effenden Abschnitts. Nach kurzer Debatte über das Institut des Schwurgerichts überhaupt, in der verschiedene Mitglieder er⸗ klärten, daß auch sie zwar dem Schöffengericht vor dem Schwur⸗ gerichte den Vorzug gäben, jedoch für Beibehaltung des letzteren immen würden, weil die öffentliche Meinung in Deutschland gegenwärtig überwiegend auf Seiten des letzteren stehe, und sie abwarten wollten, ob nicht bei Einführung des Schöffengerichts ür geringere Straffälle dasselbe sich allmählich derart Bahn brechen werde, daß demnächst das Schwurgericht durch ein großes Schöffengericht ersetzt werden könne, wurde §. 234 un⸗ erändert angenommen. Eine lebhafte Erörterung rief dagegen ie Frage hervor, ob die Bildung der Geschworenenbank für alle in derselben Sitzungsperiode vorliegenden Straffälle un⸗ ittelbar nacheinander oder, wie der Entwurf es will, für jeden all unmittelbar vor Beginn der Verhandlung desselben statt⸗ finden solle. Schließlich entschied sich die Kommission mit ziemlich großer Stimmenmehrheit für die fakultative Gesammtbildung der Ge⸗ schworenenbank und bestimmte zugleich, daß darüber, ob in der einzelnen Sitzungsperiode davon Gebrauch gemacht werden solle, nicht der Vorsitzende allein, sondern das Gericht beschließen solle. Im Uebrigen wurden die 235 — 237 angenommen. Bei §. 238 wurde ein Antrag, die Zahl der im einzelnen Falle mit⸗ wirkenden Geschworenen von 12 auf 9 herabzusetzen, der mit dem Wunsche, die Last des Geschworenendienstes zu erleichtern, und mit der Erwägung motivirt wurde, daß die Zahl 9 genü⸗ gende Bürgschaft für einen zutreffenden Spruch gewähre, zumal wenn man Einstimmigkeit verlange, abgelehnt. Dagegen wurde auf Antrag des Abg. Becker beschlossen, der Staatsanwaltschaft nur ein Drittheil der Ablehnungen von Geschworenen zu gestatten. Die §§. 241 — 247 fanden nach kurzer Erörterung unveränderte Annahme.
— Nachdem der vormalige Bischof von Paderborn, Dr. Martin, sich aus der ihm auf Grund des Reichsgesetzes vom 4. Mai v. J. zum Aufenthalt angewiesenen Stadt Wesel ohne Erlaubniß entfernt hat, haben die Minister des Innern und dergeistlichen ꝛc. Angelegenheiten unterm 15. Augustc. an den Königlichen Ober⸗Präsidenten von Kühlwetter zu Müunster die nachstehende Verfügung erlassen:
1 Der vormalige Bischof von Paderborn, Dr. Martin, wird, in Erwägung,
daß derselbe, nachdem er durch rechtskräftiges Urtheil des König⸗ lichen Gerichtshöofes für kirchliche Angelegenheiten vom 5. Januar d. J. aus dem Amte als Bischof von Paderborn entlassen worden war, Handlungen vornahm, aus welchen hervorging, daß er die Fort⸗ dauer des entzogenen Amtes beanspruchte;
daß ihm deswegen durch Verfügung der Königlichen Regierung zu Minden vom 18. Januar d. J. in Gemäßheit des §. 1 des Reichs⸗ gesetzes, betreffend die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern vom 4. Mai v. J. (R. G. Bl. S. 43), der Aufent⸗ halt in der Stadt Wesel angewiesen worden ist;
daß er jedoch dieser Verfügung zuwider gehandelt hat, indem er am 4. August d. J. den ihm angewiesenen Aufenthaltsort ohne Er⸗ laubniß verlassen; .
daß er außerdem während seines Aufenthaltes in Wesel wieder⸗ holt Handlungen vorgenommen hat, welche gine ausdrückliche An⸗ maßung des ihm entzogenen Amtes enthielten, indem er in verschie⸗ denen, an öffentliche Behörden gerichteten Schreiben sich als „Bischof von Paderborn“ unterzeichnete:
auf Grund des §. 1 des erwähnten Reichsgesetzes vom 4. Mai v. J. der preußischen Staatsangehörigkeit hierdurch verlustig erklärt.
— Eine Anklage wegen gewerbsmäßigen Glücks⸗ spieles im Oktober 1873 führte am 30. Dezember 1873 zur Verurtheilung. Später wurde bekannt, daß der Varurtheilte im November desselben Jahres wiederum gewerbsmäßig hasardirt und gleichzeitig dabei die Bank gehalten habe. Abermals wurde die strafgerichtliche Untersuchung und zwar wegen unbefugten Bankhaltens eingeleitet, dagegen das gleichzeitig begangene Verbrechen des gewerbsmäßigen Glückspieles in die Untersuchung nicht hineingezogen, weil das letztere der Zeit nach vor dem Er⸗ kenntniß vom 30. Dezember 1873 liegt, und somit eine neue Verurtheilung aus denselben Gründen nicht ausgesprochen wer⸗ den konnte. Gegen die neue Verurtheilung in erster und zweiter Instanz wegen unbefugten Bankhaltens legte der Angeklagte die Nichtigkeitsbeschwerde ein, in welcher er machte, daß nach 8 73 des Strafgesetzbuches, wenn eine und dieselbe Handlung mehrere
trafbesti gen verletzt (hier also die wegen gewerbsmäßigen
lückspiels und unbefugten Bankhaltens), nur diejenige Bestimmung, welche die schwerste Strafe, resp. Straf⸗ art androht (hier wegen gewerbsmäßigen Glückspiels) zur Anwendung kommt. Wenn nun im vorliegenden Falle auf Grund des letzteren Gesetzes (aus dem oben angegebenen Grunde) auf Strafe nicht erkannt werden kann, so könne er nach §. 73 des St. G. B. überhaupt nicht bestraft werden. Das Ober⸗ Tribunal wies jedoch in der Sitzung vom 12. Juli d. J. die Nichtigkeitsbeschwerde zurück, indem es ausführte: „§. 73 St. G. B. setzt voraus, daß im gegebenen Falle auf Grund der strengeren Strafbestimmung auf Strafe erkannt werden kann. Wenn nun in einem Falle die Strafverfolgung nach derselben unstatthaft ist, so folgt nicht, daß deshalb auch die Bestrafung aus dem zweiten eebenfalls verletzten Gesetze als ausge⸗ schlossen zu erachten. Hätte das frühere Strafverfahren sich auch auf die Spielfälle aus dem November 1873 erstreckt, so wäre der erkennende Richter in der Lage gewesen, mit Rücksicht auf dieselben ein höheres Strafmaß zuerkennen. Der Umstand nun, daß die fraglichen Fälle erst im gegenwärtigen Verfahren zur Sprache gekommen sind, hat allerdings, weil sie vor dem Er⸗ kenntniß vom 30. Dezember 1873 liegen, die rechtliche Folge, daß eine neue Verurtheilung wegen gewerbsmäßigen Hazardspiels gegen den Angeklagten nicht ausgesprochen werden kann, steht dem aber nicht entgegen, daß derselbe, wie geschehen, wegen der selbständig strafbaren Uebertretung des §. 360 Nr. 14 des Str. G. B., die außerhalb des Thatbestandes der früheren Ver⸗ rtheilung liegt, zur gesetzlichen Strafe gezogen wird.“
— Die Mittheilung des strafbaren Inhalts einer gerichtlichen Vertheidigungsrede durch eine Zeitung itt, nach einem im Juli d. J. ergangenen Erkentniß des Ober⸗ Tribunals, strafbar.
