1875 / 209 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Sep 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Hospital hat die Sammlung durch eine Fahne der Kurfürstin Dorothea bereichert.

Wie die „N. Z.“ vernimmt, ist Leopold von Ranke augenblicktich damit beschäftigt, die Memoiren Hardenbergs, namentlich aus den Jahren 1805 und 1806, herauszugeben, die zu⸗ leich eine Charakteristik der leitenden Persöoͤnlichkeiten jener Zeit ent⸗ büte werden. Als Hardenberg starb, wurden diese Memoiren im

eheimen Staatsarchiv deponirt, und König Friedrich Wilhelm III. befahl, dieselben erst nach Verlauf von 50 Jahren zu publiziren.

Sie sind damals vom Geheimrath Scheele geordnet und numerirt und insofern von vornherein zur Publikation vorbereitet worden. Ranke unternimmt die Veröffentlichung als Historiograph des preu⸗ ßischen Staates, und ist das Werk auf mehiere Bände berechnet.

Der außerordentliche Professor an der Univerfität Erlangen, Dr. Hilger, wurde zum ordentlichen Professor der chemischen Loc. nologie, Agrikulturchemie und Pharmazie ernannt.

Dem Hof⸗Mustkalienhändler Julius Hainauer in Bres⸗ lau ist in Rücksicht auf sein verdienstliches Wirken als Verleger

musik rlischer Werke von dem Großherzog voa Sachsen Weimar das eines „Großherzoglich Sächsischen Kommissions⸗Rathes“ ver⸗ und demselben die Führung dieses Titels Allerhöchst gestattet worden.

Verkehrs⸗Austalten.

New⸗York, 6. September. (W. T. B.) Der Dampfer „Egypt“ der National⸗Dampfschiffs⸗Compagnie (C. Messing'sche Linie) ist hier eingetroffen.

Berlin, den 7. September.

Unter der Ueberschrift „Eine Erinnerung“ bringt die „Weim. Ztg.“ folgende Mittheilung: „Für die Dichterzimmer des Großherzoglichen Schlosses stiftete im Jahre 1849 Ihre Majestät die Kaiserin Augusta in dankbarer Verehrung Ihrer erhabenen Großeltern und Eltern sowie der Weimarischen Dichterber en ein prächtiges, mit meisterlichen Initialen und Arabesken aus Ihrer Hand geschmücktes Gedenkbuch, in welchem Sinnsprüche und charakterisirende Urtheile über die Fürstlichen Herrschaften und die Dichter selbst aus der Feder dieser verzeichnet stehen. Im Anschluß an das eben ver⸗ lebte schöne Fest, welches der Erinnerung an die Geister jener Zeit

gewidmet war, darf es von besonderem Interesse erscheinen, dem Ge⸗ dächtniß zurückzurufen, was jene großen Zeitgenossen über Anna

Amalia, Carl August, Luise, Carl Friedrich und Maria Paulowna niedergeschrieben haben und in jenem Gedenkbuch von der Hand der dankbaren Tochter des Großherzoglichen Haufes sinnig zusammengestellt

worden ist Goethe über Amalia. W Das ist der Vorzug edler Naturen, daß ihr Hinscheiden in böheren Regionen segnend wirkt wie ihr Verweilen auf der Erde; daß sie uns von dorther entgegen leuchten als Richtpunkt, wohin wir unsern Lauf bei einer nur zu oft durch Stürme unterbrochenen Fahrt zu richten haben; daß diejenigen, zu denen wir uns im Leben als zu Wohlwollenden und Hülfereichen hinwendeten, nun die sehnsuchtsvollen Blicke nach sich ziehen als Vollendete, Selige.

Goethe über Carl August.

Sein außerordentlicher Geist umfaßte das ganze Reich der Natur. Er war ein Mensch aus dem Ganzen, und es kam bei Ihm Alles aus einer einzigen großen Quelle. Er hatte die Gabe,

Geister und Charaktere zu unterscheiden und Jeden an seinen Platz zu stellen. Er war beseelt von dem edelsten Wohlwollen, von der reinsten Menschenliebe und wollte mit ganzer Seele nur das Beste. Er dachte immer zuerst an das Glück des Landes, sah überall selber, urtheilte selber und hatte in allen Fällen in sich selber die sicherste Basis. Er suchte nicht die Gunst des Volkes, aber es liebte hn, weil es fühlte, daß er ein Herz für das Volk habe. Goethe über Luise. 5 weilte Sie, die uns verbunden, n hohen Tugenden erbaut; Sie, die in schreckensvollen Stunden Auf uns als Retterin geschaut.

Goethe an Luise über Carl Friedrich. Immer soll das reinste Leben Mit ihm wachen, bei ihm ruhn, Und der Wachsthum mit ihm streben, Edel einst Dir gleich zu thun. Schiller und Goethe über Maria Paulowna. 8 Ein schönes Herz hat hier sich heim gefunden, Es schafft sich selbst still wirkend seine Welt. nd wie der Baum sich in die Erde schlingt Mit seiner Wurzeln Kraft und fest sich kettet: So rankt das Edle sich, das Treffliche Mit seinen Thaten an das Leben an; So knüpfen sich der Liebe zarte Bande; Wo man beglückt, ist man im Vaterlande. Zu würdigster Umgebung Deines Bildes, Wie es mir immerfort im Geiste waltet, Wählt' ich in Tagen, wo der Frühling schaltet, Des Gartens Blumen, Blumen des Gefildes

Die schönsten Kränze winden Lieb' und Treue.

Auf cie bedeutungsvolle Zusammenfassung dieser großen Namen bezog sich der pietätvolle Akt Ihrer Majestät der Kaiserin, als Sie am 3. September auf den Stufen des Denkmals Ihres Großvaters einen Lorbeerkranz niederlegte, auf dessen Band die Namen Ihrer er⸗ habenen Vorfahren und Eltern in schöner Vereinigung sich befanden.“

88 16. Volkswirthschaftlicher Kongreß.

Dritte Sitzung. München 3. September. Aunuf der Tagesordnung steht zunächst die statistische Ermitte⸗ 591 und die wirthschaftliche Bedeutung der Handels⸗ ilanz.

