schäftsreisenden Louis Ostermann wegen wieder⸗ holter Unterschlagung in den Akten 0. 50 de 1875 Komm. II. unter dem 14. d. Mts. erlassene Steck⸗ Prief wird hierdurch zurückgenommen.

Berliu, den 27. August 1875. Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs⸗ 1 sachen. Kommisston II. für Voruntersuchungen. Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter den Maler Friedrich Carl Hermann Hilbig wegen wiederholten schweren Diebstahls unter dem 886 April d. J. in den Akten H. 399 de 1874 erlassene Steck⸗ brief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 27. August 1875. Königliches Stadtgericht. Ab⸗ theilung für Untersuchungssachen. Kommisston II.

Steckbrief. Gegen den angeblichen Schiffs⸗ Kapitän Carl Boldt, auch Borrmann und Borchmann genannt, welcher zuletzt 4 Wochen in Bornstädt bei Potsdam gewohnt und sich in der Nacht vom 7. zum 8. August cr. heimlich entfernt und anscheinend über Nauen nach Hamburg gereist, ist die gerichtliche Haft wegen Diebstahls und Unterschlagung aus §§. 242, 246 des Strafgesetz⸗ buches beschlossen. Derselbe ist untersetzter Statur, hat große Nase, kahle Platte mit schwarzer oder grauer Perrücke, schwarzen Backenbart, besonders dicke Finger und trägt gewöhnlich die Kleidung eines Schiffs⸗Kapitäns, sonst grauen Civilanzug. In seiner Begleitung befindet sich eine Person, angeb⸗ lich seine Ehefrau, Anna, geb. Müller, und ein erst am 28. Juli 1875 geborener Knabe. Boldt, der mit Dieben und Gaunern in Verbindung stehen muß, ist ein für die allgemeine Sicherheit gefähr⸗ licher Mensch, und wird daher ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn, wo er betroffen wird, zu verhaften und hierher in unsere Gefängnisse überführen zu lassen. Bemerkt wird noch, daß ein Theil des ge⸗ stohlenen Gutes, namentlich Kisten mit Porzellan Gold⸗ und Silbersachen, am 8. August cr. auf einem Steinkahn in der Richtung nach Branden⸗ burg zu fortgeschafft ist. Potsdam, den 26. August 1875. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Steckbrief. Gegen die unverehelichte Emilie Friederike Wilhelmine Reck, am 21. Juli 1857 hierselbst geboren, ist die gerichtliche Haft wegen einfachen Diebstahls aus §. 242 des Strafgesetz⸗ buchs beschlossen worden. Es wird ersucht, auf die ꝛc. Reck zu achten, sie im Betretungsfalle festzu⸗ nehmen und mit allen bei ihr sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an unsere Gefängniß⸗Inspektion abzuliefern. Die ꝛc. Reeck foll sich im Juni d. J. von hier nach Ber⸗ lin begeben haben. Potsdam, den 25. Auguft 1875.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

ladungen u. dergl.

16275]1 Subhastations⸗Patent.

Das dem Blockschneider August Carl Benke ge⸗

örige, in Schönow an der Parkstraße belegene, im

rundbuche von Schönow Band 5 Bl. Nr. 140 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll

den 15. Oktober 1825, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. Nr. 25, Zim⸗ mer Nr. 16, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und dem⸗ nächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags den 16. Oktober 1825, Vormittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ euer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗

lächenmaß von 13,80 Aren mit einem Reinertrag von 0,96 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschätzun⸗ gen, andere das vndfbis betreffende Nachweisun⸗ en und besondere Kau

ureau V. einzusehen.