— Der General⸗Feldmarschall Freiherr von Manteuf fel, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, ist von seiner Besitzung in der Neumark hierher zurückgekehrt.
„— Der General der Kavallerie und General⸗Inspecteur des Militär⸗Erziehungs⸗ und Bildungswesens, Baron von Rhein⸗ baben, hat eine Inspizirungsreise nach den westlichen Provinzen angetreten; der General⸗Major Weigelt, Commandeur der 1. Fuß⸗Artillerie⸗Brigade, hat sich zur Inspizirung der Posen⸗ schen und Märkischen Artillerie⸗-Depots auf Dienstreisen, der General⸗Major Galster, Dezernent in der Kaiserlichen Admi⸗ ralität, in dienstlichen Angelegenheiten nach Zoppot begeben.
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eneral der Infanterie von Stülpnagel, von der Armee und beauftragt mit den Geschäften des Gouvernements von Berlin, sowie mit denen des Chefs der Land⸗Gensdarmerie, hat sich mit Urlaub nach Geiersdorf bei Fraustadt begeben, ebenso der General⸗Arzt Dr Mehlhausen, à la suite des Sanitäts⸗Corps und Direktor des hiesigen Charité⸗Kranken⸗ hauses, nach der Provinz Preußen.
— Der Kaiserlich österreichische Militär⸗Bevollmächtigte Major Prinz zu Liechtenstein hat sich nach Schlesien be⸗ geben, um den Manövern beizuwohnen.
— Dem mit der Vertretung der zweiten Kreisthierarzt⸗ Stelle in Berlin beauftragten Kreisthierarzt Vogler aus Namslau ist diese Stelle definitiv verliehen worden.
Der Kreisthierarzt Vormeng zu Lauenburg i. P. ist aus dem Kreise Lauenburg in den Kreis Neustadt W./P. ver⸗ setzt worden.
Der Thierarzt erster Klasse Haase zu Cöslin ist zum kommissarischen Kreisthierarzt des Kreises Ohlau ernannt worden.
Danzig, 5. September. Der General der Infanterie, Chef der Admiralität, Staats⸗Minister v. Stosch, ist gestern Mor⸗ gen von Berlin hier eingetroffen und hat sofort mit der Inspizirung der Werft begonnen. Heute begiebt sich derselbe nach Zoppot und wird sich dort bis zum 11. d. M. behufs Inspizirung des Geschwaders aufhalten.
Posen, 6. September. (W. T. B.) Das hiesige Appel⸗ lationsgericht hat heute die Appellation des Fürstbischofs von Breslau, Dr. Foerster, gegen das vom Kreisgericht zu Birnbaum gefällte Urtheil, wodurch derselbe wegen Exkommuni⸗ kation des Propstes Kick in Kaehme zu einer Geldstrafe von 2000 Mark event. zu einer Gefängnißstrafe von 133 Tagen verurtheilt worden war, zurückgewiesen und dieses Erkenntniß lediglich bestätigt. — Der Audienztermin in der Unter⸗ suchungssache wider den der gesetzwidrigen Anmaßung der Diözesanverwaltung beschuldigten Domherrn Kurowsli ist vom hiesigen Kreisgericht anf den 18. d. Mts. angesetzt. Als Belastungszeugen sind zu demselben der Pönitentiar Jaskulski und der Domherr Cichowski, beide von hier, vorgeladen.
Kiel, 4. September. Der Schleswig⸗Holsteinische Städtetag ist nunmehr zum 25. September d. J. nach Haders⸗ leben berufen. Aus der Tagesordnung heben wir hervor das Schreiben des ständischen Ausschusses des Städtetages in der Provinz Posen wegen einer Zusammenkunft im Oktober d. J. behufs Gründung eines allgemeinen preußischen Städtebundes, sowie Vorträge über die Zulässigkeit der Wahl von Polizei⸗ und richterlichen Beamten, deren Thätigkeit sich nicht auf das Stadt⸗ gebiet erstreckt, zu Stadtverordneten, Verhältniß der Stadt⸗ gemeinde zur Kirchengemeinde nach der Gemeinde⸗Ordnung vom 16. August 1869, über Einflüsse der Sozialdemokratie in den städtischen und ländlichen Kommunen, Stellung der Landräthe zu den Magistraten und Polizeiverwaltern in den zu den Krei⸗ sen gehörigen selbständigen Städten, Berathung über die Noth⸗ wendigkeit, mit dem 1. Januar 1878 eine allgemeine, auf gleichen Grundsätzen beruhende Taxation der Immobilien einzuführen event. Beschlußfassung darüber, die immer mehr zunehmende Be⸗ lastung der Kommunen beziehentlich der Bürgermeister mit un⸗ besoldeten Staatsgeschäften.