Der Referent Dr. Wolff (Stettin) weist auf die steigende Be⸗ deutung hin, die die öffentliche Meinung in Deutschland neuerdings der Handelsvilanz beilege, und beantragt, der Kongreß wolle folgende Resolution annehmen:

I. Will man die Bilanz des auswärtigen Handels eines Landes ziehen, so ist dabei außer der Waarenein⸗ und Ausfuhr eine Anzahl anderer Momente zu berücksichtigen, welche, 3. B. die Anlage von Kapitalien im Auslande und die daraus sich ergebenden Zinszahlungen, in neuerer Zeit eine weit erheblichere Rolle spielen, als früher. Da sich nun diese Momente der statistischen Kontrole entziehen, und über⸗ dies die Feststellung der Ausfuhr durch die Zollverwaltung eine durch⸗ aus unvollständige ist, so ist es unmöglich, aus den bisherigen Ver⸗ öffentlichungen der Statistik eine wirkliche Bilanz zu ziehen. Die betreffenden Zahlen können vielmehr, wenn es gelingen sollte, eine vollständige Statistik der Ausfuhr zu schaffen, nur ein Bild geben der Waarenein, und der Waarenausfuhr von Jahr zu Jahr.

II. Ein Rückgang der Ausfuhr hat in der Regel seinen Grund in dem gesteigerten Niveau der Preise des exportirenden Landes. Er kann daher seine Ausgleichung nur finden durch Ermäßigung der Preise, welche mittelst der Wechselcourse und der Bewegung des Käh⸗ rungsmetalles von selbst herbeigeführt wird.

Dr. Hirth beantragt, der Kongreß wolle erklären:

„Da sich an die Waarenausfuhr kein Zollinteresse knüpft, und da es fraglich erscheint, ob die Zollbehörden ohne ein solches Interesse, 8g bei strengster Deklarationspflicht der Exporteure, jemals in der Lage sein werden, die Ausfuhr wirksam zu kontroliren, so empfiehlt der Kongreß, die nothwendig fehlerhafte eigene Ausfuhrstatistik event. durch kritische Versleichungen der Einfuhrlisten der mit Deutschland in Verkehr stehenden Staaten zu ersetzen resp. zu ergänzen.“

Bei der Abstimmung wird der Antrag des Referenten in seinem zweiten Theile abgelehnt, dagegen der erste Theil (mit 59 gegen 55 Stimmen) angenommen. Der Antrag des Dr. Hirth wird verworfen.

Die Versammlung geht hierauf zur Berathung über die Fort⸗ entwickelung der internationalen Handelspolitik nach Ablauf der gegenwärtig bestehenden Zollverträge über.

Der Referent Dr. Eras (Breslau) weist darauf hin, daß die im Sinne des Freihandels von dem Kongresse in früheren Jahren ge⸗ faßten Beschlüsse in der dentschen Handelspolitik mehr und mehr zur v8 gekommen seien, und empfiehlt dem Kongresse folgende Re⸗

olution:

„Es liegt in der augenblicklichen und vorübergehenden wirth⸗ schaftlichen Krisis kein zureichender Grund, von dem bisher befolgten System der internationalen Handelspolitik und von dem der beste⸗ henden Zollverträge abzuweichen.“

Baare (Bochum) beantragt:

„Ohne das Ziel der Fortentwickelung der internationalen Han⸗ delsbeziehungen im Sinne des Freihandels aufzugeben, hält der Kon⸗

reß, in Rücksicht auf die gegenwärtige wirthschaftliche Lage des andes, eine vorläufige Sistirung der freihändlerischen Maßregeln für geboten und erktärt sich daher gegen cine weitere Ermäßigung der be⸗

8 8 86 8 .

4. (28. August),

Murray (Mitglied der Handelskammer von Paris) entwickelt einen Plan zur Organisation der Sachverständigen auf dem Gebiete des Handels in den verschiedenen Ländern, welche die Aufgabe haben, vor dem Abschlusse eines Handelsvertrages sich unter einander über die Grundlagen der Einzelnheiten des Vertrages zu verständigen.

v. Pacher (Wien) nimmt die von dem Referenten angegriffenen Schutzzöllner Oesterreichs in Schutz.

Dr. Stöpel (Frankfurt) beantragt folgende Resolution:

„Angesichts der gegenwärtigen Lage der deutschen Industrie und der in den anderen Ländern hervortretenden Tendenz, ihren Markt den auswärtigen industriellen eeehügter durch Zollmaßregeln mehr und mehr zu verschließen, empfiehlt der Kongreß, von einer weiteren Er⸗ mäßigung der bestehenden Zölle bis auf Weiteres abzusehen.

Ueberdies erscheint es geboten, im Zolltarife eine rationellere Klasstfizirung der Industrie⸗Erzeugnisse in der Richtung herbeizu⸗ führen, daß die mehr, als bisher, dem Werthe der auf die Waaren verwendeten Arbeit entsprechen.“

Bei der Abstimmung wird der Antrag Stöpel mit 62 gegen 58 Stimmen angenommen und dadurch alle anderen Anträge erledigt. Der Beschluß lautet hiernach:

„Angesichts der gegenwärtigen Lage der deutschen Industrie und der in anderen Ländern hervortretenden Tendenz, ihren Markt den auswärtigen industriellen Erzeugnissen durch Zollmaßregeln mehr und mehr zu ddieh, empfiehlt der Kongreß, von einer weiteren Er⸗ mäßigung der bestehenden Zölle bis auf Weiteres abzuseben.

Ueberdies scheint es geboten, im Zolltarife eine rationellere Klassi⸗ fizirung der Industrieerzeugnisse in der Richtung herbeizufuͤhren, daß die Tarifsätze mehr, als bisher, dem Werthe der auf die Waaren ver⸗ wendeten Arbeit entsprechen.“

Nachdem die Versammlung, der Aufforderung des Herrn Freise (Magdeburg) entsprechend, hierauf dem Bureau und speziell dem Prä⸗ sidenten ihre Anerkennung für die Leitung der Geschäfte durch Er⸗ heben von den Sitzen ausgesprochen, schließt der Letztere den Kongreß mit dem Ausdrucke des Dankes an die Stadt München, das Lokal⸗ Comité und die Presse.