Alle v welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte, der Eintragung

bedingungen sind in unserm

[6437] Zwangsversteigerung. Die in der Gemeinde Pinnow belegenen und

im Grundbuch von Pinnow Bd. II. Bl. 46

auf den Ramen des Barons Carl v. Stein aus Berlin verzeichneten Grundstücke, nämlich: 1) ein Hofraum von 37 Ar 20 Qu.⸗Meter an der Peene, worauf erbaut ist die Holländerei Ryb⸗ nitz, bestehend aus: a. Holländerwohnhaus mit Hofraum und klei⸗ nem Garten im Nutzungswerth von 60 ℳ, Rindviehstall, .Heustall, Schweinestall,

e. üvaF-en zwischen dem Rindviehstall und „Heustall;

2) ein Wiesenareal an der Peene, veranlagt zur Grundsteuer bei einem Flächeninhalt von 51 Hek⸗ tar 59 Ar 90 Qu.⸗Meter nach einem Reinertrage

1 8 2

sind auf den Antrag des auf dem gedachten Grund⸗

buchblatt Abth. III. Nr. 1 eingetragenen Gläubigers zur Zwangsversteigerung gestellt. „Zum öffentlichen Verkauf derselben wird hiermit ein Termin auf

den 21. Oktober 1875, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt, zu welchem

Kaufliebhaber und die Realberechtigten, letztere zur

Wahrnehmung ihrer Rechte, geladen werden. Alle aus dem Grundbuche nicht ersichtlichen ding⸗

lichen Ansprüche, sowie die Ansprüche aller nach dem

verkaufenden Gläubiger eingetragenen Gläubiger an

Zinsrückständen und Kosten sind bis zum Bietungs⸗

termine unter Vorlegung der Urkunden anzumelden,

widrigenfalls sie bei der Kaufgeld⸗Vertheilung nicht berücksichtigt werden. Lassan, den 11. August 1875. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Verpachtung der Domänen⸗Vorwerke

[671950 Dahme und Sieb.

Die im Kreise Jüterbog⸗Luͤckenwalde belegenen

Domänen⸗Vorwerke Dahme und Sieb sollen auf

achtzehn hinter einander folgende Jahre von Johannis

1876 bis Johannis 1894 im Wege der Licitation

anderweit verpachtet werden. 8

Hierzu haben wir einen Termin auf „Dienstag, den 19. Oktober d. Is.,

Vormittags 11 Uhr“,

in unserem Sitzungssaale anberaumt.

Die Pachtstuüͤcke enthalten:

a. das Vorwerk Dahme: Hof und Baustelle . . 1, s Hektar, Garten..

. 247,922 77,661 27,066

1nm

Weiden Wasserstücke. 0,352 Vege, Gräben u. Unland 5,122 Summa 360,522 Hektar, b. das Vorwerk Sieb: dof und Baustellen.. 1, o Hektar, 161611“ ee“ ““ 1 Hen E 0,843 Wege, Gräben u. Unland 6/888

Summa 315,873 Hektar,

zusammen beide Vorwerke 676,165 Hektar, und es ist außerdem mit dieser Pachtung die Nutzung der Brennerei auf dem Vorwerke Dahme und die ischereinutzung im Dahme⸗Fließe, soweit solches die Vorwerksgrundstücke begrenzt, verbunden. Das Pachtgelder⸗Minimum ist auf 18,400 und das von den Pachtbewerbern nachzuweisende dis⸗ ponible Vermögen auf 130,000 festgesetzt. Die Ertheilung des Zuschlages, sowie die Aus⸗ wahl unter den drei Bestbietenden bleibt dem Herrn Finanz⸗Minister Excellenz vorbehalten. Die speziellen, sowie die allgemeinen Bedingungen, die Regeln der Licitation und die Vorwerkskarten können täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Fest⸗ tage, in unserer Domänen⸗Registratur eingesehen werden, auch werden auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien Abschriften der speziellen Pachtbedin⸗ gungen und der Regeln der Licitation ertheilt werden. Der jetzige Pächter, Herr Ober⸗Amtmann Barthold zu Dahme, ist angewiesen, den sich melden⸗ den Pachtlustigen die Besichtigung der Pachtobjekte zu gestatten und örtliche Auskunft zu ertheilen. Potsdam, den 24. August 1875.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Stenern, Domänen

und Forsten.