Itzehoe, 7. September. (Kieler Ztg.) Nachdem am Frei⸗ tag Abend Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin in das Lockstedter Lager eingerückt war, fand gestern Morgen 8—11 Uhr die Parade und nach dieser das Exerzieren im Feuer der 31 er, 85 er Infanterie und des 9. Jäger⸗Bataillons statt. Das Wetter war sehr günstig. Nach eingenommenem Frühstück verließ der Großherzog das Lager, um über Wrist nach Mecklenburg zu reisen.
Hannover, 5. September. Gestern Nachmittag 3 Uhr 38 Minuten traf Se. Königliche Hoheit Prinz Arthur von Großbritannien von Berlin hier ein; derselbe wurde am Bahnhofe von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht und den Spitzen der Behörden empfangen. Um 5 Uhr 5 Mi⸗ nuten reisten beide Königliche Hoheiten nach Walsrode ab.
Walsrode, 3. September. (Hann. Courier) Gestern Abend um 6 Uhr traf Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl hier ein und nahm bei dem Kom⸗ merzien⸗Rath Wolff Quartier. Das heutige Manöver auf der Ahrenshaide war außerordentlich glänzend. Be⸗ günstigt vom Wetter und dem ganz staubfreien Terrain, boten die Reitermassen in den verschiedenen Evolutionen ein großartiges Schauspiel. Besonders glänzend war die Parade am Schluß des Manövers, bei welcher schließlich im Galopp die Regimenter vorbeigeführt wurden. Das Hauptmanöver findet am 8. bei Kirchboitzen statt; es sollen in demselben 32 Schwadronen, 6 Regimenter und 11 Batterien vereinigt werden. Der Gesundheits⸗ zustand der Truppen ist ein sehr guͤnstiger; im hiesigen Haupt⸗ lazareth befinden sich nur 7 Kranke, sämmtlich in Folge leichter äußerer Verletzungen. So eben trifft Prinz Leopold von Bayern ein; der Erbprinz von Schaumburg⸗Lippe ist seit gestern hier.
Bayern. München, 5. September. Vor der Ein⸗ berufung der Kammern haben die Minister Dr. v. Lutz und Dr. v. Fäustle einen 14tägigen Urlaub angetreten. Das Kultus⸗Ministerium hat der Königliche Minister des Innern v. Pfeufer, das Justiz⸗Ministerium der Königliche Staatsrath im außerordentlichen Dienste v. Bomhard am 3. d. M. über⸗ nommen. Die beiden erstgenannten Minister haben sich, einer Einladung Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs Karl Theodor folgend, zu dessen Jagden im Rieß begeben. — Die feierliche Enthüllung des Monuments, welches dem König Maximilian II. in der Manximiliansstraße errichtet wird, ist nun auf den 12. k. Mts., den Namenstag des Verblichenen, festgesetzt. Die Kosten des Monuments, sowie der Maximilians⸗ stiftung sind bekanntlich aus freiwilligen Beiträgen des ganzen Landes gedeckt worden. Der hiesige Magistrat allein hat einen Beitrag von 100,000 Fl. geleistet.
Nuͤrnberg, 4. September. Da am Sedantage die regnerische Witterung den projektirten Festzug vereitelt hatte, fand derselbe heute Nachmittag statt. Der Aufschub war für die Betheiligung keineswegs nachtheilig, da sich inzwischen noch mehrere Vereine hierzu angemeldet hatten. sich durch die programmmäßig festgesetzten Straßen, deren Ge⸗ bäude auch heute beflaggt waren, zu dem Festplatze (Maxfelde) begeben hatte, entfaltete sich daselbst ein volksfestartiges Treiben.
Sachsen. Dresden, 6. September. Ihre Majestäten der König und die Königin haben sich am 3. September vom Jagdschlosse Wermsdorf nach Jahnishausen begeben, den
Manövern der Kavallerie iviston beigewohnt und find vor⸗ “
Nachdem der Zug
gestern (Sonnabend) Abend wieder in Pillnitz eingetroffen. Zur Königlichen Tafel in Pillnitz sind für heute Nachmittag mit Ein⸗ ladungen beehrt worden: das Direktorsum der hiesigen Industrie⸗ und Gewerbe⸗Ausstellung, bestehend aus den Herren Kaufmann Aug. Walter, Landrentenbank⸗Buchhalter Nagel und Kaufmann Weller, sowie der Kommissar des Gewerbevereins Hr. Schütze
und mehrere andere Herren, welche sich um die Ausstellung ver⸗
dient gemacht haben. — Morgen und übermorgen (7. und 8. September) wird Se. Majestät der König den Truppen⸗ übungen bei Leisnig beiwohnen. Ihre Majestät die Königin begiebt sich am ersteren Tage gleichfalls nach Leisnig. — Vom 4. bis 6. September wird in Waldheim der 6. sächs ische Feuerwehrtag abgehalten
Hessen. Darmstadt, 5. September. Se. Königliche Hoheit der Großherzog ist am 1. September Vormittag, nach dreiwöchentlichem Aufenthalt in Mainz, in bestem Wohlsein, wieder hier eingetroffen. — Prinz und Prinzessin Carl und Prinz Wilhelm sind am 31. August Nachmittags von Reichenhall wieder hier angekommen. — Aus Veranlassung der in dem Forstwesen in letzter Zeit vorgenommenen bedeutenden Organisations⸗ und sonstigen Aenderungen hat das Finanz⸗ Ministerium eine neue Instruktion für die Lokal⸗Forst⸗ verwaltung durch die Oberforst⸗ und Domänen⸗Direktion ausarbeiten und solche den Forstämtern und Rentämtern zustellen lassen. werden, ob die neuen Vorschriften sich bewährt haben, oder welche Aenderungen rathsam erscheinen.