Die in der gestrigen Sitzung gewählte ständige Deputation hat noch folgende Mitglieder cooptirt: 8

Rickert (Danzig); Frhr. v. Kübeck (Wien); Eras (Breslau); Rentzsch (Berlin); Weigert (Berlin); Taucher (Berlin); Weidert (München); Schulze⸗Delitzsch (Potsdam); Soetbeer (Göttingen); Michaelis (Berlin); Hirth (München); Brebmer (Lübeck); Heimen⸗ dahl (Crefeld); Kapp (Berlin); Leonhardt (Wien); Makowitzka (Er⸗ langen); Zwicker (Magdeburg); Lammers (Bremen); Gerstner (Würz⸗ burg); Sax (Wien)

Zur zweiten Sitzung des Institut de droit inter- national im Haag (am 26. August) erschienen der „Allg. Zig.“ zu⸗ folge noch aus Deutschland Professor Marquardsen (Erlangen), aus Eng⸗ land Montagne⸗Bernard, früher Professor in Oxford, und die zu Hülfs⸗ mitgliedern in der ersten Sitzung gewählten Herren Hall (praktischer Jurist) und Holland, Professor in Oxford; aus Frankreich de Parieu; aus der Schweiz Brocher, Professor in Genf. Nach Approbation des Protokolls über die erste Sitzung wurde die vom Bureau aus⸗ gehende Proposition angenommen, hinfort die beiden Kategorien der Mitglieder des Instituts zu bezeichnen mit membres und associés. Hierauf traten die verschiedenen Kommissionen, nachdem sie sich noch durch andere Mitglieder ergänzt, in Berathung und setzten dieselbe auch am 3. Sitzungstage (27. August) fort, während am nachdem die Kommissionen zum Abschluß gelangt, die Resultate derselben in einer im Lokal der Zweiten Kammer abgehaltenen öffentlichen Sitzung dargelegt wurden. Zu dieser war das niederländische Staats⸗Ministe⸗ rium fast vollzählig erschienen, und hatten sich mehrere Abgeordnete der Generalstaaten, so wie frühere Minister, auch Mitglieder des Liplomatischen Corps eingefunden, andere Mitglieder desselben hatten ihr Nichterscheinen entschuldigt mit dem Ausdruck der Sympathie für die Bestrebungen des Instituts. Der derzeitige Minister⸗Präsi⸗ dent Heemskerk begrüßte die Versammlung, indem er der in den Nie⸗ derlanden empfundenen Genugthuung Ausdruck gab, daß diesesmal das Insiitut den Haag zu seinem Versammlungsort auserwählt habe, resumirte einige auf das Völkerrecht bezügliche historische Remi⸗ niscenzen der Niederlande, wünschte den Arbeiten des Instituts günstigen Erfolg und bat um freundliche Erinnerung an die dem⸗ selben in den Niedenlanden gewordene Aufnahme. Der Präsident Bluntschli proponirte nach einigen Worten der Erwiderung und nach⸗ dem er hervorzehoben, daß das Institut keine glänzenden Reden der Versammlung darbieten werde, sondern nur im -ee. die Re⸗ seee. seiner Arbeit, die Tagesordnung für die Sitzung, welche all⸗ eitig genehmigt wurde. Dieser gemäß erstattete der General⸗Sekretär G. Rolin⸗Jacquemyns den Jahresbericht. Er schilderte zunächst die dem Wirken des Instituts entgegenstehenden Schwierigkeiten, wie die räumlich weite Entfernung der einzelnen Mitglieder von einander während des Velaufes des Jahres, ihre sonstigen, ihre Zeit und Kräfte beanspruchenden vielfachen Berufsarbeiten und Beschäftigungen, und deren national und lokal beeinflußte verschiedene Anschauungen. Dessenungeachtet sei die gemeinsame Arbeit zu immer größerer Ein⸗ heitlichkeit vorgeschritten, und sei einerseits eine Grundlage für die gemeinschaftliche Berathung durch die von den einzelnen Mit⸗ gliedern schon vor dem Beginn der Jahressitzung eingesandten Gutachten, die größtentheilzs dem Druck übergeben waren, gewonnen, und andererseits durch die Berathung dieser Tage zum Theil eine Ausgleichung der verschiedenen Ansichten erreicht worden. Das Resultat der Berathung und Beschlußfassung der Kommissionen würden die Berichterstatter jeder einzelnen derselben darlegen, in jeder habe zwar eine Mehrheit für bestimmte Konklusa, welche der Ver⸗ sammlung zur Beschlußfassung vorgelegt werden würden, gewonnen werden können; indeß habe auch in jeder eine Minderheit abweichende Ansichten verlautbart, die mit gleichem Rechte sich geltend machen könnten indem ein Majorisiren dem Wesen des Instituts nicht als eines wissenschaftlich-freien entspräche. Diese Minderheit hat vielfach ihre An⸗ sichten ausführlich motivirt, und würde sie den einzelnen Mitgliedern des Instituts im Druck übergeben. Zur Herbeiführung einer Arbeit der Kommissionen in gleicher Richtung seien aus jeder Kommission im Laufe des Jahres deren Mittgliedern Fragenschemata (Questionnaires) zugesandt worden und hierauf auch Antworten eingegangen, welche dann der oder die Berichterstatter der bezüglichen Kommissionen resumirt, und auf Grund welcher die Kom⸗ missionen berathen und bestimmte Resolutionen zur Vorlage an die allgemeine Versammlung des Instituts gefaßt hätten. Bei der Be⸗ sprechung der Aufgabe des Instituts betonte der Generalsekretär, daß dasselbe auf historischer Grundlage arbeite und durchaus nicht Utopien sondern dem Ziel zustrebe, die Beziehungen der Staaten auf der Basis des Rechts zu befestigen. Dieses Ziel wolle das Institut in maßvoller Weise zu erreichen suchen, ohne eine Ueberschätzung sei⸗ ner Stellung und Kräfte. Endlich machte der Sekretär diejenigen Mitglieder namhaft, welche über das Wesen des Instituts in anderen Akademien Mittheilung gemacht oder Publikationen in Bezug auf das⸗ selbe innerhalb des letzten Jahres veröffentlicht haben, sowie diejenigen Schriften, welche von Mitgliedern des Instituts demselben überreicht worden. Der Antrag des Prästdenten, dem Generalsekretär für seinen licht; und maßvollen Bericht zu danken, wurde durch Akklamation genehmigt. Der Vize⸗Präsident des Instituts, de Parien, sprach über die praktischen Fortschritte des Völkerrechts durch Abschluß von Münz⸗