Sen. Submission.

Zum Verkauf von ca. 81,164 K. Gußeisen in Eisenmunition steht am 7. September e., Vor⸗ mittags 10 Uhr, im Bureau des Kaiserlichen Artillerie⸗Depots Submissionstermin an.

Submittenten wollen ihre Angebote versiegelt bis

in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht einge⸗

zum Termin mit der Aufschrift „Submission auf

tragene Realrechte geltend 8- machen haben, werden au eche. dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Berlin, den 26. i 1875. ““ Königliches Kreisgericht.

Gußeisen in Eisenmunition“ einreichen.

ie Verkaufsbedingungen können in dem diesseitigen Bureau eingesehen, auch auf Erfordern gegen Kopia⸗ lien abschriftlich mitgetheilt werden.

2 Hunderte kief. Stangen 5. Kl., 103 8 1, 6 Rmtr. 2 Rmtr. er

kief. Kloben, 1 Rmtr. kief. Reis. III.

16778]

Die Lieferungen von:

1500 Stück Achswellen soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben gen werden auf portofreie

versehen bis an uns einzusenden,

Straßburg, den 25. Angust 1875.

Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen.

aus Bessemerstahl für Güterwagen

werden. Die Submissionsbedingungen und Zeichnun⸗

auf po⸗ Einsendung einer Mark an unsere Druck Die Offerten sind portofrei, versiegelt und 8

„Submission auf die Lieferung von Achswellen“

Donnerstag, den 16. September d. J., Vormittags 10 Uhr,

der Aufschrift:

1 zu welchem Termine dieselben in unserem Geschäftslokale iesigen Bahnhe in Gegenwart der etwa persönlich anwesenden Suhmittenten 1. 20. Ksfgra 1. ]

Kaiserliche General⸗Direktion 1“ der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen.

(O. 8. 41/8.)

164111¹1 Domainen⸗Verpachtung. Die im Kreise Königsberg N./M. belegene

Domaine Grüneberg

nebst Brennerei und einschließlich des Vorwerks Eichhorn, welche an Fläche 567,858 Hectare, darunter 483,5811 Hect. Acker und 36,852 Hect. Wiesen ent⸗ hält, so anf 18 Jahre von Johannis 1876 bis dahin 1894 im Wege des öffentlichen Meistgebots anderweit verpachtet werden. Hierzu ist ein Termin auf Montag, den 27. September cr., früh 11 Uhr, im Regierungsgebäude, Wilhelmsplatz Nr. 19 hier⸗ selbst, vor dem Regierungs⸗Rath Schaube anberaumt. Das Minimum des jährlichen Pachtzinses ist auf 18,000 festgesetzt und zur Uebernahme der Pach⸗ tung ein disponibles Vermögen von 135,000 er⸗ forderlich, über dessen Besitz sich die Pachtbewerber vor dem Termine auszuweisen haben. Die Verpachtungsbedingungen, von denen wir auf Verlangen gegen Kopialien Abschrift ertheilen, können in unserer Domainen⸗Registratur und bei dem jetzigen 21 Herrn Ehlert zu Grüneberg, eingesehen Die Besichtigung der Domaine nach vorheriger Meldung bei demselben ist gestattet. 8 88 Frankfurt a./O., den 11. August 1875. Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, und Forsten. Schaube, pr. Dir.