Mecklenburg. Schwerin, 6. September. Die „M. A.“ melden unter dem 28. August amtlich: Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat den bisherigen Justiz⸗Rath von Prollius, unter Ernennung zum Geheimen Legations⸗Rath, als Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmäch⸗ tigten Minister am Königlich preußischen Hofe zu beglaubigen geruht. — Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin ist am Freitag Nachmittag vom Heiligen Damm hierselbst eingetroffen und hat sich nach kurzem Aufenthalt von hier gleich weiter nach Rudolstadt begeben. — Se. Königliche Hoheit der Erbgroß⸗ herzog, Major, wurde, unter Belassung in dem Verhältnisse à la suite des Infanterie⸗Regiments Nr. 24 und à la suite des Grenadier⸗Regiments Nr. 89, zum Garde⸗Kürassier⸗Regiment à la suite desselben versetzt.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 7. September. Die heutige „W. Ztg.“ meldet: Se. Königliche Hoheit der Großherzog gewährten am 4. d. M. im Residenzschloß zu Weimar Sr. Excellenz dem Königlich spanischen Gesandten Don Francisco Merry y Colom eine besondere Audienz, in welcher der Letztere einen eigenhändigen Brief Sr. Majestät des Königs Alfons von Spanien Sr. Königlichen Hoheit über⸗ reichte. In demselben wurde Sr. Königlichen Hoheit mitgetheilt, daß Se. Majestät der Deutsche Kaiser und König von Preußen ersucht worden sei, im Namen und in Vertretung Sr. Majestät des Königs von Spanien die Investitur Sr. Königlichen Hoheit mit dem von Hochdemselben angenommenen Orden des goldenen Vließes zu vollziehen. An diese be⸗ sondere Audienz schloß sich im großen Saale des Re⸗ fidenzschlosses der feierliche Akt der bezeichneten In⸗ vestitur nach den Gesetzen des hohen Ordens des goldenen Vließes an. Se. Majestät der Deutsche Kaiser und König von Preußen vollzogen dieselbe unter Mitwirkung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl von Preußen, des Herzogs von Osuna et de l'Infantado, Grafen Herzogs von Benavente und Arcos, als Pathen und des schon genannten spanischen Gesandten, sowie des übrigen Personals der Königlich spanischen Gesandtschaft und in Gegenwart der Großherzoglichen Familie, der Mitglieder des Großherzoglichen Staats⸗Ministeriums und des Großherzoglichen Hofstaats. — Die Sedanfeier ist wie überall in Deutschland so auch in Thüringen festlich begangen worden.
Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen, 3. September. Im Herzogthum Meiningen ist der Se⸗ dantag allerorts mit Dankgottesdienst gefeiert worden. In vielen Gemeinden, z. B. in den Städten Sonneberg, Gräfen⸗ thal, Lehesten, Saalfeld, Pößneck, Eisfeld, Hildburghausen, Sal⸗ zungen fanden außerdem nach den in den vorliegenden Lokal⸗ blättern veröffentlichten Festordnungen am 2. September, zum Theil auch schon am Vorabend öffentliche Festlichkeiten, als: Glockengeläute, Morgenmusik, feierlicher Zug zur Kirche, Festzug zu den gepflanzten Friedenseichen, Festreden und Gesang, Schul⸗ feste, Festschießen, Musikaufführungen, Fackelzug, theatralische Vorstellungen der Vereine u. s. w. statt. Zum Theil ward leider durch Regenwetter die öffentliche Feier gestört. Wenn man sich in der Residenzstadt auf den Dankgottesdienst, auf das Beflaggen der Häuser und auf Festlichkeiten in engeren ge⸗ selligen Vereinen beschränkte, während in allen vorausgegangenen Jahren Festzug der Schulen und andere Festlichkeiten stattfanden, so liegt die Erklärung darin, daß vor einem Jahre, am-5. Sep⸗ tember, wie bekannt, ein großer Theil der Stadt niederbrannte, und daß, so viel auch geschehen, um den Schaden auszugleichen, doch noch unfertige Bauten und leere Brandstätten zu lebhaft an jenen Schreckenstag erinnern.
Reuß. Gera, 3. September. Die Feier des Sedan⸗ tages ging gestern in üblicher Weise hier von statten: am Vormittag durch Musikaufführungen, Schulfeierlichkeiten in allen Bürger⸗ und höheren Schulanstalten und gemeinsame Spazier⸗ gänge, am Nachmittag durch Volksfest auf dem Schützenplatze, Kinderfeste und Konzerte, und am Abend durch Feuerwerk ꝛc. — Nächsten Sonntag über acht Tage, 12. September, hält der Osterländische Gauverband sein diesjähriges Gauturnfest in Gera ab und soll dasselbe lediglich nur praktischen Zielen ge⸗ widmet sein. — Sonntag, am 5. September, wird die Jahres⸗ versammlung der thüringer Juristen hier stattfinden.
Bremen, 6. September. Der Großherzog von Meck⸗ lenburg verweilte auf der Reise zu den Manövern der 19. Division zwischen Syke und Hoya Sonntag in Bremen. In Begleitung des Konsul Dyes besuchte er die Sehens⸗ würdigkeiten der Stadt und speiste Nachmittags auf dem Land⸗ gute des Herrn C. Wätjen in Blumenthal. 8
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 3. September. Pester Meldungen zufolge, stellt sich das diesjährige Defizit im ungarischen Budget nach den Berechnungen des Finanz⸗ Ministeriums auf 27 Millionen Gulden. — Der Banus von Kroatien, Mazuranic, ist nach zweitägigem Aufenthalte in Pest wieder nach Agram zurückgereist, nachdem er bei der Er⸗ öffnung des ungarischen Reichstages als Bannerherr des Landes theilnahm und von Sr. Majestät in einer besonderen Audienz empfangen wurde. Die vom kroatischen Landtage votirte Adresse wurde Sr. Majestät noch nicht überreicht; die aus dem
Nach Ablauf von drei Jahren soll ermittelt
Präfidenten und dem Vize⸗Präsidenten des kroatischen Landtages
bestehende Deputation, welche mit der Ueberreichung betraut wurde, wird später zu geeigneter Zeit empfangen werden. Die kroatischen Abgeordneten am ungarischen Reichs⸗ tage haben eine Konferenz geflogen und beschlossen, einen be⸗ sonderen kroatischen Klub zwar aufrecht zu erhalten, aber jedem Einzelnen freizustellen, welcher Reichstagspartei immer bei⸗ üutreten. Pest, 4. September. Das Abgeordnetenhaus wählte zu Vize⸗Präsidenten Joseph Bano und Gabriel Varady, zu Schriftführern Algernon Beöthy, Aladar Molnar, Emerich uszar, Ivan Tombor, Friedrich Wächter und Blasius Orban. Präsident Ghyczy übernahm mit einer kurzen Rede unter lebhaften Eljen⸗Rufen das Präsidium. Auf Antrag des Finanz⸗Ministers und Verkehrs⸗Ministers werden der Finanz⸗ und Kommuni⸗ kationsausschuß nicht, wie bisher, aus 15, sondern aus 21 Mit⸗ gliedern bestehen. Ein Steuerausschuß wird nicht mehr gewählt. — 6. September. (W. T. B.) Auf der heute hier stattgehabten Konferenz zur Berathung über Aufnahme einer gemeinsamen Anleihe derjenigen Eisenbahnen, welche die ungarische und gemeinsame Staatsgarantie ge⸗ nießen, waren 6 Eisenbahngesellschaften vertreten. Es wurde be⸗ schlossen, eine Anleihe aufzunehmen und ein Comité zu ent⸗ senden, welches mit der Regierung die nöthigen Verhandlungen einleiten sollte. Zugleich wurde bestimmt, die Anleihe müßte als Staatsanleihe angesehen werden, an der alle Bahnen betheiligt sein sollen.