und Postkonventionen im Laufe des letzten Jahres, und von der

Wirkung solcher Verträge auf die Beförderung des völkerrechtlichen Verkehrs und die weitere Verbreitung interationaler Institute und dadunch geförderter internationaler Anschauungen, welche letztere auch eine richtigere gegenseitige Werthschätzung der Nationen herbeiführen würden. Der Redner hielt für den Hauptgrund der fort⸗ schreitenden Internationalität daß diese im Geiste der Zeit sei, weßhalb sie auch die ihr noch sich entgegenstellenden Hindernisse überwinden werde. Der Sekretär des Insti⸗ tuts, Professor Rivier (Brüssel) verlas hierauf einen Nachruf des im Januar d. J. verstorbenen Mitgliedes des Instituts Haute feuille (Frankreich), in welchem eingehend das selbständige und an spruchslose Wirken des Verstorbenen auf dem Gebiete des Völkerrecht und dessen eminente Leistungen auf dem Gebiete des Rechtes de Neutralen auf historischer Grundlage gewürdigt wurden. Es folgten die Berichte der Rapporteure der einzelnen Kommissionen, über welch wir im Zusammenhange mit den Beschlüssen der Versammlungen übe die Kommissions⸗Konklusa berichten werden. Zum Schluß berichtet Professor Pierantoni (Neapel) über Italiens literarische und prak⸗

Theater.

Im Wallnertheater bewähren die Aufführungen stärkere Anziehungskraft. Am Mittwoch wird Frl. Bredow, von ihrer Krankheit nunmehr völlig genesen, zum ersten Male die bisher von Frl. Eckstein gespielte Rolle der werden gußerdem an demselben Abend Frl. Risa Mellner als Dienstmädchen Hulda und Hr. Haßkerl als Studiosus Haberland debütiren. Die übrige Besetzung ist unveräudert dieselbe geblieben, welche am ersten Abend den Erfolg des Stückes mit entscheiden half. Da die Nachfrage für Sitzplätze zu den Aufführungen ven „Stufe zu Stufe⸗ in Krolls Theater noch immer eine sehr lebhafte ist, hat Hr. Direktor Engel die Vorführunz der Posse „Der stolze Heinrich“ bis Sonnabend verschoben, bis zu welchem

gesetzt wird. Die Novität des Woltersdorff⸗Theaters

Costa, von H. Salingré, Musik von Adolf Mohr), hat am Sonn⸗

Witz, so urwüchsigem Humor und so melodiösen Couplets aus⸗ gestattet, daß dem Stück eine ziemlich lange Lebens dauer gesichert erscheint. Allerdings verlangt die umfangr iche Rolle des Instrumentenmachers August Hofer ß ten Komiker, wie ihn die Bühne an Hrn. Direktor Emil Thomas besitzt, welcher die Versammlung bei andauernder Heiterkeit erhielt. Hr. Thomas wurde von Hrn. Junker (Lehrjunge Beorg) und Fr. Rademacher (Pauline, Hofers Frau) gut unterstützt. Die debütirende Soubrette Frl. Weller (Line Hofer) fand dagegen nur geringen Bei⸗ fall. Hr. Thomas, der sich auch in der szenischen Einrichtung der Posse wieder als tüchtiger Regisseur bewährt hat, und der Verfasser wurden wiederholt hervorgerufen.

,— Hr. Robert vom Stadt⸗Theater in Wien wird sein Gast⸗ spiel am Residenz⸗Theater am 1. Oktober eröffnen. Die König⸗ lich sächsische Hofschauspielerin Frl. Ulrich ist gezwungen, in wenigen Tagen ihr Gastspiel zu unterbrechen, da sie von ihrem Chef nach Liegnitz befohlen wurde, um dort während der Anwesenheit Sr. Maje⸗ stät des Kaisers zu spielen.

Theater am Freitag zum Benefiz des verdienstvollen Regisseurs dieser Bühne, Hrn. Julius Wisbeck, die erste Aufführung von „Hans und Grethe“ von Friedrich Spielhagen statt. Erfolg des Schauspiels „Liebe für Liebe“ im Königlichen Schauspiel⸗ hause, das die hohe Befähigung des beliebten Romanschriftstellers für das Drama glänzend erwiesen hat, dürfte die Aufmerksamkeit auf dieses ältere, aber wenig bekannte Stück wieder hinlenken.

In Leipzig wurde in der am 4. d. M. abgehaltenen

Hofburgtheaters in Wien, mit überwiegender Majorität zum Direk⸗ tor der beiden städtischen Theater gewählt und beschlossen, ihm beide Theater in Pacht zu geben. Uebrigens soll der vielbe⸗ sprochene neue Pachtvertrag eine Abänderung nicht erfahren haben.

Der Luftschiffer Godard, der sich von Berlin nach Posen begeben, ist daselbst gleichfalls aufgestiegen. Am 6. September kam der Ballon nach istüͤndiger Fahrt auf dem Territorium des Ritter⸗ gutes Gowarzewo bei Schwersenz, dem Major von Helldorf gehörig, zur Erde. Da man dort bereits die Abfahet und die Ankunft des Ballons bemerkt hatte, so waren sofort die nöthigen Kräfte zur Stelle, um ihn an den zugeworfenen Stricken festhalten zu können. Beim Entleeren des Ballons kam indeß eine Laterne, mit der ge⸗ leuchtet wurde, der Ausströmungsöffnung zu nahe, das Gas explodirte, zerriß und verbrannte den Ballon, wobei Hr. Godard erheblich im Gesichte verletzt wurde. Mit einem von Hrn. v. Helldorf gestellten Fuhrwerk traf der Luftschiffer 11 ½ Uhr Nachts mit den Ueberresten des Ballons, d. h. dem Netze, der Gondel und dem Ventile, hier

wieder ein.

Eingegangene literarische Neuigkeiten.

Die neue Vormundschafts⸗Ordnung nebst Erläuterungen. Ergänzungsheft zu Nachlaßregulirung, Erbrecht und Vormundschafts⸗ wesen von Märcker, Stadtgerichts⸗Rath. Berlin 1875. R. v. Decker. Preis 1,50 ‚Statistik des Hamburger Staates. Bearbeitet vom sta⸗ tistischen Bureau der Deputation für direkte Steuern. Heft VII. Hamburg, Otto Meißner. 1875.

Noch ein Wort zur Anregung des Baues der Lokal⸗ bahnen und Einrichtung eines billigen Eisenbahnbetriebes von Fer⸗ dinand Pleßner. Berlin, Polytechnische Buchhandlung (A. Seydel) 1875.