1eeg ee1ö¹“n¹“ Auf Anordnung des Königlichen Finanz⸗Mini⸗ steriums sollen durch das unterzeichnete Haupt⸗ Steueramt nachgenannte Etablissements öffent⸗ lich meistbietend verkauft werden: 1) das frühere Steuer⸗Assistentur⸗Gebäude zu Rei⸗ nickendorfer Schäferei, 2) das frühere Steuer⸗Assistentur⸗Gebäude an der Schoöͤnhauser⸗Allee (bei Pankow), 3) das frühere Steuer⸗Assistentur⸗Gebäude an der Greifswalder⸗Straße, 4) das frühere Steuer⸗Assistentur⸗Gebäude an der Landsberger⸗Allee. Sämmtliche Gebäude befinden sich in dem besten baulichen Zustande und sind die jetzt vorhandenen Wohnräume mit geringem Kostenaufwande erheblich nutzbarer zu machen, da in allen Wohngebäuden durch Einziehen von Wänden aus se 2 Wohnungen einer Etage 3 Wohnungen von ortsüblicher Grgße herzustellen sind. ür die Lizitationen haben wir 8en Termine: a. bezüglich des Gebäudes zu Reinickendorf, auf Donnerstag, den 16. September ecr., Vor⸗ mittags 10 Uhr b. des an der Schönhauser⸗Allee (bei Pankow), auf Donnerstag, den 16. September ecr., Mit⸗ tags 12 Uhr, c. des an der Greifswalder⸗Straße, auf Freitag, den 17. September er., Vormittags 10 Uhr, d. des an der Landsberger⸗Ullee, auf Freitag, den 17. September er, Mittags 12 Uhr, in unserm Dienstgebäude am N. Packhof Nr. 5 F. anberaumt, zu welchen Bietungslustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die bedingungen sowie die aufgestellten Taxen nebst Plänen ꝛc. in unsrer Registratur am Neuen Pack⸗ hof Nr. 5 F. während der Dienststunden einge⸗ sehen und die Etablissements selbst jederzeit besich⸗ tigt werden können. Berlin, den 23. August 1875. Königliches Haupt⸗Steueramt für inländische Gegenstände.

Auf der sogenannten neuen Ablage des hiesigen Werks beträgt vom 1. September d. J. ab bis auf Weiteres der Verkaufspreis für ein Kubikmeter Kothen 3 für den Debit auf dem Land⸗ und Wasserwege. Rüdersdorf, den 30. August 1875. Königliche Berginspektion.

Nutz⸗ und Brennholzverkauf im Forstreviere Grunewald Montag, den 13. September cr., 1 es 5 2 88 * aumgardt zu Pichelsberg. u r e

verg Jag. 69: 888 Stück kief. * vge. 1389 Stück kief. Stangen 2. Kl., 3134 Stück kief. Stangen 3. Kl., 40 Hunderte kief. Stangen 4. Kl.,

1 mtr. kief. 35 Rmtr. kief. Spalt Kppl., 23 Rmtr. kief. 1000, Rmtr. kief. Reis. III. Jag. 55: kief. Kppl. Jag. 62: 6 Rmtr. erl. Kl., Kppl., 1 Ratr. birk. Kppl., 5 Rmtr. mtr. kief. Kppl. Jag. 65: 350

Der Subhastations⸗Richter.

Ulm, im August 1875. Kaiserliches Artillerie⸗Depot.

30. Auguft 1875. Der

[6806] Bekanntmachung. Die Arbeiten zur Regulirung zweier Bürger⸗ steige sollen im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Die Anschlagsextrakte und Be⸗ dingungen sind im Bureau des Unterzeichneten, Kronenstraße Nr. 24, zur Einsicht ausgelegt. Unter⸗ nehmer wollen ihre Offerten verßeegelt und mit ent⸗ sprechender Aufschrift versehen bis zum 3. Sep⸗ tember in vorgedachtem Bureau abgeben, woselbst die Eröffnung der Offerten am 4. dess. Mts., Vor⸗ mittags 10 Uhr, erfolgen wird. Berlin, den 30. August 1875. Der Königliche Baurath August Lanz. Cto. 85/8.)

[68011 Bekanntmachung.