Großbritannien und Irland. London, 7. Sep⸗ tember. (W. T. B.) Der „Times“ wird aus Shanghai gemeldet, daß nach einem dort verbreiteten Gerüchte die an⸗ läßlich der Ermordung Margarys zwischen Eng⸗ land und China entstandenen Differenzen im Wesentlichen als ausgeglichen zu betrachten seien. China werde einen Spezial⸗ gesandten nach England senden und die an der Ermordung Margary's Betheiligten zur Strafe ziehen. Die Provinz Jün⸗ Nan werde der Familie des ermordeten Margary eine ent⸗ sprechende Entschädigung zahlen. Außerdem solle ein Handels⸗ weg zwischen der Provinz Jün⸗Nan und dem Königreich Birma geöffnet und die Erhebung der Zölle in Peking anderweit geregelt werden.
Frankreich. Paris, 4. September. Das „Journal officiel“ veröffentlich den Berner Postvertrag, welchem Frankreich unter dem 25. August mit der Maßgabe beigetreten ist, daß er für sein Gebiet am 1. Januar 1876 in Kraft treten soll. Ferner veröffentlicht das amtliche Blatt eine am 11. August zu London von Frankreich und England gezeichnete Deklaration, durch welche das Eigenthum an dramatischen Ar⸗ beiten nicht blos, wie bisher, gegen einfache Entleh⸗ nung, sondern auch gegen das beliebte System der „Nach⸗ bildungen“, „Nachahmungen“ u. s. w. geschützt wird. — Das amtliche Blatt vom 2. September veröffentlicht folgende Note in Betreff der Ausweise über die Eisen⸗ bahn⸗Einnahmen: „Trotz der schon gegebenen Erläuterungen beklagt man sich in mehreren Blättern noch darüber, daß die Uebersicht der Einnahmen der Eisenbahnen spät veröffentlicht wird, daß sie weder die algerischen noch die Lokal⸗Eisenbahnen umfaßt, und daß sie endlich die Einnahmen nicht eintheilt in Erträgniß der Fahrbillete einer⸗ und der Waarenbeförderung andrerseits, auch nicht, wie die englischen Gesellschaften dies thun, die Betriebskosten angebe. Man vergißt aber immer, daß kein gal der Regierung ein Zwangsrecht gegen widerspänstige Ge⸗ sellschaften verleiht. In die Gesetzgebung der französischen Eisen⸗ bahnen sollte eine Klausel eingeführt werden, ähnlich der Akte des Vereinigten Königreichs, derzufolge die Eisenbahngesellschaften, unter Androhung einer Geldstrafe von 126 Fr. für jeden Tag Verspätung und der Haftnahme, sowie eines Maximums von 1262 Fr. für eine falsche Angabe, verpflichtet sind, binnen kur⸗ zer Frist dem Board of Trade genau verbürgte statistische Aus⸗ künfte zu liefern. Wenn eine ähnliche Maßregel in Frankreich beschlossen würde, müßte sie nicht nur auf die großen, sondern auch auf die Lokalbahnen angewendet werden. Schon ist den Gesellschaften der Lokalbahnen in allen seit 1874 verfaßten Kon⸗ zessionirungs⸗, Fristverlängerungs⸗ und anderen Akten die Ver⸗ pflichtung auferlegt worden, alle 3 Monate dem Minister der öffentlichen Arbeiten behufs Einrückung in das amtliche Blatt einen eingehenden Rechenschaftsbericht über die Ergebnisse ihres Betriebs zustellen zu lassen. Was die Eintheilung der Einnahmen und die Veröffent⸗ lichung der Betriebskosten betrifft, so wären damit große Schwie⸗ rigkeiten verbunden, welche die Herausgabe der Vierteljahrsbe⸗ richte noch mehr verzögern würden. Schon die nöthige Ein⸗ theilung in Erträgnisse des alten und des neuen Eisenbahnnetzes und die Regulirung der Anschläge und der Steuern auf die Frachten erfordern eine große Arbeit. Wenn in dem „Herapath“ der Betrag der halbjährlichen (und nicht vierteljährlichen) Ausgaben der englischen Gesellschaften figurirt, so erklärt sich dies aus dem Umstande, daß diese Gesellschaften ihren Aktionären alle sechs Monate Rechnung legen und so halbjährliche Berichte (half yearlye returns) entstehen, welche unseren Jahresberichten gleich⸗ kommen.“ — Morgen soll in Saint Malo das Standbild Cha⸗ teaubriands feierlich enthüllt werden. Der Unterrichts⸗Minister Wallon und der Kriegs⸗Minister de Cissey werden dabei sein. Die Reden werden der Maire von Saint Malo, Camille Doucet (von der französischen Akademie) und Paul Feval, der bekannte Romanschriftsteller, letzterer im Namen der „Société des gens de lettres“, halten. — Aus Lourdes bringen die klerikalen Blätter folgende Depesche: „Die Züge der nationalen Wall⸗ fahrt sind angekommen. Die Heilung einer Person, die nicht mehr gehen konnte, fand plötzlich in der Grotte statt und rief allgemeine Begeisterung hervor.“ — Im November werden drei katholische Universitäten eröffnet: in Paris, Lille und Toulouse. Die Zeit der Eröffnung der katholischen Univerfität in Angers ist noch nicht festgestellt. — Der französische General⸗Konsul in London, Hr. Fleury, ein Bruder des Generals, ist gestorben.