Socialismus und Christenthum. Ein Bruchstück aus der speziellen Ethik. Von Dr. theol. H. Martensen, Bischof von Seeland. Deutsche vom Verfasser autorisirte Ausgabe von Al. Michelsen. Gotha, Rud. Besser, 1875.

Brockhaus' Konversations⸗Lexikon. Zwölfte umgear⸗ beitete, verbesserte und vermehrte Auflage. Vollständig in 15 Bän⸗ den. 23. u. 24. Heft. Bogen 54 64 (Schluß) des zweiten Bandes. Baptisten bis Baumschulen. Preis des Heftes ½ ℳ. Verlag von F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien.

Niedersächsischer Volkskalender für 1876. Bremen, Nordwestdeutscher Volksschriften⸗Verlag. A. G. Preis 50 ₰.

Arabien und die Araber seit hundert Jahren. Eine geo⸗ graphische und geschichtliche Skizze von Albrecht Zehmen. Hasts. Verlag der Buchhandlung des Waisenhauses.

Redacteurt F. Prehm.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck W. Elsner. Drei Beilagen (eiinschließlich Börsen⸗Beilage),

tische Leistungen auf dem Gebiete des Völkerrechts im verflossenen

11“ des 8 Schweitzerschen Schwankes „Großstädtisch“ von Tag zu Tag eine

Paula Walden darstellen, und

Tage demnach Hugo Müllers Lebensbild noch ununterbrochen fort⸗

„Eine Mark“ (Posse mit Gesang in 3 Akten nach einem Stoffe von Carl

abend vor gut besetztem Hause einen vollständigen Erfolg erzielt. Der dramatische Vorgang ist sehr einfach und leidet, wie gewöhnlich, an Unwahrscheinlichkeiten, auch ist die Handlung schon im ersten Akte zu durchsichtig; dafür aber das Ganze mit so viel sprudelndem 8

einen außerordentlich gewand-

Wie uns berichtet wird, findet im Belle⸗Allianee⸗

Der

Plenarsitzung des Raths Dr. Förster, das bekannte Mitglied des

1“

ichs⸗Anzeiger und Königlich Preuß

No. 209.

——:

Königreich Preußen.

Privilegium zur Emission von Prioritäts⸗Obligationen der Berlin⸗ Anhaltischen Eisenbahn⸗Gesellschaft zum Betrage von 30,000,000

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem die Berlin⸗Anhaltische Eisenbahngesellschaft auf Grund des in 8 Generalversammlungen vom 30. April und 21. Juni 1875 gefaßten Beschlusses darauf angetragen hat, zur Erweiterung und Ver⸗ vollständigung der Bahnanlagen und zur Vermehrung der Betriebs⸗ mittel die Aufnahme einer Summe von Dreißig Millionen Mark durch Ausgabe auf den Inhaber lautender und mit Zinscoupons ver⸗ sehener Prioritäts⸗Obligationen zu gestatten, ertheilen Wir in Ge⸗ mäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 durch gegen⸗ wärtiges Pririlegium hierzu Unsere landesherrliche Genehmigung unter nachstehenden Bedingungen:

§. 1. Die zu emittirenden Prioritäts⸗Obligationen werden in 30,000 Stück à 500 in fortlaufenden Nummern von 1—30,000, in 7500 Stück à 1000 in fortlaufenden Nummern von 30,001 37,500 und in 1500 Stück à 5000 in fort⸗ laufenden Nummern von 37,501 39,000 nach dem an⸗ liegenden Schema I. unter der faecesimilirten Unterschrift von 3 Mitgliedern der Direktion und des Hauptkassen⸗Rendanten der Gesellschaft ausgefertigt und erhalten Zinscoupons nach Schema II. zu je fünf und fünf Jahren und mit jeder Coupon⸗Serie einen Talon nach Schema III., welcher zur Empfangnahme einer weiteren Coupon⸗Serie nebst Talon berechtigt. 1 e

Auf der Rückseite der Obligationen wird das gegenwärtige Pri⸗ vileginum abgedruckt.

§. 2. Die Prioritäts⸗Obligationen werden mit viereinhalb Pro⸗ ent fährlich und die Zinsen in halbjährlichen Terminen am 8 Januar und 2. Juli jeden Jahres gezahlt. An den Dividenden der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahngesellschaft nehmen die Prioritäts⸗ Obligationen keinen Theil, dagegen erhalten sie für die ihnen zu⸗ gesicherten viereinhalb Prozent Zinsen das Vorrecht vor den vorhan⸗ denen Stammaktien im Betrage von 51,750,000 dergestalt, daß die Zinsen der ersteren bei der jährlichen Einnahme vor den Divi⸗ denden der Stammaktien in Abzug gebracht werden. Auch den Ka⸗ pitalien der Prioritäts⸗Obligationen steht dasselbe Vorzugsrecht vor dem Stammaktien⸗Kapitale der 51,750,000 zu.

Coupons, welche innerhalb vier Jahren von dem darin bezeich⸗ neten Zahlungstage ab nicht erhoben worden, verfallen zum Vortheile der Gesellschaft. Ein öffentliches Aufgebot und eine Mortifikation verlorener oder beschädigter Coupons und Talons ist nicht zu⸗ lässig. An Stelle von Obligationen, Coupons und Talons, welche beschädigt oder unbrauchbar geworden, jedoch in ihren wesentlichen Theilen noch dergestalt erhalten sind, daß über ihre Richtig⸗ keit kein Zweifel obwaltet, kann die Direktion gegen Einreichung der beschädigten Papiere auf Kosten des Eigenthümers neue gleichartige Stücke ausfertigen und ausreichen. Außer diesem Falle ist die Ausfertigung und Ausreichung neuer Obligationen an Stelle be⸗ schädigter oder verloren gegangener nur nach deren gerichtlicher Morti⸗ fikation zulässig.