Die Lieferung des Bedarfs der Königl. Haupt⸗ bank an Steinkohlen für die Heizungsperiode 1875/76 soll im Wege der Submission vergeben werden. Reflektanten werden daher aufgefordert, die Preise, für welche sie diese Lieferung unter den in unserem Materialien⸗Bureau zur Einsicht ans⸗ liegaenden Bedingungen übernehmen wollen, bis spä⸗ testens den 9. September d. J. an das gedachte Bureau, Kurstraße Nr. 1, abzugeben.

Berlin, den 31. August 1875.

Königl. Preuß. Haupt⸗Bank⸗Direktorium

[677721,. Bekanntmachung. 8 Die in unseren veeee. zu Harburg und Uelzen erübrigten alten Materialien, sowie die auf den Stationen Harburg, Lüneburg, Uelzen, Celle und Burgdorf lagernden alten Schienen und Weichentheile ꝛc. sollen im Wege der öffentlichen Submission verkauft werden.

Offerten sind portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift „Submission auf Ankauf von Ma⸗ terialien“ bis Freitag, den 1. Oktober d. J., Morgens 10 Uhr, der unterzeichneten Eisenbahn⸗Kommission einzureichen, wo dieselben in 2. v-99 der etwa erschienenen Bieter geöffnet werden.

Die bezüglichen Bedingungen nebst Nachweisungen der zum Verkauf gestellten Materialien liegen bei unserm Bureau⸗Vorsteher, Eisenbahn⸗Sekretär Theuerkauf, zur Einsicht aus und können von dem⸗ selben auch gegen frankirte Einsendung von 50 bezogen werden.

Harburg, den 24. August 1875.

Königliche Eis enbahn⸗Kommission. Klemme. 8

[6786] „Submission.

Der Contract über Weberei, mit welcher etwa 20 Gefangene der Männer⸗Strafanstalt zu Cöln beschäf⸗ tigt gewesen sind, erreicht Mitte Oktober sein Ende. Es wird beabsichtigt, etwa dieselbe Anzahl von Männern mit Weberei der einfachsten Art, wie sie eben hier betrieben worden ist, auch ferner zu be⸗ schäftigen.

Eine Erweiterung dieses Arbeitszweiges über vicse ZöhlsPrrune, ist nach den lokalen Verhältnissen nicht möglich.

Diejenigen, welche hierauf reflektiren, werden er⸗ sucht, ihre Offerten mit Preisangabe schriftlich und versiegelt unter der Aufschrift:

„Submission auf Weberei“ bis spätestens Samstag, den 11. September er, Vormittags 11 Uhr, um welche Zeit die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart etwa an⸗ wesender Submittenten im Directorial⸗Bureau, Klingelpütz 37, stattfinden soll, an die unterzeichnete Direction einzusenden. Die beim Abschlusse des Vertrages hierauf zu hinterlegende Caution beträgt mindestens die Summe, welche eine dreimonatliche Lohnzahlung für die zu⸗ gewiesenen Arbeiter ausmacht. Die allgemeinen Bedingungen köͤnnen während der Expeditionsstunden im Sekretariate der Strafanstalt fingesehen, oder gegen Erstattung von 1,50 daselbst in Empfang genommen werden. Cöln, den 28. August 1875.

Die Direktion.

[6798] Bekanntmachun Der Bedarf an Fonrage Marschquartieren für die von⸗ en ther oem Manszͤperterrain ivifion, sowie der für * e der Königlichen 17. Märsche erforderliche Bencse Truppen während der Bagage soll im 8. veeen zum Transport der werden. Hierzn, wir⸗s 2 rtrages sicher gestellt tember er. ven n⸗ 8. vFüinsn auf den 11. Cep⸗ 2 unterzechneten eeadnht. E. erhabtr firae Nr. 1 anberaumt, bis zu welchem .

u den einzelnen

orsth. Grunewald, gm Vefszr ser

Punkt Unternehmer ihre Offerten, versiegelt und mit

r Aufschrift: „Lieferung von „Marschfonrage“