Spanten. Madrid, 6. September. (W. T. B.) Nach dem „Diario“ hat Don Carlos den General Mendiri und mehrere andere Personen seiner Umgebung verhaften lassen. Der Oberstkommandirende der Nordarmee, General Quesada, ist nach Navarra abgegangen, die Operationen sollen in der Nähe von Estella beginnen. — Nach Nachrichten aus carlistischer Quelle wäre Dorregaray am 3. d. in Isaba (Provinz Navarra) eingetroffen.
— Ueber den Rückzug Dorregarays verlautet nach einem Telegramm des „W. T. B.“ aus Paris, 7. September, noch, daß es ihm zwar gelungen ist, mit 1500 Mann Navarra zu erreichen, daß er aber sein gesammtes Kriegsmaterial eingebüßt hat. — In Biscaya haben neuerdings Kund⸗ gebungen zu Gunsten des Friedens stattgefunden. Die
Gerüchte von dem bevorstehenden Abschluß eines Convenio
zwischen den Regierungstruppen und Don Carlos gewinnen an Glaubwürdigkeit. — Wie von der Grenze gemeldet wird, sind Delegirte des Papstes in Tolosa eingetroffen, um in dessen Namen Don Carlos ebenfalls den Frieden anzurathen.
Italien. Rom, 3. September. Der König Victor Emanuel ist gestern in Mailand eingetroffen, wurde an der Eisenbahnstation von den Spitzen der Behorden empfangen und stieg darauf zu Pferde, um auf dem Exerzierplatze Truppen⸗ schau abzuhalten. Nachdem die Kavallerie einige Angriffe aus⸗ geführt, erfolgte der Vorbeimarsch der Truppen. Eine große Volksmenge wohnte dem militärischen Schauspiele bei und be⸗ grüßte Se. Majestät sowohl beim Kommen wie beim Abreiten mit lautem Jubel. Der König kehrt morgen nach Turin zurück, wird sich Mitte Oktober nach Neapel begeben und sechs Monate daselbst zubringen, ausgenommen, wenn ihn Regierungsgeschäfte nach Rom rufen. — Man schreibt der „Turiner Zeitung“ aus Rom: Der General Garibaldi hat sich in den Nieder⸗ landen ganz genaue Berichte über die Summen ausgebeten, welche von dem Parlament für die bevorstehende Trockenlegung des Zuydersees bewilligt worden sind. Gleichzeitig hat er um Mittheilung der Pläne ersucht, welche die niederländischen In⸗ genieure zur Ausführung des Unternehmens entworfen haben, so wie auch um Zeichnungen und Beschreibungen der Maschinen, welche bei der Trockenlegung jenes Binnenmeeres angewendet werden sollen. Der General will diese Pläne und Maschinen wegen der großen Tiberprojekte kennen lernen. — Nach einem Telegramm aus Turin ist der Marchese Ainardo Cavour auf dem Schlosse Santena gestorben. Er war im Jahre 1833 geboren und Sohn des Marchese Gustavo Cavour, Bruders des berühmten Staatsmannes. Mit ihm ist der letzte Träger des Namens Cavour dahingegangen.
Türkei. Wie der „Agence Havas“ aus Konstantinopel vom 6. d. gemeldet wird, hat die serbische Regierung offtziell erklärt, daß sie sich in keiner Weise an dem Aufstande bethei⸗ ligen werde. In Bosnien ist die Ruhe bereits vollkommen wieder hergestellt und der Aufstand in der Herzegowina fast ganz unterdrückt. Zahlreiche Aufständische haben sich der Regie⸗ rung unterworfen.
Belgrad, 6. September. (W. T. B.) Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Ristic, hat den hiesigen diplo⸗ matischen Vertretern der Großmächte nunmehr offtziell angezeigt, daß die Regierung ein Verbot gegen den Uebertritt bewaffneter Banden über die Grenze erlassen habe. — Die Nachricht von dem angeblichen Einfalle türkischer Truppen in das serbische Gebiet entbehrt jeder thatsächlichen Be⸗ gründung. — Sämmtliche Minister sind heute nach Kragu⸗ jewatz abgereist; Fürst Milan wird sich am Mittwoch zur Eröffnung der Skupschtina ebenfalls dorthin begeben.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 5. Septem⸗ ber. Der hier angekommene Kaschgare ist nicht der Chan Jakub⸗ Beg, sondern heißt Machmud⸗Jakub und ist Gesandter des Chans von Kaschgar bei der Hohen Pforte gewesen. — Die Reichsbank zeigt im „Reg.⸗Anz.“ an, daß sie in der Stadt Ssewastopol eine Abtheilung eröffnet hat. — Wie die russische „St. P. Z.“ erfährt, hat das Justiz⸗Ministerium kürzlich dem Reichsrath eine Vorstellung über Einführung der Justizre⸗ form in ihrem vollen Umfange in den Gouvernements Kiew, Mohilew, Wolhynien, Kamenez⸗Podolsk und Witebsk eingereicht. Die Reform soll im Laufe des nächsten Jahres vollzogen werden. — Ueber die Reform der Handelspolizei erfährt die „Russ. W.“, daß die Reform hauptsächlich in folgenden Punkten bestehen werde: 1) in einer strengen Begrenzung des Thätigkeits⸗ gebiets und des amtlichen Verfahrens der Polizei durch eine be⸗ sondere Instruktion; 2) in einer Vertheilung der polizeilichen Bezirke einer Stadt unter die Beamten; jeder Bezirk erhält einen Handelsaufseher und einige Gehülfen. Alle Fälle von Miß⸗ bräuchen und gesetzwidrigen Handlungen Seitens der Händler wird der Handelsaufseher dem Bezirkspristaw zur gesetzlichen Verfolgung rapportiren. In allen bezüglichen Prozessen haben die Mitglieder der Handelspolizei als Zeugen aufzutreten. In der Kanzlei der Handelspolizei wird stets ein Dejourant sein, der Anzeigen von Privatpersonen entgegennimmt. Da die Einrichtung der Handelspolizei auf solcher Grundlage mehr Un⸗ kosten verursacht, als bisher, soll der Ueberschuß durch einen geringen Zuschlag auf die Handelserzeugnisse gedeckt werden. Die Handelspolizisten sollen eine besondere Uniform erhalten.