Wenn der Inhaber der Obligation vor Ausreichung der neuen Coupons⸗Serie und Talon der Verabreichung derselben an den Prä⸗ sentanten des Talons widerspricht, der Präsentant sie jedoch fordert, so sind die Parteien auf gerichtliche Entscheidung zu verweisen, bis zu deren Ausgang die Direktion die Couponsbogen retiniren oder ge⸗ richtlich deponiren kann. 8

Dem Inhaber einer Obligation, wovon der Talon abhanden ge⸗ kommen, ist nach Ablauf von drei Monaten nach der Fälligkeit des Talons die neue Coupons⸗Serie nehst neuem Talon gegen Quittung zu verabfolgen. Meldet sich später Jemand mit dem angeblich ver⸗ lorenen Talon, so hat er kein Recht an die Gesellschaft aus dem⸗ selben, sondern muß seine etwaigen Ansprüche gegen den Eigenthümer der betreffenden Obligation geltend machen. 16““

§. 3. Dagegen stehen die neuen Eöö“ folgen⸗ den, auf dem Gesellschaftsvermögen der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn⸗ gesellschaft lastenden Prioritäts⸗Aktien resp. Prioritäts Obligationen in der Priorität nach: 8

1) denjenigen 1,500,000 Thalern = 4,500,000 Prioritäts⸗Aktien, welche mit unterm 18. Februar 1842 ertheilten Genehmi⸗ gung (Gesetz⸗S. für 1842 S. 77) emittirt sind;

2) denjenigen 1,000,000 Thalern = 3,000,000 Prioritäts⸗ Obligationen, welche nach Unserem, unterm 4. Februar 1856 erlasse⸗ nen Privilegio emittirt sind (Ges. S. für 1856 Seite 94) )

3) denjenigen 4,500,000 Thalern = 13,500,000 Prioritäts⸗ Obligationen, welche nach Unserem, unterm 25. Juni 1856 erlassenen Privilegio emittirt sind (Ges. S. für 1856 Seite 622);

4) denjenigen 1,500,000 Thalern = 4,500,000 Hrioritäts⸗ Obligationen, welche nach Unserem, unterm 1. Juli 1865 erlassenen Privilegio emittirt sind (Ges. S. Nr. 6136); 1

und zwar sowohl rücksichtlich der Zinsen, als rücksichtlich des Kapi⸗ tals, so daß den schon vorhandenen Prioritäts⸗Aktien und Obligatio⸗ nen im Gesammtbetrage von 8,500,000 Thalern = 25,500,000 die unbedingte Priorität ausdrücklich vorbehalten bleibt. Rücksichtlich der Prioritaͤt der beregten 8,500,000 Thaler = 25,500,000 unter sich, verbleibt es bei den bisherigen Bestimmungen.

Die zufolge dieses gegenwärtigen Privilegiums ausgegebenen Prioritäts⸗Obligationen haben unter sich gleiche Rechte.

§ 4. Die nach dem gegenwärtigen Privilegium kreirten Priori⸗ täts⸗Obligationen unterliegen der Amortisation, und es wird füt diese alljährlich die Summe von 150,000 unter Zuschlag der durch die eingelösten Obligationen ersparten Zinsen aus dem Ertrage des Eisenbahnunternehmens verwendet.

Die Amortisation und die jährliche Verwendung von 150,000 sollen jedoch erst mit dem Jahre 1880 ihren Anfang nehmen, der⸗ gestalt, daß die Zurückzahlung der zu amortisirenden Obligationen, welche am 1. Juli jedes Jahres geschehen soll, zuerst im Jahre 1880 erfolgt. 1 Es bleibt der Generalversammlung der Eisenbahngesellschaft vorbehalten, unter Genehmigung der Staatsregierung den Amorti⸗ sationsfonds zu verstärken und so die Tilgung der Prioritäts⸗Obli⸗ gationen zu beschleunigen. Auch bleibt der Eisenbahngesellschaft das Recht vorbehalten, außerhalv des Amortisationsverfahrens unter Ge⸗ nehmigung der Staatsregieruug die Prioritäts⸗Obligationen durch die öffentlichen Blätter mit mindestens dreimonatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerthes einzulösen. Die Kündigung darf jedoch nicht vor dem Jahre 1880 geschehen.

Ueber die Amortisation muß Unserem Eisenbahn⸗Kommissariate zu Berlin alljährlich ein Nachweis vorgelegt werden. 8

§. 5. Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sollen nur in folgenden Fällen den Nennwerth dieser Obligationen von der Gesell⸗ schaft zurückzufordern berechtigt sein:

a. wenn ein Zinszahlungstermin länger als drei Monate un⸗ berichtigt bleibt,

b. er. der Transportbetrieb auf der Eisenbahn mit Dampf⸗ wagen aus Verschulden der Gesellschaft länger als sechs Monate ganz aufhört,

c. wenn die im §. 4 festgesetzte Amortisation der Prioritäts⸗ Obligationen nicht eingehalten wird. 1

u den Fällen ad a und b bedarf es einer Kündigung nicht, son⸗ dern das Kapital kann an demselben Tage, wo einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden und zwar zu a bis zur Zahlung des

Erste Beilage

in, Dienstag, den 7. September

betreffenden Zinscoupons, zu b bis zur Wiederherstellung des unter⸗ brochenen Transportbetriebes. B In dem sub c vorgesehenen Fall ist jedoch eine dreimonatliche Kündigunssfrist zu beobachten, auch kann der Inhaber einer Priori⸗ täts⸗Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amortisations⸗Quantums hätte erfolgen sollen. B

Bei Geltendmachung des vorstehenden Rückforderungsrechts ist den Obligationen⸗Inhabern das gesammte bewegliche und unbeweg⸗ liche Vermögen der Gesellschast nach Maßgabe des folgenden Para⸗ graphen verpfändet. B

§. 6. So lange nicht die gegenwärtig kreirten Prioritäts⸗Obli⸗ gationen eingelöst sind, oder der Einlösungs⸗Geldbetrag gerichtlich de⸗ ponirt ist, darf die Gesellschaft von den zum Bahnkörper, zu den Bahnhöfen und zu dem Bahnbetriebe verwendeten und eingerichteten Grundstücken Veräußerungen nur mit Genehmigung der Staatsbehörde vornehmen, auch neue Anleihen nur mit der esaabe aufnehmen, daß den Prioritäts⸗Obligationen der jetzigen Emission für Kapital und Zinsen das Vorrecht vor den ferner auszugebenden Obligationen reservirt und gesichert bleibe.

§. 7. Die Nummern der nach der Bestimmung des §. 4 zu amortisirenden Obligationen werden jährlich durch das Loos bestimmt und wenigstens drei Monate vor dem Zahlungstage öffentlich bekannt gemacht. Es soll jedesmal möglichst die Hälfte des Betrages in Obligationen à 500 und je ein Viertel in Obligationen à 1000 und 5000 gezogen werden. 1“ „S. 8. Die Verloosung geschieht durch die Gesellschafts⸗Direktion in Gegenwart zweier Notare in einem vierzehn Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem den In⸗ habern der Prioritäts⸗Obligationen der Zutritt gestattet ist.