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 3. Sep⸗ tember. Ihre Majestäten die Königin und die verwitt⸗ wete Königin, sowie Se. Königliche Hoheit der Kronprinz reisen am Sonntag Abends halb 8 Uhr mit Extrazug nach Christiania, um mit Sr. Majestät dem Könige zusammen⸗ zutreffen und darauf der Enthüllung des Carl Johann⸗ Denkmals beizuwohnen — Der General⸗Adjutant Sr. Ma⸗ jestät des Kaisers von Rußland, Graf Soumarokow Elstone, und der Flügel⸗Adjutant Oberst Fürst Meschtschersky, hal⸗ ten sich gegenwärtig auf der Durchreise nach Christiania hier auf, wohin der General sich in außerordentlicher Sendung von Sr. Majestät dem Kaiser begiebt, um der Enthül⸗ lung des Denkmals Königs Carl Johann beizuwohnen. Für die Felddienstübungen in Smaalenene gilt fol⸗ gende Generalidee: Eine feindliche Armee ist in der Absicht, sich Christiania’'s zu bemächtigen, südlich von Moß ans Land gestiegen und hat sich, ohne auf erheblichen Widerstand zu stoßen, am 29. August im Stande gesehen, die Defileen bei Moß zu be⸗ setzen. Die bei Christiania zusammengezogenen Truppen ver⸗ suchen, obgleich unterlegen, das Vorrücken des Feindes zu ver⸗ hindern, und wird angenommen, daß am 29. August seine am weitesten vorgeschobenen Truppen bei dem Hölenflusse stehen. Die Escadre ist Herr auf dem Meere von Soon gegen Norden und disponirt über ein kleines Landgangscorps. — Das schwe⸗ dische Uebungsgeschwader unter Befehl des Commandeur Virgin ist nach einem in Gegenwart des Marine⸗Ministers ab⸗ gehaltenen Schlußmanöver aufgelöst worden, und sind die Schiffe nach ihren respektiven Stationsorten zurückgekehrt. — Die jetzt geltenden schwedischen Kriegsgesetze wurden am 11. Juni 1868 erlassen. Wie sich aus einem Vergleiche der nach diesen neuen Gesetzen erfolgten Bestrafungen in den Jahren 1869 bis 1873 ergiebt, hat sich bei der geworbenen Armee die Anzahl der Disziplinarbestrafungen von 2367 in 1869 auf 3178 in 1873, und die Anzahl der Bestrafungen nach gerichtlichem Aus⸗ spruch, als Gefängniß, Strafarbeit, Geldbuße u. s. w., von 99 auf 207 erhöht. Bei der eingetheilten Armee ist das Ver⸗ hältniß etwas verschieden gewesen; während die Anzahl der Disziplinarbestrafungen eine Vermehrung von 405 auf 614 zeigt, haben sich die Bestrafungen nach gerichtlichem Ausspruch von 50 auf 47 vermindert. Die geworbene Armee hatte 1873 eine Stärke von 6130 Mann und die eingetheilten Truppen von 18,302 Mann.
Amerika. Die am 1. Juni d. J. in Chicago versammel⸗ ten Bischöfe der bischöflichen Methodistenkirche der Vereinigten Staaten haben, wie die „Nordd. Allg. Ztg.“ meldet, folgende Zuschrift an den Reichskanzler Fürsten von Bismarck gerichtet: 3
„Die Augriffe, welche die päpstliche Hierarchte in neuester Zeit 8
Pyen die Souveränetät des Deutschen Reichs gerichtet hat, und die ympathie, welche Römische Katholiken in den Vereinigten Staaten von Amerika sowohl als in anderen Ländern mit diesen Angriffen zu erkennen gegeben haben, veranlassen uns Unterzeichnete, Bischöfe in der bischöflichen Methodistenkirche, die Gesinnungen auszusprechen, mit welchen wir den Kampf betrachten, in welchem Sie der hervor⸗ ragende Führer sind. Wir haben mit wachsender Theilnahme und Beunruhigung den kirchlichen Konflikt beobachtet, welcher jetzt in dem Lande vor sich geht, wo der große Widerspruch gegen die Römische Usurpation sich zuerst erhob, und wir erlauben uns, Ew. ꝛc. und durch Sie Sr. Majestät dem Kaiser unsere herzliche Zustimmung aus⸗
zu prechen zu Ihren ernsten Bemühungen, die Unabhängigkeit der Staatsgewalt gegenüber dem geistlichen Machtspruch zu vertheidigen und das Recht des eigenen Urtheils und der Gewissensfreiheit aufrecht zu erhalten. Wir glauben, daß Sie für Amerika sowohl als für Europa die Sache der bürgerlichen und religiösen Freiheit verfechten und in diesem Kampfe die Gebete und Sympathien der Photestänte 8. Mit tiefer
schen Bevölkerung aller Länder für sich haben werden. Verehrung ꝛc.“ - (Folgen 10 Unterschriften.)
— Aus Costa Rica wird New⸗Yorker Zeitungen ge⸗
schrieben, daß daselbst im Juli eine Anzahl von aus Guate⸗ mala vertriebenen Jesuiten ankam, aber zehn Meilen von der Hauptstadt angehalten wurde. Am nämlichen Tage trat der
Kongreß der Republik zusammen, und 2000 Freimaurer erschienen
in der Halle des Kongresses und petitionirten um die Austrei⸗ bung der Jesuiten aus dem Grunde, daß sie schädliche Mitglieder der Gesellschaft seien. Der Präsident und mehrere hervorragende Deputirten sprachen gegen die Jesuiten, und das Resultat war, daß der Kongreß 1500 Dollars für deren unverzügliche Bedürf⸗ nisse votirte und ihnen befahl, das Land zu verlassen.