§. 9. Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem dazu bestimmten Tage in Berlin von der Gesellschaftskasse nach dem Nominalwerthe an die Vorzeiger der Obligationen gegen Aus⸗ lieferung derselben. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der aus⸗ geloosten Obligationen auf. Mit letzteren sind zugleich die ausgereich⸗ ten, noch nicht fälligen Zinscoupons und Talons einzuliefern. Geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinsconpons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet. Die im Wege der Amortisation eingelösten Obligationen sollen in Gegenwart zweier Notare verbrannt, und es soll, daß dies geschehen, durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht werden. 8

Die Obligationen aber, welche in Folge der Rückforderung oder Kündigung der Inhaber außerhalb der Amortisation eingelöst werden (§. 4), kann die Gesellschaft wieder verausgaben. 8

§. 10. Die Nummen der zur Zurückzahlung fälligen, nicht zur Einlösung eingereichten Obligationen werden während der nächsten 5 Jahre nach dem Zahlungstermine jährlich einmal von der Direktion der Gesellschaft behufs Empfangnahme der Zahlung öffentlich bekannt semacht. Jede Verpflichtung der Gesellschaft aus den Obligationen, welche nicht innerhalb eines Jahres nach der letzten Bekanntmachung zur Einlösung eingereicht werden, hört mit Ablauf dieses Termins auf, und ist dies von der Direktion unter Angabe der Nummern als⸗ dann öffentlich zu erklären. Die Direktion ist jedoch unter Genehmi⸗ gung des Verwaltungsraths befugt, in den ihr entschuldbar erscheinen⸗ den Fäͤllen nachträglich Zahlung zu leisten. Ein Rechtsanspruch findet hierauf nicht statt.

§. 11. Auf den für die und die Zinscoupons zu zahlenden Betrag kann kein Arrest bei der Gesellschaft angelegt werden.

§. 12. Die in den §§. 4, 7, 8, 9 und 10 vorgeschriebenen öffent⸗ lichen Bekanntmachungen erfolgen durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Potsdam, den Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, mindestens zwei Berliner Zeitungen und eine Leipziger Zeitung. 6 B b

Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den In⸗ habern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewähr⸗ leistung von Seiten des Staates zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren.

Das gegenwärtige e ist durch das Amtsblatt der Re⸗ gierung zu Potsdam auf Kosten der Gesellschaft bekannt zu machen und eine Anzeige hierüber in die Gesetz⸗Sammlung aufzunehmen.

Gegeben Schloß Babelsberg, den 25. August 1875.

L. S.) Wilhelm. Für den Finanz⸗Minister 3 Graf zu Eulenburg. Achenbach.

Schema I.

Reichsmark 500. Prioritäts⸗Obligation 1 der EEEPEE“ Eisenbahn⸗Gesellschaft

über (Fünfhundert) 4 ½ Prozent Zinsen itt C.

Inhaber dieses hat auf Höhe von (Fünfhundert) Reichsmark Antheil an dem in Gemäßheit Allerhöchster Genehmigung und nach den Bestimmungen des umstehenden Allerhöchsten Privilegii emittirten Kapital von Dreißig Millionen Reichsmark Prioritäts⸗ Obligationen der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. Berlin, den 8 2 1 Die Direktion der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. Faecsimile 3 Unterschriften. Obligationen Reg. S. (L. S.) N. N. Faesimile. Controleur. Rendant. Allerhöchstes Privilegium.

Schema I. Zins⸗Coupon. B“ Coupon Nr. 1. Prioritäts⸗Obligation Litt. C. Nr. 1. von Fünfhundert Reichsmark. Inhaber dieses Coupons erhält gegen dessen Rückgabe am (2. Juli ) aus der Haupt⸗ kasse der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft Eilf Mark fünf und zwanzig Pfenuig ausgezahlt.

Berlin, den ten 187 Die Direktion der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Coupon. Reg. S.

2

..) nicht mehr

statuts wird dieser

s8 und §. 19 des Ge⸗ scoupon nach dem (2.

Uschafts in

1 8

Nach §. 2 des Privile⸗

uli 18. eingelöst.

ium

Schema III.

Talon

ur Prioritäts⸗Obligation Litt. C. N1. über. Reichsmark der EE Eisenbahngesellschaft.

Der Inhaber erhält hiergegen nach vorgängiger öffentlicher Be⸗ kanntmachung die Serie Coupons Nr. hbiss .für die folgenden fünf Jahre nebst Talon (cfr. §. 2 des Privilegti).

Verlin, den . ten ..

Die Direktion der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahngesellschaft

ischen Staats⸗

3 ½ Xiges Anlehen der vormals freien Stadt Frankfurt a. M. von 2,000,000 Fl. d. d. 1. Februar 1858.

Bei der am 23. Juli a. c. stattgehabten 16. Verloosung des An⸗ lehens der vormals freien Stadt Frankfurt a. M. von 2,000,000 Fl. d. d. 1. Februar 1858 wurden nachbezeichnete Nummern Litt. J. zur Rückzahlung auf den 1. Dezember 1875 gezogen:

22 Obligationen über je 1000 Fl. Nr. 63. 90. 184. 191. 218. 307. 316. 439. 533. 560. 605. 636. 734. 934. 960. 1122. 1369. 1408. 1424. 1429. 1462 und 1545 = 22,000 Fl. = 37,714 29 ₰.

4 Obligationen über je 500 Fl. Nr. 1617. 1630. 1848 und 2007 = 2000 Fl. = 3428 57 ₰.

2 Obligationen über je 300 Fl. Nr. 2322 und 2482 = 600 Fl. = 1028 57 ₰.

18 Obligation über 100 Fl. Nr. 2716 = 100 Fl. = 171 ₰.

Zusammen 29 Obligationen über 24,700 Fl. = 42,342 86 ₰.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken in Kenntniß gesetzt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzin⸗ sung nur bis zum Rückzahlungstermine erfolgt, bei der Königlichen Kreiskasse in Prankfurt a. M., bei der Königlichen Staatsschulden⸗ Tilgungskasse in Berlin, bei jeder Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse, so wie bei den Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Lüne⸗ burg und Osnabrück gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen nach dem 1. Dezember 1875 fälligen Coupons (Serie I. Nr. 3 8) nebst Talons erheben können. 8 Deer Geldbetrag der etwa fehlenden unentgeltlich zurückzugebenden Zinsconpons wird von dem zu zahlenden Nominalbetrage der Obli⸗ gationen zurückbehalten. Soll die Einlösung von dergleichen Obli⸗ gationen nicht bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., noch bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse hier, sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, jo sind die betreffenden Obligationen nebst Coupons und Talons durch diese Kasse vor der Auszahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Schuld⸗ verschreibungen einige Zeit vor dem Rückzahlungstermin eingereicht werden koönnen. 1“

Restanten: Aus der 15. Verloosung geb à 500 Fl. à 300 Fl. Nr. 2330. 2453 und 2479. à 100 Fl. Nr.

Wiesbaden, den 5. August 1875. 8

Der Regierungs⸗Präsident. v. Wurmb.

Königlich Preußisches Landwirthschaftliches Institu zu Hof Geisberg bei Wiesbaden. (Gegründet im Jahre 1818.) Landwirthschaftliche Winter⸗Schule.

Im bevorstehenden Winterhalbjahr 1875/76 beginnt der theoretische Unterricht Dienstag, den 19. Oktober, und werden in demselben folgende Fächer gelehrt: 1n .1) Mathemattk, einschließlich des Feldmessens und Nivellirens, sowie

2) Allgemeine und landwirthschaftliche Botanik und

3) Allgemeine und landwirthschaftliche Zoologie von La geologe Dr. Koch.

1) Allgemeine Chemie von Dozent Dr. Fresenius.

5) Asrikultur⸗Chemie von Geh. Hofrath Dr. Fresenius.

6) Anatomie und Phystologie der Hausthiere (einschließlich der Lehre von dem Zahnwechsel und der darauf begründeten Altersbestim⸗ mung), sowie Lehre vom Exterieur des Pferdes und Rindes und

7) Lehre vom Hufbeschlag von Departements⸗Thierarzt Groll.

8) Lehre vom Klima und Boden, sowie von der Bodenbearbei⸗ tung und Düngung von Dr. von Canstein.

9) Landwirthschaftliche Geräthe⸗ und Maschinenkunde von Di⸗ rektor Dr. Medicus.

10) Wiesenbau nebst Lehre von der Drainage von General⸗ Sekretär Dr. Klaas. 8

11) Allgemeiner Theil der Lehre von der Viehzucht nebst Schaf⸗ und Schweinezucht von Direktor Dr. Medicus.

12) Landwirthschaftliche Betriebslehre (Taxationslehre) von Dr. Freiherr v. Canstein. 3 1s

13) Hopfen⸗ und Gemüsebau von Direktor Dr. Medicus.

Die hiesige Stadt bietet sonstige Bildungsmittel aller Art. „VVon den Aufnahmebedingungen wird hier hervorgehoben, daß die Schüler der Anstalt das 17. Lebensjahr angetreten haben müssen.

Für unbemittelte und durch die Instituts⸗Direktion empfohlene Zöglinge aus dem Regierungsbezirke Wiesbaden hat der Verein Nassauischer Land⸗ und Forstwirthe eine Anzahl von Stipendien zu 12 und 8 Thalern ausgesetzt. 3 .

Alle, welche in das Institut für das nächste Winterhalbjahr ein⸗ zutreten beabsichtigen, werden um baldige Meldung ersucht.

Weitere Auskunft über die Anstalt gewähren der Prospektus und die Statuten, welche durch den Unterzeichneten oder die hiesigen Buch⸗ handlungen bezogen werden können.

Wiesbaden, im Sommer 1875. 1 8 Die Königliche Instituts⸗Direktion. Dr. Medicus, Direktor.

Gewerbe und Handel.

Der Aufsichtsrath der Bank für Landwirthschaft und Industrie (Kwilecki, Potocki & Co.) beschloß in seiner letzten Versammlung, die Dividende für das letzte Geschäftsjahr auf 6 % festzustellen und den Reservefond angemessen zu dotiren, natürlich vorbehaltich der Zustimmung der Generalversammlung.

—, Der Rechnungsabschluß der Chemnitzer Werkzeug⸗ maschinenfabrik (Zimmermann) ist, der „Dr. Pr.“ zufolge, fertig gestellt und soll nach den Abschreibungen eine 6 % Dividende nachweisen. Es wird jedoch beabsichtigt, diesen Reingewinn nicht vollständig zur Vertheilung zu bringen, sondern einen Theil zur Ver⸗ mehrung des Betriebskapitals zurückzubehalten.

In der Generalversammlung der Werra⸗Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft vom 4. September wurde die beantragte Statutenände⸗ rung, die sich auf die Selbstübernahme des Betriebes der Werrabahn durch die Gesellschaft bezieht, angenommen. Die Mitglieder des Ver⸗ waltungsrathes, Muther und Trinks, wurden wiedergewählt. Der sich für 1874 ergebende geringe Betriebsüberschuß wurde dem Wirth⸗ schaflsfonds überwiesen.

Rom, 6. September. (W. T. B.) In der Prozeßsache der Deutsch⸗Italienischen Bank hat der Appellgerichtshof das erst⸗ instanzliche Urtheil des Handelsgerichts aufgehoben, den Beschluß des Verwaltungsrathes für ungültig erklärt, und unter Verurtheilung der Liquidatoren in Schaden, Zinsen und Kosten, dahin erkannt, daß die Aktionäre zur Leistung der siebenten Einzahlung nicht verpflichtet seien, und daß der Verkauf derjenigen Aktien, auf welche die letzten Einzahlungen nicht geleistet worden, ungültig und unwirksam sei.

Der Russische auf Gegenseitigkeit gegründete Boden⸗ Kredit⸗Verein legt eine 11. Serie 5 % iger Pfandbriefe zur öffent⸗ lichen Subskription auf. Der Cours ist für Berlin auf 90 ½ % festgesetzt.

Verkehrs⸗Anstalten.

Am 4. September fand unter Betheiligung von Vertretern der Städte Greiz, Elsterberg, Plauen, eine Probefahrt anf der Strecke Greiz⸗Plauen⸗Weischlitz der sächsisch ⸗thüringischen Eisenbahn statt. Die Betriebseröffnung der Strecke bis Plauen

erfolgt am 8. September.

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