Buenos Ayres, 7. August. Die Ernennung des Dr. Bernardo Irigoyen zum Minister für die auswärtigen An⸗ gelegenheiten, sowie des Hrn. Lucas Gonzales zum Finanz⸗ Minister hat allgemeine Befriedigung gewährt. In den Provinzen ist Alles ruhig. Die Regensaison hat begonnen, in Folge dessen sich der Stand der Weiden gebessert hat.
Afrika. Nachrichten der „A. A. C.“ aus Tangier via Gibraltar melden, daß Kaid Tilaly⸗ben⸗Hamo, der neu ernannte Pascha von Tangier, am letzten Freitag (19. August) dem Got⸗ tesdienste in der Hauptmoschee, begleitet von den Spitzen der städtischen Behörden, anwohnte. Auf der nach der Moschee führenden Straße, welche der Pascha passirte, bildeten Askars Spalier. Diese wilden Truppen, von denen viele vorher viel⸗ leicht niemals einen Christen gesehen, hielten alle Personen in europäischer Kleidung, die zufälligerweise ihre Linien pas⸗ firten, an. Einige Europäer, darunter ein Beamter einer frem⸗ den Legation, die auf ihr Durchgangsrecht bestanden, wur⸗ den von den Askars geschlagen; aber glücklicherweise wurde kei⸗ nem fremden Unterthanen irgend eine ernstliche Beschädigung zugefügt. Es heißt, daß die Askars, die der Mißhandlung fremder Unterthanen beschuldigt wurden, eine scharfe Bastonade erhielten und von dem Pascha auf das Verlangen sämmtlicher fremder Vertreter eingesperrt wurden. Gleichzeitig befahl der mäaurische Minister für auswärtige Angelegenheiten, daß die Askars und andere nur etwa vier Meilen von Tangier kampirende Truppen nicht wie⸗ der die Stadt betreten sollten. Diese Maßnahme wird von der Ein⸗ wohnerschaft von Tangier, selbst die Mohamedaner nicht aus⸗ genommen, die wegen ihres ordentlichen und friedlichen Be⸗ nehmens gegen Europäer wohlberzfen sind, sehr gebilligt. Viele der Askars waren neulich aus färnen und wilden Regionen im Innern rekrutirt worden und wurden in berauschtem Zustande zuweilen der Schrecken der mohamedanischen wie der europäischen Bevölkerung. Man glaubt, daß die Armee vom Sultan nach Fez zurückberufen wurde, da ihre Anwesenheit in den nördlichen Provinzen nicht länger erforderlich ist. Der Sultan wird sich Anfangs nächsten Monats von Fez nach den südlichen Provingen und Marocco begeben.
— Der Sultan von Zanzibar ist auf der Rückreise nach seinem Lande in Aden eingetroffen.
Nr. 36 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden Inhalt: 1) Allge⸗ gemeine Verwaltungssachen: Abkommen zwischen Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn bezüglich der Uedernahme Auszuweisender. 2) Münz⸗ wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. 3) Zoll⸗ und Steuerwesen: Veränderungen bei Steuerstellen. 4) Marine und Schiffahrt: Verzeichniß der in den Bundes⸗Seestäaaten fungirenden Strandbehörden. Vom 26. August 1875; Beginn von Steuermanns⸗ prüfungen ꝛc. 5) Postwesen: Bekanntmachungen, betr. Bestellung von Postaufträgen; Postpacketverkehr mit Ostindien; Postanweisungsver⸗ kehr mit Niederland; Post⸗Dampfschiffverbindungen mit Dänemark und Schweden.
Statistische Nachrichten.
Ueber die Gesundheitsverhältnisse in der am 28. August beendeten Woche berichtet die „Voss. Zta.“, daß von je 10,000 Einwohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, starben in Berlin 451, in Hamburg 314, in Breslau 408, in München 253, in Wien 241, in Pest 397, in Paris 235, in Brüssel 216, in Amsterdam 304, in Rotterdam 343, im Haag 289, in Rom 326, in Neapel 315, in Turin 206, in London 218 und in den 18 größeren Städten Englands je 246. — Was die Berliner Gesundheits⸗ verhältnisse betrifft, so sind dieselben immer noch günstig zu nennen, namentlich die Zahl der Durchfälle und Brechdurchfälle der Kinder nimmt stetig ab. Nach der vorläufigen Feststellung des städtischen statistischen Bureaus betrug die Zahl der Gestorbenen im Ganzen 718, darunter 392 männliche, 326 weibliche Personen; 377 unter, 341 über ein Jahr. Todesursachen: Masern 3, Scharlach 6, Rothlauf 3, Diphteritis 22, Typhus 42, Ruhr (Dysent.) 25, Keuchhusten 8, Bräune (Kehlkopfentzündung) 14, Bronchitis 3, Lungenentzündung (Pneum.) 22, Brustfellentzündung 2. Diarrhoe 104. Sonstige Krankheiten mit 10 und mehr Todesfällen: Brechdurchfall 123, Schwindsucht 62, Krämpfe 53, Schwäche 28, Altersschmwäche 11, Abzehrung 51, Unterleibsentzündung 12, Gehirnentzündurg 12.
irnhautentzündung 10. Alle anderen Krankheiten 102.
Kunst, Wissenschaft und Literatur. Daß das Interesse für das Märkische Provinzial⸗
Museum ein allgemeines ist, geht aus dem 11. Bericht über die
eingegangenen Geschenke hervor, welcher zeigt, daß die Geber ganze Provinz Brandenburg vertheilt sind. Se. Kaiser⸗ liche und Königliche Hoheit der Krouprinz hat dem Museum eine nahe dem Neuen Palais bei Potsdam ausgegradene Todten⸗Urne eingesandt, der Magistrat von Köpenick eine Sturmhaube sowie eine Sammelbüchse und eine Wetterfahne. Sehr interessant ist die vom Stadtverordneten Dr. Zimraermann herrüxhrende Sammlung von Abbildungen Verliner Persönlechkeiten, in G „ps modellirt. Von dem Ortsvorsteher Stecklein in Stralau ist dem. Museum eine Urkunde aus dem 17, Jahrhundert üherwiesen worden; das hiesige Heilige⸗Geist⸗
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